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Document 52020JC0011

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Mitteilung über die globale Reaktion der EU auf COVID-19

JOIN/2020/11 final

Brüssel, den 8.4.2020

JOIN(2020) 11 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Mitteilung über die globale Reaktion der EU auf COVID-19


I.Einleitung

Der Ausbruch des Coronavirus hat sich zu einer globalen Pandemie entwickelt. Diese Pandemie hat Zehntausende Menschenleben gefordert. Sie setzt lokale Gemeinschaften unter Druck, lässt die Rufe nach sozialem Schutz lauter werden, schränkt die Geschäftstätigkeit ein und unterbricht Lieferketten. Ihre Folgen werden tief greifend sein. Nach den ersten Fällen in China hat sich das Virus nun in Europa und weltweit ausgebreitet, mit Auswirkungen auf die soziale Stabilität und Sicherheit.

Da das Virus keine Unterschiede zwischen den Menschen macht und auch keine Grenzen kennt, erfordert diese historisch beispiellose Krise eine schnelle, massive und koordinierte globale Reaktion‚ um alle Menschen zu schützen, Leben zu retten und die wirtschaftlichen Folgen zu bekämpfen. Jetzt ist die Zeit gekommen, statt Alleingängen internationale Solidarität und Führungsstärke zu demonstrieren, nicht weniger, sondern mehr internationales Engagement an den Tag zu legen sowie für Transparenz zu sorgen, Fakten bereitzustellen und Desinformation zu bekämpfen. Als weltweit größter Geber und führende Wirtschaftsmacht steht die Europäische Union (EU) bei diesen Bemühungen an vorderster Front und hat bereits eine Reihe konkreter Sofortmaßnahmen zur Unterstützung unserer Partner ergriffen.

Die EU unternimmt alle notwendigen Schritte, um die Coronakrise zu bewältigen. Es liegt auch im Interesse der EU, Solidarität mit der übrigen Welt zu zeigen. Bei der energischen globalen Reaktion Europas geht es darum, unsere Grundwerte zu verteidigen und zugleich unsere strategischen Interessen zu verfolgen. Das Wohlergehen unserer Partner auf der ganzen Welt ist für alle Europäer von Bedeutung. Wir können nur dann für unsere eigene Gesundheit und Sicherheit sorgen, wenn wir auch andere unterstützen. Unser Kampf gegen das Virus innerhalb der EU kann nur erfolgreich sein, wenn wir das Virus weltweit besiegen. Die starken Partnerschaften Europas auf der ganzen Welt sind daher bei der Bekämpfung dieser Pandemie und ihrer Folgen umso wichtiger. Diese geopolitische Kommission steht bereit, sich an die Spitze dieser Bemühungen zu setzen.

In dieser Krise unterstützt die EU die internationale Zusammenarbeit und multilaterale Lösungen. Wir übernehmen eine Führungsrolle bei den Koordinierungsbemühungen der Vereinten Nationen, der G20, der G7, der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)und der internationalen Finanzinstitutionen. Die EU wird ihr ganzes Gewicht einsetzen, um die Bemühungen des VN-Generalsekretärs um Koordinierung einer VN-weiten Reaktion zu unterstützen.

Der Reaktion der EU liegt das Konzept „Team Europa“ zugrunde. Im Rahmen dieses Konzepts werden die Beiträge sämtlicher EU-Institutionen gebündelt und die Ressourcen der EU-Mitgliedstaaten und der Finanzinstitutionen, insbesondere der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), zusammengelegt. Durch gemeinsames Handeln kann Team Europa eine kritische Masse erzeugen, die sonst nur von wenigen erreicht werden kann.

Im Einklang mit dem von der G20 vereinbarten und von den VN geförderten Ansatz ist die Reaktion der EU darauf ausgerichtet, die humanitären, gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise anzugehen. Dabei geht es neben der Deckung des kurzfristigen Soforthilfebedarfs auch um die Minderung der längerfristigen strukturellen Auswirkungen auf Gesellschaften und Volkswirtschaften – und damit um die Verringerung der Gefahr einer Destabilisierung. Sowohl das staatliche Handeln als auch das Handeln nichtstaatlicher Akteure sollen gestärkt werden.

Die Reaktion der EU wird sich weiterhin an die Entwicklung der Situation anpassen. Genauso wie wir China beim Ausbruch des Virus materielle Unterstützung geleistet haben, werden wir uns nun auf die am stärksten betroffenen Länder konzentrieren, die Unterstützung im Gesundheitsbereich benötigen. Dazu zählen Länder in Afrika, in der Nachbarschaft, im westlichen Balkan, im Nahen Osten und in Nordafrika sowie in Teilen Asiens, Lateinamerikas und der Karibik. Der Schwerpunkt wird auf der Unterstützung der schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen liegen, darunter Migranten, Flüchtlinge, Binnenvertriebene und ihre Aufnahmegemeinschaften. Dabei zeigen wir auch, wie wir mit Afrika bei der Bewältigung der Herausforderungen zusammenarbeiten können 1 . Wir dürfen niemanden, der Gesundheitsfürsorge und Schutz benötigt, außer Acht lassen.

Neben finanzieller Unterstützung und sonstiger Zusammenarbeit wird die EU auch das ganze Spektrum ihrer Handels- und Investitionsinstrumente und ihr gesamtes Verkehrssystem nutzen, um den kontinuierlichen Warenfluss zu gewährleisten und längere Unterbrechungen der Lieferketten, insbesondere bei wichtigen Medizinprodukten und Lebensmitteln, zu vermeiden.

Die EU wird weiterhin gute Regierungsführung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung, angemessene Arbeitsbedingungen sowie Grundwerte und humanitäre Grundsätze fördern und aufrechterhalten. Die besonderen und außerordentlichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Pandemie einzudämmen, dürfen nicht zu Rückschritten in Bezug auf die Grundwerte und Grundsätze unserer offenen und demokratischen Gesellschaften führen. Darüber hinaus sollten wir bei unserer kollektiven Reaktion auf das Coronavirus politische Entscheidungen und Investitionsentscheidungen vermeiden, die bestehende dringende Probleme wie den Verlust an biologischer Vielfalt und Klimakatastrophen verschärfen.

Schließlich wird sich die EU bei ihrem Handeln auf Fakten stützen und für Transparenz sorgen, um jeder Art von Desinformation innerhalb und außerhalb der EU entgegenzuwirken. Parallel dazu werden wir koordinierte Kommunikationskampagnen durchführen, um über unser Engagement und unsere Zusammenarbeit mit unseren Partnern in diesen Krisenzeiten zu informieren. Die EU wird außerdem ihre Zusammenarbeit mit globalen Online-Plattformen fortsetzen, um den Zugang zu verlässlichen Gesundheitsinformationen (z. B. der Weltgesundheitsorganisation - WHO) zu erleichtern.

Um diese Ziele zu erreichen, wird die EU finanzielle Unterstützung für die Partnerländer in Höhe von insgesamt mehr als 15,6 Mrd. EUR sichern.

Bei diesen Mitteln handelt es sich um bereits vorhandene Ressourcen für das auswärtige Handeln der EU. Gemeinsam mit unseren Partnern stellen wir sicher, dass die beträchtliche finanzielle Unterstützung, die ihnen bereits zugewiesen ist, neu ausgerichtet wird, um sie bei der Bewältigung der Auswirkungen von COVID-19 zu unterstützen, ähnlich wie wir dies in Europa tun. Dies wird ein schnelles und angepasstes operatives Handeln der EU ermöglichen.

Bei unserer globalen Reaktion auf COVID-19 werden wir die strategischen Ziele berücksichtigen, die sich die EU in Bezug auf Umwelt und Klima (gemäß dem europäischen Grünen Deal) und die Digitale Agenda gesetzt hat. Diese Ziele haben nichts an Gültigkeit verloren; die laufenden Arbeiten zur Verwirklichung dieser Ziele werden vielmehr unsere Anstrengungen zur Bewältigung der kurz- und langfristigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie weiter verstärken. Die derzeitige Krise führt uns deutlich vor Augen, dass die vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist‚ um die Welt besser für künftige systemische Schocks zu wappnen.

II.Team Europa

Das Konzept „Team Europa“ bildet einen einheitlichen Aktionsrahmen für das gesamte auswärtige Handeln der EU zur Unterstützung der Partner bei der Bewältigung der Coronakrise. Es handelt sich dabei um eine kohärente Strategie, die sich auf vier Säulen stützt:

1.Team Europa – Prioritäten: Bei unserem gemeinsamen Handeln liegt der Schwerpunkt auf i) Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren Gesundheitskrise und des daraus resultierenden humanitären Bedarfs; ii) Stärkung der Gesundheits-, Wasser- und Sanitärversorgungssysteme sowie der Forschungskapazitäten der Partner mit dem Ziel, ihre Fähigkeit zur Vorsorge und zur Bewältigung der Pandemie zu verbessern; iii) Bewältigung der unmittelbaren sozialen und wirtschaftlichen Folgen.

2.Team Europa – Finanzpakete: Wir werden uns mit unseren Durchführungspartnern – darunter der EIB, der EBWE, den europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, den Entwicklungsagenturen und Anbietern von technischer Hilfe in den Mitgliedstaaten sowie den internationalen Finanzinstitutionen – abstimmen, um für jedes Partnerland, das unsere Unterstützung benötigt, ein kohärentes Finanzpaket zu schnüren. Zu diesem Zweck werden den EU-Delegationen Leitlinien über die Durchführungsmodalitäten und –möglichkeiten an die Hand gegeben werden.

3.Team Europa – globale Vorsorge: Wir werden den Global Preparedness Monitoring Board (Monitoring-Ausschuss für globale Vorsorge), das ein globales Finanzierungsziel von 7,5 Mrd. EUR gesetzt hat, durch die Organisation einer Online-Geberveranstaltung unterstützen.

4.Team Europa – globale Koordinierung und Multilateralismus: Wir werden die Position der EU als globaler Akteur und als wichtiger Geber im internationalen Hilfesystem als Hebel nutzen, um eine koordinierte globale Reaktion zu fördern, insbesondere im Rahmen der G7, der G20 und der Vereinten Nationen. Die Beiträge der EU und der Mitgliedstaaten werden auf Länder-, regionaler und globaler Ebene (insbesondere im Rahmen der G7, der G20 und der internationalen Maßnahmen unter Federführung der Vereinten Nationen) ansetzen, um die Koordinierung zu fördern und die Sichtbarkeit der europäischen Unterstützung für die Partnerländer zu erhöhen.

In diesem Sinne begrüßt die Kommission die Bemühungen der Partnerfinanzinstitutionen, Finanzmittel zügiger und effizienter bereitzustellen, indem sie die „gegenseitige Syndizierung“ bei der Kofinanzierung von Maßnahmen gegen das Coronavirus verstärken und sich zunehmend auch auf die Bewertungen der anderen stützen.

II.1.    Team Europa – Prioritäten

II.1.1.    Dringende, kurzfristige Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Gesundheitskrise und des daraus resultierenden humanitären Bedarfs

Die Pandemie wird den humanitären Bedarf verschärfen. Ihre Auswirkungen werden diejenigen Bevölkerungsgruppen am stärksten zu spüren bekommen, die bereits von humanitären Krisen und Konflikten betroffen sind, wie z. B. Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebene sowie Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Um die Wirkung unserer Notfallmaßnahmen zu maximieren, ist es von entscheidender Bedeutung, die Maßnahmen und den Informationsfluss mit anderen Gebern und Akteuren, insbesondere den EU-Mitgliedstaaten, der WHO und anderen VN-Organisationen sowie der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und anderen Nichtregierungsorganisationen, zu koordinieren.

Wichtigste Herausforderungen:

·Überwindung des chronischen weltweiten Mangels an persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere an Masken und Handschuhen, der insbesondere das Gesundheitspersonal und die Rettungsdienste an vorderster Front in Gefahr bringt, sowie der Defizite bei der Entsorgung von biomedizinischem Abfall;

·Aufrechterhaltung der Dienstleistungen für von Konflikten betroffene und gewaltsam vertriebene Bevölkerungsgruppen, Flüchtlinge und Migranten, insbesondere diejenigen, die in Lagern oder lagerähnlichen Siedlungen, in dicht besiedelten Gebieten oder an schwer zugänglichen Orten leben, und Anpassung dieser Dienstleistungen an den Kontext der Pandemie;

·weitere Deckung der Grundbedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, einschließlich der Bereitstellung von grundlegenden Nahrungsmitteln und Nährstoffen für von Ernährungsunsicherheit betroffene und unterernährte Menschen sowie von grundlegenden Gesundheitsdiensten, auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte.

Beitrag der EU zur Bewältigung dieser Herausforderungen:

·Sofortige Unterstützung der weltweiten Bemühungen durch einen Beitrag zur Umsetzung des Strategischen Vorsorge- und Reaktionsplans der WHO, zu dem von den Vereinten Nationen am 25. März 2020 vorgestellten globalen humanitären Hilfsplan (Gesamtziel: 1,86 Mrd. EUR) sowie zu dem am 26. März eingeleiteten Aufruf der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (Gesamtziel: 750 Mio. EUR);

·sofortige gezielte Unterstützung bei der Bewältigung der humanitären Folgen der Pandemie in den betroffenen Ländern, insbesondere in den Bereichen Gesundheit sowie Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) und Logistik;

·Erhöhung der weltweiten Verfügbarkeit persönlicher Schutzausrüstungen und medizinischer Geräte durch Unterstützung einer verstärkten Produktion und innovativer Lösungen in Europa mit dem Ziel, den dringenden Bedarf in Europa und in den Partnerländern zu decken;

·Organisation der Lieferung dringend benötigter persönlicher Schutzausrüstungen an die Partnerländer sowie von Sachhilfe für die betroffenen Länder im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (wie z. B. die Sachhilfe für China während des Ausbruchs und anschließend für verschiedene Länder des westlichen Balkans);

·Bereitstellung von Garantien und Liquiditätsreserven für lokale Banken über internationale Finanzinstitutionen und europäische Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD);

·Unterstützung der weltweiten Bemühungen um eine ausreichende Versorgung mit grundlegenden Gütern, Nahrungsmitteln und Wasser sowie Bekämpfung von Ausfuhrbeschränkungen oder anderen wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen im Agrar- und Lebensmittelsektor;

·Unterstützung der Partnerländer bei einer angemessenen Identifizierung, Sammlung, Trennung, Lagerung, Beförderung, Behandlung und Entsorgung medizinischer Abfälle mit Schwerpunkt auf neuen Abfallströmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus;

·verstärkte Unterstützung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) bei Vorsorge und Kapazitätsaufbau. Das ECDC übermittelt den Regierungen der Länder des westlichen Balkans und der Nachbarschaftsländer bereits seine Leitlinien und Bewertungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Dies sollte auch bei anderen Instrumenten geschehen, die derzeit in der EU im Rahmen ihrer Ausstiegsstrategie entwickelt werden;

·Ausweitung des thematischen Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds 2 auf gravierende Krisensituationen, die infolge von Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit entstehen (dieser Fonds steht auch Ländern zur Verfügung steht, die über ihren Beitritt zur Europäischen Union verhandeln);

·Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die globalen Lieferketten intakt bleiben und der Handel, insbesondere mit grundlegenden medizinischen Ausrüstungen und Arzneimitteln, nicht beeinträchtigt wird;

·Aufforderung der Länder des westlichen Balkans, der EU-Vereinbarung über gemeinsame Beschaffung beizutreten, damit sie an den gemeinsamen Vergabeverfahren der EU für medizinische Ausrüstung teilnehmen können, wobei alle bereits ihre Absicht zur Teilnahme bestätigt haben;

·Ausdehnung des europäischen Frühwarnsystems für übertragbare Krankheiten auf den westlichen Balkan, um die rasche Übermittlung von Warnungen und die zügige Einleitung von Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

Beispiele für Soforthilfe der EU für Partnerländer

Für Äthiopien hat die EU rasch 10 Mio. EUR mobilisiert, um den Vorsorge- und Reaktionsplan der Regierung für den Coronavirus-Ausbruch zu unterstützen. Die Mittel werden über das laufende Budgethilfeprogramm für den Gesundheitssektor Äthiopiens bereitgestellt, das 2016 mit einer Mittelzuweisung von insgesamt 165 Mio. EUR auf den Weg gebracht wurde. Die zusätzlichen Mittel werden Äthiopien dabei helfen, die Zahl der Testkits und der Untersuchungslabors mit COVID-19-Diagnoseausrüstung sowie die Zahl der Behandlungseinrichtungen zu erhöhen.

In Nigeria wird die EU das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) mit einem Beitrag von 50 Mio. EUR zur Umsetzung des VN-Reaktionsplans zu COVID-19 unterstützen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine optimale Behandlung der bestätigten COVID-19-Fälle zu gewährleisten und die Ausbreitung des Virus durch inklusive Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19, die in nationaler Eigenverantwortung umgesetzt werden, einzudämmen.

Für den westlichen Balkan hat die EU bereits beträchtliche Mittel zur unmittelbaren Unterstützung des Gesundheitswesens in Höhe von 38 Mio. EUR bereitgestellt (4 Mio. EUR für Albanien, 7 Mio. EUR für Bosnien und Herzegowina, 5 Mio. EUR für das Kosovo 3 , 3 Mio. EUR für Montenegro, 4 Mio. EUR für Nordmazedonien und 15 Mio. EUR für Serbien). Die EU-Unterstützung umfasst lebensrettende medizinische Ausrüstung, auch für die Intensivpflege, Krankenhausbetten, voll ausgestattete Rettungswagen, Hunderte Beatmungsgeräte, digitale mobile Röntgengeräte, Zehntausende Testkits und große Mengen persönlicher Schutzausrüstungen.

Aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei werden kleinere Gesundheitsinfrastrukturen und Ausrüstungen im Wert von 90 Mio. EUR finanziert.

In den Ländern der Östlichen Partnerschaft mobilisiert die EU ein Soforthilfepaket im Wert von über 30 Mio. EUR für den unmittelbaren Bedarf im Gesundheitswesen. In Armenien werden dank der Unterstützung durch die Europäische Union mehr als 3000 gefährdete Haushalte mit älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und großen Familien in den Regionen Schirak, Tawusch und Lori humanitäre Hilfe erhalten. In der Ukraine hat die EU Ausrüstung für das medizinische Notfallzentrum im Oblast Donezk – 100 persönliche Schutzausrüstungen und mehr als 70 Liter eines hoch konzentrierten Antiseptikums – geliefert.

In der südlichen Nachbarschaft werden mit Unterstützung der EU Triage- und Isolationsräume in Krankenhäusern eingerichtet, das Personal der Zentren für soziale Entwicklung wird geschult und es werden lokale Kommunikationskampagnen durchgeführt. 3500 Operations- und Atemschutzmasken wurden beschafft.

Im karibischen Raum hat die EU auf regionaler Ebene Unterstützung für die Caribbean Public Health Agency (CARPHA, karibische Agentur für öffentliche Gesundheit) in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR bereitgestellt, um den dringendsten Bedarf der Länder bei der Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus zu decken. Dazu gehören die Bereitstellung von Schutzmaterial, Testreagenzien, Labormaterial, Behandlungsmaterial/Impfstoffen sowie die Unterstützung bei der Aufstockung des Gesundheitspersonals.

·In Venezuela und den anderen Ländern der Region unterstützt die EU die Panamerikanische Gesundheitsorganisation und die Internationale Föderation des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds bei Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und für die Bekämpfung von COVID-19 gewappnet zu sein (insgesamt 9 Mio. EUR). Dazu gehört die Verbesserung des Zugangs zu grundlegenden Gesundheitsdiensten und die Erleichterung des Zugangs besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, einschließlich Flüchtlingen, zu einer angemessenen sanitären und hygienischen Versorgung.

Finanzbeitrag: 502 Mio. EUR

II.1.2.    Unterstützung zur Verbesserung von Forschung, Gesundheitssystemen und Wasserver- und -entsorgung

Zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus muss weltweit die Hygiene verbessert und die Resilienz der Gesundheitssysteme gestärkt werden. In einigen Partnerländern sind die Bedingungen aufgrund des begrenzten Zugangs zu Wasser und der ohnehin schlechten Gesundheitsversorgung besonders schwierig. Die EU wird eine evidenzbasierte Vorgehensweise verfolgen, die bei früheren Gesundheitskrisen wie der Ebola- und der Zika-Epidemie bereits erprobt wurde. So konnten die Epidemien durch Unterstützung der Gesundheitssysteme der am stärksten gefährdeten Länder, durch regionale Zusammenarbeit, Überwachungsmaßnahmen und die Entwicklung neuer Diagnostika und eines Impfstoffs schließlich beendet werden. Daher werden Forschung und Innovation ein wichtiger Schwerpunkt sein.

Wichtigste Herausforderungen:

·Unterstützung von Ländern mit knappen Ressourcen bei ihren Anstrengungen zur Eindämmung und Behandlung der Krankheit; Stärkung der Gesundheits- und Sozialschutzsysteme, um nachhaltige Kapazitäten für die Risikominderung, die Überwachung und das Management der Bewältigungsmaßnahmen sicherzustellen;

·Gewährleistung des Zugangs zu einfachen Handwaschmöglichkeiten und Seifen sowie einer guten WASH-Praxis in lokalen Gemeinschaften, Haushalten, Schulen, auf Marktplätzen und insbesondere in Gesundheitseinrichtungen, um die Ansteckungsgefahr zu verringern;

·Beschleunigung der Bemühungen der Forschung um Entwicklung wirksamer Behandlungen, Impfstoffe, Therapeutika und Diagnostika und Gewährleistung ihrer allgemeinen Verfügbarkeit zu erschwinglichen Preisen;

·Gewährleistung der Verfügbarkeit von Schutzausrüstung für Gesundheitspersonal, u. a. durch Wiederherstellung globaler Lieferketten.

Beitrag der EU zur Bewältigung dieser Herausforderungen:

·Unterstützung der Partnerländer beim Aufbau belastbarer, bedarfsgerechter Gesundheits- und Sozialschutzsysteme und bei der Umsetzung internationaler Gesundheitsvorschriften;

·Ausbau und gezieltere Ausrichtung der bestehenden EU-Gesundheitsprogramme, um die Partnerländer dabei zu unterstützen, das Gesundheitspersonal zu schützen und aufzustocken und Gesundheitsberufe attraktiver zu machen;

·Unterstützung der an die Bevölkerung gerichteten Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Regierungen zu grundlegenden Schutz- und Hygienemaßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen;

·flexibler Einsatz der EU-Unterstützung für globale Initiativen wie den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM), die Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) und die Globale Finanzierungsfazilität (GFF) bei gleichzeitiger Fortführung lebenswichtiger Gesundheitsprogramme;

·Unterstützung weiterer Forschungsarbeiten in den Bereichen Diagnostik, Behandlung und Prävention; sobald ein Impfstoff verfügbar ist, beschleunigte Zulassung und Subventionierung von Impfstoffen und ihrer Bereitstellung in besonders gefährdeten Ländern;

·Unterstützung von Expertenschulungen und epidemiologischer Überwachung, Bereitstellung und Einsatz mobiler Labors und anderer mobiler Lösungen;

·Stärkung regionaler Organisationen für Gesundheitssicherheit in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, wie z. B. das Pasteur-Institut in Senegal;

·Einbeziehung der Kandidatenländer des westlichen Balkans in den EU-Ausschuss für Gesundheitssicherheit, Bereitstellung von technischer Hilfe und von Protokollen und Leitlinien für das Krisenmanagement, Austausch von Expertenmeinungen sowie Überlegungen, wie die potenziellen Beitrittskandidaten am besten an diesen Maßnahmen beteiligt werden können;

·Förderung des gleichberechtigten Zugangs von Migranten, Flüchtlingen, Vertriebenen und Aufnahmegemeinschaften zum Gesundheitssystem durch EU-Treuhandfonds und das Stabilitäts- und Friedensinstrument, über die sowohl medizinische Soforthilfe als auch Unterstützung im Zusammenhang mit grundlegenden Gesundheitsdiensten und Infrastrukturen bereitgestellt werden;

·Förderung des Datenaustauschs zwischen Forschern und Erleichterung des Zugangs zu Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen durch offenen Zugang (Open Acces) und offene Wissenschaft (Open Science), um deren Nutzung in der Politik und der klinischen Praxis zu fördern;

·Intensivierung der Vorbereitung der Globalen Gesundheitspartnerschaft mit den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern. Für die bereits bestehende Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer für klinische Studien (EDCTP), deren Schwerpunkt bisher auf Afrika südlich der Sahara liegt, könnten die Mittel aufgestockt werden, um die Ausweitung der Partnerschaft auf die Länder des südlichen Mittelmeerraums zu ermöglichen;

·Neuausrichtung der Arbeit bestehender multilateraler Plattformen wie der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI, Koalition für Innovationen in der Epidemievorsorge) auf die Entwicklung von Impfstoffen und der Global Research Collaboration for Infectious Disease Preparedness (GloPID-R, globale Forschungszusammenarbeit zur Vorsorge gegen Infektionskrankheiten) auf die Vorsorge.

Beispiele für die Unterstützung des Gesundheitswesens in Partnerländern der EU 

In Sudan arbeitet die EU im Rahmen von humanitären Projekten mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. EUR daran, den Zugang zu sauberem Wasser und Hygiene zu gewährleisten und das Bewusstsein für das Virus zu schärfen.

Die Kommission hat mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eine neue EU-Initiative für Gesundheitssicherheit über 9 Mio. EUR vereinbart. Sie ist bereits angelaufen, gilt für alle 23 Nachbarschafts- und Erweiterungsländer und konzentriert sich auf die Vorsorge und die medizinischen Kapazitäten zur Bewältigung der Pandemie und ihrer zahlreichen Auswirkungen.

Für Iran wird die EU 6 Mio. EUR für das Gesundheitswesen bereitstellen‚ die zur Beschaffung unentbehrlicher Arzneimittel, zur Schulung von systemrelevantem Gesundheitspersonal und für Sensibilisierungskampagnen zu Fragen der persönlichen Hygiene und Sanitärversorgung bestimmt sind. Zudem wird ein besserer Zugang der am stärksten gefährdeten afghanischen Flüchtlinge in Iran zur Grundversorgung finanziert.

Finanzbeitrag: 2 858 Mio. EUR

II.1.3.    Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen

Diese beispiellose Gesundheitskrise wird zweifelsohne negative wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben, die dringend angegangen werden müssen, um eine Destabilisierung zu verhindern. Hierfür muss an mehreren Fronten gehandelt werden: Abfederung eines möglichen makroökonomischen Schocks, angemessene Unterstützung für Finanzintermediäre und verschiedenste Finanzierungsmöglichkeiten für den öffentlichen und den privaten Sektor. Außerdem muss für Rahmenbedingungen gesorgt werden, die Arbeitnehmern und Haushalten ohne Einkommen Schutz bieten.

Wichtigste Herausforderungen:

·Bekämpfung der gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in der ganzen Welt und Verhinderung einer Rezession in vielen Partnerländern. Viele Länder werden mit einem Rückgang der Wirtschaftstätigkeit und einem steilen Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Armut konfrontiert sein. Dies kann zu Druck auf die öffentlichen Finanzen, zu zunehmenden sozialen Spannungen und je nach Kontext zu Gewalt führen;

·Bewältigung der zusätzlichen Finanz- und Liquiditätsprobleme, die durch diese Krise entstehen. Viele Entwicklungs- und Schwellenländer, die nun mit der Krise konfrontiert werden, sind bereits hoch verschuldet und verfügen nur über begrenzten politischen Handlungsspielraum. Länder, die auf Tourismus oder Heimatüberweisungen angewiesen sind, und Länder, die am Anfang der Lieferketten stehen oder von der Ausfuhr von Rohstoffen abhängen, werden mit am stärksten betroffen sein;

·Unterstützung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung und zum Sozialschutz wie Stundung oder Erlass von Steuer- und Sozialversicherungszahlungen, Lockerung der Finanzierungsbedingungen für Wirtschaftsakteure und direkte finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer (z. B. Lohnsubventionen) und betroffene Haushalte unter besonderer Berücksichtigung junger Menschen, d. h. Maßnahmen, die zwangsläufig mit einer Anhebung der Sozialausgaben verbunden sind. Die Wirtschaftsakteure benötigen unter Umständen erschwingliche Kredite oder geänderte Rückzahlungsbedingungen für ihre Darlehen;

·Maßnahmen zur Stärkung der Netzkapazitäten, einschließlich kurzfristiger Maßnahmen, um Telearbeit, Fernunterricht und soziale Kontakte sowie den Zugang zu korrekten Informationen zu erleichtern;

·Gewährleistung, dass es den Unternehmen wieder möglich sein wird, längerfristige Investitionen zu finanzieren, damit sich die Volkswirtschaften in einer Art und Weise erholen können, die umweltverträglich und inklusiv ist;

·Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, und der Wahrung der Demokratie, unter besonderer Berücksichtigung der Bildung und der Situation von Frauen und Mädchen und der am stärksten gefährdeten Gruppen.

Beitrag der EU zur Bewältigung dieser Herausforderungen:

·Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, Förderung inklusiver Maßnahmen zur Steigerung der Quantität und Qualität des Zugangs zu Gesundheitsdiensten und menschenwürdiger Arbeit im Allgemeinen. Diese Maßnahmen verhindern unter anderem Diskriminierung und soziale Ausgrenzung;

·Mobilisierung des Instruments für Makrofinanzhilfe (MFA) für den westlichen Balkan und die Nachbarschaftsländer, die mit einer Zahlungsbilanzkrise konfrontiert sind, in Kombination mit der Unterstützung durch den Internationalen Währungsfonds (IWF). Makrofinanzhilfen können zur makroökonomischen Stabilität beitragen und politischen Spielraum für geeignete wirtschaftliche Reaktionsoptionen schaffen;

·vorübergehende Unterstützung der nationalen Regierungen bei der Verabschiedung steuerpolitischer, währungs-, sozial- und gesundheitspolitischer Reformen durch Bereitstellung von technischer Hilfe, direkter Budgethilfe und gegebenenfalls Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen – in Ergänzung zu den Maßnahmen der Weltbank und des IWF –, um unter anderem den öffentlichen Ausgaben für die sozioökonomische Entwicklung und die Armutsbekämpfung Priorität einzuräumen;

·vorübergehende Unterstützung von Finanzintermediären wie öffentlichen Banken und Aufsichts- und Regulierungsstellen bei der Annahme günstigerer Finanzierungsstrategien und Regelungsrahmen sowie beim Zugang zu Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen durch Bereitstellung von technischer Hilfe und Garantien;

·Unterstützung des Privatsektors – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Selbstständigen – durch Bereitstellung von Garantien, Liquiditätsreserven und technischer Hilfe für den Privatsektor; Unterstützung lokaler Banken durch internationale Finanzinstitutionen und europäische Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen bei der Verbesserung des Zugangs zu Liquiditätshilfe, Betriebskapital und Handelsfinanzierung; weitere Neuausrichtung der Garantien aus dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) auf eine kurzfristige Risikoteilung bei Darlehen für Kleinstunternehmer und KMU. Die Kommission begrüßt die Reaktivierung der Wiener Koordinationsinitiative europäischer Banken, die den Banken helfen wird, sich weiterhin aktiv an der Finanzierung der Volkswirtschaften der EU und der Partnerländer zu beteiligen;

·Bereitstellung von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) im öffentlichen Sektor, insbesondere für Ausrüstung und Versorgung im Gesundheitswesen;

·Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, Partnerländern und dem europäischen Privatsektor, um starke und widerstandsfähige Wertschöpfungsketten in strategischen Sektoren aufzubauen und sicherzustellen, dass die Kriterien der Nachhaltigkeit, der Arbeitnehmerrechte und der sozialen Verantwortung der Unternehmen in den Wertschöpfungsketten trotz des Nachfragerückgangs und bei einer Erholung der Wirtschaft eingehalten werden;

·Förderung von Formen des Schuldenerlasses, die von multilateralen Finanzinstitutionen‚ insbesondere dem IWF, in Betracht gezogen werden, insbesondere in Ländern, die vom Konjunkturrückgang aufgrund der Coronakrise betroffen sind;

·Unterstützung der Kontinuität des Bildungsangebots auf allen Ebenen;

·Fortsetzung des politischen Dialogs auf der Grundlage von Budgethilfe und technischer Hilfe für politische Reformen im Bereich Menschenrechte und Demokratieförderung sowie direkte Unterstützung der Zivilgesellschaft;

·weitere Ergreifung aller (sofort und langfristig) erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die globalen Lieferketten und Verkehrskorridore intakt bleiben; Sicherstellung, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus, die sich auch auf den freien Warenverkehr und die Mobilität von Arbeitskräften auswirkt, zielgerichtet, verhältnismäßig, transparent und vorübergehend bleiben, wie dies bei der befristeten EU-Maßnahme in Bezug auf Ausfuhrgenehmigungen der Fall ist; Berücksichtigung des Bedarfs anderer Länder an Nothilfelieferungen und humanitärer Hilfe. Die befristete Ausfuhrgenehmigungsregelung der EU sieht ausdrücklich humanitäre Hilfe als einen der Gründe für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durch die Mitgliedstaaten vor.

Beispiele für die Unterstützung bei der Erholung von der Coronakrise

Für Sierra Leone werden 34,7 Mio. EUR bereitgestellt, um die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 wie folgt abzufedern: Mit Budgethilfe in Höhe von 25 Mio. EUR werden die makroökonomische Resilienz und Stabilität gestärkt und nationale Reaktionspläne unterstützt. Mit einem Bargeldtransferprogramm in Höhe von 5,2 Mio. EUR wird die Kommission über die Weltbank die Einkommen der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen schützen. Schließlich wird die Kommission mit einem Paket von 4,5 Mio. EUR den Agrarsektor bei der Ankurbelung der lokalen Nahrungsmittelerzeugung unterstützen.

Im westlichen Balkan hat die EU seit Beginn der Krise beträchtliche Unterstützung für die soziale und wirtschaftliche Erholung in Höhe von 374,5 Mio. EUR mobilisiert (46,5 Mio. EUR für Albanien, 73,5 Mio. EUR für Bosnien und Herzegowina, 63 Mio. EUR für das Kosovo, 50 Mio. EUR für Montenegro, 63 Mio. EUR für Nordmazedonien und 78,5 Mio. EUR für Serbien). Dies wird dazu beitragen, die sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie insbesondere für die am stärksten betroffenen Unternehmen, einschließlich der in den Bereichen Tourismus und Verkehr tätigen Unternehmen, zu bewältigen.

Für Jordanien und Libanon wurde ein mit 240 Mio. EUR ausgestattetes Hilfspaket zur Unterstützung gefährdeter lokaler Haushalte und syrischer Flüchtlinge angenommen.

Finanzbeitrag: 12 281 Mio. EUR

II.2.    Team Europa – Finanzpaket

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden zu einem „Team Europa“-Finanzpaket beitragen, mit dem die Partnerländer bei ihren Bemühungen unterstützt werden sollen, die Coronakrise umfassend anzugehen. Der Beitrag aus dem EU-Haushalt wird sich wie folgt aufschlüsseln:

II.1

Gemeinsame vorrangige Aktionslinien

EU-Beitrag zum Finanzpaket „Team Europa“ (Mio. EUR)

II.1.1

Unterstützung dringender kurzfristiger Soforthilfemaßnahmen zur Deckung des humanitären Bedarfs

502

II.1.2

Unterstützung bei der Stärkung der Gesundheitssysteme

2 858

II.1.3

Wirtschaftliche und soziale Folgen

12 281

GESAMT

15 641

Dieser Beitrag baut auf bestehenden Instrumenten und Einrichtungen auf, die schnelle und greifbare Ergebnisse liefern können. Dies gilt insbesondere für regionale Mischfinanzierungsplattformen oder EU-Garantieinstrumente, insbesondere den EFSD und das Mandat der EIB für die Darlehenstätigkeit in Drittländern. Ferner ist eine beschleunigte Makrofinanzhilfe für den westlichen Balkan und die Nachbarschaftsländer vorgesehen, die die rasche Unterstützung durch den IWF ergänzt.

II.3 Team Europa – globale Vorsorge

Die Suche nach einem Ausweg aus der derzeitigen Krise hängt vorrangig von der raschen Einführung wirksamer Diagnostika, Impfstoffe und Behandlungen ab. Ohne sie bleibt jedes Land der Welt gefährdet. Aus diesem Grund wird die EU mit Partnern auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, um im Rahmen einer Geberveranstaltung die Mittel zur Überbrückung der Finanzierungslücke zu mobilisieren, die vom Global Preparedness Monitoring Board (Monitoring-Ausschuss für globale Vorsorge) festgestellt und auf 7,5 Mrd. EUR beziffert wurde. Die Mittel werden benötigt für:

·die rasche und großmaßstäbliche Entwicklung von Diagnostika, Behandlungen und Impfstoffen gegen das Coronavirus;

·die Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung des Gesundheitspersonals mit Schutzausrüstungen;

·die Unterstützung der WHO bei der Koordinierung und Priorisierung der Maßnahmen für die am stärksten gefährdeten Länder.

Neben den Finanzierungszusagen sind die EU und ihre Partner bestrebt, ein hochrangiges politisches Engagement für einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten sicherzustellen, die zur Bekämpfung dieser Pandemie entwickelt wurden.

II.4 Team Europa – globale Koordinierung und Multilateralismus

Die EU wird eine koordinierte Reaktion auf multilateraler Ebene fördern und leiten, insbesondere im Rahmen gemeinsamer Koordinierungsanstrengungen mit den Vereinten Nationen, den internationalen Finanzinstitutionen sowie der G7 und der G20. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden im Hinblick auf das Gipfeltreffen Afrikanische Union-EU im Herbst auch weiterhin mit der Afrikanischen Union an der erneuerten Strategie für Afrika arbeiten. Gemäß der Vereinbarung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20 wird die EU aktiv zur Ausarbeitung eines G20-Fahrplans beitragen, der folgende Elemente umfasst 4 :

·einen Aktionsplan der G20 zur Bekämpfung des Coronavirus, in dem die individuellen und kollektiven Maßnahmen dargelegt werden, die die G20 ergriffen hat und ergreifen wird, um auf die Pandemie zu reagieren. Der Aktionsplan sollte makroökonomische Maßnahmen, finanzielle Maßnahmen sowie Maßnahmen für internationale Finanzinstitutionen umfassen. Außerdem sollte er eine koordinierte Exit- und Erholungsstrategie enthalten und die Risiken für die Versorgungsketten verringern.

·Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere dem IWF und der Weltbank, um rasch die angemessene internationale Finanzhilfe für Schwellen- und Entwicklungsländer bereitzustellen, damit die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie bewältigt werden können – auch durch Liquiditäts- und Schuldenerlassmaßnahmen, die den ärmsten Ländern dabei helfen sollen, ihre Schuldenrückzahlungsverpflichtungen unverzüglich zu verringern.

·Zusammenarbeit mit dem Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board - FSB), um die Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen im Finanzsektor zu koordinieren, die von den Ländern als Reaktion auf die Pandemie ergriffen werden. Wie von den Handelsministern der G20 vereinbart, wird die EU unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Handel mit wichtigen Gütern zu erleichtern, sowie weiterhin mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Märkte offen zu halten. In diesem Sinne setzt die EU alle Anstrengungen zur Modernisierung und Stärkung der Welthandelsorganisation (WTO) und zur Handelserleichterung fort. Die EU wird auch Maßnahmen fördern, die dazu beitragen können, dass sich die Volkswirtschaften auf umweltverträgliche und inklusive Weise erholen.

Als Reaktion auf die Forderung der Staats- und Regierungschefs der G20 in ihrer außerordentlichen Erklärung zum Coronavirus haben die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, angeboten, wie oben dargelegt, eine internationale Online-Geberveranstaltung auszurichten, um eine angemessene Finanzierung für die Entwicklung und den Einsatz eines Impfstoffs gegen COVID-19 zu unterstützen.

Im Rahmen der WHO wird unter Federführung der EU und ihrer Mitgliedstaaten eine Resolution zur Coronakrise ausgearbeitet, die von der 73. Weltgesundheitsversammlung im Mai angenommen werden soll. Mit logistischer Unterstützung durch das WHO-Sekretariat wird die EU umfassende Konsultationen durchführen, um einen Konsens zwischen den Ländern über diese wichtige Resolution zu erzielen, wobei der Schwerpunkt auf Solidarität, Koordinierung und Krisenmanagement im Gesundheitsbereich liegt.

Schließlich sollte die EU die globale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation sowie eine offene Wissenschaft und den offenen Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen fördern und die bestehenden multilateralen Plattformen, die für die Bekämpfung von Pandemien relevant sind, stärken.

Unterstützung der Forschung in Afrika

Die EU unterstützt Afrika bei den Forschungs- und Innovationsanstrengungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (European and Developing Countries Clinical Trials Partnership - EDCTP) veröffentlicht dringende Aufrufe zur Interessenbekundung, um die Erforschung des Coronavirus zu unterstützen und die Forschungskapazitäten in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara zu stärken. Insgesamt werden drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehr als 25 Mio. EUR aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm der EU „Horizont 2020“ finanziert.

(1)

Gemeinsame Mitteilung „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“, JOIN(2020) 4 final.

(2)

COM(2020) 114 final: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks finanzieller Unterstützung von Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zur Union verhandelnden Ländern, die von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffen sind.

(3)

Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(4)

Siehe Pressemitteilung der G20 vom 30. März (Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20); Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G20 vom 26. März und Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 16. März.

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