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Document 52018DC0581

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2017

COM/2018/581 final

Brüssel, den 13.8.2018

COM(2018) 581 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2017


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2017

1.Allgemeines

Das Programm „Pericles 2020“ (im Folgenden „das Programm“) ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Es ersetzt das Programm „Pericles“, das 2001 eingerichtet und von 2002 bis 2013 durchgeführt wurde. Pericles 2020 wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 1 eingerichtet. Mit der Verordnung (EU) 2015/768 des Rates vom 11. Mai 2015 2 wurde der Anwendungsbereich des Programms auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgeweitet. Die Laufzeit des Programms wurde in der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt. Nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms vorzulegen. Mit diesem Jahresbericht kommt die Kommission ihrer Verpflichtung für das Jahr 2017 nach.

2.Jahresarbeitsprogramm 2017

a.Durchführung des Jahresarbeitsprogramms im Jahr 2017

Die jährlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Programms 2017 beliefen sich auf 1 047 500 EUR und wurden aus der Haushaltslinie 01 02 04 00 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2017 finanziert. Im Jahr 2017 wurde ein Gesamtbetrag von 1 047 477,62 EUR gebunden. Die Durchführung des Programms erfolgt über kofinanzierte Maßnahmen (Finanzhilfen) der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie durch unmittelbar von der Kommission durchgeführte Maßnahmen („Maßnahmen der Kommission“).

Bei der Durchführung des Programms wurde dem Engagement der Mitgliedstaaten und der Kommission für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung Rechnung getragen. Dank der Beratungen über die Mehrjahresstrategie in den Sitzungen der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (Euro Counterfeiting Experts Group, ECEG) konnten 99,99 % der gesamten Mittelausstattung für das Jahr 2017 gebunden werden. Aufgrund der Art und der Zahl der im Jahr 2017 eingegangenen Finanzhilfeanträge mussten 152 000 EUR von „Maßnahmen der Kommission“ auf Finanzhilfen übertragen werden. Im Jahr 2017 wurden im Rahmen des Programms 13 Projekte finanziert. 3 Insgesamt wurden zehn von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beantragte Finanzhilfen bewilligt (gegenüber neun im Jahr 2016). Zudem wurden drei Maßnahmen der Kommission finanziert (gegenüber vier im Vorjahr). Vier Maßnahmen wurden im Jahr 2017 umgesetzt, neun Maßnahmen werden 2018 oder in den darauffolgenden Jahren durchgeführt.

Abbildungen I und II: Art der finanzierten Maßnahmen und Zahl der Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (Maßnahmen mit Mittelbindung im Jahr 2017, siehe Anhang I) 4

 

Im Jahr 2017 stammten die Antragsteller im Rahmen des Programms aus sechs Mitgliedstaaten: Italien, Spanien, Rumänien, Kroatien, Portugal und Österreich. Zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass die am stärksten von Eurofälschungen betroffenen Länder häufiger auf die Mittel des Pericles-Programms zurückgreifen. Hinzu kommt, dass Portugal, Österreich und Rumänien erstmals Anträge im Rahmen des Programms gestellt haben.

Bei den Maßnahmen, für die im Jahr 2017 Mittel gebunden wurden, handelt es sich um sechs Seminare bzw. Konferenzen, zwei fachliche Schulungen, vier Personalaustauschmaßnahmen und eine Anschaffung von Ausrüstung. Die Maßnahmen 5 finden unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU statt. Der regionale Ansatz des Programms wurde seit dem Programmbeginn verstärkt, indem Maßnahmen auch in besonders sensiblen Weltregionen durchgeführt wurden. Geografische Programmschwerpunkte sind Lateinamerika (drei von Spanien organisierte Maßnahmen und eine Maßnahme der Kommission) sowie Südosteuropa (jeweils eine von Italien, Rumänien und Kroatien durchgeführte Maßnahme).

Die Abbildungen III und IV bieten eine Übersicht über die Herkunft und den beruflichen Hintergrund der Programmteilnehmer:

Abbildungen III und IV: Herkunft und beruflicher Hintergrund der Teilnehmer 6 (Maßnahmen mit Mittelbindung im Jahr 2017, siehe Anhang I) 7

An den Maßnahmen, für die im Jahr 2017 Mittel gebunden wurden, nehmen etwa 756 Fachleute teil.

Die Teilnehmer kommen aus 57 Ländern und mehrheitlich (zu 73 %) aus Europa: 36 % kommen aus Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, 17 % aus europäischen Drittländern und 20 % aus Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. 16 % der Teilnehmer kommen aus Lateinamerika. Das ist deutlich weniger als noch im Vorjahr. 8 3 % der Teilnehmer kommen aus dem Nahen Osten und aus Nordafrika sowie 1 % aus Asien.

Was den beruflichen Hintergrund der Teilnehmer betrifft, so machen Polizeikräfte 42 % aus. Dieser hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass die Polizeibehörden eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Eurofälschung spielen und Polizeibedienstete sowohl Ermittlungsaufgaben als auch technische Aufgaben wahrnehmen.

Auch 2017 hat sich der positive Trend der letzten Jahre hinsichtlich einer zunehmenden Differenzierung und Diversifizierung des beruflichen Hintergrunds der Teilnehmer bestätigt. So stellten im Jahr 2017 zum zweiten Mal in Folge die Polizeibehörden nicht die absolute Mehrheit der Teilnehmer. Der Anteil der anderen Teilnehmerkategorien beträgt insgesamt 58 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr, als noch 63 % auf diese Kategorien entfielen, leicht rückläufig. Die Teilnahme von Mitarbeitern von Zentralbanken ist mit 24 % indes nahezu unverändert hoch 9 , und auch die Teilnahme von Bediensteten von Justizbehörden (8 %) ist nach wie vor hoch. 10 Besonders hervorzuheben ist die hohe Teilnahmequote von Mitarbeitern von Münzprägeanstalten (4 %), Zollbehörden (4 %), Finanzministerien (3 %) und Finanzinstituten (3 %), sodass hinsichtlich des beruflichen Hintergrunds der Teilnehmer die gesamte Bandbreite vertreten ist. Nicht zuletzt haben durch die von der Kommission durchgeführte erste Sitzung der „Plattform 1210“ bereits im zweiten Jahr in Folge zahlreiche Vertreter aus der Münzsortiergerätebranche teilgenommen (4 %). Das zeigt, dass der private Sektor ein wichtiger Akteur bei der Bekämpfung der Geldfälschung ist.

Die Programmmaßnahmen werden mithin dem in der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 geforderten fach- und länderübergreifenden Ansatz gerecht.

b.Übersicht über die im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2017 durchgeführten Maßnahmen

Eine umfassende Übersicht über die im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2017 durchgeführten Pericles-Maßnahmen findet sich in Anhang I. Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:

Internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene

Dank des Programms ist es gelungen, die intensive internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene im Jahr 2017 fortzuführen und weiter zu stärken:

·Im Rahmen von vier Maßnahmen in Lateinamerika kamen bzw. kommen Fachleute aus einer Vielzahl lateinamerikanischer Länder zusammen, etwa aus Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, der Dominikanischen Republik und Uruguay.

·Vier Maßnahmen wurden bzw. werden in Südosteuropa durchgeführt, wodurch die enge Zusammenarbeit in dieser Region aufrechterhalten wird.

Internet/Darknet

Mehrere Maßnahmen, für die im Jahr 2017 Mittel gebunden wurden, zielten darauf ab, der Bedrohung, die das Internet bzw. das Darknet im Kampf gegen Geldfälschung darstellt, entgegenzuwirken. Im Mittelpunkt standen dabei die Wirksamkeit von Ermittlungstechniken und die Notwendigkeit einer koordinierten Reaktion auf diese Bedrohung:

·Unter dem Motto „ICIT – Darknet Investigation – Protection of the Euro“ findet im Oktober 2018 in Wien eine vom österreichischen Bundesministerium für Inneres (BMI) organisierte, kofinanzierte Konferenz zu Ermittlungen im Darknet zum Schutz des Euro statt.

·Darüber hinaus wurde dieses Thema auf der vom UCAMP 11 ausgerichteten Konferenz mit dem Titel „Eine Gemeinschaftsstrategie zum Schutz des Euro im Mittelmeerraum“, auf der Konferenz des BIBE 12 mit dem Titel „Curso de Formación sobre Falsificación de Moneda para Expertos de Paises Iberoamericanos“ und auf der dritten Konferenz der kroatischen Nationalbank „Balkan-Netzwerk zum Schutz des Euro“ behandelt.

Workshop „Pericles 2020 – Antragstellung in der Praxis“

Im März 2018 veranstaltete die Kommission im Rahmen einer von der Kommission durchgeführten Maßnahme den Workshop „Pericles 2020 – Antragstellung in der Praxis“. Damit reagierte sie auf diesbezügliche Ersuchen mehrerer nationaler zuständiger Behörden in den Sitzungen der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (ECEG) sowie auf die im Halbzeitbewertungsbericht über das Aktionsprogramm 13 ausgesprochene Empfehlung, eine höhere Teilnahme der zuständigen nationalen Behörden anzustreben. Der Workshop richtete sich an für die Vorbereitung von Finanzhilfeanträgen zuständige Sachbearbeiter, um diesen das Antragstellungsverfahren, die Finanzbestimmungen sowie sämtliche Begleitunterlagen Schritt für Schritt zu erklären.

Neue Anträge von zuständigen nationalen Behörden

Anhand der Mittelbindung für das Jahr 2017 lässt sich ferner erkennen, dass die Bandbreite an zuständigen nationalen Behörden, die Pericles-Mittel beantragen, weiter zunimmt. So haben erstmals die rumänische Polizei, die österreichische Polizei und die portugiesische Polizei Mittel aus dem Pericles-Programm beantragt. Dies steht im Einklang mit der im Halbzeitbewertungsbericht über das Aktionsprogramm ausgesprochenen Empfehlung, eine höhere Teilnahme der zuständigen nationalen Behörden anzustreben.

3.Durchführung von Maßnahmen im Jahr 2017, für die in früheren Programmbudgets Mittelbindungen vorgenommen worden waren

Im Jahr 2017 wurden zehn Maßnahmen umgesetzt, für die in früheren Programmbudgets Mittel gebunden worden waren. 14 Von diesen Maßnahmen stammten sechs von zuständigen nationalen Behörden, namentlich Frankreich, Spanien, Deutschland, Kroatien und Italien, während vier Projekte von der Kommission in die Wege geleitet wurden. Bei den Maßnahmen handelte es sich um vier Seminare, zwei fachliche Schulungen, eine Anschaffung von Ausrüstung und eine Studie. Geografische Schwerpunkte waren Südosteuropa, China und Lateinamerika, thematische Schwerpunkte waren das Darknet und die Echtheitsprüfung von Euro-Münzen.

Nennenswert ist hier das Seminar der EU-China-Plattform zum Schutz gegen Geldfälschung, das im November 2017 in Brüssel stattfand. An diesem Seminar nahmen Vertreter der mit der Bekämpfung von Geldfälschung betrauten chinesischen Behörden, der EU-Organe sowie besonders von Eurofälschung betroffener Mitgliedstaaten teil. Die Maßnahme hat dazu geführt, dass eine Plattform der Zusammenarbeit beim Schutz gegen Geldfälschung zwischen den jeweiligen EU-Organen und den chinesischen Behörden errichtet werden konnte, und dass Themen wie der Austausch bewährter Verfahren zur Aufdeckung und Aushebung illegaler Gelddruckereien und Münzprägeanstalten, die Verbreitung von Fälschungen im Internet oder im Darknet, Kanäle zum Austausch operativer Informationen und der europäische und der chinesische Rechtsrahmen für den Schutz gegen Geldfälschungen erörtert werden konnten.

4.Schlussfolgerung und Ausblick

Das Programm „Pericles 2020“ ist nach wie vor ein wichtiges und effizientes Instrument im Kampf gegen Geldfälschung. Dies zeigt sich auch daran, dass die für 2017 verfügbaren Mittel vollständig gebunden wurden. Durch das Programm können Studien unterstützt, die Zusammenarbeit fortgesetzt und vertieft und bewährte Praktiken zwischen allen Akteuren, die an der Bekämpfung der Euro-Fälschung beteiligt sind, ausgetauscht werden.

Die Kommission übermittelt die Ergebnisse der im Rahmen des Programms unterstützten Maßnahmen laufend an die Mitglieder der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (ECEG). Im Jahr 2017 fanden drei Sitzungen der ECEG statt. Da sich das Programm ausschließlich der Prävention und Bekämpfung einer bestimmten Form der organisierten Kriminalität, nämlich der Fälschung des Euro, widmet, weist es ein hohes Maß an Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Programmen und Maßnahmen auf Ebene der Union auf. Dies gilt sowohl für das Instrument für Technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) der GD Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, das zumeist bei der Unterstützung von Beitrittsverhandlungen zum Einsatz kommt, als auch für den Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) 15 der GD Migration und Inneres, der die Prävention und Bekämpfung von Kriminalität im Allgemeinen zum Ziel hat.

Auf der Grundlage von Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 führte zudem ein unabhängiger Auftragnehmer eine Halbzeitbewertung des Programms durch. Alle Erkenntnisse der unabhängigen Bewertung ergeben eine uneingeschränkt positive Gesamtbewertung von EU-Mehrwert, Kohärenz, Relevanz, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz des Programms. Am 6. Dezember 2017 nahm die Kommission die Mitteilung COM(2017) 741 an das Europäische Parlament und den Rat über die Ergebnisse des Halbzeitbewertungsberichts über das Aktionsprogramm 16 an. Darin teilt sie die Auffassung, dass das Programm bis zum Ende seiner geplanten Laufzeit im Jahr 2020 fortgeführt werden sollte. Aufgrund des Mehrwerts für die EU sowie der langfristigen Auswirkungen und der Nachhaltigkeit des Programms spricht sie sich für eine Fortführung auch nach 2020 aus und teilt die in der Bewertung geäußerte Auffassung, dass das Programm nach 2020 als eigenständiges Programm fortgeführt werden sollte. 17  

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Programmdurchführung und der fortlaufenden Analyse aufkommender Gefahren, die in der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ erörtert wurden, wurden für 2018 folgende Prioritäten festgelegt 18 :

·Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die besonders stark von der Herstellung und Verbreitung von Fälschungen betroffen sind;

·Förderung der Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittländern, in denen mutmaßlich oder nachweislich Euro-Fälschungen hergestellt werden;

·Erhaltung eines effizienten Rahmens für den Schutz des Euro in Südosteuropa;

·aktuelle Entwicklungen: technische Entwicklungen bei den Münzsortiergeräten (CPM), der Verbreitung von Fälschungen und hochwertigen Komponenten im Internet und zur Verbesserung der Sicherheitsmerkmale der Euro-Münzen.

(1)    Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) (ABl. L 103 vom 5.4.2014, S. 1). Mit dieser Verordnung wurden die Beschlüsse 2001/923/EG, 2006/75/EG und 2006/849/EG des Rates aufgehoben.
(2)  Verordnung (EU) 2015/768 des Rates vom 11. Mai 2015 zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten (ABl. L 121 vom 14.5.2015, S. 1).
(3)  Eine umfassende Übersicht über Pericles-Maßnahmen, für die im Jahr 2017 Mittelbindungen vorgenommen wurden, findet sich in Anhang I.
(4)  Die Daten beziehen sich sowohl auf im Jahr 2017 als auch auf in den Folgejahren durchgeführte Maßnahmen.
(5) Die Durchführung einiger Maßnahmen dauert im Jahr 2018 noch an.
(6) Zur Kategorie „Sonstiges“ zählen u. a. Interpol, Mitarbeiter nationaler Ministerien und Vertretungen sowie Mitarbeiter akademischer Einrichtungen.
(7)  Die Daten beziehen sich sowohl auf im Jahr 2017 als auch auf in den Folgejahren durchgeführte Maßnahmen.
(8)  2016 entfielen noch 26 % der Programmteilnehmer auf diese Gruppe (siehe COM(2017) 345 final).
(9)  Die Quote ist damit im Vergleich zum Jahr 2016, als sie noch bei 23 % lag, leicht gestiegen.
(10)  Die Quote ist damit im Vergleich zum Jahr 2016, als sie noch bei 11 % lag, leicht gesunken.
(11)  Ufficio Centrale Antifrode dei Mezzi di Pagamento.
(12)  Brigada de Investigacion del Banco de Espana.
(13)  Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2017 an den Rat und das Europäische Parlament über den Halbzeitbewertungsbericht über das Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) (COM(2017) 741 final).
(14) Eine umfassende Übersicht über Pericles-Maßnahmen, für die in früheren Budgets des Programms „Pericles 2020“ Mittelbindungen vorgenommen worden waren und die im Jahr 2017 durchgeführt wurden, findet sich in Anhang II.
(15)

   Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 93).

(16)    Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2017 an den Rat und das Europäische Parlament über den Halbzeitbewertungsbericht über das Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) (COM(2017) 741 final).
(17)  Mittlerweile hat die Kommission einen Vorschlag zur Fortführung des Programms nach 2020 vorgelegt (siehe COM(2018) 369 und COM(2018) 371).
(18)

Die Prioritäten des Programms für 2018 sind ein wesentlicher Bestandteil des Jahresarbeitsprogramms, das dem Beschluss C(2018) 470 final der Kommission vom 30. Januar 2018 zur Annahme des Arbeitsprogramms 2018 für das Programm Pericles 2020 beigefügt ist.

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Brüssel, den 13.8.2018

COM(2018) 581 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2017


Anhang I: Übersicht über die Maßnahmen mit Mittelbindung im Jahr 2017

Durchgeführt von 1

Maßnahme

Ort und Datum

Beitrag der Kommission

(gebundener Gesamtbetrag in EUR)

Seminare

Spanien

BIBE

Schulung für Falschgeld-Experten in Lateinamerika

Cartagena (Kolumbien)

28. November - 1. Dezember 2017

181 553,64 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Italien

UCAMP

Schulung zum Schutz des Euro im Mittelmeerraum; Maßnahme mit lybischen Experten

Rom (Italien)

28.-29. September 2017

28 137,64 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Italien

UCAMP

Eine Gemeinschaftsstrategie zum Schutz des Euro im Mittelmeerraum

Podgorica (Montenegro)

22.-24. November 2017

79 107,18 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Kroatien

kroatische Nationalbank

3. Konferenz: Balkan-Netzwerk zum Schutz des Euro

Dubrovnik (Kroatien), 20.-23. März 2018

77 675,15 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Kommission

ECFIN

erste Sitzung der „Plattform 1210“

Brüssel (Belgien)

15.-17. Mai 2018

134 700,00 EUR 2

Hauptziel der Maßnahme: Steigerung der Wirksamkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und der Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen

Österreich

österreichisches Bundesministerium für Inneres (BMI)

ICIT – Darknet Investigation – Protection of the Euro (Improvement – Cooperation – Investigation – Training)

Wien (Österreich)

1.-5. Oktober 2018

164 024,15 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Fachliche Schulungen

Kommission

ECFIN

Schulung zur Erkennung und Klassifizierung von Falschmünzen

Brüssel (Belgien)

12.-16. Juni 2017

68 000,00 EUR 3

Hauptziel der Maßnahme: Steigerung der Wirksamkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und der Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen

Kommission

ECFIN

Workshop 2018 „Pericles 2020 – Antragstellung in der Praxis“

Brüssel (Belgien)

11. April und 15.-17. Mai 2018

134 700,00 EUR 4

Hauptziel der Maßnahme: Unterstützung und Orientierung für potenzielle Antragsteller im Rahmen des Pericles-2020-Programms

Personalaustausch

Spanien

BIBE

Personalaustausch zwischen Experten aus Argentinien, Chile, Ecuador und Spanien

Buenos Aires (Argentinien), Santiago (Chile), Quito (Ecuador), Brüssel (Belgien) und Madrid (Spanien)

1. Januar - 31. Juli 2018

70 049,02 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Rumänien

GIRP

Personalaustausch zwischen den zuständigen, mit der Bekämpfung der Geldfälschung betrauten Polizeibehörden aus Rumänien, Ungarn, Moldau, Bulgarien, Serbien, der Ukraine, Italien, Griechenland und der Türkei

Bukarest (Rumänien), Budapest (Ungarn), Chisinau (Moldau), Sofia (Bulgarien), Belgrad (Serbien), Kiew (Ukraine), Athen (Griechenland), Neapel (Italien) und Ankara (Türkei)

1. Januar - 30. November 2018

71 573,55 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Portugal

Policia Judiciaria

Personalaustausch zwischen nationalen Analysezentren für Banknoten (NAZ) und Münzanalysezentren (MAZ) zur Bekämpfung von Geldfälschung

Lissabon (Portugal)

5. März - 22. Juni 2018

94 351,06 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Italien

CCAFM

Personalaustausch zum Thema Ermittlungstechniken gegen Geldfälschung

Rom (Italien), Podgorica (Montenegro), Athen (Griechenland), Budapest (Ungarn), Prag (Tschechische Republik), Kiew (Ukraine), Bratislava (Slowakei), Tirana (Albanien)

11. März 2018 - 29. Juni 2018

60 480,47 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Anschaffung von Ausrüstung

Spanien

BIBE

Anschaffung von Ausrüstung und Schulung von Falschgeldspezialisten zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung

Buenos Aires (Argentinien)

15.-19. Mai 2018

26 336,53 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

(1)

 Die vollständigen Bezeichnungen der Veranstalter können dem Verzeichnis der zuständigen nationalen Behörden im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates (ABl. C 264 vom 12.8.2015, S. 2) entnommen werden. 

(2)

Der gebundene Gesamtbetrag enthält die Maßnahme: Workshop 2018 „Pericles 2020 – Antragstellung in der Praxis“

(3)

Nach der letzten Zahlung von 59 489,23 EUR waren insgesamt wieder 8510,77 EUR verfügbar.

(4)

Der gebundene Gesamtbetrag enthält die Maßnahme: erste Sitzung der „Plattform 1210“.

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Brüssel, den 13.8.2018

COM(2018) 581 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2017


Anhang II: Im Jahr 2017 durchgeführte Maßnahmen im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ mit Mittelbindungen aus vorhergehenden Budgets

Durchgeführt von 1

Maßnahme

Ort und Datum

Beitrag der Kommission

(gebundener Gesamtbetrag in EUR)

Seminare

Bulgarien

bulgarische Zentralbank

Verbesserung der Kenntnisse über türkische Behörden aufseiten der nationalen Analysezentren und der zuständigen nationalen Behörden

Sofia (Bulgarien)

15.–17. März 2017

6288,30 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Italien

UCIFM

Eine neue Gefahrenlage bei der Eurofälschung - das Deep Web und Kryptowährungen

Rom (Italien)

4.-5. April 2017

69 908,67 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Kommission

ECFIN

Workshop über die Echtheitsprüfung von Euro-Münzen

Brüssel (Belgien)

16.-18. Mai 2017

130 000,00 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Steigerung der Wirksamkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und der Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen

Kommission

ECFIN

Seminar der EU-China-Plattform zum Schutz gegen Geldfälschungen

Brüssel (Belgien)

7.-9. November 2017

103 549,90 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Steigerung der Wirksamkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und der Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen

Fachliche Schulungen

Kommission

ECFIN

Praktische Schulung für Nutzer der LICO-Datenbank

Eindhoven (Niederlande)

27.-30. März 2017

90 000,00 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Steigerung der Wirksamkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und der Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen

Kommission

ECFIN

Taktische fachliche Schulung: Schutz des Euro gegen Geldfälschung

Lima (Peru)

7.-9. November 2017

141 255,18 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Personalaustausch

Spanien

BIBE

Personalaustausch zwischen Argentinien, Kolumbien, Chile, Peru, Ecuador und Spanien

Buenos Aires, Bogota, Santiago, Lima, Quito,

Brüssel, Madrid

1. Januar - 31. Juli 2017

103 747,72 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Italien

UCIFM

Personalaustausch zwischen Italien, Bosnien-Herzegowina, China, Zypern, Irland, Montenegro und Spanien

Rom, Fabriano, Sarajevo,

Peking, Nikosia, Dublin und Podgorica

20. März - 30. November 2017

38 770,00 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Studien

Frankreich

Monnaie de Paris

Nanostrukturierte photochrome Polymere mit neuen Sicherheitsmerkmalen für Euro-Münzen – zweite Studienphase

Paris (Frankreich)

September 2016 - Oktober 2017

127 673,00 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verbesserung der Sicherheitsmerkmale künftiger Euro-Münzen

Anschaffung von Ausrüstung

Italien

UCIFM

Anschaffung von Ausrüstung, die auf die Geldfälschungsbekämpfung spezialisierte Behörden beim Schutz des Euro gegen Geldfälschung verwenden sollen, und Schulung der montenegrinischen Polizei

Podgorica (Montenegro)

20.-23. März 2017

13 251,37 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

(1)

 Die vollständigen Bezeichnungen der Veranstalter können dem Verzeichnis der zuständigen nationalen Behörden im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates (ABl. C 264 vom 12.8.2015, S. 2) entnommen werden.

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