EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.8.2018
COM(2018) 581 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2017
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2017
1.Allgemeines
Das Programm „Pericles 2020“ (im Folgenden „das Programm“) ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Es ersetzt das Programm „Pericles“, das 2001 eingerichtet und von 2002 bis 2013 durchgeführt wurde. Pericles 2020 wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 eingerichtet. Mit der Verordnung (EU) 2015/768 des Rates vom 11. Mai 2015 wurde der Anwendungsbereich des Programms auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgeweitet. Die Laufzeit des Programms wurde in der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt. Nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms vorzulegen. Mit diesem Jahresbericht kommt die Kommission ihrer Verpflichtung für das Jahr 2017 nach.
2.Jahresarbeitsprogramm 2017
a.Durchführung des Jahresarbeitsprogramms im Jahr 2017
Die jährlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Programms 2017 beliefen sich auf 1 047 500 EUR und wurden aus der Haushaltslinie 01 02 04 00 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2017 finanziert. Im Jahr 2017 wurde ein Gesamtbetrag von 1 047 477,62 EUR gebunden. Die Durchführung des Programms erfolgt über kofinanzierte Maßnahmen (Finanzhilfen) der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie durch unmittelbar von der Kommission durchgeführte Maßnahmen („Maßnahmen der Kommission“).
Bei der Durchführung des Programms wurde dem Engagement der Mitgliedstaaten und der Kommission für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung Rechnung getragen. Dank der Beratungen über die Mehrjahresstrategie in den Sitzungen der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (Euro Counterfeiting Experts Group, ECEG) konnten 99,99 % der gesamten Mittelausstattung für das Jahr 2017 gebunden werden. Aufgrund der Art und der Zahl der im Jahr 2017 eingegangenen Finanzhilfeanträge mussten 152 000 EUR von „Maßnahmen der Kommission“ auf Finanzhilfen übertragen werden. Im Jahr 2017 wurden im Rahmen des Programms 13 Projekte finanziert. Insgesamt wurden zehn von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beantragte Finanzhilfen bewilligt (gegenüber neun im Jahr 2016). Zudem wurden drei Maßnahmen der Kommission finanziert (gegenüber vier im Vorjahr). Vier Maßnahmen wurden im Jahr 2017 umgesetzt, neun Maßnahmen werden 2018 oder in den darauffolgenden Jahren durchgeführt.
Abbildungen I und II: Art der finanzierten Maßnahmen und Zahl der Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (Maßnahmen mit Mittelbindung im Jahr 2017, siehe Anhang I)
Im Jahr 2017 stammten die Antragsteller im Rahmen des Programms aus sechs Mitgliedstaaten: Italien, Spanien, Rumänien, Kroatien, Portugal und Österreich. Zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass die am stärksten von Eurofälschungen betroffenen Länder häufiger auf die Mittel des Pericles-Programms zurückgreifen. Hinzu kommt, dass Portugal, Österreich und Rumänien erstmals Anträge im Rahmen des Programms gestellt haben.
Bei den Maßnahmen, für die im Jahr 2017 Mittel gebunden wurden, handelt es sich um sechs Seminare bzw. Konferenzen, zwei fachliche Schulungen, vier Personalaustauschmaßnahmen und eine Anschaffung von Ausrüstung. Die Maßnahmen finden unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU statt. Der regionale Ansatz des Programms wurde seit dem Programmbeginn verstärkt, indem Maßnahmen auch in besonders sensiblen Weltregionen durchgeführt wurden. Geografische Programmschwerpunkte sind Lateinamerika (drei von Spanien organisierte Maßnahmen und eine Maßnahme der Kommission) sowie Südosteuropa (jeweils eine von Italien, Rumänien und Kroatien durchgeführte Maßnahme).
Die Abbildungen III und IV bieten eine Übersicht über die Herkunft und den beruflichen Hintergrund der Programmteilnehmer:
Abbildungen III und IV: Herkunft und beruflicher Hintergrund der Teilnehmer (Maßnahmen mit Mittelbindung im Jahr 2017, siehe Anhang I)
An den Maßnahmen, für die im Jahr 2017 Mittel gebunden wurden, nehmen etwa 756 Fachleute teil.
Die Teilnehmer kommen aus 57 Ländern und mehrheitlich (zu 73 %) aus Europa: 36 % kommen aus Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, 17 % aus europäischen Drittländern und 20 % aus Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. 16 % der Teilnehmer kommen aus Lateinamerika. Das ist deutlich weniger als noch im Vorjahr.
3 % der Teilnehmer kommen aus dem Nahen Osten und aus Nordafrika sowie 1 % aus Asien.
Was den beruflichen Hintergrund der Teilnehmer betrifft, so machen Polizeikräfte 42 % aus. Dieser hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass die Polizeibehörden eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Eurofälschung spielen und Polizeibedienstete sowohl Ermittlungsaufgaben als auch technische Aufgaben wahrnehmen.
Auch 2017 hat sich der positive Trend der letzten Jahre hinsichtlich einer zunehmenden Differenzierung und Diversifizierung des beruflichen Hintergrunds der Teilnehmer bestätigt. So stellten im Jahr 2017 zum zweiten Mal in Folge die Polizeibehörden nicht die absolute Mehrheit der Teilnehmer. Der Anteil der anderen Teilnehmerkategorien beträgt insgesamt 58 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr, als noch 63 % auf diese Kategorien entfielen, leicht rückläufig. Die Teilnahme von Mitarbeitern von Zentralbanken ist mit 24 % indes nahezu unverändert hoch
, und auch die Teilnahme von Bediensteten von Justizbehörden (8 %) ist nach wie vor hoch.
Besonders hervorzuheben ist die hohe Teilnahmequote von Mitarbeitern von Münzprägeanstalten (4 %), Zollbehörden (4 %), Finanzministerien (3 %) und Finanzinstituten (3 %), sodass hinsichtlich des beruflichen Hintergrunds der Teilnehmer die gesamte Bandbreite vertreten ist. Nicht zuletzt haben durch die von der Kommission durchgeführte erste Sitzung der „Plattform 1210“ bereits im zweiten Jahr in Folge zahlreiche Vertreter aus der Münzsortiergerätebranche teilgenommen (4 %). Das zeigt, dass der private Sektor ein wichtiger Akteur bei der Bekämpfung der Geldfälschung ist.
Die Programmmaßnahmen werden mithin dem in der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 geforderten fach- und länderübergreifenden Ansatz gerecht.
b.Übersicht über die im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2017 durchgeführten Maßnahmen
Eine umfassende Übersicht über die im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2017 durchgeführten Pericles-Maßnahmen findet sich in Anhang I. Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
Internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene
Dank des Programms ist es gelungen, die intensive internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene im Jahr 2017 fortzuführen und weiter zu stärken:
·Im Rahmen von vier Maßnahmen in Lateinamerika kamen bzw. kommen Fachleute aus einer Vielzahl lateinamerikanischer Länder zusammen, etwa aus Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, der Dominikanischen Republik und Uruguay.
·Vier Maßnahmen wurden bzw. werden in Südosteuropa durchgeführt, wodurch die enge Zusammenarbeit in dieser Region aufrechterhalten wird.
Internet/Darknet
Mehrere Maßnahmen, für die im Jahr 2017 Mittel gebunden wurden, zielten darauf ab, der Bedrohung, die das Internet bzw. das Darknet im Kampf gegen Geldfälschung darstellt, entgegenzuwirken. Im Mittelpunkt standen dabei die Wirksamkeit von Ermittlungstechniken und die Notwendigkeit einer koordinierten Reaktion auf diese Bedrohung:
·Unter dem Motto „ICIT – Darknet Investigation – Protection of the Euro“ findet im Oktober 2018 in Wien eine vom österreichischen Bundesministerium für Inneres (BMI) organisierte, kofinanzierte Konferenz zu Ermittlungen im Darknet zum Schutz des Euro statt.
·Darüber hinaus wurde dieses Thema auf der vom UCAMP ausgerichteten Konferenz mit dem Titel „Eine Gemeinschaftsstrategie zum Schutz des Euro im Mittelmeerraum“, auf der Konferenz des BIBE mit dem Titel „Curso de Formación sobre Falsificación de Moneda para Expertos de Paises Iberoamericanos“ und auf der dritten Konferenz der kroatischen Nationalbank „Balkan-Netzwerk zum Schutz des Euro“ behandelt.
Workshop „Pericles 2020 – Antragstellung in der Praxis“
Im März 2018 veranstaltete die Kommission im Rahmen einer von der Kommission durchgeführten Maßnahme den Workshop „Pericles 2020 – Antragstellung in der Praxis“. Damit reagierte sie auf diesbezügliche Ersuchen mehrerer nationaler zuständiger Behörden in den Sitzungen der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (ECEG) sowie auf die im Halbzeitbewertungsbericht über das Aktionsprogrammausgesprochene Empfehlung, eine höhere Teilnahme der zuständigen nationalen Behörden anzustreben. Der Workshop richtete sich an für die Vorbereitung von Finanzhilfeanträgen zuständige Sachbearbeiter, um diesen das Antragstellungsverfahren, die Finanzbestimmungen sowie sämtliche Begleitunterlagen Schritt für Schritt zu erklären.
Neue Anträge von zuständigen nationalen Behörden
Anhand der Mittelbindung für das Jahr 2017 lässt sich ferner erkennen, dass die Bandbreite an zuständigen nationalen Behörden, die Pericles-Mittel beantragen, weiter zunimmt. So haben erstmals die rumänische Polizei, die österreichische Polizei und die portugiesische Polizei Mittel aus dem Pericles-Programm beantragt. Dies steht im Einklang mit der im Halbzeitbewertungsbericht über das Aktionsprogramm ausgesprochenen Empfehlung, eine höhere Teilnahme der zuständigen nationalen Behörden anzustreben.
3.Durchführung von Maßnahmen im Jahr 2017, für die in früheren Programmbudgets Mittelbindungen vorgenommen worden waren
Im Jahr 2017 wurden zehn Maßnahmen umgesetzt, für die in früheren Programmbudgets Mittel gebunden worden waren.
Von diesen Maßnahmen stammten sechs von zuständigen nationalen Behörden, namentlich Frankreich, Spanien, Deutschland, Kroatien und Italien, während vier Projekte von der Kommission in die Wege geleitet wurden. Bei den Maßnahmen handelte es sich um vier Seminare, zwei fachliche Schulungen, eine Anschaffung von Ausrüstung und eine Studie. Geografische Schwerpunkte waren Südosteuropa, China und Lateinamerika, thematische Schwerpunkte waren das Darknet und die Echtheitsprüfung von Euro-Münzen.
Nennenswert ist hier das Seminar der EU-China-Plattform zum Schutz gegen Geldfälschung, das im November 2017 in Brüssel stattfand. An diesem Seminar nahmen Vertreter der mit der Bekämpfung von Geldfälschung betrauten chinesischen Behörden, der EU-Organe sowie besonders von Eurofälschung betroffener Mitgliedstaaten teil. Die Maßnahme hat dazu geführt, dass eine Plattform der Zusammenarbeit beim Schutz gegen Geldfälschung zwischen den jeweiligen EU-Organen und den chinesischen Behörden errichtet werden konnte, und dass Themen wie der Austausch bewährter Verfahren zur Aufdeckung und Aushebung illegaler Gelddruckereien und Münzprägeanstalten, die Verbreitung von Fälschungen im Internet oder im Darknet, Kanäle zum Austausch operativer Informationen und der europäische und der chinesische Rechtsrahmen für den Schutz gegen Geldfälschungen erörtert werden konnten.
4.Schlussfolgerung und Ausblick
Das Programm „Pericles 2020“ ist nach wie vor ein wichtiges und effizientes Instrument im Kampf gegen Geldfälschung. Dies zeigt sich auch daran, dass die für 2017 verfügbaren Mittel vollständig gebunden wurden. Durch das Programm können Studien unterstützt, die Zusammenarbeit fortgesetzt und vertieft und bewährte Praktiken zwischen allen Akteuren, die an der Bekämpfung der Euro-Fälschung beteiligt sind, ausgetauscht werden.
Die Kommission übermittelt die Ergebnisse der im Rahmen des Programms unterstützten Maßnahmen laufend an die Mitglieder der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (ECEG). Im Jahr 2017 fanden drei Sitzungen der ECEG statt. Da sich das Programm ausschließlich der Prävention und Bekämpfung einer bestimmten Form der organisierten Kriminalität, nämlich der Fälschung des Euro, widmet, weist es ein hohes Maß an Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Programmen und Maßnahmen auf Ebene der Union auf. Dies gilt sowohl für das Instrument für Technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) der GD Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, das zumeist bei der Unterstützung von Beitrittsverhandlungen zum Einsatz kommt, als auch für den Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) der GD Migration und Inneres, der die Prävention und Bekämpfung von Kriminalität im Allgemeinen zum Ziel hat.
Auf der Grundlage von Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 führte zudem ein unabhängiger Auftragnehmer eine Halbzeitbewertung des Programms durch. Alle Erkenntnisse der unabhängigen Bewertung ergeben eine uneingeschränkt positive Gesamtbewertung von EU-Mehrwert, Kohärenz, Relevanz, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz des Programms. Am 6. Dezember 2017 nahm die Kommission die Mitteilung COM(2017) 741 an das Europäische Parlament und den Rat über die Ergebnisse des Halbzeitbewertungsberichts über das Aktionsprogramm an. Darin teilt sie die Auffassung, dass das Programm bis zum Ende seiner geplanten Laufzeit im Jahr 2020 fortgeführt werden sollte. Aufgrund des Mehrwerts für die EU sowie der langfristigen Auswirkungen und der Nachhaltigkeit des Programms spricht sie sich für eine Fortführung auch nach 2020 aus und teilt die in der Bewertung geäußerte Auffassung, dass das Programm nach 2020 als eigenständiges Programm fortgeführt werden sollte.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Programmdurchführung und der fortlaufenden Analyse aufkommender Gefahren, die in der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ erörtert wurden, wurden für 2018 folgende Prioritäten festgelegt:
·Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die besonders stark von der Herstellung und Verbreitung von Fälschungen betroffen sind;
·Förderung der Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittländern, in denen mutmaßlich oder nachweislich Euro-Fälschungen hergestellt werden;
·Erhaltung eines effizienten Rahmens für den Schutz des Euro in Südosteuropa;
·aktuelle Entwicklungen: technische Entwicklungen bei den Münzsortiergeräten (CPM), der Verbreitung von Fälschungen und hochwertigen Komponenten im Internet und zur Verbesserung der Sicherheitsmerkmale der Euro-Münzen.