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Document 52020DC0006

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die 2018 finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union

COM/2020/6 final

Brüssel, den 16.1.2020

COM(2020) 6 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht über die 2018 finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union


Einleitung    

Humanitäre Hilfsmaßnahmen 2018    

Überblick über die wichtigsten Maßnahmen der humanitären Hilfe im Jahr 2018    

Horizontale Prioritäten    

Zusammenfassung der 2018 abgeschlossenen Evaluierungen    

Mittelausstattung 2018    

Zusätzliche Informationen und Quellen    

Liste der Partner, die die Partnerschaftsrahmenvereinbarung von 2014 unterzeichnet haben    

Einleitung

In diesem Bericht werden die wichtigsten Tätigkeiten und Ergebnisse der Union im Bereich der 2018 von der Europäischen Kommission durchgeführten humanitären Hilfe dargelegt. Der Bericht wurde gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 erstellt.

Humanitäre Hilfsmaßnahmen 2018

Humanitäre Krisen haben in den letzten Jahrzehnten an Komplexität und Schwere gewonnen. Hauptursache des Bedarfs an humanitärer Hilfe waren weiterhin Konflikte, während viele Menschen infolge von Naturkatastrophen nach wie vor auf Soforthilfe angewiesen waren. Im Jahr 2018 benötigten insgesamt mehr als 134 Millionen Menschen Hilfe.

Die EU war nach wie vor einer der größten Geber humanitärer Hilfe und leistete Hilfe und Unterstützung für die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen durch die Mobilisierung von humanitärer Hilfe und Katastrophenschutzhilfe. Die rasche Reaktion auf sich abzeichnende Krisen stellte jedoch aufgrund von Zugangsbeschränkungen und Sicherheitszwängen nach wie vor eine Herausforderung dar.

Die Europäische Kommission übernahm die Führung bei der Reaktion der EU auf Krisen in der Welt: Sie finanzierte humanitäre Hilfsmaßnahmen im Umfang von mehr als 1,8 Mrd. EUR (der VN-Aufruf zur humanitären Hilfe belief sich auf 25,4 Mrd. USD) in über 90 Ländern mit besonderem Schwerpunkt auf der Unterstützung der vom Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen in Syrien und der Flüchtlinge in den Nachbarländern.

Zentrales Ziel der Kommission war die Förderung einer auf klaren Grundsätzen beruhenden humanitären Hilfe und der Achtung des humanitären Völkerrechts. Die EU spielte weiterhin eine führende Rolle auf internationaler Ebene, indem sie in zwei Gebergruppen den Vorsitz führte: in der Geberunterstützungsgruppe des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und in der Gruppe für beispielhaftes Geberverhalten im Bereich der humanitären Hilfe (im letzteren Fall gemeinsam mit der Schweiz). Darüber hinaus führte die Kommission bis Januar 2019 den Vorsitz bei der weltweiten Initiative „Aufruf zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notsituation“. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und die Unterstützung von Bildung in Notsituationen stellten nach wie vor wichtige Prioritäten bei den humanitären Maßnahmen der EU dar.

Als Reaktion auf Krisen und auf die zunehmende Fragilität weltweit setzte die Kommission ihre Arbeiten zur Stärkung der Resilienz fort. In diesem Zusammenhang kam sie bei der stärkeren Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit weiter voran. Die Ergänzung dieser beiden Aspekte um eine dritte Komponente, nämlich die Friedensförderung, wurde auf der informellen Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ (Entwicklung) im September 2018 gebilligt. Der Rat kam zu dem Schluss, dass diese dreifache Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung die Grundlage für die Bewältigung langwieriger Krisen durch grundsatzorientierte humanitäre Maßnahmen bilden sollte.

Im Einklang mit den auf dem Weltgipfel für humanitäre Hilfe eingegangenen Verpflichtungen zwischen Gebern und operativen Einrichtungen („Grand Bargain“) setzte die Kommission ihre Bemühungen um eine größere Kosteneffizienz fort. So erstellte sie beispielsweise einen Leitfaden für die Bereitstellung von Geldtransfers in großem Umfang, um sicherzustellen, dass die Begünstigten mehr Mittel erhalten und weniger für Verwaltungskosten ausgegeben wird. In diesem Zusammenhang setzte die EU die Einführung ihres größten Geldtransferprogramms – das soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (ESSN) zugunsten von Flüchtlingen in der Türkei – fort.

Überblick über die wichtigsten Maßnahmen der humanitären Hilfe im Jahr 2018

Die Europäische Kommission schaltete sich bei einer Vielzahl von Krisen und Katastrophen weltweit ein. Auf einige von ihnen werden im Folgenden näher eingegangen.

Notfallreaktion

Die Kommission nutzte ein spezielles Notfall-Instrumentarium, um rasch auf neue Notsituationen oder eine erhebliche Verschlechterung bestehender Krisen zu reagieren, die zum Zeitpunkt der Annahme des jährlichen Finanzierungsbeschlusses nicht vorhersehbar waren. Das Notfall-Instrumentarium umfasst vier Instrumente: das „Acute Large Emergency Response Tool“ (ALERT) für die Bewältigung akuter Notsituationen großen Ausmaßes, das „Epidemics Tool“ für die Bekämpfung von Epidemien, das „Small-scale Tool“ für kleinere Einsätze und die Unterstützung des Nothilfefonds für Katastrophenhilfe (Disaster Relief Emergency Fonds – DREF) des Internationalen Verbands der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.

ALERT ermöglicht die rasche Bereitstellung erster Mittel zur Finanzierung von Sofortmaßnahmen als Reaktion auf plötzlich eintretende große Naturkatastrophen, bei denen mehr als 100 000 Menschen betroffen sind. 2018 wurden als Reaktion auf schwere Überschwemmungen in Kenia, Äthiopien und Nigeria, Erdbeben und einen Tsunami in Indonesien sowie die Folgen eines tropischen Wirbelsturms auf den Philippinen insgesamt 8,65 Mio. EUR bereitgestellt.

Das Epidemics Tool wurde eingesetzt, um dringend benötigte Mittel zur Bekämpfung von Epidemieausbrüchen in fünf Ländern bereitgestellt: Nigeria (Lassa-Fieber), DRK (Ebola) sowie Dschibuti, Niger und Simbabwe (Cholera). Der ausgezahlte Betrag belief sich auf 2,775 Mio. EUR.

Das Small-scale Tool wurde eingesetzt, um durch Bereitstellung von insgesamt 2,225 Mio. EUR auf sieben Katastrophen zu reagieren: Tonga (tropischer Sturm), Nigeria (Flüchtlingsbewegung), Nicaragua (zivile Unruhen), Guatemala (Vulkanausbruch), Laos (Einsturz eines Staudamms), Venezuela (Überschwemmungen) und Haiti (Erdbeben).

Die Europäische Kommission war auch einer der wichtigsten Geber des DREF: Sie leistete einen Beitrag zu 39 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 3,9 Mio. EUR, was etwa 25 % der Fondsmittel für das Jahr 2018 entsprach.

Die Syrien-Krise

Das Jahr 2018 war das achte Jahr der Syrien-Krise. In diesen acht Jahren führte militärische Offensiven und Verschiebungen der territorialen Kontrolle zu massiven Vertreibungen, unzähligen Todesopfern und enormem Leid für mehr als 13 Millionen Menschen. Die Kommission leistete lebensrettende Hilfe, vor allem durch die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Medikamenten, Wasser und Unterkünften. Die Maßnahmen der Kommission kamen sowohl der syrischen Bevölkerung als auch den syrischen Flüchtlingen in Libanon, Jordanien und Ägypten zugute. Die humanitäre Hilfe der Kommission belief sich auf 260 Mio. EUR.

Darüber hinaus war die EU an zahlreichen internationalen diplomatischen Initiativen beteiligt, wie der Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region in Brüssel, der Tagung der humanitären Task Force der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien in Genf, den Treffen hoher Beamter in Oslo und Berlin sowie weiteren Veranstaltungen zur Förderung der Achtung humanitärer Grundsätze und des humanitären Völkerrechts. Auf der Konferenz in Brüssel wurde das allgemeine Bewusstsein für die Notlage der betroffenen Zivilbevölkerung in Syrien geschärft. Darüber hinaus wurden Mittel in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. EUR für das Jahr 2018 und 2,7 Mrd. EUR für die Jahre 2019 und 2020 zugesagt.

Türkei

Im Juni 2018 einigte sich die EU darauf, zusätzliche 3 Mrd. EUR für die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bereitzustellen, um syrische Flüchtlinge zu unterstützen. Im Rahmen dieser zweiten Tranche wurden 2018 550 Mio. EUR vergeben, davon 50 Mio. EUR für humanitäre Hilfe, hauptsächlich in den Bereichen Schutz und Gesundheit. Dadurch beliefen sich die im Rahmen der Fazilität für humanitäre Hilfe vergebenen Mittel auf insgesamt mehr als 1,45 Mrd. EUR.

Das humanitäre Vorzeigeprogramm der Fazilität, das soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (ESSN), diente weiterhin zur Deckung der Grundbedürfnisse und des Schutzbedarfs von 1,7 Millionen Begünstigten. Es handelt sich dabei das größte einzelne humanitäre Projekt in der Geschichte der EU. Aufbauend auf dem ESSN begann die EU Anfang 2017 mit der Finanzierung des Projekts „Zweckgebundene Geldtransfers für Bildung“ (CCTE) und unterstützte damit bis Dezember 2018 den regelmäßigen Schulbesuch für 517 000 Kinder.

Westlicher Balkan

2018 lag der Schwerpunkt der humanitären Hilfe der EU in dieser Region auf der Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten in Bosnien und Herzegowina. Lokale Gemeinschaften und internationale Organisationen stellten grundlegende Hilfe wie Nahrungsmittel, Unterkünfte und medizinische Grundversorgung bereit. Ihre Kapazitäten waren jedoch überlastet, und im Mai 2018 ersuchte der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina die EU offiziell um Hilfe.

Die Europäische Kommission hat 2018 2 Mio. EUR an humanitärer Hilfe bereitgestellt, um Soforthilfemaßnahmen zur Deckung des dringenden Bedarfs der Flüchtlinge und Migranten zu finanzieren. Diese kurzfristige Hilfe wurde durch mittelfristig angelegte Unterstützung im Umfang von 7,2 Mio. EUR ergänzt.

Ukraine

Auch nach mehr als vier Jahren nach Beginn des Konflikts bestand 2018 in der Ostukraine weiterhin Bedarf an humanitärer Hilfe. Von dem Konflikt waren mehr als 4,4 Millionen Menschen betroffen, von denen mindestens 3,4 Millionen humanitäre Hilfe benötigten. Der eingeschränkte Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen und ungünstige politische und sicherheitspolitische Entwicklungen führten zu einer Verschlechterung der humanitären Lage. Die humanitäre Hilfe wurde durch die starke Politisierung des Konflikts und Kürzungen der Gebermittel beeinträchtigt.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten waren mit insgesamt 232 Mio. EUR nach wie vor einer der größten Geber humanitärer Hilfe. Die EU leistete weitere lebensrettende Hilfe für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen und förderte gleichzeitig einen reibungslosen Übergang zu mittel- und langfristig angelegter Hilfe in anderen Gebieten der Ostukraine.

Die Jemen-Krise 

Mit 22,2 Millionen Hilfebedürftigen verzeichnete Jemen im Jahr 2018 die weltweit größte humanitäre Krise. Der anhaltende Konflikt, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die wirtschaftliche Schwäche des Landes haben die weltweite größte Ernährungskrise ausgelöst. Davon sind 20 Millionen Menschen betroffen. Durch die im Juni 2018 eingeleitete Offensive in Hodeidah wurden mehr als 500 000 Menschen vertrieben und die Krise weiter verschärft. Darüber hinaus breitete sich der Cholera-Ausbruch weiter aus.

Im Laufe des Jahres 2018 hat die Kommission ihre Reaktion auf die Krise verstärkt und 127,5 Mio. EUR für lebensrettende Hilfe für mehr als 14 Millionen schutzbedürftige Menschen bereitgestellt.

Regionale Krise in und um Mali

Der eskalierende bewaffnete Konflikt und die zunehmende Gewalt in Mali wirkten sich auch weiterhin auf die Nachbarländer Burkina Faso, Mauretanien und Niger auch. Etwa 390 000 Menschen wurden aus ihrer Heimat vertrieben. Infolgedessen ist der Bedarf an humanitärer Hilfe gestiegen. Der Zugang zu den Betroffenen gestaltete sich jedoch weiterhin schwierig.

Im Jahr 2018 stellte die Kommission humanitäre Hilfe in Höhe von 61 Mio. EUR bereit. Dabei lag der Schwerpunkt auf Gesundheit und Ernährung lag. Diese Hilfe deckte 80 % der Gesundheitsbezirke im Norden ab. Insgesamt erhielten rund 160 000 Menschen Nahrungsmittelsoforthilfe. Mehr als 124 000 Kinder unter fünf Jahren, die unter schwerer akuter Unterernährung litten, erhielten lebensrettende Ernährungshilfe, und Tausende von Kindern in Nord- und Zentralmali konnten dank der Maßnahmen im Bereich „Bildung in Notsituationen“ am Schulunterricht teilnehmen. Darüber hinaus leistete die Kommission sowohl Nahrungsmittelhilfe für mehr als 140 000 malische Flüchtlinge in Burkina Faso und Niger als auch Nahrungsmittelhilfe und Unterstützung beim Schulunterricht für malische Flüchtlinge in Mauretanien.

Sahelkrise

2018 erlebte die Sahelzone ihre schlimmste Nahrungsmittel- und Ernährungskrise seit vielen Jahren. Durch die Ausbreitung von Konflikten und eine agropastorale Krise verschärfte sich die bereits komplexe Situation - mit Folgen für eine zunehmend geschwächte Bevölkerung.

Die Kommission stellte Soforthilfe in Höhe von insgesamt 272,9 Mio. EUR für die betroffenen Länder bereitgestellt. Mehr als 1,1 Millionen gefährdete Menschen erhielten Nahrungsmittelhilfe und mehr als 450 000 Kinder, die an schwerer akuter Unterernährung litten, eine lebensrettende Behandlung. Die EU arbeitete aktiv daran, das Konzept zur Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen, indem sie die Resilienz der betroffenen Bevölkerung stärkte, den humanitären Bedarf verringerte und die Ursachen von Ernährungsunsicherheit und akuter Unterernährung bekämpfte.

Krise im Tschadseebecken

Im Jahr 2018 waren 17 Millionen Menschen in dieser Region weiterhin von Konflikten und Gewalt betroffen. Mehr als 2,7 Millionen Menschen, darunter 1,5 Millionen Kinder, wurden innerhalb des eigenen Landes vertrieben oder mussten in ein Nachbarland fliehen. Akute Ernährungsunsicherheit und Unterernährung sind nach wie vor auf einem kritischen Niveau: 3 Millionen Menschen leiden unter gravierender Ernährungsunsicherheit.

Als Reaktion auf den vielfältigen Bedarf an humanitärer Hilfe in den betroffenen Ländern stellte die Kommission mehr als 105 Mio. EUR Beträchtliche Mittel wurden für Nahrungsmittelhilfe, medizinische Grundversorgung, Wasser- und Sanitärversorgung, Unterkünfte und Haushaltsartikel für Binnenvertriebene, Flüchtlinge und hilfebedürftige Aufnahmegemeinschaften ausgegeben. Die Berliner Konferenz zum Tschadseebecken im September 2018 bot die Gelegenheit, die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Länder des Tschadseebeckens zu bekräftigen. Im Anschluss daran kündigte die EU die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 138 Mio. EUR für eine Kombination von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit an.

Regionale Krise in und um die Zentralafrikanische Republik

Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik verschlechterte sich weiter und wirkte sich auch zunehmend auch auf die Nachbarländer aus. Die Kämpfe zwischen bewaffneten Gruppen und die Angriffe auf humanitäre Helfer verschärften sich. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik (rund 2,5 Millionen Menschen) benötigte humanitäre Hilfe. Fast zwei Millionen Menschen litten unter akuter Ernährungsunsicherheit, und zwei Drittel der Bevölkerung hatten keinen Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Etwa jeder vierte Bürger wurde entweder intern vertrieben oder musste in ein Nachbarland fliehen (Kamerun, Tschad oder DRK).

Als Reaktion auf die Krise stellte die Kommission über 33 Mio. EUR an humanitärer Hilfe bereit. Dazu gehörte auch Soforthilfe sowohl für die vom Konflikt betroffene Bevölkerungsgruppen in der Zentralafrikanischen Republik als auch für die Flüchtlinge in den Nachbarländern.

Demokratische Republik Kongo (DRK)

Die humanitäre Lage verschlechterte sich weiter und die Bevölkerung litt weiterhin unter dem anhaltenden Konflikt, Vertreibung und der instabilen politischen Lage. Im August 2018 wurde der zehnte und bisher größte Ebola-Ausbruch gemeldet. Es handelte sich dabei um den ersten Ausbruch in einem Konfliktgebiet. Die Reaktion darauf wurde durch den gewaltsamen Widerstand der lokalen Gemeinden erschwert, und es bestand die große Gefahr einer regionalen Ausbreitung der Krankheit. Darüber hinaus waren mehr als 13 Millionen Menschen von Ernährungsunsicherheit betroffen - doppelt so viele wie im Jahr 2017. In den vergangenen Jahren wurden rund 4,5 Millionen Menschen vertrieben, und weitere 800 000 Kongolesen haben in den Nachbarländern Zuflucht gesucht.

Die EU-Mittel für Hilfsmaßnahmen beliefen sich auf mehr als 80 Mio. EUR, wobei der Schwerpunkt auf lebensrettender Hilfe und logistischer Unterstützung durch den humanitären Flugdienst lag. Was die Reaktion auf die Ebola-Krise betrifft, so arbeitete die EU eng mit der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und wichtigen Partnern zusammen und stellte technisches Fachwissen, logistische Unterstützung und Finanzmittel bereit - auch in den Nachbarländern.

Somalia

Der Bedarf an humanitärer Hilfe war aufgrund der schweren Dürre und des anhaltenden bewaffneten Konflikts nach wie vor groß. Die Lage in den Bereichen Ernährung und Ernährungssicherheit war weiterhin kritisch: 6,2 Millionen Menschen – die Hälfte der Bevölkerung – war auf humanitäre Hilfe angewiesen. Dazu zählten 2,6 Millionen Binnenvertriebene, die in überfüllten Siedlungen lebten und Schutzrisiken ausgesetzt waren. Darunter waren 300 000 Menschen, die infolge von Zwangsräumungen ihre staatseigenen Wohnungen in städtischen Gebieten verlassen mussten.

Eine EU-Mittelzuweisung in Höhe von 89 Mio. EUR ermöglichte es den Partnerorganisationen, lebensrettende Hilfe in Form von Bargeld, Gesundheits- und Ernährungsfürsorge, Unterkünften sowie Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung zu leisten. Dank der humanitären Hilfe und der günstigen Niederschläge ging die Zahl der stark von Ernährungsunsicherheit betroffenen Menschen zwischen 2017 und 2018 um 54 % zurück. In Zusammenarbeit mit anderen Gebern wurden Initiativen ergriffen, um den Übergang von der Soforthilfe zum Aufbau eines widerstandfähigen und verlässlichen Sicherheitsnetzes zu gestalten. Die humanitäre Lage ist jedoch nach wie vor instabil und der Bedarf liegt über dem Vorkrisenniveau von vor zwei Jahren.

Äthiopien

Die seit 2017 anhaltende Gewalt zwischen den Volksgruppen führte zur internen Vertreibung von 3 Millionen Menschen. Mit seiner Politik der offenen Tür verzeichnete Äthiopien mit die höchste Flüchtlingszahl in Afrika: mehr als 900 000 Flüchtlinge aus Südsudan, Somalia und Eritrea. Die humanitären Akteure war besonders besorgt über den Mangel an angemessener Hilfe für diese Neuankömmlinge, der zu sehr hohen Unterernährungsraten führte.

Im Jahr 2018 leistete die Kommission einen Beitrag in Höhe von 63 Mio. EUR zu den Maßnahmen zur Deckung der Bedürfnisse der von der Krise betroffenen Menschen in Äthiopien. In Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen unterstützte die EU Flüchtlinge aus Südsudan und Eritrea durch Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Unterkünften, lebenswichtigen Haushaltsgegenständen, Ernährungshilfe sowie Wasser- und Sanitärversorgung. Der Großteil der Mittel kam den Binnenvertriebenen zugute, die vor Gewalt und der Zerstörung ihrer Häuser und Lebensgrundlagen hatten fliehen müssen.

Sudan

Die Anfang 2018 einsetzende sozioökonomische Krise führte zu einer Verschlechterung der humanitären Lage. Der mangelnde Zugang zu Nahrungsmitteln und medizinischer Versorgung in Verbindung mit negativen Bewältigungsmechanismen führte ebenfalls zu einem erhöhten Schutzbedarf. Viele Menschen waren bereits während der Erntezeit von Ernährungsunsicherheit betroffen, die sich in der Magersaison noch weiter verschärfte. Die Zahl der betroffenen Menschen stieg auf etwa 6 Millionen. Dies führte zu hoher Anfälligkeit, und die schwere akute Unterernährung erreichte ein kritisches Ausmaß. Die zunehmende Einschränkung des physischen Zugangs zu Barmitteln führte zu zusätzlichen Zwängen.

Um dem wachsenden akuten humanitären Bedarf in Sudan gerecht zu werden, stellte die Kommission 41 Mio. EUR bereit.

Venezuela

Die Lebensbedingungen der Bevölkerung verschlechterten sich aufgrund einer sozioökonomischen und politischen Krise. Der Mangel an Arzneimitteln in Verbindung mit einer drastischen Verringerung der Kapazitäten des Gesundheitssystems führte dazu, dass immer mehr Menschen ohne Behandlung blieben. Infolge der Einstellung vieler Präventivprogramme, der Verschlechterung der Hygienebedingungen und der geringeren Impfquote kam es zu mehreren schweren Ausbrüchen von Infektionskrankheiten. Die Unterernährungsraten überstiegen in vielen Gebieten die Notstandsschwelle. In Bezug auf Mord und Gewalt wies das Land im internationalen Vergleich mit die höchsten Raten auf. Bis Ende 2018 hatten mehr als 3,2 Millionen Menschen das Land verlassen, die meisten in Richtung Kolumbien, Peru, Ecuador oder Brasilien.

Insgesamt stellte die EU 32 Mio. EUR für Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung, Wasser- und Sanitärversorgung, Schutz und Bildung in Notsituationen sowie zur Unterstützung der Aufnahmegemeinschaften bereit. Dieser Betrag umfasste eine Aufstockung der EEF-Mittel um 7 Mio. EUR zur Deckung des dringenden humanitären Bedarfs.

Kolumbien

Der Bedarf an humanitärer Hilfe nahm zu, die Achtung des humanitären Völkerrechts wurde infrage gestellt und die Gewalt bewaffneter Gruppen gegen Zivilisten führte zu Vertreibungen. Im Jahr 2018 wurden mehr als 150 000 Menschen aus ihrer Heimat vertrieben und eine Million Menschen sahen sich mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit konfrontiert. Bis Ende des Jahres hatten die Nachbarländer rund 300 000 kolumbianische Flüchtlinge aufgenommen. Gleichzeitig hat die Eskalation der Krise in Venezuela die Menschen dazu veranlasst, in Kolumbien Zuflucht zu suchen. Das Land war auch sehr anfällig für Naturkatastrophen, und in den Konfliktgebieten war der Zugang für Notfalleinsatzkräfte beschränkt.

Die Kommission stellte 8,56 Mio. EUR zur Unterstützung der vom Konflikt betroffenen Menschen und zur Stärkung der Katastrophenvorsorge bereit. Die Unterstützung umfasste u. a. folgende Bereiche: Schutz, Gesundheitsfürsorge und Wasser- und Sanitärversorgung für die am stärksten gefährdeten Gruppen sowie Bildung in Notsituationen und Katastrophenvorsorge.

Haiti

In Haiti herrschte das ganze Jahr hindurch große Ernährungsunsicherheit - mehr als 1,3 Millionen Menschen litten unter akutem Nahrungsmittelmangel. Die Prävalenz von akuter Unterernährung bei Kindern unter fünf Jahren war nach wie vor hoch und lag an mehreren Orten über den WHO-Notfallschwellen. Mehr als zwei Jahre nach dem Hurrikan Matthew hatten über 140 000 betroffene Haushalte immer noch keinen Zugang zu erdbebenfesten Unterkünften oder zur Wasser- und Sanitärversorgung.

Im Jahr 2018 stellte die EU 12 Mio. EUR für Maßnahmen gegen die akute Ernährungsunsicherheit und zur Unterstützung der Koordinierung der humanitären Hilfe bereit. Darüber hinaus wurden 3,4 Mio. EUR in Initiativen zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall investiert, mit denen die Krisenreaktionskapazitäten, katastrophenresistente Techniken für den Bau von Unterkünften und die Vorbereitung auf Dürren unterstützt wurden. Als Reaktion auf das Erdbeben im Oktober stellte die EU 0,2 Mio. EUR für die Lieferung von Bedarfsartikeln bereit.

Afghanistan

Der seit 18 Jahren andauernde Konflikt forderte immer mehr zivile Opfer und verursachte weitere Vertreibungen. Das Land wurde auch von einer schweren Dürre mit massiven Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion heimgesucht, von der mehr als 13 Millionen Menschen betroffen waren. Von den 600 000 neuen Binnenvertriebenen und den schätzungsweise 820 000 Flüchtlingen (mit und ohne Ausweispapiere), die 2018 aus Iran und Pakistan zurückkehrten, benötigten viele Unterstützung. Rund 13,5 Millionen Menschen waren von Ernährungsunsicherheit betroffen; das sind 6 Millionen mehr als im Vorjahr.

Die EU leistete trotz der schwierigen Sicherheitsbedingungen weiterhin lebensrettende Hilfe auch in Gebieten, in denen andere Akteuren nicht vor Ort präsent waren. 2018 wurden 46 Mio. EUR für Soforthilfemaßnahmen bereitgestellt.

Rohingya-Krise

Nach den massiven Vertreibungen im Jahr 2017 lebte 2018 etwa eine Million staatenlose Flüchtlinge in Cox’s Bazar in Bangladesch. Die meisten von ihnen waren in einem extrem überlasteten Mega-Lager untergebracht und vollständig auf humanitäre Hilfe angewiesen. Sie konnten sich nicht frei bewegen und hatten auch keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung. Durch die Vertreibung aus Myanmar verdreifachte sich die Gesamtbevölkerung von Cox’s Bazar nahezu, was zu Spannungen mit den lokalen Gemeinschaften führte.

Die EU stellte 46 Mio. EUR an humanitärer Hilfe als Beitrag zur Bewältigung der Krise in Bangladesch und Myanmar bereit. Die Unterstützung umfasste medizinische Grundversorgung, Wasser- und Sanitärversorgung, Unterkunft, Ernährung, Schutz, psychologische Betreuung und Unterstützung bei der Katastrophenvorsorge bereit.

Horizontale Prioritäten

Bildung in Notsituationen (Education in Emergencies - EiE)

Im Jahr 2018 stellte die Europäische Kommission 8,5 % ihres Budgets für humanitäre Hilfe (91,6 Mio. EUR) für Maßnahmen im Bereich der Bildung in Notsituationen in 34 Ländern bereit und übertraf damit das für das Jahr gesteckte Ziel von 8 %. Außerdem stellte die Kommission 2018 über das Soforthilfeinstrument 1,4 Mio. EUR für EIE-Maßnahmen in Griechenland bereit. Die Unterstützung für Bildung in Notsituationen kam 1,25 Millionen Begünstigten zugute und ermöglichte ihnen den Zugang zu sicherer und hochwertiger Bildung in besonders prekären Situationen.

Darüber hinaus nahm die Kommission im Mai 2018 eine Mitteilung zur Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen 1 an. Dieser neue politische Rahmen wird es der EU ermöglichen, Ressourcen vorhersehbarer, flexibler und wirksamer zu mobilisieren, und zwar auf der Grundlage eines ganzheitlichen und koordinierten Ansatzes zur Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sowie klarer strategischer Prioritäten. Die EU-Mitgliedstaaten haben den neuen Rahmen in einer im November 2018 angenommenen Schlussfolgerung des Rates 2 gebilligt.

Geldtransfers

Geldtransfers sind häufig effizienter und kostengünstiger als andere Formen der Hilfe, wie von der internationalen Gemeinschaft auf dem Weltgipfel für humanitäre Hilfe („Grand Bargain“) anerkannt und in den Leitlinien zu Geldtransfers (November 2017) bestätigt wurde. Durch Geldtransfers werden die Transaktionskosten reduziert und die Begünstigten direkt erreicht. Damit erzielt die Hilfe die größtmögliche Wirkung und bietet ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis. Darüber hinaus unterstützen Geldtransfers die lokalen Märkte und schaffen damit die Grundlagen für die Erholung und die Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften.

Die Europäische Kommission hat jede Gelegenheit genutzt, um die Verwendung von Geldtransfers, die bei Maßnahmen in der Türkei, Griechenland, Somalia, Libanon, Jordanien, Afghanistan und Irak erfolgreich eingesetzt wurden, auszuweiten.

Innovation und Einbeziehung des Privatsektors

Im Jahr 2018 beteiligte sich die Kommission an der weltweiten Debatte über humanitäre Innovation und die Einbeziehung des Privatsektors, insbesondere auf der Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums, im Rahmen des Humanitarian Affairs Segment von ECOSOC und auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Die Kommission unterstützte weiterhin die Entwicklung innovativer Ansätze, indem sie die Möglichkeiten nutzte, die die Forschungs- und Innovationsprogramme der EU boten. So wurden beispielsweise im Jahr 2020 drei „Horizont 2018“-Preise des Europäischen Innovationsrats mit unmittelbarer Relevanz für den humanitären Sektor vergeben: „Affordable High-Tech for Humanitarian Aid“, „Early Warning for Epidemics“ und „Blockchains for Social Good“.

Federführung der EU beim Aufruf zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notsituationen

Von Juni 2017 bis Dezember 2018 übernahm die Kommission die Federführung bei der weltweiten humanitären Initiative „Aufruf zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notsituationen“. Diese globale Initiative, an der 82 Partner (Staaten, Geber, internationale Organisationen und NRO) beteiligt sind, soll den Wandel vorantreiben und die Rechenschaftspflicht im humanitären System fördern mit dem Ziel, die geschlechtsspezifische Gewalt bereits in den ersten Phasen einer Krise zu bekämpfen. Die Kommission ist an dieser Initiative seit ihrer Einrichtung (2013) aktiv beteiligt und übernahm im Juni 2017 die Federführung.

In den Jahren 2017 und 2018 stellte die Europäische Kommission rund 62 Mio. EUR für humanitäre Maßnahmen bereit, die auf die weltweite Verhütung und Bekämpfung sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt ausgerichtet waren.

ECHO Flight (Afrika) und Unterstützung humanitärer Flugdienste

Humanitäre Flugdienste sind von entscheidender Bedeutung, um Menschen in Not zu erreichen, insbesondere dann, wenn die Infrastruktur unzuverlässig ist. Neben der Beförderung humanitärer Hilfsgüter und Helfer führen humanitäre Flugdienste medizinische und sicherheitsrelevante Evakuierungen durch.

Die Kommission betreibt ihren eigenen humanitären Flugdienst – „ECHO Flight“ – mit Drehkreuzen in Kenia, Uganda, der DRK und Mali. Der mit sechs Flugzeugen ausgestattete Dienst unterstützte das humanitäre Personal von mehr als 250 Projekten und beförderte 2018 26 176 humanitäre Helfer und rund 230 Tonnen Fracht. Das Budget von ECHO Flight belief sich auf 14,6 Mio. EUR, und der Dienst wurde den Partnern und humanitären Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Kommission hat auch andere humanitäre Flugdienste ohne Gewinnerzielungsabsicht unterstützt. So leistete sie im Jahr 2018 einen Beitrag von 24,5 Mio. EUR zum humanitären Flugdienst des Welternährungsprogramms (WFP) der Vereinten Nationen und von 750 000 Mio. EUR zu den Operationen des „Mission Aviation Fellowship“ in Afghanistan.

Zusammenfassung der 2018 abgeschlossenen Evaluierungen

Comprehensive evaluation of EU Humanitarian Aid, 2012-2016 (Umfassende Evaluierung der humanitären Hilfe der EU 2012-2016)

Den Erkenntnissen der Evaluierung zufolge ist die EU ein prinzipiengeleiteter, bedarfsorientierter Geber mit einzigartigen Merkmalen wie ihrem Partnerschaftsansatz, ihrem Außenstellennetz und ihren Beiträgen zur Gestaltung des humanitären Systems. Bei der Evaluierung wurde ferner festgestellt, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um dem Bedarf der Zielgruppen und den Zielen der humanitären Hilfe gerecht zu werden, und dass sie auf umfassenden und soliden Bedarfsermittlungen beruhen. Im Allgemeinen wurden die Maßnahmen als kosteneffizient bewertet.

Verbesserungsbedarf wurde unter anderem in folgenden Bereichen ermittelt: Entwicklung eines stärker programmatischen Ansatzes für Partnerschaften zwischen der EU und ihren Partnern; stärkere Einbeziehung lokaler Durchführungspartner; Ausbau erfolgreicher innovativer Ansätze und Verbesserung der Berichterstattung; Förderung von Synergien mit Katastrophenschutzmaßnahmen; bessere Kommunikation über die Gründe für die strategische Ausrichtung der EU.

Evaluation of Humanitarian Logistics within EU Civil Protection and Humanitarian Action, 2013-2017 (Evaluierung der Logistik bei Maßnahmen der EU in den Bereichen humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz 2013-2017)

Gegenstand dieser Evaluierung waren die Investitionen der Kommission in humanitäre Flugdienste, die Initiativen zur Verbesserung der Logistik bei humanitären Einsätzen und die Finanzierung der Logistik-Komponenten von Kommissionsprojekten. Sie kam zu dem Schluss, dass die Investitionen der Kommission in Logistikzentren und Schulungen sowie die Unterstützung der Kommission für die Entwicklung des Global Logistics Cluster dauerhaft von Nutzen sind. Auch die Unterstützung von Flugdiensten ist nach wie vor von großer Relevanz.

Im Abschlussbericht der Evaluierung wurde empfohlen, dass die Kommission eine Logistik-Strategie für die humanitäre Hilfe entwickelt und der Logistik bei Partnerschaftsabkommen, Krisenbewertung und Planungsinstrumenten größere Aufmerksamkeit schenkt. Darüber hinaus wurde aufgezeigt, wie die EU zunehmend eine Führungsrolle im Logistikbereich übernehmen kann, indem sie mit anderen Akteuren der humanitären Hilfe zusammenarbeitet, um Effizienzgewinne zu erzielen und die Ergebnisse zu verbessern.

Evaluation of the EU humanitarian aid intervention in the African Great Lakes region, 2013-2017 Evaluierung der humanitären Hilfe der EU in der Region der Großen Seen in Afrika 2013-2017)

Im Rahmen dieser Evaluierung wurden die humanitären Maßnahmen der EU in der Region der Großen Seen in Afrika im Zeitraum 2013-2017 bewertet. Laut Evaluierung entsprachen die Mittelzuweisungen nicht dem steigenden Bedarf in der Region. Dies führte dazu, dass die Kommission ihre Maßnahmen auf die Kernaufgabe der Rettung von Menschenleben beschränken musste. Trotzdem kam die Evaluierung zu dem Schluss, dass die verfolgte Strategie der Entwicklung des Bedarfs Rechnung trug, ein hohes Maß an Kohärenz zwischen den Maßnahmen erreicht wurde und die Kommission eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung der humanitären Hilfe in der Region spielte.

Im Rahmen der Evaluierung wurden spezifische Aspekte ermittelt, die zur Effizienz der GD ECHO beitragen, z. B. effizientes Monitoring. Verbesserungsbedarf wurde hinsichtlich der Verlängerung von Finanzhilfevereinbarungen mit einem Durchführungspartner zur Fortsetzung einer spezifischen Maßnahme sowie in Bezug auf mehrjährige Projekte festgestellt.

Mittelausstattung 2018

1.Liste der von der Kommission geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen im Bereich der humanitären Hilfe 3 :

Die von der EU geschlossenen Vereinbarungen über humanitäre Hilfe sind auf der (FTS) zu finden.

2.Ausführung des Haushaltsplans für humanitäre Hilfe 2018

AUSFÜHRUNG DES EU-HAUSHALTSPLANS 2018

Ohne externe zweckgebundene Einnahmen der Mitgliedstaaten

Region/Land

Betrag

%

Afrika

651

37 %

Sudan und Südsudan

86

 

Zentralafrika

95

 

Große Seen

70

 

Horn von Afrika

200

 

Südliches Afrika, Indischer Ozean

11

 

Westafrika

160

 

Nordafrika

19

 

Afrika

10

 

Naher Osten und Östliche Nachbarschaft

552

32 %

Naher Osten

474

 

Östliche Nachbarschaft

79

 

Asien, Pazifik

116

7 %

Südwest- und Zentralasien

57

 

Südostasien und Pazifik

59

 

Lateinamerika/Karibik

73

4 %

Lateinamerika

52

 

Karibik

21

 

Katastrophen weltweit

36

2 %

Katastrophenschutz

41

2 %

EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

19

1 %

Soforthilfe innerhalb der Union

199

11 %

Ergänzende Maßnahmen und Hilfeleistungen

67

4 %

INSGESAMT

1 753

100 %

(in Mio. EUR)

Zusätzliche Informationen und Quellen

Allgemeine Informationen zur GD ECHO:

Finanzielle Angaben zu den humanitären Maßnahmen der Europäischen Kommission im Jahr 2018:

Informationen über die Tätigkeit in vorangegangenen Jahren:

Jährlicher Tätigkeitsbericht 2018 der GD ECHO: https://ec.europa.eu/info/publications/annual-activity-report-2018-european-civil-protection-and-humanitarian-aid-operations-echo_en

Jährliche Management- und Leistungsbilanz 2018: https://ec.europa.eu/info/node/10237

Evaluierungsberichte der GD ECHO:

Daten zur Finanzierung der humanitären Hilfe der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten: https://webgate.ec.europa.eu/hac/

Liste der Partner, die die Partnerschaftsrahmenvereinbarung von 2014 unterzeichnet haben

(1) Mitteilung zur Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen (COM(2018) 304 final vom 18.5.2018).
(2) Schlussfolgerungen des Rates zur Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen (Dok. 12817/18 vom 26. November 2018).
(3)    Mit den Namen der betreffenden Partnerorganisationen.
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