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Document 52020DC0442

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan

COM/2020/442 final

Brüssel, den 27.5.2020

COM(2020) 442 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan



























DER EU-HAUSHALT ALS MOTOR FÜR DEN EUROPÄISCHEN AUFBAUPLAN

1.Ein ehrgeiziger und innovativer EU-Haushalt für den Wiederaufbau in Europa

Die Kommission hat einen kühnen und umfangreichen Plan für den Wiederaufbau Europas 1 ausgearbeitet. Dieser Plan, der auf dem Fundament der gemeinsamen Grundsätze und Werte der Union steht, beruht auf Solidarität und Gerechtigkeit. Darin ist dargelegt, wie die Wirtschaft Europas angekurbelt werden soll, wie sie für künftige Generationen gerechter, robuster und nachhaltiger gestaltet werden kann und wie die grüne und die digitale Wende vorangetrieben werden sollen.

Die COVID-19-Pandemie ist überall in Europa und der Welt spürbar. Jedoch variieren nicht nur die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten beträchtlich, sondern auch deren Fähigkeiten, den Schock abzufedern und ihm zu begegnen. Dadurch droht die Entstehung abträglicher wirtschaftlicher Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, und auch der Binnenmarkt wird einer hohen Belastung ausgesetzt. In Europa müssen rasch ehrgeizige koordinierte Maßnahmen ergriffen werden, die gezielt dort ansetzen, wo sie am meisten benötigt werden.

Für die Umsetzung des Aufbauplans werden massive öffentliche und private Investitionen benötigt. Entschiedene Maßnahmen sind erforderlich, damit die öffentliche und private Investitionsgesamtlücke in Höhe von mindestens 1,5 Bio. EUR geschlossen, der durch die Pandemie entstandene unmittelbare wirtschaftliche und soziale Schaden behoben und die Union auf einen Pfad der nachhaltigen und robusten Erholung zurückgeführt wird. 2

Die Kommission schlägt vor, das gesamte Potenzial des EU-Haushalts auszuschöpfen, um in den ausschlaggebenden ersten Jahren des Wiederaufbaus Investitionen zu mobilisieren und finanzielle Unterstützung vorzuziehen. Diese Vorschläge basieren auf:

Øeinem Europäischen Aufbauinstrument (Next Generation EU) für Notfälle in Höhe von 750 Mrd. EUR 3 . Dieses Instrument wird den EU-Haushalt vorübergehend mit neuen Mitteln ausstatten, die auf den Finanzmärkten mobilisiert wurden. Die mobilisierten Mittel werden über EU-Programme bereitgestellt, um die unmittelbaren Maßnahmen zu stützen, die für die Sicherung der Existenzgrundlagen, die Ankurbelung der Wirtschaft sowie die Stärkung nachhaltigen und robusten Wachstums erforderlich sind;

Øeinem verstärkten Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027. Die Kommission schlägt vor, neue Instrumente zu schaffen und Schlüsselprogramme durch „Next Generation EU“ aufzustocken, damit Investitionen zügig dort ankommen, wo sie am meisten benötigt werden, den Binnenmarkt zu stärken, die Zusammenarbeit in Bereichen wie Gesundheit und Krisenmanagement zu intensivieren und die Union mit einem langfristigen Haushalt auszustatten, der dazu beiträgt, die grüne und die digitale Wende voranzutreiben sowie eine gerechtere und robustere Wirtschaft aufzubauen.

Zusammen mit den drei wichtigen Sicherheitsnetzen für Arbeitnehmer, Unternehmen und Staaten im Volumen von insgesamt 540 Mrd. EUR, die der Europäische Rat am 23. April gebilligt hat, würden diese auf EU-Ebene getroffenen außergewöhnlichen Maßnahmen 1290 Mrd. EUR an gezielter und vorgezogener Unterstützung für den Wiederaufbau in Europa bieten. 4 Bei konservativen Schätzungen der Hebelwirkung des mehrjährigen Finanzrahmens und von Next Generation EU beläuft sich die Gesamtinvestition, die durch dieses Maßnahmenpaket generiert werden könnte, auf 3,1 Bio. EUR.

Diese Maßnahmen entsprechen den Forderungen des Europäischen Parlaments nach einem umfangreichen Konjunktur- und Wiederaufbaupaket für Investitionen im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft nach der Krise 5 sowie den Forderungen der Staats- und Regierungschefs nach einem Erholungsfonds, der über ein ausreichend hohes Volumen verfügt, gezielt auf die am stärksten betroffenen Sektoren und geografischen Teile Europas ausgerichtet ist und speziell der Bewältigung dieser beispiellosen Krise gewidmet ist 6 .

Dieses gemeinsame Verständnis bildet die Grundlage für eine rasche und umfassende Einigung zwischen den Organen. Die Kommission ruft das Europäische Parlament und den Rat zu einer sehr engen Zusammenarbeit in Bezug auf alle Elemente dieses Aufbauplans auf und ersucht sie, die mit externen zweckgebundenen Einnahmen im Rahmen des Instruments „Next Generation EU“ finanzierten Ausgaben jährlich zu überprüfen. Die Grundsätze einer solchen Überprüfung könnten in einer interinstitutionellen Erklärung festgelegt werden. Eine zügige Einigung über „Next Generation EU“ und einen ehrgeizigen langfristigen Haushalt werden die europäische Solidarität und Entschlossenheit in einer Zeit, in der die Herausforderungen kaum größer sein könnten, bekräftigen. 

Der langfristige EU-Haushalt, der durch „Next Generation EU“ gestärkt wird, ist dafür prädestiniert, den Wiederaufbau in Europa anzutreiben. Der EU-Haushalt bietet einen transparenten und vertrauenswürdigen Rahmen für das bevorstehende massive Investitionsprogramm, da die Gemeinschaftsmethode für Governance und Entscheidungsfindung darin verankert ist. Er ist ein bewährter Motor für Investitionen, Zusammenhalt und Solidarität und stärkt den europäischen Binnenmarkt.

In den letzten Wochen hat die Kommission die verbliebene Flexibilität des aktuellen EU-Haushalts genutzt, um jeden verfügbaren Euro für die Rettung von Menschenleben und die Sicherung der Existenzgrundlagen aufzuwenden. Diese Maßnahmen haben gezeigt, dass der EU-Haushalt in der Lage ist, Mitgliedstaaten in einer Krise rechtzeitig und umfassend zu unterstützen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde zudem die im aktuellen EU-Haushalt verbliebene Flexibilität in vollem Umfang ausgeschöpft, was deutlich macht, dass dringend neue Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die nächsten entscheidenden Phasen des Wiederaufbaus voranzutreiben.

Die Grundsätze, die die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für einen modernen und flexiblen langfristigen Haushalt, der eng an den Prioritäten der Union ausgerichtet ist, befolgt hat, sind nach wie vor gültig. Die Kommission empfiehlt nun, diese Vorschläge anzupassen und zu stärken, um den Wiederaufbau in Europa zu fördern. Die beachtlichen Fortschritte, die im Europäischen Parlament und dem Rat bereits erzielt wurden, bilden die bestmögliche Ausgangslage für eine rasche Einigung.

Der doppelte Übergang zu einem grünen und digitalen Europa bleibt die entscheidende Herausforderung dieser Generation. Dies spiegelt sich in allen Vorschlägen der Kommission wider. Investitionen in eine groß angelegte Renovierungswelle, Lösungen in den Bereichen erneuerbare Energien und sauberer Wasserstoff, sauberen Verkehr, in nachhaltige Lebensmittel und eine intelligente Kreislaufwirtschaft bergen ein enormes Potenzial für das Wirtschaftswachstum in Europa. Die Unterstützungsmaßnahmen sollten mit den Klima- und Umweltzielen der Union im Einklang stehen. Investitionen in digitale Infrastrukturen und Kompetenzen werden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität zu stärken. Durch Investitionen in die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Herausforderungen im Gesundheitsbereich und strategische Autonomie wird die Union besser auf künftige Krisen vorbereitet.

Next Generation EU“ wird dem EU-Haushalt die zusätzliche Schlagkraft verleihen, die für eine entschlossene Bewältigung der dringendsten Herausforderungen erforderlich ist. Dabei wird es sich um ein einmaliges Notfallinstrument handeln, das für einen befristeten Zeitraum eingerichtet und ausschließlich für Krisenreaktions- und Wiederaufbaumaßnahmen eingesetzt wird. Die Mittel werden den Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt zur Unterstützung der Investitions- und Reformprioritäten bereitgestellt und zur Stärkung der für den Wiederaufbau wichtigsten Finanzprogramme, die am 31. Dezember 2024 auslaufen sollen, eingesetzt. Die Mobilisierung von Mitteln auf den Finanzmärkten wird dazu beitragen, die Finanzierungskosten über einen längeren Zeitraum zu verteilen, damit die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021-2027 keine erheblichen zusätzlichen Beiträge zum EU-Haushalt leisten müssen. Darüber hinaus wird die Kommission neue Eigenmittel vorschlagen, die die Rückzahlung der Mittel, die im Rahmen des Instruments „Next Generation EU“ auf dem Finanzmarkt aufgenommen wurden, erleichtern könnten.

Die rasche Einführung von „Next Generation EU“ wird von entscheidender Bedeutung sein, um die Wirtschaftskrise in den Griff zu bekommen. Um Mittel zur Deckung des dringendsten Bedarfs so schnell wie möglich bereitzustellen, schlägt die Kommission außerdem vor, den derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 dahingehend zu ändern, dass bereits 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 11,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt werden. Diese zusätzlichen Mittel würden für REACT-EU, das Solvenzhilfeinstrument und den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung bereitgestellt, womit der Dringlichkeit des Bedarfs Rechnung getragen würde.

2.Wie wird „Next Generation EU“ genutzt?

Jedes Programm und jeder Euro im Rahmen dieses Pakets werden dazu verwendet, den in der Bedarfsanalyse der Kommission ermittelten dringendsten Notwendigkeiten des Aufbaus gerecht zu werden. Der Schwerpunkt dieser Vorschläge liegt in den Bereichen, in denen der EU-Haushalt den größten Unterschied ausmachen kann, indem er die grundlegende Arbeit in den Mitgliedstaaten ergänzt und verstärkt.

Das Paket beruht auf drei Säulen: Instrumente zur Unterstützung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten beim Aufbau und der Krisenbewältigung, damit sie stärker daraus hervorgehen; Maßnahmen zur Förderung privater Investitionen und zur Unterstützung angeschlagener Unternehmen sowie die Aufstockung wichtiger EU-Programme, um die Lehren aus der Krise zu ziehen und den Binnenmarkt stärker und widerstandsfähiger zu machen.

1)Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau und der Krisenbewältigung, damit sie stärker daraus hervorgehen

Öffentliche Investitionen spielen eine entscheidende Rolle für einen ausgewogenen und nachhaltigen Aufbau. Der Großteil der Mittel des Instruments „Next Generation EU“ (mehr als 80 %) wird daher für die Unterstützung von Investitionen und Reformen in den Mitgliedstaaten verwendet, die sich auf die Bereiche konzentrieren, in denen die Auswirkungen der Krise und der Resilienzbedarf am größten sind. Das wichtigste Instrument zur Belebung wird eine neue Aufbau- und Resilienzfazilität sein, die speziell zur Finanzierung von Investitionen und Reformen im Einklang mit den europäischen Prioritäten konzipiert ist. Die Kohäsionspolitik spielt eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung eines ausgewogenen und nachhaltigen Aufbaus durch eine neue REACT-EU-Initiative, die auf die dringendsten wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse eingeht und mit der Anpassungen der künftigen Kohäsionsprogramme vorgenommen werden, damit diese flexibler werden und vollständig auf die Prioritäten des Aufbaus abgestimmt sind. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wird den Landwirten und den ländlichen Gebieten dabei helfen, die grüne Wende zu vollziehen und die Investitionen und Reformen, die für die ehrgeizigen Umweltziele Europas maßgeblich sind, unterstützen. Schließlich wird ein deutlich gestärkter Mechanismus für einen gerechten Übergang den Mitgliedstaaten helfen, den Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft voranzutreiben und somit ihre Wirtschaft anzukurbeln.

ØEine neue Aufbau- und Resilienzfazilität

Der EU-Haushalt kann wirkungsvolle Unterstützung für die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Prioritäten für Investitionen und Reformen leisten, was umso wichtiger ist, da die nationalen Haushalte unter Druck stehen.

Im Mittelpunkt des Aufbauplans steht eine neue Aufbau- und Resilienzfazilität. Mit dieser Fazilität sollen Investitionen und Reformen unterstützt werden, die für einen dauerhaften Aufschwung, die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz der Mitgliedstaaten sowie die Stützung der grünen und der digitalen Wende unerlässlich sind. Sie wird allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, aber die Unterstützung wird sich auf die am stärksten betroffenen Teile der Union konzentrieren, in denen der Resilienzbedarf am größten ist. Dies wird dazu beitragen, den zunehmenden Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten entgegenzuwirken und unsere Wirtschaft auf die Zukunft vorzubereiten.

Die Fazilität wird umfangreiche finanzielle Unterstützung für Investitionen und Reformen bieten, die die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger machen. Insbesondere wird sie gewährleisten, dass diese Investitionen und Reformen auf die Herausforderungen und den Investitionsbedarf im Zusammenhang mit der grünen und der digitalen Wende fokussiert sind. Die Fazilität wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen zu bewältigen, die nach der Krise in verschiedenen Bereichen wie Soziales, Beschäftigung, Kompetenzen, Bildung, Forschung und Innovation sowie Gesundheit noch kritischer sind, aber auch in Bereichen, die mit dem Unternehmenssektor, einschließlich der öffentlichen Verwaltung und des Finanzsektors, zusammenhängen. Die Kommission wird umfangreiche technische Unterstützung anbieten, um sicherzustellen, dass die Mittel bestmöglich genutzt werden.

Für die Fazilität wird eine Mittelausstattung in Höhe von 560 Mrd. EUR vorgeschlagen, um zur Finanzierung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten beizutragen. Sie wird mit einer Fazilität für Finanzhilfen von bis zu 310 Mrd. EUR ausgestattet und kann bis zu 250 Mrd. EUR an Darlehen zur Verfügung stellen. 

Die Aufbau- und Resilienzfazilität wird fest im Europäischen Semester verankert sein. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme Aufbau- und Resilienzpläne ausarbeiten. In diesen Plänen werden die Investitions- und Reformprioritäten sowie die entsprechenden Investitionspakete festgelegt, die im Rahmen der Fazilität finanziert werden sollen, wobei die Unterstützung je nach den erzielten Fortschritten und auf der Grundlage vorab festgelegter Referenzwerte in Teilbeträgen bereitgestellt wird.

ØREACT-EU – Aufstockung der Kohäsionsunterstützung für die Mitgliedstaaten

Die Kommission schlägt eine neue REACT-EU-Initiative vor, mit der die Kohäsionsunterstützung für die Mitgliedstaaten aufgestockt werden soll, um deren Wirtschaft in der Phase der Erholung nach der Krise resilienter und nachhaltiger zu machen. Dies wird dazu beitragen, die Lücke zwischen den Sofortmaßnahmen und dem längerfristigen Aufbau zu schließen. 

Im Rahmen von REACT-EU schlägt die Kommission vor, bis 2022 zusätzliche Mittel für die Kohäsionspolitik in Höhe von 55 Mrd. EUR bereitzustellen, 50 Mrd. EUR in den Jahren 2021 und 2022 aus dem Instrument „Next Generation EU“ und 5 Mrd. EUR bereits 2020, indem der derzeitige Finanzrahmen angepasst wird. Dies beruht auf den derzeitigen Kohäsionsbestimmungen einschließlich der außergewöhnlichen Flexibilität, die im Rahmen der Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise eingeführt wurde. Im Rahmen dieser Vorschläge werden im Zeitraum 2020-2022 zusätzliche Mittel für die laufenden Kohäsionsprogramme sowie für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen bereitgestellt, wodurch die Finanzierung wichtiger Maßnahmen zur Krisenbewältigung und die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen ohne Unterbrechung fortgesetzt werden können. 

Die zusätzlichen Mittel werden auf der Grundlage der Schwere der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise zugewiesen, einschließlich der Jugendarbeitslosigkeit und des relativen Wohlstands der Mitgliedstaaten. Diese weiteren Verpflichtungen werden durch Programmänderungen oder ein neues spezifisches Programm, das von den Mitgliedstaaten vorgelegt und von der Kommission angenommen wird, umgesetzt. Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um diesen Prozess so schnell und effizient wie möglich zu steuern.

Mit den Mitteln werden wesentliche Krisenbewältigungsmaßnahmen in den für einen grünen, digitalen und stabilen Aufbau wichtigsten Bereichen unterstützt. Dazu gehören Investitionen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts, unter anderem durch Einstellungszuschüsse, Kurzarbeitsregelungen und Beschäftigungsmaßnahmen für Jugendliche, die Unterstützung der Gesundheitssysteme und die Bereitstellung von Betriebskapital für kleine und mittlere Unternehmen. Unterstützung wird in allen Wirtschaftszweigen, einschließlich Tourismus und Kultur, sowie für wesentliche Investitionen in die grüne und die digitale Wende zur Verfügung stehen, wodurch Investitionen, die bereits im Rahmen der künftigen Kohäsionsprogramme geplant sind, verstärkt werden. Ein Teil dieser zusätzlichen Mittel kann auch dazu verwendet werden, denjenigen zu helfen, die unter Nahrungsmangel und materiellen Entbehrungen leiden.

ØKohäsionspolitik zugunsten des wirtschaftlichen Aufbaus für alle

Über die unmittelbare Krisenreaktion hinaus ist die Kohäsionspolitik von entscheidender Bedeutung, um langfristig einen gleichmäßigen Aufbau zu gewährleisten und Asymmetrien und Wachstumsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Daher ist es für die strategischen Prioritäten der Union von wesentlicher Bedeutung, parallel zu den zusätzlichen Mitteln, die für die derzeitigen Programme bis Ende 2022 bereitgestellt wurden, die neuen kohäsionspolitischen Programme am 1. Januar 2021 auf den Weg zu bringen. Mit diesen Vorschlägen sollen die heutigen Prioritäten optimal unterstützt werden.

Die Kommission passt nun ihre Vorschläge für die künftigen kohäsionspolitischen Programme an, um Investitionen in den wirtschaftlichen Aufbau – beispielsweise in die Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme, in Wirtschaftszweige wie Tourismus und Kultur, zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, in Jugendbeschäftigungsmaßnahmen, in Bildung und Kompetenzen sowie in Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut – noch stärker zu fördern.

Jugendliche dürften besonders hart von der Krise betroffen sein; deshalb sollten Mitgliedstaaten mit einer Jugendarbeitslosigkeit über dem EU-Durchschnitt mindestens 15 % ihrer Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus unter geteilter Mittelverwaltung zur Unterstützung junger Menschen bereitstellen. Angesichts der voraussichtlichen Auswirkungen der Krise auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen schlägt die Kommission außerdem vor, dass mindestens 5 % der Gesamtausgaben aus dem Europäischen Sozialfonds Plus dazu verwendet werden sollten, Kinder aus der Armut zu befreien.

Es wird technische Hilfe bereitgestellt, damit die Mitgliedstaaten den kombinierten Nutzen der neuen kohäsionspolitischen Programme und der laufenden Programme im Rahmen von REACT-EU bestmöglich nutzen können.

Die überarbeiteten Vorschläge sehen auch eine größere Flexibilität für Übertragungen zwischen Fonds und neue Bestimmungen, die in Notfällen aktiviert werden können, vor. Um eine ausreichende Unterstützung der bedürftigsten Mitgliedstaaten und Regionen zu gewährleisten, sehen die überarbeiteten Vorschläge der Kommission auch eine Überprüfung der nationalen Kohäsionszuweisungen im Jahr 2024 unter Berücksichtigung der neuesten verfügbaren Statistiken vor. Diese Überprüfung wird nur zu Anpassungen nach oben von bis zu 10 Mrd. EUR für alle Mitgliedstaaten führen.

ØUnterstützung eines gerechten Übergangs

Der Aufbau und der künftige Wohlstand in Europa werden davon abhängen, welche Schritte wir jetzt unternehmen, um uns auf den Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft vorzubereiten. Diese Veränderungen betreffen alle Europäer, aber die Last der Anpassung wird in einigen Wirtschaftszweigen und in einigen Regionen größer sein als in anderen. Als Teil des Aufbaupakets schlägt die Kommission vor, das Instrument „Next Generation EU“ zu nutzen, um den Wandel der europäischen Wirtschaft mit finanzieller Unterstützung zu begleiten und sicherzustellen, dass niemand auf der Strecke bleibt.

Insbesondere schlägt die Kommission vor, erhebliche zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Mrd. EUR für den Fonds für einen gerechten Übergang bereitzustellen, womit sich der Gesamtbetrag auf 40 Mrd. EUR erhöht. Mit diesen Mitteln sollen die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs zu Klimaneutralität in den am stärksten betroffenen Regionen abgemildert werden, z. B. durch die Unterstützung der Umschulung von Arbeitskräften, die Förderung von KMU bei der Gestaltung neuer wirtschaftlicher Chancen und durch Investitionen in die Energiewende und die Kreislaufwirtschaft. Die Aufstockung der Mittel für „InvestEU“ wird zudem dazu führen, dass die zweite Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang gestärkt wird. Darüber hinaus unterbreitet die Kommission Vorschläge zur Einrichtung der neuen Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor, die die dritte Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang bildet. Dies wird mit 1,5 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt 7 und einem Darlehensvolumen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 10 Mrd. EUR unterstützt. Insgesamt dürften alle drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang Investitionen in Höhe von bis zu 150 Mrd. EUR mobilisieren, sodass während der grünen Wende niemand auf der Strecke bleibt.

Den ländlichen Gebieten kommt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, die grüne Wende zu vollziehen und die ehrgeizigen Klima- und Umweltziele Europas zu erreichen. Die Kommission schlägt vor, die Mittel für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums um 15 Mrd. EUR aufzustocken, um die Landwirte und die ländlichen Gebiete bei den strukturellen Veränderungen zu unterstützen, die für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals erforderlich sind, und insbesondere die Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele im Rahmen der neuen Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu erleichtern.

2)Die Wirtschaft ankurbeln und private Investitionen wieder in Schwung bringen

Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Voraussetzungen für einen Aufbau zu schaffen, der durch private Investitionen in Schlüsselsektoren und -technologien vorangetrieben wird. Die Kommission schlägt daher vor, das europäische Vorzeigeprogramm für Investitionen „InvestEU“ zu stärken‚ um private Investitionen in strategische Projekte in der gesamten Union zu mobilisieren. In diesem Zusammenhang sollte eine neue Fazilität für strategische Investitionen geschaffen werden, damit in wichtige Wertschöpfungsketten investiert wird, die für die künftige Resilienz und strategische Autonomie Europas von entscheidender Bedeutung sind. Gesunde Unternehmen, in die investiert werden kann, sind eine Voraussetzung für den Erfolg dieser Investitionsoffensive, doch am Ende dieses Jahres dürften Hunderttausende von Unternehmen unter einem starken Finanzdruck stehen. Die Kommission schlägt daher ein neues Solvenzhilfeinstrument vor‚ um gesunden Unternehmen, die jetzt durch die Krise gefährdet sind, dringend benötigte Unterstützung zu gewähren und ihnen dabei zu helfen, diese turbulenten Zeiten zu überstehen. Dieses Instrument sollte noch in diesem Jahr einsatzfähig sein.

ØEin Rettungsanker für die Liquidität und Solvenz bedrängter Unternehmen

Die Fähigkeit der europäischen Wirtschaft, wieder auf den Wachstumspfad zurückzukehren, hängt von der Resilienz und Anpassungsfähigkeit des Privatsektors ab. Infolge der Krise sind viele normalerweise lebensfähige Unternehmen mit ernsthaften Liquiditäts- und Solvenzproblemen konfrontiert. Schätzungen der Kommission zufolge könnten in einem ungünstigen Szenario bis Ende des Jahres zwischen 35 % und 50 % der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Finanzierungslücken aufweisen. Allein in diesem Jahr könnte der Kapitalbedarf im Bereich von 720 Mrd. EUR bis 1,2 Bio. EUR liegen. Angesichts einer Krise dieser Größenordnung wird die Unterstützung, die derzeit von den Mitgliedstaaten geleistet wird, nicht ausreichen. Darüber hinaus bestehen starke Unterschiede in den Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, ihre Unternehmen zu unterstützen. Daher müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Unternehmen zu helfen, die Krise zu überwinden, und somit einen Teufelskreis von wirtschaftlichen Schäden und Insolvenzfällen zu vermeiden und den Weg für eine gesunde Erholung im Binnenmarkt zu ebnen.

Die Kommission schlägt daher ein neues Solvenzhilfeinstrument vor, das dazu beitragen soll, private Mittel zu mobilisieren, um europäischen Unternehmen, die eigentlich rentabel sind, dringend benötigte Unterstützung zu gewähren, damit sie ihre unmittelbaren Liquiditäts- und Solvenzprobleme bewältigen können. Dieses Instrument wird zeitlich begrenzt und streng auf die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie ausgerichtet sein. Es wird dazu beitragen, massive Kapitallücken und mögliche Ausfälle von normalerweise lebensfähigen Unternehmen und schweren wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden. Diese rasch wirkenden Maßnahmen werden durch eine längerfristige Unterstützung im Rahmen von Programmen wie „InvestEU“ sowie der Kohäsionspolitik und des Binnenmarktprogramms ergänzt.

Das neue befristete Instrument wird im Rahmen des EFSI geschaffen. Es wird private Investitionen in Unternehmen mobilisieren, die in Schwierigkeiten geraten sind, indem es Teilgarantien im Falle von Verlusten bietet. Mit der Bereitstellung von 5 Mrd. EUR aus dem derzeitigen Finanzrahmen im EU-Haushalt im Jahr 2020, um einen schnellen Start zu gewährleisten, und zusätzlichen Mitteln in Höhe von 26 Mrd. EUR aus Next Generation EU wird der Europäischen Investitionsbank-Gruppe eine Garantie von rund 75 Mrd. EUR aus dem Unionshaushalt geboten, die eine rasche Umsetzung vor Ort gewährleisten wird. Mit dem Instrument werden Investitionen in Höhe von 300 Mrd. EUR zur Solvenzhilfe angestrebt.

Die Garantie wird so abgestimmt, dass sichergestellt ist, dass die Investitionen auf die Unternehmen ausgerichtet sind, die in allen Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweigen den größten Kapitalbedarf haben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Mitgliedstaaten gelegt wird, die weniger in der Lage sind, durch staatliche Hilfen zu intervenieren, und auf Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige, in denen die Auswirkungen von COVID-19 am schwerwiegendsten sind. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt aufrechtzuerhalten und eine weitere Ausweitung der schädlichen wirtschaftlichen Kluft innerhalb der Union zu vermeiden. Die Kapitalsituation der Institute, die das Solvenzhilfeinstrument umsetzen, sollte sorgfältig geprüft werden.

Darüber hinaus wird das Kapital des Europäischen Investitionsfonds als ergänzende Maßnahme aufgestockt, um ein breites Spektrum kleiner und mittlerer Unternehmen zu unterstützen, unter anderem durch die Anwendung des Solvenzhilfeinstruments. Dies trüge – auch in Verbindung mit den vom Europäischen Rat im April vereinbarten Maßnahmen – zur Schaffung eines umfassenden Pakets für den Aufbau in Europa bei. Diese Kapitalerhöhung von bis zu 1,5 Mrd. EUR wird im Rahmen sowohl des derzeitigen als auch des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens finanziert.

ØGestärkte Investitionskapazität und strategische Autonomie

Die privaten Investitionen werden von der Krise stark betroffen sein: Analysen der Kommission zufolge könnten die Investitionen des Privatsektors im Zeitraum 2020-2021 um mehr als 1 Bio. EUR zurückgehen. Um den Investitionsbedarf der europäischen Wirtschaft zu decken, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Trend umzukehren und die Voraussetzungen für einen investitionsorientierten Aufbau zu schaffen. Diese Investitionen sind ausschlaggebend für den Erfolg der grünen und der digitalen Wende in Europa, wo sich der Investitionsbedarf nach Schätzungen der Kommission im selben Zeitraum auf mindestens 1,2 Bio. EUR beläuft. Investitionen in Schlüsselbranchen und -technologien, von der 5G-Technik bis zur künstlichen Intelligenz und von sauberem Wasserstoff bis hin zur erneuerbaren Offshore-Energie, sind von zentraler Bedeutung für die Zukunft Europas.

Das Programm „InvestEU“ eignet sich besonders zur Mobilisierung von Investitionen und zur Unterstützung der Politik der Union während des Aufbaus nach einer tiefen Wirtschaftskrise. Dies haben die Erfahrungen mit der Durchführung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und anderer europäischer Finanzierungsinstrumente nach der letzten Finanzkrise deutlich gezeigt.

Die Kommission schlägt daher vor, InvestEU für die vier bereits von den gesetzgebenden Organen vereinbarten Politikbereiche auf 15,3 Mrd. EUR aufzustocken. Dies könnte zu Investitionen in Höhe von über 240 Mrd. EUR führen.

„InvestEU“ wird Unternehmen in der Aufbauphase entscheidend unterstützen und einen starken Fokus privater Investoren auf die mittel- und langfristigen politischen Prioritäten der Union, insbesondere den europäischen Grünen Deal und die Digitalisierung, sicherstellen. Dadurch wird die Risikoübernahmekapazität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe und der nationalen Förderbanken erhöht, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Durch die Mobilisierung erheblicher privater Investitionen werden somit die Soforthilfe, die während der Phase der Krisenbewältigung durch das Solvenzhilfeinstrument und REACT-EU geleistet wird, und die Finanzierung im Rahmen der künftigen kohäsionspolitischen und anderen Programme ergänzt.

Investitionen in strategische Autonomie: eine neue Fazilität für strategische Investitionen

Ein zentrales Merkmal von „InvestEU“ wird eine neue Fazilität zur Stärkung der Resilienz Europas durch den Aufbau strategischer Autonomie in wichtigen Lieferketten auf europäischer Ebene sein.

Als zusätzlicher Bestandteil im Rahmen von „InvestEU“ wird eine Fazilität für strategische Investitionen geschaffen. Mit dieser Fazilität werden Projekte unterstützt, die zum Aufbau starker und widerstandsfähiger EU-weiter Wertschöpfungsketten und zur Stärkung der Autonomie des Binnenmarkts der Union beitragen, wobei dessen offener Charakter für Wettbewerb und Handel im Einklang mit seinen Regeln gewahrt bleibt. Dadurch wird die Resilienz der Wirtschaft der Union gestärkt und zugleich werden die Ressourcen für strategisch wichtige Unternehmen bereitgestellt, damit sie in der EU florieren und wachsen können. Es ist unwahrscheinlich, dass die Unterstützung dieser Projekte durch die Mitgliedstaaten ausreicht, und die starke grenzübergreifende Dimension bedeutet, dass ein koordinierter europäischer Ansatz für den Erfolg von entscheidender Bedeutung ist.

Mit einer Dotierung von 15 Mrd. EUR aus dem Instrument „Next Generation EU“ böte die neue Fazilität eine EU-Haushaltsgarantie in Höhe von 31,5 Mrd. EUR und könnte Investitionen in Höhe von bis zu 150 Mrd. EUR generieren, um Anreize für eine führende Rolle der europäischen Industrie in strategischen Wirtschaftszweigen und wichtigen Wertschöpfungsketten zu schaffen; dies schließt solche ein, die für die parallele grüne und digitale Wende von entscheidender Bedeutung sind. Dadurch wird sichergestellt, dass mit solchen Investitionen das Potenzial des Binnenmarkts voll ausgeschöpft wird, wobei die Garantie aus dem EU-Haushalt Unternehmen aus der gesamten europäischen Wirtschaft unterstützt und ein wirkungsvolles Instrument für den Aufbau darstellt.

3)Lehren aus der Krise ziehen und die strategischen Herausforderungen Europas angehen

Die Krise hat zum einen den Wert der europäischen Zusammenarbeit unterstrichen und zum anderen deutlich gemacht, dass die Union dringend ihre Krisenreaktionsfähigkeit verbessern und die Resilienz gegenüber künftigen Schocks stärken muss. Die Kommission schlägt das neue Programm EU4Health zur Verbesserung der Gesundheitssicherheit und zur Vorbereitung auf künftige Gesundheitskrisen vor. RescEU, das Katastrophenschutzverfahren der Union‚ wird erweitert und gestärkt, um die Union in die Lage zu versetzen, sich auf künftige Krisen vorzubereiten und darauf zu reagieren. Horizont Europa wird aufgestockt, um unabdingbare Forschung in den Bereichen Gesundheit, Resilienz sowie grüne und digitale Wende zu finanzieren. Andere EU-Programme einschließlich der externen Instrumente werden untermauert, um den künftigen Finanzrahmen vollständig am Aufbaubedarf auszurichten, und besondere Instrumente werden gestärkt, um den EU-Haushalt flexibler und reaktionsfähiger zu gestalten.

ØNeue und verstärkte Programme zum Aufbau von Resilienz und zur Stärkung der Zusammenarbeit

„Next Generation EU“ stärkt gezielt die wichtigsten Programme, die das Wachstum antreiben und die Fähigkeit Europas stärken, künftigen Krisen standzuhalten und sie zu überwinden. Auf diese Weise werden die ursprünglichen Vorschläge der Kommission für den künftigen Rahmen ergänzt, die nach wie vor eine faire und ausgewogene Grundlage für eine Einigung bilden.

Ein neues Programm zur Stärkung der Gesundheitssicherheit und der Zusammenarbeit

Die Krise hat gezeigt, dass der Finanzierung des Gesundheitswesens im künftigen Finanzrahmen eine höhere Priorität eingeräumt werden muss. Die Kommission schlägt das ehrgeizige eigenständige Programm EU4Health vor, um die in der Bedarfsanalyse ermittelten Herausforderungen im Gesundheitsbereich gezielt anzugehen. Im Rahmen dieses Vorschlags belaufen sich die Mittel für das neue Programm auf 9,4 Mrd. EUR, erheblich mehr als bei früheren Vorschlägen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus.

Das neue Programm wird dazu beitragen, dass die Union über die kritischen Kapazitäten verfügt, um bei künftigen Gesundheitskrisen rasch und in der erforderlichen Größenordnung reagieren zu können. Ziel des Programms ist die Schaffung eines umfassenden Rahmens für Prävention, Vorsorge und Reaktion im Hinblick auf Gesundheitskrisen in der EU, der die Anstrengungen auf nationaler Ebene und die regionalen Unterstützungsmaßnahmen, die für Gesundheitssysteme im Wege der Kohäsionspolitik ergriffen werden, ergänzt und verstärkt. 

Die erste Komponente im Rahmen des Programms gilt der Gesundheitssicherheit und der Krisenvorsorge. Mit ihr werden Investitionen in kritische Gesundheitsinfrastrukturen, Instrumente, Strukturen, Prozesse und Laborkapazitäten unterstützt; dies schließt Instrumente für die Überwachung, Modellierung, Prognosen, Prävention und die Bewältigung von Ausbrüchen ein. Ferner wird mit ihr die Einrichtung eines Mechanismus zur Entwicklung, Beschaffung und Handhabung von für Gesundheitskrisen relevanten Produkten wie Arzneimitteln – einschließlich Impfstoffen – und Behandlungen, ihren Zwischenprodukten, pharmazeutischen Wirkstoffen und Rohstoffen, Medizinprodukten und medizinischer Ausrüstung wie Beatmungsgeräten, Schutzkleidung und -ausrüstung, Diagnosematerialien und -werkzeugen gefördert. Sie wird dazu beitragen, einen neuen EU-weiten Rahmen für die Risikokommunikation zu schaffen, der alle Phasen einer Krise abdeckt.

Die zweite Komponente soll einen längerfristigen Ansatz für bessere Gesundheitsergebnisse durch wirksame und inklusive Gesundheitssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie durch Verbesserungen bei der Verhütung und Überwachung von Krankheiten, bei der Gesundheitsförderung, beim Zugang zum Gesundheitswesen, bei Diagnose und Behandlung sowie bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen unterstützen. Mit dem Programm wird beispielsweise der Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten gefördert, es werden Schulungsprogramme für ärztliches und sonstiges Personal im Gesundheitsbereich finanziert und in den digitalen Wandel des Gesundheitswesens und den Aufbau interoperabler digitaler Infrastrukturen – auch für Forschung und Datenaustausch – investiert.

Das Programm wird unter vollständiger Wahrung der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich konzipiert und durchgeführt. Es wird mit der einschlägigen Unterstützung im Rahmen anderer EU-Programme verknüpft und neue Wege zur Durchführung gemeinsamer Maßnahmen und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen und Ressourcen im Falle größerer Bedrohungen für die Gesundheit ebnen. Es wird in Kombination mit einem verstärkten rescEU-Verfahren wirken, dessen Schwerpunkt auf direkten Krisenreaktionskapazitäten, Bevorratung sowie dem Einsatz und der Entsendung von Ausrüstung und Personal in Notsituationen liegt, indem die erforderlichen Gesundheitsbeiträge bereitgestellt werden.

Stärkung der Reaktionsfähigkeit des Katastrophenschutzverfahrens der Union

Eine deutliche Lehre aus der Pandemie ist, dass Europa in schweren grenzüberschreitenden Krisensituationen in der Lage sein muss, angesichts des potenziellen Ausmaßes der Störung unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften schneller und flexibler zu reagieren. Die Kommission schlägt daher vor‚ rescEU, das Katastrophenschutzverfahren der Union, zu stärken. Auf diese Weise wird das Verfahren flexibler und die Fähigkeit der Union verbessert, auf EU-Ebene gemeinsam zu handeln.

Die Mittelausstattung wird auf 3,1 Mrd. EUR erhöht, um Investitionen in die Notfallinfrastruktur, Transportkapazitäten und Soforthilfeteams zu finanzieren. Das aufgewertete rescEU wird der Union die Kapazitäten und die logistische Infrastruktur an die Hand geben, die sie benötigt, um auf verschiedene Arten von Notfällen, einschließlich solcher mit einer medizinischen Komponente, reagieren zu können, und somit das neue Programm EU4Health ergänzen. Mit dem Vorschlag wird auch die Flexibilität der operativen Leistungsfähigkeit optimiert und gesteigert. Damit wird in Zukunft eine frühzeitigere und wirksamere Reaktion der EU auf Notsituationen größeren Ausmaßes gewährleistet.

Horizont Europa – Investitionen in Innovationen und Vorsorge für die Zukunft

Horizont Europa wird Mittel in Höhe von 94,4 Mrd. EUR umfassen, um die europäische Unterstützung für Forschung und Innovation in den Bereichen Gesundheit und Klimaschutz zu erhöhen. Dadurch wird die EU besser darauf vorbereitet sein, in Notsituationen wirksam und rasch reagieren zu können, und Investitionen in wissenschaftlich fundierte Lösungen werden gefördert, was die operative Finanzierung im Rahmen des neuen Programms EU4Health und des rescEU-Verfahrens ergänzt.

Im Gesundheitsbereich wird die Aufstockung eingesetzt, um die Forschungsanstrengungen im Hinblick auf Herausforderungen wie die Coronavirus-Pandemie, die Ausweitung klinischer Versuche, innovative Schutzmaßnahmen, Virologie, Impfstoffe, Behandlungen und Diagnostika sowie die Umsetzung der Forschungsergebnisse in gesundheitspolitische Maßnahmen zu verstärken.

Ferner wird vorgeschlagen, die Ressourcen für klimabezogene Forschung und Innovation aufzustocken. Dies wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie in damit zusammenhängenden Wirtschaftszweigen stärken und einen Aufbau im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals fördern. Mit der Aufstockung werden zusätzliche Mittel für neue und bahnbrechende Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups und Midcap-Unternehmen bereitgestellt.

Seite an Seite mit unseren weltweiten Partnern in Krisenzeiten

Die Pandemie ist eine globale Herausforderung. Ohne eine weltweite Reaktion bleibt jedes Land und jede Region der Welt, so auch die Union, anfällig. Die EU muss bei der Bekämpfung von COVID-19 weiterhin Solidarität mit ihren Partnern in der ganzen Welt unter Beweis stellen.

Die Kommission schlägt vor, das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – über eine neue Garantie für auswärtiges Handeln – mit 86 Mrd. EUR an Mitteln auszustatten, und für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung vor, um die Partner, insbesondere im westlichen Balkan, im Nachbarschaftsraum und im übrigen Afrika, gemeinsam mit internationalen Partnern wie internationalen Finanzierungsinstitutionen, den Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen und sich von ihnen zu erholen. Eine gezielte Angleichung des derzeitigen Finanzrahmens wird es ermöglichen, bereits 2020 zusätzliche Unterstützung in Höhe von 1 Mrd. EUR bereitzustellen.

Die Unterstützung wird kleine und mittlere Unternehmen mit Liquidität versorgen‚ Investitionen in Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erhalten und die Finanzierungskapazitäten in Landeswährung in den Partnerländern erhöhen, um die Gesundheitssysteme einschließlich der Vorsorge zu stärken und Produktionskapazitäten für Impfungen, Behandlungen und Diagnostika im Zusammenhang mit COVID-19 aufzubauen. Diese verstärkte Unterstützung wird auch auf die am stärksten gefährdeten Länder und Regionen ausgerichtet sein, um die schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie anzugehen.

Darüber hinaus schlägt die Kommission eine Aufstockung des Instruments für humanitäre Hilfe in Höhe von 5 Mrd. EUR vor, was den wachsenden Bedarf an humanitärer Hilfe in den am stärksten gefährdeten Teilen der Welt widerspiegelt. Die Auswirkungen der Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen, z. B. Einkommensverluste aufgrund des Zusammenbruchs der Öl- und Rohstoffpreise und ein drastischer Rückgang der Heimatüberweisungen, verstärken den bestehenden Bedarf und machen es umso wichtiger, dass die Union über die Mittel verfügt, Solidarität mit der übrigen Welt zu zeigen.

ØAusstattung anderer Programme, um Widerstandsfähigkeit aufzubauen und strategische Prioritäten umzusetzen

Der von der Kommission im Jahr 2018 vorgeschlagene Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027, der durch den Mechanismus für einen gerechten Übergang und die heute vorgeschlagenen Änderungen verstärkt wird, bleibt wesentliche Referenz für die letzte Phase der Verhandlungen. Die vorgeschlagene Struktur, die Höhe der Unterstützung, das Gleichgewicht zwischen den Prioritäten und wesentliche Merkmale wie die Zielvorgabe, dass mindestens 25 % der Ausgaben zum Klimaschutz beitragen sollen, sind für ein ausgewogenes Aufbaupaket ebenso allesamt erforderlich wie Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung. Ein weiteres zentrales Element ist der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Schutz des EU-Haushalts vor generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatlichkeitsprinzip. Ferner gibt es wirksame Maßnahmen zum Schutz des Haushalts vor Betrug und Unregelmäßigkeiten, und die Kommission wird diese weiter verstärken. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) werden ihre Kontroll- und Ermittlungsbefugnisse ausüben.

Die Krise hat jedoch deutlich gemacht, dass in mehreren Schlüsselbereichen der von den Staats- und Regierungschefs im Februar beratene Umfang der Unterstützung nicht ausreichen wird. Zusätzlich zu den im Rahmen des Instruments „Next Generation EU“ finanzierten Aufstockungen ist es daher unerlässlich, dass andere Programme gestärkt werden, damit sie ihre Rolle bei der Verbesserung der Resilienz der Union und der Bewältigung der Herausforderungen, die durch die Pandemie und ihre Folgen verschärft wurden, in vollem Umfang ausfüllen können.

Dies schließt Folgendes ein:

ØStärkung der Cyberabwehr der Union und Unterstützung der digitalen Wende durch Ausstattung des Programms „Digitales Europa“ mit Mitteln in Höhe von insgesamt 8,2 Mrd. EUR.

ØInvestitionen in eine moderne, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, um durch zusätzliche 1,5 Mrd. für die Fazilität „Connecting Europe“ grenzüberschreitende Verbindungen wie z. B. Rail Baltica zu ermöglichen.

ØSchaffung der Voraussetzungen für einen gut funktionierenden Binnenmarkt als Basis für den Aufbau, indem die vorgeschlagenen Haushaltsmittel für das Binnenmarktprogramm und für Programme zur Unterstützung der Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Zollwesen in Höhe von 3,7 Mrd. EUR, 239 Mio. EUR bzw. 843 Mio. EUR beibehalten werden.

ØInvestitionen in junge Menschen durch zusätzliche Mittel in Höhe von 3,4 Mrd. EUR für Erasmus+‚ womit sich der Gesamtbetrag auf 24,6 Mrd. EUR erhöht, sowie in die Kultur- und Kreativwirtschaft durch eine Aufstockung des Programms Kreatives Europa auf 1,5 Mrd. EUR.

ØStärkung der Resilienz des Agrar- und Lebensmittelsektors und des Fischereisektors sowie Schaffung der notwendigen Flexibilität im Hinblick auf die Krisenbewältigung durch zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Mrd. EUR für die Gemeinsame Agrarpolitik und in Höhe von 500 Mio. EUR für den Europäischer Meeres- und Fischereifonds.

ØIntensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes der Außengrenzen sowie der Migrations- und Asylpolitik durch Aufstockung des Asyl- und Migrationsfonds und des Fonds für integriertes Grenzmanagement bis zur Höhe von 22 Mrd. EUR.

ØSicherstellung einer starken Unterstützung für die strategische Autonomie und Sicherheit Europas, indem der Fonds für die innere Sicherheit auf 2,2 Mrd. EUR aufgestockt und der Europäische Verteidigungsfonds bis zur Höhe von 8 Mrd. EUR verstärkt wird.

ØUnterstützung unserer Partner im Westbalkan, indem die Heranführungshilfe der Union auf 12,9 Mrd. EUR erhöht wird.

Durch diese gezielten Anpassungen wird der langfristige Finanzrahmen der Union besser auf die mit ihm verfolgten Prioritäten und Zielsetzungen ausgerichtet sein und mittel- bis langfristig zur Resilienz und zur strategischen Autonomie der Union beitragen. Die Kommission schlägt daher gezielte Änderungen ihres 2018 vorgelegten Vorschlags für den nächsten Finanzrahmen vor, bei denen die bisherigen Verhandlungsergebnisse, ihr Vorschlag für einen Mechanismus für einen gerechten Übergang 8 und die oben erörterten Aufstockungen berücksichtigt werden. Der vollständige Überblick über die einzelnen Programme im mehrjährigen Finanzrahmen einschließlich „Next Generation EU“ ist im Anhang enthalten.

ØFlexiblere Notfallinstrumente

Über die einzelnen Programme hinaus hat die Krise deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass die Union schnell und flexibel handeln kann, um eine koordinierte europäische Reaktion zu ermöglichen. Dies wiederum erfordert mehr Anpassungsfähigkeit im EU-Haushalt. Durch die weitreichenden Folgen der Gesundheitskrise war die Flexibilität des derzeitigen Haushalts rasch ausgereizt. Für die Zukunft ist ein flexiblerer und anpassungsfähigerer Haushalt erforderlich, was nur durch gut konzipierte besondere Instrumente erreicht werden kann.

Die Kommission schlägt daher vor, die Flexibilitäts- und Notfallinstrumente zu stärken, mit denen umfangreiche Ressourcen mobilisiert werden können, um unvorhergesehene Herausforderungen zu bewältigen, wie den EU-Solidaritätsfonds, mit dem Mitgliedstaaten und Regionen unterstützt werden, die von großen Katastrophen betroffen sind, und den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung‚ der Arbeitskräften zugutekommt, die infolge größerer Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Eine erheblich verstärkte Solidaritäts- und Soforthilfereserve wird die Maßnahmen der EU zur Bewältigung aller Aspekte der Gesundheitskrise sowie anderer Notsituationen untermauern. Die Mittel können im Bedarfsfall zeitgerecht über EU-Instrumente wie die humanitäre Hilfe, das Soforthilfeinstrument, das Binnenmarktprogramm mit seinen Sofortmaßnahmen im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich oder den Asyl- und Migrationsfonds bereitgestellt werden, um Soforthilfe zu leisten.

Insgesamt würden mit diesen Instrumenten im Zeitraum 2021-2027 im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission vom 2. Mai 2018 bis zu 21 Mrd. EUR an zusätzlicher Soforthilfe bereitgestellt.

3.Konkrete Umsetzung: „Next Generation EU“

Der Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur wird durch ein neues befristetes Aufbauinstrument namens „Next Generation EU“ mit einer finanziellen Schlagkraft von 750 Mrd. EUR unterstützt. Bei dem Instrument handelt es sich um einen befristeten Krisenmechanismus mit Ausnahmecharakter. Rechtsgrundlage für die Finanzierung ist der Eigenmittelbeschluss, sodass die Kommission im Namen der Union bis zu 750 Mrd. EUR aufnehmen kann, die für Maßnahmen im Zeitraum 2021-2024 verwendet werden.

Um die Haushaltskapazität zu schaffen, die zur Deckung aller potenziellen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung von „Next Generation EU“ erforderlich ist, und im Einklang mit den Anforderungen der Haushaltsdisziplin wird der überarbeitete Eigenmittelbeschluss eine außerordentliche und vorübergehende Anhebung der Eigenmittelobergrenzen für Mittel für Verpflichtungen und für Mittel für Zahlungen um 0,6 % des EU-Bruttonationaleinkommens vorsehen. Die entsprechenden Mittel werden ausschließlich zur Bewältigung der COVID-19-Krise verwendet, und die Anhebung der Obergrenzen ist auf die zur Deckung dieser Verbindlichkeiten erforderliche Dauer begrenzt.

Der Umfang und die Ausgestaltung des Instruments „Next Generation EU“ entsprechen dem Ausmaß und der Dringlichkeit der Herausforderungen, mit denen die Union konfrontiert ist. Noch nie wurde so viel Geld für dringende Investitionen benötigt wird infolge dieser Krise. Daher ist eine entschiedene, außergewöhnliche Reaktion auf Unionsebene notwendig. Wegen des beispiellosen Charakters der Maßnahmen und der außergewöhnlich hohen Summen, um die es dabei geht, sollten sie im Eigenmittelsystem verankert werden, das von allen Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften gebilligt wurde. 

Zusätzliche Mittel, die durch höhere nationale Beiträge unmittelbar nach der Krise finanziert werden, würden den Druck auf die nationalen Haushalte noch weiter erhöhen. Unter diesen außergewöhnlichen Umständen ist es gerechtfertigt, einen Finanzierungsmechanismus zu nutzen, der rechtzeitig deutlich höhere Ausgaben ermöglichen würde, ohne dass die nationalen Schulden zunehmen, als Ausdruck von Solidarität in einem der Krise angemessenen Umfang.

Die Mittelaufnahme wird auf der soliden Bilanz der Union bei der Nutzung marktbasierter Instrumente zur Förderung von Investitionen und Reformen in den Mitgliedstaaten aufbauen. Die Union wird auf den Finanzmärkten Mittel zu Konditionen aufnehmen, die ihr sehr gutes Rating widerspiegeln, und diese Mittel rasch dorthin lenken, wo sie am dringendsten benötigt werden. 

Zu diesem Zweck wird die Kommission in Kapitalmärkten Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten ausgeben, wobei sie die Kapazität dieser Märkte zur Aufnahme solcher Anleihen bestmöglich nutzt und gleichzeitig die durchschnittlichen Kosten der Mittelaufnahme so gering wie möglich hält. Eine solche diversifizierte Finanzierungsstrategie ermöglicht es der Kommission, die Mittelaufnahme so durchzuführen, dass sie sowohl der Größenordnung der Erfordernisse als auch den vorherrschenden Marktbedingungen gerecht wird.

500 Mrd. EUR der über das Instrument „Next Generation EU“ bereitgestellten Mittel werden zur Finanzierung der Finanzhilfekomponente der Aufbau- und Resilienzfazilität und zur Stärkung anderer wichtiger Krisen- und Aufbauprogramme verwendet. Der Rest der über das Instrument mobilisierten Mittel in Höhe von 250 Mrd. EUR wird den Mitgliedstaaten in Form von Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung gestellt.

Die aufgenommenen Mittel werden nach 2027 und spätestens bis 2058 zurückgezahlt. In einer Zeit, in der die öffentlichen Finanzen unter großem Druck stehen, wird dies dazu beitragen, die Belastung der Haushalte der Mitgliedstaaten zu verringern. Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt, dass alle Verbindlichkeiten, die sich aus dieser Emission von Schuldtiteln ergeben, aus künftigen EU-Haushaltsplänen gedeckt werden. Um die Rückzahlung der auf dem Markt aufgenommenen Mittel zu erleichtern und den Druck auf die nationalen Haushalte noch weiter zu verringern, wird die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt in der Finanzierungsperiode zusätzliche neue Eigenmittel vorschlagen.

Blick in die Zukunft: Reform des Eigenmittelsystems

Die neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die nachhaltige Rückzahlung der im Rahmen von „Next Generation EU“ aufgenommenen Mittel sprechen für eine grundlegende Reform der Finanzierung des EU-Haushalts.

Die Kommission vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die schrittweise Abschaffung aller Rabatte den mehrjährigen Finanzrahmen ausgewogener machen wird. Allerdings würde eine schrittweise Abschaffung der Rabatte unter den jetzigen Umständen angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für manche Mitgliedstaaten zu unverhältnismäßigen Erhöhungen ihrer Beiträge für den Zeitraum 2021-2027 führen. Um dies zu vermeiden, könnten die derzeitigen Rabatte über einen viel längeren Zeitraum abgeschafft werden, als die Kommission in ihrem Vorschlag von 2018 vorgesehen hatte.

Die neuen Eigenmittel kämen zu den traditionellen Eigenmitteln, den Eigenmitteln auf der Grundlage einer vereinfachten Mehrwertsteuer und den nationalen Beiträgen sowie den neuen Eigenmitteln auf der Grundlage nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff hinzu. Sie werden sowohl auf den Prioritäten und der Politik der EU zur Bekämpfung des Klimawandels als auch auf einer fairen Besteuerung in einer globalisierten Welt aufbauen.

Die Kommission ist fest entschlossen, den Grünen Deal umzusetzen. In diesem Kontext könnten grüne Eigenmittel zu den Aufbaubemühungen beitragen und gleichzeitig die grüne Wende von Wirtschaft und Gesellschaft in Europa unterstützen. Denkbar wären Eigenmittel auf der Basis des Europäischen Emissionshandelssystems einschließlich seiner möglichen Ausweitung auf den See- und den Luftverkehr, und ein CO2-Grenzausgleichssystem.

Mit Eigenmitteln auf der Basis des Emissionshandelssystems, wie sie auf der Tagung des Europäischen Rates im Februar 2020 erörtert wurden, erhielten die Mitgliedstaaten Einnahmen in derselben Höhe wie bei den Versteigerungen in jüngerer Zeit. Alle Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem, die diese Beträge übersteigen, würden in den EU-Haushalt fließen. Diese Eigenmittel könnten – je nach der Entwicklung des CO2-Preises und abhängig von der Ausweitung des Systems auf andere Sektoren – zu Einnahmen in Höhe von etwa 10 Mrd. EUR für den EU-Haushalt führen.

Gleichzeitig muss unbedingt sichergestellt werden, dass für Unternehmen aus der EU die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten wie für Unternehmen aus Drittländern. Ein CO2-Grenzausgleichssystem würde dazu beitragen, Verlagerungen von CO2-Emissionen zu verhindern, die die Bemühungen der EU um einen Übergang zu einer CO2-neutralen Gesellschaft untergraben. Ein CO2-Grenzausgleichssystem könnte je nach Geltungsbereich und Ausgestaltung zusätzliche Einnahmen von ca. 5 Mrd. EUR bis 14 Mrd. EUR bringen.

Unternehmen, die enorme Vorteile aus dem EU-Binnenmarkt ziehen und die Krise auch dank direkter und indirekter Unterstützung durch die EU und die Mitgliedstaaten überleben werden, könnten in der Phase der wirtschaftlichen Erholung dazu beitragen, den Binnenmarkt wieder aufzubauen. Eine Option wären Eigenmittel auf der Grundlage der Wirtschaftstätigkeit von Unternehmen, die je nach ihrer Ausgestaltung jährlich etwa 10 Mrd. EUR einbringen könnten.

Eine Digitalsteuer würde auf der Arbeit der OECD zur Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz aufbauen; die Kommission unterstützt die Beratungen der OECD und der G20 aktiv, und ist bereit, tätig zu werden, wenn global keine Einigung erzielt wird. Eine Digitalsteuer, die von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR erhoben wird, könnte dem EU-Haushalt jährlich bis zu 1,3 Mrd. EUR bringen.

Mithilfe dieser neuen Eigenmittel könnte die Rückzahlung der Mittel, die im Rahmen von „Next Generation EU“ auf dem Markt aufgenommen wurden, und die entsprechenden Zinsen finanziert werden. Wenn sie bis 2024 eingeführt würden, könnten die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, die sich nach dem Bruttonationaleinkommen richten, im Vergleich zu 2020 zurückgehen.

Alle Einnahmen und Zahlungen auf der Grundlage von „Next Generation EU“ erfolgen getrennt von den Mittelzuweisungen im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens und wirken sich daher nicht auf den Haushaltssaldo aus. Diese Ströme, einschließlich der gezahlten Zinsen, werden im Haushalt separat ausgewiesen, um ihre Befristung und ihren Ausnahmecharakter zu verdeutlichen und vollständige Transparenz zu gewährleisten. 9

Außerdem wird angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutlich, dass die Union für den Fall, dass das Bruttonationaleinkommen infolge von Wirtschaftsschocks zurückgeht, unbedingt über ausreichenden haushaltspolitischen Spielraum verfügen sollte. Damit für die Union ein ausreichender Spielraum unter den Eigenmittelobergrenzen verbleibt, um auch unter widrigsten wirtschaftlichen Bedingungen ihre in einem bestimmten Jahr entstehenden finanziellen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten erfüllen zu können, schlägt die Kommission vor, die Eigenmittelobergrenzen bei den Mitteln für Verpflichtungen auf 1,46 % und bei den Mitteln für Zahlungen auf 1,40 % des Bruttonationaleinkommens der EU zu erhöhen.

4.Fazit – Der Weg zu einer raschen Einigung über einen ehrgeizigen Haushalt für den europäischen Aufbau

In dieser Zeit außerordentlicher Härte und Ungewissheit muss die Union mehr denn je zeigen, dass sie bereit und willens ist, entschlossen zu handeln und eine bessere Zukunft anzustreben. Eine Einigung auf einen ehrgeizigen Aufbauplan, dessen Kern der EU-Haushalt ist, wird der Union die bestmöglichen Erfolgsaussichten bieten.

Mit dem Instrument „Next Generation EU“ wird das gesamte Potenzial des EU-Haushalts freigesetzt, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln und die Nachhaltigkeit, Resilienz und strategische Autonomie Europas zu stärken. Das Instrument baut auf den Erfahrungen der Union mit der Mobilisierung von Mitteln auf dem Markt auf und erweitert sie, damit die Unterstützung die unter den jetzigen Gegebenheiten so dringend erforderliche Größenordnung erreicht.

Ein verstärkter Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 wird die Union aus der Krise zurück auf den Weg zur langfristigen Erholung führen, indem substanzielle Mittel zur Deckung des unmittelbaren und für langfristige Investitionen in die grüne und die digitale Wende bereitgestellt werden.

Der Erfolg des Aufbauplans wird nicht nur von seinem Umfang und seinem Ehrgeiz abhängen, sondern auch vom Tempo der Umsetzung und der Fähigkeit zur Anpassung der Maßnahmen an die jeweiligen Entwicklungen. In vielen Teilen der EU wird dringend finanzielle Unterstützung benötigt, um Unternehmen zu retten und die Hilfsbedürftigsten zu unterstützen. Die Zeit für eine Einigung über den langfristigen Rahmen ist knapp, aber es ist noch nicht zu spät. Bei einer raschen Einigung können die verstärkten Programme rechtzeitig anlaufen.

Die Kommission ist ebenso entschlossen wie das Europäische Parlament, für einen nahtlosen Übergang zu dem neuen langfristigen Rahmen zu sorgen. Die Verlängerung des derzeitigen Rahmens ist jedoch keine Alternative für eine umfassende Einigung über einen neuen und modernen langfristigen Haushalt. Nur auf diese Weise kann die Union mit den neuen Programmen und Instrumenten ausgestattet werden, die für die Umsetzung des Aufbauplans von entscheidender Bedeutung sind. Daher sollte der Fertigstellung des Instruments „Next Generation EU“ und des neuen langfristigen Rahmens in der interinstitutionellen Arbeit in den kommenden Wochen ungeteilte Aufmerksamkeit zukommen.

Die Europäische Kommission ersucht den Europäischen Rat und die beiden gesetzgebenden Organe, die Vorschläge rasch zu prüfen, damit bis Juli auf der Ebene des Europäischen Rates eine politische Einigung erzielt werden kann. 

Bei einer frühen Einigung über den Vorschlag zur Änderung des derzeitigen Rahmens könnten unverzüglich zusätzliche Mittel für REACT-EU, das Solvenzhilfeinstrument und den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung bereitgestellt und so der Dringlichkeit des Bedarfs Rechnung getragen werden.

Die Kommission wird dann eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um eine Einigung über den künftigen langfristigen Rahmen und die begleitenden sektoralen Programme zu erzielen. Wenn dies bis zum Frühherbst gelänge, könnte der neue langfristige Haushalt ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt werden und den Aufbau Europas vorantreiben.

Wenn wir jetzt handeln, zeigen wir, dass die Union bereit ist, alles Notwendige zu tun, um die Wirtschaft wieder auf Kurs zu bringen, die Existenzgrundlagen aller Europäerinnen und Europäer zu sichern und in Europas langfristigen Übergang zu einer faireren, grüneren und digitalen Zukunft zu investieren.


(1)    COM(2020) 456.
(2)    SWD(2020) 98.
(3)    Sofern nicht anders angegeben, werden die Beträge in konstanten Preisen von 2018 angegeben.
(4)    Basierend auf einer konservativen Annahme betreffend die erwarteten Multiplikatoren und die durch vergleichbare Instrumente erzielten Ergebnisse. Die Genauigkeit der erwarteten Multiplikatoren kann jedoch durch die Volatilität der aktuellen Wirtschaftslage beeinträchtigt werden.
(5)    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie und ihrer Folgen, bekräftigt durch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Mai 2020 zu dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen, den Eigenmitteln und dem Aufbauplan.
(6)    Schlussfolgerungen des Präsidenten des Europäischen Rates im Anschluss an die Videokonferenz mit den Mitgliedern des Europäischen Rates, 23. April 2020.
(7)    1,25 Mrd. EUR Rückflüsse aus Finanzierungsinstrumenten und 250 Mio. EUR aus dem Haushalt.
(8)    COM(2020) 22, COM(2020) 23.
(9)    Die Kosten der Mittelaufnahme für die Finanzhilfekomponente des Instruments „Next Generation EU“ werden aus dem EU-Haushalt bestritten. Diese Kosten werden sich im Finanzrahmen 2021-2027 schätzungsweise auf bis zu 17,4 Mrd. EUR belaufen.
Top

Brüssel, den 27.5.2020

COM(2020) 442 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN








































Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan

























AUFBAU- UND RESILIENZFAZILITÄT  

Ziel: Unterstützung von Investitionen und Reformen zur Erhöhung der Resilienz der EU-Volkswirtschaften und zur Förderung nachhaltigen Wachstums

Mechanismus: Finanzhilfen und Darlehen 

Erfordernisse in der Krise und erwartete Auswirkungen

ØDie COVID-19-Krise wird alle EU-Mitgliedstaaten schwer beeinträchtigen. Die Auswirkungen und Folgen der Krise werden jedoch je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein. Ziel der Aufbau- und Resilienzfazilität ist es, die Resilienz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu verbessern, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise zu mildern, den Aufbau zu unterstützen und gleichzeitig die grüne und die digitale Wende zu fördern, um zu verhindern, dass die Krise die Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten schwächt.

ØDie kurzfristigen Auswirkungen der COVID-19-Krise werden entscheidend von der Dauer und der Striktheit der Ausgangsbeschränkungen, der Zusammensetzung der Produktion und den wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die zur Abfederung der unmittelbaren Auswirkungen der Krise ergriffen wurden, abhängen. Die mittel- und langfristigen Folgen der Krise werden davon abhängen, wie schnell sich die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten von der Krise erholen, was wiederum von ihrer wirtschaftlichen Resilienz und ihrem Potenzial, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, abhängen wird. Angesichts der ungleichen Ausgangspositionen der Staatshaushalte und der deutlichen Unterschiede bei den Infektionsraten und der Schwere der gesundheitlichen Notlage besteht die reale Gefahr, dass infolge der COVID-19-Krise die Divergenzen in der EU weiter zunehmen werden. Das wäre mit beträchtlichen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Kosten verbunden und – wenn nichts dagegen unternommen wird– auf Dauer nicht tragbar.

ØDie Aufbau- und Resilienzfazilität wird umfassende finanzielle Unterstützung für Investitionen und Reformen – beispielsweise für die grüne und die digitale Wende – bieten; diese werden die Volkswirtschaften resilienter machen und so besser für die Zukunft wappnen. Sie wird den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Herausforderungen helfen und in der Zeit nach der Krise eine noch entscheidendere Rolle spielen. Die Fazilität wird auch entscheidend dazu beitragen, dass sich diese Investitionen und Reformen auf die Herausforderungen und den Investitionsbedarf im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel konzentrieren, sodass eine nachhaltige Erholung gewährleistet ist. Die Fazilität wird dabei möglichen Tendenzen entgegenwirken, dass langfristige Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel unserer Volkswirtschaften nach der Krise auf Eis gelegt werden. Die Fazilität wird mit einem umfangreichen Angebot an technischer Unterstützung einhergehen.

Durchführung

ØDie Fazilität wird als Schlüsselprogramm von „Next Generation EU“ über beträchtliche Schlagkraft verfügen und Teil des überarbeiteten mehrjährigen Finanzrahmens sein. Sie wird sowohl Finanzhilfen als auch Darlehen zur Finanzierung des Investitions- und Reformbedarfs bereitstellen.

ØDie Aufbau- und Resilienzfazilität wird in das Europäische Semester eingebettet. Die Mitgliedstaaten werden nationale Aufbau- und Resilienzpläne als Teil ihrer nationalen Reformprogramme vorlegen. Diese Pläne werden ihre Investitions- und Reformagenden für die kommenden Jahre sowie die aus der Fazilität zu finanzierenden Investitions- und Reformpakete umfassen. Die Kommission wird die Pläne danach bewerten, ob sie die wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit, die wirtschaftliche und soziale Resilienz, nachhaltiges Wachstum und die grüne und die digitale Wende der Mitgliedstaaten fördern.

ØDie Mittelzuweisungen werden die Zielsetzung des Instruments widerspiegeln: Förderung einer dauerhaften Erholung, Stärkung der Resilienz der Volkswirtschaften der EU und Verringerung der wirtschaftlichen Divergenzen zwischen den Mitgliedstaaten. Kofinanzierungen durch die Nationalstaaten werden nicht erforderlich sein.

Komplementarität mit anderen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten

ØDie Fazilität wird Teil des Europäischen Semesters sein. Die in den Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Investitionen sollten im Einklang mit den langfristigen Strategien der Union, insbesondere dem europäischen Grünen Deal und dem digitalen Wandel, den nationalen Energie- und Klimaplänen der Mitgliedstaaten und ggf. den Plänen für einen gerechten Übergang stehen.

ØDie Fazilität ergänzt die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt („REACT-EU“), die auf Sofortmaßahmen zur Linderung der Krisenfolgen auf dem Arbeitsmarkt, in der Gesundheitsfürsorge und für KMU (Liquiditäts- und Solvenzhilfen) und auf die notwendigen Investitionen in die grüne und die digitale Wende abzielt, um die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten unmittelbar und direkt zu unterstützen. Die Aufbau- und Resilienzfazilität wird Investitionen und Reformen unterstützen, die sich dauerhaft auf die Produktivität und Resilienz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten auswirken.

ØDie Mitgliedstaaten werden in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen bestehende oder geplante Finanzierungen im Rahmen anderer Politikbereiche der Union angeben und erklären, wie die Komplementarität zwischen diesen Investitionen sichergestellt wird. Bei Beschlüssen, Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu gewähren, werden die aus anderen Fonds und Programmen der Union finanzierten Maßnahmen berücksichtigt, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Investitionen und Reformen, die mit finanziellen Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert werden, werden im Kontext des Europäischen Semesters benannt; dadurch werden die Zusätzlichkeit gewährleistet und die Überwachung der Umsetzung erleichtert.

Finanzielle Aspekte

Die durch das Instrument „Next Generation EU“ mobilisierte Dotierung der Aufbau- und Resilienzfazilität wird 560 Mrd. EUR betragen, davon 310 Mrd. EUR für Finanzhilfen und 250 Mrd. EUR für Darlehen.

AUFBAUHILFE FÜR DEN ZUSAMMENHALT

UND FÜR DIE GEBIETE EUROPAS („REACT-EU“)

Ziel: Investitionen in Sofortmaßnahmen zur Linderung der Krisenfolgen

Mechanismus: Hauptsächlich Finanzhilfen

Erfordernisse in der Krise und erwartete Auswirkungen

ØDie Kohäsionspolitik wird maßgeblich dazu beitragen, einen ausgewogenen Aufbau zu gewährleisten und zu verhindern, dass Asymmetrien und Divergenzen zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten zunehmen. Sie wird die am schwersten von der COVID-19-Pandemie betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen unterstützen. Mit der neuen „REACT-EU“-Initiative soll die Unterstützung für die EU-Mitgliedstaaten aufgestockt werden, um die Lücke zwischen den Sofortmaßnahmen und dem längerfristigen Aufbau zu schließen.

Ø„REACT-EU“ wird zusätzliche Mittel für die wichtigsten Sektoren bereitstellen, um die Maßnahmen zur Linderung der Krisenfolgen zu stützen und die notwendige Grundlage für einen grünen, digitalen und resilienten Aufbau zu schaffen.

ØDazu gehören Investitionen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts, unter anderem durch Beschäftigungshilfen, Kurzarbeitsregelungen und Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen, die Unterstützung für Gesundheitssysteme und die Bereitstellung substanzieller Liquiditätshilfen für das Betriebskapital kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese Unterstützung wird für alle Wirtschaftszweige, einschließlich der stark in Mitleidenschaft gezogenen Sektoren Tourismus und Kultur, zur Verfügung stehen. Da diese einen großen Teil der Volkswirtschaften einiger der von der COVID-19-Krise am härtesten getroffenen Mitgliedstaaten ausmachen, kann „REACT-EU“ auch tendenziell zunehmenden Divergenzen in der Union entgegenwirken.

ØDiese zusätzliche Unterstützung kann als Teil der Maßnahmen zur Linderung der Krisenfolgen auch für Investitionen in den europäischen Grünen Deal und den digitalen Wandel verwendet werden, um die derzeitigen und geplanten beträchtlichen Investitionen in diesen Bereichen durch Kohäsionsprogramme zu verstärken.

ØDie COVID-19-Pandemie hat auch schwerwiegende Auswirkungen auf die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Ein Teil der zusätzlichen Mittel kann daher auch zur Unterstützung von Menschen verwendet werden, die unter Nahrungsmangel und materiellen Entbehrungen leiden.

Durchführung

ØDie kohäsionspolitischen Programme 2014-2020 werden im planmäßigen Tempo durchgeführt. Sie können insbesondere aufgrund der Änderungen im Rahmen der Pakete der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise angepasst und flexibel eingesetzt werden. Die Unterstützung für förderfähige Projekte läuft bis Ende des Jahres 2023 weiter.

ØIm Rahmen von „REACT-EU“ werden für die derzeitigen Kohäsionsprogramme zusätzliche Mittel für wichtige Maßnahmen zur Linderung der Krisenfolgen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen Mittel für Verpflichtungen werden durch Programmänderungen oder ein neues spezifisches Programm, das von den Mitgliedstaaten vorgelegt und von der Kommission angenommen wird, umgesetzt.

ØDie zusätzlichen Mittel werden auf der Grundlage der Schwere der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise und des relativen Wohlstands der Mitgliedstaaten zugewiesen. Die in den Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise vorgesehene zusätzliche Flexibilität wird beibehalten werden. Dazu gehören vereinfachte Verfahren, die Möglichkeit, Mittel zwischen Fonds und Regionenkategorien zu übertragen, sowie eine Lockerung der Kofinanzierungsregeln, sodass eine vollständige Finanzierung aus dem EU-Haushalt möglich ist.

Komplementarität mit anderen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten

Ø„REACT-EU“ wird die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die bestehende Unterstützung im Rahmen der Kohäsionspolitik ergänzen. Das Instrument zielt auf Sofortmaßnahmen zur Linderung der Krisenfolgen auf den Arbeitsmärkten, in der Gesundheitsfürsorge und für KMU (Liquiditätshilfen für das Betriebskapital) und auf die notwendigen Investitionen in die grüne und die digitale Wende zur unmittelbaren und direkten Unterstützung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, während aus der Aufbau- und Resilienzfazilität Investitionen und Reformen unterstützt werden, die die wirtschaftliche Produktivität und Resilienz der Mitgliedstaaten dauerhaft fördern. 

Ø„REACT-EU“ wird auch die für den Zeitraum 2021-2027 vorgeschlagenen Kohäsionsprogramme ergänzen. Diese Vorschläge werden angepasst, um Investitionen in Bereichen wie Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme, in der Tourismusbranche und im Kultursektor, aber auch in Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen, Bildung und Fertigkeiten sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut stärker zu fördern. Sie stellen auch eine angemessene Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen sicher. Die Vorschläge sehen ferner eine größere Flexibilität für die Übertragung von Mitteln sowie neue Bestimmungen vor, damit in Notfällen schneller reagiert werden kann. Eine Überprüfung der nationalen Kohäsionszuweisungen im Jahr 2024 wird sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Bedarf angemessene zusätzliche Unterstützung erhalten, wobei die jüngsten verfügbaren nationalen und regionalen Statistiken zugrunde gelegt werden.

Finanzielle Aspekte

ØFür „REACT-EU“ sind 55 Mrd. EUR vorgesehen, die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gebunden werden.

InvestEU

(EINSCHLIEẞLICH EINER FAZILITÄT FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN)

Ziel: Mobilisierung von Investitionen zur Unterstützung des Aufbaus und des langfristigen Wachstums, einschließlich einer neuen Fazilität zur Förderung von Investitionen in strategische europäische Wertschöpfungsketten

Mechanismus: Dotierung der Haushaltsgarantie

Erfordernisse in der Krise und erwartete Auswirkungen

ØDas Programm „InvestEU“ eignet sich besonders für die Bereitstellung von Soforthilfe und die Unterstützung der Politik der Union bei der Erholung von einer tiefen Wirtschaftskrise. Dies wurde durch die Erfahrungen mit der Durchführung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und anderer europäischer Finanzierungsinstrumente – Vorläufer von „InvestEU“ – im Zuge der letzten Finanzkrise bestätigt.

ØIn der derzeitigen Krise ist die Allokation der Finanzmittel durch den Markt nicht vollkommen effizient, und das wahrgenommene Risiko beeinträchtigt den privaten Investitionsfluss erheblich. Eine tiefe Unsicherheit beeinträchtigt derzeit die Qualität der Finanzmarktinformationen und die Fähigkeit der Kreditgeber, die Tragfähigkeit von Unternehmen und Investitionsprojekten zu bewerten. Verbessert sich diese Situation nicht, kann das zu einer allgegenwärtigen Risikoscheu bei privaten Investitionsprojekten führen und zu einer „Kreditklemme“ beitragen. Unter solchen Umständen ist der Kern von InvestEU, nämlich Risiken bei Projekten zu mindern, um private Finanzmittel zu mobilisieren, besonders wertvoll und sollte genutzt werden.

ØEin erweitertes Programm „InvestEU“ wird dazu beitragen, Unternehmen in der Erholungsphase entscheidend zu unterstützen und gleichzeitig einen starken Fokus der Investoren auf den mittel- und langfristigen politischen Prioritäten der Union wie dem europäischen Grünen Deal und der Herausforderung der Digitalisierung sicherzustellen. Dadurch wird die Risikoübernahmekapazität der EIB-Gruppe und der nationalen Förderbanken erhöht, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen.

ØDas Programm wird durch eine Fazilität für strategische Investitionen weiter ausgebaut, deren Schwerpunkt auf dem Aufbau widerstandsfähiger Wertschöpfungsketten im Einklang mit der strategischen Agenda der Union und der von der Kommission vorgelegten neuen Industriestrategie liegt. Solche Projekte könnten „wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ oder Projekte mit ähnlichen Merkmalen, z. B. in der pharmazeutischen Industrie, umfassen.

ØEine solche Fazilität ist in der Nachkrisensituation von besonderer Bedeutung, da einige Mitgliedstaaten möglicherweise nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um solche Projekte mit staatlichen Beihilfen zu unterstützen. Außerdem sind viele Projekte grenzübergreifender Natur und erfordern einen europäischen Ansatz. Die neue Fazilität wird dazu beitragen, diese Schwierigkeiten zu überwinden.

Durchführung

ØDie beiden gesetzgebenden Organe haben sich bereits auf die Inhalte von vier Politikbereichen von InvestEU geeinigt, ihre finanzielle Schlagkraft wird jedoch noch erhöht. Die Kapazität der EIB-Gruppe und anderer Durchführungspartner zur Bereitstellung von Finanzmitteln wird entsprechend erhöht.

ØDie neue Fazilität für strategische Investitionen wird der fünfte Politikbereich im Rahmen des Fonds „InvestEU“ und damit wichtiger Bestandteil des Aufbaupakets sein. Die Fazilität wird die Schaffung und Entwicklung starker und resilienter Wertschöpfungsketten in der gesamten EU unterstützen. Durch die Ausrichtung der Fazilität auf die Wertschöpfungsketten in der EU wird die strategische Autonomie der Wirtschaft in der Union gestärkt. Gleichzeitig werden innerhalb der EU Ressourcen für strategisch wichtige Unternehmen bereitgestellt, damit diese florieren und wachsen können. Die Fazilität richtet sich an Unternehmen, die in der Europäischen Union niedergelassen und tätig sind und deren Geschäftsfeld von strategischer Bedeutung ist und Bereiche wie kritische Infrastrukturen und Technologien oder die kritische Gesundheitsversorgung betrifft. Darüber hinaus werden strategische Wertschöpfungsketten beispielsweise in den Bereichen intelligente Gesundheit, industrielles Internet der Dinge, Industrie mit geringem CO2-Ausstoß und Cybersicherheit unterstützt. Solche Tätigkeiten können im Geschäftsumfeld nach der COVID-19-Krise naturgemäß risikoreicher sein, da die Projektträger stärker nachfrage- oder angebotsseitigen Risiken ausgesetzt sind. Langfristige Investitionen werden daher eine entscheidende Rolle bei der Stärkung von Unternehmen spielen, die Projekte von hoher strategischer Bedeutung durchführen. 

Komplementarität mit anderen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten

ØDie Fazilität für strategische Investitionen wird das Solvenzhilfeinstrument im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen ergänzen. Das Solvenzhilfeinstrument ist ein Instrument der sofortigen und zeitlich befristeten Hilfe, mit dem der Solvenzbedarf der von der COVID-19-Krise am stärksten betroffenen Unternehmen gedeckt werden soll, um deren Kapitalausstattung als Krisenreaktionsmaßnahme wiederherzustellen.

ØMit der Fazilität für strategische Investitionen wird ein stärker zukunftsorientierter Ansatz verfolgt, der dazu beitragen wird, Märkte für die Zeit nach der Krise aufzubauen, indem die Unterstützung auf Projekte konzentriert wird, die für die Erreichung strategischer Autonomie in wichtigen Wertschöpfungsketten im Binnenmarkt relevant sind. Zu diesem Zweck soll die Ausweitung EU-basierter Projekte durch grenzüberschreitende Investitionen gefördert werden.

Finanzielle Aspekte

ØDer zusätzliche Finanzbeitrag aus dem Instrument „Next Generation EU“ in Höhe von 15,3 Mrd. EUR für die bestehenden Politikbereiche und von 15 Mrd. EUR für die Fazilität für strategische Investitionen wird die Gesamtmittelausstattung für InvestEU auf 30,3 Mrd. EUR erhöhen. Dies wird eine Garantie in Höhe von 72 Mrd. EUR ermöglichen, was für ein Gesamtinvestitionsniveau von bis zu 400 Mrd. EUR sorgt.

SOLVENZHILFEINSTRUMENT

Ziel: Mobilisierung privater Investitionen, um rentablen Unternehmen, die von der Krise betroffen sind, Solvenzhilfe zu gewähren

Mechanismus: Dotierung der Haushaltsgarantie

Erfordernisse in der Krise und erwartete Auswirkungen

ØDerzeit erhalten Unternehmen zur Überwindung der Krise umfangreiche Liquiditätshilfen, die hauptsächlich aus den nationalen Haushalten stammen und im Kontext der COVID-19-Krise als vorübergehende Unterstützung der Wirtschaft in Form von staatlichen Beihilfen gewährt werden. Infolge der Krise werden jedoch immer mehr Unternehmen, die ansonsten rentabel wären, mit Solvenzproblemen konfrontiert sein. Dann werden die Liquiditätshilfen nicht mehr ausreichen. Dies hängt zum Teil damit zusammen, dass Liquiditätshilfen in der Regel in Form von Darlehen gewährt werden, was zu einer weiteren Schwächung der Unternehmensbilanzen führen kann, da viele Unternehmen in den letzten Jahren einen stetigen Anstieg des Verschuldungsgrads verzeichneten. Das bedeutet, dass viele Unternehmen in der EU bereits auf einer relativ schwachen finanziellen Grundlage in die Krise eingetreten sind und sich ihre Unternehmenserträge und ihre Eigenkapitalposition im Zuge der Rezession wahrscheinlich rasch verschlechtern werden.

ØErste Schätzungen deuten darauf hin, dass sich die Verluste von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten bis Ende des Jahres auf insgesamt 720 Mrd. EUR belaufen könnten, falls das wirtschaftliche Basisszenario der Frühjahrsprognose eintritt. Im Stressszenario würden sich diese Verluste auf rund 1,2 Billionen EUR erhöhen. Unternehmen können die erlittenen Verluste teilweise mit liquiden Mitteln und Betriebskapital ausgleichen, doch werden diese Puffer in vielen Fällen nicht ausreichen. Schätzungen zeigen, dass zwischen 35 % und 50 % der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten bis Ende des Jahres Betriebskapitaldefizite aufweisen könnten, je nachdem, ob das Basis- oder das Stressszenario eintritt. Das bedeutet, dass bis zu 260 000 europäische Unternehmen mit rund 35 Millionen Beschäftigten im Falle des adversen Szenarios Finanzierungsengpässe erleiden könnten. Im Allgemeinen stützen sich die meisten industriellen Ökosysteme in Europa auf komplexe Lieferketten, die im Binnenmarkt über die Mitgliedstaaten verteilt sind. Wenn diese Kapitallücken nicht behoben werden, können sie zu einer längeren Phase geringerer Investitionen und höherer Arbeitslosigkeit führen. Die Auswirkungen der Kapitallücken werden sich ungleichmäßig auf die Sektoren, die industriellen Ökosysteme und die Mitgliedstaaten auswirken, was zu erheblichen Unterschieden im Binnenmarkt führen und unser Produktionspotenzial und die Fähigkeit, uns von der Rezession zu erholen, nachhaltig schädigen würde.

ØDas Solvenzhilfeinstrument ist ein neues und zeitlich befristetes Instrument, das im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen geschaffen wurde, um massive Kapitallücken und mögliche Ausfälle von ansonsten rentablen Unternehmen infolge der COVID-19-Krise zu vermeiden. Es wird dazu beitragen, private Ressourcen zu mobilisieren, um rentable europäische Unternehmen bei der Bewältigung von Solvenzproblemen zu unterstützen. Es wird zeitlich begrenzt und einzig und allein auf die Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Krise ausgerichtet sein.

ØIn einigen Mitgliedstaaten wird der Staat diese Unternehmen unterstützen können. In anderen Mitgliedstaaten wird die Kapazität für staatliche Unterstützung geringer sein. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie fallen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich aus. Würden diese Unterschiede nicht angegangen, würden sie zu einer dauerhaften Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen und einer weiteren Verstärkung der wirtschaftlichen Ungleichheiten innerhalb der Union führen. Das Solvenzhilfeinstrument wird derartige Verzerrungen ausgleichen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts unterstützen.

Durchführung

ØDas Solvenzhilfeinstrument wird der EIB-Gruppe eine Unionsgarantie bereitstellen, um Privatkapital zur Unterstützung förderfähiger Unternehmen, die von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise betroffen sind, zu mobilisieren.

ØWährend sichergestellt wird, dass alle Mitgliedstaaten und Sektoren von der Unionsgarantie profitieren können, würde der Einsatz der Unionsgarantie auf die Mitgliedstaaten und Sektoren gerichtet werden, die wirtschaftlich am stärksten von der COVID-19-Krise getroffen wurden, sowie auf Unternehmen in Mitgliedstaaten, in denen die Verfügbarkeit staatlicher Solvenzhilfe geringer ist.

ØDie EIB-Gruppe wird die Unionsgarantie nutzen, um für private Investoren das Risiko von Investitionen in förderfähige Unternehmen zu verringern, indem sie Garantien oder Finanzierungen für Anlageinstrumente (privat verwaltete Fonds oder Zweckgesellschaften) bereitstellt, die zu kommerziellen Bedingungen betrieben werden, und so private Mittel zur Unterstützung solcher Unternehmen mobilisiert. Dadurch können förderfähige Unternehmen private Investoren um neues Kapital ersuchen, wodurch ihre Kapitalgrundlage gestärkt und die Gefährdung ihrer Solvenz gemindert wird. Ein solches zwischengeschaltetes System stellt sicher, dass nur unabhängige Verwalter der Anlageinstrumente entscheiden, welche Unternehmen unterstützt werden. Die Einbeziehung des Privatsektors als potenzielle Investoren wird eine gezieltere Bereitstellung von Kapital für wirklich rentable Unternehmen ermöglichen.

Komplementarität mit anderen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten

ØDas Solvenzhilfeinstrument ist eine sofortige und zeitlich befristete Ergänzung eines verstärkten KMU-Finanzierungsfensters im Rahmen von InvestEU, einer verstärkten Kohäsionsmittelausstattung für KMU und des COVID-19-Garantiefonds, der derzeit von der Europäischen Investitionsbank eingerichtet wird, sowie der Fazilität für strategische Investitionen im Rahmen von InvestEU.

ØDas Instrument würde die nationalen Maßnahmen ergänzen, die von einer begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Solvenzhilfe in der gesamten Union zur Verfügung steht. Die Bedingungen der Instrumente sollten mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang stehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und mögliche Kombinationen mit der direkt von den Mitgliedstaaten gewährten Unterstützung zu erleichtern, wobei dem europäischen Charakter des Instruments und der kommerziellen Verwaltung der Fonds gebührend Rechnung zu tragen wäre.

Finanzielle Aspekte

Eine Finanzausstattung von 31 Mrd. EUR wird die EU-Garantie im derzeitigen Finanzrahmen um 66 Mrd. EUR erhöhen. Mithilfe dieser Garantie kann bereits 2020 mit der Mobilisierung von Investitionen in Höhe von rund 300 Mrd. EUR begonnen werden.

GESUNDHEITSPROGRAMM EU4Health

Ziel: Investitionen in Gesundheitssicherheit und die Resilienz der Gesundheitssysteme

Mechanismus: Finanzhilfen und Auftragsvergabe

Erfordernisse in der Krise und erwartete Auswirkungen

ØIn ein ehrgeiziges eigenständiges Gesundheitsprogramm EU4Health werden die Lehren einfließen, die aus der COVID-19-Krise und früheren Gesundheitsprogrammen gezogen wurden. Das Programm kann zum Aufbau und Wiederaufbau von Behandlungskapazitäten sowie der Versorgung mit Ausrüstung und Medikamenten und damit zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen im Gesundheitsbereich beitragen. Das neue Programm wird ein Schlüsselinstrument dafür sein, um Europa so aufzustellen, dass es gegen künftige Gesundheitsbedrohungen gewappnet ist.

ØEs wird darauf abzielen, einen umfassenden Rahmen für das Vorgehen gegen solche Gesundheitsbedrohungen zu schaffen, alle maßgeblichen gesundheitsbezogenen EU-Programme zu vernetzen und neue Wege zu schaffen, um Aktionen umzusetzen und die Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen und Ressourcen bei größeren Gesundheitsbedrohungen sicherzustellen.

ØEin erstes Paket im Rahmen des Programms wird der Gesundheitssicherheit gelten. Es wird einen starken, rechtlich soliden und finanziell gut ausgestatteten Rahmen für die Gesundheitskrisenprävention, -vorsorge und -reaktion auf EU-Ebene vorgeben. Ein solcher Rahmen wird die Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der EU für die Notfallplanung stärken und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, gemeinsame Gesundheitsbedrohungen, insbesondere grenzüberschreitende Bedrohungen (auch von außerhalb der EU), bei denen ein Eingreifen der EU einen greifbaren Mehrwert bringen kann, gemeinsam zu meistern.

ØEin zweites Paket soll einen längerfristigen, am „Eine-Gesundheit-Konzept“ orientierten Ansatz für bessere Gesundheitsergebnisse durch wirksame und inklusive Gesundheitssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie durch Verbesserungen bei der Verhütung und Überwachung von Krankheiten, bei der Gesundheitsförderung, beim Zugang zum Gesundheitswesen, bei Diagnose und Behandlung sowie bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in gesundheitlichen Fragen unterstützen. 

ØDas neue Programm dient auch der Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten. Diese haben sich in der COVID-19-Pandemie als wichtiger Faktor für die Sterblichkeit erwiesen.

ØZusätzlich könnte mit ehrgeizigen spezifischen Initiativen die Ausrottung bestimmter Krankheiten, etwa die Verringerung der Fälle von Gebärmutterhalskrebs und saisonaler Grippe, angestrebt werden. Dies würde dazu beitragen, vermeidbare Schäden und Kosten zu verhindern und die Ungleichheit im Bereich der Gesundheit abzubauen.

Durchführung

ØDas Programm wird auf laufenden Arbeiten, etwa den Europäischen Referenznetzwerken für seltene Krankheiten und für Krisenprävention, -vorsorge und -management aufbauen, um eine ausreichende kritische Masse zu gewährleisten und Größenvorteile zu nutzen. Es wird die Aufwärtskonvergenz unterstützen und die Vorbeugung, die Integration der Pflege sowie den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung fördern.

ØDas Programm wird nachhaltige Investitionen in die notwendigen Strukturen und Instrumente für operative Unterstützung in der EU sicherstellen, die in die Bewältigung von Gesundheitskrisen, die Unterstützung von Prävention, Vorsorge und Reaktion und in die Förderung einer echten sektorübergreifenden Koordinierung auf EU-Ebene fließen. Die Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit dem ECDC, der EMA, der EFSA oder der ECHA, mit Sachverständigengruppen und EU-Referenzlaboratorien sowie mit internationalen Stellen wie der Weltgesundheitsorganisation durchgeführt.

ØAuf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten wird das Gesundheitsprogramm EU4Health die strategische Beschaffung von Produkten wie Bioziden (Desinfektionsmitteln), Testreagenzien, Schutzausrüstungen, wesentlichen Arzneimitteln, medizinischer Ausrüstung, Diagnostikreagenzien (z. B. Beatmung, CT-Scanner) und anderen relevanten Produkten (etwa Injektionsmaterial und steriles Verbandsmaterial) gewährleisten. Das Programm zielt darauf ab, dass geeignete Gegenmaßnahmen für wichtige übertragbare Krankheiten den Mitgliedstaaten bei Bedarf rechtzeitig zur Verfügung stehen. Das Programm wird auch Anreize dafür schaffen, Impfstoffe in der Union zu entwickeln, herzustellen und einzusetzen und die Produktion von Arzneimitteln und pharmazeutischen Wirkstoffen/Ausgangsstoffen in der EU wieder anzukurbeln.

ØEs wird die Bemühungen von rescEU zur Stärkung des Europäischen Medizinischen Korps durch die Subventionierung ständiger Expertenteams unterstützen. Aufbauend auf den Erfahrungen im Veterinärbereich werden im Rahmen des Programms Hilfen für Gesundheits- und Logistikexperten sowie gegebenenfalls für medizinisches Personal gewährt, das jederzeit aktiviert und an jeden Ort der EU entsandt werden kann, um sich mit Beratung und Fachwissen einzubringen. Die Teams werden durch Ausrüstung (z. B. mobile Laboratorien) unterstützt.

ØDas Programm wird auch die Koordinierung zwischen den Infrastrukturen des Gesundheitswesens und den Kapazitäten der medizinischen und veterinärmedizinischen Laboratorien in der gesamten Union unterstützen, wozu auch Vorbereitungen für die Schaffung einer europäischen Infrastruktur für den Austausch von Informationen über kritische Pflegemöglichkeiten gehören. Zudem wird im Rahmen des Programms ein einfaches System zur Unterstützung grenzüberschreitender gemeinsamer Verfahren zur Beschaffung von Produkten, Instrumenten und Dienstleistungen eingerichtet, die deutlich machen, dass die EU bei der Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme einen klaren Mehrwert bringen kann.

ØDas Gesundheitsprogramm EU4Health wird dazu beitragen, Mittel für die Finanzierung wichtiger Maßnahmen im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste zusätzlich zu den Mitteln im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ zu binden; dies umfasst auch die Förderung der Nutzung von Daten für Gesundheitsversorgung, Forschung und Politikgestaltung (im Zusammenhang mit dem europäischen Raum für Gesundheitsdaten) durch Clouds oder andere Infrastrukturen und datenintensive Technologien wie Instrumenten auf der Grundlage künstlicher Intelligenz. Des Weiteren wird es die verstärkte Nutzung des Telegesundheitswesens einschließlich der Übernahme und Stärkung des telemedizinischen Modells der Europäischen Referenznetzwerke fördern. Das Programm wird die Entwicklung europäischer Benchmarks und transnationaler Lösungen unterstützen.

ØEs wird die Prävention von Krankheiten erleichtern, auch indem es die Politik der Mitgliedstaaten unterstützt und auf deren klaren fachlichen Richtungsvorgaben und politischen Entscheidungen zur Vorbeugung und zur Förderung eines gesunden Lebensstils aufbaut. Es wird dazu beitragen, Daten zu erheben und verfügbare Daten- und Informationsquellen zwischen Dienststellen, EU-Agenturen sowie nationalen und internationalen Gesundheitseinrichtungen in geeigneter Weise zu teilen und bewährte Verfahren für Krankheitsprävention und -management zu fördern.

ØPräventivmaßnahmen werden sich auf ein echtes „Eine-Gesundheit-Konzept“ zur Bekämpfung von Krankheiten stützen und dazu dienen, den Kenntnisstand über die Entwicklung von Zoonosen und potenziellen Zoonosen zu erweitern und diese besser zu verstehen.

ØDas Programm wird Maßnahmen zur Verbesserung der Infektionsprävention und -kontrolle, für rasche und korrekte Infektionstests und Diagnosen, zur Behandlung von Patienten mit den geeigneten antimikrobiellen Mitteln und zur Verringerung der Verwendung ungeeigneter und gefährlicher antimikrobieller Mittel auf allen Gebieten unterstützen. Eine internationale Komponente wird die Verknüpfung der europäischen Gesundheitspolitik mit internationalen Entwicklungen sicherstellen und die Maßnahmen zu Fragen von regionaler und globaler Bedeutung sinnvoll ergänzen.

Komplementarität mit anderen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten

ØDas wichtigste Prinzip besteht darin, dass das neue Programm als Katalysator für neue, auf bewährten Verfahren, innovativen Lösungen oder Ergebnissen von Forschungsprojekten beruhende Ansätze wirken wird, indem es dazu beiträgt, diese Ansätze vor der Einführung in großem Maßstab auf der Ebene der empfänglichen Population zu erproben und zu testen. Das neue Programm wird auch mit der Aufbau- und Resilienzfazilität interagieren. Während die Fazilität Anreize für neue Reformen bieten wird, kann das neue Gesundheitsprogramm EU4Health die Koordinierung der Umsetzung in sämtlichen Mitgliedstaaten unterstützen.

ØMit dem neuen Programm sollen Ergebnisse erzielt werden, die direkt auf die Gesundheit ausgerichtet sind. Es wird somit Synergien schaffen und dazu beitragen, dass die Gesundheit in anderen EU-Programmen wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds Plus, Horizont Europa, dem Programm „Digitales Europa“, dem Binnenmarktprogramm und der Gemeinsamen Agrarpolitik durchgängig berücksichtigt wird. Das neue Programm wird insbesondere mit rescEU zusammenwirken und es ergänzen: Während der Schwerpunkt von rescEU auf Kapazitäten für direkte Krisenreaktionen, Bevorratung sowie dem Einsatz und der Verteilung von Ausrüstung und Personal in Notsituationen liegt, liefert das neue Programm die notwendigen Beiträge auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung.

ØIm neuen Programm ist eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unter Beachtung der Aufteilung der Zuständigkeiten gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen, und es soll auf bestehenden Kooperationsmechanismen aufgebaut werden, wobei der Fokus auf strategischen und grenzübergreifenden Aspekten liegt.

ØDie Investitionen aus diesem Programm werden der Komplementarität mit den Ergebnissen der mit Gesundheitsfragen befassten Agenturen zugutekommen, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe von bewährten Verfahren, Überwachungsprotokollen oder Programmen für den Kapazitätsaufbau.

ØDas neue Programm wird auch gemeinsame Bemühungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterstützen, die Verfügbarkeit medizinischer Ressourcen (Arzneimittel, Impfstoffe, Humanressourcen, Ausrüstung) in enger Zusammenarbeit mit dem künftigen Programm rescEU sicherzustellen.

Finanzielle Aspekte

ØDie durch „Next Generation EU“ mobilisierte zusätzliche Finanzausstattung wird sich auf 7,7 Mrd. EUR belaufen.

KATASTROPHENSCHUTZVERFAHREN DER UNION/rescEU

Ziel: Stärkung der Reaktionsfähigkeit des Katastrophenschutzverfahrens der Union

Mechanismus: Finanzhilfen und Auftragsvergabe

Erfordernisse in der Krise und erwartete Auswirkungen

ØDank der Verstärkung der Kapazitäten beim Katastrophenschutz der Union/rescEU werden die EU und die Mitgliedstaaten besser auf Krisen vorbereitet sein und schneller und flexibler reagieren können; dies gilt insbesondere bei Krisen, die sich durch die mögliche Schädigung der Volkswirtschaften und Gesellschaften Europas stark auswirken, wie in der durch COVID-19 herbeigeführten Notlage nur allzu deutlich wurde. Obwohl solche gravierenden Notsituationen und Katastrophen vergleichsweise selten vorkommen, können sie unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften schwer und dauerhaft schädigen und erfordern daher ein weit höheres Maß an Planung und Vorsorge.

ØAusgehend von den Lehren aus der Krise sollten die erweiterten rescEU-Kapazitäten es der EU ermöglichen, Bevorratungskapazitäten zusammen mit den maßgeblichen Verteilungskapazitäten (etwa Lagerräume, Transportmittel und allgemeine logistische Unterstützung) zu entwickeln und zu erwerben.

ØUm eine wirksame EU-weite Reaktion auf gravierende Notlagen sicherzustellen, erfordert rescEU maximale Flexibilität und echte Handlungsfähigkeit auf EU-Ebene, wenn diese bei überlasteten Mitgliedstaaten nicht gegeben ist; dies schließt auch haushaltspolitische und operative Flexibilität und Effizienzsteigerungen ein.

ØDurch das aktualisierte Programm wird die Union auch mit Kapazitäten und einer leistungsfähigen logistischen Infrastruktur ausgestattet, die für verschiedene Arten von Notsituationen, einschließlich solcher mit einer medizinischen Komponente, geeignet ist. Dies würde Mechanismen beinhalten, die es der EU ermöglichen würden,

·identifizierte rescEU-Kapazitäten zu erwerben, zu mieten, zu leasen und zu bevorraten;

·Produkte und Personal von außerhalb der EU in die EU zu bringen und innerhalb der EU zu verteilen;

·Produkte und Personal von mehreren Orten in der gesamten EU rasch an andere Orte zu befördern, wo sie benötigt werden: international einsetzbares Fachwissen für alle Arten von Katastrophen (einschließlich „fliegender medizinischer Experten“ – Fachärzte, Krankenschwestern/Krankenpfleger, Epidemiologen, Intensivmediziner und integrierte, gut ausgerüstete medizinische Notfallteams);

·Katastrophenopfer/Patienten rasch dorthin zu verlegen, wo sie am wirksamsten versorgt werden können, wenn die lokalen und nationalen Kapazitäten überlastet sind. Eine solche Infrastruktur wird ein System verfügbarer Versorgungseinrichtungen in allen Mitgliedstaaten umfassen.

ØDer Mechanismus wird ein verbessertes, integriertes Live-Kommunikationssystem bieten, das allen Mitgliedstaaten zugänglich ist, damit die einschlägigen Ressourcen jederzeit kurzfristig aktiviert werden können.

ØAuch die Komponente der internationalen Vorsorge und Reaktion wird ausgebaut, damit Kapazitäten auch außerhalb der EU genutzt werden können.

Durchführung

ØDie EU wird in der Lage sein, angemessene strategische rescEU-Kapazitäten, logistische Lagerräume und logistische Transporte sowie eine vernetzte Infrastruktur für das Notfall-Informationsmanagement, die für alle Arten von Notsituationen geeignet sind und unter der Schirmherrschaft von rescEU eingesetzt werden können, unmittelbar zu beschaffen, zu finanzieren und einzurichten. Diese strategischen Kapazitäten werden die der Mitgliedstaaten ergänzen. Sie sollten auf dem Hoheitsgebiet mehrerer EU-Mitgliedstaaten so angesiedelt sein, dass bei der Reaktion auf Notsituationen eine möglichst wirksame geografische Abdeckung gewährleistet ist. Die Ein-, Ausreise- und Transportkosten sowie die Lagerungs- und Finanzierungskosten würden aus dem EU-Haushalt finanziert werden.

ØDie Kommission sollte in der Lage sein, Transport- und Logistikkapazitäten (Mehrzweck-Luftbeförderungs-/Transportkapazitäten) zu erwerben, zu mieten oder zu leasen. Dies würde es der EU ermöglichen, auf jede Art von Notlage innerhalb der EU und in Drittländern zu reagieren (einschließlich medizinischer Notfälle, z. B. Beförderung von Katastrophenopfern, Patienten, Ärzten, europäischen medizinischen Teams, Rückholungen sowie Transporte aller Arten von Fracht im Zusammenhang mit der Katastrophenreaktion). Die Lagerung von Hilfsgütern und die Transportkapazität sollten strategisch miteinander verknüpft sein, um die Liefergeschwindigkeit zu erhöhen und das reibungslose Funktionieren der Lieferkette zu gewährleisten.

ØDie Verwaltungsverfahren werden auf ein Mindestmaß reduziert, um den Aufwand und die Verzögerung beim Einsatz zu verringern, was in Notsituationen von entscheidender Bedeutung ist.

ØEs werden in rescEU Bestimmungen enthalten sein, die Haushaltsflexibilität ermöglichen‚ auch was die mehrjährige Programmplanung für die Komponente Prävention und Vorsorge und die Gewährleistung der sofortigen Verfügbarkeit und Flexibilität von Mitteln für die Reaktion betrifft. Wie die COVID-19-Krise nur zu deutlich gezeigt hat, sind Notsituationen von Natur aus unvorhersehbar und erstrecken sich nicht nur über einen Programmplanungszeitraum; tritt jedoch eine Notsituation ein, ist die Schnelligkeit der Reaktion entscheidend.

Komplementarität mit anderen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten

ØDas verstärkte Katastrophenschutzverfahren der Union/rescEU wird das Herzstück eines stärker integrierten Ansatzes für das Notfallmanagement bilden. Mit seiner ausgebauten europäischen Plattform für das Management von Notsituationen wird es die operative zentrale Anlaufstelle sein, die die strategischen Kapazitäten der EU verwaltet und eine rasche und wirksame Reaktion auf alle Arten von Krisen größeren Ausmaßes ermöglicht.

ØEs wird allen Mitgliedstaaten in verschiedenen Sektoren zugutekommen und je nach Krisensituation über unterschiedliche Arten strategischer rescEU-Kapazitäten verfügen. Die Ausstattung mit eigenen logistischen Kapazitäten sollte dafür ausreichen, Güter, medizinisches Personal und Patienten in dem von einem überlasteten Staat benötigten Maß zu verlegen und so rechtzeitig greifbaren EU-Mehrwert zu erbringen.

ØDie Komplementarität der Komponente Katastrophenschutzverfahren der Union/rescEU, insbesondere ihrer Notvorräte, mit anderen von der EU finanzierten Vorsorgemaßnahmen wird sichergestellt. Sie wird sich auf spezifische Kriterien stützen, z. B. die Kategorien der erfassten Gegenstände (spezialisierte Nischenprodukte, allgemeine Bedürfnisse, Ersthelfer-Produkte usw.).

Finanzielle Aspekte

ØDie durch „Next Generation EU“ mobilisierte zusätzliche Finanzausstattung für rescEU wird sich auf 2 Mrd. EUR belaufen.

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