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Document 52019DC0214

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 1-3/2019

COM/2019/214 final

Brüssel, den 25.4.2019

COM(2019) 214 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL





























Frühwarnsystem Nr. 1-3/2019


Inhaltsverzeichnis

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2019

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2019

3.1.    Marktbezogene Maßnahmen    

3.1.1.    Absatzförderung    

3.1.2.    Obst und Gemüse    

3.1.3.    Weinbauerzeugnisse    

3.1.4.    Sonstige pflanzliche Erzeugnisse/Maßnahmen    

3.1.5.    Milch und Milcherzeugnisse    

3.2.    Direktzahlungen    

3.2.1.    Entkoppelte Direktzahlungen    

3.2.2.    Andere Direktzahlungen    

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

5.Schlussfolgerungen

Anhang 1:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 31.1.2019

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2019

Am 12. Dezember 2018 hat das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2019 angenommen. Dieser umfasst für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 192 Mio. EUR bzw. 43 116 Mio. EUR für Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben.

Der Grund für die unterschiedlichen Beträge für beide Arten von Mitteln ist die Verwendung getrennter Mittel für bestimmte Maßnahmen, die direkt von der Kommission durchgeführt werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie für die allgemeine operative Unterstützung und Koordinierungsmaßnahmen.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 stellen die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungs- und Konformitätsabschlussbeschlüssen sowie Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten zweckgebundene Einnahmen dar, die zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet werden.

Gemäß dieser Bestimmung können zweckgebundene Einnahmen den Finanzierungsbedarf für EGFL-Ausgaben jeglicher Art decken. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. 1

Der EGFL-Haushalt 2019 umfasst

·die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen,

·die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommenden zweckgebundenen Einnahmen,

·den Übertrag des Saldos der zweckgebundenen Einnahmen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr.

In ihrem Vorschlag für den EGFL-Haushalt 2019 hat die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen berücksichtigt und für das Jahr 2019 Mittel in Höhe der Differenz zwischen dem geschätzten Bedarf und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen beantragt. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2019 hat die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1078 Mio. EUR veranschlagt, die sich wie folgt zusammensetzen:

·die zweckgebundenen Einnahmen, die voraussichtlich im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zusammenkommen und auf 634 Mio. EUR geschätzt werden (499 Mio. EUR aus Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und 135 Mio. EUR aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten);

·die mit 444 Mio. EUR angesetzten von 2018 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen.

Die Kommission hat diese auf 1078 Mio. EUR geschätzten Einnahmen folgenden Regelungen zugewiesen:

·140 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·938 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelungen entspricht

·849 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·17 149 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2019 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die entkoppelten Direktzahlungen nicht mitberücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 715 Mio. EUR bzw. 34 388 Mio. EUR.

Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2019 auf 855 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 35 326 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen.

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2019

Im Anhang zu diesem Bericht wird der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2018 bis 31. Januar 2019 dargestellt. Der Stand der Ausführung wird mit dem Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems (EWS) verglichen.

3.1.Marktbezogene Maßnahmen

Die Inanspruchnahme der Mittel für Interventionen auf den Agrarmärkten war um 152 Mio. EUR niedriger als erwartet. Dies erklärt sich hauptsächlich durch eine geringere Inanspruchnahme der Mittel aus dem Haushaltsartikel für die Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse (siehe Ziffer 3.1.1).

3.1.1.Absatzförderung

Das Ausgabenprofil sah vor, dass die Haushaltsmittel für die „Mehrländerprogramme“ im Januar gebunden werden. Bis Ende Januar wurde jedoch nur ein Teil des Gesamtbetrags gebunden, was die Differenz von 112 Mio. EUR gegenüber dem Profil erklärt.

3.1.2.Obst und Gemüse

Die Mittelausführung in diesem Sektor verläuft planmäßig, und die gemeldeten Ausgaben übersteigen das Profil um 8 Mio. EUR.

3.1.3.Weinbauerzeugnisse

Bei diesem Haushaltsartikel liegen die bislang gemeldeten Ausgaben um 2 % bzw. 23 Mio. EUR unter dem Ausgabenprofil.

Diese geringfügige Abweichung wird als vorübergehend angesehen, und der veranschlagte Betrag wird voraussichtlich bis gegen Ende des Jahres ausgeführt.

3.1.4.Sonstige pflanzliche Erzeugnisse/Maßnahmen

Die gemeldeten Ausgaben liegen um 6 % bzw. 14 Mio. EUR unter dem Profil. Die Zahlungen für POSEI (spezifische Programme für die Regionen in äußerster Randlage) sind niedriger als erwartet.

Auch hier wird die Abweichung als vorübergehend betrachtet und der veranschlagte Betrag wird voraussichtlich bis gegen Ende des Jahres ausgeführt.

3.1.5.Milch und Milcherzeugnisse 

Die Abweichung gegenüber dem Ausgabenprofil erklärt sich durch die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Gewinne (im Vergleich zum Buchwert) bei Verkäufen von Magermilchpulver.

3.2.Direktzahlungen 

Bei der Inanspruchnahme der Mittel für Direktzahlungen wurde das Ausgabenprofil um 1347 Mio. EUR bzw. 3,4 % überschritten.

3.2.1.Entkoppelte Direktzahlungen

Die gemeldeten Ausgaben liegen um 1359 Mio. EUR bzw. 4 % über dem Profil. Die Zahlung für Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen entspricht dem Profil, während die Ausgaben für die anderen fünf Regelungen das Ausgabenprofil überschreiten. Die Basisprämienregelung und die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden haben mit + 977 Mio. EUR bzw. + 278 Mio. EUR den größten Anteil an dieser Überschreitung.

3.2.2.Andere Direktzahlungen

Die im Rahmen dieses Haushaltsartikels gemeldeten Ausgaben entsprechen dem Profil.

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis Ende Januar 2019 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 195 Mio. EUR zusammengekommen waren. Dies bedeutet konkret:

·Die Einnahmen aus Berichtigungen im Rahmen von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 146 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres mit weiteren Beträgen zu rechnen ist.

·Die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 48 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden;

·letzte Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von 0,8 Mio. EUR.

Ferner beläuft sich der Betrag der vom Haushaltsjahr 2018 auf das Haushaltsjahr 2019 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen auf 449 Mio. EUR und liegt damit um 4,8 Mio. EUR höher als bei Annahme des Haushaltsplans 2019 veranschlagt.

Somit belief sich der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am 31. Januar 2019 für die Finanzierung der EGFL-Ausgaben zur Verfügung standen, auf 644 Mio. EUR, wobei im Laufe des Haushaltsjahres weitere Beträge hinzukommen dürften.

5.Schlussfolgerungen

Der bis zum 31. Januar 2019 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln für 2019 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das berechnete Ausgabenprofil um 1183 Mio. EUR überschreiten.

Zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 644 Mio. EUR sind bereits verfügbar, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Beträge hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel und die bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen ausreichen werden, um alle Ausgaben zu decken.

(1)

   Nach Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung und den Gesamthaushaltsplan der Union werden internen zweckgebundenen Einnahmen entsprechende Mittel nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung werden diese zweckgebundenen Einnahmen daher in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels verwendet.

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Brüssel, den 25.4.2019

COM(2019) 214 final

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