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Document 52021DC0460

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 5 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2021 Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei

COM/2021/460 final

Brüssel, den 9.7.2021

COM(2021) 460 final

2021/0226(BUD)

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 5
ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2021

Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei


















Gestützt auf

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union 1 , der am 1. Juni 2021 in Kraft getreten ist,

die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (...) 2 , insbesondere auf Artikel 44,

den am 18. Dezember 2020 angenommenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 3 ,

den am 18. Mai 2021 angenommenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021 4 ,

den am 22. Januar 2021 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021 5 ,

den am 15. April 2021 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2021 6 ,

den am 2. Juli 2021 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2021 7

legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2021 zum Haushaltsplan 2021 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen am allgemeinen Einnahmenplan und am Einzelplan III sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( https://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ).



Inhalt

1.    Einführung    

2.    Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei    

3.    Finanzierung    

4.    Übersicht nach Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)    

BEGRÜNDUNG

1.    Einführung

Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5 für das Jahr 2021 ist es, den am stärksten Benachteiligten unter den rund 3,7 Millionen Menschen, die sich infolge der Syrienkrise als Flüchtlinge in der Türkei aufhalten, kontinuierlich Unterstützung zu bieten. Dieser EBH stellt die erste Komponente der förmlichen Vorschläge der Kommission für die weitere Bereitstellung von Finanzmitteln für syrische Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in der Türkei, Jordanien, Libanon und anderen Teilen der Region im Kontext der gesamten Migrationspolitik der EU dar. Unter der Rubrik 6 „Nachbarschaft und die Welt“ des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) werden Mittel für Verpflichtungen (MfV) in Höhe von 149,6 Mio. EUR beantragt, um die Fortsetzung der humanitären Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei zu gewährleisten. Für diesen Zweck werden 2021 keine zusätzlichen Mittel für Zahlungen (MfZ) beantragt.

2.    Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei

Derzeit hat die Türkei mit knapp 4,1 Millionen Flüchtlingen so viele Flüchtlinge aufgenommen wie kein anderes Land der Welt. Darunter befinden sich rund 3,7 Millionen Syrerinnen und Syrer, die vor dem anhaltenden Konflikt geflohen sind, der ihr Land seit über 10 Jahren verwüstet. Die Lage könnte sich abhängig von den Entwicklungen in Afghanistan noch verschlimmern. Die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge in der Türkei lebt außerhalb von Lagern und hat zunehmend, aber immer noch nur eingeschränkt Zugang zur Grundversorgung. Die Europäische Union hat in enger Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden die am stärksten benachteiligten Flüchtlinge auf der Grundlage humanitärer Bedürfnisse unterstützt.

Im Anschluss an die Erklärung EU-Türkei, die am 18. März 2016 von den Staats- und Regierungschefs der EU sowie ihren türkischen Amtskollegen unterzeichnet wurde, haben die Kommission und die Mitgliedstaaten 6 Mrd. EUR an EU-Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei für den Zeitraum 2016-2019 zugesagt, die über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei in zwei Tranchen bereitgestellt werden. Die operativen Mittel dieser EU-Hilfe wurden vollständig gebunden, und die Mittelvergabe wurde abgeschlossen. Ende Mai 2021 beliefen sich die Auszahlungen planmäßig auf 4,2 Mrd. EUR.

Durch die Veröffentlichung des fünften Jahresberichts über die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei 8 wird deutlich, welche Ergebnisse bislang erzielt wurden und wie wichtig die Fazilität für die Unterstützung von Flüchtlingen und der Aufnahmegemeinschaften in der Türkei ist.

2020 wurden im Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 5/2020 9 485 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt (über den Spielraum unter der Ausgabenrubrik der Rubrik 4 „Europa in der Welt“ und den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben) bereitgestellt, um die beiden wichtigsten humanitären Hilfsprogramme – das soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (Emergency Social Safety Net, ESSN) und das Programm an Bedingungen geknüpfter Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (Conditional Cash Transfer for Education, CCTE) – weiterführen zu können.

Die Kommission wird Vorschläge für die weitere Bereitstellung von Finanzmitteln für syrische Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in der Türkei, Jordanien, Libanon und anderen Teilen der Region vorlegen. Mit diesem EBH wird die erforderliche Aufstockung für die Einführung der humanitären Komponente dieses Hilfspakets für Flüchtlinge in der Türkei vorgeschlagen.

Als Teil der Strategie für den Übergang von humanitärer zur Entwicklungshilfe und der längerfristigen Übergangsstrategie mit den türkischen Behörden wird es mit Ende des Schuljahres 2021/2022, d. h. bis Mitte 2022, zu einem Übergang vom Programm an Bedingungen geknüpfter Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (CCTE) zur Entwicklungshilfe kommen. Der Übergang vom sozialen Sicherheitsnetz für Notsituationen (ESSN) zur Entwicklungshilfe ist jedoch erst für Anfang 2023 geplant, d. h. nach Auslaufen des derzeitigen Abkommens im März 2022. Daher sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von rund 325 Mio. EUR erforderlich, um die Deckung der ESSN-Unterstützung – durch die monatliche Geldüberweisungen für mehr als 1,8 Millionen Flüchtlinge erfolgen – von März 2022 bis Anfang 2023 zu erweitern.

Die Kommission schlägt vor, die Ausweitung dieser Unterstützung durch Nutzung des verbleibenden Spielraums der Rubrik 6 im Jahr 2021 zu finanzieren, wobei der Restbetrag über die 2021 und 2022 für humanitäre Hilfe verfügbaren Mittel bereitgestellt wird.

Haushalts-linie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

14 03 01

Humanitäre Hilfe

149 643 796

Insgesamt    

149 643 796

3.    Finanzierung

Abgesehen von der Ausführung der für humanitäre Hilfe verfügbaren Mittel gibt es derzeit keine anderen Umschichtungsmöglichkeiten innerhalb der MFR-Rubrik 6. Zusätzlich zu den 100,4 Mio. EUR, die in diesem Jahr im Rahmen der für humanitäre Hilfe verfügbaren Mittel gebunden werden sollen, schlägt die Kommission daher vor, den gesamten verbleibenden Spielraum in Höhe von 149,6 Mio. EUR unter dieser Rubrik für die Finanzierung der dringend erforderlichen humanitären Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei zu mobilisieren. Der erforderliche Restbetrag – derzeit schätzungsweise 75 Mio. EUR – wird 2022 zulasten der Haushaltslinie „Humanitäre Hilfe“ gebunden.

Im Rahmen des Haushaltsplans 2021 werden keine zusätzlichen Mittel für Zahlungen angefordert. Allerdings werden 2022 und 2023 die Mittel für Zahlungen zur Deckung der vorgeschlagenen Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen im Jahr 2021 benötigt. Die Auswirkungen auf die Mittel für Zahlungen für 2022 werden im Oktober 2021 in das Berichtigungsschreiben zum Haushaltsentwurf 2022 aufgenommen.

4.    Übersicht nach Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)

in EUR

 

Haushaltsplan 2021 (einschl. BH Nr. 1/2021 und EBH Nr. 1, 3 und 4/2021)

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2021

Haushaltsplan 2021 (einschl. BH Nr. 1/2021 und EBH Nr. 1, 3, 4 und 5/2021)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1.

Binnenmarkt, Innovation und Digitales

20 816 559 767

17 191 887 232

 

 

20 816 559 767

17 191 887 232

 

Obergrenze

20 919 000 000

 

 

 

20 919 000 000

 

 

Spielraum

102 440 233

 

 

 

102 440 233

 

2.

Zusammenhalt, Resilienz und Werte

53 077 938 534

66 361 525 904

 

 

53 077 938 534

66 361 525 904

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

292 422 534

 

 

 

292 422 534

 

 

Obergrenze

52 786 000 000

 

 

 

52 786 000 000

 

 

Spielraum

484 000

 

 

 

484 000

 

2a.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

48 190 516 000

61 867 897 545

 

 

48 190 516 000

61 867 897 545

 

Obergrenze

48 191 000 000

 

 

 

48 191 000 000

 

 

Spielraum

484 000

 

 

 

484 000

 

2b.

Resilienz und Werte

4 887 422 534

4 493 628 359

 

 

4 887 422 534

4 493 628 359

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

292 422 534

 

 

 

292 422 534

 

 

Obergrenze

4 595 000 000

 

 

 

4 595 000 000

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

3.

Natürliche Ressourcen und Umwelt

58 570 566 908

56 806 203 452

 

 

58 570 566 908

56 806 203 452

 

Obergrenze

58 624 000 000

 

 

 

58 624 000 000

 

 

Spielraum

53 433 092

 

 

 

53 433 092

 

 

Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

40 367 954 000

40 353 742 883

 

 

40 367 954 000

40 353 742 883

 

EGFL-Teilobergrenze

40 925 000 000

 

 

 

40 925 000 000

 

 

Bei der Berechnung des Teilspielraums nicht berücksichtigte Rundungsdifferenz

 

 

 

 

 

 

 

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)

557 046 000

 

 

 

557 046 000

 

 

Für EGFL-Ausgaben verfügbare Nettobeträge (durch Übertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER korrigierte Teilobergrenze)

40 367 954 000

 

 

 

40 367 954 000

 

 

EGFL-Teilspielraum

 

 

 

 

 

 

4.

Migration und Grenzmanagement

2 278 829 759

2 686 245 978

 

 

2 278 829 759

2 686 245 978

 

Obergrenze

2 467 000 000

 

 

 

2 467 000 000

 

 

Spielraum

188 170 241

 

 

 

188 170 241

 

5.

Sicherheit und Verteidigung

1 709 261 441

670 628 243

 

 

1 709 261 441

670 628 243

 

Obergrenze

1 805 000 000

 

 

 

1 805 000 000

 

 

Spielraum

95 738 559

 

 

 

95 738 559

 

6.

Nachbarschaft und die Welt

16 097 356 204

10 811 039 356

149 643 796

 

16 247 000 000

10 811 039 356

 

Obergrenze

16 247 000 000

 

 

 

16 247 000 000

 

 

Spielraum

149 643 796

 

 

 

0

 

7.

Europäische öffentliche Verwaltung

10 442 813 002

10 444 088 091

 

 

10 442 813 002

10 444 088 091

 

Obergrenze

10 635 000 000

 

 

 

10 635 000 000

 

 

Spielraum

192 186 998

 

 

 

192 186 998

 

 

Davon: Verwaltungsausgaben der Organe

8 030 324 720

8 031 599 809

 

 

8 030 324 720

8 031 599 809

 

Teilobergrenze

8 216 000 000

 

 

 

8 216 000 000

 

 

Teilspielraum

185 675 280

 

 

 

185 675 280

 

Mittel für Rubriken

162 993 325 615

164 971 618 256

149 643 796

 

163 142 969 411

164 971 618 256

 

Obergrenze

163 483 000 000

166 140 000 000

 

 

163 483 000 000

166 140 000 000

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

292 422 534

836 562 086

 

 

292 422 534

836 562 086

 

Spielraum

782 096 919

2 004 943 830

 

 

632 453 123

2 004 943 830

 

Thematische besondere Instrumente

3 216 749 598

3 039 364 598

 

 

3 216 749 598

3 039 364 598

Mittel insgesamt

166 210 075 213

168 010 982 854

149 643 796

0

166 359 719 009

168 010 982 854

(1)    Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020).
(2)    ABl. L 193 vom 30.7.2018.
(3)    ABl. L 93 vom 17.3.2021.
(4)    ABl. L XXX vom XX.X.2021.
(5)    COM(2021) 30 final.
(6)    COM(2021) 270 final.
(7)    COM(2021) 444 final.
(8)    COM(2021) 255 final.
(9)    ABl. L 299 vom 11.9.2020.
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