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Document 52016DC0449

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft

COM/2016/0449 final

Brüssel, den 8.7.2016

COM(2016) 449 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft

1.Einleitung

Mit der Statistik der offenen Stellen werden Informationen zur Zahl der Stellen bereitgestellt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt unbesetzt sind. Sie entsprechen dem Anteil der Arbeitskräftenachfrage, der nicht von dem Arbeitskräfteangebot gedeckt werden kann, und bieten insofern Schlüsselinformationen zum Umfang und zur Struktur des Ungleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft 1 („Verordnung über die Statistik der offenen Stellen“) wurde ein Rahmen für die Erstellung, Bereitstellung und Bewertung von vierteljährlichen Statistiken über offene Stellen geschaffen.

Gemäß Artikel 10 der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 24. Juni 2010 und danach jeweils alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vorzulegen. Dieser Bericht soll eine Beurteilung der Qualität der von den Mitgliedstaaten gelieferten Statistiken und der europäischen Gesamtdaten sowie Angaben über Bereiche enthalten, in denen Verbesserungen möglich sind.

Mit diesem Dokument wird dem Europäischen Parlament und dem Rat der dritte Bericht der Kommission vorgelegt 2 . Dieser Bericht baut auf den Erfahrungen im Zusammenhang mit den vierteljährlichen Datenübermittlungen sowie auf den von den Mitgliedstaaten in ihren jährlichen Qualitätsberichten bereitgestellten Unterlagen auf.

In Abschnitt 2 des Berichts werden die im Laufe der letzten drei Jahre bei der Durchführung der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen erzielten Fortschritte dargelegt. In Abschnitt 3 wird die Qualität der Statistik der offenen Stellen bewertet, während die EU-Gesamtwerte den Schwerpunkt von Abschnitt 4 bilden. In Abschnitt 5 werden schließlich Schlussfolgerungen gezogen und Methoden vorgeschlagen, mit deren Hilfe die Erwartungen der Nutzer künftig noch besser erfüllt werden können.

2.Durchführung

2.1.Rechtsrahmen

In Ergänzung des allgemeinen Rechtsrahmens, der mit der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen festgelegt wurde, erließ die Kommission zwei Durchführungsverordnungen:

- Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der Kommission 3 , in der die ab dem ersten Quartal 2014 anzuwendenden Saisonbereinigungsverfahren definiert sowie der Aufbau, der Inhalt und die Übermittlungsfristen der von den Mitgliedstaaten der Kommission vorzulegenden jährlichen Qualitätsberichte festgelegt werden;

Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission 4 , in der der Begriff „offene Stelle“ definiert wird und die Übermittlungsfristen sowie die Erfassungszeiträume für die erste Datenübermittlung festgelegt werden. Schließlich werden im Anhang zu diesem Rechtsakt die Länder aufgelistet, die Durchführbarkeitsstudien erstellen, und die erfassten Themenbereiche dieser Studien angegeben.

Gemäß den vorgenannten Rechtsvorschriften sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem ersten Quartal 2010 spätestens 70 Tage nach Quartalsende Zeitreihen für die Anzahl offener und besetzter Stellen vorzulegen. Ferner müssen Mitgliedstaaten mit einem Arbeitnehmeranteil von mehr als 3 % an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in der EU ihre Daten spätestens 45 Tage nach Quartalsende übermitteln.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Zahl offener und besetzter Stellen für alle Unternehmenseinheiten und für alle Abschnitte der Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 anzugeben 5 . In der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen ist jedoch festgelegt, dass Mitgliedstaaten, die Schwierigkeiten mit der Bereitstellung von Daten für kleine Unternehmen (definiert als Einheiten mit weniger als zehn Beschäftigten) und für die NACE-Abschnitte O bis S 6 (mit den wichtigsten Wirtschaftszweigen öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen und Bildung) haben, Durchführbarkeitsstudien erstellen sollten.

Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Malta und Österreich haben Durchführbarkeitsstudien durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Studien gingen Spanien und Österreich unmittelbar zur Erfassung der gesamten Wirtschaft über. In Dänemark wurde damit begonnen, Daten für kleine Unternehmen zu erheben, während eine Ausweitung des Erfassungsbereichs der Statistik der offenen Stellen auf die NACE-Abschnitte O bis S (nachstehend als „öffentlicher Sektor“ bezeichnet) noch nicht vorgenommen wurde. Malta hat den Erfassungsbereich der Statistik der offenen Stellen auf den öffentlichen Sektor erweitert, aber nicht auf kleine Unternehmen. In Frankreich und Italien werden weder kleine Unternehmen noch der öffentliche Sektor erfasst.

2.2.Entwicklungen seit dem letzten Bericht

Seit der Vorlage des zweiten Berichts an das Europäische Parlament und den Rat im Jahr 2013 hat die Kommission die Möglichkeit der Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften im Hinblick auf eine Optimierung des Erfassungsbereichs der Statistik der offenen Stellen geprüft. Die Mitgliedstaaten haben die Erhebung und Übermittlung der statistischen Daten zu offenen Stellen weiterentwickelt, und Eurostat hat mit der Veröffentlichung vierteljährlicher Pressemitteilungen zur Statistik der offenen Stellen begonnen. Auf diese Aspekte wird in den folgenden Abschnitten ausführlicher eingegangen.

2.2.1.Überprüfung der Rechtsvorschriften

Die Kommission hat untersucht, ob mit Blick auf die Durchführbarkeitsstudien ein neuer Legislativvorschlag in Betracht gezogen werden könnte, durch den die Erfassung von Daten zu offenen Stellen für Länder erweitert würde, in denen keine Daten für den öffentlichen Sektor und/oder kleine Unternehmen erhoben werden. Es wurde festgestellt, dass diese Überprüfung im breiteren Kontext der Überarbeitung der Rechtsvorschriften zu EU-Unternehmensstatistiken (Projekt zur künftigen Rahmenverordnung über integrierte Unternehmensstatistiken (Framework Regulation on Integrated Business Statistics project – FRIBS)) erfolgen sollte.

2.2.2.Saisonbereinigte Daten

Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der Kommission waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit der Übermittlung saisonbereinigter Daten spätestens dann zu beginnen, wenn im Rahmen der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen Daten für 16 Beobachtungszeiträume übermittelt wurden. Da das erste Quartal das 1. Quartal 2010 war, war die Übermittlung saisonbereinigter Daten ab Juni 2014 obligatorisch, als Daten für das Bezugsquartal (1. Quartal 2014) bereitgestellt wurden. Die Übermittlung saisonbereinigter Daten zu offenen und besetzten Stellen mindestens für die einzelnen/aggregierten NACE-Abschnitte B-E, F, G-I, J, K, L, M-N, O-Q, R-S ist obligatorisch. Mitgliedstaaten, die in ihren Zeitreihen keine Saisonalität ermittelten, wurden aufgefordert, dieselben Zeitreihen zweimal zu übermitteln, während Eurostat die Abwesenheit von Saisonalität in diesen Fällen überprüfte.

Inzwischen übermitteln alle Mitgliedstaaten außer Belgien, Finnland und Schweden saisonbereinigte Daten sowohl für offene als auch für besetzte Stellen. Schweden übermittelt saisonbereinigte Zahlen nur für offene, aber nicht für besetzte Stellen. Belgien und Finnland haben keine saisonbereinigten Daten übermittelt, da Änderungen an ihren nationalen Methoden bezüglich der Statistik der offenen Stellen zu einem Bruch in den Zeitreihen geführt haben. Belgien wird ab Juni 2016 (Bezugsquartal: 1. Quartal 2016) in der Lage sein, saisonbereinigte Daten zu übermitteln. Bei Finnland wird dies ab Juni 2017 (Bezugsquartal: 1. Quartal 2017) der Fall sein. Schweden hat sich verpflichtet, die fehlenden saisonbereinigten Daten im Juni 2016 zu übermitteln.

Von den EFTA-Ländern haben Island, Norwegen und die Schweiz keine saisonbereinigten Daten übermittelt, während Liechtenstein von der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen ausgenommen ist. Eurostat steht mit dem Statistikamt der EFTA in Kontakt.

2.2.3.Pressemitteilung

Im Juni 2014 begann Eurostat mit der Veröffentlichung vierteljährlicher Pressemitteilungen zur Quote der offenen Stellen. Diese neue Publikation verleiht der Statistik der offenen Stellen größere Bedeutung und wurde von den Nutzern positiv aufgenommen. Einige von ihnen, etwa die Europäische Zentralbank, vertraten jedoch die Ansicht, dass die vier Mitgliedstaaten, die die Gesamtwirtschaft noch nicht vollständig erfassten (Dänemark, Frankreich, Italien und Malta), dies tun müssten. Außerdem forderten sie die Veröffentlichung der Zahl der offenen Stellen und der Quote der offenen Stellen für alle Mitgliedstaaten, den Euroraum und die Europäische Union.

Im Hinblick auf die Beschränkung der Veröffentlichung der Zahl der offenen Stellen hat sich die Situation verbessert. Irland ermöglichte die Veröffentlichung dieser Zahlen ab dem Bezugsquartal (4. Quartal 2014). Frankreich und Italien hingegen geben diese Zahlen weiterhin nicht bekannt, da sie die Wirtschaft nur in Teilen erfassen, was die Veröffentlichung der europäischen Gesamtzahlen beeinträchtigt.

3.Qualität

Die Qualität wird anhand der sechs Hauptdimensionen beurteilt, die in der Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der Kommission festgelegt sind: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Kohärenz, Vergleichbarkeit, Zugänglichkeit und Klarheit.

3.1.Relevanz

Die Erfassung der statistischen Daten zu offenen Stellen ist von großer Relevanz, da diese die einzige Statistik zur Erfassung des nicht gedeckten Arbeitskräftebedarfs darstellen.

Vierteljährliche Daten zu offenen Stellen werden von der Kommission (Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Integration und Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen) und der Europäischen Zentralbank zur Überwachung der kurzfristigen Entwicklung der Konjunktur und des Arbeitsmarktes verwendet. Die Quote der offenen Stellen ist einer der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI) 7 , welche die primäre Informationsquelle zur Analyse und Überwachung der kurzfristigen zyklischen Wirtschaftsentwicklungen innerhalb der Europäischen Union, des Euroraums und der Mitgliedstaaten darstellen.

Die statistischen Daten zu offenen Stellen werden darüber hinaus für indikatorgestützte Strukturanalysen verwendet, die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum 8 durchgeführt werden. Ein Indikator auf der Grundlage der Statistik der offenen Stellen wurde in den Gemeinsamen Bewertungsrahmen aufgenommen, einen Leistungsanzeiger zur Überwachung der Fortschritte der beschäftigungsbezogenen Aspekte der Strategie Europa 2020. Der auf der Grundlage der Statistik der offenen Stellen basierende Indikator ist auch Teil des Anzeigers für die Leistungen im Beschäftigungsbereich, der eine Auswahl an zentralen arbeitsmarktbezogenen Herausforderungen umfasst, die sich auf Variablen des Gemeinsamen Bewertungsrahmens stützen.

Die Relevanz der Statistik der offenen Stellen wäre weitaus größer, wenn die bestehenden Lücken bei der Erfassung der NACE-Abschnitte O bis S und kleiner Unternehmen geschlossen würden.

3.2.Genauigkeit

Als Genauigkeitsmaß berechnen die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Merkmale ihres nationalen Stichprobenplans die Variationskoeffizienten für die Zahl der offenen Stellen (nicht saisonbereinigt). Der Variationskoeffizient drückt die Standardabweichung als Prozentsatz der geschätzten Menge aus. Er stellt ein Maß für die Variabilität der geschätzten Anzahl offener Stellen zur Verfügung. Den Qualitätsberichten für das Bezugsjahr 2014 zufolge bewegten sich die Variationskoeffizienten für die Anzahl offener Stellen in den meisten Mitgliedstaaten unter zehn Prozent. Ausnahmen waren Belgien, Bulgarien, Zypern, Finnland, Frankreich, Lettland und Spanien (zumindest bei einer der vierteljährlichen Erhebungen) 9 .

Die Stichprobengröße und die Antwortquote haben erheblichen Einfluss auf die Genauigkeit der Schätzungen. Den Qualitätsberichten zufolge reichte die Stichprobengröße von rund 1300 Unternehmen in Malta und 3000 in Zypern bis zu etwa 75 000 in Deutschland (bei der im vierten Quartal durchgeführten Erhebung) und 100 000 in Polen. Die Antwortquote reichte von 17 % in Deutschland (bei der im vierten Quartal durchgeführten Erhebung) und 42 % in Kroatien – die einzigen beiden Länder mit einer Quote unter 50 % (zumindest in Bezug auf ein Quartal) – bis 99 % in Rumänien.

Die revidierten Schätzungen sind für die Nutzer von besonderem Belang und stellen einen wichtigen Aspekt der Genauigkeit dar. Dabei gestaltet sich die Situation für die beiden Veröffentlichungen der Quote der offenen Stellen unterschiedlich.

Die Blitzschätzungen der aggregierten Quoten der offenen Stellen für den Euroraum und die EU-28, die zum Zeitpunkt T+50 Tage veröffentlicht werden, können bis zur Veröffentlichung der endgültigen Schätzungen zum Zeitpunkt T+78 Tage revidiert werden. Wenngleich die Daten der Blitzschätzungen nicht alle Länder abdeckten, gingen die Revisionen nicht über 0,1 Prozentpunkte für den Euroraum und die EU-28 insgesamt hinaus. Ferner könnten die zum Zeitpunkt T+78 Tage veröffentlichten Schätzungen für den Euroraum und die EU-28 eine Revision zum Zeitpunkt der nächsten Veröffentlichung erfordern. In der Praxis stellte es sich als unnötig heraus, die Schätzungen um mehr als 0,1 Prozentpunkte anzupassen, mit Ausnahme einer Pressemitteilung 10 , in der Deutschland seine Daten in erheblichem Ausmaß revidierte. Die Quoten der offenen Stellen in Deutschland wurden aufgrund der Nutzung einer neuen Extrapolationsmethode revidiert.

3.3.Aktualität und Pünktlichkeit

Der Zeitrahmen, in dem die Daten der Statistik der offenen Stellen übermittelt wurden, war im Großen und Ganzen zufriedenstellend: 27 Mitgliedstaaten übermittelten ihre Daten rechtzeitig, während Griechenland seine Daten mit leichter Verspätung (2-3 Tage) vorlegte. In einigen Fällen wurden bei der Übermittlung der ersten Daten jedoch Qualitätsmängel festgestellt. Dies hinderte Eurostat daran, weitere Fortschritte hinsichtlich einer rechtzeitigen endgültigen Veröffentlichung der Daten der Statistik der offenen Stellen zu erzielen.

3.4.Kohärenz und Vergleichbarkeit

Die Kohärenz der Daten zu offenen Stellen kann nicht unmittelbar überprüft werden, da auf europäischer Ebene keine anderen harmonisierten Datenquellen zur Erfassung des nicht gedeckten Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt vorliegen. Während in vielen Ländern die von den öffentlichen Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stellen erfasst werden, ist die Verwendung dieser Zahlen zum Zwecke der Überprüfung der Kohärenz der Statistiken der offenen Stellen problematisch, da diese eine erhebliche Untererfassung aufweisen und auf der Grundlage nationaler Definitionen entstehen.

Die Anzahl besetzter Stellen – eine Variable, die Bestandteil des Nenners für die Quote der offenen Stellen ist – kann mit Daten aus anderen Quellen verglichen werden, insbesondere mit der Anzahl der im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung gemeldeten beschäftigten Personen. Bei den Vergleichen und nachfolgenden Auswertungen der Unterschiede müssen die konzeptionsbedingten und erhebungsbezogenen Unterschiede zwischen den Quellen berücksichtigt werden.

Die Differenz zwischen der Anzahl der im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung gemeldeten Beschäftigten und der Anzahl der in der Statistik der offenen Stellen gemeldeten besetzten Stellen schwankt in der Regel zwischen -20 % und 20 %. Eine sehr hohe negative Abweichung (unter -40 %) für Luxemburg lässt sich durch die erheblichen Auswirkungen des grenzüberschreitenden Arbeitens erklären, durch das sich große Diskrepanzen zwischen dem in der Arbeitskräfteerhebung verwendeten innerstaatlichen Arbeitsmarktkonzept und dem im Rahmen der Statistik der offenen Stellen angewandten einzelstaatlichen Konzept (d. h. unter Einschluss der von Gebietsfremden besetzten Stellen) ergeben. Eine positive Abweichung von über 30 % wurde für Ungarn und Rumänien verzeichnet. Dem von Ungarn übermittelten Qualitätsbericht für 2014 zufolge ließe sich die Abweichung aus der Tatsache erklären, dass in der Statistik der offenen Stellen Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten nicht erfasst werden, während in der Arbeitskräfteerhebung die kleinen Sektoren (z. B. NACE-Abschnitt B) und der öffentliche Sektor im Allgemeinen überschätzt werden. Rumänien legte dar, dass in der Arbeitskräfteerhebung die Streitkräfte und der informelle Sektor erfasst würden, während in der Statistik der offenen Stellen Personen, deren Arbeitsvertrag vorübergehend ruhe (z. B. bei Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, Krankheit, unbezahltem Urlaub oder Fehlzeiten aus sonstigen Gründen) nicht berücksichtigt seien.

Ein im Hinblick auf die Vergleichbarkeit wichtiges Merkmal ist der Messzeitpunkt, der für die Erhebung der statistischen Daten zu offenen Stellen in einem gegebenen Quartal als Bezug dient. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission soll die Datenerhebung vorzugsweise auf kontinuierlicher Basis oder zu bestimmten Messzeitpunkten des Quartals erfolgen. In den meisten Mitgliedstaaten ist dies noch nicht der Fall. Es wird daher empfohlen, zur Erhebung von Daten zu mehreren Messzeitpunkten überzugehen, um sicherzustellen, dass die Schätzung für das gesamte Quartal vollständig repräsentativ ist.

Schließlich besteht die wichtigste Herausforderung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit darin, dass alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Erhebungen zu offenen Stellen die gesamte Wirtschaft erfassen, d. h. kleine Unternehmen und NACE-Abschnitte O bis S in den Erfassungsbereich aufnehmen. Wie in den Abschnitten 2.2 und 2.3 weiter oben ausgeführt, wird diese Vorgabe von vier Mitgliedstaaten weiterhin nicht erfüllt.

3.5.Zugänglichkeit und Klarheit

Die Statistiken der offenen Stellen werden über die üblichen Kanäle von Eurostat verbreitet, nämlich über die Online-Datenbank und die betreffenden „Statistics Explained“-Seiten auf der Eurostat-Website 11 . Auf der Website werden aktuelle Informationen zu offenen Stellen zur Verfügung gestellt, und zwar sowohl als EU-Gesamtwerte als auch für einzelne Länder, darunter auch Diagramme über die zeitliche Entwicklung.

Durch die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten jährlichen Qualitätsberichte ist Eurostat in der Lage, die für die Nutzer bereitgestellten Metadaten zu aktualisieren.

Die Daten der Quote der offenen Stellen entsprechen somit bewährten Standards der Zugänglichkeit und Klarheit.

4.EU-Gesamtwerte

Während die aggregierte Quote der offenen Stellen veröffentlicht wird, ist dies bei der Gesamtzahl der offenen Stellen nicht der Fall, da kleine Unternehmen und der öffentliche Sektor nur teilweise erfasst werden. Aus diesem Grund haben Frankreich und Italien die Veröffentlichung der Zahl der offenen Stellen bislang nicht zugelassen.

Qualitätsstudien in einigen Ländern, in denen die gesamte Wirtschaft erfasst wird – wo beispielsweise die Quote der offenen Stellen in kleinen Unternehmen mit denen in größeren Unternehmen verglichen wird –, zeigen jedoch, dass die Quote der offenen Stellen in größeren Unternehmen in der Regel niedriger ist als in kleinen Unternehmen. Dies deutet darauf hin, dass die Schätzungen der Quote der offenen Stellen für die EU und den Euroraum derzeit etwas zu niedrig ausfallen könnten. Trotz dieser Einschränkung können die EU-Gesamtwerte als zufriedenstellend betrachtet werden.

Saisonbereinigungen sollten ein klareres Bild der realen Änderungen der EU-Daten ermöglichen. Eurostat wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 saisonbereinigte Daten für die EU-Gesamtwerte veröffentlichen.

Wie in Absatz 3.2 zur Genauigkeit erwähnt, wurden an den EU-Gesamtwerten im Allgemeinen geringfügige Änderungen vorgenommen.

5.Fazit

In den letzten drei Jahren wurden bei der Durchführung der Rechtsvorschriften zur Statistik der offenen Stellen sowie bei der Erhebung fundierter statistischer Daten in diesem Bereich große Fortschritte erzielt. Insbesondere begannen die meisten Mitgliedstaaten mit der Bereitstellung saisonbereinigter Daten, die von Eurostat regelmäßig veröffentlicht werden. Eurostat plant, in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 saisonbereinigte Daten für die EU-Gesamtwerte zu veröffentlichen.

Die Daten der Statistik der offenen Stellen wurden rechtzeitig übermittelt, und die EU-Gesamtwerte wurden planmäßig veröffentlicht, wenngleich im Hinblick auf die Aktualität der Daten in den nächsten Jahren noch Spielraum für weitere Fortschritte besteht. Allgemein wurden an den veröffentlichten EU-Gesamtwerten geringfügige Änderungen vorgenommen. Dies gilt sowohl für die Blitzschätzungen als auch für die endgültigen Schätzungen.

Eurostat hat mit der Veröffentlichung einer vierteljährlich erscheinenden Pressemitteilung zu den Quoten der offenen Stellen begonnen, in der die Statistik der offenen Stellen stärker in den Mittelpunkt gerückt wird und die von den Nutzern der Statistik der offenen Stellen positiv aufgenommen wurde.

Dennoch ist die unvollständige Erfassung weiterhin der Hauptgrund dafür, dass die Daten der Statistik der offenen Stellen nicht in stärkerem Maße genutzt werden. Die vollständige Erfassung des öffentlichen Sektors und der kleinen Unternehmen in ihren vierteljährlichen Schätzungen ist für alle Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung. Eine verbesserte Erfassung würde zudem die Veröffentlichung der Zahl der offenen Stellen für die EU-Gesamtwerte ermöglichen.

(1) ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 234.
(2) Siehe COM(2013) 571 (vorangegangener Bericht) vom 6. August 2013.
(3) Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der Kommission vom 28. Oktober 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf Saisonbereinigungsverfahren und Qualitätsberichte (ABl. L 285 vom 29.10.2008, S. 3).
(4) Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission vom 13. Januar 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf die Definition des Begriffs der offenen Stelle, die Messzeitpunkte für die Datenerhebung, die Spezifikationen für die Datenübermittlung und die Durchführbarkeitsstudien (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 3).
(5) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
(6) Erfasste Bereiche: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (Abschnitt O), Bildung (Abschnitt P), Gesundheits- und Sozialwesen (Abschnitt Q), Kunst, Unterhaltung und Erholung (Abschnitt R) und andere Dienstleistungen wie Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport), Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (Abschnitt S).
(7) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Statistik über die Eurozone „Wege zu methodologisch verbesserten Statistiken und Indikatoren für die Eurozone“, COM(2002) 661.
(8) Mitteilung der Kommission „EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010) 2020).
(9) Siehe die Metadaten der Statistik der offenen Stellen: http://ec.europa.eu/eurostat/cache/metadata/en/jvs_esms.htm .
(10) Siehe Eurostat-Pressemitteilung 54/2016 vom 18. März 2016.
(11) Siehe die Artikel auf der Eurostat-Website: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Job_vacancy_statistics und http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Job_vacancy_and_unemployment_rates_-_Beveridge_curve .
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