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Haushaltsordnung für den EU-Haushalt

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 – Haushaltsordnung für den EU-Haushalt

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • Die Haushaltsordnung legt die Funktionsprinzipien und die grundlegenden Vorschriften für den EU-Haushalt fest.
  • Die technischen Einzelheiten sind in den Anwendungsbestimmungen enthalten, die durch die Europäische Kommission angenommen wurden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Haushaltsordnung, die gemeinsam mit den Anwendungsbestimmungen seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, überarbeitet frühere Vorschriften, um die EU-Mittel für Begünstigte wie Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Forscher und andere zu vereinfachen und für mehr Verantwortung und Effektivität zu sorgen.

Insgesamt konzentrieren sich die Veränderungen auf drei Bereiche:

  • 1.

    Vereinfachung: Reduzierung des Verwaltungsaufwands, Beschleunigung von Verfahren und Verlegung des Schwerpunkts von Formalitäten hin zu Leistungen, zum Beispiel kürzere Zahlungsfristen für Begünstigte, klarere Zeitpläne und voraussichtliche Fristen für Finanzierungsanträge sowie Mehrjahresprogramme anstelle von Jahresprogrammen über die Verwendung künftiger EU-Mittel.

  • 2.

    Verantwortung: Gewährleistung einer größeren Wirtschaftlichkeit und des Schutzes der finanziellen Interessen der EU, zum Beispiel die Sicherstellung, dass die EU-Länder mehr Verantwortung für ihre Verwaltung der EU-Mittel übernehmen, sowie die Verbesserung und Harmonisierung des Vollzugs der EU-Mittel durch u. a. nationale Agenturen der EU-Länder, Nicht-EU-Länder und internationale Organisationen.

  • 3.

    Innovation: der Einsatz verschiedener Finanzmechanismen wie Darlehen, Beteiligungsinvestitionen und Bürgschaften, die zur Verstärkung der Wirkung der EU-Mittel beitragen. Zu den weiteren Innovationen gehören die Vergabe von mehr Preisgeldern durch die Europäische Kommission für innovative Problemlösungen und die Förderung der Einrichtung von Treuhandfonds mit Gebern innerhalb und außerhalb der EU.

Die Anwendungsbestimmungen sind in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission dargelegt und umfassen eine Reihe von Aspekten der Durchführung der Haushaltsordnung einschließlich der Haushaltsgrundsätze und der Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans.

Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 ändert Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012, um die Vergabeverfahren der EU-Organe an die neuen, für die EU-Länder geltenden Vorschriften anzugleichen, die in den Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU festgelegt sind. Unter anderem schreibt die Verordnung Folgendes vor:

  • Die EU-Organe müssen bestimmte Verpflichtungen im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht einhalten, indem sie diese als Mindestanforderungen in die von ihnen unterzeichneten Verträge aufnehmen.
  • Zum Schutz der finanziellen Interessen der EU sollte die Kommission ein Früherkennungs- und Ausschlusssystem errichten.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Haushaltsordnung und Anwendungsbestimmungen

RECHTSAKT

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1-96)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1-111). Siehe konsolidierte Version.

Letzte Aktualisierung: 24.02.2016

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