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Document 52021DC0273

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT Siebzehnter Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ergebende Lage

COM/2021/273 final

Brüssel, den 2.6.2021

COM(2021) 273 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Siebzehnter Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ergebende Lage







BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Siebzehnter Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ergebende Lage

Die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte 1 (im Folgenden „Verordnung“) trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen das EU-Recht auf den Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr angewendet wird, der die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen sie die tatsächliche Kontrolle ausübt, überschreitet. Um die Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften zu gewährleisten, wurde ihre Anwendung auf die Grenzlinie zwischen diesen Landesteilen und der Östlichen Hoheitszone des Vereinigten Königreichs ausgedehnt. 2

Der vorliegende Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ab.

Im Berichtszeitraum war Zypern stark vom Ausbruch der COVID-19-Pandemie betroffen, die alle Aspekte des täglichen Lebens auf der Insel beeinträchtigte, einschließlich des Personen- und Warenverkehrs, der die Trennungslinie überquert.

Die Kommission unterhielt im Jahr 2020 mit den zuständigen Behörden der Republik Zypern und der Verwaltung der Hoheitszone sowie mit der türkisch-zyprischen Handelskammer (TCCoC) einen konstruktiven Dialog über die Durchführung der Verordnung.

1.    GRENZÜBERTRITT VON PERSONEN

1.1.    Übertritt an zugelassenen Übergangsstellen

Die Verordnung bietet einen Rechtsrahmen für den Übertritt von Zyprern, anderen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen, die die Trennungslinie an den zugelassenen Übergangsstellen überqueren. Im Vergleich zum Vorjahr hat im Jahr 2020 die Zahl der griechischen Zyprer und der türkischen Zyprer, die die Trennungslinie überschritten, erheblich abgenommen.

Laut Daten der Polizei der Republik Zypern (im Folgenden CYPOL) wurden 397 717 Übertritte durch griechische Zyprer (gegenüber 2 399 269 im Vorjahr) und 176 769 Übertritte durch griechisch-zyprische Fahrzeuge (gegenüber 1 266 457 im Vorjahr) aus den von der Regierung kontrollierten Gebieten in den Nordteil Zyperns verzeichnet, während 382 370 Übertritte durch türkische Zyprer (gegenüber 1 295 689 im Vorjahr) und 225 735 Übertritte durch türkisch-zyprische Fahrzeuge (gegenüber 503 520 im Vorjahr) aus dem Nordteil Zyperns in die von der Regierung kontrollierten Gebiete im Berichtszeitraum verzeichnet wurden. 3  

Die Zahl der (nicht-zyprischen) EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen, die die Trennungslinie überquerten, ging ebenfalls zurück. Im Berichtszeitraum fanden 106 624 Übertritte (nicht-zyprischer) EU-Bürger und Drittstaatsangehöriger in beide Richtungen statt (gegenüber 1 515 717 im Vorjahr).

Die vorstehend genannten CYPOL-Zahlen umfassen keine Daten über Personen und Fahrzeuge, die aus dem Nordteil Zyperns über die der Verwaltung der Östlichen Hoheitszone unterstehenden Übergangsstellen Pergamos und Strovilia kommen. Die Verwaltung der Östlichen Hoheitszone berichtet, dass 90 955 Übertritte durch griechische Zyprer (gegenüber 418 728 im Vorjahr) und 53 604 Übertritte durch griechisch-zyprische Fahrzeuge (gegenüber 259 586 im Vorjahr) in den Nordteil Zyperns verzeichnet wurden. Gleichzeitig wurden 236 346 Übertritte durch türkische Zyprer (gegenüber 530 335 im Vorjahr) und 155 955 Übertritte durch türkisch-zyprische Fahrzeuge (gegenüber 351 836 im Vorjahr) in die Gegenrichtung registriert. Darüber hinaus überquerten 136 726 (nicht-zyprische) EU-Bürger und Drittstaatsangehörige die Trennungslinie in beiden Richtungen.

Im Jahr 2020 betrug die Zahl der an den Übergangsstellen tätigen CYPOL-Mitarbeiter 76, gegenüber 93 im Jahr 2019.

Die von der türkisch-zyprischen Gemeinschaft erfassten Zahlen zeigen für 2020 einen Rückgang der Übertritte durch griechische Zyprer auf 495 448 (gegenüber 2 406 561 im Vorjahr) und der Übertritte durch griechisch-zyprische Fahrzeuge auf 278 338 (gegenüber 1 205 194 im Vorjahr) aus den von der Regierung kontrollierten Gebieten in den Nordteil Zyperns. Sie weisen außerdem einen Rückgang der Übertritte durch türkische Zyprer auf 685 671 (gegenüber 2 090 189 im Vorjahr) und der Übertritte durch türkisch-zyprische Fahrzeuge auf 361 363 (gegenüber 930 165 im Vorjahr) in die andere Richtung aus. Laut den zur Verfügung gestellten Statistiken fanden 335 934 Übertritte (gegenüber 2 149 528 im Vorjahr) durch (nicht-zyprische) EU-Bürger und Drittstaatsangehörige aus den von der Regierung kontrollierten Gebieten in den Nordteil Zyperns statt.

Dieser starke Rückgang der Übertritte ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund des COVID-19-Ausbruchs einige Übergangsstellen während bestimmter Zeiträume geschlossen waren und geöffnete Übergangsstellen Beschränkungen unterlagen. Darüber hinaus wurden die Menschen durch die von beiden Gemeinschaften zu verschiedenen Zeiten infolge der Pandemie eingeführten Ausgangsbeschränkungen und die daraus resultierende Verringerung sozialer und wirtschaftlichen Aktivitäten ebenfalls davon abgehalten, die Trennungslinie zu überqueren.

Nach dem Ausbruch von COVID-19 auf der Insel beschloss der Ministerrat der Republik Zypern am 29. Februar 2020, den Betrieb von vier Übergangsstellen, nämlich Ledra Street, Deryneia, Astromeritis-Zodhia und Lefka-Apliki, vorübergehend einzustellen. Am 21. Juni 2020 wurden diese Übergangsstellen wieder geöffnet, mit Ausnahme der Übergangsstelle Ledra Street, die bis zum Ende des Berichtszeitraums geschlossen blieb. Am 21. Juni kündigte die Regierung der Republik Zypern an, dass nur zyprische Staatsbürger und Personen, die im Besitz eines von der Republik Zypern ausgestellten Aufenthaltstitels sind, die Übergangsstellen (außer Ledra Street) überqueren durften, sofern sie einen negativen, maximal 72 Stunden alten Test auf COVID-19 mit sich führten. Darüber hinaus durften bestimmte Personengruppen, unter der Voraussetzung der Vorlage eines negativen Tests auf COVID-19 bei ihrem ersten Übertritt, die Übergangsstellen überqueren, nämlich: griechisch-zyprische und türkisch-zyprische Arbeitnehmer; türkisch-zyprische Studierende; in Enklaven lebende griechische Zyprer und zyprische Bürger, die die Übergangsstellen überqueren, um sich in den von der zyprischen Regierung kontrollierten Landesteilen medizinisch behandeln zu lassen. Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen durften die Übergangsstellen ebenfalls überqueren. Die Republik Zypern berichtete, dass sie aus humanitären Gründen auch Übertritte von Personen, die nicht unter diese Kriterien fallen, erlaubt habe.

Die türkisch-zyprische Gemeinschaft verhängte zudem einige Beschränkungen an den Übergangsstellen. Im März wurden die Übergangsstellen Strovilia und Kato Pyrgos-Karavostasi geschlossen. Von März bis Juni wurden weitere Übergangsstellen für alle Personen außer den türkischen Zyprern geschlossen. Ab Juni wurden diese Beschränkungen für bestimmte Personengruppen schrittweise zurückgenommen; die betreffenden Gruppen mussten einen negativen Test auf COVID-19 mit sich führen, der innerhalb von 72 Stunden vor dem Übertritt durchgeführt worden war. Ab September mussten sich die meisten Personen, die die Trennungslinie überquerten, anschließend in Quarantäne begeben. Im Dezember wurde ein vollständiges Übertrittsverbot für Personen verhängt, die vor kurzem bestimmte Länder besucht hatten, während türkische Zyprer, die kürzlich in diese Länder gereist waren, stattdessen unter Quarantäne gestellt wurden.

Die Einführung von Beschränkungen an den Übergangsstellen führte zu Demonstrationen in beiden Gemeinschaften. 4  

Die Kommission unterrichtete die Republik Zypern darüber, dass vorübergehende Beschränkungen nur unter außergewöhnlichen Umständen angewandt werden dürfen, um auf Situationen zu reagieren, die die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit ernsthaft beeinträchtigen, und dass sie nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Darüber hinaus sollten vorübergehende Beschränkungen nur so lange gelten, wie die Umstände, die zu ihnen geführt haben, fortbestehen und sie müssen jederzeit verhältnismäßig und mit den Anforderungen des Besitzstands vereinbar sein. Die Kommission wird die Beschränkungen weiterhin sehr genau beobachten, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verhältnismäßig und mit dem Besitzstand vereinbar sind.

Am 27. November 2019 nahm der Ministerrat der Republik Zypern den Beschluss Nr. 88.638 mit dem Titel „Management of increased migration flows – Amendment of the Code for the Implementation of Regulation (EC) No 866/2004 on a regime under Article 2 of Protocol 10 to the Act of Accession (Green Line – Crossing of persons)“ (Steuerung erhöhter Migrationsströme – Änderung des Kodex zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte (Trennungslinie – Grenzübertritt von Personen)) an. Die Republik Zypern teilte mit, dass sich infolge dieses Beschlusses die Durchführung der Verordnung in der Praxis nicht geändert habe. Am 23. Januar 2020 übermittelte die Kommission den Behörden der Republik Zypern ein Schreiben zu diesem Beschluss. Am 28. Mai 2020 wurde der Beschluss Nr. 88.638 durch den Beschluss Nr. 89.486 des Ministerrates der Republik Zypern aufgehoben. 

Türkisch-zyprischen Bussen, die EU-Bürger befördern, wird von den Behörden der Republik Zypern nach wie vor der Übertritt in die von der Regierung kontrollierten Landesteile nur dann gestattet, wenn sie über von den Behörden der Republik Zypern ausgestellte Fahrzeugpapiere verfügen, die die Anforderungen des Besitzstands uneingeschränkt erfüllen.

Die Friedenssicherungstruppe der Vereinten Nationen auf Zypern (UNFICYP) unterstützt weiterhin die Erleichterung der Religionsausübung beider Gemeinschaften. UNFICYP setzte sich vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie im März für die Genehmigung von 13 Gottesdiensten im Nordteil Zyperns ein, um deren Erleichterung sie ersucht worden war.

1.2.    Irreguläre Migration über die Trennungslinie und Asyl

Den CYPOL-Daten für 2020 zufolge ist die Zahl der Migranten, die die Trennungslinie vom Nordteil Zyperns her in die von der Regierung kontrollierten Landesteile irregulär überquert haben, zurückgegangen. Im Jahr 2020 überschritten 4857 irreguläre Migranten die Trennungslinie in diese Richtung, während es 7409 im Jahr 2019, 4451 im Jahr 2018 und 1686 im Jahr 2017 waren. Die meisten irregulären Migranten stammten aus Syrien (1265), Kamerun (610), Bangladesch (438), Pakistan (433) und Jordanien (407). Nach Ansicht der Behörden der Republik Zypern stellt die irreguläre Migration nach wie vor ein ernstes Problem dar. 

Von den 4857 irregulären Migranten beantragten 81,5 % (gegenüber 98 % im Vorjahr) internationalen Schutz in der Republik Zypern. Die meisten dieser Antragsteller (1144) waren Syrer.

CYPOL konnte die Personen anhand derselben Anhaltspunkte wie in den Vorjahren identifizieren, und zwar hauptsächlich durch die Angaben in ihren Reisedokumenten und durch Angaben der Migranten selbst. Der Bewertung von CYPOL zufolge waren fast alle Migranten, die nach der irregulären Überquerung der Trennungslinie in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen aufgegriffen wurden, zuvor über die Türkei in den nördlichen Teil Zyperns gelangt.

Die türkisch-zyprische Gemeinschaft hat versichert, dass im nördlichen Teil Zyperns weiterhin Anstrengungen zur Verhinderung irregulärer Migration unternommen werden. Im Jahr 2020 wurde 2147 Personen 5 die Einreise in den Nordteil Zyperns verweigert. 1162 Personen 6 , die im Nordteil Zyperns aufgegriffen worden waren, wurden abgeschoben.

Vertreter der beiden Volksgruppen kamen im Rahmen eines gemeinsamen technischen Komitees zu Kriminalität und Strafsachen unter der Schirmherrschaft der VN zusammen. Ergänzend zu diesem Komitee nutzten die beiden Volksgruppen weiterhin den „gemeinsamen Kommunikationsraum“, der als Forum für den Austausch von Informationen in Strafsachen dient. Im Laufe des Berichtszeitraums wurde in sieben Fällen der Austausch mutmaßlicher Straftäter zwischen den beiden Gemeinschaften durch den „gemeinsamen Kommunikationsraum“ mit Unterstützung durch die Friedenssicherungstruppe der Vereinten Nationen auf Zypern UNFICYP erleichtert. 7  

CYPOL beschrieb die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen staatlichen Stellen der Republik Zypern und mit der Verwaltung der Östlichen Hoheitszone als sehr gut.

Östliche Hoheitszone

Während des Berichtszeitraums stellten die Behörden der Östlichen Hoheitszone den Betrieb an keiner ihrer Aufsicht unterstehenden Übergangsstelle aufgrund der Pandemie ein, aber setzten Beschränkungen für Übertritte in Kraft, die den von der Republik Zypern eingeführten Beschränkungen entsprachen.

Die irreguläre Migration aus dem nördlichen Teil Zyperns über die Östliche Hoheitszone nahm zu. 2020 wurden 66 Migranten aufgegriffen, nachdem sie die Trennungslinie irregulär überschritten hatten. 8 133 Personen, von denen türkische Staatsangehörige den größten Anteil ausmachten (53), wurde der Übertritt nicht gestattet. Die Behörden der Östlichen Hoheitszone haben im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Protokolls Nr. 3 zur Akte über den Beitritt der Republik Zypern ausländischen Staatsangehörigen vorwiegend aus Russland und den USA, die aus dem Norden Zyperns kamen, die Überquerung der Trennungslinie verweigert. 9  Diese Personen wurden zur Abfertigung gemäß den Einreisebestimmungen der Republik Zypern zu Übergangsstellen außerhalb der Östlichen Hoheitszone weitergeleitet.

Die Zusammenarbeit mit der Republik Zypern wurde von den Beamten der Hoheitszone weiterhin als ausgezeichnet beschrieben.

Abseits der Übergangsstellen führte die Polizei der Hoheitszone zur Bekämpfung irregulärer Migration risikobasierte Patrouillen durch, die sich auf polizeiliche Erkenntnisse stützten. Diese Patrouillen wurden durch Patrouillen der Zollabteilung der Hoheitszone und von Militärangehörigen ergänzt. Im Berichtszeitraum wurde mehr Personal für die Überwachung der Trennungslinie verwendet, eine Sondereinheit zur Grenzüberwachung geschaffen und zwei neue Spezialfahrzeuge wurden eingesetzt.

Vier „nicht zugelassene Übergangsstellen“ im oder nahe dem Dorf Pergamos, die von Anwohnern und Bauern genutzt werden, sind besonders schwer zu kontrollieren. Wie bereits in früheren Berichten dargelegt, bereiten diese „nicht zugelassenen Übergangsstellen“ weiterhin Sorge – es sollte eine geeignete Lösung im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 des Protokolls 3 zur Beitrittsakte gefunden werden. 10 Im Berichtszeitraum wurden drei der vier „nicht zugelassenen Übergangsstellen“ von der türkisch-zyprischen Gemeinschaft nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie für einige Monate geschlossen, und die Behörden der Östlichen Hoheitszone haben an der verbleibenden „nicht zugelassenen Übergangsstelle“ einen Straßenkontrollpunkt eingerichtet.

2.    VERBRINGEN VON WAREN

2.1.    Wert des Handels

Gemäß Artikel 4 der Verordnung können Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten in die von der Regierung kontrollierten Gebiete verbracht werden, sofern sie den Kriterien in Artikel 4 11 entsprechen und mit einem von der türkisch-zyprischen Handelskammer (TCCoC) ausgegebenen Dokument versehen sind. Im Einklang mit Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission 12 haben die türkisch-zyprische Handelskammer und die Behörden der Republik Zypern die Kommission monatlich über Art, Menge und Wert der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt worden waren, unterrichtet.

Laut Statistiken der TCCoC betrug der Gesamtwert der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt wurden, 4 974 335 EUR (gegenüber 6 313 011 EUR im Vorjahr). Das entspricht einem Rückgang des Gesamtwerts der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt wurden, um 21 % gegenüber 2019.

Den Statistiken der Republik Zypern zufolge nahm der Gesamthandelswert der über die Trennungslinie verbrachten Waren mit Begleitpapieren um 14 % ab und erreichte 4 693 898 EUR (gegenüber 5 464 237 EUR im Vorjahr).

Wenngleich dies nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fällt, sei erwähnt, dass der Wert des Warenverkehrs aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen in den Nordteil Zyperns nach den Zahlen der zyprischen Industrie- und Handelskammer (CCCI) um rund 7 %, nämlich von 748 237 EUR im Jahr 2019 auf 694,281 EUR im Jahr 2020, gesunken ist. Der Warenverkehr aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen in den Nordteil Zyperns entsprach 14,8 % des in die umgekehrte Richtung abgewickelten Handels (13,7 % im Jahr 2019).

Die türkisch-zyprische Gemeinschaft wendet weiterhin ein Handelssystem an, das die Einschränkungen der Verordnung im Prinzip „widerspiegelt“. Der Schutz lokaler Wirtschaftsbetriebe wird von den türkisch-zyprischen Interessenträgern als Hauptgrund angegeben. Darüber hinaus können Waren aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen nur dann in den Nordteil Zyperns verbracht werden, wenn eine „Einfuhrlizenz“ erteilt wurde. Dieses Handelssystem wird jedoch nicht immer konsequent angewandt.

2.2.    Art der Waren

2020 blieb die Art der gehandelten Produkte weitgehend gleich. Kunststoffprodukte waren weiterhin die meistgehandelten Waren, gefolgt von Frischfisch, Baustoffen und vorgefertigten Behältern. 13  

Neue Produkte, wie beispielsweise Handdesinfektionsmittel und Seife, sind hinzugekommen. 

2.3.    Hindernisse und Schwierigkeiten im Warenverkehr

Der Warenhandel über die Trennungslinie hinweg wurde durch die Schließung einiger Übergangsstellen und die Beschränkungen an anderen Übergangsstellen beeinträchtigt. Um den Handel weiterhin zu ermöglichen, richteten Händler aus beiden Gemeinschaften ein System des „kontaktlosen“ Handels ein, bei dem der Verkäufer die Waren in der Pufferzone zwischen den Übergangsstellen abstellten, von wo sie vom Käufer abgeholt wurden, der sie dann den Behörden der Republik Zypern zur Überprüfung vorlegte.

Andere Hindernisse für den Handel über die Trennungslinie hinweg bestehen nach wie vor, was nach Ansicht der Kommission und türkisch-zyprischer Marktteilnehmer einen Grund für das begrenzte Handelsvolumen darstellt.

Wie bereits in früheren Berichten festgestellt wurde 14 , ist das Problem der Überquerung der Trennungslinie in Richtung der von der Regierung kontrollierten Landesteile durch türkisch-zyprische Nutzfahrzeuge noch immer nicht gelöst, und bis heute können türkisch-zyprische Nutzfahrzeuge über 7,5 t die Trennungslinie nur passieren, wenn sie über in der Republik Zypern ausgestellte Fahrzeugpapiere verfügen, die die Anforderungen des Besitzstands uneingeschränkt erfüllen. Die Behörden der Republik Zypern haben der Kommission mitgeteilt, dass sie Bestimmungen erlassen haben, die türkischen Zyprern das Erlangen von Verkehrstauglichkeitsbescheinigungen und von Führerscheinen für Berufskraftfahrer erleichtern. Die Lösung dieses Problems würde erheblich zum Anstieg des Handelsvolumens beitragen, da sie den Warentransport erleichtern würde. Außerdem würde sie die Kontakte zwischen den zyprischen Marktteilnehmern stärken und so einen wichtigen Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen den beiden Volksgruppen leisten. Die Kommission wird weiterhin mit den Behörden der Republik Zypern und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zusammenarbeiten, um eine Lösung dieses Problems zu finden.

Wie in den Vorjahren berichtet, erlauben die Behörden der Republik Zypern wegen Bedenken der Gesundheitsbehörden hinsichtlich der Produktionsverfahren im Nordteil Zyperns keine Verbringung von verarbeiteten Lebensmitteln und von Lebensmittelkontaktmaterialien über die Trennungslinie. Die Kommission hat die Republik Zypern davon in Kenntnis gesetzt, dass die Verbringung dieser Produkte über die Trennungslinie nach dem geltenden Rechtsrahmen zulässig ist und nicht von den Behörden der Republik Zypern verboten werden sollte. Zwar können die Behörden an den Übergangsstellen Proben der Produkte zur Analyse gemäß den Bestimmungen der Verordnung nehmen, sie sollten aber nicht die Verbringung aller verarbeiteten Lebensmittel über die Trennungslinie verweigern. Die Kommission bedauert, dass während des Berichtszeitraums erneut keine Fortschritte bei der Lösung dieses Problems erzielt wurden. Nach wie vor ist die Kommission tief besorgt, ob die Verordnung im Hinblick auf verarbeitete Lebensmittel ordnungsgemäß durchgeführt wird, und wird diese Angelegenheit mit den Behörden der Republik Zypern weiterverfolgen.

Wie in den Vorjahren berichteten türkisch-zyprische Händler weiter über Schwierigkeiten, Läden in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen zu beliefern und dort für ihre Produkte und Dienstleistungen zu werben, wodurch der Handel erschwert wurde. Die Händler berichten nach wie vor, dass griechische Zyprer beim Kauf von türkisch-zyprischen Waren zurückhaltend sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Händler aus beiden Volksgruppen zahlreiche administrative Probleme überwinden müssen, wenn sie mit Angehörigen der jeweils anderen Volksgruppe Geschäftsbeziehungen eingehen möchten. So haben beispielsweise türkische Zyprer, die über die Trennungslinie hinweg Handelsbeziehungen unterhalten, Schwierigkeiten bei der Eröffnung von Bankkonten in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen. Wirtschaftsbeteiligten beider Seiten muss die Aufnahme von Handelsbeziehungen auf der Grundlage ihrer geschäftlichen Anforderungen freistehen.

2.4.    Warenschmuggel

Nach wie vor wird Warenschmuggel betrieben, was auf die Schwierigkeit zurückzuführen ist, irreguläre Übertritte der Trennungslinie zu kontrollieren.

2020 stellte die Republik Zypern 494 geschmuggelte Waren sicher (gegenüber 2315 im Vorjahr), was einem Rückgang von 79 % entspricht. Dieser Rückgang der Beschlagnahmen spiegelte den allgemeinen Rückgang des Personenverkehrs infolge der Pandemie wider. Der Schmuggel von Agrarerzeugnissen sowie von Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ist deutlich zurückgegangen. Auch die Menge an Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die von der Republik Zypern an der Trennungslinie beschlagnahmt wurde, hat abgenommen: 78 620 Zigaretten und 103 135 g Tabak zum Selbstdrehen (gegenüber 311 980 Zigaretten und 302 863 g im Vorjahr). Außerdem wurden 7660 Kartuschen für E-Zigaretten und 135 525 g Shisha-Tabak beschlagnahmt. Zu den anderen sichergestellten Waren zählten Alkohol, Pkw, Treibstoff, Medikamente und Pestizide. In sieben Fällen wurde vor dem Bezirksgericht ein Strafverfahren wegen Schmuggels eingeleitet. Fälle des Schmuggels kleiner Mengen von Zigaretten wurden normalerweise mit einer Verwaltungsstrafe und Beschlagnahme der Schmuggelware geahndet.

2020 verzeichneten die Behörden der Östlichen Hoheitszone auch eine Abnahme der Sicherstellungen von Schmuggelwaren in der Östlichen Hoheitszone: 138 Sicherstellungen gegenüber 653 im Jahr 2019 wurden vorgenommen.

Was die traditionelle Versorgung der türkisch-zyprischen Einwohner des Dorfes Pyla in der Pufferzone angeht (Artikel 4 Absatz 10 der Verordnung), so wurden die Mengen an Baustoffen, Fisch, Zigaretten usw. von der Verwaltung der Östlichen Hoheitszone überwacht und dokumentiert.

2.5.    Handelserleichterungen

Die Kommission suchte weiterhin nach Wegen, den Handel über die Trennungslinie hinweg zu verbessern.

Im Berichtszeitraum führte die Kommission Gespräche mit den Behörden der Republik Zypern. Sie führte außerdem Gespräche mit der türkisch-zyprischen Handelskammer über Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung über eine Übergangslösung für Halloumi/Hellim, die bis zur Wiedervereinigung Zyperns anzuwenden ist und die dank der Vermittlung von Präsident Juncker bei seinem Besuch in Zypern am 16. Juli 2015 zustande kam. Die Kommission unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um im Jahr 2021 entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Einige türkisch-zyprische Versender von Frischfisch hatten nach wie vor Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Fristen für tierärztliche Fischuntersuchungen an der Übergangsstelle Agios Dhometios.

Die Kommission ermutigt die Wirtschaftsteilnehmer, Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen, und begrüßt die Bemühungen der zyprischen Industrie- und Handelskammer sowie der türkisch-zyprischen Handelskammer.

2.6.    EU-Waren, die nach Durchfuhr durch die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in die Landesteile unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern zurückverbracht werden.

Den Angaben der Behörden der Republik Zypern zufolge wurden 1673 Stück Ware nach Durchfuhr durch die nicht von der Regierung kontrollierten Landesteile in die von der Regierung kontrollierten Landesteile zurückverbracht. Es wurde gemeldet, dass diese Warenbewegungen aufgrund der Beschränkungen an den Übergangsstellen abgenommen haben.

3.    SCHLUSSFOLGERUNGEN

Infolge der vorübergehenden Schließung bestimmter Übergangsstellen und der vorübergehenden Beschränkungen an anderen Übergangsstellen aufgrund der COVID-19-Pandemie ging die Zahl der Personen, die die Trennungslinie überquerten, im Jahr 2020 drastisch zurück. Die Kommission weist erneut darauf hin, dass vorübergehende Beschränkungen nur unter außergewöhnlichen Umständen angewandt werden dürfen, um auf Situationen zu reagieren, die die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit ernsthaft beeinträchtigen, und dass sie nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Darüber hinaus sollten vorübergehende Beschränkungen nur so lange gelten, wie die Umstände, die zu ihnen geführt haben, fortbestehen, und sie müssen jederzeit verhältnismäßig und mit den Anforderungen des Besitzstands vereinbar sein. Die Kommission wird diese Frage weiterhin sehr genau verfolgen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verhältnismäßig und mit dem Besitzstand vereinbar sind.

Die Zahl der Personen, die die Trennungslinie irregulär überquert haben, ist im Jahr 2020 zurückgegangen. Nach Ansicht der Republik Zypern stellt die irreguläre Migration aber dennoch ein ernstes Problem dar. 

2020 nahm der Wert des Handels über die Trennungslinie um 14 % ab und lag bei 4 693 898 EUR (gegenüber 5 464 237 EUR im Vorjahr), während der Wert der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt wurden, von 6 313 011 EUR auf 4 974 335 EUR, d. h. um 21 % zurückging. Kunststoffprodukte waren weiterhin die meistgehandelten Waren, gefolgt von Frischfisch, Baustoffen und vorgefertigten Behältern.

Die Zusammenarbeit zwischen der zyprischen Industrie- und Handelskammer und der türkisch-zyprischen Handelskammer wurde fortgeführt, um für beide Gemeinschaften wirtschaftliche Vorteile zu erreichen.

Die Beschränkungen an den Übergangsstellen stellten ein Handelshemmnis dar, das durch die Einführung des „kontaktlosen“ Handels teilweise abgemildert wurde. Ferner bestanden bestimmte weitere Handelshemmnisse fort. Die Republik Zypern genehmigte weiterhin nicht die Durchfahrt türkisch-zyprischer Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht über 7,5 t. Außerdem erlaubt die Republik Zypern wegen Bedenken der Gesundheitsbehörden hinsichtlich der Produktionsverfahren im Nordteil Zyperns nach wie vor keine Verbringung von verarbeiteten Lebensmitteln und von Lebensmittelkontaktmaterialien über die Trennungslinie. Die Kommission hat die Republik Zypern davon in Kenntnis gesetzt, dass die Verbringung dieser Produkte über die Trennungslinie nach dem geltenden Rechtsrahmen zulässig ist und nicht von den Behörden der Republik Zypern verboten werden sollte. Die Kommission bedauert, dass während des Berichtszeitraums erneut keine Fortschritte bei der Lösung dieses Problems erzielt wurden. Nach wie vor ist die Kommission tief besorgt, ob die Verordnung in Bezug auf verarbeitete Lebensmittel ordnungsgemäß durchgeführt wird, und wird diese Angelegenheit mit den Behörden der Republik Zypern weiterverfolgen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Verordnung weiterhin eine tragfähige Grundlage für den Übertritt von Personen und die Verbringung von Waren in die und aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen der Republik Zypern bildet, doch ist nach wie vor anzumerken, dass der Handel insgesamt einen geringen Umfang aufweist. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Beseitigung der in diesem Bericht erwähnten Handelshemmnisse zu einem bedeutenden Anstieg des Handels über die Trennungslinie beitragen könnte. Sie hofft, dass die Bemühungen der beiden Handelskammern zur Intensivierung der Kontakte zwischen den beiden Wirtschaftsgemeinschaften zu engeren wirtschaftlichen Bindungen führen werden.

Vor diesem Hintergrund setzt die Kommission für die wirksame Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates weiterhin auf die effektive Zusammenarbeit der Republik Zypern und der Hoheitszone. Die Kommission wird die Durchführung der Verordnung weiter überwachen.

(1)

   ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 128. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 685/2013 des Rates vom 15. Juli 2013 (ABl. L 196 vom 19.7.2013, S. 1).

(2)

   Siehe Erwägungsgrund 3 der Verordnung.

(3)

   Die Behörden der Republik Zypern führen keine Aufzeichnungen über die Rückkehr der griechischen Zyprer in die von der Regierung kontrollierten Landesteile bzw. über die Rückkehr der türkischen Zyprer in den Nordteil Zyperns.

(4)

     Report of the Secretary-General on UNFICYP [S/2020/682] 10. Juli 2020, Punkte 4 und 6. Report of the Secretary-General on UNFICYP [S/2021/4] 8. Januar 2021, Punkt 7.

(5)

   Staatsangehörige nach Ländern: Türkei: 465; Nigeria: 191; Kamerun: 132; Iran: 123; Pakistan: 106; andere: 1130.

(6)

   Staatsangehörige nach Ländern: Syrien: 588; Türkei: 227; Nigeria: 73; Pakistan: 39; Turkmenistan: 20; andere: 215.

(7)

     Report of the Secretary-General on UNFICYP [S/2021/4] 8. Januar 2021, Punkt 21.

(8)

     58 der 66 irregulären Migranten, die in der Östlichen Hoheitszone aufgegriffen wurden, beantragten Asyl und wurden den Behörden der Republik Zypern übergeben. Von diesen hatten fünf Personen eine Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Zypern, überquerten die Trennungslinie jedoch illegal, um COVID-19-Beschränkungen zu umgehen. Sie werden zur Gesamtzahl der Personen hinzugerechnet, die die Trennungslinie irregulär überschritten haben. Die Aufschlüsselung dieser Zahl nach Staatsangehörigkeit ist der Tabelle VII des Anhangs zu entnehmen. 

(9)

     Staatsangehörige Russlands: 13; Staatsangehörige der USA: 12.

(10)

   ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 940.

(11)

   In Artikel 4 Absatz 1 ist festgelegt, dass die Waren vollständig in den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, gewonnen oder hergestellt worden sein oder der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden sein müssen, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen in Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, vorgenommen worden sein muss.

(12)

   Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission vom 10. August 2004 (ABl. L 272 vom 20.8.2004, S. 3).

(13)

   Anhang, Tabelle IV.

(14)

     Siehe u. a. neunter, zehnter, elfter, zwölfter, dreizehnter, vierzehnter, fünfzehnter und sechzehnter Jahresbericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage. 

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Brüssel, den 2.6.2021

COM(2021) 273 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DEN RAT

Siebzehnter Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ergebende Lage


TABELLE I:

Tabellarische Übersicht mit einer Zusammenfassung der Monatsberichte der türkisch-zyprischen Handelskammer gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission (Angaben in EUR)

Gehandelte Produkte

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

Insgesamt

Tierische/pflanzliche Fette und Öle und ihre Spaltungserzeugnisse; genießbare verarbeitete Fette; tierische oder pflanzliche Wachse

28 120

27 750

0

0

0

45 140

17 760

19 980

17 760

38 480

0

8 880

203 870,00

Baumaterial/Baustoffe (Erzeugnisse aus Stein, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichem Material; Keramikprodukte; Glas und Glaswaren)

71 878,39

55 492,49

16 603,76

0

54 561,88

37 732,77

82 415,77

56 652,96

83 635,92

45 462,6

75 105,91

33 935,01

613 477,46

Unedle Metalle und Erzeugnisse aus unedlen Metallen

1 154,6

26 007,47

8 550

0

0

1 391

6 726

7 800

2 290

18 722,05

1 590,71

1 061,88

75 293,71

Schuhe, Gamaschen u. Ä.; Teile solcher Erzeugnisse

1 200

1 200

0

0

0

8 880

3 370

1 335

2 965

2 710

1 995

0

23 655

Elektrische Maschinen und Geräte und Teile davon; Maschinen und mechanische Geräte

0

0

0

0

0

0

13 180

0

0

3 520

500

0

17 200

Verschiedene Fertigwaren einschließlich Möbel

128 090,06

109 792,24

60 807,25

0

31 680

131 844,14

175 044,51

96 092,31

116 312,82

123 782,5

154 977,32

179 564,5

1 307 987,65

Frischer Fisch

76 337

88 894,5

41 225,5

0

0

26 866,5

92 033

82 482,55

79 804,2

76 077,5

42 676,5

27 169

633 566,25

Kunststoffprodukte

113 626,14

150 385,97

117 678,98

5 877,94

157 602,09

120 527,47

150 380,05

176 114,39

182 964,06

117 946,14

116 995,8

101 157,82

1 511 256,85

Rückstände und Abfälle aus der Lebensmittelindustrie    

386,00

-

-

470,00

470,00

-

1 800,00

-

-

-

-

709,00

3 835,00

Chemische Produkte

6 772,9

10 658,24

9 283,8

0

1 702

0

6 477,8

9 714,46

15 861,42

15 366,9

12 720,94

16 851,66

105 410,12

Papiererzeugnisse

1 514,4

2 750,52

0

0

0

0

0

0

1 283,04

0

2 368,8

0

7 916,76

Textilwaren

7 242

11 795

940

0

4 980

0

0

1 800

0

0

0

485

27 242

Pflanzliche Erzeugnisse

11 120

202 030

133 020

0

0

0

41 200

12 150

16 400

8 300

13 000

6 000

443 220

Holz und Holzwaren

2 456

0

0

0

0

0

0

243

480

810

0

250

4 239

Insgesamt

449 511,49

686 756,43

388 109,29

5 877,94

250 525,97

372 381,88

588 587,13

464 364,67

519 756,46

451 177,69

421 930,98

375 354,87

4 974 334,80

Quelle: Türkisch-zyprische Handelskammer

   

   

TABELLE II:

Von den Behörden der Republik Zypern für 2020 gemeldeter Wert der über die Trennungslinie verbrachten Waren in EUR

Insgesamt  

Januar

422 666

Februar

526 394

März

365 782

April

5 878

Mai

225 049

Juni

291 334

Juli

633 717

August

428 779

September

548 201

Oktober

417 579

November

419 956

Dezember

408 560

INSGESAMT

4 693 898

Quelle: Tabelle basierend auf Daten der Abteilung für Zölle und Verbrauchsteuern Zyperns

TABELLE III:

Wert der über die Trennungslinie verbrachten Waren und Wert der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt wurden (für 2020)

Quelle

- Für den Wert der Waren, für die Begleitdokumente ausgestellt wurden: Türkisch-zyprische

Handelskammer

- Für den Wert der über die Trennungslinie verbrachten Waren: Abteilung für Zölle und Verbrauchsteuern Zyperns

TABELLE IV:

Meistgehandelte Waren im Jahr 2020 in EUR

Kunststoffprodukte

1 429 604,66

30 %

Baumaterialien/Stein/Mosaik, Marmor und Granit

1 274 485,85

27 %

Frischer Fisch

626 381,25

13 %

Möbel

550 948,47

12 %

Schrott/Abfall  

236 529,00

5 %

Matratzen

188 830,80

4 %

Kartoffeln

194 570,20

4 %

Obst und Gemüse, außer Kartoffeln

24 885,70

1 %

Sonstiges

167 661,70

4 %

Insgesamt

4 693 898

100 %

Quelle: Tabelle basierend auf Daten der Abteilung für Zölle und Verbrauchsteuern Zyperns

TABELLE V:

Entwicklung der Anzahl der Begleitdokumente, die für die meistgehandelten Waren im Jahr 2020 ausgestellt wurden (höchster Wert)

Quelle: Grafik basierend auf Daten über ausgestellte Begleitdokumente, die bei der türkisch-zyprischen Handelskammer eingegangen sind

TABELLE VI:

Griechisch-zyprischer und türkisch-zyprischer Personen- und Fahrzeugverkehr an den Übergangsstellen gemäß Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates

(1.1.2020 – 31.12.2020)

MONAT

PERSONENVERKEHR

FAHRZEUGVERKEHR

GRIECHISCHE ZYPRER

TÜRKISCHE ZYPRER

INSGESAMT

GR.-ZYPR.

FAHRZEUGE

TÜRK.-ZYPR. FAHRZEUGE

INSGESAMT

01 / 2020

157 835

104 741

262 576

85 816

42 125

127 942

02 / 2020

135 548

107 300

242 848

74 615

41 539

116 154

03 / 2020

34 924

25 909

60 833

20 418

12 287

32 705

04 / 2020

13

10

23

5

2

7

05 / 2020

18

13

31

6

1

7

06 / 2020

1 044

5 308

6 352

769

3 345

4 114

07 / 2020

9 878

22 000

31 878

6 371

13 448

19 819

08 / 2020

13 873

17 411

31 284

9 230

10 496

19 726

09 / 2020

14 408

31 191

45 599

9 356

15 928

25 284

10 / 2020

15 524

29 962

45 486

10 002

16 388

26 390

11 / 2020

9 667

25 531

35 198

6 118

13 763

19 881

12 / 2020

4 985

12 994

17 979

3 029

7 447

10 476

INSGESAMT

397 717

382 370

780 087

225 735

176 769

402 504

Quelle: CYPOL

TABELLE VII:

Staatsangehörigkeit

Zahl der irregulären Migranten, die nach Überquerung der Trennungslinie aufgegriffen wurden 1  

(1.1.2020 – 31.12.2020)

Syrien

1 323

Kamerun

611

Bangladesch

438

Pakistan

433

Jordanien

407

Nigeria

357

Kongo

230

Demokratische Republik Kongo

181

Sierra Leone

123

Guinea

106

Somalia

90

Libanon

79

Türkei

77

Ägypten

66

Iran

61

Russland

37

Palästina 2

36

Indien

34

Kasachstan

22

Irak

20

Georgien

20

Côte d’Ivoire

19

China (einschließlich Hongkong)

15

Nepal

15

Sri Lanka

11

Gambia

10

Vietnam

9

Jemen

8

Ghana

7

Ukraine

7

Togo

6

Afghanistan

6

Guyana

6

Komoren

5

Belarus

5

Saudi-Arabien

4

Oman

4

Armenien

4

Äthiopien

3

Turkmenistan

3

Burundi

3

Senegal

3

Liberia

3

Ruanda

3

Mali

2

Serbien

2

Israel

2

Haiti

1

Marokko

1

Usbekistan

1

Algerien

1

Südafrika

1

Libyen

1

Brasilien

1

INSGESAMT

4 923

Quelle: CYPOL

(1)

In diesen Zahlen sind sowohl die 4857 irregulären Migranten berücksichtigt, die in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen aufgegriffen wurden, als auch die 66 irregulären Migranten, die in der Hoheitszone aufgegriffen wurden.

(2)

Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.

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