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Document 52019DC0318

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Fortschritte der Organe der Union bei der Umsetzung der schrittweisen Einschränkung der Ausnahmeregelung für die irische Sprache

COM/2019/318 final

Brüssel, den 4.7.2019

COM(2019) 318 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Fortschritte der Organe der Union bei der Umsetzung der schrittweisen Einschränkung der Ausnahmeregelung für die irische Sprache


I.Einführung

Bei seinem Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften im Jahr 1973 stellte Irland keinen Antrag darauf, das Irische zu einer der Amts- und Arbeitssprachen der EG-Organe zu machen, sondern bat lediglich darum, die EG-Verträge ins Irische übersetzen zu lassen und seinen Bürgern das Recht zu gewähren, mit den Organen auf Irisch zu kommunizieren. Demzufolge wurde das Irische nicht in die Liste der Amts- und Arbeitssprachen in Verordnung Nr. 1 1 aufgenommen, und von den Organen wurde weder für die Vorlage von Gesetzesentwürfen noch für die Veröffentlichung von Rechtsvorschriften die irische Sprache verwendet.

Im Jahr 2005 beantragte Irland schließlich die Aufnahme des Irischen als Amts- und Arbeitssprache der Europäischen Union und schlug dafür eine eingeschränkte Regelung vor, nach der ausschließlich Verordnungen, die gemeinsam vom Europäischen Parlament (EP) und vom Rat erlassen würden, auf Irisch abzufassen waren. Diese Stellung erhielt das Irische ab dem 1. Januar 2007 durch den Rat mit der Verordnung (EG) Nr. 920/2005 2 , in der eine Ausnahmeregelung aufgenommen wurde, nach der ausschließlich Verordnungen des EP und des Rates auf Irisch abzufassen waren. Diese Ausnahmeregelung galt zunächst für 5 Jahre und wurde nach einer Überprüfung im Jahr 2010 um weitere 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2016 verlängert 3 . Im Rahmen ihrer Politik zur Förderung der Verwendung und Vermittlung der irischen Sprache forderte die irische Regierung den Rat im Jahr 2015 auf, den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung schrittweise einzuschränken, um die Regelung bis zum 1. Januar 2022 komplett abzuschaffen. Folglich erließ der Rat im Dezember 2015 die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264 4 . Daraus ergab sich eine beispiellose Situation, bei der die Organe eine neue Sprachregelung für einen bereits beigetretenen Mitgliedstaat schaffen mussten.

Der Anhang der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264 enthält einen Zeitplan für die schrittweise Einschränkung der Ausnahmeregelung, der wie folgt aussieht:

-erster Schritt (ab 1. Januar 2017) – Richtlinien des EP und des Rates

-zweiter Schritt (ab 1. Januar 2018) – Beschlüsse des EP und des Rates

-dritter Schritt (ab 1. Januar 2020) – Verordnungen und Richtlinien des Rates sowie Beschlüsse des Rates, in denen nicht angegeben ist, an wen sie gerichtet sind

-vierter Schritt (ab 1. Januar 2021) – Verordnungen und Richtlinien der Kommission sowie Beschlüsse der Kommission, in denen nicht angegeben ist, an wen sie gerichtet sind

Bevor die Anwendung der Ausnahmeregelung endet, ist es laut Verordnung erforderlich, dass die Kommission dem Rat zweimal über die Umsetzung der Ausnahmeregelung Bericht erstattet. Spätestens im Oktober 2019 muss die Kommission dem Rat über die Fortschritte der Organe bei der Umsetzung der schrittweisen Einschränkung Bericht erstatten. Nach Auswertung des Berichts kann der Rat beschließen, den im Anhang angegebenen Zeitplan zu ändern.

Spätestens im Juni 2021 muss die Kommission Bericht darüber erstatten, „ob den Organen [...] im Vergleich mit den anderen [Amtssprachen] ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft ab dem 1. Januar 2022 ohne Ausnahmeregelung anzuwenden“. Sofern keine anderslautende Verordnung des Rates erlassen wird, endet die Anwendung der Ausnahmeregelung mit dem 1. Januar 2022.

In diesem ersten Bericht über die Umsetzung wird eine Bilanz zu den zwischen Januar 2016 und Mitte 2019 erreichten Fortschritten gezogen.

II.Fortschritte bei der Umsetzung der schrittweisen Einschränkung der Ausnahmeregelung

a.Zusammenarbeit mit Irland

Die Organe und Irland haben bei der Umsetzung der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264 zusammengearbeitet. Gemäß Artikel 2 der Verordnung „kommen die irischen Behörden und die Kommission in Zusammenarbeit mit den anderen Organen der Union regelmäßig zusammen, um die Einstellung einer dem Bedarf entsprechenden Zahl irischsprachiger Linguisten durch die Organe der Union zu überwachen, damit die [...] schrittweise Einschränkung der Ausnahmeregelung erfolgreich gehandhabt werden kann, und um die Kapazitäten und die Inanspruchnahme externer Dienstleister zu überwachen, damit die Anforderungen der Organe der Union im Zusammenhang mit der irischen Sprache erfüllt werden“.

Folglich wurde eine Überwachungsgruppe für die Ausnahmereglung für die irische Sprache gegründet, die sich aus Vertretern der Sprachendienste der EU-Organe und Irland zusammensetzt. Die Gruppe nahm 2016 ihre Arbeit auf, die sie bis zum Ende der Anwendung der Ausnahmeregelung fortsetzen wird. Strukturell ist sie in zwei Ebenen unterteilt:

-Auf Lenkungsebene kommt die Kommission (vertreten durch die Generaldirektion Übersetzung) in Zusammenarbeit mit den anderen Organen sowie Irland (vertreten durch das Ministerium für Kultur, kulturelles Erbe und die Gaeltacht) einmal jährlich zusammen, um den Fortschritt zu überwachen und die jährlichen Prioritäten in folgenden Bereichen festzulegen:

oEinstellungen, die die Organe in diesem Zusammenhang vornehmen

oKapazitäten externer Dienstleister

overstärkte Zusammenarbeit bei den Sprachressourcen und

oFragen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit des Besitzstands 

-Auf operativer Ebene kommen die Vertreter der Sprachendienste der Organe und das Ministerium für Kultur, kulturelles Erbe und die Gaeltacht mindestens zweimal jährlich zusammen, um die Arbeiten an den jährlichen Prioritäten fortzusetzen und den Vertretern der Lenkungsebene über die Fortschritte Bericht zu erstatten.

Seit dem Erlass der Verordnung haben die Kommission und Irland gemeinsam bereits drei jährlich in Dublin stattfindende Konferenzen zur irischen Sprache organisiert.

Die in den wichtigsten Bereichen erzielten Fortschritte sind umseitig dargestellt.



b.    Bereitstellung einer Übersetzung ins Irische

Der Übersetzungsbedarf der Organe erstreckt sich in erster Linie auf Rechtsakte, je nach politischen und sonstigen kommunikationsbasierten Anforderungen aber auch auf andere, nichtlegislative Dokumente. Mit der Umsetzung der ersten beiden Schritte des Zeitplans in den Jahren 2017 und 2018 (Hinzufügen von Richtlinien und Beschlüssen des EP und des Rates) begannen die Organe mit der Erweiterung des Bereichs von Rechtsakten, die ins Irische übersetzt wurden. Die ersten beiden Schritte wurden vollständig umgesetzt.

Gemäß Erwägungsgrund 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264 übersetzten die Organe auch andere Inhalte, um mehr Informationen über die Tätigkeiten der Union in irischer Sprache bereitzustellen. Bei Zusammenlegung der Zahlen zu den Vorschriften und Regelungen und diesen zusätzlichen Inhalten beläuft sich die von den Organen 5  ins Irische übersetzte Textmenge auf mehr als das Doppelte im Vergleich zu 2016.

In Vorbereitung auf die für 2020 und 2021 geplanten nächsten Erweiterungsschritte hat die Kommission Bedarfsprognosen nach Dokumententyp erstellt. Aus den Prognosen geht hervor, dass die für 2020 und 2021 geplanten Schritte bei einigen Organen zwischen Ende 2018 und 2021 zu einer weiteren Verdopplung der Textmenge führen könnten. Für die Zeit nach dem Ende der Ausnahmeregelung im Jahr 2022 wird erwartet, dass das verbleibende Bedarfssegment (z. B. Mitteilungen, Konsultationen und Berichte) einen weiteren Anstieg von 40 % der in der Kommission ins Irische zu übersetzenden Textmenge insgesamt nach sich ziehen wird 6 . Demzufolge wird der Bedarf an Übersetzungen ins Irische voraussichtlich auch in allen anderen Sprachendiensten maßgeblich steigen. 

c.    Einstellung irischsprachiger Linguisten

Die zentrale Komponente bei den Kapazitäten für die Umsetzung der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264 besteht in einer dem Bedarf entsprechenden Zahl irischsprachiger Linguisten. 2015 ermittelten die Organe und Irland die größte Herausforderung, die sich mit dem Ende der Ausnahmeregelung zeigen würde: die kleine Gruppe irischer Sprachexperten. Um diese Kapazitäten bis zum 1. Januar 2022 auszubauen, planten die Organe demnach eine Reihe von EPSO-Auswahlverfahren für die Jahre 2016, 2018 und 2020.

Anhand der Beschäftigtenzahlen für 2014 wurde eine Prognose zum Einstellungsbedarf der Organe insgesamt erstellt 7 . Seitdem werden die Ressourcen überprüft und Änderungen dahingehend vorgenommen, dass zu einem Ressourcenmix aus eigenem Personal, freiberuflichen Übersetzern und Sprachtechnologie übergegangen wird. Um die größere Menge an Übersetzungen ins Irische bereitstellen zu können, ist es von wesentlicher Bedeutung, diese drei Hauptelemente der irischen Sprachkapazitäten – in unterschiedlicher Ausprägung in den einzelnen Organen – weiterhin auszubauen und zu kombinieren.

So richten die Organe auch weiterhin neue Stellen in ihren Irisch-Abteilungen ein. Seit Ende 2015 ist die Zahl der eigenen irischsprachigen Mitarbeiter von 58 auf 102 angestiegen.

2016 wurden EPSO-Auswahlverfahren für Übersetzer und Assistenten im Sprachenbereich für GA 8 durchgeführt. Auf die 62 geplanten Übersetzerstellen bewarben sich 210 Kandidaten, von denen am Ende 10 ausgewählt wurden. 8 dieser 10 Übersetzer hatten bereits zuvor bei den Organen 9 befristet unter Vertrag gestanden, sodass letzten Endes nur 2 neue Linguisten hinzugewonnen werden konnten. Die Zahl der zu besetzenden Assistentenstellen im Sprachenbereich betrug 13; 9 der 118 Bewerber konnten sich behaupten, von denen 6 bereits zuvor bei den Organen 10 befristet unter Vertrag gestanden hatten, was einem Nettokapazitätengewinn von 3 Mitarbeitern entspricht.

2017 wurde ein EPSO-Auswahlverfahren für Jurist-Übersetzer durchgeführt. Von den 26 Bewerbern wurden am Ende 3 ausgewählt.

Im Rahmen des EPSO-Auswahlverfahrens für Übersetzer von 2018 gingen 190 Bewerbungen ein, woraus 15 neue Mitarbeiter gewonnen werden konnten. Um die Erfolgsaussichten beim Auswahlverfahren zu verbessern, wurde einerseits die Bewerbungsfrist um zwei Wochen verlängert und andererseits der Prüfungsablauf dahingehend verändert, dass die Übersetzungstests noch vor den computergestützten Tests angesetzt wurden.

Zwar finden die EPSO-Auswahlverfahren für irischsprachige Linguisten nach wie vor ein gewisses Maß an Beachtung, angesichts des kalkulierten Bedarfs bleiben die Erfolgsquoten hingegen weit hinter den Erwartungen.

Tabelle 1:    EPSO-Auswahlverfahren, 2016–2018

Jahr

Auswahl-verfahren

Bewerber-zahl

Zu Übersetzungs-tests zugelassen

Ins Assessment-Center eingeladen

EPSO-Reserveliste

Ziel

2016

Übersetzer

210

43*

10

10

62

Assistenten

118

28

9

13

2017

Jurist-Übersetzer

26

8

5

3

8

2018

Übersetzer

190

114**

17***

15

72

* Zulassung basierend auf computergestützten Tests

** Zulassung ausschließlich basierend auf Bewerbungen

*** in das Assessment-Center integrierte computergestützte Tests

Zum Ausgleich des geringen Kapazitätengewinns aus den EPSO-Auswahlverfahren haben die Organe zudem massiv in die Anwerbung und Ausbildung von Bediensteten auf Zeit investiert, um so die Übersetzungskapazitäten auszubauen. Als alternative Maßnahme führten sie im Zeitraum von 2015 bis Mitte 2019 14 Auswahlverfahren für Bedienstete auf Zeit durch 11 . Die zusätzlich von Irland bereitgestellten Ausbildungsangebote und die Ausbildungsprogramme der Organe für Bedienstete auf Zeit haben sich als pragmatisches Instrument erwiesen, um die geringen Erfolgsaussichten bei den EPSO-Auswahlverfahren zu kompensieren. Darüber hinaus führte das EPSO Anfang 2019 ein Auswahlverfahren für Übersetzer als Vertragsbedienstete durch.

Auch wenn Dolmetschleistungen nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, müssen sie dennoch Berücksichtigung finden, da Dolmetscher in der Regel zu derselben Gruppe potenzieller Mitarbeiter gehören. Alle EU-Organe müssen über eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern verfügen, um nach dem Ende der Ausnahmeregelung den Bedarf für Irisch decken zu können. Da sich der Bedarf bisher auf die Verdolmetschung aus dem Irischen beschränkt hat („passives Irisch“), konnte er ohne Weiteres gedeckt werden. Dazu greift der Dolmetschdienst der Kommission (GD Dolmetschen) auf drei festangestellte Dolmetscher (zwei mit passiven und einen mit aktiven Irischkenntnissen) und einen ausreichenden Stamm an zugelassenen Freiberuflern zu, die zu Einsätzen bei der Kommission, dem Rat, dem EWSA und dem AdR gerufen werden können. Aus den vier Organen, die die Dienste der GD Dolmetschen in Anspruch nehmen, gingen die Dolmetschanfragen für Irisch von 20 im Jahr 2011 auf 4 im Jahr 2018 zurück; im bisherigen Verlauf des Jahres 2019 sind gerade einmal 2 Anfragen eingegangen. Bis zum heutigen Tage ist bei der GD Dolmetschen noch keine Anfrage für die Verdolmetschung ins Irische („aktives Irisch“) eingegangen – ein Umstand, der in einem Briefwechsel zwischen der GD Dolmetschen und dem irischen Ministerium für Kultur, kulturelles Erbe und die Gaeltacht ausdrücklich anerkannt wurde. Im EP (wie auch im irischen Parlament) wird in Plenarsitzungen (einschließlich Nachtsitzungen) und in anderen Beratungen bei vorheriger Ankündigung derzeit nur aus dem Irischen, nicht aber ins Irische gedolmetscht. Der Europäische Gerichtshof hat keinen Bedarf an irischsprachigen angestellten Dolmetschern, da bisher noch kein einziger Fall auf Irisch vorgebracht worden ist.

Beim Amt für Veröffentlichungen besteht Bedarf an irischsprachigen Assistenten für Lektorats- und Korrektoratsarbeiten. Derzeit beschäftigt das Amt für Veröffentlichungen einen irischsprachigen Mitarbeiter im Rahmen eines befristeten Vertrags, versucht jedoch auch, nach und nach irischsprachige Kapazitäten aufzubauen und sie an das Niveau der meisten anderen Sprachen anzugleichen. Angesichts der geringen Anzahl und der Besonderheit der zu besetzenden Stellen wäre es aus Kostengründen wenig sinnvoll, ein EPSO-Auswahlverfahren nur für das Amt für Veröffentlichungen zu organisieren.

Ferner hat Irland erhebliche Anstrengungen unternommen, um potenzielle Kandidaten auf eine berufliche Laufbahn in den EU-Organen vorzubereiten und die Anwerbung von Sprachexperten zu verstärken. So hat das Land seit 2007 eine Reihe von Irischkursen auf Hochschulniveau und von auf Irisch abgehaltenen Lehrveranstaltungen geschaffen, insbesondere im Rahmen seiner Initiative für fortgeschrittene Irischkenntnisse (Advanced Irish Language Skills Initiative). 2015 errichtete Irland ein Kompetenzzentrum für irischorientierte Laufbahnen in der Europäischen Union, um die Zusammenarbeit zwischen tertiären Bildungseinrichtungen zu erleichtern, die an der Initiative teilnehmen. Im gleichen Jahr stellte das Land 4,7 Mio. EUR bereit, um über einen Zeitraum von 8 Jahren 15 neue spezialisierte Lehrangebote in den teilnehmenden Bildungseinrichtungen zu schaffen. All diese im Rahmen der Initiative geförderten Lehrangebote, u. a. rechtswissenschaftliche Kurse, werden nun in einer dritten EU-Sprache unterrichtet und umfassen Module zu psychometrischen Fähigkeiten, um die Studierenden auf die EPSO-Auswahlverfahren vorzubereiten. Mit Hilfe der Kommission, die auch weiterhin unterstützend mitwirkt, konnte an der National University of Ireland, Galway, der Masterstudiengang Konferenzdolmetschen eingerichtet werden.

Im Zeitraum von 2016 bis 2018 wurde sowohl von Irland als auch von den Organen selbst für eine berufliche Laufbahn als irischsprachiger Linguist in den EU-Organen geworben, u. a. in Form von Werbekampagnen, Karrieremessen, Vorträgen an Hochschulen, Besuchen zu den EU-Organen durch irische Hochschulstudenten, speziellen Auftaktveranstaltungen, Zeitungsartikeln und Radiointerviews. Auf den jährlich in Dublin stattfindenden Konferenzen wurden Themen rund um das Übersetzen und Dolmetschen des Irischen behandelt, und es wurde das Bewusstsein für die Möglichkeiten und die Profile der irischsprachigen Linguisten geschärft, die in den Organen gebraucht werden. Um mehr Vertreter der jungen Generation zu erreichen, die des Irischen mächtig sind, brachte die Kommission 2017 gemeinsam mit Irland einen speziellen Wettbewerb für Nachwuchsübersetzer auf den Weg, der sich an irischsprachige Schüler weiterführender Schulen (Sekundarstufe II) richtete. 2018 nahmen insgesamt 21 Schulen daran teil.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die bisherigen Erfahrungen trotz einer Vielzahl pragmatischer, speziell zugeschnittener Maßnahmen zur Steigerung der Übersetzungs- und Dolmetschkapazitäten für das Irische darauf hindeuten, dass es in den kommenden drei Jahren weiterer erheblicher Anstrengungen bedarf, um den kalkulierten Bedarf decken zu können.

d.    Kapazitäten externer Dienstleister

Die EU-Organe verlagern ihre Übersetzungsarbeiten in unterschiedlichen Anteilen nach außen. Dabei steht die Kommission an erster Stelle, was die von externen Dienstleistern übersetzte Textmenge anbelangt. Die Organe gehen davon aus, dass sie zur Verstärkung ihrer eigenen Kapazitäten vermehrt auf den Markt an freiberuflichen Irischübersetzern zurückgreifen werden.

Im Berichtszeitraum veröffentlichten die Kommission und das EP zusätzliche Ausschreibungen für Übersetzungsdienstleistungen, um die Kapazitäten, die Auftragsübernahmequote und die Qualität zu erhöhen. Im Juli 2018 sind die neuen Verträge der Kommission in Kraft getreten. Auch wenn die ersten Ergebnisse sehr vielversprechend sind, so stellt die ausgelagerte Textmenge doch nach wie vor lediglich einen Bruchteil dessen dar, was für die Deckung des Bedarfs nötig ist, der ohne die Ausnahmeregelung besteht. Im November 2018 veröffentlichte das EP eine Ausschreibung, bei der der Rat, der Europäische Rechnungshof, der EWSA und der AdR mitwirkten. Eine weitere Ausschreibung wurde im März 2019 vom EP veröffentlicht, in deren Rahmen freiberufliche Übersetzer, u. a. für die irische Sprache, gesucht wurden. Auch die Kommission veröffentlichte eine Ausschreibung, die sich im Mai 2019 an freiberufliche Übersetzer, u. a. für das Irische, richtete. Diese Ausschreibungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Berichtszeitraum wurden Aufklärungsveranstaltungen für externe Dienstleister durchgeführt, in denen vermittelt wurde, welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Kommission bestehen. Um möglichst viele Vertreter des Zielpublikums zu erreichen, wurden in diesem Rahmen sowohl Webinare als auch Live-Veranstaltungen angeboten. Im Fokus der jährlich in Dublin stattfindenden Konferenz standen 2018 der aktuelle und der künftige Bedarf an freiberuflichen Übersetzern.

Die Dolmetschdienste der Kommission (GD Dolmetschen), des EP und des EuGH können auf 11 zugelassene freiberufliche Dolmetscher aus dem Irischen zurückgreifen, von denen lediglich 5 über aktive Irischkenntnisse verfügen. Aus den 2016, 2017 und 2019 durchgeführten Zulassungsprüfungen sind keine erfolgreichen Kandidaten hervorgegangen.

Im April 2019 führte das Amt für Veröffentlichungen eine Ausschreibung für externe Dienstleister durch, zu der jedoch keine Angebote eingegangen waren, sodass die Ausschreibung wiederholt wird.

e.    Irischsprachige Ressourcen

Zu Übersetzungskapazitäten zählen auch Sprachressourcen. Die EU-Organe und Irland setzten ihre Arbeit am IATE 12 -Terminologieprojekt für GA fort, das inzwischen seit 11 Jahren besteht und wofür Irland Fördermittel bis Ende 2021 bewilligt hat. Im Rahmen des Projekts wurden bereits 65 592 Einträge (im Vergleich zu 56 860 Einträgen im Jahr 2015) erstellt. In Zusammenarbeit mit Irland haben die EU-Organe damit begonnen, ein Netzwerk von Terminologieexperten für die irische Sprache in Irland aufzubauen.

Computergestützte Übersetzungsprogramme und maschinelle Übersetzungen sind für die Leistungsfähigkeit der Übersetzungsdienste von entscheidender Bedeutung. Bei diesen Hilfsmitteln kommen zwei- oder mehrsprachige Korpora zum Einsatz, die häufig in Form von Übersetzungsspeichern auf Grundlage vorhandener Übersetzungen vorliegen. Euramis, der interinstitutionelle Übersetzungsspeicher, enthält derzeit etwa 5,8 Millionen Segmente vom oder aus dem Irischen (im Vergleich zu 3,5 Millionen im Jahr 2015). Dies entspricht etwa einem Zehntel der 30 bis 50 Millionen Segmente, die für die meisten anderen Sprachpaare vorliegen.

Irland hat sich verpflichtet, den Organen Übersetzungsspeicher bereitzustellen, die Alignments aus der englischen und irischen Fassung seiner nationalen Gesetzestexte enthalten. Zwischen den Organen und Irland wurde eine Vereinbarung ausgearbeitet, die aktuell kurz vor dem Abschluss steht.

Im März 2018 wurde, basierend auf der Technologie der neuronalen Maschinenübersetzung, eine irische Übersetzungsmaschine als Teil des eTranslation-Systems der Kommission 13 entwickelt, die nun sowohl den EU-Organen als auch den irischen Behörden zur Verfügung steht. Maschinenübersetzungen sind jedoch auf große Datenmengen angewiesen, und da für das „Anlernen“ der irischen Übersetzungsmaschine lediglich auf Euramis und somit nur auf eine relativ kleine Datenbank zurückgegriffen werden kann, sind die Ergebnisse der irischen Maschinenübersetzungen in qualitativer Hinsicht nicht mit denen anderer Sprachen vergleichbar. Im Rahmen der Initiative „European Language Resource Coordination“ wird versucht, weitere Sprachdaten zu erfassen, um die Übersetzungsmaschinen zu verbessern.

Gemeinsam mit der irischen Regierung und der irischen interinstitutionellen Sprachgruppe hat das Amt für Veröffentlichungen daran gearbeitet, die interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen an die neue offizielle Norm für das Irische anzupassen. Ferner verfügt das Amt für Veröffentlichungen über computergestützte Korrekturprogramme, die an den Einsatz mit irischsprachigen Texten in Amtsblättern angepasst sind. Diese Programme werden derzeit weiterentwickelt, damit sie auch für irische Texte der Rechtsprechung verwendet werden können.

f.    Fragen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit des Besitzstands

Irisch ist die erste Amts- und Arbeitssprache, in die die Gesamtheit des EU-Rechts (der Besitzstand) bisher noch nicht übersetzt worden ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt enthält der Besitzstand etwa 160 000 Seiten an Rechtsvorschriften (im Amtsblatt) und stellt einen wesentlichen Teil der Übersetzungsspeicher der EU-Organe sowie eine umfangreiche Terminologiequelle dar. Um sich dem Problem der fehlenden irischsprachigen Fassung des Besitzstands zu widmen, hat der Juristische Dienst der Kommission zunächst eine Prioritätenliste mit ca. 11 000 Seiten mit Basisrechtsakten und konsolidierten Fassungen von Rechtsakten erstellt, deren Übersetzung ins Irische äußerst wertvoll wäre. Im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen arbeiten die Organe derzeit gemeinsam an der Erstellung dieser Übersetzungen; bis dato konnten etwa 4697 Seiten übersetzt werden. Die Übersetzungen werden jedoch nicht authentifiziert und dienen lediglich dazu, die Übersetzungsspeicher zu verbessern und die Arbeitsabläufe zu optimieren. Beim EuGH werden Fallrechtsammlungen sowie Textsegmente/Sätze übersetzt, die in den eigenen Texten immer wieder vorkommen.

Zur Unterstützung der seitens der Organe unternommenen Bemühungen finanziert Irland seit September 2018 ein Praktikumsprogramm, in dessen Rahmen der Besitzstand übersetzt wird. Mit dem bis 2021 bewilligten Etat werden 12 Praktikanten pro Jahr finanziert, die jeweils 5 Monate in den Übersetzungsdiensten der größten Organe arbeiten (zweimal pro Jahr je zwei Praktikanten im EP, im Rat und in der Kommission). In der ersten Runde (September/Oktober 2018) wurden jedoch nur vier von den vorgesehenen sechs Plätzen besetzt (zwei im EP, einer im Rat und einer in der Kommission), in der zweiten Runde (März 2019) sogar nur drei (zwei in der Kommission und einer im Rat). Nachdem Irland zugestimmt hatte, auch den EWSA und den AdR in das Programm aufzunehmen, konnte ein Praktikant im März 2019 bei den Gemischten Ausschüssen anfangen. Im April 2019 stockte Irland seine Beihilfe auf 14 , um zehn Praktikanten ab Oktober 2019 eine 10-monatige Teilnahme am Programm zu ermöglichen (zwei Praktikanten für die Kommission, drei (darunter ein Korrekturleser) für das EP, zwei Praktikanten für den Rat, zwei für den EWSA und den AdR sowie ein Korrekturleser für das Amt für Veröffentlichungen).



III.Schlussfolgerungen

Die Organe bemühen sich uneingeschränkt um die Umsetzung der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264. Durch ihre Zusammenarbeit mit Irland konnten in allen in der Verordnung dargelegten Bereichen Fortschritte erzielt werden. Die ersten beiden Erweiterungsschritte (Richtlinien und Beschlüsse des EP und des Rates) wurden bereits erfolgreich umgesetzt, und die ins Irische übersetzte Textmenge konnte seit 2016 mehr als verdoppelt werden.

Mit dem Ziel, solide und ausreichende eigene Irischkapazitäten aufzubauen, wurden im Berichtszeitraum vier EPSO-Auswahlverfahren organisiert, in deren Rahmen im Jahr 2017 jedoch nur 10 Übersetzer und 9 Assistenten und 2019 weitere 15 Übersetzer und 3 Jurist-Übersetzer gewonnen werden konnten. Seit Ende 2015 ist die Zahl der festangestellten irischsprachigen Mitarbeiter in den Organen von 58 auf 102 gestiegen. Trotz dieser beachtlichen gemeinsamen Bemühungen vollzieht sich der Prozess langsamer als erwartet, was vor allem daran liegt, dass die Gruppe irischer Sprachexperten nur sehr klein ist und die EPSO-Auswahlverfahren nur eine sehr geringe Erfolgsquote aufweisen. Weil nur wenige Bewerber die EPSO-Auswahlverfahren bestehen, wurden zusätzlich 14 Auswahlverfahren für Bedienstete auf Zeit organisiert, bei denen befristete Anstellungen angeboten werden, in deren Rahmen die Mitarbeiter parallel eine Ausbildung erhalten.

Zur Verstärkung ihrer eigenen Kapazitäten und zur Erweiterung der Gruppe von externen Dienstleistern, auf die die Organe zurückgreifen können, haben die Kommission und das EP zusätzliche Ausschreibungen für freiberufliche Irischübersetzer und Akkreditierungstests für freiberufliche Dolmetscher organisiert.

Zwar konnten beim Aufbau technologischer Sprachressourcen für das Irische wesentliche Fortschritte erzielt werden, und als Teil des eTranslation-Systems wurde zudem eine neue neuronale Englisch-Irisch-Übersetzungsmaschine entwickelt, aktuelle Korpora und Übersetzungsspeicher sind jedoch noch immer vergleichsweise klein. Zur Erweiterung der verfügbaren Sprachdatenressourcen wurde zwischen den EU-Organen und Irland eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der zweisprachigen Korpora der irischen Gesetzestexte ausgearbeitet, die aktuell kurz vor dem Abschluss steht. Darüber hinaus setzten die Organe und Irland ihre gemeinsame Arbeit am IATE-Terminologieprojekt fort.

Laut Prognosen zum künftigen Übersetzungsbedarf sind für die Umsetzung der für 2020 und 2021 geplanten Schritte noch wesentlich mehr Kapazitäten nötig. Der Gesamtbedarf an Übersetzungen ohne Anwendung der in Verordnung Nr. 1 vorgesehenen Ausnahmeregelung betrifft nicht nur Rechtsvorschriften, sondern auch politische Dokumente, Mitteilungen, Konsultationen und Berichte. Auch der Dolmetschbedarf muss berücksichtigt werden. So sind erhebliche Anstrengungen seitens der Organe nötig, die beim Aufbau ausreichender Kapazitäten mit Irland Hand in Hand arbeiten müssen, um den kalkulierten Bedarf decken zu können. Seit der Bedarfskalkulation im Jahr 2015 wurden die Ressourcen erneut überprüft; derzeit werden Änderungen am Ressourcenmix vorgenommen, und der genaue Personalbedarf wird regelmäßig überprüft. Um die größere Menge an Übersetzungen ins Irische bereitstellen zu können, ist es von wesentlicher Bedeutung, alle drei Hauptelemente der irischen Sprachkapazitäten (festangestellte Mitarbeiter, freiberufliche Übersetzer und technologische Sprachressourcen) – in unterschiedlicher Ausprägung in den einzelnen Organen – weiterhin auszubauen und zu kombinieren.

Die Kommission erstattet dem Rat bis zum Juni 2021 erneut Bericht darüber, ob die Organe im Vergleich zu den anderen Amtssprachen über ausreichende Irischkapazitäten verfügen, damit Verordnung Nr. 1 ab dem 1. Januar 2022 ohne Ausnahmeregelung angewandt werden kann.

(1)

     Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385) und Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft (ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 401).

(2)

     Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft sowie zur Einführung befristeter Ausnahmeregelungen zu diesen Verordnungen (ABl. L 156 vom 18.6.2005, S. 3).

(3)

     Verordnung (EU) Nr. 1257/2010 des Rates zur Verlängerung der durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 eingeführten befristeten Ausnahmeregelungen zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und zu der Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft (ABl. L 343 vom 29.12.2010, S. 5).

(4)

     Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264 des Rates zur Verlängerung und schrittweisen Beendigung der durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 eingeführten befristeten Ausnahmeregelungen zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft (ABl. L 322 vom 8.12.2015, S. 1).

(5)

     EU-Organe mit den größten Übersetzungsdiensten, d. h. Kommission, EP und Rat.

(6)

   Allein in der Kommission wurde zwischen 2016 und 2018 ein Anstieg von etwa 8000 auf 19 000 festgestellt; für die Zeit zwischen 2018 und 2021 wird ein Anstieg von 19 000 auf etwa 50 000 und ab 2022 von 50 000 auf etwa 83 000 prognostiziert.

(7)

     Von der Kommission erstellter Finanzbogen für den Erlass der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264.

(8)

     GA ist der ISO-Sprachcode für Irisch.

(9)

     Vier beim EP, zwei beim Rat und zwei bei der Kommission.

(10)

     Zwei beim EP, drei beim Rat und einer bei der Kommission (Juristischer Dienst).

(11)

     EP: jeweils ein Verfahren für Übersetzer in den Jahren 2016 und 2019, eines für Assistenten im Jahr 2017, eines für Jurist-Übersetzer im Jahr 2017; Rat: jeweils ein Verfahren für Übersetzer in den Jahren 2016, 2017 und 2018, eines für Assistenten im Jahr 2017, eines für Jurist-Übersetzer im Jahr 2017; Kommission: jeweils ein Verfahren für Übersetzer in den Jahren 2017, 2018 und 2019; EuGH: ein Verfahren für irischsprachige Jurist-Übersetzer im Jahr 2017 und eines für Korrekturleser im Jahr 2018.

(12)

     Von allen EU-Organen verwendete Terminologiedatenbank, die teilweise auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

(13)

     eTranslation (zuvor MT@EC) stellt den Generaldirektionen der Kommission, aber auch anderen EU-Organen und den (öffentlichen Stellen der) Mitgliedstaaten Maschinenübersetzungen bereit.

(14)

Von 120 000 EUR auf 200 000 EUR.

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