EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018DC0855

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Sachstand und weiteres Vorgehen in Bezug auf die Fälle fehlender Gegenseitigkeit im Bereich der Visumpolitik

COM/2018/855 final

Brüssel, den 19.12.2018

COM(2018) 855 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT EMPTY

Sachstand und weiteres Vorgehen in Bezug auf die Fälle fehlender Gegenseitigkeit im Bereich der Visumpolitik


I. EINLEITUNG

Am 12. April 2016 legte die Kommission eine Mitteilung über Sachstand und mögliches Vorgehen in Bezug auf die Fälle fehlender Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Drittländern im Bereich der Visumpolitik vor 1 . In dieser Mitteilung wurde festgestellt, dass mit aktiver Unterstützung der Kommission für die allermeisten Fälle fehlender Gegenseitigkeit in Bezug auf acht Drittländer eine Lösung gefunden werden konnte. Gleichzeitig wurde in der Mitteilung jedoch darauf hingewiesen, dass die Kommission, sofern das betreffende Drittland die Visumpflicht nicht bis zum 12. April 2016 aufgehoben hat, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1289/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013, verpflichtet ist, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, mit dem die Visumfreiheit für Staatsangehörige dieses Drittlands für einen Zeitraum von zwölf Monaten ausgesetzt wird 2 . In der Verordnung ist zudem vorgesehen, dass die Kommission die Auswirkungen einer Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht auf die Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigt.

In der Mitteilung von April 2016 wurden die Folgen und Auswirkungen der Aussetzung der Visumfreiheit für die Bürger und Unternehmen in der EU sowie für die Staatsangehörigen der betreffenden Drittländer bewertet und das Europäische Parlament und der Rat aufgefordert zu erörtern, wie am besten vorzugehen ist. Die Kommission legte anschließend vier Folgemitteilungen vor: im Juli 3 und Dezember 4 2016 sowie im Mai 5 und Dezember 6 2017. In ihrer letzten Mitteilung zur Gegenseitigkeit im Bereich der Visumpolitik vom Dezember 2017 gab die Kommission einen Überblick über die derzeitige Situation und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen angesichts der Tatsache, dass es mit den Vereinigten Staaten als letzten verbleibenden Fall der fehlenden Gegenseitigkeit im Bereich der Visumpolitik keine Gegenseitigkeit gibt (Meldungen von Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien und Zypern) 7 .

Bei der Vorlage der letzten Mitteilung im Europäischen Parlament forderten einige Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres die Kommission auf, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, mit dem die Visumfreiheit für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten ausgesetzt werden sollte. Andere Mitglieder stimmten mit der Kommission bezüglich der Auswirkungen einer solchen Aussetzung auf die transatlantischen Beziehungen überein und erkannten die laufenden Bemühungen um Erzielung der Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht an. Wie bereits in der letzten Mitteilung vermerkt, hat der Rat in den letzten zwölf Monaten nicht über dieses Thema diskutiert.

In dieser Mitteilung wird eine Bilanz der Fortschritte auf dem Gebiet der Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht mit den Vereinigten Staaten seit Dezember 2017 gezogen.

II. JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN

1.Anforderungen und Entwicklungen des Programms für visumfreies Reisen in den USA

Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen werden von den Vereinigten Staaten festgelegt und sind entweder im US-amerikanischen Recht festgeschrieben, was vor allem für die Visum-Ablehnungsquote gilt, oder Teil der vom US-Heimatschutzministerium eingeführten Durchführungsbestimmungen.

Das Programm für visumfreies Reisen wird von den Vereinigten Staaten nicht nur als ein Programm zur Reiseerleichterung, sondern auch als ein Sicherheitsprogramm angesehen. Die Vereinigten Staaten verstärkten die Sicherheitsaspekte des Programms, vor allem durch die Einführung einiger zusätzlicher Verbesserungen des Programms für visumfreies Reisen im Dezember 2017. Die Verbesserungen wurden durch das US-Heimatschutzministerium eingeführt und betrafen hauptsächlich die Quoten der Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer, die Flugsicherheit und die weitere Verschärfung der Sicherheitsanforderungen, die insbesondere die vollständige Umsetzung   des bestehenden Informationsaustausches durch ein systematisches Screening von Reisenden mit einem Abgleich mit den US-amerikanischen Informationen über die Terrorismusbekämpfung beinhalten 8 . Die Kommission verfolgt diese Entwicklungen sehr genau, die sowohl derzeitige als auch künftige Teilnehmer des Programms für visumfreies Reisen betreffen und nun als ‚Basisanforderungen‘ betrachtet werden.

Bei der Bewertung der fünf betreffenden Mitgliedstaaten haben die Vereinigten Staaten sie im Hinblick auf ihre Aufnahme in das Programm für visumfreies Reisen vor allem im Hinblick auf die folgenden Anforderungen analysiert:

Visum-Ablehnungsquote

Nach US-amerikanischem Gesetz, so wie es im „United States Immigration and Nationality Act“ (Gesetz der Vereinigten Staaten über die Einwanderung und die Staatsangehörigkeit) festgeschrieben ist, müssen die Länder, die in das Programm für visumfreies Reisen aufgenommen werden wollen, eine Visum-Ablehnungsquote für Nicht-Einreisevisa von weniger als 3% pro Jahr oder von weniger als 2 % im Zweijahresdurchschnitt aufweisen. Gemäß den Statistiken zu den abgelehnten Visumanträgen für 2017 überschreiten vier der fünf Mitgliedstaaten die erforderliche 3 %-Schwelle (Bulgarien 14,97 %, Kroatien 5,1 %, Polen 5,92% und Rumänien 11,76 %). Die betreffenden Mitgliedstaaten arbeiten aktiv am Abbau der Visum-Ablehnungsquote. Im Vergleich zu den Zahlen von 2016 wurden in mehreren Mitgliedstaaten Fortschritte beim Abbau der Visum-Ablehnungsquoten erzielt. Bulgarien verzeichnete in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Visum-Ablehnungsquote: 2015 lag sie bei 17,3 %, 2016 bei 16,9 % und 2017 bei 14,97 %. Die Ablehnungsquote für Kroatien ging von 6,8 % im Jahr 2016 auf 5,1 % im Jahr 2017 zurück. Zypern blieb unter der 3 %-Schwelle. So ging die Visum-Ablehnungsquote von 2 % im Jahr 2016 auf 1,69 % im Jahr 2017 zurück 9 . Auch wenn die Visum-Ablehnungsquote für Polen 2017 im Vergleich zum Vorjahr leicht stieg (5,4 % im Jahr 2016), sind die globalen Zahlen für die letzten Jahre stetig rückläufig. Die Visum-Ablehnungsquoten für Rumänien blieben in den letzten Jahren konstant. 2017 stieg die Quote gegenüber 2016 jedoch leicht an (11,4%).

Mehrere Mitgliedstaaten haben mit der finanziellen Unterstützung der EU und der aktiven Beteiligung lokaler US-amerikanischer Konsulatsabteilungen Informationskampagnen durchgeführt, um auf die Bedingungen für Reisen in die USA aufmerksam zu machen und folglich die Visum-Ablehnungsquote zu senken (dies galt für 2017 vor allem für Kroatien, Bulgarien und Rumänien). Andere Mitgliedstaaten haben ebenfalls Öffentlichkeitsarbeiten durchgeführt: Bulgarien arbeitete mit der lokalen US-amerikanischen Konsulatsabteilung zusammen, um Leitlinien für eine Erläuterung des Visumantragsverfahrens, einschließlich des Visum-Gesprächs, auszuarbeiten. Andere betroffene Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit ebenfalls Öffentlichkeitsarbeiten durchgeführt.

Diesbezüglich haben die Vereinigten Staaten für die betreffenden Mitgliedstaaten um die Übermittlung einer detaillierten Aufschlüsselung der Visum-Ablehnungsquoten gebeten, um eine zielintensivere Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen.

Umsetzung der Vereinbarung über die Prävention und Bekämpfung von schwerer Kriminalität

Über die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Prävention und Bekämpfung von schwerer Kriminalität hinaus machten die vom US-Heimatschutzministerium 2017 angestrebten Verbesserungen die vollständige Umsetzung dieser Vereinbarung für jedes Land, das in das Programm für visumfreies Reisen aufgenommen werden wollte, obligatorisch. Alle betreffenden Mitgliedstaaten haben die Arbeiten zur Erfüllung dieses Kriteriums vorangetrieben. Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien haben diese Art der Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet und ratifiziert sowie an ihrer vollständigen Umsetzung gearbeitet, um die von den Vereinigten Staaten festgelegten Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen zu erfüllen.

In der trilateralen Sitzung im Mai 2018 (siehe unten Abschnitt II.2) kündigte Polen seine Absicht an, die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten zur Unterzeichnung der Vereinbarung über die Prävention und Bekämpfung von schwerer Kriminalität wieder aufzunehmen, die 2013 paraphiert wurde, ohne es zu einer Unterzeichnung kam. In der trilateralen Sitzung im Oktober konzentrierten sich die Gespräche auf die Art und Weise, wie die Arbeiten zur Unterzeichnung und zum Abschluss der Vereinbarung über die Prävention und Bekämpfung von schwerer Kriminalität zwischen den Vereinigten Staaten und Polen beschleunigt werden könnten. Dabei wurde Ende 2018 als ein Termin für die Überarbeitung der paraphierten Vereinbarung genannt. Die Kommission befürwortet einen raschen Abschluss der Vereinbarung und deren Umsetzung, da dies eine Anforderung der Vereinigten Staaten für die Aufnahme in das Programm für Programm für visumfreies Reisen ist.

Umsetzung der „Homeland Security Presidential Directive“ 6 / „Terrorist Screening Center Agreement“ (Zentrum für Terrorscreening) 10  

Über die Unterzeichnung der „Homeland Security Presidential Directive 6/Terrorist Screening Center Agreement“ hinaus machten die Durchführungsänderungen des US-Heimatschutzministeriums des Programms für visumfreies Reisen im Dezember 2017 die vollständige Umsetzung dieser Vereinbarung obligatorisch. Alle betreffenden Mitgliedstaaten haben diese Vereinbarung unterzeichnet und ratifiziert. Damit sie aber als vollständig umgesetzt gilt, fordern die Vereinigten Staaten eine häufigere Berichterstattung und eine systematische Verwendung der von den USA bereitgestellten Informationen. Alle betreffenden Mitgliedstaaten haben Arbeiten zur Erfüllung dieser Anforderung vorangetrieben. So wurde beispielsweise ein operationeller Informationsaustausch zwischen ihren nationalen Behörden und dem „United States Terrorist Screening Center“ aufgebaut.

Meldung verlorener oder gestohlener Pässe

Als eine Sicherheitsmaßnahme schreiben die Vereinigten Staaten vor, dass alle am Programm für visumfreies Reisen teilnehmenden Staaten verlorene oder gestohlene Pässe multilateralen Organisationen wie Interpol spätestens 24 Stunden nach Feststellung der Tatsache melden. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen bereits über automatisierte Lösungen für eine tägliche Berichterstattung. Zypern meldet verlorene oder gestohlene Pässe täglich auf manueller Basis und arbeitet derzeit an der Einführung eines automatisierten Meldesystems im Jahr 2019.

Neben den oben beschriebenen Maßnahmen sollten die Fortschritte der fünf betreffenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien auch als Teil der allgemeinen Bemühungen der EU in Bereichen wie der Flugsicherheit, der Terrorbekämpfung und der Sicherheit von Dokumenten gesehen werden, in denen die EU und die Vereinigten Staaten gleichermaßen gemeinsame Anstrengungen unternehmen und an einer verstärkten globalen Sicherheit zur Abwehr gemeinsamer Bedrohungen arbeiten.

In Anbetracht der allgemeinen Entwicklungen auf dem Gebiet des Programms für visumfreies Reisen ist festzuhalten, dass der „United States Immigration and Nationality Act“ vorschreibt, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem das „U.S. Air Exit System“ in Kraft ist, der US-Heimatschutzminister (Secretary of the Department of Homeland Security) erneut von der Visum-Ablehnungsquote von 3 % abweichen könnte. In diesem Fall könnten Staaten mit einer Visum-Ablehnungsquote von weniger als 10 % für die Aufnahme in das Programm für visumfreies Reisen in Betracht kommen, sofern sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen. Die Kommission nimmt zudem Kenntnis davon, dass das biometrische „Air Exit System“ von vielen US-amerikanischen Gesetzgebern als ein vorrangiges Thema angesehen wird. Dennoch führten die US-amerikanischen Behörden Haushaltsbeschränkungen als einen Grund für die bisherige Nichtumsetzung des „Air Exit System“ an. Lediglich an einigen Flughäfen wurden Pilotprojekte lanciert. In Gesprächen mit den Vereinigten Staaten hat die Kommission darauf verwiesen, dass die EU ein vergleichbares System verabschiedet hat (das Einreise-/Ausreisesystem (EES)), das derzeit umgesetzt wird, und für einen Erfahrungsaustausch mit den Vereinigten Staaten bereitsteht.

Was die ausstehenden Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen betrifft, so bleibt vor allem die Visum-Ablehnungsquote für vier Mitgliedstaaten rechtlich das Haupthindernis. Den US-Behörden zufolge haben einige der betreffenden Mitgliedstaaten zudem andere Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen wie tägliche Meldungen gestohlener und verlorener Reisedokumente an die Interpol-Datenbank sowie die Unterzeichnung und vollständige Umsetzung der Vereinbarung über die Prävention und Bekämpfung von schwerer Kriminalität immer noch nicht vollumfänglich durchgesetzt.

 

2.Übersicht über die Kontakte zwischen der EU und den Vereinigten Staaten

In den letzten zwölf Monaten wurden die politischen und technischen Kontakte erheblich ausgebaut. Die Kommission hat die Vereinigten Staaten zudem bei allen möglichen Gelegenheiten dringlich zu einem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit den fünf betreffenden Mitgliedstaaten und zur Beschleunigung der Fortschritte in Richtung auf eine uneingeschränkte Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumspflicht aufgefordert. Bei ihren Kontakten mit den Vereinigten Staaten verwies die Kommission im Einvernehmen mit den fünf betreffenden Mitgliedstaaten darauf, dass diese Bemühungen auf der Grundlage objektiver Kriterien zu intensivierten und konkreten Maßnahmen auf allen Seiten führen sollten.

Die Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht war Gegenstand sämtlicher offizieller Treffen zwischen der EU und den USA, insbesondere der beiden Treffen der Minister der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zum Thema Justiz und Inneres im Mai in Sofia und im November in Washington D.C., der Treffen hochrangiger Beamter der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zum Thema Justiz und Inneres im Februar und September 2018 und der trilateralen Sitzungen der Kommission, der Vereinigten Staaten und der fünf betreffenden Mitgliedstaaten in Washington D.C. im Mai und erneut wieder in Brüssel im Oktober 2018.

Trilaterale Sitzung in Washington D.C.

Nach sechs trilateralen Sitzungen in Brüssel Anfang Mai 2018 fanden diese Gespräche erstmals in Washington D.C. statt. Von Seiten der Vereinigten Staaten nahmen zahlreiche Sachverständige teil. Auch wurden Kontakte mit hochrangigen Beamten geknüpft, die den fünf betreffenden Mitgliedstaaten und der Kommission Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit wichtigen US-amerikanischen Gesprächspartnern boten. Die fünf betreffenden Mitgliedstaaten füllten eine Selbstbewertung des US-Heimatschutzministeriums über die Einhaltung der Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen aus, um die Bereiche zu benennen, in denen Fortschritte erzielt wurden und die Arbeiten zu den von US-Behörden als noch nicht erfüllt angesehenen Anforderungen zu beschleunigen (siehe oben Abschnitt II.1).

Darüber hinaus fanden Nebenveranstaltungen mit verschiedenen Interessengruppen in Washington D.C., u. a. mit Kongressbeamten statt, um das Thema der Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht und die umfassenden Maßnahmen der EU, einschließlich die der fünf betreffenden Mitgliedstaaten, auf dem Gebiet einer verbesserten Sicherheit und eines Ausbaus des Außengrenzenmanagements stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Treffen der Minister der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zum Thema Justiz und Inneres in Sofia

Auf dem Treffen der Minister der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zum Thema Justiz und Inneres am 22.-23. Mai 2018 in Sofia unterstrichen sowohl die bulgarische EU-Ratspräsidentschaft als auch die Kommission die Dringlichkeit von Fortschritten auf dem Gebiet der vollständigen Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht zwischen der EU und den USA. Die Vereinigten Staaten untermauerten ihre Haltung, der zufolge alle Mitgliedstaaten die obligatorischen Anforderungen der Vereinigten Staaten für die Teilnahme am Programm für visumfreies Reisen zu erfüllen hätten, was für die fünf betreffenden Mitgliedstaaten noch immer nicht der Fall sei, und dass die Vereinigten Staaten mit diesen Mitgliedstaaten ihre Gespräche weiterhin fortsetzen würden. In der nach dem Ministertreffen abgegebenen gemeinsamen Erklärung hieß es, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten die weiteren Fortschritte der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, einschließlich der Fortschritte der fünf betreffenden EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Einhaltung der obligatorischen Anforderungen für die Teilnahme am Programm für visumfreies Reisen zur Kenntnis nehmen.

Trilaterale Sitzungen in Brüssel

Die nächste trilaterale Sitzung fand im Oktober in Brüssel statt. Auf der Grundlage der aktualisierten Selbstbewertung wurden die Arbeiten zur Analyse der Fortschritte in jedem Mitgliedstaat fortgesetzt. Seit der letzten trilateralen Sitzung im Mai 2018 wurden Fortschritte verzeichnet. Auch standen die Bemühungen um eine Senkung der Visum-Ablehnungsquote, die Arbeiten zur vollständigen Umsetzung relevanter Sicherheitsvereinbarungen und zur Einholung klarer und objektiver Leitlinien von Seiten der Vereinigten Staaten hinsichtlich letzter zu erfüllender Anforderungen im Vordergrund. In dieser trilateralen Sitzung kam man zu dem Schluss, dass einige Mitgliedstaaten Fortschritte in Bezug auf die vollständige Umsetzung der relevanten Vereinbarungen als Teil der Anforderungen erzielt haben.

Treffen der Minister der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zum Thema Justiz und Inneres in Washington D.C.

Dieses Treffen fand in Washington D.C. am 9. November 2018 statt. Dabei unterstrichen die Kommission und die österreichische EU-Ratspräsidentschaft erneut vehement die Notwendigkeit weiterer Fortschritte zur Erreichung der Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht. Die Kommission betonte wiederum die Notwendigkeit konkreter und objektiver Referenzwerte, sodass die betreffenden Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um Erfüllung der Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen besser fokussieren können. In der nach dem Ministertreffen abgegebenen gemeinsamen Erklärung wurde betont, dass sich beide Seiten auf die Bedeutung der Erzielung weiterer Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung des visumfreien Reisens in ihrem jeweiligen Rechtsrahmen geeinigt haben und die nach der letzten trilateralen Sitzung über das Thema der Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht von den fünf betreffenden Mitgliedstaaten zur Erfüllung der obligatorischen Anforderungen für die Teilnahme am Programm für visumfreies Reisen erzielten Fortschritte begrüßen.. Auf dem Ministertreffen wurden Fortschritte verzeichnet, und die Vereinigten Staaten verpflichteten sich zu einer Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitgliedstaaten, um weitere Leitlinien für die laufenden Arbeiten zur Erfüllung der Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen auszuarbeiten.

III. Kontinuierliches Engagement der Kommission und weiteres Vorgehen

1.Unterstützung der betreffenden Mitgliedstaaten und entsprechende Koordination

Auch wenn die meisten von den Vereinigten Mitgliedstaaten festgelegten Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen in die Bereiche der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und jedem der betreffenden Mitgliedstaaten fallen, ist die Gegenseitigkeit ein Grundprinzip der EU-Visumpolitik. Deshalb wird die Kommission die fünf betreffenden Mitgliedstaaten weiterhin aktiv unterstützen und eng mit ihnen zusammenarbeiten, wenn es um die Erfüllung der Anforderungen für die Teilnahme am Programm für visumfreies Reisen geht.

Über eine erleichterte Anberaumung regelmäßiger Treffen in der üblichen trilateralen Form hinaus ist die Kommission weiterhin auf dem Gebiet der Koordinierung und des Informationsaustauschs mit den fünf betreffenden Mitgliedstaaten tätig, um angemessene Folgemaßnahmen in den einschlägigen Bereichen zu gewährleisten und erforderlichenfalls finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die finanzielle Unterstützung erfolgte im Rahmen nationaler Programme aus dem Fonds für die innere Sicherheit. Alle jüngsten Initiativen zur Stärkung des Außengrenzenmanagements und zur Erzielung weiterer Fortschritte hin zu einer echten und wirksamen EU-Sicherheitsunion sind in diesem Zusammenhang ebenfalls von größter Bedeutung. Der regelmäßige Informationsaustausch zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht eine Analyse der Fortschritte der fünf betreffenden Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Erfüllung der Anforderungen des Programms für visumfreies Reisen.

2.Künftige Kontakte mit den Vereinigten Staaten

Künftige Kontakte auf allen Ebenen, d. h. sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene im trilateralen und bilateralen Kontext werden Gelegenheit zu einer Analyse der erzielten Fortschritte bieten. Zu diesen Kontakten zählen das nächste Treffen der hochrangigen EU-U.S.-Beamten zum Thema Justiz und Inneres Anfang 2019 sowie die nächste trilaterale Sitzung.

Das nächste Treffen der Minister der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zum Thema Justiz und Inneres, das später im Frühjahr 2019 in Bukarest, Rumänien, stattfinden soll, wird Gelegenheit zu weiteren Fortschritten bieten. Die fünf betreffenden Mitgliedstaaten sollten zudem jede auf bilateraler Ebene angebotene Möglichkeit nutzen, mit den Vereinigten Staaten zu interagieren und weitere Fortschritte zu erzielen.

IV. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Kommission ist weiterhin entschlossen, vorrangig an der Erzielung der vollständigen Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht für alle Mitgliedstaaten zu arbeiten. Da es sich bei den Vereinigten Staaten um den einzigen verbleibenden Fall der fehlenden Gegenseitigkeit handelt, arbeitet die Kommission auch künftig an einem ergebnisorientierten Verfahren.

Die Kommission wird ihr Engagement mit den Vereinigten Staaten und den fünf betreffenden Mitgliedstaaten fortsetzen, um Fortschritte in Richtung auf eine uneingeschränkte Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumspflicht zu beschleunigen. Angesichts des derzeitigen Stands der Dinge behält die Kommission ihre Position bei, dass Zusammenarbeit und gemeinsame diplomatische Bemühungen, bei denen die Kommission im engen Einvernehmen mit den fünf betreffenden Mitgliedstaaten handelt, nach wie vor die beste Vorgehensweise ist.

Deshalb ist die Kommission weiterhin der Auffassung, dass der Erlass eines delegierten Rechtsakts zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika zu diesem Zeitpunkt kontraproduktiv wäre und nicht dazu beitragen würde, das Ziel des visumfreien Reisens für alle EU-Bürger zu erreichen. Diese Position kann im Lichte der Entwicklungen überarbeitet werden.

In diesem Zusammenhang ist es ausschlaggebend sicherzustellen, dass die EU in dieser wichtigen Frage auch weiterhin mit einer Stimme spricht. Die Kommission wird auch künftig eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um die vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht zu erreichen und im September 2019 über weitere Entwicklungen berichten.

(1)      COM(2016) 221 final vom 12. April 2016.
(2)      Diese Bestimmung ist Gegenstand der Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kodifizierter Text), ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 39.
(3)      COM(2016) 481 final vom 12. Juli 2016.
(4)      COM(2016) 816 final vom 21. Dezember 2016.
(5)      COM(2017) 227 final vom 2. Mai 2017.
(6)      COM(2017) 813 final vom 20. Dezember 2017.
(7)      In ihrer letzten Mitteilung gab die Kommission einen Überblick über alle ungelösten Fälle der fehlenden Gegenseitigkeit: 2014 erhielt die Kommission von fünf Mitgliedstaaten Meldungen über Fälle der fehlenden Gegenseitigkeit: Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien und Zypern. Diese Meldungen bezogen sich auf Kanada, die Vereinigen Staaten, Australien, Brunei und Japan. Die Fälle der fehlenden Gegenseitigkeit in Bezug auf Kanada, Australien, Brunei und Japan wurden allesamt mit einer vollständigen Gegenseitigkeit bei der Visumfreiheit gelöst. Am 6. November 2018 informierte Japan Rumänien darüber, dass die Visumfreiheit für Inhaber rumänischer Pässe, einschließlich provisorischer Pässe, die bis zum 31. Dezember 2018 galt, ab dem 1. Januar 2019 dauerhaft ist.
(8)       https://www.dhs.gov/news/2017/12/15/secretary-kirstjen-nielsen-announces-targeted-security-enhancements-visa-waiver  
(9)      Zypern erfüllt bereits die Anforderung von 3 % für die Visum-Ablehnungsquote. Die Vereinigten Staaten wollen aber sämtliche relevanten Aspekte vollumfänglich prüfen, und die Teilung der Insel stellt nach wie vor eine besondere Herausforderung dar.
(10)      Bei der „Homeland Security Presidential Directive 6/Terrorist Screening Center Agreement“ (HSPD6/TSC) handelt es sich um eine Vereinbarung über die Sicherheit mit Bestimmungen für den Informationsaustausch über bekannte oder verdächtige Terroristen zwischen einem Mitgliedstaat, der an dem Programm für visumfreies Reisen teilnimmt, und dem „Terrorist Screening Center“ der Vereinigten Staaten.
Top