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EQUAL

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL dient der Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten jeglicher Art auf dem Arbeitsmarkt durch transnationale Zusammenarbeit sowie Begünstigung der sozialen und beruflichen Eingliederung von Asylbewerbern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 14.04.2000 zur Festlegung der Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL über die transnationale Zusammenarbeit bei der Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt [C(2000)853 - Amtsblatt C127 vom 5.5.2000].

ZUSAMMENFASSUNG

Die wachsende Interdependenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten hat zur Aufnahme eines neuen Beschäftigungstitels in den Vertrag von Amsterdam geführt (Titel VIII), der die Entwicklung einer europäischen Beschäftigungsstrategie und die jährliche Festlegung von Leitlinien (2001) vorsieht, welche die Mitgliedstaaten in ihrer Beschäftigungspolitik berücksichtigen sollen.

Die in den nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung (NAP) von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzten beschäftigungspolitischen Leitlinien beruhen auf folgenden vier Säulen:

  • Beschäftigungsfähigkeit;
  • Unternehmergeist;
  • Anpassungsfähigkeit;
  • Chancengleichheit.

Die Europäische Union entwickelt außerdem eine integrierte Strategie zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und von Diskriminierungen insbesondere aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters. In diesem Bereich werden gezielte Maßnahmen und Programme insbesondere im Rahmen von Artikel 13 (Bekämpfung von Diskriminierungen) und Artikel 137 EG-Vertrag (Förderung der sozialen Eingliederung) durchgeführt. Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL mit dem Schwerpunkt auf arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist Teil dieser Strategie.

Die Europäische Kommission beabsichtigt diese Aktionen auf der Grundlage der Erkenntnisse, die im Rahmen der Programme ADAPT und BESCHÄFTIGUNG im Zeitraum 1994-1999 gewonnen wurden, fortzusetzen. Für den Zeitraum 2000-2006 wird daher EQUAL neben den vier neuen Gemeinschaftsinitiativen (INTERREG III, LEADER+, URBAN II), die in der allgemeinen Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 über die Strukturfonds erwähnt werden, beibehalten.

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL wird von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft gemeinsam finanziert. Allein der Europäische Sozialfonds (ESF) stellt Gemeinschaftsmittel für EQUAL bereit: sein Beitrag beträgt3,274 Mrd. EUR für sieben Jahre. Die Bestimmungen der allgemeinen Verordnung über die Strukturfonds gelten für die Durchführung von EQUAL, insbesondere was die Differenzierung der Interventionssätze nach geografischen Kriterien betrifft.

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL unterscheidet sich von den Programmen für Ziel 1, Ziel 2 und Ziel 3 der Strukturfonds. EQUAL soll praktisch als ständiges Forschungslabor neue Wege zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik entwickeln und verbreiten, um so Diskriminierungen und Ungleichheiten jeglicher Art zu bekämpfen, einschließlich derjenigen, denen Asylbewerber ausgesetzt sind. Die innovativen Lösungen, die sich über einen längeren Zeitraum bewähren, werden an die politischen Entscheidungsträger und zuständigen Verwaltungsbehörden weitergeleitet, damit sie in die allgemeinen, von den Strukturfonds geförderten Interventionen integriert werden („Mainstreaming").

Jeder Mitgliedstaat unterbreitet der Kommission ein Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL (PGI), in dem er seine Strategie und die Modalitäten zur Umsetzung der Initiative darlegt. Die im Rahmen der PGI finanzierten Maßnahmen werden in Themenbereichen zusammengefasst und im Rahmen von geografischen oder sektoralen Entwicklungspartnerschaften (EP) durchgeführt. Die transnationale Zusammenarbeit bringt einen zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene mit sich und fördert den Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Verfahren. Darüber hinaus ist die Innovation Teil der Gemeinschaftsinitiative. Sie kann prozessorientiert sein (Verbesserung vorhandener Ansätze, Entwicklung neuer Methoden und Instrumente), zielorientiert (Ansätze zur Identifizierung neuer oder viel versprechender Qualifikationen und die Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale) oder kontextorientiert (neue Verwaltungsstrukturen oder politische Strukturen, innovative Interventionssysteme).

Thematischer Ansatz

Die Mitgliedstaaten formulieren ihre Strategie für EQUAL auf der Grundlage von Themenbereichen, die mit den vier Säulen der beschäftigungspolitischen Leitlinien (sowie dem Thembereich „Asylwerber") in Zusammenhang stehen. Bei diesen Themenbereichen, die alle zwei Jahre unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Entwicklung überprüft werden können, handelt es sich um folgende:

  • Säule 1: Beschäftigungsfähigkeita) Erleichterung des Zugangs zum bzw. der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt für diejenigen, denen die Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bereitetb) Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf dem Arbeitsmarkt
  • Säule 2: Unternehmergeistc) Erleichterung der Unternehmensgründung für alle durch Bereitstellung der Instrumente, die für die Gründung von Unternehmen und für die Ermittlung von neuen Möglichkeiten der Arbeitsplatzschaffung in städtischen und ländlichen Gebieten erforderlich sindd) Stärkung der Sozialwirtschaft (des Dritten Sektors), insbesondere der Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit, wobei der Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze zu legen ist
  • Säule 3: Anpassungsfähigkeite) Förderung des lebenslangen Lernens und einer integrationsfördernden Arbeitsgestaltung, welche die Einstellung und Weiterbeschäftigung von Menschen unterstützt, die Diskriminierungen und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sindf) Förderung der Fähigkeit zur Anpassung von Unternehmen und Arbeitnehmern an den wirtschaftlichen Wandel sowie der Nutzung der neuen Informationstechnologien
  • Säule 4: Chancengleichheit von Frauen und Männerng) Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Wiedereingliederung von Frauen und Männern, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, durch Entwicklung von flexibleren und wirksameren Formen der Arbeitsorientierung und Unterstützungsdienstenh) Abbau der geschlechtsspezifischen Diskrepanzen zwischen Frauen und Männern und Förderung einer Aufhebung der Geschlechtertrennung
  • Säule 5: Unterstützung der Integration von Asylwerbern (In Abhängigkeit vom offiziellen Status der Asylbewerber - ein extrem komplexes, in den Mitgliedstaaten unterschiedlich gelagertes Problem - kann die Hilfe darin bestehen, neue Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt zu eröffnen oder darin, abgewiesene Asylbewerber vor Verlassen des Landes auszubilden.)

Nach Maßgabe der nationalen Gegebenheiten, die bei der Festlegung der prioritären Maßnahmen zum Tragen kommen, wählen die Mitgliedstaaten in der Regel mindestens einen Themenbereich innerhalb jeder Säule aus. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer ist in sämtlichen gewählten Themenbereichen zu berücksichtigen; außerdem sind ihr gezielte Maßnahmen im Rahmen der vierten Säule gewidmet.

Entsprechend der Tragweite des Problems auf nationaler Ebene sehen die Mitgliedstaaten zumindest einen Grundbestand an Maßnahmen zu Gunsten von Asylbewerbern vor. Die Asylbewerber lassen sich in drei Kategorien untergliedern: 1) diejenigen, deren Asylantrag noch von dem betreffenden Mitgliedstaat geprüft wird; 2) diejenigen, die im Rahmen eines humanitären Um- oder Aussiedlungsprogramms aufgenommen wurden oder denen vorübergehend Schutz gewährt wird; 3) diejenigen, denen kein Flüchtlingsstatus eingeräumt wurde, denen aber andere Formen des Schutzes (ergänzend oder subsidiär) gewährt werden, da ihre individuelle Situation eine Rückkehr in ihr Herkunftsland verhindert. Die Stellung von Asylbewerbern innerhalb der Europäischen Union ist schwierig. Entweder der Zugang zum Arbeitsmarkt wird ihnen ganz untersagt oder aber durch sehr restriktive Bestimmungen erschwert. Gezielte Maßnahmen zu Gunsten von Asylbewerbern könnten entweder als sektorale EP (Intervention aller geeigneten Partner auf nationaler Ebene zwecks Finanzierung der Eingliederung der Asylbewerber) oder als geografische EP (in einem Gebiet mit einem hohen Anteil an Asylbewerbern) geplant werden. Die Maßnahmen zu Gunsten von Asylbewerbern stellen den neunten Themenbereich der Initiative EQUAL dar, in dem die EP ihre Maßnahmen durchführen können.

Partnerschaft

Die Partnerschaft ist ein wesentliches Element bei der Durchführung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Die Endbegünstigten der finanziellen Unterstützung, die so genannten Entwicklungspartnerschaften (EP), führen alle betroffenen Akteure mit entsprechender Kompetenz zusammen: staatliche Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, Gebietskörperschaften, öffentliche Arbeitsverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO), Unternehmen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Sozialpartner. Diese Akteure arbeiten zusammen, um in jedem der oben erwähnten Themenbereiche eine Interventionsstrategie zu formulieren. Entsprechend dem Grundsatz der Stärkung der Handlungskompetenz (sog. Empowerment) legen sie zusammen die gemeinsamen Ziele fest und suchen nach innovativen Lösungen zur Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierungen.

Die Mitgliedstaaten entscheiden sich für die Partnerschaftsart, die angesichts der nationalen Gegebenheiten am besten geeignet ist. Zu unterscheiden ist zwischen

  • der geografischen Entwicklungspartnerschaft, die die betroffenen Akteure in einem bestimmten geografischen Gebiet zusammenführt, und
  • der sektoralen Entwicklungspartnerschaft, die sich auf bestimmte Wirtschaftsbereiche oder Industriezweige erstreckt und außerdem eine bestimmte Zielgruppe betreffen kann.

Da der ESF der einzige Gemeinschaftsfonds zur Förderung der EP ist, können Maßnahmen, die im Rahmen der anderen Strukturfonds (EFRE, EAGFL Abteilung „Ausrichtung", FIAF) förderfähig sind, unterstützt werden, falls sie den Bestimmungen des Vertrags, insbesondere denjenigen über die staatlichen Beihilfen, entsprechen.

ZU FÖRDERNDE AKTIONEN

Für jeden Themenbereich finanziert die Gemeinschaftsinitiative EQUAL die folgenden vier Aktionen:

  • Aktion 2: Realisierung der Arbeitsprogramme der E Aktion 1: Aufbau der Entwicklungspartnerschaften und der transnationalen ZusammenarbeitAktion 1, die nicht länger als sechs Monate dauern soll, zielt darauf ab, die Einrichtung von dauerhaften, wirksamen Entwicklungspartnerschaften zu erleichtern und für einen wirklichen zusätzlichen Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit zu sorgen.Sie stellt die entscheidende Stufe für eine Förderung im Rahmen von EQUAL dar. Die EP-Initiatoren unterbreiten dem Mitgliedstaat einen Antrag in Zusammenhang mit dem Themenbereich und dem betreffenden Gebiet/Sektor. Dieser Antrag muss Folgendes umfassen: das Verzeichnis der beteiligten Partner unter Angabe ihrer Qualifikation und ihrer Rolle bei der administrativen und finanziellen Verwaltung der geplanten Tätigkeiten; die angepeilten Ziele; ein Arbeitsprogramm für Aktion 1 und die Art von Tätigkeiten, die im Rahmen von Aktion 2 verwirklicht werden sollen; die Erwartungen bezüglich der länderübergreifenden Zusammenarbeit.Am Ende von Aktion 1 ist die EP in der Lage, eine gemeinsame Strategie in Form einer echten Entwicklungspartnerschaft vorzulegen. Diese sollte mindestens Folgendes umfassen: eine Ex-ante-Bewertung der bestehenden Ausgrenzungen, Diskriminierungen und Ungleichheiten innerhalb des betreffenden Themenbereichs und Gebiets/Sektors; ein detailliertes Arbeitsprogramm mit einem realistischen Finanzplan; eine genaue Festlegung der Aufgaben der einzelnen Partner (Lenkung, Entscheidungsbefugnis, Management, Verwaltung, finanzielle Abwicklung); einen Mechanismus für die ständige Bewertung (Sammlung und Analyse der Daten anhand von Indikatoren); die formelle Verpflichtung, an Aktion 3 mitzuarbeiten; eine Strategie zur Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.Was die transnationale Zusammenarbeit betrifft, so arbeiten die EP mit mindestens einem EP eines anderen Mitgliedstaats zusammen. In der Regel soll dieses an der Initiative EQUAL teilnehmen. In ausreichend begründeten Fällen kann sich die Zusammenarbeit jedoch auch auf vergleichbare Strukturen eines Drittlands erstrecken, das im Zuge der Programme PHARE, TACIS oder MEDA Zuschüsse erhalten kann. ntwicklungspartnerschaftenDamit die Mittel zur Durchführung der Aktion 2 bewilligt werden können, muss jede ausgewählte Entwicklungspartnerschaft eine Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft und eine Vereinbarung über die transnationale Zusammenarbeit, die den für Aktion 1 dargelegten Kriterien entsprechen, vorlegen. Diese Dokumente müssen außerdem nachweisen, dass folgende Bedingungen erfüllt sind: Transparenz (Nachweis, dass die erforderliche Kofinanzierung gesichert ist, Fähigkeit zur Verwaltung öffentlicher Mittel, Einverständnis, dass die erzielten Ergebnisse öffentliches Eigentum sein werden); Repräsentativität der EP; Nachweis, dass die EP in der Lage und willens ist, im Kontext einer transnationalen Zusammenarbeit tätig zu sein (erwarteter zusätzlicher Nutzen, Verbreitung der Ergebnisse auf nationaler und europäischer Ebene). Das Arbeitsprogramm und das Budget für Aktion 2 erstrecken sich zunächst auf einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren; eine Verlängerung ist gegebenenfalls möglich.
  • Aktion 3: Thematische Vernetzung, Verbreitung beispielhafter Lösungen und Umsetzung in die einzelstaatliche PolitikEine Beteiligung an dieser Aktion ist für alle EP obligatorisch. Aktion 3 fördert die Vernetzung, die Verbreitung und die Integration der Ergebnisse und Erfahrungen in die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. An diesen Aktivitäten sind entweder einzeln oder in Gruppen agierende EP auf der Grundlage ihrer besonderen Fachkenntnisse beteiligt. Die Mitgliedstaaten müssen Mechanismen schaffen, die sowohl auf horizontaler Ebene (der Ebene der Organisationen, die in einem ähnlichen Gebiet tätig sind) als auch auf vertikaler Ebene (der Ebene der regionalen und nationalen Maßnahmen, einschließlich NAP und Strukturfonds) die Integration von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten fördern. Diese Mechanismen sollten darauf ausgerichtet sein, die Faktoren zu bestimmen, die zu Ungleichheiten und Diskriminierungen führen, sowie die tatsächliche oder mögliche Wirkung der EP auf die Zielgruppen und Prioritäten der NAP zu verfolgen und zu analysieren. Außerdem sollen die Faktoren ermittelt und bewertet werden, die zu beispielhaften Lösungen führen, die nach Abschluss von Aktion 1 verbreitet werden.
  • Aktion 4: Technische UnterstützungZweck der technischen Unterstützung ist es, die Ermittlung von Partnern und die Konsolidierung der Partnerschaften für eine transnationale Zusammenarbeit (Aktion 1) zu erleichtern. Sie dient der Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung der Erfahrungen und Ergebnisse, einschließlich der Jahresberichte der EP (Aktion 2), sowie der Förderung der thematischen Vernetzung, der horizontalen Verbreitung und der Einrichtung von Mechanismen für die Umsetzung im politischen Raum (Aktion 3). Darüber hinaus stellt sie die Zusammenarbeit bei der europaweiten Vernetzung sicher und gewährleistet, dass alle relevanten Informationen gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission genutzt werden können.Technische Unterstützung soll auch für die Begleitung, Prüfung und Bewertung der Aktionen in den Mitgliedstaaten sowie auf europäischer Ebene bereitgestellt werden.Das Budget für technische Hilfe beträgt maximal 8 % des Gesamtbeitrags des ESF zu den einzelnen PGI. Die Tätigkeiten im Rahmen der technischen Hilfe werden von Strukturen übernommen, die von den Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Transparenz ausgewählt wurden.

VERBREITUNG UND BEWERTUNG AUF EUROPÄISCHER EBENE

Die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Kommission arbeiten eng zusammen, damit das Potenzial der im Rahmen von EQUAL ermittelten beispielhaften Lösungen für die europäische Beschäftigungsstrategie genutzt werden kann. Auf Unionsebene führt die Kommission einen Bewertungsmechanismus ein, um die Auswirkungen der Gemeinschaftsinitiativen zu beurteilen. Vorgesehen sind hierzu folgende drei Arten von Aktionen:

  • Themenbezogene Bilanzierungen auf UnionsebeneFür jeden Themenbereich der Initiative EQUAL organisiert die Kommission mit Gruppen von EP eine Reihe von „themenbezogenen Bilanzierungen". Die Ergebnisse werden zusammengefasst und veröffentlicht; sie sollen die Bewertungen der Maßnahmen ergänzen, die im Kontext der europäischen Beschäftigungsstrategie und der Gemeinschaftsprogramme gemäß Artikel 13 (Bekämpfung von Diskriminierungen) und Artikel 137 (Förderung der sozialen Eingliederung) des Vertrags durchgeführt werden.Die Beitrittsländer werden an der Erörterung und der Auswertung der Ergebnisse beteiligt.
  • Eine regelmäßige Bewertung des zusätzlichen Nutzens von EQUAL in Bezug auf die nationalen Aktionspläne für BeschäftigungAuf der Grundlage der Aktivitäten, die im Zuge von Aktion 3 realisiert werden, und der Daten und Informationen, welche bei den EP eingeholt werden, richtet die Kommission im Rahmen von EQUAL eine Datenbank der beispielhaften Lösungen ein.Die Begleitausschüsse der Strukturfonds für die Ziele 1, 2 und 3 werden Zugang zu diesen Informationen haben.
  • Diskussionsforen auf UnionsebeneEs wird jährlich ein Forum für die Erörterung von EQUAL mit der bestehenden NRO-Plattform auf Unionsebene stattfinden, um Diskussionen und ein Feed-back der betreffenden Organisationen zu erleichtern. Die Kommission veranstaltet außerdem Sitzungen, die spezifischeren Fragen im Rahmen von EQUAL, z. B. der Übertragung von beispielhaften Lösungen auf die Beitrittländer, gewidmet sind.Der Beschäftigungsausschuss und der ESF-Ausschuss werden regelmäßig über den Durchführungsstand von EQUAL informiert.

Im Übrigen führen im Rahmen von Ausschreibungen (mit einem Auftragshöchstwert von 2 % der ESF-Unterstützung) ausgewählte externe Dienstleister bestimmte Aufgaben durch, die zur Umsetzung von EQUAL beitragen. Die Ausführung dieser Aufgaben wird zu 100 % durch Gemeinschaftsmittel finanziert.

PROGRAMME IM RAHMEN DER GEMEINSCHAFTSINITIATIVE

Entsprechend dem in der Grundverordnung über die Strukturfonds niedergelegten Grundsatz der Programmplanung und auf der Grundlage der einzelstaatlichen indikativen Finanzzuweisungen unterbreiten die Mitgliedstaaten der Kommission innerhalb von vier Monaten nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Amtsblatt einen Entwurf eines Programms im Rahmen der Initiative (PGI) zur Umsetzung von EQUAL.

Die PGI, die jeweils als einheitliches Programmplanungsdokument (EPPD) vorzulegen sind, umfassen ausführliche Angaben zu nachstehenden Punkten: aktuelle Situation in Bezug auf Diskriminierungen und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt; Ex-ante-Bewertung der erwarteten Wirkung auf die sozioökonomische Situation auf lokaler oder sektoraler Ebene; Umsetzungsstrategie auf der Grundlage der ausgewählten Prioritäten (einschließlich eines auf Asylbewerber gerichteten spezifischen Schwerpunkts) sowie Informationsmaßnahmen; Komplementarität zwischen EQUAL und dem nationalen Aktionsplan, den territorialen Beschäftigungspakten und anderen Gemeinschaftsprogrammen; die Maßnahmen und Methoden zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern; eine Zusammenfassung der aus ADAPT und BESCHÄFTIGUNG gewonnenen Erkenntnisse; Darstellung der Vereinbarungen für die technische Hilfe, die für die Durchführung des PGI erforderlich ist; ein indikativer Finanzierungsplan mit Angaben zu der veranschlagten Beteiligung des ESF sowie zur voraussichtlichen Höhe der öffentlichen und privaten Beiträge; die Verfahren zur Anhörung sämtlicher Partner in der Entscheidungsfindung; Bestimmungen für die Begleitung, Kontrolle und Bewertung der Durchführung von EQUAL (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Verträge mit den Endbegünstigten, Integration der Ergebnisse und Erfahrungen in Politik und Praxis („Mainstreaming"), Zusammensetzung des Begleitausschusses, Sammlung der für die ständige Bewertung erforderlichen Daten und Indikatoren).

Nach einem fünfmonatigen Verhandlungszeitraum genehmigt die Kommission jedes PGI mittels einer Entscheidung, welche die Zuweisung von ESF-Finanzmitteln bestätigt. Für jedes PGI ist ein Zusatz in Form einer Ergänzung zur Programmplanung vorgesehen.

Weitere Informationen zu den Strukturfonds finden Sie auf der Website EQUAL der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Rates vom 14. Juli 2004 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds [KOM (2004)492 endgültig].

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2004 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung [KOM (2004)495 endgültig].

Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge - Anhang II. "Liste nach Artikel 20 der Beitrittsakte" - 15. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente.

Diese Akte sieht für die zehn neuen Mitgliedstaaten zwischen 1. Mai 2004 und 31. Dezember 2006 einen Betrag von 223 Millionen Euro für Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von EQUAL vor.

Mitteilung der Kommission zur Festlegung der Leitlinien für die zweite Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL [KOM (2003)840 vom 30.12.2003].

Entscheidung der Kommission C/2000/1221 vom 12.5.2000 über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für den Zeitraum 2000-2006 auf die Mitgliedstaaten

ENTSCHEIDUNGEN ZUR GENEHMIGUNG DER PGI:- Entscheidung C/2001/31 vom 8.3.2001 (Dänemark)- Entscheidung C/2001/33 vom 8.3.2001 (Frankreich)- Entscheidung C/2001/34 vom 9.3.2001 (Griechenland)- Entscheidung C/2001/35 vom 8.3.2001 (Vereinigtes Königreich)- Entscheidung C/2001/36 vom 22.3.2001 (Spanien)- Entscheidung C/2001/37 vom 9.3.2001 (Schweden)- Entscheidung C/2001/40 vom 26.3.2001 (Französisch- und deutschsprachiger Teil Belgiens)- Entscheidung C/2001/41 vom 16.3.2001 (Finnland)- Entscheidung C/2001/42 vom 22.3.2001 (Luxemburg)- Entscheidung C/2001/43 vom 26.3.2001 (Italien)- Entscheidung C/2001/579 vom 30.3.2001 (Niederlande)- Entscheidung C/2001/580 vom 29.3.2001 (Portugal)- Entscheidung C/2001/581 vom 30.3.2001 (Niederländischsprachiger Teil Belgiens)- Entscheidung C/2001/582 vom 18.4.2001 (Deutschland)- Entscheidung C/2001/585 vom 2.5.2001 (Österreich)- Entscheidung C/2001/586 vom 2.5.2001 (Nordirland)- Entscheidung C/2001/588 vom 22.5.2001 (Irland)

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [Amtsblatt C 156 vom 6.6.2000]

Entscheidung - C(2000) 1382 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Am 24. Mai 2000 hat die Kommission die Entscheidung über die Gewährung eines Beitrags des Europäischen Sozialfonds zur Finanzierung einer Reihe von Maßnahmen in Form eines Globalzuschusses entsprechend der im Kontext des Sozialfonds (Aktionen von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999) vorgesehenen Gemeinschaftsbeteiligung erlassen.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Festlegung der Leitlinien für die zweite Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Ungleichheit in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt - "Freizügigkeit guter Konzepte" [KOM(2003) 840 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission zieht Bilanz über die ersten Ergebnisse des Programms EQUAL. Sie weist auf Erfolg versprechende Lösungen hin, die bereits zur Entwicklung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt beitragen können. Darüber hinaus steckt sie den Rahmen für die zweite Runde ab, die 2004 unter Teilnahme der zehn Beitrittsländer startet.

Die Grundsätze und der Aufbau der ersten EQUAL-Runde behalten auch für die zweite Runde ihre Gültigkeit.

Der thematische Ansatz wird ebenfalls beibehalten. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist integraler Bestandteil aller thematischen Bereiche und wird zusätzlich durch spezifische Aktionen umgesetzt.

Die Kommission plant, ab dem 1. Januar 2005 ein „Transnationalitätsfenster" zu öffnen, das darin besteht, dass in der gemeinsamen EQUAL-Datenbank (ECDB) alle von den Mitgliedstaaten ausgewählten Entwicklungspartnerschaften veröffentlicht werden. Somit haben alle Entwicklungspartnerschaften die gleiche Chance transnationale Partner/innen zu finden.

Außerdem legt die Kommission Empfehlungen vor, wie die Wirksamkeit von EQUAL erhöht werden kann - vor allem durch eine Vereinfachung der administrativen Umsetzung.

Letzte Änderung: 01.08.2005

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