EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018DC0265

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 1-3/2018

COM/2018/265 final

Brüssel, den 27.4.2018

COM(2018) 265 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL

Frühwarnsystem Nr. 1-3/2018


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL

Frühwarnsystem Nr. 1-3/2018

Inhalt

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2018

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2018

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

5.Schlussfolgerungen

Anhang 1:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln - Stand 31. Januar 2018

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2018

Der EU-Haushaltsplan 2018 wurde am 30. November 2017 vom Europäischen Parlament angenommen. Er umfasst für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 235 Mio. EUR bzw. 43 189 Mio. EUR für Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben.

Die Differenz zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie für die allgemeine operative Unterstützung und Koordinierungsmaßnahmen.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungs- und Konformitätsabschlussbeschlüssen sowie Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet.

Nach diesen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen 1 .

Der EGFL-Haushalt 2018 umfasst

·die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen,

·die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres einzunehmenden zweckgebundenen Einnahmen,

·den Übertrag des Saldos der zweckgebundenen Einnahmen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr.

In ihrem Vorschlag für den EGFL-Haushalt 2018 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2018 Mittel in Höhe der Differenz zwischen dem geschätzten Bedarf und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2018 veranschlagte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1475,9 Mio. EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

·die zweckgebundenen Einnahmen, die voraussichtlich im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zusammenkommen und auf 865,9 Mio. EUR geschätzt werden (733,9 Mio. EUR aus Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und 132 Mio. EUR aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten);

·die mit 610 Mio. EUR angesetzten von 2017 auf 2018 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen.

Die Kommission hat diese auf 1475,9 Mio. EUR geschätzten Einnahmen folgenden Regelungen zugewiesen:

·400 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·1075,9 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelungen entspricht

·872 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·17 402 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2018 für die Zeit bis zum 31. Januar 2018 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die entkoppelten Direktzahlungen nicht berücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 531,8 Mio. EUR bzw. 34 309,1 Mio. EUR.

Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2018 auf 931,8 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 35 385 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen.

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2018

Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2017 bis 31. Januar 2018 ist im Anhang dargestellt. Er wird am Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems (EWS) gemessen.

3.1.Marktmaßnahmen

Die Inanspruchnahme der Mittel für Interventionen auf den Agrarmärkten war um 98,4 Mio. EUR höher als erwartet. Unter Berücksichtigung der zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 400 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor beläuft sich der Mehrverbrauch gegenüber dem berechneten Ausgabenprofil auf 26,7 Mio. EUR. Bei dieser Differenz handelt es sich um die Nettoauswirkung des Mehrverbrauchs für die Absatzförderung und eines unvorhergesehen langsamen Haushaltsvollzugs bei den außergewöhnlichen Maßnahmen im Geflügelsektor und beim Schulprogramm.

3.1.1.Absatzförderung (+68,7 Mio. EUR)

Die Überschreitung des Ausgabenprofils ist auf die ungewöhnlich frühzeitige Bindung der Haushaltsmittel für die sogenannten Mehrländerprogramme zurückzuführen.

3.1.2.Obst und Gemüse (+65,5 Mio. EUR)

Bei diesem scheinbaren Mehrverbrauch sind die zweckgebundenen Einnahmen für diesen Sektor nicht berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Einnahmen entspricht die Inanspruchnahme dem Ausgabenprofil: minus 6,2 Mio. EUR bzw. lediglich minus 0,7 % (vgl. Fußnote „*“ im Anhang).

3.1.3.Schulprogramm (-24,0 Mio. EUR)

Seit dem Schuljahr 2017/18 sind die bis dahin getrennten Schulobst- und Schulmilchprogramme zusammengefasst. Das Ausgabenprofil dieses Haushaltsartikels wurde anhand des Ausführungsmusters der bisherigen getrennten Schulprogramme erstellt. Das tatsächliche Ausführungsmuster des neuen Programms scheint bislang von den Mustern der bisherigen Programme abzuweichen (es ist weniger fortgeschritten).

3.1.4.Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse (-7.7 Mio. EUR) 

In den Vorjahren umfasste dieser Haushaltsartikel Ausgaben für die Bienenzucht und für Maßnahmen im Schweinefleischsektor. Im Jahr 2018 werden aus diesem Haushaltsartikel die Beihilfe für die Bienenzucht sowie außergewöhnliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Tierkrankheiten finanziert. Daher könnte das Ausführungsmuster dieses Jahr von dem Ausgabenprofil, das anhand der Ausführungsmuster der Vorjahre berechnet wurde, abweichen.

3.2.Direktzahlungen 

Bei der Inanspruchnahme der Mittel für Direktzahlungen (1146,3 Mio. EUR) wurde das Ausgabenprofil überschritten. Unter Berücksichtigung der diesem Kapitel zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1075,9 Mio. EUR ergibt sich ein Mehrverbrauch von 358,3 Mio. EUR.

3.2.1.Entkoppelte Direktzahlungen (+461,6 Mio. EUR)

Die genannte Inanspruchnahme deutet auf einen Fortschritt bei der Ausführung hin. Dies ist jedoch nur begrenzt aussagekräftig, da dieser Haushaltsartikel sowohl durch bewilligte Haushaltsmittel als auch durch zweckgebundene Einnahmen finanziert wird, wogegen die obige Zahl nur zu den Haushaltsmitteln in Beziehung gesetzt wird (Anm.: Zu den Einzelheiten vgl. Abschnitt 2).

Eine Fußnote „*“ in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch im Anhang enthält einen Vergleich von Inanspruchnahme und Ausgabenprofil mit den insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Hierbei zeigt sich, dass die Ausgaben um 326,4 Mio. EUR hinter dem Profil zurückbleiben (was lediglich minus 0,9 % entspricht).

Die Kommission prüft monatlich den Ausführungsstand in den Mitgliedstaaten und deren Ausgabenprognosen. Zum derzeitigen Zeitpunkt wird die geringe Differenz als vorübergehend betrachtet und davon ausgegangen, dass die entkoppelten Direktzahlungen bis zum Ende des Haushaltsjahres wie vorgesehen ausgeführt werden.

3.2.2.Andere Direktzahlungen (+684,7 Mio. EUR)

Die Zahlungen für die fakultative gekoppelte Stützung sind im Vergleich zum Profil auffallend hoch. Andererseits ist bei den Haushaltsmitteln für die Kleinerzeugerregelung ein Minderverbrauch festzustellen.

In beiden Fällen wird die Differenz als vorübergehend betrachtet und davon ausgegangen, dass die anderen Direktzahlungen bis zum Ende des Haushaltsjahres wie vorgesehen ausgeführt werden.

3.3.Audit der Agrarausgaben (-28,4 Mio. EUR)

Der Minderverbrauch im Haushaltskapitel 05 07 deutet darauf hin, dass zu Beginn des Haushaltsjahres ein im Vergleich zum durchschnittlichen Ausgabenprofil der Vorjahre niedrigerer Betrag für die Zahlungen aufgewendet wurde. Diese Beträge betreffen insbesondere finanzielle Berichtungen zugunsten der Mitgliedstaaten nach Konformitäts- oder Rechnungsabschlussbeschlüssen früherer Haushaltsjahre.

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis Ende Januar 2018 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 402 Mio. EUR eingezogen wurden. Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

·Die Einnahmen aus Berichtigungen im Rahmen von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 347,5 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres mit weiteren Beträgen zu rechnen ist.

·Die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 52,6 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres ebenfalls mit weiteren Beträgen zu rechnen ist.

·Letzte Einnahmen aus der Milchabgabe belaufen sich auf 1,9 Mio. EUR.

Ferner beläuft sich der Betrag der vom Haushaltsjahr 2017 auf das Haushaltsjahr 2018 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen auf 603,3 Mio. EUR und ist damit geringfügig niedriger als bei Annahme des Haushaltsplans 2018 veranschlagt.

Somit belief sich der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am 31. Januar 2018 für die Finanzierung der EGFL-Ausgaben zur Verfügung standen, auf 1005,3 Mio. EUR, wobei im Laufe des Haushaltsjahres weitere Beträge hinzukommen dürften.

5.Schlussfolgerungen

Der bis zum 31. Januar 2018 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln für 2018 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das berechnete Ausgabenprofil um 1209,9 Mio. EUR überschreiten.

Ein Betrag von 1005,3 Mio. EUR an zweckgebundenen Einnahmen steht bereits zur Verfügung, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Beträge hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel und die gegenwärtig sowie bis zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen ausreichen werden, um alle Ausgaben zu decken.

(1)

   Nach Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung und den Gesamthaushaltsplan der Union werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden.

Top

Brüssel, den 27.4.2018

COM(2018) 265 final

ANHANG

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL

Frühwarnsystem Nr. 1-3/2018


Top