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Document 52021DC0416

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE IM JAHR 2019

COM/2021/416 final

Brüssel, den 26.7.2021

COM(2021) 416 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER DIE TÄTIGKEITEN DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE IM JAHR 2019


1.EINLEITUNG

Das der Europäischen Investitionsbank (EIB) erteilte Außenmandat ist ein wichtiges Instrument, über das die Europäische Union (EU) Investitionen in Partnerländern unterstützt. Es basiert auf einer Garantie aus EU-Haushaltsmitteln, die es der EIB ermöglicht, die Darlehensvergabe außerhalb der EU auszuweiten und damit die Politik der EU zu unterstützen. Die EU-Garantie greift in bestimmten Fällen, wenn die Darlehensnehmer Gelder, die sie der EIB schulden, nicht zurückzahlen. Durch die EU-Garantie kann die EIB Risiken somit besser tragen.

Rechtsgrundlage des Außenmandats ist Beschluss Nr. 466/2014/EU (im Folgenden „Beschluss über das Außenmandat“), 1 zuletzt geändert im Jahr 2018. 2 Nimmt die EIB die EU-Garantie in Anspruch, werden aus dem Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen Zahlungen geleistet. 3

Das Außenmandat unterstützt die Arbeit der EIB in den Heranführungsländern, den östlichen und südlichen Nachbarschafts- und Partnerschaftsländern, Asien, Lateinamerika und Südafrika. Derzeit sind insgesamt 64 Länder förderfähig. Im Rahmen der derzeitigen Außenmandatsperiode (2014–2020) deckt die aus dem EU-Haushalt für Finanzierungstätigkeiten der EIB bereitgestellte Garantie von bis zu 32,3 Mrd. EUR die ersten 65 % der gegebenenfalls aus dem Garantieportfolio entstehenden Verluste. Im Beschluss über das Außenmandat wurden Garantieobergrenzen für die verschiedenen geografischen Regionen und Teilregionen festgelegt.

Der vorliegende Jahresbericht enthält einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeiten der EIB im Rahmen der EU-Garantie im Jahr 2019. 4 Er enthält ferner eine Zusammenfassung der EIB-Finanzierungen, die nicht durch die EU-Garantie gedeckt sind (d. h. „Eigenrisiko“-Finanzierungen), um so ein umfassendes Bild der Tätigkeiten der EIB in den unter das Außenmandat fallenden Regionen zu zeichnen. 5 Darüber hinaus hat die Kommission im Jahr 2019 eine umfassende Bewertung der Umsetzung des Außenmandats durch die EIB seit Mitte 2014 bis Ende 2018 veröffentlicht. 6

2.WICHTIGSTE ERGEBNISSE

Im Jahr 2019 unterzeichnete die EIB in den unter das Außenmandat fallenden Regionen Finanzierungen in Höhe von 6,3 Mrd. EUR. Von diesem Gesamtbetrag fallen über 4,9 Mrd. EUR der EIB-Finanzierungen, die 56 Finanzierungsverträge umfassen, unter das Außenmandat (d. h., sie sind durch die EU-Garantie gedeckt). Die übrigen Finanzierungen erfolgen über die Eigenrisiko-Fazilitäten der EIB.

Im Vergleich zu 2018, als im Rahmen des Außenmandats Finanzierungen in Höhe von 4,6 Mrd. EUR unterzeichnet wurden, war das Volumen im Jahr 2019 um rund 7 % höher. Im Gegensatz dazu sank das Volumen der Eigenrisiko-Finanzierungen der EIB in den Ländern des Außenmandats im Jahr 2019 um fast 2 % auf 1,36 Mrd. EUR.

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Darlehensvergabe im Rahmen des Außenmandats sowie der Eigenrisiko-Fazilitäten der EIB im Zeitraum 2017–2019 (bewilligte Beträge abzüglich annullierter Finanzierungen). Über diesen Zeitraum hinweg wurden durchschnittlich 72 % der EIB-Finanzierungen in diesen Regionen durch die EU-Garantie gedeckt. 7

Abbildung 1: Jährliche Entwicklung der EIB-Finanzierungen in den Regionen des Außenmandats

Entsprechend dem Beschluss über das Außenmandat hängt die Art der EU-Garantie jeweils von der infrage stehenden EIB-Finanzierung ab:

·Für Finanzierungen, an denen öffentliche Partner beteiligt sind (in der Regel bei Projekten zur Infrastrukturentwicklung) sowie für von der EIB an Banken oder Gesellschaften vergebene, staatlich besicherte Darlehen wird eine Gesamtgarantie bereitgestellt, die das Kreditrisiko abdeckt. 8 4,3 Mrd. EUR bzw. fast 87 % der im Rahmen des Außenmandats im Jahr 2019 unterzeichneten Finanzierungen fielen unter die Gesamtgarantie.

·Für sonstige Finanzierungen im Privatsektor wird eine Garantie zur Absicherung politischer Risiken mit einer weniger umfassenden Deckung bereitgestellt. 9 2019 fielen Finanzierungen in Höhe von 617 Mio. EUR unter diese Garantie.

Die Gesamthöhe der Auszahlungen im Rahmen des Außenmandats 2014–2020 war Ende des Jahres 2019 (8,0 Mrd. EUR) von 33 % im Jahr 2018 auf 36 % der Nettounterzeichnungen gestiegen. Insbesondere bei Infrastrukturprojekten erfolgt die Auszahlung der EIB-Finanzierungen schrittweise und über mehrere Jahre. 10

3.FINANZIERUNGEN

3.1.ÜBERBLICK ÜBER NEUE FINANZIERUNGEN DER EIB NACH ZIELEN

Jede Finanzierung im Rahmen des Außenmandats trägt zu einem der beiden „vertikalen“ Ziele bei, d. h. entweder a) zur Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene oder b) zur Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur. Zudem können diese Finanzierungen auch (ganz oder teilweise) zu den „horizontalen“ Zielen beitragen, d. h. zu den Zielen Klimaschutz, regionale Integration und langfristige wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen, Migranten sowie Aufnahme-, Transit- und Herkunftsgemeinschaften. 11

Wie bereits erwähnt, belief sich das Gesamtvolumen der im Jahr 2019 im Rahmen des Außenmandats unterzeichneten EIB-Investitionen auf 4,9 Mrd. EUR. 67 % der Mittel sollen zur Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur beitragen. Mit den übrigen 33 % soll die Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene unterstützt werden, und zwar in erster Linie durch einen verbesserten Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Finanzmitteln.

 

Vom Gesamtvolumen der im Jahr 2019 im Rahmen des Außenmandats unterzeichneten Finanzierungen sollen 31 % zum Klimaschutzziel, 21 % zum Ziel der regionalen Integration und 17 % zum Ziel der langfristigen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit beitragen (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Beitrag zu den Außenmandatszielen im Jahr 2019 (in Mrd. EUR)

Hinweis: Ein einzelnes Projekt kann zu mehren Zielen des Außenmandats gleichzeitig beitragen. Bei den Zielen Klimaschutz, regionale Integration und langfristige wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit handelt es sich um bereichsübergreifende (horizontale) Ziele, die auf alle Projekte Anwendung finden und sich daher mit den beiden anderen Zielen überschneiden. Die Unterzeichnungsvolumina für die Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene und die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur ergeben zusammengerechnet das jährliche Gesamtvolumen der Unterzeichnungen.

Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung von KMU

Die EIB hat 2019 in den Regionen des Außenmandats Finanzierungen in Höhe von 1,8 Mrd. EUR zur Unterstützung der Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene unterzeichnet, wovon 1,6 Mrd. EUR auf das Außenmandat entfielen. Das wichtigste Instrument der Darlehensvergabe waren Kreditlinien zur Weiterreichung an KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung; insgesamt wurden Verträge über neun Kreditlinien für lokale Finanzintermediäre in Höhe von 1,51 Mrd. EUR unterzeichnet, damit diese dem Finanzierungsbedarf dieses Marktsegments noch besser gerecht werden können. Zudem wurden 2019 fünf neue Mikrofinanzierungsprojekte 12 unterstützt und vier Direktdarlehen an Unternehmen vergeben.

Beteiligungsfinanzierungen umfassen kleinere Volumina und sind von Natur aus risikoreicher. Im Jahr 2019 wurden Finanzierungen in Höhe von 94 Mio. EUR für acht neue Beteiligungsfonds unterzeichnet. Bei zwei dieser Fonds liegt der Schwerpunkt auf der Unterstützung von Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und der Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene in der südlichen Nachbarschaft; die anderen sechs Fonds haben eine überregionale Ausrichtung und konzentrieren sich vor allem auf Investitionen in erneuerbare Energien und sonstige grüne Investitionen

Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur

Die Finanzierungen zur Förderung der Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur in den Regionen des Außenmandats beliefen sich im Jahr 2019 auf ein von der EIB unterzeichnetes Volumen in Höhe von 4,4 Mrd. EUR, wovon 3,2 Mrd. EUR durch die EU-Garantie gedeckt sind. Diese Finanzierungen erfolgten hauptsächlich in den Sektoren Energie, Verkehr und Wasser/Abwasser. Mit zwölf Projekten, auf die gut 50 % des Gesamtvolumens der Unterzeichnungen entfielen, bildeten Vorhaben im Verkehrsbereich auch in diesem Jahr einen Schwerpunkt. Einige dieser Projekte konzentrierten sich auf den Bereich des nachhaltigen Verkehrs (wie die Projekte zum Bau einer U-Bahn in den Städten Pune und Bhopal in Indien und Kairo in Ägypten), bei anderen ging es schwerpunktmäßig um die Themen Konnektivität und regionale Integration in den Nachbarschaftsländern und den westlichen Balkanländern.

Weitere wichtige Sektoren waren Energie und Wasser, Abwasser sowie feste Abfälle. Der Schwerpunkt der Projekte im Energiebereich lag auf der Verbesserung der Nachhaltigkeit des Sektors, meist durch kleinere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (und zwar über Rahmendarlehen und Beteiligungen an sechs Fonds). Auf dem Gebiet der Wasser- und Abfallwirtschaft lag der Fokus auf der Verbesserung des Abwassermanagements in den Ländern des westlichen Balkans und der südlichen Nachbarschaft. Darüber hinaus wurde unter anderem ein Projekt zur Verbesserung der Entsorgung fester Abfälle in Moldawien finanziert.

Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel

Im Jahr 2019 wurden in den Regionen des Außenmandats Darlehen in Höhe von 2,7 Mrd. EUR unterzeichnet, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen sollen. Knapp 1,5 Mrd. EUR davon fallen unter die EU-Garantie. 13 Ende des Jahres 2019 belief sich die kumulierte Quote der Klimaschutzmaßnahmen in der derzeitigen Außenmandatsperiode auf über 35 % der Nettounterzeichnungen. 14 Die Quote übertraf damit das im Beschluss über das Außenmandat vorgegebene Mindestziel von 25 % und steht im Einklang mit dem Ziel, wonach bis 2020 mindestens 35 % sämtlicher EIB-Finanzierungen in Schwellenländer und Entwicklungsländer außerhalb der Union fließen sollen.

Den größten Beitrag zum Klimaschutzziel leisteten Investitionen in ein kohlenstoffarmes Verkehrswesen und erneuerbare Energien. Auf die Anpassung an den Klimawandel entfielen 8 % der klimabezogenen Finanzierungen der EIB in den Regionen des Außenmandats. Im Jahr 2019 verabschiedete die EIB eine neue Finanzierungspolitik im Energiesektor. Auf dieser Grundlage wird die EIB außerhalb der EU die Entwicklung von CO2-armen, effizienten und zuverlässigen Energiesystemen unterstützen, die einen besseren Zugang zu moderner und erschwinglicher Energie ermöglichen. Darüber hinaus wird die EIB im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung, nach denen das Tempo der Verbesserung der Energieeffizienz weltweit bis 2030 verdoppelt werden soll, außerhalb der EU denselben Grundsatz anwenden wie innerhalb der EU. Im Rahmen ihres Engagements für integratives und nachhaltiges Wachstum wird die EIB weiterhin Energieprojekte unterstützen, die zu den Zielen der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen.

Regionale Integration

Das Gesamtvolumen der Unterzeichnungen, die die EIB im Jahr 2019 mit Blick auf das Ziel der regionalen Integration in den Regionen des Außenmandats getätigt hat, belief sich auf 1,1 Mrd. EUR; davon fallen 1,0 Mrd. EUR unter die EU-Garantie. Die Tätigkeiten in der östlichen Nachbarschaft umfassten weiterhin umfangreiche Straßenanbindungsprojekte in der Ukraine und in Georgien, während andere Straßenbauprojekte in Serbien und Marokko ebenfalls die regionale Integration unterstützten. Auf dem westlichen Balkan wurde mit dem Bildungsprogramm für Montenegro die regionale Integration unterstützt, indem gegen das Problem mangelnder Investitionen und schlechter Ressourcenverteilung im Bildungssektor vorgegangen, die Qualität der Bildung in abgelegenen Gebieten verbessert und Standards harmonisiert wurden und damit ein Beitrag zum regionalen Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt geleistet wurde. Des Weiteren soll die Partnerschaft für lokale Entwicklung in Serbien die Qualität der kommunalen Infrastruktur und Dienstleistungen in einigen der ärmsten Gebiete des Landes verbessern, die Angleichung an EU-Standards unterstützen und dem Land somit helfen, die EU-Beitrittskriterien zu erfüllen.

Initiative zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz

In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und als Antwort auf die Forderung des Europäischen Rates nach einer konkreten Initiative für eine rasche Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel zur Unterstützung von Wachstum, lebenswichtiger Infrastruktur und sozialem Zusammenhalt in der Mittelmeerregion und auf dem westlichen Balkan wurde 2016 die Initiative der EIB zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz (im Folgenden „EIB-Resilienzinitiative“) auf den Weg gebracht, um einen Beitrag zur Antwort Europas auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit Flucht und Migration zu leisten. 15 Die EIB-Resilienzinitiative ist Teil der gemeinsamen Reaktion Europas auf die Migrations- und Flüchtlingskrise, wobei der Schwerpunkt auf der Bekämpfung der längerfristigen Ursachen der Migration und der Milderung der langfristigen Auswirkungen von Schocks und Krisen liegt. Daher besteht eine zentrale Priorität darin, für eine enge Koordination und Komplementarität mit anderen EU-Initiativen zu sorgen. Im Zusammenhang mit der im Jahr 2018 durchgeführten Halbzeitüberprüfung des Außenmandats wurde ein zusätzliches Ziel, nämlich das Ziel der langfristigen wirtschaftlichen Resilienz, in den Beschluss über das Außenmandat aufgenommen. Darüber hinaus wurden 1,4 Mrd. EUR für dem Resilienzziel dienende Investitionen im öffentlichen Sektor vorgesehen und es wurde ein spezifisches „privates EIB-Resilienzinitiative-Mandat“ in Höhe von 2,3 Mrd. EUR geschaffen, um sicherzustellen, dass Investitionen im Privatsektor getätigt werden, mit denen die langfristige wirtschaftliche Resilienz gefördert wird. Das private EIB-Resilienzinitiative-Mandat bietet der EIB umfassenden Garantieschutz, sodass sie Finanzierungen mit höherem Risiko vornehmen kann. 16

Bis Ende 2019 hatte die EIB insgesamt Finanzierungen in Höhe von 5,6 Mrd. EUR genehmigt, die auf die Ziele der EIB-Resilienzinitiative ausgerichtet waren; davon war ein Betrag von 819 Mio. EUR im Jahr 2019 unterzeichnet worden. Rund die Hälfte dieses Volumens entfiel auf Kreditlinien (in erster Linie für Darlehen an KMU), knapp 15 % auf Investitionen im Bereich Wasser oder Abwasser und circa 11 % auf Investitionen im Verkehrssektor. Mehr als zwei Drittel des unterzeichneten Finanzierungsvolumens zielen auf den privaten Sektor ab und dienen insbesondere der Förderung der wirtschaftlichen Resilienz von KMU. Der Großteil des verbleibenden unterzeichneten Finanzierungsvolumens kommt der Infrastruktur zugute, um die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen wie den Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen, Abfallentsorgung und Elektrizität, Bildung und Gesundheitsversorgung sowie Nahverkehr und städtischen Dienstleistungen zu ermöglichen, und zwar sowohl für Flüchtlinge als auch für die Aufnahmegemeinschaften. 

3.2.ÜBERBLICK ÜBER FINANZIERUNGEN DURCH DIE EIB NACH REGIONEN UND SEKTOREN

Tabelle 1 gibt einen Überblick über das Volumen der EIB-Finanzierungen im Jahr 2019 in den unter das Außenmandat fallenden Regionen, einschließlich der Finanzierungen mit einer EU-Garantie und Eigenrisiko-Fazilitäten.

Tabelle 1: Von der EIB im Jahr 2019 in den Regionen des Außenmandats unterzeichnete Finanzierungen (nach Abzug der Annullierungen)

Von den insgesamt 7,7 Mrd. EUR an Finanzierungen außerhalb der EU (einschließlich der AKP-Staaten, der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete sowie der EFTA-Staaten) im Jahr 2019 wurde ein Volumen von 6,3 Mrd. EUR in den Regionen des Außenmandats unterzeichnet. Eine Summe von rund 4,1 Mrd. EUR wurde in den Heranführungsländern sowie in den Nachbarschafts- und Partnerschaftsländern (südliche und östliche Nachbarschaft) unterzeichnet. In Asien, Zentralasien, Lateinamerika und Südafrika wurden Finanzierungen in Höhe von 2,2 Mrd. EUR unterzeichnet.

Im Vergleich zu 2018 erhöhte sich das Gesamtvolumen der EIB-Finanzierungen in den Regionen des Außenmandats im Jahr 2019 um 4,7 %, was hauptsächlich auf eine Intensivierung der Finanzierungstätigkeit in der Teilregion Osteuropa, Südkaukasus und Russland sowie in der Teilregion Mittelmeer zurückzuführen ist.



Tabelle 2: Nettounterzeichnungen pro Jahr und kumulierte Nettounterzeichnungen im Vergleich zu den Obergrenzen der Außenmandatsgarantie für 2014–2020 (Beschluss Nr. 466/2014/EU in seiner durch den Beschluss (EU) Nr. 2018/412 geänderten Fassung)

* Das private EIB-Resilienzinitiative-Mandat gilt für die westlichen Balkanländer und die Mittelmeerregion.

Die kumulierten Unterzeichnungen im Rahmen des Außenmandats 2014–2019 beliefen sich Ende 2019 nach Abzug der Annullierungen auf circa 22,4 Mrd. EUR. Was die Nettounterzeichnungen anbelangt, belief sich die kumulierte Ausschöpfungsquote des Außenmandats auf 69 % der Gesamt-Garantieobergrenze.

Die geringste Ausschöpfungsquote der EU-Garantie ist in den Heranführungsländern zu verzeichnen. Hauptgrund hierfür ist die Reduzierung der EIB-Finanzierungstätigkeit in der Türkei aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die seit 2016 im Land stattgefunden haben. Eine unterdurchschnittliche Ausschöpfungsquote ist auch in der südlichen Nachbarschaft zu beobachten; die EIB schätzt das allgemeine operative Umfeld dort weiterhin als schwierig ein, was zum Teil auf politische Instabilität, wachsende Staatsverschuldung und den verringerten finanzpolitischen Spielraum in einigen Ländern zurückzuführen ist. Weitere erschwerende Faktoren sind nach Angaben der EIB unzureichende Kapazitäten und Fähigkeiten der Projektträger.

Die höchsten Ausschöpfungsquoten sind – was die Unterzeichnungen anbelangt – in Zentralasien und in der östlichen Nachbarschaft zu verzeichnen.

Tabelle 3: Sektorale Verteilung der 2019 im Rahmen der EU-Garantie in den Regionen des Außenmandats unterzeichneten EIB-Finanzierungen

Speziell in Bezug auf das private EIB-Resilienzinitiative-Mandat erreichte die Ausschöpfungsquote der EIB (basierend auf den Nettounterzeichnungen) zum Ende 2019 einen Wert von 47 %.

Was die sektorale Verteilung der Finanzierungen im Rahmen des Außenmandats im Jahr 2019 betrifft, so nimmt der Verkehrssektor mit 33 % aller Unterzeichnungen den Spitzenplatz ein. Der Großteil der im Rahmen des Außenmandats unterzeichneten Finanzierungen entfällt auf Investitionen in die Infrastruktur, und zwar hauptsächlich in den Bereichen Verkehr, Energie und Wasser/Abwasser.

3.3.AUSWIRKUNGEN UND MEHRWERT DER EIB-FINANZIERUNGEN

Im Zuge ihrer Bewertung vom 13. September 2019 17 nahm die Kommission eine umfassende Analyse der Auswirkungen und des Mehrwerts der Umsetzung des Außenmandats durch die EIB vor. Die folgenden Abschnitte geben Aufschluss darüber, wie die EIB selbst mithilfe ihres Instruments zur Ergebnismessung die Auswirkungen ihrer Finanzierungen bewertet.

Die EIB verfolgt die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen ihrer Finanzierungen anhand ihres im Jahr 2012 eingerichteten Rahmens für die Ergebnismessung (Result Measurement Framework, im Folgenden „ReM“). Bei der Bewertung werden Ergebnisindikatoren mit Ausgangs- und Zielwerten festgelegt, die die erwarteten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen erfassen. Der an diesen Leistungsindikatoren gemessene Erfolg wird während der gesamten Projektlaufzeit überwacht und zu verschiedenen zentralen Zeitpunkten gemeldet: im Falle direkter Finanzierungen beim Projektabschluss und drei Jahre nach Projektabschluss, im Falle privater Beteiligungsfonds am Ende des Anlagezeitraums und am Ende der Fondslaufzeit und im Falle von Kreditlinien am Ende des Zuteilungszeitraums. Die Mehrzahl der im Rahmen des Außenmandats unterzeichneten EIB-Finanzierungen dient der Investition in Infrastrukturprojekte, deren Fertigstellung in der Regel mehrere Jahre dauert. Daher stehen Daten zu den tatsächlichen Ergebnissen und Auswirkungen, die mithilfe der EU-Haushaltsgarantie erzielt werden, normalerweise erst wesentlich später zur Verfügung.

Gemäß dem ReM werden die Projekte von der EIB nach drei „Säulen“ beurteilt:

I.Im Rahmen der ersten Säule werden der erwartete Beitrag zu den Prioritäten der EU und der Partnerländer sowie die Förderfähigkeit im Rahmen der Ziele des EIB-Mandats bewertet. Sie trägt dazu bei, die Logik der EIB-Intervention mit Blick auf die erwarteten Auswirkungen des Projekts zu verstehen.

II.Bei der zweiten Säule geht es um die Qualität und Solidität der Finanzierung, wobei die erwarteten Outputs, Auswirkungen und Ergebnisse zugrunde gelegt werden.

III.Die dritte Säule wiederum dient der Bewertung des finanziellen und nicht finanziellen Beitrags (Mehrwert) der EIB zum Projekt im Vergleich zu den auf dem Markt verfügbaren Alternativen. Sie trägt dazu bei, die Interventionslogik mit Blick auf den Input der EIB zum Projekt zu bewerten.

Im Rahmen des Außenmandats und der EIB-Eigenrisiko-Fazilitäten unterzeichnete die EU im Jahr 2019 einen ersten Finanzierungsvertrag für 66 Projekte. Die EIB bewertete 65 dieser 66 neuen Projekte in Säule 1 des ReM-Rahmens wenigstens mit „erheblich“, was bedeutet, dass sie im Einklang mit den Zielen des Außenmandats stehen und einen großen Beitrag zu den nationalen Entwicklungszielen oder denjenigen der EU und einen mäßigen Beitrag zum jeweils anderen Ziel leisten. 42 Projekte wurden aufgrund ihres erheblichen Beitrags sowohl zu den EU-Prioritäten als auch zu den nationalen Entwicklungszielen als „hoch“ eingestuft.

Die Bewertung in Säule 2 beruht auf der Solidität, der finanziellen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit des Projekts. In Säule 2 wurden fünf neue, im Jahr 2019 unterzeichnete Projekte von der EIB als „ausgezeichnet“ und 57 Projekte als „gut“ eingestuft, wobei Infrastrukturprojekte eine durchschnittliche wirtschaftliche Rentabilität von 10 % bis 15 % aufweisen. Vier Projekte wurden von der EIB als „ausreichend“ eingestuft, meist aufgrund eines Hochrisikoumfelds oder aufgrund von Schwächen bei den Projektträgern.

Abbildung 3: ReM-Bewertungen durch die EIB nach Säulen in Bezug auf neue, im Jahr 2019 unterzeichnete Finanzierungen in den Regionen des Außenmandats

In Säule 3 stufte die EIB den erwarteten finanziellen und nicht finanziellen Beitrag, den sie zum Projekt leistet, bei 61 Projekten als „hoch“ oder „erheblich“ ein, und zwar insbesondere aufgrund der Länge der Laufzeit der bereitgestellten Finanzierungen, die die auf den lokalen Märkten verfügbaren Laufzeiten überschreitet.

Mit zunehmender Dauer des Bestehens des EIB-Rahmens für die Ergebnismessung stehen allmählich auch Daten zu den Ergebnissen zur Verfügung, die mit einigen Finanzierungen, zu denen mittels des im Jahr 2012 eingeführten ReM entsprechende Erwartungen formuliert wurden, tatsächlich erzielt wurden. Mit Blick auf das Jahr 2019 hat die EIB über erzielte Ergebnisse von 18 Finanzierungen im Finanzsektor (Kreditlinien) berichtet – zehn in der Türkei, drei in Ägypten, jeweils zwei in Montenegro und Serbien und eine in Tunesien. Im Rahmen dieser Finanzierungen haben die Partnerbanken 5531 Darlehen in Höhe von insgesamt 2,3 Mrd. EUR vergeben. 5202 dieser Darlehen gingen dabei an KMU und 329 an Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung. Die durchschnittliche Laufzeit der an die Endempfänger vergebenen Darlehen (gewichtet nach Darlehensvolumen) betrug 4,4 Jahre. In den Unternehmen, die Endempfänger der Mittel waren, waren insgesamt rund 266 000 Mitarbeiter beschäftigt. Das durchschnittliche Empfängerunternehmen war mit 48 Mitarbeitern „klein“.

3.4INANSPRUCHNAHME DER EU-GARANTIE

Im Zeitraum 2012 bis 2019 nahm die EIB insgesamt 476 Mio. EUR in Anspruch, davon knapp 55 Mio. EUR im Jahr 2019. Der verbleibende Nennwert des Betrags, der in Anspruch genommen werden könnte, belief sich Ende 2019 auf 161 Mio. EUR. 18 2019 nahm die EIB infolge von überfälligen Zahlungen im Zusammenhang mit Darlehen an Syrien in mehreren Fällen die EU-Garantie erneut in Anspruch. Bemühungen um einen Einzug der überfälligen Zahlungen waren bislang erfolglos. Die EIB hat die zuständigen Gerichte befasst, damit der Anspruch der EU auf die von Syrien geschuldeten Beträge erhalten bleibt. 19

Im Juni 2016 nahm die EIB die Garantie für politische Risiken im Zusammenhang mit dem Darlehen für den Flughafen Enfidha in Tunesien in Anspruch. Im Zuge der anschließenden Gespräche zwischen der EIB und der Kommission wurde eine Vereinbarung über den Umgang mit dieser Inanspruchnahme getroffen. Im Kern einigten sich die Parteien darauf, den im Rahmen des Darlehensvertrags ausstehenden Forderungsbetrag gleichmäßig aufzuteilen. 20 2019 trafen der Darlehensnehmer, dessen Anteilseigner, die Darlehensgeber und die tunesischen Behörden eine Restrukturierungsvereinbarung, die im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten soll. Die Unterzeichnung der Restrukturierungsvereinbarung im Dezember 2019 führte zu einer Zahlung von rund 1,4 Mio. EUR – die erste Zahlung seit vier Jahren. Gemäß der Vereinbarung zwischen der EIB und der Kommission wurde die Hälfte des erhaltenen Betrags im Januar 2020 an die Kommission zurückerstattet.

4.ZUSAMMENARBEIT DER EIB MIT ANDEREN PARTNERN

4.1ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION

Die Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission zu Themen des Außenmandats erfolgt im Rahmen einer umfassenderen Partnerschaft zwischen den beiden Organen, einschließlich über die EU-Mischfinanzierungsfazilitäten, z. B. die Nachbarschaftsinvestitionsplattform (NIP), den Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (WBIF) und die technische Hilfe im Rahmen der EIB-Resilienzinitiative, mit denen die Tätigkeiten von Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen außerhalb der EU unterstützt werden.

Die EIB hat diese Fazilitäten der EU, d. h. Finanzierungen aus den EU-Haushaltsmitteln zu Vorzugsbedingungen, mit denen die Vorbereitung und/oder Umsetzung von EIB-finanzierten Projekten unterstützt wird, weiterhin in Anspruch genommen. 2019 genehmigte die EIB 22 vollständig oder teilweise aus dem EU-Haushalt finanzierte neue Zuschüsse mit einer Gesamtsumme von 226 Mio. EUR zum Einsatz durch die EIB in den Regionen des Außenmandats. Davon wurden 37,6 Mio. EUR für technische Hilfe, 148,5 Mio. EUR für Investitionszuschüsse und 40,1 Mio. EUR für Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden 22 Finanzierungen für technische Hilfe im Rahmen der EIB-Resilienzinitiative mit einem Gesamtbetrag von 34,6 Mio. EUR genehmigt. Unterdessen haben oder werden 21 EIB-Projekte, die 2019 in Regionen des Außenmandats unterzeichnet wurden, diese Zuschüsse erhalten, die entweder direkt aus den Eigenmitteln der EIB finanziert wurden (wie die technische Hilfe im Rahmen der EIB-Resilienzinitiative) oder von der EIB eingesetzt und ganz oder teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert wurden.

Die EIB ist auch einer der Durchführungspartner für die neue, über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) bereitgestellte EU-Garantie. Das Außenmandat und der EFSD zielen auf recht unterschiedliche Arten von Produkten, Darlehensnehmer und geografische Regionen ab. Beispielsweise erfasst der EFSD nicht den westlichen Balkan, während das Außenmandat große Teile Afrikas nicht erfasst. Darüber hinaus unterscheidet sich der Entscheidungsprozess über die im Rahmen des EFSD bereitgestellten EU-Garantien von der für die EIB im Rahmen des Außenmandats im Voraus zur Verfügung gestellten siebenjährigen Garantie.

Im Juni 2018 schlug die Kommission vor, ab 2021 ein neues Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (Neighborhood, Development and International Cooperation Instrument, im Folgenden „NDICI“) einzurichten und die Bereitstellung von EU-Haushaltsgarantien für Investitionen außerhalb der EU neu zu gestalten. 21 Der Ansatz für die Zeit nach 2020 beruht auf dem Konzept einer „offenen Architektur“, bei der Partner-Finanzinstitutionen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Expertise die EU-Garantie in Anspruch nehmen sollten, um vor Ort für die EU die größten Entwicklungseffekte zu erzielen. Die EIB bliebe zwar bei der Finanzierung von Investitionen außerhalb der EU weiterhin ein wichtiger Partner, insbesondere im Hinblick auf Investitionsvorhaben des öffentlichen Sektors, allerdings könnte eine Reihe anderer Finanzinstitutionen ebenfalls EU-Garantien in Anspruch nehmen. 22 Das NDICI sieht eine starke politische Steuerung durch die EU und eine verbesserte Koordinierung mit den Finanzinstitutionen vor, die als Durchführungspartner fungieren. Die Kommission und die EIB haben fachliche Diskussionen geführt, um mögliche Modalitäten für die Garantien, die der EIB von der EU in der Zeit nach 2020 zur Verfügung gestellt werden könnten, auszuloten.

4.2. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Die zwischen der EIB und dem Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2008 unterzeichnete Absichtserklärung bildet die Grundlage für die beiden Phasen des EIB-Beschwerdeverfahrens (EIB Complaints Mechanism, im Folgenden „EIB-CM“). Beschwerden werden zunächst im Wege des EIB-CM bearbeitet, bevor sie gegebenenfalls vom Bürgerbeauftragten geprüft werden. Die EIB hat ihre Beschwerdepolitik im November 2018 aktualisiert. 23 Der Bürgerbeauftragte meldete im Jahr 2019 eine neue Beschwerde im Zusammenhang mit der Tätigkeit der EIB in den Regionen des Außenmandats.

Was die interne Phase des EIB-CM anbelangt, so sank die Anzahl der in den Regionen des Außenmandats neu registrierten projektbezogenen Beschwerden von 19 im Jahr 2018 auf 15 im Jahr 2019. Von diesen Beschwerden standen elf im Zusammenhang mit ökologischen und sozialen Aspekten, drei mit Governance-Aspekten finanzierter Vorhaben und eine mit dem Zugang zu Informationen. 2019 wurden im Rahmen des EIB-CM 15 Beschwerdeverfahren in den Regionen des Außenmandats abgeschlossen: vier in Bosnien und Herzegowina, vier in Tunesien, zwei in Serbien, eines in Indien, eines in Costa Rica, eines in der Ukraine, eines in Panama und eines in mehreren Ländern. 24 Die Ergebnisse dieser im Rahmen des EIB-CM bearbeiteten Beschwerden reichten von „Beschwerde unbegründet“ (7) und „Finanzierung von der EIB zurückgezogen“ (3) über „gütliche Einigung“ (1) und „Beschwerde begründet“ (1) bis zu „Finanzierungsantrag vom Projektträger zurückgezogen“ (1) und „verbesserungsbedürftige Bereiche empfohlen“ (2).

4.3. ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN

Die Zusammenarbeit der EIB mit anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der EU-Mitgliedstaaten reicht vom Dialog über institutionelle Angelegenheiten und thematische Aspekte bis hin zur Kofinanzierung von Projekten und Aufteilung der entsprechenden fachlichen Arbeiten.

Im Jahr 2019 kofinanzierte die EIB zusammen mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) sechs Vorhaben mit einem Gesamtbetrag von 888 Mio. EUR. Vier Projekte wurden gemeinsam mit der AFD-Gruppe (Frankreich) und drei mit der KfW-Gruppe (Deutschland) finanziert. Darüber hinaus wurden vier Projekte gemeinsam mit der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Teil der Weltbankgruppe ist, finanziert. EIB, AFD und KfW haben auch im Zusammenhang mit der Gegenseitigkeitsinitiative weiter eng zusammengearbeitet. Mit der im Jahr 2013 eingeführten Gegenseitigkeitsinitiative wird die Bereitstellung kofinanzierter Unterstützungsleistungen für Begünstigte gebündelt und vereinfacht, indem einer der drei Partner bei bestimmten projektbezogenen Aufgaben – z. B. bei Teilen der Due-Diligence-Prüfung des Projektes oder bei der Beschaffungsaufsicht – die Federführung übernimmt. Die Management- und Entscheidungsgremien der Partner der Gegenseitigkeitsinitiative haben sich mit der Situation vertraut gemacht, von einer anderen Institution erstellte Dokumente für ihre eigenen Entscheidungen zu verwenden. Insgesamt wurden im Jahr 2019 24 kofinanzierte Projekte in den Regionen des Außenmandats unterzeichnet.

Abbildung 4: Kofinanzierung von im Jahr 2019 unterzeichneten EIB-Projekten durch IFI und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (in Mio. EUR)

Hinweis: Bei den Beträgen, die von anderen IFI und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen koinvestiert werden sollen, handelt es sich lediglich um Richtwerte basierend auf Schätzungen, die in frühen Phasen der Projektentwicklung durchgeführt wurden. Bei den Partnern handelt es sich um folgende Institutionen: die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Agence Française de Développement (AFD), die KfW, die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB), die Asiatische Entwicklungsbank (ADB), die Japan International Cooperation Agency (JICA), den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA).

(1)      Beschluss Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union (ABl. L 135 vom 8.5.2014, S. 1).
(2)      Änderungsbeschluss (EU) 2018/412 vom 14. März 2018 (ABl. L 76 vom 19.3.2018, S. 30).
(3)      Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (kodifizierte Fassung) (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2018/409 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018.
(4)      Dieser Bericht wurde entsprechend den in Artikel 11 des Beschlusses über das Außenmandat festgehaltenen Anforderungen erstellt.
(5)      Die EIB verfügt derzeit in den Regionen des Außenmandats über vier Eigenrisiko-Fazilitäten, nämlich die Heranführungsfazilität, die Nachbarschafts-Finanzierungsfazilität, die Klima- und Umweltfazilität und die Fazilität für strategische Projekte. Die letzten beiden Fazilitäten erstrecken sich nicht nur auf die Regionen des Außenmandats, sondern auch auf afrikanische, karibische und pazifische Länder sowie überseeische Länder und Hoheitsgebiete der EU-Mitgliedstaaten.
(6)      SWD(2019) 333 final und zugehörige Dokumente, abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/commission-staff-evaluation-european-investment-banks-external-lending-mandate-2014-18_en .
(7)      Abweichungen von Beträgen, die in früheren Berichten veröffentlicht wurden, sind Vertragsannullierungen geschuldet.
(8)      Durch die EU-Gesamtgarantie kann die EIB auf die Risikoprämie verzichten, die sie ansonsten in ihren Zinssatz mit einberechnen müsste. Folglich können die Partnerländer oder ihre Institutionen/Gesellschaften bei der EIB Darlehen zu erheblich geringeren Kosten aufnehmen. Eine eingehendere Analyse findet sich in SWD(2019) 333 (s. Fußnote 6), S. 10–11, 21 sowie 33–37.
(9)      Die Garantie zur Absicherung politischer Risiken deckt ausbleibende Zahlungen aufgrund von Devisentransferstopps, Enteignungen, Krieg und inneren Unruhen oder Vertragsbruch und anschließender Rechtsverweigerung ab. Sie führt nicht zu einer Verringerung des Risikoaufschlags der EIB.
(10)      Eine eingehendere Analyse der Auszahlungen findet sich in der vor Kurzem veröffentlichten Bewertung der Kommissionsdienststellen (SWD(2019) 333, S. 28–30).
(11)      Artikel 3 des Beschlusses über das Außenmandat.
(12)      Im Libanon, in Tunesien, im Westjordanland und Gazastreifen sowie in Georgien und Kasachstan.
(13)      In vielen Fällen trägt nur ein Teil des Projekts zum Klimaschutzziel bei, weswegen auch nur ein Teil der Darlehenssumme für das Projekt als Beitrag zum Ziel angegeben wird.
(14)      Im Jahr 2019 lag diese Quote bei 31 %.
(15)       https://www.eib.org/de/products/mandates-partnerships/eri/index.htm#  
(16)      Die EIB vergütet die EU für die im Rahmen des privaten EIB-Resilienzinitiative-Mandats bereitgestellte Haushaltsgarantie, indem sie die risikobezogenen Einnahmen aus diesen Finanzierungen an die EU weiterreicht.
(17)       https://ec.europa.eu/info/commission-staff-evaluation-european-investment-banks-external-lending-mandate-2014-18_en .
(18)      Die Beträge werden rein zu Informationszwecken im Euro-Gegenwert zum 31. Dezember 2019 angegeben. Die Inanspruchnahme der Garantie bezieht sich in manchen Fällen auch auf in einer anderen Währung geschuldete Beträge.
(19)      Parallel dazu führte die EIB weiterhin ein Gerichtsverfahren gegen Syrien, das im Jahr 2017 eingeleitet worden war. Der englische High Court und das Gericht/der EuGH haben am 29. Juni 2018 bzw. 6. Juni 2019 entschieden, in diesem Fall ein summarisches Urteil auszusprechen, wodurch alle gegenüber Syrien bestehenden Ansprüche der EU auf die ausstehenden Beträge, die im Rahmen der EIB-Darlehen an Syrien zum Zeitpunkt der Klageeinreichung überfällig waren, zugelassen werden.
(20)      Die Vereinbarung wurde am 8. Dezember 2017 unterzeichnet.
(21)      Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlament und des Rates vom 14. Juni 2018 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (COM(2018) 460 final).
(22)      Siehe auch die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2018 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer effizienteren Finanzarchitektur für Investitionen außerhalb der Europäischen Union“ (COM(2018) 644 final).
(23)       https://www.eib.org/de/publications/complaints-mechanism-policy.htm  
(24)      Kirgisistan, Tadschikistan, Afghanistan und Pakistan.
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