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Document 52017DC0368

MITTEILUNG DER KOMMISSION über den Stand der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Konsultation zu den Fangmöglichkeiten für das Jahr 2018

COM/2017/0368 final

Brüssel, den 5.7.2017

COM(2017) 368 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION

über den Stand der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Konsultation zu den Fangmöglichkeiten für das Jahr 2018

{SWD(2017) 256 final}


1.Einführung

Diese Mitteilung gibt einen Überblick über den Stand der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Sie befasst sich mit den Fortschritten bei der Erreichung einer nachhaltigen Fischerei, insbesondere bei der Gewährleistung, dass bei der Nutzung der lebenden Meeresschätze die Populationen fischereilich genutzter Arten in einem Umfang wiederhergestellt und erhalten werden, der oberhalb des Niveaus liegt, das den höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield, MSY) ermöglicht. Dies trägt zudem dazu bei, bis zum Jahr 2020 einen guten Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer zu erreichen. 1 Weitere Themen der Mitteilung sind die Bestandslage, die Lage der EU-Fangflotte, die schrittweise Einführung der Anlandeverpflichtung und die Fortschritte bei der Dezentralisierung. 2 Darüber hinaus werden in der vorliegenden Mitteilung die Grundsätze für die Vorschläge der Kommission zu den Fangmöglichkeiten für 2018 dargelegt. Mitgliedstaaten, Beiräte, andere Akteure und die Öffentlichkeit sind aufgerufen, ihre Vorschläge zu den hier dargelegten politischen Ausrichtungen zu übermitteln.

2.Fortschritte auf dem Weg zur nachhaltigen Fischerei

In den letzten Jahren wurden bei der Umsetzung der GFP-Reform von 2013 erhebliche Fortschritte erzielt:

-Erreichung des MSY-Ziels. Laut der letzten Bewertung durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) auf der Grundlage der Daten für 2015 3 , wurden 39 von 66 bewerteten Beständen im Nordostatlantik innerhalb FMSY bewirtschaftet (d. h. 59 %, gegenüber 52 % im Vorjahr). Die mittlere fischereiliche Sterblichkeit liegt nun bei etwa 1,0. Im Jahr 2017 ist die Zahl der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC), die in Einklang mit den MSY-Gutachten festgesetzt wurden, auf 44 gestiegen, das entspricht 61 % aller Fänge im Nordostatlantik.

-Wiederauffüllung der Bestände. Von 2003 bis 2015 nahm die durchschnittliche Bestandsbiomasse im Nordostatlantik um 35 % zu.

-Bessere wirtschaftliche Gesamtleistung. Im Jahr 2014 verzeichnete die EU-Fangflotte Rekord-Nettogewinne in Höhe von 770 Mio. EUR, das entspricht einem Zuwachs um 50 % gegenüber dem Wert von 2013 (500 Mio. EUR).

-Besseres Gleichgewicht zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten. In den letzten Jahren hat sich das Gleichgewicht zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten in der gesamten EU-Flotte verbessert. Im Zeitraum 2007–2015 war die Kapazität der EU-Fangflotte rückläufig: Die Zahl der Fischereifahrzeuge sank um 6 %, die Maschinenleistung um 14 % und die Tonnage um 24 %.

-Aufstellung von Mehrjahresplänen im Einklang mit der reformierten GFP. Nach der Annahme des Ostseeplans im vergangenen Jahr schlug die Kommission Mehrjahrespläne für Grundfischbestände in der Nordsee 4 und für kleine pelagische Bestände im Adriatischen Meer 5 vor.

-Dezentralisierung der politischen Entscheidungsfindung. Die politische Entscheidungsfindung im Rahmen der GFP hat sich eindeutig auf eine stärkere Dezentralisierung ausgerichtet; dazu gehört auch, dass Mehrjahrespläne und delegierte Rechtsakte über die Regionalisierung angenommen werden.

-Verpflichtungen für das Mittelmeer und das Schwarze Meer. Wichtige politische Übereinkünfte über die Erzielung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit wurden für das Mittelmeer in Form der Ministererklärung zur Fischerei im Mittelmeer „MedFish4Ever“ 6 und für das Schwarze Meer in Form der Erklärung von Bukarest 7 geschlossen.

Trotz dieser Fortschritte sind weitere Anstrengungen erforderlich, um insbesondere das hohe Maß der Überfischung im Mittelmeer zu senken, die Zahl der einzelnen über FMSY befischten Bestände im Nordostatlantik zu verringern und die Anlandeverpflichtung umzusetzen.

2.1.Fortschritte bei der Erreichung des FMSY-Niveaus

Auf dem Weg zur Befischung der Bestände im Einklang mit FMSY 8 -Niveau wurden weitere Fortschritte erzielt. In allen Gebieten, für die TAC gelten, ging der Umfang der Befischung über FMSY-Niveau erheblich zurück. Im Jahr 2015 lag das Verhältnis zwischen Befischung und FMSY bei 99 % (gegenüber 158 % im Jahr 2003 und 129 % im Jahr 2008). Insgesamt ging die Überfischung in allen Gebieten (außer dem Mittelmeer und dem Schwarzen Meer) erheblich zurück.

Einzelheiten siehe unten.

Bei Beständen, zu denen die Küstenstaaten Konsultationen führen, wurde im Jahr 2016 die TAC für Makrele um 14 % angehoben. Die Fangmöglichkeiten von knapp über 1 Mio. Tonnen für alle beteiligten Fischereistaaten sind das Ergebnis der Anwendung der langfristigen Bewirtschaftungsstrategie, auf die sich die Beteiligten (EU, Norwegen und die Färöer) geeinigt haben. In diesem Jahr werden die Ergebnisse verglichen. Die TAC für Blauen Wittling wurde im Einklang mit FMSY-Niveau festgesetzt und stieg erheblich auf 1,3 Mio. Tonnen. Die beteiligten Küstenstaaten haben eine neue Strategie für Blauen Wittling vereinbart, die mit FMSY-Niveau im Einklang steht. Bei atlanto-skandischem Hering haben sich alle Beteiligten (im Einklang mit der seit 1999 verfolgten Strategie) auf eine Gesamtfangbeschränkung unter FMSY-Niveau geeinigt. Dadurch konnte die TAC für den Nordostatlantik deutlich auf knapp 650 000 Tonnen angehoben werden.

Die Ostsee-TAC für 2017 entsprechen dem Mehrjahresplan. 9 Die TAC für Hering und Scholle sind mit FMSY-Niveau vereinbar, bei Sprotte und Lachs liegen die TAC unter FMSY-Niveau. Die Dorschbestände in der westlichen Ostsee geben Anlass zu ernster Besorgnis, weswegen die TAC für 2017 um 56 % gekürzt wurde. Darüber hinaus wurden weitere flankierende Maßnahmen getroffen, um die Wiederauffüllung dieses Bestands zu unterstützen. Kürzungen wurden bei den TAC für Dorsch in der östlichen Ostsee (25 %) und für Lachs im Finnischen Meerbusen (20 %) im Rahmen des Vorsorgeansatzes sowie bei Hering im Golf von Riga (11 %) vorgenommen. Die TAC für Lachs im Hauptbecken entspricht dem MSY und ist in den letzten Jahren unverändert geblieben; in Verbindung mit der Verringerung nicht gemeldeter Fänge und nationalen flussspezifischen Maßnahmen hat dies dazu beigetragen, dass mehr Laicher zurückkehren.

Die Verbesserung bei den Nordseebeständen hält an; 59 % der Anlandungen stammen aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen. Im Einklang mit FMSY-Niveau wurde die TAC für Seezunge um 21 % und die TAC für Kaisergranat um 46 % angehoben. Seelachs wird unter FMSY-Niveau befischt, deshalb wird seine TAC um 53 % angehoben. Gemäß dem FMSY-Gutachten wurde die TAC für Schellfisch um 45 % gekürzt, Aufgrund einer besseren Rekrutierung in den jüngsten Jahren dürften die Bestände jedoch wachsen. Die Befischung von Kabeljau und Wittling liegt weiterhin etwas über FMSY-Niveau, ist jedoch mit dem MSY-BTrigger-Referenzpunkt vereinbar. Scholle und Seezunge werden unter FMSY-Niveau befischt.

In den nordwestlichen Gewässern wächst der nördliche Seehechtbestand weiter, und die TAC wurde im Einklang mit FMSY um 10 % angehoben. Dieser Bestand erstreckt sich nun weiter in die Nordsee. Die Heringsbestände in der Keltischen See und der Irischen See befinden sich innerhalb sicherer biologischer Grenzen, angesichts der Bestandsentwicklung wurden die TAC allerdings um 6 % bzw. 10 % gekürzt. Die TAC für Kaisergranat im Gebiet VII wurde um 9 % angehoben, mit dem höchstens Steigerungswert (68 %) für die Porcupine Bank. Die TAC für Seezunge im östlichen Ärmelkanal wurde im Einklang mit dem vom STECF gebilligten Bewirtschaftungskonzept des Fischereisektors um 16 % gesenkt; für diese Fischerei wurden weitere Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. Die TAC für den westlichen Stöckerbestand ist um 23 % zurückgegangen.

63 % der Anlandungen aus den Gewässern westlich von Schottland stammen aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen; in der Irischen See sind es 55 %. Dort bestehen nach wie vor erhebliche Probleme, da die Kabeljau- und Wittlingsbestände stark dezimiert sind. Die fischereiliche Sterblichkeit bei Kabeljau liegt deutlich über FMSY-Niveau. Wittling wird nun deutlich unter FMSY-Niveau befischt, doch ist bislang keine Bestandserholung zu erkennen.

In der Keltischen See liegen 37 % der Anlandungen in nachhaltigen Grenzen. Die Festsetzung der Fangmöglichkeiten für die gemischte Fischerei auf Kabeljau, Schellfisch und Wittling stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Die TAC für Wittling und Schellfisch wurden um 21 % bzw. 7 % angehoben, während gleichzeitig die TAC für Kabeljau um 38 % gekürzt wurde. Wittling wird unter FMSY-Niveau befischt, Schellfisch hingegen darüber, auch wenn der Bestand über dem MSY BTrigger-Referenzpunkt liegt. Der Kabeljaubestand der Keltischen See ist dezimiert und wird über FMSY-Niveau befischt. Das Problem besteht darin, dass Kabeljau in einer Reihe von gemischten Fischereien gefangen wird, bei denen eine größere Selektivität für Kabeljau auch zu geringeren Fängen der anderen Zielarten führt.

68 % der Gesamtanlandungen aus der Iberischen See und dem Golf von Biskaya stammen aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen; Die TAC für Seeteufel wurde im Einklang mit dem FMSY-Gutachten um 54 % angehoben. Seit einigen Jahren verfolgt der Fischereisektor bei Seezunge im Golf von Biskaya sein eigenes Bewirtschaftungskonzept, das der STECF als nachhaltig erachtet. Aufgrund dieser Initiative des Sektors bleibt die TAC für das Jahr 2017 unverändert. Die TAC für Flügelbutt (Golf von Biskaya und westliche Gewässer), zu dessen Bestand der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) erstmals ein FMSY-Gutachten abgegeben hat, wurde um ein Viertel gekürzt. Die TAC für den südlichen Seehechtbestand ist leicht zurückgegangen, doch wird dieser Bestand weiterhin über FMSY-Niveau befischt. Der Sardellenbestand im Golf von Biskaya wird nachhaltig befischt, und auch der Stöckerbestand im Gebiet IX befindet sich innerhalb sicherer biologischer Grenzen, sodass die TAC um 7 % angehoben wurde.

Auf die Fangmöglichkeiten für Tiefseebestände entfallen weniger als 1 % aller Anlandungen in der EU. Sie werden alle zwei Jahre festgelegt, und die TAC für die Jahre 2017 und 2018 stehen bereits fest. Die TAC für Rundnasen-Grenadier in nordwestlichen Gewässern wurden im Einklang mit FMSY-Niveau festgelegt. Für alle übrigen Bestände liegen keine ausreichenden Daten oder Bewertungen vor, angesichts der geringen Bestandsreproduktion ist bei einigen davon die Lage weiterhin problematisch.

Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer ist es aus verschiedenen Gründen nach wie vor schwierig, das FMSY-Niveau zu erreichen:

-    die Vielzahl der kleinen Fischereifahrzeuge innerhalb der Flotte, für die die Verfahren zur Kontrolle, Durchsetzung, Überwachung und Meldung der Fänge (Anlandungen und Rückwürfe) unzulänglich sind;

-    die Tatsache, dass es sich um gemischte Fischereien handelt;

-    die gemeinsame Nutzung von Beständen durch Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die es schwierig macht, die GFP-Ziele einzuhalten, und

-    die Tatsache, dass davon ausgegangen wird, dass nur wenige Fischbestände (etwa 35) jährlich bewertet werden.

Im Mittelmeer erreicht die Überfischung insgesamt das Zwei- bis Dreifache des FMSY-Niveaus 10 . Trotz der jüngsten Verbesserungen ist der Status vieler Bestände nach wie vor unbekannt. Bei Beständen wie Seehecht, Rotbarbe 11 , Schwarzer Seeteufel und Blauer Wittling beträgt die derzeitige fischereiliche Sterblichkeit bis zum Sechsfachen des FMSY-Niveaus. Die Kommission arbeitet an einer verbesserten Datenerhebung für alle betroffenen Bestände und hat den STECF um Gutachten zu neuen Beständen ersucht. 12

Einige wenige Fischbestände im Mittelmeer werden in einem Maße befischt, das mit dem Erreichen des FMSY-Niveaus vereinbar ist; die betreffenden Flotten machen Fortschritte, insbesondere bei den Anlandungen (Rosa Tiefsee-Geißelgarnele und Rotbarbe im südlichen und mittleren Tyrrhenischen Meer).

Vor diesem Hintergrund müssen die Anstrengungen intensiviert werden, damit das Ziel der GFP, bis zum Jahr 2020 alle Beständen auf FMSY-Niveau zu befischen, erreicht werden kann. Dies setzt eine Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU im Rahmen der GFCM, verstärkte Bemühungen zur Aktualisierung der nationalen Bewirtschaftungspläne im Einklang mit den Zielen der GFP und ausreichend hochgesteckte Ziele in den mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen der nächsten Generation voraus. Außerdem muss mehr getan werden, um:

-    die Zusammenarbeit zwischen Meeresbecken – zum Beispiel im Golfe du Lion – zu fördern;

-    ehrgeizige transnationale Erhaltungsmaßnahmen für stark überfischte Fischereien anzunehmen;

-    auf die Ziele und Vorsätze, die in der im März 2017 in Malta abgegebenen Ministererklärung zur Fischerei im Mittelmeer „MedFish4Ever“ in Bezug auf Datenerhebung, wissenschaftliche Bewertung, ökosystembasiertes Fischereimanagement, die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten (IUU-)Fischerei, nachhaltige Kleinfischerei und Koordinierung im Mittelmeer vereinbart wurden, aufzubauen und diese umzusetzen;

-    im Schwarzen Meer auf der Grundlage der Erklärung von Bukarest vom Oktober 2016 ernsthafte Probleme, u. a. IUU-Fischerei, in Angriff zu nehmen.

Im Rahmen der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) wurde auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Überarbeitung des Bestandsgutachten von 2014 13 für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer eine TAC für 2017 beschlossen. Ein hohes Niveau der Biomasse – möglicherweise das bislang höchste – ermöglichte es, die TAC gegenüber dem Jahr 2016 um 25 % anzuheben.

 

Im November 2016 vereinbarte die ICCAT außerdem eine Empfehlung zur Aufstellung eines mehrjährigen Wiederauffüllungsplans für Schwertfisch ab dem Jahr 2017 mit dem Ziel, mit mindestens 60 %iger Wahrscheinlichkeit bis zum Jahr 2031 BMSY-Niveau zu erreichen. In dem Plan ist für das Jahr 2017 eine TAC von 10 500 Tonnen vorgesehen. Dies ist eine bedeutsame Entwicklung, denn Schwertfisch ist einer der am stärksten überfischten Bestände im Mittelmeer.

Bei der Steinbuttfischerei im Schwarzen Meer haben sich die Vertragsparteien und die kooperierenden Nichtvertragsparteien der GFCM verpflichtet, ab dem Jahr 2018 die für den Zeitraum 2013-1015 zugewiesenen Fangmöglichkeiten nicht zu überschreiten. 14 Länder, die keine Quoten verwenden, werden die Fangmenge oder den Fischereiaufwand des Zeitraums 2013-2015 nicht überschreiten.

2.2.Entwicklungen bei der Biomasse

Sowohl der ICES als auch der STECF liefern Informationen über die Entwicklungen bei der Biomasse im Nordostatlantik; der STECF liefert darüber hinaus Informationen für das Mittelmeer. Aus der Analyse geht hervor, dass die durchschnittliche Biomasse im Nordostatlantik im Jahr 2015 um 35 % höher war als im Jahr 2003. Ein geringerer Anstieg ist bei Beständen mit schlechter Datenlage zu erkennen. Im Mittelmeer hingegen ging die durchschnittliche Biomasse im Zeitraum 2003–2014 um 20 % zurück.

Auch der Anteil der Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen steigt im Nordostatlantik. Im Jahr 2015 wurden 68 % der Bestände als innerhalb sicherer biologischer Grenzen eingestuft. Dies ist fast doppelt so viel wie der 2003 ermittelte Anteil von 35 %.

2.3.Wirtschaftsleistung der EU-Fischereiflotte

Der jüngste Jahreswirtschaftsbericht des STECF bestätigt, dass sich die Wirtschaftsleistung der EU-Fangflotte in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat. Vorläufige Daten für 2015 deuten auf einen anhaltenden Aufwärtstrend hin, und die wirtschaftlichen Prognosen für die Jahre 2016 und 2017 bleiben optimistisch. Die Bruttowertschöpfung der EU-Flotte, d. h. der Beitrag, den der fischfangende Zweig in Form von Löhnen und Bruttogewinn zur Wirtschaft leistet, belief sich im Jahr 2014 auf 3,7 Mrd. EUR. Dies ist erheblich mehr als in den Vorjahren. Auch die Durchschnittslöhne in der EU-Flotte sind in den jüngsten Jahren gestiegen, bei gleichzeitigem Rückgang der Gesamtbeschäftigung.

Insgesamt dürfte die Leistungssteigerung zurückzuführen sein auf a) höhere Einnahmen und b) rückläufige oder stabile Fangkosten. Maßgeblich für die Kosten sind die relativ niedrigen Kraftstoffpreise und ein Abwärtstrend beim Kraftstoffverbrauch und der Kraftstoffintensität, da viele Flotten in der EU nun effizienter zu arbeiten. Trotz dieses allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritts ist die Leistung je nach Region, Mitgliedstaat und Fischerei sehr unterschiedlich. Die in der Nordsee und im Nordostatlantik operierenden Flotten erbringen tendenziell eine höhere Leistung als die Flotten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Neuesten Untersuchungen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen 15 zufolge könnte die EU-Flotte ihre Wirtschaftsleistung erheblich steigern, wenn die Biomasse aller bewirtschafteten Bestände auf MSY-Niveau anstiege. Sie machen auch deutlich 16 , dass die Gewinne der EU-Flotte umso früher steigen, je eher die fischereiliche Sterblichkeit auf FMSY-Niveau zurückgeführt wird.

2.4.Dezentralisierung

Die neue GFP fördert die Dezentralisierung der Fischereibewirtschaftung in Form von regionalen Mehrjahresplänen und durch Regionalisierung geprägte delegierte Rechtsakte.

2.4.1.Mehrjahrespläne

Mehrjahrespläne sind eines der wichtigsten Instrumente zur Verwirklichung der Ziele der neuen GFP. Sie müssen die Zielsetzung einer Befischung auf MSY-Niveau und die Frist enthalten, bis zu der dieses Ziel erreicht werden soll. Zudem sollten sie Maßnahmen zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung sowie Vorkehrungen für eventuell erforderliche Abhilfemaßnahmen umfassen.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Annahme des Mehrjahresplans für die Ostsee im Jahr 2016. Die Rechtsetzungsarbeiten für Mehrjahrespläne für Grundfischbestände in der Nordsee und pelagische Arten in der Adria laufen.

Am 3. August 2016 hat die Kommission einen Mehrjahresplan für Grundfischbestände in der Nordsee vorgeschlagen. Der Vorschlag soll gewährleisten, dass die Bestände nachhaltig befischt werden, und beruht auf denselben Grundprinzipien wie der Ostseeplan.

 

Im Februar 2017 nahm die Kommission außerdem einen Vorschlag für einen Mehrjahresplan für die Bewirtschaftung kleiner pelagischer Bestände im Adriatischen Meer an. Die Sardellen- und Sardinenbestände des Adriatischen Meers wurden kontinuierlich als überfischt eingestuft, und Schätzungen zufolge befindet sich ihr Biomasseniveau auf einem historisch niedrigen Stand. Nach den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten ist die Gefahr hoch, dass die Sardellen- und Sardinenbestände zusammenbrechen, wenn nicht rasch Maßnahmen ergriffen werden. 17 Der vorgeschlagene Plan gibt für beide Bestände Zielwerte für die fischereiliche Sterblichkeit vor. Damit wird bei der Bewirtschaftung kleiner pelagischer Bestände zu einem Konzept auf Basis vorgegebener Fangmöglichkeiten übergegangen.

2.4.2.Durch Regionalisierung geprägte delegierte Rechtsakte

Die GFP führte die Regionalisierung ein, um mehrere mit delegierten Rechtsakten erlassene Maßnahmen zu gestalten, insbesondere die Erhaltungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus dem EU-Umweltrecht und aus Rückwurfplänen ergeben. Ist die Regionalisierung anwendbar, so können EU-Mitgliedstaaten mit einem direkten Bewirtschaftungsinteresse gemeinsame Empfehlungen für den Erlass von delegierten Rechtsakten der Kommission vorlegen.

Die Regionalisierung spielte eine wichtige Rolle bei der schrittweisen Einführung der Anlandeverpflichtung, bei der die gemeinsamen Empfehlungen der Mitgliedstaaten in 15 Rückwurfpläne mündeten, von denen einige bewirkt haben, dass die Anlandeverpflichtung vor Ablauf der rechtsverbindlichen Fristen eingehalten wurde. Diese Pläne enthalten die Einzelheiten der Umsetzung der Anlandeverpflichtung, einschließlich Ausnahmen, sofern wissenschaftliche Gutachten nicht dagegen sprechen.

Gemeinsame Empfehlungen zu Bestandserhaltungsmaßnahmen auf regionaler Ebene gemäß Artikel 11 der GFP-Verordnung gingen deutlich weniger ein; die Kommission hat allerdings sieben Empfehlungen in Bezug auf die Nordsee und die Ostsee erhalten. Die zentrale Botschaft der Ministererklärung für den Mittelmeerraum vom März 2017 besteht darin, dass mehr dafür getan werden muss, auch in diesem Meeresbecken Meeresschutzgebiete einzurichten.

Die Beiräte, Organisationen von Interessenträgern, die sich in einem Verhältnis von 60/40 aus Vertretern der Industrie und anderer Interessengruppen zusammensetzen, haben bei der Regionalisierung eine zentrale Rolle gespielt. Ihre Aufgabe ist es, der Kommission und den Mitgliedstaaten Empfehlungen und Informationen in Bezug auf das Fischereimanagement sowie die sozioökonomischen und bestandserhaltungsrelevanten Aspekte von Fischerei und Aquakultur zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen die Beiräte zu ihren im Rahmen der Regionalisierung formulierten gemeinsamen Empfehlungen konsultieren. Insgesamt ist die Zahl der Empfehlungen von 2013 bis 2016 um mehr als ein Drittel gestiegen. Darüber hinaus sind nun drei der mit der Reform der GFP neu geschaffenen Beiräte voll funktionsfähig (Beirat für das Schwarze Meer, Beirat für die Märkte und Beirat für Aquakultur), sodass mehr Akteure in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse der EU eingebunden sind.

2.5.Die Anlandeverpflichtung

Derzeit gilt die Anlandeverpflichtung für alle Fischereien in der Ostsee und im Schwarzen Meer sowie für alle Fischereien auf pelagische und industrielle Arten in allen EU-Gewässern. Was die einzelnen Regionen anbelangt, so gilt die Anlandeverpflichtung für 82 % der TAC in der Nordsee; in den nordwestlichen Gewässern sind es 86 %, in den südwestlichen Gewässern 77 %. Was die Grundfischmenge anbelangt, für die die Anlandeverpflichtung gilt, so sind dies 28 % in der Nordsee, 46 % in den nordwestlichen Gewässern und 27 % in den südwestlichen Gewässern. Während die Umsetzung der Anlandeverpflichtung in Bezug auf die Fischereien auf Grundfischarten in den nordwestlichen Gewässer gut vorangeschritten ist, sind für die Grundfischereien in der Nordsee und in den südwestlichen Gewässern weitere konzertierte Anstrengungen notwendig.

Im Mittelmeer, wo die Anlandeverpflichtung Arten betrifft, für die Mindestreferenzgrößen zur Bestandserhaltung gelten, erfolgen derzeit 29 % der Gesamtanlandungen im Rahmen der Anlandeverpflichtung. Nach Fischereien betrachtet, beträgt dieser Anteil 82 % bei kleinen pelagischen Arten und 17 % bei Grundfischarten (einschließlich Weichtiere). Bei der Fischerei auf kleine pelagische Arten unterliegen die meisten Fänge der Anlandeverpflichtung, während weitere Anstrengungen notwendig sind, um bis 2019 diese Verpflichtung besser in den Grundfischereien zu verankern.

Im Schwarzen Meer gilt die Anlandeverpflichtung sei 2017 für alle Fänge der Arten, die einer TAC unterliegen, d. h. Sprotte und Steinbutt.

Die Kommission muss jährlich speziell über die Umsetzung der Anlandeverpflichtung Bericht erstatten. 18 Der erste Bericht 19 wurde im Jahr 2016 angenommen und befasste sich mit der Anlandeverpflichtung für pelagische Arten und für die Ostsee im Jahr 2015. Der zweite Bericht ist im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung enthalten. Er enthält die neuesten Daten der Mitgliedstaaten, Beiräte und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung im Jahr 2016, als das Rückwurfverbot auf einige Grundfischereien in der Nordsee und im Atlantik ausgedehnt wurde.

Die Mitgliedstaaten haben in ihren Berichten allgemein auf eine Reihe von Problemen verwiesen, die konzertierte Anstrengungen des Fischereisektors und der Behörden erforderlich machen. Die Kommission wird sich auch künftig bemühen, mit den Mitgliedstaaten und der Branche zu erörtern, wie die zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt werden können, um die Auswirkungen limitierender Arten abzumildern und Fragen rund um die Vermarktung von Fängen untermaßiger Fische zu lösen. Der Fischereisektor und die Mitgliedstaaten sollten auch mehr unternehmen, um bessere Daten zu Rückwürfen zu erhalten, damit die konkreten Auswirkungen der Anlandeverpflichtung bewertet werden können, und um die erforderlichen Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente einzuführen.

3.TAC-Vorschläge für 2018

Die Fangmöglichkeiten für 2018 werden im Rahmen der GFP-Ziele festgelegt und stützen sich auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten. 20 Liegt kein Gutachten vor, wendet die Kommission im Einklang mit den GFP-Zielen den Vorsorgeansatz an.

3.1.Bestände mit MSY-Bewertung

Um die Ziele der GFP zu erreichen, muss der Anteil der Bestände zunehmen, der auf FMSY-Niveau befischt wird. Wie bereits in früheren Jahren beabsichtigt die Kommission, TAC vorzuschlagen, die es ermöglichen, im nachfolgenden Jahr (also 2018, wenn im laufenden Jahr Fangmöglichkeiten vorgeschlagen werden) FMSY-Niveau zu erreichen. Dies trägt dazu bei, der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtung im Rahmen der GFP ein Stück näher zu kommen, setzt allerdings die Bereitschaft des Rates voraus, seine Beschlüsse an diesem Ansatz auszurichten. Bei Beständen, zu denen eine FMSY-Bewertung vorliegt, will die Kommission die verfügbaren Punktwerte zugrunde legen, es sei denn, es wurden Mehrjahrespläne mit FMSY-Bereichsspannen angenommen.

Für (MSY-bewertete) Bestände, die gemeinsam mit Partnern aus Drittländern bewirtschaftet werden, versucht die Kommission weiterhin, sich mit den Partnern auf diesen Ansatz zu verständigen. Bei von regionalen Fischereiorganisationen (RFO) bewirtschafteten Beständen folgt die Kommission den Verhandlungsrichtlinien des Rates für RFO, die dieselben Standards und Grundsätze wie für Bestände in der EU zugrunde legen.

3.2.Bestände, für die Mehrjahrespläne gelten

Der Mehrjahresplan für die Ostsee ist der einzige, der seit Inkrafttreten der neuen GFP angenommen wurde. Er gibt mit der Erreichung des MSY vereinbare Zielwertbereiche für die fischereiliche Sterblichkeit vor und bildet die Grundlage für die Vorschläge der TAC für 2018 in der Ostsee. Diese auf wissenschaftlichen Gutachten basierenden Wertbereiche umfassen sämtliche fischereiliche Sterblichkeitsraten, die zu einem Biomasseniveau führen, das langfristig den MSY ermöglicht,

 

Die Mehrjahrespläne, die vor Inkrafttreten der GFP-Reform im Jahr 2014 erlassen wurden und die es ermöglichen, im Jahr 2018 Fangmöglichkeiten im Einklang mit FMSY-Niveau festzusetzen, sollten angewendet werden. Für Pläne, die mit diesem Ziel nicht mehr vereinbar sind, weil sie beispielsweise ein weniger ehrgeiziges Ziel vorsehen, will die Kommission für 2018 mit FMSY-Niveau vereinbare TAC-Vorschläge annehmen.

3.3.Andere Bestände

Für Bestände ohne vollständige MSY-Bewertung werden alternative Parameter betrachtet. Die TAC-Vorschläge werden jede Änderung der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten widerspiegeln und die Erhaltung der Bestände nicht gefährden. Hier sind unterschiedliche Fälle möglich:

3.3.1.Bestände mit Daten zur Bestimmung von MSY-Näherungswerten

Diese Bestände werden anhand von Modellen für Trendprognosen bewertet, und der ICES gibt quantitative Fangempfehlungen ab. 21 Der Ansatz ist ähnlich wie bei Beständen mit vollständiger MSY-Bewertung.

3.3.2.Bestände mit erhebungsbasierten Bewertungen oder Fang-Zeitreihen

Liegt keine FMSY-Bewertung vor, stützen sich Fangbeschränkungen auf Vorschläge in wissenschaftlichen Gutachten. Die Kommission wird das ICES-Gutachten für diese Bestände heranziehen und unter Anwendung des Vorsorgeansatzes die Situation auf Einzelfallbasis prüfen.

3.3.3.Bestände mit angenommener Stabilität

Im Jahr 2013 hat der Rat beschlossen, die TAC für 26 Bestände bis 2018 unverändert zu lassen, es sei denn, biologische Gutachten machen eine Änderung erforderlich. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Bestände, die nur als Beifang oder mit geringer Quotenausschöpfung befischt werden, die von geringer wirtschaftlicher Bedeutung sind und für die nur begrenzte Informationen über den Bestandsstatus vorliegen. Die Kommission beabsichtigt, diesen Ansatz weiterzuverfolgen, es sei denn, der ICES hält eine Überprüfung für erforderlich; in diesem Fall werden Anpassungen geprüft.

3.3.4.Bestände ohne biologisches Gutachten

Liegt kein biologisches Gutachten vor, so sollten nach dem Vorsorgeprinzip geeignete TAC-Vorschläge im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der GFP-Verordnung angewendet werden. Die Kommission arbeitet eng mit dem ICES zusammen, um Instrumente zu entwickeln, mit denen die vorhandenen Lücken geschlossen werden können und die es ihr ermöglichen, Vorschläge in systematischer, vorab festgelegter und transparenter Weise zu erlassen.

3.4.TAC-Anpassungen und die Anlandeverpflichtung

Nach den GFP-Vorschriften sollten bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für Bestände, für die die Anlandeverpflichtung gilt, auf der Grundlage von biologischen Gutachten die Fänge und nicht die Anlandungen berücksichtigt werden. TAC-Anpassungen sind ein Teil des Gesamtpakets von Maßnahmen zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung. Sie dürfen nicht mit einer Gefährdung des FMSY-Ziels oder einem Anstieg der fischereilichen Sterblichkeit einhergehen.

Die Kommission prüft für das Jahr 2018 – wie bereits für 2017 – TAC-Anpassungen für Bestände, die der Anlandeverpflichtung unterliegen. Fehlen validierte Daten über Rückwürfe oder sind diese unvollständig, so will die Kommission zur Berechnung der TAC-Anpassungen auf der Grundlage von STECF-Gutachten Daten extrapolieren, wenn dies methodisch vertretbar ist.

Bei Beständen oder Fängen, für die die Anlandeverpflichtung erst im Jahr 2019 in Kraft tritt, sind 2018 keine TAC-Anpassungen erforderlich. TAC-Anpassungen für Bestände, die gemeinsam mit internationalen Partnern (Drittstaaten, RFO) bewirtschaftet werden, unterliegen Konsultationen mit diesen Partnern.

Im Anschluss an eine positive wissenschaftliche Bewertung durch den ICES 22 hat der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission beschlossen, Anfang 2017 die TAC für Kliesche und Flunder in der Nordsee zu streichen. Zahlreiche Akteure begrüßten diesen Schritt, der die Umsetzung der Anlandeverpflichtung erleichtert. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission bereit, über die künftige Streichung anderer TAC zu diskutieren, wenn dies die Bestandserhaltung nicht gefährdet und der ICES dem zustimmt.

4.Fazit

Die Kommission wird auch weiterhin die vollständige Anwendung der GFP anstreben und für das Jahr 2018 Fangmöglichkeiten vorschlagen, die mit den MSY-Zielen der GFP im Einklang stehen. Nachdem der erste Mehrjahresplan im Rahmen der GFP nun in Kraft getreten ist, ist der Rahmen für die schrittweise Einführung dieses vorrangigen Bewirtschaftungsinstruments in anderen Meeresbecken der Union vorgegeben, damit die Hauptziele der GFP einfacher erreicht werden.

Die Wirtschaftsleistung vieler Flotten verbessert sich weiterhin, und bei der besseren Abstimmung der Fangkapazität auf die Fangmöglichkeiten wurden Fortschritte erzielt. Was die Ressourcennutzung anbelangt, so ist die Erreichung des MSY-Ziels nach wie vor schwierig, insbesondere im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Die EU muss in den Bereichen, in denen nur wenig Fortschritte erzielt wurden, stärker aktiv werden. Die regionale Zusammenarbeit in enger Abstimmung mit allen betroffenen Akteuren gemäß der GFP wird dabei eine Schlüsselrolle spielen.



Zeitplan

Der vorläufige Zeitplan für die Arbeiten stellt sich gemäß nachstehender Tabelle dar.

Wann

Was

Juli – September

Öffentliche Konsultation zur Mitteilung

Mai/Juni/Oktober

Bestandsgutachten des ICES

26. September

Seminar mit den Interessenträgern über den Zustand der Bestände

Annahme der TAC-Vorschläge für die Ostsee

Oktober

Beratungen des Rates über die TAC für die Ostsee

November

Annahme der TAC-Vorschläge für Atlantik/Nordsee/Schwarzes Meer

Dezember

Beratungen des Rates über die TAC für Atlantik/Nordsee/Schwarzes Meer

(1) Richtlinie 2008/56/EG (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19).
(2) Die Jahresberichte der Kommission über die Durchführung der Anlandeverpflichtung und über das Gleichgewicht zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten gemäß Artikel 15 Absatz 14 bzw. Artikel 22 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 vom 11. Dezember 2013 (ABl. L 354 vom 28.12.2013) sind im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zur vorliegenden Mitteilung enthalten.
(3) 2017-04_STECF 17-04: Monitoring the performance of the Common Fisheries Policy, Ispra, Italien, 27.-31. März 2017.
(4) COM(2016) 493 final - 2016/0238 (COD).
(5) COM(2017) 97 final - 2017/043 (COD).
(6) https://ec.europa.eu/fisheries/sites/fisheries/files/2017-03-30-declaration-malta.pdf
(7) Die allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) veranstaltete im Oktober 2016 ein hochrangiges Treffen zur Fischereipolitik im Schwarzen Meer. Auf der Konferenz wurde die Erklärung von Bukarest angenommen, die hervorhebt, dass die fischereilichen Probleme im Schwarzen Meer nur durch gemeinsame, kooperative Konzepte der Anrainerstaaten gelöst werden können.
(8) 2017-04_STECF 17-04.
(9) Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates (ABl. L 191 vom 15.7.2016, S. 1).
(10) Einzelheiten siehe Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen.
(11) Ausgenommen Rotbarbe im südlichen und mittleren Tyrrhenischen Meer.
(12) (STECF) – Mediterranean assessments 2016-part 2 (STECF-17-06).
(13)

ICCAT-Empfehlung 14-04 zur Änderung der ICCAT-Empfehlung 13-07 zur Aufstellung eines mehrjährigen Wiederauffüllungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer, in EU-Recht umgesetzt mit der Verordnung (EU) 2016/1627 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 302/2009 des Rates (ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 1).

(14) Empfehlung GFCM/40/2016/6 über die wissenschaftliche Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der Steinbuttfischerei im Schwarzen Meer (GSA 29).
(15) The Sunken Billions Revisited: Progress and Challenges in Global Marine Fisheries, World Bank; Sustainability now or later? Estimating the benefits of pathways to maximum sustainable yield for EU Northeast Atlantic fisheries, Marine Policy 72 (2016), S. 40-47.
(16) In diesen Simulationen werden für wichtige externe Faktoren wie Umweltschwankungen oder wirtschaftliche Faktoren wie Kraftstoff konstante Werte zugrunde gelegt.
(17) GFCM-Workshop zur Bewertung der Bewirtschaftungsstrategie, Februar 2017.
(18) Artikel 15 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 in der durch die Verordnung (EU) 2015/812 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 geänderten Fassung (ABl. L 133 vom 29.5.2015).
(19) COM(2016) 396 final.
(20) Gutachten des ICES und gegebenenfalls des STECF und des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses der GFCM.
(21) Auf Grundlage eines Näherungswerts für FMSY.
(22) EU request on a combined dab and flounder TAC and potential management measures besides catch limits, ICES, 10. März 2017.
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