EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Europeana – unser Kulturerbe zur Geltung bringen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle von Europeana für den digitalen Zugang, die Sichtbarkeit und die Nutzung des europäischen Kulturerbes

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Diese Schlussfolgerungen enthalten Empfehlungen zur Verbesserung der Finanzierung, Verwaltung, Qualität der verfügbaren Daten und Benutzerfreundlichkeit der Online-Sammlungen von Europeana.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Was ist Europeana?

Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Online-Kulturprojekt, mit dem Zugang zum europäischen Kulturerbe geschaffen und das europäische Kulturerbe zur Geltung gebracht wird.

Herausforderungen

Die Schlussfolgerungen führen eine Reihe von Herausforderungen an, die bewältigt werden müssen, um die Weiterentwicklung von Europeana zu gewährleisten. Dazu zählen:

  • Die Technologie muss verbessert werden, damit Einrichtungen des Kulturerbes ihre Inhalte miteinander verbinden, austauschen und hochladen können;
  • die Benutzerfreundlichkeit der mehrsprachigen Website muss erhöht werden;
  • die ausgetauschten Inhalte müssen auf attraktivere und vielfältigerer Weise präsentiert werden;
  • die Verwaltung von Europeana muss integrativer werden;
  • die Finanzierungsmethode muss verbessert werden.

Maßnahmen

In den Schlussfolgerungen wird vorgeschlagen, den Stellenwert der digitalen und kulturellen Innovation von Europeana zu erhöhen, indem die Kerndienstplattform im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) neu konzipiert wird. Dabei wird sie vor allem darauf ausgerichtet,

  • eine mehrseitige Internetplattform* zum Austausch und zur Weiterverwendung von Metadaten und Inhalten zu erhalten;
  • ein allgemeines mehrsprachiges Zugangsportal zum Abrufen kultureller Inhalte bereitzustellen;
  • technologische Fortschritte zu erzielen;
  • Fachkräfte-Netzwerke wie die Vereinigung Europeana-Netzwerk zu unterstützen.

Auf der Grundlage dieser allgemeinen Ziele werden in den Schlussfolgerungen konkrete, zielgerichtete Maßnahmen empfohlen, die von den verschiedenen an Europeana beteiligten Akteuren zu ergreifen sind.

Der Betreiber von Europeana wird ersucht, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, u. a.:

  • bestehende oder potenzielle Partnerorganisationen einzubeziehen, insbesondere in Ländern, in denen das Projekt eher unbekannt ist;
  • Möglichkeiten der Koordinierung mit bestehenden EU-Initiativen zu prüfen, insbesondere im Forschungsbereich;
  • systematischere Kontakte zu den EU-Ländern zu pflegen und sie an den Maßnahmen und der Entscheidungsfindung zu beteiligen.

Die Europäische Kommission wird ersucht, einige Maßnahmen zu ergreifen, u. a.:

  • bis Oktober 2017 dem Rat der Europäischen Union eine unabhängige Bewertung von Europeana vorzulegen und klare Leitlinien für die mittel- und langfristige Entwicklung von Europeana vorzugeben;
  • die Finanzierungsmethode auf eine Kombination von Auftragsvergabe und Finanzhilfen umzustellen. Die EU wird die zentrale Koordinierung von Europeana in vollem Umfang durch Auftragsvergabe unterstützen, während die nutzerorientierten kulturellen Projekte, die auf Europeana aufbauen (z. B. thematische kunsthistorische Sammlungen oder „Europeana 1914-1918“), durch Finanzhilfen kofinanziert werden.

Die EU-Länder werden ersucht, einige Maßnahmen zu ergreifen, u. a.:

  • die Digitalisierung der Sammlungen des Kulturerbes sowie einen möglichst umfassenden Zugang zum digitalen Kulturerbe und seine größtmögliche Weiterverwendung weiter zu unterstützen;
  • Europeana-Tätigkeiten durch freiwillige Finanzbeiträge für die Europeana-Stiftung zu unterstützen.

Außerdem werden in den Schlussfolgerungen alle Akteure ersucht, den Wert von Europeana hervorzuheben, indem auch die Bereiche Forschung und Innovation, Bildung und Tourismus sowie der Kreativsektor einbezogen werden.

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Mehrseitige Plattform: eines der vorherrschenden Modelle der Internet-Wirtschaft. Mit mehrseitigen Plattformen wird Nutzen geschaffen, indem die Interaktion zwischen zwei oder mehreren verschiedenen, jedoch voneinander abhängigen Gruppen erleichtert wird. Insofern bietet die Plattform einer bestimmten Nutzergruppe nur dann einen Nutzen, wenn die anderen Nutzergruppen ebenfalls vorhanden sind.

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle von Europeana für den digitalen Zugang, die Sichtbarkeit und die Nutzung des europäischen Kulturerbes (ABl. C 212 vom 14.6.2016, S. 9-13)

Letzte Aktualisierung: 17.01.2017

Top