EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 7.7.2020
COM(2020) 293 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2017‑2020
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2017‑2020
EINLEITUNG
Mit seiner zunehmenden Bedeutung für die moderne Wirtschaft und Gesellschaft leistet der Sport einen Beitrag zur Bewältigung der grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, vor denen die EU steht, und nimmt folglich seit einigen Jahren in der EU-Politik einen festen Platz ein. Der Sport verfügt über die einzigartige Kraft, nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen zu verbessern, sondern auch starke, durch besonderen Zusammenhalt geprägte Gemeinschaften zu schaffen, Probleme im Zusammenhang mit Migration und sozialer Ausgrenzung zu bewältigen und Wirtschaftswachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Sport überwindet gesellschaftliche Barrieren und Sprachhindernisse und kann damit – insbesondere bei jungen Menschen – gemeinsame Werte fördern und ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft entstehen lassen. Er kann dabei helfen, die wachsenden Sorgen im Hinblick auf mangelnde körperliche Betätigung abzubauen. Darüber hinaus wurde in der COVID‑19-Pandemie, die den Sport schwer getroffen hat, deutlich, wie wichtig Sport für die Gesundheit ist und welches Präventionspotenzial er bietet. Jenseits der zahlreichen Herausforderungen, die durch die Pandemie für den Sport – vom Breiten- bis hin zum Leistungssport – entstanden sind, wird in dieser Krise die Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaften augenfällig: als ein Beitrag zur Förderung von Gesundheit, Wohlbefinden und Einigkeit in schwierigen Zeiten.
Nach der Aufnahme des Sports in den Vertrag von Lissabon haben die Europäische Union (EU) und die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Einklang mit Artikel 165 AEUV verstärkt und die europäische Dimension des Sports weiter vertieft. Der Fokus der Zusammenarbeit liegt auf den Bereichen, in denen die EU einen Mehrwert gegenüber den Aktivitäten der Mitgliedstaaten leisten und diese unterstützen kann. Dadurch hat sich der Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport zu einem der wichtigsten Instrumente entwickelt, mit denen die Zusammenarbeit auf EU-Ebene gefördert wird.
Seit 2011 wurden drei EU-Arbeitspläne für den Sport aufgelegt. Ihr zentrales Ziel ist die Förderung und Intensivierung der Zusammenarbeit in der Sportpolitik zwischen den EU-Organen, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen im Sportbereich, wobei der Schwerpunkt auf einer bestimmten Anzahl von Aktivitäten mit eindeutigem Mehrwert für die EU liegt.
Der dritte EU-Arbeitsplan für den Sport gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2020. Seine Durchführung trägt dazu bei, dass die in der Strategie Europa 2020 und in der Agenda für Beschäftigung, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel festgelegten übergeordneten Prioritäten erreicht werden. Der Arbeitsplan wurde durch das Programm Erasmus+ (2014‑2020) unterstützt, wodurch Komplementarität und ein größerer Wirkungsgrad der Aktivitäten im Sportbereich gewährleistet wurden. Die Schwerpunktthemen des zweiten Arbeitsplans wurden beim dritten Arbeitsplan unverändert beibehalten:
-Integrität des Sports
-wirtschaftliche Dimension des Sports
-Sport und Gesellschaft
Struktur und Arbeitsmethoden des dritten EU-Arbeitsplans für den Sport wurden weitgehend unverändert vom zweiten Arbeitsplan übernommen, dabei wurden einige Verbesserungen vorgenommen und Neuerungen eingeführt.
Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Kommission ihrer Verpflichtung nach, im ersten Halbjahr 2020 eine Bewertung der Durchführung und Zweckmäßigkeit des EU-Arbeitsplans für den Sport abzugeben, außerdem dient der Bericht als Grundlage für die Ausarbeitung eines möglichen vierten EU-Arbeitsplans für den Sport im zweiten Halbjahr 2020.
Mit dem Bericht verfolgt die Kommission im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen werden die Durchführung des EU-Arbeitsplans für den Sport und dessen allgemeinere politische Auswirkungen bewertet, zum anderen enthält der Bericht Empfehlungen für künftige Maßnahmen im Bereich des Sports. In die Bewertung der Kommission fließen Beiträge aus unterschiedlichen Quellen ein, darunter schriftliche Beiträge der Mitgliedstaaten, aber auch Stellungnahmen von Experten und Beobachtern, die in die Arbeitsstrukturen eingebunden sind.
B)
EVALUIERUNG
Wie bereits bei früheren Ausgaben konsultierte die Kommission vor der Evaluierung des dritten EU-Arbeitsplans für den Sport zunächst unterschiedliche Interessengruppen. Dazu verschaffte sie sich bei zwei Zusammenkünften – mit Vertretern der Mitgliedstaaten sowie mit Vertretern von Sportorganisationen – ein Meinungsbild über die Durchführung des Arbeitsplans einschließlich der dabei gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen für die Zukunft. Ergänzend zu diesen Zusammenkünften erhob die Kommission mit einem Online-Fragebogen zudem nützliche Fakten und statistische Daten bei den Mitgliedstaaten sowie den Experten und den in die Arbeitsstrukturen eingebundenen Beobachtern.
Die Analyse der eingegangenen Informationen ergab, dass die Durchführung des dritten EU-Arbeitsplans für den Sport im Wesentlichen den Erwartungen und Zielsetzungen gerecht wurde. Unabhängig von den guten Ergebnissen und seiner effizienten Durchführung besteht beim dritten EU-Arbeitsplan für den Sport dennoch Spielraum für weitere Verbesserungen und die künftige Einbeziehung neuer Maßnahmenbereiche.
1.Arbeitsmethoden und Strukturen
Der Evaluierung der etablierten Arbeitsmethoden und Strukturen kommt insofern ein wichtiger Stellenwert zu, als beide Aspekte für die effiziente Umsetzung der Prioritäten und Ziele des EU-Arbeitsplans für den Sport von entscheidender Bedeutung sind. Im aktuellen EU-Arbeitsplan für den Sport wurden die Arbeitsmethoden umfassend aktualisiert und diversifiziert. Zusätzlich zu den Expertengruppen wurden neue Arbeitsmethoden eingeführt, die aktiv genutzt werden. Darüber hinaus hat sich der EU-Arbeitsplan für den Sport auch als effizientes Hilfsmittel für die Planung der Tätigkeit von Ratsvorsitz und Rat erwiesen.
Wichtigste Arbeitsmethode bei den vorigen EU-Arbeitsplänen für den Sport waren die Expertengruppen. Für die Durchführung des EU-Arbeitsplans für den Sport 2011‑2014 wurden sechs und für den Arbeitsplan 2014‑2017 fünf Expertengruppen eingesetzt. Für den Zeitraum 2017‑2020 entschied sich die Kommission für einen zielgerichteteren Ansatz mit nur zwei Expertengruppen. In beiden Expertengruppen, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzten, führte die Kommission den Vorsitz. Zudem konnten Interessengruppen ad-hoc als Beobachter eingeladen werden (siehe Anhang). Die beiden Expertengruppen nahmen Anfang 2018 ihre Tätigkeit auf. Beide Gruppen konzentrierten sich bei ihrer Tätigkeit auf die im EU-Arbeitsplan für den Sport vorgesehenen Zielvorgaben. Das Hauptziel der Expertengruppen bestand darin, bewährte Verfahren in den ausgewählten Politikbereichen auszutauschen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und einen Beitrag zu politischen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene zu leisten.
Wie die Durchführung der vorigen EU-Arbeitspläne für den Sport gezeigt hat, könnten Strukturen und Arbeitsmethoden noch erweitert werden, um die in dem Plan formulierten Zielsetzungen in effizienter Weise erreichen zu können und eine aktivere Beteiligung weiterer internationaler Partner und Interessengruppen zu ermöglichen. Zu den Strukturen zählen Konferenzen des Ratsvorsitzes, Treffen der Sportminister und -direktoren sowie Konferenzen, Seminare und Studien der Kommission. Während der Geltungsdauer des dritten EU-Arbeitsplans für den Sport wurden zwei neue Instrumente eingeführt: die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten, die Mitgliedstaaten die Möglichkeit für Treffen zur Erörterung spezifischer Themen des EU-Arbeitsplans für den Sport boten, und die Cluster-Treffen, die den Austausch über politisch relevante Ergebnisse aus EU-Mitteln finanzierter Projekte fördern.
Im Zeitraum 2017‑2019 fanden vier Treffen interessierter Mitgliedstaaten statt, bei denen spezifische Themen erörtert wurden, die für diese Mitgliedstaaten von Belang waren – unter anderem Nachhaltigkeit, Faktengrundlage zur gesundheitsfördernden Wirkung körperlicher Betätigung sowie verschiedene Aspekte von Good Governance und Spielabsprachen. Mit einem von der Kommission eigens eingerichteten Finanzinstrument sollen die Mitgliedstaaten unterstützt und die Verbindungen zwischen Politik und Programm gestärkt werden. Das Instrument bietet die Möglichkeit, für Initiativen der Mitgliedstaaten, mit denen Peer-Learning-Aktivitäten unter mindestens sieben Mitgliedstaaten gefördert werden sollen, Kofinanzierungsmittel der EU zu beantragen.
Außerdem wurden bis Ende 2019 zusammen mit der EACEA (Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur) vier Cluster-Treffen zu folgenden Themen ausgerichtet: Förderung der Teilnahme an Sport und körperlicher Betätigung (Dezember 2017), wirtschaftlicher Nutzen des Sports (April 2018), Integrität des Sports (Dezember 2018) und Rolle des Sports in der Bildung (Dezember 2019). Ein weiteres Cluster-Treffen zum Thema „Soziale Inklusion durch Sport“ ist für Dezember 2020 geplant.
Darüber hinaus fanden im Zeitraum 2017‑2019 zahlreiche hochrangige Treffen und Konferenzen statt (z. B. ein informelles Sportministertreffen, zehn Veranstaltungen und Konferenzen des Ratsvorsitzes sowie fünf Treffen auf Sportdirektorenebene). Wie im EU-Arbeitsplan für den Sport vorgesehen, tragen alle diese Begegnungen dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den EU-Organen und den Interessengruppen im Sportbereich zu intensivieren. Sie ermöglichen eine bessere Abstimmung auf EU-Ebene, den Austausch von Erfahrungen unter den Mitgliedstaaten und die Weitergabe bewährter Verfahren, und sie bieten die Möglichkeit sicherzustellen, dass Interessengruppen des Sportbereichs an Gestaltung und Umsetzung der Agenda der EU für den Sportbereich beteiligt werden.
Sportverbänden und -organisationen sowie weiteren Interessengruppen kommt bei der Umsetzung der Sportpolitik eine zentrale Rolle zu. Es ist daher besonders wichtig zu gewährleisten, dass ihre Standpunkte bekannt sind und in der politischen Diskussion berücksichtigt werden. Zur Ausweitung der Zusammenarbeit wurden konkrete Anstrengungen unternommen, um Organisationen und Interessengruppen aus dem Sportbereich enger in die Tätigkeiten auf EU-Ebene und auch in die Durchführung des EU-Arbeitsplans für den Sport einzubinden. So wurde entsprechend der Entschließung des Rates zur Weiterentwicklung des strukturierten Dialogs über Sport auf EU-Ebene insbesondere im Rahmen unterschiedlicher Treffen und Veranstaltungen ein vertiefter Dialog mit Sportorganisationen eingerichtet und gepflegt. Die Sportbewegung beteiligte sich aktiv an den jährlichen EU-Sportforen und an Treffen am Rande von Tagungen des Rates oder der Sportdirektoren.
2.Ergebnisse
Im dritten EU-Arbeitsplan für den Sport sind 31 konkrete Zielvorgaben unterschiedlicher Art festgelegt. Für die Zielvorgaben, die sämtliche Aspekte des Sports – soziale ebenso wie wirtschaftliche und organisatorische Aspekte – abdecken, ist eine spezifische Arbeitsstruktur vorgegeben. Die meisten Zielvorgaben wurden erreicht bzw. ihre Umsetzung ist auf gutem Weg. Lediglich drei Zielvorgaben wurden nicht umgesetzt, allerdings hatten die Ratsvorsitze und Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit, ihre Prioritäten im Verlauf der Durchführung des EU-Arbeitsplans für den Sport flexibel anzupassen.
Die beiden Expertengruppen bildeten weiterhin das zentrale Element der Aktivitäten im Rahmen des EU-Arbeitsplans für den Sport:
-Die Expertengruppe „Integrität im Sport“ trat im Zeitraum 2018‑2020 fünfmal zusammen. Der Expertengruppe gehörten Vertreter von 27 Mitgliedstaaten sowie 22 Beobachter an. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit standen die Bekämpfung von Korruption, Spielabsprachen und Doping, außerdem die Förderung der Integrität und der Schutz von Kindern im Sport. Die Kommission finanzierte zwei Studien, mit denen die Arbeit der Expertengruppe unterstützt wurde. Die erste Studie war dem Thema „Korruption im Sport in Europa“ gewidmet, bei der zweiten Studie wurden Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Sport ermittelt.
-Die Expertengruppe „Qualifikationen und Entwicklung der Humanressourcen im Sport“ trat im Zeitraum 2018‑2020 fünfmal zusammen. Der Expertengruppe gehörten Vertreter von 26 Mitgliedstaaten sowie 8 Beobachter an. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit standen die Ausbildung von Trainern/Sportlehrern, duale Karrieren sowie berufliche Qualifikationen und Kompetenzen im Sport. Die Expertengruppe hatte den Auftrag, Leitlinien zu den Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualifikationen und Kompetenzen von Trainern/Sportlehrern zu erarbeiten. Das Dokument wurde im Februar 2020 fertiggestellt und zur Anwendung an alle Mitgliedstaaten weitergeleitet.
Darüber hinaus verdienen unter den verschiedenen Ergebnissen des aktuellen EU-Arbeitsplans für den Sport folgende besondere Beachtung:
-Das Seminar zu den Besonderheiten des Sports fand im Dezember 2019 statt. Ziel war eine vertiefte Diskussion unter wichtigen Interessengruppen, einschließlich Vertretern der Praxis, über die Autonomie des Sports und die Anwendbarkeit des EU-Rechts in Sportangelegenheiten.
-Die Cluster-Treffen erwiesen sich sowohl hinsichtlich der Vielfalt der vertretenen Sichtweisen als auch der erörterten Themen als sehr erfolgreich. Insbesondere führten sie ein breites Spektrum von Akteuren aus dem Sportbereich zusammen, darunter Mitgliedstaaten, Behörden, Universitäten, Sportorganisationen usw. Sie ermöglichten einen offenen Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern und den Einrichtungen, die Projekte an der Basis durchführen; dabei wurden wichtige Themen wie die gesundheitsfördernde Wirkung von körperlicher Betätigung, Bildung im und durch den Sport, Integrität im Sport und die wirtschaftliche Dimension des Sports erörtert. Außerdem boten die Cluster-Treffen eine hervorragende Gelegenheit, politisch relevante Ergebnisse von Erasmus+-Sportprojekten aufzuzeigen und zum Gedankenaustausch über den Einfluss dieser Ergebnisse auf Entscheidungsprozesse.
-Das neue geschaffene Format „Gruppen interessierter Mitgliedstaaten“ stieß auf großes Interesse, da es den ursprünglichen Erwartungen an eine freiwillige Zusammenarbeit interessierter Mitgliedstaaten zu einem bestimmten Thema, ohne dass dafür von der Kommission eine eigene Expertengruppe eingesetzt werden muss, entspricht. Die neue Arbeitsmethode erwies sich als besonders flexibel und nützlich, um neu aufkommende Erfordernisse und Prioritäten angemessen abdecken zu können, und sie bietet sich in Zukunft durchaus für eine häufigere Nutzung an.
3.Rückmeldungen der Interessengruppen zur Durchführung des EU-Arbeitsplans für den Sport
Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die meisten Interessengruppen beurteilten den ersten und den zweiten EU-Arbeitsplan für den Sport grundsätzlich als erfolgreich. Zusammenfassend lautete die Botschaft der Online-Konsultation der Interessengruppen, dass die im Rahmen des aktuellen EU-Arbeitsplans für den Sport durchgeführten Aktivitäten in den festgelegten Prioritätsbereichen zu guten Ergebnissen führten. Die große Mehrzahl der Konsultationsteilnehmer stimmte den Aussagen zu, dass der Plan die richtigen Prioritäten setzte (91 %) und dass durch den Plan die Abstimmung im Sportbereich auf EU-Ebene verbessert wurde (72 %). 78 % der Befragten waren der Meinung, dass mit dem EU-Arbeitsplan für den Sport geeignete Strukturen und Arbeitsmethoden eingeführt wurden. Zahlreiche Interessengruppen stimmten zudem der Aussage zu, dass der Arbeitsplan zu nützlichen Ergebnissen im politischen Entscheidungsprozess geführt habe.
Der dritte EU-Arbeitsplan für den Sport gewährleistete zwar Kontinuität hinsichtlich der Prioritäten, brachte jedoch auch einige wesentliche Veränderungen mit sich, die verschiedene Aspekte betrafen. Insbesondere wurden die Arbeitsmethoden diversifiziert und Straffungen bei den Expertengruppen vorgenommen, deren Zahl von fünf auf zwei reduziert wurde. Darüber hinaus trug die auf dreieinhalb Jahre angelegte Planung der Aktivitäten dazu bei, dass Impulse gesetzt werden konnten und dass jede der Aktivitäten zu qualitativ hochwertigen Ergebnissen führte. Beispielsweise wurde die Tätigkeit des Rates der EU durch die Planung unterstützt, die auch die Vorbereitung von Schlussfolgerungen des Rates sowie von Konferenzen und Veranstaltungen des Ratsvorsitzes einschloss. Der EU-Arbeitsplan für den Sport wurde von den EU-Ratsvorsitzen, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführt. Auch bestand einhellig der Wunsch, die Erstellung einer übermäßigen Anzahl von Leitlinien, Berichten und schriftlichen Dokumenten durch die Expertengruppen zu vermeiden. Gleichzeitig wurden Sportorganisationen und Interessengruppen eng in die Treffen einbezogen und beteiligten sich mit großem Interesse und Engagement an zahlreichen weiteren Aktivitäten, unter anderem an den Cluster-Treffen.
Gegenüber dem zweiten EU-Arbeitsplan für den Sport waren bei zwei Punkten wesentliche Verbesserungen festzustellen:
1)Erstens waren 80 % der Befragten der Ansicht, dass durch den dritten EU-Arbeitsplan für den Sport die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Sportorganisationen intensiviert wurde. Bei der Evaluierung des zweiten EU-Arbeitsplans für den Sport hatte dieser Wert noch bei 69 % gelegen.
2)Zweitens stimmten 62 % der Befragten der Aussage zu, dass der Arbeitsplan die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem Sportsektor auf nationaler Ebene gestärkt habe; bei der Evaluierung des zweiten EU-Arbeitsplans für den Sport hatten dies lediglich 46 % der Befragten angegeben. Dieser Zuwachs macht deutlich, dass die Bemühungen um größere Offenheit bei den Arbeitsmethoden und um eine intensivere Zusammenarbeit in die richtige Richtung zielten.
Anhand der von den Mitgliedstaaten abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen:
·Die Form des EU-Arbeitsplans für den Sport ist insofern angemessen, als der Plan den Mitgliedstaaten und Sportorganisationen, aber auch Hochschulen und der Wirtschaft, die Möglichkeit einer engen Einbindung bietet. Viele der Befragten bestätigten, dass sie diese Form der Zusammenarbeit für sehr fruchtbar halten, da durch den Mix unterschiedlicher Arten von Interessengruppen und unterschiedlicher Sichtweisen lebhafte und aufschlussreiche Debatten entstehen, die die erwarteten Ergebnisse hervorbringen.
·Die Expertengruppen funktionieren nach allgemeiner Auffassung gut. Allerdings hielten einige der Befragten das bei den Treffen erörterte Themenspektrum für zu weit gefasst. Insbesondere wurde mehrfach geäußert, dass ein stärker fokussierter Ansatz in den Expertengruppen zu produktiveren und nutzbringenderen Diskussionen geführt hätte. Außerdem wurde die Repräsentativität einiger Beobachter infrage gestellt.
·Die Arbeitsmethoden wurden als für die Umsetzung des EU-Arbeitsplans für den Sport geeignet beurteilt. Insbesondere halten die Befragten die Cluster-Treffen und die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten angesichts der flexiblen Möglichkeiten zur Erörterung neuer Themen für sehr nützliche Strukturen.
Die gegenwärtige Geltungsdauer des EU-Arbeitsplans für den Sport wurde befürwortet. Die meisten Befragten halten eine Geltungsdauer von drei bis vier Jahren für angemessen. Allerdings wurde auch verschiedentlich vorgeschlagen, dass die EU-Arbeitspläne für den Sport flexibler gestaltet werden sollten, damit sie an die Entwicklungen im Sportbereich angepasst werden können.
4.Standpunkte der Europäischen Kommission zur Durchführung des EU‑Arbeitsplans für den Sport
Die Kommission bestätigt in ihrer Bewertung in vielerlei Hinsicht die wesentlichen Standpunkte, die von den Interessenträgern während des Konsultationsprozesses geäußert wurden. Nach Auffassung der Kommission kann der dritte EU-Arbeitsplan für den Sport als erfolgreich gelten, da die große Mehrzahl der erwarteten Ergebnisse erreicht wurden und diese Ergebnisse gemäß den Rückmeldungen der Teilnehmer qualitativ gut waren. Die Arbeitsmethoden erwiesen sich als effizient, da sie einen ständigen Dialog zu wichtigen Fragen zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Sportorganisationen ermöglichten. Auch war ein starker Anstieg von Interesse und Beteiligung zu beobachten – insbesondere bei den Konferenzen des EU-Ratsvorsitzes und den Cluster-Treffen, die sich als nützliche Foren für den Austausch von Meinungen und bewährten Verfahren zu wichtigen Themen, aber auch für Kommunikation und Kontaktpflege erwiesen. Die Expertengruppen bewährten sich als ein wertvolles Instrument zur Vertiefung und Intensivierung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten und Sportorganisationen und auch mit der Kommission zu wichtigen Themen wie Bildung in und durch Sport oder Good Governance.
Die Kommission ist der Auffassung, dass über den Umfang der Mandate der beiden Expertengruppen diskutiert werden könnte, da einige Sportorganisationen und Mitgliedstaaten die derzeitigen Mandate für zu weit gefasst halten, wodurch die Gruppen hinsichtlich Zusammensetzung und Fachkompetenz heterogen seien.
Darüber hinaus vertritt die Kommission den Standpunkt, dass die Beobachter grundsätzlich einen Mehrwert in Bezug auf spezifisches Fachwissen und Kompetenzniveau einbringen.
Die Kommission begrüßt die Optimierung der Arbeitsmethoden, deren Diversifizierung (durch die Einführung von Cluster-Treffen und der Gruppen interessierter Mitgliedstaaten) sich ihrer Meinung nach positiv auswirkte und zu einer verbesserten Durchführung des EU-Arbeitsplans für den Sport beitrug. Konkret wurden durch die neuen Formate die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten erweitert und die Voraussetzungen für eine fokussiertere Herangehensweise an wichtige Themen geschaffen.
Ferner begrüßt die Kommission den Beitrag des EU-Arbeitsplans für den Sport zur Planung der Tätigkeiten des Rates der EU (Schlussfolgerungen, Konferenzen und Seminare), da er eine bessere Koordinierung und Kohärenz der Tätigkeiten auf EU-Ebene gewährleistet.
Was die Ergebnisse des EU-Arbeitsplans für den Sport anbelangt, so wurde allgemein ein kooperativer und zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission abgestimmter Ansatz verfolgt. Außerdem waren der Sportsektor und andere einschlägige Interessengruppen auch aktiv in die Durchführung des Plans eingebunden. Da der EU-Arbeitsplan für den Sport als ein flexibler Fahrplan angelegt war, trug er dazu bei, grenzüberschreitenden Problemen wirksam zu begegnen, und unterstützte die übergeordneten Prioritäten der wirtschafts- und sozialpolitischen Agenda der Union.
Im Bereich der Integrität des Sports wurde sowohl auf politischer Ebene als auch auf Expertenebene eine verstärkte Zusammenarbeit zum Schutz von Kindern im Sport – ein Thema, das zunehmend Sorge bereitet – gewährleistet. Im Ergebnis wurden auf Ebene der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umgesetzt. Das Thema „Innovation im Sport“ ist insbesondere für die wirtschaftliche Dimension des Sports von Bedeutung. Durch verschiedene Diskussionsrunden und Veranstaltungen wurde das Bewusstsein für die Vorteile und Herausforderungen geschärft, die mit der raschen technologischen Entwicklung, die sich derzeit vollzieht, einhergehen. Auf der Basis früherer Aktivitäten können im Rahmen eines neuen EU-Arbeitsplans für den Sport auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene neue konkrete Initiativen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Innovation und Sport umgesetzt werden. Auch zur Priorität Sport und Gesellschaft wurden in den vergangenen Jahren eingehende Untersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der Tätigkeit mehrerer EU-Ratsvorsitze und der Kommission wurden Leitlinien zu den Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualifikationen und Kompetenzen von Trainern/Sportlehrern erarbeitet. Darin werden einheitliche Mindestkompetenzen vorgeschlagen, die von Trainern und Sportlehrern in Europa erwartet werden, darunter das Entwickeln von Sozialkompetenz, außerdem Verbesserungen bei den Bildungs-/Ausbildungsmodulen und Lehrgängen für Trainer und Sportlehrer. Dadurch sollen sie angesichts der zunehmenden sozialen Dimension ihrer täglichen Arbeit besser darauf vorbereitet werden, den Erfordernissen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden.
C)
EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT
Auf der Grundlage früherer Erfahrungen und ihrer Bewertung der Durchführung des dritten EU-Arbeitsplans für den Sport ist die Kommission der Auffassung, dass bestimmte Verbesserungen denkbar wären, um einen künftigen EU-Arbeitsplan für den Sport noch besser, effizienter und wirkungsvoller gestalten zu können.
Gegenstand der nachfolgenden Empfehlungen sind Form und Charakter des EU‑Arbeitsplans für den Sport sowie seine Geltungsdauer, Prioritäten und Arbeitsmethoden. Darüber hinaus sollte die Notwendigkeit einer weiteren Verbreitung und effizienteren Nutzung der Ergebnisse von Erasmus +-Sportprojekten in der Politikgestaltung besonders hervorgehoben werden.
1.Form und Charakter des EU-Arbeitsplans für den Sport
Der EU-Arbeitsplan für den Sport hat sich als flexibler Rahmen und wirkungsvolles Instrument der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und Interessengruppen auf EU-Ebene bewährt. Die vielfältigen Arbeitsmethoden fördern und erleichtern den Austausch bewährter Verfahren, die langfristige Planung von Tätigkeiten des Rates der EU und die Priorisierung von Bereichen für die Zusammenarbeit. Allerdings handelt es sich beim EU-Arbeitsplan für den Sport nicht um ein verbindliches Dokument. Bei seiner Durchführung ist die der Europäischen Union für den Bereich des Sports übertragene Zuständigkeit zu beachten, wonach Maßnahmen auf EU-Ebene die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren und ergänzen sollten. Zudem soll der Plan Maßnahmen, Initiativen und Strategien aller im Bereich des Sports tätigen Akteure, wie Behörden, Sportorganisationen und Interessengruppen, ergänzen und respektieren. Die Bezeichnung „EU-Arbeitsplan für den Sport“ gibt daher den Charakter des Dokuments nicht deutlich genug wieder – eine Änderung wäre denkbar. Wenn die Bezeichnung geändert wird, sollte der übergeordnete Zweck des Dokuments berücksichtigt werden, nämlich die Zusammenarbeit im Bereich des Sports auf EU-Ebene zu vertiefen und zu verbessern. Durch diesen neuen Rahmen könnten dem strategischen Charakter des Dokuments besser Rechnung getragen und alle an der Durchführung des Plans beteiligten Akteure wirksamer einbezogen werden. Den Interessengruppen im Sportbereich kommt bei der Gestaltung und Umsetzung von sportpolitischen Maßnahmen eine wesentliche Rolle zu – ihre Mitwirkung könnte beim nächsten EU-Arbeitsplan für den Sport weiter gestärkt werden. Schritte in diese Richtung würden dem Geist der Entschließung des Rates entsprechen, den strukturierten Dialog in der EU über den Sport weiter zu entwickeln.
2.Geltungsdauer
Die Verlängerung der Geltungsdauer des EU-Arbeitsplans für den Sport von drei auf dreieinhalb Jahre bis zum Ende des Jahres 2020 hat sich als ein richtiger Schritt erwiesen, da hierdurch die Angleichung an Zeitplan und Prioritäten des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU und des Programms Erasmus+ 2014‑2020 erreicht wurde.
Die Kommission schlägt daher vor, die Geltungsdauer des Arbeitsplans von dreieinhalb Jahren beizubehalten. Damit stünde ausreichend Zeit zur Verfügung, um sämtliche vorgesehenen Aktivitäten durchzuführen und alle Zielvorgaben zu erreichen, die Durchführung des Arbeitsplans zu bewerten und einen neuen Arbeitsplan auszuhandeln. Bei einer Geltungsdauer von dreieinhalb Jahren wäre die Angleichung an die Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens der EU gewährleistet, da sie zeitlich mit der Halbzeitüberprüfung des MFR zusammenfallen würde.
3.Prioritäten
Die Zuständigkeit für den Bereich des Sports liegt bei den Mitgliedstaaten, und die Maßnahmen auf EU-Ebene beschränken sich darauf, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen. Bei der Festlegung der künftigen Prioritäten des EU-Arbeitsplans für den Sport sollte genau geprüft werden, welchen potenziellen Nutzen die Zusammenarbeit auf EU-Ebene in einem bestimmten Bereich oder bei konkreten Themen bietet. Außerdem sollte bei der Auswahl vorrangiger Themen und Schlüsselthemen entscheidend sein, welche Rolle die EU dabei übernehmen könnte, die bestehenden Herausforderungen im Bereich des Sports zu bewältigen.
Um Kohärenz und Effizienz der Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich des Sports sicherzustellen, sollten darüber hinaus die Verbindungen zu den wesentlichen politischen Prioritäten der Europäischen Kommission, z. B. dem Grünen Deal, dem Plan zur Krebsbekämpfung und der Förderung unserer europäischen Lebensweise, Berücksichtigung finden.
Der Sport verfügt über das Potenzial, mit Blick auf alle genannten Herausforderungen einen wirksamen Beitrag zu leisten. Außerdem sollten die neuen Prioritäten auch auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eingehen und dabei auch die Erholung des Sportsektors auf allen Ebenen nach dem Ende der Krise berücksichtigen.
Vom Breitensport bis hin zum Spitzensport sollte „grüner Sport“ gefördert werden. Große Sportereignisse müssen nachhaltig ausgerichtet sein und sollten möglichst wenig Altlasten hinterlassen. Sport und körperliche Betätigung sind Bestandteil einer gesunden Lebensweise, können darüber hinaus aber auch bei der Vorbeugung von Krebserkrankungen eine Rolle spielen. Zudem sind der Sport, seine Organisationsformen und die unterschiedlichen Arten, Sport auszuüben, eindeutig Teil unserer europäischen Lebensweise. Vor diesem Hintergrund sollte der Sport einerseits als ein eigenständiges Politikfeld weiterentwickelt werden, andererseits sollte der Beitrag, den der Sport zu anderen wichtigen Bereichen leistet, anerkannt und aktiver als bisher gefördert werden.
Daher sollte ein künftiger EU-Arbeitsplan für den Sport zwar gewisse negative Aspekte des Sports, wie Doping, Spielabsprachen und Gewaltbereitschaft, bekämpfen, jedoch auch die gemeinsamen Werte im Sport fördern und darauf abstellen, dass sie in der Gesellschaft insgesamt mehr Beachtung finden. Damit sie auf neue Prioritäten und neue Herausforderungen reagieren und mit den raschen Fortschritten bei den neuen Technologien Schritt halten können, sollten die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um innovative Lösungen für komplexe Phänomene wie Marginalisierung und Ausgrenzung sowie um neue Formen der Sportausübung unterstützt werden.
4.Arbeitsmethoden
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den im Rahmen des dritten EU-Arbeitsplans für den Sport festgelegten Arbeitsmethoden und der Flexibilität, die diese Methoden mit Blick auf neue Herausforderungen und Erfordernisse bieten, hält die Kommission es für wichtig, an den Arbeitsmethoden festzuhalten. Dadurch wäre zum einen Kontinuität gewährleistet und zum anderen dafür gesorgt, dass sie maximale Wirkung entfalten und die Durchführung des EU-Arbeitsplans für den Sport erleichtern.
Ganz konkret sollte die bestehende Vielfalt an Arbeitsmethoden beibehalten werden. Wie in Abschnitt B (Evaluierung) erwähnt, schätzen die Mitgliedstaaten und die Beobachter die Arbeit der Expertengruppen. Noch größeren Anklang fanden die Cluster-Treffen und die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten. Andere bewährte Arbeitsmethoden wie Konferenzen, Seminare und Studien sollten ebenfalls fortgeführt werden, da sie für Kommunikation, Kontaktpflege, den Austausch bewährter Verfahren sowie die Generierung und Weitergabe von Wissen von entscheidender Bedeutung sind.
Die Zahl der schriftlichen Dokumente sollte auch in Zukunft beschränkt bleiben. Um aus derartigen Dokumenten bestmöglichen Nutzen ziehen zu können, sollte darin jeweils die anvisierte Zielgruppe eindeutig angegeben werden, und es sollte auf die von der Sportgemeinschaft insgesamt festgestellten Erfordernisse verwiesen werden. Die Verbreitungsmethoden sollten erörtert und im nächsten EU-Arbeitsplan für den Sport festgelegt werden.
Nicht zuletzt sollte der strukturierte Dialog auf EU-Ebene mit den Sportorganisationen weiterentwickelt werden. Die zentrale Stellung des EU-Sportforums sollte beibehalten und weiter gestärkt werden. Zudem sollte die Zusammenarbeit mit dem Sportsektor vertieft und erweitert werden. Die Beteiligung von Sportorganisationen an den Expertengruppen hat sich für die Diskussionen und Aktivitäten in den Gruppen als vorteilhaft erwiesen und bewährt. Allerdings sollten die Offenheit der Gruppen für den Sportsektor und dessen Beteiligung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mehrwert und dem Fachwissen stehen, das der Sektor einbringen kann.
5.Durchführung und Synergien
Der Bereich des Sports wird von zahlreichen politischen Maßnahmen und strategischen Initiativen der EU beeinflusst. Diesem horizontalen Aspekt des Sports wurde bereits im EU-Arbeitsplan für den Sport 2017‑2020 Rechnung getragen. Der Mehrwert und auch die Notwendigkeit einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit traten bei verschiedenen groß angelegten Initiativen und Maßnahmen der Kommission deutlich zutage, u. a. im Aufruf von Tartu zur Förderung einer gesunden Lebensweise, bei der Bekämpfung von Doping und Spielabsprachen sowie bei den Arbeiten zu den Besonderheiten des Sports. In diesem Sinne sollte ein künftiger EU-Arbeitsplan für den Sport die sektorübergreifende Zusammenarbeit aktiv fördern und Synergien mit anderen Sektoren und Politikfeldern, wie Freizügigkeit, Wettbewerb, Forschung, Medienrechte, Beschäftigung, Tourismus, Nachhaltigkeit, Datenschutz, allgemeine und berufliche Bildung und Gesundheit, die enge Bezüge zum Sport haben, anregen. Zusammenarbeit und Komplementarität mit anderen einschlägigen Politikbereichen sind absolut unverzichtbar. Es wird dringend empfohlen, den Schwerpunkt stärker als bisher auf die praktische Umsetzung der Ergebnisse (z. B. EU-Leitlinien, politische Empfehlungen) zu legen, die im Rahmen der EU-Arbeitspläne für den Sport erzielt werden. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten auch für eine geeignete Koordinierung auf nationaler Ebene sorgen.
Darüber hinaus sollten Anstrengungen unternommen werden, um eine weitere Verbreitung der Ergebnisse unter den Interessengruppen auf unterschiedlichen Ebenen zu gewährleisten. Um die Bekanntheit und Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen im Sportbereich auf nationaler Ebene zu erhöhen, wären gezielte Maßnahmen erforderlich.
Nicht zuletzt ist die Kommission der Auffassung, dass sich eine regelmäßige Überwachung und Evaluierung der Durchführung eines künftigen EU-Arbeitsplans für den Sport positiv auf die effiziente Umsetzung und Verwirklichung der wichtigsten Prioritäten und Ziele eines solchen Plans auswirken könnte.
SCHLUSSFOLGERUNG
Die EU-Arbeitspläne für den Sport haben sich als ein wertvolles Instrument für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen, den Mitgliedstaaten und Sportorganisationen erwiesen. Über die Jahre hinweg trugen sie dazu bei, auf EU-Ebene die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Interessengruppen zu wesentlichen Aspekten des Sports zu fördern und zu vertiefen.
Mit dem dritten EU-Arbeitsplan für den Sport wurden wichtige Ergebnisse erzielt und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mit dem nächsten Arbeitsplan entscheidende Fortschritte erzielt werden können. Verstärkte Wahrnehmung und Anerkennung in der Öffentlichkeit geben dem Sport die Möglichkeit, weiter zu wachsen und damit nicht nur körperliche Betätigung und das Wohlbefinden der Bürger Europas zu fördern, sondern zudem einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Europas sowie zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen – auch jener im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – zu leisten. Wenn sich alle Akteure zusammen engagieren und Anstrengungen unternehmen, verfügt ein künftiger EU-Arbeitsplan für den Sport über alle Voraussetzungen, um sich als gemeinsamer Fahrplan für den Sport in der Europäischen Union zu etablieren, mit dem körperliche Betätigung gefördert und die dringendsten Probleme des Sports bewältigt werden können.