EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 3.7.2019
COM(2019) 351 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT EMPTY
Frühjahrszyklus 2019 der haushaltspolitischen Überwachung - Italien
{SWD(2019) 430 final}
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Document 52019DC0351
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL on the Spring 2019 round of fiscal surveillance for Italy
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Frühjahrszyklus 2019 der haushaltspolitischen Überwachung - Italien
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Frühjahrszyklus 2019 der haushaltspolitischen Überwachung - Italien
COM/2019/351 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 3.7.2019
COM(2019) 351 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT EMPTY
Frühjahrszyklus 2019 der haushaltspolitischen Überwachung - Italien
{SWD(2019) 430 final}
Am 5. Juni 2019 war die Kommission in ihrem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 1 zu der Auffassung gelangt, dass Italien das im Vertrag verankerte Schuldenstandskriterium 2018 nicht erfüllt habe, woraus sie den Schluss zog, dass im Falle Italiens ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Defizitverfahren) wegen Nichteinhaltung des Schuldenstandskriteriums angezeigt sei.
Diese Schlussfolgerung beruhte auf Folgendem:
·Ist-Daten für 2018 hatten gezeigt, dass die Schuldenquote Italiens von 131,4 % im Jahr 2017 auf 132,2 % des BIP im Jahr 2018 angestiegen war;
·der strukturelle Haushaltssaldo Italiens hatte sich 2018 um 0,1 % des BIP verschlechtert und sollte sich nach der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission 2019 um weitere 0,2 % des BIP verschlechtern. Auf dieser Grundlage hätten Italien im Jahr 2018 0,4 % des BIP und im Jahr 2019 0,3 % des BIP gefehlt, um die im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts geforderte Konsolidierungsanstrengung (weitgehend) einzuhalten;
·die Frühjahrsprognose 2019 der Kommission deutete darauf hin, dass das Gesamtdefizit 2020 den Referenzwert von 3 % des BIP überschreiten würde, falls die von der Regierung als Sicherheitsmaßnahme beschlossene MwSt-Erhöhung nicht in Kraft gesetzt oder nicht durch andere Finanzierungsmaßnahmen ersetzt werden sollte.
Der Schlussfolgerung des Kommissionsberichts schloss sich der Wirtschafts- und Finanzausschuss in seiner Stellungnahme nach Artikel 126 Absatz 4 AEUV vom 11. Juni 2019 an. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss forderte Italien außerdem auf „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu gewährleisten,“ und fügte hinzu, dass „weitere Elemente, die Italien vorlegen könnte, von der Kommission und vom Ausschuss berücksichtigt werden könnten“.
Am 1. Juli 2019 hat die italienische Regierung im Rahmen ihres Jahresmitte-Haushalts für das Jahr 2019 eine Haushaltskorrektur vorgenommen, die nominal insgesamt 7,6 Mrd. EUR bzw. 0.42% des BIP und strukturell insgesamt 8,2 Mrd. EUR bzw. 0,45 % des BIP ausmacht. 2 Diese Korrektur, durch die sich die Einhaltung der präventiven Komponente durch Italien im Jahr 2019 verbessert, besteht hauptsächlich in unerwarteten Mehreinnahmen 3 und Minderausgaben der öffentlichen Hand, die aus dem Haushaltsvollzug 2019 resultieren, wobei Letztere zusätzlich durch einen jüngst verabschiedeten Ausgabenstopp (im Umfang von 1,5 Mrd. EUR bzw. 0,08 % des BIP) garantiert werden, der bis zum 15. September aktiviert werden soll, falls das neue Haushaltsziel verfehlt wird.
Die Haushaltskorrektur und der neue Ausgabenstopp stellen alles in allem sicher, dass die sich daraus ergebenden höheren Einnahmen und niedrigeren Ausgaben für Defizit- und Schuldenabbau genutzt und im Rest des Jahres 2019 nicht für andere Maßnahmen aufgewandt werden. Weitere Gewähr in dieser Hinsicht bietet die Überarbeitung der Umsetzungsvorschriften zum Grundeinkommen und zur Vorruhestandsregelung, mit der die Möglichkeit zur Übertragung ungenutzer Mittel zwischen den beiden Regelungen und zwischen Haushaltsjahren rückgängig gemacht wird.
Dank dieser Maßnahmen soll das Gesamtdefizit Italiens 2019 nun voraussichtlich 2,04 % des BIP betragen (gegenüber 2,5 % in der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission) und das im Dezember 2018 vom Parlament beschlossene Defizitziel durch den Haushalt 2019 erreicht werden, auch wenn sich die gesamtwirtschaftlichen Aussichten seither erheblich verschlechtert haben.
Dies entspräche einer strukturellen Verbesserung von rund 0,2 % des BIP (gegenüber einer Verschlechterung um 0,2 % in der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission). Auf dieser Grundlage wird nun erwartet, dass Italien die im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts geforderte Konsolidierungsanstrengungen 2019 weitgehend einhält und die in der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission geschätzte Lücke von 0,3 % des BIP überbrückt. Außerdem macht es die von der Regierung im Jahr 2019 unternommene zusätzliche Konsolidierungsanstrengung möglich, dass auch die im Jahr 2018 verzeichnete Verschlechterung des strukturellen Saldos dadurch teilweise kompensiert wird.
Für 2020 hat die italienische Regierung in einem Schreiben an die Kommission vom 2. Juli 2019 eine den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechende strukturelle Verbesserung zugesagt, die erreicht werden soll, indem die für dieses Jahr als Sicherheitsmaßnahmen beschlossene MwSt-Erhöhung in vollem Umfang durch ausgleichende fiskalische Maßnahmen (u. a. eine Ausgabenüberprüfung und eine Überprüfung der Steuervergünstigungen) ersetzt wird.
Im selben Schreiben sagt die italienische Regierung außerdem zu, dass sie die Konsolidierungsanstrengungen durch Strukturreformen ergänzen werde, die auf die Steigerung des Wachstumspotenzials der italienischen Wirtschaft abzielen und damit den im Rahmen des Europäischen Semesters am 5. Juni abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen entsprechen. Nach Aussagen der Regierung sollten diese Reformen insbesondere darauf abzielen, die Effizienz des öffentlichen Sektors und der Justiz zu erhöhen, das Humankapital weiterzuentwickeln und die Produktivität zu steigern.
Alles in allem ist dieses Paket nach Auffassung der Kommission erheblich genug, um dem Rat zum jetzigen Zeitpunkt kein Defizitverfahren gegen Italien wegen Nichteinhaltung des Schuldenstandskriteriums im Jahr 2018 vorzuschlagen. Die Kommission wird die effektive Umsetzung dieses Pakets verfolgen: Sie wird die Ausführung des Haushaltsplans 2019 genauestens im Auge behalten und die Konformität des Haushaltsentwurfs 2020 mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt bewerten. Darüber hinaus werden Fortschritte bei den im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen angeregten Strukturreformen von entscheidender Bedeutung dafür sein, ein höheres Wachstum sicherzustellen und auf diese Weise zum Rückgang der Schuldenquote beizutragen. Die Kommission wird die Umsetzung dieser Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters bewerten.
Bericht der Kommission COM (2019) 532 final „Italien – Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, Brüssel, 5.6.2019.
Die Differenz ist auf unerwartet niedrige einmalige Einnahmen aus der Steueramnestie („rottamazione“) von rund 0,6 Mrd. EUR zurückzuführen, wodurch sich das Haushaltsziel nominal, aber nicht strukturell verschlechtert. Bei diesen Berechnungen noch nicht berücksichtigt ist die Abweichung im Umfang von 0,18 % des BIP, die Italien aufgrund „außergewöhnlicher Ereignisse“ (Einsturz der Morandi-Brücke und hydrogeologischen Risiken) zugestanden worden war und erst noch anhand der Ist-Daten für 2019 bestätigt werden muss.
Die Mehreinnahmen von etwa 6,2 Mrd. EUR setzen sich zusammen aus: Steuermehreinnahmen von 2,9 Mrd. EUR, höheren Sozialversicherungsbeiträgen von 0,6 Mrd. EUR und anderen Einnahmen, wie höheren Dividenden des Banco d‘Italia und der Cassa Depositi e Prestiti von 2,7 Mrd. EUR. Insbesondere die Steuermehreinnahmen von 2,9 Mrd. EUR setzen sich zusammen aus: i) der unerwartet guten Einkommensteuerentwicklung (IRPEF), die mit rund 0,4 Mrd. EUR zu Buche schlägt; ii) Mehrwertsteuermehreinnahmen im Umfang von rund 0,35 Mrd. EUR; ii) Mehreinnahmen aus Lotterien und Glücksspiel im Umfang von rund 0,2 Mrd. EUR; iv) der Begleichung alter Steuerschulden eines italienischen Großunternehmens (Kering Group - Gucci) von rund 1 Mrd. EUR; v) sonstigen Einnahmen (z.B. aus CO2-Auktionen) in Höhe von rund 0,95 Mrd. EUR.