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Document 52021PC0339

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei

COM/2021/339 final

Brüssel, den 21.6.2021

COM(2021) 339 final

2021/0163(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei

{SWD(2021) 161 final}


2021/0163 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,    

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der COVID-19-Ausbruch hatte einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft der Slowakei. Im Jahr 2019 belief sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in der Slowakei auf 55 % des EU-weiten Durchschnitts. Gemäß der Frühjahrsprognose 2021 der Kommission ging das reale BIP der Slowakei im Jahr 2020 um 4,8 % zurück und dürfte über den Zeitraum 2020-2021 um insgesamt 0,2 % sinken. Zu den längerfristigen Aspekten, die sich auf die mittelfristige Wirtschaftsleistung auswirken, gehört insbesondere die Konzentration der Wirtschaftstätigkeit im traditionellen verarbeitenden Gewerbe mit geringen Innovations- und Wertschöpfungsquoten bei gleichzeitigem Fachkräftemangel; darüber hinaus werden private Investitionen durch einen hohen Verwaltungsaufwand und Mängel in der öffentlichen Verwaltung und im Justizsystem behindert.

(2)Am 9. Juli 2019 und am 20. Juli 2020 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an die Slowakei. Der Rat empfahl insbesondere, Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und gleichzeitig die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten; die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken; die Qualität und Inklusivität der Bildung auf allen Ebenen zu verbessern und Kompetenzen zu fördern; die Wirtschaftspolitik auf Investitionen in den digitalen und ökologischen Wandel sowie andere Bereiche unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auszurichten; die Leistungsfähigkeit und Integrität des Justizsystems bei der Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche zu verbessern sowie hochwertige öffentliche Dienstleistungen und günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen sicherzustellen. Nach Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Vorlage des Aufbau- und Resilienzplans stellt die Kommission fest, dass im Hinblick auf die Empfehlungen, alle erforderlichen Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Pandemie und für die Bereitstellung eines angemessenen Ausgleichs von Einkommensausfällen zu ergreifen, erhebliche Fortschritte erzielt wurden.

(3)[In seiner Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, auch im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem einen die Erholung stützenden politischen Kurs zu verfolgen und weitere Verbesserungen in Bezug auf Konvergenz, Resilienz und nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen. Ferner empfahl er, die nationalen institutionellen Rahmen auszubauen, makrofinanzielle Stabilität zu gewährleisten, die Wirtschafts- und Währungsunion zu vollenden und die internationale Rolle des Euro zu stärken.] [If the Council recommendation is not adopted by the time of the CID adoption, the recital will be removed].

(4)Am 29. April 2021 legte die Slowakei der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor, nachdem zuvor im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger konsultiert worden waren. Die nationale Eigenverantwortung für die Aufbau- und Resilienzpläne unterstützt deren erfolgreiche Durchführung und dauerhafte Wirkung auf nationaler Ebene sowie die Glaubwürdigkeit auf europäischer Ebene. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet.

(5)Mit den Aufbau- und Resilienzplänen sollten die allgemeinen Ziele der mit der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und des mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates 2 eingerichteten Aufbauinstruments der EU verfolgt werden, um die Erholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen sowie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union durch einen Beitrag zu den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten sechs Säulen stärken.

(6)Die Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten wird unionsweit koordinierte Investitions- und Reformanstrengungen erfordern. Wenn diese Reformen und Investitionen zusammen mit grenzüberschreitenden Vorhaben gleichzeitig und in koordinierter Weise durchgeführt werden, werden sie sich gegenseitig verstärken und positive Spillover-Effekte in der gesamten Union erzeugen. So wird etwa ein Drittel der Auswirkungen der Fazilität auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten von Spillover-Effekten anderer Mitgliedstaaten ausgehen.

Eine ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt

(7)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe a und des Anhangs V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der Aufbau- und Resilienzplan weitgehend (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 jener Verordnung genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und der Mittelzuweisung an ihn Rechnung zu tragen ist.

(8)Der Plan enthält ein ausgewogenes Paket von Reformen und Investitionen, mit denen sowohl die Folgen der COVID-19-Pandemie als auch die wichtigsten strukturellen sozioökonomischen und ökologischen Herausforderungen, denen die Slowakei ausgesetzt ist, angegangen werden, die Kohäsionsziele verfolgt werden und zu allen sechs Säulen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 beigetragen wird. Er enthält ein breites Maßnahmenpaket für eine innovative Wirtschaft, die das Wirtschaftswachstum insbesondere durch Investitionen in den doppelten – ökologischen und digitalen – Wandel unterstützt, einschließlich Investitionen in Bildung und Kompetenzen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, ein nachhaltiges Wachstum und eine zukunftsgerichtete Transformation der slowakischen Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen und somit die Lebensqualität zu erhöhen. Der Plan konzentriert sich auf fünf zentrale Politikbereiche: umweltverträgliche Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Innovation, Gesundheit, öffentliche Verwaltung und Digitalisierung. Im Plan wird für alle fünf zentralen Bereiche explizit und kohärent erläutert, wie diese zu den sechs Säulen beitragen. Dieser Ansatz hilft sicherzustellen, dass jede Säule umfassend berücksichtigt wird.

(9)Der ökologische und der digitale Wandel der Wirtschaft stehen im Mittelpunkt des Plans. Die in dem Plan enthaltenen grünen Reformen und Investitionen zielen darauf ab, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen und ihre Integration in das Netz zu erhöhen, die Energie- und Umweltleistung von Gebäuden zu verbessern, den Anteil nachhaltiger Verkehrsträger zu erhöhen und die Dekarbonisierung von Industrieprozessen zu fördern und so zu den Zielen des Klimaschutzes und zur Verringerung der Luftverschmutzung beizutragen. Es sind wichtige Reformen und Investitionen geplant, um die Widerstandsfähigkeit der Landschaft und der Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf der Revitalisierung von Wasserläufen liegt. Digitale Reformen und Investitionen sollten zu einer Modernisierung der Slowakei beitragen und Bereiche mit den größten Investitionslücken unterstützen. Diese Reformen umfassen insbesondere die Digitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen und der Schulen, die Entwicklung digitaler Kompetenzen und die Innovationsförderung.

(10)Der Plan enthält gezielte politische Maßnahmen, die für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum relevant sind. Innovationspotenzial und Produktivitätswachstum dürften durch Maßnahmen zur Verbesserung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsökosystems, des Unternehmensumfelds, der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung sowie der Bildungsergebnisse, einschließlich der Reform des Schullehrplans und einer besseren Vorbereitung der Lehrkräfte, gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollten von dem starken Nachfrageimpuls profitieren, der durch die im Rahmen des Plans geförderten Investitionen ausgelöst wird, sowie von der gezielten Unterstützung für Innovation und Digitalisierung. Im Plan werden die richtigen sozioökonomischen Herausforderungen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt ermittelt und einschlägige Maßnahmen zu ihrer Bewältigung festgelegt. Er zielt insbesondere darauf ab, die Inklusion von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und von Kindern aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, einschließlich der Roma-Bevölkerung, im Bildungsbereich zu stärken. Kohäsionspolitische Herausforderungen und regionale Unterschiede werden durch die ehrgeizige Reform der Krankenhausversorgung sowie durch Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung angegangen. Der Plan dürfte auch zur Verbesserung der Gesundheit sowie zu wirtschaftlicher, sozialer und institutioneller Resilienz beitragen. Im Bereich der Gesundheitsversorgung enthält der Plan ein umfassendes Paket von Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Resilienz, Effizienz, Zugänglichkeit und Qualität des slowakischen Gesundheitssystems. Die Investitionen konzentrieren sich in erster Linie auf die Krankenhausversorgung, die Langzeitpflege, die psychische Gesundheit und die medizinische Grundversorgung. Investitionen in Frühwarnsysteme und Infrastruktur dürften die Krisenreaktionskapazitäten verbessern. Die Rentenreform dürfte die Slowakei weniger anfällig für Tragfähigkeitsrisiken machen. Maßnahmen für die nächste Generation werden insbesondere durch das umfassende Maßnahmenpaket abgedeckt, das auf die Verbesserung der Bildung auf allen Ebenen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis zur Hochschule abzielt.

Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden

(11)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfte der Aufbau- und Resilienzplan wirksam zur Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen (Einstufung A), die in den relevanten länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei ermittelt wurden, einschließlich der finanzpolitischen Aspekte dieser Herausforderungen und Empfehlungen, oder der Herausforderungen, die in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden, beitragen.

(12)Die Empfehlungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren fiskalpolitischen Reaktion auf die Pandemie können als nicht in den Anwendungsbereich des nationalen Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei fallend angesehen werden, auch wenn die Slowakei im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel im Allgemeinen angemessen und ausreichend auf die unmittelbare Notwendigkeit reagiert hat, die Wirtschaft in den Jahren 2020 und 2021 durch fiskalische Mittel zu stützen. Zudem ist die Empfehlung, im Jahr 2020 das mittelfristige Haushaltsziel zu erreichen, sowohl aufgrund des Ablaufs des entsprechenden Haushaltszeitraums als auch aufgrund der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts im März 2020 vor dem Hintergrund der Pandemie-Krise nicht mehr relevant.

(13)Der Plan umfasst umfangreiche, sich gegenseitig verstärkende Reformen und Investitionen, die dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen wirksam anzugehen, die in den länderspezifischen Empfehlungen des Rates an die Slowakei im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 und 2020 dargelegt wurden, insbesondere in den Bereichen inklusive Bildung, öffentliche Verwaltung und produktivitätssteigernde Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel sowie deren Beitrag zur Verringerung regionaler Unterschiede.

(14)Die Herausforderung, den ökologischen und digitalen Wandel zu beschleunigen, wird durch die im Aufbau- und Resilienzplan der Slowakei enthaltenen Maßnahmen angemessen angegangen. Die seit Langem bestehenden Herausforderungen in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung sowie Forschung, Entwicklung und Innovation werden ebenfalls mit umfassenden Maßnahmen angegangen, mit denen die schwerwiegendsten Mängel, wie die geringe Qualität und Inklusivität des Bildungswesens, die fragmentierte Koordinierung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik, die unzureichende öffentlich-private Zusammenarbeit und die schwache Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsleistung bewältigt werden sollen. Die in dem Plan vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Justizwesens, des öffentlichen Auftragswesens und der Bekämpfung der Geldwäsche haben das Potenzial, viele der zugrunde liegenden Herausforderungen wirksam anzugehen. Darüber hinaus dürften einige Reformen dazu beitragen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

(15)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe c und Anhang V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan große Auswirkungen haben wird (Einstufung A), d. h. er wird das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz der Slowakei stärken, zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen, unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abmildern und somit zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Konvergenz innerhalb der Union beitragen.

(16)Den Simulationen der Kommission zufolge ist der Plan geeignet, das BIP der Slowakei im Zeitraum 2021-2026 durchschnittlich um 1,3 % bis 1,8 % zu steigern. 3 Die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans dürfte erheblich zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Slowakei beitragen. Die in dem Plan enthaltenen Investitionen sollten die gesamtwirtschaftliche Nachfrage kurz- bis mittelfristig ankurbeln, die konjunkturelle Lage der slowakischen Wirtschaft verbessern und so die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise abmildern. Angesichts der Tatsache, dass der slowakische Bausektor von der Pandemie hart getroffen wurde, ist es daher besonders vorteilhaft, dass der Schwerpunkt auf Investitionen in Bau- und Renovierungsvorhaben gelegt wird, wobei diese den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen uneingeschränkt befolgen müssen.

(17)Mittel- bis langfristig wird davon ausgegangen, dass die Investitionen zusammen mit den geplanten Reformen dazu beitragen, die derzeitigen Herausforderungen für das Wachstumspotenzial zu bewältigen und den Übergang des Landes zu einem diversifizierteren Wirtschaftsmodell mit stärkerem Schwerpunkt auf Tätigkeiten mit höherer Wertschöpfung zu erleichtern. Dies dürfte dazu beitragen, dass die slowakische Wirtschaft wettbewerbsfähig und widerstandsfähig bleibt und sich an die industriellen Trends der Automatisierung und des digitalen Wandels anpassen kann. Die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans dürfte daher das Produktionspotenzial erhöhen und sich dauerhaft auf die Wirtschaftsleistung der Slowakei auswirken. Der größte Teil dieser langfristigen Auswirkungen geht auf Maßnahmen zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten zurück wie zum Beispiel auf die Reform der Governance in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation, die mit einer Verbesserung der Koordinierung und Finanzierung einhergeht. Zudem sind diese Auswirkungen zurückzuführen auf die Verbesserung des Humankapitals und der Größe und der Qualifikationsstruktur der Erwerbsbevölkerung durch Maßnahmen, die auf die Steigerung der Produktivität in der Slowakei abzielen wie die Ausweitung der Vorschulbildung, die Reform des Schullehrplans und die Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung.

(18)Der Plan soll soziale Ungleichheiten und territoriale Unterschiede innerhalb des Landes verringern. In Bezug auf verschiedene miteinander verknüpfte Arbeitsmarktindikatoren und soziale Indikatoren wie den Anteil hoch qualifizierter Arbeitskräfte, die Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit und die Einschreibungsquote von Kindern in Vorschuleinrichtungen schneiden die Ost- und die Zentralslowakei tendenziell deutlich schlechter ab als der westliche Teil des Landes. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit Ungleichheiten im Bildungswesen werden voraussichtlich durch die Reform der Schullehrpläne zur Förderung von Schlüsselkompetenzen und digitalen Kompetenzen und durch die Einrichtung eines Systems bildungsfördernder Maßnahmen angegangen werden. Da die Bildungsergebnisse der Schüler stark von ihrem sozioökonomischen Hintergrund abhängen, werden Reformen zur Verbesserung des Zugangs zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie deren Qualität, zur Verbesserung der Beratungsdienste, zur Eindämmung der Segregation und zur Abschaffung des Zwei-Schicht-Unterrichts an Schulen in den Plan aufgenommen. Diese Reformen dürften dazu beitragen, die Schulabbrecherquote, insbesondere bei benachteiligten Schülern, zu verringern und so die soziale Mobilität und die Chancengleichheit zu verbessern. Die umfassenden Reformen und Investitionen in die Hochschulbildung dürften deren Qualität und Relevanz verbessern, indem die bestehenden Systeme in den Bereichen Governance, Finanzierung, Akkreditierung und wissenschaftliche Bewertung geändert werden. Durch den Ausbau formaler Langzeitpflegedienste sowie von Kindertagesstätten soll die unverhältnismäßige Belastung für Familien, insbesondere für Frauen, die pflegebedürftige Personen betreuen, verringert und ihnen ermöglicht werden, am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte.

(19)Die breitere Verfügbarkeit psychischer Gesundheitsdienste steht im Einklang mit der Strategie zur Deinstitutionalisierung. Darüber hinaus sind die Konzentration auf häuslich und gemeindenah erbrachte Langzeitpflegedienste, die Stärkung der Palliativpflege und die Bekämpfung der fragmentierten Strukturen in diesem Sektor wichtige Schritte zur Förderung des Zugangs zu erschwinglichen und hochwertigen Langzeitpflegediensten. Die Modernisierung des Krankenhausnetzes dürfte dazu beitragen, die Qualität und Kosteneffizienz der Gesundheitsdienste zu steigern und gleichzeitig deren Zugänglichkeit auch in weniger entwickelten Regionen zu verbessern. Dies sollte auch durch Investitionen erreicht werden, die darauf abzielen, den Zugang zu medizinischer Grundversorgung in unterversorgten Regionen zu verbessern. Mit dem ökologischen Wandel zusammenhängende Infrastrukturinvestitionen, insbesondere ein Programm zur Gebäuderenovierung, sollten in der gesamten Slowakei neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Baugewerbe, auch für gering qualifizierte Arbeitskräfte, schaffen.

Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm)

(20)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe d und Anhang V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der Aufbau- und Resilienzplan geeignet, sicherzustellen, dass keine Maßnahme (Einstufung A) zur Durchführung der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) verursacht.

(21)Die Slowakei hat nach den technischen Leitlinien der Europäischen Kommission „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) eine vollständige Bewertung aller im Plan enthaltenen Maßnahmen durchgeführt. Die potenziellen schädlichen Auswirkungen aller relevanten Maßnahmen auf die Umwelt werden durch geeignete Sicherungs- und Abhilfemaßnahmen angegangen, die durch die Überwachungsmodalitäten sichergestellt werden. Diese Abhilfemaßnahmen spiegeln sich in Etappenzielen und Zielwerten wider, die für die Dekarbonisierung der Industrie, Gebäuderenovierungen, einschließlich Kesselaustausch, Wasserkraft, die Nutzung von Biomasse, Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation und Finanzierungsinstrumente zur Innovationsförderung gelten.

Beitrag zum ökologischen Wandel und zum Erhalt der biologischen Vielfalt

(22)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele sind 43 % der Gesamtmittel des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen (berechnet nach der in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Methode). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der Aufbau- und Resilienzplan mit den Angaben im nationalen Energie- und Klimaplan 2030 im Einklang.

(23)Reformen und Investitionen in erneuerbare Energiequellen, die insbesondere darauf abzielen, den Zugang erneuerbarer Energien zum Stromnetz zu verbessern, und ein ehrgeiziges Programm für Gebäuderenovierungen auf der Grundlage hoher Energieeffizienzstandards sowie die Regelungen zur Dekarbonisierung der Industrie dürften der Slowakei dabei helfen, ihre Dekarbonisierungsziele für 2030 zu erreichen und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Ein umfassendes Paket von Reformen und Investitionen im Verkehrsbereich wird die Elektromobilität, den öffentlichen Personenverkehr und den intermodalen Güterverkehr unterstützen. Dies soll das gesamte Mobilitätsökosystem stärken, was der slowakischen Wirtschaft zugutekommen dürfte.

(24)Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit Landschaftsplanung, Naturschutz und Wasserbewirtschaftung dürften dazu beitragen, die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen die Slowakei in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel und den Schutz von Wasserquellen, den Naturschutz und die biologische Vielfalt konfrontiert ist.

Beitrag zum digitalen Wandel

(25)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe f und Anhang V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Digitalisierungsziele sind 21 % der Gesamtmittel des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen (berechnet nach der in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Methode).

(26)Der Plan enthält ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket, das den digitalen Wandel der slowakischen Wirtschaft und Gesellschaft zum Gegenstand hat. Mit den Maßnahmen im Bildungsbereich werden digitale Kompetenzen in den Mittelpunkt gerückt. Dabei werden die Überarbeitung der Lehrpläne, die Ausbildung von Lehrkräften und Investitionen in die digitale Ausstattung von Schulen zusammen mit der Digitalisierung der Hochschulbildung miteinander kombiniert. Parallel dazu sieht der Plan die Entwicklung einer Strategie für digitale Kompetenzen von Erwachsenen aller Altersgruppen vor, um ihre Integration in die sich aufgrund der Digitalisierung wandelnde Gesellschaft zu gewährleisten. Mit dem Plan werden auch Maßnahmen zur Schaffung eines wirksamen Governance-Modells für den digitalen Wandel eingeführt. Dies sollte die Entwicklung eines digitalen Ökosystems begünstigen und letztlich der Wirtschaft insgesamt zugutekommen. Die Unterstützung der Digitalisierung von Unternehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf KMU, wird es den Unternehmen ermöglichen, wettbewerbsfähig zu bleiben, indem Produktionsprozesse rationalisiert und innovative Technologien eingesetzt werden.

(27)Die Qualität und Zugänglichkeit elektronischer Behördendienste sollten sich dank einer neuen digitalen Plattform für die Bereitstellung nutzerorientierter öffentlicher Dienste sowie einer effizienteren Verwaltung der IT-Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung verbessern. Ergänzend zur Entwicklung digitaler öffentlicher Dienste strebt die Slowakei eine Stärkung und Standardisierung der Cybersicherheit in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung an. Durch die Teilnahme an vier länderübergreifenden digitalen Projekten, einschließlich der Einrichtung digitaler Innovationsdrehkreuze und des Beitritts zum Projekt für europäisches Hochleistungsrechnen, wird auch der digitale Beitrag des Plans gestärkt.

Dauerhafte Auswirkungen

(28)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe g und Anhang V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist weitgehend (Einstufung A) zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan dauerhafte Auswirkungen in der Slowakei hat.

(29)Der slowakische Plan umfasst eine Vielzahl von Strukturreformen, die sich in vielen Politikbereichen sowie in der öffentlichen Verwaltung und den öffentlichen Institutionen nachhaltig auswirken dürften. Insbesondere sollen Justizreformen und Reformen in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche dauerhafte Auswirkungen haben, weshalb es wichtig ist, dass diese Reformen und ihre Umsetzung mit den Anforderungen des EU-Rechts in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz im Einklang stehen. Besonders wichtig ist eine angemessene Einbeziehung der Justiz, der Interessenträger und der Zivilgesellschaft über den gesamten Reformprozess hinweg. Darüber hinaus werden die Digitalisierungsbemühungen einer Vielzahl von Institutionen und öffentlichen Verwaltungen die Effizienz strukturell steigern und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen verbessern. Ein umfassendes Reformpaket auf allen Bildungsebenen sollte die Bildungsgrundlage der Bevölkerung verbessern. Reformen im Bereich der Gesundheits- und Sozialfürsorge sollen die Wirksamkeit und Effizienz des Gesundheitssystems erhöhen, was wiederum den Gesundheitszustand der Bevölkerung verbessern und Ungleichheiten bei den Gesundheitsergebnissen zwischen sozioökonomischen Gruppen verringern dürfte.

(30)Investitionsmaßnahmen dürften die positiven Auswirkungen der Strukturreformen im slowakischen Aufbau- und Resilienzplan unterstützen und verstärken. Umfangreiche Investitionen in die Modernisierung des Eisenbahnsystems sollen mehr Fahrgäste zur Nutzung dieses nachhaltigen Verkehrsträgers anregen, wodurch der ökologische Wandel unterstützt und der regionale Zusammenhalt gefördert wird. Die grünen Investitionen in die Industrie, auch in die Energieerzeugung, sollten zur Dekarbonisierung dieses Sektors und zu saubererer Luft in der gesamten Slowakei beitragen. Ein ehrgeiziges Energieeffizienzprogramm in Verbindung mit einer Reform in Bezug auf den Umgang mit Bauabfällen ermöglicht die Renovierung des Gebäudebestands mit dauerhaften Auswirkungen auf die Senkung der Emissionen dieses Schlüsselsektors und die Verbesserung seines Beitrags zur Kreislaufwirtschaft. Die Reformen im Gesundheitswesen werden durch Investitionen in Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen unterstützt. Investitionen können auch Bildungsreformen auslösen, indem sie beispielsweise die Bereitstellung digitaler Ausrüstung, die Ausbildung von Lehrkräften, die barrierefreie Gestaltung von Sekundarschulen und Universitätsgebäuden oder den Bau neuer Kindertagesstätten unterstützen. Stipendien und Entwicklungsprogramme zielen darauf ab, den Zugang zur Hochschulbildung und deren Internationalisierung zu verbessern. Mit einem umfangreichen Investitionsprogramm sollen zudem Mittel für ein reformiertes Forschungs- und Innovationssystem bereitgestellt werden, wodurch die Slowakei sowohl für Unternehmen als auch für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver wird und ein erhebliches Potenzial zur Diversifizierung der Wirtschaft zugunsten von Tätigkeiten mit höherem Mehrwert entsteht. Verstärkt werden könnten die dauerhaften Auswirkungen des Plans auch durch Synergien zwischen dem Plan und anderen auch im Rahmen der Kohäsionsfonds finanzierten Programmen, insbesondere durch eine nachhaltige Bewältigung tief verwurzelter territorialer Herausforderungen und die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung.

Überwachung und Durchführung

(31)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe h und Anhang V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um die wirksame Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.

(32)Die Slowakei richtet derzeit ein umfassendes System für die Durchführung ein, dessen Führung die nationale Durchführungs- und Koordinierungsbehörde übernimmt, die für die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sowie für die Beantragung von Zahlungen zuständig ist. Zu diesem Zweck wird die nationale Durchführungs- und Koordinierungsbehörde berechtigt sein, von allen beteiligten Stellen – den Durchführungsstellen, zwischengeschalteten Stellen, Begünstigten und sonstigen betroffenen Personen – Informationen über den Stand der Durchführung von Reformen und Investitionen, einschließlich der entsprechenden Etappenziele und Zielwerte, anzufordern. Umfang und Art der Etappenziele und Zielwerte sind im Allgemeinen umfassend und kohärent. Der für die Etappenziele und Zielwerte vorgesehene Zeitrahmen ist angemessen; er sieht vorgezogene Reformen vor und bildet die Grundlage für Investitionen. Die Etappenziele und Zielwerte gelten als gut konzipiert mit soliden Indikatoren, die eine ordnungsgemäße Überwachung und Bewertung während der Durchführung gewährleisten.

(33)Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung aus der Fazilität gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2021/241 kommuniziert und bekannt gemacht wird. Im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung kann technische Hilfe zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Plans beantragt werden.

Kosten

(34)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im Aufbau- und Resilienzplan angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(35)Die Slowakei hat solide Begründungen, Nachweise und Methoden für die meisten Kosten vorgelegt, die ihr im Rahmen des Plans entstehen werden. Kostenschätzungen, Informationen und Belege wurden in relativ großem Umfang vorgelegt. Die angewendeten Methoden beziehen sich häufig auf vergleichbare Projekte, die in jüngster Zeit in der Slowakei, auch mit der Finanzierung durch die Union, durchgeführt wurden. In einigen Fällen, in denen dies nicht möglich war, wurden mit einigen wenigen Ausnahmen oft angemessene und plausible Schätzungen anhand zuverlässiger Berechnungen auf der Grundlage von Informationen aus anderen Mitgliedstaaten oder von zertifizierten und unabhängigen Einrichtungen vorgenommen. Bei verschiedenen Kostenschätzungen basieren die Richtwerte auf den verfügbaren Marktpreisen. Eine Validierung der Kostenschätzungen durch unabhängige Stellen hat die Slowakei nur in begrenztem Umfang vorgelegt, obwohl die Abteilung zur Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses (Abteilung des Finanzministeriums) als unabhängige Validierungsstelle für verschiedene Komponenten angegeben wurde. Vorkehrungen zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit konnten plausibel dargelegt werden.

(36)Bei einer begrenzten Anzahl von Maßnahmen sind die Ziele oder Kostenrichtwerte weniger klar, werden in relativ allgemeiner Art beschrieben oder basieren auf wenig vergleichbaren Informationen oder Informationen, deren Zuverlässigkeit schwieriger zu überprüfen ist. Bei einigen Kostenschätzungen fehlen vergleichbare Kostenrichtwerte, da es sich oft um Investitionen handelt, die in dieser Art noch nicht vorgenommen wurden (z. B. in den Bereichen erneuerbare Energien, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Digitalisierung). Gleichzeitig hat die Slowakei angesichts des Fehlens vergleichbarer in der Vergangenheit durchgeführter Maßnahmen und der Tatsache, dass die Bottom-up-Ansätze weitgehend erläutert werden, für diese Maßnahmen hinreichend Erläuterungen und Begründungen vorgelegt.

(37)Angesichts des noch ausstehenden Abschlusses der Partnerschaftsvereinbarung und des Programms für den kohäsionspolitischen Programmplanungszeitraum 2021-2027 ist die Abgrenzung zu anderen Finanzierungsquellen für Projekte in ähnlichen Bereichen nicht immer eindeutig angegeben. Die Slowakei hat sich jedoch verpflichtet, strenge Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Doppelfinanzierung sowohl auf strategischer Ebene als auch auf Projektebene vermieden wird, beispielsweise bei der Finanzierung verschiedener Kosten im Rahmen derselben Maßnahme. Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans stehen im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Schutz der finanziellen Interessen der Union

(38)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe j und Anhang V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten sowie die in diesem Beschluss vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen geeignet (Einstufung A), Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen jener Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und es ist zu erwarten, dass die Regelungen eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung und durch andere Unionsprogramme wirksam verhindern. Dies gilt unbeschadet der Anwendung anderer Instrumente und Mittel zur Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von EU-Recht, einschließlich Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates.

(39)Im Allgemeinen ist die Bestimmung der für Kontrollen und Prüfungen zuständigen Akteure in der Slowakei gut erläutert und die Unabhängigkeit und Trennung der Aufgaben der Prüfbehörde, einschließlich ihrer Verankerung in den slowakischen Rechtsvorschriften, klar dargelegt. Die nationale Durchführungs- und Koordinierungsbehörde ist für die Vorbereitung und Übermittlung der Anträge auf Auszahlung der finanziellen Unterstützung, der Verwaltungserklärung und der Zusammenfassung der Prüfungen zuständig. Die Aufgaben der für Prüfungen zuständigen Akteure, ihre Beziehungen und ihre Verwaltungskapazitäten werden ebenfalls erläutert. Es wurden umfassende Informationen über Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten zur Verfügung gestellt, und es wurde erläutert, wer für diese Maßnahmen verantwortlich ist. Diese Verantwortlichen werden entsprechende Schulungen erhalten; zudem ist der Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) gesetzlich verankert, wobei das Büro für die Meldung von Missständen voraussichtlich bis September 2021 voll einsatzbereit sein wird. Bei Verwaltungsüberprüfungen durch die durchführenden Ministerien/Stellen werden nicht nur Prüfungen auf schwerwiegende Unregelmäßigkeiten vorgenommen, sondern auch überprüft, ob die Etappenziele und Zielwerte eingehalten werden. Die Vorkehrungen und Mechanismen für die Erhebung, Speicherung und Bereitstellung von Daten über die Endempfänger werden erläutert, und die in Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241 vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht wird den Durchführungsstellen und den Begünstigten auferlegt. Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität sollte zum Zeitpunkt des ersten Zahlungsantrags eingerichtet und einsatzbereit sein. Das System sollte mindestens a) die Erhebung von Daten und die Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sicherstellen, und b) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der Verordnung erforderlichen Daten erheben, speichern und den Zugang zu ihnen sicherstellen. Zu diesem Zweck ist ein Etappenziel vorzusehen.

(40)Maßnahmen zur Aufdeckung und Vermeidung von Doppelfinanzierungen wurden umfassend berücksichtigt. Die nationale Durchführungs- und Koordinierungsbehörde übernimmt die Koordinierung der an der Durchführung der Fazilität beteiligten Akteure. Aus dem Plan geht klar hervor, dass die für die Fazilität und die kohäsionspolitischen Fonds zuständigen Koordinierungsstellen zusammenarbeiten werden, um Doppelfinanzierungen in der Planungs- und Durchführungsphase zu vermeiden. Zwar sind die Vorkehrungen für die Kontrollen zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen in der Durchführungsphase nicht sehr detailliert, jedoch hat sich die Slowakei verpflichtet, strenge Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Doppelfinanzierung sowohl auf strategischer Ebene als auch auf Projektebene vermieden wird. Der Plan enthält ausführliche Informationen über die administrativen Kapazitäten der Verwaltung zur Durchführung und Prüfung der Aufbau- und Resilienzfazilität in der Slowakei. Darüber hinaus enthält er ausführliche Informationen über die rechtlichen Mandate der verschiedenen Stellen, die die Durchführung des Plans kontrollieren. Allerdings beruht ein Großteil der Rechtsgrundlage auf dem „Gesetz über die Aufbau- und Resilienzfazilität“, bei dem es sich noch um einen Entwurf handelt. Dies bedeutet, dass das genaue Mandat und die Zuständigkeit der Koordinierungsstelle und aller anderen Durchführungsstellen wahrscheinlich erst nach der Annahme des Plans bekannt sein werden. Das Gesetz über die Aufbau- und Resilienzfazilität wird zum Zeitpunkt des ersten Zahlungsantrags in Kraft getreten sein und zu diesem Zeitpunkt nicht wesentlich von der im Plan enthaltenen Beschreibung abweichen. Zu diesem Zweck ist ein Etappenziel vorzusehen. Die Erreichung des Etappenziels sowie des im vorstehenden Erwägungsgrund genannten Etappenziels ist eine Voraussetzung für jegliche Auszahlungen im Rahmen der Fazilität (ausgenommen Vorfinanzierung).

Kohärenz des Plans

(41)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe k und Anhang V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben, die in hohem Maße (Einstufung A) kohärent sind.

(42)Der slowakische Aufbau- und Resilienzplan enthält ein umfassendes Paket von sich gegenseitig verstärkenden Reformen und Investitionen und zeichnet sich durch starke Reformbemühungen aus. Der Plan beruht auf drei miteinander verknüpften Säulen eines innovativen, nachhaltigen und gesunden Landes sowie auf fünf zentralen Politikbereichen, die über 18 Komponenten umgesetzt werden. Synergien werden sowohl innerhalb der thematischen Komponenten (wie z. B. der Bildungskomponente) als auch horizontal über eine Reihe von Komponenten hinweg sichergestellt (z. B. bei der Anwendung von Energieeffizienzanforderungen im Rahmen von Renovierungen öffentlicher Gebäude oder dem digitalen Wandel in der öffentlichen Verwaltung). Investitionen in neue Informationssysteme und Datenwerkzeuge werden systematisch einbezogen. In jeder Komponente besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Reformen und Investitionen. Einige Reformen dürften bereichsübergreifende Auswirkungen auf die Effizienz der Ausgaben haben, wie etwa die Überarbeitung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen oder die geplanten Verbesserungen des Unternehmensumfelds und des Justizsystems. Die Reformen konzentrieren sich im Allgemeinen auf die ersten Jahre (z. B. die Optimierung des Krankenhausnetzes, Reform der Governance in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation), um die Voraussetzungen für wirksame Investitionen zu schaffen. Die Komplementarität mit der Unterstützung im Rahmen der kohäsionspolitischen Fonds ist deutlich erkennbar, spiegelt sich in den Komponenten wider und wird auf Ebene des Plans so weit wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich zusammengefasst. Eine klare Abgrenzung ist nicht immer erkennbar, da die Ausarbeitung sowohl der Partnerschaftsvereinbarung als auch des Programms noch nicht abgeschlossen ist.

Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit

(43)Der Plan enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zur Bewältigung der Herausforderungen des Landes im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit für alle beitragen dürften. Im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter sieht der Plan ein Frühwarnsystem zur Verhinderung des vorzeitigen Schulabgangs vor, von dem Frauen aus benachteiligten Verhältnissen unverhältnismäßig stark betroffen sind. Dieses System umfasst Betreuungs- und Begleitungsmöglichkeiten (Mentoring und Tutoring). Um der geringen Verfügbarkeit von Kindertagesstätten und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und die spätere schulische Leistung der Kinder entgegenzuwirken, sollte ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Vorschuleinrichtung für Kinder ab drei Jahren eingeführt werden. Der Teil des Plans, der sich mit der Inklusivität des Bildungswesens befasst, enthält Reformen und Investitionen zur Schaffung eines Systems pädagogischer Unterstützungsmaßnahmen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, zur Modernisierung der Lehrerausbildungsprogramme, zur Verringerung der Segregation im Bildungswesen und zur Förderung frühkindlicher Betreuungsdienste in marginalisierten Roma-Gemeinschaften sowie zur Verbesserung des Zugangs benachteiligter Schüler zur Hochschulbildung. Die Situation und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden in mehreren Teilen des Plans behandelt, unter anderem im Zusammenhang mit der Renovierung von Gebäuden und deren verbesserter Zugänglichkeit, dem nachhaltigen Verkehr, der Digitalisierung und der sozialen Unterstützung und psychischen Betreuung. Die Herausforderungen, mit denen ältere Menschen konfrontiert sind, werden ebenfalls angegangen, insbesondere durch die Unterstützung der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenzen und die Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Systeme für die langfristige Sozialfürsorge und Gesundheitsversorgung. Zudem umfasst der Plan einen horizontalen Mechanismus, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit für alle in der Durchführungsphase zu berücksichtigen.

Sicherheitsselbstbewertung

(44)Im Aufbau- und Resilienzplan der Slowakei wird bestätigt, dass eine Sicherheitsselbstbewertung von Investitionen in digitale Kapazitäten gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 als Teil der Analyse und Konzeption bei der Entwicklung neuer IT-Systeme integraler Bestandteil der Durchführungsphase sein sollte. Die Slowakei beabsichtigt, Investitionen in digitale Konnektivität aus anderen Quellen zu finanzieren.

Grenzüberschreitende bzw. mehrere Länder umfassende Projekte

(45)Im Plan werden mehrere grenzüberschreitende Projekte vorgeschlagen, die vor allem der Erleichterung des digitalen Wandels dienen. Diese sollten es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, die Dienste des Netzes der europäischen digitalen Innovationsdrehkreuze in Anspruch zu nehmen. Weitere Projekte umfassen unter anderem Investitionen in einen Hochleistungsrechner, der Teil des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC) sein soll, und einen möglichen Beitrag zur Quantenkommunikation und Blockchain-Infrastruktur der EU, in deren Rahmen grenzüberschreitende Verbindungen mit allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten vorbereitet werden. Der Plan enthält eine Maßnahme zum Ausbau der Stromverbindungen mit Ungarn, wodurch die verstärkte Integration erneuerbarer Energien in das inländische Stromnetz ermöglicht wird. Der Plan sieht die Unterstützung einer breiteren Beteiligung slowakischer Einrichtungen an Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation vor, wodurch Unternehmen ermutigt werden sollen, hochinnovative Projekte durchzuführen, und Forscher und Unternehmen darin bestärkt werden sollen, sich an internationalen Konsortien zu beteiligen und dadurch die Internationalisierung zu fördern.

Konsultationsprozess

(46)Der Plan enthält eine Zusammenfassung des für die Zwecke seiner Vorbereitung und Durchführung vorgenommenen Konsultationsprozesses. Die Vorbereitungen dazu begannen im Sommer 2020. Der im Oktober 2020 veröffentlichte und unter Einbeziehung der Interessenträger erstellte nationale integrierte Reformplan bildete eine analytische Grundlage für den Plan. Seit Herbst 2020 wurden die Ergebnisse der Konsultationen eines breiteren Spektrums von Interessenträgern und der breiten Öffentlichkeit in die Vorbereitungen einbezogen. Im Rahmen des standardisierten interministeriellen Konsultationsprozesses gingen fast 2500 Stellungnahmen ein. Die Behörden bemühten sich, auf die Vorschläge der Öffentlichkeit und der Interessenträger, die häufig Umwelt- und Klimaschutzfragen betrafen, einzugehen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden öffentliche Veranstaltungen weitgehend online organisiert.

(47)Für die Durchführungsphase des Plans wird voraussichtlich ein für den Plan zuständiger Regierungsrat als beratendes Gremium eingesetzt, um einen strukturierten Dialog mit den wichtigsten Interessenträgern zu gewährleisten. Um zu gewährleisten, dass die maßgeblichen Akteure den Plan mittragen, ist es von entscheidender Bedeutung, alle betroffenen lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträger, einschließlich der Sozialpartner, bei der Umsetzung der enthaltenen Investitionen und Reformen durchgehend einzubinden.

Positive Bewertung

(48)In Anbetracht der positiven Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei durch die Kommission, der zufolge der Plan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten im Einklang mit Artikel 20 Absatz 2 der genannten Verordnung in diesem Beschluss die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die relevanten Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der von der Union für die Durchführung des Plans in Form nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung bereitgestellte Betrag festgelegt werden.

Finanzieller Beitrag

(49)Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei belaufen sich auf 6 575 000 000 EUR. Da der Aufbau- und Resilienzplan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt und der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans höher als der für die Slowakei bereitgestellte maximale finanzielle Beitrag ist, entspricht der dem Aufbau- und Resilienzplan der Slowakei zugewiesene finanzielle Beitrag dem Gesamtbetrag des für die Slowakei verfügbaren finanziellen Beitrags.

(50)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Berechnung des maximalen finanziellen Beitrags für die Slowakei bis zum 30. Juni 2022 zu aktualisieren. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 jener Verordnung sollte für die Slowakei nun ein Betrag bereitgestellt werden, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Sofern dies aufgrund der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags erforderlich ist, sollte der Rat den vorliegenden Beschluss auf Vorschlag der Kommission unverzüglich ändern, um den aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag aufzunehmen.

(51)Die bereitzustellende Unterstützung wird aus den Mitteln finanziert, die die Kommission auf der Grundlage von Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates 5 im Namen der Union an den Kapitalmärkten aufnimmt und sollte in Tranchen ausgezahlt werden, wenn die Slowakei die jeweiligen Etappenziele und Zielwerte, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat.

(52)Die Slowakei hat die Vorfinanzierung in Höhe von 13 % des finanziellen Beitrags beantragt. Dieser Betrag sollte vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen für die Slowakei bereitgestellt werden.

(53)Dieser Beschluss sollte das Ergebnis von Verfahren zur Vergabe von Unionsmitteln im Rahmen anderer Unionsprogramme als der gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Fazilität sowie möglicher Verfahren im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere von Verfahren nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 AEUV, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten keinesfalls ihrer Pflicht, etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags bei der Kommission anzumelden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1
Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Artikel 2
Finanzieller Beitrag

(1)Die Union stellt der Slowakei einen finanziellen Beitrag in Höhe von 6 328 586 359 EUR 6 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Ein Betrag in Höhe von 4 642 807 510 EUR wird im Rahmen einer bis zum 31. Dezember 2022 geltenden rechtlichen Verpflichtung bereitgestellt. Vorbehaltlich einer gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisierten Berechnung eines Betrags für die Slowakei, der dem genannten Betrag entspricht oder diesen übersteigt, wird im Rahmen einer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geltenden rechtlichen Verpflichtung ein weiterer Betrag in Höhe von 1 685 779 848 EUR bereitgestellt.

(2)Der finanzielle Beitrag der Union wird der Slowakei von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang zur Verfügung gestellt. Ein Betrag in Höhe von 822 716 227 EUR wird in Form einer Vorfinanzierung im Umfang von 13 % des finanziellen Beitrags bereitgestellt. Die Vorfinanzierung und die Zahlungen können von der Kommission in einer oder mehreren Tranchen bereitgestellt werden. Die Höhe der Tranchen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

(3)Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie anteilig von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.

(4)Die Freigabe der Tranchen im Einklang mit der Finanzierungsvereinbarung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach die Slowakei in zufriedenstellender Weise die einschlägigen Etappenziele und Zielwerte erreicht hat, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten rechtlichen Verpflichtungen müssen die Etappenziele und Zielwerte spätestens bis zum 31. August 2026 erreicht werden, damit eine Zahlung erfolgen kann.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23).
(3)    Diese Simulationen beruhen auf der Gesamtwirkung des Aufbauinstruments NextGenerationEU und umfassen auch die Finanzierung von ReactEU und die Aufstockung der Mittel für Horizont Europa, InvestEU, den Fonds für einen gerechten Übergang, die Entwicklung des ländlichen Raums und RescEU. In der Simulation nicht berücksichtigt sind die möglichen positiven Auswirkungen von Strukturreformen, die erheblich sein können.
(4)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).
(5)    ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.
(6)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils der Slowakei an den Ausgaben gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der in Artikel 11 der genannten Verordnung festgelegten Methode.
Top

Brüssel, den 21.6.2021

COM(2021) 339 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen Durchführungsbeschluss des Rates

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei

{SWD(2021) 161 final}


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1. Beschreibung der Reformen und Investitionen

KOMPONENTE 1: Erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur

Zweck der Komponente „Erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur“ des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, unmittelbar zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2030 beizutragen. Laut dem slowakischen nationalen Energie- und Klimaplan erfordert die Verwirklichung der Klimaziele eine deutliche Verlagerung hin zu erneuerbaren Energiequellen im slowakischen Energiemix.

In diesem Zusammenhang zielt diese Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans darauf ab, die schnellere Einführung von Investitionen in erneuerbare Energien zu unterstützen. Im Hinblick auf dieses Ziel sollen mit den Reformen der slowakische Strommarkt modernisiert und ein angemessenes rechtliches Umfeld geschaffen werden. Die Gesetzesänderungen sollen insbesondere den Zugang neuer Marktteilnehmer verbessern, die Sicherheit und das Vertrauen in die staatlichen Fördermaßnahmen erhöhen und die Integration erneuerbarer Energien in das slowakische Stromnetz verbessern. Die Investitionsförderung wird für den Ausbau der Kapazitäten neuer erneuerbarer Energiequellen sowie für das Repowering bestehender Anlagen aus erneuerbaren Quellen, einschließlich der Modernisierung von Biogas- und Wasserkraftanlagen, bereitgestellt. Die Investitionen in die Erhöhung der Flexibilität des Stromnetzes umfassen die Unterstützung neuer Batteriespeicher, einschließlich wasserstoffbasierter Lösungen, sowie die Erhöhung der Regelenergiekapazität von Wasserkraftanlagen.

Die Komponente umfasst zwei Reformen und drei Investitionen.

Diese Maßnahmen tragen zur Verwirklichung des Ziels des ökologischen Wandels und der Klimaneutralität sowie zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des nationalen Energie- und Klimaplans der Slowakei bei. Die Komponente stärkt die strategische Autonomie und Sicherheit der Slowakei, indem sie den Anteil der heimischen Energiequellen erhöht, da auf Einfuhren aus Drittländern ein erheblicher Teil ihres Verbrauchs entfällt. Die Investitionen tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene, auch für KMU, bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, der 2020 an die Slowakei gerichteten länderspezifischen Empfehlung nachzukommen, wonach „die Investitionen auf den ökologischen digitalen Wandel, insbesondere auf die saubere und effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie und Ressourcen“ (länderspezifische Empfehlung 3/2020) konzentriert werden müssen.

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Anpassung des Rechtsrahmens für den Elektrizitätssektor 

Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für den slowakischen Elektrizitätsmarkt zu verbessern, indem das Gesetz 251/2012 Slg. über Energie und das Gesetz 250/2012 Slg. über die Regulierung in netzgebundenen Wirtschaftszweigen gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2019/944 geändert werden. Darüber hinaus soll die angepasste rechtliche Struktur die neuen Tätigkeiten und den Zugang der Teilnehmer zum Strommarkt (Energiegemeinschaften, Aggregatoren, Eigenverbraucher, Stromspeicherung) erleichtern und gleichzeitig die allgemeine Flexibilität des Elektrizitätssystems erhöhen und die Möglichkeiten für den Anschluss neuer erneuerbarer Energien an das slowakische Netz verbessern.

Diese Reform sieht auch (im Rahmen von Meilenstein 2) eine Maßnahme zur Freigabe der technischen Kapazitäten für die Stromübertragung innerhalb des inländischen Elektrizitätssystems vor, die durch die Erhöhung der Kapazität des Stromverbundprofils zwischen der Slowakei und Ungarn erleichtert wird.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform 2: Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen 

Ziel der Reform ist es, die Einführung neuer erneuerbarer Energiequellen zu fördern. Mit den neuen Gesetzesänderungen sollen effiziente Unterstützungsmechanismen geschaffen werden, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrs-, Strom- und Heizsektor zu erhöhen. Der Rechtsrahmen wird durch Änderung der Gesetze 309/2009 Slg. über die Förderung erneuerbarer Energiequellen und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und des Gesetzes 657/2004 Slg. über thermische Energie geändert.

Die Reform umfasst auch die Annahme eines langfristigen Versteigerungsplans für neue erneuerbare Energiequellen. Diese Maßnahme trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der gesamten installierten Kapazität für erneuerbare Energien bei und schafft günstigere Investitionsbedingungen für private Investoren.

Darüber hinaus umfasst die Reform die Annahme von Investitionsprogrammen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen. Das Wirtschaftsministerium verabschiedet ein Versteigerungssystem für neue erneuerbare Energiequellen (Link zu Investition 1, Komponente 1) und Förderregelungen für Investitionen in Repowering (Link zu Investition 2, Komponente 1) und mehr Flexibilität des Elektrizitätssystems (Verknüpfung mit Investition 3, Komponente 1). Die Investitionspolitik der Systeme muss sowohl dem EU-Umweltrecht als auch dem nationalen Umweltrecht sowie den technischen Leitlinien (2021/C58/01) für geförderte Tätigkeiten und Unternehmen, die keine erheblichen Schäden verursachen, strikt Rechnung tragen. Nur Investitionen in Wasserkraft, die mit dem Besitzstand der EU im Einklang stehen, werden durch den slowakischen Aufbau- und Resilienzplan unterstützt.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition 1: Bau der neuen erneuerbaren Energiequellen

Ziel der Maßnahme ist es, den Ausbau von Investitionen in die neuen erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen. Von dem übergeordneten Ziel, die neue Kapazität für Strom aus erneuerbaren Quellen um 122,4 MW zu erhöhen, sollen im Rahmen der Maßnahme, die an das Netz angeschlossen ist, mindestens 120 MW neue Kapazität bereitgestellt werden, die durch die neuen erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Der wettbewerbliche Auktionsmechanismus steht einer breiten Palette von Technologien für erneuerbare Energien offen, wobei klare Fristen und Regeln für die Projektdurchführung gelten. Investitionen in Wasserkraft sind im Rahmen von Investition 1 (Komponente 1) nicht förderfähig. Das Wirtschaftsministerium ist für die Durchführung des Programms und die Erfassung der Informationen über die realisierte Kapazität von den Projektträgern zuständig.

Die Versteigerungsförderregelung steht im Einklang mit der Investitionspolitik gemäß Meilenstein 3 der Komponente 1 (Reform 2: Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen“).

Die Durchführung der Investition soll bis zum 30. Juni 2021 beginnen und bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 2: Modernisierung der vorhandenen erneuerbaren Energiequellen (Repowering)

Ziel der Maßnahme ist es, die technologische Lebensdauer zu verlängern, bestehende Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Die Modernisierung betrifft den Umbau von Biogasanlagen und Wasserkraftwerken.  Im Rahmen der Regelung werden mindestens 100 MW modernisierte erneuerbare Kapazität für die Stromerzeugung (Repowering) mit Netzanschluss bereitgestellt, die im Rahmen der Maßnahme gefördert wird. Das Wirtschaftsministerium ist für die Durchführung der Investition und die Erhebung der Informationen über die realisierte Kapazität von den Projektträgern zuständig.

Die Unterstützung für die verschiedenen Arten modernisierter erneuerbarer Ausrüstungen wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostenwirksamkeit gesondert bewertet. Die Förderregelungen stehen im Einklang mit der Investitionspolitik gemäß Meilenstein 3 der Komponente 1 (Reform 2: Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen“).

Die Durchführung der Investition soll bis zum 1. Januar 2022 beginnen und bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 3: Erhöhung der Flexibilität der Elektrizitätssysteme für eine stärkere Integration erneuerbarer Energien

Ziel der Investition ist es, die Flexibilität des slowakischen Stromnetzes zu erhöhen. Der schrittweise Ausstieg aus den flexiblen fossilen Energiequellen führt zu einem Verlust an Ausgleichsleistung, was sich negativ auf die Fähigkeit des Systems auswirkt, variable erneuerbare Energiequellen zu integrieren.

Die Investition zielt darauf ab, Stromspeicheranlagen, einschließlich wasserstoffbasierter Lösungen, zu unterstützen und die Regelenergiekapazität von Wasserkraftwerken zu erhöhen. Die Förderregelung muss eine kumulative Erhöhung der Regelenergiekapazität um mindestens 68 MW bewirken, die durch die neuen Speicherkapazitäten und die Erhöhung der Regelenergiekapazität bestehender, an das Netz angeschlossener Wasserkraftwerke verursacht wird. Die genaue Aufschlüsselung des 68-MW-Ziels hängt von der Nachfrage der relevanten Themen ab. Die Investitionen in die Regelleistung der Wasserkraftwerke dürfen 12 000 000 EUR im Rahmen der Maßnahme nicht übersteigen. Die Investitionen ergänzen in hohem Maße andere Maßnahmen der Komponente, da sie zur Steigerung der freien Netzkapazität für die Integration erneuerbarer Energiequellen beitragen.

Die Unterstützung wird im Rahmen der technologiespezifischen Regelungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostenwirksamkeit gewährt. Die Regelungen müssen die Bedingungen für die Investitionspolitik erfüllen, die in Meilenstein 3 der Komponente 1 (Reform 2: Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen“).

Die Durchführung der Investition soll bis zum 1. Januar 2022 beginnen und bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung.

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 1: Anpassung des Rechtsrahmens für den Elektrizitätssektor

Etappenziel

Reform des Strommarktes

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zum Energiegesetz und zum Gesetz über die Regulierung netzgebundener Wirtschaftszweige

 

 

 

Q4

2022

Der Rechtsrahmen wird geändert, indem das Gesetz 251/2012 Slg. über Energie und das Gesetz 250/2012 Slg. über die Regulierung in netzgebundenen Wirtschaftszweigen geändert werden, um die Richtlinie 2019/944 umzusetzen. Darüber hinaus soll der aktualisierte Rechtsrahmen die neuen Tätigkeiten und den Zugang der Teilnehmer zum Strommarkt (Energiegemeinschaften, Aggregatoren, Eigenverbraucher, Stromspeicherung) erleichtern und gleichzeitig die allgemeine Flexibilität des Elektrizitätssystems erhöhen und die Möglichkeiten für den Anschluss neuer erneuerbarer Energiequellen an das slowakische Netz verbessern.

2

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 1: Anpassung des Rechtsrahmens für den Elektrizitätssektor

Etappenziel

Aufhebung von Beschränkungen der technischen Kapazitäten für die Stromübertragung innerhalb des slowakischen Stromnetzes

Gemeinsame öffentliche Erklärung des Wirtschaftsministeriums und des slowakischen Übertragungsnetzbetreibers Slovenská elektrizačná prenosová sústava, a.s.

 

 

Q2

2021

Das slowakische Wirtschaftsministerium und der slowakische Stromübertragungsnetzbetreiber Slovenská elektrizačná prenosová sústava, a.s. erklären die Aufhebung von Beschränkungen der technischen Kapazitäten für die Stromübertragung innerhalb des slowakischen Elektrizitätsnetzes und eine Erhöhung der Kapazität für den Anschluss erneuerbarer Energiequellen an das Netz. Die Maßnahme wird durch die Erhöhung der Nettoübertragungskapazität der Übertragungsnetze mit der Republik Ungarn erleichtert.

3

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 2: Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen

Etappenziel

Rahmen für die Förderung von Investitionen in neue erneuerbare Energiequellen

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zum Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energieträger und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und zum Wärmeenergiegesetz.

Annahme eines langfristigen Versteigerungsplans durch das Wirtschaftsministerium

Annahme von Investitionsprogrammen durch das Wirtschaftsministerium zur Absatzförderung

von neuen Stromquellen aus erneuerbaren Energiequellen (definiert in Investition 1), Investitionen in Repowering (definiert in Investition 2) und Investitionen zur Erhöhung der Flexibilität des Elektrizitätssystems

(definiert in Anlage 3)

 

 

 

Q4

2022

Mit den Änderungen der Rechtsvorschriften sollen Unterstützungsmechanismen geschaffen werden, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen im Verkehrs-, Strom- und Heizsektor zu erhöhen. Der Rechtsrahmen wird durch Änderung der Gesetze 309/2009 Slg. über die Förderung erneuerbarer Energiequellen und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und des Gesetzes 657/2004 Slg. über thermische Energie geändert.

Das Wirtschaftsministerium verabschiedet einen langfristigen Versteigerungsplan für neue erneuerbare Energiequellen, der zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Erhöhung der Kapazität neuer Kapazitäten für erneuerbare Energien beiträgt.

 

Das Wirtschaftsministerium verabschiedet das neue Versteigerungssystem für neue Quellen von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (definiert in Investition 1), die Förderregelungen für Investitionen in Repowering (definiert in Investition 2) und die Erhöhung der Flexibilität des Elektrizitätssystems (definiert in Investition 3). Die Regelungen enthalten genaue Angaben zu den Förderkriterien für geförderte Unternehmen, wobei die Übereinstimmung mit dem umweltrechtlichen Besitzstand der EU und der Mitgliedstaaten sowie mit den technischen Leitlinien des DNSH (2021/C58/01) für geförderte Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu gewährleisten ist, während gleichzeitig die in den entsprechenden Zielen (für Investitionen 1, 2 und 3) beschriebenen neuen Kapazitäten für erneuerbare Energien erhöht werden. Die Biomasseprojekte müssen gemäß der Methode zur Einsparung von Treibhausgasen und dem relativen Komparator für fossile Brennstoffe gemäß Anhang VI der Richtlinie (EU) 2018/2001 eine Treibhausgasemissionseinsparung von mindestens 80 % erreichen. Gefördert werden nur Investitionen in Wasserkraft, die mit dem Besitzstand der EU im Einklang stehen.

4

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Investition 1: Bau der neuen erneuerbaren Energiequellen

Zielwert

Neue Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen

 

MW

0

120

Q2

2026

Von dem übergeordneten Ziel, die neue Kapazität für Strom aus erneuerbaren Quellen um 122,4 MW zu erhöhen, soll die Förderregelung im Rahmen der Maßnahme mindestens 120 MW an neue, an das Netz angeschlossene Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Quellen bereitstellen.

Der Fördermechanismus erfolgt in Form von Versteigerungen zur Investitionsförderung für neue Quellen von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die Förderregelung erfüllt die Bedingungen für die Investitionspolitik gemäß Meilenstein 3 („1 – Erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 2:  Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen“).

5

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Investition 2: Modernisierung der vorhandenen erneuerbaren Energiequellen (Repowering)

Zielwert

Kapazität rekonstruierter erneuerbarer Energiequellen

 

MW

0

100

Q2

2026

Erhöhung der modernisierten Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Repowering) um mindestens 100 MW, bedingt durch den Netzanschluss der modernisierten erneuerbaren Energiequellen im Rahmen der Maßnahme.

Die Unterstützung für die verschiedenen Arten modernisierter Ausrüstung wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostenwirksamkeit gesondert bewertet. Die Modernisierung betrifft den Umbau von Biogasanlagen und Wasserkraftwerken. Die Förderregelungen müssen die Bedingungen für die Investitionspolitik gemäß Meilenstein 3 („1 – Erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 2:  Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen“).

6

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Investition 3: Erhöhung der Flexibilität der Elektrizitätssysteme für eine stärkere Integration erneuerbarer Energien

Zielwert

Kumulative Erhöhung der Kapazität von Anlagen zur Erhöhung der Flexibilität der Energiesysteme

 

MW

0

68

Q2

2026

Erhöhung der neuen Stromspeicheranlagen um mindestens 68 MW, bedingt durch die Inbetriebnahme der neuen Speicherkapazitäten im Rahmen der Maßnahme. Die Regelung unterstützt die Installation neuer Kapazitäten von Batteriesystemen, die Installation neuer Wasserstoffzellen und die Erhöhung der Regelenergiekapazität der Wasserkraftwerke. Die genaue Aufschlüsselung des 68-MW-Ziels hängt von der Nachfrage der relevanten Themen ab. Die Investitionen in die Regelleistung der Wasserkraftwerke dürfen 12 000 000 EUR im Rahmen der Maßnahme nicht übersteigen.

Die Unterstützung wird im Rahmen der technologiespezifischen Regelungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostenwirksamkeit gewährt. Die Förderregelungen müssen die Bedingungen für die Investitionspolitik gemäß Meilenstein 3 („1 – Erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 2:  Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen“).

KOMPONENTE 2: RENOVIERUNG DER GEBÄUDE

Gemäß dem slowakischen nationalen Energie- und Klimaplan und der langfristigen Gebäuderenovierungsstrategie erfordert die Verwirklichung der Emissionsreduktionsziele der EU für 2030 und 2050 einen erheblichen Übergang von der Umsetzung partieller auf mittlere (30-60 % Primärenergieeinsparungen) und tiefgreifende (über 60 %) Renovierung von Gebäuden.

Diese Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den Energieverbrauch durch eine umfassende Renovierung von Familienwohnungen, öffentlichen historischen und gelisteten Gebäuden zu senken. Sie kombiniert Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch Erreichung von mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen mit Maßnahmen zur Förderung der Anpassung an den Klimawandel (z. B. Errichtung grüner Dächer, Wasserrückhaltung). Die Komponente trägt zu den Klima- und Umweltzielen bei und fördert gleichzeitig die Erholung und Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes durch die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen, insbesondere für KMU auf lokaler Ebene.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente umfasst 3 Reformen und 2 Investitionen.  

Diese Investitionen und Reformen sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei in den letzten zwei Jahren, zur Notwendigkeit, die investitionsbezogene Politik auf Energieeffizienz zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3/2019), und zur „Fokussierung der Investitionen auf den grünen Wandel“ (länderspezifische Empfehlung 3/2020) beitragen.  

A.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung) 

Reform 1: Harmonisierung der Unterstützungsmechanismen für die Renovierung von Familienwohnungen.  

Ziel der Reform ist es, verschiedene Förderregelungen zu kartieren, aufeinander abzustimmen und zusammenzubringen, den Renovierungsprozess zu vereinheitlichen und zu straffen und Anreize für Eigentümer zu schaffen, ein breiteres Spektrum von Renovierungsmaßnahmen umzusetzen. Die Gestaltung der Förderregelungen, Kriterien und Bedingungen sowie die Durchführungsschritte werden in dem Umsetzungsplan dargelegt, den die Slowakische Umweltagentur bis zum 30. September 2022 veröffentlichen wird. Um eine wirksame und fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten, werden die Kapazitäten der slowakischen Umweltagentur ausgebaut. In der Umsetzungsphase werden die Hauseigentümer durch eine Kommunikationskampagne und die Einrichtung von Regionalbüros sowie durch technische Hilfe und Beratung erreicht.  

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein. 

Investition 1: Verbesserung der Energieeffizienz von Hausfamilienhäusern.  

Ziel der Investition ist es, die Renovierung von mindestens 30 000 Einfamilienhäusern abzuschließen und dabei im Durchschnitt mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen zu erzielen. Die Investition richtet sich an die Eigentümer älterer Familienwohnungen. Zusätzlich zu herkömmlichen Energiesparmaßnahmen wie Wärmedämmung und Fensteraustausch ermöglicht der Mechanismus den Ersatz ineffizienter Wärme- und Warmwasserquellen durch hocheffiziente Anlagen oder den Einbau neuer erneuerbarer Energiequellen. Soweit möglich, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz von Gebäuden (wie Vegetationsdächer, Regenwasserabscheidung) anzuwenden. Zur Mobilisierung der umfassenden und grünen Renovierung umfassen die Förderregelungen eine Kombination aus obligatorischem und fakultativem Teil. Von den Eigentümern wird ein finanzieller Beitrag erwartet. Energieeinsparungen werden in erster Linie durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz oder andere entsprechende Dokumente überprüft.  

Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gebäuderenovierung müssen den Anforderungen der DNSH entsprechen, einschließlich der Vermeidung und des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen und des Kesselaustauschsystems, das einen kleinen Teil des gesamten Renovierungsprogramms ausmachen soll.

Die Durchführung der Investition soll spätestens am 30. September 2022 beginnen und bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. 

Reform 2: Erhöhung der Transparenz und Straffung der Beschlüsse des Denkmalamts der Slowakischen Republik. 

Die Reform zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz des Entscheidungsprozesses des Denkmalamts der Slowakischen Republik zu verbessern, indem drei Methoden entwickelt werden, um

-Klassifizierung der Denkmäler,

-objektive Kriterien festlegen, nach denen das Denkmalamt ihre Entscheidungen trifft, und

-Quantifizierung der Kosten im Zusammenhang mit den Interventionen des Denkmalamts

Darüber hinaus besteht das Ziel darin, die Kartierung staatseigener Denkmäler zu reformieren, indem ihre technischen, baulichen und energiebezogenen Aspekte bewertet werden. Die Bestandsaufnahme führt zur Ausstellung von mindestens 1000 Baupässen für relevante Denkmäler in Staatseigentum. Die Reform erleichtert Investitionsentscheidungen für Renovierungen mit dem Ziel, den Denkwert zu erhalten und gegebenenfalls die Energieeffizienz zu verbessern.  

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. 

Investition 2: Renovierung historischer und gelisteter öffentlicher Gebäude.  

Historische und börsennotierte öffentliche Gebäude gehören zu den Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz und erfordern einen maßgeschneiderten Ansatz, um ihren kulturellen Wert und ihr kulturelles Erbe zu erhalten und zu schützen. Ziel der Investition ist es, die Energieeffizienz und die strukturellen Bedingungen der historischen und aufgeführten öffentlichen Gebäude zu verbessern und gleichzeitig ihre historischen und kulturellen Werte zu schützen und die Zugänglichkeit der Gebäude zu verbessern. Das übergeordnete Ziel besteht in der Renovierung von 130 000 m², wobei mindestens 117 000 m² Grundfläche historischer und gelisteter öffentlicher Gebäude renoviert werden und im Durchschnitt mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden. Die Investition soll zu einer Renovierung von rund 100 Gebäuden führen und wird von einer Informationskampagne begleitet. Energieeinsparungen werden mithilfe von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz überwacht und überprüft.  

Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gebäuderenovierung müssen den Anforderungen der DNSH entsprechen, einschließlich der Vermeidung und des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen und des Kesselaustauschsystems, das einen kleinen Teil des gesamten Renovierungsprogramms ausmachen soll.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. 

Reform 3: Die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen.  

Die Reform zielt auf die sehr niedrige Recyclingquote in der Slowakei ab und konzentriert sich auf die Überarbeitung der Abfallbewirtschaftungsvorschriften, um das Potenzial der Kreislaufwirtschaft für Bau- und Abbruchabfälle zu erhöhen. Das Umweltministerium der Slowakischen Republik legt die Änderung des Abfallrechts vor, wonach mindestens 70 % der beim Bau anfallenden ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Darüber hinaus sollen mit der Reform ein obligatorischer selektiver Abbruch, Qualitätsstandards für das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen, eine obligatorische umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge für die Vergabe von Bauleistungen, eine Vereinfachung der Vorschriften und eine Verbesserung der Datenerfassungssysteme für Bauabfälle eingeführt werden. Sobald die Rechtsvorschriften in Kraft getreten sind, soll sichergestellt werden, dass die Anforderung, dass bei der Renovierung und dem Bau von Gebäuden, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, zu 70 % rezykliert und wiederverwendet werden muss, „keine erheblichen Beeinträchtigungen“ verursacht wird.  

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.   

 

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung.

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

 

2 – Gebäuderenovierung – Reform 1: Harmonisierung der Unterstützungsmechanismen für die Renovierung von Familienwohnungen

Etappenziel

Umsetzungsplan zur Mobilisierung grüner Renovierung von Familienhäusern

Annahme des Umsetzungsplans durch das Umweltministerium

 

 

 

Q3

2022

Im Umsetzungsplan werden verschiedene Förderregelungen erfasst und harmonisiert. Im Einzelnen werden die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme des Systems, der Zeitplan und seine Verwaltung sowie die Überwachung der Rekonstruktion und Überprüfung der Energieeinsparungen in erster Linie durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz oder andere entsprechende Dokumente geregelt. Die Systeme sind so konzipiert, dass sie Anreize für durchschnittlich mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen bieten und den Anforderungen der technischen Leitlinien (2021/C58/01) entsprechen.

2

 

2 – Gebäuderenovierung – Reform 1: Verbesserung der Energieeffizienz von Hausfamilienhäusern

Etappenziel

Einführung von Förderregelungen zur Mobilisierung von Energieeinsparungen und grüner Renovierung

Einführung von Förderregelungen zur Mobilisierung von Energieeinsparungen und grüner Renovierung

 

 

 

Q3

2022

Die Systeme zur Mobilisierung von Energieeinsparungen und grüner Renovierung werden im Einklang mit den im Umsetzungsplan festgelegten Maßnahmen und Zeitplänen konzipiert und eingeleitet. Die entsprechenden Aufforderungen werden von der slowakischen Umweltagentur auf einer Website veröffentlicht.

 

3

 

2 – Gebäuderenovierung – Investition 1: Verbesserung der Energieeffizienz von Hausfamilienhäusern

Zielwert

Anzahl renovierter Familienwohnungen mit einer durchschnittlichen Primärenergieeinsparung von mindestens 30 %

 

Anzahl

0

18000

Q4

2024

18 000 Einfamilienhäuser werden im Einklang mit den Anforderungen der Förderregelungen renoviert, einschließlich der Einhaltung des DNSH-Prinzips, und um Anreize für durchschnittlich mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen und zusätzliche ergänzende Maßnahmen zu schaffen. Eine Liste möglicher Maßnahmen umfasst: Isolierung, Austausch von Fenstern, Wiederherstellung des Daches, Regenwasserrückhaltung, Austausch von Kessel oder Beseitigung der Asbestabdeckung oder andere Maßnahmen entsprechend dem Wortlaut des Bauteils. Die Energieeinsparungen der renovierten Häuser werden in erster Linie durch den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz oder andere entsprechende Dokumente überprüft. Aus der RRF finanzierte Investitionen dürfen keine Biomassekesseln unterstützen.

4

 

2 – Gebäuderenovierung – Investition 1: Verbesserung der Energieeffizienz von Hausfamilienhäusern

Zielwert

Anzahl renovierter Familienwohnungen mit einer durchschnittlichen Primärenergieeinsparung von mindestens 30 %

 

Anzahl

18 000

300 000

Q2

2026

Insgesamt werden 30 000 Einfamilienhäuser im Einklang mit den Anforderungen der Regelungen renoviert, einschließlich der Einhaltung des DNSH-Prinzips, und um Anreize für eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % und zusätzliche ergänzende Maßnahmen zu schaffen. Eine Liste möglicher Maßnahmen umfasst: als Isolierung, Austausch von Fenstern, Wiederherstellung des Daches, Regenwasserrückhaltung, Austausch von Kessel oder Beseitigung der Asbestabdeckung oder sonstige Maßnahmen entsprechend dem Wortlaut des Bauteils und den bereitgestellten Kosten. Die Energieeinsparungen der renovierten Häuser werden in erster Linie durch den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz oder andere entsprechende Dokumente überprüft. Aus der RRF finanzierte Investitionen dürfen keine Biomassekesseln unterstützen.

5

 

2. Gebäuderenovierung – Reform 2: Erhöhung der Transparenz und Straffung der Beschlüsse des Denkmalamts der Slowakischen Republik

Etappenziel

Methoden für den Entscheidungsprozess des Denkmalamts der Slowakischen Republik

 

 

 

Veröffentlichung von Methodiken durch das Denkmalamt

3

Q4

2023

Entwicklung und Annahme der drei Methoden zur Klassifizierung von Denkmälern, um die Transparenz und Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen und die Entscheidungsprozesse des Denkmalamts der Slowakischen Republik zu beschleunigen. Auf der Grundlage standardisierter Methoden stellt das Denkmalamt mindestens 1000 Baupässe aus, um Diagnosen der technischen und energiespezifischen Aspekte der einschlägigen staatlichen Denkmäler zu liefern, um Sanierungsentscheidungen zu erleichtern.

6

2- Gebäuderenovierung – Investition 2: Renovierung öffentlicher historischer und gelisteter Gebäude

Zielwert

 

Gesamtfläche (m²) renovierter öffentlicher historischer und börsennotierter Gebäude, die mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen bewirken

 

Fläche (m2)

0

 

60 000

Q4

2024

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 66 000 m² renoviert zu werden, mindestens 60 000 m² historischer und gelisteter öffentlicher Gebäude werden gemäß den Anforderungen der offenen Aufforderung renoviert, in der die Bedingungen festgelegt werden, um durchschnittlich mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen zu erzielen, die Einhaltung der Grundsätze der DNSH zu gewährleisten und Anreize für die Durchführung anderer ergänzender Maßnahmen (wie Regenwasserrückhaltung, Asbestsanierung, Zugänglichkeit von Gebäuden) zu schaffen. Energieeinsparungen werden bei renovierten Gebäuden mithilfe von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz überwacht und überprüft.

7

 

2- Gebäuderenovierung – Investition 2: Renovierung öffentlicher historischer und gelisteter Gebäude

Zielwert

Gesamtfläche (m²) renovierter öffentlicher historischer und gelisteter Gebäude

Erreichung von mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen

 

Fläche (m2)

 

60 000

117000

Q2

2026

Das übergeordnete Ziel besteht in der Renovierung von 130 m² 000 m², d. h. einer Renovierung von mindestens 117 000 m² historischer und gelisteter öffentlicher Gebäude im Einklang mit den Anforderungen der offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, in der die Bedingungen für eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von mindestens 30 %, die Einhaltung der Grundsätze der DNSH und die Schaffung von Anreizen für die Durchführung anderer ergänzender Maßnahmen (wie Regenwasserrückhaltung, Asbestsanierung, Zugänglichkeit von Gebäuden) festgelegt werden. Energieeinsparungen werden bei renovierten Gebäuden mithilfe von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz überwacht und überprüft.

  

8

 

2 – Gebäuderenovierung – Reform 3: Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen

Etappenziel

Änderung des Abfallgesetzes

Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum Abfallgesetz

 

0

1

Q2

2022

Durch die überarbeiteten Abfallvorschriften des Umweltministeriums soll das Potenzial der Kreislaufwirtschaft im Bau- und Abbruchabfall sowie im Bausektor erhöht werden, sodass mindestens 70 % der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle recycelt und wiederverwendet werden. Sie umfasst eine obligatorische umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge für Bauinvestitionen innerhalb der staatlichen Verwaltung, die Erhöhung der gesetzlichen Gebühren für die Deponierung und die Vereinfachung der Vorschriften für die Nutzung von Bau- und Abbruchabfällen.

   KOMPONENTE 3: Nachhaltiger Verkehr

Die Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den Anteil umweltfreundlicher Verkehrsträger durch Maßnahmen und intelligente Lösungen auf der Grundlage von Datenanalysen zu erhöhen, die Zahl der Fahrgäste im Eisenbahn- und öffentlichen Personenverkehr und die Menge der im umweltfreundlichen intermodalen Verkehr beförderten Güter zu erhöhen und die Entwicklung alternativer Antriebsinfrastrukturen zu unterstützen, um so die CO2-Emissionen im Verkehr zu verringern und die Luftqualität zu verbessern. Intelligente und digitale Investitionen sollen einen schnelleren, zuverlässigeren und effizienteren Schienenverkehr und einen saubereren öffentlichen Personenverkehr fördern und die Fahrgäste dazu motivieren, von Autos und anderen CO2-gestützten Verkehrsmitteln zu wechseln. Die Komponente soll eine breitere Nutzung alternativer Vorzüge für einen nachhaltigen, umweltfreundlichen, erschwinglichen und intelligenten Verkehr ermöglichen und gleichzeitig die Nutzung intelligenter Netze fördern. Sie trägt zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bei, indem sie notwendige Marktbedingungen für die Anbieter von Transportmaschinen schafft.

Die Komponente umfasst vier Reformen und vier Investitionen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Reformen und Investitionen im Rahmen der Komponente betreffen unmittelbar die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2020 und die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2020, wonach die Slowakei „baldmöglichst einsatzbereite öffentliche Investitionsprojekte [durchführt] und Investitionen des Privatsektors zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung unterstützt“. Die Investitionen sollten sich auf den Übergang zu einer ökologischen und digitalen Wirtschaft konzentrieren und insbesondere auf die saubere und effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie und Ressourcen, einen nachhaltigen öffentlichen Verkehr und die Abfallbewirtschaftung.“ 

Die Komponente umfasst vier Reformen und vier Investitionen.

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

 

Reform 1 zur Vorbereitung von Verkehrsinvestitionsprojekten.

Ziel der Reform ist es, die Verwaltung der Investitionen zu verbessern und deren wirtschaftliche Vorteile zu steigern. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

·bis zum 30. Juni 2021 einen Investitionsplan für Eisenbahninfrastrukturprojekte aufzustellen, in dem Vorhaben nach ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis priorisiert werden;

·bis zum 31. März 2023 Änderungen des Eisenbahngesetzes und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften zur Vereinfachung und Straffung der rechtlichen und technischen Anforderungen an die Verkehrsinfrastrukturparameter;

·die Veröffentlichung einer Methodik bis zum 31. Dezember 2021, mit der festgelegt wird, wie Projekte mit dem höchstmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt werden können und wie sie zum Ziel der Verlagerung des Personenverkehrs vom individuellen Straßengüterverkehr auf den Radverkehr beitragen können.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.   

Reform des öffentlichen Personenverkehrs im Jahr 2.

Die Reform zielt darauf ab, die Bereitstellung von Personenbeförderungsdiensten zu verbessern. Ein neuer Plan für Verkehrsdienste, gefolgt von der Optimierung des Schienenpersonenverkehrs, ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Reform des öffentlichen Verkehrs. Die Reform wird durch neue Rechtsvorschriften unterstützt, in denen Regeln, Zuständigkeiten und Verpflichtungen bei der Koordinierung, Bestellung und Finanzierung regionaler Bus- und Bahndienste festgelegt werden. In den Rechtsvorschriften wird eine nationale Behörde festgelegt, die in Zusammenarbeit mit regionalen Integratoren die Schaffung eines integrierten nationalen Verkehrssystems mit einem einheitlichen Tarif koordiniert und die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl für öffentliche Schienenpersonenverkehrsdienste als auch für Fahrzeuge koordiniert, die mit Unterstützung von EU-Mitteln für den Betrieb dieser Strecken in früheren Zeiträumen gekauft wurden. Die Häufigkeit des Schienenverkehrs auf den Strecken mit dem höchsten Potenzial für die Verkehrsverlagerung von Pkw auf Züge muss erhöht werden, um eine bessere Koordinierung der regionalen öffentlichen Bus- und Zugdienste zu ermöglichen. Diese Reform wird durch folgende spezifische Maßnahmen untermauert: 

·Bis zum 31. März 2023 sollen durch ein neues Gesetz Standards für den öffentlichen Personenverkehr geschaffen und die öffentliche Dienstleistungsordnung gestrafft werden, die derzeit fragmentiert und zwischen Staat, Bezirken, Städten und Gemeinden unzureichend koordiniert ist.

·Bis zum 31. Dezember 2023 werden optimierte Grafiken für den Eisenbahnverkehr veröffentlicht;

·Bis zum 31. Dezember 2026 wird ein integriertes Verkehrssystem geschaffen, das den multimodalen öffentlichen Personenverkehr mit einem einzigen Fahrschein ermöglicht. Sie ist in mindestens 6 Bezirken einsatzbereit.

Der letzte Meilenstein in Bezug auf die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform 3 über den intermodalen Güterverkehr.

Die Reform unterstützt eine stärkere Intermodalität durch Beschaffung, Koordinierung der Logistik und Förderung der Einführung neuer intermodaler Strecken. Ziel dieser Reform ist die Verlagerung von 30 % des Straßenverkehrs über 300 km auf die Schiene oder das Wasser bis 2030 und über 50 % auf 2050 (im Vergleich zu 2005). Zu diesem Zweck fördert sie insbesondere das Interesse der Verkehrsunternehmen an der Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene/den intermodalen Verkehr und verhindert eine weitere Verlagerung des Schienenverkehrs auf andere Verkehrsträger. Die Ausarbeitung und Annahme eines Konzepts für die Entwicklung des intermodalen Verkehrs, einschließlich des Vorschlags für notwendige Änderungen der Rechtsvorschriften, soll die Annahme von Maßnahmen für die systemische Entwicklung umweltfreundlicher Güterverkehrsträger ermöglichen. Ziel der Unterstützung ist es, technische Probleme beim Übergang zum intermodalen Verkehr zu beseitigen und ihn attraktiver zu machen.

Die Umsetzung der Reform soll bis zum 31. Dezember 2021 beginnen und bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform 4 zur Einführung neuer politischer Maßnahmen zur langfristigen Förderung alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor.

Die Reform wird durch das Inkrafttreten neuer legislativer Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2022 unterstützt, um die Verteilungstarife zu reformieren und den Prozess des Baus alternativer Antriebsinfrastrukturen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Außerdem führen sie eine „Rechte an Ladestationen“ und einen stabilen, vorhersehbaren mehrjährigen Rahmen ein, um den Bau einschlägiger alternativer Antriebsinfrastrukturen zu unterstützen.

Investition 1 in die Entwicklung kohlenstoffarmer Verkehrsinfrastrukturen.

Die Investitionen unterstützen die Dekarbonisierung durch Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken, den Ausbau von Eisenbahnstrecken, den Bau oder die Modernisierung von Straßenbahn- und Oberleitungsbuslinien und den Bau von Fahrradinfrastruktur. Es wird eine „Neugestaltung des europäischen Fahrplanverfahrens – TTR“ vorgenommen und ein neues Sicherheitssystem auf der Grundlage digitaler Technologien eingeführt, um die Automatisierung des Eisenbahnverkehrsmanagements zu ermöglichen. Die Investition basiert auf der Reform 1.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 2 Förderung eines umweltfreundlichen Personenverkehrs.

Zu diesem Zweck soll die Attraktivität des Schienenpersonenverkehrs und des nachgelagerten Vorort- und Stadtverkehrs erhöht werden. In dicht besiedelten stadtnahen Gebieten und auf großen Verkehrskorridoren zwischen Großstädten und Ballungsräumen wird die Versorgung mit Verbindungen erhöht. Neue oder ausgebaute Fahrzeuge müssen in Betrieb genommen werden. Die Investitionen werden in Form zweckgebundener Subventionen ohne Diskriminierung unter Verwendung von Instrumenten zur Analyse von Verkehrsdaten und -daten getätigt. Die Investition wird durch die Reform 2 unterstützt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition 3 in die Entwicklung des intermodalen Güterverkehrs.

Mit den Investitionen werden der Erwerb intermodaler Transporteinheiten und Ladeeinrichtungen mit privatem Kapital und die Einrichtung neuer intermodaler Strecken auf ausgewählten Strecken unterstützt. Um das Verkehrsaufkommen im umweltfreundlicheren intermodalen Verkehr zu erhöhen, fördert der Staat den Kauf von intermodalen Transporteinheiten und Ladeanlagen mit privatem Kapital. Gleichzeitig unterstützt der Staat die Einrichtung neuer intermodaler Strecken auf ausgewählten Strecken. Die geplanten staatlichen Beihilferegelungen sehen (vorbehaltlich ihrer Genehmigung durch die Europäische Kommission) nur eine Teilfinanzierung aus dem Mechanismus und die Auswahl der Unternehmen vor, die im Anschluss an öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit klar definierten diskriminierungsfreien Regeln gefördert werden sollen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 4 in die Förderung des Baus alternativer Antriebsinfrastrukturen.

Die Investitionen konzentrieren sich auf Ladestationen für Elektroautos und Wasserstofftankstellen. Es wird ein Finanzierungsmechanismus für Beihilferegelungen für den Bau von Ladestationen für Elektroautos und Wasserstofftankstellen eingerichtet. Das System gewährleistet den Bau der Skelettinfrastruktur von ultraschnellen Absorptionsstellen, der verfügbaren Ladeinfrastruktur auf der Ebene aller Bezirke der Slowakischen Republik, um so die schnellere Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs mit alternativem Kraftstoff zu fördern, was zur Modernisierung der Fahrzeugflotte führt, um die Gesamtemissionen im Straßenverkehr zu verringern. Diese Investitionen werden durch die Reform 3 unterstützt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 1: Reform der Vorbereitung von Verkehrsinvestitionsprojekten

Etappenziel

Investitionsplan für Eisenbahninfrastrukturprojekte

Veröffentlichung des Umsetzungsplans

 

 

 

Q2

2021

Das Ministerium für Verkehr und Bauwesen erstellt und veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium einen Investitionsplan für Eisenbahninfrastrukturprojekte, der die Methodik, die Prioritäten und den Zeitplan für den Bau der Infrastruktur enthält. Ein veröffentlichter Investitionsplan für Eisenbahninfrastrukturprojekte, in dem Vorhaben nach ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis priorisiert werden, soll die langfristige Stabilität der Vorbereitung und Durchführung von Eisenbahninfrastrukturprojekten gewährleisten.

2

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 1: Reform der Vorbereitung von Verkehrsinvestitionsprojekten

Etappenziel

Methodik für die Auswahl, Vorbereitung und Durchführung von Radverkehrsprojekten

Veröffentlichung der Methodik

 

 

 

Q4

2021

Anhand der Methodik wird festgelegt, wie Projekte mit dem höchstmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt werden können und wie sie zum Ziel der Verlagerung des Personenverkehrs vom individuellen Straßengüterverkehr auf den Radverkehr beitragen können.

3

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 1: Reform der Vorbereitung von Verkehrsinvestitionsprojekten

Etappenziel

Änderung des Eisenbahngesetzes und damit verbundene Rechtsvorschriften zu Verkehrsinfrastrukturparametern

Inkrafttreten einer Änderung des Eisenbahngesetzes durch den Nationalen Rat des SR und

Annahme einer Änderung des Dekrets Nr. 350/2010 Slg. über den Bau und die technische Ordnung von Eisenbahnstrecken durch das Ministerium für Verkehr und Bau] und Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

 

 

 

Q1

2023

Die Änderungen der Rechtsvorschriften sollen die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Verkehrsinfrastrukturparameter im Einklang mit den bewährten Verfahren in anderen EU-Ländern und den europäischen Rechtsvorschriften vereinfachen und straffen, wodurch die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Vorbereitung der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur zu beschleunigen, die Kosten pro Kilometer modernisierter Strecke zu senken und den frühzeitigen Bau schnellerer und sichererer Eisenbahnen zu ermöglichen.

4

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 2: Reform des öffentlichen Personenverkehrs

Etappenziel

Neues Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr

Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr durch den Nationalrat der Slowakischen Republik und Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur wirksamen Koordinierung, Integration und Verwaltung des öffentlichen Verkehrs

 

 

 

Q1

2023

Mit dem Gesetz sollen die Standards für den öffentlichen Personenverkehr vereinheitlicht und die öffentliche Dienstleistungsordnung gestrafft werden, die derzeit fragmentiert und zwischen Staat, Bezirken, Städten und Gemeinden unzureichend koordiniert ist.

5

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 2: Reform des öffentlichen Personenverkehrs

Etappenziel

Umsetzung eines optimierten Fahrplans für den Schienenverkehr

Inkrafttreten eines optimierten Fahrplans für den Schienenverkehr

 

 

 

Q4

2023

Das Ministerium für Verkehr und Bau führt die Bestellung von Schienenpersonenverkehrsdiensten gemäß dem endgültigen Plan für Verkehrsdienste bis zum 31. Dezember 2023 durch.

6

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 2: Reform des öffentlichen Personenverkehrs

Zielwert

Anzahl der Provinzen, in denen Tarifintegration besteht und die Reisen mit mehreren öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Beförderern pro Fahrschein ermöglichen

 

Anzahl

1

6

Q2

2026

Der qualitative Indikator bezieht sich auf die Zahl der Bezirke, in denen ein integriertes Verkehrssystem geschaffen wird, das den multimodalen öffentlichen Personenverkehr mit einem einzigen Fahrschein ermöglicht.

7

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 1: Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur mit geringem CO2-Ausstoß

Zielwert

Länge der neuen Radinfrastruktur (km)

 

Anzahl

0

200

Q2

2026

Der qualitative Indikator bezieht sich auf die Länge der neu gebauten Radverkehrsinfrastruktur (in km). Das Ziel umfasst Radwege und Fahrradparkplätze.

8

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 1: Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur mit geringem CO2-Ausstoß

Zielwert

Länge der erneuerten oder ausgebauten sauberen Schieneninfrastruktur für den Personenverkehr (in km gewichtet)

 

Anzahl

0

69

Q2

2026

Der qualitative Indikator bezieht sich auf die Länge der wiederaufgebauten oder ausgebauten Eisenbahninfrastruktur aus den Quellen des Aufbau- und Resilienzplans unter Verwendung von Gewichtungsfaktoren für die verschiedenen Projekttypen und -bereiche (ohne Dispatching-/Sicherheitsanlagen, die getrennt unter Ziel 3 gezählt werden: Länge der abgesetzten Streckenabschnitte).

Von dem übergeordneten Ziel des Wiederaufbaus oder der Modernisierung von 77 km Schieneninfrastruktur werden mindestens 69 km ausgebaut oder erneuert. Investitionen müssen Folgendes umfassen: vollständig ausgebaute Doppelgleise auf dem Eisenbahnkorridor mit einer Erhöhung auf 160 km/h; eine oder zwei erneuerte Gleisstrecke (Erneuerung der Ober-/Untergrund- oder Traktionslinie/Ausrüstung; neu elektrifizierte und teilweise ausgebaute eingleisige Eisenbahnstrecke; vollständig ausgebaute zweigleisige Straßenbahnlinie einschließlich Zubehörteilen; neu gebaute Oberleitungsbuslinie mit einer einzigen Anlaufstelle einschließlich Stromversorgung.

9

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 1: Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur mit geringem CO2-Ausstoß

Zielwert

Länge der abgesandten Schienenabschnitte (km)

 

Anzahl

0

100

Q2

2026

Der qualitative Indikator bezieht sich auf die Länge der Eisenbahnstrecken (in km), auf denen Dispatching/digitale Sicherheitseinrichtungen in Betrieb genommen wurden. Von dem übergeordneten Ziel, 111 km Eisenbahnstrecken zu bedienen, werden mindestens 100 Bahnstrecken entsandt.

10

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 2: Förderung eines umweltfreundlichen Personenverkehrs

Zielwert

Anzahl der beschafften sauberen Fahrzeuge für den Personenverkehr (gewichtet)

 

Anzahl

0

5

Q2

2025

Der qualitative Indikator spiegelt die Zahl der beschafften sauberen öffentlichen Personenwagen wider. Die Fahrzeuge müssen geschlossene elektrische oder Wasserstoff-Zugeinheiten umfassen; elektrische Lokomotiven mit mehreren Systemen; Straßenbahnen.

11

3- nachhaltiger Verkehr – Reform 3: Reform des intermodalen Güterverkehrs

Etappenziel

Konzept und Forderungen nach neuen Förderregelungen

Einleitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für neue Förderregelungen auf der Grundlage des Konzepts der Entwicklung des intermodalen Verkehrs

Q4

2022

Ein Konzept für die Entwicklung des intermodalen Verkehrs wird von der slowakischen Regierung bis zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Dieses umfasst Vorschläge für die Gesetzesänderungen, die erforderlich sind, um Maßnahmen zur systemischen Entwicklung umweltfreundlicher Güterverkehrsträger zu erlassen. Ziel der Unterstützung ist es, technische Probleme beim Übergang zum intermodalen Verkehr zu beseitigen und ihn attraktiver zu machen. Auf dieser Grundlage werden bis zum 31. Dezember 2022 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für neue Förderregelungen veröffentlicht, die dazu beitragen sollen, die Verfügbarkeit des intermodalen Verkehrs diskriminierungsfrei zu verbessern und den Weg für seine Entwicklung in allen Regionen der Slowakei zu ebnen. Die Aufforderung muss vom Ministerium für Verkehr und Bau genehmigt werden.

12

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 3: Entwicklung des intermodalen Güterverkehrs

Zielwert

Anzahl der in 20-Fuß-Einheit beschafften intermodalen Transporteinheiten

 

Anzahl

0

1000

Q2

2026

Anzahl der beschafften intermodalen Transporteinheiten der IPU (Umschlag von Sattelanhängern, Wechselaufbauten, Containern). Intermodale Transporteinheiten sind in TEU anzugeben (20-Fuß-Einheit 20 '(6,1 m); Grundgröße des Behälters ISO 1C – 20 'x 8' x 8 '(mach).

13

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 4: Einführung neuer politischer Maßnahmen zur langfristigen Förderung alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor

Etappenziel

ein neues Maßnahmenpaket zur Förderung alternativer Konzepte

Inkrafttreten der Entschließung zur Förderung alternativer Konzepte

 

 

 

Q4

2022

Die Maßnahmen müssen die Entwicklung alternativer Verkehrsantriebe beschleunigen. Dazu gehören eine Reform der Verteilungstarife, Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses des Aufbaus alternativer Antriebsinfrastrukturen, die Einführung eines „Recharge Point Rights“ und die Einführung eines stabilen, vorhersehbaren mehrjährigen Rahmens zur Unterstützung des Baus einschlägiger alternativer Antriebsinfrastrukturen.

14

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 4: Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur für mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge

Zielwert

Anzahl der in Betrieb befindlichen Ladestationen oder Wasserstofftankstellen.

 

Anzahl

0

3029

Q2

2026

Gesamtzahl der in Betrieb befindlichen öffentlichen Ladestationen oder Wasserstofftankstellen. Von dem übergeordneten Ziel, 3332 Ladestationen in Betrieb zu nehmen, werden mindestens 3029 in Betrieb genommen.

KOMPONENTE 4: DEKARBONISIERUNG DER INDUSTRIE

Die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Slowakei und die Erfüllung der im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 festgelegten nationalen Ziele erfordern ebenfalls ein beschleunigtes Handeln der Industrie. Die Slowakei ist eine stark industrialisierte Volkswirtschaft, deren Anteil an den Treibhausgasemissionen insgesamt knapp über 70 % beträgt. Die Slowakei zählt zu den Mitgliedstaaten mit den höchsten durchschnittlichen Luftkonzentrationen von Staubpartikeln in der EU, was vor allem auf die alternde Industrietechnik und die Verbrennung fester Brennstoffe in Haushalten zurückzuführen ist.

In diesem Zusammenhang wird in Komponente 4 des slowakischen Reform- und Resilienzplans die Entwicklung und Anwendung eines Dekarbonisierungssystems für den Industriesektor vorgeschlagen. Die Maßnahmen führen zu niedrigeren Treibhausgasemissionen in Unternehmen, geringeren Energieverlusten und einer stärkeren Verbreitung innovativer Umwelttechnologien in der industriellen Produktion. Diese Komponente ist Ausdruck der Reformzusage der slowakischen Regierung, Kohle in der Region Obernitra zu verlassen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die Förderung der Stromerzeugung aus heimischer Kohle und die Stilllegung des Braunkohlekraftwerks Nováky einzustellen. Durch die Investitionen in die Ausrüstung des slowakischen Umweltaufsichtsamts wird die Kapazität dieser Behörde zur Überwachung der Dekarbonisierungsbemühungen gestärkt.

Die Komponente umfasst zwei Reformen und eine Hauptinvestition und eine ergänzende Investition.

Diese Reformen und Investitionen sollen zum Ziel des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft und zum Klimaziel beitragen. Die Dekarbonisierung hat dauerhafte Auswirkungen auf die Umwelt und die Luftqualität in der Slowakei. Die Investitionen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der slowakischen Industrie stärken und Arbeitsplätze auf lokaler Ebene sichern. Die Transformation der Region Obernitra ist ein starkes Kohäsionselement, insbesondere wenn es darum geht, die Region bei ihrem Übergang von Kohle zu unterstützen. 

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, der 2020 an die Slowakei gerichteten länderspezifischen Empfehlung nachzukommen, wonach „die Investitionen auf den ökologischen digitalen Wandel, insbesondere auf die saubere und effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie und Ressourcen“ ausgerichtet werden müssen (länderspezifische Empfehlung 3/2020).

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Einstellung der Kohlestromerzeugung im Kraftwerk Nováky und Umwandlung der Region Obernitra

Diese Reform ist Ausdruck der Verpflichtung der slowakischen Regierung, den Übergang von Kohle in der Region Obernitra voranzutreiben. Das regionale Kraftwerk Nováky weist unter den Anlagen des slowakischen Emissionshandelssystems die dritthöchsten CO2-Emissionen auf.

Ziel dieser Maßnahme ist es, für das Braunkohlekraftwerk Nováky die Förderung der Stromerzeugung einzustellen und die Braunkohlestromerzeugung einzustellen. Dies hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und eine Preissenkung für die Endverbraucher.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.



Reform 2: Annahme des wettbewerbsorientierten Systems zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Industrie

Die slowakischen Behörden führen eine wettbewerbsorientierte Dekarbonisierungsregelung ein, die allen Industriezweigen offensteht. Mit der Regelung zur Verringerung der CO2-Emissionen soll die Übernahme der besten derzeit verfügbaren Technologien in industriellen Prozessen unterstützt werden. Die Unterstützung zielt auf CO2-arme Prozesse und Technologien in der Industrie und die Annahme von Energieeffizienzmaßnahmen ab.

Die Slowakei stellt sicher, dass die strengen Anforderungen an die Einhaltung der Umweltvorschriften sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene sichergestellt werden. Dazu gehört auch, dass die unterstützten Tätigkeiten und Unternehmen den technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) einhalten.

Die Förderung von Anlagen im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU soll deren Emissionen erheblich unter den für das Projektangebot relevanten Richtwert senken. Die Bedingung, dass die Benchmark wesentlich unterschritten wird, ist Teil der Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe.

Die Menge der emittierten Treibhausgase (in CO2e, gewichteter Durchschnitt) der durch das System unterstützten Unternehmen muss im Vergleich zum kontrafaktischen Szenario um mindestens 30 % zurückgehen.

Die slowakischen Behörden legen entweder Daten zur Dekarbonisierung für Projekte im Rahmen des Systems vor (die bis spätestens 30. Juni 2026 zur Verfügung zu stellen sind) oder belegen, dass die Treibhausgasemissionseinsparungen auf der Grundlage der angenommenen Parameter der im Rahmen der Maßnahme geförderten Technologien (auf der Grundlage von Zertifikaten der Produzenten) oder der Kombination beider Ansätze erzielt werden.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition 1: Die Funktionsweise der Regelung zur Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie

Ziel der Maßnahme ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Projektförderung für Industrieunternehmen. Das Versteigerungssystem muss die Bedingungen für die Investitionspolitik gemäß der Reform 2 („Annahme des wettbewerbsorientierten Systems zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Industrie“) erfüllen. 

Von dem übergeordneten Ziel, die Treibhausgasemissionen um 1 369 917 Tonnen CO2e zu reduzieren, wird durch das Dekarbonisierungssystem zusätzlich zu dem der Kommission vorgelegten kontrafaktischen Szenario eine Verringerung um mindestens 1 232 926 Tonnen CO2e erreicht. Die Emissionsreduktion wird entweder auf der Grundlage der Datenerhebung für Projekte im Rahmen des Dekarbonisierungssystems oder anhand von Parametern geförderter Technologien auf der Grundlage von Zertifikaten der Hersteller oder der Kombination beider Ansätze nachgewiesen. Die slowakischen Behörden übermitteln der Kommission die Daten und die erforderlichen technischen Unterlagen über die Verwirklichung des Dekarbonisierungsziels bis spätestens 30. Juni 2026.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 2: Unterstützung der Arbeit der slowakischen Umweltaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung

Ziel der Maßnahme ist es, Investitionen in die Ausrüstung des slowakischen Umweltaufsichtsamts zu unterstützen und die Überwachungskapazitäten dieser Behörde im Rahmen des Dekarbonisierungsprozesses zu stärken. Aufgrund des Mangels an Ausrüstung ist es angesichts der erwarteten Zunahme der Arbeitsbelastung der Aufsichtsbehörde nicht möglich, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Die Investitionen tragen zur Modernisierung der Ausrüstung und der Einrichtungen des Organs bei. Dies soll eine Straffung der operativen Tätigkeiten der Inspektionsstelle, einschließlich der Vor-Ort-Missionen, ermöglichen. Die Inspektionsfahrzeuge sollten mit Büro- und Messtechnik ausgestattet sein, insbesondere für Inspektionen in den Bereichen Luft- und Gewässerschutz und Abfallbewirtschaftung. Die Investitionen sollen auch Verbesserungen in den Gebäuden der Aufsichtsbehörde bewirken.

Die Durchführung der Investitionen soll bis zum 1. Januar 2022 beginnen und bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

4 – Dekarbonisierung der Industrie – Reform 1: Beendigung der

Kohlestromerzeugung im Kraftwerk Nováky und Umbau der Region Obernitra

Etappenziel

Abkehr von Kohle in der Region Obernitra

Einstellung der Braunkohlestromerzeugung im Kraftwerk Nováky

 

 

 

Q4

2023

Im Rahmen der Umwandlung der Region Obernitra für das Kraftwerk Nováky:

·Die slowakischen Behörden stellen die Förderung der Braunkohlestromerzeugung ein.

·Die Braunkohlestromerzeugung wird eingestellt.

2

4 – Dekarbonisierung der Industrie – Reform 2: Wettbewerbsfähiges System zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Industrie

Etappenziel

Annahme der Dekarbonisierung der Industrie

Regelung

Annahme der Regelung zur Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie durch das Umweltministerium

Q4

2022

Annahme des Programms zur Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie mit effizienten Ergebnissen durch das Umweltministerium. Die wettbewerbsorientierte Dekarbonisierungsregelung wird durch ein diskriminierungsfreies, transparentes und offenes Ausschreibungsverfahren umgesetzt, das allen Industriezweigen offensteht. Die Unterstützung zielt auf CO2-arme Prozesse und Technologien in der Industrie und die Annahme von Energieeffizienzmaßnahmen ab.

Die Investitionspolitik des Systems umfasst mindestens die folgenden Förderfähigkeits- und Projektauswahlkriterien:

·das Ziel des niedrigsten Preises je Tonne eingesparten Treibhausgases;

·Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem EU-Besitzstand und den nationalen Umweltvorschriften sowie den technischen Leitlinien der DNSH (2021/C58/01) für geförderte Tätigkeiten und Unternehmen und Festlegung von Dekarbonisierungszielen.

·Förderung nur der besten verfügbaren technologiekonformen Projekte;

·geförderte Anlagen im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU müssen ihre Emissionen erheblich unter den für das Projektangebot relevanten Richtwert senken. Die Bedingung, dass die Benchmark wesentlich unterschritten wird, ist Teil der Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe. 

·fossile Brennstoffe werden nicht gefördert.

·die Menge der von den durch das System unterstützten Unternehmen emittierten Treibhausgase (in CO2e, gewichteter Durchschnitt) verringert sich um mindestens 30 %.

Die slowakischen Behörden stellen bis spätestens 30. Juni 2026 sicher, dass alle geförderten Projekte rechtzeitig Daten liefern, oder sie weisen nach, dass Treibhausgaseinsparungen auf der Grundlage der angenommenen Parameter unterstützter Technologien (auf der Grundlage von Zertifikaten der Hersteller) oder der Kombination beider Ansätze erzielt werden sollen. Die vorläufige Quantifizierung der Verringerung der Treibhausgasemissionen im Rahmen der Dekarbonisierungsprojekte kann auf technischen Dokumenten beruhen, in denen Schlüsselparameter, Energieverbrauch und Inputmaterialien der unterstützten Technologien angegeben sind.

Die slowakischen Behörden teilen der Kommission nach der Auswahl der Projekte die Basisszenarien sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der geförderten Technologien mit.

3

4 – Dekarbonisierung der Industrie – Investition 1: Die Funktionsweise der Regelung zur Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie

Etappenziel

Abschluss der Umsetzung der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität kofinanzierten Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie

 Annahme einer Liste der abgeschlossenen Dekarbonisierungsprojekte durch das Umweltministerium

Q2

2026

Das Umweltministerium nimmt eine Liste der abgeschlossenen Projekte an, die im Rahmen des Dekarbonisierungssystems unterstützt werden; diese Liste bildet die Grundlage für die Messung der Verringerung der Treibhausgasemissionen im Rahmen der Maßnahme. Die Emissionsreduktion wird entweder auf der Grundlage der Datenerhebung für Projekte im Rahmen des Dekarbonisierungssystems oder anhand von angenommenen Parametern geförderter Technologien im Rahmen der Maßnahme auf der Grundlage von Zertifikaten der Hersteller oder durch Kombination beider Ansätze im Hinblick auf das Gesamtziel, die Treibhausgasemissionen um 1 369 917 Tonnen CO2e zu verringern, nachgewiesen, wobei das Dekarbonisierungssystem mindestens eine Verringerung um 1 232 926 Tonnen CO2e bewirkt.

4

4 – Dekarbonisierung der Industrie – Investition 2: Gewährleistung des Funktionierens der slowakischen Umweltinspektion im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung

Etappenziel

Kapazitätserweiterung für die slowakische Umweltinspektion

Abschluss der RRF-Investitionen durch die slowakische Umweltinspektion

Q2

2025

Mit den Investitionen sollen die Ausrüstung und die Einrichtungen der slowakischen Umweltinspektion modernisiert werden. Die neuen Kontrollfahrzeuge müssen mit Büro- und Messtechnik ausgestattet sein, insbesondere für die Kontrolle des Luftschutzes, des Gewässerschutzes und der Abfallbewirtschaftung. Mit den Investitionen sollen die Gebäude der Aufsichtsbehörde verbessert werden.

KOMPONENTE 5: Anpassung an den Klimawandel

Komponente 5 „Anpassung an den Klimawandel“ des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Siedlungen gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels durch Reformen des Wasserbewirtschaftungssystems, der Bodenbewirtschaftung, des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt, die Umsetzung grüner Landschaftselemente und Investitionen in die Wasserverunreinigung sowie die Entwicklung grüner Infrastruktur, einschließlich Pflanzungen, zu erhöhen.

Die Komponente umfasst zwei Reformen und eine Investition.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Ziele dieser Komponente stehen im Einklang mit der nationalen Strategie für die Umweltpolitik bis 2030, der Strategie für die Anpassung der Slowakischen Republik an den Klimawandel, der Vision und Entwicklungsstrategie der Slowakei bis 2030 – der langfristigen Strategie der Slowakischen Republik für nachhaltige Entwicklung bis 2030 – sowie den Strategien und langfristigen Zielen der Europäischen Union, insbesondere dem europäischen Grünen Deal, und sind Teil davon.

 

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1 zur Landschaftsplanung.

Die Reform soll eine Grundlage für den Schutz der Landschaftsstrukturen, der ökologischen Stabilität und der biologischen Vielfalt in der Dokumentation der Flächennutzungsplanung und den anschließenden Genehmigungsverfahren für die Genehmigung von Gebäuden und Tätigkeiten bilden. Zusammen mit den anschließenden Methodikunterlagen und Karten bildet das Gesetz die technische Grundlage für die Dokumentation der Flächennutzungsplanung und die anschließenden Genehmigungsverfahren für die Genehmigung von Gebäuden und Tätigkeiten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltung von Landschaftsstrukturen, die ökologische Stabilität und den Schutz der biologischen Vielfalt. Ihr Verlust würde die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel untergraben.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform 2 über Naturschutz und Wasserwirtschaft.

Ziel der Reform ist es, den Zustand der Lebensräume in Schutzgebieten zu verbessern, um deren langfristig zunehmender Beitrag zum Landschaftsschutz gegen den Klimawandel und ihre eigene Widerstandsfähigkeit gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels zu gewährleisten. Bis zum 31. Dezember 2023 treten ein geändertes Natur- und Landschaftsschutzgesetz und Wassergesetzgebung in Kraft. Diese Rechtsvorschriften sollen den institutionellen Schutz der Natur stärken, Zuständigkeitskonflikte innerhalb von Schutzgebieten minimieren, das Schutzsystem vereinfachen, die Netze von Schutzgebieten (national, europäisch und international) integrieren und die Voraussetzungen für die Ausweisung von Nationalparks schaffen. Das Ergebnis ist ein modernes System mit dem vorrangigen Ziel, die Natur und die biologische Vielfalt in den betreffenden Gebieten zu schützen und einen stabilen langfristigen Beitrag der Ökosysteme zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Reform eine Wiederbelebung der Wasserläufe ermöglichen und Raum für die ökologische Bewirtschaftung, die Wiederherstellung des Flussraums und den fortschreitenden Hochwasserschutz schaffen, wobei Naturschutz und Wasserrückhaltung im ländlichen Raum zu berücksichtigen sind.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition 1 in die Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt.

Ziel der Investition ist es, durch den Schutz der Ökosysteme den langfristigen nachhaltigen Beitrag der Ökosysteme zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen (Hochwasserschutz, Dürre) sicherzustellen. Die Neuausrichtung des Eigentums muss es ermöglichen, neue Gebiete durch ein Höchstmaß an Schutz zu bedecken, was die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme erhöht. Durch die Begrenzung des Holzeinschlags und die Entwicklung des Naturschutzes soll es möglich sein, Überschwemmungen und Dürren zu verhindern, die Regionen von der intensiven Nutzung natürlicher Ressourcen in sanften Tourismus mit höherem Mehrwert umzuwandeln und gleichzeitig die Ökosystemleistungen zu stärken. Wiederbelebte Wasserläufe, einschließlich Feuchtgebiete, müssen die Wasserrückhaltung im ländlichen Raum und ihre schrittweise Freisetzung gewährleisten. Sie werden zu wichtigen Landschaftselementen, die die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung von Lebensräumen unterstützen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Hintergrund

Zielwert

Quartal

Jahr

1

5 – Anpassung an den Klimawandel – Reform 1: Reform der Flächennutzungsplanung

Etappenziel

die Reform der Raumordnung

Inkrafttreten des Bodenplanungsgesetzes durch das Parlament

Q4

2022

Bis zum 31. Dezember 2022 arbeitet das Umweltministerium ein Gesetz aus, das dann vom Nationalrat der Slowakischen Republik gebilligt wird. Der Rechtsakt wird bis zum 31. Dezember 2022 von der Entwicklung einer Methode zur Bewertung des Werts von Landschaft und Ökosystemen begleitet, mit der sichergestellt werden soll, dass Erwägungen zur Anpassung an den Klimawandel bei der territorialen Entscheidungsfindung und bei den Bauarbeiten berücksichtigt und die Umsetzung naturbasierter Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhinderung von Dürre und Verlust der biologischen Vielfalt gefördert werden.

2

5 – Anpassung an den Klimawandel – Reform 2: Reform des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft im ländlichen Raum

Etappenziel

  Effektivere Anwendung von Naturschutzmaßnahmen in Landschaften in Schutzgebieten und Wiederbelebung von Fließgewässern

Inkrafttreten des Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetzes und des Wasserrechts

 

 

 

Q4

2023

. Das Umweltministerium bereitet eine Änderung des Naturschutzgesetzes vor, die im Januar 2022 in Kraft treten soll. Im Anschluss daran wird ein Vorschlag für ein neues Modell für das Funktionieren von Schutzgebieten (bis zum 31. Dezember 2022) erarbeitet. Die Wasserwirtschaftsreform im Land soll den Weg für die Wiederbelebung der Wasserläufe ebnen und so den Hochwasserschutz im Land verbessern. Das Umweltministerium arbeitet bis zum 31. Dezember 2022 ein neues Konzept für die Wasserpolitik aus und ändert bis zum 31. Dezember 2023 das Wassergesetz, mit dem technische Normen festgelegt werden, die eine Revitalisierung der Wasserläufe in einer Weise ermöglichen, die die Wasserrückhaltung im Land maximiert, den Wasserabfluss verlangsamt und die Grundwasserreserven wiederherstellt.

3

5 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Sanierung von Wasserläufen (in km sanierter Fließgewässer)

Anzahl

0

52

Q4

2024

Km sanierte Wasserläufe. Von dem übergeordneten Ziel der Sanierung von 57 km Fließgewässern werden mindestens 52 km saniert.

Die Revitalisierungsgruppe arbeitet Prioritäten aus und legt genaue Abschnitte zur Wiederherstellung der Ströme fest. Auf der Grundlage der technischen Unterlagen legt der Antragsteller fortlaufend Projekte vor, die bis zum 30. Juni 2022 beginnen und bis zum 31. Dezember 2023 enden.

4

5 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Sanierung von Wasserläufen

(in km sanierter Fließgewässer)

Km sanierte Wasserläufe

Anzahl

52

90

Q2

2026

Km sanierte Wasserläufe. Von dem übergeordneten Ziel der Sanierung von 97 km Fließgewässern werden mindestens 90 km saniert.

Die Revitalisierungsgruppe arbeitet Prioritäten aus und legt genaue Abschnitte zur Wiederherstellung der Ströme fest. Auf der Grundlage der technischen Unterlagen legt der Antragsteller Projekte auf gleitender Basis ab dem 30. Juni 2023 und bis zum 31. Dezember 2025 vor.

5

6 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Grundstücksvergleich mit privaten Grundeigentümern (in ha Siedlungsgebiet)

Anzahl

0

14000

Q4

2023

Das übergeordnete Ziel besteht darin, Grundstücksversiedlungen für eine Fläche von 14 750 ha zu erreichen und Grundstücksversiedlungen für mindestens 14 000 ha zu erreichen.

Bis zum 30. Juni 2022 arbeitet eine Arbeitsgruppe im Umweltministerium und im ŠOP SR eine Methode zur Bestimmung des Wertes und des Preises von Grundstücken aus. Aufforderungen zum Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten, vor allem in Nationalparks, werden auf der Grundlage des Gebiets/der Gebiete fortlaufend ab dem 31. März 2023 und bis zum 30. Juni 2023 veröffentlicht.

6

6 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Grundstücksvergleich mit privaten Grundeigentümern (in ha Siedlungsgebiet)

Anzahl

14000

27000

Q4

2025

Das übergeordnete Ziel besteht darin, Grundstücksversiedlungen für eine Fläche von 29 509 ha zu erreichen und Grundstücksversiedlungen für mindestens 27 000 ha zu erreichen.

Bis zum 30. September 2022 erarbeitet eine Arbeitsgruppe im Umweltministerium und im ŠOP SR eine Methode zur Bestimmung des Wertes und des Preises von Grundstücken. Aufforderungen zum Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten, vor allem in Nationalparks, werden auf der Grundlage des Gebiets/der Gebiete fortlaufend ab dem 30. Juni 2022 und bis zum 30. Dezember 2025 veröffentlicht.

7

6 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Liste der ausgewählten Projekte für die Regionen Muránska Planina und Polonina

Anzahl

0

2

Q2

2022

Der Lenkungsausschuss wählt Projekte für zwei Regionen Muránska Planina und Polonina im Einklang mit dem DNSH-Prinzip auf der Grundlage einer offenen Diskussion mit einschlägigen lokalen Akteuren aus.

KOMPONENTE 6: ZUGÄNGLICHKEIT, ENTWICKLUNG UND QUALITÄT INKLUSIVER BILDUNG

Ziel der Komponente ist es, die Zugänglichkeit und Inklusivität der allgemeinen Vorschul- und Schulbildung in der Slowakei zu verbessern. Die Komponente wird den Zugang zur Vorschulbildung verbessern, indem sichergestellt wird, dass Kinder im Alter von 5 Jahren in das Vorschulsystem aufgenommen werden, und indem der Rechtsanspruch auf Vorschulbildung für 4- und 3-Jährige eingeführt wird. Die Komponente besteht darin, das Finanzierungssystem für die Vorschulerziehung zu reformieren und das System inklusiver pädagogischer Unterstützungsmaßnahmen einzuführen. Die Komponente kann dazu beitragen, die Schulabbrecherquote zu verringern, indem das Schulberatungs- und Beratungssystem auf der unteren Sekundarstufe gefördert wird, und die Inklusion von Roma-Kindern zu verbessern, indem die Segregation an Schulen eingedämmt wird. Mit der Komponente werden die Mängel bei den Bildungsergebnissen aufgrund der Pandemie behoben und Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen durch gezieltere Unterstützungsmaßnahmen geholfen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei in den letzten zwei Jahren zur Notwendigkeit, die Qualität und Inklusivität der Bildung auf allen Ebenen zu verbessern und Kompetenzen zu fördern. den Zugang zu bezahlbarer, hochwertiger Kinderbetreuung und Langzeitpflege verbessert; die Integration benachteiligter Gruppen, insbesondere von Roma, fördert; (Länderspezifische Empfehlung 2 2019).

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Schaffung der Voraussetzungen für die Einführung der obligatorischen Vorschulbildung für Kinder ab 5 Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Anbietern von Vorschulerziehung ab 3 Jahren. Mit der Reform werden die Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften eingeführt, mit denen ein Rechtsanspruch für Kinder im Alter von drei Jahren auf Zugang zu einem Kindergarten oder einer anderen Einrichtung, die Vorschulbildung anbietet, eingeführt wird. Es wird erwartet, dass durch die Reform die verbindliche Finanzierung von Kindergärten auf der Grundlage der tatsächlichen Personal- und Betriebskosten der betreffenden Einrichtung geändert wird. Lehrkräfte und Fachpersonal sind verpflichtet, die Kompetenzen im Rahmen des Lehrprogramms für die frühkindliche und vorschulische Bildung auf einen höheren Bildungsabschluss zu erweitern. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Steigerung der Kapazität von Kindergärten, damit jedes Kind zwischen drei Jahren und dem Eintritt in die Pflichtschulbildung bis zum 1. September 2025 an der Vorschulbildung teilnehmen kann. Ziel ist es, mindestens 12 352 Plätze in den Anlagen bereitzustellen und im Durchschnitt mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen in den renovierten Räumlichkeiten zu erzielen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform 2: Die Definition des Konzepts der besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Schülern und die Entwicklung eines Modells für förderfähige Unterstützungsmaßnahmen im Bildungsbereich, einschließlich ihres Finanzierungssystems. Mit der Reform soll die Definition der besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Schülern durch eine neue Definition von Kindern oder Schülern geändert werden, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Bildung und Lernen haben und die Bereitstellung und Anwendung von Unterstützungsmaßnahmen benötigen, um ihr Bildungspotenzial auszuschöpfen. Es wird ein vertikales Modell der Unterstützung geschaffen, indem neue förderfähige Fördermaßnahmen für alle Kinder eingeführt werden. Zur Umsetzung der Reform wird den Lehrkräften im Rahmen von Weiterbildungsprogrammen Lehr- und Methodikmaterial zur Verfügung gestellt. 10 000 Lehrkräfte und Fachpersonal werden an Schulungen und anderen Informationsmaßnahmen im Rahmen dieser Reform teilnehmen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform 3: Reform des Systems der Beratung und Prävention und Sicherstellung einer systematischen Datenerhebung im Bereich der Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern, Schülern und Studenten. Ziel der Reform ist es, die neu geschaffenen Beratungs- und Präventionszentren (CPP) näher an die Schulen heranzuführen. Durch die Änderung der jeweiligen Rechtsakte üben diese Zentren berufliche Tätigkeiten aus, ohne den Gesundheitsnachteil zu definieren, wie dies derzeit der Fall ist und zu Diskriminierung führt. Eine Änderung des Beratungssystems wird mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen einhergehen, wie z. B.: Änderung der Finanzierung der Einrichtung auf der Grundlage der beruflichen Tätigkeit.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Reform 4: Einführung von Instrumenten zur Verhinderung des Schulabbruchs und Anpassung des F-Programms. Die Reform umfasst Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, jungen Menschen ohne Abschluss der Sekundarstufe I die Möglichkeit zu geben, ein höheres Bildungsniveau zu erreichen, indem die Möglichkeit vorgesehen wird, die Sekundarstufe I im Rahmen eines zwei- und dreijährigen kombinierten Programms an berufsbildenden Sekundarschulen (NSOV) abzuschließen. Durch Gesetzesänderungen sollen auch F-Studienprogramme optimiert werden, indem die Verpflichtung zur Festlegung von Leistungsplänen für Sekundarschulen auf die Fächer der beruflichen Bildung der Sekundarstufe I ausgeweitet wird. Auf der Grundlage des Arbeitsmarktangebots wird dann der Inhalt der F-Programme angepasst. Es wird davon ausgegangen, dass sich mindestens 30 % der Berufsschulen der Sekundarstufe I bis zum 30. Juni 2025 an das Arbeitsmarktangebot anpassen müssen.

Die Umsetzung der Reform soll bis zum 31. März 2023 beginnen und bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform 5: Förderung der Abschaffung der Segregation an Schulen. Hauptziel der Reform ist die Einführung einer rechtlichen Definition des Begriffs „Segregation“, die in jeder Schule in der Slowakei gelten soll. Die Beseitigung der Segregation in den Schulen wird durch die Entwicklung methodischer Leitlinien für die verschiedenen Akteure des Bildungswesens (z. B. Kulturschaffende, Schulen und Schuleinrichtungen, Direktoren und Lehrer) zur Verhinderung und Beseitigung von segregierter Bildung umgesetzt. Die gewählte Methodik ist in jeder Schule anzuwenden.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform 6: Ausgleichsmaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Pandemie auf die Bildung von Primar- und Sekundarschülern. Mit der Reform wird ein Unterrichtsprogramm eingeführt, das sich hauptsächlich an Schüler richtet, bei denen das Risiko besteht, dass die Schulprüfungen aufgrund begrenzter Möglichkeiten zur Teilnahme an Bildung während der Pandemie versagt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf Fächern aus sogenannten „Hauptbildungsbereichen“. Die Auswahl der Schüler, bei denen das Risiko eines Schulversagens besteht, sowie die Kommunikation mit den gesetzlichen Vertretern der Schüler werden von der Schule bereitgestellt.

Um das Problem des Mangels an umfassenden Daten über den Fernunterricht anzugehen, fordert das Bildungsministerium eine umfassende pädagogische Forschung auf, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Bildung und ihre Auswirkungen auf die Bildungspolitik zu analysieren.

Die Umsetzung der Reform soll bis zum 30. September 2021 beginnen und bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition 1: Beseitigung von Hindernissen in Schulgebäuden. Ziel ist die Beseitigung physischer, informationstechnischer und technischer Hindernisse in der Schule in 252 großen Sekundarschulen, um benachteiligten Kindern die Möglichkeit zu geben, Unterricht in einem angenehmen Umfeld zu absolvieren. Der Investition geht Folgendes voraus: 1) komplexe Analyse zur Ermittlung des Entschuldungsbedarfs und zur Bereitstellung des Handbuchs. In dem Handbuch werden Standards für die Beseitigung von Hindernissen festgelegt, um den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, Schülern und Studenten mit gesundheitlichen Nachteilen gerecht zu werden und die Grundsätze des universellen Designs zu achten.

Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. März 2022 beginnen und bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung der Umsetzung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Hintergrund

Zielwert

Quartal

Jahr

1

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 1: 1.Gewährleistung der Bedingungen für die Einführung der obligatorischen Vorschulbildung für Kinder im Alter von fünf Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Vorschulerziehern ab dem Alter von drei Jahren

Etappenziel

 

Einführung rechtlicher Änderungen einer obligatorischen Vorschulbildung für Kinder im Alter von fünf Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Anbietern von Vorschulerziehung ab dem Alter von drei Jahren.

Annahme des Gesetzes Nr. 597/2003, des Gesetzes Nr. 596/2003, des Gesetzes Nr. 245/2008, des Gesetzes Nr. 138/2019, der Änderung der Regierungsverordnung Nr. 668/2004 Slg., der Regierungsverordnung Nr. 630/2008 Slg., Änderung des Dekrets Nr. 1/2020.

 

 

 

Q4

2022

Die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 597/2003 über die Finanzierung von Grundschulen, Sekundarschulen und Schuleinrichtungen, das Gesetz Nr. 596/2003 über die staatliche Verwaltung im Bildungswesen und die Selbstverwaltung von Schulen und die Neubewertung der Formel in der Regierungsverordnung Nr. 668/2004 werden geändert, einschließlich einer Änderung der Regierungsverordnung Nr. 630/2008 Slg. Es wird ein differenziertes und transparentes Finanzierungssystem für die Vorschulbildung eingerichtet, um Stabilität, Resilienz und Zweckbindung der für Bildung bereitgestellten Mittel zu gewährleisten. Durch die Wirksamkeit der mit dem 1.1.2023. Gesetz Nr. 245/2008 eingeführten Gesetzesänderungen wird ein universeller Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Vorschulerziehern für Kinder ab vier Jahren und danach ab dem Alter von drei Jahren eingeführt.

Die Rechtsvorschriften werden bis zum 31. Dezember 2022 mit Wirkung ab 1.1.2024 und 1.1.2025 erlassen und sehen ausreichende Plätze im Kindergarten oder anderen Einrichtungen der Vorschulerziehung für alle Kinder ab 4 Jahren (ab 09/2024) und danach ab dem Alter von drei Jahren (ab 09/2025) vor.

Mit der Änderung des Gesetzes Nr. 138/2019 über pädagogische und berufliche Angestellte und der Änderung des Dekrets Nr. 1/2020 Slg. über Qualifikationserfordernisse für Lehrkräfte und Fachpersonal soll die Bedingung eingeführt werden, dass pädagogische Fachkräfte in Kindergärten oder anderen Anbietern von Vorschulerziehung als Lehrer einen Hochschulabschluss im Lehrprogramm für die frühkindliche und vorschulische Bildung besitzen.

Die Änderung wird spätestens am 31. Dezember 2022 angenommen, wobei der Geltungsbeginn ab 1.1.2029 liegt. Lehrkräfte mit einer pädagogischen Erfahrung im Kindergarten ab 10 Jahren werden als Lehrkräfte anerkannt, die eine festgelegte Qualifikationsanforderung erfüllen. Für Lehrkräfte mit einer Arbeitserfahrung von weniger als 10 Jahren, einschließlich abgeschlossener Absolventen einer vollständigen berufsbildenden Sekundarstufe, wird bis 1.1.2029 eine Bedingung für den Eintritt in das einschlägige Hochschulstudium festgelegt.

2

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 1: 1.Gewährleistung der Bedingungen für die Einführung der obligatorischen Vorschulbildung für Kinder im Alter von fünf Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Vorschulerziehern ab dem Alter von drei Jahren

Zielwert

Einschulungsquote in Vorschulen für Kinder im Alter von fünf Jahren

%

88

95

Q3

2022

Für Kinder, die 5 Jahre alt sind, ist die Vorschulerziehung verpflichtend. Gemäß der Änderung des Schulgesetzes erhalten sie Vorschulerziehung: i) im Kindergarten/Kindergarten im slowakischen Schul- und Schulnetz, ii) im Einzelunterricht, z. B. auf Antrag eines gesetzlichen Vertreters zu Hause, oder iii) in der Einrichtung eines registrierten Vorschulanbieters.

3

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 1: 1.Gewährleistung der Bedingungen für die Einführung der obligatorischen Vorschulbildung für Kinder ab 5 Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Vorschulerziehern ab 3 Jahren

Zielwert

Anzahl neu gebauter Kapazitäten

Anzahl

0

12 352

Q4

2025

Die Vollendung der Kapazität von Kindergärten schafft die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Rechtsanspruchs auf Vorschulerziehung für Kinder ab vier Jahren und danach ab dem Alter von drei Jahren. Der Zielwert (12 352) ist die geschätzte Anzahl neu gebauter Anlagen.

Gebäude, die renoviert werden, tragen zum ökologischen Wandel bei, indem mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden.

4

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 2: Definition des Konzepts der besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Schülern und Entwicklung eines Modells für förderfähige Unterstützungsmaßnahmen in Bildung und Bildung, einschließlich ihres Finanzierungssystems

Etappenziel

Verabschiedung des Gesetzes zur Neudefinition des Begriffs „sonderpädagogischer Bedarf“ und Ausarbeitung von begleitendem methodischen Material für Lehrkräfte, Fachpersonal und Schulleiter.

Annahme der Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 Slg., Gesetz Nr. 597/2003 Slg.;

Änderung der Regierungsverordnung Nr. 630/2008 und Annahme durch die Regierung von Methodikmaterial zum vertikalen Modell der Unterstützungsmaßnahmen, didaktisches und methodisches Material für den Unterricht in der Slowakei als zweite Sprache und Einführung von Unterstützung für Kinder mit unterschiedlichen Muttersprachen im Bildungswesen

 

 

 

Q4

2022

Die Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 über Bildung (zusammen mit einem separaten neuen Erlass) und die Änderung des Gesetzes Nr. 597/2003 über die Finanzierung von Grundschulen, Sekundarschulen und Bildungseinrichtungen definieren Kinder und Schüler, die Schwierigkeiten beim Zugang zur Bildung haben, und ihren Anspruch auf Bildungsförderung durch spezifische Unterstützungsmaßnahmen.

Die Verordnung Nr. 630/2008 der slowakischen Regierung wird angepasst, wobei die unterschiedlichen Besonderheiten bei der Berechnung des normativen Beitrags mithilfe von Koeffizienten berücksichtigt werden.

Die Reform erfordert begleitendes methodisches Material. Gleichzeitig werden Methodikblätter für Lehrkräfte und Arbeitsblätter für Schüler erstellt, die darauf abzielen, die Sprachkompetenzen von Kindern und Schülern mit anderen Muttersprachen als der Unterrichtssprache der Schule zu entwickeln, und zwar für unterschiedliche Sprachkompetenzen und unterschiedliche Altersgruppen.

Methodisches und didaktisches Material wird auf einem separaten Webportal veröffentlicht und ist für alle relevanten Akteure im Bildungsbereich frei zugänglich.

5

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 2: Definition des Konzepts der besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Schülern und Entwicklung eines Modells für förderfähige Unterstützungsmaßnahmen in Bildung und Bildung, einschließlich ihres Finanzierungssystems

Etappenziel

Inkrafttreten der Neudefinition des Begriffs „sonderpädagogischer Bedarf“

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 Slg., Gesetz Nr. 597/2003 Slg.;

 

 

 

Q1

2023

Die Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 über Bildung (zusammen mit einem separaten neuen Erlass) legt fest, dass Kinder und Schüler, die Schwierigkeiten beim Zugang zur Bildung haben, und ihr Anspruch auf Bildungsförderung durch spezifische Unterstützungsmaßnahmen bis zum 31. März 2023 festgelegt werden.

6

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 2: Definition des Konzepts der besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Schülern und Entwicklung eines Modells für förderfähige Unterstützungsmaßnahmen in Bildung und Bildung, einschließlich ihres Finanzierungssystems

Zielwert

Zahl der ausgebildeten Lehrkräfte und Fachpersonal

 

Anzahl

0

10000

Q4

2025

10000 Lehrkräfte und spezialisiertes Personal, die im Rahmen von Programmen für berufliche Entwicklung, Weiterbildung und Information geschult werden, die darauf abzielen, ein neues Modell förderfähiger pädagogischer Unterstützungsmaßnahmen zu präsentieren, das Niveau der Sprachkenntnisse von Kindern und Schülern zu ermitteln und Kinder und Schüler mit Sprachbarrieren beim Zugang zur Bildung zu unterstützen.

7

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 3: Reform des Systems der Beratung und Prävention und Sicherstellung einer systematischen Datenerhebung im Bereich der Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern, Schülern und Studenten

Etappenziel

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Schaffung eines umfassenden Beratungssystems

 

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 Slg. und separater Erlasse, wahrscheinlicher Änderungen und der Regierungsverordnung Nr. 630/2008 Slg.

 

 

 

Q1

2023

Durch die Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 über die allgemeine und berufliche Bildung (zusammen mit einem separaten neuen Erlass) soll das derzeitige Konzept eines Beratungssystems durch ein vernetztes System ersetzt werden, das auf Zugänglichkeit, Komplexität und Einhaltung von inhaltlichen und leistungsbezogenen Standards ausgerichtet ist.

Ein umfassendes Beratungs- und Präventionssystem besteht aus den neu geschaffenen Beratungs- und Präventionszentren (CPP), die berufliche Tätigkeiten anbieten, ohne den Schwerpunkt auf die Zielgruppen entsprechend der gesundheitlichen Benachteiligung zu legen, d. h. dass die Möglichkeit, das Zentrum für Beratung und Prävention zu besuchen, nicht auf der Grundlage der gesundheitlichen Benachteiligung des Kindes festgelegt wird. Die beruflichen Tätigkeiten werden in enger Zusammenarbeit zwischen Unterstützungsteams in Schulen und Schulen, einschließlich eines multidisziplinären Teams, durchgeführt.

Dies schafft die Voraussetzungen für intensive, rechtzeitige und hochwertige Unterstützung, Unterstützung und Intervention für Kinder, Schüler, Studenten, Rechtsvertreter, institutionelle Vertreter und andere Partner. Die Änderung der Finanzierung besteht in der Festsetzung des Beitrags auf der Grundlage der ausgeübten beruflichen Tätigkeiten. Im Zusammenhang mit der Änderung der Finanzierung kann auch die Regierungsverordnung Nr. 630/2008 zur Festlegung der Einzelheiten der Aufteilung der Mittel aus dem Staatshaushalt für Schulen und Bildungseinrichtungen geändert werden müssen.

8

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 4: Einsatz von Instrumenten zur Verhinderung des vorzeitigen Schulabgangs und zur Anpassung von Studienprogrammen vom Typ F

Etappenziel

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, die Folgendes zum Ziel haben:• Ausweitung der Möglichkeiten, einen Abschluss der Sekundarstufe I im Wege der beruflichen Bildung (Sekundarstufe I) zu erwerben; Optimierung der Programme der beruflichen Bildung (NSOV) mit Blick auf den Bedarf des Arbeitsmarkts und des Angebots an NSOV-Programmen im Verhältnis zu dem Ausbildungsbedarf der jeweiligen Zielgruppe von Auszubildenden

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008, des Gesetzes Nr. 61/2015 und der Änderung des Dekrets Nr. 292/2019.Z. z

 

 

 

Q1

2023

Die Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 über die allgemeine und berufliche Bildung (Schulgesetz) sieht die Möglichkeit vor, die Sekundarstufe I im Rahmen eines zwei- und dreijährigen kombinierten Programms (je nach dem Jahr, in dem der Schüler die Grundschule abgeschlossen hat) im Wege einer Komitologieprüfung abzuschließen. Ziel ist es, die sogenannten „toten Enden“ innerhalb des Bildungssystems zu beseitigen und die NSOV-Schüler in die Lage zu versetzen, die Sekundarstufe I im Rahmen eines effizienteren Bildungsgangs abzuschließen. Das System erstreckt sich stärker auf schutzbedürftige Gruppen. Das Bildungsangebot ist an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen.

Mit der Änderung des Gesetzes Nr. 61/2015 über die berufliche Aus- und Weiterbildung wird die Verpflichtung zur Festlegung von Leistungsplänen für Sekundarschulen auf die berufliche Bildung der Sekundarstufe I ausgedehnt.

Der Erlass Nr. 292/2019 wird geändert, mit dem das System der Leistungsplanung für ein Studienprogramm vom Typ F durch die Festlegung spezifischer Kriterien eingeführt wird. Dabei sind die Besonderheiten von Programmen des Typs F zu berücksichtigen, wie z. B. Kriterien auf Schulebene (Leistungen, Teilnahme, Quote des Abschlusses der Grundschule) und auf Gewerkschaftsebene – Arbeitsmarktergebnisse von „F-Absolventen“.

9

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 4: Einsatz von Instrumenten zur Verhinderung des vorzeitigen Schulabgangs und zur Anpassung von Studienprogrammen vom Typ F

Zielwert

Anteil der Berufsbildungsprogramme der Sekundarstufe I (NSOV), optimiert als Reaktion auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes

 

%

0

30

Q2

2025

Der Optimierungsprozess stützt sich auf die Ergebnisse des Prozesses zur Planung der Leistung eines Studienprogramms vom Typ F, das im Vergleich zum klassischen Leistungsplan einer Sonderregelung unterliegt.

Auf der Grundlage des Arbeitsmarktangebots wird der Inhalt des F-Programms dann angepasst oder bewertet und möglicherweise aus dem Bildungssystem entfernt.

10

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 5: Förderung der Durchlässigkeit und Inklusivität in den Schulen

Etappenziel

Annahme von Gesetzesänderungen, mit denen die Definition der Segregation an Schulen in den Rechtsvorschriften und die Entwicklung von Methodikmaterial für die Umsetzung der Aufhebung der Segregation eingeführt werden

Annahme einer Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 oder des Gesetzes Nr. 365/2004 durch das Parlament und Erstellung und Genehmigung von Methodikmaterial durch das Bildungsministerium

 

 

 

Q3

2023

Änderungen der Rechtsvorschriften betreffen das Antidiskriminierungsgesetz (Nr. 365/2004 Slg.) oder das Schulgesetz (Nr. 245/2008 Slg.) und andere Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Finanzierung und Verwaltung von Schulen. Die Definition der Trennung legt eindeutig fest, welche Handlungen und Unterlassungen als Segregation gelten, um unterschiedliche Auslegungen bei der Auslegung zu vermeiden.

Die methodischen Materialien sollen Leitlinien für die Verhinderung und Beseitigung segregatorischer Bildung für die verschiedenen Akteure im Bildungsbereich (wie Urheber, Schulen und Schuleinrichtungen, Direktoren und Lehrer) in der Praxis bieten.

11

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 5: Förderung der Durchlässigkeit und Inklusivität in den Schulen

Etappenziel

Inkrafttreten der gesetzlichen Definition des Begriffs „Segregation an Schulen“

Inkrafttreten einer Änderung des Gesetzes Nr. 245/2008 oder des Gesetzes Nr. 365/2004

 

 

 

Q3

2025

Der Rechtsakt tritt am 1.9.2025 in Kraft.

12

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 5: Förderung der Durchlässigkeit und Inklusivität in den Schulen

Zielwert

 

 

Prozentsatz der Schulen, die aus der angenommenen Methodik hervorgehende Standards zur Beseitigung der Segregation anwenden

 

%

0

100

Q4

2025

Die Methodik basiert auf dem genehmigten Gesetz, das bis zum dritten Quartal 3 2025 in Kraft getreten ist.

 

13

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 6: Kompensatorische Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie auf das Bildungswesen für Schüler der Primar- und Sekundarstufe

Zielwert

Zahl der Schüler, die an Unterrichtsprogrammen teilnehmen

 

Anzahl

0

12000

Q4

2022

12000 Schülerinnen und Schüler, die an Unterrichtsprogrammen teilnehmen. Das Unterrichtsprogramm richtet sich vorrangig an Schüler, die während des unterbrochenen Schulbesuchs in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht in vollem Umfang an der Bildung teilnehmen konnten und daher unmittelbar Gefahr laufen, die Schule zu brechen. Der Unterricht findet nachmittags in Einzel- oder Gruppenform (in kleinen Gruppen bis zu fünf Schülern) statt. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf Fächern aus sogenannten „Hauptbildungsbereichen“.

14

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Investition 1: Beseitigung von Hindernissen in Schulgebäuden

Etappenziel

Einführung der Definition des Entbarrierisierungsstandards, Erstellung eines Handbuchs für die Entbarrierisierung und Erfassung des Schulbedarfs auf allen Bildungsebenen

Genehmigung der Normen für die Entbarrierisierung durch das Bildungsministerium, Handbuch zur Beseitigung von Barrierisierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der Bedarfsermittlung auf der Website des Ministeriums für Bildung

 

 

 

Q1

2022

In dem Handbuch werden Entbarrierisierungsstandards festgelegt, um den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, Schülern und Studenten mit gesundheitlichen Nachteilen gerecht zu werden und die Grundsätze des universellen Designs zu achten. Sie beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz, der die uneingeschränkte Teilhabe am Schulleben gewährleistet (d. h. Festlegung von Standards, die einen inklusiven Raum in der gesamten Schule schaffen und nicht nur auf die Beseitigung der größten Hindernisse, z. B. beim Schuleintritt, ausgerichtet sind). Zusätzlich zu räumlichen Standards (z. B. technische Spezifikationen für Bauarbeiten) werden im Handbuch auch Standards für die Entsperrung von Schulgebäuden festgelegt (wie die Zusammenarbeit der Schule mit Sachverständigen und der Gemeinschaft).

Das Bildungsministerium erstellt gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für inklusive Bildung in Brno eine Analyse des Stands der Entbarrierisierung in Schulen in Bezug auf die festgelegten Standards und räumt auf dieser Grundlage den einzelnen Schulen für die Entschärfung Vorrang ein.

15

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Investition 1: Beseitigung von Hindernissen in Schulgebäuden

Zielwert

Beseitigung architektonischer Hindernisse größerer Sekundarschulen

Anzahl

0

252

Q2

2025

Der quantitative Indikator bestimmt die Zahl der ausgeschlossenen größeren Sekundarschulen.

KOMPONENTE 7: BILDUNG FÜR DAS 21. JAHRHUNDERT

Mit dieser Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans wird eine Lehrplanreform der Primar- und Sekundarstufe I eingeführt, um neue Lerninhalte zu schaffen, die in mehrjährigen Zyklen organisiert werden. Ziel ist es, kritisches Denken und soziale Kompetenzen der Schüler als Problemlösung, Umgang mit Informationen, Teamarbeit, Narrative und Fragestellungen, Initiativ- und Verantwortungsbewusstsein sowie die Entwicklung und Umsetzung persönlicher Projekte zu entwickeln. Dies erfordert die Bereitstellung von Lehrbüchern, die für die Erneuerung des derzeitigen Bestands erforderlich sind, und eine Änderung der Fähigkeiten der Lehrkräfte, um diese Änderungen in der täglichen Praxis umzusetzen. Gleichzeitig soll die Komponente die Qualität der Fähigkeiten des Lehrpersonals und des Fachpersonals verbessern und sie für eine lebenslange berufliche Entwicklung motivieren. Der Schwerpunkt liegt auch auf inklusiver Bildung und dem Erwerb digitaler Kompetenzen. 

Die Komponente umfasst zwei Reformen und zwei Investitionen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung an die Slowakei zur Notwendigkeit, die digitalen Kompetenzen zu stärken und einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung zu gewährleisten. (Länderspezifische Empfehlung 2 2020). Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung auf allen Ebenen und Förderung von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2/2019).

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Reform des Inhalts und der Form der Bildung (Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs). Ziel der Reform ist es, neue Lehrpläne zu entwickeln. Statt gebrauchsfertige Informationen bereitzustellen, müssen die Lehrkräfte Situationen schaffen, in denen Schüler die Informationen in Konfrontation mit dem tatsächlichen Leben interpretieren können. Die Reform beginnt mit der Einführung der Lehrpläne für die Primar- und Sekundarstufe I (auf freiwilliger Basis) ab dem Schuljahr 2023 und endet mit der Verpflichtung, den neuen Lehrplan in allen Grundschulen im Jahr 2026 einzuführen.

Die Umsetzung der Reform wird durch die Einrichtung der 40 regionalen Zentren unterstützt, die Schulen bei Mentoring-, Beratungs- und Konsultationsmaßnahmen unterstützen. Die Zentren können sich aus Lehrkräften, Schulleitern, Fachkräften der Erwachsenenbildung, Experten des dritten Sektors und Experten aus Fakultäten zur Vorbereitung von Lehrkräften in der Region zusammensetzen.

Die Reform erfordert die Bereitstellung neuer Lehrbücher. Die Erstellung von Lehrbüchern wird durch die Arbeit der Experten unterstützt. Die Zulassung von Lehrbüchern auf der Grundlage von Berufs- und Bildungsqualität wird durch eine einheitliche Klausel des Bildungsministeriums sichergestellt. Es werden strenge und transparente Kriterien für die gegenseitige Begutachtung festgelegt. Schulen erhalten eine Beihilfe für den Erwerb von Lehrbüchern entsprechend ihren Präferenzen und Anforderungen aus der vom Ministerium genehmigten Liste der Lehrbücher.

Die Reform sieht die Einrichtung einer E-Testplattform E-Test 2.0 vor, die die Digitalisierung des Bildungsprozesses effizienter machen und somit die zentrale Prüfung der Schüler ermöglichen soll. Die messbare Wirkung dieser Reform könnte die Abschlussprüfung der Sekundarstufe II sein, die bis zum 31. Dezember 2025 in jeder Schule online durchgeführt wird.

Der letzte Meilenstein dieser Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform 2: Vorbereitung und Entwicklung von Lehrkräften auf neue Lehrinhalte und -formen (Änderung der Hochschulausbildung) und Stärkung der beruflichen Entwicklung von Lehrkräften. Ziel dieser Reform ist es, die Qualität der Fähigkeiten des Lehrpersonals und des Fachpersonals zu verbessern und sie für eine lebenslange berufliche Entwicklung zu motivieren. Es wird eine finanzielle Vergütung eingeführt, um die Fähigkeiten des Lehrers zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt auf den neuen Lehrplänen, der inklusiven Bildung und dem Erwerb digitaler Kompetenzen. Bis Ende 2023 müssen mindestens 60 % der Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I geschult sein. Die jeweiligen Gesetzesänderungen regeln die Kompetenzen und das Spektrum der Lehrkräfte.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition 1: Digitale Infrastruktur in Schulen. Ziel dieser Investition ist es, den Anteil der Schulen mit vollem digitalen Markteintritt von 30 % auf mindestens 90 % zu erhöhen (gemäß festgelegten IKT-Standards, die auf dem hochqualifizierten und vernetzten Klassenzimmer (HECC) beruhen). Um beim Erwerb digitaler Ausrüstung für Schulen Transparenz und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewährleisten, wird die Auftragsvergabe zentral koordiniert. Die Investition zielt darauf ab, den Lebenszyklus digitaler Geräte zu maximieren, um negative Umweltauswirkungen zu verringern. Die Investitionen sind in die folgenden Hauptbereiche unterteilt:

·Inklusion: die Investition deckt die Software oder Hardware der Ausgleichsbeihilfen für benachteiligte Schüler ab. 

·Kompetenzen für den digitalen Wandel: Die Investition deckt einen IT-Klassenzimmer im Verhältnis zu 300 Studierenden ab.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition 2: Fertigstellung der Schulinfrastruktur. Mit dem ersten Teil der Investition sollen alle Zwei-Schichtschulen in der Slowakei abgeschafft werden, die zu einer besseren Integration benachteiligter Schüler beitragen könnten. Die Investitionen können in Form des Ausbaus bestehender Kapazitäten, der Renovierung und des Baus neuer Räumlichkeiten in 49 Schulen erfolgen, die derzeit die Zwei-Schicht-Klassen absolvieren. Die Renovierung von Gebäuden setzt voraus, dass im Durchschnitt mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden.

Der zweite Teil der Investitionen richtet sich an Schulen mit der Einschreibung von Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen, in denen neue Bibliotheken eingerichtet oder bestehende Bibliotheken renoviert und in moderne Bildungseinrichtungen in Schulen umgewandelt werden sollen. Die Schulbibliotheken bieten einen Raum für Unterrichtsfächer, Forschung und Gruppenarbeit, Verfassen von Hausaufgaben, Durchführung von Projekten oder Freizeitgestaltung.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 1: Bildungsinhalt und Bildungsform – Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs

Etappenziel

Billigung der endgültigen Fassung des neuen Lehrplans für alle im Rahmen der mehrjährigen Bildungszyklen organisierten Primar- und Sekundarschulen

Genehmigung des neuen staatlichen Primar- und Sekundarschulprogramms durch den Bildungsminister.

 

 

 

Q1

2023

Innerhalb der Zyklen wird ein integrierter Lehrplan für die Primar- und Sekundarstufe I eingeführt. In den Zyklen werden nicht detaillierte Inhalte, sondern grundlegende Lernziele für Bereiche festgelegt, wodurch Flexibilität für die Entwicklung von Lehrplänen auf Schulebene geschaffen wird. Die Umsetzungsphase beginnt im September 2023 mit der Verpflichtung, alle Grundschulen bis 09/2026 auf einen neuen Lehrplan zu übertragen.

2

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 1: Bildungsinhalt und Bildungsform – Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs

Zielwert

Schaffung eines Netzes regionaler Unterstützungszentren

Anzahl

0

40

Q3

2024

Regionale Zentren für Lehrplanmanagement und Unterstützung für Schulen bei der Umsetzung von Veränderungen werden auf regionaler Ebene durch Mentoring-, Beratungs- und Konsultationstätigkeiten entwickelt. Insgesamt gibt es 40 Zentren (ein Zentrum für zwei Bezirke) mit einem Team von Lehrern, Schulleitern, anderen Spezialisten für Jugend und Erwachsenenbildung, Experten des dritten Sektors und Experten von Fakultäten, die Lehrkräfte in der Region vorbereiten.

3

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 1: Bildungsinhalt und Bildungsform – Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs

Zielwert

Grundschulen, die den neuen Lehrplan umsetzen (in Prozent)

%

0

30

Q4

2025

Mindestens 30 % der öffentlichen Grundschulen, die den neuen Lehrplan umsetzen

4

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 1: Bildungsinhalt und Bildungsform – Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs

Zielwert

Einführung einer Online-Matura (Abschlussprüfung für Absolventen der Sekundarstufe II)

%

23

100

Q4

2025

Anteil der im Internet abgenommenen Matura (Abschlussprüfung für Absolventen der Sekundarstufe II).

5

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 2: Vorbereitung und Entwicklung von Lehrkräften auf neue Inhalte und Formen des Unterrichts

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen der Rechtsvorschriften, um die Qualität der Fähigkeiten des Lehrpersonals und des Fachpersonals zu verbessern und es für die lebenslange berufliche Entwicklung zu motivieren

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 138/2019 über pädagogische und berufliche Angestellte, Gesetz Nr. 597/2003 Slg., Gesetz Nr. 131/2002 über die Hochschulbildung;

sowie die Dekrete Nr. 244/2019 und Nr. 1/2020 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport der Slowakischen Republik über das System der Studiengewerkschaften der Slowakischen Republik.

 

 

 

Q1

2023

Die Änderungen der Rechtsvorschriften bringen Folgendes mit sich:

·Einführung der neuen Studienprogramme zur Vorbereitung künftiger Lehrkräfte,

·ein Stipendienprogramm für Hochschulen zur Unterstützung der Entwicklung neuer Lehrpläne. Dazu gehören die Finanzierung von Änderungen an Programmen, die die Einführung einer inklusiven Bildung, die Bildung von Schülern mit unterschiedlichen Muttersprachen und die Entwicklung digitaler Kompetenzen unter den Lehrstudenten unterstützen.

·Eine Beihilfe zur Motivierung von Lehrkräften und Fachkräften zur lebenslangen beruflichen Weiterentwicklung;

· Regelung der Kompetenzen und des Spektrums der Anbieter von Bescheinigungs-, Funktions- und Qualifikationserziehung im Bildungssektor.

·neues Modell für die Zulassung von Fortbildungsprogrammen zur beruflichen Weiterbildung.

6

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 2: Vorbereitung und Entwicklung von Lehrkräften auf neue Inhalte und Formen des Unterrichts

Zielwert

Prozentsatz der Lehrkräfte, die insbesondere in Vorbereitung auf den neuen Lehrplan, inklusive Bildung und digitale Kompetenzen geschult wurden

 %

 0

 60

Q4

2023

Bis zum 31. Dezember 2023 müssen mindestens 60 % der Lehrkräfte geschult sein.

7

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Investition 1: Digitale Infrastruktur in Schulen

Zielwert

Erhöhung des Anteils der Schulen mit grundlegender digitaler Ausrüstung

%

30

90

Q4

2024

8

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Investition 2: Abschluss der Schulinfrastruktur

Zielwert

Abschaffung der Doppelschichtschulen

Anzahl

49

0

Q2

2026

Ziel ist es, die derzeitige Zwei-Schicht-Operation in 49 Schulen abzuschaffen. Es ist eine besondere Aufforderung an Schulen mit Doppelschichten zu geben, um neue Räumlichkeiten zu errichten oder die Räumlichkeiten wiederaufzubauen, die für die Schülerinnen und Schüler nicht geeignet sind.

Gebäude, die renoviert werden, tragen zum ökologischen Wandel bei, indem mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden, die durch Energieeinsparzertifikate zu überwachen sind.

9

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Investition 2: Abschluss der Schulinfrastruktur

Zielwert

Zahl der Schulen mit eigener Bibliothek als Bildungszentrum oder mit einer modernisierten Bibliothek

Anzahl

0

200

Q4

2024

Das Ziel besteht darin, die Schulbibliotheken für Bildungseinrichtungen in Schulen, an denen mehr als 15 Schüler mit niedrigem sozioökonomischem Hintergrund teilnehmen, umzugestalten, um die Lesekompetenz zu fördern. Dies soll durch die Renovierung von Gebäuden oder den Bau neuer Bibliotheken erreicht werden. Dazu ist eine spezifische Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erforderlich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler – 87 % der Schüler aus sozial benachteiligten Verhältnissen und insgesamt 28 % der Schüler, die sie derzeit nicht haben – Zugang zu Büchern haben.

Von dem übergeordneten Ziel ist die Einrichtung oder Renovierung von 211, mindestens 200 Bibliotheken werden gebaut oder renoviert.

Gebäude, die renoviert werden, tragen zum ökologischen Wandel bei, indem mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden, die durch Energieeinsparzertifikate überwacht werden.

KOMPONENTE 8: VERBESSERUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER SLOWAKISCHEN UNIVERSITÄTEN

Hauptziel dieser Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans ist die Verbesserung der Leistungsqualität der slowakischen Hochschuleinrichtungen. Die neue Form der Finanzierung von professionellen Bachelorprogrammen und kurzen tertiären Bildungsprogrammen soll eingeführt werden, um die Studienprogramme besser an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Um die Qualität der Wissenschaft zu verbessern, wird eine systemische Leistungsbewertung eingeführt, die das neue Akkreditierungssystem unterstützt. Mit der Komponente soll die Reform des Hochschulmanagements verbessert werden, indem dem Rektor und dem Verwaltungsrat mehr Befugnisse übertragen werden und ein System eingerichtet wird, das Anreize für die Zusammenlegung der Hochschuleinrichtungen schafft, um die Verwaltungskosten zu senken und die positiven Auswirkungen auf die Wissensverbreitung zwischen den Einrichtungen zu erzielen.

Die Komponente umfasst fünf Reformen und eine Investition.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei in den letzten zwei Jahren zur Notwendigkeit, die Qualität und Inklusivität der Bildung auf allen Ebenen zu verbessern und Kompetenzen zu fördern. (Länderspezifische Empfehlung 2/2019) sowie Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Bildung. (Länderspezifische Empfehlung 2 2020).

Es besteht eine gewisse enge Verbindung zu anderen Komponenten, insbesondere zu den Komponenten Forschung und Innovation (Komponenten 9 und 17), Umschulung und Deckung des Arbeitsmarkterfordernisses (Komponente 10).

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Änderung der Finanzierung der Hochschulen durch die Einführung von Leistungsverträgen. Ein neues Instrument – Leistungsverträge – wird in das Rechtssystem eingeführt, um die Erstellung von Profilen und die Diversifizierung der Hochschulen auf der Grundlage ihrer spezifischen Stärken und Entwicklungspotenziale zu unterstützen. Die Leistungsverträge sind vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport der Slowakischen Republik (MŠVaŠ SR) mit öffentlichen Universitäten zu unterzeichnen. Auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Hochschulen werden Ziele festgelegt, die nach dem U-Multirank-Ansatz (einheitliche Methodik für die Leistungsbewertung) überwacht werden und auf einem langfristigen Ziel im Bereich der Hochschulen und der Bedürfnisse der einzelnen Länder beruhen.

Die Umsetzung der Reform soll bis zum 31. Dezember 2022 beginnen und bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform 2: Einführung eines Systems der regelmäßigen wissenschaftlichen Leistungsbewertung. Ziel der Reform ist die Einführung eines Systems zur regelmäßigen Bewertung der wissenschaftlichen Leistung der Hochschulen. Das Ministerium erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern eine Methodik zur Bewertung wissenschaftlicher Leistungen und führt sie in das Rechtssystem ein. Die Leistungsbewertung wird vom Ministerium entweder direkt oder über eine autonome Einrichtung so organisiert, dass die Bewertung auf den Grundsätzen der Unabhängigkeit und Transparenz beruht. Das Bewertungsgremium setzt sich aus inländischen und ausländischen Spitzenforschern zusammen. Die Bewertung stützt sich auf hochwertige Bewertungssysteme aus dem Ausland, wobei der britische Forschungsexzellenzrahmen (REF) die wichtigste Inspiration darstellt und spezifische, an die Situation der slowakischen Institutionen angepasste parametrische Einstellungen zur Bewertung der Qualität der Ergebnisse in diesem Bereich verwendet werden.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform 3: Ein neues Konzept für die Akkreditierung der Hochschulbildung. Ziel der Reform ist es, neue Standards und Kriterien für die Akkreditierung von Lehrplänen festzulegen, die die Bedingungen für die Gewährleistung und Durchführung von Studienprogrammen verschärfen, deren Qualität verbessern und langfristige Qualitätsüberwachungsverfahren einführen. Ein neues System setzt voraus, dass Hochschulen Studierende und externe Interessenträger (insbesondere Arbeitgeber) in die Gestaltung, Überwachung und Anpassung der Lehrpläne einbeziehen und dass die Universitäten den Fortschritt und den Bedarf der Studierenden, die Aufnahme von Hochschulabsolventen und die allgemeine Zufriedenheit der Studierenden genau überwachen. Die slowakische Akkreditierungsagentur für das Hochschulwesen (SAAVŠ) überwacht die Umsetzung dieser Vorschriften extern. Standardmäßig verwenden die SAAVŠ die ausländischen Bewerter und Praktiker bei der Bewertung von Hochschulprogrammen. Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 90 % der Hochschulen die Einhaltung der Zulassungsstandards durch interne Qualitätssicherungssysteme und Studienprogramme überprüfen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform 4: Reform der Hochschulverwaltung. Die Reform durch die Änderung des Hochschulgesetzes soll die Befugnisse des Rektors und des Verwaltungsrats erhöhen, um die Verantwortung besser widerzuspiegeln und eine größere Flexibilität innerhalb der Hochschuleinrichtung zu ermöglichen. Mit der Reform sollen auch die Beschränkungen für die Ernennung von Dozenten und Professoren aufgehoben werden (das derzeitige Erfordernis eines zusätzlichen Eingliederungs- oder Eingliederungsverfahrens sowie die akademischen Grade der Dozenten und Professoren), wodurch die Offenheit des akademischen Umfelds sowohl für professionelle als auch für ausländische Bewerber gefördert wird. Die Einstellung von Führungspositionen an Hochschulen (Rektor, Dekan der Fakultät) wird professionalisiert und erfolgt in Form von allgemeinen Auswahlverfahren oder öffentlichen Anhörungen. Darüber hinaus müssen die Sachverständigen an allgemeinen Auswahlverfahren teilnehmen können. Durch das Hochschulgesetz wird die Bedingung aufgehoben, dass das Personal in der Position eines Professors und Dozenten über einen wissenschaftlichen/pädagogischen Abschluss verfügen muss.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform 5: Konzentration herausragender Bildungs- und Forschungskapazitäten. Ziel der Reform ist es, die Zusammenführung von Universitäten in größeren Referaten zu fördern. In der Slowakei gibt es über 30 Universitäten mit fragmentierten Forschungskapazitäten und unzureichender Zusammenarbeit mit Unternehmen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport der Slowakischen Republik (MŠVaŠ SR) genehmigt einen Fahrplan für zwei große Einheiten von Hochschuleinrichtungen und anschließend für die nächste Gruppe von Universitäten.

Die Umsetzung der Reform soll bis zum 31. Dezember 2021 beginnen und bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 1: Investitionsförderung für die strategische Entwicklung von Hochschulen. 

Die Investitionen stützen sich in erster Linie auf die Reform 5, die auf die Zusammenlegung des Exzellenzpotenzials der Hochschulen abzielt. Die Investitionen können über zwei verschiedene Regelungen erfolgen. Das erste Projekt zur Unterstützung von Projekten zur Entwicklung von Forschungs-, Bildungs- und Beherbergungsinfrastrukturen mit hohem Mehrwert für die Spitzenforschung, wie z. B.: Ausbau bestehender oder neuer Räume für die Konzentration von exzellenten Forschungs- und Promotionsstudien, einschließlich ausländischer Forscher, Ausbau bestehender oder neuer Räume für den praktischen Unterricht in professionellen Bachelor-Studiengängen, Beseitigung der Hindernisse und Digitalisierung. Die zweite Regelung dient der Unterstützung des Projektmanagements auf der Grundlage des genehmigten Fahrplans. Der Umfang der Investitionen wird in dem Plan festgelegt, der mit dem Prozess der Zusammenführung von Universitätseinheiten verknüpft ist.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 1: Änderung der Hochschulfinanzierung, einschließlich der Einführung von Leistungsverträgen

Etappenziel

Einführung von Ausführungsverträgen

 

Abschluss der übergreifenden Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport der Slowakischen Republik (MŠVaŠ SR) mit Universitäten

 

 

 

Q4

2022

Die Leistungsverträge unterstützen die Erstellung von Profilen und die Diversifizierung der Hochschulen auf der Grundlage ihrer Stärken, ihres Entwicklungspotenzials, der Verringerung der Zahl der Lehrpläne und der Konzentration der Ressourcen. Ziel ist es unter anderem, den Anteil der professionell ausgerichteten Bachelorprogramme der öffentlichen Hochschulbildung von 4 % auf 10 % auf Q4 2024 zu erhöhen.

2

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 1: Änderung der Hochschulfinanzierung, einschließlich der Einführung von Leistungsverträgen

Zielwert

Unterzeichnung von Leistungsverträgen mit öffentlichen Hochschulen (in Prozent)

Nicht zutreffend

%

0

90

Q4

2023

Mindestens 90 % der unterzeichneten Ausführungsverträge.

3

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 2: Einführung eines Systems der regelmäßigen wissenschaftlichen Leistungsbewertung

Etappenziel

Festlegung des mit dem Gesetz Nr. 172/2005 eingeführten Systems der regelmäßigen Bewertung wissenschaftlicher Leistungen

Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 172/2005 über die Bewertung der wissenschaftlichen Leistung und der Methodik für die regelmäßige wissenschaftliche Leistungsbewertung

 

 

 

Q1

2022

Es wird ein System zur regelmäßigen Bewertung der wissenschaftlichen Leistung der Hochschulen unter Beteiligung internationaler Bewerter eingerichtet, um die Diversifizierung der Hochschulen im Hinblick auf die Qualität ihrer wissenschaftlichen Leistung in den einzelnen Bereichen und die Ermittlung von Spitzenforschungsteams an einzelnen Universitäten sicherzustellen.

Die Bewertung soll daher für Universitäten, aber auch für andere Forschungseinrichtungen (SAV, sonstige nichtwirtschaftliche und private Forschungseinrichtungen) einheitlich sein.

4

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 2: Einführung eines Systems der regelmäßigen wissenschaftlichen Leistungsbewertung

Zielwert

Anzahl der durchgeführten Bewertungen

Anzahl

0

20

Q4

2022

Das Ziel bezieht sich auf alle öffentlichen Hochschulen.

5

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 3: Ein neues Konzept für die Akkreditierung von Hochschulen

Zielwert

Prozentualer Anteil der Hochschulen zur Überprüfung der Einhaltung der Normen durch interne Qualitätssicherungssysteme und Studienprogramme

%

0

90

Q4

2022

Mindestens 90 % der Hochschulen haben eine Überprüfung der Übereinstimmung ihrer internen Qualitätssicherungssysteme und Studienprogramme mit neuen Akkreditierungsstandards beantragt.

Mit den neuen Akkreditierungsstandards werden die Standards und Bedingungen für die Gewährleistung und Durchführung von Studienprogrammen verschärft. Fünf Akademiker mit hochwertigen wissenschaftlichen Ergebnissen sind für die Akkreditierung und die Einführung eines auf Studierende ausgerichteten hochwertigen Bildungssystems erforderlich.

Ausländische Bewerter werden auch routinemäßig an der Bewertung der Einhaltung der Akkreditierungsstandards für die Qualität der Bildung beteiligt. Strengere Vorschriften führen zu einer Verringerung der Zahl der Studienprogramme, zu mehr Diversifizierung und Profiling und zu einer stärkeren Ausrichtung der Studierenden, da sich die Hochschulen auf Programme konzentrieren, bei denen sie die höchste Bildungsqualität bieten können.

6

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 4: Reform des Hochschulmanagements

Etappenziel

Reform des Managementsystems der Hochschuleinrichtungen

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 131/2002 über die Hochschulbildung,

 

 

 

Q4

2021

Mit der Änderung des Hochschulgesetzes Nr. 131/2002 soll das Managementsystem der Universitäten reformiert werden. Durch die Änderung des Hochschulgesetzes werden die Kompetenzen des Rektors und des Verwaltungsrats gestärkt, dessen Zusammensetzung reformiert, das Verfahren zur Wahl des Rektors geändert, der Mechanismus für funktionale Stellen geöffnet und die Anforderungen an die interne Organisation der Hochschulen vereinfacht werden, um die Autonomie der Schulen und die Freiheit der Wissenschaft zu gewährleisten.

 

Die Stärkung der Kompetenzen des Verwaltungsrats befasst sich mit Fragen der strategischen Leitung der Universität, während die Beteiligung von Staatsvertretern so begrenzt wird, dass die Zentralregierung nicht in der Lage ist, die Kontrolle über den Verwaltungsrat zu übernehmen. Die akademische Freiheit darf in keiner Weise beeinträchtigt werden.

7

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 5: Konzentration herausragender Bildungs- und Forschungskapazitäten

Etappenziel

Beginn

Zusammenführung von Hochschulen in größeren Einheiten

Ein vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport der Slowakischen Republik (MŠVaŠ SR) gebilligter Fahrplan zur Bündelung von Fahrplänen für mindestens 2 Universitätseinheiten.

 

 

Q4

2021

 

Ein genehmigter Fahrplan für die Bündelung von mindestens 2 Universitätseinheiten. Der Fahrplan enthält eine Aufstellung des Zeitplans und der verschiedenen Schritte, die zu einer Vernetzung der Hochschuleinrichtungen führen. Der Mischfinanzierungsprozess selbst wird durch Investitionen aus der Aufbaufonds-Fazilität sowie durch Leistungsverträge aufgrund direkter Transaktionskosten (z. B. die Vereinheitlichung von IT-Systemen) unterstützt, auch um neue Infrastrukturkapazitäten aufzubauen (wie die Beseitigung von Doppelarbeit und die Vereinheitlichung der betreffenden Standorte dürfen nicht einfach in der Lage sein, Arbeitsplätze zu verlagern, und es müssen neue Kapazitäten geschaffen werden).

8

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 5: Konzentration herausragender Bildungs- und Forschungskapazitäten

Etappenziel

 

Abschluss des Prozesses der Zusammenlegung von Forschungseinheiten

Abschluss des formalen Anschlußprozesses für mindestens 2 Hochschuleinheiten. [COM: SK to provide

 

 

 

Q2

2026

Abschluss des formalen Anschlußprozesses für mindestens 2 Hochschuleinheiten, bestätigt durch das neue Statut für gemeinsame Hochschulen.

9

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Investition 1: Unterstützung der strategischen Entwicklung von Hochschulen

Etappenziel

 

mindestens 2 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der strategischen Entwicklung von Hochschulen

 

Auftragsvergabe im Anschluss an die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

 

 

 

Q3

2022

2 Aufrufe zur Unterstützung der strategischen Entwicklung von Universitäten, wie sie in der Reform 5 beschrieben sind, sollen Folgendes umfassen:

a) das Teilprogramm „Universitätsentwicklung“ unterstützt Infrastrukturprojekte zur Entwicklung von Forschungs-, Bildungs- und Unterbringungsinfrastrukturen mit hohem Mehrwert für Spitzenforschung und Internationalisierung: Aufwertung bestehender oder neuer Räume für die Konzentration von exzellenten Forschungs- und Doktoratsstudiengängen, einschließlich ausländischer Forscher, Modernisierung bestehender oder neuer Räume für den praktischen Unterricht in professionellen Bachelorkursen, Modernisierung bestehender oder neuer Räumlichkeiten für Innenräume, Beseitigung von Barrieren und moderne Digitalisierung von Gebäuden

b) das Programm für die Hochschulentwicklung unterstützt das Projektmanagement und induzierte Investitionen durch die Zusammenführung von Hochschulen. Sobald der Fahrplan angenommen ist, muss er je nach Durchführbarkeit und Ambitionen sowie der Begründung der erforderlichen Investitionen und der Gewährleistung ihrer dauerhaften Nachhaltigkeit einen Investitionsplan enthalten, der mit dem Prozess der Zusammenführung von Hochschuleinrichtungen verknüpft ist.

10

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Investition 1: Unterstützung der strategischen Entwicklung von Hochschulen

Zielwert

rekonstruierte Universitätsfläche und Schlafraum mit Primärenergieeinsparungen von mehr als 30 % (in m²)

Anzahl

0

262647

Q2

2026

Ziel ist eine Fläche von 291 830 m², aber mindestens 262 647 m² Hochschulfläche, einschließlich Schlafstätten an Universitäten, wobei Primärenergieeinsparungen von mehr als 30 % durch Energieeinsparzertifikate zu überwachen sind.

KOMPONENTE 9: Effizientere Verwaltung und Stärkung der Finanzierung von R & d & I

Mit dieser Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans werden wichtige strukturelle Engpässe im slowakischen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsökosystem (FEI) angegangen, wie z. B. Fragmentierung der FEI-Governance, unzureichende Zusammenarbeit zwischen Privatwirtschaft und Hochschulen, Internationalisierung und FEI-Finanzierung. Längerfristiges Ziel ist die Förderung der privaten Beteiligung an FEI durch eine Erhöhung der privaten Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Ziel der Komponente ist die Stärkung der FEI-Leistung und des Innovationspotenzials, die eine notwendige Voraussetzung für ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Wirtschaftswachstum sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Verbesserung der FEI-Governance, die übergreifende Koordinierung, die Wirkung und die Wirksamkeit von FEI-Investitionen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor und privater Investitionen. Die Maßnahmen unterstützen Spitzenforschung und Internationalisierung sowie die Anwerbung und Bindung von Talenten in Wissenschaft und Innovation. Ziel von Investitionsprogrammen ist die Schaffung neuer FEI-Projekte in Schlüsselsektoren der Wirtschaft mit transformativem Potenzial zur Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen mit höherem Mehrwert und zur Förderung des Wachstums des Innovationsökosystems auf nationaler und regionaler Ebene.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente besteht aus 2 Reformen und 7 Investitionen, die eng miteinander verknüpft sind. Die FEI-Reformen sollen eine Voraussetzung für eine effiziente und wirksame Aufnahme von Investitionen sein.

Alle Investitionsregelungen müssen den DNSH-Grundsätzen entsprechen, die technologieneutrale Investitionen auf Anwendungsebene erfordern und potenziell schädliche Bereiche wie fossile Brennstoffe, einschließlich nachgelagerter Nutzung, ausschließen. Die Veröffentlichung aller wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den DNSH-Grundsätzen entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

Die Investitionen und Reformen tragen zu den länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei in den letzten zwei Jahren bei, in denen es darum geht, „die investitionsbezogene Politik auf Forschung und Innovation auszurichten“ (länderspezifische Empfehlung 2/2019), „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3/2020) und die Koordinierung und Politikgestaltung zu verbessern (länderspezifische Empfehlungen 4/2020).

 A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Reform der Governance, Evaluierung und Unterstützung in Wissenschaft, Forschung und Innovation.

Im Mittelpunkt der Reform steht die Änderung der für FEI relevanten Rechtsvorschriften, durch die die Steuerungsstruktur im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gestärkt und die interministerielle Koordinierung der FEI-Politik gestärkt und professionalisiert werden soll. Die neue Verwaltungsstruktur besteht aus der slowakischen Regierung, dem Regierungsrat für Wissenschaft, Technologie und Innovation und dem Sekretariat, das dem Regierungsamt unterstellt ist. Die Reform stützt sich auf 5 Säulen: I) starke überstaatliche Strategie und Koordinierung, ii) wirksame bereichsübergreifende Standards für Unterstützungsinstrumente, iii) Konsolidierung der für Finanzhilfen zuständigen Stellen und Aufbau ihres Fachwissens, iv) Anwendung der Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung und der Effizienz und v) einheitliches System der institutionellen Bewertung und der institutionellen FEI-Finanzierung. Die Überarbeitung der Rechtsvorschriften (Gesetz Nr. 172/2005) wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport vorgeschlagen und tritt am 31. März 2022 in Kraft. Die Reform umfasst die Annahme einer neuen nationalen Strategie für Forschung, Entwicklung und Innovation, die eine strategische Ausrichtung, Ziele und Instrumente für alle Arten öffentlicher Unterstützung, einschließlich nationaler und EU-Mittel, in kohärenter und ergänzender Weise vorgibt. Die Regierung verabschiedet die Strategie bis zum 30. September 2022. Um Ineffizienzen so gering wie möglich zu halten, werden die Grundsätze der guten Verwaltung und der effizienten Finanzierung in eine Methodik umgesetzt, die ex ante auf FEI-Investitionen angewandt werden kann. Die neue Strategie und die neuen Maßnahmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tragen der überarbeiteten Strategie für intelligente Spezialisierung zur Förderung der thematischen Konzentration sowie den Empfehlungen aus neueren Studien wie der OECD zur Verbesserung der Umsetzung von FEI-Investitionen und den aus den Programmplanungszeiträumen der Kohäsionspolitik gewonnenen Erkenntnissen Rechnung. Das Bewertungsverfahren wird reformiert, um den Einsatz von Bewertungsgremien und externen Bewertern zu erhöhen, und die Verwaltungsverfahren werden gestrafft.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

 Reform 2: Reform der Organisation und Finanzierung von Forschungseinrichtungen, insbesondere der slowakischen Akademie der Wissenschaften.

Ziel der Reform ist es, die Umwandlung der slowakischen Akademie der Wissenschaften (SAS) in eine öffentliche Organisation abzuschließen, um eine Finanzierung aus mehreren Quellen und eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zu ermöglichen. Die Reform wird durch eine Überarbeitung der beiden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport vorgeschlagenen Rechtsakte (Gesetz Nr. 133/2002 über SAS und Gesetz Nr. 243/2017 über öffentliche Forschungseinrichtungen) ermöglicht. Sie ermöglicht es den SAS, Geschäfts- und Eigentumsbeziehungen im Zusammenhang mit FEI aufzunehmen, wobei die Rechte des geistigen Eigentums und finanzielle Gewinne in vollem Umfang geschützt werden.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Investition 1: Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Beteiligung an Projekten im Rahmen von Horizont Europa und EIT.

Die Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit wie den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation ist sehr gering, und die Slowakei steht derzeit an 24. Stelle in der EU in Bezug auf EU-Mittel, die im Rahmen von Horizont 2020 bereitgestellt werden. Ziel der Investition ist es, eine stärkere Beteiligung slowakischer Einrichtungen, Forscher und Unternehmen an Spitzenforschungsprojekten des Europäischen Forschungsraums (EFR) zu ermöglichen. Für die folgenden Programme werden mindestens drei Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht:

·Projekte, die im Rahmen von „Exzellenzsiegel“/Schwellenprojekten vergeben werden (z. B. Marie-Skłodowska-Curie-Stipendien, Teaming, Programm des Europäischen Forschungsrats mit Bewertung A in der zweiten Runde).

·Projekte, die am Programm des Europäischen Innovationsrats mit der Auszeichnung „Exzellenzsiegel“ aus der Region Bratislava teilnehmen.

·„Anpassung von Finanzhilfen an Forschungseinrichtungen oder Unternehmen an Ressourcen, die im Rahmen von Horizont 2020/Horizon Europa generiert wurden.

·Finanzhilfen für die Vorbereitung von Anträgen im Rahmen von Horizont 2020/Horizon Europa.

Das Gesamtkonzept besteht darin, hochwertige Projekte zu unterstützen, die bei EFR-Programmen eine sehr hohe Punktzahl erhalten, aber nicht finanziert werden. Die Investition soll zu mindestens 48 Anträgen und teilnehmenden Projekten im Rahmen der Programme „Horizont Europa“ führen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 2: Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und FuE-Organisationen.

Die Investition zielt darauf ab, private Beteiligungen an FEI zu mobilisieren und den Anteil innovativer Unternehmen, insbesondere im Bereich der digitalen Innovation, zu erhöhen. Sie unterstützt eine breitere Rolle des Privatsektors, den Aufbau von Kapazitäten und die Vernetzung mit Forschungseinrichtungen. Für die folgenden Programme werden mindestens 5 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht:

·„Passende Finanzhilfen“ für Forschungseinrichtungen zur Mobilisierung von Mitteln aus dem Privatsektor im Rahmen der Forschungszusammenarbeit. Im Rahmen dieses Programms sollen Hochschul- und Forschungseinrichtungen ermutigt werden, mehr private Partnerschaften anzustreben.

·Praktika für Doktoranden und Mitarbeiter von Unternehmen und akademischen Forschungseinrichtungen, einschließlich gemeinsamer Leitung von Doktoranden.

·Förderprogramme für Gutscheine – Erleichterung des Transfers von Wissen, Technologien und Innovation und Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Es werden drei Arten von Gutscheinsystemen vorgeschlagen: i) Innovationsgutschein – zur Förderung der Zusammenarbeit von KMU mit Forschungseinrichtungen oder mit Kommunen, ii) digitaler Gutschein – zur Förderung der Digitalisierung von Dienstleistungen und Prozessen für KMU und Unternehmen und iii) Patentgutscheine – zur Förderung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums.

·Die Maßnahme zur Schaffung von mindestens zwei „transformativen und innovativen Konsortien“ zielt darauf ab, neue FEI-Projekte in Schlüsselsektoren der Wirtschaft mit dem größten Innovationspotenzial (wie intelligente Mobilität, umweltfreundliche Technologien), vor allem in den Regionen Košice und Bratislava, zu generieren.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 5 900 Projekte zu unterstützen und mindestens 5 500 Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie Gutscheine zu unterstützen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz.

Der Grad der Internationalisierung des Forschungsumfelds ist sehr niedrig, nur 2 % der Hochschulmitarbeiter kommen aus dem Ausland. Mit der Investition soll ein international wettbewerbsfähiges Umfeld für die besten Wissenschaftler geschaffen werden, und zwar sowohl in Bezug auf Gehälter als auch auf die Verfügbarkeit attraktiver Forschungsprogramme. Für die folgenden Programme werden mindestens 6 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht:

·Stipendien für Spitzenforscher in verschiedenen Laufbahnstufen R1 – R4 (Nachwuchsforscher, anerkannte Forscher, etablierte Forscher, leitende Forscher).

·„Frühphasen-“ Forschungsstipendien. Das Programm soll jungen Forschern die Möglichkeit geben, die Forschung in ihrem eigenen Bereich anzukurbeln.

·Die „Kapitalerhöhung“ ergänzt die bestehenden Regelungen zur Finanzierung von Investitionsausgaben für Forschungsprojekte.

·Gezielte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für große Forschungsprojekte sollen ausgezeichnete Teams in strategisch definierten FEI-Bereichen unterstützen und das FEI-Humankapital stärken. Es wird erwartet, dass mindestens 15 hochwertige Forschungsprojekte ausgewählt und abgeschlossen werden.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 1060 Spitzenforscher zu unterstützen, und mindestens 1000 Spitzenforscher werden im Rahmen verschiedener Programme unterstützt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition 4: Forschung und Innovation zur Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Das Investitionsprogramm zielt darauf ab, die Synergien zwischen der nationalen und der EU-Ebene in FEI-Themen zu verbessern. Es werden thematische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um den ökologischen Wandel sowie die Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel im Einklang mit den in den thematischen Prioritäten von Horizont Europa zu erwartenden Themen wie CO2-freie Energie, Elektrifizierung, Wasserstoff, Batterietechnologien und alternative Kraftstoffe, emissionsarme industrielle Verfahren und Werkstoffe und Bioökonomie zu unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf dem gesamten Forschungs- und Innovationszyklus (Technologie-Reifegrad 1-9) mit den höchsten Zuweisungen für Demonstrationsprojekte und fortgeschritteneren Technologie-Reifegraden (TRL). Das übergeordnete Ziel besteht darin, 30 Projekte abzuschließen, und mindestens 27 Projekte werden bis zum 30. Juni 2026 im Rahmen der Aufforderungen abgeschlossen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 5: Forschung und Innovation für die Digitalisierung der Wirtschaft.

Die Investition zielt darauf ab, den Übergang zur digitalen Wirtschaft zu unterstützen. Thematische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die 2022 veröffentlicht werden sollen, werden auf Themen ausgerichtet, die in den thematischen Prioritäten von Horizont Europa erwartet werden, wie wichtige digitale und industrielle Technologien, das Internet der Dinge, künstliche Intelligenz und Robotik, und decken den gesamten Forschungs- und Innovationszyklus ab (Technologie-Reifegrade 1-9). Das übergeordnete Ziel besteht darin, 155 Projekte abzuschließen, und mindestens 140 Projekte werden bis zum 30. Juni 2026 im Rahmen der Aufforderungen abgeschlossen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 6: Finanzierungsinstrumente zur Innovationsförderung.

Mit den Investitionen soll der Anteil innovativer Unternehmen, insbesondere für digitale und grüne Innovationen, erheblich gesteigert und in Unternehmen mit beträchtlichem technologischem und innovativem Potenzial investiert werden. Die Kapitalinvestition erstreckt sich auf eine Frühphase (Startphase) sowie auf die Wachstumsphase (wie Risikokapitalfonds) des Lebenszyklus der Unternehmen und erfolgt über Finanzintermediäre. Um KMU mehr Anreize für grüne und digitale Projekte zu bieten, wird vorgeschlagen, eine rückzahlbare Finanzierungsform unter Verwendung von Kreditprodukten einzuführen. Grüne und digitale Darlehen ermöglichen es, das Darlehen/Kreditprodukt mit einer Zuschussfinanzierung zu kombinieren.

Um den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu entsprechen, erfordern Investitionsstrategien, in denen der Einsatz von Finanzierungsinstrumenten dargelegt wird, die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für InvestEU und/oder die Anwendung der Ausschlussliste und die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. Die Investitionsstrategie, einschließlich der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, muss in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den slowakischen Behörden und den Durchführungspartnern/Finanzintermediären angemessen berücksichtigt werden.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 165 Unternehmen zu unterstützen. Bis zum 30. Juni 2026 werden mindestens 150 Unternehmen durch Finanzierungsinstrumente in Form von Kapitalzuführungen und Mikrokrediten unterstützt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 7: IT-System für die Gewährung von Finanzhilfen. 

Das Ziel der Investition, die eng mit der Reform 1 verknüpft ist, besteht darin, ein einheitliches IT-System zu schaffen, um die Bewertung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu beschleunigen. Das IT-System weist folgende Merkmale auf: I) ein Modul zur Verknüpfung des Registers der Hochschulmitarbeiter mit Personal in FEI und anderen Sektoren, ii) ein Modul zur Registrierung von Organisationen zur Entwicklung des ländlichen Raums, iii) Modularität des Systems für die flexible Nutzung verschiedener Bewertungssysteme, iv) ein Modul zur Verknüpfung des Output-Registers für die Veröffentlichung sowohl für die Projektbewertung als auch für die Berichterstattung über Projektergebnisse und v) Interaktionen mit dem kohäsionspolitischen System – Modul „ESIF ITMS“ und vi) Modularität, die eine variable Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ermöglicht (z. B. VEGA-Projekte).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

 

Referenzwert

 

Ziel

Quartal

Jahr

1

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Reform 1: Reform der Governance, Evaluierung und Unterstützung in Wissenschaft, Forschung und Innovation

Etappenziel

Reform der Governance und Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes 172/2005

 

 

 

 

Q1

2022

Mit der Änderung des Gesetzes soll die koordinierende Rolle der neuen Lenkungsstruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation gestärkt werden (z. B. Festlegung der Rolle des Rates der slowakischen Regierung für Wissenschaft, Technologie und Innovation und seines dem Regierungsamt unterstellten Sekretariats). Das Gesetz regelt verschiedene Arten öffentlicher Unterstützung, um die Koordinierung und Kohärenz öffentlicher Interventionen zu gewährleisten. Sie ermöglicht die schrittweise Integration von Prozessen und die Bewertung von Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Sachverständige sowie die Vereinfachung und Standardisierung der Verfahren zur Bewertung von Projekten im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums durch die Agenturen.

2

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Reform 1: Reform der Governance, Evaluierung und Unterstützung in Wissenschaft, Forschung und Innovation

Etappenziel

Gestaltung der übergeordneten nationalen Strategie für Forschung, Entwicklung und Innovation

Annahme der nationalen FEI-Strategie durch die Regierung

 

 

 

Q3

2022

Die Regierung genehmigt die Nationale Strategie für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI), die bis 2030 zu einem übergreifenden Dokument für die gesamte öffentliche Finanzierung von FEI werden soll. Sie soll über die bisherigen Erfahrungen nachdenken und den horizontalen Rahmen für die Integration bestehender Strategien (z. B. Strategie für intelligente Spezialisierung) bieten. Er gibt einen strategischen Rahmen und eine strategische Ausrichtung für die FEI-Politik vor und legt Ziele und Maßnahmen zu deren Erreichung fest.

3

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Reform 2: Reform der Organisation und Finanzierung nichtunternehmerischer Forschungseinrichtungen, insbesondere der slowakischen Akademie der Wissenschaften

Etappenziel

 

Reform der slowakischen Akademie der Wissenschaften (SaS)

Inkrafttreten einer Änderung des Gesetzes Nr. 133/2002 über SAS und einer Änderung des Gesetzes Nr. 243/2017 über die öffentliche Forschungseinrichtung

 

 

 

Q4

2021

Inkrafttreten der Änderungen der Gesetze, mit denen die Slowakische Akademie der Wissenschaften (SAS) in eine öffentliche Einrichtung umgewandelt wird, die eine Finanzierung aus mehreren Quellen, auch aus dem Privatsektor, ermöglicht und gleichzeitig den vollständigen Schutz des geistigen Eigentums und die finanzielle Rentabilität gewährleistet.

4

19 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 1: Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Beteiligung an Projekten im Rahmen von Horizont Europa und EIT

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung der Teilnahme slowakischer Akteure an Horizont Europa

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung der Teilnahme slowakischer Akteure an Horizont Europa

 

 

3

Q4

2022

Es werden mindestens drei Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht, um die Teilnahme slowakischer Akteure an den Programmen von Horizont Europa im Rahmen der folgenden Programme zu unterstützen:

• Programm zur Unterstützung der Vorbereitung von Anträgen auf Teilnahme an Horizont Europa

• Programm zur Unterstützung von Projekten, die ein Exzellenzsiegel oder eine hohe Punktzahl erreicht haben

• „passende Finanzhilfen“ für erfolgreiche Projekte in H2020/Horizon Europa

5

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 1: Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Beteiligung an Projekten im Rahmen von Horizont Europa und EIT

Zielwert

Finanzielle Unterstützung für Anträge und teilnehmende Projekte im Rahmen von Horizont Europa im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die aus dem Aufbaufonds finanziert werden.

 

Betrag (in Mio EUR)

0

43

Q2

2026

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 46 300 000 EUR, mindestens 43 000 000 EUR, für Projekte zu zahlen, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Steigerung der Beteiligung an den Programmen „Horizont Europa“ ausgewählt wurden.

Es wird erwartet, dass die Investition zu Folgendem führt:

• mindestens 48 Anträge und teilnehmende Projekte der Programme „Horizont Europa“

• mindestens 1600 Zuschüsse zur Unterstützung der Vorbereitung von Projektanträgen

6

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 2: Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und FuE-Organisationen und Gutscheinen

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und FuE-Organisationen und Gutscheinen

 

 

5

Q4

2022

Im Einklang mit dem DNSH-Prinzip werden mindestens fünf Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für den ländlichen Raum zu unterstützen und Gutscheinsysteme zu unterstützen:

• „passende“ Finanzhilfen für Forschungseinrichtungen, um im Rahmen der Forschungszusammenarbeit Ressourcen des Privatsektors zu mobilisieren.

• Praktika für Doktoranden und Personal zwischen Unternehmen und akademischen Forschungseinrichtungen

• Gründung von „transformativen und innovativen “ Konsortien

• Systeme zur Unterstützung von Gutscheinen, die Innovationsgutscheine, digitale Gutscheine und Patentgutscheine umfassen

7

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 2: Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Zielwert

Zahl der unterstützten Verbundprojekte und Gutscheine

 

Anzahl Projekte

0

2660

Q4

2024

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 2950 Projekte zu unterstützen, darunter mindestens 2660 Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für Forschung und Entwicklung sowie Gutscheine:

Es wird erwartet, dass die Investition zu Folgendem führt:

• Gründung von mindestens 2 „transformativen und innovativen “ Konsortien

• 2 000 Verbundprojekte, die im Rahmen entsprechender Finanzhilfen unterstützt werden

• 50 geförderte (befristete) Praktika zwischen Unternehmen und akademischen Forschungseinrichtungen

• 500 innovative und patentrechtliche Gutscheine und 400 digitale Gutscheine

8

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 2: Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Zielwert

Zahl der unterstützten Verbundprojekte und Gutscheine

 

Anzahl Projekte

2600

5500

Q2

2026

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 5 900 Projekte zu unterstützen, darunter mindestens 5 500 Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für Forschung und Entwicklung sowie Gutscheine:

Es wird erwartet, dass die Investition zu Folgendem führt:

• Mindestens 2 „transformative und innovative“ Konsortien sind operationell.

• 4000 Verbundprojekte, die im Rahmen entsprechender Finanzhilfen unterstützt werden

• 100 geförderte Praktika zwischen Unternehmen und akademischen Forschungseinrichtungen

• 500 innovative, 500 Patente und 800 digitale Gutscheine werden ausgestellt und ausgefüllt

9

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 3: Wissenschaftsexzellenz

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Unterstützung exzellenter Forscher

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung exzellenter Forscher

 

 

6

Q4

2022

Es werden mindestens sechs Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung exzellenter Forscher im Einklang mit dem DNSH-Prinzip im Rahmen der folgenden Programme veröffentlicht:

• Stipendien für herausragende Doktorandenprogramme

• Postdoktorandenstipendien

• Forschungsstipendium

• Große Projekte für herausragende Forscher

• „Frühphasen-“ Forschungsstipendien

• Kapitalaufstockung für bestehende Förderregelungen für die Entwicklung des ländlichen Raums

10

9effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 3: Wissenschaftsexzellenz

Zielwert

 

Zahl der unterstützten Spitzenforscher

 

 

 

 

Zahl der Forscher

0

650

Q1

2024

Das übergeordnete Ziel besteht darin, im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 715 Forscher zu unterstützen, darunter mindestens 650 Spitzenforscher.

Es wird erwartet, dass die Investition zu Folgendem führt:

• Auswahl von 15 großen Finanzhilfen für herausragende Forscherteams

Unterstützung von:

• 425 Stipendien für Forscher in verschiedenen Laufbahnphasen (R1-R4)

• 200 „Frühphasen-“ Forschungsstipendien für Nachwuchsforscher

• 90 Projekte im Rahmen der Kapitalerhöhung

 

11

9effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 3: Wissenschaftsexzellenz

Zielwert

Zahl der unterstützten Spitzenforscher

 

 

Zahl der Forscher

650

1000

Q1

2026

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 1060 Forscher, darunter mindestens 1000 herausragende Forscher, im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu unterstützen.

Es wird erwartet, dass die Investition zu Folgendem führt:

• 425 Stipendien für Forscher in verschiedenen Laufbahnphasen (R1-R4)

• 500 „Frühphasen-“ Forschungsstipendien für Nachwuchsforscher

• 120 Projekte im Rahmen der Kapitalerhöhung

• 15 umfangreiche Finanzhilfen für Spitzenforscher werden umgesetzt.

12

9effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 4: Forschung und Innovation zur Dekarbonisierung der Wirtschaft

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Wandels

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Wandels

 

 

2

Q4

2022

Mindestens zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte werden im Einklang mit dem DNSH-Prinzip eingeleitet, um die Herausforderungen des ökologischen Wandels, der Dekarbonisierung sowie der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel anzugehen.

Die Unterstützung richtet sich an Themen, die in den thematischen Prioritäten von Horizont Europa vorgesehen sind, wie z. B.

• Kohlenstofffreie Energie

• Elektrifizierung

Wasserstoff, Batterietechnologien und alternative Kraftstoffe

• Emissionsarme industrielle Verfahren und Werkstoffe

• Bioökonomie, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft.

Die Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen decken den gesamten Forschungs- und Innovationszyklus ab (Technologie-Reifegrade 1-9).

13

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 4: Forschung und Innovation zur Dekarbonisierung der Wirtschaft

Zielwert

Zahl der ausgewählten Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Wandels

 

Anzahl Projekte

0

27

Q4

2024

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 30 Projekte auszuwählen, mindestens 27 Projekte werden im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt, die sich mit den Herausforderungen des ökologischen Wandels und der Dekarbonisierung befassen.

Die Projekte werden in verschiedenen Phasen der technologischen Reife genehmigt (TRL -1-9).

14

9effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 4: Forschung und Innovation zur Dekarbonisierung der Wirtschaft

Zielwert

Zahl der abgeschlossenen Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Wandels

 

Anzahl Projekte

0

27

Q2

2026

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 30 Projekte abzuschließen, und mindestens 27 Projekte, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, sind abgeschlossen.

15

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 5: Forschung und Innovation für die Digitalisierung der Wirtschaft

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels

 

 

2

Q4

2022

Mindestens zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte werden im Einklang mit dem DNSH-Prinzip eingeleitet, um den Herausforderungen des digitalen Wandels Rechnung zu tragen und dazu beizutragen, die Ambitionen der Kommission in Bezug auf die digitale Autonomie zu verwirklichen.

Die Unterstützung ist auf Themen ausgerichtet, die im Einklang mit den thematischen Prioritäten von Horizont Europa stehen, wie z. B.:

• Digitale Schlüsseltechnologien (z. B. Cybersicherheit; Quantentechnologien für Cybersicherheit, Sensoren und das Internet der Dinge; Mikroelektronik und Elektronikkomponenten und Cloud-Lösungen)

• künstliche Intelligenz und Robotik

Die Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen decken den gesamten Forschungs- und Innovationszyklus ab (Technologie-Reifegrad 1-9).

16

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 5: Forschung und Innovation für die Digitalisierung der Wirtschaft

Zielwert

Anzahl der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels ausgewählten FEI-Projekte.

 

Anzahl Projekte

0

140

Q4

2024

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 155 Projekte auszuwählen; mindestens 140 Projekte werden im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte ausgewählt, die sich mit den Herausforderungen des digitalen Wandels in unterschiedlichen Technologie-Reifegraden befassen (TRL -1-9).

 

17

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 5: Forschung und Innovation für die Digitalisierung der Wirtschaft

Zielwert

Zahl der FEI-Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels, die abgeschlossen sind

 

Anzahl Projekte

0

140

Q2

2026

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 155 Projekte abzuschließen, und mindestens 140 Projekte, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, sind abgeschlossen.

 

18

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 6: Finanzierungsinstrumente zur Innovationsförderung

Etappenziel

Einführung und Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten zur Innovationsförderung

Beginn der Investitionsphase von Finanzierungsinstrumenten zur Innovationsförderung im Einklang mit der Investitionsstrategie

 

 

2

Q4

2022

Mindestens zwei Finanzierungsinstrumente werden in der Investitionsphase im Einklang mit einer Investitionsstrategie/einer vertraglichen Vereinbarung eingeleitet, die den Grundsätzen „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, die eine Nachhaltigkeitsprüfung, Ausschlusskriterien für die Investition und die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften vorschreiben.

Der DNSH-Aspekt wird in der vertraglichen Vereinbarung zwischen den slowakischen Behörden und den Durchführungspartnern /Finanzintermediären angemessen berücksichtigt.

Die Finanzierungsinstrumente unterstützen die Innovation in Unternehmen und umfassen folgende Regelungen:

• Kapitalzuführung zu einem frühen Zeitpunkt im Lebenszyklus des Unternehmens

• Kapitaleinsatz für Unternehmen in der Wachstumsphase

• Mikrokredite für „grüne“ und „digitale“ Darlehen

19

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 6: Finanzierungsinstrumente zur Innovationsförderung

Zielwert

Anzahl der Unternehmen, die durch Finanzierungsinstrumente unterstützt werden

Anzahl von Unternehmen

0

150

Q2

2026

Das übergeordnete Ziel besteht darin, 165 Unternehmen zu unterstützen, darunter mindestens 150 Unternehmen, die durch Finanzinstrumente in Form von Kapital und Mikrokrediten unterstützt werden.

Schätzungen zufolge profitieren 40 Unternehmen von einer Kapitalzuführung und 125 Unternehmen von „grünen“ oder „digitalen“ Darlehen.

20

9 effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 7: Es unterstützt ein einziges FuE-Fördersystem

Etappenziel

Konzeption des neuen FuE-Informationssystems zur Bewertung von Zuschussprogrammen

Erste Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen im Rahmen des neuen Informationssystems für die Bewertung von Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums

 

0

1

Q1

2023

Ein neues Informationssystem für die Evaluierung von Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums ist einsatzbereit und wird im Rahmen der ersten Aufforderungen getestet.

Das IT-System soll folgende spezifische Merkmale aufweisen:

• ein Modul zur Verknüpfung des Registers der Hochschulmitarbeiter mit dem Personal in FEI und anderen Sektoren,

• ein Modul zur Registrierung von Organisationen für die Entwicklung des ländlichen Raums,

• Modularität des Systems für die flexible Nutzung der verschiedenen Bewertungssysteme,

• ein Modul zur Verknüpfung des Output-Registers für Veröffentlichungen sowohl für die Projektevaluierung als auch für die Berichterstattung über die Projektergebnisse;

• Interaktion mit dem IT-System der Kohäsionspolitik und

• Modularität, die variable Anrufeinstellungen ermöglicht

KOMPONENTE 10: TALENTE ANZIEHEN UND HALTEN

Ziel dieser Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, wirksame Strategien zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Arbeitskräften zu entwickeln und hochqualifizierte ausländische Sachverständige (einschließlich slowakischer Staatsangehöriger), Studierende und Unternehmer aktiv zu motivieren, sich in der Slowakei niederzulassen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Humankapital anzuziehen und zu halten, das für die wirtschaftliche Entwicklung der Slowakei von entscheidender Bedeutung ist. Ziel der Behörden ist es, den Anteil hochqualifizierter Ausländer an der Erwerbsbevölkerung über einen Zeitraum von fünf Jahren von 0,5 % auf 1 % zu erhöhen und das Gleichgewicht zwischen ausreisenden und ausreisenden Studierenden an slowakischen Hochschulen anzuheben.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei bei, insbesondere in Bezug auf „Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung auf allen Ebenen und Förderung von Kompetenzen“ und „Förderung der Integration benachteiligter Gruppen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019) sowie „Resilienz des Gesundheitssystems im Bereich des Gesundheitspersonals“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020).

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Reform des Aufenthalts- und Arbeitsrechts

Die in der Slowakei geltenden Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren sind in der Regel sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen sehr aufwändig und in der Regel langwierig. Ziel dieser Reform ist es, diese Verfahren für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, einschließlich ihrer Familienangehörigen, zu verkürzen und erheblich zu vereinfachen.

Bei der Reform wird das bestehende Schnellverfahren für nationale Visa (D) im Interesse des Landes genutzt, das für eine neue Kategorie hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger, die Arbeit suchen, geöffnet wird. Diese Arbeitnehmerkategorie ist von der Verpflichtung befreit, vor der Einreise in das Land einen garantierten Arbeitsplatz nachzuweisen, und kann unmittelbar nach der Arbeitssuche mit einem nationalen Visum (D) beginnen. Die Vereinbarkeit mit der Überarbeitung der Blue-Card-Richtlinie ist sicherzustellen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Reform 2: Vereinfachung der Regelung für die Anerkennung von Qualifikationen und Berufsqualifikationen für die Ausübung reglementierter Berufe

Diese Reform soll die Anerkennung von Bildungsabschlüssen durch ausländische Arbeitnehmer vereinfachen, um ihre Niederlassung in der Slowakei zu erleichtern.

In Ländern, die ein bilaterales Abkommen über die Anerkennung von Qualifikationen geschlossen haben, ist der Antragsteller von der Vorlage einer Bescheinigung über die Akkreditierung der Hochschule für die entsprechende Ausbildung befreit. Darüber hinaus wird die Kapazität des Zentrums für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen gestärkt, um den Prozess der Anerkennung von Qualifikationen für alle Länder zu beschleunigen.

Für die Qualifikationen von Ärzten gilt die Reform wie folgt:

-die Fristen für die Anerkennung der in Anhang 3 des Gesetzes über Gesundheitsdienstleister aufgeführten Diplome von drei Monaten auf einen Monat verkürzen. Automatische Anerkennung koordinierter Fachrichtungen von Ärzten und Zahnärzten auf EU-Ebene;

-die Fristen für die Anerkennung von Diplomen, die nicht in Anhang 3 des Gesetzes über Gesundheitsdienstleister aufgeführt sind und von den zuständigen Behörden nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, von drei Monaten auf zwei Monate verkürzen;

-die Fristen für die Anerkennung von Diplomen, die von den zuständigen Behörden nach den Rechtsvorschriften von Drittländern ausgestellt wurden, von drei Monaten auf zwei Monate verkürzen. Anpassung der Fristen für die Anerkennung von in einem anderen Land ausgestellten Diplomen von vier Monaten auf zwei Monate;

-die Einrichtung befristeter Praktika über die derzeitige Krisensituation hinaus zu verlängern, indem Artikel 30a des Gesetzes über Gesundheitsdienstleister geändert wird.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investition 1: Unterstützungsinstrumente und Unterstützung für Rückkehrer, hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Hochschulstudenten, die in der Slowakei studieren

Mit diesen Investitionen soll die Integration hochqualifizierter Arbeitskräfte, Rückkehrer aus dem Ausland und ihrer Familienangehörigen unterstützt werden.

Die Investitionen dienen der Unterstützung von Integrationsprogrammen für Zielgruppen ausländischer Studierender, hochqualifizierter Arbeitskräfte und ihrer Familienangehörigen und Rückkehrer aus dem Ausland, auch durch Projektförderung. Es wird ein Rechtsrahmen für zentrale Anlaufstellen (Zentren für umfassende Beratung und Dienstleistungen zur Erleichterung der Niederlassung in der Slowakei und zur Aufnahme einer Laufbahn) geschaffen, gefolgt von der Einrichtung von drei solchen Zentren. Die Sprachkenntnisse des Personals des öffentlichen Sektors (insbesondere des Erstkontaktpersonals) und der Aufbau von Kapazitäten für die Integrationshilfe für Ausländer werden durch Schulungen gestärkt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Investition 2: Stärkung der Beziehungen zur Diaspora, Unterstützung von Bürgerinitiativen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Beziehungen zu Slowaken im Ausland, einschließlich Mitgliedern der neuen Diaspora, zu stärken, die Rückkehrwahrscheinlichkeit zu erhöhen und ihr Know-how für die Modernisierung der Slowakei zu nutzen. Ziel ist es nicht, die Mobilität hochqualifizierter Arbeitskräfte zu behindern, sondern vielmehr den „Brain Circulation“ zu fördern.

Die Investition dient der Förderung von Karrierechancen in der Slowakei, unter anderem über digitale Plattformen, die Informationen enthalten, die für die Rückkehr in die Heimat relevant sind. Sie unterstützt auch die Tätigkeiten nichtstaatlicher Initiativen mit Erfahrung in diesem Bereich und Partnerschaften zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Initiativen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition 3: Stipendien für einheimische und ausländische talentierte Studierende

Im Rahmen des Stipendienprogramms werden begabte Studierende in drei Gruppen finanziell unterstützt:

(a)die talentiertesten slowakischen Hochschulabsolventen – gemessen an ihrem Abschluss in der Sekundarstufe, wobei der Schwerpunkt auf Spezialisierungen liegt, deren Anteil am Verlassen der Slowakei liegt (Mathematik, Fremdsprachen);

(b)die talentiertesten Studierenden aus dem Ausland – gemessen anhand standardisierter internationaler Tests;

(c)überdurchschnittliche Schüler aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten Verhältnissen oder aus bestimmten benachteiligten Gruppen (wie Waisen, Kinder in Kinder- und Familienzentren oder die sogenannten Hochschulstudenten der ersten Generation) – gemessen an ihrem Abschluss in der Sekundarstufe.

Im Rahmen des Programms erhalten ausgewählte Studierende in den ersten drei Jahren des Bachelor-Abschlusses ein Stipendium. Den Hochschulen, die die Studierenden aufnehmen, wird ein finanzieller Anreiz gewährt, den sie zur Unterstützung exzellenter Studenten im zweiten Zyklus oder für Integrations- und Laufbahnentwicklungsprogramme für hervorragende inländische oder ausländische Studierende nutzen können.

Die Laufzeit des Programms erstreckt sich auf den Zeitraum 2022 bis 2027 (d. h. die Stipendien laufen bis 2029). Der Aufbau- und Resilienzplan unterstützt Studierende, die zwischen 2022 und 2024 antreten, während andere Finanzierungsquellen genutzt werden, um diese Unterstützung zumindest bis Ende 2027 bereitzustellen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition 4: Förderung der Internationalisierung im akademischen Umfeld

Ziel dieser Investition ist die Förderung der Internationalisierung von Universitäten und Forschungseinrichtungen in der Slowakei.

Die Regierung verabschiedet eine Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen, die die Unterstützung gemeinsamer Hochschulprogramme, Maßnahmen zur Gewinnung ausländischer Studierender und Wissenschaftler und die Umsetzung der Grundsätze der „Human Resources Strategy for Research“ (HRS4R) umfasst.

Mit der Investition wird Folgendes unterstützt:

-systemische Maßnahmen wie Qualitätsaudits und Förderregelungen für die Universitätsentwicklung auf der Grundlage von Prüfungsergebnissen;

-Unterstützung von Mobilitätsprogrammen für Studierende (CEEPUS-Stipendien, Stipendien auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen, slowakisches Nationales Stipendienprogramm);

-Förderung der slowakischen Hochschulbildung und der Wissenschaft im Ausland und Unterstützung der internationalen Vernetzung slowakischer Universitäten.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

10 – Talente anziehen und halten – Reform 1: Reform des Aufenthalts- und Arbeitsrechts

Etappenziel

Regelung zur Festlegung einer neuen Kategorie von Visumantragstellern (D).

Annahme der Regelung durch eine Regierungsentschließung und Inkrafttreten.

 

 

 

Q1

2022

Annahme einer Regelung zur Definition der Kategorie der Antragsteller für ein nationales Visum (D) im Interesse der Slowakischen Republik Die neue Visakategorie für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die eine Beschäftigung suchen und von der Notwendigkeit befreit sind, vor der Einreise in die Slowakei einen garantierten Arbeitsplatz nachzuweisen, wird eingeführt. Die Personen müssen in der Lage sein, unverzüglich mit der Arbeit an einem nationalen Visum (D) zu beginnen. Die Maßnahme betrifft Kategorien wie Absolventen weltweit führender Universitäten (unabhängig vom Fachgebiet); Hochschulabsolventen der weltweit führenden Universitäten und Forschungseinrichtungen (unabhängig vom Fachgebiet); andere nach den wirtschaftlichen Interessen der Slowakei ausgewählte Gruppen (z. B. IT-Experten, Experten aus Sektoren mit hoher Wertschöpfung, Ärzte).

2

10 – Talente anziehen und halten – Reform 1: Reform des Aufenthalts- und Arbeitsrechts

Etappenziel

Erleichterung der Rückkehr ins Land und Steigerung der Attraktivität des Landes für Ausländer mit familiären Bindungen

Annahme durch das Parlament und Inkrafttreten

 

 

 

Q1

2022

Änderung des Gesetzes Nr. 40/1993 über die slowakische Staatsbürgerschaft, um die Rückkehr in das Land zu erleichtern und die Attraktivität des Landes für Ausländer mit familiären Bindungen in der Slowakei zu erhöhen. Mit der Änderung soll eine vereinfachte Regelung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft eingeführt werden, indem das Erfordernis einer Mindestaufenthaltsdauer in der Slowakei abgeschafft wird.

 

3

10 – Talente anziehen und halten – Reform 2: Vereinfachung der Regelung für die Anerkennung von Qualifikationen und Berufsqualifikationen für die Ausübung reglementierter Berufe

Etappenziel

Vereinfachung der Anerkennung von Bildungs- und Berufsqualifikationen

Annahme durch das Parlament und Inkrafttreten

 

 

 

Q1

2022

Die Änderung des Gesetzes Nr. 422/2015 über die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen und die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll Folgendes ermöglichen:

• Erleichterung der Anerkennung von Diplomen/Ausbildungspapieren für Länder, mit denen die Slowakei bilaterale Abkommen im Bereich der Anerkennung von Diplomen/Ausbildungsnachweisen geschlossen hat, indem die vom Antragsteller verlangten Dokumente (z. B. Hochschulkompetenzbescheinigungen für die entsprechende Ausbildung) reduziert werden;

• Stärkung der Kompetenzen des Zentrums für die Anerkennung von Qualifikationen (SUDV) für die Anerkennung von Dokumenten zur Validierung des Hochschulabschlusses auch für Länder außerhalb des Europäischen Hochschulraums (EHR) ohne bilaterales Abkommen, wodurch der Prozess im Vergleich zu der derzeitigen Situation, in der Universitäten als einzige förderfähige Einrichtungen die Anerkennung von Diplomen/Ausweisen in Ländern erleichtern sollen, mit denen die Slowakei bilaterale Abkommen über die Anerkennung von Diplomen/Ausbildungsnachweisen geschlossen hat, erheblich beschleunigt und vereinfacht wird.

Die Änderung des Gesetzes Nr. 578/2004 über Gesundheitsdienstleister, Angehörige der Gesundheitsberufe und Berufsverbände im Gesundheitswesen soll Folgendes ermöglichen:

• Verkürzung der Frist für die Anerkennung von Weiterbildungsdokumenten für hochqualifizierte Angehörige der Gesundheitsberufe;

• Verlängerung des befristeten Praktikums für Ärzte über die Pandemie hinaus

4

10 – Talente anziehen und halten – Investition 1: Unterstützungsinstrumente und Unterstützung für Rückkehrer, hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Hochschulstudenten, die in der Slowakei studieren

Zielwert

Zahl der zentralen Anlaufstellen für Integration in der Slowakei

 Anzahl

0

3

Q4

2023

Voll funktionsfähige Zentren (zentrale Anlaufstellen), die umfassende Beratung und Dienstleistungen zur Erleichterung der Niederlassung in der Slowakei anbieten

5

10 – Talente anziehen und halten – Investition 1: Unterstützungsinstrumente und Unterstützung für Rückkehrer, hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Hochschulstudenten, die in der Slowakei studieren

Zielwert

Zahl der Ausländer, die die Dienste des IOM-Migrations-Informationszentrums in Anspruch nehmen

Anzahl

0

7000

Q1

2025

Von dem Gesamtziel von 7500 Begünstigten müssen im Zeitraum 2022-2024 mindestens 7000 Begünstigte Dienstleistungen des IOM-Migrations-Informationszentrums für ihre Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft (Beratung, Sprachkurse, Förderung der soziokulturellen Orientierung) erbringen. Dazu gehören ausländische Studierende, hochqualifizierte Arbeitnehmer, Familienangehörige und Ausländer, die zu den in der Entschließung in der Reform 1 definierten Gruppen gehören, wobei die wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik zu berücksichtigen sind.

6

10 – Talente anziehen und halten – Investition 2: Stärkung der Beziehungen zur Diaspora, Unterstützung von Bürgerinitiativen

Zielwert

Anzahl der unterstützten Veranstaltungen zur Stärkung der Beziehungen zur Diaspora

Anzahl

0

200

Q1

2026

Das Programm unterstützt 200 soziale Veranstaltungen mit dem Ziel, die Beziehungen zu den Slowaken im Ausland zu stärken. Die unterstützten Veranstaltungen zielen darauf ab, die Wirkung anderer Reformen und komponentenübergreifender Investitionen zu erhöhen, z. B.:

• Förderung der Auswirkungen der Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern, die die Rückkehr erleichtern und die Attraktivität des Landes für Ausländer mit familiären Bindungen in der Slowakei erhöhen soll.

• Förderung von Investition 4, d. h. Mobilität von Studierenden in beide Richtungen und Internationalisierung von Hochschulen

• Unterstützung der Wirkung von Investitionen in andere Komponenten, z. B. Investitionen in F & D & I, durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen inländischen europäischen Forschungseinrichtungen und anderen Forschungseinrichtungen, in denen die slowakische Diaspora aktiv ist, sowie durch eine stärkere Sensibilisierung für Karrieremöglichkeiten in der Slowakei.

7

10 – Talente anziehen und halten – Investition 3: Stipendien für einheimische und ausländische talentierte Studierende

Zielwert

Anzahl der Stipendien für begabte Studierende

Anzahl

0

4500

Q4

2024

Von dem Gesamtziel von 4800 Motivationsstipendien sind mindestens 4500 Motivationsstipendien für die meisten talentierten einheimischen Studierenden, die besten Talente aus dem Ausland und talentierte sozial benachteiligte Studierende zu vergeben.

8

10 – Talente anziehen und halten – Investition 4: Förderung der Internationalisierung im akademischen Umfeld

Etappenziel

Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen

Annahme der Strategie durch die Regierung

 

 

 

Q4

2021

Annahme einer Internationalisierungsstrategie für Hochschulen mit dem Ziel, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Ausarbeitung gemeinsamer Studienprogramme unterstützt, ausländische Studierende und Wissenschaftler angezogen oder systemische institutionelle Veränderungen an slowakischen Universitäten umgesetzt werden sollen.

9

10 – Talente anziehen und halten – Investition 4: Förderung der Internationalisierung im akademischen Umfeld

Zielwert

Zahl der unterstützten Projekte zur Förderung oder Weiterentwicklung der Internationalisierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Anzahl

0

28

Q4

2025

Von dem Gesamtziel von 31 Projekten mindestens 28 Projekte zur Förderung oder Entwicklung der Internationalisierung von Universitäten und Forschungsinstituten unterstützen, und zwar durch:

Umsetzung institutioneller Internationalisierungsstrategien auf der Ebene der Hochschulen (z. B. Vorbereitung neuer Fremdsprachenkurse, Verbesserung der Vorbereitung einheimischer Hochschullehrer/Doktoranden auf eine internationale Tätigkeit);

— Erhöhung des Finanzierungssatzes für Stipendienprogramme;

Unterstützung der Teilnahme von Hochschulen an ausländischen Messen und Veranstaltungen zur Rekrutierung von Studierenden;

Werbung für die Slowakei bei internationalen Veranstaltungen.

10

10 – Talente anziehen und halten – Investition 4: Förderung der Internationalisierung im akademischen Umfeld

Zielwert

Unterstützte Personenmonate für Stipendienprogramme für ausländische Mobilität

Personenmonate unterstützt

9976

17 600

Q1

2026

Kumulierter Anstieg der Zahl der geförderten Mobilitätsprojekte in CEEPUS-Stipendien, Stipendien auf der Grundlage bilateraler Verträge und im slowakischen nationalen Stipendienprogramm von 2494 auf 4440 Personenmonate für die Jahre 2022 bis 2025

KOMPONENTE 11: MODERNE UND ZUGÄNGLICHE GESUNDHEITSVERSORGUNG

Ziel dieser Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans ist die Schaffung eines modernen, zugänglichen und effizienten Krankenhausnetzes, das eine hochwertige Gesundheitsversorgung, ein attraktives Umfeld für das Personal, effiziente Prozesse und ein gesundes Management bietet. Das Ziel besteht auch darin, aufbauend auf den Bedürfnissen des neuen Krankenhausnetzes die Verfügbarkeit von Notfall-Gesundheitsdiensten zu erhöhen und die Primärversorgung zu stärken, die ein wesentlicher Integrationspunkt für die Patientenversorgung sein soll.

Die Komponente umfasst fünf Reformen und fünf Investitionen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente bezieht sich auf die länderspezifische Empfehlung 1 aus dem Jahr 2020, die sich auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems in den Bereichen Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur bezieht; und die Verbesserung der medizinischen Grundversorgung und der Koordinierung zwischen den verschiedenen Arten von Versorgungsleistungen.

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Optimierung des Krankenhausnetzes

Ziel der Reform ist es, die Qualität und Effizienz der stationären Gesundheitsversorgung durch die Festlegung der Typologie und der Hierarchie der stationären Versorgung sowie die Festlegung von Mindestbedingungen für die Erbringung medizinischer Leistungen zu verbessern.

Im Rahmen der Reform werden die Profile der Krankenhäuser festgelegt. Ein Profil bedeutet eine Reihe von Pflichtdienstleistungen und sonstigen Anforderungen, die ein Anbieter auf einer bestimmten Ebene erfüllen muss. Nach Änderung des Profils ist ein bestimmtes Krankenhaus verpflichtet, mehrere Leistungen zu übernehmen, die in einem bestimmten Profil zusammengefasst sind. Einige Mitgliedstaaten sollen den Tätigkeitsbereich erweitern, andere sollen die Abteilungen für akute Betten in Langzeitpflegeabteilungen umwandeln.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform 2: Reform der Vorbereitung von Investitionsprojekten im Gesundheitswesen

Das Gesundheitsministerium verabschiedet in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium den Plan für alle Investitionsvorhaben im Gesundheitswesen. Der Plan wird mit der Methodik für die Bewertung von Gesundheitsinvestitionen flankiert, in der die Entscheidungskriterien auf der Grundlage des finanziellen, medizinischen, gesellschaftlichen und sozioökonomischen Nutzens festgelegt werden.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Reform 3: Zentralisierung der Verwaltung der größten Krankenhäuser

Mit der Reform soll das zentrale Krankenhausverwaltungssystem für das 19 staatliche Krankenhaus eingeführt werden, das Folgendes umfasst: 1) zentrale Kontrolle, Budgetierung, Leistungsplanung und -überwachung; 2) Verfahren für den zentralen Erwerb von Arzneimitteln, medizinischem Material und Ausrüstung; 3) Zentralisierung von Unterstützungsleistungen wie Rechnungswesen; 4) die Personalverwaltung. Die Reform beginnt mit der Einrichtung einer zentralen Leitungsstelle für Krankenhäuser, gefolgt von einem Pilotprojekt, das aus den 19 Krankenhäusern besteht. Das Pilotprojekt endet mit einer Bewertung, die die Möglichkeit der anschließenden Einführung von Normen für alle Krankenhäuser im Netz eröffnet.

Die Durchführung der Reform beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 30. Juni 2025.

Reform 4: Optimierung des Netzes der akuten Gesundheitsversorgung und der neuen Definition von Notfallversorgung

Mit der Reform sollen die rechtlichen Änderungen angegangen werden, die erforderlich sind, um die universelle Verfügbarkeit von Krankenwagen innerhalb von 15 Minuten für die benötigten mehr als 90 % der Bevölkerung des Landes zu erhöhen. Die Gesetzesänderung sieht eine gerechte geografische Verteilung der Krankentransportplätze vor. Das akute Netz basiert auf der Nachfrage nach Eingriffen je nach Diagnose und Region, der geografischen Verteilung der Rettungsstationen unter Berücksichtigung des Straßennetzes und der Infrastruktur, der Verfügbarkeit geeigneter Arten von Krankenhauseinrichtungen unter Verwendung mathematischer Modelle und Simulationen aus realen Daten (z. B. p-Median-Modell).

Die neue Definition der Notversorgung soll eingeführt werden, um die Zahl der berechtigten Nutzer von Krankentransportdiensten zu ermitteln und zu ermitteln, wie auf die Nachfrage dieser Nutzer reagiert werden kann.

Die Durchführung dieser Reform soll bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Reform 5: Reform der Grundversorgung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Ziel der Reform ist es, den Zugang zur Grundversorgung in den Regionen zu gewährleisten, in denen ein Mangel an praktizierenden Ärzten und Kinderärzten besteht. In den entsprechenden Rechtsvorschriften werden die Anforderungen an die optimale Anzahl und den optimalen Standort von Ärzten und Zahnärzten über die Höchstentfernung (optimale Anzahl der Ärzte, die von der Kreisbevölkerung und der Altersstruktur festgelegt werden) sowie zur Einführung von Kriterien für die Gebietseinteilung und der jährlichen Bewertung festgelegt. Zweck der Gebietseinteilung ist die Einstufung der Gebiete entsprechend der Schwere der festgestellten Engpässe bei der Allgemeinmedizin. Diese detaillierte Karte der Lücken bei der primären Gesundheitsversorgung ermöglicht eine gezieltere Ausrichtung der Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Modulation von Anreizen für Ärzte, neue Praktiken in unterversorgten Gebieten zu eröffnen. Diese sollten dann Zugang zur Unterstützung der Allgemeinmedizin haben, insbesondere in Form von Finanzhilfen für die Einrichtung und Ausstattung von GP-Praktiken oder Ausgleichszahlungen bei der Eröffnung einer neuen Praxis in unterversorgten Gebieten (im Zusammenhang mit Investition 1).

Die Durchführung dieser Reform soll bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Investition 1: Förderung der Einführung neuer Verfahren der Grundversorgung in unterversorgten Gebieten

Von dem übergeordneten Ziel ist die Schaffung von 170 ambulanten Praxen – die Schaffung von mindestens 153 neuen Praktiken für Allgemeinmediziner für Erwachsene und Kinderheilkunde in Form eines Zuschusses zum Ausgleich der Kosten der ambulanten Praxis im ersten Jahr der Tätigkeit. Die finanzielle Unterstützung wird Ärzten gewährt, die sich dafür entscheiden, Grundversorgung in Gebieten mit Ärztemangel zu erbringen, um das Risiko und die Erstinvestition im ersten Jahr auszugleichen, wenn die finanziellen Mittel der Versicherung aufgrund der geringen Zahl registrierter Patienten nicht ausreichen. Die finanzielle Unterstützung ist befristet, beträgt ein Jahr und sollte schrittweise abnehmen, wenn die Zahl der registrierten Patienten voraussichtlich ansteigen wird. Neu geschaffene Praktiken müssen anschließend eigenständig sein und wie alle anderen aus öffentlichen Versicherungsfonds finanziert werden.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition 2: Neues Krankenhausnetz – Bau, Wiederaufbau und Ausrüstung

Ziel der Investition ist es, die derzeitige Infrastruktur zu modernisieren und die neue Infrastruktur aufzubauen, um mit den Anforderungen moderner Gesundheitssysteme vereinbar zu sein und zum Krankenhausnetz beizutragen. Grundlage für diese Investitionen ist der Plan zur Optimierung des Krankenhausnetzes, der sich aus der Reform 1 dieser Komponente, der Optimierung des Krankenhausnetzes, ergibt.

Die Investitionen beginnen mit einer Ausschreibung, in der die Anforderungen an die Bereitstellung von Krankenhausbetten nach dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH) festgelegt werden. Dies bedeutet, dass das Gebäude die hohen Energieeffizienzanforderungen für die neuen Krankenhäuser erfüllen und ein Zertifikat vom BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Methodology) erhalten muss. Für das renovierte Gebäude sollen 30 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden. Aus dem Gesamtziel von 2 666 Krankenhausbetten sollen mindestens 2 400 Krankenhausbetten geschaffen oder renoviert werden. Um die Vorbereitung und Durchführung dieser Projekte zu erleichtern, wird eine besondere Agentur eingerichtet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition 3: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit den Investitionen soll die Umsetzung der Reform 3 dieser Komponente – Zentralisierung der Verwaltung der größten Krankenhäuser – unterstützt werden. Die Zentralisierung der Systeme für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) (für das gemeinsam bediente Zentrum) wird im Rahmen des Pilotprojekts von 19 Krankenhäusern unter der Verantwortung des Gesundheitsministeriums durchgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Krankenhäuser nach der Fertigstellung des Krankenhausnetzes im Krankenhausnetz verbleiben. Bei der Vorbereitung der Systeme ist die Integration in das geplante zentrale Krankenhaus zu berücksichtigen.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition 4: Bau und Instandsetzung von Krankenwagen

Ziel der Investition ist die Umsetzung der Reform 1 dieser Komponente: Optimierung des Krankenhausnetzes und Reform 4 dieser Komponente, Optimierung des Netzes der akuten Gesundheitsversorgung und der neuen Definition der Notfallversorgung, Gewährleistung der Umsetzung des Bahnhofstransfers gemäß dem neuen Netz für Akutversorgung und den Anforderungen an das neue Krankenhausnetz. Ein Teil der umgesetzten Bahnhöfe wird durch den Neubau geeigneter Räumlichkeiten sichergestellt, ein anderer Teil muss mit der entsprechenden Ausrüstung neu gebaut werden. Die Investition dient dem Bau oder dem Wiederaufbau von 55 kleinen Krankenwagenstationen.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition 5: Erneuerung der Rettungsflotte

 Es wird erwartet, dass der Erwerb und die Ausrüstung von Krankenwagen für Krankentransportleistungen hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für die medizinische Notfallversorgung vor Ort sowie andere notwendige Einsatzfahrzeuge – Desktop-, Feld- und Massentransportfahrzeuge für Massenkranke und Übungen – entsprechen. Der Erwerb der 197 Fahrzeuge muss vollständig dem DNSH-Prinzip entsprechen.

Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 1 Optimierung des Krankenhausnetzes (UN)

Etappenziel

Einführung des Krankenhausnetzes

Gesetzesänderung tritt in Kraft

Q1

2022

Legislative Änderungen von Gesetzen und damit zusammenhängenden Rechtsakten (u. a.: 576/2004, 577/2004, 578/2004, 579/2004, 581/2004) durch die Einführung der Optimierung des Krankenhausnetzes wird die Hierarchie der stationären Leistungserbringer in Abhängigkeit von der Komplexität der erbrachten Leistungen, dem Umfang der Leistungen und der Zeiterreichbarkeit festgelegt.

Es wird 5 stationäre Leistungserbringer geben. Das Gesetz legt die Pflichtdienstleistungen fest, zu deren Erbringung die Dienstleistungserbringer auf jeder Ebene verpflichtet sind. Darüber hinaus legt sie Qualitätsindikatoren, Anforderungen an die technische Ausrüstung, die personellen Kapazitäten und Wartezeiten für bestimmte Dienste fest.

2

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 1 Optimierung des Krankenhausnetzes (UN)

Zielwert

Anteil der neu erstellten Krankenhäuser (zugelassen im Rahmen von Allgemein- und Fachkrankenhäusern) im Rahmen des neuen Krankenhausnetzes

%

0

40

Q4

2025

Es gibt einen Übergangszeitraum, in dem Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet sind, neu festgelegte Vorschriften einzuhalten.

40 % der derzeitigen Krankenhäuser (Krankenhäuser, die im Rahmen von Allgemein- und Fachkrankenhäusern zugelassen sind) werden gemäß der neuen Reform neu erstellt.

3

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 2 Reform der Ausarbeitung von Investitionsplänen im Gesundheitswesen

Etappenziel

Ein priorisierter Investitionsplan gemäß der vom Gesundheitsministerium angenommenen Investitionsbewertungsmethode

auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlichter prioritärer Investitionsplan

Q2

2022

Der Plan umfasst alle Investitionen, die aus dem Aufbau- und Resilienzplan und den EU-Strukturfonds finanziert werden sollen, und beginnt mit der Vorbereitung dieser Projekte als Priorität für die Durchführung (in Verbindung mit den Investitionen 1, 2 und 3).

Es wird eine Methode zur Bewertung von Gesundheitsinvestitionen entwickelt, die Entscheidungskriterien auf der Grundlage des finanziellen, medizinischen, aber auch des indirekten Nutzens, einschließlich des gesellschaftlichen und sozioökonomischen Nutzens, festlegt. Es wird ein Modell für die Entscheidung über die wirtschaftliche Effizienz einer Investition im Gesundheitssektor festgelegt, bei dem nicht nur der direkte finanzielle Nutzen der Investition, sondern alle indirekten Vorteile (z. B. größerer Patientenkomfort) berücksichtigt werden.

4

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 3 Zentralisierung der Verwaltung der größten Krankenhäuser

Etappenziel

Einrichtung eines zentralen Krankenhausverwaltungsorgans aus organisatorischer, betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht

Zentrale Behörde für die Verwaltung des Krankenhauses, die vom Gesundheitsministerium genehmigt wurde und voll funktionsfähig ist

Q4

2023

Diese Behörde stellt effektiv die Leitungsstruktur für die 19 Krankenhäuser bereit, die darin bestehen sollen, dass sich das Krankenhausnetz in der Pilotphase befindet (siehe Ziel unten). Dies bedeutet, dass Verwaltung, Anleitung und Bewertung der Planung und Leistung von Krankenhäusern, z. B. Finanzkontrolle, Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften, Humanressourcen, Qualitäts- und Risikomanagement mit Bezug zu klinischen Prozessen. Sie enthält auch Empfehlungen für die Optimierung der Ausgaben und Inventare von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

5

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 3 Zentralisierung der Verwaltung der größten Krankenhäuser

Zielwert

Anzahl der am zentralen Verwaltungssystem beteiligten Krankenhäuser

Anzahl

0

19

Q2

2025

Das zentrale Managementsystem umfasst in der Pilotphase 19 staatlich kontrollierte Krankenhäuser.

6

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 4 Optimierung des Netzes für akute Gesundheitsversorgung und neue Definition der Notfallversorgung

Etappenziel

Änderung des Gesetzes über das Optimal-Ambulanznetz und neue Definition der Notfallversorgung

Die Rechtsvorschriften über das neue optimale Ambulanznetz treten in Kraft.

Q1

2023

Mit den Gesetzesänderungen soll ein neues Netz von Rettungsstationen und eine neue Definition der medizinischen Notfallversorgung eingeführt werden. Das neue Netz gewährleistet die Verfügbarkeit von Notdiensten innerhalb von 15 Minuten für 90 % der Bevölkerung. Sie ist geografisch und verfahrenstechnisch mit dem neuen Krankenhausnetz der Vereinten Nationen verbunden. Die neue Definition der Notversorgung bestimmt die Zahl der zugelassenen Nutzer von Krankentransportdiensten und die Art und Weise, wie auf die Anfrage dieser Nutzer reagiert werden kann.

7

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 5 Reform der primären Gesundheitsversorgung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Etappenziel

Das neue Gesetz über die Einrichtung eines Netzes der Erbringer von Leistungen der allgemeinen Gesundheitsversorgung und die Einführung von Zonen

Inkrafttreten des Rechtsakts

Q2

2022

In den neuen Rechtsvorschriften werden Regeln für das Netz der Grundversorgung festgelegt, um die Anzahl und Verteilung der Ärzte für Allgemeinmedizin anhand folgender Kriterien zu bestimmen: Verfügbarkeit (maximale Reisedauer pro Arzt);

-Kapazitätsbedarf (erforderliche Zahl der Allgemeinmediziner für Erwachsene und Kinder, abhängig von Größe und Altersstruktur der Bevölkerung).

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 1 Unterstützung der Eröffnung einer neuen medizinischen Grundversorgung

Zielwert

Anzahl der im Rahmen eines Pilotprogramms unterstützten Ambulatorien für die Primärversorgung

Anzahl

0

153

Q4

2025

Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung von 170 ambulanten Praxispraxen – die Förderung der Einrichtung von mindestens 153 neuen Ambulatorien für Allgemeinmediziner für Erwachsene und Kinderheilkunde in Form eines Zuschusses zum Ausgleich der Kosten der ambulanten Praxis im ersten Betriebsjahr.

9

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 2 Neues Krankenhausnetz – Bau, Wiederaufbau und Ausrüstung

Etappenziel

Ausschreibung für den Bau und den Wiederaufbau von Krankenhäusern

Mitteilung über die Zuschlagserteilung für die Projekte gemäß den Förderfähigkeits-/Auswahlkriterien

Q1

2024

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für das Gesamtziel 2,666 neue Krankenhausbetten, von denen mindestens 2400 Betten zur Verfügung gestellt werden müssen, aufgeschlüsselt nach:

1. mindestens 870 Betten in völlig neuen Krankenhäusern bei voller Fitness * in Gebäuden, die die Energieeffizienzanforderungen des 25ter zertifizierten BREEAM-Interventionsbereichs erfüllen (Ziel sind 968 Betten)

2. mindestens 1 035 Betten in völlig neuen Krankenhäusern auf der Ebene „Bruttobau“ * * in Gebäuden, die die Energieeffizienzanforderungen des Interventionsbereichs 25ter zertifizierte BREEAM erfüllen (Ziel sind 1150 Betten)

3. Mindestens 495 Betten in Krankenhäusern nach umfangreichen Renovierungen zur vollständigen Instandsetzung * * * in Gebäuden, die die Energieeffizienzanforderungen des Interventionsbereichs 26a erfüllen (Ziel: 548 Betten)

* Vollständige Ausstattung – ein völlig neues Krankenhaus mit Ausrüstung für die Aufnahme von Patienten. * * Bruttobau – Fundamente, Bauten, Rohrleitungen, Isolierung, Entwässerung, Außeninstallation, ohne Maschinen, Zentralheizung, Verkabelung, Böden, Endbearbeitung und Ausrüstung. * * * umfassende Renovierung zur vollständigen Instandsetzung eines großen Teils der Gebäude, Isolierung, Dächer, Fenster, Türen, Beleuchtung, Austausch technologischer Ausrüstung (Heizung, Verkabelung, Strom, Aufzüge). Der Wiederaufbau muss die internen Abläufe des Krankenhauses neu organisieren und die technische Ausrüstung sanieren. Für den Wiederaufbau von Gebäuden sind Primärenergieeinsparungen von mehr als 30 % erforderlich, die durch Energieeinsparzertifikate überwacht werden.

10

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 2 Neues Krankenhausnetz – Bau, Wiederaufbau und Ausrüstung

Zielwert

Betten in ausgebauten Krankenhäusern

Anzahl

0

2400

Q4

2025

Betten in ausgebauten Krankenhäusern mit einer Kapazität von mindestens 2 400 Betten, aufgeschlüsselt nach 1. Mindestens 870 Betten in völlig neuen Krankenhäusern mit vollständigem Ausstattungsgrad * in Gebäuden, die die Energieeffizienzanforderungen des 25ter-Interventionsbereichs BREEAM 2 erfüllen. Mindestens 1 035 Betten in völlig neuen Krankenhäusern auf der Ebene „Bruttobau“ in Gebäuden, die die Energieeffizienzanforderungen des Interventionsbereichs 25ter zertifiziert BREEAM 3 erfüllen. Mindestens 495 Betten in Krankenhäusern nach umfangreichen Renovierungen zur vollständigen Instandsetzung von Gebäuden, die die Energieeffizienzanforderungen des Interventionsbereichs 26a erfüllen (Energieeinsparungen von mindestens 30 % gegenüber dem derzeitigen Zustand).

11

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 3 Digitalisierung im Gesundheitswesen

Zielwert

Zahl der Krankenhäuser, die an das zentrale ERP-System angeschlossen sind

Anzahl

0

19

Q4

2025

19 öffentliche Krankenhäuser werden an das zentrale ERP-System angeschlossen, das eine Zentralisierung der Steuerungs- und sonstigen Abläufe in Krankenhäusern ermöglicht.

12

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 3 Digitalisierung im Gesundheitswesen

Zielwert

Navigationssystem zur Behandlung von Vorhofflimmern in 3 Einrichtungen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Anzahl

0

3

Q4

2023

Ziel ist es, 3 Institute für Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit dem Navigationssystem für die Behandlung von Vorhofflimmern auszurüsten, wodurch sich die Dauer des Vorhoffens um 65 % verringern wird.

13

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 4 Bau und Instandsetzung von Krankenwagen (Krankentransportdienste)

Zielwert

Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Rettungswagen

Anzahl

0

55

Q2

2025

Ziel ist es, die Standorte der Rettungswagenstationen, die sich im neuen Netz der Krankentransportdienste befinden, zu errichten oder umzubauen. Die gebauten Siedlungen müssen sich in Gebäuden befinden, die die Energieeffizienzanforderungen des Interventionsbereichs 26a erfüllen (Energieeinsparungen von mindestens 30 % gegenüber dem derzeitigen Zustand). — Neue Siedlungen sind in Gebäuden untergebracht, die gemäß der ab 1.1.2021 geltenden Regelung der Energieeffizienzklasse A0 entsprechen müssen.

Eine gerechte geografische Verteilung beruht auf einem mathematischen Simulationsmodell, das darauf abzielt, ein Netz vorzuschlagen, in dem (1) 90 % der Bevölkerung, die innerhalb von 15 Minuten nach dem Versand zugänglich ist (2) 80 % der Patienten mit einer „First-Hour-Quintet“-Diagnose sollten innerhalb von 8 Minuten nach der Versendung (3) durch Umsiedlung der Stationen eine kürzere Reaktionszeit als die aktuelle Situation erreichen.

14

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 5 Erneuerung der Rettungsflotte

Zielwert

Kauf von Kraftfahrzeugen

Anzahl

0

197

Q4

2024

158 Krankenwagen, 9 Fahrzeuge für die kollektive Personenbeförderung und 30 Dienstwagen für Hausbesuche werden nach dem DNSH-Prinzip gekauft und geliefert.

Für die Dienstwagen für Hausbesuche werden emissionsfreie Fahrzeugtypen (Elektro-/Wasserstoff-/Brennstoffzellen) oder Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen unter 50 g CO2/km (aufladbare Hybridelektrofahrzeuge) ausgewählt. Im Übrigen läuft das Beschaffungsverfahren wie folgt ab: zunächst ist – Dieselkraftstoff, dann Hybrid oder elektrisch – die beste verfügbare Technologie der Fahrzeugklasse anzuwenden.

KOMPONENTE 12: HUMANE, MODERNE UND ZUGÄNGLICHE PSYCHISCHE GESUNDHEITSVERSORGUNG

Ziel der Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans ist die Förderung systemischer Verbesserungen der psychischen Gesundheitsversorgung in der Slowakei, gestützt durch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Berufsverbände. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die psychiatrische und psychologische soziale und medizinische Versorgung zu modernisieren, die psychische Gesundheit und die Prävention psychologischer Störungen in der Bevölkerung zu fördern, die sozialmedizinische Versorgung zu stärken und ihre Zugänglichkeit zu verbessern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei bei, insbesondere in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems und die Koordinierung zwischen den Arten der Gesundheitsversorgung (länderspezifische Empfehlungen 1 und 2020) und der Langzeitpflege (länderspezifische Empfehlung 2, 2019).

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Koordinierte interministerielle Zusammenarbeit und Regulierung

Diese Reform zielt darauf ab, die Politik im Bereich der psychischen Gesundheit zu koordinieren und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Dazu ist wie folgt vorzugehen:

-Einrichtung einer abteilungsübergreifenden Koordinierungsstelle, die für psychische Gesundheit zuständig ist. Der Rat der Regierung für psychische Gesundheit sollte am 24. Februar 2021 eingesetzt werden. Die Reform umfasst die praktische Umsetzung ihrer Governance. Eine der ersten Aufgaben des Rates besteht darin, die Ausarbeitung des nationalen Programms für psychische Gesundheit 2022-2030 zu koordinieren, das der Regierung bis zum 31. Dezember 2022 zur Genehmigung vorgelegt wird.

-Einrichtung eines Berufsverbands für Psychologen mit dem vorrangigen Ziel, die Professionalität zu erhöhen und die Regulierung der Bildung, die disziplinäre Aufsicht und die Bereitstellung von Rechtsbeistand für diese Berufe unabhängig von dem Sektor, in dem sie ausgeübt werden, sicherzustellen.

Um diese Reform und die Investitionen in diese Komponente gezielter auszurichten, wird die erste epidemiologische Studie im Bereich psychischer Störungen bis zum 31. Dezember 2022 erstellt. Diese Studie soll eine Bestandsaufnahme der derzeitigen epidemiologischen Situation psychischer Störungen in der Slowakei ermöglichen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform 2: Entwicklung akut unterschätzter Kapazitätsbereiche in der psychischen Gesundheitsversorgung

Ziel dieser Reform ist die Entwicklung einer zugänglichen sozialmedizinischen Betreuung im Bereich der psychischen Gesundheit, wobei der Schwerpunkt auf der Erhöhung des Umfangs der gemeindenahen Betreuung liegt. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Kartierung der akut knappen Dienstleistungen in der Slowakei Vorrang erhält und eine Strategie für deren vorrangige Entwicklung entwickelt wird.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform 3: Modernisierung der Diagnosemethoden und -behandlungen

Ziel dieser Reform ist es, eine umfassende Modernisierung der standardisierten diagnostischen und therapeutischen Verfahren zu gewährleisten und ihre Anwendung in der Praxis sicherzustellen. Es werden Arbeitsgruppen eingesetzt, um die internationalen psychodiagnostischen Methoden für verschiedene Altersgruppen und verschiedene Anwendungen zu überprüfen und Empfehlungen für die Anpassung der nationalen Methoden zu unterbreiten. Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um spezifische institutionelle psychiatrische Einrichtungen zu ermitteln, in denen eine Humanisierung und ein Ersatz von Betten für die Unterbringung durchgeführt werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition 1: Projektmanagement und Projektvorbereitung von Investitionen

Für die Verwaltung von Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird eine Durchführungsstelle eingerichtet, die sich mit der medizinischen, verfahrenstechnischen und IT-Gestaltung dieser Gesundheitseinrichtungen befasst. Die Stelle koordiniert die Entwurfs- und Ingenieurtätigkeiten, die zentrale Auswahl des Auftragnehmers und arbeitet bei der Organisation von Bau- und Kontrolltätigkeiten zusammen, um Skaleneffekte und Zeiteinsparungen zu erzielen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 2: Einrichtung von Hafteinrichtungen

Ziel ist es, eine kleine Gruppe von psychiatrischen Patienten, die schwere Straftaten begangen haben, angemessen zu behandeln. Die Einrichtung von Hafteinrichtungen ist nicht Teil des Deinstitutionalisierungsprozesses, sondern eine notwendige und ergänzende Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahme für eine kleine Gruppe von Patienten.

Es werden zwei Haftanstalten mit einer Kapazität von jeweils 75 Betten errichtet, von denen sich eine bereits im Bau befindet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition 3: Aufbau psychosozialer Zentren

Ziel dieser Maßnahme ist es, eine angemessene Versorgung von Langzeitpatienten in ihrem häuslichen Umfeld durch mobile Teams zu gewährleisten und dadurch die Unterbringung in Einrichtungen zu begrenzen oder die Lebensqualität in diesen Einrichtungen zu verbessern. Die Maßnahme muss die Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts verhindern oder die Dauer des Krankenhausaufenthalts verkürzen. Die Maßnahme richtet sich an Erwachsene und pädiatrische Patienten mit eingeschränkter sozialer Anpassung.

Die Zentren erbringen Gesundheits- und Sozialdienste über ein multidisziplinäres Team (Psychiater, Psychologe, Krankenschwester, Sozialarbeiter, Sonder- und Therapiepädagogen). Insgesamt werden 38 Zentren eingerichtet. Bei Gebäuderenovierungen besteht das Mindestziel darin, eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von 30 % zu erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.


Investition 4: Fertigstellung des psychiatrischen stationären Netzes

Ziel dieser Investition ist es, das Netz der psychiatrischen stationären Einrichtungen zu vervollständigen und die tägliche psychiatrische Betreuung als Zwischenschritt zwischen der stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgung zu gewährleisten.

Insgesamt sind 15 ortsfeste Anlagen zu errichten. Bei Gebäuderenovierungen besteht das Mindestziel darin, eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von 30 % zu erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition 5: Einrichtung spezialisierter Zentren für Autismus-Spektrum-Störungen 

Ziel ist es, die Verfügbarkeit spezialisierter Betreuungseinrichtungen für Autismus-Spektrum-Störungen zu erhöhen, um eine angemessene Behandlung dieser Erkrankung zu gewährleisten. Insgesamt werden 3 neue Diagnostic-Interventionsorte für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen eingerichtet. Das Personal wird in den neuesten Diagnose- und Interventionsmethoden für diesen Zustand geschult. Bei Gebäuderenovierungen besteht das Mindestziel darin, eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von 30 % zu erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition 6: Einrichtung eines Verzeichnisses psychodiagnostischer Methoden

Ziel ist es, eine aktuelle Datenbank von psychodiagnostischen Methoden zu erstellen, die Fachkräften und psychologischen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Derzeit verfügbare Methoden werden überprüft und aktualisiert. Fehlende Methoden werden durch den Erwerb und die Übersetzung fremdsprachlicher Methoden ergänzt. Der Speicher wird von der zuständigen Berufsorganisation (slowakischer Psychologenverband) verwaltet und enthält eine online zugängliche digitale Version.

Um die Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine nationale Haushaltslinie zur Förderung der psychischen Gesundheit abzumildern, die telefonisch und online psychologische Unterstützung bietet, wird während der Pandemie gearbeitet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition 7: Humanisierung der institutionellen psychiatrischen Pflege

Ziel der Investition ist die Renovierung institutioneller psychiatrischer Einrichtungen zur Verbesserung der Bedingungen für den Krankenhausaufenthalt. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Zahl der Patienten pro Raum mit unabhängigen sanitären Einrichtungen verringert wird. Die Patientenkapazität insgesamt bleibt unverändert. Eine weitere Maßnahme besteht darin, die Betten der Haltungsbereiche durch gesicherte Isolierräume zu ersetzen.

Eine Gesamtkapazität für 244 Patienten wird renoviert. Bei Gebäuderenovierungen besteht das Mindestziel darin, eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von 30 % zu erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition 8: Schulung des Personals im Bereich psychische Gesundheit

Ziel dieser Investition ist es, die Zahl der Fachkräfte mit moderner Ausbildung zu erhöhen und so die Verfügbarkeit und Qualität der Pflege zu verbessern. Das Ziel soll erreicht werden, indem die Lehrpläne an die Anforderungen moderner Verfahren angepasst und neue Formen der Pflege eingeführt werden. Rechtliche Hindernisse für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen werden beseitigt und die klinische Ausbildung des Gesundheitssektors soll Angehörigen der psychischen Gesundheit aus allen Sektoren angeboten werden. Umschulungen im Bereich der psychischen Gesundheit werden sowohl für Beschäftigte des Gesundheitssektors als auch für Fachkräfte außerhalb des Gesundheitswesens angeboten.

Insgesamt müssen mindestens 900 Beschäftigte im Gesundheitswesen in verschiedenen Arten von Programmen im Bereich der psychischen Gesundheit neu geschult werden.

Die Durchführung dieser Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Reform 1: Koordinierte interministerielle Zusammenarbeit und Regulierung

Etappenziel

Einrichtung von zwei Koordinierungsstellen für psychische Gesundheit

Vollständige Operationalisierung der Einrichtungen

Q2

2025

Es werden zwei Koordinierungsstellen eingerichtet:

1.Rat der Regierung für psychische Gesundheit;

2.der Psychologenverband

Der Rat koordiniert die Politik der zuständigen Ministerien im Bereich der psychischen Gesundheit. Sie erstellt das nationale Programm und den Aktionsplan für psychische Gesundheit, die von der slowakischen Regierung genehmigt werden.

Der Verein ist ein registrierter Berufsverband des Psychologen in allen Funktionsbereichen (d. h. nicht nur im Gesundheitswesen). Sie führt ein digitales Register professioneller Psychologen, die in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales, Justiz, Inneres, Verteidigung usw. tätig sind.

2

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 1: Projektmanagement und Projektvorbereitung von Investitionen

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 2: Einrichtung von Hafteinrichtungen

Zielwert

Patientenkapazität der Hafteinrichtungen

Anzahl

0

150

Q4

2025

Inbetriebnahme neuer Hafteinrichtungen mit einer Kapazität für 150 psychiatrische Patienten.

3

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Reform 2: Entwicklung akut unterschätzter Kapazitätsbereiche in der psychischen Gesundheitsversorgung

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 1: Projektmanagement und Projektvorbereitung von Investitionen

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 3: Aufbau psychosozialer Zentren;

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 4: Vervollständigung des psychiatrischen stationären Netzes;

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 5: Einrichtung spezialisierter Zentren für Autismus-Spektrum-Störungen

Zielwert

Zahl der geschaffenen gemeindenahen Zentren für psychische Gesundheitsversorgung

Anzahl

0

56

Q4

2025

Inbetriebnahme von 56 kommunalen Gesundheits- und Sozialzentren: psychosoziale Zentren, tagsüber stationäre Einrichtungen und Einrichtungen für autistische Störungen.

4

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Reform 3: Modernisierung der Diagnosemethoden und -behandlungen

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 6: Einrichtung eines Verzeichnisses psychodiagnostischer Methoden

Zielwert

Anzahl der registrierten und standardisierten psychodiagnostischen Methoden

 

Anzahl

0

112

Q2

2025

Einrichtung eines digitalen Registers von Psychodiagnosemethoden.

Von dem übergeordneten Ziel von 125 neuen und aktualisierten standardisierten Methoden sind 112 Methoden zu standardisieren, die von einer Sachverständigengruppe auszuwählen sind.

5

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Reform 3: Modernisierung der Diagnosemethoden und -behandlungen

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 1: Projektmanagement und Projektvorbereitung von Investitionen

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 7: Humanisierung der institutionellen psychiatrischen Pflege

Zielwert

Patientenkapazität in umgebauten Räumen in der stationären psychiatrischen Pflege.

 

Anzahl

0

244

Q4

2025

Abschluss des Umbaus der Räume in 2-Bett-Räumen in der psychiatrischen Pflege in Einrichtungen mit sanitären Einrichtungen und Ersatz von Betten durch Isolierräume.

6

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 8: Schulung des Personals im Bereich psychische Gesundheit

Zielwert

Zahl der Fachkräfte im Gesundheitssektor, die im Bereich der psychischen Gesundheit geschult wurden

Anzahl

0

900

Q2

2025

Von dem übergeordneten Ziel, 1000 Arbeitskräften eine Ausbildung im Bereich der psychischen Gesundheit anzubieten, wird für 900 Beschäftigte im Gesundheitswesen eine kurz- oder langfristige zertifizierte Ausbildung im Bereich der psychischen Gesundheit abgeschlossen.

KOMPONENTE 13: ZUGÄNGLICHE UND HOCHWERTIGE LANGZEITPFLEGE

Das slowakische Langzeitpflegesystem ist nicht bereit für die zu erwartende rasche Alterung der Bevölkerung. Der Anteil der Bevölkerung, die älter als 65 Jahre ist, erhöht sich von derzeit 16 % auf über 24 % bis 2040. Aufgrund der allgemeinen Unterfinanzierung der Pflegedienste im direkten örtlichen Umfeld und in der Hauspflege, fragmentierter Verwaltungsstrukturen und des Mangels an systematischer Koordinierung der Sozial- und Pflegediensten ist der Zugang zu hochwertiger und erschwinglicher Pflege unzureichend. Es gibt keine umfassende und angemessene Strategie, die sowohl soziale als auch gesundheitliche Aspekte umfasst. Auch die Bewertung des Bedarfs an Langzeitpflege für Menschen mit Behinderungen ist inkohärent. Die Überwachung der Sozialfürsorge ist ineffizient und insbesondere in Bezug auf die häusliche Pflege unzureichend. Darüber hinaus ist das Finanzierungssystem fragmentiert und begünstigt eine institutionalisierte Pflege angesichts mangelnder Unterstützung für häusliche und gemeindenahe Dienste. Aus diesem Grund fehlen angemessene Langzeit- und Palliativpflegedienste, insbesondere in häuslichen und gemeindenahen Betreuungseinrichtungen.

Mit dieser Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans soll die Slowakei auf eine rasche Alterung der Bevölkerung vorbereitet werden, indem hochwertige, zugängliche und umfassende Unterstützung für Menschen, die Langzeitpflege und Palliativpflege benötigen, gewährleistet wird. Durch die Bereitstellung solcher Betreuungsleistungen werden auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und das Niveau ihres sozialen Schutzes verbessert. Die Regulierungsreformen zielen auf ein kohärenteres und besser koordiniertes Pflegesystem ab, das Sozial- und Gesundheitsfürsorge miteinander verbindet, ein verbessertes Finanzierungssystem, das auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet ist und bessere Anreize für eine gemeindenahe Betreuung bietet, eine kohärentere Bewertung des Pflegebedarfs von Menschen mit Behinderungen und eine bessere Überwachung der Sozialfürsorge. Die Investitionen führen zu zusätzlichen Kapazitäten für Langzeitpflege, Palliativpflege und Nachbetreuung, insbesondere in die Bereitstellung von häuslicher Pflege und Betreuung in der lokalen Gemeinschaft.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung Nr. 2 aus dem Jahr 2019, zur Verbesserung des Zugangs zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege und zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung Nr. 1 aus dem Jahr 2020, wodurch die Koordinierung zwischen den Arten der Gesundheitsversorgung verbessert wird. Sie leistet auch einen Beitrag zur Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere des Gesundheitssystems, wie in der länderspezifischen Empfehlung Nr. 1 aus dem Jahr 2019 empfohlen.

 

Reform 1: Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge

Diese Reform zielt darauf ab, die Strukturen der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge zu überarbeiten, um eine bessere Koordinierung zwischen den Versorgungsarten zu gewährleisten und die Finanzierung effizienter zu gestalten. Insbesondere wird ein kohärenter Rahmen geschaffen, der sowohl die Sozial- als auch die Gesundheitsfürsorge umfasst. Die wichtigste Änderung des Finanzierungssystems betrifft die Einführung eines persönlichen Budgets für pflegebedürftige Personen und nicht die derzeitige fragmentierte Finanzierung von Leistungserbringern. Das reformierte Finanzierungssystem soll auch die Bemühungen um eine Deinstitutionalisierung der Pflege verstärken, indem die Anreize für häusliche und gemeindenahe Betreuung verbessert werden.

Das neue Gesetz über Langzeitpflege und Palliativpflege tritt am 31. März 2023 in Kraft, und neue Rechtsvorschriften über die Finanzierung von Sozialdienstleistungen treten bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft.

Reform 2: Bewertung des Pflegebedarfs

Die Bewertung des Bedarfs an Langzeitpflege für Menschen mit Behinderungen ist angesichts eines fragmentierten Systems inkohärent. Obwohl dies bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen nicht der Fall ist, ist die Anerkennung von schweren Behinderungen eine Voraussetzung für die Gewährung von Körperpflege- und Pflegegeld.

Mit dieser Reform soll die Art und Weise, wie Menschen mit schweren Behinderungen anerkannt werden, verbessert und gestrafft werden. Sie führt einen einheitlichen Rahmen und ein einheitliches Bewertungssystem für die persönliche Betreuung und Betreuung von Menschen mit schweren Behinderungen ein. Die Hauptbewertung wird von Arbeits-, Sozial- und Familienämtern nach einer einheitlichen Methodik auf der Grundlage des Ranglieds 2.0 der Weltgesundheitsorganisation zur Bewertung von Behinderungen durchgeführt, wobei ein breites Spektrum von Bedürfnissen zu bewerten ist. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, nutzen die Bewerter im Rahmen der Digitalisierungsbemühungen das elektronische Gesundheitssystem. Die Bewerter in den 46 Außenstellen erhalten die für die Ausführung ihrer Tätigkeit erforderliche Ausrüstung.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.

Reform 3: Konsolidierung der Überwachung der Sozialfürsorge und Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur

Das System der Überwachung der Sozialfürsorge ist fragmentiert und ineffizient. Überwachung und Kontrolle werden derzeit von verschiedenen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene ohne klare Aufteilung der Zuständigkeiten durchgeführt. Die Kapazitäten für die Überwachung sind unzureichend. Informelle Pflege und persönliche Betreuung, insbesondere häusliche Pflege durch Familienangehörige, fallen nicht darunter.

Mit dieser Reform soll die Aufsicht über die Sozialfürsorge konsolidiert werden. Es wird eine einheitliche Aufsichtsbehörde eingerichtet. Sie überwacht die Bereitstellung von Sozialdienstleistungen und deren Qualität, Qualität und Umfang der Unterstützung für Personen, die ein persönliches Budget für Pflegebedürfnisse erhalten, sowie die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in sozialen Diensten (zusammen mit der Aufsichtsbehörde für Gesundheitsfürsorge). Die Qualität der Pflege wird anhand einer Methodik bewertet, die im Einklang mit dem Instrumentarium der WHO zu Qualitätsrechten entwickelt wurde. Mit der Maßnahme soll auch die notwendige Infrastruktur für das neue Aufsichtssystem geschaffen werden, das sich aus dem Hauptsitz und acht regionalen Zweigstellen einschließlich Gebäuden, Fahrzeugen und IT-Ausrüstung zusammensetzt.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.

Investition 1: Verbesserung der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

In der Slowakei wird die Erbringung formaler sozialer Dienstleistungen auf institutionelle Wohndienstleistungen ausgerichtet, die von Großpflegeeinrichtungen dominiert werden und nicht von kleineren gemeindenahen Einrichtungen. Es mangelt an ambulanten Pflegediensten.

Auf der Grundlage der Reform 1 der Komponente 13 Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge sollen mit diesen Investitionen die Kapazitäten der gemeindenahen Pflege und ambulanten Einrichtungen ausgebaut werden, so dass Patienten von Großeinrichtungen in kleinere gemeindenahe Einrichtungen überführt werden können, neue Begünstigte zusätzliche Kapazitäten erhalten und informelle Pflegekräfte entlastet werden. Insbesondere werden durch den Bau neuer Gebäude und die Renovierung bestehender Gebäude mindestens 1400 neue Plätze in gemeindenahen Einrichtungen und Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung mit geringer Kapazität geschaffen. Darüber hinaus werden in neuen ambulanten Einrichtungen mit geringer Kapazität mit einer durchschnittlichen Kapazität von 20 Plätzen durch den Bau neuer Gebäude oder die Renovierung bestehender Gebäude mindestens 2580 Plätze geschaffen.

Bei Gebäuderenovierungen besteht das Mindestziel darin, eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von 30 % zu erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 2: Ausbau und Erneuerung der Nachsorge- und Pflegekapazitäten

Es mangelt an Rechtsklarheit und Kapazität für die Nachsorge von Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt, um eine bestmögliche Rehabilitation zu gewährleisten. Dieser Mangel trägt zu unnötigem und ineffizientem Umzug bei, der Krankenhäuser überlastet. Auch für die häusliche Pflege fehlt es an Kapazitäten.

Diese Investitionen sollen die Pflegekapazitäten stärken, um eine gute Nachsorge für bedürftige Personen nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zu gewährleisten und die häuslichen Pflegekapazitäten auszubauen. Insbesondere werden nach der Optimierung des Krankenhausnetzes gemäß Komponente 11 des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans mindestens 650 neue Nachsorgebetten geschaffen, bei denen freigewordene Kapazitäten für chronische und akute Versorgung genutzt werden. Darüber hinaus erhalten mindestens 91 Pflegeeinrichtungen Unterstützung. Dazu gehören die Einrichtung von mindestens 11 neuen Anbietern häuslicher Pflegedienste und die vollständige Ausrüstung von mindestens 80 bestehenden Anbietern.

Die Durchführung der Investition muss am 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 3: Ausbau und Wiederherstellung der palliativen Pflegekapazitäten

Das Netz der Palliativdienste für Patienten mit einer tödlichen Erkrankung ist unzureichend und entspricht nicht den internationalen Empfehlungen. Es gibt weniger als die Hälfte der empfohlenen ambulanten Hospize, deren Qualität durch ihre Einrichtung beeinträchtigt wird, während sie für die meisten Patienten die bevorzugte Art von Hospizdiensten sind. Darüber hinaus bestehen erhebliche regionale Unterschiede bei der Verfügbarkeit von Diensten. Palliativpflegedienste sind nur in drei der acht Regionen angesiedelt.

Auf der Grundlage der Reform 1 der Komponente 13 Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge sollen mit diesen Investitionen die Kapazitäten für die Palliativversorgung im Einklang mit der Strategie der Deinstitutionalisierung und der Bevorzugung der häuslichen und gemeindenahen Betreuung ausgebaut und verbessert werden, wenn es an solchen Diensten mangelt. Die Investition umfasst:

·Schaffung von mindestens 270 neuen Palliativbetten in Hospizen mit niedriger Kapazität mit einer durchschnittlichen Kapazität von 20 Betten pro Hospiz, in unterversorgten Gebieten durch den Bau neuer Hospize und die Renovierung bestehender Hospize. Palliativabteilungen und Pflegebetten in Krankenhäusern werden durch den Wiederaufbau vorhandener Betten geschaffen, die durch die Umstrukturierung des Krankenhausnetzes frei geworden sind.

·Ausweitung und Erneuerung der ambulanten Palliativpflege durch Einrichtung von mindestens 20 neuen ambulanten Hospizen und Erneuerung von mindestens 6 bestehenden. Dazu gehört die Bereitstellung der erforderlichen materiellen und technischen Ausrüstung. Durch die Unterstützung der neu eingerichteten ambulanten Palliativpflege in Hospizen oder Palliativabteilungen wird die Qualität ihrer Pflege verbessert.

Bei Gebäuderenovierungen besteht das Mindestziel darin, eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von 30 % zu erreichen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Hintergrund

Zielwert

Quartal

Jahr

1

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform 1: Verfügbare und hochwertige langfristige soziale und medizinische Versorgung – Reform der Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge

Etappenziel

Neuer Rechtsrahmen für langfristige Gesundheitsversorgung und Palliativversorgung

Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über Langzeitpflege und Palliativpflege und der Regelung der Finanzierung von Palliativ- und Pflegeleistungen

 

 

 

Q1

2023

Die erste Phase der Umsetzung der Reform besteht darin, die Erstattung von Krankenpflegeleistungen in Sozialeinrichtungen durch die Krankenkassen zu regeln, die Vereinbarungen über den Abschluss von Pflegeverträgen durch die Versicherungsgesellschaften und die Anpassung der Erstattungen der Krankenkassen für palliative, ambulante und stationäre Pflege. Die Annahme dieser Gesetzesänderung ist für das erste Quartal 1 2022 vorgesehen.

Die nächste Phase der Umsetzung besteht in der Ausarbeitung und Genehmigung neuer Rechtsvorschriften. Ein neues Gesundheitsgesetz legt den Umfang der Langzeitpflege und der Palliativversorgung fest und definiert die Nachsorge und ihre Verknüpfung mit anderen Arten der Gesundheitsversorgung. Dieses Gesetz wird bis zum vierten Quartal 1 2023 verabschiedet. Die Gesetzesänderungen regeln die Bereiche, die derzeit durch das Gesetz Nr. 576/2004 über Gesundheitsleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung definiert sind.

2

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform 1: Verfügbare und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform der Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge

Etappenziel

Veröffentlichung des Konzepts der Finanzierung von Sozialdienstleistungen für die öffentliche Debatte

Veröffentlichtes Konzept für die Finanzierung von Sozialdienstleistungen

 

 

 

Q4

2023

Als Ergebnis der ersten Phase der Vorbereitung der Reform der Finanzierung der Sozialdienstleistungen wird von der Regierung ein neues Konzept für die Finanzierung von Sozialdienstleistungen zur Konsultation der Interessenträger vorgeschlagen.

3

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform 1: Verfügbare und hochwertige langfristige soziale und medizinische Versorgung – Reform der Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge

Etappenziel

Das neue Finanzierungssystem für Sozialdienstleistungen – Einführung eines persönlichen Haushalts

Inkrafttreten des Gesetzes über die Finanzierung von Sozialdienstleistungen

 

 

 

Q4

2025

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über Sozialdienstleistungen, mit denen ein neues Finanzierungssystem eingeführt wird, das auf einem persönlichen Haushalt für die von Armut betroffenen Personen beruht. Mit der Reform soll eine Vielzahl unterschiedlicher Beiträge abgeschafft und Raum für eine gezielte und umfassende Unterstützung von Langzeitpflegebedürftigen geschaffen werden. Die Reform der Finanzierung soll die Entwicklung und Entwicklung von Dienstleistungen in der Gemeinschaft unterstützen. Die Gesetzesänderungen regeln die Bereiche, die derzeit insbesondere durch das Gesetz Nr. 448/2008 über soziale Dienste und das Gesetz Nr. 447/2008 Slg. über Geldleistungen zum Ausgleich einer schweren Behinderung definiert werden.

4

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform 2: Verfügbare und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Bewertung des Pflegebedarfs

Etappenziel

Vereinheitlichung des Bewertungssystems

Inkrafttreten des Gesetzes über soziale Dienste und Änderung des Gesetzes 447/2008 über die Entschädigung von Schwerbehinderten

 

 

 

 

Q1

2024

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über Sozialdienstleistungen, die die bisher von verschiedenen Stellen durchgeführten Bewertungen zusammenführen und gleichzeitig das Gesetz Nr. 447/2008 über die Entschädigung von Schwerbehinderten ändern.

Durch die Reform der Beurteilungstätigkeit sollen Ineffizienzen und Verwaltungsaufwand für medizinische Sachverständige und Gutachter beseitigt werden. Es werden neue einheitliche Kriterien für die Teilabhängigkeit festgelegt, um die Bewertung transparenter zu gestalten. Die Bewertungsarbeit wird digitalisiert – die medizinischen Sachverständigen nutzen das elektronische Gesundheitssystem. Um eine effiziente Umsetzung der Reform zu gewährleisten, werden die im Rahmen dieser Reform bereitgestellten Finanzmittel für die Bereitstellung von Computer- und Büroausstattung für 200 Beurteilungspersonal und ein Vehikel für jede der 46 Zweige verwendet.

5

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform 3: Reform der Überwachung der Sozialfürsorge und Bereitstellung von Infrastruktur für ihre Umsetzung

Etappenziel

Reform der Aufsicht über die Sozialfürsorge

Inkrafttreten des Gesetzes über die Überwachung der Sozialfürsorge

 

 

 

 

Q2

2022

Inkrafttreten eines Gesetzes im Bereich der Aufsicht über die Sozialfürsorge, mit dem die Kontrollbefugnisse vereinheitlicht werden, und Schaffung der Rechtsgrundlage für die Funktionsweise der neuen Aufsicht/Aufsicht über die Sozialfürsorge; Festlegung neuer Bedingungen für die Qualität der Pflege in sozialen Diensten und Haushalten; — Ausweitung des Aufsichtsbereichs auf die Überwachung der informellen häuslichen Pflege.

6

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform 3: Reform der Überwachung der Sozialfürsorge und Bereitstellung von Infrastruktur für ihre Umsetzung

Zielwert

Schaffung eines einheitlichen Aufsichtssystems mit Hauptsitz und 8 Zweigstellen

 

Anzahl

0

9

Q1

2024

Fertigstellung der für das Funktionieren des Aufsichtsorgans erforderlichen Infrastruktur – Hauptsitz und 8 regionale Zweigstellen. Die Kosten umfassen Gebäude, Autos, Computerausrüstung und sonstige Voraussetzungen.

7

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 1: Verbesserung der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau der Kapazitäten von gemeindenahen Wohndiensten und von Einrichtungen mit geringer Kapazität im Gesundheitsbereich (Indikator: Mindestzahl der geschaffenen Plätze)

 

Anzahl

0

210

Q2

2024

Es werden mindestens 210 neue Plätze in kommunalen Einrichtungen und Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung mit geringer Kapazität geschaffen, indem neue Gebäude gebaut und bestehende Gebäude renoviert werden.  Gemeindenahe Einrichtungen beziehen sich hauptsächlich auf Familienwohnungen mit einer Kapazität von je bis zu 12 Plätzen. Die Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge verfügen über eine Kapazität von jeweils bis zu 30 Plätzen.

Die Einrichtungen werden nach den Grundsätzen des universellen Designs gebaut/rekonstruiert und verfügen über geringe Kapazität, womit die Bedingungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfüllt werden.

 

8

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 1: Verbesserung der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau der Kapazitäten von gemeindenahen Wohndiensten und von Einrichtungen mit geringer Kapazität im Gesundheitsbereich (Indikator: Mindestzahl der geschaffenen Plätze)

 

Anzahl

0

1400

Q2

2026

Von dem übergeordneten Ziel, 1480 Plätze in gemeindenahen Einrichtungen (davon 1000 Plätze) und Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung mit geringer Kapazität (davon 480 Plätze) zu schaffen, werden mindestens 1400 neue Plätze geschaffen, indem neue Gebäude gebaut und bestehende Gebäude renoviert werden.  Gemeindenahe Einrichtungen beziehen sich hauptsächlich auf Familienwohnungen mit einer Kapazität von je bis zu 12 Plätzen. Die Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge verfügen über eine Kapazität von jeweils bis zu 30 Plätzen.

Die Einrichtungen werden nach den Grundsätzen des universellen Designs gebaut/rekonstruiert und verfügen über geringe Kapazität, womit die Bedingungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfüllt werden.

 

9

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 1: Verbesserung der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau der Kapazitäten für ambulante Leistungen (Indikator: Mindestzahl der geschaffenen Plätze)

 

Anzahl

0

387

Q2

2024

387 Plätze für ambulante Leistungen in neuen ambulanten Einrichtungen (z. B. tägliche stationäre Einrichtungen, Rehabilitationszentren) werden durch den Bau neuer Gebäude oder die Renovierung bestehender Gebäude mit einer durchschnittlichen Kapazität von 20 Plätzen geschaffen. Diese Einrichtungen dienen teilweise als Kurzzeitpflege für informelle Pflegekräfte. Die Einrichtungen werden nach den Grundsätzen des universellen Designs gebaut/rekonstruiert und verfügen über geringe Kapazität, womit die Bedingungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfüllt werden.

10

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 1: Verbesserung der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau der Kapazitäten für ambulante Leistungen (Indikator: Mindestzahl der geschaffenen Plätze)

 

Anzahl

0

2580

Q2

2026

Von dem übergeordneten Ziel, 2585 Plätze für ambulante Leistungen in neuen ambulanten Einrichtungen (z. B. stationäre Tagespflege, Rehabilitationszentrum) mit einer durchschnittlichen Kapazität von 20 Plätzen zu schaffen, werden durch den Bau neuer Gebäude oder die Renovierung bestehender Gebäude mindestens 2580 Plätze geschaffen. Diese Einrichtungen dienen teilweise als Kurzzeitpflege für informelle Pflegekräfte. Die Einrichtungen werden nach den Grundsätzen des universellen Designs gebaut/rekonstruiert und verfügen über geringe Kapazität, womit die Bedingungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfüllt werden.

11

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 2: Ausbau und Wiederherstellung der Nachsorge- und Pflegekapazitäten

Zielwert

Erweiterung und Erneuerung von häuslichen Pflegediensten (Indikator: Anzahl der geförderten Anbieter)

 

Anzahl

0

91

Q1

2025

Investitionen in die materielle und technische Ausstattung von 91 neuen und bestehenden häuslichen Pflegeeinrichtungen. Sie wird die Einrichtung von mindestens 11 neuen Einrichtungen und die Umrüstung von mindestens 80 bestehenden häuslichen Pflegeeinrichtungen unterstützen.

12

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 2: Ausbau und Wiederherstellung der Nachsorge- und Pflegekapazitäten

Zielwert

Schaffung von Nachsorgebetten durch Wiederaufbau vorhandener akuter und chronischer Betten (Indikator: Mindestanzahl rekonstruierter Nachsorgebetten)

 

Anzahl

0

650

Q2

2026

Mindestens 650 Nachsorgebetten werden durch Nutzung freiwerdender Kapazitäten für chronische und akute Behandlung nach Optimierung des Krankenhausnetzes geschaffen. Nachsorgebetten dienen der Behandlung von Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt in akuten Betten.

13

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 3: Ausbau und Wiederherstellung von palliativen Pflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau und Erneuerung der palliativen Pflegekapazitäten in Heimen (Indikator: Anzahl der geschaffenen und restaurierten Schlafgelegenheiten)

 

Anzahl

0

270

Q3

2025

Diese Investition umfasst die Schaffung von mindestens 270 Betten durch den Bau neuer Hospize (durchschnittlich 20 Betten) und den Wiederaufbau bestehender Gewürze. Hospize werden für die Langzeitpalliativpflege von Patienten verwendet, deren Zustand oder familiäre Situation eine Palliativbehandlung zu Hause nicht zulässt. Die Betten von Palliativabteilungen werden durch den Wiederaufbau vorhandener Betten geschaffen. Einige davon resultieren aus der Neuprofilierung der Langzeitkranke, die zum Teil auf akute Betten zurückzuführen sind, die durch Netzoptimierung freigesetzt wurden.

14

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 3: Ausbau und Wiederherstellung von palliativen Pflegekapazitäten

Zielwert

Erweiterung und Erneuerung des Netzes mobiler Hospize (Indikator: Zahl der neuen und umgebauten Anbieter)

 

Anzahl

0

26

Q1

2025

Im Rahmen dieser Investitionen in die physische und technische Ausstattung neuer und bestehender mobiler Hospize werden mindestens 20 neue mobile Hospize und mindestens 6 bestehende Gewürze gefördert.

KOMPONENTE 14: Verbesserung des Unternehmensumfelds

Das Unternehmensumfeld in der Slowakei hat langsam an Boden verloren. Häufige Änderungen des rechtlichen Umfelds und ein hoher Verwaltungsaufwand verursachen Kosten für Unternehmen, kostspielige und langwierige Insolvenzverfahren behindern die Umverteilung von Ressourcen, und ein undurchsichtiger Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe bremst die Investitionen und führt zu einer suboptimalen Auftragsvergabe.

Mit dieser Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans sollen verschiedene Verbesserungen des Unternehmensumfelds erreicht werden. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, den Insolvenzrahmen zu modernisieren und zu digitalisieren und die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente trägt somit zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung Nr. 4 von 2020 bei, um ein günstiges Unternehmensumfeld zu gewährleisten, sowie zur länderspezifischen Empfehlung Nr. 3 aus dem Jahr 2019, indem Herausforderungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens angegangen werden.

Reform 1: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen

Hoher Verwaltungs- und Regulierungsaufwand beeinträchtigt die Investitions- und Innovationstätigkeit, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Trotz der Bemühungen der Regierung wird der Verwaltungsaufwand noch nicht ausreichend reduziert und das Unternehmensumfeld in der Slowakei verschlechtert sich langsam im internationalen Vergleich.

Mit dieser Reform soll der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert werden, indem folgende Instrumente eingeführt werden: die Ex-ante-Bewertung der geplanten Umsetzungsvorschriften, um ungerechtfertigtes Überregulierung zu verhindern; die Ex-post-Bewertung der Wirksamkeit und Begründung bereits eingeführter Vorschriften; die 1-in-2-Regel, mit der sichergestellt wird, dass neue Rechtsvorschriften die Verwaltungskosten für die Unternehmen nicht erhöhen; sowie Maßnahmenpakete auf der Grundlage von Konsultationen der Interessenträger, die geeignet sind, die Verwaltungsanforderungen für Unternehmen zu vereinfachen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform 2: Harmonisierung und Digitalisierung von Insolvenzverfahren

Die slowakischen Insolvenzverfahren sind langwierig und kostspielig. Es mangelt an geeigneten Frühwarnmechanismen, es gibt keine spezialisierten Gerichte für Insolvenzverfahren, und das Fehlen eines vollständig digitalisierten Arbeitsablaufs verlangsamt Prozesse.

Mit dieser Reform sollen einheitliche und digitalisierte Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren eingeführt werden, die ihre Transparenz, ihren Zeitaufwand und ihre Kosten verbessern. Sie richtet einen verbesserten und harmonisierten Insolvenzrahmen ein, der Frühwarnsysteme und die Spezialisierung von Unternehmensgerichten auf Insolvenz umfasst.

Die Rechtsvorschriften über Frühwarnmechanismen treten am 31. Januar 2022 in Kraft. Die entsprechenden Gesetzesänderungen des Gesetzes Nr. 7/2005 über Insolvenz und Umstrukturierung, des Gesetzes Nr. 328/1991 über Konkurs- und Vergleichsverfahren, des Gesetzes Nr. 7/2005 über Konkurse und Umstrukturierung und des Gesetzes Nr. 8/2005 über Treuhänder, des Gesetzes Nr. 757/2004 über Gerichte und des Gesetzes Nr. 371/2004 über die Sitze und Bezirke der Gerichte der Slowakischen Republik treten am 31. März 2023 in Kraft.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Reform 3: Öffentliche Vergabeverfahren

Die Komplexität und die Dauer der Verfahren zur Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge sind nach wie vor ein Hindernis für potenzielle Begünstigte. Darüber hinaus besteht Spielraum für eine verstärkte Anwendung von qualitätsbezogenen Kriterien und Lebenszykluskostenkriterien. Gleichzeitig müssen angemessene Garantien gewährleistet werden. Vor dem Hintergrund des Misstrauens gegenüber öffentlichen Institutionen müssen die öffentlichen Auftraggeber verstärkt Anstrengungen unternehmen, um das Vertrauen von Unternehmen, Medien und der breiten Öffentlichkeit zurückzugewinnen. Die Vorteile der Professionalisierungsbemühungen ergeben sich bislang nur langsam.

Die Reform des öffentlichen Auftragswesens soll die Verfahren vereinfachen und beschleunigen und gleichzeitig angemessene Schutzmaßnahmen gewährleisten. Sie zielt auch darauf ab, die Kontrolle durch Digitalisierung und Automatisierung der Vergabe und Bewertung von Aufträgen sowie durch Preiserhebung und -analyse zu verbessern. Im Rahmen der Gesetzesreform sollen sowohl öffentliche Verfahren oberhalb und unterhalb der Grenze als auch solche mit geringem Wert geregelt werden. Die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge werden vereinfacht und verkürzt, die Kontrollverfahren werden verbessert und die Transparenz erhöht, insbesondere durch die Einrichtung einer einzigen, öffentlichen elektronischen Plattform für das gesamte Vergabeverfahren, auch für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte und Aufträge von geringem Wert. Alle Änderungen, insbesondere in Bezug auf angemessene Garantien wie Transparenzanforderungen, Überprüfungsverfahren und die Trennung von Aufgaben und Zuständigkeiten, müssen in vollem Umfang mit dem EU-Recht in Einklang stehen. Um die Anwendung von Qualitätskriterien zu verbessern, dürften die Vorschriften für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen verschärft werden. Es wird erwartet, dass die Anwendung von Qualitätskriterien durch nicht regulatorische Mittel weiter gestärkt wird. Die Maßnahme dient der weiteren Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe durch den Aufbau von Kapazitäten des Amtes für öffentliches Auftragswesen. Insbesondere werden Schulungen in verschiedenen Formaten angeboten, um die Anwendung von – reformierten – Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern.

Die Reform des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen tritt am 31. März 2022 in Kraft. Die einheitliche elektronische Plattform muss bis zum 30. Juni 2023 betriebsbereit sein.

Investition 1: Kapazitäten für Reformen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Die zügige Umsetzung von Reformen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands erfordert vorübergehende Kapazitäten, insbesondere Rechtsanwälte und Analysten, in den zuständigen öffentlichen Stellen.

Diese Investition sieht daher zeitlich begrenzte Projektteams für die Konzeption und Durchführung der Reform 1 vor. Sie setzt sich aus Rechtsexperten und Analysten zusammen. Die Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen sowie die Anwendung der 1-in-2-Regel werden durchgeführt. Die Online-Berichterstattung über die Compliance-Prüfung des Grundsatzes „1-in-2-out“ (virtuelles Konto) muss bestätigen, dass die Vorschrift in die Praxis umgesetzt wird.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition 2: Digitalisierung von Insolvenzverfahren

Das Fehlen eines umfassenden digitalen Systems ist einer der Hauptgründe für den Rückstand bei Insolvenzverfahren. Das derzeitige Insolvenzregister funktioniert im Wesentlichen als Veröffentlichungsplattform, ermöglicht jedoch keine digitale Fallbearbeitung durch alle beteiligten Akteure. Dies trägt zu langwierigen Verfahren mit negativen Auswirkungen auf das Unternehmensumfeld und zu einer effizienten Umverteilung von Ressourcen bei.

Durch die Investition werden Insolvenzverfahren vollständig digitalisiert, um sie zu verkürzen und die Kosten für die Unternehmer zu senken. Dies umfasst die Digitalisierung von Liquidations-, Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Entschuldungsverfahren, einschließlich Vorinsolvenzverfahren. Verschiedene Akteure, wie Gerichte, Gläubiger und die Öffentlichkeit, sind mit ihr verbunden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein. 

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

 

 

 

 

 

Maßeinheit

Hintergrund

Zielwert

Quartal

Jahr

1

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 1: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen

Etappenziel

Einführung der neuen Instrumente zur Verringerung des Verwaltungsaufwands: – Umsetzung der 1in-2-Regel – Einführung einer Ex-post-Bewertung bestehender Verordnungen (legislative und nichtlegislative Materialien) – Einführung eines Schutzes vor ungerechtfertigter Überregulierung

 

Inkrafttreten von Entschließungen zur Aktualisierung der einheitlichen Methodik für die Bewertung der ausgewählten Auswirkungen

 

 

 

Q1

2023

Inkrafttreten von Regierungsbeschlüssen zur Aktualisierung der einheitlichen Methodik für die Bewertung ausgewählter Auswirkungen und Einführung neuer Instrumente zur Verringerung des Verwaltungsaufwands: – Einführung der „1-in-2-Regel“ in 1Q/2022 – Einführung einer Ex-post-Bewertung bestehender Rechtsvorschriften (legislative Materialien bis 1Q/2022 und nichtlegislative Materialien bis 1Q/2023) im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Rechtfertigung – Einführung des Schutzes vor ungerechtfertigter Überregulierung bis 4Q/2022 – Umsetzung von Investitionen zur Verringerung des Regelungsaufwands für Unternehmen.

2

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Investition 1: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen

Etappenziel

1in-2-Regel, Ex-ante-Bewertung zur Verhinderung von Überregulierung und Ex-post-Bewertungen bestehender Rechtsvorschriften

Vom Wirtschaftsministerium durchgeführte Evaluierungen

 

 

 

Q2

2025

Die Online-Berichterstattung über die Compliance-Prüfung des Grundsatzes „1-in-2-out“ (virtuelles Konto) muss bestätigen, dass die Vorschrift in die Praxis umgesetzt wird: Kontrolle eingereichter legislativer Unterlagen (500 pro Jahr)/Vorbereitung von Schulungen für Submittenten von legislativen und nichtlegislativen Materialien (1 pro Jahr)/Anzahl der Konsultationen für Mitteilungspflichtige (100 pro Jahr)/Anzahl der Aktualisierungen virtueller Konten auf der Website MH SR (12 pro Jahr) – Q4/2024

Regelmäßige Ex-post-Bewertung der Wirksamkeit und Begründung bestehender Verordnungen: Überprüfung der vorgelegten Legislativvorschläge (50 im Jahr 2022, 100 in den Folgejahren). Schulung der Submittenten von Legislativmaterial (einmal jährlich) und Durchführung von Konsultationen. Es wird ein Mechanismus zur Kontrolle der Anwendung des Grundsatzes der Ex-post-Bewertung entwickelt – Q4/2024

Umsetzung des Schutzes vor ungerechtfertigter Überregulierung: Die Kontrolle der eingereichten Bewertungen von Legislativmaterial (40 pro Jahr)/Schulungen für Submittenten von Legislativmaterialien (1x pro Jahr)/Anzahl der Konsultationen (30 pro Jahr)/Ein Mechanismus zur Überwachung der Anwendung des Grundsatzes des Schutzes vor ungerechtfertigter Überregulierung wird entwickelt. — Q2/2025.

3

14 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Reform 1: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen

Etappenziel

Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

Inkrafttreten von 3 Paketen mit 300 Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Q4

2024

Inkrafttreten von drei Paketen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen, die jeweils mindestens 100 Maßnahmen umfassen und zu Einsparungen für Unternehmer führen.

4

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 2: Reform des Insolvenzrahmens – Anpassung der Rechtsvorschriften

Etappenziel

Reform des Insolvenzrahmens

 

Inkrafttreten einer Reihe von Gesetzen über Insolvenzverfahren.

 

 

 

Q1

2023

Inkrafttreten von Gesetzen, mit denen der Rechtsrahmen für die Vereinheitlichung und vollständige Digitalisierung der Liquidation, des Konkurses, der Umstrukturierung und der Entschuldung und gegebenenfalls für die Abwicklung bevorstehender Konkurse sowie die Änderung der rechtlichen und verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung von Zwangsliquidierungsverfahren geschaffen wird. Sie umfasst die Einführung von Frühwarnsystemen und schafft eine Spezialisierung auf Unternehmensinstanzen.

Regierung und Parlament verabschieden eine Reihe von Gesetzen: – Ein neues Gesetz über nichtöffentliche finanzielle Umstrukturierungen und öffentliche präventive Restrukturierungen; – Änderung des Gesetzes Nr. 7/2005 über Konkurs und Umstrukturierung, – Änderung des Gesetzes Nr. 8/2005 über Verwalter, Änderung des Gesetzes Nr. 328/1991 über Konkurs- und Vergleichsverfahren; – Änderung des Gesetzes Nr. 757/2004 über Gerichte; – Änderung des Gesetzes Nr. 371/2004 über die Sitze und Bezirke der Gerichte der Slowakischen Republik.

5

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Investition 2: Digitalisierung von Insolvenzverfahren

Zielwert

Ein einziges vollständig digitalisiertes Insolvenzverfahren ist voll funktionsfähig.

 

% der Insolvenzverfahren im Rahmen eines einheitlichen digitalen Verfahrens

0

100

Q2

2024

Das einzige vollständig digitalisierte Insolvenzverfahren wurde getestet und eingeleitet und wird in allen Insolvenzverfahren angewandt. Inbetriebnahme eines Informationssystems für die öffentliche Verwaltung (technischer Rahmen) mit Schwerpunkt auf Insolvenzrecht und Ausstiegsverfahren mit mehreren Nutzern (Verwahrer, Gläubiger, Gerichte, Öffentlichkeit, Verwertung von Vermögenswerten) und weiteren Funktionen für die Frühwarnung bei drohender Insolvenz, die Entschuldung natürlicher Personen, den grenzüberschreitenden Informationsaustausch, die Bereitstellung statistischer und analytischer Daten und die Offenlegung von Informationen.

6

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 3: Reform des öffentlichen Auftragswesens – Anpassung der Rechtsvorschriften

Etappenziel

Reform des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen

Inkrafttreten des geänderten Gesetzes über die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Parlament

 

 

 

Q1

2022

Eine Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, die von der Regierung und dem Parlament verabschiedet wurde und in Kraft getreten ist, wird Folgendes gewährleisten:

Beschleunigung und Vereinfachung des Vergabeverfahrens.

Beschleunigung des Verfahrens auch im Hinblick auf die Ausübung der Rechte der Bewerber, Bieter, Teilnehmer und anderer betroffener Personen.

Verbesserung der Kontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe durch Automatisierung der Vergabe und Bewertung von Aufträgen und Gewährleistung einer effizienten Erhebung und Analyse von Preisdaten.

— Gewährleistung angemessener Garantien, insbesondere in Bezug auf Transparenz und vorgeschlagene Änderungen, sowohl mit den einschlägigen Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates als auch mit den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU.

7

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 3: Reform des öffentlichen Auftragswesens – Digitalisierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Etappenziel

Digitalisierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge über eine einzige elektronische Plattform.

Die einheitliche elektronische Plattform ist im Hinblick auf die 7 neuen Funktionen voll funktionsfähig.

Q2

2023

Die Digitalisierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge muss getestet und voll funktionsfähig sein, einschließlich der Interoperabilität mit dem Informationssystem der zentralen Referenzdatenverwaltung (IS CSRÚ) gemäß Gesetz Nr. 305/2013 Slg., das die automatische Vervollständigung der Daten von Auftraggebern, die Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle Waren und Dienstleistungen und die Überwachung der Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen ermöglicht. Es wird erwartet, dass das System für die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen schrittweise ergänzt wird. Merkmale:

— Vorlage von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb des Schwellenwerts, nicht nur solche, die normalerweise auf dem Markt verfügbar sind;

— Vergabe eines Auftrags, der ein anderes Kriterium als den Preis enthält;

Marktforschung für Aufträge von geringem Wert;

— Veröffentlichung von Aufträgen von geringem Wert;

— Schaffung einer Funktion für die Preisüberwachung;

Schaffung der Funktionen für die automatische Rangliste der Angebote;

Integration der zentralen Referenzdatenverwaltung (IS CSRÚ) gemäß Gesetz Nr. 305/2013 Slg. in das Informationssystem.

KOMPONENTE 15: Justizreform

In der Slowakei wurden spezifische Bedenken hinsichtlich der allgemeinen Integrität des Justizsystems geäußert, und das Vertrauen in die Justiz schneidet im Vergleich zu anderen EU-Ländern schlecht ab. Korruption stellt nach wie vor eine Herausforderung dar, und die Korruptionswahrnehmung ist nach wie vor problematisch.

Diese Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Effizienz, Integrität und Unabhängigkeit des Justizsystems weiter zu steigern und die Korruption zu bekämpfen. Ziel der Reform des Gerichtsplans ist es, die Spezialisierung der Richter einzuführen und so Raum für bessere und schnellere Gerichtsentscheidungen zu schaffen. Mit den Investitionen im Zusammenhang mit der Reform des Gerichtswesens werden zwei übergeordnete Ziele verfolgt. Das erste Ziel besteht darin, bestehende Räumlichkeiten zu modernisieren und neue Räumlichkeiten für die wichtigsten Gerichte in der neuen gerichtlichen Karte zu errichten oder zu beschaffen. Das zweite Ziel besteht darin, in Analysekapazitäten, digitale Technologien und die Elektronisierung von Gerichtsverfahren zu investieren, um zu einer besseren Qualität und Beschleunigung der Dienste und einer größeren Verfahrenstransparenz beizutragen und den Spielraum für korrupte Praktiken zu verringern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.4 und der länderspezifischen Empfehlung 2020.4 bei, insbesondere zur Verbesserung der Wirksamkeit und zur Berücksichtigung von Integritätsproblemen im Justizsystem sowie zur Verstärkung der Bemühungen zur Aufdeckung und Verfolgung von Korruption und zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung und Durchsetzung des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Reform 1: Neuorganisation der gerichtlichen Karte

Die Fragmentierung des slowakischen Justizsystems untergräbt dessen Wirksamkeit. Richter sind nicht in der Lage, sich in ausreichendem Maße zu spezialisieren, was die Effizienz und Qualität der Gerichtsentscheidungen beeinträchtigt. Darüber hinaus führt die Heterogenität des Systems zu mangelnder Transparenz.

Diese Reform soll daher die Effizienz und Qualität des Justizwesens verbessern. Zu diesem Zweck wird sie das Gerichtssystem umstrukturieren, indem es gestrafft wird und dadurch eine stärkere Spezialisierung der Richter auf die Straf-, Zivil-, Handels- und Familiengerichtsbarkeit ermöglicht wird, wodurch der Weg für bessere und schnellere Gerichtsentscheidungen geebnet wird. Es umfasst ein neues Netz von erstinstanzlichen Verwaltungs- und ordentlichen Gerichten (einschließlich Amtsgerichten), Berufungsgerichten und einem Obersten Verwaltungsgericht.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Justizreform treten am 31. Dezember 2021 in Kraft. Der Übergang des Justizsystems zu einer geringeren Zahl von Gerichten und mit spezialisierten Richtern soll bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Reform 2: Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Integrität und Unabhängigkeit der Justiz

Das hohe Maß an wahrgenommener Korruption geht mit einem Mangel an Vertrauen in die Justiz einher. Besonders besorgniserregend ist der Mangel an Mitteln zur Verfolgung von Korruption und Geldwäsche.

Diese Reform beinhaltet ein Paket von Gesetzesänderungen, mit denen die Integrität und Unabhängigkeit der Justiz verbessert und Korruption und Geldwäsche wirksamer bekämpft werden sollen. Diese Reform wird im Einklang mit Artikel 19 EUV durchgeführt, um einen wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten.

Stärkung der Integrität und Unabhängigkeit der Justiz:

·Der Oberste Verwaltungsgerichtshof ist befugt, als Disziplinargericht für Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Notare und Verwalter zu fungieren (im Zusammenhang mit der Reform 1).

·Der Richterrat erhält mehr Befugnisse in Bezug auf die Überprüfung der Vermögenswerte und die richterliche Sachkenntnis der Richter. Darüber hinaus wird bei der Wahl zum Richterrat ein regionaler Grundsatz eingeführt, um eine bessere Repräsentativität zu gewährleisten.

·Die Wahl der Richter am Verfassungsgericht soll verbessert und transparenter gestaltet werden, z. B. durch einen Schutz vor parlamentarischer Passivität bei der Wahl von Richtern, die Einführung eines Rotationsprinzips für Richter, um das Risiko zu verringern, dass eine bestimmte politische Partei zu viele Richter wählt. Für die Wahl der Richter in Schlüsselpositionen (des Verfassungsgerichts, des Generalstaatsanwalts und des Sonderstaatsanwalts) sind öffentliche Anhörungen vorzusehen.

·Die Vorschriften über die Ausübung des Richterberufs werden geändert, einschließlich einer Altersgrenze von 67 Jahren für Richter und von 72 Jahren für Verfassungsrichter.

Zur Gewährleistung der effektiven Überwachung und Durchsetzung des Rahmens zur Geldwäschebekämpfung.

·Das Amt für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte wird zusammen mit einem verbesserten Rechtsrahmen eingerichtet, der eine wirksamere Beschlagnahme und Verwaltung von Vermögenswerten ermöglicht. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Komponente 16 des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans.

Aufdeckung und Verfolgung von Korruption:

·Neue Straftaten werden eingeführt, wenn Richter Gesetze missbrauchen und wenn Beamte ungerechtfertigte Vorteile verlangen oder versprochen haben.

Ein Teil dieser Gesetzesänderungen war für den 31. Dezember 2020 geplant. Das gesamte Paket von Rechtsvorschriften tritt am 30. September 2021 in Kraft.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Investition 1: Gebäude für das umgestaltete Gerichtssystem

Die neue Justizkarte, die durch die Reform 1 dieser Komponente, die Neuorganisation der Justizkarte, entstanden ist, erfordert einige neue Gebäude, und derzeit müssen die Gerichtsgebäude gründlich renoviert oder angepasst werden.

Mit dieser Investition sollen die Kapazitäten erweitert oder bestehende Kapazitäten ausgebaut oder gegebenenfalls neue geeignete Räumlichkeiten für die wichtigsten Gerichte in der neuen Gerichtskarte gebaut oder beschafft werden. Insbesondere müssen mindestens 80 500 m² Gerichtsgebäude gebaut oder erworben und mindestens 77 500 m² Gerichtsgebäude renoviert werden. Bei Renovierungen müssen durchschnittliche Primärenergieeinsparungen von mindestens 30 % erzielt werden. Es wird erwartet, dass dies mindestens die Renovierung von 25 ordentlichen erstinstanzlichen Gerichten, den Bau von zwei neuen Gemeindegerichten, den Bau des Obersten Verwaltungsgerichts und den Bau oder die Renovierung von drei erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten, drei ordentlichen Berufungsgerichten und drei ordentlichen erstinstanzlichen Gerichten betrifft.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition 2: Digitalisierung und Analysekapazitäten 

Das Justizsystem verfügt über einen erheblichen Spielraum für Verbesserungen beim Einsatz digitaler Technologien, um die Effizienz und Transparenz zu erhöhen. Dazu gehört die Sicherstellung digitaler und zentral verfügbarer Gerichtsakten und IT-Ausrüstung in den Gerichten.

Diese Investitionen sollen die Effizienz der Justiz weiter verbessern, indem dem reformierten Netz Ausrüstung für die digitale Fallbearbeitung zur Verfügung gestellt und die erforderlichen Systeme eingerichtet werden. Zu diesem Zweck werden ein elektronisches Unternehmensregister und ein elektronisches, zentrales Justizverwaltungssystem eingerichtet. Letzteres ermöglicht eine vollelektronische Verwaltung der Gerichtsakten. Sie wird durch eine analytische Unterstützungsplattform ergänzt, die eine digitale Datenbank mit Suchfunktion bietet, die Richtern hilft und Entscheidungen beschleunigt. Im Bereich der IT-Ausrüstung werden mindestens 6 000 Gerichtsbedienstete mit Notebooks, Dockingstationen, Bildschirmen und Telefonen ausgestattet. Die Investition umfasst auch weitere notwendige digitale Infrastrukturen für Gerichte, wie Videokonferenztechnik und drahtloses Internet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Hintergrund

Zielwert

Quartal

Jahr

1

15 – Justizreform – Reform 1: Reform der Justizkarte – Gesetzgebung

Etappenziel

Festlegung einer neuen gerichtlichen Karte

Inkrafttreten des Gesetzes über Residenzen und Bezirke

 

 

 

Q4

2021

Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird ein neues Gerichtssystem festgelegt.

Durch die Änderung der gerichtlichen Karte wird das Netz der ordentlichen erstinstanzlichen Gerichte angepasst, Verwaltungsgerichte geschaffen, die ordentlichen Berufungsgerichte angepasst und der Oberste Verwaltungsgerichtshof der Slowakischen Republik eingerichtet.

2

15 – Justizreform – Reform 1: Reform der Justizkarte – Gesetzgebung

Etappenziel

 

Die Einführung des neuen Gerichtswesens

Umgestaltetes Gerichtsnetzwerk ist einsatzbereit

 

 

 

Q1

2023

Der Übergang der Justizverwaltung zu einer kleineren Zahl von Gerichten ist abgeschlossen, und die Richter wurden auf mindestens 3 Gerichtsagenden in jedem neuen Gerichtsbezirk spezialisiert (Zivil-, Familien-, Straf- und Handelsrecht) (Q1/2023). Das neue Netz der ordentlichen Gerichte und Verwaltungsgerichte erster Instanz, der ordentlichen Berufungsgerichte und des Obersten Verwaltungsgerichts der Slowakischen Republik (Q1/2023) ist eingerichtet und einsatzbereit.

3

15 – Justizreform – Investition 1: Neuordnung der Gerichte – Gebäuderenovierung

Zielwert

 

Rekonstruierte Fläche von Gerichtsgebäuden in m²)

Fläche (m2)

0

77 500

Q4

2024

Von dem übergeordneten Ziel des Wiederaufbaus von 86000 Quadratmetern von Gerichtsgebäuden sind mindestens 77500 Quadratmeter im Hinblick auf die Modernisierung und den Ausbau ihrer Kapazitäten infolge der Zunahme des Justizpersonals und der Richter in den zusammengeschlossenen Gerichtsbezirken zu rekonstruieren. Die Konstruktionsunterlagen für Rekonstruktionen sind bis Q2/2022 zu erstellen.

 

4

15 – Justizreform – Investition 1: Umstrukturierung der Gerichte – Bau/Beschaffung neuer Gebäude

Zielwert

 

Fläche der gebauten oder erworbenen Gerichtsgebäude (in m²)

Fläche (m2)

0

80 500

Q4

2024

Von dem übergeordneten Ziel, 89216 Quadratmeter moderne Gebäude für die größten Gerichte der Justiz (Stadtgerichte, bestimmte Berufungsgerichte und Verwaltungsgerichte) zu bauen oder zu erwerben, werden mindestens 80500 Quadratmeter gebaut oder erworben. Die Konstruktionsunterlagen für Rekonstruktionen sind bis Q2/2022 zu erstellen.

 

5

15 – Justizreform – Reform 2: Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Integrität und Unabhängigkeit der Justiz

Etappenziel

Gesetzespaket zur Korruptionsbekämpfung und zur Stärkung der Integrität und Unabhängigkeit des Justizsystems

Inkrafttreten des Gesetzes über die Justizreform, des Verfassungsgesetzes, des geänderten Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, des geänderten Strafgesetzbuches und der Disziplinarordnung der Obersten Verwaltung des Gerichtshofs der Slowakischen Republik

 

 

 

Q3

2021

Inkrafttreten des Gesetzes über die Verwaltung von sichergestellten Vermögenswerten, des Gesetzes über die Justizreform, des Verfassungsgesetzes, des geänderten Gesetzes über die Staatsanwaltschaft und des geänderten Strafgesetzbuchs, Annahme der Disziplinarordnung für das Oberste Verwaltungsgericht der Slowakischen Republik

6

15 – Justizreform – Investition 2: Unterstützungsinstrumente für die Reform der Justizkarte – Handelsregister und zentralisiertes Justizverwaltungssystem

Etappenziel

Entwicklung und Übergabe eines IT-Systems – Unternehmensregister

Vollständige elektronische Übermittlung des Handelsregisters an Unternehmen und Gerichte

 

 

 

Q3

2023

Inbetriebnahme eines modernen IT-Systems, das es Unternehmern und Gerichten ermöglicht, Unternehmensregistertätigkeiten vollständig elektronisch durchzuführen.

7

15 – Justizreform – Investition 2: Unterstützungsinstrumente für die Reform der Justizkarte – Handelsregister und zentralisiertes Justizverwaltungssystem

Etappenziel

Entwicklung und Übergabe des IS – Zentralisiertes Justizverwaltungssystem

Neue Gerichtsakten können digital bearbeitet werden

 

 

 

Q1

2025

Inbetriebnahme eines modernen IT-Systems, das die digitale Verwaltung von Gerichtsakten ermöglicht. Die Einführung eines zentralisierten Justizverwaltungssystems umfasst die Migration aller vorhandenen Daten aller Gerichte aus bestehenden lokalen Datenbanken, die Digitalisierung aller neuen Gerichtsverfahren, die Vernetzung aller Gerichte und Verbindungen zu anderen einschlägigen öffentlichen Verwaltungssystemen.

8

15 – Justizreform – Investition 2:

Zielwert

Modernisierung der IT-Ausstattung der Gerichte für Gerichtsbedienstete

Anzahl

0

6000

Q2

2026

Die digitale Ausstattung der Gerichte, um ihre Arbeit effizienter zu gestalten und sie mit Technologie für eine effiziente Durchführung von Verhandlungen und Handlungen aus der Ferne auszustatten, wird gekauft und geliefert. Von dem übergeordneten Ziel, 6100 Gerichtsbedienstete auszurüsten, wird die Modernisierung der IT-Ausstattung (neue Notebooks, Docking-Stationen, Monitore, Telefone) für mindestens 6 000 Gerichtsbedienstete durchgeführt, die nach der Reform der Gerichtskarte neu organisiert werden.

9

15 – Justizreform – Investition 2: Instrumente zur Unterstützung der Justizreform – Analyseplattform

Etappenziel

Einrichtung einer analytischen Unterstützungsplattform für den Zugang zur Rechtsprechung in den Gerichten

Die analytische Unterstützungsplattform ist voll funktionsfähig.

Q2

2026

Die analytische Plattform zur Unterstützung der Rechtsprechung ist einsatzbereit und steht Gerichten zur Verfügung, damit Richter die Datenbank zur Rechtsprechung nutzen können, um die Bearbeitung von Akten zu beschleunigen.

KOMPONENTE 16: BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND GELDWÄSCHE, SICHERHEIT UND SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG

Die Slowakei schneidet bei den Indikatoren für die Korruptionswahrnehmung und dem Vertrauen in die Polizei schlecht ab. Die Staatsführung ist fragmentiert und weist begrenzte Kapazitäten auf, was die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und öffentliche Investitionen behindert, und Finanzkriminalität wird nicht ausreichend bekämpft.

Die Hauptziele dieser Komponente 16 des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans bestehen darin, die Anstrengungen zur Aufdeckung und Verfolgung von Korruption, zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, zur Stärkung der Kapazitäten für die Bekämpfung der Geldwäsche, zur Optimierung des Krisenmanagements und zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf den verschiedenen Regierungsebenen zu verstärken.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Sie trägt damit zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 4 aus dem Jahr 2020 bei, insbesondere um eine wirksame Beaufsichtigung und Durchsetzung des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche zu gewährleisten und ein günstiges Unternehmensumfeld und hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu gewährleisten. Die länderspezifische Empfehlung 4 aus dem Jahr 2019 wird ebenfalls aufgegriffen, auch im Hinblick auf verstärkte Anstrengungen zur Aufdeckung und Verfolgung von Korruption.

Reform 1: Wirksamere Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche

Angesichts neuer Trends bezüglich der internationalen organisierten Kriminalität, einschließlich des Missbrauchs juristischer Personen für die Geldwäsche, erhöht sich der Druck auf die Slowakei, ihren Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu modernisieren, um Wirtschaftskriminalität zu verhindern und zu bekämpfen.

Diese Reform zielt darauf ab, die Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption zu verstärken. Sie verbessert den Rechtsrahmen für das Einfrieren von Vermögenswerten, einschließlich der Einrichtung einer Behörde, die diese Vermögenswerte verwaltet, und der Zuständigkeit der Polizei für die Überprüfung ihrer Herkunft. Sie führt auch ein zentrales Kontenregister ein.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investition 1: Instrumente und Kapazitäten für die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche

Die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche erfordert geeignete Instrumente, einschließlich digitaler Lösungen, und Kapazitäten.

Mit diesen Investitionen sollen verschiedene Instrumente und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zur Unterstützung der Reform 1 bereitgestellt werden. Dazu gehören auch digitale Softwarelösungen für Finanzermittlungen und für das zentrale Kontenregister. Die Kapazitäten der Polizei für Finanzermittlungen werden durch Schulungen und Ausrüstung sowie durch eine Umstrukturierung gestärkt, die zusammen mit den regionalen Ämtern und Analysediensten der Nationalen Kriminalagentur (NAKA) das Nationale Zentrum für Sonderkriminalität (NCODK) einrichten soll. Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, um das Büro des Hinweisgebers voll funktionsfähig zu machen, um die Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Dazu gehört auch die Bereitstellung technischer Ausrüstung.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform 2: Modernisierung und Aufbau von Kapazitäten der Polizei

Die Strukturen und Kapazitäten der Polizei sind veraltet und es mangelt an spezialisierten Diensten, die sich mit neuen Kriminalitätsformen und kriminalpolizeilichen Analysen befassen. Mit der Reform soll die Organisation der Polizei reformiert, die Analysekapazitäten und ein kriminaltechnischer Dienst sowie Ermittlungen im Zusammenhang mit Umweltkriminalität ausgebaut werden. Sie richtet einen Kriminalingenieurdienst, kriminalpolizeiliche Analyseeinheiten und ein Referat für die Bekämpfung von Umweltkriminalität und das entsprechende Personal ein.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Investition 2: Ausstattung und Digitalisierung der Polizei

Die unzureichende Digitalisierung der Polizei führt in mehreren Bereichen zu Ineffizienzen. Die Umstrukturierung (Reform 2) erfordert Umschulungen, Renovierungen und zusätzliche Ausrüstung.

Mit diesen Investitionen sollen die Kapazitäten der Polizei aufgebaut und die Prozesse digitalisiert werden, um sie wirksamer zu gestalten. Ausbildung und Ausrüstung werden für mindestens 310 Mitarbeiter in den im Rahmen der Reform 2 dieser Komponente, Modernisierung und Kapazitätsaufbau der Polizei, eingerichteten Referaten bereitgestellt. Polizeigebäude mit einer Bodenfläche von mindestens 45 000 m² werden renoviert, wobei im Durchschnitt mindestens 30 % Primärenergie eingespart und mindestens 700 saubere Fahrzeuge gekauft werden. Die Digitalisierungsbemühungen umfassen die Einrichtung eines automatisierten Systems gegen Straßenverkehrsverstöße und eines elektronischen Verfahrens für die Erteilung von Aufenthaltstiteln.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform 3: Optimierung des Krisenmanagements

Zahlreiche Krisen, einschließlich der Pandemie, haben Schwächen in den Krisenreaktionsmechanismen aufgezeigt.

Mit dieser Reform sollen das Krisenmanagement und die entsprechenden Kapazitäten sowie die effiziente Koordinierung der Rettungsdienste optimiert werden. Dazu gehören eine klare Festlegung der Aufgaben und Kooperationsvereinbarungen der Notfalldienste des integrierten Rettungssystems, die Festlegung gemeinsamer Verfahren für die Krisenreaktion und ein gemeinsamer Koordinierungsmechanismus. Außerdem soll ein Netz integrierter Sicherheitszentren eingerichtet werden (siehe Investition 2 dieser Komponente, Ausstattung und Digitalisierung der Polizei).

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Investition 3: Modernisierung des Brandschutz- und Rettungssystems

Ein integriertes Krisenmanagement erfordert eine angemessene Infrastruktur für seine Koordinierung. Die veraltete und fragmentierte Kommunikations- und Informationsinfrastruktur der Notfalldienste verlangsamt die Krisenreaktion. Darüber hinaus befindet sich ein Teil der Infrastruktur des Feuerrettungsdienstes in einem unbefriedigenden technischen Zustand.

Mit dieser Investition soll die notwendige physische und digitale Infrastruktur für die vollständige Umsetzung der Reform 3 dieser Komponente – Optimierung des Krisenmanagements – bereitgestellt werden. Zu diesem Zweck unterstützt sie den Bau von zwei neuen Gebäuden, in denen neue integrierte Servicezentren untergebracht sind, sowie interoperable IT-Technologien für alle Rettungsdienste. Darüber hinaus müssen mindestens vier neue Feuerlöschstationen gebaut und mindestens 3 renoviert und modernisiert werden. Bei Renovierungen müssen im Durchschnitt mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen erzielt werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 4: Straffung, Optimierung und Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen

Die öffentlichen Investitionen werden durch den Mangel an Verwaltungskapazitäten bei der Umsetzung auf mehreren Ebenen gebremst. Umfangreiche Investitionen, die in dem Plan vorgesehen sind, erfordern einen weiteren Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung dieser Investitionen. Darüber hinaus wird die Dienstleistungserbringung durch eine fragmentierte Verwaltung auf kommunaler Ebene behindert.

Mit dieser Reform sollen die Verwaltungskapazitäten sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene für die Umsetzung der Reformen und Investitionen des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird die nationale Durchführungs- und Koordinierungsstelle für den slowakischen RRP (NIKA) eingerichtet. Das Gesetz über die Aufbau- und Resilienzfazilität tritt zum Zeitpunkt des ersten Zahlungsantrags in Kraft und weicht zu diesem Zeitpunkt nicht wesentlich von der im endgültigen slowakischen Plan enthaltenen Beschreibung ab. Ein Datenspeichersystem zur Erfassung und Speicherung aller relevanten Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans – Erreichung der Etappenziele und Zielwerte, Daten zu Endempfängern, Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und wirtschaftlichen Eigentümern – sollte bestätigt werden, dass es bis zum 31. Dezember 2021 betriebsbereit ist. Die Slowakei legt einen speziellen Prüfbericht vor, in dem die Wirksamkeit der Funktionen des Datenspeichersystems bestätigt wird.

Es wird erwartet, dass auch Medien- und Kommunikationsaktivitäten unterstützt werden. Auf lokaler Ebene werden mindestens 20 gemeinsame Servicezentren eingerichtet, um die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen auf lokaler Ebene, insbesondere in benachteiligten Regionen, zu verbessern. Darüber hinaus wird zur Verbesserung der Kompetenzen des öffentlichen Personals eine Lernplattform eingerichtet und sowohl das derzeitige als auch das versetzte oder neu eingestellte Personal geschult.

Das Gesetz über die Aufbau- und Resilienzfazilität tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft. Der Prüfbericht, mit dem die Funktionen des Repository bestätigt werden, ist bis zum 31. Dezember 2021 fertigzustellen. Das IT-System für NIKA soll bis zum 30. September 2022 betriebsbereit sein. Bis zum 31. Dezember 2024 werden mindestens 20 gemeinsame Servicezentren eingerichtet. Die Schulungen sollen am 1. Januar 2023 beginnen und bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Hintergrund

Zielwert

Quartal

Jahr

1

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Reform 1: wirksamere Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche

Etappenziel

Reformen zur Straffung und Verbesserung der Finanzermittlungen

Inkrafttreten des Gesetzes 312/2020 über das Einfrieren von Vermögenswerten und eines Gesetzes zur Einrichtung eines zentralen Kontenregisters

 

 

 

Q1

2022

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, mit denen ein Rahmen für die Inbetriebnahme des zentralen Kontenregisters geschaffen wird. Die Befugnis der Polizei, Vermögensgegenstände im Falle einer Diskrepanz zwischen gesetzlichem Einkommen und gebrauchten Vermögensgegenständen zu überprüfen, wird erweitert. Ein Amt für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte ist funktionsfähig, und die Möglichkeiten für das Einfrieren von Vermögenswerten wurden erweitert.

2

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 1: Instrumente und Kapazitäten für die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche

Etappenziel

Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur zur Unterstützung der Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption

Die AML-Infrastruktur und die Infrastruktur für Hinweisgeber sind voll funktionsfähig.

Q4

2023

Abschluss der folgenden Schritte:

Erwerb des Software-Tools „Go AML“ bis Q4/2022 und dessen Umsetzung bis Q3/2023.

Einführung einer Testversion des Zentralen Kontenregisters mit allen im Gesetz festgelegten Funktionen mit Datenzugang bis Q2/2022 und anschließender Veröffentlichung der endgültigen Fassung Q4/2022.

Operationalisierung und vollständige technische Ausrüstung des Hinweisgeberschutzamtes bis Q3/2022.

Start des LISA (Central Information System Police Data Collection System – einheitliche Plattform für Finanzermittlungsdienste – NAKA, NCODK, FSJ) bis Q4/2023.

Anpassung der Räumlichkeiten und IKT-Ausstattung der Referate NCODK und NAKA für Finanzermittlungen und die Überprüfung der Herkunft der Vermögenswerte auf regionaler Ebene (Modell 1 + 4) bis Q4/2023.

3

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 1: Instrumente und Kapazitäten für die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche

Zielwert

Umschulung von Polizeibeamten in Finanzermittlungen und analytischen Tätigkeiten

 

Anzahl

0

240

Q4

2023

Einrichtung des NAKA-Analysezentrums und der regionalen Analyse- und Finanzermittlungsbüros der NAKA sowie Einrichtung regionaler Analyse- und Finanzermittlungsbüros des Nationalen Zentrums für Sonderkriminalität (NCODK) Q1/2022.

 

Von dem übergeordneten Ziel, 266 Mitarbeiter auszubilden, nahmen mindestens 240 Polizeibedienstete an Schulungen, Workshops und Seminaren unter Beteiligung ausländischer und nationaler Dozenten sowie an der Zusammenarbeit mit CEPOL und Europol bei Schulungen teil.

4

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Reform 2: Modernisierung und Kapazitätsaufbau der Polizei

Etappenziel

Umsetzung organisatorischer Änderungen bei der Polizei, um die Aufdeckung, Ermittlung und Aufdeckung von Korruption effizienter zu gestalten

Der organisatorische Wechsel der Polizei ist wirksam.

 

 

 

 

Q4

2021

Organisatorische Änderungen im Hinblick auf die Schaffung einer Stelle für die Aufdeckung und Untersuchung von Umweltkriminalität (Zentrum und Regionen), die Ausweitung der Analysekapazitäten der Polizei auf die regionale Ebene und die Einrichtung einer neuen Stelle für kriminaltechnische Dienste (Zentrum und Regionen).

5

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausstattung und Digitalisierung der Polizei – Ausbildung und Ausrüstung

Zielwert

Ausbildung und Ausrüstung im Zusammenhang mit der Polizeireform werden eingeführt

 

Zahl der ausgebildeten Mitarbeiter

0

310

Q4

2024

Schulung von mindestens 310 Polizeibeamten (Umweltkriminalität 200, Kriminalanalysen 60, kriminaltechnische Dienste 50) in Q4/2022. Schulung von mindestens 300 Polizeibeamten zur Verbesserung der Kommunikationsqualität für die Opfer von Straftaten für Polizeibeamte im Zeitraum Q4/2022.

6

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausstattung und Digitalisierung der Polizei – Erneuerung der Fahrzeugflotte

Zielwert

Erwerb neuer Fahrzeuge (10 % des Fahrzeugbestands) von Elektro- und Hybridfahrzeugen

 

Anzahl

0

700

Q4

2022

Von dem übergeordneten Ziel, 705 Fahrzeuge der Polizeiflotte durch Elektro- und Hybridfahrzeuge zu erneuern (326 Fahrzeuge von Q2/2022 und 379 Fahrzeuge durch Q4/2022), sind mindestens 700 Polizeifahrzeuge zu ersetzen.

7

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausrüstung und Digitalisierung der Polizei – Wiederaufbau von Gebäuden

Etappenziel

Umfang der renovierten Bodenfläche von Polizeigebäuden zur Verringerung der Energieintensität von Gebäuden

(in m²)

 

Anzahl

0

45,000

Q4

2024

Von dem allgemeinen Ziel der Renovierung von 49965 Quadratmetern der Gebäudefläche werden mindestens 45 000 Quadratmeter in Polizeigebäuden renoviert, um deren Energieintensität zu verringern. Bis Q4/2023 werden mindestens 5 Gebäude renoviert. Technische, materielle und räumliche Bereitstellung kriminalpolizeilicher Analyseeinheiten, kriminaltechnischer Dienste und Einheiten für Umweltkriminalität gemäß dem Materialinventar von Q4/2024.

 

8

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausrüstung und Digitalisierung der Polizei – neues Meldesystem für Auslandsaufenthaltsberechtigte (IS ECU)

Etappenziel

Verfahren zur elektronischen Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Vereinfachung der Verfahren für die Öffentlichkeit

Inbetriebnahme des neuen Systems

 

 

 

Q4

2024

Inbetriebnahme des neuen Informationssystems für Ausländer mit folgenden Schlüsselfunktionen: Einreichung eines Antrags auf Aufenthalt und Verlängerung, Registrierung des Wohnsitzes, Informatisierung des Antrags auf Ausstellung eines Dokuments, Meldungsmodule und Informatisierung der Kommunikation im Laufe des Verfahrens.

9

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausrüstung und Digitalisierung der Polizei – Automatisiertes System zur Aufdeckung von Verkehrsdelikten

Etappenziel

Automatisierung des Systems zur Feststellung von Verkehrsverstößen in vollem Betrieb

Einführung des vollen Betriebs von 3 Modulen

 

 

 

Q2

2026

Automatisierung der Erfassung von Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften. Vollständiges Funktionieren des Systems mit Modulen: (1) Erfassung und Identifizierung von Verkehrsverstößen, (2) Änderungen des bestehenden Systems für die automatische Generierung von Entscheidungen und (3) Statistiken, Berichterstattung und Analyse.

10

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Reform 3: Optimierung des Krisenmanagements

Etappenziel

Inkrafttreten des optimierten Krisenmanagements

Inkrafttreten des geänderten Gesetzes 129/2002 über das integrierte Rettungssystem

 

 

 

Q1

2023

Das Konzept der Optimierung des Krisenmanagements legt die Beziehungen zwischen den Notfalldiensten des integrierten Rettungssystems klar fest, legt gemeinsame Verfahren für den Umgang mit Krisensituationen fest, sorgt für eine gemeinsame Koordinierung zwischen den Komponenten unter Berücksichtigung sowohl der strategischen als auch der operativen Ebene des Krisenmanagements und schlägt ein Netz integrierter Sicherheitszentren vor. Die Rechtsvorschriften treten bis zum dritten Quartal 1 2023 in Kraft.

11

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 3: Modernisierung des Brand- und Rettungssystems – Aufbau eines Netzes integrierter Sicherheitszentren

Zielwert

Bau und Inbetriebnahme integrierter Sicherheitszentren

Anzahl

0

2

Q2

2026

Es werden mindestens 2 integrierte Sicherheitszentren errichtet und einsatzbereit gemacht, wodurch das Betriebsmanagement der Rettungsdienste des integrierten Rettungssystems verbessert wird, einschließlich der Unterstützung von Informationen durch die Einrichtung integrierter Sicherheitszentren.

12

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 3: Modernisierung des Brand- und Rettungssystems – Erneuerung der Feuerwehrgebäude

Zielwert

Modernisierung der Feuerlöschstationen

Anzahl

0

7

Q2

2026

Abschluss der Bauarbeiten für mindestens 4 neue Feuerlöschstationen und Wiederaufbau von mindestens 3 bestehenden Brandbekämpfungsstationen.

13

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Einrichtung einer nationalen Durchführungs- und Koordinierungsbehörde

Etappenziel

Minimierung des Umsetzungsrisikos durch Einrichtung einer Koordinierungs-, Finanz- und Durchführungsstelle (NIKA) für die Aufbau- und Resilienzfazilität

 

Einrichtung und Aufbau von Kapazitäten für die RRP-Behörde

 

 

 

Q3

2022

Die Nika wird bis zum vierten Quartal 3 2021 gegründet. Sie wird die Koordinierungs-, Finanz- und Durchführungsstelle für die Aufbau- und Resilienzfazilität sein. Die folgenden Schritte umfassen: Stärkung der Kapazitäten der NIKA und der staatlichen Rechnungsprüfung bis Q4/2021. Bis Q3/2022 wurde ein neues IT-System für die Zwecke der NIKA eingerichtet.

14

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Einrichtung einer nationalen Durchführungs- und Koordinierungsbehörde

Etappenziel

Audit und Kontrolle: Rechtsgrundlage

Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufbau- und Resilienzfazilität

 

 

Q4

2021

Die parlamentarische Genehmigung und das rechtliche Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufbau- und Resilienzfazilität müssen vor dem ersten Zahlungsantrag abgeschlossen sein. 

15

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Einrichtung einer nationalen Durchführungs- und Koordinierungsbehörde

Etappenziel

RRP-Repository System: Informationen für die Überwachung der Umsetzung des RRP

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Repository

 

 

 

Q4

2021

Für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität muss ein Archivsystem eingerichtet und einsatzbereit sein, das in Form einer Excel-Datei erstellt werden kann.

Das System muss mindestens folgende Funktionen umfassen:

a) Erhebung von Daten und Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;

b) Erhebung, Speicherung und Sicherstellung des Zugangs zu den Daten gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der Aufbau- und Resilienz-Verordnung. 

 

16

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Einrichtung gemeinsamer Servicezentren

Zielwert

Einrichtung gemeinsamer Servicezentren.

 

 

0

20

Q4

2024

Von dem übergeordneten Ziel, bis Q4/2024 22 gemeinsame Servicezentren in den am stärksten benachteiligten Regionen einzurichten, werden mindestens 20 gemeinsam genutzte Servicezentren eingerichtet. Diese gemeinsamen Servicezentren tragen dazu bei, Kapazitäten auf lokaler Ebene für die Bereitstellung grundlegender öffentlicher (sozialer) Dienstleistungen zu bündeln.

 

 

17

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Aufbau einer Plattform für spezialisierte Schulungen

Zielwert

Automatische Spezialisierungsschulung für alle neu eingestellten Erstkontakt-Mitarbeiter

 

%

0

100

Q2

2026

Alle neu eingestellten und versetzten Erstkontakt-Mitarbeiter werden geschult, um die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern. Dies umfasst mehrere Schritte: Der Aufbau einer Lernplattform und von Inhalten bis Q2/2022.Launch der Pilotschulung bis Q4/2022.All des Personals der ersten Kontaktstellen erhält die entsprechende Schulung in Q2/2026.

KOMPONENTE 17: DIGITALE SLOWAKEI (STAAT IM MOBILFUNK, CYBERSICHERHEIT, SCHNELLES INTERNET FÜR ALLE, DIGITALE WIRTSCHAFT)

Ziel dieser Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, wesentliche Fortschritte in der Slowakei auf dem Weg zu einer digital vorbereiteten Gesellschaft und Wirtschaft zu erzielen. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen erreicht werden, die auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die Verbesserung der Cybersicherheit durch standardisierte Ansätze zur Verhütung und Behebung von Sicherheitsvorfällen in allen öffentlichen Verwaltungseinheiten, eine übergreifende Strategie für digitale Kompetenzen sowie die Unterstützung von Mehrländerprojekten und Investitionen in die Erforschung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien abzielen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Komponente Maßnahmen für die digitale Konnektivität vorgestellt, die die Behörden aus den Fonds der Kohäsionspolitik finanzieren wollen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei bei, insbesondere in Bezug auf digitale Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) digitaler Wandel (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), das Unternehmensumfeld und die Qualität öffentlicher Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 4, 2020), Forschung und Innovation (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1: Entwicklung von eGovernment-Lösungen für vorrangige Lebensumstände

Diese Reform soll dazu führen, dass das Ministerium für Investitionen, Regionalentwicklung und Informatisierung (MIRRI) einen Investitionsplan für die „Lebenssituation“ der Bürger und Unternehmen vorbereitet und verabschiedet. Ziel ist es, Bürger und Unternehmen in die Lage zu versetzen, solche Situationen administrativ an einem Ort schnell und einfach zu lösen.

Der Investitionsplan enthält 16 prioritäre Lebenszyklussituationen, beschreibt den aktuellen und künftigen Stand der Prozesse und listet die Investitionsmaßnahmen auf, die in den Verwaltungseinheiten und ihren Informationssystemen durchgeführt werden müssen. Im Einklang mit der Liste der Lebensumstände, die durch die eGov-Benchmark überwacht werden, und unter Berücksichtigung der Lebensumstände in Anhang II der Verordnung über ein zentrales digitales Zugangstor werden die Lebenszyklussituationen ausgewählt.

Die Reform soll zur Einführung eines Pakets von Gesetzesänderungen führen, um neue digitale öffentliche Dienste mit einheitlichem Design einzuführen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform 2: Zentrale Verwaltung der IT-Ressourcen

Im Rahmen dieser Reform wird eine zentrale Vergabeplattform für den Erwerb und die Nutzung von IT-Ressourcen eingerichtet. Diese Ressourcen werden anschließend für die Entwicklung von Informationssystemen in der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, Zeit und Kosten für solche Entwicklungen zu verringern.

Die IT-Ressourcen werden zentral über einen Rahmenvertrag beschafft, und die öffentlichen Verwaltungsstellen sind berechtigt, sie über eine zentrale Plattform, einen digitalen Marktplatz, in Anspruch zu nehmen. Kostensenkungen werden durch eine effizientere Beschaffung und Zuweisung von IT-Kapazitäten erreicht.

Die Plattform wird in zwei Schritten eingeführt:

-Zunächst wird ein Katalog für IT-Ressourcen auf der Grundlage klarer Zulassungsbedingungen erstellt, unter denen Ressourcen in den Katalog aufgenommen werden können. Die Sicherheit der Systeme, die Anforderungen an die Referenzarchitektur und die Qualität der Dienstleistungen und Waren werden berücksichtigt.

-Zweitens wird die Beschaffung dieser Ressourcen durch das MIRRI abgeschlossen, um sie den Nutzern in der erforderlichen Qualität und Quantität zur Verfügung zu stellen.

Die Plattform bietet eine Bewertungsfunktion für den Wert von IT-Investitionen durch Überwachungskosten, Anmeldungen, Transaktionen und Renditen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition 1: Bessere Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

In direktem Zusammenhang mit der Reform 1 dieser Komponente „Entwicklung von eGovernment-Lösungen für vorrangige Lebenssituationen“ besteht diese Investition in der Einführung integrierter eGovernment-Lösungen für 16 vorrangige Situationen. Die Lösungen werden unter Verwendung einer gemeinsamen Plattform von IT-Tools entwickelt, die erforderlich sind, um verständliche und benutzerfreundliche digitale Dienste aufzubauen und bereitzustellen, die die Integrität der Lebensumstände abdecken. 

Die Investitionen erfolgen in Form nachfrageorientierter Projekte, die eine umfassende administrative Lösung für Lebenssituationen mit dem größten Nutzen bieten. Die Lösungen umfassen einheitliche Suchfunktionen, eine zentrale Anlaufstelle für die Erbringung von Diensten, eine mobile Version, ein einheitliches Design und eine klare Navigation, reibungslose Übergänge durch die Lebensumstände, einen Überblick über den Status der Anfrage und Statusmeldungen sowie Online-Zahlungen. Das Projekt umfasst auch die Integration der Lösungen in das zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung, eine Neugestaltung der zugrunde liegenden Verwaltungsabläufe, die Modernisierung der Tagesordnungssysteme und die Anbindung an die zentrale Mittelsoftware und das zentrale Back-End.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 2: Digitaler Wandel bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Durch diese Investition wird die Dauer der Fertigstellung öffentlicher Dienstleistungen durch Optimierung und Automatisierung der Verwaltungsverfahren verkürzt. Durch die Investition werden 42 Bereiche der öffentlichen Verwaltung durch die Einführung einer voll funktionsfähigen digitalisierten Version umgestaltet.

Die Investitionen erfolgen in Form nachfrageorientierter Projekte zur Umgestaltung der Verfahren der Verwaltungen mit dem höchsten Potenzial für Qualitätsverbesserungen oder Einsparungen. Einsparungen werden durch eine Verringerung der Betriebskosten, Verfahrensfehler, Fristen für die Fertigstellung oder den Personalbedarf erzielt. Die Verbesserung der Prozessqualität und die Senkung der Kosten werden gegebenenfalls durch eine Optimierung der einschlägigen Rechtsvorschriften oder durch eine Änderung der Organisation der Tätigkeiten und Verfahren erreicht.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform 3: Bewältigung des digitalen Wandels der Wirtschaft und der Gesellschaft

Mit dieser Reform soll eine neue Governance-Struktur für Reformen und Investitionen in die digitale Wirtschaft eingeführt werden, indem die zuständigen Stellen auf verschiedenen Ebenen eingebunden werden. Auf politischer Ebene überwacht der Regierungsrat für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und des digitalen Binnenmarkts als Beratungs-, Koordinierungs- und Initiativgremium der Regierung in Fragen der Digitalisierung die Umsetzung und Umsetzung von Reformen und Projekten im Bereich der digitalen Wirtschaft. Auf Arbeitsebene wird die Abteilung Digitale Agenda des MIRRI daran arbeiten, die Durchführung von Reformen und Investitionen sowie die Erreichung der festgelegten Etappenziele und Zielwerte sicherzustellen. Auf der Bewertungsebene sorgt die Analyseeinheit des MIRRI für die thematische Kohärenz der Interventionen mit den Prioritäten der strategischen Strategien/Dokumente (RIS3, SACI, 2030 Strategie für den digitalen Wandel in der Slowakei). Auf Konsultationsebene unterstützt die Arbeitsgruppe zum digitalen Wandel der Slowakei die Abteilung Digitale Agenda des MIRRI bei der Umsetzung von Reformen und Investitionen in die digitale Wirtschaft.

Im Rahmen dieser Reform wird das MIRRI ein neues Strategiepapier – Aktionsplan für den digitalen Wandel in der Slowakei für die Jahre 2023-2026 – annehmen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 3: Beteiligung an europäischen Mehrländerprojekten im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft

Mit dieser Investition soll die slowakische Beteiligung an europäischen Mehrländerprojekten unterstützt werden. Die vorläufige Liste der Initiativen wurde auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation von Sachverständigen, der Vorbedingungen und der Vorsorge für die Projekte erstellt. Die Slowakei beabsichtigt, einige dieser Projekte aus anderen Quellen zu finanzieren, insbesondere aus direkt verwalteten EU-Programmen (Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“, Horizont Europa).

Die Investition führt zu folgenden Projekten:

-Schaffung eines Netzes europäischer digitaler Innovationszentren (EDIH) und digitaler Innovationszentren (DIH) zur Unterstützung der Digitalisierung slowakischer KMU.

-Inbetriebnahme eines Supercomputers für das nationale Hochleistungsrechenzentrum.

-Teilnahme an zwei weiteren europäischen Mehrländerprojekten, die aus einer vorab von der Europäischen Kommission vorgelegten Liste von Mehrländerprojekten hervorgehen.

Das letzte Etappenziel der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Die Unterstützung für diese Projekte wird über diese Frist hinaus innerhalb des Zeithorizonts der Umsetzung des regionalen Reformprogramms fortgesetzt.

Investition 4: Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

Ziel dieser Investition ist die Schaffung einer Förderregelung für Forschung, Entwicklung und Anwendung fortgeschrittener digitaler Technologien durch Unternehmen, einschließlich KMU, Forschungsinstitute und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Erfolgreiche slowakische Projekte im Rahmen direkt verwalteter Programme, ausgewählte IPCEI-Projekte oder Projekte, die das Exzellenzsiegel erhalten, werden im Einklang mit den geltenden Vorschriften für die Finanzierung von EU-Mitteln unterstützt. Darüber hinaus können auch Projekte gefördert werden, die auf nationaler Ebene ausgewählt wurden. Zusätzlich zu Forschungs-, Entwicklungs- und Anwendungsprojekten können technologische Einrichtungen, Kompetenzzentren, private Unternehmen und Plattformen im Einklang mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen unterstützt werden.

Die Investition konzentriert sich auf Folgendes:

-Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten mit Technologie-Reifegraden 5 bis 8,

-Unterstützung für den Aufbau von Test- und Versuchsinfrastrukturen,

-Unterstützung der Teilnahme an innovativen Projekten auf europäischer und internationaler Ebene,

-Unterstützung von Plattformen und Kompetenzzentren bei ihren Outreach- und Schulungsmaßnahmen, die auf digitale Fähigkeiten und Kompetenzen abzielen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 5: Schnelle Zuschüsse – Hackathons

Ziel ist es, ein Instrument zu schaffen, mit dem innovative Lösungen für die flexible und rasche Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen angeregt werden können. Dies soll durch die Organisation von Hackathons erreicht werden, an denen Start-ups, andere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und ihre Studenten sowie andere Spezialisten beteiligt sind.

Die Investition dient der Organisation von 20 Hackathons über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Kosten umfassen Mittel für die Siegerteams, die ihre Lösungen der öffentlichen Verwaltung oder der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Der Organisator legt das Spektrum der Themen und Probleme fest, mit denen sich die Hackathons in Zusammenarbeit mit den beteiligten öffentlichen Verwaltungsstellen befassen müssen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform 4: Normung von technischen und verfahrensbezogenen Cybersicherheitslösungen (ITVS – Informationstechnologien für die öffentliche Verwaltung)

Die derzeitigen Anforderungen an die Cybersicherheit in der öffentlichen Verwaltung unterscheiden sich in Bezug auf ihre Ausarbeitung, Qualität und Klarheit. Individuelle Cybersicherheitslösungen führen zu höheren Gesamtkosten und Unklarheiten für eine Reihe von Diensteanbietern. Darüber hinaus sind die geltenden methodischen Leitlinien für die Cybersicherheit veraltet und in einem sich rasch wandelnden Cyber-Bedrohungsumfeld nicht zweckmäßig. Ziel dieser Reform ist es, die geltenden Cybersicherheitsanforderungen zu aktualisieren und die Standardisierung von Lösungen für alle Stellen der öffentlichen Verwaltung zu verbessern.

Die Reform soll insbesondere zur Entwicklung eines einheitlichen methodischen Rahmens für die Cybersicherheit führen; Erstellung eines Verfahrenshandbuchs für die Bewertung der Cybersicherheit; Einrichtung einer zentralen Expertenunterstützung für die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen; die Festlegung von Kategorien von Organisationen für die Zwecke der Cybersicherheit; Festlegung der grundlegenden Anforderungen an den Schutz der Cybersicherheit in der öffentlichen Verwaltung.

Das nationale Konzept für die Informatisierung der öffentlichen Verwaltung (NKIVS) bildet den Rahmen für die Normung der Anforderungen an die Cybersicherheit.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform 5: Verbesserung der Ausbildung und der Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit (ITVS – Informationstechnologien für die öffentliche Verwaltung)

Das allgemeine Niveau der Cybersicherheitskompetenzen in der öffentlichen Verwaltung ist unzureichend. Ziel dieser Reform ist die Einführung eines systematischen lebenslangen Lernens im Bereich der Cybersicherheit von IT-Fachkräften in der öffentlichen Verwaltung.

Die Reform

-Einrichtung eines Programms zur Sensibilisierung für die Cybersicherheit und Schulungen für das Personal der öffentlichen Verwaltung, einschließlich ergänzender Schulungen für Cybersicherheitsexperten (als lebenslanges Lernen);

-Einrichtung von mindestens 3 Kompetenzzentren für Cybersicherheit an Hochschulen, um eine Rolle in der Bildung und bei der Bereitstellung von Fachwissen für den öffentlichen und privaten Sektor zu spielen;

-die internationale Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Exzellenzzentren im Bereich Cyber- und hybride Bedrohungen zu unterstützen;

-Entwicklung einer Methodik für die Einrichtung von Cybersicherheitsreferaten in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition 6: Verstärkung der Präventivmaßnahmen, Beschleunigung der Erkennung und Lösung von Sicherheitsvorfällen (ITVS – Informationstechnologien für die öffentliche Verwaltung)

Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung eines Frühwarnsystems für die Cybersicherheit der öffentlichen Verwaltung. Sie verfolgt Projekte im Rahmen des Operationellen Programms Integrierte Infrastruktur.

Die Investition muss insbesondere

-Integration neuer technischer und technologischer Lösungen des Frühreaktionssystems in die Infrastruktur für das Management von Cybersicherheitsvorfällen;

-einen Rahmen für regelmäßige gründliche Sicherheitsprüfungen, Schwachstellenbeurteilungen und Penetrationstests in der gesamten Cybersicherheitsarchitektur zu entwickeln;

-Erhöhung des Niveaus der technischen Sicherheitsausrüstung kritischer Infrastruktureinrichtungen;

-Entwicklung eines Bedrohungskatalogs und einer Methodik für das Cybersicherheitsmanagement;

-Entwicklung eines zentralisierten Konzepts für die Umsetzung von Sicherheitspatches.

Im Rahmen der Prävention wird das allgemeine Qualitätsniveau der physischen und verfahrensrechtlichen Sicherheit kritischer Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung erhöht. Dies soll durch die Verbesserung der Prozesssicherheit, den Wiederaufbau und die Fertigstellung von 72 gesicherten Räumen für Informationssysteme kritischer Infrastrukturen erreicht werden.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform 6: Ein strategischer Ansatz für die Bildung digitaler Kompetenzen in Zusammenarbeit mit Vertretern der wichtigsten Interessenträger

Mit dieser Reform soll eine kohärente nationale Strategie für die Entwicklung digitaler Kompetenzen durch lebenslanges Lernen ausgearbeitet werden, die sich auf Menschen im produktiven und postproduktiven Alter erstreckt. Die Strategie wird vom MIRRI in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und Vertretern der wichtigsten Interessenträger ausgearbeitet.

Die Strategie umfasst eine Analyse des Stands der digitalen Kompetenzen in der Slowakei, eine Ermittlung bestehender Hindernisse für deren Entwicklung, eine Lernvision für den nächsten Zeitraum sowie Empfehlungen für Maßnahmen, mit denen die Behörden die Lage verbessern und die Ziele erreichen können. In der Strategie wird auch ein langfristig nachhaltiges Finanzierungs- und Unterstützungssystem für digitale Kompetenzen vorgeschlagen, wobei auch darauf abgezielt wird, ein attraktives Umfeld zu schaffen, um die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu verhindern und ausländische Sachverständige und Forscher anzuziehen.

Die Reform ist bis zum 31. Dezember 2022 abzuschließen.

Investition 7: Verbesserung der digitalen Kompetenzen älterer Menschen und Verbreitung von Seniorentabellen

Der Anteil der 65- bis 74-Jährigen mit mindestens grundlegenden digitalen Kompetenzen liegt bei nur 11 % gegenüber dem EU-Durchschnitt von 24 %. Die Ausbildung digitaler Kompetenzen in der Slowakei hängt in hohem Maße von arbeitsbasiertem Lernen und/oder von Arbeitgebern finanzierten Programmen ab. Infolgedessen haben Menschen im postproduktiven Alter und benachteiligte Menschen im Allgemeinen einen eingeschränkteren Zugang zur Entwicklung digitaler Kompetenzen. Diese Qualifikationslücke war während des COVID-19-Zeitraums besonders problematisch. Ziel dieser Investition ist es, dieses Problem durch ein gezieltes Schulungsprogramm für digitale Kompetenzen und die Bereitstellung digitaler Ausrüstung für mindestens 172 800 Senioren und benachteiligte Menschen anzugehen.

Die Investition besteht aus:

-ein Pilotprojekt für 1000 Personen, um den spezifischen Bedarf zu bewerten und die physiologische Eignung von technologischer Ausrüstung (Tabletten oder Alternativen) für ältere und benachteiligte Menschen zu bewerten;

-Schulungen für Senioren und benachteiligte Personen in Form von Präsenzunterricht und E-Learning;

-Entwicklung spezieller Anwendungen mit Barrierefreiheitsmerkmalen;

-Bereitstellung subventionierter technologischer Ausrüstung (Tablet oder Alternativen) zusammen mit Gutscheinen für die Bereitstellung des Internetzugangs.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

Etappenziel / Zielwert

 

Bezeichnung

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

 

Maßeinheit

Referenzwert

Ziel

Quartal

Jahr

1

17 – digitale Slowakei – Reform 1: Entwicklung von eGovernment-Lösungen für vorrangige Lebensumstände

Etappenziel

Investitionsoffensive für vorrangige Lebenssituationen

Veröffentlichung der vom MIRRI genehmigten Prioritätenliste

 

 

 

Q4

2022

Veröffentlichung der Liste vorrangiger elektronischer Dienste, die von der MIRRI SR genehmigt wurde, auf der Grundlage der eGOV-Benchmark und unter Berücksichtigung von Anhang II der Verordnung über ein zentrales digitales Zugangstor, 

2

17 – digitale Slowakei – Reform 1: Entwicklung von eGovernment-Lösungen für vorrangige Lebensumstände

Etappenziel

Fahrplan für die prioritären Lebensumstände

Veröffentlichung des Fahrplans

Q4

2023

Analyse der Dienstleistungskonzeption und Ermittlung von Mängeln (Fahrplan) für deren Verbesserung durch alle betroffenen öffentlichen Einrichtungen

3

17 – digitale Slowakei – Reform 2: Zentrale Verwaltung der IT-Ressourcen

Etappenziel

Zentrale Plattform für die Nutzung von IT-Ressourcen (digitaler Markt)

Start der Plattform

 

 

 

Q4

2023

Inbetriebnahme einer Plattform von Instrumenten und Strategien für einen neuen Weg zum Kauf und zur Nutzung von IT-Gütern, Fachwissen, Nutzung von Cloud-Diensten und Open-Source-Code. Die Dienstleistungen werden zentral beschafft (Rahmenvertrag), und die Nutzer der Dienstleistungen müssen die Möglichkeit haben, bei Bedarf dynamisch auf die zentrale Plattform zurückzugreifen.

4

17 – digitale Slowakei – Investition 1: Bessere Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Zielwert

Zahl der erarbeiteten und eingesetzten eGovernment-Lösungen

Anzahl

0

2

Q1

2025

Einführung digitaler Lösungen für zwei ausgewählte Lebensumstände mit folgenden Merkmalen: einen einheitlichen Zugang zur Suche nach Diensten; eine zentrale Anlaufstelle für die Erbringung von Dienstleistungen; gegebenenfalls eine mobile Version; einheitliches Design; klare Navigation; reibungslose Übergänge durch die Lebenssituation; einen Überblick über den Stand der Anfrage; Statusmeldungen; und Online-Zahlungen. Das Projekt umfasst die Integration der Lösungen in das zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung, eine Umgestaltung von Geschäftsabläufen in eine umfassende Version, die Modernisierung der Tagesordnungssysteme und die Anbindung an die zentrale Mittelsoftware und die zentralen Backend-Systeme. Umsetzung der beiden am häufigsten genutzten Lebensumstände.

5

17 – digitale Slowakei – Investition 1: Bessere Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Zielwert

Zahl der erarbeiteten und eingesetzten eGovernment-Lösungen

 

Anzahl

2

16

Q2

2026

Vollständige Umsetzung digitaler Lösungen für 16 ausgewählte Lebensumstände mit folgenden Merkmalen: einen einheitlichen Zugang zur Suche nach Diensten; eine zentrale Anlaufstelle für die Erbringung von Dienstleistungen; gegebenenfalls eine mobile Version; einheitliches Design; klare Navigation; reibungslose Übergänge durch die Lebenssituation; einen Überblick über den Stand der Anfrage; Statusmeldungen; und Online-Zahlungen. Das Projekt umfasst die Integration der Lösungen in das zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung, eine Umgestaltung von Geschäftsabläufen in eine umfassende Version, die Modernisierung der Tagesordnungssysteme und die Anbindung an zentrale Middleware und zentrale Backend-Systeme.

6

17 – digitale Slowakei – Investition 1: Bessere Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Etappenziel

Plattform für die Entwicklung und Bereitstellung vorrangiger Lebensumstände

Vollständige Durchführung der Plattform

 

 

 

Q4

2024

Modernisierung der Fronten-, Backend- und Middleware-Plattform (gemeinsame Module) nach den Grundsätzen der für alle öffentlichen Dienstleister zentral verwalteten Niedrigcode-konfigurierbaren Komponenten. Die Plattform ist eine Voraussetzung für die Einführung von eGovernment-Lösungen für Lebenssituationen.

7

17 – digitale Slowakei – Investition 2: Digitaler Wandel bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Zielwert

Digitaler Wandel in den Bereichen öffentliche Verwaltung

Anzahl

0

8

Q4

2024

Acht Prozesse und Sektionen in der öffentlichen Verwaltung werden optimiert und automatisiert. Die Investitionen zielen darauf ab, die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern oder die Effizienz zu verbessern (durch Senkung der Betriebskosten, Verfahrensfehler, Fristen für die Fertigstellung oder den Personalbedarf). Dies soll gegebenenfalls durch Änderung von Rechtsvorschriften oder durch eine Änderung der Organisation der Verfahren erreicht werden. Abteilungen der öffentlichen Verwaltung sind gemäß dem Gesetz Nr. 575/2001 Slg. über die Organisation staatlicher Tätigkeiten und die Organisation der zentralen staatlichen Verwaltung im Zentralen Metainformationssystem der öffentlichen Verwaltung registriert.

8

17 – digitale Slowakei – Investition 2: Digitaler Wandel bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Zielwert

Digitaler Wandel in den Bereichen öffentliche Verwaltung

 

Anzahl

8

42

Q2

2026

42 Prozesse und Abteilungen in der öffentlichen Verwaltung werden optimiert und automatisiert. Die Investitionen zielen darauf ab, die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern oder die Effizienz zu verbessern (durch Senkung der Betriebskosten, Verfahrensfehler, Fristen für die Fertigstellung oder den Personalbedarf). Dies soll gegebenenfalls durch Änderung von Rechtsvorschriften oder durch eine Änderung der Organisation der Verfahren erreicht werden. Abteilungen der öffentlichen Verwaltung sind gemäß dem Gesetz Nr. 575/2001 Slg. über die Organisation staatlicher Tätigkeiten und die Organisation der zentralen staatlichen Verwaltung im Zentralen Metainformationssystem der öffentlichen Verwaltung registriert.

9

17 – digitale Slowakei – Reform 3: Bewältigung des digitalen Wandels der Wirtschaft und der Gesellschaft

Etappenziel

Aktionsplan für den digitalen Wandel in der Slowakei für die Jahre 2023-2026

Entwicklung und Annahme durch das MIRRI

 

 

 

Q4

2022

Annahme eines neuen Strategiepapiers – Aktionsplan für den digitalen Wandel in der Slowakei für die Jahre 2023-2026 – durch das MIRRI. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Leistungsfähigkeit der Slowakei, aufbauend auf der Strategie für den digitalen Wandel für die Slowakei aus dem Jahr 2030 und aufbauend auf dem aktuellen Fahrplan 2019-2022.

10

17 – digitale Slowakei – Investition 3: Beteiligung an europäischen Mehrländerprojekten im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft

Zielwert

Anzahl der digitalen Innovationszentren/europäischen digitalen Innovationszentren

 

Anzahl

0

5

Q3

2022

Dieser Zielwert soll erreicht werden, indem:

1. Aufbau eines Netzes von vier europäischen digitalen Innovationszentren (EDIHs) in der Slowakei, die Dienstleistungen für Unternehmen bereitstellen, um die Einführung neuer Technologien und Innovationen zu unterstützen. Sie beteiligen sich am europaweiten Netz von Europe-Direct-Informationszentren. Die Kandidaten für die Einrichtung der vier EDIHs wurden im September 2020 nominiert.

2. Zusätzlich zu den 4 EDIHs muss nach einer der beiden Optionen mindestens ein zusätzliches Zentrum eingerichtet werden:

a) EDIH ohne finanzielle Unterstützung aus dem Programm „Digitales Europa“, dem das Exzellenzsiegel im EG-Wettbewerb verliehen wird; oder

b) ein lokaler DIH, der im Rahmen der nationalen Regelung ausgewählt wird und das Netz der bestehenden EDIB ergänzt.

11

17 – digitale Slowakei – Investition 3: Beteiligung an europäischen Mehrländerprojekten im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft

Etappenziel

Entwicklung und Bau des Supercomputers für das nationale Hochleistungsrechenzentrum

 Inbetriebnahme des Supercomputers und Übermittlung eines Übergabebelegs

Q4

2024

Inbetriebnahme und Inbetriebnahme der EDV-Infrastruktur auf der Grundlage von Funktionstests und einem Übergabeprotokoll.

Die Investition dient der Finanzierung des Baus eines Supercomputers unter Verwendung einer Architektur mit integrierter CPU und GPU auf einem einzigen Chip, wobei das Ziel verfolgt wird, die Liste der hochenergieeffizienten Supercomputer in die Liste der 10 wichtigsten Green500-Länder aufzunehmen. Einzelheiten der Architektur sind in der Durchführbarkeitsstudie anzugeben.

12

17 – digitale Slowakei – Investition 3: Beteiligung an europäischen Mehrländerprojekten im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft

Zielwert

Teilnahme an länderübergreifenden digitalen Projekten aus dem vorgegebenen Rahmen

 

Anzahl

0

2

Q4

2024

Unterstützung für die Teilnahme an zwei länderübergreifenden digitalen Projekten aus den folgenden von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen: Sicherheits-Operationszentren, MediaInvest, Europäische Blockchain-Dienstinfrastruktur, EuroQCI, 5G-Korridore, gemeinsame europäische Dateninfrastruktur, Prozessoren und Halbleiterchips, vernetzte öffentliche Verwaltung, Genome of Europe, digitale Kompetenzen.

13

17 – digitale Slowakei – Investition 4: Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

Etappenziel

Konzeption einer Förderregelung für die Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

Einführung einer Förderregelung

 

 

 

Q2

2022

Die Durchführungsstelle des MIRRI richtet eine Förderregelung für die Forschung und Entwicklung digitaler Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen, private F & E-Einrichtungen, öffentliche F & D-Einrichtungen einschließlich Hochschulen und Slowakische Akademie der Wissenschaften, Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Organisationen, Medien, öffentliche Einrichtungen einschließlich Gemeinden und andere förderfähige Antragsteller ein und veröffentlicht diese.

Das System dient auch als Kofinanzierungsmechanismus für Projekte, die in direkt verwalteten EU-Programmen (Digitales Europa, Horizont Europa und Fazilität „Connecting Europe“) erfolgreich durchgeführt werden. Vorrang erhalten erfolgreiche Projekte auf der Grundlage einer IPCEI-Bewertung durch die Europäische Kommission. Die Projekte werden auch auf der Grundlage der vorrangigen Bereiche bewertet, die in Dimension 4 (Digitaler Wandel der Slowakei) in der Strategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) festgelegt sind.

14

17 – digitale Slowakei – Investition 4: Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

Zielwert

Zahl der Projekte für die Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

 

Anzahl

0

20

Q4

2024

Unterstützung für 20 Projekte zur Entwicklung und Anwendung digitaler Lösungen im Rahmen der Förderregelung

15

17 – digitale Slowakei – Investition 4: Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

Zielwert

Zahl der Projekte für die Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

 

Anzahl

20

43

Q2

2026

Unterstützung für 43 Projekte zur Entwicklung und Anwendung digitaler Lösungen im Rahmen der Förderregelung

16

17 – digitale Slowakei – Investition 5: Schnelle Zuschüsse – Hackathons

Zielwert

Anzahl der organisierten schnellen Zuschussveranstaltungen – Hackathons

Anzahl

0

20

Q2

2026

Organisation von 20 Hackathons – Veranstaltungen, bei denen schnelle Finanzhilfen für innovative Lösungen für die innovativsten Lösungen für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen gewährt werden. An der Veranstaltung werden Start-up-Unternehmen, andere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und ihre Studierenden sowie andere Spezialisten beteiligt.

Die Siegerteams stellen ihre Lösungen der öffentlichen Verwaltung oder der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

17

17 – digitale Slowakei – Reform 5: Verbesserung der Ausbildung und der Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit (ITVS – Informationstechnologien für die öffentliche Verwaltung)

Zielwert

Zahl der IT-Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung, die im Bereich Cybersicherheit geschult wurden

 

Anzahl

29

600

Q2

2026

Weitere 571 IT-Experten in der öffentlichen Verwaltung wurden für Cybersicherheit auf der Ebene „professionell“, „Manager“ und „IT-Manager“ umgeschult.

18

17 – digitale Slowakei – Investition 6: Verstärkung der Präventivmaßnahmen, Beschleunigung der Erkennung und Lösung von Sicherheitsvorfällen (ITVS – Informationstechnologien für die öffentliche Verwaltung)

Zielwert

Anzahl der gesicherten IT-Systeme in der öffentlichen Verwaltung

 

Anzahl

70

1000

Q4

2024

Sicherung von 1000 IT-Systemen, die wie folgt definiert sind: das Frühwarnsystem (FWS) ist in das Cybersicherheitsvorfallmanagementsystem integriert, das die erforderlichen Hardware- und Softwarekomponenten, bidirektionale verschlüsselte Kommunikation und Warnung einsetzt.

19

17 – digitale Slowakei – Investition 6: Verstärkung der Präventivmaßnahmen, Beschleunigung der Erkennung und Lösung von Sicherheitsvorfällen (ITVS – Informationstechnologien für die öffentliche Verwaltung)

Etappenziel

Sicherheitsprüfungen von Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung

Einführung neuer oder Aktualisierung bestehender Anwendungen in Betrieb

 

 

 

Q2

2025

Einführung neuer oder überarbeiteter Instrumente zur Prüfung der Anfälligkeit öffentlicher IT-Anwendungen im Bereich der Cybersicherheit. Die Bewertung erfolgt durch Penetrationstests und unter Verwendung von Software zur Schwachstellenbeurteilung, während Sicherheitsaudits vor der Einführung zur Überprüfung kritischer Schwachstellen immer überprüft werden.

Informationssysteme, die Teil kritischer Infrastrukturen sind, erhalten Vorrang.

20

17 – digitale Slowakei – Reform 6: Ein strategischer Ansatz für die Bildung digitaler Kompetenzen in Zusammenarbeit mit Vertretern der wichtigsten Interessenträger

Etappenziel

Nationale Strategie für digitale Kompetenzen

Annahme der Strategie für digitale Kompetenzen durch die slowakische Regierung und Veröffentlichung

 

 

 

Q4

2022

Die Strategie konzentriert sich auf Personen im produktiven und postproduktiven Alter und umfasst eine Analyse des aktuellen Stands, eine Definition bestehender Hindernisse und eine Vision der Bildung für den nächsten Zeitraum und des lebenslangen Lernens im Einklang mit den OECD-Empfehlungen von 2020 sowie einen Vorschlag für Maßnahmen und Empfehlungen für öffentliche Verwaltungen, um den Status quo zu verbessern und die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Maßnahmen werden aus anderen Quellen als der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert.

21

17 – digitale Slowakei – Investition 7: Verbesserung der digitalen Kompetenzen älterer Menschen und Verbreitung von Seniorentabellen

Zielwert

Zahl der in digitalen Grundkompetenzen ausgebildeten Senioren und benachteiligten Personen

 

Anzahl

0

1000

Q2

2022

Durchführung eines Pilotprojekts zur Validierung der vorgeschlagenen Aktivitäten und Lösungen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen bei einer Stichprobe von 1000 Senioren und benachteiligten Personen. Dies geschieht durch Abschluss eines Schulungsprogramms, gefolgt von der Verteilung der subventionierten Ausrüstung.

Die Ergebnisse des Pilotprojekts werden bewertet und führen zu einer Entscheidung über die Form der Fortführung des Projekts.

22

17 – digitale Slowakei – Investition 7: Verbesserung der digitalen Kompetenzen älterer Menschen und Verbreitung von Seniorentabellen

Zielwert

Zahl der in digitalen Grundkompetenzen ausgebildeten Senioren und benachteiligten Personen

 

Anzahl

1000

172800

Q2

2026

Im Anschluss an das Pilotprojekt und seine Empfehlungen die digitalen Kompetenzen von 172 800 älteren und benachteiligten Menschen verbessern. Dies soll durch die Durchführung eines Schulungsprogramms und die Verteilung der subventionierten Ausrüstung für jede Person erreicht werden.

23

17 – digitale Slowakei – Reform 4: Normung von technischen und verfahrensbezogenen Cybersicherheitslösungen (ITVS – Informationstechnologien für die öffentliche Verwaltung)

Etappenziel

Nationales Konzept für die Informatisierung der öffentlichen Verwaltung (NKIVS) 2021-2030

Annahme und Genehmigung des nationalen Konzepts für die Informatisierung der öffentlichen Verwaltung durch das MIRRI und Veröffentlichung

 

 

 

Q4

2021

Das nationale Konzept für die Informatisierung der öffentlichen Verwaltung (NKIVS) bildet den Rahmen für digitale Reformen in synchronisierter Weise mit dem RRP. Mit den einzelnen Maßnahmen und Projekten des RRP werden die einschlägigen strategischen Aufgaben des NKIVS umgesetzt. Die NKIVS legen den Rahmen für die Normung der Anforderungen an die Cybersicherheit fest. Weitere Maßnahmen wären erforderlich, um die technischen und verfahrenstechnischen Standards für Cybersicherheit festzulegen.

KOMPONENTE 18: SOLIDE, NACHHALTIGE UND WETTBEWERBSFÄHIGE ÖFFENTLICHE FINANZEN

Die Slowakei ist aufgrund einer alternden Bevölkerung, eines nicht tragfähigen Rentensystems und eines finanzpolitischen Rahmens, der keine ausreichenden Anreize für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bietet, mit hohen Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen konfrontiert. Zudem wird, im Vergleich zu anderen Ländern der EU, das Einnahmenpotenzial, das die Umwelt- und Immobiliensteuern darstellen, unzureichend genutzt.

Diese Komponente des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans soll die Tragfähigkeit, Solidität und Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch drei Reformelemente verbessern, nämlich eine Rentenreform, mehrjährige Ausgabenobergrenzen und eine Reform der Verwaltung öffentlicher Investitionen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Komponente trägt somit zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.1 bei, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere des Rentensystems, zu gewährleisten, und zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.1, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltsposition zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen. Sie trägt auch dazu bei, die länderspezifische Empfehlung 2020.3 und die länderspezifische Empfehlung 2019.3 umzusetzen, um ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und die Investitionen auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren.

Reform 1: Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems

Die öffentlichen Finanzen der Slowakei sind sowohl mittel- als auch langfristig mit hohen Tragfähigkeitsrisiken behaftet. Dies ist zum Teil auf die rasche Alterung der Bevölkerung zurückzuführen. Der Altenquotient (der den Anteil älterer Menschen mit dem Anteil der Bevölkerung in Arbeit oder Ausbildung vergleicht) dürfte sich bis 2060 nahezu verdreifachen. Die Obergrenzen für das Renteneintrittsalter verschärfen die Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Darüber hinaus sind die Einsparungen in der zweiten Säule des Rentensystems ineffizient und führen zu niedrigen Renditen, während das Bewusstsein der Bevölkerung gering ist.

Die Rentenreform soll die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems verbessern. Zu diesem Zweck wird das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt und die Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand abgeschafft. Darüber hinaus gewährleistet sie den Anspruch auf eine versicherungsneutrale Leistung nach einer Mindestarbeitszeit und führt eine neue standardmäßige, auf Lebenszyklen basierende Sparstrategie in der zweiten Säule der Altersversorgung ein, die weniger in Niedrigzinsanleihen investiert, mit einer Opt-out-Option, um die Effizienz der Ersparnisse in der zweiten Säule zu steigern. Außerdem soll die Transparenz erhöht werden, indem die Menschen regelmäßig über ihre voraussichtlichen Renten informiert werden.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Reform 2: Einführung mehrjähriger Ausgabenobergrenzen

Der mittelfristige Haushaltsrahmen der Slowakei hat nicht zu einer ausreichenden Haushaltsdisziplin beigetragen. In Zeiten günstiger Konjunktur ist es der Slowakei nicht gelungen, eine antizyklische Haushaltspolitik zu verfolgen. Dies belastet die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

Diese Reform soll daher die Haushaltsdisziplin stärken, um die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern. Zu diesem Zweck werden verbindliche mehrjährige Ausgabenobergrenzen als Schlüsselinstrument eingeführt, um eine antizyklische Haushaltspolitik besser zu verfolgen, die Haushaltsplanung zu verbessern und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu erreichen. Diese Ausgabenobergrenzen sind an geplante strukturelle Haushaltssalden gekoppelt, die mit langfristigen Nachhaltigkeitszielen verknüpft sind. Sie wird im April 2022 im Rahmen des Stabilitätsprogramms 2022-2025 durchgeführt, um den gesamten Haushaltszyklus für 2023 abzudecken.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform 3: Straffung der öffentlichen Investitionen

Der wirtschaftliche Wert der meisten vom Finanzministerium bewerteten öffentlichen Investitionsvorhaben überstieg ihre Kosten nur geringfügig, wobei zwischen 1.0 und 1.5 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis der Projekte (BCR) zu verzeichnen war. Darüber hinaus sind die Mittelausschöpfungsquoten für öffentliche Investitionen gering, was auf Schwierigkeiten bei der Haushaltsplanung und -ausführung hindeutet. Gleichzeitig fehlen bei der Prioritätensetzung für Investitionen objektive und gestraffte Kriterien.

Mit der Reform sollen öffentliche Investitionsprojekte besser vorbereitet werden, indem die Grundsätze des Kosten-Nutzen-Verhältnisses konsequent angewandt werden. Es wird von Anfang an strategische Prioritäten für Investitionsvorhaben setzen und nur ausgereifte Projekte finanzieren. Um diese Ziele zu erreichen, wird mit der Reform eine neue und harmonisierte Methodik für die Vorbereitung und Priorisierung öffentlicher Investitionsvorhaben eingeführt. Diese Methode soll es ermöglichen, sektorspezifische Projektpipelines zu entwickeln und das durchschnittliche Kosten-Nutzen-Verhältnis neu ausgewählter Investitionsprojekte zu verbessern und gleichzeitig die Genauigkeit der Investitionsbudgetierung zu erhöhen. Der Investitionsprozess wird für alle Projekte standardisiert, die zentral und frühzeitig evaluiert werden.

Die Durchführung der Reform soll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Seq. Num.

 

 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

 

 

Etappenziel / Zielwert

 

 

Bezeichnung

 

 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

 

 

Quantitative Indikatoren (für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung und klare Definition des jeweiligen Etappenziels und Zielwerts

Maßeinheit

Hintergrund

Zielwert

Quartal

Jahr

1

18 – gesunde, nachhaltige und wettbewerbsfähige öffentliche Finanzen – Reform 1: Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems

Etappenziel

Reform der Renten- und Pensionssysteme

Inkrafttreten des Änderungspakets (Nr. 461/2003 Slg. über die Sozialversicherung und Nr. 43/2004 Slg. über Altersvorsorge)

 

 

 

Q1

2023

Inkrafttreten des Pakets durch das Parlament (Sozialversicherungsgesetz und Gesetz über die Altersvorsorge) bis Ende Q4 2022 mit Wirkung vom dritten Quartal 1 2023, mit dem die langfristige finanzielle Tragfähigkeit des Rentensystems verbessert wird, nämlich 1) die Anpassung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung gekoppelt wird, 2) Einführung eines Anspruchs auf versicherungsneutrale Leistungen aus der ersten umlagefinanzierten Rentenstrategie für Personen nach einer gesetzlichen Mindestanzahl von Dienstjahren, 3) Einführung einer standardmäßigen Sparstrategie auf der Grundlage der ersten umlagefinanzierten Rentenstrategie (nach einer gesetzlichen Mindestanzahl von Dienstjahren),) Einführung einer Standard-Sparstrategie auf der Grundlage der Säule II

2

18 – gesunde, nachhaltige und wettbewerbsfähige öffentliche Finanzen – Reform 2: Einführung von Ausgabenobergrenzen

Etappenziel

Verankerung der Ausgabenobergrenzen im Gesetz 523/2004 über die Haushaltsvorschriften

Inkrafttreten der Änderung des Rechtsakts 523/2004 über die Haushaltsvorschriften

 

 

 

Q4

2021

Inkrafttreten der mehrjährigen Obergrenzen für öffentliche Ausgaben und deren Umsetzung im Stabilitätsprogramm 2022-2025 im April 2022, um den gesamten Haushaltszyklus für 2023 abzudecken.

3

18 – gesunde, nachhaltige und wettbewerbsfähige öffentliche Finanzen – Reform 3: Reform der Verwaltung öffentlicher Investitionen

Etappenziel

Anwendung der Methodik für die Verfahren zur Vorbereitung und Priorisierung von Investitionen

 

Bewertung der öffentlichen Investitionsvorhaben im Einklang mit der angewandten Methodik

 

 

 

Q2

2026

Die Vorbereitung und Bewertung aller relevanten öffentlichen Investitionsvorhaben erfolgt im Einklang mit der veröffentlichten Methodik zur Harmonisierung der Vorbereitung und Prioritätensetzung. Die Bewertung wird vom Finanzministerium durchgeführt und auf alle neuen Investitionsprojekte auf nationaler Ebene über 1 Mio. EUR angewandt, wie die Dokumentation ausgewählter Projekte zeigt. Die Methodik zielt darauf ab, eine Pipeline für Investitionsvorhaben auf Sektorebene einzurichten und das Kosten-Nutzen-Verhältnis für neue Investitionsvorhaben zu erhöhen.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei werden auf 6 575 000 000 EUR veranschlagt.

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanzieller Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.1Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 1: Anpassung des Rechtsrahmens für den Elektrizitätssektor

Etappenziel

Aufhebung von Beschränkungen der technischen Kapazitäten für die Stromübertragung innerhalb des slowakischen Stromnetzes

2

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 1: Reform der Vorbereitung von Verkehrsinvestitionsprojekten

Etappenziel

Investitionsplan für Eisenbahninfrastrukturprojekte

3

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 1: Reform der Vorbereitung von Verkehrsinvestitionsprojekten

Etappenziel

Methodik für die Auswahl, Vorbereitung und Durchführung von Radverkehrsprojekten

4

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 4: Reform des Hochschulmanagements

Etappenziel

Reform des Managementsystems der Hochschuleinrichtungen

5

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 5: Konzentration herausragender Bildungs- und Forschungskapazitäten

Etappenziel

Beginn der Zusammenführung von Hochschulen in größere Einheiten

6

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierungsreform 2: Reform der Organisation und Finanzierung nichtunternehmerischer Forschungseinrichtungen, insbesondere der slowakischen Akademie der Wissenschaften

Etappenziel

Reform der slowakischen Akademie der Wissenschaften (SaS)

7

10 – Talente anziehen und halten – Investition 4: Förderung der Internationalisierung im akademischen Umfeld

Etappenziel

Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen

8

15 – Justizreform – Reform 2: Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Integrität und Unabhängigkeit der Justiz

Etappenziel

Gesetzespaket zur Korruptionsbekämpfung und zur Stärkung der Integrität und Unabhängigkeit des Justizsystems

9

15 – Justizreform 1: Reform der Justizkarte – Gesetzgebung

Etappenziel

Festlegung einer neuen gerichtlichen Karte

10

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Reform 2: Modernisierung und Kapazitätsaufbau der Polizei

Etappenziel

Umsetzung organisatorischer Änderungen bei der Polizei, um die Aufdeckung, Ermittlung und Aufdeckung von Korruption effizienter zu gestalten

11

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Einrichtung einer nationalen Durchführungs- und Koordinierungsbehörde

Etappenziel

Audit und Kontrolle: Rechtsgrundlage

12

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Einrichtung einer nationalen Durchführungs- und Koordinierungsbehörde

Etappenziel

RRP-Repository System: Informationen für die Überwachung der Umsetzung des RRP

13

17 – digitale Slowakei – Reform 4: Normung von technischen und verfahrensbezogenen Cybersicherheitslösungen

Etappenziel

Nationales Konzept für die Informatisierung der öffentlichen Verwaltung (NKIVS) 2021-2030

14

18 – gesunde, nachhaltige und wettbewerbsfähige öffentliche Finanzen – Reform 2: Einführung von Ausgabenobergrenzen

Etappenziel

Verankerung der Ausgabenobergrenzen im Gesetz 523/2004 über die Haushaltsvorschriften

 

 

Ratenzahlungsbetrag

458 277 000 EUR


1.2Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

 

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

2 – Gebäuderenovierung – Reform 3: Die Bauabfallbewirtschaftung

Etappenziel

Änderung des Abfallgesetzes

2

5 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Liste der ausgewählten Projekte für die Regionen Muránska Planina und Polonina

3

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Investition 1: Beseitigung von Hindernissen in Schulgebäuden

Etappenziel

Einführung der Definition des Entbarrierisierungsstandards, Erstellung eines Handbuchs für die Entbarrierisierung und Erfassung des Schulbedarfs auf allen Bildungsebenen

4

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 2: Einführung eines Systems der regelmäßigen wissenschaftlichen Leistungsbewertung

Etappenziel

Festlegung des mit dem Gesetz Nr. 172/2005 eingeführten Systems der regelmäßigen Bewertung wissenschaftlicher Leistungen

5

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Reform 1: Reform der Governance, Evaluierung und Unterstützung in Wissenschaft, Forschung und Innovation

Etappenziel

Reform der Governance und Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

6

10 – Talente anziehen und halten – Reform 1: Reform des Aufenthalts- und Arbeitsrechts

Etappenziel

Erleichterung der Rückkehr ins Land und Steigerung der Attraktivität des Landes für Ausländer mit familiären Bindungen

7

10 – Talente anziehen und halten – Reform 1: Reform des Aufenthalts- und Arbeitsrechts

Etappenziel

Regelung zur Festlegung einer neuen Kategorie von Visumantragstellern (D).

8

10 – Talente anziehen und halten – Reform 2: Vereinfachung der Regelung für die Anerkennung von Qualifikationen und Berufsqualifikationen für die Ausübung reglementierter Berufe

Etappenziel

Vereinfachung der Anerkennung von Bildungs- und Berufsqualifikationen

9

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 1 Optimierung des Krankenhausnetzes (UN)

Etappenziel

Einführung des Krankenhausnetzes

10

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 2 Reform der Ausarbeitung von Investitionsplänen im Gesundheitswesen

Etappenziel

Ein priorisierter Investitionsplan gemäß der vom Gesundheitsministerium angenommenen Investitionsbewertungsmethode

11

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 5 Reform der primären Gesundheitsversorgung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Etappenziel

Das neue Gesetz über die Einrichtung eines Netzes der Erbringer von Leistungen der allgemeinen Gesundheitsversorgung und die Einführung von Zonen

12

13 – zugängliche und hochwertige langfristige soziale und gesundheitliche Betreuung – Reform der Aufsicht über die Sozialfürsorge und Bereitstellung von Infrastruktur für ihre Umsetzung

Etappenziel

Reform der Aufsicht über die Sozialfürsorge

13

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 3: Reform des öffentlichen Auftragswesens – Anpassung der Rechtsvorschriften

Etappenziel

Reform des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen

14

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Reform 1: wirksamere Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche

Etappenziel

Reformen zur Straffung und Verbesserung der Finanzermittlungen

15

17 – digitale Slowakei – Investition 4: Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

Etappenziel

Konzeption einer Förderregelung für die Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

16

17 – digitale Slowakei – Investition 7: Verbesserung der digitalen Kompetenzen älterer Menschen und Verbreitung von Seniorentabellen

Zielwert

Zahl der in digitalen Grundkompetenzen ausgebildeten Senioren und benachteiligten Personen

 

 

Ratenzahlungsbetrag

 814 715 000 EUR

1.3Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 1: Anpassung des Rechtsrahmens für den Elektrizitätssektor

Etappenziel

Reform des Strommarktes

2

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Reform 2: Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen

Etappenziel

Rahmen für die Förderung von Investitionen in neue erneuerbare Energiequellen

3

2 – Gebäuderenovierung – Reform 1: Harmonisierung der Unterstützungsmechanismen für die Renovierung von Familienwohnungen

Etappenziel

Umsetzungsplan zur Mobilisierung grüner Renovierung von Familienhäusern

4

2 – Gebäuderenovierung – Reform 1: Verbesserung der Energieeffizienz von Hausfamilienhäusern

Etappenziel

Einführung von Förderregelungen zur Mobilisierung von Energieeinsparungen und grüner Renovierung

5

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 3: Reform des intermodalen Güterverkehrs

Etappenziel

Konzept und Forderungen nach neuen Förderregelungen

6

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 4: Einführung neuer politischer Maßnahmen zur langfristigen Förderung alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor

Etappenziel

Ein neues Maßnahmenpaket zur Förderung alternativer Konzepte

7

4 – Dekarbonisierung der Industrie – Reform 2: Wettbewerbsfähiges System zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Industrie

Etappenziel

Annahme des Programms zur Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie

8

5 – Anpassung an den Klimawandel – Reform 1: Reform der Flächennutzungsplanung

Etappenziel

Die Reform der Raumordnung

9

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 1: Gewährleistung der Bedingungen für die Einführung der obligatorischen Vorschulbildung für Kinder im Alter von fünf Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Vorschulerziehern ab dem Alter von drei Jahren

Zielwert

Einschulungsquote in Vorschulen für Kinder im Alter von fünf Jahren

10

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 1: 1.Gewährleistung der Bedingungen für die Einführung der obligatorischen Vorschulbildung für Kinder im Alter von fünf Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Vorschulerziehern ab dem Alter von drei Jahren

Etappenziel

Einführung rechtlicher Änderungen einer obligatorischen Vorschulbildung für Kinder im Alter von fünf Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Anbietern von Vorschulerziehung ab dem Alter von drei Jahren.

11

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 2: Definition des Konzepts der besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Schülern und Entwicklung eines Modells für förderfähige Unterstützungsmaßnahmen in Bildung und Bildung, einschließlich ihres Finanzierungssystems

Etappenziel

Verabschiedung des Gesetzes zur Neudefinition des Begriffs „sonderpädagogischer Bedarf“ und Ausarbeitung von begleitendem methodischen Material für Lehrkräfte, Fachpersonal und Schulleiter.

12

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 6: Kompensatorische Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie auf das Bildungswesen für Schüler der Primar- und Sekundarstufe

Zielwert

Zahl der Schüler, die an Unterrichtsprogrammen teilnehmen

13

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Investition 1: Unterstützung der strategischen Entwicklung von Hochschulen

Etappenziel

Mindestens 2 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der strategischen Entwicklung von Hochschulen

14

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 1: Änderung der Finanzierung der Hochschulen, einschließlich der Einführung von Leistungsverträgen

Etappenziel

Einführung von Ausführungsverträgen

15

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 2: Einführung eines Systems der regelmäßigen wissenschaftlichen Leistungsbewertung

Zielwert

Anzahl der durchgeführten Bewertungen

16

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 3: Ein neues Konzept für die Akkreditierung von Hochschulen

Zielwert

Prozentualer Anteil der Hochschulen zur Überprüfung der Einhaltung der Normen durch interne Qualitätssicherungssysteme und Studienprogramme

17

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Reform 1: Reform der Governance, Evaluierung und Unterstützung in Wissenschaft, Forschung und Innovation

Etappenziel

Gestaltung der übergeordneten nationalen Strategie für Forschung, Entwicklung und Innovation

18

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 1: Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Beteiligung an Projekten im Rahmen von Horizont Europa und EIT

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung der Teilnahme slowakischer Akteure an Horizont Europa

19

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 2: Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und FuE-Organisationen und Gutscheinen

20

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 3: Wissenschaftsexzellenz

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Unterstützung exzellenter Forscher

21

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 4: Forschung und Innovation zur Dekarbonisierung der Wirtschaft

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Wandels

22

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 5: Forschung und Innovation für die Digitalisierung der Wirtschaft

Etappenziel

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für thematische nachfrageorientierte Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels

23

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 6: Finanzierungsinstrumente zur Innovationsförderung

Etappenziel

Einführung und Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten zur Innovationsförderung

24

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Einrichtung einer nationalen Durchführungs- und Koordinierungsbehörde

Etappenziel

Minimierung des Umsetzungsrisikos durch Einrichtung einer Koordinierungs-, Finanz- und Durchführungsstelle (NIKA) für die Aufbau- und Resilienzfazilität

25

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausrüstung und Digitalisierung der Polizei – Erneuerung der Fahrzeugflotte

Zielwert

Erwerb neuer Fahrzeuge (10 % des Fahrzeugbestands) von Elektro- und Hybridfahrzeugen

26

17 – digitale Slowakei – Investition 3: Beteiligung an grenzübergreifenden europäischen Projekten im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft

Zielwert

Anzahl der digitalen Innovationszentren in der Slowakei/Europäisches Zentrum für digitale Innovation, das ein Netzwerk schafft

27

17 – digitale Slowakei – Reform 1: Entwicklung von eGovernment-Lösungen für vorrangige Lebensumstände

Etappenziel

Investitionsoffensive für vorrangige Lebenssituationen

28

17 – digitale Slowakei – Reform 3: Bewältigung des digitalen Wandels der Wirtschaft und der Gesellschaft

Etappenziel

Aktionsplan für den digitalen Wandel in der Slowakei für die Jahre 2023-2026

29

17 – digitale Slowakei – Reform 6: Ein strategischer Ansatz für die Bildung digitaler Kompetenzen in Zusammenarbeit mit Vertretern der wichtigsten Interessenträger

Etappenziel

Nationale Strategie für digitale Kompetenzen

 

 

Ratenzahlungsbetrag

 814 715 000 EUR

1.4Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 1: Reform der Vorbereitung von Verkehrsinvestitionsprojekten

Etappenziel

Änderung des Eisenbahngesetzes und damit verbundene Verordnungen zu Verkehrsinfrastrukturparametern

2

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 2: Reform des öffentlichen Personenverkehrs

Etappenziel

Neues Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr

3

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 2: Definition des Konzepts der besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Schülern und Entwicklung eines Modells für förderfähige Unterstützungsmaßnahmen in Bildung und Bildung, einschließlich ihres Finanzierungssystems

Etappenziel

Inkrafttreten der Neudefinition des Begriffs „sonderpädagogischer Bedarf“

4

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 3: Reform des Systems der Beratung und Prävention und Sicherstellung einer systematischen Datenerhebung im Bereich der Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern, Schülern und Studenten

Etappenziel

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Schaffung eines umfassenden Beratungssystems

5

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 4: Einsatz von Instrumenten zur Verhinderung des vorzeitigen Schulabgangs und zur Anpassung von Studienprogrammen vom Typ F

Etappenziel

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, die Folgendes zum Ziel haben:• Ausweitung der Möglichkeiten, einen Abschluss der Sekundarstufe I im Wege der beruflichen Bildung (Sekundarstufe I) zu erwerben; Optimierung der Programme der beruflichen Bildung (NSOV) mit Blick auf den Bedarf des Arbeitsmarkts und des Angebots an NSOV-Programmen im Verhältnis zu dem Ausbildungsbedarf der jeweiligen Zielgruppe von Auszubildenden

6

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 1: Bildungsinhalt und Reform der Bildungsform – Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs

Etappenziel

Billigung der endgültigen Fassung des neuen Lehrplans für alle Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die in mehrjährigen Bildungszyklen organisiert sind

7

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 2: Vorbereitung und Entwicklung von Lehrkräften auf neue Inhalte und Formen des Unterrichts

Etappenziel

Inkrafttreten der Änderungen der Rechtsvorschriften, um die Qualität der Fähigkeiten des Lehrpersonals und des Fachpersonals zu verbessern und es für die lebenslange berufliche Entwicklung zu motivieren

8

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 7: Es unterstützt ein einziges FuE-Fördersystem

Etappenziel

Konzeption des neuen D-Informationssystems zur Bewertung von Zuschussprogrammen

9

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 4 Optimierung des Netzes für akute Gesundheitsversorgung und neue Definition der Notfallversorgung

Etappenziel

Änderung des Gesetzes über das Optimal-Ambulanznetz und neue Definition der Notfallversorgung

10

13 – Verfügbare und hochwertige langfristige soziale und medizinische Versorgung – Reform der Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge

Etappenziel

Neuer Rechtsrahmen für langfristige Gesundheitsversorgung und Palliativversorgung

11

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 1: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen

Etappenziel

Einführung der neuen Instrumente zur Verringerung des Verwaltungsaufwands: – Umsetzung der 1in-2-Regel – Einführung einer Ex-post-Bewertung bestehender Verordnungen (legislative und nichtlegislative Materialien) – Einführung eines Schutzes vor ungerechtfertigter Überregulierung

12

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 3: Reform des öffentlichen Auftragswesens – Digitalisierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Etappenziel

Digitalisierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge über eine einzige elektronische Plattform.

13

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 2: Reform des Insolvenzrahmens – Anpassung der Rechtsvorschriften

Etappenziel

Reform des Insolvenzrahmens

14

15 – Justizreform – Reform 1: Reform der Justizkarte – Rechtsvorschriften

Etappenziel

Die Einführung des neuen Gerichtswesens

15

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – - Reform 3: Optimierung des Krisenmanagements

Etappenziel

Inkrafttreten des optimierten Krisenmanagements

16

18 – gesunde, nachhaltige und wettbewerbsfähige öffentliche Finanzen – Reform 1: Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems

Etappenziel

Reform der Renten- und Pensionssysteme

 

 

Ratenzahlungsbetrag

 923 828 000 EUR


1.5Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

2 – Gebäuderenovierung – Reform 2: Erhöhung der Transparenz und Straffung der Beschlüsse des Denkmalamts der Slowakischen Republik

Etappenziel

Methoden für den Entscheidungsprozess des Denkmalamts der Slowakischen Republik

2

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 2: Reform des öffentlichen Personenverkehrs

Etappenziel

Umsetzung eines optimierten Fahrplans für den Schienenverkehr

3

4 – Dekarbonisierung der Industrie – Reform 1: Einstellung der Kohlestromerzeugung im Kraftwerk Nováky und Umwandlung der Region Obernitra

Etappenziel

Abkehr von Kohle in der Region Obernitra

4

5 – Anpassung an den Klimawandel – Reform 2: Reform des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft im ländlichen Raum

Etappenziel

Effektivere Anwendung von Naturschutzmaßnahmen in Landschaften in Schutzgebieten und Wiederbelebung von Fließgewässern

5

5 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Grundstücksvergleich mit privaten Grundeigentümern (in ha Siedlungsgebiet)

6

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 5: Förderung der Durchlässigkeit und Inklusivität in den Schulen

Etappenziel

Annahme von Gesetzesänderungen, mit denen die Definition des Begriffs „Schulen“ in den Rechtsvorschriften und die Entwicklung von Methodikmaterial für die Umsetzung der Beseitigung der Segregation eingeführt werden

7

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 2: Vorbereitung und Entwicklung von Lehrkräften auf neue Inhalte und Formen des Unterrichts

Zielwert

Prozentsatz der Lehrkräfte, die speziell in Vorbereitung auf den neuen Lehrplan für inklusive Bildung und digitale Kompetenzen geschult wurden

8

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 1: Änderung der Hochschulfinanzierung, einschließlich der Einführung von Leistungsverträgen

Zielwert

Unterzeichnung von Leistungsverträgen mit öffentlichen Hochschulen (in Prozent)

9

10 – Talente anziehen und halten – Investition 1: Unterstützungsinstrumente und Unterstützung für Rückkehrer, hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Hochschulstudenten, die in der Slowakei studieren

Zielwert

Zahl der zentralen Anlaufstellen für Integration in der Slowakei

10

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 3 Zentralisierung der Verwaltung der größten Krankenhäuser

Etappenziel

Einrichtung eines zentralen Krankenhausverwaltungsorgans aus organisatorischer, betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht

11

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 3 Digitalisierung im Gesundheitswesen

Zielwert

Navigationssystem zur Behandlung von Vorhofflimmern in 3 Einrichtungen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen

12

13 – Verfügbare und hochwertige langfristige soziale und medizinische Versorgung – Reform der Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge

Etappenziel

Veröffentlichung des Konzepts der Finanzierung von Sozialdienstleistungen für die öffentliche Debatte

13

15 – Justizreform – Investition 2: Unterstützungsinstrumente für die Reform der Justizkarte – Handelsregister und zentralisiertes Justizverwaltungssystem

Etappenziel

Entwicklung und Übergabe eines IT-Systems – Unternehmensregister

14

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 1: Instrumente und Kapazitäten für die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche

Etappenziel

Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur zur Unterstützung der Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption

15

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 1: Instrumente und Kapazitäten für die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche

Zielwert

Umschulung von Polizeibeamten in Finanzermittlungen und analytischen Tätigkeiten

16

17 – digitale Slowakei – Reform 1: Entwicklung von eGovernment-Lösungen für vorrangige Lebensumstände

Etappenziel

Fahrplan für die prioritären Lebensumstände

17

17 – digitale Slowakei – Reform 2: Zentrale Verwaltung der IT-Ressourcen

Etappenziel

Zentrale Plattform für die Nutzung von IT-Ressourcen (digitaler Markt)

 

 

Ratenzahlungsbetrag

 923 828 000 EUR

1.6Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 3: Wissenschaftsexzellenz

Zielwert

Zahl der unterstützten Spitzenforscher

2

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 2: Neues Krankenhausnetz – Bau, Wiederaufbau und Ausrüstung

Etappenziel

Ausschreibung für den Bau und den Wiederaufbau von Krankenhäusern

3

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform 2: Bewertung des Pflegebedarfs

Etappenziel

Vereinheitlichung des Bewertungssystems

4

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Reform 3: Reform der Überwachung der Sozialfürsorge und Bereitstellung von Infrastruktur für ihre Umsetzung

Zielwert

Schaffung eines einheitlichen Aufsichtssystems mit Hauptsitz und 8 Zweigstellen

5

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 1: Verbesserung der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau der Kapazitäten von gemeindenahen Wohndiensten und von Einrichtungen mit geringer Kapazität im Gesundheitsbereich (Indikator: Mindestzahl der geschaffenen Plätze)

6

13 – zugängliche und hochwertige Langzeitbetreuung im Bereich der sozialen und medizinischen Versorgung – Ausbau der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau der Kapazitäten für ambulante Leistungen (Indikator: Mindestzahl der geschaffenen Plätze)

7

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Investition 2: Digitalisierung von Insolvenzverfahren

Zielwert

Ein einziges vollständig digitalisiertes Insolvenzverfahren ist voll funktionsfähig.

 

 

Ratenzahlungsbetrag

792 892 000 EUR

1.7Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

2 – Gebäuderenovierung – Investition 1: Verbesserung der Energieeffizienz von Hausfamilienhäusern

Zielwert

Anzahl renovierter Familienwohnungen mit einer Primärenergieeinsparung von mindestens 30 %

2

2 – Gebäuderenovierung – Investition 2: Renovierung öffentlicher historischer und gelisteter Gebäude

Zielwert

Fläche (m²) renovierter öffentlicher historischer und denkmalgeschützter Gebäude, die mindestens 30 % der Primärenergieeinsparungen bewirken

3

5 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Sanierung von Wasserläufen (in km sanierter Fließgewässer)

4

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 1: Bildungsinhalte und formelle Reform – Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs

Zielwert

Schaffung eines Netzes regionaler Unterstützungszentren

5

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Investition 1: Digitale Infrastruktur in Schulen

Zielwert

Erhöhung des Anteils der Schulen mit grundlegender digitaler Ausrüstung

6

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Investition 2: Fertigstellung der Schulinfrastruktur

Zielwert

Zahl der Schulen mit eigener Bibliothek als Bildungszentrum oder mit einer modernisierten Bibliothek

7

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 2: Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Zielwert

Zahl der unterstützten Verbundprojekte und Gutscheine

8

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 4: Forschung und Innovation zur Dekarbonisierung der Wirtschaft

Zielwert

Zahl der ausgewählten Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Wandels

9

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 5: Forschung und Innovation für die Digitalisierung der Wirtschaft

Zielwert

Anzahl der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels ausgewählten FEI-Projekte.

10

10 – Talente anziehen und halten – Investition 3: Stipendien für einheimische und ausländische talentierte Studierende

Zielwert

Anzahl der Stipendien für begabte Studierende

11

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 5: Erneuerung der Rettungsflotte

Zielwert

Kauf von Kraftfahrzeugen

12

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Investition 1: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen

Etappenziel

Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

13

15 – Justizreform – Investition 1: Reform des Justizplans – Umstrukturierung der Gerichte – Renovierung von Gebäuden

Zielwert

Rekonstruierte Fläche von Gerichtsgebäuden (in m²) 

14

15 – Justizreform – Investition 1: Umstrukturierung der Gerichte – Bau/Beschaffung neuer Gebäude

Zielwert

Fläche der gebauten oder erworbenen Gerichtsgebäude (in m²) 

15

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausstattung und Digitalisierung der Polizei – Ausbildung und Ausrüstung

Zielwert

Ausbildung und Ausrüstung im Zusammenhang mit der Polizeireform werden eingeführt

16

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausrüstung und Digitalisierung der Polizei – Wiederaufbau von Gebäuden

Etappenziel

Umfang der renovierten Bodenfläche von Polizeigebäuden zur Verringerung der Energieintensität von Gebäuden (in m²)

17

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausrüstung und Digitalisierung der Polizei – neues Meldesystem für Auslandsaufenthaltsberechtigte (IS ECU)

Etappenziel

Verfahren zur elektronischen Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Vereinfachung der Verfahren für die Öffentlichkeit

18

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Einrichtung gemeinsamer Servicezentren

Zielwert

Einrichtung gemeinsamer Servicezentren.

19

17 – digitale Slowakei – Investition 1: Bessere Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Etappenziel

Plattform für die Entwicklung und Bereitstellung vorrangiger Lebensumstände

20

17 – digitale Slowakei – Investition 2: Digitaler Wandel bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Zielwert

Digitaler Wandel in den Bereichen öffentliche Verwaltung

21

17 – digitale Slowakei – Investition 3: Beteiligung an grenzübergreifenden europäischen Projekten im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft

Etappenziel

Entwicklung und Bau des Supercomputers für das nationale Hochleistungsrechenzentrum

22

17 – digitale Slowakei – Investition 3: Beteiligung an grenzübergreifenden europäischen Projekten im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft

Zielwert

Teilnahme an länderübergreifenden digitalen Projekten aus dem vorgegebenen Rahmen

23

17 – digitale Slowakei – Investition 4: Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

Zielwert

Zahl der Projekte für die Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

24

17 – digitale Slowakei – Investition 6: Verstärkung der Präventivmaßnahmen, Beschleunigung der Erkennung und Lösung von Zwischenfällen

Zielwert

Anzahl der gesicherten IT-Systeme in der öffentlichen Verwaltung

 

 

Ratenzahlungsbetrag

 792 892 000 EUR

1.8Achte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 2: Förderung eines umweltfreundlichen Personenverkehrs

Zielwert

Anzahl der beschafften sauberen Fahrzeuge für den Personenverkehr (gewichtet)

2

4 – Dekarbonisierung der Industrie – Investition 2: Gewährleistung des Funktionierens der slowakischen Umweltinspektion im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung

Etappenziel

Kapazitätserweiterung für die slowakische Umweltinspektion

3

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 4: Einsatz von Instrumenten zur Verhinderung des vorzeitigen Schulabgangs und zur Anpassung von Studienprogrammen vom Typ F

Zielwert

Anteil der Berufsbildungsprogramme der Sekundarstufe I (NSOV), optimiert als Reaktion auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes

4

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Investition 1: Beseitigung von Hindernissen in Schulgebäuden

Zielwert

Beseitigung architektonischer Hindernisse größerer Sekundarschulen

5

10 – Talente anziehen und halten – Investition 1: Unterstützungsinstrumente und Unterstützung für Rückkehrer, hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Hochschulstudenten, die in der Slowakei studieren

Zielwert

Zahl der Ausländer, die das IOM-Migrations-Informationszentrum nutzen

6

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 3 Zentralisierung der Verwaltung der größten Krankenhäuser

Zielwert

Anzahl der am zentralen Verwaltungssystem beteiligten Krankenhäuser

7

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 4 Bau und Instandsetzung von Krankenwagen (Krankentransportdienste)

Zielwert

Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Rettungswagen

8

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Reform 1: Koordinierte interministerielle Zusammenarbeit und Regulierung

Etappenziel

Einrichtung von zwei Koordinierungsstellen für psychische Gesundheit

9

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 6: Einrichtung eines Verzeichnisses psychodiagnostischer Methoden

Zielwert

Anzahl der registrierten und standardisierten psychodiagnostischen Methoden

10

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 8: Schulung des Personals im Bereich psychische Gesundheit

Zielwert

Zahl der Fachkräfte im Gesundheitssektor, die im Bereich der psychischen Gesundheit geschult wurden

11

13 – zugängliche und hochwertige Langzeitpflege – Ausbau und Wiederherstellung der Nachsorge- und Pflegekapazitäten

Zielwert

Erweiterung und Erneuerung von häuslichen Pflegediensten (Indikator: Anzahl der geförderten Anbieter)

12

13 – zugängliche und hochwertige Langzeitpflege – Ausbau und Wiederherstellung von palliativen Pflegekapazitäten

Zielwert

Erweiterung und Erneuerung des Netzes mobiler Hospize (Indikator: Zahl der neuen und umgebauten Anbieter)

13

14 – Verbesserung des Unternehmensumfelds – Reform 1: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen

Etappenziel

1in-2-Regel, Ex-ante-Bewertung zur Verhinderung von Überregulierung und Ex-post-Bewertungen bestehender Rechtsvorschriften

14

15 – Justizreform – Investition 2: Unterstützungsinstrumente für die Reform der Justizkarte – Handelsregister und zentralisiertes Justizverwaltungssystem

Etappenziel

Entwicklung und Übergabe des IS – Zentralisiertes Justizverwaltungssystem

15

17 – digitale Slowakei – Investition 1: Bessere Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Zielwert

Zahl der erarbeiteten und eingesetzten eGovernment-Lösungen

16

17 – digitale Slowakei – Investition 6: Verstärkung der Präventivmaßnahmen, Beschleunigung der Erkennung und Lösung von Zwischenfällen

Etappenziel

Sicherheitsprüfungen von Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung

 

 

Ratenzahlungsbetrag

 400 083 000 EUR

1.9Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

5 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Grundstücksvergleich mit privaten Grundeigentümern (in ha Siedlungsgebiet)

2

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 5: Förderung der Durchlässigkeit und Inklusivität in den Schulen

Etappenziel

Inkrafttreten der gesetzlichen Definition des Begriffs „Segregation an Schulen“

3

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 1: Gewährleistung der Bedingungen für die Einführung der obligatorischen Vorschulbildung für Kinder ab 5 Jahren und Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz im Kindergarten oder anderen Vorschulerziehern ab 3 Jahren

Zielwert

Anzahl neu gebauter Kapazitäten

4

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 2: Definition des Konzepts der besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Schülern und Entwicklung eines Modells für förderfähige Unterstützungsmaßnahmen in Bildung und Bildung, einschließlich ihres Finanzierungssystems

Zielwert

Zahl der ausgebildeten Lehrkräfte und Fachpersonal

5

6 – Entwicklung und Qualität der inklusiven Bildung sowie Zugang zu einer inklusiven Bildung – Reform 5: Förderung der Durchlässigkeit und Inklusivität in den Schulen

Zielwert

Prozentsatz der Schulen, die aus der angenommenen Methodik hervorgehende Standards zur Beseitigung der Segregation anwenden

6

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 1: Bildungsinhalte und formelle Reform – Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs

Zielwert

Grundschulen, die den neuen Lehrplan umsetzen (in Prozent)

7

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Reform 1: Bildungsinhalte und formelle Reform – Reform des Lehrplans und des Lehrbuchs

Zielwert

Einführung einer Online-Matura (Abschlussprüfung für Absolventen der Sekundarstufe II)

8

10 – Talente anziehen und halten – Investition 4: Förderung der Internationalisierung im akademischen Umfeld

Zielwert

Zahl der unterstützten Projekte zur Förderung oder Weiterentwicklung der Internationalisierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen

9

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Reform 1 Optimierung des Krankenhausnetzes (UN)

Zielwert

Anteil der neu erstellten Krankenhäuser (zugelassen im Rahmen von Allgemein- und Fachkrankenhäusern) im Rahmen des neuen Krankenhausnetzes

10

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 1 Unterstützung der Eröffnung einer neuen medizinischen Grundversorgung

Zielwert

Anzahl der im Rahmen eines Pilotprogramms unterstützten Ambulatorien für die Primärversorgung

11

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 2 Neues Krankenhausnetz – Bau, Wiederaufbau und Ausrüstung

Zielwert

Betten in ausgebauten Krankenhäusern 

12

11 – moderne und zugängliche Gesundheitsversorgung – Investition 3 Digitalisierung im Gesundheitswesen

Zielwert

Zahl der Krankenhäuser, die an das zentrale ERP-System angeschlossen sind

13

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 2: Einrichtung von Hafteinrichtungen

Zielwert

Patientenkapazität der Hafteinrichtungen

14

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 3: Aufbau psychosozialer Zentren; Investition 4: Vervollständigung des psychiatrischen stationären Netzes; Investition 5: Einrichtung spezialisierter Zentren für Autismus-Spektrum-Störungen

Zielwert

Zahl der geschaffenen gemeindenahen Zentren für psychische Gesundheitsversorgung

15

12 – humane, moderne und zugängliche psychische Gesundheitsversorgung – Investition 7: Humanisierung der institutionellen psychiatrischen Pflege

Zielwert

Patientenkapazität in umgebauten Räumen in der stationären psychiatrischen Pflege.

16

13 – zugängliche und hochwertige Langzeitpflege – Ausbau und Wiederherstellung von palliativen Pflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau und Erneuerung der palliativen Pflegekapazitäten in Heimen (Indikator: Anzahl der geschaffenen und restaurierten Schlafgelegenheiten)

17

13 – Verfügbare und hochwertige langfristige soziale und medizinische Versorgung – Reform der Integration und Finanzierung der langfristigen Sozial- und Gesundheitsfürsorge

Etappenziel

Das neue Finanzierungssystem für Sozialdienstleistungen – Einführung eines persönlichen Haushalts

 

 

Ratenzahlungsbetrag

 203 679 000 EUR


1.10Zehnte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Investition 1: Bau der neuen erneuerbaren Energiequellen

Zielwert

Neue Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen

2

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Investition 2: Modernisierung der vorhandenen erneuerbaren Energiequellen (Repowering)

Zielwert

Kapazität rekonstruierter erneuerbarer Energiequellen

3

1 – erneuerbare Energiequellen und Energieinfrastruktur – Investition 3: Erhöhung der Flexibilität der Elektrizitätssysteme für eine stärkere Integration erneuerbarer Energien

Zielwert

Kumulative Erhöhung der Kapazität von Anlagen zur Erhöhung der Flexibilität der Energiesysteme

4

2 – Gebäuderenovierung – Investition 1: Verbesserung der Energieeffizienz von Hausfamilienhäusern

Zielwert

Anzahl renovierter Familienwohnungen mit einer Primärenergieeinsparung von mindestens 30 %

5

2 – Gebäuderenovierung – Investition 2: Renovierung öffentlicher historischer und gelisteter Gebäude

Zielwert

Fläche (m²) renovierter öffentlicher historischer und denkmalgeschützter Gebäude

6

3 – nachhaltiger Verkehr – Reform 2: Reform des öffentlichen Personenverkehrs

Zielwert

Anzahl der Provinzen, in denen Tarifintegration besteht und die Reisen mit mehreren öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Beförderern pro Fahrschein ermöglichen

7

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 1: Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur mit geringem CO2-Ausstoß

Zielwert

Länge der neuen Radinfrastruktur (km)

8

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 1: Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur mit geringem CO2-Ausstoß

Zielwert

Länge der erneuerten oder ausgebauten sauberen Schieneninfrastruktur für den Personenverkehr (in km gewichtet)

9

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 1: Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur mit geringem CO2-Ausstoß

Zielwert

Länge der abgesandten Schienenabschnitte (km)

10

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 3: Entwicklung des intermodalen Güterverkehrs

Zielwert

Anzahl der in 20-Fuß-Einheit beschafften intermodalen Transporteinheiten

11

3 – nachhaltiger Verkehr – Investition 4: Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur für mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge

Zielwert

Anzahl der in Betrieb befindlichen Ladestationen oder Wasserstofftankstellen.

12

— 4 – Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie – Investition 1: Die Funktionsweise der Regelung zur Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie

Etappenziel

Abschluss der Umsetzung der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität kofinanzierten Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie

13

5 – Anpassung an den Klimawandel – Investition 1: Anpassung der Regionen an den Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Entwicklung der biologischen Vielfalt

Zielwert

Sanierung von Wasserläufen (in km sanierter Fließgewässer)

14

7 – Bildung für das 21. Jahrhundert – Investition 2: Abschluss der Schulinfrastruktur

Zielwert

Abschaffung der Doppelschichtschulen

15

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Reform 5: Konzentration herausragender Bildungs- und Forschungskapazitäten

Etappenziel

Abschluss des Prozesses der Zusammenlegung von Forschungseinheiten 

16

8 – Leistungssteigerung slowakischer Hochschulen – Investition 1: Unterstützung der strategischen Entwicklung von Hochschulen

Zielwert

rekonstruierte Universitätsfläche und Schlafraum mit Primärenergieeinsparungen von mehr als 30 % (in m²)

17

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 3: Wissenschaftsexzellenz

Zielwert

Zahl der unterstützten Spitzenforscher

18

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 1: Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Beteiligung an Projekten im Rahmen von Horizont Europa und EIT

Zielwert

Finanzielle Unterstützung für Anträge und teilnehmende Projekte im Rahmen von Horizont Europa im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die aus dem Aufbaufonds finanziert werden.

19

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 2: Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Organisationen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Zielwert

Zahl der unterstützten Verbundprojekte und Gutscheine

20

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 4: Forschung und Innovation zur Dekarbonisierung der Wirtschaft

Zielwert

Zahl der abgeschlossenen Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Wandels

21

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 5: Forschung und Innovation für die Digitalisierung der Wirtschaft

Zielwert

Zahl der FEI-Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels, die abgeschlossen sind

22

9 – effizientere Governance und Stärkung der FEI-Finanzierung – Investition 6: Finanzierungsinstrumente zur Innovationsförderung

Zielwert

Anzahl der Unternehmen, die durch Finanzierungsinstrumente unterstützt werden

23

10 – Talente anziehen und halten – Investition 2: Stärkung der Beziehungen zur Diaspora, Unterstützung von Bürgerinitiativen

Zielwert

Anzahl der unterstützten Veranstaltungen zur Stärkung der Beziehungen zur Diaspora

24

10 – Talente anziehen und halten – Investition 4: Förderung der Internationalisierung im akademischen Umfeld

Zielwert

Unterstützte Personenmonate für Stipendienprogramme für ausländische Mobilität

25

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 1: Verbesserung der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau der Kapazitäten von gemeindenahen Wohndiensten und von Einrichtungen mit geringer Kapazität im Gesundheitsbereich (Indikator: Mindestzahl der geschaffenen Plätze)

26

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 1: Verbesserung der gemeindenahen Sozialpflegekapazitäten

Zielwert

Ausbau der Kapazitäten für ambulante Leistungen (Indikator: Mindestzahl der geschaffenen Plätze)

27

13 – zugängliche und hochwertige Langzeit-Sozial- und Gesundheitsfürsorge – Investition 2: Ausbau und Wiederherstellung der Nachsorge- und Pflegekapazitäten

Zielwert

Schaffung von Nachsorgebetten durch Wiederaufbau vorhandener akuter und chronischer Betten (Indikator: Mindestanzahl rekonstruierter Nachsorgebetten)

28

15 – Justizreform – Investition 2: Digitalisierung und Analysekapazitäten

Zielwert

Modernisierung der IT-Ausstattung der Gerichte für Gerichtsbedienstete

29

15 – Justizreform – Investition 2: Digitalisierung und Analysekapazitäten

Etappenziel

Einrichtung einer analytischen Unterstützungsplattform für den Zugang zur Rechtsprechung in den Gerichten

30

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 2: Ausrüstung und Digitalisierung der Polizei – Automatisiertes System zur Aufdeckung von Verkehrsdelikten

Etappenziel

Automatisierung des Systems zur Feststellung von Verkehrsverstößen in vollem Betrieb

31

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 3: Modernisierung des Brandschutz- und Rettungssystems – Aufbau eines Netzes integrierter Sicherheitszentren

Zielwert

Bau und Inbetriebnahme integrierter Sicherheitszentren

32

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 3: Modernisierung des Brand- und Rettungssystems – Erneuerung der Feuerwehrgebäude

Zielwert

Modernisierung der Feuerlöschstationen

33

16 – Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche – Investition 4: Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf verschiedenen Regierungsebenen – Aufbau einer Plattform für spezialisierte Schulungen

Zielwert

Automatische Spezialisierungsschulung für alle neu eingestellten Erstkontakt-Mitarbeiter

34

17 – digitale Slowakei – Investition 1: Bessere Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Zielwert

Zahl der erarbeiteten und eingesetzten eGovernment-Lösungen

35

17 – digitale Slowakei – Investition 2: Digitaler Wandel bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Zielwert

Digitaler Wandel in den Bereichen öffentliche Verwaltung

36

17 – digitale Slowakei – Investition 4: Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

Zielwert

Zahl der Projekte für die Entwicklung und Anwendung digitaler Spitzentechnologien

37

17 – digitale Slowakei – Investition 5: Schnelle Zuschüsse – Hackathons

Zielwert

Anzahl der organisierten schnellen Zuschussveranstaltungen – Hackathons

38

17 – digitale Slowakei – Reform 5: Verbesserung der Ausbildung und der Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit

Zielwert

Zahl der IT-Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung, die im Bereich Cybersicherheit geschult wurden

39

17 – digitale Slowakei – Investition 7: Verbesserung der digitalen Kompetenzen älterer Menschen und Verbreitung von Seniorentabellen

Zielwert

Zahl der in digitalen Grundkompetenzen ausgebildeten Senioren und benachteiligten Personen

40

18 – gesunde, nachhaltige und wettbewerbsfähige öffentliche Finanzen – Reform 3: Reform der Verwaltung öffentlicher Investitionen

Etappenziel

Anwendung der Methodik für die Verfahren zur Vorbereitung und Priorisierung von Investitionen

 

 

Ratenzahlungsbetrag

 203 677 359 EUR

ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN

1. Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei erfolgen gemäß den folgenden Modalitäten:

Um sicherzustellen, dass die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse klar abgesteckt werden, arbeitet die Slowakische Republik derzeit an einem spezifischen Gesetz über die Aufbau- und Resilienzfazilität und ändert bestimmte Rechtsakte („Gesetz über die Aufbau- und Resilienzfazilität“). Das Gesetz soll unter anderem die Auswahl der Begünstigten und deren Zuständigkeiten, die Art und Weise der Vornahme von Finanzkorrekturen und Unregelmäßigkeiten, Interessenkonflikte und die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln. Es wird erwartet, dass sie auch Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union auf der Ebene jeder an der Durchführung beteiligten Stelle einführt. Sie regelt die Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte und das System der Datenerhebung für die wirtschaftlichen Eigentümer.

Die nationale Durchführungs- und Koordinierungsbehörde (NIKA) ist die zentrale Anlaufstelle für die Umsetzung des slowakischen Aufbau- und Resilienzplans. Sie koordiniert und leitet die Durchführung und führt Prüfungen von Testamenten, Vermittlern und Begünstigten durch. Sie ist zuständig für die Überwachung und Bewertung der Umsetzung des Plans und der Erreichung der Etappenziele sowie für die Bereitstellung der auf Anfrage erhobenen Daten an die Kommission.

2. Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Die Nationale Durchführungs- und Koordinierungsbehörde (NIKA) ist als zentrale Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan der Slowakei und dessen Umsetzung für die Gesamtkoordinierung und Überwachung des Plans zuständig. Sie fungiert insbesondere als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei Etappenzielen und Zielwerten, für die Überwachung und gegebenenfalls die Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten sowie für die Bereitstellung von Berichten und Zahlungsanträgen. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Bis zum 30. September 2022 soll die Datenkodierung mithilfe eines IT-Systems mit der Bezeichnung ISPO durchgeführt werden.

Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt die Slowakei der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte gemäß Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Die Slowakei stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

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