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Document 52017DC0419

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates übüer die strukturelle Unternehmensstatistik

COM/2017/0419 final

Brüssel, den 8.8.2017

COM(2017) 419 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates übüer die strukturelle Unternehmensstatistik


INHALTSVERZEICHNIS

1.EINLEITUNG

1.1.Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik

1.2.Inhalt der wichtigsten Datensätze

1.3.Zugänglichkeit der SUS

1.4.Veröffentlichungen der Jahre 2015 und 2016

2.WIRKSAMKEIT DER VERORDNUNG UND RELEVANZ DER DATENSÄTZE

2.1.Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Daten

2.2.Geheimhaltungsvorschriften und deren Umsetzung

2.3.Nutzen der strukturellen Unternehmensstatistik

3.GENAUIGKEIT

4.KOHÄRENZ UND VERGLEICHBARKEIT

4.1.Kohärenz

4.2.Vergleichbarkeit

5.FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER DATEN

6.ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

7.EINHALTUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE STRUKTURELLE UNTERNEHMENSSTATISTIK (SUS)

8.DIE BELASTUNG DER UNTERNEHMEN SOWIE DURCHGEFÜHRTE UND VORGESEHENE ÄNDERUNGEN IN DER SUS

8.1.Hintergrund

8.2.Durchgeführte und vorgesehene Änderungen im Bereich der SUS

9.WEITERE ENTWICKLUNGEN



1.EINLEITUNG

1.1.Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik

Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 1 über die strukturelle Unternehmensstatistik („SUS-Verordnung“) sieht Folgendes vor: „Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zu 29. April 2011 und danach mindestens alle drei Jahre einen Bericht über die gemäß dieser Verordnung erstellten Statistiken und insbesondere deren Qualität und den Aufwand für die Unternehmen.“ Der aktuelle Bericht folgt auf den Bericht vom April 2014. 2

Er vermittelt auf der Grundlage endgültiger Daten für das Bezugsjahr 2013 einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der SUS-Verordnung in den folgenden Bereichen:

·Dienstleistungen,

·Industrie,

·Handel,

·Baugewerbe,

·Dienstleistungen für Unternehmen und

·Unternehmensdemografie.

Der Bericht informiert zum einen über die Maßnahmen, die die Europäische Kommission getroffen hat, um sicherzustellen, dass den Nutzern europäische strukturelle Unternehmensstatistiken von hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden, und zum anderen über die Durchführung der SUS-Verordnung durch die Mitgliedstaaten. Außerdem gibt er Aufschluss über die Maßnahmen von Eurostat zur Erhöhung der Relevanz der strukturellen Unternehmensstatistiken und zur Verringerung der mit der Bereitstellung der statistischen Daten verbundenen Belastung der Unternehmen.

1.2.Inhalt der wichtigsten Datensätze

Strukturelle Unternehmensstatistiken (SUS) vermitteln ein detailliertes Bild von Struktur, Leistung und Hauptmerkmalen der europäischen Unternehmen insgesamt sowie der verschiedenen Wirtschaftszweige. Außerdem leisten sie einen wichtigen Beitrag zu verschiedenen anderen Bereichen, wie z. B. der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Konjunkturstatistik und Unternehmensregistern.

Grundsätzlich decken die Daten sämtliche Wirtschaftszweige bis auf die Landwirtschaft und persönliche Dienstleistungen ab. Für die folgenden Variablen werden Daten erhoben:

·„outputbezogene“ Variablen (z. B. Umsatz und Wertschöpfung),

·„inputbezogene“ Variablen zum Arbeitseinsatz (z. B. Beschäftigung und geleistete Arbeitsstunden), Einsatz von Waren und Dienstleistungen (z. B. Gesamteinkäufe) und Kapitaleinsatz (z. B. Investitionen in Sachanlagen) sowie

·unternehmensdemografische Variablen (z. B. Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen, Zahl der Unternehmensgründungen und Zahl der Unternehmensschließungen).

Außerdem werden von den genannten Daten mehrere weitere wichtige Indikatoren in Form von Quoten bestimmter monetärer Variablen oder von Pro-Kopf-Werten abgeleitet.

Alle Mitgliedstaaten übermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission 3 mehrere Datensätze, wobei die wichtigsten Datensätze die folgenden sind:

·jährliche Unternehmensstatistiken (die Merkmale werden nach Ländern in einer Untergliederung nach Klassen der NACE Rev. 2 4 (4-Steller) veröffentlicht);

·jährliche Unternehmensstatistiken nach Größenklassen (die Merkmale werden nach Ländern in einer Untergliederung nach Gruppen der NACE Rev. 2 (3-Steller) sowie nach Beschäftigungsgrößenklassen veröffentlicht);

·jährliche Regionalstatistiken (die Merkmale werden nach NUTS-2-Regionen in einer Untergliederung nach Abteilungen der NACE Rev. 2 (2-Steller) veröffentlicht und

·jährliche demografische Statistiken nach der Rechtsform oder nach Größenklassen (die Merkmale werden nach Ländern in einer Untergliederung nach Klassen der NACE Rev. 2 (4-Steller) veröffentlicht).

Die meisten Daten werden von den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) erhoben, sei es durch statistische Erhebungen, aus Unternehmensregistern oder aus verschiedenen administrativen Quellen. Um die Qualität der erstellten SUS sicherzustellen, wenden die Mitgliedstaaten je nach Datenquelle unterschiedliche statistische Methoden an, z. B. Hochrechnungen, Schätzungen auf der Grundlage von Modellen oder verschiedene Formen der Imputation.

Vor der Veröffentlichung auf der Website von Eurostat durchlaufen alle Daten, die von den Mitgliedstaaten übermittelt werden, eine Qualitätskontrolle.

1.3.Zugänglichkeit der SUS

Alle Daten, die von den Mitgliedstaaten für das Bezugsjahr 2013 übermittelt wurden, stehen zusammen mit den aggregierten Ergebnissen für die EU seit Dezember 2015 auf der Eurostat-Website zur Verfügung. Die Daten sind unter „Strukturelle Unternehmensstatistik (sbs)“ 5 zugänglich. Der Bereich der strukturellen Unternehmensstatistik ist unter „Industrie, Handel und Dienstleistungen“ oder über die Suchfunktion zu finden. 6

1.4.Veröffentlichungen der Jahre 2015 und 2016

Zusätzlich zu ihrer Verbreitung auf der Eurostat-Website sind die Ergebnisse in einer Reihe von Beiträgen im neu gestalteten Bereich „Industrie, Handel und Dienstleistungen“ von Statistics Explained 7 zu finden. Statistics Explained beruht auf der Wiki-Technologie. Hauptzweck dieses Instruments ist die Erläuterung europäischer Statistiken, indem Daten dargestellt, aufschlussreiche oder erstaunliche Faktoren aufgezeigt und alle notwendigen Hintergrundinformationen vermittelt werden.

Die SUS-Daten wurden für zahlreiche andere Veröffentlichungen herangezogen. Umfangreiche Beiträge dazu sind 2015 und 2016 im Eurostat-Jahrbuch und im Statistischen Jahrbuch der Regionen erschienen.

2.WIRKSAMKEIT DER VERORDNUNG UND RELEVANZ DER DATENSÄTZE

2.1.Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Daten

Den Tabellen 1, 2 und 3 ist zu entnehmen, dass die von den Mitgliedstaaten gelieferten Daten für alle SUS-Module im Großen und Ganzen einigermaßen vollständig sind. Die Länder sind nach ihrem Anteil an der gesamten Wertschöpfung der EU im nichtfinanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft in „große“, „mittlere“ und „kleine“ Länder eingeteilt.

Fehlende Daten lassen sich folgendermaßen erklären:

·Bei der Berechnung einiger Variablen traten Probleme auf.

·Einige Daten waren für 2013 nicht verfügbar.

·Datenquellen für Daten über „fachliche Einheiten“ (FE) fehlten.

·Daten lagen erst nach Ablauf der Übermittlungsfrist vor, oder Nullwerte wurden nicht übermittelt.

Die betroffenen Länder unternehmen fortgesetzte Anstrengungen zur Verbesserung der Bereitstellung aller verlangten Daten.

Allerdings sind SUS-Daten auf der Eurostat-Website nur begrenzt verfügbar, weil sie insbesondere für die kleinen Länder vertraulich sind.

Tabelle 1:    Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der endgültigen Daten für 2013 in den Bereichen Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe (NACE Rev. 2)

Länder 8

Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten

Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder

Große Länder

95

11

Mittlere Länder

96

15

Kleine Länder

99

19

ALLE

97

16

Die Ergebnisse für das Jahr 2013 für die 28 Mitgliedstaaten der EU und Norwegen lassen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Daten einen Anstieg um 2 % gegenüber dem vorhergehenden Bericht an das Europäische Parlament und den Rat erkennen. Dabei war die größte Verbesserung in der Kategorie der mittleren Länder zu verzeichnen.

Die Verfügbarkeit der Daten über Dienstleistungen für Unternehmen (Tabelle 2) war mit 95 % hoch. Sie nahm bei mittleren und kleinen Ländern zu, aber bei großen Ländern ab.

Die Datenverfügbarkeit für Unternehmensdemografie (Tabelle 3) ging um 3 % zurück. Eine Erhöhung war nur bei kleinen Ländern zu verzeichnen. Bei mittleren und großen Ländern war dagegen ein merklicher Rückgang festzustellen.

Tabelle 2:    Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der endgültigen Daten für 2013 über Dienstleistungen für Unternehmen (NACE Rev. 2)

Länder

Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten

Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder

Große Länder

95

0

Mittlere Länder

98

13

Kleine Länder

93

23

ALLE

95

16

Tabelle 3:    Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der endgültigen Daten für 2013 zur Unternehmensdemografie (NACE Rev. 2)

Länder

Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten

Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder

Große Länder

91

8

Mittlere Länder

84

11

Kleine Länder

99

11

ALLE

92

11

2.2.Geheimhaltungsvorschriften und deren Umsetzung

Die Tabellen in Abschnitt 2.1 veranschaulichen, inwieweit die Datenverfügbarkeit durch die Geheimhaltungsvorschriften eingeschränkt wird.

Alle Mitgliedstaaten wenden ähnliche Geheimhaltungsvorschriften an, durch die vor allem verhindert werden soll, dass Daten über ein oder mehrere spezifische Unternehmen veröffentlicht werden. In mehreren Mitgliedstaaten kam ergänzend eine „Dominanzregel“ zur Anwendung, der zufolge Daten dann nicht veröffentlicht wurden, wenn sich mehr als ein bestimmter prozentualer Anteil der Zahlen auf ein einziges Auskunft gebendes Unternehmen bezog; die von den einzelnen Mitgliedstaaten zugrunde gelegten prozentualen Anteile unterscheiden sich dabei geringfügig.

Der prozentuale Anteil der als vertraulich eingestuften Daten liegt zwischen 0 % und 36 %, wobei die Anteile bei den mittleren und kleinen Ländern aufgrund der vorstehend erwähnten Vorschriften generell höher ausfallen.

Insgesamt lagen die Vertraulichkeitsraten bei den Statistiken für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe für das Jahr 2013 um 2 Prozentpunkte unter denen des vorhergehenden Berichts. Bei den Dienstleistungen für Unternehmen lagen sie um 5 Prozentpunkte höher; dagegen gingen sie bei der Unternehmensdemografie um 1 Prozentpunkt zurück.

Eurostat erachtet den Anteil vertraulicher Daten in den Mitgliedstaaten insgesamt nach wie vor für sehr hoch; daher werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, stärkere Anstrengungen für eine zukünftige Verringerung der Menge vertraulicher Daten zu unternehmen.

Zusätzlich zu den auf Länderebene angewandten Geheimhaltungsvorschriften wurden in den zur Veröffentlichung bestimmter Statistiken auch auf EU-Ebene aggregierte Daten unterdrückt, um vertrauliche einzelstaatliche Daten zu schützen. Unter welchen Voraussetzungen EU-Gesamtwerte nicht veröffentlicht werden dürfen, ist in einer Vertraulichkeitscharta geregelt, die mit allen Mitgliedstaaten vereinbart wurde.

Entsprechend konnten für das Jahr 2013 bei den Statistiken über Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe 8 % der aggregierten EU-Daten aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden.

14,2 % der aggregierten EU-Daten zur Unternehmensdemografie waren ebenfalls aus Geheimhaltungsgründen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die nachstehende Tabelle enthält Angaben zur jeweiligen Anzahl und zum prozentualen Anteil der vertraulichen Datenfelder.

Tabelle 4:    Vertraulichkeit der wichtigsten Variablen der jährlichen Unternehmensstatistik, für die EU-Aggregate für 2013 veröffentlicht wurden, für alle Ebenen der NACE Rev. 2

SUS

Gesamtzahl der Datenfelder

Zahl der vertraulichen Datenfelder

Vertrauliche Datenfelder (in %)

Dienstleistungen

6001

488

8,1

Industrie

9030

852

9,4

Handel

2208

73

3,3

Baugewerbe

767

34

4,4

Insgesamt (Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe)

18 006

1447

8,0

Unternehmensdemografie

20 412

2900

14,2

2.3.Nutzen der strukturellen Unternehmensstatistik

Eurostat erhält den Großteil der Daten 18 Monate nach dem Bezugsjahr. Die Daten werden normalerweise innerhalb von vier Monaten nach dem Empfang validiert und veröffentlicht. Die EU-Gesamtwerte werden spätestens zwei Jahre nach dem Bezugsjahr berechnet. Lange Verzögerungen bei der Datenübermittlung von den Mitgliedstaaten an Eurostat können den Nutzen der Daten verringern. Eurostat hat nur eingeschränkten Einfluss auf die fristgerechte Übermittlung der Daten durch die Mitgliedstaaten.

Ein Indikator für den Nutzen der strukturellen Unternehmensstatistik ist die Zahl der Downloads von der Eurostat-Website. Die Angaben in der nachstehenden Tabelle beziehen sich auf den Zeitraum von Januar 2016 bis Dezember 2016, in dem die Daten für 2013 abgerufen werden konnten.

Tabelle 5:    Zahl der Downloads

SUS

Zahl der Downloads

254 241

Aggregierte Tabellen (Industrie, Baugewerbe, Handel und Dienstleistungen)

52 795

Industrie und Baugewerbe

85 920

Handel

27 179

Dienstleistungen

31 446

Regionaldaten – alle Aktivitäten

17 349

Dienstleistungen für Unternehmen

5171

Unternehmensdemografie

34 381

3.GENAUIGKEIT

Um die Genauigkeit der strukturellen Unternehmensstatistik messen zu können, schreibt die Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission 9 vor, dass alle Mitgliedstaaten Eurostat jährlich Angaben über Qualitätsindikatoren wie die Variationskoeffizienten vorlegen. Ferner müssen sie Informationen über die Methodik zur Erhebung und Verarbeitung der Daten bereitstellen. Anhand der von allen Mitgliedstaaten vorgelegten Angaben hat Eurostat eine Bewertung für 2013 durchgeführt, deren wesentliche Teile im vorliegenden Bericht enthalten sind.

Die Wahl der effizientesten und wirksamsten Methoden für die Erhebung und Verarbeitung der Daten entsprechend den nationalen Besonderheiten (z. B. Größenklasse, Wirtschaftszweig und Regionen) und den zur Verfügung stehenden administrativen Quellen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen.

Zur Bewertung der Qualität der Daten auf EU-Ebene hat Eurostat aggregierte EU-Variationskoeffizienten auf der Grundlage der einzelstaatlichen Variationskoeffizienten für sechs Merkmale und für alle Wirtschaftszweige nach der NACE Rev. 2 auf der Abschnittsebene (1-Steller) berechnet.

Tabelle 6:    Aggregierte EU-Variationskoeffizienten für Statistiken in den Bereichen Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe (in %)

2013

Prozentualer Anteil der EU-Variationskoeffizienten (in %)

Variationskoeffizient 10

Zahl der Unternehmen

Umsatz

Wertschöpfung

Personalkosten

Bruttoinvestitionen

Zahl der Beschäftigten

0,0-0,5

81

65

50

100

11

69

0,6-1,5

13

24

50

0

28

31

1,6-2,5

6

6

0

0

17

0

>2,5

0

6

0

0

44

0

Wie aus der vorstehenden Tabelle hervorgeht, liegen die aggregierten EU-Variationskoeffizienten in den meisten Fällen unter 1,5. Die einzige Ausnahme bildet die Variable „Bruttoinvestitionen“, bei der die Koeffizienten überwiegend im Bereich zwischen 0,6 und 2,5 liegen.

4.KOHÄRENZ UND VERGLEICHBARKEIT

Wie bereits erwähnt, müssen die Mitgliedstaaten für jedes Bezugsjahr einen Bericht mit Informationen über die von ihnen angewandte Methodik zur Erhebung und Verarbeitung der Daten vorlegen.

4.1.Kohärenz

Der Begriff „Kohärenz“ bezeichnet den Umfang, in dem die statistische Korrektheit die kombinierte Verwendung von Daten aus unterschiedlichen Quellen zulässt. Eurostat bemüht sich daher herauszufinden, worin die gemeinsamen Merkmale der SUS und anderer Unternehmenserhebungen bestehen und inwieweit die Daten konsistent sind.

Die SUS-Daten können zusammen mit Statistiken aus verschiedenen anderen Quellen verwendet werden, darunter Unternehmensregister, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Statistiken über Arbeitskräfte und Konjunkturstatistiken. Bei der Untersuchung der Kohärenz der strukturellen Unternehmensstatistik mit anderen verwendeten statistischen Quellen wurde eine Reihe von Unterschieden sowohl bei den Daten als auch bei den verwendeten Methodiken festgestellt. Bei der Festlegung der Methodik für jede statistische Datenquelle wird darauf geachtet, dass sie den jeweiligen Zweck bestmöglich erfüllt. Daher bestehen zwischen den Datenquellen Unterschiede hinsichtlich der Methodik.

4.2.Vergleichbarkeit

Die Vergleichbarkeit der Statistiken verschiedener Länder für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe im zeitlichen Verlauf ist erst ab dem Bezugsjahr 2005 gegeben, da einige Länder vor diesem Zeitpunkt Änderungen an der Methodik und am Erfassungsbereich vornahmen. Die Einführung der neuen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (NACE Rev. 2) im Jahr 2008 führte dazu, dass Zeitreihen nicht über dieses Jahr hinaus fortgeführt werden können.

Die Statistiken über Dienstleistungen für Unternehmen und über die Unternehmensdemografie sind ab dem Jahr 2008 vergleichbar, also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Erhebung verbindlich vorgeschrieben ist.

5.FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER DATEN

In der SUS-Verordnung sind folgende Fristen festgelegt, innerhalb derer die Daten für das Bezugsjahr von den Mitgliedstaaten zu übermitteln sind:

·10 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres für vorläufige Statistiken über Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe und

·18 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres für endgültige Daten zu allen Wirtschaftszweigen.

Für das Bezugsjahr 2013 übermittelten 18 Länder ihre vollständigen Daten fristgerecht.

6.ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

Alle strukturellen Unternehmensstatistiken sind auf der Eurostat-Website im Bereich „Industrie, Handel und Dienstleistungen“ kostenlos zugänglich, ebenso wie ausführliche Erläuterungen zur Methodik, die für die Nutzer gegebenenfalls von Belang sind. 11

Außerdem veröffentlichen die NSÄ strukturelle Unternehmensstatistiken auf nationaler Ebene. Dadurch sind die Daten für die Nutzer noch leichter zugänglich.

7.EINHALTUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE STRUKTURELLE UNTERNEHMENSSTATISTIK (SUS)

Die Einhaltung der SUS-Verordnung wird danach bewertet, ob die Daten von den Mitgliedstaaten fristgerecht und vollständig übermittelt werden und wie viele Fassungen bis zur Veröffentlichung der endgültigen Daten eingehen.

Für die Einhaltung der Verordnung ergab sich im Jahr 2013 insgesamt eine bessere Bewertung als im Vorjahr. Spezifische Umstände in einem Land können zu einer schlechteren Bewertung führen.

Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Daten übermittelten die Mitgliedstaaten im Durchschnitt 1,3 Fassungen der Daten.

Tabelle 7 enthält eine Gesamtbewertung der Einhaltung der SUS-Verordnung durch alle 28 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen.

Die Länder wurden in vier Kategorien eingeteilt, je nachdem, wie gut sie die Verordnung einhalten:

SG =    Sehr gute Einhaltung; alle verlangten Daten (mit unwesentlichen Ausnahmen) wurden fristgerecht geliefert (Ergebnis: ≥ 90 %).

G    =    Gute Einhaltung; einige wenige Elemente fehlten, oder es gab geringe Verzögerungen bei der Datenlieferung (Ergebnis: zwischen 70 % und 89 %).

T    =    Die Daten lagen teilweise vor, wichtige Teile der benötigten Informationen fehlten jedoch bzw. die Fristen wurden nicht eingehalten (Ergebnis: zwischen 10 % und 69 %).

N    =    Ein Großteil der Daten fehlte, oder es gab größere Verzögerungen bei der Datenlieferung (Ergebnis: < 10 %).    

Tabelle 7:    Gesamtbewertung der Einhaltung

Land

Gesamtbewertung

AT, BE, BG, CZ, DE, DK, ES, HR, HU, IT, LT, LV, MT, NL, NO, PT, RO, SI, SK, UK

SG

CY, EE, FI, FR, LU, PL, SE

G

EL, IE

T

-

N

Aus der Tabelle geht hervor, dass die Einhaltung für die meisten Mitgliedstaaten als „sehr gut“ oder „gut“ bewertet wurde.

Eurostat hat zweierlei Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung zu verbessern: zum einen die Berichterstattung über die Überwachung der Einhaltung und zum anderen die Bereitstellung einer Anwendung, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten eine Datenvalidierung vornehmen können.

Eurostat legt der SUS-Lenkungsgruppe einmal jährlich einen Bericht über die Einhaltung vor. In einigen Fällen wandte sich der Generaldirektor von Eurostat in Schreiben an die Leiter der NSÄ.

Eurostat hat eine Anwendung zur Datenvalidierung entwickelt, mit der die Mitgliedstaaten ihre Daten vor der Übermittlung an Eurostat hinsichtlich Richtigkeit und Vertraulichkeit überprüfen können. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten verwendet diese Validierungsanwendung, was dazu beigetragen hat, die Zahl der von den Mitgliedstaaten übermittelten Fassungen zu verringern und die Qualität der Daten zu verbessern.

Eurostat ist auch an einer Maßnahme beteiligt, mit der die vollständige Einhaltung der SUS-Verordnung hinsichtlich der korrekten Anwendung der statistischen Einheit „Unternehmen“ gemäß der Definition in der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates 12 erreicht werden soll. In dieser Verordnung heißt es: „Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und (...) über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.“ Rechtliche Einheiten, die nicht über eine hinreichende Entscheidungsbefugnis verfügen, sind in die Einheit einzubeziehen, von der sie kontrolliert werden, um so ein einziges Unternehmen zu bilden. Es wurde festgestellt, dass 23 Länder (22 EU-Mitgliedstaaten und ein EFTA-Mitgliedstaat) die Anwendung der statistischen Einheit „Unternehmen“ in der SUS nicht vollständig einhielten. Alle diese Länder haben Eurostat einen Aktionsplan für die vollständige Umsetzung der statistischen Einheit „Unternehmen“ in der SUS vorgelegt. Sie begannen die Maßnahmen für die Umsetzung im Juni 2016, und Eurostat prüft die Fortschritte alle sechs Monate.

8.DIE BELASTUNG DER UNTERNEHMEN SOWIE    
DURCHGEFÜHRTE UND
 VORGESEHENE ÄNDERUNGEN IN DER SUS

8.1.Hintergrund

Nach der SUS-Verordnung stellen die NSÄ weiterhin Basisdaten im Bereich der strukturellen Unternehmensstatistik bereit (z. B. Informationen über die Grundgesamtheit der Unternehmen, Unternehmensgründungen und schließungen und das Fortbestehen von Unternehmen sowie Umsatz, Wertschöpfung, Beschäftigung, Bruttoinvestitionen, Produktionswert und Faktoreinsatz) und machen diese den Nutzern zugänglich. Eine fortgesetzte Erstellung von SUS-Statistiken, die nicht mit anderen Bereichen der Unternehmensstatistik verknüpft sind, – gemäß dem derzeitigen separaten Ansatz, bei dem jeder Bereich unter einen anderen Rechtsrahmen fällt, – wird jedoch nicht mehr als zukunftsfähig erachtet. Dieser Ansatz ist nämlich nicht flexibel genug, um auf den neu entstehenden Nutzerbedarf zu reagieren und die Belastung der Unternehmen durch die Statistik zu verringern.

Eurostat ist sich dieser Herausforderungen bewusst und arbeitet gemeinsam mit Interessenvertretern im Europäischen Statistischen System (ESS) daran, das Verfahren für die Statistikerstellung durch eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen des Projekts für eine Rahmenverordnung zur Integration von Unternehmensstatistiken (Framework Regulation for Integrating Business Statistics – FRIBS) an wichtige Entwicklungen in der Gesellschaft und in der globalisierten Wirtschaft anzupassen. Der neue Rechtsrahmen für die Integration von Unternehmensstatistiken gilt für weiter gefasste Bereiche. Dadurch wird ein integriertes ineinandergreifendes System für die Statistikerstellung unter Nutzung unterschiedlicher Quellen geschaffen. Hinsichtlich der Effizienzsteigerung soll das Projekt unterschiedliche Probleme angehen und die folgenden Ziele erreichen:

·effizientere Statistikerstellung,

·bessere Vergleichbarkeit und Kohärenz unterschiedlicher Bereiche,

·Straffung der Datenanforderungen,

·Verringerung der Belastung der Unternehmen und

·Anpassung an einen neuen und komplexeren Nutzerbedarf.

8.2.Durchgeführte und vorgesehene Änderungen im Bereich der SUS

Die Verringerung der Belastung der Unternehmen trägt entscheidend dazu bei, dass weiterhin geeignete Bedingungen für das System der Statistikerstellung in Europa herrschen und so effizient auf die angestrebten Ziele im Bereich der Unternehmensstatistik hingearbeitet werden kann. Zu diesem Zweck arbeitet Eurostat gemeinsam mit den NSÄ fortlaufend daran, diese Belastung zu verringern und die Relevanz der Ergebnisse zu erhöhen, indem die Datenanforderungen vereinfacht werden und sichergestellt wird, dass die verfügbaren Statistiken dem Bedarf der Nutzer entsprechen.

Es fanden mehrere Beratungen mit den wichtigsten Nutzern der SUS sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kommission statt. In der Folge hat Eurostat die Anforderungen für den Bereich „Finanz- und Versicherungsleistungen“ aufgehoben und SUS-Standardvariablen für diesen Bereich eingeführt. Diese Änderung gilt für Daten, die für 2013 erhoben wurden.

Des Weiteren betrafen einige der Schritte, die von den Mitgliedstaaten eingeleitet wurden, um die Belastung der Unternehmen zu verringern, die Erhebung der Daten für die SUS. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten führt häufig Stichprobenerhebungen durch, und diese Mitgliedstaaten haben neue Strategien für die Stichprobenahme eingeführt, um sowohl den Aufwand für die Unternehmen als auch die Kosten für die NSÄ zu verringern. Außerdem nehmen einige Länder kleine Unternehmen von ihren Erhebungen aus und ziehen stattdessen administrative Datenquellen in Kombination mit Schätzungen heran. Einige Länder haben Systeme für die jährliche Online-Erhebung steuerlicher und statistischer Daten entwickelt und eingeführt. Diese Systeme, die auf moderner Informationstechnologie basieren, können dazu beitragen, die Qualität der Daten zu verbessern und gleichzeitig den Zeitaufwand für die Eingabe und Verarbeitung der Daten zu verringern. 

Hinsichtlich der für die SUS geplanten Änderungen im Rahmen des Projekts FRIBS wurden die folgenden Maßnahmen beschlossen, um die amtlichen EU-Statistiken relevanter zu gestalten. Diese können mit zusätzlichen Durchführungskosten für NSÄ und Unternehmen verbunden sein, zum Beispiel durch zusätzliche Erhebungen für einige Einheiten; diese Kosten werden jedoch durch die Vorteile einer stärker standardisierten Datenstruktur und durch Vereinfachungen bei einigen Datenanforderungen von verschiedenen Verordnungen über die Unternehmensstatistik ausgeglichen.

·Verbesserung der Abdeckung aller SUS durch Ausweitung der Tätigkeitsuntergliederung nach NACE Rev. 2 auf die folgenden Bereiche: P (Erziehung und Unterricht), Q (Gesundheits- und Sozialwesen), R (Kunst, Unterhaltung und Erholung) und S96 (Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen);

·Ausweitung der Abdeckung der Variablen „Investitionen in Maschinen und Einrichtungen“ und „Geleistete Arbeitsstunden im Dienstleistungssektor“;

·Bereitstellung vorläufiger Daten über KMU (nach Größenklasse) für zwei Schlüsselvariablen (Umsatz und Zahl der Beschäftigten) innerhalb von zehn Monaten nach dem Bezugszeitraum;

·Umstrukturierung der Datenanforderungen für den Bereich „Finanz- und Versicherungsleistungen“ durch Einführung von SUS-Standardvariablen, Löschen bereichsspezifischer Variablen und Ausweitung der Abdeckung auf alle Unterbereiche wie Finanzierungsleasing, Gewährung von Hypothekarkrediten, Gewährung von Verbraucherkrediten und ähnliche Finanzinstitutionen und Hilfstätigkeiten;

·Löschen von Daten über die Umsatzaufschlüsselung nach Produkt für den Handelsbereich;

·Löschen von Daten über Umweltschutzausgaben;

·Reduzierung der Detailtiefe (NACE, 2-Steller) bei Variablen, die speziell für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen benötigt werden.

9.WEITERE ENTWICKLUNGEN

Die SUS ist derzeit ausschließlich auf die nationale Ebene konzentriert; dabei wird das neue Umfeld, in dem sich Geschäftstätigkeiten weiterentwickeln, nicht berücksichtigt. Durch den Binnenmarkt und die Globalisierung hat sich die Art und Weise geändert, in der Unternehmen organisiert sind. Um dies zu berücksichtigen, hat Eurostat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen zur Änderung der SUS erwogen, die eine Anpassung an den sich wandelnden Nutzerbedarf ermöglichen sollen. Diese Anpassung ist für die Relevanz amtlicher Statistiken von fundamentaler Bedeutung.

Die folgenden Änderungen der aktuellen SUS-Anforderungen wurden vorgeschlagen:

·Einführung des Aspekts der Kontrolle von Unternehmen, damit die Grundgesamtheit der Unternehmen für die SUS in drei Kategorien unterteilt werden kann: unabhängige Unternehmen, inländisch kontrollierte und ausländisch kontrollierte Unternehmen.

·Einführung der Unterscheidung in der SUS, ob ein Unternehmen internationalen Handel betreibt oder nicht, damit die Grundgesamtheit der Unternehmen für die SUS in zwei weitere Unterkategorien unterteilt werden kann: im internationalen Handel tätige und nicht im internationalen Handel tätige Unternehmen. SUS-Merkmale werden zusätzlich separat angegeben.

·Angleichung der Methodik für ausländische Direktinvestitionen (ADI) und für die Statistik über Auslandsunternehmenseinheiten (Foreign Affiliates Statistics – FATS): Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen ADI und FATS, da FATS-Einheiten eine Untergruppe der ADI-Grundgesamtheit bilden. Es lässt sich argumentieren, dass ADI die dynamische Komponente von FATS sind. Die Methodik für die Erstellung von Statistiken über ADI und FATS ist derzeit jedoch nicht konsistent.

·Erbringungsarten – bessere Repräsentation von Dienstleistungen: Bei international gehandelten Dienstleistungen zeigt die Erbringungsart, wie die Dienstleistungen zwischen zwei Ländern gehandelt werden. Diese Darstellung von Dienstleistungen umfasst auch FATS und ermöglicht einen besseren Einblick in den „gesamten“ Handel mit Dienstleistungen.

·Handel mit Dienstleistungen nach Unternehmensmerkmalen (Services Trade by Enterprise Characteristics – STEC) – bessere Repräsentation von Dienstleistungen: STEC-Statistiken verbessern die Qualität der Messung der wirtschaftlichen Globalisierung auf der Grundlage von Input/Output-Tabellen und das Konzept des „Handels mit der Wertschöpfung“, da der NACE-Aspekt in Statistiken über international gehandelte Dienstleistungen einfließt. Somit sind Dienstleistungsstatistiken auch für die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen verfügbar, die mit Dienstleistungen handeln. Dienstleistungsstatistiken werden also besser in die Unternehmensstatistiken integriert. Vor diesem Hintergrund muss untersucht werden, wie Dienstleistungen zu klassifizieren sind, damit sie einerseits vollständig in die Unternehmensstatistik einbezogen werden, andererseits aber auch den Bedarf anderer Nutzer decken. Dies hängt auch mit der Frage zusammen, ob die erweiterte Klassifikation des Dienstleistungsverkehrs in der Zahlungsbilanz (Extended Balance of Payments Services Classification – EboPS) oder die Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (Classification of Products by Activity – CPA) verwendet werden sollte. Die Möglichkeit, Statistiken über den Dienstleistungshandel auf Grundlage einer Aufschlüsselung nach Größenklassen bereitzustellen (0-9, 10-49, 50-249, ≥250 Beschäftigte oder die entsprechenden Schwellenwerte für die Wertschöpfung), wird ebenfalls untersucht.

·Erstellung von Statistiken nach Unternehmensfunktion: Moderne Unternehmen sind häufig auf Grundlage des Konzepts der Unternehmensfunktionen strukturiert. Das bedeutet, dass Teile des Produktionsprozesses intern durchgeführt oder ausgelagert werden können (Insourcing bzw. Outsourcing). Wenn ein Unternehmen Outsourcing betreibt, reicht es nicht aus, seinen Wirtschaftszweig (NACE) zu kennen, da daraus möglicherweise nicht erkennbar ist, welche Art von Arbeitsplätzen verloren geht. Daher wurde in den beiden Erhebungen, die Eurostat zur internationalen Beschaffung (Sourcing) durchgeführt hat, das Konzept der Unternehmensfunktionen eingeführt. Eine Sachverständigengruppe der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen (UNSD) ist derzeit mit der Fertigstellung dieser Klassifikation befasst.

·Erstellung von Statistiken zur statistischen Einheit „Unternehmensgruppe“: Multinationale Unternehmen spielen in Zukunft eine immer wichtigere Rolle bei der Globalisierung der Wirtschaft. Die Statistik über Auslandsunternehmenseinheiten (FATS) bietet derzeit Teilinformationen über multinationale Unternehmen, da sie statistische Daten über die Tätigkeiten ausländisch kontrollierter Unternehmen erfasst. Sie erfasst und bietet jedoch keine Informationen über inländisch kontrollierte Unternehmen, die derselben Unternehmensgruppe angehören. Ebenso stellt sie keine Informationen über die jeweilige oberste kontrollierende institutionelle Einheit bereit.

Maßnahmen zur Verknüpfung von Mikrodaten können durchgeführt werden, um einige der verlangten Daten aus bestehenden Datenquellen zu erfassen. Infolgedessen sollte die Erfüllung dieser Anforderungen keine zusätzliche Belastung darstellen, obwohl die Erfüllung einiger der Anforderungen dem ESS in den kommenden Jahren ein erhebliches Engagement und Investitionen in beträchtlicher Höhe abverlangen wird.

Eurostat verpflichtet sich, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiterhin an dem Aspekt der unterschiedlichen Anwendung von Umsatzgrenzwerten bei der Eintragung von Unternehmen in Unternehmensregistern verschiedener europäischer Länder zu arbeiten. Dies wird die Vergleichbarkeit der einzelstaatlichen Daten in der Unternehmensstatistik verbessern.

Diese möglichen Änderungen werden daher weiter erörtert, um Prioritäten auf der Grundlage der jeweiligen Wertschöpfung und der Verfügbarkeit von Quellen festzulegen.

(1) Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik (Neufassung) (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 13).
(2) COM(2014) 243 final.
(3)

   Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen für die strukturelle Unternehmensstatistik bzw. die nach der Überarbeitung der statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) erforderlichen Anpassungen (ABl. L 86 vom 31.3.2009, S. 170).

(4)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung derVerordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
(5) http://ec.europa.eu/eurostat/web/structural-business-statistics/data/database
(6) http://ec.europa.eu/eurostat
(7) http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Structural_business_statistics_overview/de
(8) Um den Aufwand für die Unternehmen und die Kosten für die nationalen statistischen Stellen möglichst gering zu halten, können die Mitgliedstaaten Daten mit einer CETO-Markierung versehen (CETO = „contribution to European totals only“ – Beitrag ausschließlich zu den europäischen Gesamtwerten). Die betreffenden Daten werden von Eurostat nicht veröffentlicht; wenn sie von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene veröffentlicht werden, entfällt die CETO-Markierung. Die Verwendung der CETO-Markierung richtet sich nach dem Anteil des betreffenden Mitgliedstaats an der gesamten Wertschöpfung in der gewerblichen Wirtschaft:große Länder: DE, FR, IT, UK;mittlere Länder: BE, DK, ES, GR, IE, NL, AT, PL, PT, FI, SE, NO;kleine Länder: BG, CZ, EE, HR, CY, LV, LT, LU, HU, MT, RO, SI, SK.
(9)  Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission vom 30. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik (ABl. L 86 vom 1.4.2010, S. 1).
(10) Die Variationskoeffizienten wurden für die endgültigen Daten für 2013 der Reihen 1A, 2A, 3A und 4A (Anhänge I-IV) nach der NACE Rev. 2 auf der Abschnittsebene (1-Steller) berechnet.
(11) http://ec.europa.eu/eurostat/web/structural-business-statistics/overview
(12) Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates  
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