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Document 52020DC0519

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2020

COM/2020/519 final

Brüssel, den 20.5.2020

COM(2020) 519 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2020


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2020

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum an, mit der das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2020 eingeleitet wurde. Dabei wurde der am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte gebührend Rechnung getragen. Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Niederlande als einer der Mitgliedstaaten genannt wurden, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission ferner eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an.

(2)Der Länderbericht Niederlande 2020 3 wurde am 26. Februar 2020 veröffentlicht. Darin werden die Fortschritte der Niederlande bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 4 , bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung ihrer nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet. Im Länderbericht wurde außerdem eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vorgenommen, deren Ergebnisse ebenfalls am 26. Februar 2020 veröffentlicht wurden. Die Kommission gelangte aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in den Niederlanden makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Vor allem die hohe private Verschuldung und der hohe Leistungsbilanzüberschuss bewirken Ungleichgewichte mit grenzüberschreitenden Auswirkungen.

(3)Am 11. März 2020 wurde der COVID-19-Ausbruch von der Weltgesundheitsorganisation offiziell zur weltweiten Pandemie erklärt. Diese hat eine öffentliche Gesundheitskrise mit weitreichenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaften und Volkswirtschaften verursacht. Sie setzt die nationalen Gesundheitssysteme unter erheblichen Druck, unterbricht die globalen Lieferketten, verursacht Volatilität an den Finanzmärkten, führt zu Schocks bei der Verbrauchernachfrage und zieht eine Vielzahl von Branchen in Mitleidenschaft. Sie bedroht die Arbeitsplätze und Einkommen der Menschen und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Folgen des durch sie verursachten schweren wirtschaftlichen Schocks sind in der Europäischen Union bereits stark spürbar. Am 13. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung 5 angenommen, in der zu einer koordinierten wirtschaftlichen Reaktion unter Einbeziehung aller Akteure auf nationaler und auf Unionsebene aufgerufen wird.

(4)Mehrere Mitgliedstaaten haben den Notstand ausgerufen oder Notmaßnahmen eingeführt. Jede Notmaßnahme muss unbedingt verhältnismäßig, notwendig und zeitlich begrenzt sein und europäischen wie internationalen Standards entsprechen. Sie sollten demokratischer Kontrolle und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

(5)Am 20. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts 6 angenommen. Die in Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sowie in Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 enthaltene Klausel erleichtert die Koordinierung der Haushaltspolitik in Zeiten eines schweren Konjunkturabschwungs. In ihrer Mitteilung legte die Kommission dem Rat dar, dass die Bedingungen für die Aktivierung der Klausel angesichts des schweren Konjunkturabschwungs, der infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu erwarten ist, ihrer Auffassung nach erfüllt seien. Am 23. März 2020 schlossen sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten dieser Einschätzung der Kommission an. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel ermöglicht eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel unter der Voraussetzung, dass die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dadurch nicht gefährdet wird. Für Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente unterliegen, kann der Rat auf Empfehlung der Kommission zudem einen überarbeiteten haushaltspolitischen Kurs festlegen. Die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts werden durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel nicht ausgesetzt. Die Klausel gestattet es den Mitgliedstaaten, von den normalerweise geltenden Haushaltsvorgaben abzuweichen, ermöglicht der Kommission und dem Rat aber zugleich die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen des Pakts.

(6)Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und zu kontrollieren, die Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme zu stärken, die sozioökonomischen Folgen durch Unterstützung von Unternehmen und Haushalten abzumildern und mit Blick auf die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit für angemessenen Gesundheitsschutz und angemessene Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Europäische Union sollte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in vollem Umfang nutzen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu unterstützen. Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten und die Europäische Union gemeinsam die für eine Rückkehr zu normal funktionierenden Gesellschaften und Volkswirtschaften und nachhaltigem Wachstum nötigen Maßnahmen erarbeiten, wobei insbesondere auch dem ökologischen und dem digitalen Wandel Rechnung getragen und sämtliche Lehren aus der Krise gezogen werden sollten.

(7)Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, wie flexibel der Binnenmarkt auf Ausnahmesituationen reagieren kann. Damit die wirtschaftliche Erholung rasch und reibungslos eingeleitet und der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wiederhergestellt werden können, müssen die außergewöhnlichen Maßnahmen, die das normale Funktionieren des Binnenmarkts verhindern, jedoch aufgehoben werden, sobald sie nicht mehr unerlässlich sind. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass im Gesundheitssektor Krisenvorsorgepläne benötigt werden, die insbesondere auch bessere Beschaffungsstrategien, diversifizierte Lieferketten und strategische Reserven an wesentlichen Gütern beinhalten. Diese Faktoren sind für die Ausarbeitung umfassenderer Krisenvorsorgepläne von zentraler Bedeutung.

(8)Die einschlägigen Rahmenvorschriften 7 wurden vom Unionsgesetzgeber bereits geändert, damit die Mitgliedstaaten alle nicht abgerufenen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds dafür einsetzen können, die beispiellosen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen. Diese Änderungen werden größere Flexibilität sowie einfachere und straffere Verfahren ermöglichen. Um den Liquiditätsdruck zu verringern, können die Mitgliedstaaten im Rechnungsjahr 2020-2021 bei Mitteln aus dem Unionshaushalt außerdem einen Kofinanzierungssatz von 100 % in Anspruch nehmen. Die Niederlande werden ermutigt, diese Möglichkeiten auszuschöpfen, um die am stärksten betroffenen Personen und Wirtschaftszweige zu unterstützen.

(9)Am 28. April 2020 übermittelten die Niederlande ihr nationales Reformprogramm 2020 und am 29. April 2020 ihr Stabilitätsprogramm 2020. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)Die Niederlande unterliegen gegenwärtig der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der Schuldenregel.

(11)In ihrem Stabilitätsprogramm 2020 geht die Regierung für 2020 von einer Verschlechterung des Gesamtsaldos, d. h. von einem Überschuss von nur 0,1 % des BIP aus, während 2019 noch ein Überschuss von 1,7 % des BIP verzeichnet worden war. Im Jahr 2023 soll der Überschuss auf 0,0 % des BIP zurückgehen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote, die 2019 auf 48,6 % des BIP gesunken war, dürfte dem Stabilitätsprogramm 2020 zufolge im Jahr 2020 weiter auf 46,3 % des BIP zurückgehen. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrundeliegende makroökonomische Szenario erscheint jedoch nicht mehr realistisch, und eine erhebliche Zahl der von den Niederlanden als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie angekündigten Maßnahmen wird im Programm nicht berücksichtigt. Die Frühjahrsmitteilung zum Haushaltplan 8 enthält eine Aktualisierung der Haushaltsprojektionen. Der Mitteilung zufolge soll sich der Gesamtsaldo des Staates 2020 auf ein Defizit von 11,8 % des BIP verschlechtern, und die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte 2020 auf 65,2 % des BIP ansteigen. Die Aussichten für die Gesamtwirtschaft und den Haushalt sind wegen der COVID-19-Pandemie mit großer Unsicherheit behaftet.

(12)In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie haben die Niederlande im Rahmen eines koordinierten Ansatzes der Union haushaltspolitische Maßnahmen verabschiedet, um die Kapazität ihres Gesundheitssystems zu erhöhen, die Pandemie einzudämmen und besonders betroffene Menschen und Wirtschaftszweige zu unterstützen. Dem Stabilitätsprogramm 2020 und der Frühjahresmitteilung zum Haushaltsplan zufolge belaufen sich diese haushaltspolitischen Maßnahmen auf 2,7 % des BIP. Die Maßnahmen beinhalten eine Stärkung der Gesundheitsversorgung, Soforthilfe für notleidende Wirtschaftszweige sowie Einkommensunterstützung für Selbstständige und Arbeitnehmer. Zusätzlich dazu haben die Niederlande Maßnahmen angekündigt, die sich zwar nicht unmittelbar auf den Haushalt auswirken, aber zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen beitragen werden. Diese Maßnahmen umfassen Körperschaftsteuerstundungen (4,6 % bis 5,9 % des BIP) und Darlehensgarantien (1,8 % des BIP). Insgesamt stehen die von den Niederlanden ergriffenen Maßnahmen mit den Leitlinien der Kommissionsmitteilung über eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Einklang. Werden diese Maßnahmen vollständig umgesetzt und wird die Haushaltspolitik danach, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, erneut auf die mittelfristige Erreichung einer vorsichtigen Haushaltslage ausgerichtet, wird dies mittelfristig zur Erhaltung tragfähiger öffentlicher Finanzen beitragen.

(13)Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission dürfte sich der gesamtstaatliche Haushaltssaldo der Niederlande unter der Annahme einer unveränderten Politik 2020 auf -6,3 % des BIP und 2021 auf -3,5 % des BIP belaufen. Die Differenz von 5,5 Prozentpunkten zwischen der Prognose der Frühjahresmitteilung zum Haushaltsplan und der Kommissionsprognose beruht auf einer unterschiedlichen Verbuchung der Steuerstundungen (4,6 % bis 5,9 % des BIP), die in der Kommissionsprognose nicht als Einnahmenrückgang im Jahr 2020 verbucht werden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird den Projektionen zufolge 2020 bei 62,1 % des BIP und 2021 bei 57,6 % des BIP liegen.

(14)Angesichts der für 2020 geplanten Überschreitung der Defizitgrenze von 3 % des BIP durch die Niederlande hat die Kommission am 20. Mai 2020 einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags veröffentlicht. Die darin enthaltene Analyse legt insgesamt nahe, dass das im Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 festgelegte Defizitkriterium nicht erfüllt ist.

(15)Nach einem kräftigen Wachstum in den letzten Jahren hat die COVID-19-Pandemie der in sechs aufeinanderfolgenden Jahren zu beobachtenden wirtschaftlichen Expansion in den Niederlanden ein jähes Ende gesetzt. In diesem Jahr dürfte die niederländische Wirtschaft ihren größten Abschwung in der Nachkriegsgeschichte des Landes erleben. Mit Ausnahme des Verbrauchs der öffentlichen Hand dürften in diesem Jahr alle Nachfragekomponenten drastisch zurückgehen, wobei für das zweite Quartal eine Talsohle in der Wirtschaftstätigkeit erwartet wird. Im Jahr 2021 wird sich die Wirtschaft wahrscheinlich wieder mit einer Geschwindigkeit erholen, die deutlich über dem Trendwachstum liegt; dies spiegelt eine allmähliche Normalisierung der Wirtschaftstätigkeit und die Erholung der Binnennachfrage und des Welthandels ausgehend von einem schwachen Niveau wider. Die Tätigkeitsniveaus dürften jedoch unter denen des Jahres 2019 bleiben. Gemäß der Kommissionsprognose dürfte die Arbeitslosigkeit insbesondere aufgrund der angeordneten Geschäftsschließungen und des plötzlichen allgemeinen Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit 2020 auf 5,9 % steigen, 2021 aber wieder auf 5,3 % zurückgehen. Beschäftigungsschutzmaßnahmen, insbesondere die befristete Notfallüberbrückungsmaßnahme für nachhaltige Beschäftigung und zusätzliche Einkommensunterstützung für Selbstständige, dürften dazu beitragen, den Beschäftigungsrückgang abzuschwächen. Dennoch dürfte sich die Verschlechterung des Arbeitsmarktes in den kommenden Monaten beschleunigen, da Unternehmen in stark betroffenen Sektoren sich unweigerlich von Arbeitskräften trennen werden, insbesondere von Arbeitnehmern mit flexiblen und befristeten Verträgen.

(16)Als Reaktion auf die unvermittelten wirtschaftlichen Auswirkungen und das Schwinden der Nachfrage in bestimmten Wirtschaftszweigen hat die niederländische Regierung ein umfassendes Paket von Notfallmaßnahmen verabschiedet, das dazu beitragen soll, strukturelle Schäden von der Wirtschaft abzuwenden. Diese entschlossene politische Reaktion zielt auf die am stärksten von der Krise betroffenen Bereiche ab; sie konzentriert sich auf den Beschäftigungsschutz und die Kaufkraft der privaten Haushalte, den direkten finanziellen Ausgleich für stark betroffene Wirtschaftsbereiche sowie auf Steueraufschub und Kreditgarantien zur Förderung des Kreditflusses an den privaten Sektor. Damit soll verhindert werden, dass vorübergehende Liquiditätsprobleme zu Insolvenzen führen. Darüber hinaus dürften automatische Stabilisatoren dazu beitragen, das Ausmaß des Abschwungs abzuschwächen. Die niederländische Zentralbank hat die systemischen Kapitalpuffer für die größten Banken herabgesetzt und verschiebt eine Maßnahme zur Einführung einer Risikogewichtungsuntergrenze für Hypotheken, wodurch Bankkapital freigesetzt wird und Banken in die Lage versetzt werden, ihre Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen deutlich auszuweiten.

(17)Das niederländische Gesundheitssystem schneidet im Hinblick auf seinen Beitrag zum allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung und die Gewährleistung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten vergleichsweise gut ab. Im Rahmen der unmittelbaren Reaktion auf die Krise haben die Niederlande eine Kontrollstrategie mit allgemeinen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingeführt und maßgeschneiderte Maßnahmen zur Finanzierung des Gesundheitswesens verabschiedet. Dennoch hat der COVID-19-Ausbruch die Resilienz des Gesundheitssystems auf die Probe gestellt. In diesem Zusammenhang sind bereits bestehende Bedenken in den Vordergrund gerückt. Mit Blick auf die Arbeitskräftekapazitäten wäre es günstig, wenn bestehende Engpässe, insbesondere bei Krankenschwestern und Krankenpflegern und im Bereich der medizinischen Grundversorgung, behoben würden. Die allgemeine Governance der Gesundheitssysteme und ihre Fähigkeit, eine integrierte Dienstleistungserbringung über die gesamte Versorgungskette hinweg zu gewährleisten, könnten durch eine weitere Stärkung der Daten-Governance und einen verstärkten Einsatz elektronischer Gesundheitsdienste verbessert werden. Der COVID-19-Ausbruch hat somit deutlich gemacht, dass die Resilienz und die Krisenvorsorge des Gesundheitssystems durch Bewältigung dieser strukturellen Herausforderungen weiter verbessert werden müssen.

(18)Während sich der Arbeitsmarkt 2019 und Anfang 2020 weiter verbessert hat und insgesamt gut dastand, hat die COVID-19-Krise das Wirtschaftswachstum verringert und dürfte zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit führen. Es wurden eine Reihe beispielloser wirtschaftlicher Maßnahmen ergriffen, um die Arbeitsplätze und die Existenzgrundlagen der Menschen zu schützen und die Auswirkungen auf Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen so gering wie möglich zu halten. Mit Blick auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen können Arbeitgeber, die aufgrund der Krise Einnahmeneinbußen in Höhe von mindestens 20 % erwarten, eine Zulage (je nach Höhe der Umsatzeinbußen bis zu 90 % der Lohnsumme des Unternehmens) beantragen, die es ihnen ermöglicht, die Löhne ihrer Arbeitnehmer für drei Monate zu zahlen. Selbstständige werden die Möglichkeit haben, über ein beschleunigtes Verfahren eine zusätzliche Einkommensunterstützung bis zur Höhe des sozialen Mindestlohns zu beantragen, die ihnen dabei hilft, ihre Lebenshaltungskosten für einen Zeitraum von drei Monaten zu bestreiten.

(19)Die Abmilderung der beschäftigungsspezifischen und sozialen Folgen der Krise für die am stärksten Betroffenen sollte Teil der Strategie für die wirtschaftliche Erholung sein. Trotz des Maßnahmenpakets zur Erhaltung von Arbeitsplätzen hat die Krise Menschen in einer ungünstigeren Arbeitsmarktposition und/oder in einer prekären sozialen Lage besonders hart getroffen. Die Arbeitslosigkeit ist gestiegen, insbesondere bei Personen mit flexiblen Arbeitsverträgen, wie etwa jungen Menschen, Leiharbeitnehmern und Menschen mit Migrationshintergrund. Die COVID-19-Krise hat auch erhebliche Herausforderungen in Bezug auf den Zugang zu einem angemessenen Sozialschutz für Selbstständige aufgezeigt, die in Bezug auf Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Rente besonders häufig unterversichert (oder überhaupt nicht versichert) sind.

(20)Die besonders auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtete und in Form von Darlehen und Garantien gewährte Liquiditätshilfe für Unternehmen ist von großer Bedeutung. Die Verteilung der Liquiditätshilfen auf die einzelnen Unternehmen muss nun von den Intermediären unter Wahrung von deren Resilienz wirksam und rasch umgesetzt werden. Die Möglichkeit des Aufschubs der Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen und die Beschleunigung vertraglicher Zahlungen durch die öffentliche Hand können dazu beitragen, den Cashflow kleiner und mittlerer Unternehmen weiter zu verbessern. Neu gegründete Start-ups und Scale-ups benötigen unter Umständen besondere Unterstützung, z. B. in Form von Beteiligungen öffentlicher Einrichtungen und von Anreizen für Risikokapitalfonds, ihre Investitionen in diese Unternehmen aufzustocken. Dies kann möglicherweise dazu beitragen, Notverkäufe strategisch wichtiger europäischer Unternehmen zu verhindern. Wie nach dem Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen 9 unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sollte eine Unterstützung in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln für alle Unternehmen 10 möglich sein, und nicht nur für diejenigen, die der Definition der Kommission 11 für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Es sollten auch weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um Privatpersonen und Unternehmen Zugang zu effizienten digitalen öffentlichen Dienstleistungen zu bieten.

(21)Um die wirtschaftliche Erholung zu begünstigen, wird es wichtig sein, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen, auch durch entsprechende Reformen, zu fördern. Durch gezielte politische Maßnahmen, u. a. durch Investitionen in Wirtschaftszweige, die die besten Aussichten bieten, das Potenzialwachstum für die Wirtschaft insgesamt zu steigern, könnte ein Beitrag dazu geleistet werden, die durch die aktuelle Krise dringlicher gewordenen Herausforderungen anzugehen. Insbesondere Investitionen in FuE im Rahmen der auftragsspezifischen Spitzensektoren- und Innovationspolitik 12 und in Humankapital können dazu beitragen, das langfristige Produktivitätswachstum zu fördern und eine starke Innovationskapazität zu wahren. Dies gilt insbesondere für Start-ups, Scale-ups und innovative KMU, die für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung sind. Investitionen in Initiativen aus dem Klimaabkommen und dem nationalen Energie- und Klimaplan der Niederlande, die auf die Bekämpfung des Klimawandels und die Förderung der Energiewende abzielen, können einen wichtigen Beitrag zu umfassenderen gesellschaftlichen Zielen leisten, einschließlich der Notwendigkeit, ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaftswachstum zu gewährleisten. Auch wenn die Niederlande bei der Dekarbonisierung ihres Verkehrssektors eine Vorreiterrolle einnehmen, liegt die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor unter dem EU-Durchschnitt. Schließlich sind Investitionen in neuen Wohnraum erforderlich, um die derzeitige Wohnungsnot zu verringern. Die Programmplanung des Fonds für einen gerechten Übergang für den Zeitraum 2021-2027 könnte den Niederlanden dabei helfen, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts genannten Regionen einige der mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft verbundenen Herausforderungen anzugehen und so diesen Fonds optimal zu nutzen.

(22)Technische und digitale Kompetenzen und qualifizierte Fachkräfte sind für die Innovationsfähigkeit der niederländischen Wirtschaft und für ein nachhaltiges und breitenwirksames Produktivitätswachstum von zentraler Bedeutung. Investitionen in grundlegende und/oder digitale Kompetenzen sowie in allgemeine und berufliche Bildung einschließlich Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für alle sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern, insbesondere mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen am Rande des Arbeitsmarktes (einschließlich Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen) zu stärken, und gleichzeitig Chancengleichheit und aktive Inklusion zu fördern.

(23)Wenngleich die Niederlande Schritte zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanungspraktiken unternommen haben, indem sie zuvor vereinbarte internationale und europäische Maßnahmen umgesetzt haben, deutet das große Volumen der über die Niederlande geleisteten Dividenden-, Lizenzgebühr- und Zinszahlungen darauf hin, dass die Steuervorschriften des Landes von Unternehmen genutzt werden, um aggressive Steuerplanung zu betreiben. Ein Großteil der ausländischen Direktinvestitionen wird von „Zweckgesellschaften“ gehalten. Da auf ins Ausland fließende (also von EU-Ansässigen an in Drittstaaten Ansässige geleistete) Lizenzgebühr- und Zinszahlungen keine Quellensteuern erhoben werden, fallen diese Zahlungen möglicherweise vollständig durch das Steuerraster, wenn sie auch im Empfängerland nicht besteuert werden. Die kürzlich verabschiedete Reform, die die Erhebung von Quellensteuern auf Lizenzgebühr- und Zinszahlungen im Falle von Missbrauch oder von Zahlungen in Niedrigsteuergebiete vorsieht und ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt werden soll, ist ein positiver Schritt zur Eindämmung aggressiver Steuerplanung. Die Wirksamkeit der Reform sollte aufmerksam überwacht werden.

(24)Eine Reihe niederländischer Finanzinstitute war in jüngster Zeit an Geldwäsche beteiligt. Diese Fälle machen deutlich, dass trotz der jüngsten Bemühungen die Beaufsichtigung der Finanzinstitute weiter gestärkt werden muss und in Geldwäschefällen Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgung erforderlich sind. Vom Finanzsektor abgesehen stellen auch die Offenheit der niederländischen Wirtschaft für ausländische Direktinvestitionen und die komplexen rechtlichen Strukturen des Landes ein erhebliches Geldwäscherisiko dar. Die Diskrepanz zwischen dem geringen Umfang der Meldung ungewöhnlicher Transaktionen durch Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften und Steuerberater und ihrer hohen Risikoexponierung macht eine angemessene Aufsicht erforderlich. Angesichts der umfangreichen komplexen rechtlichen Strukturen ist ein reibungslos funktionierendes Register wirtschaftlicher Eigentümer von entscheidender Bedeutung, um den Missbrauch der Strukturen zu verhindern, doch bislang ist das Register noch nicht eingerichtet worden.

(25)Während die vorliegenden Empfehlungen in erster Linie auf die Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung abzielen, ging es bei den vom Rat am 9. Juli 2019 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen 2019 auch um Reformen, die für die Bewältigung mittel- bis langfristiger struktureller Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung sind. Diese sind nach wie vor relevant, weswegen ihre Einhaltung im nächstjährigen Semesterzyklus weiterverfolgt werden wird. Dies gilt auch für Empfehlungen zu investitionsbezogenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Letztere sollten bei der strategischen Planung kohäsionspolitischer Mittel nach 2020 berücksichtigt werden, also auch bei Maßnahmen zur Abfederung der Krise und bei Exit-Strategien.

(26)Das Europäische Semester bildet den Rahmen für eine kontinuierliche wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung innerhalb der Union, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen kann. Die Mitgliedstaaten haben in ihren nationalen Reformprogrammen 2020 eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung gezogen. Indem die Niederlande die nachstehenden Empfehlungen vollständig umsetzen, werden sie Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen und zu den gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit in der Europäischen Union beitragen.

(27)Eine enge Koordinierung zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion ist für eine rasche Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung. Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollten die Niederlande – auch unter Berücksichtigung der politischen Leitlinien der Euro-Gruppe – sicherstellen, dass ihre Politik weiterhin mit den Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet im Einklang steht und mit der Politik der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets abgestimmt wird.

(28)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Niederlande umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2020 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2020 und das nationale Reformprogramm 2020 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an die Niederlande gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in den Niederlanden berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union bewertet.

(29)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2020 geprüft; seine Stellungnahme hierzu 13 spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(30)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2020 und das Stabilitätsprogramm 2020 geprüft. In den vorliegenden Empfehlungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Bekämpfung der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung den ersten notwendigen Schritt für die Korrektur von Ungleichgewichten darstellen. Die Empfehlungen, die sich direkt auf die von der Kommission nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichte beziehen, spiegeln sich in der nachstehenden Empfehlung 3 wider –

EMPFIEHLT, dass die Niederlande 2020 und 2021

1.im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre anschließende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, ihre Haushaltspolitik darauf abstellen, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen erhöhen; die Resilienz des Gesundheitssystems stärken, unter anderem durch die Beseitigung des bestehenden Mangels an Gesundheitspersonal und den verstärkten Einsatz einschlägiger elektronischer Gesundheitsdienste;

2.die beschäftigungsspezifischen und sozialen Folgen der Krise abmildern und einen angemessenen Sozialschutz für Selbstständige fördern;

3.durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorziehen und private Investitionen fördern, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen; verstärkt in den ökologischen und digitalen Wandel investieren, insbesondere in die Entwicklung digitaler Kompetenzen, nachhaltige Infrastruktur und saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung sowie in auftragsspezifische Forschung und Innovation;

4.Maßnahmen ergreifen, um – insbesondere durch Umsetzung der angenommenen Maßnahmen und Gewährleistung ihrer Wirksamkeit – umfassend gegen Mechanismen des Steuersystems vorzugehen, die eine aggressive Steuerplanung, insbesondere über ins Ausland fließende Zahlungen, erleichtern; eine wirksame Überwachung und Durchsetzung des Rahmens zur Geldwäschebekämpfung gewährleisten.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    SWD(2020) 518 final.
(4)    ABl. C 301 vom 5.9.2019, S. 117.
(5)    COM(2020) 112 final.
(6)    COM(2020) 123 final.
(7)    Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) (ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5) und Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1).
(8)    Mitteilung zum Haushaltsplan 2020 (Voorjaarsnota 2020), in der 2. Kammer von Finanzminister W. Hoekstra am 25. April 2020 zur Überprüfung eingereicht.
(9)    ABl. C 91I vom 20.3.2020, S. 1.
(10)    Auch für Start-ups und Scale-ups mit wettbewerbsfähigen Geschäftsmodellen, deren Cashflow jedoch durch COVID-19 negativ beeinflusst wird.
(11)    COM(2020) 150 final.
(12)    Dieser neue politische Ansatz zielt darauf ab, die Investitionen in FuE weiter anzukurbeln, um die langfristigen Ziele in Bezug auf die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen zu erreichen, die in vier „Aufträgen“ zusammengefasst sind: i) Energiewende und Nachhaltigkeit, ii) Landwirtschaft, Wasser und Lebensmittel, iii) Gesundheit und Pflege sowie iv) Sicherheit. Der Ansatz wird als Schlüsselpriorität für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen angesehen (Wirtschaftsministerium (EZK) (2018), Kamerbrief: Naar Missiegedreven Innovatiebeleid met Impact, Rijksoverheid, Den Haag.)
(13)    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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