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Document 52021PC0625

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands

COM/2021/625 final

Brüssel, den 5.10.2021

COM(2021) 625 final

2021/0319(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands

{SWD(2021) 285 final}


2021/0319 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der COVID-19-Ausbruch hatte einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft Estlands. Im Jahr 2019 belief sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Estland auf 67 % des Unionsdurchschnitts. Der Sommerprognose 2021 der Kommission zufolge ging das reale BIP Estlands im Jahr 2020 um 2,9 % zurück, dürfte aber in den Jahren 2020 und 2021 zusammengenommen um 1,8 % steigen. Zu den schon länger bestehenden Aspekten, die sich mittelfristig auf die Wirtschaftsleistung auswirken werden, gehören die Bevölkerungsalterung, regionale und soziale Ungleichheiten, eine relativ niedrige Ressourcenproduktivität und eine hohe Intensität der Treibhausgasemissionen.

(2)Am 9. Juli 2019 und am 20. Juli 2020 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Estland. Insbesondere empfahl der Rat Estland, die Angemessenheit des Netzes der sozialen Sicherheit zu verbessern, unter anderem durch eine Ausweitung der Abdeckung der Arbeitslosenleistungen und des Zugangs zu bezahlbaren und integrierten Sozialdienstleistungen, und Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen – auch durch mehr Lohntransparenz. Ferner wurde empfohlen, die Zugänglichkeit und Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern, unter anderem durch Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen, Stärkung der Grundversorgung und Sicherstellung der Versorgung mit wichtigen medizinischen Produkten. Des Weiteren empfahl der Rat, Maßnahmen gegen Qualifikationsdefizite zu ergreifen und Innovationen durch ein leistungsfähigeres und für den Arbeitsmarkt relevanter gestaltetes Schul- und Berufsbildungssystem zu fördern. Estland wurde außerdem empfohlen, verstärkt in den ökologischen und digitalen Wandel zu investieren, insbesondere in die Digitalisierung von Unternehmen, Forschung und Innovation, unter anderem durch die Förderung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Ressourceneffizienz sowie nachhaltigen Verkehr, wodurch zu einer schrittweisen Dekarbonisierung der Wirtschaft beigetragen wird. Darüber hinaus empfahl der Rat, einen ausreichenden Zugang zu Finanzmitteln sicherzustellen und die wirksame Überwachung und Durchsetzung des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche zu intensivieren. Schließlich wurde Estland zur Bewältigung der COVID-19-Krise empfohlen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, seine Haushaltspolitik darauf auszurichten, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Nach Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Vorlage des Aufbau- und Resilienzplans stellt die Kommission fest, dass die Empfehlung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre anschließende Erholung zu fördern, vollständig umgesetzt wurde. Des Weiteren stellt sie fest, dass in Bezug auf die Empfehlung, schwerpunktmäßig in Verbundnetze zu investieren, substanzielle Fortschritte erzielt wurden.

(3)In seiner Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, auch im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem einen die Erholung stützenden politischen Kurs zu verfolgen und weitere Verbesserungen in Bezug auf Konvergenz, Resilienz und nachhaltiges und inklusives Wachstum zu erzielen. Darüber hinaus empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, den nationalen institutionellen Rahmen zu kräftigen, die makrofinanzielle Stabilität zu gewährleisten, die Wirtschafts- und Währungsunion zu vollenden und die internationale Rolle des Euro zu stärken.

(4)Am 18. Juni legte Estland der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. nachdem zuvor im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger konsultiert worden waren. Die Identifikation mit dem Aufbau- und Resilienzplan auf nationaler Ebene ist Voraussetzung dafür, dass er vor Ort erfolgreich umgesetzt wird und dauerhafte Auswirkungen hat, und sorgt für Glaubwürdigkeit auf europäischer Ebene. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der genannten Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet.

(5)Die Aufbau- und Resilienzpläne sollten die allgemeinen Ziele der mit der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und des mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates 2 geschaffenen Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise verfolgen. Sie sollten zu den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten sechs Säulen beitragen und so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union fördern.

(6)Mit der Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten wird eine unionsweit koordinierte Investitions- und Reformanstrengung unternommen. Die zeitgleiche koordinierte Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne und die Durchführung grenzübergreifender und mehrere Länder umfassender Projekte haben zur Folge, dass die Reformen und Investitionen einander verstärken und in der gesamten Union positive Spillover-Effekte entfalten. So werden die Auswirkungen der Fazilität auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu rund einem Drittel durch Spillover-Effekte aus anderen Mitgliedstaaten erzeugt.

Eine ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt

(7)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe a und Anhang V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der Aufbau- und Resilienzplan weitgehend (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 jener Verordnung genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und der Mittelzuweisung an ihn Rechnung getragen wird.

(8)Der Aufbau- und Resilienzplan umfasst Maßnahmen, die zu allen sechs Säulen beitragen, wobei jede der sechs Komponenten des Plans auf eine oder mehrere Säulen ausgerichtet ist. Dieser Ansatz hilft sicherzustellen, dass jede Säule umfassend und in kohärenter Weise berücksichtigt wird. Der Beitrag zur ersten Säule, der dem ökologischen Wandel gewidmet ist, soll durch Maßnahmen unterstützt werden, die Anreize dafür schaffen, erneuerbare Energien zu nutzen, Gebäude zu renovieren, um ihre Energieeffizienz zu verbessern, die Vernetzung des öffentlichen Verkehrs zu verbessern und grünen Wasserstoff zu nutzen, und die allgemein die Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen fördern, einschließlich der für diesen Übergang erforderlichen Kompetenzen. Investitionen und Reformen, die auf die Digitalisierung des öffentlichen Sektors und der Wirtschaft sowie auf die Verbesserung der digitalen Kompetenzen ausgerichtet sind, dürften zur Verwirklichung der Ziele der zweiten Säule beitragen, die dem digitalen Wandel gewidmet ist.

(9)Indem er die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abmildert, dürfte der Plan zur Verbesserung der makroökonomischen Leistung beitragen und gleichzeitig durch digitale und umweltfreundliche Lösungen Ausfuhrwettbewerbsfähigkeit, Innovation und Unternehmertum fördern und somit die dritte Säule (intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum) berücksichtigen. Die vierte Säule – sozialer und territorialer Zusammenhalt – wird dadurch verwirklicht, dass öffentliche Dienstleistungen durch Digitalisierung leichter zugänglich gemacht werden, dass die Internetanbindung insbesondere in ländlichen Gebieten verbessert wird, wodurch die digitale Kluft verringert werden soll, dass die Verkehrsvernetzung verbessert wird und dass in verschiedenen Teilen Estlands nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen und Qualifikationen gefördert werden.

(10)Der Plan umfasst Maßnahmen zur Stärkung des Bereichs Gesundheit und der wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz des Landes, wie in der fünften Säule beschrieben. Insbesondere ist der Plan unmittelbar auf die Verbesserung der Resilienz und der Zugänglichkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet und sieht auch Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen in Estland vor. Der sechste Pfeiler, der die Maßnahmen für die nächste Generation betrifft, wird durch Maßnahmen verwirklicht, die jungen Menschen beim Eintritt in die Erwerbstätigkeit helfen sollen, und zwar durch einen Lohnzuschuss, eine Ausbildungsbeihilfe und strukturelle Veränderungen im Schul- und Berufsbildungssystem, um die Kompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie zu fördern und die Teilhabe von Frauen an solchen Schulungen und dem Sektor im Allgemeinen zu erhöhen.

Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden

(11)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan wirksam zur Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen (Einstufung A), die in den relevanten länderspezifischen Empfehlungen an Estland, einschließlich der finanzpolitischen Aspekte dieser Herausforderungen und Empfehlungen, ermittelt wurden, oder der Herausforderungen, die in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden, beiträgt. Die Empfehlungen, die die unmittelbare fiskalpolitische Reaktion auf die Pandemie betreffen, können als nicht unter den estnischen Aufbau- und Resilienzplan fallend betrachtet werden, wenngleich Estland in den Jahren 2020 und 2021 im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts generell angemessen und ausreichend auf die unmittelbare Notwendigkeit reagiert hat, die Wirtschaft aus Haushaltsmitteln zu stützen.

(12)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält einander verstärkende Reformen und Investitionen, die in unterschiedlichem Maße dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen anzugehen, die in den länderspezifischen Empfehlungen des Rates an Estland im Rahmen des Europäischen Semesters in den Jahren 2019 und 2020 aufgeführt wurden, insbesondere in den folgenden Bereichen: ökologischer Wandel (z. B. Energie- und Ressourceneffizienz), digitaler Wandel (z. B. digitale Kompetenzen und Unterstützung der Digitalisierung von Unternehmen), Gesundheitswesen (z. B. Verbesserung der Resilienz und der Zugänglichkeit des Gesundheitssystems), soziale Inklusion (Zugang zu bezahlbaren und integrierten Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen) und Bekämpfung von Geldwäsche (z. B. Stärkung der Analysekapazitäten des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche).

(13)Der Plan enthält Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel von Unternehmen und trägt so zur Umsetzung der entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen bei. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung innovativer umweltfreundlicher Technologien, wie grüner Wasserstoff, grüne und digitale Kompetenzen, mit deren Hilfe Qualifikationsdefizite angegangen werden sollen, sowie finanzielle Unterstützungsmaßnahmen, die estnischen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, dabei helfen sollen, ihren digitalen und ökologischen Wandel voranzutreiben und besseren Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Die Reformen und Investitionen im Energiebereich zielen darauf ab, Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern sowie die Wirtschaft zu dekarbonisieren, indem Ziele und Maßnahmen für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Ölschiefer festgelegt werden. Maßnahmen im Verkehrssektor dürften dazu beitragen, Emissionen zu verringern und Anreize für die Einführung nachhaltiger Verkehrsträger zu schaffen. Zu den Reformen gehören die Entwicklung einer vernetzten und gemeinsamen Mobilität in der Hauptstadtregion Tallinn durch ein gemeinsames öffentliches Verkehrssystem und die Elektrifizierung der Eisenbahnen. Der Plan soll zur Entwicklung des grenzüberschreitenden Projekts „Rail Baltic“ beitragen, das die drei baltischen Hauptstädte und Staaten mit Polen und der übrigen Union verbindet, und zwar durch Investitionen in Schienen-, Straßenbahn-, Fahrradstrecken und Fußwege zu Bahnhöfen sowie den Rail-Baltic-Terminal für den multimodalen Verkehr.

(14)Reformen und Investitionen zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung, zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen, zur Modernisierung der elektronischen Gesundheitsdienste und zur Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur, einschließlich des Baus des Medizincampus in Nordestland, sollten die Zugänglichkeit und Resilienz des Gesundheitssystems verbessern. Der Zugang zu sozialen Dienstleistungen soll durch Maßnahmen im Bereich der Langzeitpflege, einschließlich Maßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung des Unterstützungssystems für Kinder mit einem höheren Pflegebedarf, und durch den Aktionsplan zur Integration von Sozial- und Gesundheitsdiensten verbessert werden. Die Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sollten zum sozialen Zusammenhalt beitragen. Die Investitionen, mit denen junge Menschen beim Erwerb von Berufserfahrung und bei der Verbesserung ihrer Kompetenzen unterstützt werden, dürften zum Abbau von Qualifikationsdefiziten und zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit beitragen. Die Verlängerung der Dauer der Arbeitslosenunterstützung um 60 Tage im Falle ungünstiger Arbeitsmarktbedingungen trägt in gewissem Maße zur Stärkung des sozialen Sicherheitsnetzes bei. Die Reformen und Investitionen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Digitales sollten ebenfalls dazu beitragen, die regionalen Unterschiede zu verringern.

(15)Zusätzlich zu den jüngsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche enthält der Plan eine Maßnahme, die darauf abzielt, innerhalb der zentralen Meldestelle ein strategisches Analysezentrum einzurichten, das Geldwäscherisiken operativer ermitteln, darauf reagieren und verhindern kann, wodurch ein Beitrag zur Stärkung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche geleistet wird.

(16)Der Plan bildet die Grundlage für weitere Reformen im Sozial- und Gesundheitsbereich, um den Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen zu beheben, die Qualität und den Zugang zur Langzeitpflege für alle Menschen mit Pflegebedarf zu verbessern, die Abdeckung der Arbeitslosenunterstützung auszuweiten und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, insbesondere durch mehr Lohntransparenz. Die im Plan vorgesehenen Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beziehen sich hauptsächlich auf Investitionen. Was die Reformen betrifft, so dürften konkrete Maßnahmen für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Ölschiefer erst Ende 2025 im Nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor festgelegt werden.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

(17)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe c und Anhang V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan große Auswirkungen haben wird (Einstufung A), d. h. er wird das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Estlands stärken, zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen, unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abmildern und somit zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und zur Konvergenz innerhalb der Union beitragen.

(18)Simulationen der Kommissionsdienststellen zeigen, dass der Aufbau- und Resilienzplan zusammen mit den übrigen Maßnahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union das BIP Estlands bis 2026 um 0,9 % bis 1,3 % erhöhen könnte, wobei die möglichen positiven Auswirkungen der eventuell beträchtlichen Strukturreformen nicht berücksichtigt sind.

(19)Reformen und Investitionen in den Bereichen erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität und weitere Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen dürften mittel- bis langfristig nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung fördern. Maßnahmen zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien, zur Förderung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Industrie, einschließlich der Einführung neuer Technologien wie grüner Wasserstoff, sollten zur Dekarbonisierung und damit zur Resilienz der Wirtschaft beitragen.

(20)Maßnahmen zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels dürften Unternehmensinnovationen sowie Forschung und Entwicklung fördern und somit mehr Produktivität, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen ermöglichen und gleichzeitig im Einklang mit der aktualisierten europäischen Industriestrategie zur Verwirklichung struktureller Veränderungen in der Wirtschaft beitragen und die Grundlage für mehr Resilienz schaffen. Die erwartete Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sollte durch Maßnahmen zur Förderung grüner und digitaler Kompetenzen unterstützt werden, um das Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung zu verbessern und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage anzugehen, das in Estland seit Langem eine Herausforderung darstellt. Im Plan ist vorgesehen, den Ausbau von Breitbandnetzen mit hoher Kapazität zu unterstützen, was zur Überbrückung der digitalen Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten beitragen dürfte. Die Investitionen zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Verkehrsträger sowie für verbesserte digitale Zusammenschaltungen zielen darauf ab, den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern.

(21)Der Plan beinhaltet Maßnahmen zur Bewältigung relevanter beschäftigungs-, sozial- und gesundheitsbezogener Herausforderungen und dürfte zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen. Maßnahmen zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung, zur Aufstockung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, zur Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur und des elektronischen Gesundheitswesens zielen darauf ab, den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern und so dazu beizutragen, die seit Langem bestehende Herausforderung des ungedeckten medizinischen Bedarfs zu bewältigen. Die Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit zielen darauf ab, junge Menschen dabei zu unterstützen, Berufserfahrung zu sammeln, ihre Kompetenzen zu verbessern und das Wachstumspotenzial des Landes zu steigern. Die Resilienz des estnischen Sozial- und Gesundheitssystems dürfte sich infolge der Maßnahmen verbessern.

Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(22)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe d und Anhang V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der Aufbau- und Resilienzplan geeignet, sicherzustellen, dass keine Maßnahme zur Durchführung der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) verursacht (Einstufung A).

(23)Der Plan beinhaltet eine systematische Bewertung jeder Maßnahme in Bezug auf den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß den technischen Leitlinien der Europäischen Kommission „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01). Die vorgelegten Informationen stützen die Bewertung, dass die Maßnahmen mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang stehen, z. B. durch detaillierte Erläuterungen dazu, wie Erwägungen der Kreislaufwirtschaft bei Bauvorhaben berücksichtigt werden sollten.

(24)Bei einigen Maßnahmen, die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder zur Interessenbekundung für die künftige Auswahl spezifischer Projekte voraussetzen, oder bei Maßnahmen, die Finanzierungsinstrumente vorsehen, wie z. B. den Klimaschutzfonds, sollte der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen eingehalten werden, indem insbesondere durch geeignete Etappenziele im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen sichergestellt wird, dass die Leistungsbeschreibungen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder zur Interessenbekundung die Auswahl von Tätigkeiten verhindern, die die Umweltziele erheblich beeinträchtigen könnten.

Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(25)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 41,5 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans entspricht (berechnet nach der in Anhang VI der genannten Verordnung dargelegten Methodik). Gemäß Artikel 17 der genannten Verordnung steht der Aufbau- und Resilienzplan mit den Informationen im nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 im Einklang.

(26)Der Beitrag des Aufbau- und Resilienzplans Estlands zum ökologischen Wandel beruht auf drei Säulen: ökologischer Wandel in Unternehmen, nachhaltige Energie und Energieeffizienz sowie nachhaltiger Verkehr. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist eine zentrale Herausforderung für Estland, und im Plan verpflichtet sich das Land zu einem klaren Pfad mit Zielvorgaben und Maßnahmen für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Ölschiefer im Energiesektor, die im Nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor festgelegt werden sollen. Durch die Beseitigung administrativer Hindernisse, die Stärkung von Netzausbau und -einbindung und die Erprobung von Lösungen zur Speicherung von Energie werden mit dem Plan Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen. Der Plan sollte auch zur Einführung umweltfreundlicher Wasserstofftechnologien in der gesamten Wertschöpfungskette von der Produktion bis zum Verbrauch beitragen. Eine verbesserte Nachhaltigkeit des Verkehrs sollte durch die Schaffung neuer Vernetzungen zwischen verschiedenen nachhaltigen Verkehrsträgern erreicht werden, wobei der Schwerpunkt auf Schiene und aktiven Formen des Verkehrs wie dem Radverkehr liegen sollte. Der ökologische Wandel in der Wirtschaft sollte durch die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien, die Steigerung der kohlenstoffarmen und klimaneutralen Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Ressourceneffizienz, die Unterstützung der Modernisierung und Veränderung der Geschäftsmodelle im verarbeitenden Gewerbe und die Verbesserung der Kompetenzen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel gefördert werden. Der Aufbau- und Resilienzplan verfügt über einen starken Fokus im Bereich Kreislaufwirtschaft. Er enthält keine Maßnahmen im Bereich Biodiversität. Dennoch könnten einige der Klimaschutzmaßnahmen auch der Erhaltung der Biodiversität förderlich sein, da der Klimawandel bekanntlich eine der größten Bedrohungen für die biologische Vielfalt darstellt.

(27)Der Plan unterstützt die Ziele Estlands in den Bereichen Dekarbonisierung und Energiewende, wie sie im nationalen Energie- und Klimaplan für 2030 und für 2050 festgelegt sind. Die Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan sollten dazu beitragen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch 42 % erreicht, was Estlands EU-Ziel für 2030 entspricht. Investitionen in das Stromnetz und die Stromspeicherung dürften Estland dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen. Darüber hinaus fördert der Aufbau- und Resilienzplan Estlands Gebäuderenovierungen von zumindest mittlerer Intensität, was sich in Primärenergieeinsparungen von mindestens 30 % niederschlagen wird und zu den Energieeffizienzzielen Estlands für 2030 sowie zur langfristigen Renovierungsstrategie beitragen dürfte. Die Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Verkehr sollten zur Verringerung der Verschmutzung durch Personenkraftwagen beitragen und so die Luftqualität verbessern und Anreize für die Verbreitung nachhaltiger Verkehrsträger wie Schienenverkehr schaffen.

Beitrag zum digitalen Wandel

(28)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe f und Anhang V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 21,5 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans entspricht (berechnet nach der in Anhang VII der genannten Verordnung dargelegten Methodik).

(29)Der Beitrag des Aufbau- und Resilienzplans Estlands zum digitalen Wandel konzentriert sich hauptsächlich auf zwei Prioritäten: den digitalen Wandel von Unternehmen und die weitere Modernisierung des öffentlichen Diensts. Um Unternehmen aus allen Branchen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, dabei zu helfen, die Möglichkeiten der digitalen Technologien zu nutzen, sieht der Plan die Schaffung eines Investitionsprogramms vor, das Unternehmen in verschiedenen Bereichen des digitalen Wandels – von Forschung und Entwicklung über die Entwicklung von Strategien bis hin zur Einführung von Technologien – finanziell unterstützen sollte. Diese Investitionen werden durch zwei Maßnahmen ergänzt, mit denen der digitale Wandel in zwei spezifischen Sektoren – dem Baugewerbe und dem Straßengüterverkehr – angegangen werden soll, in denen das Potenzial digitaler Technologien bislang nicht ausreichend ausgeschöpft wurde. Darüber hinaus wird mit dem Plan die zentrale Frage der digitalen Kompetenzen angegangen, indem Führungskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen sensibilisiert und die Verbesserung der Kompetenzen beziehungsweise die Umschulung von Fachkräfte in Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert wird.

(30)Der Plan baut auf Estlands Vorreiterrolle bei der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen auf und umfasst eine Reihe von Maßnahmen, mit denen dem digitalen Wandel in der Verwaltung neue Impulse verliehen werden sollen. Zu den vorgeschlagenen Reformen und Investitionen gehören die Überführung eines Teils der Informationssysteme der Regierung in eine sichere Cloud, die Entwicklung neuer digitaler Lösungen, die eine vereinfachte und effizientere Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen gewährleisten, sowie eine Neuorganisation der Verwaltung von Informationssystemen und Daten im Besitz öffentlicher Einrichtungen. Investitionen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität in Gebieten, in denen der Markt versagt, dürfte auch dazu beitragen, die digitale Kluft zu verringern und sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger von den geplanten Fortschritten bei der Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienstleistungen in Estland profitieren können.

Dauerhafte Auswirkungen

(31)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe g und Anhang V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan in Estland weitgehend (Einstufung A) dauerhafte Auswirkungen haben wird.

(32)Die Umsetzung der geplanten Reformen dürfte zu strukturellen Veränderungen führen. Insbesondere die Reformen zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels dürften sich positiv auf das Wachstumspotenzial und den wirtschaftlichen Wandel auswirken, und zwar durch Verbesserungen in den Bereichen Effizienz, Schaffung von Arbeitsplätzen und Produktionswachstum. Der Plan umfasst Reformen zur Förderung der Energieeffizienz und zum Abbau regulatorischer Hindernisse für Investitionen in erneuerbare Energien, die das Funktionieren des Marktes ausreichend verbessern dürften, um private Investitionen in diesem Bereich zu mobilisieren. Die Reformen, die sich auf digitale öffentliche Dienstleistungen konzentrieren, dürften zu einer weiteren Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung beitragen und sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen zugutekommen. Die Reformen zur Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen dürften dauerhaft zum Abbau des Qualifikationsdefizits in estnischen Unternehmen beitragen. Durch zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dürften die Gleichstellung der Geschlechter und das Wirtschaftswachstum verbessert werden.

(33)Die Maßnahmen im Gesundheitsbereich dürften auch einen positiven Strukturwandel in der Politik oder in den Institutionen bewirken. Insbesondere wird erwartet, dass die Reformen im Gesundheitsbereich die Zugänglichkeit und Qualität der Gesundheitsdienste verbessern, regionale Unterschiede bei der Erbringung von Dienstleistungen verringern und zu besseren Gesundheitsergebnissen beitragen.

(34)Die Durchführung der geplanten Investitionen dürfte ebenfalls zu strukturellen Veränderungen führen, hauptsächlich aufgrund ihrer erwarteten positiven Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit. Die Investitionen zur Einführung digitaler Lösungen im Bau- und Straßengüterverkehr dürften dauerhafte Auswirkungen haben. Die Investitionen in den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität in Gebieten, in denen der Markt versagt, sollten zur Verringerung der digitalen Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten beitragen. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wie Eisenbahn, Straßenbahnen, Bahnhöfe und Radwege dürften sich ebenfalls dauerhaft auf die Mobilität auswirken, da sie den Transfer zwischen verschiedenen nachhaltigen Verkehrsträgern erleichtern.

(35)Verstärkt werden könnten die dauerhaften Auswirkungen des Plans auch durch Synergien zwischen dem Plan und anderen – etwa im Rahmen der Kohäsionsfonds finanzierten – Programmen, insbesondere durch eine nachhaltige Bewältigung tief verwurzelter territorialer Herausforderungen und Förderung einer ausgewogenen Entwicklung.

Überwachung und Durchführung

(36)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe h und Anhang V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), die wirksame Überwachung und Durchführung des Plans sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans und der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.

(37)Im Plan wird eine Verwaltungsorganisation für seine Umsetzung vorgeschlagen, die im Einklang mit dem Verfahren im Rahmen der Verwaltung der Strukturfonds steht. Der Plan enthält eine Übersicht über die vorgesehenen Überwachungs- und Berichterstattungsmodalitäten und legt die Akteure sowie deren Aufgaben und Zuständigkeiten fest. Das staatliche gemeinsame Servicezentrum fungiert als Verwaltungs- und Koordinierungsstelle. Gemeinsam mit dem Finanzministerium ist es die zentralen Koordinierungs-, Überwachungs- und Evaluierungsstelle, während die Fachministerien mit der Durchführung und Überwachung von Reformen und Investitionen in ihrem jeweiligen Bereich betraut sind.

(38)Die Etappenziele und Zielwerte, die die im Plan enthaltenen Reform- und Investitionsmaßnahmen begleiten, sind klar und realistisch, und die für diese Etappenziele und Zielwerte vorgeschlagenen Indikatoren sind relevant, annehmbar und solide. Die im Plan enthaltenen Maßnahmen werden durch Etappenziele und Zielwerte unterstützt, die sich über den gesamten Durchführungszeitraum erstrecken, wenngleich die Durchführung einer Reihe von Projekten, einschließlich der größten Investitionen, erst für 2026 geplant ist. Die Etappenziele und Zielwerte sind auch für bereits abgeschlossene Maßnahmen relevant, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 förderfähig sind. Die zufriedenstellende Erreichung dieser Etappenziele und Zielwerte im Zeitverlauf ist Voraussetzung für die Berechtigung eines Auszahlungsantrags.

(39)Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung aus der Fazilität gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2021/241 kommuniziert und bekannt gemacht wird. Die Mitgliedstaaten können um technische Unterstützung bei der Durchführung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 geschaffenen Instruments für technische Unterstützung ersuchen.

Kosten

(40)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im Aufbau- und Resilienzplan angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des Plans in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(41)Estland hat für alle im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Investitionen Einzelkostenschätzungen vorgelegt. Die Kostenschätzungen wurden von der für die Verwaltung von Finanzhilfen zuständige Stelle in der Abteilung für Unterstützungsentwicklung des staatlichen gemeinsamen Servicezentrums validiert, bei der es sich um eine interne Regierungsstelle handelt. Die Kostenaufschlüsselung ist im Allgemeinen detailliert und hinreichend belegt. Die im Plan enthaltenen Finanzierungsmaßnahmen werden als in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der entsprechenden Sektoren in Estland betrachtet, und ihre Kosten werden als angemessen und plausibel erachtet. Was die übrigen Maßnahmen betrifft, liegen Vergleiche mit früheren Investitionen ähnlicher Art vor. Die Bewertung der Kostenschätzungen und der zugehörigen Unterlagen zeigt, dass die meisten Kosten gut begründet und angemessen sind. Die für die Finanzierung vorgeschlagenen Beträge wurden als angemessen, jedoch manchmal im Vergleich zu früheren Erfahrungswerten oder vergleichbaren Projekten als recht hoch, erachtet. Aus diesem Grund wird die angegebene Begründung als nur in mittlerem Maße plausibel bewertet. Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans stehen im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Schutz der finanziellen Interessen der Union

(42)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe j und Anhang V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten sowie die in diesem Beschluss vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen angemessen (Einstufung A), Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen jener Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und es ist zu erwarten, dass die Regelungen eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung und durch andere Unionsprogramme wirksam verhindern. Dies lässt die Anwendung anderer Instrumente und Mechanismen zur Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von Unionsrecht, insbesondere auch zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten und zum Schutz des Haushalts der Union gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 unberührt.

(43)Das im Aufbau- und Resilienzplan Estlands vorgeschlagene Kontrollsystem und die dort vorgesehenen Modalitäten beruhen auf robusten Verfahren und Strukturen, die bereits im nationalen Rahmen für die Umsetzung der Strukturfonds eingesetzt werden. Im Plan sind die Akteure, die die Aufgaben der internen Kontrolle wahrnehmen, ihre Funktionen und Zuständigkeiten eindeutig benannt. Das Kontrollsystem und die weiteren relevanten Regelungen, auch für die Erhebung und Bereitstellung von allen in Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241 genannten standardisierten Kategorien von Daten, sind geeignet, Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben und eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung (EU) 2021/241 und andere Unionsprogramme zu vermeiden.

(44)Im Aufbau- und Resilienzplan ist vorgesehen, dass das bestehende integrierte Informationssystem, d. h. das Durchführungssystem für den Strukturfonds („Structural Funds Operating System“), von allen an der Durchführung des Plans beteiligten Einrichtungen genutzt wird und dass alle Projekte im Rahmen des Plans in diesem Informationssystem erfasst werden. Informationen zu jedem Projekt, wie Daten des Antragstellers, allgemeine Projektdaten, Ziele, Budget, Finanzierungsquellen, mittelfristige und endgültige Etappenziele und Zielwerde, Informationen über die Durchführung, Zahlungen sowie über Verfahren bei Nichteinhaltung sollten im Durchführungssystem für den Strukturfonds gespeichert werden. Außerdem sollten darin alle Prüfungen von Projekten und Verwaltungs- und Kontrollsystemen erfasst sowie der erforderliche Prüfpfad und die Berichterstattung über die verschiedenen Maßnahmen, Etappenziele und Zielwerte gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 gewährleistet sein.

(45)Die zentralen Dienststellen, die mit der Durchführung und Koordinierung des Aufbau- und Resilienzplans betraut sind (d. h. das Finanzministerium und das staatliche gemeinsame Dienstleistungszentrum), und die beteiligten Fachministerien verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer vorgesehenen Funktionen und Aufgaben angemessenen Verwaltungskapazitäten. Es sollte ein Etappenziel festgelegt werden, wonach die Regelung zur Festlegung des gesetzlichen Mandats für alle an der Umsetzung der Verordnung (EU) 2021/241 beteiligten Stellen vor dem ersten Zahlungsantrag erlassen werden soll.

Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans

(46)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe k und des Anhangs V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben in mittlerem Maße (Einstufung B) kohärent.

(47)Der Plan ist innerhalb jeder Komponente kohärent, und zwischen den verschiedenen Komponenten bestehen thematische Verknüpfungen und Synergien, insbesondere im den Bereichen digitaler Wandel und ökologischer Wandel. In einigen Bereichen wird die Kohärenz jedoch nicht vollständig erreicht. Während der RRP erhebliche Investitionen vorsieht, um den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern und das Wirtschaftswachstum zu fördern, könnten weitere Reformen zur Stärkung des sozialen Sicherheitsnetzes, insbesondere eine Ausweitung der Arbeitslosenunterstützung, dazu beitragen, mögliche nachteilige Auswirkungen auf bestimmte Gruppen abzufedern. Die erheblichen Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur hätten mit Maßnahmen einhergehen können, die zu einer stärkeren Aufstockung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen hätten führen können, um Engpässe zu beheben. Mehrere Maßnahmen sollen sich mit der Langzeitpflege befassen, doch hätte die Kohärenz und die Verknüpfung zwischen diesen Maßnahmen besser durch umfassendere Reformen zur Verbesserung des Zugangs zur Langzeitpflege und ihrer Qualität sichergestellt werden können. Die im Plan enthaltenen Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beziehen sich hauptsächlich auf Investitionen, während konkrete Maßnahmen für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Ölschiefer erst Ende 2025 im nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor enthalten sein dürften und umfassendere Reformen, wie eine ökologisch ausgerichtete Steuerpolitik, nicht geplant sind. Insgesamt gesehen ist der Plan stärker auf Investitionen fokussiert als auf Reformen.

Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit

(48)Der Aufbau- und Resilienzplan umfasst Maßnahmen, mit denen Estland die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit besser bewältigen dürfte, zum Beispiel solche, die direkt oder indirekt darauf abzielen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen zu entsprechen, beispielsweise durch eine verbesserte Zugänglichkeit der Lebensumgebung. Die Maßnahme betreffend digitalen Kompetenzen sollte dazu beitragen, mehr Frauen in die Informations- und Kommunikationstechnologie zu bringen und so der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Die Investitionen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen sollte ihnen helfen, einen Arbeitsplatz zu finden, und so zu ihrer sozialen Inklusion beitragen. Die im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen und Investitionen sollten die bestehenden sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Unterschiede verringern. Im Aufbau- und Resilienzplan wird auf legislative und politische Initiativen Bezug genommen, die die im Plan dargelegten Reformen und Investitionen ergänzen sollen.

Selbstbewertung der Sicherheit

(49)Eine Selbstbewertung der Sicherheit gemäß Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/241 wurde nicht vorgelegt, da dies von Estland nicht für sinnvoll erachtet wurde.

Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte

(50)Im Plan ist der Bau des Rail-Baltic-Terminals in Tallinn vorgesehen, der den Ausgangspunkt von Rail Baltic darstellt, eines grenzübergreifenden Projekts, das die drei baltischen Hauptstädte und Staaten mit Polen und der übrigen Union verbindet. Im Rahmen der Durchführung der Maßnahme zur Entwicklung eines virtuellen Assistenten für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten ist eine Zusammenarbeit mit Finnland geplant.

Konsultationsprozess

(51)Während der Vorbereitung des Aufbau- und Resilienzplans konsultierte Estland die wichtigsten Interessenträger und die breite Öffentlichkeit. In der Vorbereitungsphase des Plans wurden im Dezember 2020 und im April 2021 zwei Runden von Seminaren für Interessenträger organisiert. Die Seminare waren anhand unterschiedlicher Themen organisiert und zielten auf die folgenden Gruppen von Interessenträgern ab: lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger. Im Mai 2021 wurde der vollständige Entwurf des Aufbau- und Resilienzplans einer öffentlichen Konsultation unterzogen.

(52)Estland beabsichtigt, bei der Durchführung der im Plan enthaltenen Maßnahmen die Beiträge der Interessenträger während des Konsultationsprozesses zu berücksichtigen. Um zu gewährleisten, dass die maßgeblichen Akteure den Aufbau- und Resilienzplan mittragen, müssen alle betroffenen lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträger, einschließlich der Sozialpartner, während des gesamten Umsetzungsprozesses eingebunden werden.

Positive Bewertung

(53)Nachdem die Kommission den Aufbau- und Resilienzplan Estlands nach Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der Verordnung (EU) 2021/241 positiv bewertet und befunden hat, dass er die in der genannten Verordnung festgelegten Bewertungskriterien in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten im vorliegenden Beschluss die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die relevanten Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, den die Union für die Durchführung des Plans in Form einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung bereitstellt.

Finanzieller Beitrag

(54)Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Estlands belaufen sich auf 982 490 000 EUR. Da der Aufbau- und Resilienzplan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt und der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Plans höher als der für Estland bereitgestellte maximale finanzielle Beitrag ist, entspricht der dem Aufbau- und Resilienzplan Estlands zugewiesene finanzielle Beitrag dem Gesamtbetrag des für Estland verfügbaren finanziellen Beitrags.

(55)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Berechnung des maximalen finanziellen Beitrags für Estland bis zum 30. Juni 2022 zu aktualisieren. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 jener Verordnung sollte für Estland nun ein Betrag im Rahmen einer bis zum 31. Dezember 2022 geltenden rechtlichen Verpflichtung bereitgestellt werden, der den in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a jener Verordnung genannten maximalen finanziellen Beitrag nicht übersteigt. Sofern dies aufgrund der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags erforderlich ist, sollte der Rat den vorliegenden Beschluss auf Vorschlag der Kommission unverzüglich ändern, um den aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag (berechnet nach Artikel 11 Absatz 2 jener Verordnung) aufzunehmen.

(56)Die bereitzustellende Unterstützung wird aus den Mitteln finanziert, die die Kommission auf der Grundlage von Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates 6 im Namen der Union an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die Unterstützung sollte in Tranchen ausgezahlt werden, wenn Estland die jeweiligen Etappenziele und Zielwerte, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat.

(57)Estland hat eine Vorfinanzierung in Höhe von 13 % des finanziellen Beitrags beantragt. Dieser Betrag sollte Estland vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Übereinkunft (im Folgenden „Finanzierungsübereinkunft“) und im Einklang mit deren Bestimmungen bereitgestellt werden.

(58)Dieser Beschluss sollte das Ergebnis von Verfahren zur Vergabe von Unionsmitteln im Rahmen anderer Unionsprogramme als der Fazilität sowie möglicher Verfahren im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere von Verfahren nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 AEUV, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten keinesfalls ihrer Pflicht, etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags bei der Kommission anzumelden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1
Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Plans, einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Artikel 2
Finanzieller Beitrag

1.Die Union stellt Estland einen finanziellen Beitrag in Höhe von 969 299 213 EUR 7 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Ein Betrag in Höhe von 759 545 893 EUR wird im Rahmen einer bis zum 31. Dezember 2022 geltenden rechtlichen Verpflichtung bereitgestellt. Führt die Aktualisierung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 zu einem aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag für Estland in Höhe von 969 299 213 EUR oder mehr, wird im Rahmen einer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geltenden rechtlichen Verpflichtung ein weiterer Betrag in Höhe von 209 753 320 EUR bereitgestellt. Führt die Aktualisierung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 zu einem aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag für Estland in Höhe von weniger als 969 299 213 EUR, wird gemäß dem Verfahren in Artikel 20 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/241 im Rahmen einer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geltenden rechtlichen Verpflichtung die Differenz zwischen dem aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag und dem Betrag von 759 545 893 EUR bereitgestellt.

2.Der finanzielle Beitrag der Union wird Estland von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. Ein Betrag in Höhe von 126 008 898 EUR wird in Form einer Vorfinanzierung im Umfang von 13 % des finanziellen Beitrags bereitgestellt. Die Vorfinanzierung und die Tranchen können von der Kommission in einer oder mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Höhe der Teilbeträge hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

3.Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der Finanzierungsübereinkunft und im Einklang mit deren Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie anteilig von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.

4.Die Freigabe der Tranchen nach Maßgabe der Finanzierungsübereinkunft erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Estland die einschlägigen Etappenziele und Zielwerte, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans festgelegt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten rechtlichen Verpflichtungen muss Estland die Etappenziele und Zielwerte bis zum 31. August 2026 erreichen, damit eine Zahlung erfolgen kann.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Republik Estland gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23).
(3)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).
(4)    Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 1).
(5)    Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 1).
(6)    Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1).
(7)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Estlands an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der in Artikel 11 der genannten Verordnung festgelegten Methode.
Top

Brüssel, den 5.10.2021

COM(2021) 625 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen Durchführungsbeschluss des Rates

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands

{SWD(2021) 285 final}


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

   A. KOMPONENTE 1: Digitaler Wandel in Unternehmen

Ziel dieser Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den digitalen Wandel der estnischen Unternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auf den Exportmärkten zu fördern. Sie bietet Unternehmen aller Branchen, mit Schwerpunkt auf KMU und Kleinstunternehmen, in verschiedenen Phasen ihres digitalen Wandels finanzielle Unterstützung sowie spezifische Beiträge zur Einführung und Einführung digitaler Lösungen im Bau- und Straßengüterverkehr. Darüber hinaus befasst sich die Komponente mit der zentralen Frage der digitalen Kompetenzen durch Sensibilisierung von KMU-Managern und Unterstützung der Weiterqualifizierung und Umschulung von Spezialisten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Maßnahmen zur Unterstützung der Ermittlung von Exportmöglichkeiten und der Förderung estnischer Unternehmen im Ausland werden in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia durchgeführt.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu Investitionen in den digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2020) und zu Qualifikationsdefiziten (länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2019).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

1.1.Investition: Digitaler Wandel in Unternehmen

Ziel der Maßnahme ist die Förderung des digitalen Wandels von Unternehmen mit besonderem Schwerpunkt auf KMU und Kleinstunternehmen.

Die Maßnahme besteht in der finanziellen Unterstützung von in Estland ansässigen KMU und Kleinstunternehmen aus allen Sektoren für Tätigkeiten und Investitionen, die für ihren digitalen Wandel relevant sind. Diese finanzielle Unterstützung, die durch Eigenmittel der Unternehmen ergänzt wird, deckt einen oder mehrere der folgenden Aspekte ab:

-die Einführung digitaler Technologien,

-Entwicklung industrieller Datenwolken,

-industrielle Forschung, Entwicklung, Erprobung und Erprobung,

-Durchführbarkeitsstudien, Beratungs- und Unterstützungsleistungen,

-Personalschulung.

Die Mittel werden im Wege offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zugewiesen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 1 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 2 liegen; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 4 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

1.2.Investition: Entwicklung des E-Baus

Ziel der Maßnahme ist es, zur Beschleunigung des digitalen Wandels im Baugewerbe beizutragen, um seine Produktivität zu steigern, seinen ökologischen Fußabdruck zu verringern und die Qualität von Gebäuden zu verbessern. Mit diesen Investitionen soll auch ein umfassenderer und effizienterer Datenaustausch zwischen den Interessenträgern gefördert werden.

Die Maßnahme besteht aus drei verschiedenen Aktionsbereichen:

(I)Entwicklung von Software-Schnittstellen zwischen der (unter der Verantwortung der Abteilung für Bau und Wohnungsbau des Ministeriums für Wirtschaft und Kommunikation entwickelten) nationalen Plattform für elektronische Bauleistungen und bestehenden öffentlichen und privaten Informationssystemen, die in diesem Sektor genutzt werden, um unter anderem die Überprüfung der Konformität von Gebäuden mit verschiedenen rechtlichen Anforderungen sowie die Ausstellung von Zertifikaten und Genehmigungen zu automatisieren; Dazu gehört die Schulung der Nutzer der E-Bauplattform (einschließlich der Entwicklung von Schulungsmaterial);

(II)Unterstützung der Einführung internationaler Standards und bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Bau- und Gebäudeinstandhaltung, unter anderem durch die Einführung eines Systems zur Klassifizierung von Baudaten, die Einrichtung einer Datenbank über Baumaterialien und Bauprodukte und die Einführung von BIM (Building Information Modelling) im Bereich der Instandhaltung von Gebäuden;

(III) Die Unterstützung von Projekten (die im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden), die auf die Einführung digitaler Bauwerkzeuge und die Entwicklung (auch Prototypen) innovativer privater und öffentlicher Dienste im Zusammenhang mit der nationalen Plattform für elektronische Bauleistungen abzielen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

1.3.Investition: Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Ziel der Maßnahme ist es, die Digitalisierung des Informationsaustauschs im Straßengüterverkehr durch die Einführung digitaler Frachtbriefe im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) zu unterstützen und so zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen.

Mit der Maßnahme werden folgende Maßnahmen unterstützt:

(I)Diensteanbieter bei der Einrichtung von eFTI-Plattformen, um die Einführung digitaler Frachtbriefe (eCMR – Electronic Consignment Note) zu ermöglichen,

(II)Verkehrs- und Logistikunternehmen bei der Verknüpfung ihrer Systeme und Prozesse mit den eFTI-Plattformen, die es ihnen ermöglichen, digitale Frachtbriefe (eCMR) zu verwenden.

Die entsprechenden Projekte werden im Rahmen von zwei getrennten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

1.4.Reform: Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Ziel der Reform ist es, dazu beizutragen, dass Unternehmen auf Managementebene besser in die Lage versetzt werden, den digitalen Wandel zu steuern und zu fördern, und dass genügend IKT-Fachkräfte mit aktuellen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Verfügung stehen, damit die estnischen Unternehmen die Möglichkeiten des digitalen Wandels in vollem Umfang nutzen können. Außerdem sollen Arbeitnehmern und Arbeitslosen durch Weiterqualifizierung und Umschulung im IKT-Bereich sowie durch eine bessere Anerkennung von außerhalb des formalen Lernens erworbenen Kompetenzen neue Karrierechancen geboten werden. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, die Beteiligung von Frauen an IKT-Schulungen und IKT-Berufen zu erhöhen.

Die Maßnahme umfasst die folgenden vier Aktionsbereiche:

(I)Schulung von Führungskräften in Unternehmen (insbesondere KMU), um ihre IKT-Kompetenzen und -Kenntnisse zu verbessern und ihr Bewusstsein für die potenziellen Vorteile des Einsatzes von IKT zu schärfen;

(II)eine Überarbeitung des Inhalts und der Organisation der Ausbildung von IKT-Experten unter Berücksichtigung der neuesten technologischen Entwicklungen, der zunehmenden Bedeutung der Cybersicherheit und der Bedürfnisse der Unternehmen,

(III) Ein Pilotprojekt für die Neugestaltung des Qualifikationsrahmens für IKT-Spezialisten,

(IV) Weiterqualifizierung und Umschulung von IKT-Spezialisten, auch im Bereich der Cybersicherheit.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

1.5.Reform: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Exportkapazitäten und der Wettbewerbsfähigkeit estnischer Unternehmen, insbesondere der IKT-Branche. Die Maßnahme dürfte besonders für KMU von Bedeutung sein. Sie nutzt auch die Möglichkeiten, die digitale Werkzeuge bieten.

Die Maßnahme umfasst drei Teilmaßnahmen:

(I)Entwicklung von Exportstrategien für bestimmte Länder oder Regionen;

(II)die Einrichtung von Geschäftszentren auf wichtigen Exportmärkten;

(III) Förderung estnischer Produkte und Dienstleistungen (insbesondere aus dem IKT-Sektor) durch physische, virtuelle oder hybride Missionen und Veranstaltungen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

1.5.1.Teilreform: Länder- und Regionalstrategien

Diese Teilreform umfasst die Entwicklung einer Reihe umfassender Exportstrategien für die wichtigsten Zielländer und -regionen, d. h. diejenigen, die ein hohes Wachstumspotenzial für estnische Unternehmen aufweisen. Sie enthalten spezifische Kapitel über Exportchancen für den IKT-Sektor und allgemein über digitale Lösungen, die in verschiedenen Anwendungsbereichen (wie Governance, Bildung oder Verkehr) entwickelt wurden.

Diese Strategien zielen darauf ab, Unternehmen, die auf den betreffenden Märkten tätig sind oder bereits tätig sind, zu beraten.

Die Länder und Regionen, auf die sich die Strategien beziehen sollen, werden anhand einer Analyse ermittelt, die im Rahmen der Durchführung dieser Teilmaßnahme durchzuführen ist.

Die Durchführung dieser Maßnahme erfolgt in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia und anderen Partnern.

1.5.2.Teilreform: Innovative Unternehmenszentren in wichtigen Exportmärkten

Diese Teilreform besteht in der Einrichtung von Unternehmenszentren in sieben Ländern (innerhalb und/oder außerhalb der Union), die als wichtige Exportmärkte gelten. Diese Geschäftszentren müssen über eine geeignete Ausrüstung für physische, virtuelle und hybride Sitzungen, Empfänge und Präsentationen verfügen, die von estnischen Unternehmen in allen Sektoren, die auf den jeweiligen Markt ausgerichtet sind, organisiert werden. Diese Ausrüstung kann auch außerhalb von Veranstaltungen zur Einführung bei potenziellen Kunden eines Clusters oder eines bestimmten Unternehmens in Estland verwendet werden. Die Unternehmenszentren tragen zur Förderung estnischer Unternehmen bei, unterstützen sie vor Ort bei ihren Exporttätigkeiten und tragen dazu bei, ausländische Investoren anzuziehen. Die Tätigkeiten der Unternehmenszentren werden in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia und anderen Partnern durchgeführt.

Der Standort der Betriebszentren wird nach einer Analyse ermittelt, die im Rahmen der Durchführung dieser Teilmaßnahme durchzuführen ist.

1.5.3.Teilreform: Globale E-Export-Wirkungsgruppen und virtuelle Phasen

Diese Teilreform besteht darin, Gruppen von Vertretern von Behörden und anderen Interessenträgern, insbesondere von Privatunternehmen, einzurichten und die Werbung für estnische Produkte und Dienstleistungen (insbesondere aus dem IKT-Sektor) durch diese Gruppen durch Missionen und die Teilnahme an physischen, virtuellen oder hybriden Veranstaltungen zu unterstützen.

Die Umsetzung dieser Teilreform umfasst auch die verstärkte Förderung estnischer Produkte und Dienstleistungen bei Großveranstaltungen unter Einsatz digitaler Werkzeuge. Die sogenannten „virtuellen Phasen“ sollen den estnischen Interessenträgern mehr Möglichkeiten zur Beteiligung bieten und estnische digitale Lösungen vorstellen. Diese „virtuellen Phasen“ bestehen aus technischen Lösungen, die physische und digitale Elemente kombinieren, um entweder eine exportbezogene Veranstaltung in Estland zu ermöglichen, um ein globales Publikum zu erreichen, oder estnische Exporteure in die Lage zu versetzen, an globalen Veranstaltungen im Ausland teilzunehmen.

Die Durchführung dieser Maßnahme erfolgt in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia und anderen Partnern.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

1.1 digitaler Wandel in Unternehmen

Etappenziel

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit Vergabekriterien und Gewährungsbedingungen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q2

2022

Das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation veröffentlicht eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung des digitalen Wandels in Unternehmen zusammen mit den Vergabekriterien.

Die Bewertungskriterien und die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung werden auf der Grundlage einer Analyse des Bedarfs estnischer Unternehmen und der erwarteten Auswirkungen der Maßnahme festgelegt.

Die Förderkriterien stellen auch sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

2

1.1 digitaler Wandel in Unternehmen

Zielwert

Gewährung von Finanzhilfen

Zahl der Unternehmen, denen eine Finanzhilfe gewährt wird

0

110

Q4

2023

Zahl der Unternehmen, denen das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation Finanzhilfen zur Unterstützung ihres digitalen Wandels gemäß der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt.

3

1.1 digitaler Wandel in Unternehmen

Zielwert

Gewährung von Finanzhilfen

Zahl der Unternehmen, denen eine Finanzhilfe gewährt wird

110

230

Q4

2025

Zahl der Unternehmen, denen das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation Finanzhilfen zur Unterstützung ihres digitalen Wandels gemäß der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt.

4

1.2 Entwicklung des E-Baus

Etappenziel

Annahme internationaler Normen und bewährter Verfahren für den Einsatz digitaler Technologien im Bauwesen

Übernahme internationaler Standards und bewährter Verfahren

Q4

2024

Die Arbeiten zur Annahme internationaler Normen und bewährter Verfahren für den Einsatz digitaler Technologien im Bauwesen und in der Gebäudeverwaltung werden vom Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation geleitet und koordiniert, wobei ein System zur Klassifizierung von Baudaten, die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank für Baumaterialien und Bauprodukte und die Einführung von Bauinformationsmodellen im Bereich der Instandhaltung von Gebäuden eingeführt werden.

5

1.2 Entwicklung des E-Baus

Etappenziel

Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen auf der E-Bauplattform

Inbetriebnahme der Schnittstellen zwischen der E-Bauplattform und den damit verbundenen öffentlichen Diensten

 

 

Q4

2025

Die im Entwicklungsplan für e-Baus vorgesehenen öffentlichen Dienstleistungen werden auf der e-Built-Plattform entwickelt, betriebsbereit und veröffentlicht. Den Nutzern wird auch Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt.

Dazu gehören Dienstleistungen im Zusammenhang mit der baulichen Umwelt wie Bau- und Baugenehmigungen, Bauregister (Logbuch) und der Renovierungspass.

6

1.2 Entwicklung des E-Baus

Zielwert

Abschluss von Entwicklungs- und Prototypprojekten

Anzahl der abgeschlossenen Projekte

0

120

Q4

2025

Anzahl der abgeschlossenen Projekte für die Entwicklung und/oder Implementierung digitaler Bauwerkzeuge und Prototypen innovativer digitaler Lösungen auf der Grundlage der e-Built-Plattform.

7

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Zielwert

Entwicklung von eFTI-Plattformen (Electronic Freight Transport Information – eFTI)

Zahl der eingeleiteten Projekte

0

5

Q2

2023

Anzahl der Projekte zur Entwicklung einer eFTI-Plattform, für die ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt.

8

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Zielwert

Entwicklung der Schnittstelle der eCMR (Electronic Consignment Note)

Zahl der eingeleiteten Projekte

0

270

Q4

2024

Anzahl der Projekte zur Anbindung von Verkehrs- und Logistikunternehmen an eFTI-Plattformen und Nutzung von eCMR, für die ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt.

9

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Zielwert

Gesamtzahl der abgeschlossenen Projekte

Anzahl der abgeschlossenen Projekte

0

275

Q4

2025

Anzahl der abgeschlossenen eFTI- und eCMR-Projekte, die zur Einführung digitaler Frachtbriefe beitragen.

10

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Etappenziel

Ex-post-Bewertung der Entwicklung und Einführung digitaler Frachtbriefe

Annahme des Berichts über die Ex-post-Bewertung durch das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation

Q2

2026

Eine externe Stelle analysiert die Auswirkungen der Fördermaßnahme auf den Straßengüterverkehr und legt einen Bewertungsbericht vor, der vom Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation angenommen wird.

11

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Etappenziel

Inkrafttreten des Sekundärrechts, in dem die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen festgelegt sind

Inkrafttreten des Sekundärrechts

Q2

2022

Das für die Anwendung und Zuweisung der Unterstützung erforderliche Sekundärrecht tritt in Kraft. Die Bedingungen für die Unterstützung werden durch einen Ministerialerlass festgelegt, der mit dem Finanzministerium und dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum koordiniert wird. 
Der Ministerialerlass besteht aus folgenden Elementen:

- Ziel der Maßnahme,

- Beschreibung der geförderten Tätigkeiten,

- Begünstigte und Zielgruppen,

- Durchführungsbedingungen,

- förderfähige Kosten und angewandte Vereinfachungen,

- Zahlungsbedingungen,

- Bedingungen für die Berichterstattung und Überwachung.

12

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Zielwert

Einschreibung in Fortbildungsmaßnahmen

 

Anzahl der Teilnehmer

0

500

Q4

2023

Zahl der Personen, die an im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, die in der Sensibilisierung von KMU-Führungskräften und der Weiterqualifizierung und Umschulung von IKT-Spezialisten bestehen. Mindestens 35 % der Teilnehmer an diesen Fortbildungsmaßnahmen müssen Frauen sein.

13

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Zielwert

Abschluss der Ausbildungsmaßnahmen

 

Anzahl der Teilnehmer

0

2000

Q2

2026

Anzahl der Personen, die ihren Ausbildungskurs im Rahmen der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Fortbildungsmaßnahmen abgeschlossen haben, einschließlich Sensibilisierung für KMU-Manager sowie Weiterqualifizierung und Umschulung von IKT-Spezialisten. Mindestens 35 % der Teilnehmer, die diese Fortbildungsmaßnahmen absolviert haben, müssen Frauen sein.

14

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Zielwert

Zahl der neuen Weiterbildungs- und Umschulungsmodule

Zahl der im estnischen Bildungsinformationssystem (EHIS) registrierten Lehrpläne.

0

5

Q4

2023

Anzahl der Weiterbildungs- und Umschulungsmodule, die mit detaillierten Schulungsinhalten, Struktur und Schulungsmaterial entwickelt wurden, um Schulungen zu digitalen Kompetenzen anzubieten. Neue Lehrpläne, die für diese Module entwickelt werden, werden im estnischen Bildungsinformationssystem (EHIS) registriert.

15

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Zielwert

Überprüfung der Qualifikationsstandards für IKT-Spezialisten.

Anzahl der analysierten und angepassten Qualifikationsstandards je nach Bedarf

0

5

Q4

2024

Anzahl der etablierten Qualifikationsstandards für IKT-Spezialisten aus dem nationalen Qualifikationsregister, die analysiert und bei Bedarf angepasst wurden.

16

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.1 Länder- und Regionalstrategien

Etappenziel

Ausarbeitung von Strategien

Abschluss der vorbereitenden Arbeiten

Q2

2022

Die Vorbereitungsarbeiten für die Ausarbeitung von Exportstrategien sind abzuschließen. Diese Aufgaben umfassen Folgendes:

- eine Analyse, welche externen Märkte für die Entwicklung von Strategien wichtig sind,

- eine Analyse der Unternehmensinteressen,

- eine Bestandsaufnahme der Bedürfnisse exportierender Unternehmen zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Exportmärkten;

Die Rangfolge des Bedarfs.

17

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.1 Länder- und Regionalstrategien

Etappenziel

Beschaffung von Studien

Vertragsunterzeichnung

Q2

2024

Ausschreibungen zur Ausarbeitung von Strategien und Produktpaketen mit dem Ziel, detaillierte Marktinformationen über ausländische Märkte zu erhalten, werden vom Außenministerium durchgeführt. Die entsprechenden Verträge werden unterzeichnet.

18

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.1 Länder- und Regionalstrategien

Zielwert

Anzahl der Ausfuhrstrategien für Länder und Regionen

Zahl der veröffentlichten Strategien

0

13

Q2

2026

Anzahl der zu entwickelnden nationalen und/oder regionalen Exportstrategien. Diese Strategien umfassen umfassende Analysen und bieten proaktive intelligente Beratung für Unternehmen, die in ausländische Märkte eintreten und dort tätig sind.

19

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.2 innovative Unternehmenszentren in wichtigen Exportmärkten

Etappenziel

Vorbereitende Analyse zur Festlegung des Inhalts und der Standorte von Unternehmenszentren

Erstellung einer vorbereitenden Analyse

 

 

Q2

2022

Das Außenministerium erstellt eine vorbereitende Analyse, die die Festlegung des Inhalts und der Standorte der Geschäftszentren ermöglicht. Die Analyse soll Aufschluss darüber geben, wo Unternehmenszentren eingerichtet werden sollten, um die Nachfrage nach Erzeugnissen und Dienstleistungen aus Estland auf den Exportmärkten zu steigern.

20

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.2 innovative Unternehmenszentren in wichtigen Exportmärkten

Zielwert

Zahl der eingerichteten Unternehmenszentren

Anzahl der Unternehmenszentren

0

7

Q2

2026

Zahl der vom Außenministerium eingerichteten Geschäftszentren, um Unternehmen dabei zu unterstützen, in wichtige Exportmärkte einzutreten und dort tätig zu werden, und um sie dabei zu unterstützen, in Estland hergestellte Produkte und Dienstleistungen in einer Weise zu fördern, die den Besonderheiten des lokalen Geschäftsumfelds und der lokalen Kultur Rechnung trägt.

21

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.3 globale eExport-Wirkungsgruppen und virtuelle Phasen

Etappenziel

Einsetzung von Wirkungsgruppen und Auswahl von Reisezielen für globale digitale Missionen

Beschlüsse über die Zusammensetzung der Wirkungsgruppen und die Ziele der globalen digitalen Missionen

 

 

Q2

2022

Auf der Grundlage einer Analyse wählt das Außenministerium globale Ziele für digitale Missionen und Wirkungsgruppen aus, um den Mehrwert der estnischen Ausfuhren digitaler Dienstleistungen zu steigern, die Exportkapazitäten estnischer Unternehmen, darunter insbesondere IKT-Unternehmen, zu erhöhen und zusätzliche ausländische Investitionen für Innovationen anzuziehen.

22

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.3 globale eExport-Wirkungsgruppen und virtuelle Phasen

Zielwert

Zahl der von den globalen Wirkungsgruppen durchgeführten Dienstreisen und Zahl der Großveranstaltungen, bei denen Estland in „virtuellen Stadien“ vertreten war

Gesamtzahl der durchgeführten Dienstreisen und Veranstaltungen

0

29

Q2

2026

Mindestens 14 Missionen werden von den vom Außenministerium eingesetzten globalen Wirkungsgruppen durchgeführt, um den Mehrwert der estnischen Ausfuhren digitaler Dienstleistungen zu steigern, die Exportkapazitäten estnischer Unternehmen, darunter insbesondere IKT-Unternehmen, zu erhöhen und zusätzliche ausländische Investitionen in Innovationen anzuziehen.

Estland wird bei mindestens 15 Veranstaltungen in „virtuellen Phasen“ vertreten.

   B. KOMPONENTE 2: Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen

B.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Ziel der Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den ökologischen Wandel im estnischen Unternehmenssektor zu beschleunigen und die damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen. Die Komponente besteht aus zwei Reformen und sechs Investitionen und zielt darauf ab, die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien zu unterstützen, die grünen F & D und Innovationsfähigkeiten sowie die Ressourceneffizienz zu verbessern, neue Geschäftsmodelle einzuführen und Kompetenzen und Fachwissen in Bereichen, die mit dem ökologischen Wandel in Zusammenhang stehen, zu verbessern. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen auf ein umfassendes Konzept für den ökologischen Wandel ab, mit dem zentrale Marktversagen behoben und der technologische und verhaltensbezogene Durchbruch erleichtert werden soll, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmenssektors zu steigern. Die Maßnahmen unterstützen auch die Weiterentwicklung des Kapitalmarkts und des Unternehmensumfelds.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Unterstützung der Innovationskapazität kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Konzentration der Investitionen auf den ökologischen Wandel, die Gewährleistung eines ausreichenden Zugangs zu Finanzmitteln (länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2020) und den Fachkräftemangel (länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2019).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

2.1.Reform: Grüner Wandel der Unternehmen

Ziel der Reform ist die Verbesserung des ökologischen Wandels in der Wirtschaft, der voraussichtlich wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile mit sich bringen wird, indem bestehende Unternehmen effizienter und umweltfreundlicher werden (Ressourceneffizienz, neue Zertifikate für den ökologischen Wandel und Marktzulassungen für Produkte) und die Entstehung neuer Unternehmen im Bereich der grünen Technologien unterstützt wird (Entwicklung und Einsatz umweltfreundlicher Technologien, neue Möglichkeiten für die Nutzung von Bioressourcen).

Die Reform besteht in der Einrichtung einer breit angelegten Taskforce für den grünen Wandel, die die Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern im Bereich der grünen Technologien fördern soll, und der Annahme von Rechtsvorschriften, die für die Durchführung der fünf einander ergänzenden Investitionen erforderlich sind: 1. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen; 2. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien; 3 Modernisierung der Geschäftsmodelle in den Herstellerunternehmen; 4. Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien; und 5. Grüner Fonds.

Die Reform ist mit Komponente 1 verknüpft, da Digitalisierung und Automatisierung zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und zum ökologischen Wandel in der Wirtschaft beitragen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

2.2.Investition: Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Ziel der Investition ist es, die Verfügbarkeit von hochwertigem Fachwissen zur Umsetzung des ökologischen Wandels in den Unternehmen sicherzustellen. Die Investition besteht in der Einführung aktueller Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme für Erwachsene und in der Modernisierung von Studienprogrammen in der Hochschul- und Berufsbildung sowie in der Entwicklung und Erprobung flexiblerer Ausbildungsprogramme mit Microcredentials unter Berücksichtigung des künftigen Bedarfs der grünen Wirtschaft.

Grüne Kompetenzen werden definiert als Kompetenzen, die für Arbeitsplätze benötigt werden, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen und eine breitere Einführung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft umfassen. In Zusammenarbeit mit den Interessenträgern werden die beruflichen Standards und Kompetenzprofile aktualisiert und gegebenenfalls neue Profile entwickelt, in denen die erwarteten Lernergebnisse festgelegt und bestimmte Bereiche ausgewählt werden, die die größten Auswirkungen auf den ökologischen Wandel haben. Umschulungsmöglichkeiten für Personen, die in bereits von der grünen Wende betroffenen Sektoren tätig sind (Energie, Verkehr, Abfallwirtschaft; Neue Branchen und Sektoren mit einem Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die sich aus dem ökologischen Wandel ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen) und für diejenigen, die ihre berufliche Laufbahn ändern wollen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.3.Investition: Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Die Investition soll zum ökologischen Wandel der Unternehmen beitragen, indem sie die Entwicklung und Verbreitung innovativer umweltfreundlicher Technologien fördert. Die Investition dürfte die Zahl forschungsintensiver Unternehmen im Bereich umweltfreundliche Technologien auf dem Markt erhöhen und das Start-up-Ökosystem unterstützen. Die Investition besteht in der Unterstützung von Start-ups und Entwicklungsclustern mit Schwerpunkt auf integrierten Lösungen für grüne Technologien durch verschiedene Entwicklungsdienste (einschließlich Beschleuniger, Gründerzentren, Unternehmensentwicklung, Entwicklung von Prototypen, Pilotprojekten) und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Arten von Organisationen und Akteuren, die bereits auf dem Markt tätig sind (Hochschulen, Unternehmen, andere Interessenträger).

Der Schwerpunkt der Investitionen liegt auf Energie- und Ressourceneffizienz, der Förderung der Kreislaufwirtschaft, neuen Geschäftsmodellen, Digitalisierung und Automatisierung. Die im Rahmen der Investition geförderten Projekte sollen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Ressourcenproduktivität in Estland beitragen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.4.Investition: Modernisierung der Geschäftsmodelle in Fertigungsunternehmen

Ziel der Investition ist es, den Wandel der Geschäftsmodelle in der Fertigung zu unterstützen, um sicherzustellen, dass estnische Produkte Umwelt- und Klimaziele, einschließlich der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, erfüllen, und die Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Unternehmen zu steigern. Mit der Maßnahme werden Projekte zur Modernisierung der Geschäftsmodelle von Fertigungsunternehmen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltzielen unterstützt. Die Projekte werden auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 5 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 6 liegen; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 8 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

2.5.Investition: Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Ziel der Investition ist die Verbesserung der Ressourceneffizienz von Unternehmen, einschließlich der Energieeffizienz, mit besonderem Schwerpunkt auf der Valorisierung unzureichend genutzter Bioressourcen wie Reststoffe und Nebenprodukte. Die Investition zielt darauf ab, Innovationen in den Bereichen Produktionstechnologie und Produktentwicklung in Unternehmen zu fördern und trägt zu Lösungen für die Kreislaufwirtschaft bei.

Mit der Maßnahme werden zwei Arten von Investitionen unterstützt:

-Förderung ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien für Industrieanlagen;

-Valorisierung von Bioressourcen.

Die Projekte werden auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl von Projekten, die für eine Finanzhilfe in Frage kommen, umfassen je nach Relevanz Effizienz bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen, Ressourceneffizienz, Kosteneffizienz, Verringerung von Rückständen und Abfallaufkommen, Mehrwert für Bioressourcen und Innovationsfähigkeit der zu entwickelnden Lösungen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 9 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 10 liegen; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 12 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.6.Investition: Grüner Fonds

Ziel der Investition ist die Bereitstellung von Kapital für die Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technologien in strategischen Bereichen wie Energie, Landwirtschaft, Nahrungsmittelindustrie, Verkehr und Logistik, Werkstoffe und chemische Industrie. Der Grüne Fonds stellt Finanzmittel für Unternehmen und Sektoren bereit, deren Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse durch forschungsintensive grüne Technologien gekennzeichnet sind und deren Tätigkeiten zur Lösung von Umweltproblemen und zur Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien beitragen, die Treibhausgasemissionen verringern oder abbauen oder auf Ökodesign-Anforderungen ausgerichtet sind. Unter Berücksichtigung der EU-Taxonomieverordnung werden Investitionen in nachhaltige Projekte getätigt.

Die Maßnahme wird als Finanzinstrument als Teil eines umfassenderen Investitionsprogramms für grüne Technologien durchgeführt, das Beteiligungsinvestitionen für Unternehmen in Form von Direktinvestitionen und Risikokapitalfonds bereitstellt, die vom öffentlichen Fondsmanager SmartCap verwaltet werden.

Die Maßnahme muss den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen. Die zwischen Estland und SmartCap unterzeichnete rechtliche Vereinbarung und die darauffolgende Investitionspolitik des Grünen Fonds

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorzuschreiben; und

II.von Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus folgenden Tätigkeiten und/oder Vermögenswerten erzielt haben, zu verlangen, Pläne für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 13 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 14 liegen; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 15 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 16 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.vorzuschreiben, dass SmartCap bei allen Transaktionen, einschließlich der von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommenen Transaktionen, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften des Begünstigten überprüfen muss.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.7.Investition: Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energien basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Ziel der Investition ist es, den Aufbau und die Erprobung wasserstoffintegrierter Wertschöpfungsketten von der Energieerzeugung und -versorgung bis zum Endverbrauch in verschiedenen Anwendungsbereichen zu unterstützen.

Die zu fördernden Projekte werden im Wege eines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht für Projekte aus allen Wirtschaftszweigen offen. Der zur Wasserstofferzeugung verwendete Strom muss aus erneuerbaren Energiequellen und der Verbrauch von grünem Wasserstoff in Estland erzeugt werden.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 17 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 18 liegen; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 19 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 20 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

B.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Maßeinheit

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

23

2.1 grüner Wandel der Unternehmen

Etappenziel

Einrichtung einer Task Force für den grünen Wandel zur Umsetzung und Überwachung des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft

Einsetzung einer Task Force und von Arbeitsgruppen

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Q4

2021

Das Umweltministerium reformiert die bestehende (2020 eingerichtete) Arbeitsgruppe „Grüne Technologien“ in die Taskforce für den Grünen Wandel der RRP, um die Maßnahmen für den ökologischen Wandel von Unternehmen zu koordinieren und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen dem öffentlichen Sektor, den Interessenträgern und Interessengruppen zu verbessern. Für spezifische Maßnahmen werden die erforderlichen Arbeitsgruppen eingesetzt.

24

2.1 grüner Wandel der Unternehmen

Etappenziel

Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durch die Taskforce für den Grünen Wandel

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen

Q4

2022

Die Taskforce für den Grünen Wandel überprüft die bestehenden Tätigkeiten im Bereich der Kreislaufwirtschaft und die verschiedenen Aktionspläne in einem einzigen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der den Übergang Estlands zur Kreislaufwirtschaft vorantreiben wird.

25

2.2 grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Etappenziel

Inkrafttreten des Sekundärrechts, in dem die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung grüner Kompetenzen festgelegt sind

Inkrafttreten des Sekundärrechts

Q2

2022

Das für die Anwendung und Zuweisung der Unterstützung erforderliche Sekundärrecht tritt in Kraft. Sie enthält Bestimmungen, die gewährleisten, dass sich alle im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Maßnahmen auf Bereiche konzentrieren, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

26

2.2 grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Zielwert

Anzahl der Weiterbildungs- und Umschulungsmodule

Anzahl der Module

0

5

Q4

2023

Anzahl der entwickelten Weiterbildungs- und Umschulungsmodule, einschließlich detaillierter Ausbildungsinhalte, Struktur und Schulungsmaterialien für Schulungen im Zusammenhang mit grünen Kompetenzen.

27

2.2 grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Zielwert

Teilnehmer an Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen

Anzahl der Teilnehmer

0

2830

Q2

2026

Anzahl der Personen, die eine der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Schulungen absolviert haben.

28

2.3 Programm zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Etappenziel

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Planung und Aufstellung des Entwicklungsprogramms

Einstellung eines Projektleiters und Einsetzung einer Arbeitsgruppe

Q4

2021

Zur Koordinierung der Investitionsplanung und -umsetzung wird ein Projektmanager eingestellt und eine breit angelegte Gruppe von Interessenträgern eingerichtet. Die Rolle des Projektmanagers wird festgelegt, um Informationen von Marktteilnehmern einzuholen und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen und Beschaffungsmaßnahmen zu konzipieren. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus an der Entwicklung des Unternehmertums beteiligten Parteien zusammen und verpflichtet sich, mindestens dreimal jährlich zusammenzukommen, um eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen bei investitionsbezogenen Tätigkeiten vorzunehmen und Empfehlungen für weitere Maßnahmen abzugeben. Die Arbeitsgruppe erarbeitet Bestimmungen über die Auswahl der Maßnahmen, die im Rahmen des Entwicklungsprogramms unterstützt werden sollen, so dass sichergestellt ist, dass jede Maßnahme unmittelbar entweder zur Senkung der Treibhausgasemissionen oder zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel beiträgt.

29

2.3 Programm zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Etappenziel

Einrichtung des Programms zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Unterzeichnung von Verträgen für alle Entwicklungscluster und Unterstützungsmaßnahmen, die konzipiert und geöffnet wurden

Q2

2024

Die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für mindestens 5 Entwicklungscluster werden abgeschlossen und die Aufträge werden an die preisgekrönten Parteien vergeben. Die Unterstützungsmaßnahmen werden konzipiert und ihre ersten Runden werden für mindestens 10 Start-up-Unternehmen geöffnet. Durch die Auswahlverfahren wird sichergestellt, dass jede geförderte Maßnahme unmittelbar entweder zur Senkung der Treibhausgasemissionen oder zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel beiträgt.

30

2.3 Programm zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Zielwert

Anzahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien unterstützten Cluster

Anzahl der Cluster

0

5

Q2

2026

Anzahl der im Rahmen des Entwicklungsprogramms unterstützten Cluster.

31

2.3 Programm zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Zielwert

Anzahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien geförderten Start-up-Unternehmen, die private Investitionen erhalten haben

Anzahl der Starts

0

10

Q2

2026

Anzahl der im Rahmen des Entwicklungsprogramms geförderten Start-up-Unternehmen, die während oder nach dem Entwicklungsprogramm Mittel von privaten Investoren erhalten haben.

32

2.4 Modernisierung der Geschäftsmodelle in den Herstellerunternehmen

Etappenziel

Inkrafttreten des Ministerialerlasses, in dem die Bedingungen für die Zuschussfähigkeit festgelegt sind

Inkrafttreten des Ministerialdekrets

Q2

2022

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe werden durch Dekret des zuständigen Ministers festgelegt. Die festgelegten Anforderungen müssen Förderkriterien umfassen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch eine Ausschlussliste und die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen. In den Auswahl-/Förderkriterien wird festgelegt, dass die unterstützten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel beitragen, einschließlich Zielen der Kreislaufwirtschaft, wie die interne Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, die Verlagerung von Transport und Speicherung von Unternehmen auf neue Stiftungen.

33

2.4 Modernisierung der Geschäftsmodelle in den Herstellerunternehmen

Zielwert

Anzahl der geförderten Projekte

Anzahl Projekte

0

70

Q4

2025

Projekte, die im Einklang mit den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Förderfähigkeitsbedingungen eine Finanzhilfe erhalten haben, um Geschäftsmodelle einzuführen, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, die Widerstandsfähigkeit und die Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Ziele der Kreislaufwirtschaft, unterstützen.

34

2.5 Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Etappenziel

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Q2

2022

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung ressourcenschonender grüner Technologien und zur Valorisierung von Bioressourcen wird veröffentlicht und steht offen für Anträge, einschließlich Förderkriterien, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch eine Ausschlussliste und die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entsprechen. In den Auswahl-/Förderkriterien wird festgelegt, dass die unterstützten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel beitragen.

35

2.5 Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Zielwert

Anzahl der aufgrund der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Aufträge

Vergebene Aufträge

0

25

Q4

2023

Vergabe von Aufträgen für mindestens 25 Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, für umweltfreundliche Technologien für Industrieanlagen und für die Verwertung von Bioressourcen gemäß der Leistungsbeschreibung

36

2.5 Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Zielwert

Anzahl der abgeschlossenen Projekte

Anzahl Projekte

0

25

Q2

2026

Anzahl der abgeschlossenen Projekte zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Verbesserung von grünen Technologien und Bioressourcen auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und festgelegten Förderkriterien.

37

2.6 grüner Fonds

Etappenziel

Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap

Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung

Q4

2021

Das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap unterzeichnen eine vertragliche Vereinbarung über die Verwaltung des Grünen Fonds, die Folgendes enthält:

- Investitionsziele für Investitionen in Unternehmen und Tätigkeiten, die zu einer klimaneutralen Wirtschaft und zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen, einschließlich Sensibilisierungsmaßnahmen,

- Förderkriterien für die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der unterstützten Begünstigten durch die Anwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

38

2.6 grüner Fonds

Etappenziel

Annahme des Dokuments zur Anlagepolitik durch SmartCap

Von SmartCap angenommenes Dokument zur Anlagepolitik

Q4

2021

SmartCap beschließt die Investitionsstrategie für den Grünen Fonds im Einklang mit der zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap unterzeichneten vertraglichen Vereinbarung, einschließlich der Investitionsziele und der Förderkriterien, um die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten durch die Anwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften und die Anforderung, dass Begünstigte, die während des vorausgegangenen Geschäftsjahres mehr als 50 % ihrer Einnahmen erzielt haben, von Tätigkeiten oder Tätigkeiten auszuschließen sind, zu veröffentlichen.

39

2.6 grüner Fonds

Zielwert

Volumen der Investitionen in Wagniskapitalfonds oder Beteiligungsinvestitionen in Unternehmen

Volumen des investierten Kapitals (in EUR)

0

60 000 000

Q4

2024

Der Grüne Fonds investiert im Einklang mit der Investitionspolitik mindestens 60 Mio. EUR in Risikokapitalfonds oder Unternehmen.

40

2.6 grüner Fonds

Zielwert

Volumen der Investitionen in Wagniskapitalfonds oder Beteiligungsinvestitionen in Unternehmen

Volumen des investierten Kapitals (in EUR)

60 000 000

100 000 000

Q2

2026

Der Grüne Fonds investiert im Einklang mit der Investitionspolitik mindestens 100 Mio. EUR in Risikokapitalfonds oder Unternehmen.

41

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energien basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Etappenziel

Inkrafttreten des Ministerialerlasses, in dem die Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung festgelegt sind

Inkrafttreten des Ministerialdekrets

Q4

2022

Entwicklung von Projektauswahlkriterien und Inkrafttreten des Ministerialerlasses über die Bedingungen für die Gewährung von Fördermitteln für Projekte im Zusammenhang mit integrierten Technologien für grünen Wasserstoff. Die Leistungsbeschreibung für diese Unterstützung enthält Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Ziele der ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

42

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energien basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Etappenziel

Technologien und Ausrüstung zur Schaffung vollständiger Wertschöpfungsketten für grünen Wasserstoff

Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Technologien und Ausrüstungen

Q1

2025

Die für die Herstellung von grünem Wasserstoff erforderliche Ausrüstung wird von den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projektträgern beschafft, installiert und in Betrieb genommen.

43

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energien basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Zielwert

Finanzhilfen für auf erneuerbaren Energien basierende umweltfreundliche Wasserstofftechnologien in Höhe von mindestens 49,49 Mio. EUR

In EUR

0

49 490 000

Q2

2026

Im Einklang mit der Investitionspolitik werden Finanzhilfen für Investitionen in Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien in Höhe von mindestens 49,49 Mio. EUR bereitgestellt.

   C. KOMPONENTE 3: Digitaler Zustand

Aufbauend auf der erfolgreichen Einführung digitaler Technologien für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in Estland in den letzten Jahren zielt diese Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans darauf ab, die digitalen Behördendienste weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Nutzerorientierung und Resilienz (auch angesichts der zunehmenden Cybersicherheitsbedrohungen). Die Komponente umfasst Maßnahmen, die es ermöglichen, die Möglichkeiten der neuesten Technologien, insbesondere der künstlichen Intelligenz, zu nutzen, aber auch wesentliche Neukonzepte sowohl von Front-End-Diensten als auch von Backend-Diensten. Sie kommen sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen zugute. Es sind spezifische Maßnahmen vorgesehen, um die Kapazitäten des Landes zur Bekämpfung der Geldwäsche zu stärken. Die Unterstützung für den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in ländlichen Gebieten dürfte auch einen breiteren Zugang zu Online-Diensten gewährleisten und ganz allgemein zum weiteren digitalen Wandel des Landes beitragen.

Mit der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für Investitionen in den digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2020) und des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche (länderspezifische Empfehlung 1 im Jahr 2019 und länderspezifische Empfehlung 4 im Jahr 2020) unterstützt.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

C.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

3.1.Reform: Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Datenverwaltung und offene Daten

Ziel der Maßnahme ist es, eine bessere Verwaltung der von den estnischen Behörden erhobenen und im Besitz befindlichen Daten zu fördern. Sie zielt darauf ab, die Qualität der Daten zu verbessern, ihre Nutzung für die Entscheidungsfindung zu verbessern und ihre Verfügbarkeit als offene Daten zu erhöhen, so dass sie auch von anderen Interessenträgern weiterverwendet werden können.

Die Maßnahme besteht aus:

-Schaffung eines Exzellenzzentrums innerhalb von Statistics Estonia (der estnischen Regierungsstelle, die für die Erstellung amtlicher Statistiken zuständig ist) zur Koordinierung und Unterstützung der Entwicklung der Datenverwaltung in anderen Behörden;

-Entwicklung von Instrumenten/Informationssystemen für die Datenverwaltung und den Datenaustausch,

-Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, die Qualität der Daten im Besitz von Behörden zu verbessern und die Verfügbarkeit offener Daten zu erhöhen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.2.Reform: Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für die Bürger zu verringern.

Die Maßnahme besteht in der Umgestaltung einer Reihe öffentlicher Dienstleistungen (und der ihnen zugrunde liegenden IT-Systeme), um ihre automatische und proaktive Erbringung auf der Grundlage von Lebensereignissen oder geschäftlichen Ereignissen der Bürger (wie Eheschließungen, Geburt eines Kindes oder Gründung eines Unternehmens) zu ermöglichen. Sie soll insbesondere eine bessere Integration der IT-Systeme zwischen verschiedenen Behörden ermöglichen und zur Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung beitragen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.3.Reform: Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz und Qualität der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmer zu verringern.

Die Maßnahme besteht darin, ein digitales Zugangstor für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmer einzurichten und eine Reihe von Diensten (und die zugrunde liegenden IT-Systeme) neu zu konzipieren, um sie mit dem Zugangstor zu verbinden, die Benutzerfreundlichkeit der Dienste zu fördern, den Grundsatz der einmaligen Erfassung umzusetzen und, soweit möglich, die proaktive Bereitstellung von Informationen auf der Grundlage von Ereignissen, die Unternehmen erfahren haben, zu ermöglichen.

Dabei werden die Lösungen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1724 über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten entwickelt wurden.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.4.Investition: Programm Bürokratt (nationale virtuelle Assistenzplattform und Ökosystem)

Ziel der Maßnahme ist es, die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen in Estland zu verbessern.

Die Maßnahme besteht in der Entwicklung eines virtuellen Assistenten auf Reden und Texten für KI für den Zugang zu öffentlichen Online-Diensten. Die Arbeiten stützen sich auf Pilotprojekte, die bereits 2020 und 2021 durchgeführt wurden.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.5.Investition: Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Ziel der Maßnahme ist es, die Widerstandsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit der IT-Systeme und -Dienste der estnischen Behörden durch deren Migration zu einer privaten Cloud und durch umfassende Sicherheitstests zu erhöhen.

Die Maßnahme umfasst folgende Elemente:

-die Schaffung einer neuen öffentlichen Stelle, die für die zentrale Verwaltung der IT-Basisdienste und -Infrastrukturen öffentlicher Einrichtungen zuständig ist;

-Aufbau einer neuen Kapazität für Sicherheitsprüfungen innerhalb der Behörde für das estnische Informationssystem (RIA),

-die Beschaffung privater Cloud-Infrastrukturressourcen,

-die Migration bestehender Informationssysteme in die private Cloud,

-umfassende Prüfung der Sicherheit neuer Cloud-basierter Informationssysteme, die von Behörden genutzt werden, sowie der bestehenden Informationssysteme,

-Ausbau der Kapazitäten der Datenbotschaft (d. h. IT-Hosting-Kapazitäten, die im Ausland eingerichtet wurden, um die Kontinuität der Verfügbarkeit kritischer Datenbanken im Katastrophenfall zu gewährleisten), aufbauend auf dem zwischen 2017 und 2020 in Luxemburg durchgeführten Pilotprojekt,

-die Ausweitung der privaten Cloud auf die Datenbotschaft, so dass Systeme, die in die Cloud migriert sind, auch in der Datenbotschaft gehostet und von dort aus betrieben werden können,

-Migration kritischer Systeme in die Datenbankinfrastruktur.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

3.6.Reform: Zur Erstellung einer strategischen Analyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Estland

Ziel der Reform ist es, die Kapazitäten der zentralen Meldestelle zur frühzeitigen Ermittlung von Geldwäscheprogrammen und -kanälen zu stärken.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines Zentrums für strategische Analysen innerhalb der zentralen Meldestelle. Dieses Zentrum für strategische Analysen soll eine operative und effizientere Prävention und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermöglichen. Das Team des Zentrums für strategische Analyse ist insbesondere für die Entwicklung von Spezifikationen für ein neues IT-Tool zuständig, das sich auf Daten aus verschiedenen Quellen stützt. Das Zentrum für strategische Analyse könnte auch die erforderlichen Gesetzesänderungen ermitteln.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

3.7.Investition: Informationssystem für die strategische Echtzeitanalyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Aufbauend auf der im Rahmen der Umsetzung der Reform 3.6 durchgeführten Analyse zielt die Investition darauf ab, der Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen ein neues spezielles IT-System zur Verfügung zu stellen, das die Nutzung der von verschiedenen Behörden verfügbaren Daten und die Ermittlung möglicher Geldwäscheprogramme und -kanäle in Echtzeit ermöglicht. Die Maßnahme besteht in der Entwicklung des neuen IT-Systems.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

3.8.Investition: Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Ziel der Investition ist die Verbesserung des Zugangs zu Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN), die Haushalten und sozioökonomisch wichtigen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen, öffentlichen Diensten und Unternehmen eine Verbindung von mindestens 100 Mbit/s bieten.

Die Maßnahme besteht in der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität in Gebieten mit Marktversagen (gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission). Die Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien für die Zuweisung der Mittel müssen ein angemessenes regionales Gleichgewicht gewährleisten.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

C.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

44

3.1 Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Datenverwaltung und offene Daten

Etappenziel

Einrichtung eines Datenmanagementteams im Statistischen Amt, im Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und bei der Behörde für das staatliche Informationssystem

Schaffung der erforderlichen Organisationsstruktur für die Koordinierung des Datenmanagements

 

 

Q4

2021

Einrichtung eines Datenmanagementteams in Statistics Estonia durch Einstellung von Fachkräften, die mit der Koordinierung des Datenverwaltungsrahmens und der Unterstützung anderer Behörden betraut sind. Darüber hinaus werden im Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und bei der Behörde für das staatliche Informationssystem Stellen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten geschaffen. Bis Ende 2021 werden in den drei Entitäten mindestens fünf Personen eingestellt.

45

3.1 Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Datenverwaltung und offene Daten

Zielwert

Abschluss von Projekten zur Verbesserung der Datenqualität

Anzahl Projekte

0

430

Q2

2025

Anzahl der abgeschlossenen Projekte, die dazu beitragen, die Wiederverwendbarkeit von Daten öffentlicher Einrichtungen mit aktuellen und genauen Beschreibungen von Datenbanken und Datensätzen zu verbessern.

46

3.1 Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Datenverwaltung und offene Daten

Zielwert

Veröffentlichung von Datensätzen auf dem nationalen Portal für offene Daten

Anzahl der veröffentlichten Datensätze

707

2600

Q4

2025

Die Zahl der Datensätze, die auf dem nationalen offenen Datenportal veröffentlicht werden und somit über das offene Datenportal der EU verfügbar sind, wird von 707 Datensätzen am 13. August 2021 auf 2600 erhöht.

47

3.2 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Zielwert

Einführung von Dienstleistungen für Veranstaltungen im persönlichen Leben und/oder proaktive Dienste

Anzahl der operativen Dienste

0

2

Q4

2022

Zahl der Online-Dienste für Bürgerveranstaltungen und/oder proaktive Dienste.

Die entsprechenden IT-Lösungen, die die Erbringung der Dienste ermöglichen, müssen zumindest in den Grundzügen eines bestimmten Dienstes einsatzbereit sein und während der Durchführung der Maßnahme weiterentwickelt werden.

Die Auswahl der betreffenden Dienste erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsplans für Veranstaltungen im persönlichen Leben und proaktive Dienste.

48

3.2 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Zielwert

Einführung von Dienstleistungen für Veranstaltungen im persönlichen Leben und/oder proaktiver Dienste

Anzahl der operativen Dienste

2

10

Q4

2025

Zahl der Online-Dienste für Bürgerveranstaltungen und/oder proaktive Dienste.

Die entsprechenden IT-Lösungen, die die Erbringung der Dienste ermöglichen, müssen zumindest in den Grundzügen eines bestimmten Dienstes einsatzbereit sein und während der Durchführung der Maßnahme weiterentwickelt werden.

Die Auswahl der betreffenden Dienste erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsplans für Veranstaltungen im persönlichen Leben und proaktive Dienste.

49

3.3 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Zielwert

Einführung von IT-Entwicklungen, die zur Umsetzung der Business-Events und des Zugangstors beitragen

Zahl der Projekte, die neue Entwicklungen erfolgreich online umgesetzt haben

0

1

Q4

2022

Anzahl der IT-Entwicklungsprojekte, die zur Umsetzung der Business-Events und des Zugangstors beitragen, mit denen neue Entwicklungen im Internet erfolgreich eingeführt wurden.

Diese Entwicklungsprojekte stehen entweder in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung des digitalen Zugangstors für Unternehmer oder mit der Entwicklung von Business-Events, die zusätzlich die Entwicklung verschiedener verwandter Systeme für die Verknüpfung mit dem digitalen Zugangstor umfassen. Als Ergebnis jedes Entwicklungsprojekts muss zumindest eine minimal funktionierende IT-Lösung fertiggestellt werden (d. h. die IT-Lösung muss zumindest in den grundlegenden Teilen für die Endnutzer (Unternehmer) einsatzbereit sein und in der Lage sein, während des Reformumsetzungszeitraums oder danach Feedback für den weiteren Entwicklungsbedarf zu geben).

50

3.3 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Zielwert

Einführung von IT-Entwicklungen, die zur Umsetzung der Business-Events und des Zugangstors beitragen

Zahl der Projekte, die neue Entwicklungen erfolgreich online umgesetzt haben

1

10

Q4

2025

Anzahl der IT-Entwicklungsprojekte, die zur Umsetzung der Business-Events und des Zugangstors beitragen, mit denen neue Entwicklungen im Internet erfolgreich eingeführt wurden.

Diese Entwicklungsprojekte stehen entweder in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung des digitalen Zugangstors für Unternehmer oder mit der Entwicklung von Business-Events, die zusätzlich die Entwicklung verschiedener verwandter Systeme für die Verknüpfung mit dem digitalen Zugangstor umfassen. Als Ergebnis jedes Entwicklungsprojekts muss zumindest eine minimal funktionierende IT-Lösung fertiggestellt werden (d. h. die IT-Lösung muss zumindest in den grundlegenden Teilen für die Endnutzer (Unternehmer) einsatzbereit sein und in der Lage sein, während des Reformumsetzungszeitraums oder danach Feedback für den weiteren Entwicklungsbedarf zu geben).

51

3.4 #Bürokratt-Programm (nationale virtuelle Assistenzplattform und Ökosystem)

Zielwert

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Assistenten-Plattform

Anzahl der öffentlichen digitalen Dienste, die über den virtuellen Assistenten zugänglich sind

0

1

Q2

2022

Anzahl der digitalen öffentlichen Dienste, die über die Plattform des virtuellen Assistenten verfügbar sind.

52

3.4 #Bürokratt-Programm (nationale virtuelle Assistenzplattform und Ökosystem)

Zielwert

Einführung des virtuellen Assistenten Bürokratt in digitale öffentliche Dienste

Anzahl der Serviceumgebungen

0

18

Q4

2025

Anzahl der Serviceumgebungen, in denen der virtuelle Assistent einsatzbereit sein soll. Eine „Dienstleistungsumgebung“ bezieht sich auf eine Website von Behörden.

53

3.4 #Bürokratt-Programm (nationale virtuelle Assistenzplattform und Ökosystem)

Zielwert

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Assistenten-Plattform

Anzahl der öffentlichen digitalen Dienste, die über den virtuellen Assistenten zugänglich sind

1

20

Q4

2025

Anzahl der digitalen öffentlichen Dienste, die über die Plattform des virtuellen Assistenten verfügbar sind.

54

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Etappenziel

Entwicklung zentral bereitgestellter/gemeinsamer IT-Basisdienste

Öffnung gemeinsamer Server-Hosting- und Computerarbeitsportdienste für Behörden

 

 

Q3

2022

Zentral erbrachte/gemeinsam erbrachte grundlegende IT-Dienste können von neuen Nutzern (Ministerien und anderen Behörden) abonniert werden.

55

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Zielwert

Aufbau nationaler privater Cloud-Infrastrukturen durch Behörden

Anzahl der Informationssysteme, die in die nationale private Cloud migriert wurden

0

10

Q4

2023

Anzahl der Informationssysteme, für die die Umstellung auf die private Cloud-Infrastruktur abgeschlossen werden soll.

56

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Etappenziel

Erweiterung der Cloud-Infrastruktur auf die Datenbotschaft

Abschluss der Ausweitung der nationalen privaten Cloud auf die Infrastruktur der estnischen Datenbotschaft

Q4

2023

Es muss möglich sein, Informationssysteme, die von der Datenbotschaft in die private Cloud migriert werden, zu hosten und zu betreiben. Zu diesem Zweck werden neue Hardware und Lizenzen erworben und eingerichtet.

57

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Zielwert

Migration kritischer Systeme in die nationale Cloud-Infrastruktur der Datenbotschaft

Anzahl kritischer Systeme

0

10

Q4

2024

Anzahl der kritischen Systeme, die in die Infrastruktur und Plattform der National Cloud Data Embassy migriert wurden. Kritische Systeme sind Systeme, die für die Nachhaltigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung sind.

58

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Zielwert

Zentrale Sicherheitsprüfung der Informationssysteme von Behörden

Zahl der Tests

0

16

Q4

2024

Anzahl der von der Behörde für das Informationssystem durchgeführten umfassenden Sicherheitsprüfungen – die Testergebnisse sind in Berichten zusammenzufassen.

59

3.6 zur Erstellung einer strategischen Analyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Estland

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie anderer rechtlicher, administrativer und vertraglicher Änderungen, die für das Zentrum für strategische Analyse erforderlich sind

Gesetzliche Bestimmung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Gesetzes und des Inkrafttretens anderer Rechts-, Verwaltungs- und Vertragsakte

 

 

Q4

2024

Die folgenden Schritte sind abzuschließen, damit das Zentrum für strategische Analyse auf Daten zugreifen und verarbeiten kann, die für die Aufdeckung und Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung relevant sind: 
(1) eine Änderung des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wird im Riigi Teataja veröffentlicht und tritt in Kraft, 
(2) Änderungen der Satzung der einschlägigen nationalen Datensätze treten in Kraft, 
(3) Änderungen der Bedingungen der Verträge über den Datenaustausch zwischen den zentralen Meldestellen werden von den Vertragsparteien unterzeichnet.

60

3.7 Informationssystem für die strategische Echtzeitanalyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Etappenziel

Entwicklung des neuen IKT-Analysesystems in Echtzeit für das Zentrum für strategische Analyse und Lieferung an die zentrale Meldestelle

Lieferung des neuen IKT-Systems an die zentrale Meldestelle

 

 

Q2

2026

Die Entwicklung des IKT-Systems, das eine Echtzeitanalyse zur Aufdeckung und Verhütung von Geldwäsche ermöglicht, wird abgeschlossen. Das System ist einsatzbereit und wird von der zentralen Meldestelle genutzt.

61

3.8 Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Zielwert

Ausbau des Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität an neuen Standorten

Anzahl der Orte

0

4000

Q4

2023

Anzahl neuer Standorte (Wohngebäude, Unternehmen, Betriebe), die unter VHCN fallen (und somit eine Verbindung von mindestens 100 Mbit/s erhalten) dank der Maßnahme.

62

3.8 Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Zielwert

Ausbau des Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität an neuen Standorten

Anzahl der Orte

4000

8097

Q4

2025

Anzahl zusätzlicher Standorte (Wohngebäude, Unternehmen, Betriebe), die unter VHCN fallen (und somit eine Verbindung von mindestens 100 Mbit/s erhalten) dank der Maßnahme.

   D. KOMPONENTE 4: Energie und Energieeffizienz

Mit dieser Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans wird die Herausforderung der Dekarbonisierung des Energiesektors angegangen. Ziel der Komponente ist es, die Abhängigkeit von Ölschiefer zu verringern, Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Konzentration von Investitionen in die Energieinfrastruktur und in die Ressourcen- und Energieeffizienz als Beitrag zur schrittweisen Dekarbonisierung der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 3 in den Jahren 2019 und 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

D.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

4.1.Reform: Förderung der Energieeffizienz

Ziel der Reform ist es, die administrativen Hindernisse für energieeffiziente Renovierungen zu verringern, indem Wohnungsverbände, Privathaushalte und lokale Gebietskörperschaften zu Rechtsvorschriften, technischen Aspekten und der Finanzierung von Renovierungen beraten werden. Die Reform unterstützt auch die Nutzung innovativer Lösungen wie Renovierungen unter Verwendung vorgefertigter Elemente, um die Renovierungskapazität zu erhöhen und den CO2-Fußabdruck des Gebäudebestands zu verringern (Einsparungen bei den Materialien und Qualitätssicherung). Ziel der Reform ist es, die Renovierungsraten in Gebieten mit geringerem Immobilienwert zu erhöhen.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines regionalen Beratungsnetzes und der Ausbildung technischer Berater, um die erforderlichen Informationen bereitzustellen und Anreize für Renovierungen zu schaffen. Der Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit energieeffizienten Renovierungen wird ferner durch die Einrichtung einer speziellen Website und digitaler Instrumente sichergestellt, die das Verständnis des Sanierungsergebnisses, der Kosten und des Nutzens erleichtern. Die Komponente ist mit einer Maßnahme zur Digitalisierung von Baudaten im Rahmen von Komponente 1 des estnischen Aufbau- und Resilienzplans verknüpft.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

4.2.Investition: Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Ziel der Maßnahme ist es, umfassende Renovierungen von Wohngebäuden zu fördern, um die Energieeffizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und die Lebensbedingungen der Bewohner zu verbessern. Das Ziel besteht auch darin, die Renovierungsraten in Gebieten mit geringerem Immobilienwert zu erhöhen.

Wohnraumverbände erhalten Unterstützung für Renovierungen, mit denen eine Verbesserung von mindestens einer Energieeffizienzklasse oder – bei vollständigen Renovierungen – mindestens der Energieeffizienzklasse C erreicht wird. Die Renovierungen müssen mindestens einer mitteltiefen Renovierung entsprechen, die einer durchschnittlichen Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % entspricht. Es werden differenzierte regionale Fördersätze angewandt: 30 % in Tallinn und Tartu, 40 % in der Umgebung von Tallinn und Tartu auf der Grundlage des Immobilienpreises und 50 % in allen anderen Gebieten. Außerhalb von Tallinn und Tartu können die Wohnungsbaugesellschaften teilweise Umbauarbeiten durchführen, um eine Verschlechterung des technischen Zustands des Gebäudes zu verhindern; in diesem Fall ist der Fördersatz niedriger. Darüber hinaus plant Estland, im Rahmen seiner langfristigen nationalen Strategien ergänzende Renovierungsmaßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und REACT-EU zu finanzieren.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

4.3.Investition: Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Ziel der Maßnahme ist es, die umfassende Renovierung von Privatwohnungen zu fördern, um die Energieeffizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und die Lebensbedingungen der Bewohner zu verbessern. Das Ziel besteht auch darin, die Renovierungsraten in Gebieten mit geringerem Immobilienwert zu erhöhen.

Private Eigentümer erhalten Unterstützung für Renovierungen, mit denen eine Verbesserung von mindestens einer Energieeffizienzklasse oder – bei vollständigen Renovierungen – mindestens der Energieeffizienzklasse C erreicht wird und die mindestens einer mitteltiefen Renovierung entsprechen, die einer durchschnittlichen Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % entspricht. Es werden differenzierte regionale Fördersätze angewandt: 30 % in Tallinn und Tartu, 40 % in der Umgebung von Tallinn und Tartu auf der Grundlage des Immobilienpreises und 50 % in allen anderen Gebieten. Für die Zwecke der Maßnahme wird Wohnung (Wohnung) definiert als „Wohnung oder Wohnungen in einem einzigen Gebäude oder in einem separaten Gebäude, das für einen Haushalt bestimmt ist, um das ganze Jahr über leben zu können“ (gemäß Eurostat).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

4.4.Reform: Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Dekarbonisierung der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs in Estland beizutragen, indem die Ziele und Maßnahmen der estnischen Energiepolitik (einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus Ölschiefer) aktualisiert und administrative Hindernisse für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beseitigt werden.

Der nationale Entwicklungsplan für den Energiesektor wird aktualisiert und enthält Ziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien, die Energieeffizienz und die Versorgungssicherheit. Der Plan wird auch Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von Ölschiefer im estnischen Energiesektor und Ziele für den vollständigen Abbau von Ölschiefer im Energiesektor umfassen.

Die Reform umfasst auch die Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften und die Erstellung von Leitfäden zur Beschleunigung der Installation von Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen sowie Maßnahmen zur Abmilderung der verteidigungsbedingten Höhenbeschränkungen in Windparks. 

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

4.5.Investition: Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)

Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Erhöhung der für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung stehenden Verbindungskapazitäten einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung in Estland zu leisten.

Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Investitionen des Übertragungsnetzbetreibers in das Übertragungsnetz mit dem Ziel kofinanziert, mindestens 310 MW zusätzliche Anschlusskapazität zu schaffen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

4.6.Investition: Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Die Maßnahme zielt darauf ab, das Elektrizitätssystem effizienter zu gestalten, indem Anreize für die Erzeugung von Strom in der Nähe des Verbrauchs geschaffen werden. Die Maßnahme schafft Anreize für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in oder in der Nähe von Industriegebieten durch Kofinanzierung des erforderlichen Netzanschlusses. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Investitionen von Unternehmen in den Anschluss von Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen an das Netz durch Zuschüsse unterstützt. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien folgende Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 21 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 22 liegen; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 23 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 24 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

4.7.Investition: Pilotprogramm für Energiespeicherung

Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen, dem Ausstieg aus Ölschiefer und der verstärkten Erzeugung erneuerbarer Energien werden Pilotprojekte für die Speicherung erneuerbarer Energien unterstützt.

Ziel der Maßnahme ist die Pilotphase der Speicherung erneuerbarer Energien in Estland. Es wird erwartet, dass das im Rahmen dieses Pilotprojekts erworbene Wissen die Grundlage für künftige Null-Subventions-Investitionen in Lagerstätten bilden wird. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Unternehmen, die in Speicheranlagen für erneuerbare Energien investieren, Zuschüsse gewährt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

D.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

63

4.1 Förderung der Energieeffizienz

Etappenziel

Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen SA KredEx/Enterprise Estonia und County Development Centres

Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der SA KredEx/Enterpise Estland und den Kreisentwicklungszentren

Q4

2022

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung durch die SA KredEx/Enterpise Estonia mit KredEx/Enterpise Estonia County Development Center, mit der in jedem Bezirk der estnischen Region KredEx/Enterpise Estland mindestens ein ausgebildeter Facharzt des Kreisentwicklungszentrums zur Beratung bei der Renovierung zur Verfügung gestellt wird.

64

4.1 Förderung der Energieeffizienz

Etappenziel

Digitale Instrumente zur Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Renovierungen, einschließlich der Darstellung der Ergebnisse der Renovierung und der Schätzung der Renovierungskosten

Funktionierende benutzerfreundliche Website für Renovierungen und Preismodelle

Q4

2024

SA KredEx/Enterprise Estonia aktualisiert die Homepage des Wohnungsbaus, um schnelle, aktuelle und operative Informationen für diejenigen, die an Renovierungen interessiert sind, und für Antragsteller zu gewährleisten.

Es werden digitale Online-Tools bereitgestellt, die es den an Renovierungen interessierten Parteien ermöglichen, das mögliche Ergebnis darzustellen und die potenziellen Kosten mit und ohne Förderregelungen zu berechnen, wenn sie die Parameter ihres Gebäudes hinzufügen.

65

4.2 Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse für die Renovierung von Wohngebäuden

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Beantragung von Wohnungsbaubeihilfen

Q2

2022

SA KredEx/Enterprise Estonia veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Die Unterstützung wird nach Regionen nach dem Wert der Immobilie differenziert, wobei der Fördersatz in Regionen mit geringem durchschnittlichem Immobilienwert höher ist.

Die Unterstützung wird für Renovierungsprojekte gewährt, mit denen eine Verbesserung von mindestens einer Energieeffizienzklasse oder – im Falle vollständiger Renovierungen – mindestens der Energieeffizienzklasse C erreicht wird. Die Renovierungen müssen mindestens mitteltiefen Renovierungen entsprechen, die einer durchschnittlichen Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Europäischen Kommission entsprechen. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bescheinigt.

66

4.2 Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Zielwert

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

Anzahl der Wohnungen

0

2600

Q4

2024

Mindestens 2 600 Wohnungen müssen renoviert werden und eine Verbesserung von mindestens einer Energieeffizienzklasse oder – bei vollständigen Renovierungen – mindestens der Energieeffizienzklasse C erreichen. Die Renovierungen müssen mindestens mitteltiefen Renovierungen entsprechen, die einer durchschnittlichen Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Europäischen Kommission entsprechen. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bescheinigt.

67

4.2 Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Zielwert

Geschätzte jährliche Verringerung der Treibhausgasemissionen

entf.

Tonnen CO2-Äq/Jahr

0

2200

Q2

2026

Jährliche Emissionen von mindestens 2200 Tonnen CO2-Äquivalent wurden eingespart. Das Ziel wird als die Verringerung der Treibhausgasemissionen als Summe aller bis 2024 abgeschlossenen Renovierungsprojekte gemessen. Die Energieeffizienzklasse jedes renovierten Gebäudes wird spätestens im Jahr 2025 gemessen; Und ihre auf dieser Grundlage geschätzten jährlichen Treibhausgasemissionen. Das Basisszenario bezieht sich auf die geschätzten Treibhausgasemissionen des Gebäudes vor der Renovierung. Es wird bewertet, ob die Tätigkeiten im Rahmen der Fördermaßnahme durchgeführt wurden und alle erforderlichen Unterlagen von den Wohnungsbauverbänden vorgelegt wurden (z. B. Energieeffizienzbescheinigung, Audit). Die Berechnung des Ergebnisses der Treibhausgasemissionseinsparungen erfolgt auf der Grundlage des Modells von SA Kredex/Enterprise Estonia für den Energieverbrauch und anderer relevanter Daten. Die erzielten Ergebnisse werden am Ende der unterstützenden Tätigkeiten erzielt.

68

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Etappenziel

Veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Renovierungszuschüsse

Veröffentlichung von Aufforderungen

Q2

2022

SA KredEx/Enterprise Estonia veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen zur Verbesserung der Energieeffizienz privater Wohngebäude. Die Unterstützung wird nach Regionen nach dem Wert der Immobilie differenziert, wobei der Fördersatz in Regionen mit geringem durchschnittlichem Immobilienwert höher ist.

Die Unterstützung wird für Renovierungsprojekte gewährt, mit denen eine Verbesserung der Energieeffizienz oder – im Falle vollständiger Renovierungen – mindestens die Energieeffizienzklasse C erreicht wird. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Berechnungen der SA KredEx Energy Performance berechnet.

69

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Zielwert

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

Anzahl der Wohnungen

0

80

Q4

2024

Mindestens 80 Wohnungen werden renoviert und eine Verbesserung der Energieeffizienz oder – im Falle vollständiger Renovierungen – mindestens der Energieeffizienzklasse C erreicht. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Berechnungen der Gesamtenergieeffizienz von KredEx bescheinigt.

70

4.4 Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Etappenziel

Regierungsbeschluss über Investitionen, die erforderlich sind, um die verteidigungsbedingten Höhenbeschränkungen für Windparks zu mildern

Annahme des Beschlusses der Regierung

Q2

2021

Die Regierung fasst einen Beschluss über die Durchführung der erforderlichen Investitionen, um die verteidigungsbedingten Höhenbeschränkungen für Windparks zu mildern.

71

4.4 Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Etappenziel

Annahme des Beschlusses der Regierung über die Einleitung des Prozesses zur Ausarbeitung des nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor, die Benennung der Verantwortlichen und die Fristen

Annahme des Beschlusses der Regierung

Q4

2021

Der Beschluss der Regierung über die Einleitung des Prozesses zur Ausarbeitung des nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor wird genehmigt, wobei die zuständige(n) Stelle(n) und die entsprechenden Fristen festgelegt werden. Der Entwicklungsplan befasst sich unter anderem mit den Zielen der Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz und der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Versorgungssicherheit sowie der Einstellung der Nutzung von Ölschiefer für die Stromerzeugung im Jahr 2035 und der schrittweisen Einstellung der Schieferölproduktion bis 2040.

72

4.4 Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Etappenziel

Inkrafttreten des einschlägigen Primär- und/oder Sekundärrechts und Veröffentlichung von Leitfäden zum Abbau der Hindernisse für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Energiespeicheranlagen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des einschlägigen Primär- und/oder in Kraft tretenden Sekundärrechts und Veröffentlichung von Leitfäden

Q4

2024

Leitfäden, die erforderlich sind, um die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Energiespeicheranlagen zu erleichtern und Anreize dafür zu schaffen, werden veröffentlicht, und einschlägiges Primär- und/oder Sekundärrecht tritt in Kraft, um Hindernisse für die Installation von Anlagen für erneuerbare Energien zu beseitigen, wie etwa die Straffung der Genehmigungsverfahren und anderer relevanter festgestellter Hindernisse.

73

4.4 Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Etappenziel

Annahme des nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor durch die Regierung

Von der Regierung angenommenes Dokument

Q4

2025

Der nationale Entwicklungsplan für den Energiesektor wird von der Regierung genehmigt. Der Plan umfasst die Maßnahmen im Zusammenhang mit der schrittweisen Einstellung der Verwendung von Ölschiefer für die Stromerzeugung im Jahr 2035 und der Schieferölproduktion bis 2040. Sie enthält auch Zielvorgaben für Stromerzeugungskapazitäten, die durch erneuerbare Energien ersetzt werden sollen.

74

4.5 Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)

Etappenziel

Unterzeichnung des Vertrags über die Kofinanzierung von Netzinvestitionen mit dem Übertragungsnetzbetreiber

Unterzeichnung eines Vertrags mit dem Übertragungsnetzbetreiber

Q1

2022

Das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und die Elering AS schließen eine Kofinanzierungsvereinbarung für Investitionen in das Stromnetz. Im Vertrag werden die erwarteten Ergebnisse und Fristen festgelegt.

75

4.5 Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Produktionskapazität für erneuerbare Energien und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Stürmen)

Zielwert

Zusätzliche Verbindungskapazitäten für erneuerbare Energien, die durch Investitionen in das Übertragungsnetz geschaffen werden

Zusätzliche Anschlusskapazität (MW)

0

310

Q2

2026

Erhöhung der Anschlusskapazitäten für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im estnischen Stromübertragungsnetz um mindestens 310 MW.

76

4.6 Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Etappenziel

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Förderung der Energieerzeugung in Industriestandorten

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q4

2022

Das Umweltinvestitionszentrum veröffentlicht eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um die Netzanschlusskosten von Unternehmen zu unterstützen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Industriestandorten erzeugen.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf Projektauswahlkriterien und Gewährungsbedingungen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

77

4.6 Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Zielwert

Zusätzliche Anschlusskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in oder in der Nähe von Industrieanlagen, die an das Netz angeschlossen sind

Geschaffene Verbindungskapazität (MW)

0

28

Q2

2026

Zusätzliche Verbindungskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in oder in der Nähe von Industriestandorten, die für mindestens 28 MW gebaut werden.

78

4.7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Etappenziel

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q4

2022

Das Umweltinvestitionszentrum veröffentlicht eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um Pilotprogramme zur Energiespeicherung zu unterstützen.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf Projektauswahlkriterien und Gewährungsbedingungen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. In den Auswahl-/Förderkriterien wird festgelegt, dass die unterstützten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu einer klimaneutralen Wirtschaft, zur Klimaresilienz und zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Ziele der Kreislaufwirtschaft, beitragen.

79

4.7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Zielwert

Zusätzliche Wärmespeicherkapazität aufgrund der Investitionsförderung

Installierte Leistung (m³)

0

35 000

Q2

2026

Die Investitionsförderregelung führt zur Installation von mindestens 35 000 m³ Wärmespeicherung in Fernwärmesystemen.

80

4.7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Zielwert

Zusätzliche Stromspeicherkapazität aufgrund der Investitionsförderung

Installierte Leistung (MW)

0

4 MW

Q2

2026

Die Investitionsförderregelung muss zur Installation von mindestens 4 MW Stromspeicherkapazität führen.

   E. KOMPONENTE 5: Nachhaltiger Verkehr

Die Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Herausforderung der Dekarbonisierung des Verkehrssektors anzugehen. Ziel der Komponente ist die Verringerung der Emissionen und die Schaffung von Anreizen für die Einführung nachhaltiger Verkehrsträger.

Die Reform und die Investitionen der Komponente unterstützen die Entwicklung des grenzüberschreitenden Projekts „Rail Baltic“, das die drei baltischen Hauptstädte und Länder mit Polen und der übrigen Union verbindet. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, den Baltischen Eisenbahnverkehr mit anderen nationalen Eisenbahnen und anderen TEN-V-Drehkreuzen (Flughafen Tallinn und Old Port) zu verbinden und den Zugang zu seinen lokalen Haltestellen zu Fuß oder mit Fahrrad zu erleichtern.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Konzentration von Investitionen auf Ressourceneffizienz und nachhaltigen Verkehr als Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 3 in den Jahren 2019 und 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

E.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

5.1.Reform: Schaffung sicherer, umweltfreundlicher, wettbewerbsfähiger, bedarfsorientierter und nachhaltiger Verkehrs- und Energieinfrastrukturen

Ziel der Reform ist es, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu verringern und Anreize für die Einführung nachhaltiger Verkehrsträger zu schaffen.

Die Maßnahme besteht in der Annahme und Umsetzung des neuen Plans zur Entwicklung von Verkehr und Mobilität und des zugehörigen Durchführungsplans. Der Schwerpunkt des Plans liegt auf der Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Verkehrssysteme und umfasst Maßnahmen zur Entwicklung vernetzter und gemeinsam genutzter Mobilität in städtischen Gebieten auf Kosten von Privatfahrzeugen und zur Förderung eines umfassenden Rahmens für leichte Mobilität (zu Fuß oder Fahrrad) in Gebieten außerhalb der großen städtischen Zentren. Der Plan umfasst Eisenbahninvestitionen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschwindigkeit und Sicherheit von Fahrten zu erhöhen und Verbindungen sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr zu schaffen. Zu den wichtigsten Maßnahmen im Rahmen dieses Plans, die innerhalb des Zeitrahmens der Aufbau- und Resilienzfazilität durchzuführen sind, gehören der Bau und der Ausbau der elektrifizierten Eisenbahn von Tallinn nach Tartu und die Harmonisierung des öffentlichen Verkehrssystems in der Hauptstadtregion Tallinn (Fahrscheinsysteme und Preisgestaltung).

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

5.2.Investition: Bau eines Abschnitts der westgehenden Eisenbahn Tallinn-Rohuküla

Die Investition zielt darauf ab, die westliche Region Läänemaa mit Tallinn und den internationalen TEN-V-Knotenpunkten wie dem Flughafen Tallinn, der Eisenbahnverbindung Baltikum und Fährverbindungen vom Alten Hafen Tallinn zu verbinden.

Der nationale Eisenbahninfrastrukturbetreiber Eesti Raudtee erhält Unterstützung für den Bau eines 15-km-Abschnitts einer eingleisigen elektrifizierten Eisenbahn zwischen den Bahnhöfen Turba (wo die derzeitige Verbindung endet) und Risti. Der Rest der Strecke bis zum Bahnhof Rohuküla – ein Fährhafen mit Verbindungen zu den Inseln Hiiumaa und Vormsi – wird voraussichtlich aus dem EFRE und dem nationalen Haushalt finanziert und soll 2026 fertiggestellt werden. Durch die Fertigstellung der Gesamtlänge der Eisenbahnstrecke Tallinn-Rohuküla wird die westliche Region mit den internationalen TEN-V-Drehkreuzen in Tallinn verbunden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

5.3.Investition: Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn

Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil der nachhaltigen Mobilität in der Region Tallinn zu erhöhen.

Das Terminal Tallinn soll der Ausgangspunkt der Rail Baltic sein. Das Terminal besteht aus einem Terminalgebäude, einer Eisenbahninfrastruktur und der umliegenden Infrastruktur, deren Terminalgebäude aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Der Rest soll aus der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

5.4.Investition: Bau der Straßenbahnlinie Tallinn Old Port

Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil der nachhaltigen Mobilität in der Region Tallinn zu erhöhen. Zu diesem Zweck zielt die Maßnahme darauf ab, die Anbindung der Eisenbahn-Ostsee an die nordischen Länder über den Hafen Tallinn zu erreichen.

Unterstützt wird die für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs in Tallinn zuständige Verkehrsbehörde Tallinn beim Bau einer neuen Straßenbahnlinie von etwa 2 km, die den Flughafen Tallinn, das Schiene-Baltic-Drehkreuz, das Stadtzentrum, den alten Hafen und den regionalen Bahnhof verbindet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

5.5.Investition: Investitionen der Kommunen in Fahrrad- und Wanderwege

Ziel der Maßnahme ist es, die Abhängigkeit von Kraftfahrzeugen zu verringern und die nachhaltige Mobilität in Gebieten außerhalb der drei großen städtischen Zentren (Tallinn, Tartu, Pärnu) zu erhöhen, wo die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ein Hindernis für die Entwicklung sicherer und klimafreundlicher Fahrrad- und Fußgängerkorridore darstellt.

Die Gemeinden erhalten Unterstützung für den Bau einer 24 km langen Fahrrad- und Brückeninfrastruktur, um einen sicheren und nachhaltigen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel, und zu Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den Haltestellen im Schienenbaltikraum und der Anbindung an das bestehende Rad- und Fußgängernetz.

Die Maßnahme ergänzt eine ähnliche Maßnahme, die aus dem EFRE finanziert werden soll und zur Erhöhung der Fahrradmobilität in den drei großen städtischen Zentren Tallinn, Tartu und Pärnu beiträgt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

E.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

5.1 Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Etappenziel

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 durch die Regierung

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

Q1

2022

Der Entwicklungsplan für Verkehr und Mobilität 2021-2035 wird von der Regierung genehmigt. Dazu gehören die Schaffung des gemeinsamen Verkehrssystems der Hauptstadtregion Tallinn, Maßnahmen zur Erleichterung der Einführung von lokalem Biomethan, Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen und aktiven städtischen Mobilität in größeren Städten entsprechend der Logik integrierter Verkehrskorridore, die Planung multimodaler Infrastrukturen, die Erhöhung der Verbindungen, der Geschwindigkeit und der Sicherheit des Schienenverkehrs, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ökologisierung des Seeverkehrs und seine multimodale Anbindung sowie die Entwicklung eines schnelleren und sichereren Straßenverkehrs.

Der Plan enthält das Ziel, die CO2-Emissionen um 700 000 Tonnen (oder 30 %) gegenüber dem Stand von 2018 zu senken und bis 2035 einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch im Verkehrssektor von 24 % zu erreichen.

82

5.1 Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Etappenziel

Annahme des Durchführungsplans für die Entwicklung eines umweltfreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Verkehrs im Rahmen des Plans zur Entwicklung von Verkehr und Mobilität 2021-2035

Annahme des Umsetzungsplans

Q4

2022

Der Durchführungsplan wird vom Lenkungsausschuss des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 genehmigt. Dazu gehören die Schaffung des gemeinsamen Verkehrssystems der Hauptstadtregion Tallinn, Maßnahmen zur Erleichterung der Einführung von lokalem Biomethan, Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen und aktiven städtischen Mobilität in größeren Städten entsprechend der Logik integrierter Verkehrskorridore, die Planung multimodaler Infrastrukturen, die Erhöhung der Verbindungen, der Geschwindigkeit und der Sicherheit des Schienenverkehrs, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Ökologisierung und der multimodalen Anbindung des Seeverkehrssektors sowie die Entwicklung eines schnelleren und sichereren Straßenverkehrs. Der Durchführungsplan enthält eine jährliche Berichtspflicht des zuständigen Ministers gegenüber der Regierung.

83

5.1 Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Etappenziel

Umsetzung des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

Abschluss der Umsetzung mehrerer Schlüsselmaßnahmen des Plans zur Entwicklung von Verkehr und Mobilität 2021-2035

Q2

2026

Die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen des Plans zur Entwicklung des Verkehrs und der Mobilität wird abgeschlossen, einschließlich des Baus und des Ausbaus der elektrifizierten Eisenbahnstrecken von Tallinn nach Tartu und der Harmonisierung des öffentlichen Verkehrssystems in der Hauptstadtregion Tallinn (einschließlich gemeinsamer Fahrscheinsysteme und Preissysteme). 

84

5.2 Bau eines Abschnitts der Bahnstrecke Tallinn-Rohuküla nach Westen

Etappenziel

Vergabe eines Eisenbahnbauauftrags für den Bau einer Eisenbahn auf den Abschnitten Turba-Ellamaa und Ellamaa-Risti

unterzeichneter Vertrag

Q2

2022

Es wird ein Auftrag für den Bau einer elektrifizierten Eisenbahnstrecke auf den Abschnitten Turba-Ellamaa und Ellamaa-Risti über deren Gesamtlänge vergeben.

85

5.2 Bau eines Abschnitts der Bahnstrecke Tallinn-Rohuküla nach Westen

Zielwert

Fertigstellung der neuen Eisenbahn (verkehrsbereit)

Km Bahnstrecke

0

15

Q4

2024

Fertigstellung einer elektrifizierten Eisenbahnstrecke zwischen Turba und Risti auf der Strecke Tallinn-Rohuküla, die die westestnische Eisenbahn mit dem Alten Hafen von Tallinn und dem Flughafen Tallinn verbindet.

86

5.3 Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn

Etappenziel

Zuschlag für den Bau des multimodalen Terminalgebäudes „Rail Baltic“ in Tallinn

unterzeichneter Vertrag

Q1

2022

Die architektonische und technische Planung des multimodalen Terminals der Rail Baltic Ülemiste ist von der Vergabestelle Rail Baltic Estonia OÜ fertigzustellen und zu genehmigen, und der Bauauftrag wird mit dem Bauherrn für das Terminalgebäude unterzeichnet.

87

5.3 Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn

Etappenziel

Fertigstellung des Terminaldurchgangs

Lichttunnel unter dem genehmigten Terminal

Q4

2024

Die Behörde für Verbraucherschutz und technische Überwachung erteilt eine Genehmigung für die Benutzung des Tunnels, der die Straße St. Petersburg mit dem Flughafen Tallinn unterhalb des Terminals Ülemiste verbindet.

88

5.3 Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn

Etappenziel

Fertigstellung des neuen Bahnhofs

Abschluss der Bauarbeiten

Q1

2026

Die Bauarbeiten am multimodalen Rail-Terminal Ülemiste sind abzuschließen und alle erforderlichen Nutzungsgenehmigungen einzuholen.

89

5.4 Bau der Straßenbahnlinie Tallinn Old Port

Etappenziel

Abschluss der Planung des Straßenbahnbauvorhabens

Genehmigung des Projektentwurfs

Q4

2021

Die Stadtplanungs- und Versorgungsbehörde von Tallinn nimmt die Planung des Straßenbahnbauprojekts an.

90

5.4 Bau der Straßenbahnlinie Tallinn Old Port

Etappenziel

Vergabe des Bauauftrags

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau der Straßenbahnlinie

Q2

2022

Bauvertrag zwischen Tallinn Urban Planning and Utilities Board und dem Auftragnehmer für den Bau der Straßenbahn zwischen der Straße Gonsiori und Põhja Puiestee

91

5.4 Bau der Straßenbahnlinie Tallinn Old Port

Zielwert

Neue Straßenbahnlinie in Betrieb

Meter Straßenbahnlinie

0

2500

Q2

2024

Der Straßenbahnabschnitt von 2 500 m Länge ist gemäß der von der Stadt Tallinn erteilten schriftlichen Genehmigung auszufüllen und in Betrieb zu nehmen.

92

5.5 Investitionen der Kommunen in Fahrrad- und Fußwege

Etappenziel

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Q4

2022

Es wird eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Investitionen der Kommunen in Fahrrad- und Fußwege veröffentlicht.

93

5.5 Investitionen der Kommunen in Fahrrad- und Fußwege

Zielwert

Fertigstellung der Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur

Km Fahrrad- und Fußwege

0

24

Q4

2025

Infolge der Förderregelung werden mindestens 24 Kilometer Fahrrad- und Fußwege gebaut. Dabei handelt es sich in der Regel um neue Wege. In begründeten Fällen ist die Rekonstruktion vorhandener Fahrrad- und Fußwege zulässig, z. B. wenn die Breite des bestehenden Fußwegs nicht den Normen entspricht, wodurch es für Fußgänger und Radfahrer unmöglich ist, sich gleichzeitig auf sichere und störungsfreie Weise zu bewegen.

   F. KOMPONENTE 6: Gesundheitsversorgung und Sozialschutz

Mit dieser Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans sollen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Resilienz und dem Zugang zum Gesundheitssystem, der Angemessenheit des sozialen Sicherheitsnetzes, dem Zugang zu Sozialdiensten und der Jugendarbeitslosigkeit angegangen werden. Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt: Bekämpfung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen, Stärkung der Grundversorgung und der Krankenhausversorgung, Verlängerung der Dauer der Arbeitslosenversicherung in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, Verbesserung des Zugangs zu Sozialleistungen, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Resilienz des Gesundheitssystems, unter anderem durch die Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen, die Stärkung der Grundversorgung und die Sicherstellung der Versorgung mit kritischen medizinischen Produkten (länderspezifische Empfehlung 1 im Jahr 2020), die Verbesserung des sozialen Sicherheitsnetzes, die integrierte Verbesserung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2019 und die länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2020) und die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, unter anderem durch die Verbesserung der Lohntransparenz (länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2019).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

F.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

6.1.Reform: Umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Ziel der Reform ist es, die Resilienz des estnischen Gesundheitssystems, auch im Hinblick auf die Bewältigung von Krisen, zu verbessern und so den Zugang der Bevölkerung zu einer hochwertigen, integrierten Gesundheitsversorgung in ganz Estland zu gewährleisten. Die Reform umfasst folgende Elemente:

(I)Bis zum 31. Dezember 2024 wird ein Krankenhausplan angenommen, in dem das konsolidierte Krankenhausnetz skizziert wird, um die Effizienz und die Infrastruktur zu verbessern, und in dem die Spezialisierung der Krankenhäuser festgelegt wird, um den hohen Anteil des ungedeckten Bedarfs an medizinischer Versorgung zu verringern.

(II)Der Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen wird durch drei Maßnahmen behoben:

a.Bis zum 31. Dezember 2022 wird ein strategischer Rahmen angenommen, in dem die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in den verschiedenen Gesundheitssektoren, insbesondere die spezialisierte Versorgung, die Zuweisung physischer und personeller Ressourcen und der Finanzierungsmechanismus zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im ganzen Land skizziert werden. Bis 2023 wird die Zulassung zur Krankenpflegeausbildung gegenüber 2020 um 5 % erhöht.

b.Die Erstattungsregelung für Ärzte, Krankenschwestern und Apotheker wird bis zum 31. März 2023 geändert, um Anreize für das Gesundheitspersonal zu schaffen, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten.

c.Die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales und der Universität Tartu wird dahin gehend geändert, dass Anforderungen für die schrittweise Erhöhung der Zulassung in bestimmten Berufen mit Engpässen, insbesondere Allgemeinmedizinern, Psychiatrien und internen Krankheiten, festgelegt werden. Die Änderung tritt am 30. Juni 2026 in Kraft.

6.2.Investition: Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Die Investition soll zur Optimierung des estnischen Krankenhausnetzes beitragen, die Effizienz steigern und dazu beitragen, den ungedeckten Bedarf an spezialisierter Versorgung zu verringern, der zu den höchsten in der Union zählt. Die Investition besteht in der Errichtung des medizinischen Campus in Nordestland als Exzellenzzentrum in Estland, wo eine hochwertige Gesundheitsversorgung in einem modernen und sicheren Umfeld für zwei Drittel der estnischen Bevölkerung bereitgestellt wird. Der medizinische Campus in Nordestland wird durch die Konsolidierung zweier bestehender Krankenhäuser in Tallinn, insbesondere der zentralen Krankenhäuser in Ost- und West-Tallinn, errichtet. Der Abbau von Krankenhausgebäuden dürfte zu einer Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen führen, und eine neue moderne Einrichtung dürfte dazu beitragen, den durch die steigende Zahl von Patienten verursachten Druck zu bewältigen, die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Bindung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in Estland zu verbessern. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität wird der Bau des Campus nur teilweise finanziert.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

6.3.Reform: Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Ziel der Reform ist es, den Zugang zur allgemeinen medizinischen Versorgung zu gewährleisten, die Kontinuität der Behandlung zu verbessern und die medizinische Grundversorgung flexibler und stärker auf den Menschen auszurichten. Die Reform umfasst drei Teilmaßnahmen. Erstens wurde, um den Zugang zur fachärztlichen Versorgung zu verbessern, die elektronische Konsultation in der Primärversorgung am 30. September 2020 ausgeweitet, so dass Patienten von einem Facharzt beraten werden konnten, ohne sie persönlich konsultieren zu müssen. Zweitens traten am 31. März 2021 Rechtsvorschriften in Kraft, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessern, indem die Unterstützung für Allgemeinmediziner erhöht und das Finanzierungsmodell für die allgemeine medizinische Versorgung geändert wird, um die Arbeit in medizinischen Grundversorgungszentren in abgelegenen Gebieten attraktiver zu machen. Drittens wird das Gesetz über die Organisation der Gesundheitsdienste in Bezug auf die Verwaltung der Patientenliste, die Gewährleistung der Kontinuität der Primärversorgung und die Ausweitung des Rechts von Krankenpflegern auf die Verschreibung von Arzneimitteln auf Patienten geändert.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

6.4.Reform: Erneuerung der Governance im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste

Ziel der Reform ist es, den Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste zu aktualisieren, um besser auf die Bedürfnisse des Gesundheitssystems einzugehen und die Entwicklung digitaler Lösungen zur Unterstützung eines nachhaltigen Gesundheitssystems in Estland sicherzustellen. Die Reform besteht darin, ein überarbeitetes nationales Governance-Modell für die Informations- und Kommunikationstechnologie des derzeitigen Gesundheitssystems zu verabschieden, um ein zukunftsorientiertes neues eHealth-Governance-Modell zu schaffen und ein gemeinsames Verständnis der Partner in Bezug auf die Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste zu fördern.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

6.5.Investition: Kapazitätsaufbau für multifunktionale medizinische Hubschrauber

Ziel der Investition ist es, sicherzustellen, dass bei Ereignissen, die dringend medizinische Hilfe erfordern (wie schwere Verkehrsunfälle, massenhafte Rettungseinsätze, medizinische Hilfe an Bord von Schiffen), Menschen, die in Randgebieten, insbesondere von Inseln, über spezialisierte Hubschrauber leben, rascher Zugang zu Gesundheitsdiensten gewährt wird. Die Investition besteht in der Anschaffung von zwei multifunktionalen medizinischen Hubschraubern, einschließlich Zusatzausrüstung, Wartungsmaterial und Erstausbildung des Personals, das für den Betrieb der Hubschrauber benötigt wird, sowie dem Bau von Landestützpunkten und Landeplätzen in medizinischen Notfallzentren. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Mehrzweckhubschrauber der besten verfügbaren Technologie mit den geringsten Umweltauswirkungen in der Branche entsprechen. 

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

6.6.Investition: Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Ziel der Investition ist es, jungen Menschen mit wenig Berufserfahrung dabei zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Rechtsvorschriften über das erneuerte Programm „Mein erster Arbeitsplatz“ (M1T) umfassen zwei Komponenten: Ein an den Arbeitgeber gezahlter Lohnzuschuss und die Erstattung der Ausbildungskosten eines Jugendlichen. Ein Lohnzuschuss und eine Ausbildungsbeihilfe (bis zu 2 500 EUR) erhalten Arbeitgeber, die einen jungen Menschen zwischen 16 und 29 Jahren beschäftigen, der arbeitslos gemeldet ist und keine oder nur kurzfristige Arbeitserfahrung hat. Die M1T-Maßnahme wird in andere Dienste integriert, insbesondere mit nachfassender Unterstützung für junge Menschen und Arbeitgeber über den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Das Ziel besteht insbesondere darin, das vorzeitige Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern und in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und dem Jugendlichen den Ausbildungsbedarf des Jugendlichen zu ermitteln. Bis zum 30. Juni 2022 wird ein verstärkter Aktionsplan für die Jugendgarantie vorgelegt, mit dem die Durchführung der Investitionen durch zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung junger Arbeitsloser unterstützt wird. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen junger Menschen, zur Festlegung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, einschließlich der Kontaktaufnahme und Prävention der NEET-Situation, und zur Festlegung der wichtigsten Parteien und ihrer Rolle bei der Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

6.7.Reform: Verlängerung der Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Ziel der Reform ist es, die seit langem bestehende Herausforderung anzugehen, die Angemessenheit des sozialen Sicherheitsnetzes zu verbessern. Die Reform besteht in der Einführung eines Mechanismus zur Aktivierung der Verlängerung des Zeitraums der Arbeitslosenversicherung um 60 Tage, insbesondere wenn die registrierte Arbeitslosenquote die nicht beschleunigte Inflationsrate/Lohn- und Gehaltsrate der Arbeitslosigkeit (NAIRU/NAWRU) deutlich übersteigt. Der Verlängerungsmechanismus und die Marge, die nicht über 2 % liegen dürfen, werden im Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart. Die Maßnahme soll Menschen dabei helfen, einen längeren Zeitraum der Arbeitslosigkeit unter schwierigen Arbeitsmarktbedingungen zu überbrücken.

Die Reform wird bis zum 30. Juni 2023 durchgeführt.

6.8.Reform: Langzeitpflege

Ziel der Reform ist die Verbesserung der Langzeitpflege. Die Reform umfasst folgende Elemente:

i) Änderungen des Sozialhilfegesetzes legen die Definition der Langzeitpflege fest und verpflichten die örtlichen Behörden dazu, dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass eine Person in der Lage sein muss, so lange wie möglich zu Hause, in ihrer gewohnten Umgebung und mit ausreichenden qualitativ hochwertigen Dienstleistungen zu leben. Die Änderungen treten am 30. Juni 2022 in Kraft.

ii) Ein Aktionsplan zur integrierten Sozial- und Gesundheitsfürsorge sieht die Einführung eines integrierten Versorgungsmodells in ganz Estland vor, legt die Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten Akteure fest und legt die Finanzierung des Systems fest. Der Aktionsplan wird bis zum 31. Dezember 2022 angenommen.

iii) In einem Dekret des Ministers für Sozialschutz werden die Gestaltung und die Merkmale der Betreuungsdienste für Menschen mit geringerem Pflegebedarf durch die lokalen Behörden sowie die Bedingungen für ihre Umsetzung festgelegt. Sie umfasst insbesondere angemessene Investitionen und die Entwicklung von Dienstleistungen durch lokale Behörden, um älteren Menschen mit geringerem Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, um ein unabhängiges Leben zu ermöglichen. Erlass des Ministers für Sozialschutz bis zum 31. Dezember 2024.

iv) Gesetzesänderungen, die darauf abzielen, das Unterstützungssystem für Kinder mit einem höheren Betreuungsbedarf zu verbessern, sollen die Modernisierung und Integration von Diensten für Kinder mit höherem Betreuungsbedarf ermöglichen. Insbesondere werden Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialschutz und Beschäftigung integriert, um Familien mit Pflegebedürftigkeit umfassend zu unterstützen. Das derzeitige Unterstützungssystem soll vereinfacht und die Bewertung des Pflegebedarfs konsolidiert werden, damit die Eltern über einen sicheren Ansprechpartner für Erstberatung und Unterstützung verfügen. Die Gesetzesänderungen treten am 31. März 2025 in Kraft.

6.9.Reform: Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Ziel der Reform ist die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Die Reform besteht in der Annahme des Wohlfahrtsplans für den Zeitraum 2023-2030 und dessen Umsetzung sowie in der Einführung eines digitalen Instruments für das geschlechtsspezifische Lohngefälle.

Der Sozialentwicklungsplan wird bis zum 31. März 2024 angenommen und legt die strategischen Ziele fest, die darin bestehen, soziale Ungleichheiten und Armut zu verringern, die Gleichstellung der Geschlechter und die soziale Inklusion zu gewährleisten und die Gleichbehandlung von Personen, die Minderheiten angehören, zu fördern. Der Entwicklungsplan enthält Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, insbesondere durch Erhöhung der Lohntransparenz, Verringerung der Prävalenz und der negativen Auswirkungen von Geschlechterstereotypen auf das Leben und die Entscheidungen von Frauen und Männern, auch in Bezug auf die Bildungs- und Berufswahl und die Übernahme der Betreuungslast, sowie Unterstützung einer wirksameren Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes.

Bis zum 31. März 2024 wird ein digitales Instrument für das geschlechtsspezifische Lohngefälle eingeführt, das Arbeitgebern ein einfaches und einfaches Instrument für den Empfang und die Analyse von Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und dessen mögliche Gründe in ihren Organisationen bietet, um sie dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.

F.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

94

6.1 umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Etappenziel

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Entwicklungsplan für das Krankenhausnetz

Inkrafttreten der Verordnung

Q4

2024

Inkrafttreten der Verordnung, in der Folgendes aufgeführt wird:

- Liste der regionalen, zentralen, lokalen und Rehabilitationskliniken mit dem Ziel, einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdiensten zu gewährleisten;

- Anforderungen, Ziele und Maßnahmen zur Konsolidierung des Krankenhausnetzes;

- notwendige Investitionen für den Bau, die Renovierung und die Neuausrichtung der in der oben genannten Liste aufgeführten Krankenhäuser.

95

6.1 umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Etappenziel

Annahme des strategischen Rahmens zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen

Annahme des strategischen Rahmens zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen durch den Minister für Gesundheit und Arbeit

Q4

2022

Im strategischen Rahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen wird Folgendes dargelegt:

- Maßnahmen zur Organisation des Gesundheitswesens in den verschiedenen Gesundheitssektoren, insbesondere der spezialisierten Pflege;

Bereitstellung von Sach- und Humanressourcen zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung im gesamten Hoheitsgebiet;

- Finanzierungs-, Governance- und Informationsaustauschmechanismen, die landesweit leistungsfähig sind.

96

6.1 umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Etappenziel

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit, Arbeit und Gesundheit über das Dienstleistungsorganisationsgesetz zur Änderung des Erstattungssystems für Ärzte, Krankenschwestern und Apotheker

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit, Arbeit und Gesundheit über das Dienstleistungsorganisationsgesetz

Q1

2023

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit, Arbeit und Gesundheit über das Dienstleistungsorganisationsgesetz, mit dem das Erstattungssystem für Ärzte, Krankenschwestern und Apotheker verbessert werden soll, um Anreize für das Gesundheitspersonal zu schaffen, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten.

97

6.1 umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Zielwert

Zulassung zur Krankenpflegeausbildung

Prozentuale Zunahme der Zahl der zur Krankenpflege zugelassenen Personen

0

5

Q4

2023

Die Zulassung von Personen zur Krankenpflege wurde gegenüber 2020 um 5 % erhöht.

98

6.1 umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Etappenziel

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu über den Mangel an Ärzten in bestimmten Fachrichtungen

Inkrafttreten der Ministerialverordnung und Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu

Q2

2026

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu, in der die Bedingungen für die schrittweise Erhöhung der Zulassung in bestimmten Berufen mit Engpässen, insbesondere Allgemeinmedizinern, Psychiatrien und internen Krankheiten, festgelegt werden. 

99

6.2 Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Unterzeichnung des Planungsvertrags für den medizinischen Campus in Nordestland

Unterzeichnung des Gestaltungsvertrags

Q4

2021

Der öffentliche Auftraggeber, der Eigentümer des Krankenhauses ist, unterzeichnet den Vertrag über die Gestaltung des medizinischen Campus in Nordestland. Der Vertrag umfasst die Beschaffung der erforderlichen Baugenehmigungen.

100

6.2 Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Unterzeichnung der Verträge über die Aushubarbeiten, die Wasserversorgung und die Stromversorgung sowie die Stahlbetonkonstruktionen des Medical Campus Nordestlands

Vertragsunterzeichnung

Q4

2023

Der öffentliche Auftraggeber, der Eigentümer des Krankenhauses ist, unterzeichnet Verträge über

- die Aushubarbeiten und die Anschlüsse an die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgungsinfrastruktur und die Stromversorgung; und

- Stahlbetonkonstruktionen.

101

6.2 Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau des medizinischen Campus in Nordestland

Unterzeichnung des Vertrags

Q1

2024

Der öffentliche Auftraggeber, der Eigentümer des Krankenhauses ist, unterzeichnet einen Vertrag über den Bau des medizinischen Campus in Nordestland, einschließlich der Installation der gebäudetechnischen Systeme, insbesondere der technischen Anlagen für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung und Stromerzeugung, Mess-, Überwachungs- und Steuerungssysteme sowie Innenanlagen.

102

6.2 Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Zielwert

10 % des Volumens des Bauauftrags sind erfüllt.

Baufortschritte

0 %

10 %

Q4

2024

10 % des in Meilenstein 101 genannten Bauauftrags wurden erfüllt, wenn der Bauunternehmer bestätigt hat, dass 10 % der Bauarbeiten vertragsgemäß abgeschlossen sind, der öffentliche Auftraggeber die Arbeiten akzeptiert hat und mögliche Mängel festgestellt wurden und eine Frist für deren Behebung gesetzt wurde. 

103

6.2 Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Zielwert

50 % des Volumens des Bauauftrags sind erfüllt.

Baufortschritte

10 %

50 %

Q4

2025

50 % des in Meilenstein 101 genannten Bauauftrags wurden erfüllt, wenn der Bauunternehmer bestätigt hat, dass 50 % der Bauarbeiten vertragsgemäß abgeschlossen sind, der öffentliche Auftraggeber die Arbeiten akzeptiert hat und mögliche Mängel festgestellt wurden und eine Frist für deren Behebung gesetzt wurde.

104

6.2 Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Unterzeichnung des Vertrags über die Ausstattung des medizinischen Campus in Nordestland mit dem Ziel, es voll funktionsfähig zu machen

Unterzeichnung des Vertrags

Q2

2025

Der öffentliche Auftraggeber, der Eigentümer des Krankenhauses ist, unterzeichnet einen Vertrag über die Versorgung des Krankenhauses mit allen für die volle Funktionsfähigkeit des Krankenhauses erforderlichen Ausrüstungen (wie Krankenhausbetten, medizinische Ausrüstung) nach Abschluss der Bauarbeiten.

105

6.2 Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Abschluss der Bauarbeiten

Bescheinigung über den Abschluss der Bauarbeiten

Q2

2026

Der öffentliche Auftraggeber, der Eigentümer des Krankenhauses ist, erhält vom Auftragnehmer eine Bescheinigung über den Abschluss der Bauarbeiten. Der öffentliche Auftraggeber weist nach, dass er das Verfahren zur Ausstellung einer Bescheinigung eingeleitet hat, dass das Gebäude fertiggestellt ist und den einschlägigen Vorschriften entspricht. .

106

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Etappenziel

Inkrafttreten des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsdienstleistungen der Estnischen Krankenkasse über den Zugang zu fachärztlicher Versorgung

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen

Zum Dekret der Regierung

Q3

2020

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, die den Zugang zu fachärztlicher Versorgung verbessern sollen, indem die elektronische Konsultation in der Primärversorgung ausgeweitet wird, damit Patienten von einem Facharzt beraten werden können, ohne sie persönlich konsultieren zu müssen.

107

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsdienstleistungen der Estnischen Krankenkasse für Kosten und Dienstleistungen von Allgemeinärzten

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zum Dekret der Regierung

Q1

2021

Es treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Finanzierung von Fixkosten und Dienstleistungen für Allgemeinmediziner vorsehen, um die Zuweisung von Mitteln für die primäre medizinische Praxis außerhalb der Metropolregionen, insbesondere in abgelegenen Gebieten, zu erhöhen und den Zugang der Patienten zu Diagnose- und Screening-Diensten zu verbessern.

108

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Organisation der Gesundheitsdienste

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

Q1

2023

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Organisation der Gesundheitsdienste, mit dem die Verwaltung der Patientenliste geändert, die Kontinuität der Primärversorgung gewährleistet und das Recht der Krankenpfleger auf die Verschreibung von Arzneimitteln auf Patienten ausgedehnt wird.

109

6.4 Erneuerung der Governance im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste

Etappenziel

Genehmigung des Governance-Rahmens für elektronische Gesundheitsdienste und seines Umsetzungsfahrplans

Billigung des Vorschlags für den Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste und den Fahrplan für die Umsetzung durch den Lenkungsausschuss der „Eesti Tervise IKT juhtimise raamistik“

Q2

2023

Billigung des Vorschlags für den Governance-Rahmen und den Fahrplan für die Umsetzung, mit dem der Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste und die Koordinierung der Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste aktualisiert werden sollen.

110

6.5 Kapazitätsaufbau für multifunktionale medizinische Hubschrauber

Etappenziel

Vergabe von Aufträgen für multifunktionale Kapazitäten für medizinische Hubschrauber

Vergabe öffentlicher Aufträge

Q4

2023

Vom estnischen Polizei- und Grenzschutzamt unterzeichnete Verträge über den Kauf von medizinischen Nothubschraubern und den Bau von Flugstützpunkten und Landeplätzen für den Hubschrauberdienst eines Rettungswagens. Für den Erwerb von Hubschraubern mit besonderer Zweckbestimmung ist die beste Technologie anzustreben, die die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) ermöglicht.

111

6.5 Kapazitätsaufbau für multifunktionale medizinische Hubschrauber

Zielwert

Aufnahme von Hubschraubern

Anzahl Hubschrauber

0

2

Q1

2025

Lieferung von zwei Hubschraubern, die vom estnischen Polizei- und Grenzschutzamt akzeptiert wurden

112

6.5 Kapazitätsaufbau für multifunktionale medizinische Hubschrauber

Zielwert

Fertigstellung der gebauten oder erweiterten Luftstützpunkte

Anzahl der Hubschrauberbasen

0

2

Q2

2026

Es sind zwei Hubschrauberflugplätze/Landeplätze zu bauen/auszubauen und einsatzbereit zu sein, wie die förmliche Annahme der Vertragserfüllung durch das estnische Polizei- und Grenzschutzamt belegt.

113

6.6 Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Etappenziel

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Stärkung des Programms „Mein erster Arbeitsplatz“

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit

Q1

2022

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit, in dem die Merkmale des Systems und die Bedingungen für seine Durchführung, einschließlich der Finanzierung und der Zielgruppe, festgelegt sind. Ziel des Programms ist es, jungen Menschen ohne Berufserfahrung oder wenig Berufserfahrung zu ermöglichen, Arbeitserfahrung zu sammeln und ihre Fähigkeiten zu verbessern, um am Arbeitsmarkt teilzuhaben.

114

6.6 – Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Etappenziel

Aktionsplan für die Jugendgarantie 

Annahme des verstärkten Aktionsplans für die Jugendgarantie durch die Regierung

Q2

2022

Die Regierung verabschiedet einen geänderten Aktionsplan für die Jugendgarantie zur Förderung der Jugendbeschäftigung. Dieser Aktionsplan umfasst

- Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen junger Menschen,

- Festlegung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, einschließlich Outreach-Maßnahmen und Prävention der NEET-Situation

- Festlegung der wichtigsten Parteien und ihrer Rolle bei der Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

115

6.6 – Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Zielwert

Zahl der jungen Menschen, die am Programm „Mein erster Arbeitsplatz“ teilnehmen

 

Anzahl der Teilnehmer

0

3178

Q4

2025

Mindestens 3 178 junge Menschen im Alter von 16 bis 29 Jahren haben am Programm „Mein erster Arbeitsplatz“ teilgenommen (kumulative Zahl der Teilnehmer).

116

6.7 Verlängerung der Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über Arbeitslosenleistungen und Leistungen und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

Q2

2023

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes zur Einführung eines dauerhaften Mechanismus zur Aktivierung der Verlängerung der Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung um 60 Tage, insbesondere wenn die registrierte Arbeitslosenquote die nicht beschleunigte Inflationsrate/Lohn- und Gehaltsrate der Arbeitslosigkeit deutlich übersteigt. Der Verlängerungsmechanismus und die Marge, die nicht über 2 % liegen dürfen, werden im Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart.

117

6.8 Langzeitpflege

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen des Sozialhilfegesetzes

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen

Q2

2022

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zum Sozialfürsorgegesetz, die den Begriff der Langzeitpflege festlegen und die örtlichen Behörden verpflichten, dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass eine Person in der Lage sein muss, so lange wie möglich zu Hause, in ihrer gewohnten Umgebung zu leben und ausreichende hochwertige Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

118

6.8 Langzeitpflege

Etappenziel

Aktionsplan für ein integriertes Betreuungsmodell

Annahme des Aktionsplans

Q4

2022

Das Sozialministerium verabschiedet einen Aktionsplan, der die Einführung eines integrierten Betreuungsmodells in ganz Estland und die Aufgaben und Zuständigkeiten der am künftigen Finanzierungsmodell des Systems beteiligten Akteure vorsieht.

119

6.8 Langzeitpflege

Etappenziel

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Sozialschutz

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Sozialschutz

Q4

2024

In dem Dekret des Ministers für Sozialschutz werden die Gestaltung und die Merkmale der von den lokalen Behörden für Menschen mit geringerem Pflegebedarf erbrachten Dienstleistungen sowie die Bedingungen für ihre Umsetzung festgelegt. Sie umfasst insbesondere Investitionen und die Entwicklung von Dienstleistungen durch lokale Behörden, um älteren Menschen mit geringerem Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, um ein unabhängiges Leben zu ermöglichen.

120

6.8 Langzeitpflege

Etappenziel

Inkrafttreten der legislativen Änderungen des Unterstützungssystems für Kinder mit hohem Betreuungsbedarf

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

Q1

2025

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, die die Modernisierung und Integration von Diensten für Kinder mit höherem Betreuungsbedarf vorsehen. Im Einzelnen heißt das:

- die Dienste in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialschutz und Beschäftigung werden integriert, um Familien in Pflegefamilien umfassend zu unterstützen, und

- das derzeitige Unterstützungssystem soll vereinfacht und die Bewertung des Pflegebedarfs konsolidiert werden, damit die Eltern über einen sicheren Ansprechpartner für Erstberatung und Unterstützung verfügen.

121

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Etappenziel

Annahme des Wohlfahrtsplans 2023-2030 durch die Regierung

Annahme des Plans zur Entwicklung des Wohlergehens

Q1

2024

In dem Plan werden die Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dargelegt.

122

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Etappenziel

Digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Entwicklung eines Prototyps eines Instruments zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Q4

2022

Ein Prototyp eines Instruments für das geschlechtsspezifische Lohngefälle für Arbeitgeber wird entwickelt, um ihnen Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und mögliche Gründe in ihren Organisationen zur Verfügung zu stellen und dadurch fundierte Entscheidungen zu unterstützen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

123

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Etappenziel

Digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Einführung eines digitalen Instruments für das geschlechtsspezifische Lohngefälle 

Q1

2024

Das digitale Instrument für das geschlechtsspezifische Lohngefälle steht Arbeitgebern zur Verfügung, um ihnen Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und seine möglichen Gründe in ihren Organisationen zur Verfügung zu stellen und dadurch fundierte Entscheidungen zu unterstützen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

G. Audit und Kontrolle

G.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für die Umsetzung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans zu schaffen. Darin werden die Rollen der einschlägigen öffentlichen Stellen bei der Durchführung des Plans und die Art und Weise festgelegt, wie diese Einrichtungen ihre Aufgaben wahrnehmen sollen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

G.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

124

Überwachung und Durchführung des Plans

Etappenziel

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Rechtsrahmen für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands.

Inkrafttreten der Regierungsverordnung

Q4

2021

Inkrafttreten der Verordnung zur Festlegung des Rechtsrahmens für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands vor der ersten Zahlungsaufforderung.

In der Verordnung werden zumindest die an der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands beteiligten Behörden und ihre Aufgaben einschließlich der Aufgaben des Finanzministeriums, der Fachministerien und des staatlichen gemeinsamen Dienstleistungszentrums festgelegt.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Estlands belaufen sich auf 982 490 000 EUR.

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanzieller Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

23

2.1. Grüner Wandel der Unternehmen

Etappenziel

Einrichtung einer Task Force für den grünen Wandel zur Umsetzung und Überwachung des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft

28

2.3. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Etappenziel

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Planung und Aufstellung des Entwicklungsprogramms

37

2.6. Grüner Fonds

Etappenziel

Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap

38

2.6. Grüner Fonds

Etappenziel

Annahme des Dokuments zur Anlagepolitik durch SmartCap

44

3.1. Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Datenverwaltung und offene Daten

Etappenziel

Einrichtung eines Datenmanagementteams im Statistischen Amt, im Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und bei der Behörde für das staatliche Informationssystem

70

4.4. Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Etappenziel

Regierungsbeschluss über Investitionen, die erforderlich sind, um die verteidigungsbedingten Höhenbeschränkungen für Windparks zu mildern

71

4.4. Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Etappenziel

Annahme des Beschlusses der Regierung über die Einleitung des Prozesses zur Ausarbeitung des nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor, die Benennung der Verantwortlichen und die Fristen

74

4.5. Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)

Etappenziel

Unterzeichnung des Vertrags über die Kofinanzierung von Netzinvestitionen mit dem Übertragungsnetzbetreiber

81

5.1. Schaffung sicherer, umweltfreundlicher, wettbewerbsfähiger, bedarfsorientierter und nachhaltiger Verkehrs- und Energieinfrastrukturen

Etappenziel

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 durch die Regierung

86

5.3. Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn

Etappenziel

Zuschlag für den Bau des multimodalen Terminalgebäudes „Rail Baltic“ in Tallinn

89

5.4. Bau der Straßenbahnlinie Tallinn Old Port

Etappenziel

Abschluss der Planung des Straßenbahnbauvorhabens

99

6.2. Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Unterzeichnung des Planungsvertrags für den medizinischen Campus in Nordestland

106

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Etappenziel

Inkrafttreten des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsdienstleistungen der Estnischen Krankenkasse über den Zugang zu fachärztlicher Versorgung

107

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsdienstleistungen der Estnischen Krankenkasse für Kosten und Dienstleistungen von Allgemeinärzten

113

6.6. Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Etappenziel

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Stärkung des Programms „Mein erster Arbeitsplatz“

124

Audit und Kontrolle

Etappenziel

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Rechtsrahmen für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands.

Ratenzahlungsbetrag

145 394 882 EUR

Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Etappenziel

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit Vergabekriterien und Gewährungsbedingungen

11

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Etappenziel

Inkrafttreten des Sekundärrechts, in dem die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen festgelegt sind

16

1.5.1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Länder- und Regionalstrategien

Etappenziel

Ausarbeitung von Strategien

19

1.5.2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Innovative Unternehmenszentren in wichtigen Exportmärkten

Etappenziel

Vorbereitende Analyse zur Festlegung des Inhalts und der Standorte von Unternehmenszentren

21

1.5.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – globale E-Export-Wirkungsgruppen und virtuelle Phasen

Etappenziel

Einsetzung von Wirkungsgruppen und Auswahl von Reisezielen für globale digitale Missionen

25

2.2. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Etappenziel

Inkrafttreten des Sekundärrechts, in dem die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung grüner Kompetenzen festgelegt sind

32

2.4. Modernisierung der Geschäftsmodelle in Fertigungsunternehmen

Etappenziel

Inkrafttreten des Ministerialerlasses, in dem die Bedingungen für die Zuschussfähigkeit festgelegt sind

34

2.5. Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Etappenziel

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

51

3.4. Programm Bürokratt (nationale virtuelle Assistenzplattform und Ökosystem)

Zielwert

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Assistenten-Plattform

54

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Etappenziel

Entwicklung zentral bereitgestellter/gemeinsamer IT-Basisdienste

65

4.2. Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse für die Renovierung von Wohngebäuden

68

4.3. Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Etappenziel

Veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Renovierungszuschüsse

84

5.2. Bau eines Abschnitts der westgehenden Eisenbahn Tallinn-Rohuküla

Etappenziel

Vergabe eines Eisenbahnbauauftrags für den Bau einer Eisenbahn auf den Abschnitten Turba-Ellamaa und Ellamaa-Risti

90

5.4. Bau der Straßenbahnlinie Tallinn Old Port

Etappenziel

Vergabe des Bauauftrags

114

6.6. Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Etappenziel

Aktionsplan für die Jugendgarantie 

117

6.8. Langzeitpflege

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen des Sozialhilfegesetzes

Ratenzahlungsbetrag

145 394 882 EUR

Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

7

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Zielwert

Entwicklung von eFTI-Plattformen (Electronic Freight Transport Information – eFTI)

24

2.1. Grüner Wandel der Unternehmen

Etappenziel

Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durch die Taskforce für den Grünen Wandel

41

2.7. Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energien basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Etappenziel

Inkrafttreten des Ministerialerlasses, in dem die Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung festgelegt sind

47

3.2. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Zielwert

Einführung von Dienstleistungen für Veranstaltungen im persönlichen Leben und/oder proaktive Dienste

49

3.3. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Zielwert

Einführung von IT-Entwicklungen, die zur Umsetzung der Business-Events und des Zugangstors beitragen

63

4.1. Förderung der Energieeffizienz

Etappenziel

Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen SA Kredex/Enterprise Estonia und County Development Centres

76

4.6. Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Etappenziel

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Förderung der Energieerzeugung in Industriestandorten

78

4.7. Pilotprogramm für Energiespeicherung

Etappenziel

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Pilotprogramm zur Energiespeicherung

82

5.1. Schaffung sicherer, umweltfreundlicher, wettbewerbsfähiger, bedarfsorientierter und nachhaltiger Verkehrs- und Energieinfrastrukturen

Etappenziel

Annahme des Durchführungsplans für die Entwicklung eines umweltfreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Verkehrs im Rahmen des Plans zur Entwicklung von Verkehr und Mobilität 2021-2035

92

5.5. Investitionen der Kommunen in Fahrrad- und Wanderwege

Etappenziel

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

95

6.1. Umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Etappenziel

Annahme des strategischen Rahmens zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen

96

6.1. Umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Etappenziel

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit, Arbeit und Gesundheit über das Dienstleistungsorganisationsgesetz zur Änderung des Erstattungssystems für Ärzte, Krankenschwestern und Apotheker

108

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Organisation der Gesundheitsdienste

109

6.4. Erneuerung der Governance im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste

Etappenziel

Genehmigung des Governance-Rahmens für elektronische Gesundheitsdienste und seines Umsetzungsfahrplans

116

6.7. Verlängerung der Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über Arbeitslosenleistungen und Leistungen und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

118

6.8. Langzeitpflege

Etappenziel

Aktionsplan für ein integriertes Betreuungsmodell

122

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Etappenziel

Digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Ratenzahlungsbetrag

145 394 882 EUR

Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

2

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Zielwert

Gewährung von Finanzhilfen

12

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Zielwert

Einschreibung in Fortbildungsmaßnahmen

14

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Zielwert

Zahl der neuen Weiterbildungs- und Umschulungsmodule

17

1.5.1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Länder- und Regionalstrategien

Etappenziel

Beschaffung von Studien

26

2.2. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Zielwert

Anzahl der Weiterbildungs- und Umschulungsmodule

29

2.3. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Etappenziel

Einrichtung des Programms zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

35

2.5. Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Zielwert

Anzahl der aufgrund der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Aufträge

55

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Zielwert

Aufbau nationaler privater Cloud-Infrastrukturen durch Behörden

56

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Etappenziel

Erweiterung der Cloud-Infrastruktur auf die Datenbotschaft

61

3.8. Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Zielwert

Ausbau des Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität an neuen Standorten

91

5.4. Bau der Straßenbahnlinie Tallinn Old Port

Zielwert

Neue Straßenbahnlinie in Betrieb

97

6.1. Umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Zielwert

Zulassung zur Krankenpflegeausbildung

100

6.2. Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Unterzeichnung der Verträge über die Aushubarbeiten, die Wasserversorgung und die Stromversorgung sowie die Stahlbetonkonstruktionen des Medical Campus Nordestlands

101

6.2. Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau des medizinischen Campus in Nordestland

110

6.5. Kapazitätsaufbau für multifunktionale medizinische Hubschrauber

Etappenziel

Vergabe von Aufträgen für multifunktionale Kapazitäten für medizinische Hubschrauber

121

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Etappenziel

Annahme des Wohlfahrtsplans 2023-2030 durch die Regierung

123

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Etappenziel

Digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Ratenzahlungsbetrag

145 394 882 EUR

Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

4

1.2. Entwicklung des E-Baus

Etappenziel

Annahme internationaler Normen und bewährter Verfahren für den Einsatz digitaler Technologien im Bauwesen

8

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Zielwert

Entwicklung der Schnittstelle der eCMR (Electronic Consignment Note)

15

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Zielwert

Überprüfung der Qualifikationsstandards für IKT-Spezialisten.

39

2.6. Grüner Fonds

Zielwert

Volumen der Investitionen in Wagniskapitalfonds oder Beteiligungsinvestitionen in Unternehmen

42

2.7. Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energien basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Etappenziel

Technologien und Ausrüstung zur Schaffung vollständiger Wertschöpfungsketten für grünen Wasserstoff

57

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Zielwert

Migration kritischer Systeme in die nationale Cloud-Infrastruktur der Datenbotschaft

58

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Zielwert

Zentrale Sicherheitsprüfung der Informationssysteme von Behörden

59

3.6. Zur Erstellung einer strategischen Analyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Estland

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie anderer rechtlicher, administrativer und vertraglicher Änderungen, die für das Zentrum für strategische Analyse erforderlich sind

64

4.1. Förderung der Energieeffizienz

Etappenziel

Digitale Instrumente zur Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Renovierungen, einschließlich der Darstellung der Ergebnisse der Renovierung und der Schätzung der Renovierungskosten

66

4.2. Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Zielwert

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

69

4.3. Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Zielwert

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

72

4.4. Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Etappenziel

Inkrafttreten des einschlägigen Primär- und/oder Sekundärrechts und Veröffentlichung von Leitfäden zum Abbau der Hindernisse für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Energiespeicheranlagen

85

5.2. Bau eines Abschnitts der westgehenden Eisenbahn Tallinn-Rohuküla

Zielwert

Fertigstellung der neuen Eisenbahn (verkehrsbereit)

87

5.3. Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn

Etappenziel

Fertigstellung des Terminaldurchgangs

94

6.1. Umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Etappenziel

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Entwicklungsplan für das Krankenhausnetz

102

6.2. Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Zielwert

10 % des Volumens des Bauauftrags sind erfüllt.

111

6.5. Kapazitätsaufbau für multifunktionale medizinische Hubschrauber

Zielwert

Aufnahme von Hubschraubern

119

6.8. Langzeitpflege

Etappenziel

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Sozialschutz

120

6.8. Langzeitpflege

Etappenziel

Inkrafttreten der legislativen Änderungen des Unterstützungssystems für Kinder mit hohem Betreuungsbedarf

Ratenzahlungsbetrag

145 394 882 EUR

Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

3

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Zielwert

Gewährung von Finanzhilfen

5

1.2. Entwicklung des E-Baus

Etappenziel

Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen auf der E-Bauplattform

6

1.2. Entwicklung des E-Baus

Zielwert

Abschluss von Entwicklungs- und Prototypprojekten

9

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Zielwert

Gesamtzahl der abgeschlossenen Projekte

33

2.4. Modernisierung der Geschäftsmodelle in Fertigungsunternehmen

Zielwert

Anzahl der geförderten Projekte

45

3.1. Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Datenverwaltung und offene Daten

Zielwert

Abschluss von Projekten zur Verbesserung der Datenqualität

46

3.1. Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Datenverwaltung und offene Daten

Zielwert

Veröffentlichung von Datensätzen auf dem nationalen Portal für offene Daten

48

3.2. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Zielwert

Einführung persönlicher Veranstaltungsdienste und proaktiver Dienste

50

3.3. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Zielwert

Einführung von IT-Entwicklungen, die zur Umsetzung der Business-Events und des Zugangstors beitragen

52

3.4. Programm Bürokratt (nationale virtuelle Assistenzplattform und Ökosystem)

Zielwert

Einführung des virtuellen Assistenten Bürokratt in digitale öffentliche Dienste

53

3.4. Programm Bürokratt (nationale virtuelle Assistenzplattform und Ökosystem)

Zielwert

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Assistenten-Plattform

62

3.8. Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Zielwert

Ausbau des Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität an neuen Standorten

73

4.4. Förderung der grünen Wende in der Energiewirtschaft

Etappenziel

Annahme des nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor durch die Regierung

93

5.5. Investitionen der Kommunen in Fahrrad- und Wanderwege

Zielwert

Fertigstellung der Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur

103

6.2. Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Zielwert

50 % des Volumens des Bauauftrags sind erfüllt.

104

6.2. Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Unterzeichnung des Vertrags über die Ausstattung des medizinischen Campus in Nordestland mit dem Ziel, es voll funktionsfähig zu machen

115

6.6. Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Zielwert

Zahl der jungen Menschen, die am Programm „Mein erster Arbeitsplatz“ teilnehmen

Ratenzahlungsbetrag

145 394 882 EUR

Siebte Zahlung (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

10

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste

Etappenziel

Ex-post-Bewertung der Entwicklung und Einführung digitaler Frachtbriefe

13

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Zielwert

Abschluss der Ausbildungsmaßnahmen

18

1.5.1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Länder- und Regionalstrategien

Zielwert

Anzahl der Ausfuhrstrategien für Länder und Regionen

20

1.5.2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Innovative Unternehmenszentren in wichtigen Exportmärkten

Zielwert

Zahl der eingerichteten Unternehmenszentren

22

1.5.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – globale E-Export-Wirkungsgruppen und virtuelle Phasen

Zielwert

Zahl der von den globalen Wirkungsgruppen durchgeführten Dienstreisen und Zahl der Großveranstaltungen, bei denen Estland in „virtuellen Stadien“ vertreten war

27

2.2. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Zielwert

Teilnehmer an Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen

30

2.3. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Zielwert

Anzahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien unterstützten Cluster

31

2.3. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Zielwert

Anzahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien geförderten Start-up-Unternehmen, die private Investitionen erhalten haben

36

2.5. Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Zielwert

Anzahl der abgeschlossenen Projekte

40

2.6. Grüner Fonds

Zielwert

Volumen der Investitionen in Wagniskapitalfonds oder Beteiligungsinvestitionen in Unternehmen

43

2.7. Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energien basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Zielwert

Finanzhilfen für auf erneuerbaren Energien basierende umweltfreundliche Wasserstofftechnologien in Höhe von mindestens 49,49 Mio. EUR

60

3.7. Informationssystem für die strategische Echtzeitanalyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Etappenziel

Entwicklung des neuen IKT-Analysesystems in Echtzeit für das Zentrum für strategische Analyse und Lieferung an die zentrale Meldestelle

67

4.2. Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Zielwert

Geschätzte jährliche Verringerung der Treibhausgasemissionen

75

4.5. Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)

Zielwert

Zusätzliche Verbindungskapazitäten für erneuerbare Energien, die durch Investitionen in das Übertragungsnetz geschaffen werden

77

4.6. Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Zielwert

Zusätzliche Anschlusskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in oder in der Nähe von Industrieanlagen, die an das Netz angeschlossen sind

79

4.7. Pilotprogramm für Energiespeicherung

Zielwert

Zusätzliche Wärmespeicherkapazität aufgrund der Investitionsförderung

80

4.7. Pilotprogramm für Energiespeicherung

Zielwert

Zusätzliche Stromspeicherkapazität aufgrund der Investitionsförderung

83

5.1. Schaffung sicherer, umweltfreundlicher, wettbewerbsfähiger, bedarfsorientierter und nachhaltiger Verkehrs- und Energieinfrastrukturen

Etappenziel

Umsetzung des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

88

5.3. Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn

Etappenziel

Fertigstellung des neuen Bahnhofs

98

6.1. Umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland

Etappenziel

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu über den Mangel an Ärzten in bestimmten Fachrichtungen

105

6.2. Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland

Etappenziel

Abschluss der Bauarbeiten

112

6.5. Kapazitätsaufbau für multifunktionale medizinische Hubschrauber

Zielwert

Fertigstellung der gebauten oder erweiterten Luftstützpunkte

Ratenzahlungsbetrag

96 929 921 EUR

ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN

1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands erfolgen gemäß den folgenden Modalitäten:

Das Finanzministerium als federführendes Ministerium und das staatliche gemeinsame Servicezentrum sorgen für die Gesamtkoordinierung, Überwachung und Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans. Das staatliche gemeinsame Servicezentrum nimmt die Aufgaben der Verwaltungsbehörde wahr. Die Abteilung für Staatshaushalt im Finanzministerium nimmt in Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum die Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung und Bewertung wahr.

Die Fachministerien und -stellen nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Plans wahr. Ihre Dienststellen unterstützen auch die Überwachung der Projektfortschritte in ihrem Zuständigkeitsbereich und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum und dem Finanzministerium. Zu diesem Zweck wird das bestehende Betriebssystem der Strukturfonds (SFOS) genutzt, um alle Daten im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung des Plans zu erfassen.

Die Finanzkontrollabteilung des Finanzministeriums, die Prüfbehörde, führt regelmäßige Prüfungen der eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch. Sie erstellt ferner eine Zusammenfassung der Prüfungen, die bei Zahlungsanträgen durchgeführt wurden. Die Prüfbehörde nimmt auch den Koordinierungsdienst für die Betrugsbekämpfung auf.

Alle nationalen und externen Quellen werden in sektorspezifischen Programmen veranschlagt, die eine transparente Überwachung der sektoralen Finanzierung ermöglichen und die Ermittlung von Risiken und die Vermeidung von Doppelfinanzierungen ermöglichen.

2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Das staatliche geteilte Servicezentrum als Verwaltungsbehörde trägt die Verantwortung für die Einreichung von Zahlungsanträgen bei der Europäischen Kommission und für die Erstellung der Verwaltungserklärung, mit der bescheinigt wird, dass die Mittel für den vorgesehenen Zweck verwendet wurden, dass die Informationen vollständig, genau und zuverlässig sind und dass das Kontrollsystem die erforderliche Gewähr bietet. Darüber hinaus wird die Überwachung und Bewertung auch vom Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum sichergestellt. 

Die Daten zur Durchführung und Überwachung des Plans werden im bestehenden integrierten Informationssystem, dem Betriebssystem für die Strukturfonds (SFOS), gespeichert. Das SFOS wird an die Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/241 an die Datenerhebung, Fortschrittsberichte und Zahlungsanträge angepasst, einschließlich der Erhebung von Indikatoren und anderen Informationen, die für den Nachweis und die Berichterstattung über das Erreichen der Etappenziele und Zielwerte erforderlich sind. Das SFOS wird von allen an der Umsetzung des Plans beteiligten Akteuren genutzt. Die Informationen im SFOS werden fortlaufend über den Fortschritt und die Ergebnisse des Plans, einschließlich der festgestellten Mängel und aller ergriffenen Abhilfemaßnahmen, aktualisiert.

Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Estland bei der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte gemäß Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Estland stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(2)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(3)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(4)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(5)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(6)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(7)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(8)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(9)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(10)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(11)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(12)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(13)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(14)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(15)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(16)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(17)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(18)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(19)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(20)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(21)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(22)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(23)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(24)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; Für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
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