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EU-Maßnahmen - Bekämpfung des illegalen Artenhandels

Die Welt erlebt zurzeit einen rasanten Anstieg des illegalen grenzüberschreitenden Handels mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten (illegaler Artenhandel), und die Europäische Union ist ein wichtiger Markt für solche Produkte. Im Jahr 2014 legte die Europäische Kommission ein Papier vor, in dem sie darauf hinweist, das Thema effizienter angehen zu müssen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Konzept der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (COM(2014) 64 final vom 7.2.2014).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Welt erlebt zurzeit einen rasanten Anstieg des illegalen grenzüberschreitenden Handels mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten (illegaler Artenhandel), und die Europäische Union ist ein wichtiger Markt für solche Produkte. Im Jahr 2014 legte die Europäische Kommission ein Papier vor, in dem sie darauf hinweist, das Thema effizienter angehen zu müssen.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Mit dieser Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme und Bewertung existierender EU-Maßnahmen im Kampf gegen den illegalen Artenhandel auf internationaler Ebene und innerhalb der EU vorgenommen. Zudem wird eine Debatte über den zukünftigen Ansatz der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels angestoßen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Es existieren umfassende internationale Regelungen und EU-Vorschriften für den Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.

Die EU unterstützt Initiativen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels, z. B. das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, den Aktionsplan zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor und die Holzverordnung (um sicherzustellen, dass Holz und Holzerzeugnisse legalen Ursprungs sind) sowie den Kampf gegen die illegale, nicht gemeldete und nicht regulierte Fischerei.

Allerdings reichten die durchgeführten Maßnahmen nicht aus, um den rasanten Anstieg des illegalen Artenhandels zu verhindern, der zum einen auf eine wachsende Nachfrage und zum anderen auf Armut und schlechte Regierungsführung in den Herkunftsländern zurückzuführen ist.

Die ermittelten Probleme sind u. a. folgende:

  • schwache oder nicht erfolgte Rechtsdurchsetzung (niedriger politischer Stellenwert und unzureichende Ressourcen);
  • Verkennen der Schwere des Problems;
  • die Beteiligung der organisierten Kriminalität, die ein abgestimmtes Vorgehen verschiedener Akteure und Instrumente erforderlich macht.

Daher muss ein koordinierter und umfassender Ansatz zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels verfolgt werden, der sowohl die Angebots- als auch Nachfrageseite berücksichtigt. Dafür müssen alle relevanten Akteure in verschiedenen Politikbereichen einbezogen werden.

Deshalb forderte die Kommission alle Interessenträger auf, bis 10. April 2014 ihre Ansichten zu folgenden Themen zu übermitteln:

  • ob die derzeit existierende politische und rechtliche Rahmenregelung angemessen ist;
  • ob die EU einen Aktionsplan in diesem Bereich entwickeln muss;
  • welche internationalen Instrumente die Strafverfolgung und die Regierungsführung verbessern würden;
  • die Rolle der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft in diesem Zusammenhang;
  • wie den Auswirkungen des illegalen Artenhandels auf Frieden und Sicherheit zu begegnen ist (aufgrund der Tatsache, dass bestimmte Konflikte sich auf natürliche Ressourcen beziehen, z. B. Elfenbein und Nashorn-Horn);
  • wie ein Aufbau von Artenschutzkapazitäten in Entwicklungsländern besser gefördert werden kann;
  • wie die Qualität der Daten über Artenschutzdelikte in der EU verbessert und Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegen illegalen Artenhandel genutzt werden können.

NÄCHSTE SCHRITTE

Die Antworten auf die oben genannten Fragen dienten zur Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Überprüfung der gegenwärtigen EU-Politik und Maßnahmen im Hinblick darauf, effektiver mit der Situation umzugehen. Sie sind in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zusammengefasst. Die Kommission hat begonnen, an einem EU-Aktionsplan gegen den illegalen Artenhandel zu arbeiten.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Europäischen Kommission über den illegalen Artenhandel erhältlich.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Zusammenfassung der Antworten auf die Konsultation von Interessengruppen zum Konzept der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (SWD(2014) 347 final vom 26.11.2014).

Letzte Aktualisierung: 20.05.2015

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