EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Europäische Transparenzinitiative

Diese Mitteilung enthält Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch zur Europäischen Transparenzinitiative und der anschließenden Konsultation der Öffentlichkeit. Es behandelt die Themen Interessenvertretung, Konsultationsstandards und Veröffentlichung der Begünstigten von EU-Geldern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 21. März 2007 – Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch „Europäische Transparenzinitiative“ [KOM(2007) 127 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung schließt an das Grünbuch vom 3. Mai 2006 zur „Europäischen Transparenzinitiative“ an. Sie geht auf die Argumente ein, die in dem Konsultationsprozess von den Beteiligten vorgebracht wurden (Ergebnisse im Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission SEK(2007) 360), und beinhaltet die Maßnahmen, welche die Kommission zu ergreifen beabsichtigt.

Interessenvertretung * (Lobbyarbeit)

Die Teilnehmer an dem Konsultationsprozess kritisierten den negativen Beiklang des Begriffs „Lobbyarbeit“. Die Kommission betont jedoch, dass die Definition kein negatives Werturteil enthält und dass Lobbyarbeit unter demokratischen Gesichtspunkten unverzichtbar ist. Trotzdem wird das in dem Grünbuch vorgeschlagene Register den Titel „Register der Interessenvertreter“ tragen.

Die Erstellung eines freiwilligen Registers erhielt große Unterstützung. Allerdings waren auch viele der Ansicht, dass nur ein obligatorisches System vollständige Transparenz gewährleisten könne. Dennoch verfolgt die Kommission einen freiwilligen und anreizgestützten Ansatz, um die europäischen Interessenvertreter flächendeckender zu erfassen. Als stärkeren Anreiz zur Eintragung wird die Kommission in dem Register ein neues Muster für Internet-Konsultationen einführen. Die Teilnehmer an einer Konsultation werden damit automatisch aufgefordert, sich in dem Register einzutragen. Sie müssen angeben, wen sie vertreten, welchen Auftrag sie haben und wie sie finanziert werden.

Gemäß dem Grünbuch müssen registrierte Interessenvertreter* (Lobbyisten) einen Verhaltenskodex übernehmen. Jedoch hat sich die Konsultation nicht im Einzelnen mit der Entwicklung oder Überwachung eines solches Kodexes befasst. Es wurde erwogen, die Verantwortung für die Entwicklung eines derartigen Kodexes den Interessenvertretern zu übertragen. Die Teilnehmer kamen jedoch zu der Schlussfolgerung, dass dies in der Praxis schwer durchzuführen sei. Daher wird die Kommission stattdessen die im Jahr 1992 angenommenen Mindestanforderungen überprüfen und aktualisieren.

Der interinstitutionelle Ansatz, bei dem zumindest die Kommission und das Europäische Parlament ein gemeinsames Register und einen gemeinsamen Verhaltenskodex hätten, erhielt von den Teilnehmern viel Unterstützung. Die Kommission befürwortet diese Option ebenfalls und glaubt, dass sie einen weiteren Anreiz zur Eintragung in das Register schafft. Folglich fordert die Kommission die anderen Institutionen auf, diese Möglichkeit genauer zu prüfen.

Die Gespräche über den Verhaltenskodex werden vor dem Sommer 2007 beginnen. Das Register der Interessenvertreter soll im Frühjahr 2008 eröffnet werden. Die Kommission wird das Funktionieren dieses Registers im Frühjahr 2009 überprüfen.

Konsultationsstandards

Die Konsultationsstandards der Kommission erhielten von den Teilnehmer recht positive Rückmeldungen. Trotzdem wurde auf bestimmte Schwächen hingewiesen, zum Beispiel bei der Rückmeldung zu den Auswirkungen der Konsultationen und zur Einhaltung der Mindestfrist von acht Wochen für die Konsultierung der Öffentlichkeit sowie bei der Ausgewogenheit der zielgerichteten Konsultationen zwischen den Beteiligten. Um die Qualität der Konsultationen zu steigern, will die Kommission die Anwendung der Konsultationsstandards durch einen abgestimmten Ansatz, der die Äußerung einer Pluralität von Meinungen gewährleisten soll, und durch bessere Rückmeldungen verbessern.

Veröffentlichung der Begünstigten von EU-Geldern

Nach der Veröffentlichung des Grünbuchs nahm die Kommission Gespräche mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und einer Vielzahl von Betroffenen über die Veröffentlichung von Informationen zu den Begünstigten von EU-Geldern auf. Diese Gespräche führten zu einem Konsens in der Frage der Veröffentlichung der entsprechenden Daten. Folglich wurden die Ergebnisse in die Haushaltsordnung einbezogen.

Neben den Änderungen der Rechtsvorschriften müssen auch einige praktische Maßnahmen ergriffen werden. Die Konsultationsteilnehmer bezeichneten eine von der Kommission verwaltete zentrale und abrufbare Datenbank mit Angaben zu den Begünstigten der Gelder als wünschenswert. Für das Zusammentragen der Daten und ihre Veröffentlichung bleiben jedoch die Durchführungsorgane der Mitgliedstaaten zuständig. Um 2008 mit der Veröffentlichung der betreffenden Daten beginnen zu können, werden in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten folgende Schritte durchgeführt:

  • Veröffentlichung der Daten in ihrer derzeitigen Form, indem die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit z. B. über nationale Webseiten Zugang zu den Daten verschaffen und indem die Kommission eine zentrale Webseite einrichtet, die Links zu den nationalen Webseiten und zur Webseite über EU-Gelder enthält;
  • Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Auffindbarkeit der Daten, indem die Kommission einen gemeinsamen Standard für die Veröffentlichung von Daten bereitstellt (soll im Herbst 2007 vorgeschlagen werden).

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Interessenvertretung (Lobbyarbeit): alle Tätigkeiten, mit denen auf die Gestaltung der Politik und die Entscheidungsprozesse der Europäischen Institutionen Einfluss genommen werden soll;
  • Interessenvertreter (Lobbyisten): Personen, die Lobbyarbeit betreiben und bei Sachverständigen für öffentliche Fragen, in Anwaltskanzleien, Nichtregierungsorganisationen, Denkfabriken (Think-Tanks) oder Berufsverbänden tätig sind.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission  über die Einrichtung eines Transparenz-Registers für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen [ABl. L 191 vom 22.7.2011].

Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2008 – Europäische Transparenzinitiative – Rahmen für die Beziehungen zu Interessenvertretern (Register und Verhaltenskodex) [KOM(2008) 323 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die folgenden Webseiten:

Letzte Änderung: 17.09.2008

Top