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EU-Maßnahmen - Bekämpfung des illegalen Artenhandels
Die Welt erlebt zurzeit einen rasanten Anstieg des illegalen grenzüberschreitenden Handels mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten (illegaler Artenhandel), und die Europäische Union ist ein wichtiger Markt für solche Produkte. Im Jahr 2014 legte die Europäische Kommission ein Papier vor, in dem sie darauf hinweist, das Thema effizienter angehen zu müssen.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Konzept der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (COM(2014) 64 final vom 7.2.2014).
ZUSAMMENFASSUNG
Die Welt erlebt zurzeit einen rasanten Anstieg des illegalen grenzüberschreitenden Handels mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten (illegaler Artenhandel), und die Europäische Union ist ein wichtiger Markt für solche Produkte. Im Jahr 2014 legte die Europäische Kommission ein Papier vor, in dem sie darauf hinweist, das Thema effizienter angehen zu müssen.
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
Mit dieser Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme und Bewertung existierender EU-Maßnahmen im Kampf gegen den illegalen Artenhandel auf internationaler Ebene und innerhalb der EU vorgenommen. Zudem wird eine Debatte über den zukünftigen Ansatz der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels angestoßen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Es existieren umfassende internationale Regelungen und EU-Vorschriften für den Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
Die EU unterstützt Initiativen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels, z. B. das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, den Aktionsplan zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor und die Holzverordnung (um sicherzustellen, dass Holz und Holzerzeugnisse legalen Ursprungs sind) sowie den Kampf gegen die illegale, nicht gemeldete und nicht regulierte Fischerei.
Allerdings reichten die durchgeführten Maßnahmen nicht aus, um den rasanten Anstieg des illegalen Artenhandels zu verhindern, der zum einen auf eine wachsende Nachfrage und zum anderen auf Armut und schlechte Regierungsführung in den Herkunftsländern zurückzuführen ist.
Die ermittelten Probleme sind u. a. folgende:
Daher muss ein koordinierter und umfassender Ansatz zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels verfolgt werden, der sowohl die Angebots- als auch Nachfrageseite berücksichtigt. Dafür müssen alle relevanten Akteure in verschiedenen Politikbereichen einbezogen werden.
Deshalb forderte die Kommission alle Interessenträger auf, bis 10. April 2014 ihre Ansichten zu folgenden Themen zu übermitteln:
NÄCHSTE SCHRITTE
Die Antworten auf die oben genannten Fragen dienten zur Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Überprüfung der gegenwärtigen EU-Politik und Maßnahmen im Hinblick darauf, effektiver mit der Situation umzugehen. Sie sind in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zusammengefasst. Die Kommission hat begonnen, an einem EU-Aktionsplan gegen den illegalen Artenhandel zu arbeiten.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Europäischen Kommission über den illegalen Artenhandel erhältlich.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Zusammenfassung der Antworten auf die Konsultation von Interessengruppen zum Konzept der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (SWD(2014) 347 final vom 26.11.2014).
Letzte Aktualisierung: 20.05.2015