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Document 52016DC0500

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Beschleunigung des Übergangs Europas zu einer CO2-armen Wirtschaft Begleitende Mitteilung zu Maßnahmen im Rahmen der Rahmenstrategie für die Energieunion: Legislativvorschlag zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030, über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und Mitteilung über eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität

COM/2016/0500 final

Brüssel, den 20.7.2016

COM(2016) 500 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Beschleunigung des Übergangs Europas zu einer CO2-armen Wirtschaft

Begleitende Mitteilung zu Maßnahmen im Rahmen der Rahmenstrategie für die Energieunion: Legislativvorschlag zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030, über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und Mitteilung über eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität


1.Einleitung

Der weltweite Übergangsprozess zu einer Kreislaufwirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß hat begonnen und durch das Übereinkommen von Paris zum Klimawandel 1 und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung neue Impulse erhalten. Dieser Übergang ist notwendig, um Beschäftigungs-, Wachstums- und Investitionsmöglichkeiten für gegenwärtige und künftige Generationen von Europäern zu schaffen und gleichzeitig einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Wenn es der EU nicht gelingt, ihre Vorreiterrolle bei der Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie im Wettbewerb bei der Erschließung anderer Märkte für CO2-arme Technologien weltweit beizubehalten und zu nutzen, werden andere Regionen diese Lücke füllen. Das Modell der europäischen Wirtschaft steht vor einem Wandel. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Übergang gerecht ist und auf Solidarität beruht, sodass niemand zurückgelassen wird. Die Rahmenstrategie für die Energieunion 2 leistet hierzu einen Beitrag.

Das von der Kommission heute vorgestellte Maßnahmenpaket trägt dazu bei, dass Europa für die Zukunft gerüstet ist und wettbewerbsfähig bleibt. Es richtet sich in erster Linie an die Mitgliedstaaten, da sie bei der Entscheidung, wie die Maßnahmen zur Erreichung der vereinbarten Treibhausgasemissionsziele für 2030 3 durchzuführen sind, an vorderster Stelle stehen.

Die Mitgliedstaaten können das jedoch nicht alleine leisten. Die Mobilisierung im Vorfeld der Klimakonferenz in Paris hat gezeigt, welch wichtigen Beitrag nichtstaatliche Akteure zum Wandel leisten. Die EU erwartet ferner, dass u. a. auch Unternehmen, Landwirte, Forscher, Investoren, Bildungseinrichtungen und Sozialpartner in der EU aktiv werden, wobei die EU wiederum in der Pflicht steht, deren Handeln mit EU-weiten Maßnahmen zu unterstützen und günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie unterstützt die Initiativen von Städten, in denen 80 % der EU-Bevölkerung lebt. Städte gehören zu den dynamischsten, innovativsten Akteuren bei der Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und gehen oft über die nationalen Zielvorstellungen hinaus. Auch ländliche Gemeinschaften sind wichtig, denn ihnen fällt eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung nachhaltiger natürlicher Ressourcen und dem Schutz der Umwelt für künftige Generationen zu.

Die EU setzt alle ihre Kräfte daran, die positiven Kräfte für Klimaschutzmaßnahmen auf globaler Ebene zu erhalten. Angesichts der Gefahr eines katastrophalen Klimawandels kann sich kein Land in Sicherheit wiegen. Deswegen wurde auf höchster politischer Ebene von den Staats- und Regierungschefs der G7 die Verpflichtung eingegangen, den Übergang zu einem Energiesystem zu beschleunigen, durch das der CO2-Ausstoß der Weltwirtschaft verringert werden kann, und eine Frist für die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe zu setzen. Bis Ende 2025 sollen staatliche Beihilfen für Kohle, Gas und Öl eingestellt werden. Die Städte in der EU werden eine Schlüsselrolle spielen in einer neuen Koalition von Städten der ganzen Welt, die eine weitere Gelegenheit bieten könnte, international an der weiteren Bekämpfung des Klimawandels auf lokaler Ebene mitzuwirken. Die EU hat in ihrem Aktionsplan für Klimadiplomatie des Jahres 2016 4 herausgestellt, dass dringend auf den Zusammenhang zwischen Klimawandel sowie Fragilität und Sicherheit eingegangen werden muss.

Die EU ist durchaus in der Lage, die Herausforderung des Klimawandels in eine Chance zu verwandeln. Im Energiesektor, aber auch in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr , ist Europa weltweit bei der Entwicklung innovativer, CO2-armer Technologien und Dienstleistungen führend. Diese Führungsposition sollte sie beibehalten. Wir müssen auch künftig den Europäerinnen und Europäern die richtigen Qualifikationen für eine CO2-arme Wirtschaft vermitteln, in die Zukunft unserer Kinder investieren und der Industrie helfen, sich an wandelnde Erfordernisse anzupassen. Die EU hat ehrgeizige Maßnahmen zugesagt und wird leisten, was sie versprochen hat.

2.Leitprinzipien eines Rechtsrahmens für den Übergang zu einem geringen CO2-Ausstoß in allen Wirtschaftszweigen

Die EU ist im Oktober 2014 eine klare Verpflichtung eingegangen: Für die gesamte EU-Wirtschaft wurde zugesagt, die Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Diese Verpflichtung steht im Einklang mit einem kostenwirksamen Weg zum Erreichen der langfristigen Klimaziele der EU und bildete die Grundlage für die internationalen Verpflichtungen, die die EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zum Klimawandel eingegangen ist und die von allen Mitgliedstaaten gemeinsam erfüllt werden.

Als ersten Schritt zur Umsetzung dieser Verpflichtung legte die Kommission im Juli 2015 einen Vorschlag für die Reform des Emissionshandelssystems der EU vor, damit dieses seinen Zweck erfüllen und nach 2020 als Triebkraft für Investitionen in der Industrie und der Energiewirtschaft fungieren kann. 5 Das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat sollten alles daransetzen, diesen Vorschlag rasch anzunehmen. Das vorliegende Maßnahmenpaket geht auf die wichtigsten anderen Elemente der Wirtschaft ein, die einen Beitrag zur Klimapolitik leisten: die Bereiche Gebäude, Verkehr, Abfall, Landwirtschaft 6 sowie Landnutzung und Forstwirtschaft.

Der neue Rechtsrahmen baut auf den bisherigen Leitprinzipien für die Klimapolitik der EU auf und beruht auf den Grundsätzen Gerechtigkeit, Solidarität, Flexibilität und Umweltintegrität.

Zur Gewährleistung der Grundsätze Gerechtigkeit und Solidarität, die in dem vom Europäischen Rat vereinbarten Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verankert sind, schlägt die Kommission für 2030 nach dem Bruttoinlandsprodukt jedes Mitgliedstaats differenzierte nationale Emissionsreduktionsziele vor, um den relativen Wohlstand widerzuspiegeln. Die Zielvorgaben für einzelne reichere Mitgliedstaaten werden nach Kosteneffizienzaspekten untereinander weiter angepasst.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag ein flexibles System vor, nach dem die Mitgliedstaaten in einer Reihe von Sektoren im Laufe der Zeit Emissionen gemeinsam senken können, was gleichzeitig der unterschiedlichen Struktur der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten entspricht. Das System erlaubt den Mitgliedstaaten, mit Emissionszuteilungen zu handeln, oder Projekte zur Reduzierung von Emissionen in anderen Mitgliedstaaten zu erarbeiten. Dies wird in der gesamten EU dazu beitragen, dass Investitionen dahin fließen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, um die Wirtschaft zu modernisieren, und wo sie den höchsten Nutzen zu den niedrigsten Kosten erzielen. 7

Dies ist das erste Mal, dass Landnutzung und Forstwirtschaft in den EU-Rahmen für Klima- und Energiepolitik einbezogen werden. Die Kommission schlägt ein sorgfältig ausgewogenes Verhältnis vor zwischen mehr Anreizen für die Bindung von Kohlenstoff in Böden und Wäldern sowie für die Verringerung von Emissionen daraus und der Notwendigkeit, die Umweltintegrität des Klimarahmens der EU zu wahren, sodass Anreize bestehen, die Emissionen in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft zu senken. Deswegen wird die Flexibilität gegenüber anderen Sektoren eingeschränkt.

Die für diese Bereiche vorgeschlagene Verordnung enthält verlässlichere Anrechnungsvorschriften für Flächen, Landnutzung und Forstwirtschaft. Die Waldbewirtschaftung ist die wichtigste Quelle für Biomasse zur Energiegewinnung und für die Holzproduktion, weswegen verlässlichere Anrechnungsvorschriften für diesen Sektor eine solide Grundlage für die EU-Strategie für erneuerbare Energieträger und die weitere Entwicklung der Biowirtschaft nach 2020 schaffen.

3.Förderung günstiger Rahmenbedingungen für den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft in der EU

Es ist Sache der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens die Maßnahmen zu konzipieren, die es am ehesten ermöglichen, Gewinn aus dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu ziehen und ihre Ziele zu erreichen. Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten mit einer Reihe von Instrumenten und flankierenden Maßnahmen.

3.1.Die Strategie für die Energieunion und andere sektorspezifische Initiativen

Angesichts des hohen Anteils des Verkehrs am Emissionsausstoß in der EU schlägt die Kommission eine Strategie für emissionsarme Mobilität vor, in dem die wichtigsten Ansatzpunkte im Verkehrsbereich ermittelt werden, u. a. EU-weite Maßnahmen auf den Gebieten emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge und alternative emissionsfreie Kraftstoffe. Die Strategie unterstreicht ferner die Notwendigkeit, die Synergien zwischen den Verkehrs- und den Energiesystemen optimal auszuschöpfen.

Mit Blick auf den Gebäudesektor prüft die Kommission zur Zeit den geltenden EU-Rahmen für Energieeffizienz; sie wird im Laufe des Jahres Vorschläge unter anderem dazu unterbreiten, wie Anreize für Investitionen in die Gebäuderenovierung gegeben werden können. Darüber hinaus stellt die Kommission in diesem Jahr ein freiwilliges branchenweites Recyclingprotokoll für Bau- und Abbruchabfälle fertig. Angesichts der eher begrenzten Möglichkeiten zur Emissionsminderung in den Bereichen Landwirtschaft und Landnutzung sollten mit dem Vorschlag zur Landnutzung und Forstwirtschaft zusätzliche Anreize für die Kohlenstoffbindung bei diesen miteinander verknüpften Tätigkeiten geboten werden. Die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik bietet innerhalb ihrer beiden Säulen verschiedene Instrumente und Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes. Die Überprüfung der EU-Politik auf dem Gebiet des Einsatzes von Düngemitteln soll dazu beitragen, dass aus bergmännisch abgebautem und aus Kunstdünger weniger Emissionen freigesetzt werden. Nach der Landwirtschaft setzt die Abfallwirtschaft derzeit die höchsten Emissionen anderer Treibhausgase als Kohlendioxid frei. Die Rahmenrichtlinie über Abfälle und vor allem die Richtlinie über Abfalldeponien, für die die Kommission im vergangenen Jahr Änderungen vorgeschlagen hat, dürften zur erheblichen Verringerung der Emissionen aus Abfällen beitragen.

Die Mitgliedstaaten können die Vorteile dieser EU-weiten Maßnahmen nur dann nutzen, wenn sie diese ordnungsgemäß um- und durchsetzen.

3.2.Sektorübergreifende Instrumente und Triebkräfte

Die Priorität „Energieunion“ stellt mit all ihren Facetten den breiteren Rahmen dar, innerhalb dessen die EU die richtigen Rahmenbedingungen für eine Energiewende schaffen kann. Davon abgesehen gibt es noch eine Reihe weiterer Faktoren, die diese Wende in allen Sektoren der Wirtschaft unterstützen.

3.2.1.Kreislaufwirtschaft

Die Kreislaufwirtschaft spielt in den unter das Paket fallenden Sektoren und darüber hinaus eine Rolle. Es besteht ein direkter, konkreter Zusammenhang zwischen der Menge der verwendeten Rohstoffe, der erforderlichen Energie und den emittierten Treibhausen. Der EU ist es gelungen, den Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und steigenden Kohlendioxidemissionen zu durchbrechen; beim Rohstoffverbrauch und der Ressourceneffizienz hat sie dies allerdings noch nicht erreicht.

Deswegen legte die Kommission im vergangenen Jahr ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft 8 vor, um dieser Herausforderung zu begegnen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen leisten einen Beitrag dazu, bei den Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung den „Kreislauf zu schließen“, eine maximale Wertschöpfung zu erreichen und Rohstoffe, Produkte und Abfälle optimal zu nutzen.

3.2.2.Innovation für Wettbewerbsfähigkeit

Damit die Chancen genutzt werden können, die Innovation als wesentlicher Faktor für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft bietet, und damit jeder investierte Euro maximale Wirkung erzielt, will die Kommission im Verlauf des Jahres eine integrierte Strategie für die Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit vorlegen. Die konkreten Maßnahmen im Rahmen dieser neuen Strategie sollten direkt zur Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Ziele Europas und zur Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der EU beitragen, indem sie die Führungsrolle der EU bei umweltschonenden Technologien stärken.

Europa ist weiterhin die weltweit größte Finanzierungsquelle für energiebezogene Forschung und Entwicklung mit 3,9 Mrd. EUR im Jahr 2014, das sind 36 % der Gesamtforschungsmittel, und steht mit 40 % aller Patentanmeldungen für hochwertige Technologien zur Eindämmung des Klimawandels an erster Stelle. Gleichzeitig gibt es noch hochwertiges unerschlossenes Potenzial, namentlich bei umweltfreundlichen Energietechnologien und emissionsfreien Fahrzeugen. In anderen Bereichen, einschließlich der Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien, gerät die EU ihren Konkurrenten gegenüber allmählich in Rückstand. Noch wichtiger aber ist, dass Europa quer durch alle Technologie- und Innovationsbereiche seine Fähigkeit verbessern muss, Innovationen zur Marktreife zu bringen und mit ihnen kommerziellen Erfolg zu erzielen.

3.2.3.Mobilisierung und Aufstockung von Investitionen

Die Mobilisierung und rasche Steigerung privater Investitionen ist unabdingbar, um den Übergang zu einer emissionsarmen, klimaresilienten Wirtschaft zu fördern und der langfristigen Bindung an emissionsintensive Infrastrukturen und Anlagen entgegenzuwirken.

In der EU werden bereits durch politische Maßnahmen und strategische öffentliche Investitionen Anstrengungen unternommen, private Investitionen auf Klima- und Ressourceneffizienzziele auszurichten.

Aufgrund des EU-Emissionshandelssystems hat CO2 einen Preis. Für Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem der EU fallen, ist auch die Steuerpolitik der Mitgliedstaaten wichtig, um die richtigen Anreize zu setzen.

Die Initiative für eine Kapitalmarktunion 9 trägt der Bedeutung langfristiger, nachhaltiger Investitionen für die Erhaltung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU Rechnung und gibt Impulse für den Übergang zu einer CO2-armen, ressourceneffizienten Wirtschaft. Die jüngst aufgelegten grünen Anleihen können ebenfalls dazu beitragen, Kapitalströme in CO2-arme Technologien zu leiten.

Es gibt noch viel zu tun. Die EU wird den Binnenmarkt weiter vertiefen und daran arbeiten, Investitionshindernisse aus dem Weg zu räumen.

Die Kommission bemüht sich aktiv darum zu gewährleisten, dass die derzeitigen EU-Haushaltsmittel im Einklang mit den Klimazielen verwendet werden. Das politische Engagement sicherzustellen, dass mindestens 20 % des mehrjährigen Finanzrahmens ausdrücklich für klimabezogene Tätigkeiten bestimmt sind, trägt seine Früchte. In diesem Sinne ist die Kommission vor Kurzem der Initiative Innovationsmission beigetreten, deren Mitglieder sich verpflichtet haben, innerhalb von fünf Jahren bis 2020 ihre öffentlichen Mittel für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der sauberen Energie zu verdoppeln.

Auch die Finanzinstrumente der EU leisten einen wichtigen Beitrag zu den Klimaschutzmaßnahmen der EU, wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen deutlich macht. Der Fonds ist auf bestem Wege, bis Mitte 2018 mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in die Realwirtschaft zu mobilisieren. 10 Bislang sind mehr als 50 % der Investitionen klimarelevant. Ko-Investitionen in Projekte im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen können entweder auf Projektebene oder auf Ebene einer Investitionsplattform erfolgen. Investitionsplattformen können dabei helfen, kleine Projekte zu finanzieren und für diversifizierte Investitionen mit geografischem oder thematischem Schwerpunkt Mittel aus verschiedenen Quellen zu bündeln. Sie können auch kleine oder lokale Investitionsmöglichkeiten für neue Anlegergruppen, etwa Pensionsfonds oder institutionelle Anleger aus Übersee, finanziell attraktiv machen. Die Kommission prüft, wie sie die verfügbaren Ressourcen im Rahmen anderer EU-Programme, beispielsweise der Fazilität „Connecting Europe“ oder „Horizont 2020“, zusammenführen und kombinieren kann, um insbesondere über Investitionsplattformen, beispielsweise in den Bereichen Energieeffizienz, intelligente Mobilität in Städten und innovative Technologien, zusätzliche Investitionen zu mobilisieren.

Die reformierte EU-Kohäsionspolitik unterstützt ebenfalls den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft; ihre Vorhaben werden in der Zeit nach 2020 Nutzen erzielen. Vorgesehen ist eine finanzielle Förderung von Maßnahmen für Energieeffizienz in öffentlichen und in Wohngebäuden (13,3 Mrd. EUR) und in Unternehmen (3,4 Mrd. EUR mit Schwerpunkt auf KMU), für den Übergang zu einem energieeffizienten, emissionsarmen Verkehrssektor (39,7 Mrd. EUR für nachhaltige städtische Mobilität und emissionsarme Verkehrsträger wie etwa Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt). Darüber hinaus werden 8 Mrd. EUR für Risikoprävention und -management bereitgestellt, davon sind 6,4 Mrd. EUR für klimabedingte Risiken vorgesehen. Insgesamt 115 Mrd. EUR aus den Mitteln für die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik sind in Form verbesserter Flächenbewirtschaftung und gezielter Investitionen für den Klimaschutz bestimmt. 11

Zur Unterstützung von Investitionen in Innovationen wie Kohlendioxidabscheidung, erneuerbare Energien und die Einführung neuer bahnbrechender Technologien in der Industrie sollen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems 450 Mio. Emissionszertifikate diesem Zweck vorbehalten werden.

3.2.4.Gerechter sozialer Wandel und neue Qualifikationen

Durch den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft werden voraussichtlich Tätigkeiten in traditionellen Märkten (die mit fossilen Brennstoffen zusammenhängen, insbesondere CO2-intensive Industrien) wegfallen, während neue Arbeitsplätze (die mit erneuerbaren Energieträgern, Energieeffizienz und der Elektrifizierung von Fahrzeugen zusammenhängen) geschaffen werden. Das heißt auch, dass die gesellschaftlichen Folgen in bestimmten Regionen und Wirtschaftszweigen antizipiert und u. a. über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds abgefedert werden müssen.

Da Kompetenz der Schlüssel für Beschäftigungsfähigkeit und Wohlstand ist, hat die Kommission eine neue umfassende europäische Agenda für Kompetenzen 12 verabschiedet. Um zur Bewältigung der kompetenzbezogenen Herausforderungen beizutragen, will die Kommission Maßnahmen auf den Weg bringen, die Kompetenzen besser sichtbar machen und ihre Anerkennung auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene in allen Bereichen – von der Schul- über die Hochschulbildung bis hin zum Arbeitsmarkt – verbessern sollen. Die Agenda befasst sich unter anderem mit Umschulung und Weiterbildung und umfasst eine „Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“, die Informationen über Kompetenzen verbessern und den Fachkräftemangel in bestimmten Branchen, einschließlich grüner Technologien, beheben soll.

3.2.5.Handel und Exportmöglichkeiten

Ein intensiverer Handel dürfte weltweit zur raschen Ausbreitung von „grünen“ Gütern, Dienstleistungen und Technologien und zur Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft beitragen. Die EU ist Weltmarktführer, wenn es um die Ein- und Ausfuhr von Umweltgütern geht. Im Jahr 2013 beliefen sich die EU-Ausfuhren von auf der „grünen Liste“ aufgeführten Gütern auf 146 Mrd. EUR (rund 8 % der EU-Ausfuhren insgesamt), die Einfuhren hatten einen Wert von 70 Mrd. EUR. Die europäischen Unternehmen sollten sich bemühen, auch künftig ihre innovative Erfindungsgabe und ihr Know-how zu entwickeln und zu exportieren.

Als Mitglied der Welthandelsorganisation fördert die EU aktiv die Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen, was ökologische Chancen eröffnen kann. Vor dem noch dieses Jahr stattfindenden Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G20 in China will sie in enger Zusammenarbeit mit sechs weiteren Mitgliedern der Welthandelsorganisation mit allen Teilnehmern ein ehrgeiziges Übereinkommen über Umweltgüter schließen. Auch in ihren bilateralen Handelsabkommen ist die EU bestrebt, den Handel mit Umweltgütern und -dienstleistungen frühzeitig zu liberalisieren sowie den Handel und Investitionen auf dem Gebiet der Erzeugung erneuerbarer Energie zu erleichtern, um so zu klimapolitischen Ziele beizutragen.

4.Fazit

Der Übergangsprozess Europas zur CO2-armen Wirtschaft muss beschleunigt werden. Die EU braucht mehr Beschäftigung, mehr Wachstum und mehr Investitionen, und diese Agenda bietet das Potenzial, dies zu verwirklichen und die europäische Wirtschaft zu modernisieren. Langfristig wird sie unser wirtschaftliches Umfeld grundlegend verändern.

Das Parlament und der Rat müssen die klimabezogenen Legislativvorschläge, auf die sich diese Mitteilung bezieht, und den im vergangenen Jahr vorgelegten Vorschlag für eine Reform des EU-Emissionshandelssystems vorrangig behandeln.

Die Kommission wird unverzüglich die Verfahren für eine bessere Rechtsetzung einleiten bzw. beschleunigen (dies umfasst auch öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzungen), damit der Aktionsplan für emissionsarme Mobilität auf dem schnellsten Weg in effiziente, verhältnismäßige Maßnahmen umgesetzt wird. Bis Ende des Jahres wird die Kommission auch die übrigen Initiativen vorlegen, um die EU-Strategie für die Energieunion abzurunden.

Die Mitgliedstaaten haben bereits begonnen, ihre Strategien für die Klima- und Energiepolitik in der Zeit nach 2020 zu erarbeiten. Mit diesem Bündel von Initiativen haben sie nun die erforderliche Klarheit und die notwendigen Werkzeuge, die es ihnen auch ermöglichen, die Verfahren zur Ratifizierung des Übereinkommens von Paris zum Klimawandel abzuwickeln. Die Mitgliedstaaten sollten die günstigen Rahmenbedingungen der EU in größtmöglichem Umfang nutzen, um den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft so reibungslos und gerecht wie möglich zu gestalten.

(1)

COM(2016) 110, Nach Paris: Bewertung der Auswirkungen des Pariser Übereinkommens.

(2)

COM(2015) 80, Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie.

(3)

Im Oktober 2014 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der EU den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. In diesem Rahmen verpflichtete sich die EU, die EU-internen Emissionen von Treibhausgasen (THG) in der gesamten Wirtschaft bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 40 % zu verringern.

(4)

Schlussfolgerungen des Rates zur Europäischen Klimadiplomatie im Nachgang zur 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP21) vom 15. Februar 2016.

(5)

In diesen Sektoren sieht die EU-Zielvorgabe für 2030 Reduktionen um -43 % gegenüber dem Jahr 2005 vor.

(6)

In diesen Sektoren sieht die EU-Zielvorgabe für 2030 Reduktionen um -30 % gegenüber dem Jahr 2005 vor.

(7)

Um die Konformität weiter zu erleichtern, können Mitgliedstaaten die zur Erreichung ihres Ziel mit proportional höheren Kosten konfrontiert werden, im Rahmen des Emissionshandelssystems eine bestimmte Menge Emissionszertifikate für den Ausgleich von Emissionen in den anderen Wirtschaftszweigen übertragen.

(8)

COM (2015) 614 Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft.

(9)

Siehe auch Capital Markets Union: First Status Report, SWD(2016) 147 final.

(10)

COM (2016) 359: Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa (Stand am 1. Juni 2016).

(11)

Im Rahmen der Säule für ländliche Entwicklung sind 7,7 Mrd. EUR für Projekte vorgesehen, die auf Kohlenstoffbindung und -speicherung in Böden, die Bereitstellung und Verwendung von nachhaltiger erneuerbarer Energie und auf klimaschonende Investitionen abzielen. Weitere 43,7 Mrd. EUR sind für Maßnahmen zur Verbesserung von Ökosystemen bestimmt, die sich ebenfalls auf den CO2-Fußabdruck der Land- und Forstwirtschaft auswirken.

(12)

COM(2016) 381, Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken

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