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Document 52021PC0341

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Deutschlands

COM/2021/341 final

Brüssel, den 22.6.2021

COM(2021) 341 final

2021/0167(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Deutschlands

{SWD(2021) 163 final}


2021/0167 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Deutschlands

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der COVID-19-Ausbruch hat die deutsche Wirtschaft schwer getroffen, wobei schon vor der Krise Herausforderungen bestanden. 2019 lag das Pro-Kopf-BIP in Deutschland bei 133 % des EU-Durchschnitts. Der Frühjahrsprognose 2021 der Kommission zufolge ging das reale BIP Deutschlands im Jahr 2020 um 4,9 % zurück und wird 2020 und 2021 um zusammengenommen voraussichtlich 1,7 % schrumpfen. Während sich die Wirtschaft relativ schnell wieder erholt, stellen insbesondere der Sparüberhang über die Investitionen und die damit verbundene Lücke zwischen den privaten und öffentlichen Investitionen einerseits und dem Investitionsbedarf andererseits sowie die suboptimale Nutzung des Arbeitsmarktpotenzials inaktiver oder unterrepräsentierter Gruppen seit Längerem bekannte Aspekte dar, die sich mittelfristig auf die Wirtschaftskraft auswirken.

(2)Am 9. Juli 2019 und am 20. Juli 2020 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Deutschland. 2020 empfahl der Rat insbesondere, die unmittelbaren Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern, die Pandemie wirksam zu bekämpfen und angemessene Mittel für das Gesundheitswesen zu mobilisieren. Ganz allgemein wurde Deutschland geraten, die öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen, den Fokus dabei auf Investitionen in den ökologischen und den digitalen Wandel zu richten und dabei gleichzeitig Bereichen wie dem Verkehr, einem sauberen, effizienten und integrierten Energiesystem, der Digitalisierung, der Bildung, dem Wohnungsbau und FuE besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Der Rat empfahl ferner, die digitalen Verwaltungsleistungen zu verbessern, die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern, den Verwaltungs- und Bürokratieaufwand abzubauen und den Wettbewerb bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen zu stärken. Darüber hinaus forderte der Rat Deutschland auf, die Arbeit steuerlich zu entlasten, Fehlanreize – wie die hohe Besteuerung der Arbeitseinkommen insbesondere bei Gering- und Zweitverdienenden – die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, zu verringern, die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu erhalten, ein höheres Lohnwachstum zu fördern und die Bildungsergebnisse und das Qualifikationsniveau benachteiligter Gruppen zu verbessern. Nach Bewertung der Fortschritte, die zum Zeitpunkt der Vorlage des Aufbau- und Resilienzplans bei der Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen zu verzeichnen waren, ist die Kommission der Auffassung, dass die Empfehlung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern, vollständig umgesetzt wurde.

(3)Am 2. Juni 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 , der sie Deutschland unterzogen hatte. 3 In ihrer Analyse gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in Deutschland makroökonomische Ungleichgewichte von grenzüberschreitender Bedeutung bestehen und dass insbesondere der hohe Leistungsbilanzüberschuss auf hohem Niveau fortbesteht, was auf die im Verhältnis zu den Ersparnissen gedämpften Investitionen zurückzuführen ist.

(4)[In seiner Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 4 empfahl der Rat den betreffenden Mitgliedstaaten, auch im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem einen die Erholung stützenden politischen Kurs zu verfolgen und weitere Verbesserungen in Bezug auf Konvergenz, Resilienz und nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen. Der Rat empfahl darin ferner, die nationalen institutionellen Rahmen auszubauen, makrofinanzielle Stabilität zu gewährleisten, die Wirtschafts- und Währungsunion zu vollenden und die internationale Rolle des Euro zu stärken.] [Sollte die Ratsempfehlung bis zum Erlass dieses Durchführungsbeschlusses nicht angenommen sein, bitte diesen Erwägungsgrund streichen].

(5)Am 28. April 2021 legte Deutschland der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Zuvor hatte die Bundesregierung den nationalen gesetzlichen Vorgaben entsprechend Kommunen und Länder, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendverbände und andere einschlägige Interessengruppen konsultiert. Nationale Eigenverantwortung für die Aufbau- und Resilienzpläne unterstützt deren erfolgreiche Umsetzung und dauerhafte Wirkung auf nationaler Ebene sowie die Glaubwürdigkeit auf europäischer Ebene. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet.

(6)Mit den Aufbau- und Resilienzplänen sollten die allgemeinen Ziele der mit der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und des mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates 5 eingerichteten Aufbauinstruments der EU verfolgt werden, um die Erholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Sie sollten zu den sechs Säulen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 beitragen und so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union fördern.

(7)Mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten wird eine unionsweit koordinierte Investitions- und Reformanstrengung unternommen. Die koordinierte und gleichzeitige Umsetzung dieser Reformen und Investitionen und die Durchführung grenzübergreifender Projekte werden bewirken, dass sich diese Reformen und Investitionen gegenseitig verstärken und in der gesamten Union positive Ausstrahlungseffekte entfalten. So werden die Auswirkungen der Fazilität auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu rund einem Drittel durch Ausstrahlungseffekte aus anderen Mitgliedstaaten erzeugt.

Eine ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt

(8)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe a und des Anhangs V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der Aufbau- und Resilienzplan weitgehend eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar (Einstufung A) und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 jener Verordnung genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und der Mittelzuweisung an ihn Rechnung zu tragen ist.

(9)Dank seines ganzheitlichen Ansatzes bei der Förderung der wirtschaftlichen Erholung stellt der Aufbau- und Resilienzplan eine umfassende Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und erhöht zugleich die sozio-ökonomische Resilienz. Die im Plan vorgesehenen 40 Maßnahmen stellen einen ausgewogenen Mix aus Reformen und Investitionen dar, die sich auf die Politikbereiche Wirtschaft, Industrie, Digitales, Umwelt, Soziales und Gesundheitswesen erstrecken.

(10)Alle in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten sechs Säulen werden im Aufbau- und Resilienzplan mit angemessener Ausgewogenheit adressiert. Der Plan stellt in hohem Maße auf ökologischen Wandel ab, denn mindestens 42 % der Mittelzuweisungen entfallen auf Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz, wozu auch zentrale Maßnahmen in den Bereichen Mobilität und Wohnungsbau und -sanierung zählen. Noch ambitionierter ist der Plan bei der Digitalisierung, denn mindestens 52 % der zugewiesenen Mittel sollen diesem Bereich zugutekommen und in die Industrie, die Bildung, die Sozialpolitik, das Gesundheitswesen und die öffentliche Verwaltung fließen. Mit den Investitionen und Reformen werden Verwaltungsengpässe angegangen, um Investitionen zu erleichtern und ein intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern, was gleichzeitig auch kleinen und mittleren Unternehmen nützt. Der soziale Zusammenhalt wird durch verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und zur Unterstützung benachteiligter Gruppen, zur Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge und zur Stärkung von Bildung und Qualifikationen, insbesondere durch Förderung der Digitalisierung im Bildungswesen unterstützt. Der Plan stellt in hohem Maße auf Förderung von Investitionen und Abbau von Investitionshemmnissen ab, was den Kommunen dabei helfen dürfte, die Herausforderungen bei der Infrastruktur anzugehen, und dadurch auch zum territorialen Zusammenhalt beitragen dürfte. Die Reformen der öffentlichen Verwaltung und Investitionen zur Stärkung des Gesundheitssystems tragen ebenso zu erhöhter Resilienz bei wie die Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltungsdienstleistungen und zum Abbau von Investitionshemmnissen. Die verschiedenen Maßnahmen im Bereich Qualifikationen kommen der nächsten Generation zugute.

Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Herausforderungen

(11)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan wirksam zur Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen beiträgt, die (auch was deren finanzpolitische Aspekte betrifft) in den länderspezifischen Empfehlungen an Deutschland, in den an Deutschland gerichteten Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 oder in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden (Einstufung A).

(12)Der Plan umfasst umfangreiche, sich gegenseitig verstärkende Reformen und Investitionen, die zur Adressierung aller oder eines wesentlichen Teils der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen, die der Rat 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters an Deutschland gerichtet hat, dargelegt sind.

(13)Wenngleich Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel generell angemessen und ausreichend auf die unmittelbare Notwendigkeit reagiert hat, die Wirtschaft aus Haushaltsmitteln zu stützen, können die Empfehlungen, die die unmittelbare fiskalpolitische Reaktion auf die Pandemie betreffen, als nicht unter den deutschen Aufbau- und Resilienzplan fallend betrachtet werden.

(14)Da der Plan auf einen signifikanten Abbau von Investitionshemmnissen und eine erhebliche Beschleunigung von Investitionen abzielt, wird erwartet, dass mit seiner Implementierung verschiedene länderspezifische Empfehlungen zur Erhöhung der Investitionen und zum Abbau von Bürokratie adressiert werden. Insbesondere die Schaffung des Bund-Länder-Programms für eine leistungsstarke, bürger-und unternehmensfreundliche Verwaltung, die Unterstützung der Kommunen bei der wirkungsvollen Umsetzung der Investitionsfinanzierung durch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“) und die gesetzlichen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren dürften die Investitionen der öffentlichen Hand steigern und private Investitionen fördern. Auch die im Plan enthaltene Zusage, Dekarbonisierung und wasserstoffgestützte Lösungen, vor allem auf Grundlage von erneuerbarem Wasserstoff, auch durch Maßnahmen für nachhaltige Mobilität, u. a. für emissionsfreie Fahrzeuge und für Ladestationen, für FuE sowie für die Digitalisierung der Wirtschaft, einschließlich KMU, Bildungswesen, Gesundheitswesen und öffentliche Verwaltung zu fördern, wird voraussichtlich einen Anstieg der Investitionen bewirken.

(15)Es wird ferner erwartet, dass die Umsetzung des Plans durch die damit einhergehende stärkere Digitalisierung des Bildungswesens, die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler, die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots, die Erhöhung der Transparenz bei den Renten und die Dämpfung des Anstiegs der Steuer- und Abgabenbelastung zur Adressierung der länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Bildung, Erwerbsbeteiligung, Besteuerung des Faktors Arbeit und Sozialpolitik beiträgt.

(16)Durch Adressierung der o. g. Herausforderungen dürfte der Aufbau- und Resilienzplan ebenfalls zur Korrektur der deutschen Ungleichgewichte 6 beitragen, was insbesondere für den anhaltend hohen Leistungsbilanzüberschuss gilt, der auf eine im Verhältnis zu den Ersparnissen gedämpfte Investitionstätigkeit zurückgeht und auch grenzüberschreitend von Bedeutung ist.

(17)Der Plan stellt eine solide Basis dar, um die Reform- und Investitionsanstrengungen in den kommenden Jahren fortzusetzen und weitere strukturelle Herausforderungen in Angriff zu nehmen.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

(18)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe c und des Anhangs V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Deutschlands in hohem Maße stärkt, dass er unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erheblich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und dass er die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise erheblich abmildert und somit hilft, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz innerhalb der Union zu stärken (Einstufung A).

(19)Den Simulationen der Kommissionsdienststellen zufolge könnte sich das deutsche BIP durch den Plan bis 2026 um 0,4 % bis 0,7 % erhöhen 7 . Der Plan dürfte ein intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum fördern, wozu die Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel einen großen Beitrag leisten dürften, Innovation unterstützen, die Dekarbonisierung der Wirtschaft einschließlich der Bereiche Verkehr und Industrie erleichtern und Unternehmen, öffentliche Verwaltung und öffentliche Verwaltungsdienste digitalisieren. Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zu einer breiteren Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge, zu größerer Verfügbarkeit wasserstoffgestützter Technologien und zu einem klimafreundlicheren und energieeffizienteren Gebäudebestand beitragen. Auch werden sie den Unternehmen – einschließlich KMU – voraussichtlich Investitionen erleichtern. Die Maßnahmen zur Verbesserung von Lehrmethoden und -materialien sowie zur Bereitstellung besonderer Förderangebote verbessern Bildung wie Qualifikationen und dürften somit sowohl der Produktivität als auch der Resilienz und Inklusion förderlich sein.

(20)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen soziale Schwachstellen angegangen und der soziale Zusammenhalt gefördert werden, wodurch auch ein Beitrag zur Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte geleistet wird. Familien mit Kindern dürften von den im Plan enthaltenen Maßnahmen profitieren, so beispielsweise von den zusätzlichen 90 000 Kinderbetreuungsplätzen, die angesichts des bestehenden Bedarfs gerade recht kommen. Die zusätzlichen Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingten Lernrückständen sollen ein Viertel aller Schüler erreichen. Zur Unterstützung des dualen Systems, das durch die Pandemie erschwert wurde, sieht der Plan finanzielle Anreize für Unternehmen vor, Auszubildende einzustellen und weiterzubeschäftigen, und trägt so zur Erfüllung der Jugendgarantie 8 bei. Mit der „Sozialgarantie 2021“ trägt der Plan durch die Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 % dazu bei, einen Anstieg der in Deutschland hohen Lohnnebenkosten zu verhindern. Darüber hinaus wird im Plan die Entwicklung eines digitalen Rentenportals zugesagt, das den Bürgerinnen und Bürgern eine Übersicht über ihre individuellen Altersversorgungsansprüche liefern und sie so bei ihrer Rentenplanung unterstützen soll. Auch sind im Plan Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Gesundheitssystems vorgesehen, die der Gesellschaft insgesamt zugutekommen dürften.

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(21)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe d und des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der Aufbau- und Resilienzplan geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme zur Durchführung der im Plan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 9 (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) verursacht (Einstufung A). Im deutschen Aufbau- und Resilienzplan wird bewertet, ob der o.g. Grundsatz eingehalten wird. Die Bewertung wurde nach der in den technischen Leitlinien der Europäischen Kommission für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2021) 1054, ABl. C 58 vom 18.2.2021, S. 1) beschriebenen Methode durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die sechs in Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten Umweltziele, nämlich Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Die Umweltverträglichkeit wird für jede Maßnahme einzeln beurteilt, d. h. für jede Reform oder Investition wird eine Einzelbewertung durchgeführt.

Beitrag zum ökologischen Wandel und zum Erhalt der biologischen Vielfalt

(22)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und des Anhangs V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen (Einstufung A). Auf Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele entfallen mindestens 42 % der im Plan vorgesehenen Gesamtzuweisung (berechnet nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der Aufbau- und Resilienzplan mit den Angaben im nationalen Energie- und Klimaplan 2030 in Einklang.

(23)Der Plan stellt in hohem Maße auf die Säule des ökologischen Wandels ab. Um in Bereichen wie der Energiewende und der Anpassung an den Klimawandel zur Erreichung der Klimaziele beizutragen, sieht der Plan ein breites Spektrum an Maßnahmen vor, die sich in drei Hauptaktionsbereiche unterteilen lassen. Erstens betreffen eine Reihe der im Plan vorgesehenen Maßnahmen die Entwicklung einer effizienten Wasserstoffwirtschaft im Industriebereich sowie in der Wirtschaft allgemein, wobei der Schwerpunkt auf erneuerbaren Wasserstoff gelegt wird. Zweitens werden auch erhebliche Anstrengungen zur Beschleunigung der Investitionen in klimafreundliche Mobilität unternommen, um die Herausforderungen anzugehen, denen Deutschland in Bezug auf einen nachhaltigen Verkehr gegenübersteht. Und drittens enthält der Plan eine Reihe von Maßnahmen, um klimafreundliches Bauen und Renovieren voranzutreiben, wobei das energieeffiziente Renovieren deutlich im Vordergrund steht.

(24)Diese Maßnahmen tragen unmittelbar zum ökologischen Wandel, insbesondere zum Klimaschutz bei. Indem sie besonders die Kreislaufwirtschaft fördern und Schadstoffemissionen verringern, tragen sie auch indirekt zu den übrigen Zielen des ökologischen Wandels bei und sind mit dem nationalen Energie- und Klimaplan („NECP“) Deutschlands für 2021-2030 und dem deutschen Klimaschutzplan 2050 abgestimmt. Der Plan enthält keine expliziten Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, doch da die genannten Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels – einer der größten Bedrohungen für die Biodiversität – beitragen, können sie auch der Erhaltung der biologischen Vielfalt förderlich sein. Deutschland hat die Einhaltung des Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ systematisch bewertet. Diese Bewertung hat ergeben, dass keine der vorgeschlagenen Maßnahmen die biologische Vielfalt beeinträchtigt.

Beitrag zum digitalen Wandel

(25)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen (Einstufung A). Auf Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele im Digitalbereich entfallen mindestens 52 % der im Plan vorgesehenen Gesamtzuweisung (berechnet nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241).

(26)Mit einem erheblichen Anteil an der Gesamtmittelzuweisung und der starken Präsenz digitaler Aspekte bei den meisten Komponenten des deutschen Aufbau- und Resilienzplans wird dem digitalen Wandel und den Herausforderungen, die sich daraus in allen Bereichen ergeben, in diesem Plan ein hoher Stellenwert beigemessen.

(27)Die Digitalisierung von öffentlichen Verwaltungsleistungen, einschließlich des öffentlichen Gesundheitsdienstes, und Unternehmen – zwei Aspekte, bei denen Deutschland derzeit im Vergleich zur EU insgesamt unterdurchschnittlich abschneidet – wird im Plan adressiert. Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch beschleunigte Digitalisierung und verbesserte Interoperabilität stellt eine eigenständige Komponente des Plans dar. Bei der Komponente zum Gesundheitssystem zielen zudem zwei Maßnahmen auf die beschleunigte Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bzw. der Krankenhäuser ab. Was die Unternehmen angeht, sind Investitionen zur Förderung der digitalen und ökologischen Transformation der Automobilindustrie vorgesehen.

(28)Mit der Komponente „Digitalisierung der Bildung“ und den innerhalb einer anderen Komponente vorgesehenen Beiträgen zu zwei wichtigen Projekten von gemeinsamem europäischem Interesse, nämlich Mikroelektronik und Cloud- und Edge-Infrastrukturen der nächsten Generation, sieht der Plan zudem wichtige Maßnahmen in Sachen Humankapital und Investitionen in fortgeschrittene digitale Technologien vor.

Dauerhafte Wirkung

(29)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe g und des Anhangs V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan in Deutschland eine weitgehend dauerhafte Wirkung zeigt (Einstufung A).

(30)Die darin enthaltenen Reformen der öffentlichen Verwaltung sollen die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen voranbringen, Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen abbauen und die Planung und Genehmigung öffentlicher Investitionsprojekte weiter beschleunigen. Von diesen Maßnahmen wird erwartet, dass sie den Rückstand bei den öffentlichen Investitionen aufholen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen langfristig investitionsfreundlicher machen, stellen sie doch die Qualität der öffentlichen Infrastruktur sowie effiziente digitale Verwaltungsleistungen sicher und ermöglichen lang anhaltende produktivitätssteigernde Wirkungen.

(31)Der Plan enthält ein Maßnahmenbündel zur Einführung CO2-freier Energieträger mit besonderem Schwerpunkt auf erneuerbarem Wasserstoff, emissionsarmer Mobilität und Wohnungsbau; zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, Bildungs- und Gesundheitswesen sowie Unternehmen; sowie zur Erleichterung des Zugangs zu Kompetenzen und Qualifikationen für vulnerable Jugendliche. Werden diese Herausforderungen angegangen, sollte dies ein nachhaltiges und inklusives Wachstum ermöglichen. Auch wird erwartet, dass sich diese Maßnahmen dauerhaft günstig auf Humankapital und Ressourceneffizienz auswirken. Verstärkt werden können die dauerhaften Auswirkungen des Plans auch durch Synergien zwischen dem Plan und anderen Programmen (einschließlich der Kohäsionsfonds), insbesondere durch umfassende Adressierung territorialer Herausforderungen und durch Förderung einer ausgewogenen Entwicklung.

Überwachung und Durchführung

(32)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe h und des Anhangs V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen, um die wirksame Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren (Einstufung A).

(33)Für die wirkungsvolle Implementierung des Plans zuständig sind die Koordinierungsstelle im Bundesministerium der Finanzen und die jeweiligen Fachressorts. Die für die Ausarbeitung, Aushandlung und Sicherstellung einer wirkungsvollen und ordnungsgemäßen Implementierung jeweils vorgesehenen Modalitäten sind – was den gesetzlichen Auftrag und die administrative Kapazität anbelangt – glaubwürdig. Die im Plan vorgesehenen Etappenziele und Zielwerte sind sinnvoll, um die Implementierung zu überwachen. Sie sind klar und realistisch und die dafür festgelegten Indikatoren sind relevant, annehmbar und solide. Die Etappenziele und Zielwerte sind auch für bereits abgeschlossene, gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung förderfähige Maßnahmen relevant. Eine zufriedenstellende Erreichung dieser Etappenziele und Zielwerte im Zeitverlauf ist Voraussetzung, um einen Auszahlungsantrag zu begründen. Die von den deutschen Behörden beschriebenen Überprüfungsmechanismen, Datenerhebungsverfahren und Zuständigkeiten erscheinen hinreichend solide, um die Auszahlungsanträge bei Erreichen der Etappenziele und Zielwerte angemessen begründen zu können.

(34)Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass eine Finanzierung aus der Fazilität gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2021/241 kommuniziert und bekannt gemacht wird. Im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung kann technische Unterstützung beantragt werden, um die Mitgliedstaaten bei der Durchführung ihres Plans zu unterstützen.

Kosten

(35)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und des Anhangs V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im Aufbau- und Resilienzplan angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des Plans in mittlerem Maße angemessen und plausibel (Einstufung B), steht mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz in Einklang und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(36)Die gelieferten Kostenschätzungen und Belege weisen einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad auf, und die Berechnungen gehen nicht gleichermaßen in die Tiefe. Den gelieferten Informationen zufolge besteht kein Grund, die Angemessenheit oder Plausibilität der Kosten in Zweifel zu ziehen. Allerdings hätte die diesbezügliche Sicherheit erhöht werden können, wenn für bestimmte Maßnahmen detailliertere Schätzungen geliefert worden wären. Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans stehen mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz in Einklang und entsprechen den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Schutz der finanziellen Interessen

(37)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe j und des Anhangs V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen, um Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der genannten Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben (Einstufung A), und geeignet, eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung und durch andere Unionsprogramme wirksam zu verhindern. Dies lässt die Anwendung anderer Instrumente und Mechanismen zur Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von EU-Recht, insbesondere auch zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.

(38)Das im deutschen Aufbau- und Resilienzplan beschriebene interne Kontrollsystem stützt sich in hohem Maße auf die bestehenden nationalen Prüfverfahren und -strukturen, sodass angemessene Befugnisse und Verwaltungskapazitäten gegeben sind. Mit der Koordinierungsstelle im Bundesministerium der Finanzen, den internen Kontrollstellen in den einzelnen Fachministerien und dem Bundesrechnungshof werden die Akteure und deren Funktionen und Zuständigkeiten bei der Wahrnehmung der internen Kontrollaufgaben klar benannt. Aufgrund der Unabhängigkeit der Akteure und der vorschriftsmäßigen Trennung der jeweiligen Funktionen sind die Kontrollsysteme als robust und angemessen zu betrachten.

(39)Die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden als wirksam angesehen, um Unregelmäßigkeiten wie Betrug, Korruption oder Interessenkonflikte bei der Verwendung der Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität zu verhindern, aufzudecken und zu beheben. Gleiches gilt für die Vermeidung von Doppelfinanzierung durch die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere Unionsprogramme. Regulierungsrahmen und implementierende öffentliche Stellen werden angemessen beschrieben, und die für Kontrollen zuständigen Akteure verfügen über die zur Wahrnehmung ihrer jeweiligen Funktionen und Aufgaben erforderlichen rechtlichen Befugnisse und Verwaltungskapazitäten. Für die angemessene Erhebung, Speicherung und Weiterleitung der für die Implementierung seines Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Daten hat Deutschland die Einrichtung eines integrierten IT-Systems angekündigt. Um etwaige Schwachstellen zu ermitteln und umgehend mit der Umsetzung etwaiger Empfehlungen aus Prüfberichten zu beginnen und die vollständige Erfassung sämtlicher in Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241 genannter Daten zu gewährleisten – und sei es durch ein Übergangssystem – hat Deutschland damit begonnen, sein IT-System vom Bundesrechnungshof prüfen zu lassen. Deutschland hat zugesagt, zu diesen Daten Zugang zu gewähren.

Kohärenz des Plans

(40)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe k und des Anhangs V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben in hohem Maße kohärent (Einstufung A).

(41)Der deutsche Aufbau- und Resilienzplan hat ein kohärentes Narrativ mit klarer strategischer Ausrichtung auf den ökologischen und digitalen Wandel. Bei jeder Komponente sind die Reformen und Investitionen auf die Erreichung kohärenter Ziele gerichtet und die erwarteten Ergebnisse verstärken einander. Auch komponentenübergreifend sind die geplanten Maßnahmen kohärent und komplementär, wobei die geplanten Investitionen von Strukturmaßnahmen flankiert werden, um größere Wirkung zu erzielen. Auch die Maßnahmen in den verschiedenen Komponenten sind kohärent und ergänzen einander. Zur Förderung einer noch breiteren Kohärenz zwischen den Instrumenten, insbesondere auch mit den europäischen Kohäsionsfonds, wird Deutschland zu einer ausgewogenen territorialen Zuweisung der Mittel ermutigt.

Geschlechtergerechtigkeit

(42)Der Themenbereich Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit für alle wird unter mehreren Komponenten des Plans behandelt. Besonders relevant sind in diesem Zusammenhang die Maßnahmen, mit denen das Angebot an hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung verbessert werden soll, und die sowohl die Geschlechtergerechtigkeit fördern als auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Benachteiligungen abbauen sollen. Die Programme zur Sicherung von Ausbildungsplätzen und zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pandemiebedingten Lernrückständen dürften überproportional jungen Menschen aus vulnerablen Bevölkerungsgruppen, u. a. auch Jugendlichen mit Migrationshintergrund, zugute kommen.

Sicherheitsselbstbewertung

(43)Eine Selbstbewertung der Sicherheit gemäß Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/241 wurde nicht vorgelegt, da dies von Deutschland nicht für sinnvoll erachtet wurde.

Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte

(44)Ein zentrales Merkmal des deutschen Aufbau- und Resilienzplans ist die Einbeziehung einiger wichtiger geplanter Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse („IPCEI“), nämlich Wasserstoff (1 500 000 000 EUR), Mikroelektronik (1 500 000 000 EUR) und Nächste Generation von Cloud- und Edge-Infrastruktur und -Services (750 000 000 EUR). Diese Projekte wurden gemeinsam mit anderen Ländern ins Leben gerufen.

Konsultationsprozess

(45)Nach der von Deutschland gelieferten Kurzbeschreibung des Konsultationsprozesses wurden die maßgeblichen Interessenträger bei Erstellung des Plans konsultiert und ihre Stellungnahmen gebührend berücksichtigt. Die Bundesländer wurden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowohl im Vorfeld als auch auf verschiedenen Stufen der Planerstellung einbezogen. Ihren Standpunkten, insbesondere was das Kompetenzgefüge während der Implementierungsphase angeht, wurde im Plan Rechnung getragen. Der Bundestag wurde regelmäßig über den Inhalt des Plans unterrichtet. Die Stellungnahmen der Sozialpartner und die Standpunkte von Umweltverbänden haben insbesondere in der Auswahl der im Plan enthaltenen Maßnahmen ihren Niederschlag gefunden. Nach den Konsultationen wurde ein Teil der ursprünglich vorgesehenen Reformen und Investitionen angepasst oder aus dem Plan entfernt. Auch Sozialverbände und Vertreter aus Industrie, Unternehmen und Zivilgesellschaft sowie der Nationale Produktivitätsausschuss wurden konsultiert. Bei den im Plan enthaltenen grenzübergreifenden Projekten hat Deutschland eng mit den anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammengearbeitet.

(46)Auch bei der Implementierung des Plans ist eine kontinuierliche Abstimmung mit den Bundesländern sowie den Kommunen vorgesehen. Auf Wunsch der Bundesländer sind regelmäßige Koordinierungsgespräche zwischen den für diejenigen Reformen und Investitionen verantwortlichen Bundes- und Länderressorts vorgesehen, die im föderalen Kompetenzgefüge direkt in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Auch in die Berichterstattung über den Umsetzungsfortschritt sollen die Bundesländer eng und frühzeitig eingebunden werden. Um zu gewährleisten, dass sich die maßgeblichen Akteure mit den Maßnahmen identifizieren, müssen alle betroffenen kommunalen Behörden und Interessenträger, einschließlich der Sozialpartner, während des gesamten Umsetzungsprozesses eingebunden werden.

Positive Bewertung

(47)Nachdem die Kommission den Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands nach Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der Verordnung (EU) 2021/241 positiv bewertet und befunden hat, dass er die in der genannten Verordnung festgelegten Bewertungskriterien in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten im vorliegenden Beschluss die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die relevanten Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, den die Union für die Durchführung des Plans in Form nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung bereitstellt.

Finanzieller Beitrag

(48)Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Deutschlands belaufen sich auf 26 518 833 613 EUR 10 und liegen damit über dem maximalen finanziellen Beitrag. Da der Aufbau- und Resilienzplan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt und der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans höher ist als der für Deutschland bereitgestellte maximale finanzielle Beitrag, sollte der dem deutschen Aufbau- und Resilienzplan zugewiesene finanzielle Beitrag gemäß Artikel 11 dieser Verordnung dem Gesamtbetrag des für Deutschland verfügbaren finanziellen Beitrags entsprechen.

(49)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Berechnung des maximalen finanziellen Beitrags für Deutschland bis zum 30. Juni 2022 zu aktualisieren. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung sollte für Deutschland nun ein Betrag bereitgestellt werden, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Sofern dies nach Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags erforderlich ist, sollte der Rat den vorliegenden Beschluss auf Vorschlag der Kommission unverzüglich ändern und an den aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag anpassen.

(50)Die bereitzustellende Unterstützung wird aus den Mitteln finanziert, die die Kommission auf der Grundlage von Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates 11 im Namen der Union an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die Unterstützung sollte in Tranchen ausgezahlt werden, wenn Deutschland die jeweiligen Etappenziele und Zielwerte, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat.

(51)Deutschland hat eine Vorfinanzierung in Höhe von 2 250 000 000 EUR beantragt. Dieser Betrag sollte Deutschland vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen bereitgestellt werden.

(52)Dieser Beschluss sollte das Ergebnis von Verfahren zur Vergabe von Unionsmitteln im Rahmen anderer Unionsprogramme als der gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Fazilität sowie möglicher Verfahren im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere von Verfahren nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 AEUV, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten keinesfalls ihrer Pflicht, etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags bei der Kommission anzumelden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1
Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des deutschen Aufbau- und Resilienzplans auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Artikel 2
Finanzieller Beitrag

(1)Die Union stellt Deutschland einen finanziellen Beitrag in Höhe von 25 613 478 442 EUR 12 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Es wird ein Betrag in Höhe von 16 291 323 631 EUR bereitgestellt, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Vorbehaltlich der gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisierten Berechnung eines Betrags für Deutschland, der dem genannten Betrag entspricht oder diesen übersteigt, wird im Rahmen einer zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 einzugehenden rechtlichen Verpflichtung ein weiterer Betrag in Höhe von 9 322 154 811 EUR bereitgestellt.

(2)Der finanzielle Beitrag der Union wird Deutschland von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. 2 250 000 000 EUR werden in Form einer Vorfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Vorfinanzierung und die Zahlungen können von der Kommission in einer oder mehreren Tranchen bereitgestellt werden. Die Höhe der Tranchen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

(3)Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie anteilig von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.

(4)Die Freigabe der Tranchen im Einklang mit der Finanzierungsvereinbarung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Deutschland in zufriedenstellender Weise die einschlägigen Etappenziele und Zielwerte erreicht hat, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten rechtlichen Verpflichtungen müssen die Etappenziele und Zielwerte spätestens bis zum 31. August 2026 erreicht werden, damit eine Auszahlung erfolgen kann.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(3)    SWD(2021) 401 final
(4)    Die endgültige Annahme durch den Rat nach Billigung durch den Europäischen Rat steht noch aus. Der von der Eurogruppe am 16. Dezember 2020 vereinbarte Wortlaut ist abrufbar unter: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14356-2020-INIT/de/pdf
(5)    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23).
(6)    Auf diese makroökonomischen Ungleichgewichte beziehen sich die Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 aus den Jahren 2019 und 2020.
(7)    Diese Simulationen tragen der Gesamtwirkung von NextGenerationEU Rechnung, wozu auch die Finanzmittel für ReactEU und die aufgestockten Mittel für Horizont Europa, InvestEU, den Fonds für einen gerechten Übergang, die ländliche Entwicklung und RescEU zählen. In der Simulation nicht berücksichtigt sind die möglichen positiven Auswirkungen von Strukturreformen, die erheblich sein können.
(8)    Empfehlung des Rates vom 30. Oktober 2020 zum Thema „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (ABl. C 372 vom 4.11.2020, S. 1).
(9)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).
(10)    Deutschland hat zwei Kostenschätzungen vorgelegt. Der Brutttowert des Plans beträgt 27 949 882 000 EUR. Darin ist für einige Maßnahmen die Mehrwertsteuer enthalten, während bei mindestens 26 518 833 613 EUR die Mehrwertsteuer nicht enthalten ist.
(11)    ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.
(12)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Deutschlands an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der in Artikel 11 der genannten Verordnung festgelegten Methode.
Top

Brüssel, den 22.6.2021

COM(2021) 341 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen Durchführungsbeschluss des Rates

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Deutschlands

{SWD(2021) 163 final}


ANHANG

Inhaltsverzeichnis

A. KOMPONENTE 1.1: Dekarbonisierung insb. durch erneuerbaren Wasserstoff

B. KOMPONENTE 1.2: Klimafreundliche Mobilität

C. KOMPONENTE 1.3: Klimafreundliches Bauen und Sanieren

D. KOMPONENTE 2.1: Daten als Rohstoff der Zukunft

E. KOMPONENTE 2.2: Digitalisierung der Wirtschaft

F. KOMPONENTE 3.1: Digitalisierung der Bildung

G. KOMPONENTE 4.1: Stärkung der sozialen Teilhabe

H. KOMPONENTE 5.1: Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems

I. KOMPONENTE 6.1: Moderne öffentliche Verwaltung

J. KOMPONENTE 6.2: Abbau von Investitionshemmnissen



ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

   A. KOMPONENTE 1.1: Dekarbonisierung insb. durch erneuerbaren Wasserstoff

Mit dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans wird den Erfordernissen des Klimaschutzes über eine Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen (THG) in der Wirtschaft begegnet. Ziel der Komponente ist es, die Nutzung von Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien produziert wird, zu fördern und vorrangig zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gemäß dem deutschen Nationalen Energie- und Klimaplan mit Schwerpunkt auf der Industrie beizutragen. Die Komponente ist auch als Beitrag zu den industrie-, innovations- und beschäftigungspolitischen Zielen gedacht.

Mithilfe der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu Investitionen in den ökologischen Wandel unterstützt, und sie bildet einen Baustein bei der Konzeption eines sauberen, effizienten und integrierten Energiesystems (länderspezifische Empfehlung Nr. 2 von 2019 und länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

1.1.1 Investition: Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Ziel des geplanten Wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Project of Common European Interest – im Folgenden „IPCEI“) 1 im Bereich Wasserstoff ist es, den notwendigen Markthochlauf von Wasserstoff und seiner Derivate zu beschleunigen, um emissionsintensive industrielle Prozesse zu dekarbonisieren und neue Anwendungsbereiche in Deutschland und Europa zu entwickeln.

Die Maßnahme besteht in einer finanziellen Unterstützung für integrierte Vorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette der geplanten IPCEI im Bereich Wasserstoff. In Bezug auf die Erzeugung liegt der Schwerpunkt der geplanten IPCEI auf dem Aufbau eines großen Elektrolysepotenzials zur Erzeugung von grünem Wasserstoff an Standorten, an denen ausreichend erneuerbar produzierter Strom zur Verfügung steht. Innerhalb dieses Rahmens soll bis zu 500 MW Elektrolysepotenzial aufgebaut werden. In Bezug auf die Infrastruktur wird erwartet, dass dies zum Aufbau einer deutschen und europäischen Transport- und Speicherinfrastruktur für Wasserstoff beitragen wird.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

1.1.2 Investition: Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Die Maßnahme dient dem Ziel, die Industrie bei der Umstellung von emissionsintensiven Produktionsverfahren auf treibhausgasarme Verfahren zu unterstützen. Konkret soll Unternehmen geholfen werden, die Herausforderungen des Wandels zu bewältigen, die insbesondere aus den hohen Kosten und dem hohen wirtschaftlichen Risiko der Entwicklung klimaneutraler Technologien bestehen.

Gefördert werden die Forschung und Entwicklung, die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von Maßnahmen im industriellen Maßstab. Die Förderung soll als Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt werden. Die Maßnahme richtet sich an Unternehmen aus energieintensiven Industriezweigen mit prozessbedingten Treibhausgasemissionen (insbesondere Stahl, Zement, Kalk, Chemie, Nicht-Eisen-Metalle, Glas und Keramik), die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen. Es sollen jedoch nur Projekte gefördert werden, deren Emissionen wesentlich niedriger sind als die Benchmarks, die im EU-Emissionshandelssystem festgelegt sind. 2

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein. Darüber hinaus plant Deutschland, die Maßnahme mit Förderungen aus dem nationalen Haushalt über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern.

1.1.3 Investition: Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip „Carbon Contracts for Difference“

Ziel der Maßnahme ist, wie bei Maßnahme 1.1.2, die Einführung neuer klimafreundlicherer Produktionstechnologien in der energieintensiven Industrie. Das spezifische Ziel der Maßnahme besteht darin, für die Unternehmen Investitionssicherheit für klimaneutrale Technologien zu schaffen und prozessbedingte Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, dauerhaft zu reduzieren.

Es sollen Klimaschutzverträge zwischen dem Staat und energieintensiven Industrien geschlossen werden, um die höheren Betriebskosten innovativer Technologien abzufedern. Diese Verträge garantieren Unternehmen, die in Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen investieren, einen festen CO2-Preis über eine festgelegte Laufzeit. Das Programm wird sich voraussichtlich in erster Linie an Unternehmen der Stahl-, Chemie- und Baustoffindustrie richten, in denen prozessbedingte Emissionen besonders schwer zu vermeiden sind. Es sollen jedoch nur Projekte gefördert werden, deren Emissionen wesentlich niedriger sind als die Benchmarks, die im ETS-Emissionshandelssystem festgelegt sind. 3

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. Dezember 2021 beginnen und bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein. Darüber plant Deutschland, die Maßnahme mit Förderungen aus dem nationalen Haushalt über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern.

1.1.4 Investition: Projektbezogene Forschung (Klimaschutzforschung)

Wie schon bei den anderen Maßnahmen dieser Komponente besteht das Ziel dieser Maßnahme darin, einen Beitrag zum allgemeinen Ziel der Dekarbonisierung der Wirtschaft im Einklang mit den für 2050 angestrebten Zielen zu leisten. Der Schwerpunkt liegt hier jedoch stärker auf KMU und Firmen in der Grundstoffindustrie.

Es sollen Kooperationsprojekte in den folgenden drei Bereichen unterstützt werden: i) KlimaPro-Industrie (Klimaschutz in der Industrie), ii) KMU-innovativ und iii) Klimaresilienz. Im ersten Bereich liegt der Schwerpunkt auf dem Klimaschutz in der Grundstoffindustrie mit dem Ziel, die industrielle Forschung und die Entwicklung neuer Verfahren, mit denen sich Treibhausgasemissionen vermeiden lassen, zu fördern. Der zweite Schwerpunktbereich umfasst Maßnahmen zur Förderung von Innovationen von KMU, die zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz beitragen. Schließlich konzentriert sich der dritte Bereich auf Maßnahmen zur Förderung von Projekten zur Klimaresilienz durch Kommunen und kommunale Unternehmen mit Partnern aus der Forschung (Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

1.1.5 Investition: Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Diese Maßnahme dient dem generellen Ziel der Dekarbonisierung der Wirtschaft, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Kernfragen zur Bereitstellung von grünem Wasserstoff für das zukünftige Energiesystem liegen soll.

Forschungsseitig befasst sich eine erste Leitinitiative mit den Herausforderungen der serienmäßigen Herstellung von Wasser-Elektrolyseuren. Der Schwerpunkt einer zweiten Leitinitiative liegt auf der integrierten, direkten Offshore-Erzeugung von Wasserstoff und seiner Folgeprodukte auf See mithilfe von Offshore-Windenergie. Mit einer dritten Leitinitiative soll das Potenzial von Technologien zum Wasserstoff-Transport untersucht und bewertet werden.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Etappenziel

Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens

Projektskizzen wurden von Unternehmen eingereicht

  -

 -

 -

Q2

2021

Das Interessenbekundungsverfahren wurde abgeschlossen. Es wurden potenzielle Projekte und Projektteilnehmer in Deutschland ermittelt.

2

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Etappenziel

Ausstellung erster Förderbescheide

Ausgestellte Förderbescheide

  -

 -

 -

Q1

2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben Entscheidungen über Förderzusagen an Zuwendungsempfänger/Antragsteller ausgestellt, sodass mit der Durchführung der ausgewählten Projekte begonnen werden konnte.

3

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Zielwert

Mittelbindung von mindestens 500 000 000 EUR

 -

Mio. EUR

0

500

Q2

2024

Mindestens 500 000 000 EUR wurden in Übereinstimmung mit den erteilten Förderbescheiden für Wasserstoffprojekte bereitgestellt.

4

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Etappenziel

Evaluation des Förderprogramms

Erster Evaluationsbericht (Zwischenbericht) veröffentlicht

 -

 -

 -

Q4

2025

Die Evaluierer haben einen ersten Evaluationsbericht vorgelegt, der eine erste Bewertung der direkten und indirekten Auswirkungen der Beihilfe sowie eine Bewertung zur Geeignetheit und Angemessenheit der Fördermaßnahme enthalten soll. Im Evaluationsbericht sollen insbesondere die Erfolge in Bezug auf Folgendes bewertet werden: Ausbau des Elektrolysepotenzials, systemdienliche Integration ins Energiesystem (Vermeidung von Netzengpässen), Ausbau bedarfsgerechter Infrastrukturen, Implementierung von Wasserstofftechnologien zur Dekarbonisierung. Die Evaluierer sollen auch den Erfolg des Markthochlaufs der Wasserstofftechnologien und ihre Relevanz für das Energiesystem und den Energiebedarf bewerten. Die Bewertung soll an externe und unabhängige Evaluierer vergeben werden.

5

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Zielwert

Mittelbindung von mindestens 1 500 000 000 EUR

 -

Mio. EUR

0

1 500

Q3

2026

Mindestens 1 500 000 000 EUR wurden in Übereinstimmung mit den erteilten Förderbescheiden für Wasserstoffprojekte bereitgestellt.

6

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Zielwert

Schaffung von mindestens 300 MW Elektrolysekapazität

Megawatt

0

300

Q3

2026

Mindestens 300 MW Elektrolysepotenzial soll geschaffen werden.

7

1.1.2 Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie

Inkrafttreten der Förderrichtlinie

  -

  -

  -

Q1

2021

Die Richtlinie ist in Kraft getreten und Unternehmen können Anträge einreichen.

8

1.1.2 Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Zielwert

Ausstellung von Förderbescheiden

 -

Anzahl

0

20

Q4

2024

Den Zuwendungsempfängern/Antragstellern wurden Förderbescheide ausgestellt, sodass mit der Durchführung der ausgewählten Projekte begonnen werden konnte.

9

1.1.2 Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Zielwert

Mittelabfluss an die geförderten Projekte

 -

Mio. EUR

0

426,823

Q3

2026

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 449 288 000 EUR wurden Mittel in Höhe von mindestens 426 823 000 EUR an die Zuwendungsempfänger ausbezahlt.

10

1.1.2 Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Zielwert

Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Industrie

 -

Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (jährliche Vermeidung)

0

1

Q3

2026

Die Maßnahme hat zur Vermeidung von mindestens 1 Million Tonnen CO2-Äquivalenten in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten der Jahre 2025/2026 geführt, wie durch die vom Zuwendungsempfänger an den Projektträger übermittelten Zwischen-/Endberichte belegt wird. In den Berichten muss angegeben sein, wie viele Treibhausgasemissionen (THG) durch die umgesetzten Projekte vermieden werden konnten, im Vergleich zu den THG-Emissionen, die ohne die Maßnahme entstanden wären. Die durch die Maßnahme erzielte Gesamtreduzierung von THG-Emissionen soll in einem gesonderten Bericht zusammengefasst werden.

11

1.1.3 Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference

Etappenziel

Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens für Klimaschutzverträge

Unternehmen reichen Interessenbekundungen für Klimaschutzverträge beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein

  -

  -

  -

Q4

2021

Das Interessenbekundungsverfahren wurde abgeschlossen: die Unternehmen haben ihr Interesse zur Förderung ihrer Projektvorhaben durch Klimaschutzverträge bekundet und Projekte wurden ausgewählt.

12

1.1.3 Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference

Etappenziel

Förderrichtlinie für das Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference

Inkrafttreten der Förderrichtlinie

 -

 - 

 -

Q3

2022

Die Richtlinie für das Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference ist in Kraft getreten und Unternehmen können Anträge einreichen.

13

1.1.3 Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference

Zielwert

Mittelabfluss an die geförderten Projekte

 -

Mio. EUR

0

522,5

Q3

2026

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 550 000 000 EUR wurden Mittel in Höhe von mindestens 522 500 000 EUR an die Zuwendungsempfänger ausbezahlt.

14

1.1.4 Projektbezogene Forschung (Klimaschutzforschung)

Zielwert

Bewilligung der Anträge auf Förderung klimabezogener Forschungsprojekte

 -

Anzahl der bewilligten Anträge

0

45

Q4

2021

Die Förderung der im Rahmen der Ausschreibung ausgewählten klimabezogenen Forschungsprojekte wurde bewilligt.

15

1.1.4 Projektbezogene Forschung (Klimaschutzforschung)

Zielwert

Mittelabfluss an die geförderten Projekte

 -

Mio. EUR

0

57

Q4

2025

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 60 000 000 EUR wurden Mittel in Höhe von mindestens 57 000 000 EUR an die Zuwendungsempfänger ausbezahlt.

16

1.1.4 Projektbezogene Forschung (Klimaschutzforschung)

Zielwert

Abschluss der geförderten klimabezogenen Forschungsprojekte

 -

Anzahl

0

45

Q4

2025

Die Projekte abgeschlossen, wie durch Vorlage der Abschlussberichte belegt.

17

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Etappenziel

Förderaufruf zum Ideenwettbewerb „Wasserstoffrepublik Deutschland“

Veröffentlichung des Wettbewerbs auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 -

 -

 -

Q2

2020

Der Wettbewerb mit den Förderbedingungen wurde auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung veröffentlicht und für Bewerbungen eröffnet.

18

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Zielwert

Ausstellung von Förderbescheiden

 -

Anzahl der ausgestellten Förderbescheide

0

150

Q2

2022

Den Zuwendungsempfängern/Antragstellern wurden Förderbescheide ausgestellt, sodass mit der Durchführung der ausgewählten Projekte begonnen werden konnte.

19

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Zielwert

Abschluss der geförderten Projekte

 -

Anzahl

0

150

Q3

2026

Die Projekte wurden abgeschlossen, wie durch die Verfügbarkeit der offiziellen Schlussberichte belegt. In diesen Berichten sind die erzielten Ergebnisse im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen.

20

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Zielwert

Mittelabfluss an die geförderten Projekte

 -

Mio. EUR

0

560

Q3

2026

Von den für die Leitprojekte bereitgestellten 700 000 000 EUR wurden mindestens 560 000 000 EUR an die Zuwendungsempfänger ausbezahlt. Berechnung auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Zahlungen.

21

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Zielwert

Mittelfestlegung für Leitprojekte zu Forschung und Innovation

 -

Mio. EUR

0

665

Q3

2026

Von den für die Leitprojekte bereitgestellten 700 000 000 EUR wurden mindestens 665 000 000 EUR festgelegt.

   B. KOMPONENTE 1.2: Klimafreundliche Mobilität 

Mit dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans wird den Erfordernissen des Klimaschutzes über den Schwerpunkt Verkehrssektor begegnet.

Das Ziel der Komponente ist es, zu einer erheblichen Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor beizutragen. Dadurch soll insbesondere erreicht werden, alternative Technologien im Verkehrssektor nachhaltig zu etablieren, sie energieeffizienter, klima- und umweltfreundlicher zu gestalten und auf diese Weise die Energiewende im Verkehr weiter voranzutreiben.

Die Förderung der Marktentwicklung der Elektromobilität und die dadurch ausgelösten Investitionen in nachhaltige Mobilitätstechnologien sollen auch die Transformation hin zu einer klimaneutralen Automobil- und Zulieferindustrie unterstützen und Deutschland dabei helfen, seine Wirtschaft mittel- und langfristig zu stärken.

Mithilfe dieser Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung unterstützt, dass Deutschland „schwerpunktmäßig in den ökologischen und digitalen Wandel investiert, insbesondere in nachhaltigen Verkehr (…) sowie Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

B.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

1.2.1 Investition: Unterstützung der Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur

Die Maßnahme widmet sich der allgemeinen Herausforderung, klimafreundliche Mobilitätslösungen zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors entwickeln zu müssen. Diese Maßnahme ist insbesondere auf die Notwendigkeit ausgerichtet, ein flächendeckendes Netz an Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu entwickeln. Das ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für den Erfolg der Elektromobilität, da der Kauf von E-Fahrzeugen durch die derzeit fehlende Ladeinfrastruktur behindert wird.

Die Maßnahme umfasst Beihilfen für die Errichtung von Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation. Die Unterstützung wird im Wege der Projektförderung für ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu betreibendes Förderprogramm gewährt. Es werden sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen gefördert.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

1.2.2 Investition: Förderrichtlinie Elektromobilität

Diese Maßnahme widmet sich ebenfalls der allgemeinen Herausforderung, klimafreundliche Mobilitätslösungen zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors entwickeln zu müssen. Die Ziele umfassen insbesondere den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität sowie den Aufbau kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für die Beschaffung von E-Fahrzeugen für kommunale und gewerbliche Fahrzeugflotten, einschließlich der für den Betrieb dieser Fahrzeuge erforderlichen Ladeinfrastruktur. Außerdem sollen anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Ausarbeitung von Elektromobilitätsprojekten (kommunal und gewerblich) sowie die Erarbeitung von Elektromobilitätskonzepten gefördert werden. Die Unterstützung wird im Wege der Projektförderung für ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu betreibendes Förderprogramm gewährt.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

1.2.3 Investition: Unterstützung für den Austausch des privaten Fuhrparks

Die allgemeine Herausforderung, der durch diese Maßnahme begegnet werden soll, ist dieselbe wie bei Maßnahme 1.2.2. Die Förderung der Elektromobilität bildet einen wesentlichen Teil des Bestrebens, die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die Herausforderung, den Anteil reiner E-Fahrzeuge an der gesamten Fahrzeugflotte (1,2 % im Jahr 2020) zu erhöhen, der insbesondere gegenüber den im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehenen 7 Millionen bis 10 Millionen Elektrofahrzeugen noch sehr gering ausfällt.

Die Maßnahme soll die in der Regel höheren Kaufpreise von Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor minimieren und so den Markt anreizen. Die Mittel werden ausschließlich für die Förderung von Nullemissionsfahrzeugen sowie Plug-In-Hybriden verwendet, die weniger als 50 g CO2/km emittieren.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

1.2.4 Reform: Verlängerung des Erstzulassungszeitraumes für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge 

Die allgemeine Herausforderung, der durch diese Maßnahme begegnet werden soll, ist dieselbe wie bei Maßnahme 1.2.2. Die Förderung der Elektromobilität bildet einen wesentlichen Teil des Bestrebens, die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Die Maßnahme besteht in einer zehnjährigen Steuerbefreiung beginnend mit der Erstzulassung eines Elektrofahrzeugs. Sie soll auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt sein. Die Steuerbefreiung soll für alle natürlichen und juristischen Personen gelten.

Die Durchführung der Reform soll bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

1.2.5 Investition: Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben

Die allgemeine Herausforderung, der durch diese Maßnahme begegnet werden soll, ist dieselbe wie bei Maßnahme 1.2.2. Ziel der Maßnahme ist es, den Markthochlauf von Bussen mit alternativem Antrieb im Personenverkehr zu unterstützen. Derzeit werden im Busverkehr immer noch fast ausschließlich Dieselbusse eingesetzt. Mit der Umstellung auf emissionsarme Busantriebe soll ein Beitrag zur Verringerung der Klimaauswirkungen und zu schadstoffärmerer Luft geleistet werden.

Bei der Maßnahme handelt es sich um Zuschüsse, die auf der Grundlage von Ausschreibungen vergeben werden. Die Finanzierungsmittel sollen vorwiegend batterieelektrischen Bussen, E-Omnibussen, Bussen mit Brennstoffzellen und Bussen mit 100 % Biomethan-Antrieb zugutekommen. Eine betriebsnotwendige Infrastruktur und Machbarkeitsstudien zu alternativen Antrieben im öffentlichen Verkehr können ebenfalls unterstützt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzierung von Biomethan-Bussen begrenzt bleiben wird (der Anteil an Gasbussen hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen und liegt derzeit bei ca. 2 % Anteil an den im Einsatz befindlichen Stadtbussen).

Die Umsetzung der Maßnahme soll im dritten Quartal 2021 beginnen und bis zum 30. September 2026 abgeschlossen sein.

1.2.6 Investition: Unterstützung zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Auch diese Maßnahme befasst sich mit der Herausforderung der Dekarbonisierung des Verkehrssektors, allerdings liegt der Schwerpunkt auf dem Schienenverkehr. Derzeit werden im Schienengüterverkehr rund 3200 Diesellokomotiven eingesetzt. 60 % davon können als sehr alte Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen eingestuft werden. Durch die Maßnahme sollen diese besonders alten Fahrzeuge substituiert werden, um eine erhebliche Reduzierung von CO2-Emissionen und Luftschadstoffen (wie Stickstoffoxiden und Rußpartikeln) zu erreichen.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für die Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen (bezogen auf den Antriebstrang) oder die Umrüstung auf alternative Antriebe, die für nicht elektrifizierte Strecken eine signifikante CO2-Einsparung gegenüber konventionellen Dieselfahrzeugen aufweisen. Eine Priorisierung der Anträge erfolgt anhand des Umweltnutzens.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

1.2.7 Investition: Förderung der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr

Diese Maßnahme soll in Verbindung mit Komponente 1.1 „Dekarbonisierung, insbesondere durch erneuerbaren Wasserstoff“ zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors beitragen. Das Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen Zulieferindustrie für die Wasserstoff- und die Brennstoffzellentechnologie. Dies umfasst, dass die Produktion von Brennstoffzellenstapeln sowie seriennahe Komponenten- und Fahrzeug-Erprobung in Deutschland ermöglicht werden sollen.

Ein neues Technologie- und Innovationszentrum Wasserstofftechnologie wird sich auf die Wertschöpfungskette der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für Mobilitätsanwendungen konzentrieren. Dadurch wird außerdem die Bereitstellung einer Entwicklungs-, Zertifizierungs- und Standardisierungseinrichtung ermöglicht, die aufgrund der frühen Marktphase und der damit verbundenen hohen Kosten nicht ohne Unterstützung durch die öffentliche Hand erfolgen kann. Durch die Maßnahme sollen auch die Fördermöglichkeiten für die Fahrzeug- und Zuliefererindustrie über die bereits bestehenden Förderrichtlinien im Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie verstärkt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

B.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

22

1.2.1 Unterstützung der Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinien

Zwei Förderrichtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht

  -

 -

 -

Q4

2021

Veröffentlichung der zwei Förderrichtlinien im Bundesanzeiger, sodass förderfähige Organisationen/Haushalte Anträge einreichen können: (1) „Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden“ sowie (2) „öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“.

23

1.2.1 Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur

Zielwert

Ausbau des öffentlichen Ladenetzes für Elektrofahrzeuge

 -

Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte

0

50 000

Q4

2025

Es wurden mindestens 50 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit Unterstützung aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert.

24

1.2.1 Unterstützung der Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur

Zielwert

Ausbau der Ladepunkte an Wohngebäuden

 -

Anzahl der Ladepunkte an Wohngebäuden

0

400 000

Q4

2023

Es wurden mindestens 400 000 Ladepunkte an Wohngebäuden mit Unterstützung aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert.

25

1.2.2 Förderrichtlinie Elektromobilität

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinie

Inkrafttreten der im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie

  -

 -

 -

Q4

2020

Die Förderrichtlinie zum Ausbau kommunaler und gewerblicher E-Fahrzeugflotten und der Ladeinfrastruktur sowie zur damit verbundenen anwendungsorientierten FuE (E-Mobilitätskonzepte/-designs) und zu E-Mobilitätskonzepten wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht, sodass förderfähige Organisationen/Haushalte Anträge einreichen können.

26

1.2.2 Förderrichtlinie Elektromobilität

Zielwert

Mittelfestlegung

 -

Mio. EUR

0

71,25

Q4

2022

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 75 000 000 EUR wurden mindestens 71 250 000 EUR festgelegt.

27

1.2.2 Förderrichtlinie Elektromobilität

Zielwert

Aufbau kommunaler und gewerblicher E-Mobilitätsflotten

 -

Anzahl der E-Fahrzeuge

0

4 000

Q2

2024

Kommunen, Unternehmen und andere förderfähige Organisationen haben mit Unterstützung des Zuschusssystems Förderzusagen für mindestens 4000 E-Fahrzeuge erhalten.

28

1.2.2 Förderrichtlinie Elektromobilität

Zielwert

Abschluss der vorläufigen Elektromobilitätskonzepte

 -

Anzahl der abgeschlossenen vorläufigen Elektromobilitätskonzepte

0

80

Q2

2024

Mindestens 80 vorläufige Elektromobilitätskonzepte wurden für Kommunen, Unternehmen oder andere förderfähige Organisationen abgeschlossen.

29

1.2.3 Unterstützung für den Austausch des privaten Fuhrparks

Zielwert

Förderung der Beschaffung von 240 000 Elektrofahrzeugen

 -

Anzahl der erworbenen E-Fahrzeuge

0

240 000

Q1

2021

Die Zuwendungsempfänger haben auf der Grundlage der geänderten Förderrichtlinie, die am 8. Juli 2020 in Kraft getreten ist, Zuschüsse für die Beschaffung von insgesamt 240 000 Elektrofahrzeugen erhalten.

30

1.2.3 Unterstützung für den Austausch des privaten Fuhrparks

Zielwert

Förderung der Beschaffung von weiteren 320 000 Elektrofahrzeugen

 -

Anzahl der erworbenen E-Fahrzeuge

240 000

560 000

Q4

2022

Die Zuwendungsempfänger haben auf der Grundlage der geänderten Förderrichtlinie, die am 8. Juli 2020 in Kraft getreten ist, Zuschüsse für die Beschaffung von insgesamt 560 000 Elektrofahrzeugen (kumuliert) erhalten.

31

1.2.4 Verlängerung des Erstzulassungszeitraumes für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge

Etappenziel

Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Gesetzliche Grundlage für das Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes geschaffen

  -

 -

 -

Q4

2020

Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zur Verlängerung des Erstzulassungszeitraumes für E-Fahrzeuge für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung ist in Kraft getreten.

32

1.2.4 Verlängerung des Erstzulassungszeitraumes für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge

Etappenziel

Evaluation der Maßnahme

Die Maßnahme soll fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten in dem im Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgesehenen Rahmen evaluiert werden.

  -

 -

 -

Q1

2026

Im Rahmen der Evaluation soll geprüft werden, ob die Bemessungsgrundlagen der Kraftfahrzeugsteuer auch zukünftig geeignet sind, weiterhin Anreize für umwelt- und klimaschonende Mobilität zu geben. Hierfür sollen insbesondere die Daten der Zollverwaltung und des Kraftfahrt-Bundesamtes herangezogen werden (vgl. BT-Drs. 19/20978 S. 16). Die Evaluation soll veröffentlicht werden.

33

1.2.5 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben

Etappenziel

Veröffentlichung der Förderrichtlinie

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

  -

 -

 -

Q3

2021

Die Förderrichtlinie zur Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativem Antrieb wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

34

1.2.5 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben

Zielwert

Bewilligung von Anträgen

 -

Mio. EUR

0

1 031

Q3

2025

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 1 085 000 000 EUR wurden mindestens 1 031 000 000 EUR für Vorhaben für den Ankauf von Bussen genehmigt und die Bestellungen der entsprechenden Busse ermöglicht.

35

1.2.5 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben

Zielwert

Bestellungen der Busse mit alternativen Antrieben

 -

Anzahl der bestellten Busse

0

2 800

Q3

2026

Mindestens 2800 Busse mit alternativen Antrieben wurden mithilfe der Förderung bestellt.

36

1.2.6 Unterstützung zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinie

Inkrafttreten

  -

 -

 -

Q1

2021

Die Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr ist in Kraft getreten, sodass förderfähige Organisationen Anträge einreichen können.

37

1.2.6 Unterstützung zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Zielwert

Bewilligung von Anträgen

 -

Mio. EUR

0

215,65

Q3

2024

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 227 000 000 EUR wurden mindestens 215 650 000 EUR für Beschaffungsprojekte im Bereich des Schienenverkehrs genehmigt und die Bestellungen der entsprechenden Schienenfahrzeuge ermöglicht.

38

1.2.6 Unterstützung zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Zielwert

Bestellung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben

 -

Anzahl der bestellten Schienenfahrzeuge

0

280

Q4

2024

Mindestens 280 Schienenfahrzeuge (Lokomotiven) mit alternativen Antrieben (gegenüber konventionellen Diesel-Antrieben) wurden mithilfe der Förderung bestellt; dies ist belegt durch die verbindliche Zuschlagserteilung beim Fahrzeughersteller durch den Zuwendungsempfänger für die Lieferung der beantragten Fahrzeuge.

39

1.2.7 Förderung der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderung zur Verlängerung bestehender Förderrichtlinien des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) (oder Veröffentlichung neuer Förderlichtlinien, wenn Projekte/Vorhaben von bestehenden Förderrichtlinien nicht ausreichend abgedeckt sind).

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

  -

 -

 -

Q4

2021

Die einschlägigen Förderrichtlinien des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP), die derzeit bis 30. Juni 2021 befristet sind, wurden zeitlich verlängert, und diese Verlängerung ist in Kraft getreten. Wenn im Rahmen der Maßnahme geplante Projekte nicht ausreichend durch bestehende Förderrichtlinien abgedeckt sind, sollen gesonderte Förderrichtlinien angenommen werden.

40

1.2.7 Förderung der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr

Zielwert

Bewilligung von Projekten für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellanwendungen im Verkehr

  -

Anzahl der bewilligten Projekte

0

170

Q4

2025

Mindestens 170 Projekte im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie in der Marktaktivierung für Wasserstoff- und Brennstoffzellanwendungen im Verkehr wurden genehmigt und der Beginn der Durchführung der geförderten Projekte ermöglicht.

41

1.2.7 Förderung der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr

Etappenziel

Einrichtung eines Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologie

Zumindest teilweise Aufnahme des Betriebs des Zentrums

  -

 -

 -

Q3

2026

Das Technologie- und Innovationszentrum soll zumindest teilweise in Betrieb sein, auch wenn beispielsweise Bauarbeiten möglicherweise noch nicht abgeschlossen sind. Eine teilweise Inbetriebnahme des Zentrums garantiert, dass die eigentlichen Unterstützungsleistungen für Unternehmen und Interessenträger erbracht werden können.

   C. KOMPONENTE 1.3: Klimafreundliches Bauen und Sanieren

Mit dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans wird den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Energiewende über den Schwerpunkt energieeffiziente Sanierungen begegnet.

Im Bausektor strebt Deutschland eine Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 um rund 40 % gegenüber dem derzeitigen Stand an (120 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020). Deutschland verfolgt das Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2050 auch beim Gebäudebestand in Deutschland auf Null zu setzen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben.

Die klimafreundliche Bau- und Sanierungskomponente soll durch Steigerung von Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Es sollen auch begleitende Maßnahmen für die Holzbaubranche mit Blick auf Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und klimafreundliche Verfahren ergriffen werden, da Holz potenziell einen klimafreundlichen und ressourcenschonenden Baustoff darstellt und zu kosten- und zeiteffizienten Bau- und Sanierungsweisen führt.

Mithilfe der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung in Bezug auf den ökologischen Wandel unterstützt, insbesondere hinsichtlich sauberer, effizienter und integrierter Energiesysteme, und indirekt dadurch, dass Wohnraum bezahlbarer gemacht wird (länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung Nr. 2 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

C.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

1.3.1 Investition: Weiterentwicklung des klimafreundlichen Bauens mit Holz

Ziel dieser Investition ist eine beschleunigte Entwicklung, Einführung und Verbreitung von innovativen Technologien, Verfahren, Produkten und Dienstleistungen (digitaler Wandel) zur stärkeren Nutzung von Holz als klimafreundlichem Baustoff. Die Maßnahme soll zudem dazu beitragen, Strukturnachteile und Hemmnisse zu überwinden, um das Bauen mit Holz auch im großvolumigen, mehrgeschossigen Bauen gleichberechtigt etablieren zu können. Um die Herausforderung des hierfür notwendigen Wissens-, Innovations- und Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Praxis zu bewältigen, wird mit der Maßnahme ferner darauf abgezielt, die Vernetzung von Unternehmen und Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen im Bereich des klimafreundlichen Bauens mit Holz zu verbessern.

Zu diesem Zweck soll der Förderschwerpunkt der Maßnahme auf Beratungsdienste (Analysen, Bewertungen und Empfehlungen) mit dem Ziel der stärkeren Nutzung von Holz (Nadel-/Laubholz) als Baustoff gelegt und mit Digitalisierung, Dienstleistungs- und Unternehmensinnovationen, Unternehmensoptimierung und Recyclefähigkeit von Bauprodukten verbunden werden. Die Maßnahme soll sich auch auf die Entwicklung von Innovationsclustern im Zusammenhang mit den Innovations- und Entwicklungspotenzialen des klimafreundlichen Bauens mit Holz konzentrieren. Angesichts der Struktur der Branche sollen KMU die Hauptbegünstigten der Förderung sein.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein. Dies entspricht dem Zeitraum, in dem die Projektträger eine Förderung beantragen können.

1.3.2 Investition: Kommunale Reallabore der Energiewende

Kommunale Reallabore der Energiewende untersuchen und demonstrieren neuartige Lösungen für die effiziente und nachhaltige Energieversorgung von Stadtquartieren. Es werden technische und nicht-technische Innovationen in einem realen Umfeld erprobt und dadurch ein Beitrag zu Technologieentwicklung und Marktdurchdringung geleistet, während die Erprobung als Blaupause für den anschließenden großflächigen Rollout integrierter Lösungen dient.

Reallabore (darunter diese Maßnahme) sind eine der Maßnahmen des deutschen National Energy and Climate Plan (NECP) zur Sektorkopplung.

Es werden mindestens vier gemeinsame Reallabor-Projekte durchgeführt, die mindestens zehn Stadtquartiere abdecken.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

1.3.3 Investition: CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude – Innovationsförderung

Der Schwerpunkt dieser Investitionsmaßnahme liegt auf der Förderung der energieeffizienten Renovierung von Wohngebäuden. Durch die Maßnahme sollen im Durchschnitt Renovierungen von mindestens mittlerer Intensität gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden 4 erreicht werden. Konkret sollen angesichts des derzeitigen Stands des Wohnungsbestands und der Mindestanforderung an die Förderung im Rahmen der Maßnahme (das renovierte Gebäude muss mindestens die Energieeffizienzklasse 100 erreichen) im Durchschnitt Einsparungen von mindestens 45 % des Primärenergiebedarfs und potenziell deutlich höhere Einsparungen (70 %) durch Bonusse für erneuerbare Energien und bessere Energieeffizienzklassen erreicht werden.

Die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans soll bis zum 1. Juli 2021 beginnen und bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein. Darüber hinaus plant Deutschland, die Maßnahme mit Förderungen aus dem nationalen Haushalt über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern.

C.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

42

1.3.1 Weiterentwicklung des klimafreundlichen Bauens mit Holz

Etappenziel

Förderrichtlinie zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz

Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Inkrafttreten der Förderrichtlinie

  -

 -

 -

Q1

2021

Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht, sodass Unternehmen und förderfähige Organisationen Mittel beantragen können.

43

1.3.1 Weiterentwicklung des klimafreundlichen Bauens mit Holz

Zielwert

Bewilligung von Projekten, die sich auf klimafreundliches Bauen mit Holz beziehen

 -

Anzahl der bewilligten Projekte

0

20

Q2

2022

Es wurden mindestens 20 Projekte genehmigt, die es den Zuwendungsempfängern ermöglichen, mit der Durchführung zu beginnen.

44

1.3.2 Kommunale Reallabore der Energiewende 

Zielwert

Bewilligung der „Reallabor“-Projekte

 -

Anzahl der bewilligten Projekte

0

4

Q4

2023

Mindestens vier gemeinsame Reallabor-Projekte wurden durch einen Förderbescheid bewilligt, sodass mit ihrer Durchführung begonnen werden konnte.

45

1.3.2 Kommunale Reallabore der Energiewende

Zielwert

Abschluss der Stadtquartier-Projekte

  -

Anzahl

0

10

Q1

2026

Innovative Anlagen für eine effiziente und nachhaltige Energieversorgung wurden getestet und sind in zehn Stadtquartieren in Betrieb. Die zehn umgesetzten Quartiersvorhaben erreichen und demonstrieren eine Verminderung des Primärenergiebedarfs im Vergleich zur konventionellen Energieversorgung von Gebäuden und leisten somit einen Beitrag zur Dekarbonisierung im Gebäudesektor.

46

1.3.3 CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude – Innovationsförderung 

Etappenziel

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger

  -

 -

 -

Q3

2021

Die Förderrichtlinie wurde veröffentlicht, sodass Haushalte und förderfähige Organisationen Mittel beantragen können.

47

1.3.3 CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude – Innovationsförderung

Zielwert

Abschluss der energieeffizienten Sanierung von 10 000 Wohneinheiten.

  -

Anzahl der sanierten Wohneinheiten

0

10 000

Q4

2024

Mindestens 10 000 Wohneinheiten wurden im Rahmen des Fördersystems saniert; die entsprechenden Arbeiten wurden vollständig durchgeführt und die entsprechenden Zuschüsse ausbezahlt.

48

1.3.3 CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude – Innovationsförderung

Zielwert

Abschluss der energieeffizienten Sanierung weiterer 30 000 Wohneinheiten

 -

Anzahl

10 000

40 000

Q2

2026

Mindestens 40 000 Wohneinheiten wurden im Rahmen des Fördersystems saniert; die entsprechenden Arbeiten wurden vollständig durchgeführt und die entsprechenden Zuschüsse ausbezahlt.

   D. KOMPONENTE 2.1: Daten als Rohstoff der Zukunft

Mit dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans soll der Wandel zu einer sicheren und dynamischen Datenwirtschaft unterstützt werden. Dies geschieht durch die Förderung datengetriebener Innovationen im Rahmen der am 27. Januar 2021 von der Bundesregierung angenommenen Datenstrategie 5 und im Rahmen großer länderübergreifender Initiativen durch Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation sowie First Industrial Deployment in strategischen Technologiebereichen, die mit Datenverarbeitung verbunden sind (Mikroelektronik und nächste Generation von Cloud-Infrastrukturen und -Services).

Mithilfe dieser Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu Investitionen in den digitalen Wandel unterstützt (länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung Nr. 2 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

D.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

2.1.1 Reform: Eine innovative Datenpolitik für Deutschland

Ziel der Maßnahme ist die Förderung des Teilens und der innovativen Nutzung von Daten. Insbesondere soll dadurch der Mangel an Infrastrukturen, Datenkompetenz, Anreizen zum Teilen von Daten und Investitionsanreizen in die Datenwirtschaft behoben werden.

Die Investition besteht in der Förderung von Projekten, die hauptsächlich im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählt werden und folgende Maßnahmen umfassen:

-Netzwerke und Forschung und Entwicklung im Bereich Software für High-Performance-Computing,

-Pilotvorhaben / Use Cases / Reallabore („regulatory Data Sandboxes“) zur Erprobung und wissenschaftlichen Begleitung von Datentreuhandmodellen,

-ein Forschungsnetzwerk aus sechs Living Labs, die Depersonalisierung von Daten in bestimmten Anwendungsdomänen wie Healthcare, Automotive, Retail und Manufacturing untersuchen,

-Forschungsprojekte zu Technologien zur Anonymisierung von Daten,

-Maßnahmen zur Entwicklung der Datenkompetenz in verschiedenen Wissenschaftsfeldern (darunter auch weniger datenintensive),

-Data Science Labore, die mit der nationalen Forschungsdateninfrastruktur verbunden sind,

-Unterstützung für Nachwuchswissenschaftler im Bereich Datenwissenschaften,

-Unterstützung der Hochschulen bei der Nachnutzung, gemeinsamen Nutzung und Verwaltung von Forschungsdaten,

-Monitoring zu Datenkompetenzen der deutschen Bevölkerung,

-Data Literacy Kurse für Studierende und andere Lernende,

-Forschung und Innovation in Bezug auf Architekturen, Institutionen und Räume für die Datengesellschaft,

-Erstellung einer frei verfüglichen „Toolbox“ für mehr Datenkompetenz, und

-ein Pilotprojekt zur Datenkooperation in der Lebensmittelwertschöpfungskette.

Ein spezifisches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Datenkompetenz und Datennutzung in der Bundesverwaltung soll ebenfalls unterstützt werden. Dies soll unter anderem Folgendes beinhalten:

-eine Bestands-Analyse der bereits zur Erhöhung der Datenkompetenz ergriffenen Maßnahmen,

-die Erfassung der Datenkompetenz in den öffentlichen Verwaltungen,

-die Einrichtung von Chief Data Scientists oder ähnlicher Funktionen in allen Bundesministerien,

-die Einrichtung und Stärkung interner Datenlabore und -kompetenzzentren in den Bundesministerien und -behörden, darunter insbesondere das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Umweltbundesamt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, und

-die Schaffung einer Digitalakademie an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, in der alle Fortbildungsangebote zur Unterstützung der Digitalisierung gebündelt werden.

Die Durchführung der Reform soll bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

2.1.2 Investition: IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

Ziel der Maßnahme ist es, zu einer grenzüberschreitenden Initiative beizutragen, um die Europäische Union mit Fähigkeiten in der Elektronikentwicklung und im Einsatz der nächsten Generation vertrauenswürdiger Low-Power-Prozessoren und anderer elektronischer Komponenten auszustatten.

Die Initiative soll als geplantes Wichtiges Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) 6 umgesetzt werden.

Die Investition besteht in der Unterstützung von deutschen Teilnehmern an Projekten, die im Rahmen des geplanten IPCEI durchgeführt werden sollen.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

2.1.3 Investition: IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

Ziel der Maßnahme ist es, zu einer groß angelegten grenzüberschreitenden Initiative beizutragen, um die Entwicklung und das First Industrial Deployment intelligenter Cloud- und Edge-Lösungen zu fördern, die hochinnovativ, vollständig interoperabel, hochsicher, energieeffizient und vollständig datenschutzkonform sind.

Die Initiative soll als geplantes IPCEI umgesetzt werden.

Die Investition besteht in der finanziellen Unterstützung von deutschen Teilnehmern an Projekten, die im Rahmen des geplanten IPCEI durchgeführt werden sollen.

Durch die Auswahlkriterien soll sichergestellt werden, dass mehr als 50 % dieser Projekte als eine ihrer Hauptprioritäten den Aspekt der Energieeffizienz behandeln und mit dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren konform sind.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

D.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

.

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

49

2.1.1 Eine innovative Datenpolitik für Deutschland

Etappenziel

Projektstart

Start aller Projekte

 -

 -

 -

Q4

2022

Alle Projekte und Maßnahmenpakete dieser Maßnahme wurden gestartet. Gegebenenfalls wurden Auswahlverfahren abgeschlossen und ausgewählte Projekte eingeleitet.

50

 2.1.1 Eine innovative Datenpolitik für Deutschland

Zielwert

Aufbau personeller Ressourcen und Fähigkeiten in den Bundesministerien

 -

Anteil der Bundesministerien mit Datenabteilungen und internen Datenlabors

 0

95 

 Q3

2026 

Mindestens 95 % der Bundesministerien haben einen „Chief Data Scientist“ oder eine gleichwertige Abteilung sowie ein internes Datenlabor eingerichtet

51

 2.1.1 Eine innovative Datenpolitik für Deutschland

Zielwert

Mittelausführung – Auszahlung in Höhe von mindestens 464 400 000 EUR für die unterstützten Projekte

 -

Mio. EUR

0

464,4

Q3

2026

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 516 000 000 EUR wurden mindestens 464 400 000 EUR für geplante Projekte und Maßnahmenpakete ausbezahlt.

52 

 2.1.2 IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

 Etappenziel

Inhaltliche Gestaltung des geplanten IPCEI

Abschluss des nationalen Interessenbekundungsverfahrens zur Feststellung der Projekte in Deutschland

 -

 -

 -

 Q2

2021

Das Interessenbekundungsverfahren wurde abgeschlossen. Es wurden potenzielle Projekte und Projektteilnehmer in Deutschland ermittelt.

53

2.1.2 IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

Zielwert

Start der ersten Projekte

 -

 Anzahl der Projekte

10

Q4

2022

Es wurden zehn Förderbescheide unterzeichnet.

54

2.1.2 IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

Zielwert

Mittelausführung – Auszahlung in Höhe von mindestens 1 275 000 000 EUR für die unterstützten Projekte

 -

Mio. EUR

0

1 275

Q3

2026

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 1 500 000 000 EUR wurden mindestens 1 425 000 000 EUR festgelegt (durch Unterzeichnung von Förderbescheiden) und mindestens 1 275 000 000 EUR an Projekte ausbezahlt.

55

2.1.3 IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

Etappenziel

Start der FuE- und FuI-Projekte

Unterzeichnung der Förderbescheide für FuE- und FuI-Projekte

 -

 -

 -

Q4

2022

Die Förderbescheide wurden für alle FuE- und FuI-Projekte unterzeichnet, die unter die Entscheidung zur staatlichen Beihilfe für das IPCEI fallen. Durch die Auswahlkriterien wurde sichergestellt, dass mehr als 50 % dieser Projekte als eine ihrer Hauptprioritäten den Aspekt der Energieeffizienz behandeln und mit dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren konform sind.

56

2.1.3 IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

Etappenziel

Abschluss der FuE- und FuI-Projekte und Start der großskalierten Pilotierung der Use Cases

Veröffentlichung eines Berichts zum Stand der Projekte

 -

 -

 -

Q4

2024

Ein Bericht über den Stand der Initiative wird veröffentlicht.

57

2.1.3 IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

Zielwert

First Industrial Deployment von Lösungen, die im Rahmen der Maßnahme entwickelt wurden.

 -

Anzahl der Use Cases, die in großskalierten Pilotprojekten und schließlich in First Industrial Deployments umgesetzt werden

0

1

Q3

2026

Mindestens einer der in der großskalierten Pilotphase behandelten Use Cases wird schließlich als First Industrial Deployment umgesetzt.

58

 2.1.3 IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

 Zielwert

Mittelausführung – Auszahlung in Höhe von mindestens 637 500 000 EUR für die unterstützten Projekte

  -

Mio. EUR

0

637,5

Q3

2026

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 750 000 000 EUR wurden mindestens 712 500 000 EUR festgelegt (durch Unterzeichnung von Förderbescheiden) und mindestens 637 500 000 EUR an Projekte ausbezahlt. Mehr als 50 % dieser geförderten Projekte haben als eine ihrer Hauptprioritäten den Aspekt der Energieeffizienz behandelt und sind mit dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren konform.

   E. KOMPONENTE 2.2: Digitalisierung der Wirtschaft

Mit dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans soll der digitale Wandel der deutschen Wirtschaft unterstützt werden, auch im Hinblick auf die sich daraus ergebenden Herausforderungen. Durch die Komponente werden wesentliche Aspekte wie Forschung und Innovation im Bereich der digitalen Technologien und Kompetenzen behandelt. Außerdem sollen die Automobil- und die Bahnindustrie gezielt unterstützt werden.

Mithilfe dieser Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu Investitionen in den digitalen Wandel unterstützt (länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung Nr. 2 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

E.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

2.2.1 Investition: Investitionsprogramm Fahrzeughersteller/Zulieferindustrie

Ziel der Maßnahme ist es, im Rahmen eines Programms zur Unterstützung von Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie den digitalen und ökologischen Wandel in der Automobilindustrie zu unterstützen. 7

Die Investition besteht in der Förderung von Projekten, die im Rahmen von vier Ausschreibungen ausgewählt werden, die drei Modulen entsprechen und Folgendes behandeln:

-Modul (a):

oInvestitionen in die Fahrzeugbranche, wobei insbesondere zukunftsorientierte Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in der Fahrzeugindustrie unterstützt werden, mit dem Ziel, die Produktionsprozesse energieeffizienter und digitaler zu gestalten, und

oFörderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich der Digitalisierung der Produktionsprozesse und der Industrie 4.0 in der Automobilindustrie.

-Modul (b):

oUnterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den Bereichen automatisiertes Fahren, innovative Antriebstechnologien und Leichtbau in Fahrzeugtechnologien.

-Modul (c):

oFörderung regionaler Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie, die sich insbesondere an die Zulieferindustrie richten, mit den Schwerpunkten Technologietransfer zwischen Unternehmen aus besonders vom Strukturwandel betroffenen Regionen, Umstellung auf klimaneutrale Antriebe und Digitalisierung und Modernisierung der Produktionsprozesse in der Industrie.

Es werden ausschließlich Zukunftsinvestitionen gefördert, die einen erheblichen Beitrag zu den Digitalisierungs- und Klimazielen des Programms leisten, das von Deutschland zur Unterstützung von Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie gestartet wurde. Daher ist eine gezielte Förderung von Technologien für fossile Verbrennungsmotoren im Fahrzeug-Bereich nicht vorgesehen.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

2.2.2 Reform: Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“

Ziel der Maßnahme ist die Förderung sogenannter „Weiterbildungsverbünde“, die die Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere für Beschäftigte von KMU unterstützen. Konkret sollen der Auf- bzw. Ausbau von Netzwerken für berufliche Weiterbildung gefördert werden, damit Unternehmen u. a. Erfahrungen anderer Betriebe, Bildungs- und Beratungsstätten sowie institutioneller Einrichtungen für die Ausgestaltung ihrer eigenen strategischen Personalentwicklungs- und Weiterbildungsplanung nutzen können. Durch die „Weiterbildungsverbünde“ soll den beteiligten Bildungsträgern auch ermöglicht werden, ihre Angebote anzupassen.

Die Investition besteht in der Unterstützung von rund 40 Pilotprojekten, die durch eine der Ausschreibungen im Rahmen des Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ ausgewählt wurden.

Die Durchführung der Reform soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

2.2.3 Investition: Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr (dtec.bw)

Mit der Maßnahme sollen Forschungs- und Innovationstätigkeiten in strategischen Technologiebereichen für die Zukunft gefördert werden, um zur Stärkung der digitalen und technologischen Souveränität Deutschlands und Europas beizutragen.

Die Investition besteht in der Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten unter der Leitung des Zentrums für Digitalisierung und Technologieforschung der Bundeswehr (dtec.bw).

Die entsprechenden Forschungsprojekte fokussieren inhaltlich zukunftsträchtige digitale Handlungsfelder und Schlüsseltechnologien, im Einklang mit den Prioritäten der Hightech-Strategie der Bundesregierung („Nachhaltigkeit“, „Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Sicherheit“ sowie „Wirtschaft und Arbeit 4.0“):

-Weltraumforschung, Raumfahrttechnik und Weltraumkommunikation,

-Sensortechnik und integrierte Sensorsysteme,

-Innovative, vernetzte Mobilität,

-Cybersicherheit einschließlich Quantenkommunikation,

-Forschung zu Risiko, kritischen Infrastrukturen, Sicherheit und Konflikt,

-Technologien, Methoden und Auswirkungen der Digitalisierung (z. B. additive Fertigung),

-Digitalisierung des Energie- und Produktionssektors, nachhaltige Infrastrukturentwicklung,

-Künstliche Intelligenz, Robotik und Intelligente Physische Systeme, und

-Kompetenzen für die digitale Arbeitswelt sowie Leadership-Modelle der Zukunft.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

2.2.4 Investition: Förderung der Digitalisierung der Bahn durch Ersatz konventioneller Stellwerke/ Schnellläuferprogramm zur Beschleunigung des Rollouts der „Digitalen Schiene Deutschland“ (SLP)

Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Digitalisierung der Eisenbahn im Rahmen der Initiative „Digitale Schiene Deutschland“ und des Schnellläuferprogramms für ein beschleunigtes Rollout. Im Rahmen dieser Initiative werden öffentliche und private Akteure (u. a. das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Forschungs- und technische Organisationen und die Industrie) zusammengebracht, um standardisierte, interoperable und modulare Komponenten für die Digitalisierung des Eisenbahnbetriebs zu entwickeln.

Die Investition besteht in der Finanzierung von sieben Pilotprojekten des Programms, mit denen Lösungen entwickelt werden sollen, um alte Stellwerke und Systeme zum Schutz von Bahnübergängen durch Sicherheitssysteme der neuesten digitalen Generation zu ersetzen.

Durch vier dieser Projekte sollen etablierte Unternehmen in der Lage sein, neue Lösungen in einem operativen Kontext sicherzustellen, während durch die anderen drei den zusätzlichen Anbietern die Möglichkeit geboten werden soll, ihre Lösungen durch Labortests zu prüfen. Die im Rahmen dieser Projekte entwickelten neuen Lösungen sollen mit den technischen Spezifikationen des Programms „Digitale Schiene Deutschland“ kompatibel sein. Ferner wird erwartet, dass sie durch einheitliche Systemschnittstellen upgrade-fähig und kompatibel mit einem nachfolgenden ETCS (Europäisches Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem) sind.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

E.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

59

2.2.1 Investitionsprogramm Fahrzeughersteller/Zulieferindustrie

Etappenziel

Veröffentlichung aller Förderrichtlinien

Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Bundesanzeiger

 -

 -

 -

Q1

2021

Alle Förderrichtlinien für die vier Arten von Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind rechtsverbindlich geworden.

60

2.2.1 Investitionsprogramm Fahrzeughersteller/Zulieferindustrie

Zielwert

Genehmigung der Vorhaben

 -

Anzahl der genehmigten Vorhaben

0

401

Q1

2023

Mindestens 401 Förderprojekte (für die drei Module) wurden genehmigt und erhielten einen Unterstützungsbescheid zur Durchführung.

61

2.2.1 Investitionsprogramm Fahrzeughersteller/Zulieferindustrie

Zielwert

Erfolgreicher Abschluss der Projekte

 -

Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Projekte

0

531

Q3

2026

Mindestens 531 zwischen 2021 und 2026 genehmigte Förderprojekte wurden erfolgreich abgeschlossen.

62

 2.2.2 Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“

 Etappenziel

Veröffentlichung der Förderrichtlinie 

Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger

  -

 -

 -

 Q2

2020

Die Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist rechtsverbindlich geworden.

63

 2.2.2 Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“

Zielwert

Aktive Beteiligung von zusätzlichen Unternehmen an den Weiterbildungsverbünden

 -

Anzahl der zusätzlichen Unternehmen, die an den Weiterbildungsverbünden teilnehmen

0

200

Q4

2022

Mindestens 200 zusätzliche Unternehmen beteiligen sich an den Weiterbildungsverbünden. Diese Unternehmen beteiligen sich an der Erhebung von Weiterbildungsbedarfen, Ausgestaltung neuer Weiterbildungsmaßnahmen bzw. -modulen sowie Nutzung von vorgeschlagenen Weiterbildungsmaßnahmen bzw. -modulen gemeinsam mit anderen Unternehmen (meint explizit nicht nur die Inanspruchnahme von Informationen sowie Teilnahme an Veranstaltungen). Nur Unternehmen, die nicht bereits zum Start des jeweiligen Weiterbildungsverbundes als Kooperationspartner benannt sind, werden für diesen Zielwert berücksichtigt.

64

 2.2.2 Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“

Zielwert

Überarbeitung bzw. Neukonzipierung von Weiterbildungsmaßnahmen oder -Teilmodulen resultierend aus der Arbeit der Weiterbildungsverbünde

 -

Zahl der überarbeiteten oder neu konzipierten Weiterbildungsmaßnahmen

0

60

Q4

2024

Mindestens 60 Weiterbildungsmaßnahmen oder -Teilmodule unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen, welche durch Weiterbildungsverbünde maßgeblich initiiert oder forciert wurden bzw. bei denen Ergebnisse der Bedarfsanalysen der Koordinierungsstellen von Weiterbildungsverbünden eingeflossen sind, wurden neu konzipiert oder überarbeitet.

65

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Zielwert

Start der Forschungsprojekte

 -

Anzahl der Projekte

0

68

Q1

2021

Es wurden mindestens 68 Förderungen unterzeichnet, und die entsprechenden 68 Projekte haben eine Förderung erhalten und können ihre Forschungstätigkeit aufnehmen.

66

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Etappenziel

Bericht über Forschungs- und Transferoutputs

Veröffentlichung eines Berichts an das Bundesministerium der Verteidigung, in dem der erfolgreiche Projektfortschritt bestätigt wird

 -

 -

 -

Q4

2023

Es wurde ein Bericht an das Bundesministerium der Verteidigung veröffentlicht, in dem die Fortschritte der geförderten Projekte in Bezug auf Forschungsoutputs, Kooperationen und Wissenstransfer sowie Technologietransfer bestätigt werden, durch mindestens (insgesamt):

-200 Veröffentlichungen,

-70 Kooperationen mit anderen Forschungsinstituten,

-30 Kooperationen mit Industrieunternehmen und Start-ups,

-15 Kooperationen mit Agenturen der Bundeswehr und der öffentlichen Verwaltung,

-10 Prototypen von Technologien mit Marktpotenzial, und

-10 Patentanmeldungen.

Darüber hinaus wurde auch eine externe Evaluation der Maßnahme durch den deutschen Wissenschaftsrat veröffentlicht.

67

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Zielwert

Fortführung von Projekten

 -

Anzahl der Projekte, deren Fortschritt als zufriedenstellend bewertet wurde

0

40

Q2

2024

Auf der Grundlage einer Zwischenbewertung werden mindestens 40 Projekte als zufriedenstellend betrachtet, sodass die Aktivitäten fortgesetzt werden können.

68

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Zielwert

Mittelausführung – Auszahlung in Höhe von 700 000 000 EUR an die Empfänger

 -

Für Projekte gezahlte Mittel

0

700

Q3

2026

Insgesamt wurden mindestens 700 000 000 EUR für die im Rahmen der Maßnahme geförderten Projekte bezahlt.

69

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Etappenziel

Bericht über Forschungs- und Transferoutputs

Veröffentlichung eines Berichts an das Bundesministerium der Verteidigung, in dem der erfolgreiche Projektfortschritt bestätigt wird

 -

 -

 -

Q3

2026

Es wurde ein Bericht an das Bundesministerium der Verteidigung veröffentlicht, in dem der Gesamterfolg der geförderten Projekte in Bezug auf Forschungsoutputs, Kooperationen und Wissenstransfer sowie Technologietransfer bestätigt werden, durch mindestens (insgesamt):

-400 Veröffentlichungen,

-60 abgeschlossene Doktorarbeiten,

-100 Kooperationen mit anderen Forschungsinstituten,

-70 Kooperationen mit Industrieunternehmen und Start-ups,

-30 Kooperationen mit Agenturen der Bundeswehr und der öffentlichen Verwaltung,

-20 Prototypen von Technologien mit Marktpotenzial,

-20 Patentanmeldungen, und

-10 Start-up-Projekte.

70

2.2.4 Förderung der Digitalisierung der Bahn durch Ersatz konventioneller Stellwerke/ Schnellläuferprogramm zur Beschleunigung des Rollouts der „Digitalen Schiene Deutschland“

Etappenziel

Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung für das Schnellläuferprogramm zwischen Bund und Deutsche Bahn AG

Unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG

 -

 -

 -

Q4

2020

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG wurde unterzeichnet.

71

2.2.4 Förderung der Digitalisierung der Bahn durch Ersatz konventioneller Stellwerke/ Schnellläuferprogramm zur Beschleunigung des Rollouts der „Digitalen Schiene Deutschland“

Etappenziel

Zwischenbericht zur Umsetzung

Zwischenbericht der DB Netz AG an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Umsetzung des Programms.

 -

 -

 -

Q2

2021

Die DB Netz AG hat dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Bericht zur Umsetzung des Programms vorgelegt.

72

2.2.4 Förderung der Digitalisierung der Bahn durch Ersatz konventioneller Stellwerke/ Schnellläuferprogramm zur Beschleunigung des Rollouts der „Digitalen Schiene Deutschland“

Zielwert

Erfolgreicher Abschluss der Pilotprojekte

-

Anzahl der abgeschlossenen Pilotprojekte

0

7

Q4

2021

Sieben Pilotprojekte des Programms zur Entwicklung von Lösungen, mit denen alte Stellwerke und Systeme zum Schutz von Bahnübergängen durch Sicherheitssysteme der neuesten digitalen Generation ersetzt werden sollen, wurden erfolgreich abgeschlossen, wobei mindestens vier davon unter Betriebsbedingungen und die übrigen im Labor validiert wurden.

   F. KOMPONENTE 3.1: Digitalisierung der Bildung 

Der Schwerpunkt dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans liegt auf der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Investitionen in den digitalen Wandel im Bereich der Bildung. Damit wird das Gesamtziel verfolgt, mehr und bessere digitale Unterrichts- und Lernformen in den verschiedenen allgemeinbildenden und beruflichen Bildungssystemen in Deutschland zu ermöglichen.

Mit der Komponente wird auf die Herausforderung der digitalen Bildung in Deutschland eingegangen. Die seit Langem erkannte Herausforderung wurde durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft, da der damit verbundene Lockdown die Schließung von Bildungseinrichtungen wie Schulen, Ausbildungsstätten und Universitäten zur Folge hatte. Im Zuge der Umstellung auf Online-Bildung werden die Lernprozesse durch eine suboptimale Infrastruktur und nicht optimale digitale Grundkompetenzen gebremst.

Mithilfe der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel, insbesondere auf die Bildung (länderspezifische Empfehlung Nr. 2 von 2020 und Nr. 1 von 2019), sowie auf die Verbesserung der Bildungsergebnisse und des Kompetenzniveaus benachteiligter Gruppen (länderspezifische Empfehlung Nr. 2 von 2019) unterstützt.

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

F.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

3.1.1: Investition: Lehrer-Endgeräte

Diese Investition beinhaltet das Ziel, die Durchführbarkeit digitaler Unterrichts- und Lernformen an allen Schulen in Deutschland zu gewährleisten, und besteht darin, alle Lehrkräfte mit mobilen digitalen Geräten als Leihgeräte auszustatten. Die Maßnahme soll Teil eines umfassenderen Konzepts zur Förderung der digitalen Bildung sein, das nur zum Teil im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans gefördert wird. Die Bereitstellung digitaler Geräte wird von den Schulen sichergestellt.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

3.1.2 Reform: Bildungsplattform

Ziel dieser Maßnahme ist es, die erste Nationale Bildungsplattform für einen umfassenden Bildungsraum zu entwickeln und einzurichten, der mit digitalen Mitteln die Kompetenzentwicklung der Lernenden auf ihrem Bildungsweg fördert. Die Plattform vernetzt existierende und neue digitale Lerndienste und -materialien und ermöglicht einen breiten und offenen Zugang.

Die Durchführung der Maßnahme soll bis zum 31. März 2022 beginnen und bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.1.3 Reform: Bildungskompetenzzentren

Diese Maßnahme hat die Verbesserung und Institutionalisierung der digitalen Bildung als Teil des bestehenden Rahmens für die Lehrerbildung und -fortbildung zum Ziel. Durch die Maßnahme sollen durch die Bereitstellung wissenschaftlicher Inhalte der Aufbau und die Einrichtung von Kompetenzzentren für digitales Unterrichten auf der Grundlage eines Systems der Zusammenarbeit zwischen lehrerbildenden Hochschulen und einschlägig tätigen Fortbildungseinrichtungen, Universitäten und Forschungseinrichtungen unterstützt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

3.1.4 Investition: Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr

Mit dieser Investition sollen bis zu 60 verschiedene Bildungseinrichtungen der Bundeswehr mit moderner Informationstechnik ausgestattet werden. Die Maßnahme soll eine gründliche Analyse des aktuellen Stands und des Modernisierungsbedarfs in den verschiedenen Institutionen sowie ein anschließendes Rollout der erforderlichen Ausrüstung umfassen.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

F.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren

Quantitative Indikatoren

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

(für Etappenziele)

(für Zielwerte)

 

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

73

3.1.1 Lehrer-Endgeräte 

Etappenziel

Verwaltungsvereinbarung

Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen der deutschen Bundesregierung und den Ländern

  -

  -

 -

Q1

2021

Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern zur Durchführung dieser Investition im Bundesanzeiger.

74

3.1.1 Lehrer-Endgeräte 

Zielwert

Auszahlung von mindestens 475 000 000 EUR für die unterstützten Projekte

 -

Mio. EUR

0

475

Q1

2022

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 500 000 000 EUR wurden mindestens 475 000 000 EUR für digitale Ausrüstung für Lehrkräfte ausbezahlt.

75

3.1.1 Lehrer-Endgeräte

Etappenziel

Evaluation der Veränderungen im Bereich der digitalen Infrastruktur und der Nutzung digitaler Medien in Schulen

Evaluation-Abschlussbericht

-

-

-

Q4

2025

Der Evaluationsbericht des Programms bestätigt, dass Lehrkräfte eine Verbesserung der verfügbaren digitalen Infrastruktur und der Nutzung digitaler Medien in der Schule festgestellt haben.

76

3.1.2 Bildungsplattform

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinie für Prototypen für die Bildungsplattform und Start der Ausschreibung

Veröffentlichung der Förderrichtlinie und Ausschreibung im Bundesanzeiger

-

-

-

Q1

2022

Es ist eine Förderrichtlinie für die Entwicklung von drei separaten Prototypen für die Meta-Bildungsplattform sowie für miteinander kompatible Forschungsprojekte, die für Lernende und Lehrende zugänglich sind, in Kraft getreten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Projekte sollen eine Leistungsbeschreibung erstellt und das Vergabeverfahren gestartet werden.

77

3.1.2 Bildungsplattform

Etappenziel

Beta-Launch der Bildungsplattform

Launch der Beta-Version der Plattform auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

-

-

-

Q3

2023

Es soll eine Beta-Version der Bildungsplattform online sein, die alle Dienste und Funktionen umfasst, die in der Funktionsbeschreibung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der höchsten Prioritätsstufe gekennzeichnet sind. Diese Funktionen umfassen Informationszugang, Profil, Kollaboration, Identity und Access Management, Chat-Bot, Workflows und Postfach. Der Launch soll von zusätzlichen Sicherheits- und Datenschutzaudits sowie erfolgreichen Last-Tests begleitet werden.

78

3.1.2 Bildungsplattform

Etappenziel

Evaluation-Abschlussbericht mit Entscheidung über die Zukunft der Bildungplattform

Veröffentlichung des Evaluation-Abschlussberichts im Bundesanzeiger

-

-

-

Q3

2024

Der Evaluation-Abschlussbericht zur Bildungsplattform wurde veröffentlicht, mit Einschätzung zum Projekterfolg gemäß den Kriterien des Projektmonitorings. Das Projekt würde als erfolgreich gelten, falls die Weiterführung der Bildungsplattform empfohlen wird oder festgestellt wird, dass Dienste und Funktionen der Prototypen auf Basis der im Projekt erarbeiteten Ergebnisse durch andere Stakeholder zentral oder dezentral übernommen und fortgeführt werden sollen.

79

3.1.3 Bildungskompetenzzentren 

Etappenziel

Inkrafttreten der ersten Förderrichtlinien und Ausschreibung eines Projektträgers für das Gesamtprogramm

Veröffentlichung der ersten Förderrichtlinien im Bundesanzeiger und Veröffentlichung einer Ausschreibung auf einer Vergabeplattform.

-

-

-

Q4

2021

Unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die erste Förderrichtlinie in Kraft getreten und veröffentlicht worden. Ein Projektträger wurde auf der Grundlage von Bewerbungen ausgewählt, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung auf einer Vergabeplattform eingingen.

80

3.1.3 Bildungskompetenzzentren

Zielwert

Bewilligung von mindestens 45 Forschungsprojekten

-

Anzahl der bewilligten und laufenden Forschungsprojekte

0

45

Q3

2022

Mindestens 45 Forschungsprojekte wurden vom Projektträger genehmigt und laufen bereits. Die Ergebnisse wurden über den Bundesanzeiger und die Website des BMBF veröffentlicht.

81

3.1.3 Bildungskompetenzzentren

Etappenziel

Inkrafttreten weiterer drei Förderrichtlinien

Veröffentlichung der weiteren Förderrichtlinien im Bundesanzeiger

-

-

-

Q3

2022

Unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind drei weitere Förderrichtlinien, die jeweils eine spezifische thematische Ausrichtung haben, in Kraft getreten und wurden veröffentlicht.

82

3.1.3 Bildungskompetenzzentren

Zielwert

Abschluss der Forschungsprojekte

-

Anzahl der abgeschlossenen Forschungsprojekte

0

45

Q3

2026

Mindestens 45 Forschungsprojekte wurden abgeschlossen; dies wird belegt durch einen Evaluation-Abschlussbericht, in dem die Ergebnisse der geförderten Forschungsprojekte vorgestellt und der Mehrwert für die Lehrerbildung im digitalen und digital gestützten Unterricht in den einzelnen Ländern aufgezeigt werden. Die Ergebnisse wurden auf einer Abschlussveranstaltung und auf der Website des BMBF präsentiert.

83

3.1.4 Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr

Etappenziel

Projektvertrag unterzeichnet

Unterzeichnung des Projektvertrags mit dem IT-Dienstleister

-

-

-

Q1

2021

Der Projektvertrag für die Anfangsphase der Bewertung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr wurde zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BBAAINBw), einer dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unmittelbar unterstellten zivilen Bundesoberbehörde, und dem IT-Dienstleister unterzeichnet; darin sind die wichtigsten Schritte für die künftige Evaluation festgelegt.

84

3.1.4 Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr

Zielwert

Analyse der Bildungseinrichtungen und Ermittlung ihres IT-Bedarfs

-

Anzahl der vollständig analysierten Bildungseinrichtungen

0

60

Q1

2022

Ein Evaluationsbericht wurde vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) angenommen. Aus diesem Bericht soll hervorgehen, dass die IT-Umgebung und der Bedarf der 60 initial zu betrachtenden Bildungseinrichtungen analysiert und die Bedürfnisse und Umsetzungsmöglichkeiten ermittelt wurden.

85

3.1.4 Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr

Zielwert

Abschluss der Modernisierung der 60 Bildungseinrichtungen

-

Anzahl der Bildungseinrichtungen, deren Modernisierung abgeschlossen ist

0

60

Q1

2023

Ein Evaluation-Abschlussbericht wurde vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) angenommen. Durch diesen Bericht soll bestätigt werden, dass auf Basis der Analyseergebnisse der 60 Einrichtungen die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit und Mittel abgeschlossen wurden. Das Ergebnis des Prozesses, die bereits erreichten Erfolge im Bereich der (Aus-)Bildung sowie die weitere Vorgehensweise für die Folgejahre sollen aufgezeigt werden.

   G. KOMPONENTE 4.1: Stärkung der sozialen Teilhabe 

Mit dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans werden Ressourcen mobilisiert, um verschiedene Aspekte der sozialen Teilhabe zu verbessern: i) Integration von Frauen und generell von Eltern in den Arbeitsmarkt, ii) Verbesserung der Bildungsergebnisse und des Kompetenzniveaus von Schülerinnen und Schülern mit Lernrückständen, die häufig aus benachteiligten Gruppen stammen, iii) Sicherung von Ausbildungsplätzen und damit die Unterstützung des Arbeitsmarkteinstiegs für junge Menschen, iv) Schutz des Einkommens und der Arbeitsplätze durch Vermeidung einer Erhöhung der Steuerbelastung und v) Verbesserung der Transparenz bei allen drei Säulen des Rentensystems und dadurch des Zugangs zum Sozialschutz.

Mithilfe der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung unterstützt, die vorsieht, den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Bildung zu legen und den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten (länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2019), die Fehlanreize, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, zu verringern und Maßnahmen einzuleiten, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern und dabei gleichzeitig ein angemessenes Rentenniveau aufrechtzuerhalten, sowie die Bildungsergebnisse und das Kompetenzniveau benachteiligter Gruppen zu verbessern (länderspezifische Empfehlung Nr. 2 von 2019) und schwerpunktmäßig in Bildung zu investieren (länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2019 und Nr. 2 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

G.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

4.1.1 Investition: Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21

Mit der Maßnahme sollen die Schaffung neuer Kinderbetreuungseinrichtungen und die Renovierung bestehender Einrichtungen gefördert werden, wodurch 90 000 zusätzliche Plätze entstehen sollen.

Zu diesem Zweck gewährt die Bundesregierung den Ländern und Kommunen Unterstützung, damit diese in neue Gebäude, Erweiterungen, Umbauten, Sanierungen, Renovierungen und Ausstattung investieren können.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

4.1.2 Reform: Sozialgarantie 2021

Durch die Maßnahme soll vermieden werden, dass die finanziellen Auswirkungen von COVID-19 zu einem erheblichen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge führen und eine Senkung des Einkommens und eine Erhöhung der Lohnnebenkosten zur Folge haben.

Zu diesem Zweck soll die Bundesregierung den Sozialversicherungszweigen Transferzahlungen bieten, um ihre Finanzierungslücken zu schließen und dadurch zu vermeiden, dass der Beitragssatz der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021 40 % übersteigt.

Die Durchführung der Reform soll bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

4.1.3 Investition: Programm „Ausbildungsplätze sichern“

Mit der Maßnahme soll der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Verringerung der Zahl der Ausbildungen entgegengewirkt werden.

Zu diesem Zweck soll die Regierung finanzielle Unterstützung für ausbildende KMU leisten, die das bisherige Ausbildungsniveau halten, zusätzliche Ausbildungen schaffen, auf Kurzarbeit für Auszubildende verzichten oder Auszubildende insolventer Betriebe übernehmen.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

4.1.4 Reform: „Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pandemiebedingten Lernrückständen“

Ziel der Maßnahme ist es zu vermeiden, dass sich vorübergehende Lernrückstände aufgrund von COVID-19-bedingten Beeinträchtigungen festigen.

Zu diesem Zweck gewährt die Bundesregierung den Ländern finanzielle Unterstützung, damit diese den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Kurse und Betreuung anbieten, wobei der Schwerpunkt auf Kernfächern und Kernkompetenzen wie Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften liegt.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

4.1.5 Reform: Digitale Rentenübersicht

Mit dieser Maßnahme soll eine Digitale Rentenübersicht erstellt werden – ein Portal, das den Bürgerinnen und Bürgern Informationen über ihre individuelle Absicherung im Alter aus allen drei Säulen (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge) zur Verfügung stellt.

Zu diesem Zweck soll die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Renteninformationsportal einrichten, an dem die verschiedenen Akteure beteiligt sind, um dafür zu sorgen, dass einschlägige Renteninformationen aggregiert werden; ferner stellt sie durch Evaluierung und Weiterentwicklung sicher, dass das Portal nutzerfreundlich ist.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

G.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

86

4.1.1 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21

Etappenziel

Inkrafttreten des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes sowie der Umsetzungsregelungen auf Länderebene

Gesetzliche Grundlage für das Inkrafttreten des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes sowie der Umsetzungsregelungen auf Landesebene

 -

 -

 -

Q4

2020

Die Änderungen zum Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes (KitaFinHG) zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sind in Kraft getreten. Die Länder haben die bundesgesetzlichen Regelungen übernommen und diese in ihren Länderregelungen konkretisiert.

87

4.1.1 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21

Etappenziel

Veröffentlichung der Zwischenberichte gemäß KitaFinHG

Veröffentlichung von Zwischenberichten mit zahlenmäßigen Nachweisen (Finanzierung, Anzahl Betreuungsplätze, Anzahl geförderte Ausstattungen) entsprechend der gesetzlichen Regelung und den diesbezüglichen Abstimmungsgesprächen zwischen Bund und Ländern.

 -

-

-

Q4

2023

Es wurde ein Zwischenbericht über bewilligte und geschaffene Kinderbetreuungsplätze und Ausstattungsinvestitionen (§ 30 Absätze 2 und 3 KitaFinHG) veröffentlicht. Die jeweiligen Länder haben der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung, einschließlich der Finanzierung, der Anzahl der Betreuungsplätze und der Anzahl der geförderten Ausstattungen, entsprechend den Monitoring- und Berichtspflichten Bericht erstattet.

88

4.1.1 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21

Zielwert

Abschluss aller Maßnahmen

 -

 Zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder

 0

90 000 EUR

Q4

2025

Die Länder haben ihren Abschlussbericht über die Umsetzung nach der Kontrolle der Mittelverwendung vorgelegt. In dem Bericht wird bestätigt, dass in ganz Deutschland 90 000 neu geförderte Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege errichtet wurden.

89

4.1.2 Sozialgarantie 2021

Etappenziel

Prüfung des durchschnittlichen Sozialversicherungsbeitragssatzes für das Jahr 2021

Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und Feststellung, dass er nicht über 40 % gestiegen ist

 -

-

-

Q4

2021

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz soll für das Jahr 2021 berechnet und es soll festgestellt werden, dass er nicht über 40 % gestiegen ist. Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz soll als Summe der Beitragssätze zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- (ohne Kinderlosenzuschlag) und Krankenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V) berechnet werden.

90

4.1.3 Unterstützung Auszubildende

Etappenziel

Inkrafttreten der überarbeiteten Förderrichtlinien und des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Veröffentlichung der überarbeiteten Förderrichtlinien

 -

-

-

Q2

2021

Die überarbeiteten Förderrichtlinien für das gesamte Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurden entsprechend dem Kabinettsbeschluss vom 17. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

91

4.1.3 Unterstützung Auszubildende

Zielwert

Mittelabfluss der Förderung für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

-

Mio. EUR

0

652,5

Q4

2022

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 725 000 000 EUR wurden mindestens 652 500 000 EUR im Rahmen des Programms ausbezahlt.

92

4.1.3 Unterstützung Auszubildende

Zielwert

Förderbescheide zu Anträgen für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

 -

Anzahl der förderfähigen Anträge, die eine Förderung erhalten

0

70 000

Q4

2022

Mindestens 70 000 förderfähige Anträge haben im Rahmen des Programms eine Förderung erhalten.

93

4.1.4 Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pandemiebedingten Lernrückständen

Etappenziel

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern über die Bereitstellung von Lernunterstützung für Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingten Lernrückständen.

Länder und Bundesregierung verabschieden die Fördervereinbarung

 -

-

 -

Q2

2021

Bundesregierung und Länder haben die Fördervereinbarung angenommen, in der die Bedingungen für die Finanzierung der Lernunterstützung festgelegt sind.

94

4.1.4 Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pandemiebedingten Lernrückständen

Zielwert

1 000 000 Schülerinnen und Schüler haben Lernunterstützung erhalten

 -

Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Programms Unterstützung erhalten haben

0

1 000 000

Q3

2022

Mindestens 1 000 000 Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen des Programms Lernunterstützung erhalten, wie aus dem Monitoringbericht hervorgeht.

95

4.1.5 Digitale Rentenübersicht

Etappenziel

Inkrafttreten des Gesetzes Digitale Rentenübersicht

Die gesetzliche Grundlage für das Inkrafttreten des Gesetzes Digitale Rentenübersicht wurde geschaffen.

 -

-

-

Q1

2021

Das Gesetz Digitale Rentenübersicht (RentÜG) wurde im Bundesanzeiger verkündet und ist in Kraft getreten.

96

4.1.5 Digitale Rentenübersicht

Etappenziel

Abschluss der Entwicklungs- und ersten Betriebsphase.

Das Portal steht zur Verfügung und wurde in einer ersten Betriebsphase getestet. Der Evaluationsbericht über die erste Betriebsphase wurde von der ZfDR an das Steuerungsgremium zur weiteren Erörterung übermittelt.

 -

-

-

Q4

2023

Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) hat gemäß § 6 Absatz 3 RentÜG einen Evaluationsbericht über die erste Betriebsphase zur Verfügung gestellt, in dem der erreichte Grad an Nutzerfreundlichkeit und Umsetzbarkeit für die Vorsorgeeinrichtungen bewertet wird. Der Bericht soll mögliche Maßnahmen für Verbesserungen und neue Funktionalitäten klar benennen, die im Steuerungsgremium weiter erörtert werden sollen.

97

4.1.5 Digitale Rentenübersicht

Etappenziel

Abschluss der Umsetzung von Verbesserungen, die aus den praktischen Erfahrungen der ersten Betriebsphase abgeleitet wurden.

Verbesserungen und ggf. neue Funktionalitäten wurden im Anschluss an den Evaluationsbericht und nach Rücksprache mit dem Steuerungsgremium umgesetzt. Die Digitale Rentenübersicht deckt einen Großteil der bestehenden Rentenanwartschaften bei denjenigen Versorgungsträgern ab, die grundsätzlich gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet sind.

-

-

-

Q1

2026

Nach Vorlage des Evaluationsberichts sollen konkrete Zielvorgaben zu den angestrebten Nutzerzahlen und zur Anbindung der Rentenanwartschaften festgelegt werden. Die Ziele zu den angestrebten Nutzerzahlen und zur Anbindung der Rentenanwartschaften wurden bis zum Q1 2026 entweder erreicht oder es werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzerakzeptanz ergriffen, wie der Erlass einer Verordnung zur Festlegung des Stichtags für eine verpflichtende Anbindung von Versorgungsträgern an die Digitale Rentenübersicht, die Versorgungsträger umfasst, die ihren Kunden jährliche Leistungsnachweise zur Verfügung stellen müssen.

   H. KOMPONENTE 5.1: Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems

Mit dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans soll die Resilienz des Gesundheitswesens, auch gegenüber den Folgen von Pandemien, erhöht werden. Die spezifischen Ziele der Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente sind die Digitalisierung der öffentlichen Gesundheitsämter, die eine wichtige Rolle beim Pandemie-Management in Deutschland spielen, die Digitalisierung von Krankenhäusern zur Steigerung ihrer Effizienz und Resilienz sowie die Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2.

Mithilfe der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, ausreichend Mittel zu mobilisieren und die Resilienz des Gesundheitssystems u. a. durch den Einsatz elektronischer Gesundheitsdienste zu stärken, unterstützt (länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

H.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

5.1.1 Reform: Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Mit der Maßnahme sollen die öffentlichen Gesundheitsämter modernisiert werden, insbesondere durch eine stärkere Digitalisierung und Interoperabilität der IT-Systeme, um die öffentlichen Gesundheitsämter mit anderen Akteuren des öffentlichen Gesundheitssystems zu vernetzen. Die Maßnahme besteht in dem landesweiten Rollout eines IT-Systems zur Verfolgung der Entwicklungen von Pandemien und in der Verbesserung des digitalen Reifegrads der öffentlichen Gesundheitsämter in den nächsten Jahren.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

5.1.2 Investition: Zukunftsprogramm Krankenhäuser 

Ziel der Maßnahme ist es, den Krankenhäusern zu ermöglichen, innerhalb eines kurzen Zeitrahmens – auch durch Digitalisierung – in ihre Modernisierung zu investieren. Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines Fonds, aus dem Krankenhäuser finanzielle Unterstützung für eine Reihe von Modernisierungsprojekten erhalten können, beispielsweise zur Verbesserung ihrer digitalen Infrastruktur, Notfallkapazitäten, Telemedizin, Robotik oder IT und Cybersicherheit.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

5.1.3 Investition: Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Ziel der Maßnahme ist es, die Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 zu unterstützen, um die Schwere und Dauer der Pandemie zu verringern. Die Investition besteht in der finanziellen Unterstützung von deutschen Impfstoffentwicklern, um die Entwicklungs- und Produktionskapazitäten auszuweiten und die Probandenzahl in den klinischen Prüfphasen zu erhöhen. Damit sollen langfristig der Pharma-/Biotechnologie-Standort Deutschland gestärkt und eine breitere Basis und Flexibilität geschaffen werden, um auf die derzeitige und auf zukünftige Pandemien reagieren zu können.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

H.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

98

5.1.1 Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Zielwert

Umfassende landesweite Nutzung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS)

-

Prozentsatz der öffentlichen Gesundheitsämter, die DEMIS nutzen

0

100

Q1

2021

Die zuständigen Behörden der Länder nutzen DEMIS, um Personen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 zu registrieren und um die Meldepflicht nach § 8 Absätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes 8 zu erfüllen.

99

5.1.1 Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Zielwert

Fortschritt der öffentlichen Gesundheitsämter hin zu digitaler Reife

-

Prozentsatz

0

35

Q1

2024

Mindestens 35 % der öffentlichen Gesundheitsämter haben ihre digitale Reife bis Ende des Q4 2023 in mindestens zwei Kategorien des verwendeten digitalen Reifegradmodells um mindestens zwei Stufen gegenüber ihrem digitalen Reifegrad von 2021 verbessert.

100

5.1.1 Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Zielwert

Fortschritt der öffentlichen Gesundheitsämter hin zu digitaler Reife

-

Prozentsatz

35

70

Q3

2026

Mindestens 70 % der öffentlichen Gesundheitsämter haben ihre digitale Reife bis zum Q3 2026 in mindestens drei Kategorien des verwendeten digitalen Reifegradmodells um mindestens zwei Stufen gegenüber der digitalen Reife von 2021 verbessert.



101

5.1.2 Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Zielwert

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingereichte Anträge in Höhe von mindestens 2 700 000 000 EUR

-

Fördervolumen (in Mio. Euro) für Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung

0

2 700

Q2 

2022

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 3 000 000 000 EUR wurden Anträge in Höhe von mindestens 2 700 000 000 EUR beim Bundesamt für Soziale Sicherung für Krankenhausprojekte im Rahmen des Zukunftsprogramms Krankenhäuser bis 31. Dezember 2021 eingereicht. Das Bundesamt für Soziale Sicherung soll bis 31. März 2022 das beantragte Fördervolumen veröffentlichen.

102

5.1.2 Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Zielwert

Erhöhung des digitalen Reifegrades von mindestens 35 % aller Krankenhäuser

 -

Prozentsatz der Krankenhäuser, deren Reifegrad sich erhöht hat

0

35

Q4 

2023 

Mindestens 35 % der Krankenhäuser, deren Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Krankenhäuser bewilligt wurde, haben ihren digitalen Reifegrad in mindestens zwei das Zukunftsprogramm Krankenhäuser betreffenden Kategorien um mindestens zwei Reifegradstufen des verwendeten digitalen Reifegradmodells gegenüber der Ersterhebung von 30. Juni 2021 erhöht.

103

5.1.2 Zukunftsprogramm Krankenhäuser 

Zielwert

Umsetzung von mindestens 75 % der einschlägigen Digitalisierungsvorhaben

-

Prozentsatz der abgeschlossenen Digitalisierungsvorhaben

0

75

Q3

2026

Mindestens 75 % der Digitalisierungsvorhaben, die im Rahmen des Zukunftsprogramms Krankenhäuser gefördert wurden und auf die nach dem Krankenhauszukunftsgesetz 9 Abschläge zu zahlen sind, sofern sie nicht vollständig bis 31. Dezember 2024 umgesetzt wurden, wurden bis 31. August 2026 vollständig umgesetzt.

104

5.1.3 Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 

Etappenziel

Genehmigung eines ersten Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 durch die Regulierungsbehörde

Zulassungsempfehlung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2, der von einem der drei unterstützten Unternehmen entwickelt wurde

-

-

-

Q4

2020

Von der Europäischen Arzneimittel-Agentur empfohlene Genehmigung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2, der von einem der drei im Rahmen der Maßnahme 5.1.3 unterstützten Unternehmen entwickelt wurde.

105

5.1.3 Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Zielwert

Der Antrag auf Genehmigung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 wird bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur von einem zweiten unterstützten Impfstoffkandidaten eingereicht

Ein zweites Unternehmen der drei unterstützten Unternehmen stellt bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur einen Antrag auf Impfstoffzulassung

-

-

-

Q3

2021

Bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur beantragte Genehmigung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 durch ein zweites Unternehmen der drei durch Maßnahme 5.1.3 unterstützten Unternehmen.

106

5.1.3 Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Zielwert

Auszahlung von mindestens 712 500 000 EUR für die durch dieses Sonderprogramm unterstützte Impfstoffforschung

-

Mio. EUR

0

712,5

Q3

2022

Von den für die Maßnahme bereitgestellten 750 000 000 EUR wurden mindestens 712 500 000 EUR (95 % der Gesamtfördermittel) an die Zuwendungsempfänger für die Impfstoffforschung ausbezahlt.

107

5.1.3 Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Etappenziel

Programmende

Fertigstellung und abschließende Prüfung der Verwendung und aller Abschlussberichte

-

-

-

Q4

2022

Alle Abschlussberichte über die Mittelverwendung wurden vorgelegt und geprüft.

   I. KOMPONENTE 6.1: Moderne öffentliche Verwaltung

Mit dieser Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans wird der Herausforderung der Modernisierung der deutschen öffentlichen Verwaltung begegnet. Ziel der Komponente ist es, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung entschieden voranzubringen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Interaktion mit den Regierungsstellen zu verringern.

Mithilfe der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung digitaler Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen unterstützt (länderspezifische Empfehlung Nr. 2 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

I.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

6.1.1 Reform: Europäisches Identitätsökosystem

Mit der Maßnahme soll ein digitales, offenes und sicheres Ökosystem geschaffen werden, in dem Identitäten und Ausweisdokumente online ohne Rückgriff auf große private Plattformen festgestellt und überprüft werden können. Dazu zählen persönliche Ausweisdokumente und Dokumente wie Diplome, während vorgesehen ist, dass das System auch offen für andere Arten von Anträgen sowie für die Überprüfung der Identität von juristischen Personen und von Geräten im Rahmen des „Internet der Dinge“ offen ist. Das Ökosystem soll öffentlichen und privaten Institutionen in der EU und darüber hinaus zur Verfügung stehen.

Die Maßnahme besteht in der Entwicklung technischer Komponenten und Standards, der Unterstützung von Interoperabilitätsbemühungen zu anderen Initiativen, der Verfügbarmachung einer hoheitlichen ID und im Anschub des Ökosystems durch Unterstützung bei der Verfügbarmachung initialer Use Cases. Die ersten Anwendungen, die entwickelt werden sollen, werden von der Regierung bezuschusst und gesteuert, aber mit zunehmendem Ausbau des Ökosystems wird erwartet, dass der Privatsektor eigenständig Anwendungen entwickeln wird.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Das Ökosystem soll erwartungsgemäß auch nach diesem Datum weiter umgesetzt werden.

6.1.2 Reform: Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Ziel der Maßnahme ist es, Verwaltungsleistungen im Einklang mit dem Onlinezugangsgesetz 10 bis 2022 digital verfügbar zu machen. Angesichts des föderalen Systems Deutschlands werden Verwaltungsleistungen sowohl auf föderaler Ebene als auch auf Ebene der Bundesländer und der Kommunen angeboten, was die Komplexität und das Ausmaß der erforderlichen Koordinierung erheblich erhöht.

Die Maßnahme besteht in der Digitalisierung von 100 Leistungen, die in die Durchführungskompetenz der Länder fallen, und von 115 Leistungen aus der Zuständigkeit des Bundes.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

6.1.3 Reform: Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Registermodernisierung (Registermodernisierungsgesetz RegMoG)

Ziel der Maßnahme ist es, einen einfachen, sicheren und elektronischen Austausch von in verschiedenen deutschen Registern gespeicherten Daten zu ermöglichen. Auf diese Weise soll den Bürgern, Bürgerinnen und Unternehmen ermöglicht werden, ihre Daten nur einmal zu übermitteln, anstatt dieselben Daten mehrmals an verschiedene Behörden übermitteln zu müssen.

Die Maßnahme besteht in dem Aufbau der erforderlichen technischen Architektur und der Vernetzung von mindestens 18 „Top-Registern“. Um diese Ziele zu erreichen und das Projekt zu steuern, soll eine Registermodernisierungsbehörde eingerichtet werden.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

I.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren

Quantitative Indikatoren

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

(für Etappenziele)

 

(für Zielwerte)

Maßeinheit

Grundwert

Ziel

Quartal

Jahr

108

6.1.1 Europäisches Identitätsökosystem

Zielwert

Start Pilotvorhaben digitaler Hotel Check-In

-

Anzahl der Hotels mit digitalem Check-in

0

100

Q3

2021

Es wurde ein Pilotvorhaben gestartet, das es den Mitarbeitenden vierer großer deutscher Unternehmen ermöglicht, digital in drei großen deutschen Hotelketten einzuchecken. Die Anzahl der teilnehmenden Hotels beträgt mindestens 100. Der Pilot wird erste technische Komponenten und zudem wertvolle Erkenntnisse für den weiteren Aufbau des Ökosystems liefern.

109

6.1.1 Europäisches Identitätsökosystem

Zielwert

Abschluss weiterer von der Regierung geförderter Anwendungsfälle neben dem Pilotvorhaben „Hotel-Check-In“.

-

Anzahl der Anwendungsfälle

1

5

Q3

2022

Nach dem ersten Pilotanwendungsfall wurde die Umsetzung von mindestens vier weiteren Anwendungsfällen (wie beispielsweise Online-Kontoeröffnung, Zugangsmanagement, Online-Abschluss von Telefonverträgen oder die Eröffnung von Kundenkonten im e-Commerce) mit jeweils mindestens 10 000 Nutzerinnen und Nutzern abgeschlossen. Die Anwendungsfälle wurden in Bestandsysteme integriert, und ggf. wurden neue Schnittstellen implementiert.

110

6.1.1 Europäisches Identitätsökosystem

Zielwert

Verfügbarmachung von weiteren Anwendungen über Pilotanwendungsfälle hinaus, deren Umsetzung nur noch kaum bis gar nicht gefördert wird

-

Anzahl der Anwendungsfälle

5

10

Q4

2024

Das System wurde durch Umsetzung zunehmend weniger staatlich unterstützter Anwendungsfälle weiter skaliert, und es gibt mindestens zehn Anwendungsfälle mit je mindestens 10 000 Nutzerinnen und Nutzern. Mindestens zwei Initiativen oder proprietäre dezentrale Identitätslösungen (z. B. Impfnachweis) sind mit dem System interoperabel.

111

6.1.2 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Zielwert

Abschluss der Einzelvereinbarungen zwischen federführendem Ressort und federführendem Land

-

Anzahl der Einzelvereinbarungen

0

14 

Q3

2021

Zwischen der federführenden Abteilung und dem federführenden Bundesland wurden mindestens 14 Einzelvereinbarungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geschlossen, in denen die operativen Regelungen festgelegt sind. Die Umsetzung soll gemäß dem Einer-für-Alle-Prinzip erfolgen. Die Einzelvereinbarungen bilden die rechtliche Grundlage für die Kooperation und die arbeitsteilige Umsetzung.

112

6.1.2 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Zielwert

Go-Lives von Onlinezugangsgesetz-Leistungen

-

Anzahl der Produktivsetzungen von Online-Diensten

0

70

Q4

2021

Mindestens 70 öffentliche Leistungen sind produktiv gesetzt (online für die Öffentlichkeit verfügbar).

113

6.1.2 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Zielwert

Flächendeckende Digitalisierung der föderalen Verwaltungsleistungen als Einer-für-Alle-Leistungen

-

Anzahl der Produktivsetzungen von Einer-für-Alle-Leistungen

0

215

Q4

2022

Mindestens 100 der wichtigsten Leistungen der Länder werden flächendeckend als Einer-für-Alle-Leistungen umgesetzt sowie weitere 115 Leistungen des Bundes.

114

6.1.3 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Registermodernisierung (Registermodernisierungsgesetz RegMoG)

Etappenziel

Abschluss Pilotvorhaben zur Erprobung von Pilotregistern

Pilotende und Erstellung des Bewertungsdokuments

 -

- 

 -

Q4

2023

Abschluss eines Pilotvorhabens zur Erprobung von Pilotregistern gemäß der Umsetzung des Identifikationsnummerngesetzes 11 und des Registermodernisierungsgesetzes 12 .

115

6.1.3 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Registermodernisierung (Registermodernisierungsgesetz RegMoG)

Etappenziel

Abschluss der Umsetzung der einheitlichen Architektur zur Beförderung des Once-Only-Prinzips

Zentrale Architekturkomponenten stehen zur Anbindung prioritärer Register zur Verfügung

 -

-

-

Q4

2023

Die einheitliche technische Architektur steht anschlussfähig für die Anbindung prioritärer Register zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips zur Verfügung. Die rechtlichen Grundlagen für einen Anschluss prioritärer Register sollen vorhanden sein. Eine Governance (Multiprojektmanagement) zur registerübergreifenden Steuerung der Anbindung soll etabliert sein.

116

6.1.3 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Registermodernisierung (Registermodernisierungsgesetz RegMoG)

Zielwert

Prioritäre Anbindung nutzungsträchtiger Register an die Once-Only-Zielarchitektur

-

Anzahl der prioritären Register zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips

0

18

Q4

2025

Mindestens 18 prioritäre Register sind an eine einheitliche Infrastruktur zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips angebunden.

   J. KOMPONENTE 6.2: Abbau von Investitionshemmnissen

Diese Komponente des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit Investitionshemmnissen, durch die öffentliche und private Investitionen in Deutschland gebremst werden. Der Abbau von Investitionshemmnissen ermöglicht eine zeitnahe Mittelverwendung und erleichtert Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel. Darüber hinaus wird damit Deutschlands Resilienz gegenüber wirtschaftlichen Schocks verbessert und die Binnennachfrage angeregt, und es besteht die Möglichkeit, den Leistungsbilanzüberschuss, der wiederholt als makroökonomisches Ungleichgewicht in der deutschen Wirtschaft identifiziert wurde, zu verringern.

Mithilfe dieser Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Herbeiführung eines anhaltenden Aufwärtstrends bei privaten und öffentlichen Investitionen und zur Erhöhung der Investitionen unterstützt (länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung Nr. 1 von 2020).

Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der abmildernden Schritte, die im Aufbau- und Resilienzplan in Übereinstimmung mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 darstellt.

J.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

6.2.1 Reform: Gemeinsames Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung

Mit der Maßnahme soll die Verwaltung wirksamer, zukunftsorientierter und innovationsfreundlicher gestaltet werden. Das Ziel ist unter anderem, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, für einen schnelleren Mittelabfluss die Anforderungen an die Beantragung von Finanzhilfen weiter zu vereinheitlichen, mit denen die unteren Regierungsebenen konfrontiert sind, den Wohnungsbau zu beschleunigen und die Zahl der erfolgreichen Übergaben von Unternehmen an die nächste Generation zu erhöhen.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, die zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung in elf Bereichen (wie in den Etappenzielen näher erläutert) Vorschläge erarbeitet, die bis 2025 umgesetzt werden sollen.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

6.2.2 Reform: Ausbau von Beratungsleistungen durch PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

Mit der Maßnahme soll die öffentliche Investitionstätigkeit insbesondere auf Ebene der Kommunen gestärkt werden, indem Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen in die Lage versetzt werden, öffentliche Förderprogramme besser in ihre Investitionsprojekte einzubinden, und indem die Umsetzung von IT-Investitionen in Schulen verbessert wird.

Die Maßnahme umfasst zwei Teilmaßnahmen, die von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) durchgeführt werden sollen, einem öffentlichen Beratungsunternehmen, das sich überwiegend im Besitz des Bundes und der Länder befindet. Mit der ersten Teilmaßnahme sollen Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen dabei unterstützt werden, sich in der Förderlandschaft besser zu orientieren; ferner sollen die öffentlichen Förderprogramme besser auf die Bedürfnisse der Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen abgestimmt werden. Die zweite Teilmaßnahme betrifft die Digitalisierung von Schulen, wobei die PD Beratungsangebote für Schulen entwickeln und Schulträger beraten soll.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

6.2.3 Reform: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Ziel der Maßnahme ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich erheblich zu beschleunigen. Damit sollen die Leistungsfähigkeit der Verkehrswege erhöht und der Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsträger erleichtert werden, um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen.

Die Maßnahme besteht in der Umsetzung und Evaluation von drei Gesetzen, dem Investitionsbeschleunigungsgesetz 13 , dem Planungsbeschleunigungsgesetz III 14 und dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz 15 .

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

J.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel / Zielwert 

Bezeichnung 

Qualitative Indikatoren  

Quantitative Indikatoren  

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung  

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts 

(für Etappenziele) 

(für Zielwerte) 

 

Maßeinheit 

Grundwert  

Ziel  

Quartal 

Jahr 

117

6.2.1

Gemeinsames Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung

Etappenziel

Erster Fortschrittsbericht für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)

Veröffentlichung des ersten Fortschrittsberichts

-

-

-

Q2

2021

Ein erster Bericht an die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern wurde veröffentlicht und soll diejenigen Maßnahmen aus dem Bund-Länder-Maßnahmenprogramm auflisten, die weiter geprüft und bearbeitet werden sollen. Ausgangsbasis für den Bericht sind die folgenden elf Maßnahmen:
—Beschleunigter Mittelabfluss Finanzhilfen,
—Finanzhilfen, Hindernisse identifizieren und dem Bundesministerium der Finanzen mitteilen,

—Finanzhilfen, Unterstützung Kommunen,
—Zuwendungen des Bundes an Länder und Kommunen möglichst einheitlich ausgestalten,
—Task Force Unternehmensnachfolge,
—Novelle Musterbauordnung 16 (MBO),
—Planungs- und Genehmigungsbehörden stärken,
—Bedarf an Fachpersonal ermitteln, Personalgewinnung/-ausstattung verbessern,
—Planungsbeschleunigung (insb. Schiene, ÖPNV),
—Straffung des Anhörungsverfahrens und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Vereinfachung der Mitwirkung durch Digitalisierung prüfen,
—Weitere Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren. 

118

6.2.1 Gemeinsames Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung

Etappenziel

Zweiter Fortschrittsbericht für die Ministerpräsidentenkonferenz

Veröffentlichung des zweiten Fortschrittsberichts

-

-

-

Q2

2022

In dem veröffentlichten Fortschrittsbericht sollen die Maßnahmen identifiziert werden, die unter Federführerschaft von Bund und/oder der Länder umzusetzen sind. Der Fortschrittsbericht soll die folgenden Inhalte aufweisen: Name der Maßnahme, Status (begonnen, abgeschlossen, noch nicht begonnen), nächstes Etappenziel, voraussichtliches Abschlussdatum.

119

6.2.1 Gemeinsames Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung

Zielwert

Abschluss der im Fortschrittsbericht enthaltenen Maßnahmen

-

Prozentsatz der abgeschlossenen Maßnahmen

0

80

Q1

2025

Abschluss der Umsetzung von mindestens 80 % der im zweiten Fortschrittsbericht identifizierten Maßnahmen.

120

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Etappenziel

Beginn der PD-Beratungsdienste für ausgewählte Förderprogramme

Vereinbarung mit den Bundesressorts über die Auswahl der Förderprogramme

-

-

-

Q4

2022

Geeignete Förderprogramme wurden von der PD gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien identifiziert und es wurde mit dem Beratungsprojekt zur Verbesserung der Abstimmung dieser Förderprogramme auf die Bedürfnisse der Empfänger begonnen.

121

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Zielwert

Durchgeführte Beratungen

-

Anzahl der durchgeführten Beratungen

0

100

Q3

2024

100 Beratungen von Zuwendungsempfängern (kann auch Teilleistung einer umfassenderen Investitionsberatung sein) wurden abgeschlossen bzw. sind in der Durchführung befindlich.

122

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Zielwert

Entwicklung von Überarbeitungskonzepten für die Förderprogramme

-

Anzahl der Überarbeitungskonzepte

0

4

Q3

2024

Es wurden Überarbeitungskonzepte für vier Förderprogramme, die auch Erkenntnisse für die Gestaltung anderer Programme enthalten, entwickelt.

123

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Etappenziel

Informationsverbreitung durch Lessons-Learned

Veröffentlichung des Förderleitfadens des Bundesministeriums der Finanzen

-

-

-

Q3

2026

Veröffentlichung eines Förderleitfadens des Bundesministeriums der Finanzen zur Ausgestaltung von öffentlichen Förderprogrammen für öffentliche Infrastrukturmaßnahmen, sodass ein verbesserter Mittelabfluss ermöglicht wird.

124

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Zielwert

Durchgeführte Beratungen

-

Anzahl der durchgeführten Beratungen

100

400

Q3

2026

Mindestens 400 Beratungen von Fördermittelnehmern, die auch Teilleistung einer umfassenderen Investitionsberatung sein können, wurden abgeschlossen bzw. sind in der Durchführung befindlich (der Zielwert enthält auch abgeschlossene Beratungen gemäß dem Zielwert 121).

125

6.2.2.2 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Beratungen IT-Bereich Schulen

Zielwert

Rollout und Pilotberatungen im IT-Bereich Schulen

 -

Anzahl der durchgeführten Beratungsprojekte

0

5

Q4

2022

Mindestens fünf Beratungen von Schulträgern zu Schul-IT wurden begonnen.

126

6.2.2.2 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Beratungen IT-Bereich Schulen

Etappenziel

Entwicklung Musterkonzepte

Muster-IT-Konzept

-

-

-

Q3

2024

Ein Muster-IT-Konzept und Implementierungsprogramm wurden entwickelt; dies wird belegt durch die entsprechenden Projektergebnisse der PD.

127

6.2.2.2 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Beratungen IT-Bereich Schulen

Zielwert

Beratungen von Schulträgern zu Schul-IT

 -

Anzahl der durchgeführten Beratungsprojekte

5

50

Q3

2024

Insgesamt 50 Beratungen von Schulträgern zu Schul-IT, die auch Teilleistung einer umfassenderen Investitionsberatung sein können, wurden abgeschlossen bzw. sind in der Durchführung befindlich (Zielwert einschließlich Beratungen des vorherigen Zielwerts).

128

6.2.3.1 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Etappenziel

Inkrafttreten des Investitionsbeschleunigungsgesetzes, des Planungsbeschleunigungsgesetzes III sowie des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes

Die gesetzliche Grundlage für das Inkrafttreten des Investitionsbeschleunigungsgesetzes, des Planungsbeschleunigungsgesetzes III sowie des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes wurde geschaffen.

 -

 -

 -

Q4

2020

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz,

das Planungsbeschleunigungsgesetz III

sowie das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz sind in Kraft getreten.

129

6.2.3.1 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Etappenziel

Evaluierung der Gesetzesänderungen

Evaluierung der drei Gesetze

 -

 -

 -

Q3

2026

Es wurde eine umfassende Evaluierung der verabschiedeten gesetzlichen Maßnahmen (siehe Etappenziel 128) auf der Grundlage eines entwickelten Evaluierungskonzepts eingeleitet, und die Datenerfassung hat begonnen. Die Evaluierung soll unter anderem einen Vergleich der Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vor und nach der Verabschiedung der Maßnahmen sowie die Berücksichtigung weiterer qualitativer und quantitativer Indikatoren beinhalten. 

Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die Gesamtkosten des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans werden auf 26 518 833 613 EUR 17 veranschlagt, was die maximale Förderhöhe übersteigt.

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanzierungsbeitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.1Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Etappenziel

Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens

7

1.1.2 Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie

11

1.1.3 Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference

Etappenziel

Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens für Klimaschutzverträge

14

1.1.4 Projektbezogene Forschung (Klimaschutzforschung)

Zielwert

Bewilligung der Anträge auf Förderung klimabezogener Forschungsprojekte

17

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Etappenziel

Förderaufruf zum Ideenwettbewerb „Wasserstoffrepublik Deutschland“

22

1.2.1 Unterstützung der Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinien

25

1.2.2 Förderrichtlinie Elektromobilität

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinie

29

1.2.3 Unterstützung für den Austausch des privaten Fuhrparks

Zielwert

Förderung der Beschaffung von 240 000 Elektrofahrzeugen

31

1.2.4 Verlängerung des Erstzulassungszeitraumes für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge

Etappenziel

Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

33

1.2.5 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben

Etappenziel

Veröffentlichung der Förderrichtlinie

36

1.2.6 Unterstützung zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinie

39

1.2.7 Förderung der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderung zur Verlängerung bestehender Förderrichtlinien des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) (oder Veröffentlichung neuer Förderlichtlinien, wenn Projekte/Vorhaben von bestehenden Förderrichtlinien nicht ausreichend abgedeckt sind).

42

1.3.1 Weiterentwicklung des klimafreundlichen Bauens mit Holz

Etappenziel

Förderrichtlinie zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz

46

1.3.3 CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude – Innovationsförderung 

Etappenziel

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

52

 2.1.2 IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

 Etappenziel

Inhaltliche Gestaltung des geplanten IPCEI

59

2.2.1 Investitionsprogramm Fahrzeughersteller/Zulieferindustrie

Etappenziel

Veröffentlichung aller Förderrichtlinien

62

 2.2.2 Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“

Etappenziel

Veröffentlichung der Förderrichtlinie 

65

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Zielwert

Start der Forschungsprojekte

70

2.2.4 Förderung der Digitalisierung der Bahn durch Ersatz konventioneller Stellwerke/ Schnellläuferprogramm zur Beschleunigung des Rollouts der „Digitalen Schiene Deutschland“

Etappenziel

Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung für das Schnellläuferprogramm zwischen Bund und Deutsche Bahn

71

2.2.4 Förderung der Digitalisierung der Bahn durch Ersatz konventioneller Stellwerke/ Schnellläuferprogramm zur Beschleunigung des Rollouts der „Digitalen Schiene Deutschland“

Etappenziel

Zwischenbericht zur Umsetzung

72

2.2.4 Förderung der Digitalisierung der Bahn durch Ersatz konventioneller Stellwerke/ Schnellläuferprogramm zur Beschleunigung des Rollouts der „Digitalen Schiene Deutschland“

Zielwert

Erfolgreicher Abschluss der Pilotprojekte

73

3.1.1 Lehrer-Endgeräte 

Etappenziel

Verwaltungsvereinbarung

79

3.1.3 Bildungskompetenzzentren 

Etappenziel

Inkrafttreten der ersten Förderrichtlinien und Ausschreibung eines Projektträgers für das Gesamtprogramm

83

3.1.4 Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr

Etappenziel

Projektvertrag unterzeichnet

86

4.1.1 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21

Etappenziel

Inkrafttreten des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes sowie der Umsetzungsregelungen auf Landesebene

89

4.1.2 Sozialgarantie 2021

Etappenziel

Prüfung des durchschnittlichen Sozialversicherungsbeitragssatzes für das Jahr 2021

90

4.1.3 Unterstützung Auszubildende

Etappenziel

Inkrafttreten der überarbeiteten Förderrichtlinien und des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

93

4.1.4 Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pandemiebedingten Lernrückständen

Etappenziel

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Bereitstellung von Lernunterstützung für Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingten Lernrückständen.

95

4.1.5 Digitale Rentenübersicht

Etappenziel

Inkrafttreten des Gesetzes Digitale Rentenübersicht

98

5.1.1 Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Zielwert

Umfassende landesweite Nutzung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS)

104

5.1.3 Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 

Etappenziel

Genehmigung eines ersten Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 durch die Regulierungsbehörde

105

5.1.3 Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Zielwert

Der Antrag auf Genehmigung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 wird bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur von einem zweiten unterstützten Impfstoffkandidaten eingereicht

108

6.1.1 Europäisches Identitätsökosystem

Zielwert

Start Pilotvorhaben digitaler Hotel Check-In

111

6.1.2 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Zielwert

Abschluss der Einzelvereinbarungen zwischen federführendem Ressort und federführendem Bundesland

112

6.1.2 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Zielwert

Go-Lives von Onlinezugangsgesetz-Leistungen

117

6.2.1 Gemeinsames Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung

Etappenziel

Erster Fortschrittsbericht für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)

128

6.2.3.1 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Etappenziel

Inkrafttreten des Investitionsbeschleunigungsgesetzes, des Planungsbeschleunigungsgesetzes III sowie des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes

Ratenbetrag

4 500 328 548 EUR

1.2Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

2

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Etappenziel

Ausstellung erster Förderbescheide

12

1.1.3 Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference

Etappenziel

Förderrichtlinie für das Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference

18

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Zielwert

Ausstellung von Förderbescheiden

26

1.2.2 Förderrichtlinie Elektromobilität

Zielwert

Mittelfestlegung

30

1.2.3 Unterstützung für den Austausch des privaten Fuhrparks

Zielwert

Förderung der Beschaffung von weiteren 320 000 Elektrofahrzeugen

43

1.3.1 Weiterentwicklung des klimafreundlichen Bauens mit Holz

Zielwert

Bewilligung von Projekten, die sich auf klimafreundliches Bauen mit Holz beziehen

49

2.1.1 Eine innovative Datenpolitik für Deutschland

Etappenziel

Projektstart

53

2.1.2 IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

Zielwert

Start der ersten Projekte

55

2.1.3 IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

Etappenziel

Start der FuE- und FuI-Projekte

63

 2.2.2 Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“

Zielwert

Aktive Beteiligung von zusätzlichen Unternehmen an den Weiterbildungsverbünden

74

3.1.1 Lehrer-Endgeräte 

Zielwert

Auszahlung von mindestens 475 000 000 EUR für die unterstützten Projekte

76

3.1.2 Bildungsplattform

Etappenziel

Inkrafttreten der Förderrichtlinie für Prototypen für die Bildungsplattform und Start der Ausschreibung

80

3.1.3 Bildungskompetenzzentren

Zielwert

Bewilligung von mindestens 45 Forschungsprojekten

81

3.1.3 Bildungskompetenzzentren

Etappenziel

Inkrafttreten weiterer drei Förderrichtlinien

84

3.1.4 Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr

Zielwert

Analyse der Bildungseinrichtungen und Ermittlung ihres IT-Bedarfs

91

4.1.3 Unterstützung Auszubildende

Zielwert

Mittelabfluss der Förderung für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

92

4.1.3 Unterstützung Auszubildende

Zielwert

Förderbescheide zu Anträgen für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

94

4.1.4 Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pandemiebedingten Lernrückständen

Zielwert

1 000 000 Schülerinnen und Schüler haben Lernunterstützung erhalten

101

5.1.2 Zukunftsprogramm Krankenhäuser

 Zielwert

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingereichte Anträge in Höhe von mindestens 2 700 000 000 EUR

106

5.1.3 Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Zielwert

Auszahlung von mindestens 712 500 000 EUR für die durch dieses Sonderprogramm unterstützte Impfstoffforschung

107

5.1.3 Sonderprogramm Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Etappenziel

Programmende

109

6.1.1 Europäisches Identitätsökosystem

Zielwert

Abschluss weiterer von der Regierung geförderter Anwendungsfälle neben dem Pilotvorhaben „Hotel-Check-In“.

113

6.1.2 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Zielwert

Flächendeckende Digitalisierung der föderalen Verwaltungsleistungen als Einer-für-Alle-Leistungen

118

6.2.1 Gemeinsames Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung

Etappenziel

Zweiter Fortschrittsbericht für die Ministerpräsidentenkonferenz

120

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Etappenziel

Beginn der PD-Beratungsdienste für ausgewählte Förderprogramme

125

6.2.2.2 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Beratungen IT-Bereich Schulen

Zielwert

Rollout und Pilotberatungen im IT-Bereich Schulen

Ratenbetrag

7 284 486 130 EUR

1.3Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

3

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Zielwert

Mittelbindung von mindestens 500 000 000 EUR

24

1.2.1 Unterstützung der Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur

Zielwert

Ausbau der Ladepunkte an Wohngebäuden

27

1.2.2 Förderrichtlinie Elektromobilität

Zielwert

Aufbau kommunaler und gewerblicher E-Mobilitätsflotten

28

1.2.2 Förderrichtlinie Elektromobilität

Zielwert

Abschluss der vorläufigen Elektromobilitätskonzepte

44

1.3.2 Kommunale Reallabore der Energiewende 

Zielwert

Bewilligung der „Reallabor“-Projekte

60

2.2.1 Investitionsprogramm Fahrzeughersteller/Zulieferindustrie

Zielwert

Genehmigung der Vorhaben

66

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Etappenziel

Bericht über Forschungs- und Transferoutputs

67

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Zielwert

Fortführung von Projekten

77

3.1.2 Bildungsplattform

Etappenziel

Beta-Launch der Bildungsplattform

85

3.1.4 Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr

Zielwert

Abschluss der Modernisierung der 60 Bildungseinrichtungen

87

4.1.1 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21

Etappenziel

Veröffentlichung der Zwischenberichte gemäß KitaFinHG

96

4.1.5 Digitale Rentenübersicht

Etappenziel

Abschluss der Entwicklungs- und ersten Betriebsphase.

99

5.1.1 Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Zielwert

Fortschritt der öffentlichen Gesundheitsämter hin zu digitaler Reife

102

5.1.2 Zukunftsprogramm Krankenhäuser

 Zielwert

Erhöhung des digitalen Reifegrades von mindestens 35 % aller Krankenhäuser

114

6.1.3 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Registermodernisierung (Registermodernisierungsgesetz RegMoG)

Etappenziel

Abschluss Pilotvorhaben zur Erprobung von Pilotregistern

115

6.1.3 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Registermodernisierung (Registermodernisierungsgesetz RegMoG)

Etappenziel

Abschluss der Umsetzung der einheitlichen Architektur zur Beförderung des Once-Only-Prinzips

Ratenbetrag

6 639 217 950 EUR

1.4Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

8

1.1.2 Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Zielwert

Ausstellung von Förderbescheiden

37

1.2.6 Unterstützung zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Zielwert

Bewilligung von Anträgen

38

1.2.6 Unterstützung zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Zielwert

Bestellung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben

47

1.3.3 CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude – Innovationsförderung

Zielwert

Abschluss der energieeffizienten Sanierung von 10 000 Wohneinheiten.

56

2.1.3 IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

Etappenziel

Abschluss der FuE- und FuI-Projekte und Start der großskalierten Pilotierung der Use Cases

64

 2.2.2 Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“

Zielwert

Überarbeitung bzw. Neukonzipierung von Weiterbildungsmaßnahmen oder -Teilmodulen resultierend aus der Arbeit der Weiterbildungsverbünde

78

3.1.2 Bildungsplattform

Etappenziel

Evaluation-Abschlussbericht mit Entscheidung über die Zukunft der Bildungplattform

110

6.1.1 Europäisches Identitätsökosystem

Zielwert

Verfügbarmachung von weiteren Anwendungen über Pilotanwendungsfälle hinaus, deren Umsetzung nur noch kaum bis gar nicht gefördert wird

119

6.2.1 Gemeinsames Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung

Zielwert

Abschluss der im Fortschrittsbericht enthaltenen Maßnahmen

121

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Zielwert

Durchgeführte Beratungen

122

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Zielwert

Entwicklung von Überarbeitungskonzepten für die Förderprogramme

126

6.2.2.2 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Beratungen IT-Bereich Schulen

Etappenziel

Entwicklung Musterkonzepte

127

6.2.2.2 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Beratungen IT-Bereich Schulen

Zielwert

Beratungen von Schulträgern zu Schul-IT

Ratenbetrag

3 480 124 348 EUR



1.5Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

4

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Etappenziel

Evaluation des Förderprogramms

5

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Zielwert

Mittelbindung von mindestens 1 500 000 000 EUR

6

1.1.1 Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI

Zielwert

Schaffung von mindestens 300 MW Elektrolysekapazität

9

1.1.2 Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Zielwert

Mittelabfluss an die geförderten Projekte

10

1.1.2 Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Zielwert

Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Industrie

13

1.1.3 Pilotprogramm Klimaschutzverträge nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference

Zielwert

Mittelabfluss an die geförderten Projekte

15

1.1.4 Projektbezogene Forschung (Klimaschutzforschung)

Zielwert

Mittelabfluss an die geförderten Projekte

16

1.1.4 Projektbezogene Forschung (Klimaschutzforschung)

Zielwert

Abschluss der geförderten klimabezogenen Forschungsprojekte

19

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Zielwert

Abschluss der geförderten Projekte

20

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Zielwert

Mittelabfluss an die geförderten Projekte

21

1.1.5 Leitprojekte zu Forschung und Innovation im Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie

Zielwert

Mittelfestlegung für Leitprojekte zu Forschung und Innovation

23

1.2.1 Unterstützung der Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur

Zielwert

Ausbau des öffentlichen Ladenetzes für Elektrofahrzeuge

32

1.2.4 Verlängerung des Erstzulassungszeitraumes für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge

Etappenziel

Evaluation der Maßnahme

34

1.2.5 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben

Zielwert

Bewilligung von Anträgen

35

1.2.5 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben

Zielwert

Bestellungen der Busse mit alternativen Antrieben

40

1.2.7 Förderung der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr

Zielwert

Bewilligung von Projekten für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellanwendungen im Verkehr

41

1.2.7 Förderung der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie für Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr

Etappenziel

Einrichtung eines Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologie

45

1.3.2 Kommunale Reallabore der Energiewende

Zielwert

Abschluss der Stadtquartier-Projekte

48

1.3.3 CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude – Innovationsförderung

Zielwert

Abschluss der energieeffizienten Sanierung weiterer 30 000 Wohneinheiten

50

 2.1.1 Eine innovative Datenpolitik für Deutschland

Zielwert

Aufbau personeller Ressourcen und Fähigkeiten in den Bundesministerien

51

 2.1.1 Eine innovative Datenpolitik für Deutschland

Zielwert

Mittelausführung – Auszahlung in Höhe von mindestens 464 400 000 EUR für die unterstützten Projekte

54

2.1.2 IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

Zielwert

Mittelausführung – Auszahlung in Höhe von mindestens 1 275 000 000 EUR für die unterstützten Projekte

57

2.1.3 IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

Zielwert

First Industrial Deployment von Lösungen, die im Rahmen der Maßnahme entwickelt wurden.

58

 2.1.3 IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services (IPCEI-CIS)

 Zielwert

Mittelausführung – Auszahlung in Höhe von mindestens 637 500 000 EUR für die unterstützten Projekte

61

2.2.1 Investitionsprogramm Fahrzeughersteller/Zulieferindustrie

Zielwert

Erfolgreicher Abschluss der Projekte

68

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Zielwert

Mittelausführung – Auszahlung in Höhe von 700 000 000 EUR an die Empfänger

69

2.2.3 Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr

Etappenziel

Bericht über Forschungs- und Transferoutputs

75

3.1.1 Lehrer-Endgeräte

Etappenziel

Evaluation der Veränderungen im Bereich der digitalen Infrastruktur und der Nutzung digitaler Medien in Schulen

82

3.1.3 Bildungskompetenzzentren

Zielwert

Abschluss der Forschungsprojekte

88

4.1.1 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21

Zielwert

Abschluss aller Maßnahmen

97

4.1.5 Digitale Rentenübersicht

Etappenziel

Abschluss der Umsetzung von Verbesserungen, die aus den praktischen Erfahrungen der ersten Betriebsphase abgeleitet wurden.

100

5.1.1 Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Zielwert

Fortschritt der öffentlichen Gesundheitsämter hin zu digitaler Reife

103

5.1.2 Zukunftsprogramm Krankenhäuser 

Zielwert

Umsetzung von mindestens 75 % der einschlägigen Digitalisierungsvorhaben

116

6.1.3 Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Registermodernisierung (Registermodernisierungsgesetz RegMoG)

Zielwert

Prioritäre Anbindung nutzungsträchtiger Register an die Once-Only-Zielarchitektur

123

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Etappenziel

Informationsverbreitung durch Lessons-Learned

124

6.2.2.1 Ausbau von Beratungsleistungen durch PD: Effektives Fördermanagement

Zielwert

Durchgeführte Beratungen

129

6.2.3.1 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Etappenziel

Evaluierung der Gesetzesänderungen

Ratenbetrag

3 709 321 467 EUR

ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN

1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans erfolgen gemäß den folgenden Modalitäten:

-Eine Koordinierungsstelle im Bundesministerium der Finanzen überwacht die Durchführung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans. Diese Stelle koordiniert die Überwachung und Berichterstattung über Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten sowie bei den relevanten Indikatoren, führt qualitative Kontrollen aller finanziellen Daten durch und übermittelt Zahlungsanträge. Die Koordinierungsstelle ist außerdem dafür zuständig, dass etwaige Fehlentwicklungen bereits frühzeitig identifiziert und korrigiert werden können. Sie dient auch als Koordinierungsorgan für die Überwachung und Durchführung der Audit- und Kontrollmaßnahmen.

-Die Koordinierungsfunktion der Stelle basiert auf etablierten nationalen Mechanismen und Regelungen. Anzuwenden sind die einschlägigen nationalen Regelungen und nationalen Überwachungs- und Kontrollmechanismen, einschließlich entsprechender Berichtspflichten. Die Auszahlung von Finanzmitteln für die Maßnahmen des Aufbau- und Resilienzplans an die Endempfänger erfolgt auf der Rechtsgrundlage der allgemeinen Förderrichtlinien für die jeweilige Maßnahme gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und aufgrund von einzelnen Zuwendungsbescheiden (Verwaltungsakten) zugunsten der Endempfänger.

-Die Koordinierungsstelle besteht aus einem Team von Ökonominnen und Ökonomen und Haushalts- sowie Controlling-Expertinnen und -Experten mit entsprechender Erfahrung und Fachwissen. Fachliche Expertise aus weiteren Referaten des Bundesministeriums der Finanzen bzw. der Ressorts wird bei Bedarf eingeholt. Das Mandat der Koordinierungsstelle ist im Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums der Finanzen geregelt.

2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Für die Gesamtkoordinierung und -überwachung des Plans ist das Bundesministerium der Finanzen als zentrale Koordinierungsstelle für den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan und dessen Umsetzung zuständig. Es dient insbesondere als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, für die Überwachung und – gegebenenfalls – die Durchführung der Kontroll- und Prüfungsmaßnahmen sowie für die Bereitstellung der Berichterstattung und der Anträge auf Zahlungen. Es koordiniert die Berichterstattung zu den Etappenzielen und Zielwerten, den relevanten Indikatoren, aber auch für qualitative finanzielle Informationen und weitere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Kodierung von Daten erfolgt über dezentrale IT-Systeme in den verschiedenen Ressorts, die verpflichtet sind, die erforderlichen Daten an das Bundesministerium der Finanzen zu melden.

Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Deutschland nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte aus Abschnitt 2.1 dieses Anhangs der Kommission einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Deutschland stellt sicher, dass die Kommission auf Anfrage uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags unterstützen, sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1)      IPCEI unterliegen der Meldepflicht und der Stillhalteverpflichtung gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Auswahl und die Besonderheiten der vorgeschlagenen Projekte können Anpassungen erfordern, um die Einhaltung der geltenden Beihilfevorschriften zu gewährleisten.
(2)      Sollte der Wert der bei der geförderten Tätigkeit erwarteten Treibhausgasemissionen nicht wesentlich niedriger sein als die relevanten Benchmarks, sollte eine Begründung dafür vorgelegt werden, warum dies nicht möglich ist. Wie in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission dargelegt, werden für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, Benchmarks für die kostenlose Zuteilung festgelegt.
(3)      Sollte der Wert der bei der geförderten Tätigkeit erwarteten Treibhausgasemissionen nicht wesentlich niedriger sein als die relevanten Benchmarks, sollte eine Begründung dafür vorgelegt werden, warum dies nicht möglich ist. Wie in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission dargelegt, werden für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, Benchmarks für die kostenlose Zuteilung festgelegt.
(4) ABl. L 127 vom 16.5.2019, S. 34.
(5) Siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/datenstrategie-der-bundesregierung-1845632.
(6)      IPCEI unterliegen der Meldepflicht und der Stillhalteverpflichtung gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Auswahl und die Besonderheiten der einzelnen Projekte können dementsprechend Anpassungen erfordern, um die Einhaltung der geltenden Beihilfevorschriften zu gewährleisten. Nur Vorhaben, die durch eine Entscheidung der Kommission nach den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt wurden, können staatliche Beihilfen erhalten.
(7) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Industrie/zukunftsinvestitionen-fahrzeughersteller-zulieferindustrie.html
(8)  Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), 20. Juli 2020 (BGBl. I, S. 1045).
(9) Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG), 23. Oktober 2020 (BGBI. I, S. 2208).
(10) Onlinezugangsgesetz, 14. August 2017 (BGBl. I, S. 3122 und 3138).
(11) Identifikationsnummerngesetz, 28. März 2021 (BGBl. I, S. 591).
(12) Registermodernisierungsgesetz, 28. März 2021 (BGBl. I, S. 591).
(13) Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen, 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, S. 2694).
(14) Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, 3. März 2020 (BGBl. I 2020, S. 433).
(15) Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich, 22. März 2020 (BGBl. I 2020, S. 640).
(16) Musterbauordnung – zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz, 27. September 2019 (https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991).
(17)      Deutschland hat zwei Kostenschätzungen eingereicht. Der Bruttobetrag des Plans von 27 949 882 000 EUR ist bei einigen Maßnahmen inklusive MwSt, während der Nettobetrag von 26 518 833 613 EUR ohne MwSt ist.
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