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Document 52018DC0728

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Umsetzung von Freihandelsabkommen 1. Januar 2017 - 31. Dezember 2017

COM/2018/728 final

Brüssel, den 31.10.2018

COM(2018) 728 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Umsetzung von Freihandelsabkommen







1. Januar 2017 - 31. Dezember 2017

{SWD(2018) 454 final}


Tabelle 1 Überblick über die in diesem Bericht erfassten Abkommen (Teil 1)

Tabelle 1 Überblick über die in diesem Bericht erfassten Abkommen (Teil 2)

1.Einleitung

2.Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse

3.Freihandelsabkommen der neuen Generation: Südkorea, Kolumbien-Ecuador-Peru, Zentralamerika, Kanada

3.1 FHA EU-Südkorea

3.2 EU-HANDELSABKOMMEN MIT KOLUMBIEN, ECUADOR UND PERU

3.3 ASSOZIIERUNGSABKOMMEN EU-ZENTRALAMERIKA

3.4.Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)

4.VERTIEFTE UND UMFASSENDE FREIHANDELSZONEN

5.FREIHANDELSABKOMMEN DER ERSTEN GENERATION

5.1 Schweiz

5.2 Norwegen

5.3 Mittelmeerländer

5.4 Mexiko

5.5Chile

5.6 Zollunion mit der Türkei

5.7 Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit dem westlichen Balkan

6.Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten)

6.1.WPA mit der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

6.2.Interims-WPA mit dem östlichen und südlichen Afrika (ESA)

6.3.WPA mit dem Forum der karibischen AKP-Staaten (CARIFORUM)

6.4.WPA mit Ländern im Pazifischen Ozean und WPA mit Ghana, Côte d’Ivoire und Kamerun:

7.Handel und nachhaltige Entwicklung: Stand der jüngsten Aktivitäten

8.Schwerpunktthema: Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln im Rahmen von FHA

9.Stand der laufenden und künftigen Aktivitäten

10.RECHTLICHE DURCHSETZUNG

Anhang 1 – Präferenznutzung bei Einfuhren in die EU

Anhang 2 – PRÄFERENZNUTZUNG BEI AUSFUHREN AUS DER EU

Anhang 3 – ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Tabelle 1    Überblick über die in diesem Bericht erfassten Abkommen (Teil 1)

Freihandelsabkommen (FHA) der „neuen Generation“

Partnerland

Angewendet seit

FHA EU-Südkorea

1. Juli 2011

FHA EU-Kolumbien-Peru-Ecuador

1. März 2013 für Peru; 1. August 2013 für Kolumbien; 1. Januar 2017 für Ecuador.

Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika

1. August 2013: Handelssäule gilt für Honduras, Nicaragua und Panama, 1. Oktober 2013: Costa Rica und El Salvador; 1. Dezember 2013: Guatemala.

Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)

21. September 2017

Vertiefte und umfassende Freihandelszonen

EU-Georgien

1. September 2014, trat am 1. Juli 2016 in Kraft.

EU-Moldau

1. September 2014, trat am 1. Juli 2016 in Kraft.

EU-Ukraine

1. Januar 2016, trat am 1. September 2017 in Kraft.

Freihandelsabkommen der „ersten Generation“

Partnerland

Angewendet seit

Zollunion EU-Türkei

Assoziierungsabkommen 1963 unterzeichnet; Endphase der Zollunion am 1. Januar 1996 abgeschlossen.

EU-Schweiz

1972

EU-Norwegen

1. Juli 1973

EU-Israel

1. Januar 1996

EU-Jordanien

1. Mai 2002

EU-Palästina 1

1 Juli 1997

EU-Tunesien

1. März 1998

EU-Marokko

18. März 2000

EU-Libanon

1. März 2003

EU-Ägypten

21. Dezember 2003

EU-Algerien

1. September 2005

Globalabkommen EU-Mexiko

FHA für Waren angewendet seit 1. Juli 2000. FHA für Dienstleistungen angewendet seit 1. März 2001.



Tabelle 1    Überblick über die in diesem Bericht erfassten Abkommen (Teil 2)

Freihandelsabkommen der „ersten Generation“

Partnerland

Angewendet seit

Assoziierungsabkommen EU-Chile

1. Februar 2003

SAA 2 EU-Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Interimsabkommen über Handel, 1. Juni 2001

SAA EU-Albanien

Interimsabkommen über Handel, 1. Dezember 2006

SAA EU-Montenegro

Interimsabkommen über Handel, 1. Januar 2008

SAA EU-Serbien

Interimsabkommen über Handel für Serbien: 1. Februar 2009; für die EU: 8. Dezember 2009

SAA EU-Bosnien und Herzegowina

Interimsabkommen über Handel, 1. Juli 2008

SAA EU-Kosovo 3

1. April 2016

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)

Partnerland

Angewendet seit

EU-Pazifik

28. Juli 2014: Fidschi; 20. Dezember 2009: Papua-Neuguinea.

EU-Cariforum

29. Dezember 2008: Antigua & Barbuda; Belize; Bahamas; Barbados; Dominica; Dominikanische Republik; Grenada; Guyana; Jamaika; St. Kitts und Nevis; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Suriname; Trinidad und Tobago.

EU-Östliches und südliches Afrika (ESA)

14. Mai 2012: Madagaskar, Mauritius, die Seychellen und Simbabwe.

WPA EU-Zentralafrikanische Republik

4. August 2014: Kamerun

WPA EU-Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

10. Oktober 2016: Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Eswatini; 4. Februar 2018: Mosambik.

Interimsabkommen über die Wirtschaftspartnerschaft EU-Ghana

15. Dezember 2016

Interimsabkommen über die Wirtschaftspartnerschaft EU-Côte d’Ivoire

3. September 2016



1.Einleitung

1.1.    Zweck dieses Berichts

Bilaterale und regionale Freihandelsabkommen (FHA) sind ein starker Antrieb für wirtschaftliches Wachstum. Indem sie die Globalisierung als Chance nutzen, verschaffen sie den Menschen und Unternehmen in der Europäischen Union (EU) und in unseren Partnerländern große Vorteile. FHA tragen wesentlich zur Außenhandelsbilanz der EU bei, indem sie für Ausführer neue Märkte erschließen und besser vorhersehbare, regelbasierte Rahmenbedingungen für Unternehmen bieten, die für die Auswahl der Verbraucher und für den Wettbewerb von Vorteil sind. Während die Abschaffung von Zöllen und nichttarifären Hemmnissen jenseits der Grenzen Schlüsselmerkmale von Handelsvereinbarungen bleiben, gewinnen andere Elemente an Bedeutung. Insbesondere sind Regeln, die den freien und fairen Handel fördern (z. B. in Bezug auf den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und Wettbewerbsregeln), aber auch Regeln zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Umwelt, in den Vordergrund getreten. Darüber hinaus bieten einige FHA die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Parteien in verschiedenen Bereichen, angefangen bei der Forschung und Innovation bis hin zur Standardisierung und dem Klimaschutz.

Mit der steigenden Zahl der von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen ist auch gleichzeitig das öffentliche Interesse an ihren Auswirkungen gewachsen. Zur Analyse der wirklichen und potenziellen Vorteile von wichtigen Handelsabkommen 4 hat sich die Kommission in ihrer Mitteilung Handel für alle 5 selbst dazu verpflichtet, jährlich zu prüfen, wie diese Abkommen umgesetzt werden, und so den Fortschritt, aber auch die verbleibenden Herausforderungen und die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen sichtbar zu machen, sodass die FHA ihr volles Potenzial entfalten können.

In Übereinstimmung mit dem ersten Bericht 6 , der im November 2017 veröffentlicht wurde, soll dieser zweite jährliche Bericht über die Durchführung der FHA (im Folgenden „der Bericht“) das Bewusstsein darüber, wie die Kommission FHA umsetzt, und die Transparenz verbessern. Der Bericht sollte es den anderen Organen der EU, den EU-Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und allen, die ein Interesse an unserer Handelspolitik haben, ermöglichen zu prüfen, wie die EU die FHA anwendet, und darüber zu diskutieren. Die im Rahmen des Berichts gesammelten Informationen werden auch in zukünftige Handelsverhandlungen einfließen. Darüber hinaus bietet der Bericht nützliche Erkenntnisse über das Ausmaß, in dem Entwicklungsländer von den FHA mit der EU profitieren, und darüber, wie die Entwicklungshilfe in Übereinstimmung mit der neu aktualisierten Strategie für Handelshilfe besser angepasst werden kann.

1.2    Für den Bericht verwendete Daten

Soweit nicht anderweitig angegeben, verwenden die allgemeinen Handelsstatistiken 7 zur Entwicklung von Handels- und Investitionsströmen im Bericht Daten von EUROSTAT (COMEXT), die am 15. Juli 2018 zur Verfügung standen 8 . Die aktuellsten Daten für den Warenhandel sind für 2017, die für Dienstleistungen und Investitionen für 2016, soweit nicht anderweitig angegeben. Statistiken zu Präferenznutzungsraten 9 basieren auf verwaltungstechnischen Daten, die vom Einfuhrland erhoben werden. Die Präferenznutzungsrate gibt darüber Aufschluss, in welchem Umfang Handelsströme die Präferenzen nutzen, die im Rahmen eines Handelsabkommens zur Verfügung stehen. Die Präferenznutzungsrate bildet den Anteil der Ein- oder Ausfuhren, die im Rahmen von Handelspräferenzen ein- oder ausgehen, als Anteil am Gesamtwert der Ein- oder Ausfuhren ab, die als Präferenzen für ein Partnerland infrage kommen, d. h. der Gesamtwert der für die Nutzung von Präferenzen infrage kommenden Ein- oder Ausfuhren geteilt durch die Einfuhren/Ausfuhren, die letztlich im Rahmen des Präferenzsystems erfolgt sind. In Frage kommende Einfuhren/Ausfuhren bestehen, wenn der geltende Präferenzzoll niedriger ist als der angewendete Meistbegünstigungszollsatz. Daher ist der im Rahmen der Meistbegünstigung stattfindende zollfreie Handel in der Berechnung nicht enthalten.

Den Präferenznutzungsraten für FHA-Partnerländer bei Einfuhren in die EU liegen Eurostat-Daten zugrunde. Eurostat erstellt aus Zöllen und Handelsströmen einen Datensatz, dem die Kommission Informationen über die Behandlung, die für eine Ware in Frage kommt, und über den Umfang, in dem diese infrage kommende Behandlung verwendet wird, entnehmen kann. Der erhaltene Datensatz ist harmonisiert und konsistent 10 und ermöglicht einen Vergleich über Partnerländer und Jahre hinweg.

Im Gegensatz dazu verwendet die Kommission für die Berechnung der Präferenznutzungsraten für Ausfuhren aus der EU in FHA-Handelspartnerländer verwaltungstechnische Daten, die vom jeweiligen einführenden Drittland erhoben werden. Diese Statistiken sind nicht harmonisiert. Daher sollten direkte Vergleiche zwischen Partnerländern bzw. mit EU-Einfuhren lediglich als Richtwert angesehen werden. Präferenznutzungsraten werden nur angegeben, wenn hinreichend zuverlässige Daten zur Verfügung standen.

1.3    Gegenstand und Gliederung des Berichts

Der vorliegende Bericht stellt eine Aktualisierung der Aktivitäten der Kommission bei der Umsetzung der FHA dar und fasst die wesentlichen Entwicklungen in Bezug auf 35 größere Handelsabkommen der EU mit 62 Partnerländern, die 2017 zumindest mehrere Monate lang Anwendung fanden, zusammen (siehe Tabelle 1). Ausführliche Informationen über jedes einzelne Abkommen befinden sich in einer diesem Bericht beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.

·In Abschnitt 2 werden einige der wichtigsten Erkenntnisse zu den Hauptbereichen, die von den Abkommen erfasst sind, zusammengefasst. Außerdem wird der erzielte Fortschritt beschrieben und werden einige ausstehende Punkte aufgeführt.

·In den Abschnitten 3-6 werden die Highlights innerhalb jeder FHA-Kategorie behandelt:

oFreihandelsabkommen „der neuen Generation“ (Abschnitt 3)

oVertiefte und umfassende Freihandelszonen (Abschnitt 4)

oFreihandelsabkommen „der ersten Generation“ (Abschnitt 5) und

oWirtschaftspartnerschaftsabkommen (Abschnitt 6).

·In Abschnitt 7 wird die Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf den Handel und die nachhaltige Entwicklung behandelt.

·Abschnitt 8 enthält eine Bilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels im Rahmen der FHA.

·In Abschnitt 9 wird die anhaltende Arbeit der Kommission zur Bewusstseinsförderung und zur Verbesserung der Akzeptanz von FHA untersucht.

·In Abschnitt 10 geht es um den aktuellen Stand der rechtlichen Durchsetzung.

2.Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse

2.1    Hintergrund

FHA sind wichtige Katalysatoren für das Öffnen von Märkten und die Schaffung von günstigen Bedingungen für Handel und Investitionen. Mithilfe von Handelsabkommen können EU-Unternehmen ihre Ein- und Ausfuhren erhöhen, was dazu beiträgt, dass sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU erhöht. Darüber hinaus wurde eine eindeutige Verbindung zwischen (EU- und ausländischer) Beschäftigung und Wertschöpfung, die durch EU-Ausfuhren in die restliche Welt erzeugt wird, hergestellt. 11 FHA können auch eine Reihe zusätzlicher Ziele verfolgen, sowohl im Allgemeinen als auch konkret für das Partnerland oder die Partnerregion. Die EU hat sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch die Handelspolitik auch Werte wie der Schutz der Menschenrechte, der Arbeitnehmerrechte und der Umwelt sowie der Kampf gegen den Klimawandel gefördert werden.

Darüber hinaus stützen sich die vertieften und umfassenden Freihandelszonen mit unseren Partnern der Östlichen Nachbarschaft, Moldau, Ukraine und Georgien, stark auf eine schrittweise Angleichung der Rechtsvorschriften dieser Länder an den EU-Besitzstand. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) sind asymmetrische Abkommen, die unseren Partnerländern einen zollfreien, quotenfreien Zugang zum EU-Markt gewähren, der durch technische Hilfe und Entwicklungshilfe eingerahmt wird. Die Abkommen mit den westlichen Balkanstaaten beruhen auf einer starken europäischen Perspektive dieser Länder, die eine Mitgliedschaft in der EU anstreben.

Die Umsetzung der FHA erfolgt naturgemäß nach dem Verhandlungsprozess und wird angepasst werden müssen, um zu gewährleisten, dass die spezifischen Ziele des jeweiligen Abkommens erreicht werden. Aussagekräftige Schlussfolgerungen können erst dann gezogen werden, nachdem ein Abkommen mehrere Jahre lang angewendet worden ist. Um ihre Auswirkungen zu untersuchen, hat die Kommission Ex-post-Bewertungen für die EU-FHA „der ersten Generation“ mit Chile (2012) und Mexiko (2016) vorgenommen und steht kurz davor, eine tief greifende Analyse des Abkommens „der neuen Generation“ der EU mit Südkorea zu veröffentlichen. Der Abschluss des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) mit Kanada im Jahr 2016 stellte einen neuen Meilenstein in Bezug auf den Umfang und den Inhalt dar, was sich auch in der Umsetzung widerspiegeln wird.

Je ehrgeiziger und umfangreicher ein Handelsabkommen ist, desto komplexer und ressourcenintensiver wird seine Umsetzung sein. Es ist heute daher noch wichtiger, die Funktionsweise unserer wesentlichen FHA regelmäßig und systematisch zu überwachen. Die Erkenntnisse darüber, was im Rahmen unserer verschiedenen FHA funktioniert bzw. nicht funktioniert, kann bei der Verhandlung neuer Abkommen und der Aktualisierung bestehender Abkommen behilflich sein. Wie am Beispiel des CETA und des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Japan erkennbar ist, setzt die Kommission somit den Schwerpunkt auf einen reibungslosen Übergang von der Verhandlungs- zur Umsetzungsphase und auf eine verbesserte Bereitschaft für den Tag, an dem ein neues Abkommen erstmals vorübergehend angewendet wird. Eine effektive Umsetzung von FHA kann daher als Teil des handelspolitischen Zyklus angesehen werden.

2.2    Warenhandel 12

Der EU-Handel im Rahmen von FHA betrug 2017 insgesamt 1179 Mrd. EUR, was ungefähr 32 % des Handels der EU mit Drittländern entspricht (ungefähr 3737 Mrd. EUR im gleichen Jahr). Unsere größten Handelspartner im Rahmen von FHA sind die Schweiz, auf die 7 % des gesamten EU-Außenhandels entfällt, gefolgt von der Türkei mit 4,1 %, Norwegen mit 3,4 % und Südkorea mit 2,7 %. Die Gesamteinfuhren im Rahmen von EU-FHA betrugen 2017 ungefähr 542 Mrd. EUR, wohingegen sich die Gesamtausfuhren im Bereich von 637 Mrd. EUR bewegten.

Beim Warenhandel, insbesondere bei den EU-Ausfuhren, ist 2017 insgesamt ein Anstieg zu verzeichnen. Wo EU-Ausfuhren zurückgingen, ist dies in erster Linie offenbar auf externe Faktoren 13 , die die Wirtschaft des betreffenden Partnerlandes beeinträchtigen, und nicht auf das Versagen des FHA an sich zurückzuführen. Eine Sektoranalyse der Handelsströme ergab beträchtliche Zunahmen von EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln und Kraftfahrzeugen in einige unserer FHA-Partnerländer „der neuen Generation“. Gleichzeitig gibt es in einigen Bereichen, wie Transportausrüstung oder Maschinen, wo der zugrundeliegende Ausfuhrwert und die potenziellen Zolleinsparungen in allen EU-Mitgliedstaaten und FHA-Partnerländern vergleichbar hoch sind, weiterhin viel unausgeschöpftes Potenzial. Zum Beispiel könnten EU-Ausführer nach einer aktuellen Studie der GD Handel ungefähr 15 Mrd. EUR einsparen, wenn sie die im Rahmen der 18 EU-FHA zur Verfügung stehenden Präferenzen vollständig nutzen würden. 14

2.3    Präferenznutzungsraten (PUR) 15

Präferenznutzungsraten für Einfuhren in die EU aus FHA-Partnerländern

Im Jahr 2017 konnten einige positive Entwicklungen beobachtet werden, insbesondere in den lateinamerikanischen Ländern Chile und Mexiko und den EFTA-Partnerländern Norwegen und der Schweiz, welche die von der EU bereitgestellten FHA-Präferenzen besser nutzen konnten. Insgesamt haben die FHA-Partnerländer des Mittelmeerraumes die FHA-Präferenzen gut genutzt, genauso wie einige Andenstaaten, wie z. B. Ecuador. Auch für die Länder Zentralamerikas, vor allem für El Salvador und Panama, wird ein Aufwärtstrend verzeichnet.

Präferenznutzungsraten für Ausfuhren aus der EU in FHA-Partnerländer

Die Berechnung der Präferenznutzung für Ausfuhren aus der EU in FHA-Partnerländer bleibt in vielen Fällen aufgrund des Mangels an Daten bzw. des Mangels an verlässlichen Daten schwierig. Dabei ist jedoch zu beachten, dass, wie auch im letzten Jahr, Daten zu Präferenznutzungsraten für Ausfuhren aus der EU in FHA-Partnerländer wiederum nichtohne Weiteres von allen FHA-Partnerländern erhältlich waren und in einigen Fällen die erhaltenen Daten unzuverlässig oder widersprüchlich zu sein schienen. 16 Das liegt daran, dass jedes Partnerland für die Erfassung von und die Berichterstattung über Einfuhren seine eigene Methode verwendet. In einigen Fällen ist der Mangel auf einen Mangel an Kapazitäten und fehlende Kompetenzen zurückzuführen, während einige Länder vorgeben, diese Daten überhaupt nicht zu erfassen.

Die Kommission hat diese Frage gegenüber den betreffenden Partnerländern angesprochen, indem sie die institutionellen Strukturen im Rahmen ihrer FHA genutzt hat, um einen regelmäßigen Austausch zwischen den Parteien zu fördern. In den neuesten FHA, angefangen beim CETA, wird eine zwingende Bestimmung für einen regelmäßigen Austausch von Handelsdaten enthalten sein.

Auf der Grundlage der der Kommission zur Verfügung stehenden Daten gab es eine Verbesserung in der Präferenznutzungsrate für Ausfuhren aus der EU in eine Reihe von FHA-Partnerländer, wie Südkorea, dessen Präferenznutzungsraten sich in vier aufeinanderfolgenden Jahren verbesserten, sowie Georgien und Chile. Die Präferenznutzungsrate für Ausfuhren aus der EU in unser größtes FHA-Partnerland, die Schweiz, blieb stabil und liegt bei ungefähr 80 %. Ungeachtet dieser positiven Entwicklungen besteht bei der Nutzung der FHA durch EU-Ausführer noch Verbesserungspotenzial. Die Kommission bemüht sich mit einem Maßnahmenmix, der darauf abzielt, zeitnähere Informationen und praktische Hilfestellungen für komplexe Fragen, wie z. B. Ursprungsregeln, zur Verfügung zu stellen, um die verbesserte Nutzung der FHA durch EU-Unternehmen. Die Kommission arbeitet auch daran, in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und der Geschäftswelt ihre Marktzugangsdatenbank und ihren Helpdesk für den Handel zu verbessern und sie an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) anzupassen.

2.4    Dienstleistungen und Investitionen

Alle FHA „der neuen Generation“ und die vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen enthalten ehrgeizige Bestimmungen zu Dienstleistungen und Investitionen. Die neuesten, z. B. das CETA oder das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Japan, helfen bei der Schaffung und Festigung eines rechtliches Rahmens, um die Erbringung von Dienstleistungen zu ermöglichen und gleichzeitig die Verbraucher zu schützen. Das CETA und die EU-FHA mit Singapur und Vietnam enthalten darüber hinaus hochmoderne Bestimmungen zum Investitionsschutz. Die EU-FHA gehen über die WTO hinaus, da sie Investitionen nicht nur im Dienstleistungsbereich, sondern auch in den meisten anderen Wirtschaftsbereichen, darunter auch in den Bereichen Produktion und Landwirtschaft, liberalisieren. Das erleichtert EU-Dienstleistern und Investoren den Handel, da verlässlichere Rahmenbedingungen und eine größere Rechtssicherheit geschaffen werden.

Der Mangel an aufgeschlüsselten Daten erschwert die genaue Bewertung der Auswirkungen der FHA auf den Dienstleistungsverkehr und auf ausländische Direktinvestitionen (ADI). Die Auswirkungen der FHA auf den Dienstleistungssektor müssten daher genauer untersucht werden, um ein deutlicheres Bild zu erhalten. Die wichtigsten bisherigen Erkenntnisse sind: 

üDer Handel mit Dienstleistungen nahm im Rahmen der FHA „der neuen Generation“ mit Südkorea, Kolumbien, Ecuador, Peru und Zentralamerika seit ihrem Inkrafttreten zu. Im Fall von Zentralamerika erreichte der Dienstleistungsverkehr 2016 zum Beispiel fast 40 % des Handels insgesamt, wobei über die Hälfte dieses Anstiegs allein auf Panama entfällt.

üEin ähnlicher Aufwärtstrend kann für die Abkommen „der ersten Generation“ mit Chile und Mexiko beobachtet werden. Die erneuerten Abkommen werden weitere Verbesserungen bringen. Insbesondere Mexiko hat sich dazu verpflichtet, seine Dienstleistungsmärkte für Anbieter aus der EU mit umfassenden und ehrgeizigen Zugeständnissen weit geöffnet zu halten.

üIn den Abkommen „der ersten Generation“ mit unseren Partnerländern aus dem Mittelmeerraum sind für Investitionen und Dienstleistungen nur sehr begrenzte Bestimmungen enthalten, da der Schwerpunkt dort hauptsächlich auf Waren liegt. Die Entwicklung des Dienstleistungsverkehrs und der Investitionen verlief im Allgemeinen positiv, auch wenn die Entwicklung in einigen Ländern aufgrund der Instabilität und Sicherheitsbedenken jüngst rückläufig war.

üDer Wert der von Unternehmen in der EU und der Schweiz gegenseitig angebotenen Dienstleistungen wächst rasant an, wobei die Bilanz für die EU positiv ausfällt.

üDer Dienstleistungsverkehr und die Investitionen mit der Ukraine und Moldau im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen stiegen 2016 weiter an und erholten sich von der wirtschaftlichen und politischen Krise, was für Georgien noch nicht der Fall ist.

üVon den bestehenden WPA umfasst nur das mit der Karibik Dienstleistungen, die Liberalisierung von Investitionen und andere handelsbezogene Themen, während in anderen WPA Überprüfungsklauseln für die spätere Verhandlung dieser Fragen enthalten sind.

2.5    Erzielte Fortschritte und wesentliche noch offene Fragen

Die Kommission nutzt den institutionellen Rahmen der FHA, um konkrete Probleme mit Partnerländern anzugehen, und hat dies 2017 erfolgreich getan. 17 Einige der bisher wichtigsten Erfolge und offenen Fragen sind:

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Maßnahmen)

üChile hat seinen Markt für Rindfleisch aus der EU geöffnet, indem die letzten verbleibenden Hindernisse für Fleischteilstücke beseitigt und die Bedingungen für die Genusstauglichkeitsbescheinigung für die Ausfuhr angepasst wurden.

üPeru hat seinen Markt für Milchprodukte aus der EU fast vollständig geöffnet.

üKolumbien, Costa Rica und Panama haben die Verfahren im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz u. a. durch die Vorabregistrierung von EU-Einrichtungen verbessert.

üMoldau verabschiedete eine Strategie im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz und begann mit deren Umsetzung, und Georgien hat einen Fahrplan für die Gesetzgebung verabschiedet.

·Die Ausfuhr von europäischem Rindfleisch nach Südkorea bleibt verboten. Diese Frage wurde am 6. September 2017 erneut im SPS-Ausschuss besprochen.

·In Kolumbien bestehen in Verbindung mit Pflanzenprodukten weiterhin einige aufwendige Verfahren im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz; in Peru gibt es begrenzte Fortschritte bei der Einigung über harmonisierte Zertifikate für die Einfuhr von Fleischprodukten.

·Für einige unserer Partnerländer im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen, wie z. B. Georgien, müssen die Kapazitäten im Bereich Lebensmittelsicherheitskontrolle immer noch ausgebaut werden; Moldau muss seine Kapazitäten im Bereich Labordiagnostik für die Überwachung und Beobachtung von Tierseuchen modernisieren.

Die Beseitigung technischer und administrativer Handelshemmnisse

üMexiko beseitigte die Hindernisse in Bezug auf die Registrierung und die Genehmigung von Gesundheitsprodukten und Agrarchemikalien.

üDie Türkei hob Beschränkungen für Kupfer- und Aluminiumschrott auf und nahm Papierprodukte aus dem Anwendungsbereich ihres Einfuhrkontrollsystems.

üKolumbien änderte seine Rechtsvorschriften, um gleiche Ausgangsbedingungen für die Verkäufe inländischer und eingeführter Spirituosen zu schaffen, und kündigte gleiche Wettbewerbsbedingungen für eingeführte Lastkraftwagen an (auch wenn diese Verpflichtungen noch nicht erfüllt sind).

·Die Ukraine verbietet weiterhin die Ausfuhr von Rundholz und machte nur geringe Fortschritte bei der noch nicht verabschiedeten Gesetzgebung zum Forstrecht, welche diese Handelsbeschränkung beseitigen sollte.

·Einige Mittelmeerländer, darunter Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien, verwenden beschwerliche Registrierungssysteme, Zertifizierungsprozesse, technische Kontrollen in Häfen und Vorversandkontrollen für Industrieprodukte bzw. obligatorische Inlandsanteile für öffentliche Ausschreibungen.

·In der Türkei gehörten die Diskriminierung bei der Ausfuhr von Traktoren aus der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Lederprodukte sowie die Lokalisierungspolitik der Türkei im Arzneimittelsektor zu den restriktiven Maßnahmen.

Geografische Angaben (g. A.)

üDie geografische Angabe der EU „Prosecco“ und das dazugehörige Markenzeichen sind nun in Moldau rechtlich geschützt.

·In Südkorea gab es Schwierigkeiten, weitere geografische Angaben zur Liste der im Rahmen des FHA geschützten geografischen Angaben hinzuzufügen.

Öffentliche Auftragsvergabe

üDie Ukraine verabschiedete einen umfangreichen Fahrplan für die öffentliche Auftragsvergabe, was einen weiteren Schritt zu einem transparenteren und offenen öffentlichen Beschaffungswesen darstellt.

·Aufgrund der mangelnden Transparenz können in der EU ansässige Wettbewerber noch nicht von der Öffnung lokaler Beschaffungsmärkte in einigen Ländern der Östlichen Partnerschaft profitieren.

Geschäftsklima, Investitionen, Marktzugang für KMU

üMexiko verbesserte den Zugang zu ADI durch die Beseitigung von Obergrenzen für Eigenkapital für wichtige Branchen, wozu die Bereiche Telekom und Energie sowie Versicherungsunternehmen gehören.

üMehrere Länder der Region Europa-Mittelmeer änderten ihre Gesetze zur Regulierung von Investitionen, um mehr Direktinvestitionen anzuziehen: Ägypten und Tunesien beispielsweise haben ein neues Investitionsgesetz erlassen, Algerien hat seinen Investitionskodex geändert, Palästina hat eine Reihe von Rechtsvorschriften verabschiedet, die auf die Verbesserung des Investitionsklimas abzielen, sowie Jordanien und Marokko neue Institutionen zur Entwicklung von Investitionen gegründet. Eine wirksame Umsetzung ist entscheidend für den Erfolg solcher Maßnahmen.

·In einigen Westbalkan- und östlichen Nachbarländern werden EU-Unternehmen weiterhin durch Korruption und schlechte Governance beeinträchtigt.

3.Freihandelsabkommen der neuen Generation: Südkorea, Kolumbien-Ecuador-Peru, Zentralamerika, Kanada

Für die Zwecke dieses Berichts sind FHA „der neuen Generation“ umfangreiche FHA, die nach 2006 mit ausgewählten Drittländern verhandelt worden sind. Von den angewendeten Abkommen gehören die Abkommen mit Südkorea, Kolumbien, Peru, Ecuador, Zentralamerika und Kanada zu dieser Kategorie. Diese Abkommen gehen normalerweise über Zollsenkungen und den Warenverkehr hinaus und gelten auch für Dienstleistungen und die öffentliche Auftragsvergabe. In den Abkommen mit Südkorea und Kanada sind auch Bestimmungen zur verstärkten Liberalisierung von Investitionen enthalten, und das CETA deckt darüber hinaus auch den Schutz von Investitionen (auch wenn dies nicht in den Bereich der vorläufigen Anwendung fällt) und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen ab. Solide Bestimmungen für den Handel und die nachhaltige Entwicklung sind ein zentraler Bestandteil aller Handelsabkommen „der neuen Generation“, die seit 2010 verhandelt worden sind.

3.1    FHA EU-Südkorea

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Das FHA wird seit sieben Jahren angewendet. Der Handel der EU mit Südkorea wuchs 2017 stärker (im Durchschnitt der letzten sieben Jahre 5,7 % jährlich) als der Außenhandel zwischen der EU und Drittländern insgesamt (der um 3,8 % anstieg), wobei das FHA eine Säule dieser Entwicklung ist. Die EU-Einfuhren nahmen durch die Wiederbelebung der EU-Wirtschaft und der starken Binnennachfrage seitens der EU stärker zu als die EU-Ausfuhren.

Die EU-Ausfuhren von Kraftfahrzeugen nach Südkorea stiegen wieder um 7,3 % an, nach einem Rückgang um 7,5 % im Jahr 2016.

Die EU-Ausfuhren nach Südkorea und die Einfuhren aus Südkorea im Agrar- und Lebensmittelsektor stiegen um 10 % bzw. 11 % und lagen damit über der Wachstumsrate, die für EU-Ausfuhren und -einfuhren von EU-Agrarlebensmitteln für alle FHA-Partnerländer zusammengenommen verzeichnet wurde (und 4 % bzw. 5 % entsprach). Die Zollkontingente 18 für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden von EU-Ausführern auch besser genutzt als in den beiden vorangegangenen Jahren.

Im Jahr 2017 verzeichnete die EU einen Handelsüberschuss mit Südkorea im Agrar- und Lebensmittelbereich von 2,6 Mrd. EUR. Im Zeitraum zwischen 2010 und 2017 stiegen die EU-Ausfuhren von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach Südkorea um 113 %, die Einfuhren aus Südkorea um 212 % (wobei letztere von einem sehr geringen Ausgangswert ausgingen – von 65 auf 203 Mio. EUR).

Die Präferenznutzungsrate für Ausfuhren aus der EU nach Südkorea war mit 74,3 % so hoch wie nie zuvor. Die Präferenznutzungsrate für Einfuhren in die EU aus Südkorea stieg ebenfalls leicht an, von 87 % im Jahr 2016 auf 88 % im Jahr 2017.

Der Dienstleistungsverkehr der EU mit Südkorea beträgt ungefähr 1 % des EU-Außenhandels mit Dienstleistungen. Zwischen 2010 und 2016 stiegen die EU-Dienstleistungsexporte um 70 %. Im Vergleich zu 2015 gingen die EU-Ausfuhren 2016 um 3,6 % und EU-Einfuhren um 3,3 % leicht zurück. Im selben Zeitraum nahmen die ADI-Bestände Südkoreas in der EU um 46 % und die ADI-Bestände der EU in Südkorea (EU-Investitionen in Südkorea) um 34 % zu.

Koreas Interesse an italienischem Wein

Das Weingut Col d'Orcia produziert seit 1890 in der Toskana Wein und ist für seinen Brunello di Montalcino, einen für diese Region typischen Wein, berühmt. Col d'Orcia exportiert seit 45 Jahren seine Weine weltweit und nutzt dafür die EU-Handelsabkommen. Für Col d'Orcia ist Südkorea ein besonders starker Markt, da durch das FHA EU-Korea die Zölle beseitigt wurden und das Unternehmen seine Produkte dadurch zu wesentlich wettbewerbsfähigeren Preisen anbieten kann. Col d'Orcia führt nun über 1500 Flaschen pro Jahr aus.

Das schwedische Nanotech-Unternehmen Insplorion erobert Korea

Das schwedische Unternehmen Insplorion nutzt hochmoderne Nanotechnologie, um Batteriesensoren, Luftqualitätssensoren und Forschungsausrüstung – alle mit höchster Leistungskraft – herzustellen. Insplorion bietet eine Technologie für die Messung und die Bekämpfung von Luftverschmutzung und die Verbesserung der Energieausbeute an, die insbesondere durch eine verbesserte Ladeleistung zu niedrigeren Preisen erreicht wird. Seine Produkte können für eine Vielzahl von Zwecken verwendet werden und reichen von einer größeren Reichweite von Elektrofahrzeugen bis hin zur preiswerteren Speicherung von Energie und sichereren Batterien. Angesichts der wachsenden Urbanisierung und Luftverschmutzung in Ländern wie Südkorea ist der Bedarf an wettbewerbsfähigen Luftqualitätssensoren exponentiell angestiegen. Durch das FHA EU-Südkorea ist es für Insplorion wesentlich einfacher, seine forschungsbasierten Instrumente an koreanische Batteriehersteller zu verkaufen. Mithilfe des Abkommens wird auch die strategische Zusammenarbeit zwischen Insplorion und seinen koreanischen Partnern unterstützt, was für die Förderung von Innovation entscheidend ist.

EU-Handelsabkommen sichert Arbeitsplätze im deutschen Maschinenbausektor

Kolbus ist ein 1775 gegründetes deutsches Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, das sich auf Buchbinderei- und Papierverarbeitungsmaschinen spezialisiert hat. Durch das FHA EU-Korea hat der deutsche Hersteller profitable Märkte in Südkorea gefunden. Kolbus hat seit 2015 seine Ausfuhr nach Südkorea verdoppelt. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Kolbus ist die Tatsache, dass im Rahmen des Abkommens die Zölle von 8 % auf null reduziert wurden, was zu potenziellen Einsparungen von mindestens 25 000 EUR/Maschine geführt hat. Nach Kraftfahrzeugen (jährlicher Ausfuhrwert 6 Mrd. EUR) sind Maschinen mit einem Gesamtwert von ungefähr 3,14 Mrd. EUR der zweitwichtigste Ausfuhrartikel Deutschlands.

Arbeitnehmerrechte

Die Kommission hat weiterhin ihre ernsten Bedenken zum Ausdruck gebracht und die neue südkoreanische Regierung verstärkt auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Freihandelsabkommens hingewiesen.

Zu den angesprochenen Punkten zählten unzureichende Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen, die erforderlich sind, um die Achtung des Grundsatzes der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen, die sich aus der Mitgliedschaft Koreas in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ergeben, und die Ratifizierung von vier ausstehenden grundlegenden IAO-Übereinkommen 19 sicherzustellen. Die Kommission hat außerdem an den Bericht des Europäischen Parlaments 20 und Forderungen der Zivilgesellschaft erinnert, ein förmliches Streitbeilegungsverfahren nach dem FHA-Kapitel zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung einzuleiten.

Auf die Intervention der EU hin hat Südkorea vor Kurzem der EU die Maßnahmen mitgeteilt, die die Regierung in Bezug auf das Voranbringen der Ratifizierung von vier ausstehenden wesentlichen Übereinkommen der IAO im eigenen Land vorsieht (siehe: Zusammenfassung der Gespräche auf der 6. Sitzung des Ausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung (Summary of Discussion at the 6th TSD Commitee )) . Südkoreas Ansatz besteht darin, die notwendigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen, ehe die Übereinkommen der IAO befolgt werden. Südkorea hat einige Schritte unternommen, die der EU mitgeteilt wurden. Die Kommission wird diesen Prozess weiterhin genau beobachten und auf die Entwicklungen in Südkorea entsprechend reagieren.

Ex-post-Bewertung des FHA EU-Südkorea

In Übereinstimmung mit ihrer Mitteilung „Handel für alle“ bereitet die Kommission derzeit die Herausgabe ihrer ausführlichen Ex-post-Evaluierung der Erfüllung des FHA EU-Südkorea vor. Die daraus gezogenen Schlüsse werden für die Gestaltung anderer FHA, die derzeit verhandelt werden, und bei der Umsetzung von kürzlich abgeschlossenen FHA hilfreich sein.    

3.2    EU-HANDELSABKOMMEN MIT KOLUMBIEN, ECUADOR UND PERU

Das Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru wird nun seit fünf Jahren umgesetzt und funktioniert gut. Es wirkte sich im Umfeld fallender Rohstoffpreise, die die Wirtschaft der Länder der Andengemeinschaft in den Jahren 2015-2016 beeinträchtigten, stabilisierend aus. Durch dieses Abkommen konnten wichtige Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden, die von Unternehmen auf beiden Seiten zunehmend genutzt werden. Im Januar 2017 schloss sich Ecuador dem Abkommen mit Kolumbien und Peru an.

Das Abkommen zeigte sehr positive Auswirkungen für KMU. Zum Beispiel exportierten nach kolumbianischen Statistiken auch bei Nichtberücksichtigung des Bergbaus im Jahr 2017 insgesamt 1155 kolumbianische Unternehmen in die EU, darunter 328 KMU und 582 Kleinstunternehmen.

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Der in den Jahren 2015 und 2016 beobachtete Trend kehrte sich um und alle drei Partnerländer verzeichneten 2017 einen Anstieg im bilateralen Handel mit der EU – 7 % für Kolumbien, 16 % für Peru und eindrucksvolle 20 % im ersten Jahr der Umsetzung mit Ecuador.

Die Präferenznutzungsrate für Einfuhren in die EU aus Kolumbien und Peru blieb mit einer Rate von 97 % bzw. 96 % stabil und Ecuador nutzte die Präferenzen zu 97 %. Die Präferenznutzungsrate für Ausfuhren aus der EU nach Kolumbien betrug 2017 68 %, ein leichter Rückgang gegenüber 71 % im Jahr 2016, 52 % für Peru und 42 % für Ecuador.

Die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU in die drei Andenpartnerländer nahm weiter zu, und es wird mit einem weiteren Anstieg nach einer vollständigen Umsetzung des Kapitels zum Gesundheits- und Pflanzenschutz gerechnet. Kolumbien und Peru haben ihre Zollkontingente 2017 besser genutzt, was auch auf die EU-Ausführer zutrifft. Für Ecuador, das dem Abkommen gerade erst beigetreten ist, ist die Nutzungsrate beiderseits noch gering. Der Stabilisierungsmechanismus für Bananen wurde 2017 auf Ecuador ausgeweitet. Zusätzlich zum Agrarsektor haben auch verschiedene Industriebereiche wie die Pharmazie, der Maschinenbau und Kraftfahrzeuge vom verbesserten Zugang zum Markt profitiert.

Der Dienstleistungsverkehr blieb eher stabil, wobei die EU mit allen Partnerländern einen wesentlichen Überschuss verzeichnete. Die EU bleibt der größte ausländische Investor in Kolumbien und Peru. Aufgrund komplexer Vorschriften und rechtlicher Verfahren und Defiziten bei der rechtlichen Durchsetzung von Verträgen bleiben die ausländischen Direktinvestitionen der EU in Ecuador auf niedrigerem Niveau.

Obst aus Peru und Kolumbien als wesentlicher Wachstumsfaktor eines luxemburgischen Unternehmens

Harald-Sven Sontags Unternehmen TUKI, das seinen Hauptsitz in Luxemburg hat, stellt exotische Obstsäfte her und verkauft sie in Luxemburg, Belgien, Deutschland und Frankreich. Zur Herstellung hochwertiger natürlicher Produkte verwendet Sontag saure Annonen (guanabana lulo) und Maulbeeren (mora), die er aus Kolumbien einführt. Verkäufe außerhalb Luxemburgs machen 20 % des Umsatzes aus und Harald-Sven Sontag möchte seine Verkäufe nun verdoppeln.

Mit Unterstützung der Handelsabkommen der EU und durch die steigende Beliebtheit, wodurch größere Mengen Obst benötigt werden, plant TUKI nun, das Obst direkt von kolumbianischen Erzeugern zu beziehen.  Durch den direkten Kauf kann Sontag sein Unternehmen weiter ausbauen.

Eine österreichische Seilbahn für Bogotá

Doppelmayr begann als kleine Werkstatt in Vorarlberg (Österreich) und ist mittlerweile ein weltweit führender Seilbahnhersteller. Mithilfe des FHA EU-Kolumbien konnte Doppelmayr in Südamerika expandieren. Dank des Abkommens der EU mit Kolumbien konnte Doppelmayr eine Seilbahn bauen, die pro Stunde 2600 Personen befördert und 2018 Teil des öffentlichen Personennahverkehrs in Bogotá werden soll. Vom Erfolg Doppelmayrs profitieren einheimische österreichische Zulieferer, denn die Verträge mit Unternehmen, die in der Gegend um Wolfurt ansässig sind, haben einen Wert von über 50 Mio. EUR. Der Beitrag Doppelmayrs zur Wirtschaft Vorarlbergs beträgt ungefähr 158 Mio. EUR im Jahr, während jährliche Bestellungen von österreichischen Unternehmen einen Wert von 325 Mio. EUR haben.

Das FHA EU-Kolumbien verleiht KAESER Kompressoren Flügel

KAESER Kompressoren ist ein mittelständisches bayerisches Unternehmen in Familienbesitz, das vor 100 Jahren gegründet wurde und in seinen Werken in Coburg (Bayern) und Gera (Thüringen) Druckluftsysteme herstellt. Heute beschäftigt das Unternehmen weltweit 6000 Mitarbeiter und exportiert 90 % seiner Produktion in Länder auf der ganzen Welt. Durch das EU-Handelsabkommen mit Kolumbien konnte KAESER sein kolumbianisches Zweigunternehmen, KAESER Compresores, ausbauen, was insbesondere aufgrund der schrittweisen Absenkung der Einfuhrzölle möglich war, die 2019 ganz verschwinden werden. Compresores de Colombia hat 200 Beschäftigte.

„Mithilfe des EU-Handelsabkommens mit Kolumbien konnte das Unternehmen die Umsätze auf dem wachsenden kolumbianischen Markt wesentlich steigern, was auf die Absenkung der Einfuhrzölle zurückzuführen ist“, sagt Nelson Lopez, der Generaldirektor von KAESER Compresores de Colombia.

Fortschritte bei der Umsetzung und offene Fragen

Im Jahr 2017 konnten einige positive Schritte verzeichnet werden. Kolumbien hat nach einer von der EU bei der WTO vorgebrachten Beschwerde sein Spirituosenrecht geändert und die Beschränkungen für die Einfuhr von Spirituosen beendet. Parallel dazu kündigte Kolumbien auch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Einfuhr von Lastkraftwagen an, auch wenn diese Verpflichtungen noch umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus hat Kolumbien sein Engagement im Rahmen des Anhangs zum öffentlichen Beschaffungswesen des Abkommens klargestellt, wodurch der Zugang von EU-Unternehmen zu Ausschreibungen auf lokaler Ebene verbessert werden dürfte. Peru hat Milchprodukten vorzeitig den vollen Marktzugang gewährt.

Zu den offenen Fragen, die die Kommission mit ihren Partnerländern im Handelsausschuss angeht, gehören technische Handelshindernisse in Kolumbien und steuerliche Diskriminierung in Peru, die „Pisco“ eine steuerliche Vorzugsbehandlung einräumt und damit importierte Spirituosen benachteiligt. Die Ausfuhr von Agrarlebensmitteln wird immer noch durch umständliche obligatorische Einfuhrlizenzen und willkürliche Grenzwerte für Zollkontingente seitens Ecuadors eingeschränkt. Darüber hinaus versucht die EU immer noch, das Einverständnis seiner drei FHA-Andenpartnerländer für die Aufteilung von Lieferungen von Ursprungserzeugnissen, die sich im Warendurchgangsverkehr durch ein Drittland befinden, zu erhalten.

Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz

Es gibt eine zunehmende Offenheit seitens der FHA-Andenpartnerländer der EU, die Durchsetzung der Bestimmungen zu Arbeitnehmerrechten und zum Umweltschutz, die im Kapitel zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung enthalten sind, zu diskutieren. Die EU nahm an Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit allen drei Partnerländern teil, darunter zur Arbeitsaufsicht und Arbeitsformalisierung mit Peru und zur Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), zur Kreislaufwirtschaft und zur sozialen Verantwortung der Unternehmen mit Kolumbien. Maßnahmen mit Ecuador wurden während des Jahres durchgeführt, um das Bewusstsein für das Kapitel zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung zu stärken und Kapazitäten für die erste Phase seiner Umsetzung aufzubauen.

Für alle drei Andenpartnerländer bleiben wichtige Aufgaben bestehen. Peru muss seine einheimischen Beratungsmechanismen verbessern und seine Bemühungen zur Umsetzung seiner wesentlichen Verpflichtungen verstärken. Auf wiederholte Forderungen der Zivilgesellschaft Kolumbiens hin wurde in Kolumbien eine interne Beratungsgruppe (DAG) zur Ergänzung der bestehenden Beratungsmechanismen eingerichtet. Mit Ecuador gab es im ersten Jahr der Durchsetzung des Kapitels zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung eine konstruktive Zusammenarbeit, und man wird sich nun auf konkrete Aktionspunkte konzentrieren.

3.3    ASSOZIIERUNGSABKOMMEN EU-ZENTRALAMERIKA

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten konnte 2017 in Bezug auf den Freihandelsteil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und sechs zentralamerikanischen Ländern (Panama, Costa Rica, Honduras, Guatemala, Nicaragua und El Salvador) angesichts eines Anstiegs der Handelsströme um 7,2 % eine neue Vitalität beobachtet werden.

Neben den Handelsströmen zwischen den zentralamerikanischen Ländern und der EU, die 11 Mrd. EUR betrugen, haben das Abkommen und sein institutioneller Rahmen zusammen mit den EU-Programmen in der Region die regionale wirtschaftliche Integration in Zentralamerika weiter vorangebracht. Für fünf der sechs Länder verzeichneten EU-Einfuhren aus der Region einen soliden Aufwärtstrend. EU-Ausfuhren nach Zentralamerika stiegen insgesamt, wenn auch verhaltener.

Die Ausnutzung der Zollkontingente verbesserte sich 2017 für beide Regionen, wobei das Augenmerk auf bestimmten Produkten lag. Zentralamerika nutzte sein Kontingent für Zucker und Rum in Großgebinden vollständig aus, während EU-Ausführer die Ausnutzung ihrer Zollkontingente, insbesondere für Milchpulver (91 %), verbesserten.

Die Präferenznutzungsrate für Einfuhren in die EU aus Zentralamerika war mit durchschnittlich 95 % wiederum hoch. Daten zur Berechnung der Präferenznutzungsrate von EU-Ausfuhren nach Zentralamerika standen nicht zur Verfügung.

Der Dienstleistungsverkehr zwischen den beiden Regionen wuchs weiter in absoluten und relativen Zahlen und machte im Jahr 2016 fast 40 % des Gesamthandelsvolumens aus. Panama ist das Ziel für etwa 60 % der Ausfuhren aus der EU in die Region und für über 60 % des gesamten Dienstleistungsverkehrs.

Die EU-Investitionen in der Region blieben verhältnismäßig stark. Zum Beispiel waren 2016 die EU-ADI in Zentralamerika doppelt so hoch oder noch höher als die in Kolumbien oder Peru, wobei die Werte des Handels ähnlich oder geringer ausfielen und näher an denen für Argentinien lagen, was 2016 einen um 50 % höheren Handelsstrom mit der EU verzeichnete.

Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz

Mit der Einrichtung von internen Beratungsgruppen in allen zentralamerikanischen Ländern wurde bei der Durchsetzung des Kapitels zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung ein Meilenstein erreicht. Die EU hat u. a. zusammen mit der IAO, der OECD und der Zivilgesellschaft vor Ort wieder verschiedene Maßnahmen für die ganze Region finanziert, wobei der Fokus auf wichtigen Themen wie der sozialen Verantwortung von Unternehmen und dem verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln lag, und auch Expertentreffen abgehalten. Die EU finanzierte auch die Regionalstelle der IAO, um die wirksame Umsetzung von wesentlichen Übereinkommen der IAO in El Salvador und Guatemala zu unterstützen.

Fortschritte bei der Umsetzung und offene Fragen

Nach einem langen und schwierigen Prozess vereinbarte der Assoziationsausschuss 2018 eine für alle Seiten zufriedenstellende grundsätzliche Lösung, die den Weg für die volle Aufnahme von Kroatien in das Abkommen frei machen wird, welche den erforderlichen rechtlichen Anforderungen entsprechen wird, um wirksam zu werden.

Der Assoziationsausschuss hat vor Kurzem auch die Frage der fehlenden Daten, die von den zentralamerikanischen Partnerländern zur Berechnung der Präferenznutzungsraten für die Ausfuhren aus der EU nach Zentralamerika benötigt werden, erörtert. Der Unterausschuss für den Marktzugang wurde damit beauftragt, die Gründe für die Defizite zu ermitteln und potenzielle Lösungen für deren Beseitigung zu finden.

Spanisches Fischverarbeitungsunternehmen nutzt die Vorteile des FHA EU-Zentralamerika

Grupo Calvo ist ein spanischer Konzern im Bereich Fischerei, Verarbeitung und Vertrieb von Konserven, der sich aus einem kleinen Konservenunternehmen in der galizischen Stadt Carballo zu einem internationalen Lebensmittelkonzern entwickelt hat. Heute ist das Unternehmen in über 70 Ländern tätig und hat mehr als 5000 Beschäftigte. Einer der Hauptmärkte des Unternehmens ist Zentralamerika, wobei das Verkaufsvolumen in Costa Rica und danach in Panama und El Salvador am größten ist.

Nach dem Inkrafttreten des Handelsabkommens zwischen der EU und sechs zentralamerikanischen Ländern konnte Grupo Calvo 2013 das den zentralamerikanischen Partnerländern zugewiesene Kontingent nutzen, um rund 160 Tonnen Thunfisch auszuführen. Seitdem verzeichnete Grupo Calvo in den vergangenen Jahren in Zentralamerika ein kontinuierliches und stetiges Wachstum. Seit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens hat Grupo Calvo immer wieder die rechtliche Sicherheit und die Investitionsmöglichkeiten betont, die das Abkommen für die Region bedeuten würde. Das Abkommen hat der Gruppe das Eingehen von strategischen Bündnissen mit nationalen Organisationen erleichtert, wodurch einheimische Hersteller und KMU bewährte Verfahren nutzen können. Grupo Calvo ist in Costa Rica zu einem der Marktführer für innovative Geschäftsmodelle geworden.

3.4.    Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)

Erste Erfahrungen

Die vorübergehende Anwendung 21 begann erst am 21. September 2017, und es sind noch keine Rückschlüsse auf die Auswirkungen auf Handelsströme möglich, ein Nutzen ist jedoch bereits zu erkennen.

üIn den ersten 9 Monaten der Anwendung des Abkommens (Oktober 2017 bis Juni 2018) nahmen die Warenausfuhren aus der EU nach Kanada um 7 % zu, wobei Spitzenwerte bei den Agrarausfuhren zu verzeichnen waren: Früchte und Nüsse (29 %) sowie Schaumwein (11 %).

üDie Ausfuhren von Maschinen und mechanischen Geräten (ein Fünftel der EU-Ausfuhren nach Kanada) stiegen ebenfalls um 8 %. Die Ausfuhren von Arzneimitteln (10 % der EU-Ausfuhren nach Kanada) nahmen um 10 % zu. Für weitere wichtige Waren war ebenfalls ein Anstieg der Ausfuhren aus der EU zu verzeichnen, z. B. bei Möbeln (10 %), Parfüms/Kosmetika (11 %), Schuhen (8 %) und Bekleidung (11 %).

üDie Kommission beobachtet sorgfältig die Nutzung der Zollkontingente für Käse und trägt Informationen über die Zuteilung und Übertragung dieser Kontingente zusammen.

Zum Voranbringen der Umsetzung unternommene Schritte

Die Arbeiten zum Aufbau eines umfassenden institutionellen Rahmens, der aus 13 Ausschüssen und sechs spezialisierten Dialogen besteht und dem Gemischten CETA-Ausschuss Bericht erstattet, kamen zügig voran. Im ersten Halbjahr 2018 kamen mehrere Ausschüsse zusammen, darunter die für geografische Angaben, SPS, Zoll und öffentliche Auftragsvergabe, den elektronischen Handel, Weine und Spirituosen, und die Dialoge für „forstwirtschaftliche Erzeugnisse“ und den „Zugang zum Biotechnologiemarkt“. Weitere Informationen finden sich unter .

Die erste Sitzung des Ausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung fand am 13. September 2018 statt; der gemeinsame Bericht kann hier eingesehen werden. Die EU und Kanada haben unter anderem gemeinsame Maßnahmen für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und Wege für die Beteiligung der jeweiligen Vertreter der Zivilgesellschaft ausgelotet. Die Kommission und Kanada erörterten zudem die frühzeitige Überprüfung der Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, was die Verpflichtung der Kommission im „Gemeinsamen Auslegungsinstrument“ des CETA widerspiegelt.

Darüber hinaus hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Kanada für interessierte Parteien Richtlinien zu den Ursprungsregeln im CETA (Guidance on rules of origin in CETA) vorbereitet, die kontinuierlich erweitert werden.

Mit dem CETA machte die Kommission mit der zeitnahen Veröffentlichung von Informationen über die Aktivitäten der institutionellen Gremien auf einer CETA-spezifischen  Webseite für „Sitzungen und Unterlagen“ einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz.

Die neue schrittweise Anleitung für Unternehmen und ein speziell für das CETA geschaffener Raum innerhalb der Datenbank über den Marktzugang erwiesen sich als äußerst erfolgreich, und diese Instrumente können Anregungen für zukünftige Abkommen geben.

Zur Beobachtung und weiteren Verbesserung der Umsetzung des CETA wurde der aktuelle Stand am 11. Juli 2018 von der Sachverständigengruppe für EU-Handelsabkommen besprochen.

Polnische Äpfel: Bereit, die Früchte des CETA zu ernten

Das in Warschau ansässige Unternehmen Ewa-Bis liefert konventionell und biologisch angebaute Äpfel in über 25 Länder. Sein Eigentümer Marek Marzec konnte mithilfe von EU-Geldern, die er 2014 erhielt, ein B2B-IT-System aufbauen und eine Datenbank mit Zulieferern und Kunden aus der ganzen Welt anlegen. Ewa-Bis hat in Erwartung der Erweiterung des Unternehmens in Toronto Fuß gefasst, um das CETA und insbesondere die Zollfreiheit für seine Obst- und Gemüseimporte nach Kanada zu nutzen. Es wird auch von vereinfachten und schnelleren Genehmigungen für die Ausfuhr von Pflanzen, Obst und Gemüse aus der EU nach Kanada profitieren.

Edles französisches Käsesortiment für kanadische Feinschmecker

Maison Mons ist ein 1964 gegründetes französisches Familienunternehmen, das sich auf die Veredelung und den Verkauf traditionell hergestellter, außergewöhnlicher Käsesorten spezialisiert hat. Bei Maison Mons werden 190 Käsesorten aus 130 verschiedenen Käsereien veredelt und in mehr als 25 Länder – unter anderem auch nach Kanada – exportiert. Da das CETA nun in Kraft ist, freut sich das Unternehmen darauf, seine Ausfuhren zu steigern, da sich das derzeitige zollfreie Kontingent für die Ausfuhr von Käse aus der EU durch das CETA von 8000 auf 18 500 Tonnen mehr als verdoppelt. Maison Mons und seine Produkte werden auch vom Schutz von über 140 verschiedenen europäischen regionalen Nahrungsmitteln und Getränken auf dem kanadischen Markt profitieren.

Der Leiter des Unternehmens, Hervé Mons, führt dazu Folgendes aus: „Das CETA fördert neue Geschäfte. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens haben bereits etliche kanadische Einzelhändler unsere Käsesorten bestellt.“ Laure Dubouloz, Vertriebsleiterin für Nordamerika, sagt dazu: „Seit dem CETA erhalten wir von Einzelhändlern in Kanada Anfragen zu unseren Käsesorten. Für sie bedeutet die Verdopplung des zollfreien Kontingents, dass sie eine größere Auswahl hochwertiger Käsesorten anbieten können. Wir freuen uns über diese neue Marktchance.“

Alter irischer Whiskey nun auch in Kanada zu haben

Die Chapel Gate Irish Whiskey Company ist der einzige Whiskey Bonder Irlands im County Clare. Die Gründerin Louise McGuane bezieht Whiskey von mehreren Brennereien aus ganz Irland und lässt ihn in einer Lagerhalle vor Ort reifen. Wenn er fertig ist, wird er gemischt, um einzigartige Sorten herzustellen. Als weltweit tätiges KMU exportiert Chapel Gate ungefähr 70 % seiner Ausfuhren in Märkte außerhalb der EU und wird seinen Umsatz im nächsten Jahr wahrscheinlich verdreifachen. Handelsabkommen wie das CETA machen es für kleinere Unternehmen wie Chapel Gate einfacher, zu wachsen und auf diesen Märkten erfolgreich zu konkurrieren. Das CETA sorgt vor allem für eine wirksamere Umsetzung der Regeln, die seine Marke vor Nachahmung schützen. Zudem baut es Bürokratie ab, insbesondere auf Provinzebene, und erleichtert so die Ausfuhr.

Louise McGuane merkt dazu Folgendes an: „Das Abkommen macht den Weg frei für kleine Unternehmen wie meines, die exportieren müssen, um überleben und wachsen zu können. Durch die Senkung der Steuerlast können wir auf dem Weltmarkt wesentlich wettbewerbsfähiger werden. Alkohol ist in der Regel überall auf der Welt ein streng geschützter Bereich, daher ist die Beseitigung von Handelshindernissen für uns unerlässlich, damit wir Zugang zu Märkten haben, zu denen wir sonst keinen hätten.“

4.VERTIEFTE UND UMFASSENDE FREIHANDELSZONEN 22

Aktueller Stand

Durch die Assoziierungsabkommen der EU mit Georgien, der Republik Moldau (Moldau) und der Ukraine soll die politische Assoziation vertieft und eine schrittweise wirtschaftliche Integration zwischen der EU und ihren drei östlichen Partnerländern im Rahmen der Östlichen Partnerschaft als Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik vorbereitet werden.

Die vertieften und umfassenden Freihandelszonen weisen zwei Hauptaspekte auf:

·die gegenseitige Marktöffnung für Waren mit einiger Asymmetrie, die den östlichen Partnerländern zugutekommt, und

·eine weitreichende Annäherung der Rechtsvorschriften an das Unionsrecht, insbesondere in handelsbezogenen Bereichen.

Nach mehr als zweijähriger Anwendung mit der Ukraine und mehr als vierjähriger Anwendung mit Moldau und Georgien werden gute Ergebnisse sichtbar und hat der Handel zugenommen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften kommt schrittweise voran. Ihre Auswirkung auf die Handelsdynamik und ihre Nachhaltigkeit muss mittel- bis langfristig beobachtet werden.

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Die EU ist für alle drei Länder der größte Handelspartner, auf den im Jahr 2017 56 % (Moldau), 42 % (Ukraine) bzw. 27 % (Georgien) des Gesamthandels der Länder entfielen. Mit allen drei Ländern hat die EU eine positive Handelsbilanz.

üDer Handel zwischen der EU und der Ukraine ist stark angestiegen. Die EU-Ausfuhren in die Ukraine und die Einfuhren aus der Ukraine stiegen um 22 % bzw. 27 %, was weitgehend auf die Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage nach der Wirtschaftskrise im Zeitraum 2014-2015 zurückzuführen ist.

üDer Handel mit Moldau hat ebenfalls zugenommen, wobei der Anstieg der EU-Einfuhren um 23 % leicht über dem Anstieg der Ausfuhren (2017 um 19 %) lag. Die moldauische Wirtschaft wächst und moldauische Unternehmen verbesserten ihre Leistung als Lieferanten für Maschinen, Lebensmittel, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Textilprodukte.

üDer Handel zwischen der EU und Georgien stieg um 6 %, wobei die Ausfuhren nur um 1,4 % anstiegen, während EU-Einfuhren einen Anstieg von 23 % verzeichneten und zum größten Teil aus Bergbauerzeugnissen wie Erzen, Schlacke und Asche bestanden.

Die Präferenznutzungsraten für Einfuhren in die EU aus den drei Partnerländern in einer vertieften und umfassenden Freihandelszone blieben mit 77 % für Georgien, 85 % für Moldau und 87 % für die Ukraine trotz eines geringen Rückgangs im Vergleich zu 2016 verhältnismäßig hoch. Die Präferenznutzungsraten für EU-Ausfuhren nach Georgien verzeichneten einen starken Anstieg, von 71 % im Jahr 2016 auf 77 % im Jahr 2017. Für die Ukraine und Moldau standen keine Daten zur Verfügung.

Der Ukraine, Moldau und Georgien gelang es nicht, die von der EU zur Verfügung gestellten Präferenzzollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse vollständig auszunutzen, da sie noch nicht alle gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen und bei der Positionierung ihrer Produkte auf dem Markt einige Probleme haben.

In den Jahren 2015-2016 wuchsen die EU-Ausfuhren von Dienstleistungen in die drei Partnerländer um 6 % und die Einfuhren um 3 %. Die Ausfuhren von Dienstleistungen in die Ukraine nahmen um 9 % zu, während die Einfuhren um 2 % zurückgingen. Die Einfuhren aus Georgien blieben stabil, während die EU-Ausfuhren um 33 % zurückgingen. Die Ausfuhren von Dienstleistungen nach Moldau gingen um 16 % zurück, die Einfuhren stiegen um 35 %.

Im Jahr 2016 stiegen die ADI-Ströme aus der EU nach Moldau um 183 % (wenn auch von einem sehr geringen Niveau) und gingen die Investitionen aus Moldau in die EU um 145 % zurück. Die Investitionsströme aus Georgien blieben stabil, während die Ströme aus der EU nach Georgien im Vergleich zu 2015 zurückgingen. Das Niveau der ausländischen Direktinvestitionen der EU in der Ukraine blieb 2016 niedrig.

Fortschritte bei der Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszonen und offene Fragen

Die höheren Ausfuhrzölle für die Ausfuhr von Altmetallen in die EU wurden von der Ukraine nicht angewendet, während das 2015 eingeführte Ausfuhrverbot für Rohholz trotz starker Bemühungen seitens der EU, die Ukraine zur Lösung dieser Fragen zu bewegen, in Kraft blieb. Der konstruktive Ansatz der Kommission und der Unwille der Ukraine, Fortschritte zu erzielen, bedeuten, dass die Kommission nun prüft, ob sie dieses Handelshindernis im Rahmen des Streitbeilegungsmechanismus des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zu lösen versucht.

Moldau hat nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs die Defizite beim Schutz des mit geografischen Angaben der EU versehenen Prosecco beseitigt. Moldau muss noch die Bedenken im Zusammenhang mit der fehlenden Transparenz bei der Bereitstellung von elektrischer Energie und der andauernden Diskriminierung in Bezug auf ein Gesetz für die Beschaffung vor Ort durch Einzelhändler ausräumen. Diese Fragen werden in den Durchführungsorganen und auf politischer Ebene geklärt.

In Bezug auf gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen hat Moldau gute Fortschritte erzielt, indem es im Dezember 2017 seine entsprechende Strategie verabschiedet und mit deren Umsetzung begonnen hat, während Georgien einen Fahrplan für die Gesetzgebung verabschiedet hat. Die Ukraine sollte im Jahr 2018 folgen. Die Anzahl der Unternehmen, die EU-Genehmigungen für die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die Ukraine erhalten, ist angestiegen.

Ukraine und Moldau zeigten Interesse daran, mit Verhandlungen von Abkommen betreffend die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) zu beginnen.

Alle drei Länder ergriffen ermutigende Maßnahmen zur Verbesserung ihres öffentlichen Beschaffungswesens und führten umfassende Reformstrategien durch. Dazu gehört ein elektronisches Vergabesystem in der Ukraine und Moldau, das die Effizienz verbessern und Korruption reduzieren sollte.

EU-Hilfe für Reformen

Die EU leistet allen drei Partnerländern finanzielle und technische Unterstützung, um die einheimischen Reformen, die sich aus den vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen ergeben, zu unterstützen und um die verwaltungstechnischen Kapazitäten, die diese Reformen gestalten und umsetzen werden, zu fördern. Die Unterstützung der EU umfasst eine Vielzahl von Bereiche, wie z. B. Lebensmittelsicherheit, technische Bestimmungen und Standards, das öffentliche Beschaffungswesen, Rechte des geistigen Eigentums, Wettbewerb usw. Die Hilfe der EU wird auf verschiedene Art und Weise bereitgestellt (wie z. B. im Rahmen von Partnerschaften, TAIEX oder EU-Leistungsverträgen für Sektorreformen, wozu Budgethilfe im Austausch für die Umsetzung von politischen Maßnahmen gehört).

EU-Unterstützung für KMU

KMU in Ländern, die Assoziierungsabkommen, darunter auch vertiefte und umfassende Freihandelszonen, mit der EU unterzeichnet haben, erhalten von der KMU-Fazilität im Rahmen vertiefter und umfassender Freihandelszonen zusätzliche Unterstützung. Diese Fazilität wird Fördergelder in Höhe von ungefähr 200 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt erhalten, um neue Investitionen in Höhe von mindestens 2 Mrd. EUR durch KMU zu ermöglichen. Diese Gelder helfen Unternehmen in Georgien, Moldau und der Ukraine bei der Anpassung an neue Marktanforderungen, indem Verfahren optimiert werden und in neue Ausrüstung, die den EU-Regeln in solchen Bereichen wie Qualität, Sicherheit, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit entspricht, investiert wird.

Rumänische Software-Lösungen für Banken in Moldau

Das rumänische Unternehmen Allevo mit Hauptsitz in Bukarest und 50 Angestellten bietet Softwarelösungen an, mit der Finanzinstitutionen Zahlungen vornehmen und verarbeiten können und die die europäischen und einheimischen Standards und Vorschriften einhalten. Wie im vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen vorgesehen, übernimmt Moldau EU-Vorschriften, wodurch sich moldauische Banken auf dem größeren Markt für Finanzdienstleistungen besser positionieren können. Dadurch bieten sich Geschäftsmöglichkeiten für Allevo, das auf die Bedürfnisse der Banken abgestimmte Lösungen anbietet. Darüber hinaus werden Unternehmen wie Allevo, die in Moldau tätig sind, nach dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen nun wie moldauische Unternehmen behandelt, wodurch der Handel für sie einfacher wird. Dank des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens gründet Moldau nun die meisten seiner Vorschriften für den Finanzsektor auf das Modell der EU, was den Verkauf von EU-Dienstleistungen vereinfacht.

Ein polnisches Unternehmen für Outdoor-Ausrüstung erreicht neue Höhen in der Ukraine

Das polnische Unternehmen Fjord Nansen ist im Dorf Chwaszczyno in der Nähe von Gdynia ansässig und spezialisiert sich auf Outdoor-Ausrüstung wie Zelte, Rucksäcke, Schlafsäcke, Thermosflaschen und Outdoor-Kleidung. Wie der Eigentümer Dariusz Staniszewski bestätigt, sind Ausfuhren für Fjord Nansen von zunehmender Bedeutung. Ein Schlüsselmarkt ist die Ukraine. 2011 exportierte das Unternehmen mit 23 % seiner Produktion so viel wie noch nie in das Land. Die Freihandelszone der EU und der Ukraine, die seit Januar 2016 angewandt wird, erleichtert das Wachsen der Geschäftstätigkeit und die Ausschöpfung ihres vollen Potenzials.

Ukrainisches Modeunternehmen nutzt FHA für die Belieferung europäischer Topmarken

Die Förderung des Geschäftsumfelds und die damit einhergehende größere wirtschaftliche Stabilität in Partnerländern ist eines der wesentlichen Ziele vertiefter und umfassender Freihandelszonen. Die Bekleidungsfirma „Uzhgorod“ führt Aufträge für bekannte europäische Kunden wie Gerry Weber und Marc O'Polo aus und arbeitet mit Hugo Boss und Dolce & Gabbana zusammen. Der Fabrikleiter betont, welch wichtiger Moment der 1. Januar 2016 war, als die ukrainischen Zollbehörden infolge der Anwendung der vertieften und umfassenden Freihandelszone die ersten Ursprungszeugnisse für Waren ausstellten, durch die bei der Einfuhr in die EU die Präferenzzölle in Anspruch genommen werden konnten. Uzhgorod liefert jedes Jahr zwischen 400 000 und 450 000 Kleidungsstücke nach Europa und hat 300 Beschäftigte.

Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz

Bei der Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wurden Fortschritte erzielt. In Moldau und Georgien sind schon seit einigen Jahren zivilgesellschaftliche Beratungsmechanismen aktiv. Der nächste Schritt für Moldau besteht in der Einrichtung eines Arbeitsplans zur Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Georgien hat 2018 einen Arbeitsplan „Handel und nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet und konstruktive Dialoge mit Organisationen der Zivilgesellschaft über Arbeitsnormen, insbesondere im Hinblick auf deren wirkungsvolle Umsetzung durch Gewerbeaufsichtsämter, sowie über Fragen des Umweltschutzes und des Klimawandels geführt. In der Ukraine haben die Parteien einen Dialog mit besonderem Augenmerk auf nachhaltige Forstwirtschaft aufgenommen; Diskussionen über arbeitsrechtliche Vorschriften im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung stehen noch aus. Die aus Mitgliedern der Zivilgesellschaft bestehende Beratergruppe der Ukraine muss noch gegründet werden.

5.FREIHANDELSABKOMMEN DER ERSTEN GENERATION

Einleitung

Für die Zwecke dieses Berichts sind FHA „der ersten Generation“ die vor der Mitteilung der Kommission „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ von 2006 und vor den mit Ländern des westlichen Balkans zwischen 2009 und 2016 geschlossenen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) verhandelten Abkommen. Folgende der angewendeten Abkommen werden in diesem Bericht behandelt 23 :

·FHA mit der Schweiz und Norwegen 24 aus den 1970er Jahren

·FHA mit den Partnern der EU im Mittelmeerraum 25 im Zusammenhang mit den Assoziierungsabkommen, die in den 1990er Jahren abgeschlossen wurden

·FHA mit Mexiko und Chile (von 2000 und 2003)

·Zollunion mit der Türkei (1995),

·SAA mit fünf Ländern des westlichen Balkans (abgeschlossen zwischen 2001 und 2016).

Während der Anwendung der FHA ist es in allen Fällen zu einem Anstieg des bilateralen Handels gekommen. Präferenznutzungsraten für EU-Einfuhren aus Partnerländern variierten zwischen 97 % (Einfuhren aus Algerien und Ägypten) und 69 % (Einfuhren aus Norwegen), wobei sich der Durchschnitt auf 87 % einpendelte. Statistische Angaben zur Berechnung der Präferenznutzungsraten für EU-Ausfuhren in die Partnerländer standen nicht seitens aller Partner zur Verfügung. Waren Daten verfügbar, schwankten die Präferenznutzungsraten zwischen 86 % (EU-Ausfuhren nach Israel) und 44 % (EU-Ausfuhren nach Ägypten) 26 . Dienstleistungen sind in der Regel nicht Gegenstand von FHA der ersten Generation; Mexiko und Chile bilden hier eine Ausnahme.

Die EU und Mexiko haben im April 2018 eine „grundsätzliche Einigung“ hinsichtlich des Handelsteils eines aktualisierten Globalabkommens EU-Mexiko erzielt. Verhandlungen über eine Aktualisierung bestehender FHA mit Chile und Tunesien sind im Gange; mit Marokko wurden ebenfalls Verhandlungen aufgenommen. Die Kommission hat grünes Licht erhalten, Verhandlungen mit Jordanien und Ägypten aufzunehmen, wenn diese Länder bereit sind. Die Kommission hat auch vorgeschlagen, Verhandlungen über eine Aktualisierung der Zollunion mit der Türkei zu beginnen.

5.1    Schweiz

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Die Schweiz ist der größte Freihandelspartner der EU und insgesamt der drittgrößte Handelspartner. Mit einem Anstieg von 6 % verzeichneten die Ausfuhren der EU zwischen 2016 und 2017 eine leichte Zunahme gegenüber dem vergangenen Jahrzehnt (5 %), während die Einfuhren in die EU um 9 % sanken. Dem Abwärtstrend der Präferenznutzungsrate für EU-Einfuhren aus der Schweiz wurde 2017 Einhalt geboten, als die Präferenznutzungsrate wieder bei 85 % lag. Die Präferenznutzungsrate für EU-Ausfuhren in die Schweiz ist in den letzten vier Jahren stabil geblieben und belief sich 2017 auf 78 %.

Im Hinblick auf Dienstleistungen ist die Schweiz der zweitgrößte Partner der EU. Der Wert der von Unternehmen in der EU und der Schweiz gegenseitig angebotenen Dienstleistungen steigt rasant an. Zwischen 2016 und 2017 stiegen die EU-Dienstleistungsausfuhren um 12 % an, während die EU-Einfuhren um 26 % sanken; hierdurch wurde der EU-Handelsbilanzüberschuss mehr als verdoppelt (58 Mrd. EUR im Jahr 2017). 27 Zwischen der EU und der Schweiz besteht kein umfassendes Dienstleistungsabkommen. Dienstleistungen fallen teilweise unter die Abkommen über den Land- und Luftverkehr sowie über die Freizügigkeit von Personen, was Potenzial für eine weitere Entwicklung des Handels aufzeigt.

Verbesserung des institutionellen Rahmens für den Handel zwischen der EU und der Schweiz

Eine Verbesserung des institutionellen Rahmens für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz, die derzeit dem FHA von 1972 und mehreren sektorbezogenen Vereinbarungen unterliegen, ist auch Gegenstand im weiteren Kontext der Verhandlungen über eine Institutionelle Rahmenvereinbarung zwischen der EU und der Schweiz.

5.2    Norwegen

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Norwegen ist der drittgrößte Freihandelspartner der EU und insgesamt ihr siebtgrößter Handelspartner für Waren. Zwischen Norwegen und der EU findet ein reger Warenhandel statt. Zwischen 2016 und 2017 wurde ein Anstieg der Einfuhren aus Norwegen um 22 % verzeichnet. Auch die Ausfuhren nach Norwegen stiegen an, wenn auch langsamer (um 4,9 %).

Von Norwegen gewährte Zollkontingente auf wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse (Rindfleisch, Schweinefleisch, Käse) werden seit 2012 von EU-Ausführern vollständig oder fast vollständig genutzt. Norwegen machte nur von vier von der EU gewährten Zollkontingenten Gebrauch.

2017 stieg die Präferenznutzungsrate für EU-Einfuhren aus Norwegen (70 %) erstmals seit 2013 wieder an.

Neues Landwirtschaftsabkommen

2017 exportierte die EU landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von 4,5 Mrd. EUR nach Norwegen – Tendenz steigend. Sobald das im Dezember 2017 unterzeichnete Landwirtschaftsabkommen zur vorläufigen Anwendung kommt, werden Ausführern aus der EU und aus Norwegen mit der Eröffnung von 36 vollständig liberalisierten Zolltarifpositionen und Zollkontingenten neue Handelsmöglichkeiten offenstehen.

5.3    Mittelmeerländer

Zugang zum EU-Markt ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, damit diese ihrem Ziel der Förderung des Wohlstands in den Partnerländern näherkommt. In diesem Zusammenhang gewähren die FHA mit Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina und Tunesien eine gegenseitige Liberalisierung jeglichen Handels mit Industriegütern, und in unterschiedlichem Ausmaß, des Handels mit landwirtschaftlichen, landwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Fischereierzeugnissen. Dazu gehören asymmetrische Elemente zugunsten der meisten Mittelmeerländer, um die wirtschaftliche Entwicklung in der Region und ihre engere Einbindung in den EU-Binnenmarkt zu fördern.

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Für die meisten dieser Länder ist die EU der Haupthandelspartner und die Haupteinfuhrquelle. Die EU ist auch das wichtigste Ziel für Waren aus den fünf größten Volkswirtschaften der Region (Ägypten, Algerien, Israel, Marokko und Tunesien). Während der Handel auf beiden Seiten zugenommen hat, sind die Ausfuhren der EU in ihre Partnerländer, außer Tunesien und Israel, seit Inkrafttreten der Abkommen schneller gestiegen als die Einfuhren, wobei im Zeitraum 2016-2017 alleine betrachtet die EU-Ausfuhren in den meisten Fällen langsamer zunahmen als die Einfuhren (mit Ausnahme von Jordanien, Palästina und Tunesien). Die Ausfuhren der EU nach Ägypten und Algerien gingen im selben Zeitraum zurück, da hier erhebliche Handelshemmnisse bestehen.

Die Länder, in denen relativ gesehen größere Fortschritte bei der Diversifizierung erzielt wurden, wie Marokko, Tunesien und Israel, weisen vergleichsweise geringere und stabilere Handelsbilanzdefizite mit der EU auf. 2017 hat sich Algerien praktisch vom Handelsbilanzdefizit gegenüber der EU erholt und das Land wird wahrscheinlich wieder zu einem Handelsbilanzüberschuss gelangen, wie schon in den Jahren vor 2015. Dies scheint sich auf den Anstieg der Ölpreise sowie auf von Algerien verhängte, die EU-Ausfuhren beeinträchtigende Handelsbeschränkungen zurückführen zu lassen.

Unsere Partnerländer im Mittelmeerraum nutzten die Handelspräferenzen 2017 gut aus; die durchschnittliche Präferenznutzungsrate auf Einfuhren in die EU aus den acht Ländern lag bei 87 %. Angaben zu den Präferenznutzungsraten für EU-Ausfuhren lagen nur für Israel (86 %), Libanon (58 %) und Ägypten (44 %) 28 vor. Von der EU gewährte Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse werden von den meisten Partnern, abgesehen von Israel und Marokko, nur in beschränktem Umfang genutzt, was sich teilweise mit Schwierigkeiten bei der Einhaltung der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen EU-Vorschriften erklären lässt. Auch die Nutzung der der EU eingeräumten Zollkontingente ist zu diesem Zeitpunkt nicht völlig zufriedenstellend.

Was den Handel mit Dienstleistungen und ADI angeht, ist die EU in allen betroffenen Ländern entweder der größte oder einer der größten Partner bei den Dienstleistungen und der größte Auslandsdirektinvestor.

Spanisches Unternehmen findet Absatzmarkt für Rindfleisch im Nahen Osten

Das spanische Familienunternehmen Cecinas Nieto spezialisiert sich auf Fleischdelikatessen. Das 1965 gegründete, preisgekrönte Unternehmen exportiert seine Erzeugnisse in viele Länder weltweit mit aktuellem Schwerpunkt auf dem Nahen Osten.

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Libanon hilft europäischen Unternehmen wie Cecinas Nieto, ihre Produkte ohne Beschränkungen dorthin zu exportieren. Ein weiterer Vorteil ist der schrittweise Zollabbau mit einem völligen Wegfall der Zölle im Jahr 2018. Dadurch können europäische Rindfleischexporteure im harten Konkurrenzkampf mit Ausführern aus Indien und Brasilien Schritt halten.

Libanon ist nicht das einzige Land, in dem Cecinas Nieto Wachstum verzeichnen kann. Dank seines internationalen Geschäfts kann das Unternehmen Arbeitsplätze erhalten und der Wirtschaft in der Region Auftrieb verleihen.

Eine Koffeinspritze für den Welthandel: Österreichischer Kaffee belebt Märkte im Mittelmeerraum und darüber hinaus

Wien ist schon seit Jahrhunderten für seine Kaffeehäuser berühmt. Coffeeshop Company, ein Kaffeehaus, das den Kaffee selbst röstet, Kaffeemaschinen entwickelt und gleichzeitig für eine authentische Atmosphäre sorgt, eröffnete dort 1999 seinen ersten Standort.

Bei der Expansion in Märkte außerhalb der EU bestand das Erfolgsrezept des Unternehmens darin, die Kaffeekultur und Traditionen des jeweiligen Landes zu verstehen. Darüber hinaus kam das Unternehmen in den Genuss der von der EU mit Marokko (2000) und mit Ägypten (2004) abgeschlossenen Handelsabkommen: Die Eröffnung von Filialen wurde leichter und kostengünstiger und auch die Produkte billiger. Heute hat Coffeeshop Company mehr als 300 Filialen mit ‎4500 Mitarbeitern, davon 36 in Ägypten mit einer geplanten Eröffnung von 54 weiteren Filialen. Das Unternehmen wurde von der Familie Schärf gegründet und gehört zur Schärf-Unternehmensgruppe, die in den 1950er Jahren entstand und ein wichtiger Arbeitgeber an ihrem Hauptgeschäftssitz in Neusiedl am See ist.

Einige dieser FHA sollen zu vertieften und umfassenden FHA erweitert werden, die besser auf den komplexeren wirtschaftlichen Austausch zugeschnitten sind, der heute zwischen der EU und ihren Partnern im Mittelmeerraum stattfindet. Mit Tunesien laufen Verhandlungen zur Aktualisierung des FHA, mit Marokko wurden solche Verhandlungen aufgenommen, und für die Aufnahme von Verhandlungen mit Jordanien und Ägypten, sobald diese Länder bereit sind, hat die Kommission grünes Licht erhalten.

Die Instabilität in der Region wirkt sich weiterhin auf die Wirtschaft in unseren Partnerländern im Mittelmeerraum aus und erschwert es, ausländische Investoren in die Länder zu holen. Insbesondere die jordanische und die libanesische Wirtschaft sind von den Auswirkungen der Syrien-Krise negativ betroffen. Die zur Unterstützung Jordaniens für die Verbesserung von Investitionen, Ausfuhren und Arbeitsmöglichkeiten, sowohl für jordanische als auch syrische Flüchtlinge, eingeführten Handelserleichterungen zur Lockerung der Ursprungsregeln haben nur moderate Ergebnisse gezeitigt. Die EU prüft derzeit Möglichkeiten, wie die wirtschaftliche Zusammenarbeit und handelsbezogene Hilfe ausgebaut werden könnten, damit die Mittelmeerländer mehr Nutzen aus der Liberalisierung des Handels mit der EU ziehen.

5.4    Mexiko

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

2017 stieg der bilaterale Warenhandel mit einem Gesamtwert von 61,7 Mrd. EUR im Vergleich zu 2016 um 15 % an. Der Handelsbilanzüberschuss der EU mit Mexiko stieg ebenfalls an, obwohl EU-Einfuhren schneller zunahmen als EU-Ausfuhren.

Die Präferenznutzungsrate für EU-Einfuhren aus Mexiko lag bei 71 %, ein erheblicher Anstieg von 58 % im Jahr 2016. Im Gegensatz dazu sank die Präferenznutzungsrate für EU-Ausfuhren nach Mexiko 29 von 85 % auf 75 % 30 .

Der Dienstleistungshandel ist mit 2,1 % in einem bescheideneren Maße gestiegen. Es ergab sich im Vergleich zu 2015 keine Änderung im Handelsbilanzüberschuss der EU. Mit 27 % (6,5 Mrd. Euro) der gesamten ADI war die EU nach den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Investor.

Spanische Chorizo auf dem Weg nach Mexiko

Das spanische Familienunternehmen Tello nahm seinen Anfang vor mehr als 50 Jahren in Toledo, Zentralspanien, als Eusebio Tello beschloss, einen kleinen Laden zum Verkauf von einheimischem Schweinefleisch, gekochtem oder luftgetrocknetem Schinken, Pasteten und anderen Schweinefleischerzeugnissen zu eröffnen. Heute exportiert die Tello-Gruppe in mehr als 40 Länder.

Durch eine Abschaffung von Zöllen von derzeit 20 % auf Einfuhren von europäischem Schweinefleisch wird das aktualisierte Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko Unternehmen wie Tello dabei helfen, ihr Geschäft auszuweiten und Zugang zum mexikanischen Markt mit 125 Millionen Verbrauchern zu erlangen. Dank des Abkommens werden Einfuhren von Schweinefleisch aus Schlachthöfen in jedem EU-Land erleichtert. Wenn Mexiko beispielsweise Ausfuhren aus einem EU-Land wie Spanien genehmigt, werden künftig automatisch alle anderen derartigen Unternehmen dieses Landes als Exporteure zugelassen.

Fortschritte, offene Fragen und Ausblick

Nach Diskussionen im Rahmen des FHA konnten einige Schwierigkeiten, denen EU-Ausführer bei der Eintragung und Genehmigung von Gesundheitsprodukten und agrochemischen Erzeugnissen in Mexiko gegenüberstanden, aus dem Weg geräumt werden. Mexiko hob auch ADI-Einschränkungen auf, indem es Obergrenzen für Eigenkapital in verschiedenen Sektoren abschaffte. Das aktualisierte Abkommen zwischen der EU und Mexiko wird auch maßgeblich zu einer Verbesserung der Situation im Hinblick auf den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Einschränkungen und das öffentliche Beschaffungswesen beitragen. Es wird auch ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalten.

5.5    Chile

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Die EU, derzeit drittgrößter Handelspartner Chiles, musste dort sukzessive Marktanteile an andere Handelspartner wie China und die Vereinigten Staaten abtreten, obwohl das FHA zu einer Abmilderung dieses Effekts beigetragen hat. 2017 stieg der bilaterale Handel zwischen der EU und Chile im Vergleich zu 2016 um fast 7 % an, wobei die EU-Einfuhren vergleichsweise stärker anstiegen, was sich zum Teil auf die Erholung der Kupferpreise zurückführen lässt.

EU-Ausfuhren überstiegen die von Chile auf Käse gewährten Zollkontingente bei weitem, obwohl das Kontingent jedes Jahr um 75 Tonnen erhöht wird. Chile nutzt seine Kontingente nur teilweise.

In den letzten drei Jahren blieb die Präferenznutzungsrate für EU-Einfuhren aus Chile mit 95-96 % stabil. Die Präferenznutzungsrate für EU-Ausfuhren nach Chile erhöhte sich von 74 % im Jahr 2016 auf 76 % im Jahr 2017. EU-Ausfuhren von Dienstleistungen nach Chile erhöhten sich zwischen 2010 und 2016 um 25 %, während die EU-Einfuhren um 18 % anstiegen. Die EU ist weiterhin der größte Partner für ADI in Chile. Der anhaltende Rückgang von ADI aus der EU lässt sich mit der Abnahme der relativen Bedeutung des Bergbaus in der chilenischen Wirtschaft begründen, der früher 45 % der gesamten ADI in das Land ausmachte.

Dank der EU-Handelsabkommen zeigt italienisches Design in Chile Präsenz

Moving ist ein 1980 gegründeter Stuhlhersteller aus der italienischen Region Venetien. Das Unternehmen beschäftigt 45 Mitarbeiter und erwirtschaftet imposante 85-90 % seines Umsatzes aufgrund von Exporten. In dem 2003 in Kraft getretenen Handelsabkommen zwischen der EU und Chile wurden alle Zollabgaben auf Möbel abgeschafft, was zu einer erhöhten Nachfrage nach Produkten von Moving geführt hat. Die Ausfuhren von italienischen Stühlen nach Chile haben sich seit dem Inkrafttreten des EU-Chile-Handelsabkommens 2003 mehr als verdoppelt, wobei ein Anstieg um 103 % hinsichtlich des Werts und um 121,4 % hinsichtlich der Menge verzeichnet wurde. Dies leistete einen maßgeblichen Beitrag zum gesamten Umsatzanstieg des Unternehmens. Dank des Handelsabkommens zwischen der EU und Chile konnte Moving einen Nachfragerückgang auf anderen internationalen Märkten auffangen und auf Entlassungen verzichten. Darüber hinaus war Moving in der Lage, 300 000 EUR in neue Maschinen zu investieren und Forschungsarbeiten bezüglich der Entwicklung von Produkten speziell für den chilenischen Markt zu finanzieren.

Fortschritte, offene Fragen und Ausblick

Im März 2017 öffnete Chile seinen Markt für Rindfleisch aus der EU. Das Land prüft derzeit nötige Aktualisierungen der Abkommen über den Handel mit Wein und Spirituosen aus dem Jahr 2002. Chile muss noch weitere Schritte unternehmen, um seinen Verpflichtungen hinsichtlich des öffentlichen Beschaffungswesens vollständig nachzukommen. Genau wie für Mexiko haben die EU und Chile beschlossen, das bestehende Handelsabkommen zu aktualisieren und durch einen neuen und hochgesteckten Rahmen für bilateralen Handel und Investitionen zu ersetzen.

5.6    Zollunion mit der Türkei

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Die Türkei ist der zweitgrößte Freihandelspartner der EU und ihr fünftgrößter Handelspartner insgesamt. 2017 stiegen sowohl die Ausfuhren der EU in als auch die Einfuhren der EU aus der Türkei im Vergleich zum Vorjahr um 8,4 % bzw. 4,5 % an. Im selben Zeitraum ist das Handelsbilanzdefizit der EU im Bereich Landwirtschaft von 1,4 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf 0,8 Mrd. EUR im Jahr 2017 erheblich gesunken. Präferenzen wurden auf beiden Seiten in hohem Maße genutzt: Die Präferenznutzungsrate für EU-Einfuhren aus der Türkei hielt sich bei ca. 92 % stabil, während die Präferenznutzungsrate für EU-Ausfuhren in die Türkei leicht von 95 % auf 94 % gesunken ist.

Modernisierung der Zollunion

2016 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung der Zollunion, um ihre Funktionsweise zu verbessern und ihren Anwendungsbereich auszuweiten und damit den Handelsabkommen der jüngeren Zeit Rechnung zu tragen. Die Genehmigung des Rates für diesen Vorschlag steht noch aus. Allerdings kam der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) am 26. Juni 2018 zu dem Schluss, dass keine weitere Arbeit an einer Modernisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei vorgesehen ist.

5.7    Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit dem westlichen Balkan

Überblick – Aktueller Stand

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen“ (SAA), die zwischen 2001 und 2016 mit unseren Partnern des westlichen Balkans abgeschlossen wurden, darunter Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo 31       , unterstützen die wirtschaftliche Entwicklung und politische Stabilisierung der Region. Die SAA stellen ein Rechtsinstrument zur Anpassung der Gesetze dieser Länder an den Besitzstand der EU dar, um Vorbereitungen für ihre sukzessive Integration in den EU-Markt zu treffen. Abgesehen vom Kosovo (wo das SAA direkt in Kraft getreten ist und auch den Handelsteil abdeckt) ging dem Inkrafttreten der SAA das Inkrafttreten von Interimsabkommen über Handelsangelegenheiten voran. Durch diese Interimsabkommen wurden einzelne Freihandelszonen zwischen der EU und jedem Partnerland des Westbalkans eingerichtet, in denen Zölle und mengenmäßige Beschränkungen im bilateralen Warenhandel abgeschafft wurden. Ausnahmen bilden hier vorwiegend landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse. Die SAA enthalten auch Bestimmungen im Hinblick auf den Wettbewerb, den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und die Zusammenarbeit im Zollwesen, Zusagen hinsichtlich Dienstleistungen und Niederlassung sowie eine Annäherung an den Besitzstand der EU in den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen und Normierung.

Alle Partnerländer des westlichen Balkans sind entweder Kandidatenländer oder potenzielle Kandidatenländer für den EU-Beitritt. Mit Serbien und Montenegro werden derzeit Beitrittsverhandlungen geführt.

Die EU unterstützt die Bemühungen der Partner des Westbalkans, seit 2017 einen regionalen Wirtschaftsraum zu entwickeln, der auf der 2006 durch das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen eingerichteten Freihandelszone gründet. Der regionale Wirtschaftsraum des westlichen Balkans verfolgt die Entwicklung eines Gebiets, in dem ein ungehinderter Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Investitionen und Fachkräften stattfinden kann.

Entwicklung des Handels und Nutzung von Präferenzen

Seit 2007 hat sich der Handel mit den westlichen Balkanstaaten mehr als verdoppelt. Diese Ausweitung des Handels hatte weitgehend positive Auswirkungen auf die Länder des westlichen Balkans: Binnen 10 Jahren sind die Ausfuhren der Region in die EU um 142 % gestiegen. Diesem Anstieg steht ein moderateres Wachstum der EU-Ausfuhren in die Region von 84 % entgegen. Auch 2017 blieben die Präferenznutzungsraten für Einfuhren in die EU aus allen Ländern des westlich Balkans mit einem Durchschnitt von 91 % hoch. Wo Daten verfügbar waren, lagen auch die Präferenznutzungsraten für EU-Ausfuhren relativ hoch (78 % für Albanien, 89 % für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, 86 % für Montenegro und 91 % für Serbien).

Die wesentlichen Herausforderungen bei der Umsetzung

Zu den Herausforderungen, vor denen alle Partnerländer des westlich Balkans stehen, gehören mangelnde Transparenz, insbesondere beim Ablauf öffentlicher Beschaffungen, ein großer informeller Sektor und das Fehlen einer systematischen, effizienten und transparenten Strafverfolgung, u. a. bei Inspektionen und der Beilegung von Handelsstreitigkeiten. Eine Verbesserung des Geschäftsklimas wird daher von entscheidender Bedeutung für Unternehmen sein, damit sie die Chancen der SAA vollständig ausnutzen können.

6.Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten)

2017 wurden insgesamt sieben Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit 29 AKP-Staaten angewandt. Dazu gehören 14 Länder im Karibischen Raum, 13 Länder in Afrika und zwei Länder im Pazifikraum.

Im Rahmen von WPA gewährt die EU unter Begünstigung der AKP-Staaten ab dem ersten Tag zoll- und kontingentfreien Zugang für alle Erzeugnisse, während diese Staaten sich zu einer Liberalisierung von ca. 80 % des Handels über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren verpflichten. Ursprungsregeln und spezielle Schutzmaßnahmen sollen die wirtschaftliche Entwicklung, die Diversifizierung der Ausfuhr und die regionale Integration in den Partnerländern unterstützen. Die Ausfuhren der WPA-Partner sind noch nicht ausreichend diversifiziert, wobei schwankende Rohstoffpreise den Wert der Handelsströme im Jahresvergleich stark verzerren.

Durch die Unterstützung der EU für die Umsetzung der WPA sollen die Entwicklung des privaten Sektors und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt werden, der Handel ausgebaut und Investitionen, darunter auch sektorspezifische, z. B. für die Landwirtschaft, angezogen werden. Handelsbezogene Entwicklungshilfe wird im Rahmen aller WPA gewährt und die Gelder werden im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zugewiesen. Diese Unterstützung wird von den EU-Mitgliedstaaten ergänzt, die ebenfalls Mittel bereitstellen, insbesondere im Rahmen der Strategie für Handelshilfe 32 sowie über AKP-interne Programme. In Zukunft wird eine intelligente Kombination von Handelshilfe, Unterstützung bei der Durchführung der WPA und die europäische Investitionsoffensive für Drittländer 33 es den Partnern ermöglichen, die von den WPA gebotenen Chancen noch weiter auszunutzen.



Aufbau von Handelskapazitäten – Beispiele für Unterstützung seitens der EU bei der Durchführung von WPA

Mit der Unterstützung der Durchführung von WPA sollen Kapazitäten in der Handelspolitik gefördert, das Geschäftsklima verbessert und die angebotsseitige Kapazität des privaten Sektors in den Partnerländern gestärkt werden. Im Raum des WPA der Staaten des östlichen und südlichen Afrikas führt Mauritius zum Beispiel ein Projekt durch, bei dem mit Unterstützung der EU die Verwaltungsvorschriften für den Ease-of-Doing-Business-Index und Investitionen verbessert werden sollen. Eine Plattform für die elektronische Lizenzvergabe ist nun der einzige Weg zum Erhalt von Unternehmenszulassungen, wodurch das Anmeldeverfahren beschleunigt und vereinfacht wird. In der Region des SADC-WPA haben die nationalen Behörden Unterstützung im Bereich Zoll, gesundheits- und pflanzenschutzrechtliche Verwaltung und Handelserleichterung erhalten. Dies hat sowohl dem regionalen Handel als auch den Ausfuhren in die EU Auftrieb verliehen.

Im Juli 2017 hat die EU dem Hub-and-Spokes-Handelsprogramm weitere 5 Mio. EUR zukommen lassen. Im Rahmen dieses Programms stärken und verbessern Handelsberater (Spoke = Speiche) die Funktionsfähigkeit von Ministerien, während regionale Handelsberater (Hub = Nabe) wichtigen regionalen Unternehmen unter die Arme greifen. Ziel ist es, die Fähigkeit der wichtigsten Akteure im öffentlichen und privaten Sektor in AKP-Staaten zu verbessern, um zur Formulierung, Verhandlung und Durchführung von handelspolitischen Maßnahmen und Abkommen wie WPA beizutragen.

Ein wichtiger Teil der Entwicklungszusammenarbeit (das gesamte Spektrum der verfügbaren Hilfsinstrumente der EU, einschließlich deren Kombination) leistet Beiträge zu WPA-bezogenen Politikfeldern in den entsprechenden Partnerländern und -regionen, darunter Entwicklung von KMU, Industrialisierung, Berufsbildung, landwirtschaftliche Entwicklung und Konnektivität (Verkehrsinfrastruktur- und Energieversorgung).

6.4.WPA mit der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

Während des ersten vollständigen Jahres der Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens machten sowohl Südafrika als auch die EU von den gerade liberalisierten Tariflinien reichlich Gebrauch. Für Botswana, Lesotho, Namibia und Eswatini stiegen die Ausfuhren von Getränkekonzentraten sowie tropischen Früchten und Nüssen in die EU. Einige afrikanische WPA-Partner – insbesondere Mosambik, Eswatini und Simbabwe (das das ESA-WPA anwendet) – mussten aufgrund eines verschärften weltweiten Wettbewerbs mit anderen Erzeugern sowie des Endes der Zuckerquotenregelung der EU einen Rückgang ihrer Zuckerausfuhren in die EU hinnehmen. Das erste zivilgesellschaftliche Forum wurde in Südafrika im Oktober 2017 organisiert. Auf dem Forum wurde die Rolle der WPA bei der nachhaltigen Entwicklung einschließlich derer Umwelt- und Arbeitsaspekte thematisiert.

2017 hat die EU wie auch zuvor gegenüber den Staaten des SADC-WPA, insbesondere gegenüber Südafrika, Handelshemmnisse in der Geflügelwirtschaft und im Textilsektor angesprochen.

6.5.Interims-WPA mit dem östlichen und südlichen Afrika (ESA)

Die vier Partnerländer des Interims-WPA mit ESA erfuhren 2017 einen erneuten Anstieg ihrer Ausfuhren in die EU um 15,3 %. Die WPA-Partner haben vorgeschlagen, das Abkommen hin zu einem vollständigen WPA zu vertiefen und auch Themen jenseits des Warenhandels einzubeziehen.



Esspapierblumen aus Mauritius auf Tischen in der EU

2017 gelangte fast die Hälfte der Ausfuhren aus Mauritius auf den EU-Markt. Eines der Unternehmen, die von dem WPA profitieren, ist Creasim Ltd, ein mauritisches Unternehmen, das Esspapier in Form von Blumen, Früchten und Blättern zur Dekoration von Back- und Konditoreiwaren herstellt. Mehr als 180 Tonnen Kuchendekorationen werden jedes Jahr in EU-Märkte exportiert, was 60 % des Unternehmensumsatzes ausmacht. Creasim beschäftigt 230 Arbeitnehmer, von denen 30 % seit dem Inkrafttreten des WPA eingestellt worden sind. Esspapier erfreut sich aufgrund seiner geringen Kosten und Kalorien einer immer größeren Beliebtheit in der EU. Eingetragene Muster und Modelle werden handgefertigt und unterliegen strengen Qualitätskontrollen im Einklang mit EU-Standards.

6.6.WPA mit dem Forum der karibischen AKP-Staaten (CARIFORUM)

Trotz eines wirbelsturmbedingten Rückgangs bei Bananen-, Kakao- und Reisexporten stiegen die karibischen Ausfuhren in die EU 2017 um 12 % an. Die karibischen Länder haben aus der Liberalisierung des Dienstleistungshandels noch keinen vollen Nutzen geschlagen. Hierbei spielen vielerlei Faktoren eine Rolle, darunter ausstehende Umsetzung bei einigen Partnern, fehlende Angebotskapazitäten, aber auch die Visaregelungen der EU-Mitgliedstaaten und fehlende Angaben im Bereich Dienstleistungen. Um diese Probleme anzugehen, haben sich die WPA-Partner auf einen speziellen Ausschuss für den Handel mit Dienstleistungen verständigt. Vertreter der Zivilgesellschaft (Beratender Ausschuss des WPA) traten 2017 zum dritten Mal zusammen. In ihrer Empfehlung forderten Vertreter der Zivilgesellschaft eine zeitnahe Einführung eines Überwachungsmechanismus und betonten die Notwendigkeit, bei der Durchführung des WPA die sozialen Aspekte und grundlegende Arbeitsstandards einzuhalten.

6.7.WPA mit Ländern im Pazifischen Ozean und WPA mit Ghana, Côte d’Ivoire und Kamerun:

Im Pazifik steigert Papua-Neuguinea weiterhin seine Ausfuhren an zubereitetem Fisch und Fischkonserven (hauptsächlich Thunfischkonserven). Die Ausfuhren stiegen 2017 um 48,7 %. West- und Zentralafrika, Ghana, Côte d’Ivoire und Kamerun verzeichneten im Rahmen ihrer jeweiligen WPA einen weiteren Anstieg ihrer Ausfuhren an verarbeiteten Kakaoprodukten.



Mehr Bananen aus Côte d’Ivoire

EU-Einfuhren von Bananen aus Côte d’Ivoire wuchsen im letzten Jahrzehnt (2007-2017) um 80 % an, obwohl die Gesamteinfuhren von Bananen in die EU nur um 50 % stiegen. Die mengenmäßigen Ausfuhren stiegen 2017 auf 316 000 Tonnen an (was 2017 einem Wert von 235 Mio. EUR entsprach). Dieser Aufwärtstrend ist der Sicherstellung von langfristigem zoll- und kontingentfreiem Zugang zum EU-Markt durch das WPA zu verdanken. Die Produktion von Bananen für den Export macht etwa 10 % des landwirtschaftlichen BIP von Côte d’Ivoire aus. In der arbeitsintensiven Bananenherstellung liegt die Beschäftigungsquote höher als in anderen Agrarsektoren des Landes. Der Sektor beschäftigt ungefähr 10 000 Arbeitnehmer direkt und weitere 3 300 Arbeitnehmer in angrenzenden wirtschaftlichen Aktivitäten. Werden Familienmitglieder berücksichtigt, hängt der Lebensunterhalt von 60 000 Menschen vom Bananensektor ab.



Verarbeiteter Kakao aus Ghana schafft lokalen Mehrwert

Mit seiner Möglichkeit, dank des zoll- und kontingentfreien Zugangs im Rahmen des WPA die Ausfuhren von verarbeiteten Kakaoprodukten in die EU zu erhöhen, konnte Ghana seine eigene Erfolgsgeschichte schreiben. In den letzten zehn Jahren hat Ghana seine Ausfuhren von Kakaobutter, Kakaomasse und Kakaopulver in die EU um 237 % gesteigert. Im Vergleich dazu stagnierten die Ausfuhren in die EU von verarbeiteten Kakaoprodukten aus Nigeria, das weiterhin den Handelsregelungen des APS unterliegt.

Der Schritt über den Export von rohen Kakaobohnen hinaus hin zu vor Ort verarbeiteten Kakaoprodukten macht Ghana weniger anfällig für schwankende Rohstoffpreise auf den Weltmärkten. Niedrige Preise für Kakaobohnen im Jahr 2017 führten zu einem Rückgang der Kakaobohnenausfuhren aus Ghana in die EU im Wert von 400 Mio. Euro. Bei Ausfuhren von verarbeitetem Kakao dagegen hielt der Aufwärtstrend an.



7.Handel und nachhaltige Entwicklung: Stand der jüngsten Aktivitäten

Alle von der EU seit 2010 abgeschlossenen FHA und vertieften und umfassenden Freihandelszonen „der neuen Generation“ enthalten ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung mit rechtsverbindlichen Verpflichtungen, deren Anwendung von einmal jährlich zusammentretenden Ausschüssen für Handel und nachhaltige Entwicklung überwacht wird.

Im Jahr 2017 fand eine tief greifende politische Debatte zwischen den EU-Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft darüber statt, wie die Durchführung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung effektiver gestaltet und ihre Anwendung verbessert werden könnte. Dabei wurden auch grundlegende internationale Verpflichtungen wie das Pariser Klimaschutzübereinkommen erneut bekräftigt. Zu diesem Zweck veröffentlichten die Kommissionsdienststellen am 26. Februar 2018 ein Non-Paper mit einer überarbeiteten Strategie, die sich auf einen Aktionsplan mit 15 konkreten Maßnahmen stützt. Diese sind in vier grob umrissene Themen gegliedert, die den sich während der Debatte abzeichnenden Konsens bezüglich verbesserungsbedürftiger Bereiche widerspiegeln:

(1)    Zusammenarbeit (mit EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und internationalen Organisationen);

(2)    Befähigung der Zivilgesellschaft einschließlich der Sozialpartner, aktiv an der Durchführung mitzuwirken;

(3)    Ergebnisse liefern (u. a. durch die Festlegung von partnerspezifischen Prioritäten, eine energischere Umsetzung und die Verbesserung der thematischen Behandlung bezüglich der arbeitsrechtlichen und klimawandelbezogenen Bestimmungen sowie die Erhöhung der verfügbaren Ressourcen im Rahmen der Strategie für Handelshilfe  und darüber hinaus) und

(4)    verstärkte Kommunikation und Transparenz.

Der Schwerpunkt liegt jetzt auf der vollständigen Umsetzung des 15-Punkte-Aktionsplans unter Berücksichtigung einer nach fünf Jahren vorgesehenen Prüfung.

Durch die Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung sorgt die Kommission für eine enge Koordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten durch eine eigens eingerichtete Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung, die vier Mal im Jahr zusammentritt. Mit Unterstützung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses wurden im Rahmen der Handelsabkommen zivilgesellschaftliche interne Beratungsgruppen gegründet, die sich regelmäßig treffen.

Die EU drängt gegenüber ihren Partnern weiterhin darauf, Mechanismen für faire und transparente Dialoge über Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung einzurichten, und erhöht die finanziellen Mittel, um die Beteiligung von Interessenvertretern zu fördern. Die Bildung einer internen Beratungsgruppe in Kolumbien gilt in diesem Zusammenhang als eine wesentliche Entwicklung.

Je nach Art der Herausforderungen, denen die jeweiligen Partner gegenüberstehen, vollzieht sich der Fortschritt bei der Umsetzung stichhaltiger Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung unterschiedlich schnell. Dennoch zeitigt ein verstärktes Engagement der EU erste Ergebnisse. Es gibt beispielsweise ermutigende Zeichen seitens Südkoreas, dessen Behörden für die Öffentlichkeit in der EU einen Zeitplan für trilaterale Gespräche zur Überprüfung des Arbeitsgesetzbuchs und anderer Gesetze bekannt gegeben haben, um den Weg für die Ratifizierung von vier grundlegenden Übereinkommen der IAO frei zu machen (siehe Zusammenfassung der Gespräche auf der 6. Sitzung des Ausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung (Summary of Discussion at the 6th TSD Commitee) ). Die Kommissionsdienststellen verfolgen diesen Prozess aufmerksam und werden erforderlichenfalls weitere Maßnahmen ergreifen. In Zentralamerika führt die EU in Zusammenarbeit mit der IAO und anderen internationalen Einrichtungen Gespräche mit nationalen Regierungen und internen Beratungsgruppen, um Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung unter schwierigen Umständen voranzutreiben. Mit Peru möchte die EU verstärkt für eine Beschleunigung der Umsetzungsbemühungen sorgen. Die von einer Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Kommission eingereichte Stellungnahme unterstrich die Notwendigkeit für die peruanischen Behörden, die Zivilgesellschaft des Landes in Angelegenheiten des Handels und der nachhaltigen Entwicklung offiziell einzubeziehen.

Aktivitäten im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung sind kein exklusiver Bestandteil von FHA und vertieften und umfassenden Freihandelszonen der „neuen Generation“, sondern hängen auch mit anderen Arten von Handelsabkommen wie den WPA zusammen (siehe z. B. das in Abschnitt 6.1 beschriebene Treffen des ersten zivilgesellschaftlichen Forums im Rahmen der SADC).

Einige von der EU finanzierte Programme und Projekte tragen auch zur Umsetzung von Zielen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung in den von EU-Handelsabkommen abgedeckten Ländern und darüber hinaus bei. 34

Außerdem sollen mit der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer und der EU-Verordnung 2017/1601 vom 26. September 2017 35 Maßnahmen unterstützt werden, die zu den Zielen im Bereich des Handels und der nachhaltigen Entwicklung beitragen.



8.Schwerpunktthema: Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln im Rahmen von FHA

Der Beitrag der Freihandelsabkommen der EU zum Agrar- und Lebensmittelhandel: Stand 2017

Der Agrar- und Lebensmittelhandel im Rahmen der FHA der EU wächst und trägt maßgeblich zum Erfolg der Ausfuhren dieser Erzeugnisse aus der EU bei. 2017 machte dieser Handel der EU mit FHA-Partnerländern ein Drittel der gesamten Ausfuhren an Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln und mehr als 40 % der Einfuhren aus. Der Handel im Rahmen der FHA der „ersten Generation“ (insbesondere mit der Schweiz, Norwegen und Algerien) trug 2017 maßgeblich zum Überschuss (in Höhe von 20 Mrd. Euro) des gesamten Agrar- und Lebensmittelhandels der EU bei. Im Rahmen des FHA „der neuen Generation“ mit Südkorea, dem fünftgrößten Ausfuhrbestimmungsland der EU im Bereich Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Rahmen von FHA, sind die EU-Ausfuhren in diesem Sektor in den letzten acht Jahren um 113 % gestiegen. Zwischen 2016 und 2017 sind die EU-Ausfuhren nach Südkorea um 10 % gewachsen, und zwar von 2,6 auf 2,9 Mrd. Euro. Das Abkommen mit Kanada (CETA) wird im Laufe seiner Anwendung voraussichtlich wesentliche Vorteile bringen. Mit dem CETA sollen Zölle auf 91 % aller landwirtschaftlichen Tariflinien schrittweise abgebaut werden.

EU-Ausfuhren im Rahmen von FHA teilen sich fast gleichmäßig in landwirtschaftliche Primärerzeugnisse sowie verarbeitete Lebensmittel und Getränke auf. 2017 waren die Hauptbestimmungsländer die Schweiz, Norwegen, die Türkei, Kanada, Südkorea und Algerien. Sie erhielten 55 % der Ausfuhren von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in FHA-Länder und 19 % der gesamten Ausfuhren der EU in diesem Sektor. Die Ukraine steht derzeit an erster Stelle der FHA-Herkunftsländer für Agrareinfuhren (hauptsächlich für Getreide, Pflanzenöle und Ölsaaten). 2017 nahmen die Einfuhren aus diesem Land um ein Drittel zu. 2017 entfielen auf die Ukraine, die Schweiz, die Türkei, Côte d‘Ivoire, Südafrika, Kolumbien und Chile 51 % aller Einfuhren von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln im Rahmen von FHA und 22 % aller EU-Einfuhren in diesem Sektor. Die meisten EU-Einfuhren sind landwirtschaftliche Primärerzeugnisse wie tropische Früchte, Kakao, Gemüse und Kaffee (72 %), wobei verarbeitete Lebensmittel und Getränke einen Anteil von 22 % ausmachen.

FHA öffnen Märkte für Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Getränke, wodurch Mehrwert und Arbeitsplätze in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sowie in der Lebensmittelverarbeitung geschaffen werden, wie in einer 2016 von Copenhagen Economics für die Kommission erstellten Studie zu den Auswirkungen der EU-Handelsabkommen auf den Agrarsektor gezeigt wird. 2017 warb die Kommission erneut für den Agrarhandel. Sie begab sich zu diesem Zweck auf einen hochrangigen Besuch nach Kanada und bewarb Lebensmittel und Getränke der EU auf wichtigen internationalen Messen (z. B. in Toronto und Abu Dhabi). Zusätzlich zu den über 100 im Jahr 2017 bereits laufenden einzelnen Werbeprogrammen wählte die Kommission 33 weitere Vorschläge zur Werbung für in der EU erzeugte Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in Drittländern aus, die zwischen 2018 und 2020 umgesetzt werden. Einige dieser von der EU kofinanzierten Kampagnen erstrecken sich zum Beispiel auf Werbung für Äpfel mit geografischer Angabe in Ägypten oder die Steigerung der Ausfuhren von Schinken und Käse aus der EU nach Mexiko.

EU-Ausführer können mehr als 600 von unseren FHA-Partnern gewährte Präferenzzollkontingente in Anspruch nehmen. Aus verschiedenen Gründen gestaltet sich die Nutzung von Zollkontingenten je nach Land und Produkt unterschiedlich. Die Kommission versucht, ihre Ausschöpfung zu verbessern. 2017 ist es ihr gelungen, verbesserte Marktzugangsbedingungen für Ausfuhren von Rindfleisch aus der EU in die Türkei zu erreichen.

Bestimmungen der FHA zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Aspekten werden dazu genutzt, Handelsbarrieren aufgrund von Maßnahmen in diesen Bereichen in den Partnerländern anzusprechen. 2017 erzielte die Kommission beispielsweise erweiterten Marktzugang für einige EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf Schweinefleisch in Mexiko und Milchprodukten aus der EU in Peru. Die Ukraine hob ihr aufgrund der Vogelgrippe erteiltes vorübergehendes Verbot für Geflügel auf, und Japan beendete das aufgrund von BSE (Bovine Spongiforme Encephalopathie) ausgesprochene Einfuhrverbot für Rindfleisch für zwei weitere Mitgliedstaaten. FHA enthalten auch Bestimmungen, die ein hohes Maß an Pflanzen- und Tierschutz bei unseren EU-Handelspartnern unterstützen, darunter die Länder der Östlichen Partnerschaft und des Westbalkans. Ein kürzlich erzielter Erfolg war die Übernahme von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Strategien für Moldau und Georgien durch die zuständigen Unterausschüsse der vertieften und umfassenden FHA. Die Ukraine befindet sich ebenso in der Abschlussphase entsprechender Gespräche mit der Kommission.

FHA schützen die Vorzeigeprodukte der EU, z. B. Aceto Balsamico di Modena, Feta, Reblochon, Prosciutto di Parma oder Queso Manchego, sowie Weine und Spirituosen, die als geografische Angaben 36 geschützt sind. Die EU-FHA der jüngeren Zeit sorgen in Ländern, in denen zuvor kein Schutz gewährt wurde, für ein hohes Maß an Schutz für geografische Angaben sowie für einen weiten Anwendungsbereich desselben. Ecuador wird beispielsweise 116 geografische Angaben der EU schützen. Über die seit 2003 in Kanada geschützten geografischen Angaben für Weine und Spirituosen hinaus werden seit September 2017 143 geografische Angaben von in der EU erzeugten Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln im Rahmen des CETA geschützt. Nach Beendigung eines langjährigen Gerichtsverfahrens ist nun der Schutz von Prosecco in Moldau gewährleistet.

FHA sorgen für den Schutz der EU-Erzeuger von sensiblen Produkten wie Rindfleisch, Geflügel oder Zucker. Diese werden entweder völlig vom Präferenzhandel ausgeschlossen oder für sie gelten, bei teilweisem Ausschluss, insgesamt ca. 360 EU-Zollkontingente. Für sensibles Obst und Gemüse kommt während der Haupterntezeit in der EU ein Einfuhrpreissystem zur Anwendung.

Außerdem soll mit den FHA der lokale Landwirtschaftssektor in Entwicklungsländern beispielsweise in den AKP-Staaten oder in einigen zentral- und lateinamerikanischen Partnerländern unterstützt werden. Die WPA der EU legen ihren Schwerpunkt auf die Entwicklungsziele und haben bei der Unterstützung der Leistungsfähigkeit des Agrarsektors in vielen AKP-Ländern Erfolge vorzuweisen: Zwischen 2007 und 2017 haben Einfuhren von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln aus WPA-Ländern einen wertmäßigen Anstieg von 71 % erfahren. Dabei handelt es sich größtenteils um landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wie tropische Früchte, Kakao oder Kaffee, die nicht in der EU angebaut werden. Außerdem verzeichnete Peru trotz eines Anstiegs der EU-Ausfuhren nach Zentralamerika und Kolumbien, Ecuador und Peru aufgrund der EU-Einfuhren von tropischen Früchten wie Bananen einen Überschuss im Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln.

Die Kommission arbeitet mit ihren FHA-Partnern an einer Reihe wichtiger Fragen im Zusammenhang mit dem Agrarhandel, angefangen von technischer Hilfe durch die EU in der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung bis hin zur Verbesserung der Überwachungssysteme für die Lebensmittelsicherheit.

Umsetzung von FHA im Agrar- und Lebensmittelsektor: aktuelle und künftige Tätigkeiten

Die Kommission arbeitet an mehreren Fronten gleichzeitig, um dafür zu sorgen, dass die FHA der Landwirtschaft Nutzen bringen. Dazu gehören u. a.:

üLösung offener Marktzugangsprobleme, wie zum Beispiel EU-Ausfuhren von Rindfleisch nach Südkorea und die Anerkennung der EU-Regionalisierung, insbesondere für EU-Ausfuhren von Geflügel und Schweinefleisch nach Südkorea, Japan und Südafrika;

üEffektive Umsetzung des CETA (z. B. Überwachung der Nutzung und Sammlung von Informationen über die Zuteilung und Übertragung der Zollkontingente für Käse) und die Vorbereitung auf das WPA mit Japan (bei vollständiger Umsetzung werden dadurch 87 % der derzeitigen Ausfuhren an Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln liberalisiert);

üÜberwachung und Verbesserung der Nutzung von Zollkontingenten;

üDurchsetzung des Schutzes von geografischen Angaben (z. B. CETA, Chile und Kolumbien, Ecuador und Peru) und weitere Fortschritte bei der Aufnahme weiterer geografischer Angaben der EU in die im Rahmen des FHA geschützte Liste (Südkorea);

üÜberwachung des Stabilisierungsmechanismus für Bananen aus Kolumbien, Ecuador, Peru und Zentralamerika;

üVerbesserung der Zusammenarbeit mit FHA-Partnern (wie Kanada oder Japan) im Bereich wichtiger Fragen des gemeinsamen Interesses, wie Tierschutz und antimikrobielle Resistenz;

üMobilisierung der Nutzung von EU-Mitteln für technische Hilfe, etwa in den Ländern der östlichen Nachbarschaft (um die regulatorische Anpassung an den Besitzstand der EU in Georgien, Moldau und der Ukraine voranzubringen), auf dem Westbalkan oder in den AKP-Ländern.



9.Stand der laufenden und künftigen Aktivitäten

Die Kommission hat einen offenen Meinungsaustausch mit dem Europäischen Parlament über die Umsetzung der FHA geführt, u. a. in der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bericht der Kommission über die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik . Die Kommission wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen weiterhin jährlich über die Durchführung der EU-FHA Bericht erstatten.

Die Kommission unternimmt mehrere Aktivitäten, um Menschen und Unternehmen dabei zu helfen, den größtmöglichen Nutzen aus den FHA zu ziehen. Hierbei werden bestehende Instrumente und Verfahren zugrunde gelegt und neue entwickelt:

üZur Erleichterung der Nutzung der FHA durch KMU entwickelt die Kommission ein Online-Portal für die Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der EU und führt dabei die Angaben in ihrer Datenbank über den Marktzugang und die Informationen des EU-Helpdesks für den Handel zusammen. Unter anderem wird das Portal produktspezifische Informationen und eine Orientierungshilfe für die Zollabfertigung bieten. Dabei wird sich das Portal auf ein auf die individuellen Nutzer ausgerichtetes Alarmsystem stützen. Aktuelle Informationen über Präferenzzölle können auch über die EU TARIC-Datenbank abgerufen werden, und ausführliche Informationen über präferenzielle Ursprungsregeln und zugehörige Verfahren stehen auf den Zoll-Webseiten der Kommission zur Verfügung.

üDie Kommission versucht, von ihren Partnern verlässliche Informationen zu erhalten, damit die Präferenznutzungsraten für Ausfuhren aus der EU festgestellt werden können. Dabei spricht die Kommission die entsprechenden Fragen bei den Partnern an und leistet gegebenenfalls Hilfestellung. Die auf das CETA folgenden Abkommen werden verbindliche Vorschriften für einen regelmäßigen Datenaustausch enthalten. Die Kommission bemüht sich auch um weitere Daten, die sich aus der Betrachtung anderer Indikatoren ergeben könnten, wie Zolleinsparquoten, die den Umfang angeben, in dem Zölle, gemessen an den gesamten potenziellen Zolleinsparungen, eingespart werden 37 .

üDie neue Sachverständigengruppe für EU-Handelsabkommen berät die Kommission zur Durchführung von FHA. Die Zivilgesellschaft bringt sich unter anderem durch regelmäßige Treffen im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs ein.

üDie Kommission intensivierte vor Kurzem die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten zu Querschnittsthemen im Zusammenhang mit der Anwendung von FHA über ein dediziertes FHA-Koordinatorennetzwerk.

üZur Besprechung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, insbesondere der praktischen Aspekte des 15-gliedrigen Aktionsplans Handel und nachhaltige Entwicklung, tritt eine spezielle Gruppe mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten für Handel und nachhaltige Entwicklung vier Mal im Jahr zusammen. Außerdem gaben die zuständigen Dienststellen der Kommission 2018 und 2019 Untersuchungen zur Anwendung der wesentlichen Arbeitsnormen und zu den Arbeitsbedingungen in 29 Verpflichtungen im Rahmen von APS+ und FHA unterliegenden Ländern in Auftrag.

üUm die Transparenz bei der Durchführung zu erhöhen, wird die Kommission, angefangen mit dem CETA, Informationen über FHA-Dialoge und Ausschusssitzungen auf ihrer Website „ Transparency in Action “ öffentlich zugänglich machen. Die Kommission wird versuchen, durch einen Austausch mit ihren Partnern die Transparenz für bestehende FHA zu erhöhen.

üDamit die FHA so schnell wie möglich funktionsfähig werden, stellt die Kommission im Vorfeld ihrer Durchführung ausführliche Informationen auf ihre Website. Über den vorläufigen Wortlaut des FHA hinaus wird die Kommission ab dem CETA Informationsblätter, Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Unternehmen, Erfahrungsberichte von Exporteuren und Infografiken veröffentlichen. Um besser auf die Umsetzung der neuen FHA vorbereitet zu sein, hat die Kommission, sofern erforderlich, in Studien über den nationalen Rechtsrahmen von mehreren Partnerländern investiert.

üDie Kommission fördert die Umsetzung der FHA auch mit ihren Veranstaltungen unter dem Motto „Market Access Day“ mit EU-Mitgliedstaaten und stützt sich dabei auf die Erfahrung aufgrund ihrer Marktzugangspartnerschaft. Das Enterprise Europe Network (EEN) und Handelsförderungsagenturen der EU-Mitgliedstaaten, sowohl in Europa als auch außerhalb, erteilen gemeinsam mit Unternehmens- und Handelsverbänden wie dem weltweiten Netzwerk der europäischen Unternehmensverbände (EBO WWN) Informationen über und Unterstützung für konkrete von den FHA gebotene Möglichkeiten.

üTeams für den Marktzugang in den EU-Delegationen in Drittländern versuchen, EU-Mittel zu nutzen, um die Umsetzung der FHA zu unterstützen, beispielsweise das Partnerschaftsinstrument oder andere entsprechende Instrumente. Die Strategie für Handelshilfe der EU und die europäische Investitionsoffensive für Drittländer  unterstützen kleine Unternehmen aus Entwicklungsländern dabei, die durch die FHA gebotenen Chancen zu ergreifen. Mithilfe der 2017 eingeführten übergeordneten Initiative der Europäischen Wirtschaftsdiplomatie wird sichergestellt, dass die verschiedenen politischen Maßnahmen der EU sich gegenseitig dabei stärken, die obersten wirtschaftlichen Prioritäten zu unterstützen, u. a. auch die Umsetzung der FHA.

ü2018 wird die Kommission ihre Zwischenbewertung des FHA mit Südkorea veröffentlichen, und in Kürze wird sie eine Zwischenbewertung des Abkommens mit Kolumbien und Peru in Angriff nehmen. Aktuell findet eine Ex-post-Bewertung der FHA zwischen der EU und sechs Partnern im Mittelmeerraum statt, deren Abschluss für Ende 2019 erwartet wird.



10.RECHTLICHE DURCHSETZUNG

Die FHA der EU ermöglichen eine solide rechtliche Durchsetzung der in jedem Abkommen enthaltenen wesentlichen Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass eventuelle Streitigkeiten effizient und rechtzeitig beigelegt werden können. 2017 kam die Streitbeilegung der FHA nicht zur Anwendung, aber die Kommission überwacht die Umsetzung der FHA weiterhin mit aller Gründlichkeit und Sorgfalt. Dadurch kann die Kommission die Zweckmäßigkeit des Einschlagens des Rechtswegs im Einzelfall bewerten.



Anhang 1 – Präferenznutzung bei Einfuhren in die EU

Ausfuhrland

2015

2016

2017

Freihandelsabkommen „der neuen Generation“

Kolumbien

97 %

97 %

97 %

Costa Rica

96 %

97 %

96 %

Ecuador

89 %

88 %

97 %

El Salvador

82 %

74 %

90 %

Guatemala

95 %

95 %

93 %

Honduras

91 %

92 %

92 %

Nicaragua

94 %

94 %

93 %

Panama

70 %

61 %

82 %

Peru

98 %

97 %

96 %

Südkorea

85 %

87 %

88 %

Vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen

Georgien

83 %

80 %

77 %

Moldau

91 %

88 %

85 %

Ukraine

87 %

89 %

87 %

Freihandelsabkommen der „ersten Generation“

Partnerländer im Mittelmeerraum

Algerien

97 %

95 %

97 %

Ägypten

95 %

96 %

97 %

Israel

89 %

90 %

91 %

Jordanien

68 %

79 %

75 %

Libanon

76 %

71 %

70 %

Marokko

97 %

97 %

97 %

Besetztes palästinensisches Gebiet

78 %

81 %

77 %

Tunesien

95 %

96 %

94 %

Westlicher Balkan

Albanien

87 %

86 %

86 %

Bosnien und Herzegowina

93 %

94 %

94 %

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

97 %

95 %

94 %

Kosovo

85 %

89 %

92 %

Montenegro

81 %

83 %

90 %

Serbien

93 %

90 %

92 %

Lateinamerikanische Partner

Chile

95 %

95 %

96 %

Mexiko

52 %

58 %

70 %

EFTA-Staaten

Norwegen

71 %

66 %

69 %

Schweiz

86 %

83 %

85 %

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)

CARIFORUM (Durchschnitt)

91 %

92 %

91 %

SADC (Durchschnitt)

87 %

80 %

83 %

Östliches und südliches Afrika (Durchschnitt)

97 %

97 %

96 %

Côte d'Ivoire

99 %

98 %

98 %

Ghana

98 %

98 %

96 %

Zentralafrika (Kamerun)

91 %

97 %

99 %

Pazifik (Durchschnitt)

92 %

99 %

81 %

Anhang 2 – PRÄFERENZNUTZUNG BEI AUSFUHREN AUS DER EU

Einfuhrland

2015

2016

2017

Freihandelsabkommen „der neuen Generation“

Kolumbien

63 %

71 %

68 %

Peru

28 %

47 %

52 %

Costa Rica

38 %

Ecuador

42 %

Südkorea

68 %

71 %

74 %

Vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen

Georgien

72 %

71 %

77 %

Freihandelsabkommen der „ersten Generation“

Partnerländer im Mittelmeerraum

Ägypten

36 %

62 %

44 %

Israel

89 %

86 %

Libanon

74 %

58 %

Marokko

52 %

Westlicher Balkan

Albanien

76 %

80 %

78 %

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

90 %

89 %

Kosovo

44 %

Montenegro

85 %

85 %

86 %

Serbien

89 %

90 %

91 %

Lateinamerikanische Partner

Chile

76 %

75 %

76 %

Mexiko

76 %

85 %

75 %

EFTA-Staaten

Schweiz

79 %

79 %

78 %

Anhang 3 – ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AKP-Länder    Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

Cariforum    Forum der karibischen AKP-Staaten

CETA        Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada

CITES    Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

DAG        Interne Beratungsgruppe

DCFTA        Vertiefte und umfassende Freihandelszone

EBO WWN    Weltweites Netzwerk der europäischen Unternehmensverbände

EWR        Europäischer Wirtschaftsraum

EEN        Enterprise Europe Network

EPA        Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

ESA        Östliches und südliches Afrika

ADI        Ausländische Direktinvestitionen

FHA        Freihandelsabkommen

g. A.        Geografische Angaben

IPR        Rechte des geistigen Eigentums

IAO        Internationale Arbeitsorganisation

MFN        Meistbegünstigter Staat

PUR        Präferenznutzungsquote

SAA        Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

SADC        Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (Southern African Development Community)

KMU        Kleine und mittlere Unternehmen

SPS        Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen

TBT        Technische Handelshemmnisse

TRQ        Zollkontingent

TSD        Handel und nachhaltige Entwicklung

(1)      Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte einzelner Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.
(2)    Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
(3)    Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
(4)    Ein Überblick über alle von der EU abgeschlossenen und verhandelten Handelsabkommen befindet sich unter: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2006/december/tradoc_118238.pdf
(5)    Europäische Kommission, Mitteilung „Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“, COM(2015) 497.
(6)    Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung der Freihandelsabkommen vom 17. November 2017; Brüssel, den 9.11.2017; COM(2017) 654 final.
(7)    Allgemeine Statistiken für Handelsströme im Bereich Waren und Dienstleistungen für jedes FHA-Partnerland befinden sich in der Arbeitsunterlage.
(8)    In Bezug auf das Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika bestehen zwischen den Eurostat-Statistiken und zentralamerikanischen Statistiken erhebliche Unterschiede; aus Gründen der Kohärenz werden ausschließlich Daten von Eurostat verwendet.
(9)    Informationen zu Präferenznutzungsraten nach Partnerland können in den Anhängen 1 und 2 eingesehen werden.
(10)    Eine gewisse Fehlerquote ist jedoch immer noch möglich, da in den Daten bestimmte Änderungen des Präferenzstatus von Einfuhren, wie die Geltendmachung von Präferenzzöllen durch Einführer, nachdem die Waren den Zollbehörden gemeldet wurden, und die Verweigerung von Präferenzzöllen durch die Zollbehörden nach einer Prüfung, die nach der Freigabe der Waren erfolgte, nicht berücksichtigt werden.
(11)    Siehe den Artikel von José M. Rueda-Cantuche und Nuno Sousa vom Februar 2016: „EU Exports to the World: Overview of Effects on Employment and Income (EU-Ausfuhren in die Welt: Überblick über die Auswirkungen von Beschäftigung und Einkommen)“; http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/february/tradoc_154244.pdf
(12)    Quelle: Eurostat.
(13)    Der spezifische politische und geopolitische Kontext kann die Handelsströme beeinflussen, genauso wie andere Faktoren, die nicht unbedingt mit der Umsetzung der FHA im Zusammenhang stehen.
(14)    Siehe die Studie von Nilsson und Preillon (2018), http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/june/tradoc_156931.pdf
(15) Das zugrunde liegende Konzept wird in Abschnitt 1.3 näher erläutert. Die Präferenznutzungsraten nach Partnerland sind in den Anhängen 1 und 2 aufgeführt.
(16) Zum Beispiel gehören angegebene Präferenzimporte manchmal zu Zolllinien, die unter keine Präferenzregelung fallen. Manchmal bestehen bei den bei Eurostat verfügbaren Daten große Unterschiede zwischen den gemeldeten Gesamteinfuhren und -ausfuhren. Die Kommission beseitigt diese Abweichungen, indem der Handel in Zolllinien, für die der Marktzugangsdatenbank der GD Handel zufolge keine Präferenzen bestehen (d. h. Meistbegünstigung = 0), ausgenommen wird.
(17) Siehe auch den Bericht der Kommission über Handels- und Investitionshindernisse von 2018: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/june/tradoc_156978.pdf
(18)    Zollkontingente setzen für einen bestimmten Zeitraum quantitative Schwellenwerte für Einfuhren eines geschützten einheimischen Produkts fest. Einfuhren, die über diesen Schwellenwert hinausgehen, unterliegen einem höheren Zoll.
(19) Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit, Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen, Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit.
(20)    Entschließung des Europäischen Parlaments über die Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea vom 18. Mai 2017 (2015/2059(INI)).
(21) In Übereinstimmung mit Artikel 218 Absatz 5 kann die EU nach der Ermächtigung durch den Rat zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten ein Handelsabkommen oder eine andere internationale Übereinkunft ganz oder teilweise vorläufig anwenden. Die vorläufige Anwendung von Verträgen spiegelt die langjährige Vertragspraxis wider.
(22) Die vertiefte und umfassende Freihandelszone EU-Ukraine wurde seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet. Die vertieften und umfassenden Freihandelszonen mit Georgien und Moldau wurden seit dem 1. September 2014 vorläufig angewendet.
(23)    Die Abkommen mit Island und den Färöern werden hier nicht besprochen. Das FHA mit Südafrika wurde durch das WPA mit der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) ersetzt (siehe Abschnitt 6.1).
(24)    Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das1992 mit Island, Liechtenstein und Norwegen abgeschlossen wurde, erleichterte den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Investitionen und Personen in diesem Raum. Es ist nicht Gegenstand dieses Berichts.
(25)    Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina und Tunesien.
(26)    Die Kommission befasst sich mit möglichen Gründen für die niedrige Präferenznutzungsrate für EU-Ausfuhren nach Ägypten. Zu den möglichen Gründen könnten beispielsweise niedrige Zölle auf den Großteil der Artikel oder aufwendige Verfahren gehören, von denen die dortigen Behörden zur Feststellung des Ursprungs Gebrauch machen.
(27)    Seitens der Schweiz lagen bereits Dienstleistungsdaten für 2017 vor.
(28)    Siehe Fußnote 26.
(29)    Erfasster Zeitraum: 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017
(30)    Bis auf vier EU-Mitgliedstaaten zeigten alle anderen Mitgliedstaaten 2017 im Vergleich zu 2016 geringere Präferenznutzungsraten für ihre Ausfuhren nach Mexiko. Deutschland erfuhr als Ursprungsland von fast einem Drittel aller präferenzfähigen EU-Ausfuhren nach Mexiko einen Rückgang seiner Präferenznutzungsrate von 82 % im Jahr 2016 auf 66 % im Jahr 2017. Dies lässt sich in erster Linie mit einer geringeren Nutzung der Präferenzen in den HS-Kapiteln 87 (Kraftfahrzeuge) und 85 (Elektrische Maschinen) seitens Deutschlands begründen.
(31)         Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
(32)    Die Handelshilfestrategie der EU stützt sich auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2005 (Dok. 15791/05), vom 16. Oktober 2006 (Dok. 14018/06) und vom 15. Mai 2007 (Dok. 9555/07).
(33)    Siehe Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank vom 14. September 2016; COM(2016) 581 final.
(34)      Das Programm „Switch Africa Green“ unterstützt Länder in Afrika beispielsweise dabei, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, indem sie den Übergang zu einer integrativen, grünen Wirtschaft wagen; https://www.switchafricagreen.org/index.php?lang=en
(35)    Siehe Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2017 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds.
(36) Eine geografische Angabe ist ein Unterscheidungszeichen, das verwendet wird, um den Ursprung eines Produkts im Gebiet eines bestimmten Landes, einer bestimmten Region oder Gemeinde anzugeben, wobei die Qualität, der Ruf oder die Produkteigenschaften mit seinem geografischen Ursprung verbunden sind.
(37)    Anhand dieses Indikators könnten Sektoren identifiziert werden, deren zugrunde liegender Ausfuhrwert und potenzielle Zolleinsparungen hoch sind und bei denen Leistungsverbesserungen angebracht sind (siehe auch die Studie von Nilsson und Preillon aus dem Jahr 2018, abrufbar unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/june/tradoc_156931.pdf ).
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