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Document 52016DC0377

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen

COM/2016/0377 final

Straßburg, den 7.6.2016

COM(2016) 377 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen


1. EINLEITUNG

Die europäischen Gesellschaften zeichnen sich durch eine starke Diversität aus, die in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Rund 20 Millionen Drittstaatsangehörige haben heute ihren Wohnsitz in der EU und machen 4 % der Gesamtbevölkerung aus 1 . Mobilität wird – in unterschiedlichem Maße und aus unterschiedlichen Gründen – in Europa und in der ganzen Welt ein inhärentes Merkmal des 21. Jahrhunderts sein. Dies bedeutet, dass die EU nicht nur bei der Steuerung der Migrationsströme, sondern auch bei ihrer Politik zur Integration von Drittstaatsangehörigen einen Schritt zulegen muss 2 .

Die EU unterstützt die Integrationspolitik der Mitgliedstaaten bereits seit mehreren Jahren. Im Jahr 2014 hat der Rat „Justiz und Inneres“ die im Jahr 2004 angenommenen Gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration, in denen eine gemeinsame Strategie für die Integration von Drittstaatsangehörigen in der gesamten EU formuliert wurde, erneut bestätigt 3 . 2011 hat die Europäische Kommission in der Europäischen Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen 4 ein stringentes, kohärentes Konzept für die Integration gefordert, das verschiedene Politikbereiche und Regierungsebenen einbezieht. Viele Mitgliedstaaten haben in diesen Jahren eine eigene Integrationspolitik entwickelt, die sie an ihre jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst haben, und die EU spielte eine wichtige Rolle bei der Förderung einiger dieser Maßnahmen.

Trotz all dieser Bemühungen sind Drittstaatsangehörige in der EU im Hinblick auf Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung jedoch nach wie vor schlechter gestellt als die Bürgerinnen und Bürger der EU 5 . Gleichzeitig haben jüngste Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerung der großen Zahl schutzbedürftiger Personen, die derzeit in die EU drängen, und die Maßnahmen zur Umverteilung und Neuansiedlung 6 deutlich gezeigt, dass einige Mitgliedstaaten, die weniger Erfahrung in diesem Bereich haben, wirksame Integrationsstrategien entwickeln müssen.

Wenn wir das künftige Wohlergehen, den Wohlstand und den Zusammenhalt der europäischen Gesellschaften sichern wollen, müssen all jene, die sich rechtmäßig und legitim in der EU aufhalten, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts an der Gesellschaft teilnehmen und einen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten können. In Zeiten, in denen Diskriminierung, Vorurteile, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit an Bedeutung gewinnen, gibt es rechtliche, moralische und wirtschaftliche Gebote, die dafür sprechen, sich für die Wahrung der Grundrechte, Werte und Freiheiten der EU zu engagieren und weiter für mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft zu arbeiten. Die erfolgreiche Integration von Drittstaatsangehörigen ist eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse für alle Mitgliedstaaten.

Die Ressourcen und die Energie, die heute in Integrationsmaßnahmen investiert werden, werden Europa langfristig zu einer Gesellschaft mit mehr Wohlstand, Zusammenhalt und Integration machen. Auch in der Europäischen Migrationsagenda 7 wurde die Notwendigkeit einer wirksamen Politik zur Integration von Drittstaatsangehörigen betont. Angesichts der aktuellen Herausforderungen der Migration ist, wie in der Mitteilung vom 6. April 2016 8 angekündigt, nun der Zeitpunkt gekommen, um die gemeinsame Strategie in allen Politikbereichen und unter Einbeziehung aller einschlägigen Akteure, einschließlich der EU, der Mitgliedstaaten, der regionalen und lokalen Behörden sowie der Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft, zu überprüfen und zu stärken. Dies ist auch die Ansicht des Europäischen Parlaments, das in seiner Entschließung vom 12. April 2016 u. a. die volle Teilhabe und frühzeitige Integration aller Drittstaatsangehörigen, einschließlich Flüchtlingen, forderte 9 .

Die Zuständigkeit für die Integrationspolitik liegt zwar in erster Linie bei den Mitgliedstaaten, doch kann die EU gemäß Artikel 79 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Maßnahmen festlegen, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Integration der sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Drittstaatsangehörigen gefördert und unterstützt werden, und spielt sie eine wichtige Rolle bei der Förderung, Anregung und Koordinierung politischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich. Im aktuellen Kontext stehen zahlreiche Mitgliedstaaten der EU vor vergleichbaren Herausforderungen und kann die EU durch strukturelle Unterstützung einen Mehrwert bieten. Dieser Aktionsplan bildet einen gemeinsamen politischen Rahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung und Stärkung ihrer Integrationspolitik für Migranten aus Drittstaaten und beschreibt die politische, operative und finanzielle Unterstützung dieser Anstrengungen durch die Kommission.

2. HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN DER INTEGRATION

Untersuchungen legen nahe, dass Drittstaatsangehörige im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und beim Zugang zu angemessenem Wohnraum nach wie vor einige Barrieren überwinden müssen 10 . Sie sind gegenüber Inländern stärker von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, und zwar selbst dann, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Kinder sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt.

Wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 7. April 2016 11 hervorgehoben hat, muss die Versorgung des aktuellen Zustroms von Migranten und Flüchtlingen aus Drittstaaten durch die nationale Wirtschafts- und Sozialpolitik gesichert werden; im Vordergrund stehen dabei der unmittelbare Bedarf dieser Personen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Dies stellt für viele Mitgliedstaaten eine echte Herausforderung dar, doch bei den richtigen Rahmenbedingungen für eine reibungslose und erfolgreiche Integration tun sich insbesondere für Mitgliedstaaten im demografischen Wandel damit auch Chancen auf. Dies gilt auch für die Wirtschaft, denn es hat sich gezeigt, dass Drittstaatsangehörige, die – angefangen mit der frühzeitigen Eingliederung in das Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt – zeitnah gut integriert werden, einen positiven fiskalischen Nettobeitrag leisten 12 .

Sollte es nicht gelingen, das Potenzial von Drittstaatsangehörigen in der EU zu erschließen, so wäre dies nicht nur aus Sicht der Betroffenen selbst, sondern auch für unsere Wirtschaft und Gesellschaft eine enorme Verschwendung von Ressourcen 13 . Die Kosten der Nicht-Integration drohen eindeutig höher auszufallen als die Kosten der Integrationspolitik.

Der individuelle Integrationsbedarf variiert stark je nach Gründen für die Einreise in die EU, voraussichtlicher Dauer des Aufenthalts sowie Kompetenzen, Bildungsniveau und Arbeitserfahrung der betreffenden Person. Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die aus wirtschaftlichen Zwecken umziehen, werden häufig von ihrem Arbeitgeber bei der Eingliederung unterstützt (z. B. durch Sprachkurse) oder genießen Vorteile im Netz ihrer Arbeitsumgebung. Andere Drittstaatsangehörige erhalten vielleicht keine solche Unterstützung. Insbesondere neu angekommene Flüchtlinge sind mit besonderen Problemen konfrontiert. Sie können aufgrund erlittener Traumata besonders verletzlich sein, haben mitunter keine Dokumente und Qualifikationsnachweise und befinden sich vor und während des Asylverfahrens in Phasen der Untätigkeit 14 . Hinzu kommen kulturelle und sprachliche Barrieren und die Gefahr der Stigmatisierung im Bildungssystem und auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, die sich nicht nur auf Flüchtlinge beschränken.

Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Drittstaatsangehörigen sollten nicht zu Lasten von Maßnahmen für andere gefährdete oder benachteiligte Gruppen oder Minderheiten gehen. Fragen der Integration von Drittstaatsangehörigen sind integraler Bestandteil der Bemühungen um eine Modernisierung der Gesellschafts-, Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Gleichstellungspolitik und deren Ausrichtung auf Inklusivität und sie sollten dies auch sein, damit allen Menschen sinnvolle Möglichkeiten zur Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft geboten werden. Die anstehende Neue Europäische Agenda für Kompetenzen 15 dient der Stärkung des Humankapitals und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Europa und trägt somit zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU bei. Gleichzeitig können spezifische Einzelmaßnahmen gezielt auf den Integrationsbedarf einzelner Migrantengruppen aus Drittstaaten ausgerichtet werden, unabhängig davon, ob diese erst vor kurzer Zeit angekommen sind und eventuell bleiben dürfen oder ob sie sich bereits seit einigen Jahren in der EU aufhalten 16 .

3. GESELLSCHAFTLICHER ZUSAMMENHALT

Die Entwicklung einer wirksamen Integrationspolitik sowohl für Drittstaatsangehörige, die vor Kurzem angekommen sind und gegebenenfalls bleiben dürfen, als auch diejenigen, die bereits länger in der EU verbleiben, ist eine langfristige Investition. Wirksame und ausgewogene integrationspolitische Maßnahmen erfordern angemessene politische, soziale und finanzielle Investitionen, die letzten Endes uns allen nutzen werden.

Die Erfahrung zeigt, dass Integrationspolitik am besten funktioniert, wenn sie darauf abzielt, kohärente Systeme zu schaffen, die allen Mitgliedern der Gesellschaft die Teilhabe erleichtern und deren Rechte stärken. Dies gilt für Drittstaatsangehörige genauso wie für die Gemeinschaften, in denen sie sich niederlassen. Integration sollte deshalb über die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes hinausgehen: Sie entfaltet ihre Wirkung am besten, wenn sie in dem verankert ist, was das Leben in der Vielfalt der europäischen Gesellschaft ausmacht.

Die Europäische Union beruht auf Grundwerten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind viele Rechte niedergelegt, die entscheidende Bedeutung für den Integrationsprozess haben, z. B. die Freiheit der Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und das Recht auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung. Das Verständnis und die Akzeptanz dieser Grundwerte sind wesentliche Elemente für das Leben in der Aufnahmegesellschaft und die Teilhabe daran. Gleichzeitig schützen diese Rechte die Drittstaatsangehörigen und tragen zu ihrer Eingliederung in die Gesellschaft bei. Der Rat befasste sich in seinem jährlichen Dialog über die Rechtsstaatlichkeit des Jahres 2016 17 mit der Integration von Drittstaatsangehörigen, bekräftigte, wie wichtig es ist, sich von den Grundwerten leiten zu lassen, und betonte die zentrale Bedeutung des Grundsatzes eines auf Gegenseitigkeit beruhenden Integrationsprozesses.

Dieser dynamische, auf Gegenseitigkeit beruhende Integrationsprozess beinhaltet auf der einen Seite die Erwartung, dass Drittstaatsangehörige sich die Grundwerte der EU zu eigen machen und die Sprache des Aufnahmelandes erlernen, auf der anderen aber auch das Angebot sinnvoller Möglichkeiten zur Teilhabe an der Wirtschaft und Gesellschaft des Mitgliedstaats, in dem sie sich niederlassen.

Aktiv zum politischen, kulturellen und sozialen Leben beizutragen und die Möglichkeit zu haben, einen solchen Beitrag zu leisten, sind enorm wichtig für das Gefühl der Zugehörigkeit und Verwurzelung in der Gesellschaft des Aufnahmelandes und für den Aufbau einer sozial und wirtschaftlich prosperierende Gesellschaft. Eine gastfreundliche, vielfältige und integrative Gesellschaft kann sich nur entwickeln, wenn sich sowohl die Drittstaatsangehörigen als auch die Aufnahmegesellschaft dafür engagieren. Die Förderung des interkulturellen Dialogs, einschließlich des interreligiösen Dialogs zwischen den Glaubensgemeinschaften, der Achtung der Menschenrechte und der Grundwerte der Europäischen Union ist eine entscheidende Voraussetzung hierfür.

4. DIE WICHTIGSTEN POLITISCHEN PRIORITÄTEN UND INSTRUMENTE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER INTEGRATION IN DER EU

Eine erfolgreiche Integration erfordert bestimmte Zeit, erfasst vor allem viele verschiedene Politikbereiche (z. B. Bildung, Beschäftigung, Unternehmertum, Kultur) und situiert sich in unterschiedlichen Kontexten. Aufbauend auf der Europäischen Migrationsagenda des Jahres 2011 werden in diesem Aktionsplan politische Prioritäten und die Instrumente zur Umsetzung dieser Prioritäten festgelegt.

4.1 Politische Prioritäten

Die Priorität gilt konkreten Maßnahmen, die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten ergriffen werden, um die Integration in wichtigen Politikbereichen zu stärken und zu unterstützen.

4.1.1 Maßnahmen im Vorfeld von Ausreise und Ankunft

Die Unterstützung von Drittstaatsangehörigen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Migrationsprozesses hat sich als wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Integration erwiesen. Sofern möglich, sollten bereits im Vorfeld von Ausreise und Ankunft erste Maßnahmen getroffen werden, deren Zielgruppen sowohl die Personen, die aus Drittstaaten eintreffen, als auch die Gesellschaft des Aufnahmelandes sind. Solche Maßnahmen können einzelnen Personen helfen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen rechtmäßig in die EU ziehen, sind darüber hinaus aber auch äußerst wichtig, um die Neuansiedlung von Flüchtlingen vorzubereiten. Da die Mitgliedstaaten mehr Anstrengungen erbringen sollten, um der Neuansiedlungsregelung vom Juni 2015 18 , der Regelung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen 19 und der Eins-zu-Eins-Regelung gemäß der EU-Türkei-Erklärung 20 nachzukommen, gewinnen – insbesondere im Hinblick auf das in der Mitteilung vom 6. April 2016 21 angekündigte strukturierte System für die Neuansiedlung – Maßnahmen, die bereits im Vorfeld der Ausreise ergriffen werden, um die Integration zu erleichtern, zunehmend Bedeutung.

Für die betroffenen Drittstaatsangehörigen – Personen, die aus beruflichen oder familiären Gründen kommen, aber auch Flüchtlinge, die neu angesiedelt werden müssen, – können Sprachkurse und berufliche Fortbildungsmaßnahmen im Vorfeld ihrer Ausreise die Integration in ihr künftiges Umfeld beschleunigen. Wenn solche Maßnahmen einvernehmlich von Herkunfts- und Zielland gestaltet werden, haben sie sich als besonders integrationswirksam erwiesen. Die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Transitländern ist in diesem Bereich immer noch nicht ausreichend gut entwickelt. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Kontext der Europäischen Migrationsagenda 22 ein kohärentes, zielgerichtetes Konzept vorgeschlagen, das darauf ausgelegt ist, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Instrumente und Anreize für umfassende Partnerschaften mit Drittstaaten zu schaffen, die helfen sollen, Migration besser zu steuern. So wird sich die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten darum bemühen, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Drittstaaten zu stärken, um die Verpflichtungen des auf dem Migrationsgipfel in Valletta im November 2015 unterzeichneten Aktionsplans 23 zu erfüllen. Hierzu zählen auch Maßnahmen im Vorfeld der Ausreise.

Mit Blick auf die Neuansiedlung von Flüchtlingen gibt es mehrere wichtige Elemente, die die Integration nach Ankunft am Bestimmungsort erleichtern können. Dazu gehören die Bereitstellung von Informationen über das Land der Neuansiedlung, die Unterstützung der Flüchtlinge bei der Entwicklung realistischer Erwartungen bezüglich ihres neuen Alltags, die Sensibilisierung für ihre Rechte und Pflichten und die Vermittlung von Sprachkenntnissen und sonstigen Kompetenzen, die zu einem erfolgreichen Neuanfang in einem neuen Umfeld beitragen können.

Die Möglichkeiten eines innovativen Einsatzes von Technik, sozialen Medien und Internet müssen in allen Phasen des Integrationsprozesses, einschließlich der Phase vor der Ausreise, ausgeschöpft werden. Einige Mitgliedstaaten haben Online-Tools wie Smartphone-Apps entwickelt, um neu angekommene Asylbewerber über ihre Rechte und über die Gesellschaft des Aufnahmelands zu informieren oder ihnen zur Erleichterung des Alltags grundlegende Sprachkenntnisse oder praktische Informationen zu vermitteln.

In gleicher Weise können Maßnahmen im Vorfeld der Ankunft dazu beitragen, die Aufnahmegemeinschaften auf die Ankunft von Drittstaatsangehörigen vorzubereiten, Einfühlungsvermögen und Verständnis zu schaffen, Vorurteile zu überwinden sowie Offenheit und Gastfreundschaft zu fördern. Viele Mitgliedstaaten bereiten Gemeinschaften, in denen Flüchtlingen neu angesiedelt werden, bereits durch einschlägige Maßnahmen vor. So hat beispielsweise SHARE, das von der Europäischen Kommission kofinanziert wird und die europäischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mit ihren an der Neuansiedlung und Integration von Flüchtlingen beteiligten Partner der Zivilgesellschaft vernetzen soll, das „SHARE-City-Curriculum“ entwickelt, ein Instrumentarium für die Aufnahme, Unterstützung und Stärkung der Rechte neu angesiedelter Flüchtlinge 24 . 

Die Kommission bietet im Zusammenhang mit den Verpflichtungen bezüglich der Neuansiedlung weiterhin finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten, die wirksame Maßnahmen im Vorfeld der Ausreise ergreifen, und fördert die Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Akteuren wie der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Die Kommission hat vorgeschlagen, der neuen Asylagentur der Europäischen Union eine zentrale Rolle für die Vereinfachung und Überwachung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, auch im Bereich der Integrationsmaßnahmen vor der Abreise, zu verleihen. 25 . 

Die Kommission wird

Projekte zur Förderung von Maßnahmen im Vorfeld von Ausreise und Ankunft für die lokalen Gemeinschaften anstoßen, auch im Rahmen von Neuansiedlungsprogrammen mit Schwerpunkt auf vorrangigen Drittstaaten;

gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf eine stärkere Zusammenarbeit mit ausgewählten Drittländern bei Maßnahmen im Vorfeld der Ausreise hinarbeiten, auch im Rahmen des Aktionsplans von Valletta.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei ihren Bemühungen um eine Stärkung ihrer Integrationspolitik

private Sponsorship-Programme 26 für die Neuansiedlung von Flüchtlingen zu fördern, um die lokalen Gemeinschaften aktiv in den Prozess der Integration von Drittstaatsangehörigen einzubinden;

Möglichkeiten zur Teilnahme an Projekten zu prüfen, die mehrere Akteure einbeziehen und sich mit der Neuansiedlung von Flüchtlingen befassen, wie das EU-Projekt zur Förderung der Neuansiedlung und Aufnahme von Flüchtlingen durch Wissensvermittlung 27 ;

im Vorfeld der Ausreise Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Menschen auf die Ankunft in der EU vorzubereiten, und in diesem Zusammenhang in den Botschaften der wichtigsten Drittstaaten Verbindungsbeamte für Integrationsfragen zu benennen.

4.1.2 Bildung

Allgemeine und berufliche Bildung gehören zu den wirksamsten Integrationsinstrumenten, weshalb der Zugang dazu so früh wie möglich gewährt und gefördert werden sollte. Der Erwerb von Grundfertigkeiten ist die Grundlage für weiteres Lernen und ebnet den Weg zu Beschäftigung und sozialer Eingliederung.

Das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes ist für Drittstaatsangehörige eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der Integration. Entsprechende Programme sollten deshalb so früh wie möglich nach der Ankunft angeboten werden, an den Sprachlernbedarf der einzelnen Person angepasst sein und das Lernen von Fremdsprachen mit dem Erwerb von anderen Fähigkeiten und Kompetenzen oder von Arbeitserfahrung kombinieren. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass diese Kurse sowohl Frauen als auch Männer erreichen.

Kinder haben ungeachtet ihres familiären oder kulturellen Hintergrunds oder ihres Geschlechts ein Recht auf Bildung, um ihre Entwicklung voranzubringen. Flüchtlingskinder mussten möglicherweise ihren Unterricht unterbrechen oder waren in manchen Fällen gar nicht in der Lage, zur Schule zu gehen. Sie benötigen maßgeschneiderte Unterstützung, einschließlich Förderunterricht. Die Lehrkräfte müssen über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um diesen Kindern zu helfen und sollten bei ihrer Arbeit in zunehmend heterogenen Klassen unterstützt werden, um schulischen Misserfolg und Bildungssegregation zu vermeiden.

Frühkindliche Erziehung und Betreuung ist von grundlegender Bedeutung für die Integration von Familien und Kindern aus Drittstaaten. Sie spielen eine wichtige Rolle für das Leben in heterogenen Gesellschaften und für den Erwerb von Sprachkenntnissen. Investitionen in die frühkindliche Erziehung und Betreuung haben sich als wirksames Mittel im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung erwiesen und tragen dazu bei, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

Das Verständnis von Recht, Kultur und Werten der Aufnahmegesellschaft ist Grundvoraussetzung dafür, dass Drittstaatsangehörige verstehen, welche Verantwortung sie in ihrem neuen Leben in der Aufnahmegesellschaft und im Hinblick auf eine aktive Teilnahme an diesem Leben erwartet. Bildung spielt eine wichtige Rolle für die Sozialisierung der Kinder und kann den sozialen Zusammenhalt und das gegenseitige Verständnis zwischen Drittstaatsangehörigen und Aufnahmegesellschaft stärken. Die Frage, ob in den Schulen der Sekundarstufe Staatsbürgerkunde unterrichtet werden sollte, ist weiter zu prüfen. Auch das informelle Lernen (z. B. im Rahmen von Jugendverbänden, Kultur und Sport) spielt eine wichtige Rolle zur Ergänzung der Integration im Rahmen der formalen Bildung an Schulen oder Hochschulen.

Die Kommission wird im Rahmen der Neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für gering qualifizierte und schlecht ausgebildete Personen vorschlagen, die Drittstaatsangehörigen zugute kommen dürften 28 .

Die Kommission wird

über die Online-Sprachhilfe von Erasmus+ eine Online-Bewertung von Sprachkenntnissen und Online-Kurse für neu angekommene Drittstaatsangehörige (mit Schwerpunkt auf Flüchtlingen) anbieten (100 000 Lizenzen für Online-Sprachkurse für Flüchtlinge während eines Zeitraums von drei Jahren);

Peer-Learning-Veranstaltungen zu wichtigen politischen Maßnahmen fördern, z. B. Willkommensklassen, Bewertung von Kompetenzen und Sprachkenntnissen, Betreuung unbegleiteter Kinder, interkulturelles Bewusstsein, Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Integration in die Hochschulbildung;

die Schulen durch Förderung der integrativen Bildung und Beachtung der spezifischen Bedürfnisse von Lernenden mit Migrationshintergrund über die COM-Online-Plattform School Education Gateway unterstützen;

Hindernisse für die Teilnahme von Mädchen und Jungen aus Drittstaaten an der frühkindlichen Bildung durch Entwicklung des Europäischen Qualitätsrahmens für frühkindliche Bildung und Betreuung abbauen, einschließlich der Unterstützung des Personals beim Umgang mit der spezifischen Situation der betreffenden Familien;

im Rahmen der neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen Weiterbildungsmaßnahmen für gering qualifizierte und schlecht ausgebildete Personen fördern.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei ihren Bemühungen um eine Stärkung ihrer Integrationspolitik

Lehrkräfte und Schulpersonal die notwendigen Kompetenzen für den Umgang mit Diversität zu vermitteln und die Einstellung von Lehrkräften mit Migrationshintergrund zu fördern;

die Teilnahme von Migrantenkindern an frühkindlicher Bildung und Betreuung zu fördern und zu unterstützen.

4.1.3 Integration in den Arbeitsmarkt und Zugang zur beruflichen Bildung

Beschäftigung ist ein Kernelement des Integrationsprozesses. Ein Arbeitsplatz ist ein entscheidender Faktor für die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben des Aufnahmelands, für den Zugang zu angemessenem Wohnraum und akzeptable Lebensbedingungen und für die wirtschaftliche Integration. Eine zeitnahe, vollständige Integration in den Arbeitsmarkt kann auch dazu beitragen, den wachsenden Bedarf an spezifischen Qualifikationen in der EU zu decken und vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung von Bevölkerung und Arbeitskräften der Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme dienen. In der Praxis ist eine Beschäftigung meist die wichtigste Determinante für einen fiskalischen Nettobeitrag von Drittstaatsangehörigen 29 . Auch die Förderung der unternehmerischen Initiative (z. B. durch Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen bestehender Förderprogramme) bietet großes Potenzial zur Stärkung des Beitrags von Drittstaatsangehörigen zu Wirtschaft und Gesellschaft.

Gleichzeitig liegt die Beschäftigungsquote von Drittstaatsangehörigen jedoch in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin unter dem Durchschnitt der Einheimischen 30 . Viele Drittstaatsangehörige sind für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit überqualifiziert oder müssen sich im Hinblick auf Bezahlung, Kündigungsschutz, die Überrepräsentierung in bestimmten Sektoren und Karriereaussichten mit weniger günstigen Bedingungen zufrieden geben 31 . Die Beschäftigungs- und Erwerbsquoten von Frauen sind besonders niedrig 32 ; ihre Integration in den Arbeitsmarkt muss daher mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden.

Die Validierung von Kompetenzen und die Anerkennung von Qualifikationen muss einfacher gemacht werden, um sicherzustellen, dass die Kompetenzen des Einzelnen voll ausgeschöpft werden. Die gilt in besonderem Maße für Flüchtlinge, die nicht immer über die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis von Lerninhalten und Qualifikationen verfügen, ihre Ausbildung eventuell unterbrechen mussten oder gar nicht an einer formalen Bildung teilgenommen haben.

Auf dem Dreigliedrigen Sozialgipfel 33 vom 16. März 2016 haben die EU-Sozialpartner branchenübergreifend eine gemeinsame Erklärung über die Flüchtlingskrise 34 vorgelegt, auf die Bedeutung der Integration der Flüchtlinge in Ausbildung, Beschäftigung und Gesellschaft verwiesen und umfassende Lösungen für die Analyse und Validierung von Kompetenzen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Bedarfs gefordert.

Auch wenn im Gemeinschaftsrecht bereits vorgesehen ist, dass Flüchtlinge den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt haben wie Inländer, werden weitere Maßnahmen einer aktiven, integrierten und zielgerichteten Arbeitsmarktpolitik benötigt, um ihnen die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Kommission begrüßt die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt bereits deutlich vor Ablauf der in der Richtlinie über Aufnahmebedingungen vorgesehenen Frist von neun Monaten gewähren (z. B. Belgien, Italien und Rumänien). Sie begrüßt ferner die Lockerung der Bedingungen für den Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt (Deutschland) und die Initiativen zur Verknüpfung der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen mit Beschäftigungsmöglichkeiten (z. B. Schweden, Dänemark, Finnland, Estland, Portugal). Trotz dieser Entwicklungen bestehen in der Praxis jedoch nach wie vor erhebliche Hindernisse für den Eintritt in den Arbeitsmarkt.

Eine frühzeitige Integration in die berufliche Bildung mit einer stark ausgeprägten Komponente des praxisorientierten Lernens könnte sich für bestimmte Drittstaatsangehörige als besonders wirksam erweisen, um ihnen eine Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt und das Vorankommen auf dem Weg zu einer höheren Qualifikation zu verschaffen. Die Kommission wird bestehende politische Initiativen und Programme (Europäische Ausbildungsallianz, Europäischer Pakt für die Jugend, Erasmus+, „ET 2020“ – Allgemeine und berufliche Bildung usw.) nutzen, um Peer-Learning und den Austausch vorbildlicher Verfahren in Bezug auf die Integration im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern. 

Schließlich ist eine frühzeitige Aktivierung und Einbeziehung gefährdeter junger Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung befinden (NEETs), einschließlich junger Drittstaatsangehöriger, eine entscheidende Voraussetzung für eine rasche Integration in Bezug auf Bildung, Lehrstellen, Praktika oder den Arbeitsmarkt. Die Kommission wird prüfen, wie Outreachkampagnen im Rahmen der Jugendgarantie und nach Möglichkeit unter Einbeziehung des privaten Sektors verbessert werden können, um junge gefährdete NEETs, einschließlich Jugendlicher aus Drittstaaten, zu gewinnen. 

Die Kommission wird im Rahmen der neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen Maßnahmen und Instrumente entwickeln, um die Erstellung von Kompetenzprofilen und die Anerkennung von Qualifikationen Drittstaatsangehöriger zu fördern 35 .

Die Kommission wird

ein Online-Archiv aufbauen, in dem vielversprechende Praktiken für die Integration in den Arbeitsmarkt in Bezug auf Flüchtlinge sowie Asylsuchende mit guter Aussicht auf Gewährung von Schutz erfasst werden und das den politischen Entscheidungsträgern in den Mitgliedstaaten als Informationsquelle dienen kann;

im Rahmen der neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen: a) ein „Skills and Qualifications Toolkit“ entwickeln, um die zeitnahe Ermittlung von Kompetenzen und Qualifikationen neu angekommener Drittstaatsangehörige zu unterstützen; b) dafür sorgen, dass über das Europass-Portal bessere Informationen über die Vorgehensweise und die Entscheidungen bezüglich der Anerkennung von Qualifikationen in verschiedenen Ländern erhoben werden; c) durch Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens die Transparenz und das Verständnis über in Drittstaaten erworbene Qualifikationen verbessern;

besondere Unterstützung für die zeitnahe Anerkennung akademischer Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Flüchtlingen, bieten und zu diesem Zweck auch die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC) und dem Ausbildungspersonal in Aufnahmeeinrichtungen stärken;

(im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation) Projekte zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, eine „Schnellweg-Eingliederung“ in Arbeitsmarkt und berufliche Bildung und die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt lancieren;

bewährte Verfahren zur Förderung und Unterstützung der unternehmerischen Initiative von Migranten ermitteln und Pilotprojekte für die Verbreitung solcher Verfahren finanziell unterstützen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei ihren Bemühungen um eine Stärkung ihrer Integrationspolitik

die beschleunigte Eingliederung von Neuzuwanderern aus Drittstaaten in den Arbeitsmarkt zu fördern, beispielsweise durch frühzeitige Bewertung von Kompetenzen und Qualifikationen, kombinierte Sprach- und Ausbildungskurse am Arbeitsplatz, gezielte Beratung und Betreuung;

Hindernisse abzubauen, um effektiven Zugang zur beruflichen Bildung und zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge sowie Asylsuchende mit guter Aussicht auf Gewährung von Schutz zu gewährleisten;

Kompetenzen und Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen so bald wie möglich und unter Nutzung der auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente zu bewerten, zu validieren und anzuerkennen; 

die unternehmerische Initiative durch maßgeschneiderte Fortbildungs- und Mentoring-Kurse im Bereich Unternehmertum zu ermutigen und zu diesem Zweck Drittstaatsangehörigen Zugang zu den vorhandenen Strukturen zur Förderung des Unternehmertums zu gewähren.

4.1.4 Zugang zu Grundversorgungsleistungen 

Der Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ist eine Grundvoraussetzung für Drittstaatsangehörige, um ein Leben in einer neuen Gesellschaft beginnen zu können; vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Zustroms ist dies jedoch eine große Herausforderung, sowohl was die Erstaufnahmephase als auch die Suche nach langfristigem Wohnraum anbelangt, der immer noch angemessene Chancen auf eine Beschäftigung bietet. Obgleich die Wohnpolitik in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der unmittelbaren Unterbringungsprobleme im Zuge der Flüchtlingskrise und der Finanzierung von angemessenen und bezahlbaren Sozialwohnungen 36 . Daneben kann auch die Europäische Investitionsbank die Mitgliedstaaten unterstützen, beispielsweise bei der Finanzierung von Aufnahmezentren, Notunterkünften während des Asylantragverfahrens und längerfristigen Sozialwohnungen für Drittstaatsangehörige, denen Asyl gewährt wird 37 .

Das neue Europäische Netzwerk für Integration und Partnerschaften der europäischen Städteagenda 38 (siehe 4.2.1) wird Städten, den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern einen Rahmen bieten, der es ermöglicht, Erfahrungen und bewährte Verfahren in Bezug auf die städtische Dimension der Vielfalt und Migration auszutauschen, darunter zur Bewältigung der räumlichen Isolation und Ghettobildung und der Ermittlung von Engpässen und konkreten Maßnahmen.

Es hat sich gezeigt, dass Gesundheitsprobleme und ein fehlender Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen eine grundlegendes und andauerndes Integrationshindernis sein können, das sich auf nahezu alle Lebensbereiche auswirkt und Einfluss auf den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes und die Interaktion mit öffentlichen Einrichtungen hat. Insbesondere in der Erstaufnahmephase ist es entscheidend, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung sichergestellt ist, wobei Drittstaatsangehörige im Umgang mit einem ihnen unbekannten Gesundheitssystem und bei der effizienten Kommunikation mit Gesundheitspersonal mit besonderen Problemen konfrontiert sein können. Daher wird die Kommission Projekte finanzieren, mit denen bewährte Verfahren für die Gesundheitsversorgung schutzbedürftiger Personen, insbesondere von Flüchtlingen, unterstützt werden. Darüber hinaus hat sie gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) einen persönlichen Gesundheitsausweis entwickelt, um die gesundheitlichen Bedürfnisse von Drittstaatsangehörigen zu ermitteln und die Gesundheitsversorgung zu erleichtern.

Deshalb wird die Kommission

den Einsatz von EU-Mitteln für die Aufnahme, Bildung, Unterbringung, medizinische und soziale Infrastruktur zugunsten von Drittstaatsangehörigen fördern;

die Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank zur Bereitstellung von Mitteln für Notunterkünfte und medizinische Einrichtungen für neu angekommene Drittstaatsangehörige und zur Bereitstellung von Sozialwohnungen stärken; 

den Austausch durch gegenseitiges Lernen („Peer-Learning“) zwischen den Mitgliedstaaten und Städten in Form von Studienaufenthalten, gegenseitiger Begutachtung („Peer-Review“) und den Austausch von bewährten Verfahren bei der Bewältigung von Unterbringungsproblemen, einschließlich der räumlichen Isolierung und der Ghettobildung, fördern;

bewährte Verfahren bei der Versorgung von schutzbedürftigen Drittstaatsangehörigen und Flüchtlingen, darunter Frauen, Kindern und älterer Menschen, im Rahmen des Gesundheitsprogramms unterstützen;

für Angehörige der Gesundheitsberufe – im Hinblick auf die Weiterqualifizierung und die Förderung der Fähigkeiten und Kompetenzen der an vorderster Front tätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe – Pilot-Fortbildungsmodule zur Gesundheit von Drittstaatsangehörigen und Flüchtlingen entwickeln und ein ganzheitliches Konzept zur Gesundheitsversorgung von Drittstaatsangehörigen und Flüchtlingen fördern.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei ihren Bemühungen um eine Stärkung ihrer Integrationspolitik

für ein ganzheitliches Konzept zu sorgen, indem die Wohnraumpolitik mit gleichberechtigtem Zugang zu Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und sozialen Dienstleistungen durch eine sektorübergreifende Zusammenarbeit koordiniert wird; dazu zählt auch eine Intensivierung der Kommunikation zwischen lokalen, regionalen und nationalen Ebenen;

in enger Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden, NRO und Berufsverbänden des Gesundheitspersonals Kompetenznetze von Gesundheitsexperten zu schaffen, die beispielsweise im Bereich der mentalen Gesundheit – insbesondere durch posttraumatische Belastungsstörungen – von Flüchtlingen, Prävention und die frühzeitige Erkennung von Problemen sowie Unterstützung und Behandlung ermöglichen.

4.1.5 Aktive Teilhabe und soziale Eingliederung

Zur Verbesserung ihrer Teilhabe und ihrer Integrationsergebnisse ist es wichtig, Drittstaatsangehörige selbst in die Konzeption und die Umsetzung von integrationspolitischen Maßnahmen einzubeziehen. Die Integration beschränkt sich nicht allein auf das Erlernen der Sprache, die Wohnungssuche oder einen Arbeitsplatz. Es geht auch darum, durch soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten oder auch politisches Engagement einen echten Kontakt zwischen den Menschen aufzubauen und aufrechtzuerhalten und eine aktive Rolle in der lokalen, regionalen und nationalen Gemeinschaft auszuüben.

Besondere Aufmerksamkeit sollte bei der Integrationspolitik auf EU, nationaler oder lokaler Ebene Geschlechteraspekten, der Situation von Kindern – darunter unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kindern 39 – und schutzbedürftigen Personen, einschließlich Opfern geschlechterbezogener Gewalt und Personen religiöser und ethnischer Minderheiten, gewidmet werden, bei denen die Gefahr von Diskriminierung oder große Integrationshindernisse droht.

Die Kommission wird einen Dialog mit den Mitgliedstaaten aufnehmen, um dafür zu sorgen, dass der Problematik der geschlechterspezifischen Dimension und der Situation von Migrantinnen bei geplanten Politik- und Finanzierungsmaßnahmen – einschließlich im Rahmen der durch EU-Mittel kofinanzierten Maßnahmen 40 – Rechnung getragen wird.

Dialog und gegenseitiges Verständnis werden gefördert, wenn der Austausch mit der Aufnahmegesellschaft im Rahmen von ehrenamtlichen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Beginn an angeregt wird. Davon können sowohl die neu angekommenen Drittstaatsangehörigen (die sich als Teil ihrer neuen Gesellschaft fühlen und dadurch die wesentlichen Werte und Normen besser begreifen) als auch die Aufnahmegesellschaft profitieren, indem die Akzeptanz gesteigert und zu einer Willkommenskultur beigetragen wird. Sportvereine sowie Jugend- und Kulturorganisationen in der EU beziehen neu angekommene Personen bereits aktiv in ihre Aktivitäten ein. Der Europäische Freiwilligendienst unterstützt beispielsweise die Freiwilligenarbeit in Aufnahmezentren. Dadurch werden Kontakte zwischen Asylsuchenden und jungen Europäern geknüpft, und es wird dazu beigetragen, dass Asylsuchenden die europäische Kultur und die europäischen Werte besser verständlich werden.

Jeder (ob EU-Bürger oder nicht) ist in der EU gesetzlich geschützt vor Diskriminierung am Arbeitsplatz oder beim Zugang zur Arbeit aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung und Diskriminierung im Unterrichtswesen, in den sozialen Sicherungssystemen und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft 41 . Die Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass diese Rechte durchgesetzt werden. Ferner ist eine frühzeitige Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Ergänzung des Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierung unter anderem aufgrund der Religion notwendig 42 .

Die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung einer positiven Einstellung gegenüber der Vielfalt sowie die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und insbesondere Hassreden – sowohl durch die Umsetzung entsprechender EU-Regeln 43 und einzelstaatlicher Regelungen als auch durch gezielte politische Maßnahmen – sind bzw. sollten fester Bestandteil einer wirksamen Integrationspolitik sein.

Deshalb wird die Kommission

Projekte zur Förderung des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der gemeinsamen europäischen Werte durch Kultur, Film und Kunst ins Leben rufen (Kreatives Europa);

Projekte zur Förderung der sozialen Eingliederung durch Jugend und Sport (Erasmus+) unterstützen;

vorschlagen, dass Aktivitäten zur Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in ihren Gemeinschaften des Aufnahmelandes im Rahmen des Europäischen Freiwilligendiensts mehr Priorität eingeräumt wird;

Handbücher und Instrumentarien für Praktiker ausarbeiten über Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit, interkulturellen Dialog, die aktive Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am politischen, sozialen und kulturellen Leben und am Sport in der Gesellschaft des Aufnahmelands sowie den Beitrag von Jugendarbeit;

Projekte im Rahmen der verschiedenen EU-Fonds einleiten zur Förderung der Teilhabe am politischen, sozialen und kulturellen Leben und Sport; der sozialen Eingliederung durch allgemeine und berufliche Bildung und Jugend; Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung, geschlechterbezogener Gewalt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, einschließlich Hassverbrechen und Hassreden, und zur Förderung einer besseren Verständigung zwischen Gemeinschaften, einschließlich religiöser Gemeinschaften;

in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf die Annahme der Antidiskriminierungsrichtlinie hinarbeiten.

Bei der Stärkung ihrer Integrationspolitik werden die Mitgliedstaaten aufgefordert

den Austausch mit den Aufnahmegesellschaften von Beginn an durch Freiwilligendienst, Sport und kulturelle Aktivitäten zu fördern;

die Beteiligung von Drittstaatsangehörigen in lokalen demokratischen Strukturen zu steigern;

in Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung von Vorurteilen und Stereotypen (z. B. Sensibilisierungskampagnen, Bildungsprogramme) zu investieren;

Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zu Rechten von Opfern in vollem Umfang umzusetzen und Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Diskriminierung konsequent durchzusetzen; 

Programme zu Staatsbürgerkunde für alle Drittstaatsangehörige als Mittel zu einer besseren Integration in die Aufnahmegesellschaft zu organisieren und das Verständnis und die Achtung der EU-Werte zu fördern.

4.2 Instrumente zur Integrationsförderung

4.2.1 Politische Koordinierung

Die Integration von Migranten ist eine politische Priorität, die nicht nur politikbereichsübergreifend, sondern auch ebenenübergreifend (über EU-, nationale, regionale und lokale Ebene) und unter Einbeziehung von Nichtregierungsakteuren (Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der Diaspora- und Migrantengemeinschaften sowie religiöser Organisationen) angestrebt werden muss.

Um die vorgenannten Herausforderungen anzugehen, sollte die EU eine stärkere Rolle bei der Koordinierung und Vermittlung zwischen verschiedenen Akteuren und Interessenträgern im Bereich der Integration von Einwanderern einnehmen. Daher wird die Europäische Kommission das derzeitige Netz der nationalen Kontaktstellen für Integration 44 zu einem Europäischen Integrationsnetz mit einer stärkeren Koordinierungsrolle ausbauen und mit dem Auftrag des Voneinander-Lernens betrauen. Die Kommission wird den Austausch der Mitgliedstaaten innerhalb des Netzes durch gezielte Lerntätigkeiten, wie Studienaufenthalte, gegenseitige Begutachtung („Peer-Reviews“), gegenseitigen Beistand und Peer-Learning-Workshops zu spezifischen Integrationsaspekten unterstützen. Das Netz wird die Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Netzen der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene in den angeschlossenen Politikbereichen (Beschäftigung, Bildung, Gleichstellung usw.) unterstützen.

Seit 2009 bietet das Europäische Integrationsforum 45 eine Plattform für den Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und den Europäischen Institutionen zu Fragen der Integration. Aus dem Integrationsforum ging 2015 das Europäische Migrationsforum hervor, dessen Themenspektrum auch auf Migration und Asyl ausgeweitet wurde.

Darüber hinaus werden die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration von Migranten in der politischen Zusammenarbeit der EU in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur und Sport sowie Beschäftigung und soziale Eingliederung angegangen. Die Strategie für Beschäftigung und Wachstum „Europa 2020“ ist auf die Bereiche Bildung, Beschäftigung und soziale Eingliederung ausgerichtet und soll Strukturreformen überwachen und fördern. Ferner wurden Integrationsergebnisse von Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten in den Länderberichten und länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters analysiert und begleitet, wobei der Schwerpunkt auf der Integration in Arbeitsmarkt und Bildung lag, um bessere Ergebnisse und soziale Eingliederung zu fördern 46 .

Im November 2015 haben der Rat und die Kommission beschlossen, die Zusammenarbeit im Bereich integrative Bildung, Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und die Förderung von Bürgerkompetenz innerhalb des strategischen Rahmens für die Zusammenarbeit der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung 47 und des EU-Arbeitsplans für die Jugend (2016-2018) 48 anzukurbeln.

Des Weiteren hat die Kommission eine Partnerschaft im Rahmen der europäischen Städteagenda geschaffen, die sich insbesondere auf die Integration von Drittstaatsangehörigen konzentriert und in deren Rahmen die Kommission, die Mitgliedstaaten, Städte und Vertreter der Zivilgesellschaft gemeinsam konkrete Maßnahmen zur Integrationsförderung ausarbeiten werden. Diese Arbeiten wurden durch die Einführung einer politischen Gesprächsrunde zwischen der Kommission und europäischen Städten verstärkt, die der Förderung der langfristigen Integration dienen 49 . Insgesamt soll der Dialog zwischen lokalen und regionalen Behörden und der Zivilgesellschaft (einschließlich Migrantengemeinschaften und Diaspora-Organisationen) durch regelmäßig stattfindende Gespräche über Integrationspolitik und Finanzierungsfragen intensiviert werden.

4.2.2. Finanzierung

Der Erfolg der Integrationspolitik hängt von der Beziehung zwischen einem strategischen, koordinierten und mehrdimensionalen Politikrahmen und einer angemessene Finanzierung ab.

Die EU hat Integrationsmaßnahmen durch gezielte Finanzierung und im weiteren Sinne durch Instrumente unterstützt, die den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der Mitgliedstaaten untereinander fördern. Im vorhergehenden Zyklus (2007-2013) wurden 825 Mio. EUR aus dem Europäischen Integrationsfonds bereitgestellt. Die Halbzeitbewertung des Europäischen Integrationsfonds 50 hat gezeigt, dass die aus dem Fonds finanzierten Projekte in den meisten Mitgliedstaaten ohne diese Finanzierung nicht hätten durchgeführt werden können. In mehreren Mitgliedstaaten hat der Fonds dazu beigetragen, dass die NRO und lokalen Akteure ihre Maßnahmen zur Integration, zur Förderung des Dialogs und des Austauschs von Ideen und bewährten Verfahren der am Integrationsprozess beteiligten Interessenträger intensivieren und ausweiten konnten 51 . Zusätzlich zu dieser gezielten Unterstützung standen den Mitgliedstaaten erhebliche Finanzmittel aus den Strukturfonds zur Förderung integrativer Maßnahmen zur Verfügung, um soziale Eingliederung sowie den Zugang von Drittstaatsangehörigen zur Bildung und zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Beispielsweise kamen die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierten Maßnahmen mehr als 5 Millionen Personen zugute 52 . Diese Mittel machen jedoch nur einen Teil der in den Mitgliedstaaten insgesamt investierten Mittel aus.

Im Rahmen des derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmens (2014-2020) ist von den Mitgliedstaaten für die Integration im Rahmen ihrer nationalen AMIF-Programme ein Betrag von 765 Mio. EUR vorgesehen. Dieser Betrag liegt etwas unter dem des vorhergehenden Zeitraums, obgleich der Bedarf derzeit höher ist und der Betrag sich angesichts der derzeitigen Lage und den von den Mitgliedstaaten insgesamt zu leistenden Investitionen mittlerweile als unzureichend erweist.

Vor diesem Hintergrund hat Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im September 2015 53 erklärt, dass die Mitgliedstaaten ihre Unterstützungsmaßnahmen, ihre Integrations- und Eingliederungspolitik überdenken müssen, und kündigte an, dass die Kommission prüfen würde, wie diese Bemühungen durch EU-Mittel unterstützt werden könnten. Die Dienststellen der Kommission haben diesbezüglich eine Analyse der verschiedenen Fonds in geteilter Mittelverwaltung zur Unterstützung der Integration sowie zur Rolle, die internationale Finanzinstitutionen dabei einnehmen könnten, vorgenommen. Die Kommission legte Leitlinien vor, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre strategische und koordinierte Nutzung der einschlägigen EU-Fonds zu verbessern und somit schnellere und wirksamere Ergebnisse vor Ort zu erzielen 54 .

Im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) stehen den Mitgliedstaaten für den aktuellen Programmplanungszeitraum signifikante Mittel zur Verfügung, und es gibt viele Möglichkeiten, diese Mittel zur Förderung von integrationspolitischen Maßnahmen einzusetzen. Insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden soziale Eingliederung, Bildung und arbeitsmarktbezogene Investitionen gefördert 55 . Beispielsweise stehen den Mitgliedstaaten im Rahmen des ESF Mittel in Höhe von 21 Mrd. EUR zur Förderung der sozialen Eingliederung, Bekämpfung von Armut und Diskriminierung zur Verfügung, und aus dem EFRE haben die Mitgliedstaaten weitere 21,4 Mrd. EUR zugewiesen. Aus dem EFRE können Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur für Beschäftigung, soziale Eingliederung und Bildung sowie Wohnraum, Gesundheit, Unternehmensgründungen und die physische, wirtschaftliche und soziale Belebung benachteiligter Gemeinden in ländlichen und städtischen Gebieten finanziert werden, gegebenenfalls auch mithilfe des Programms zu innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung 56 .

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kann dazu beitragen, die Integration im Rahmen der Investitionspriorität Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut und Förderung der wirtschaftlicher Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern, wofür insgesamt 14,4 Mrd. EUR zur Verfügung stehen; darunter fallen auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bereitstellung von Grundversorgungsleistungen und Maßnahmen zur sozialen Eingliederung 57 . 

Die Kommission arbeitet aktiv mit allen relevanten Akteuren zusammen, um sicherzustellen, dass sämtliche Finanzierungsinstrumente integrativ und strategisch koordiniert voll ausgeschöpft werden. Sie fördert den Austausch von Erfahrungen aller Akteure und Fonds und die Stärkung der Kapazitäten aller beteiligten Akteure, um ein kohärentes Vorgehen sicherzustellen. Über den AMIF-ISF 58 -Ausschuss wird bereits ein intensiverer Dialog geführt und es findet ein wechselseitiges Lernen statt. Als weiteres Beispiel kann das im Rahmen des Europäischen Sozialfonds neu eingerichtete transnationale Kooperationsnetz zur Migration genannt werden, in dem die ESF-Verwaltungsbehörden, Sozialpartner und weitere relevante Akteure zum Erfahrungsaustausch über den optimalen Einsatz von ESF-Mitteln (auch im Zusammenhang mit Synergien mit dem AMIF) zur Integration von Drittstaatsangehörigen zusammenkommen. Die Kommission wird ihren strategischen Dialog mit den einzelnen Mitgliedsstaaten durch eigens anberaumte Sitzungen und durch individuelle Unterstützung zum optimalen Einsatz der verfügbaren Mittel und zur Prüfung zusätzlicher Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Programme weiter vertiefen.

Darüber hinaus wird die Kommission den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden sowie Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen weiter nahe legen, Partnerschaftsmechanismen zum Einsatz der EU-Fonds 59 optimal zu nutzen. Die Mitgliedstaaten sollten Organisationen, insbesondere jenen mit innovativen Konzepten, weitreichende Möglichkeiten einräumen, sich an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen nationaler Programme dieser Fonds zu beteiligen.

Schließlich beabsichtigt die Kommission, die finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten zur Integration von Drittstaatsangehörigen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds im Haushaltsentwurf für 2017 zu steigern.

5. DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Mit dem vorliegenden EU-Aktionsplan zur Integration legt die Kommission die Prioritäten und Instrumente für konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene fest, um die auf Ebene der Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Integration zu unterstützen, mit dem Ziel, die Integrationspolitik in der gesamten EU weiterzuentwickeln und zu verstärken. In dem Bemühen, eine Gesellschaft aufzubauen, die stabiler, von einem größeren Zusammenhalt geprägt und letztlich stärker ist, ist es an der Zeit, einen Schritt zuzulegen. Die Kommission wird Integration, Nichtdiskriminierung und Eingliederung von Einwanderern weiterhin als vorrangige Aufgabe in alle relevanten politischen Maßnahmen und Bereiche einfließen lassen und darauf achten, dass die Mitgliedstaaten dies ebenso tun.

Ferner wird die Kommission die Integrationspolitik und -ergebnisse kontinuierlich beobachten, sich dazu auf die vorhandenen Instrumente und Indikatoren stützen und diese weiterentwickeln, u. a. indem die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren weiter intensiviert wird 60 . Auf dieser Grundlage wird die Kommission die Ergebnisse der Integration von Drittstaatsangehörigen weiter analysieren und Mitgliedstaaten gegebenenfalls im Rahmen des Europäischen Semesters Orientierungshilfe geben 61 .

Im Hinblick auf neue und künftige Herausforderungen und um zu gewährleisten, dass alle einschlägigen politischen Maßnahmen auf das Ziel ausgerichtet sind, solidarischere Gesellschaften zu schaffen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Integrationspolitik für sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltende Drittstaatsangehörige auf der Grundlage dieses Aktionsplans zu aktualisieren und zu verstärken. Die Mitgliedstaaten sollten zudem strategisch prüfen, wie zusätzlich zu den für die Integration bestimmten AMIF-Mitteln andere einschlägige finanzielle Unterstützung im Rahmen von Programmen des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und anderer EU-Finanzierungsinstrumente rechtzeitig gesteuert werden kann, um ihre Integrationsziele zu unterstützen und Synergien und Komplementarität über verschiedene Politikbereiche und Ebenen zu verbessern.

Die Kommission wird die Umsetzung der in diesem Aktionsplan dargelegten Maßnahmen und die erzielten Fortschritte regelmäßig überprüfen und weitere erforderliche Maßnahmen ermitteln, und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten.

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VOLLSTÄNDIGER ÜBERBLICK ÜBER DIE AUF EU-EBENE GEPLANTEN MASSNAHMEN FÜR 2016-2017

Maßnahmen auf EU-Ebene zur Unterstützung der Mitgliedstaaten

Vorläufiger Zeitplan

Maßgebliche Akteure

Maßnahmen im Vorfeld der Ausreise und Ankunft

Einleiten von Projekten zur Unterstützung wirksamer Maßnahmen im Vorfeld der Ausreise und Ankunft, einschließlich im Zusammenhang mit Neuansiedlungsprogrammen (z. B. Sprachkurse, Informationen über die Kultur und Werte des Ziellands usw.) im Rahmen des AMIF

2016/2017

KOM, MS, Zivilgesellschaft, Drittstaaten

Mit den Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit ausgewählten Drittstaaten zu Maßnahmen im Vorfeld der Ausreise im Rahmen des Aktionsplans von Valletta stärken

2016

KOM, MS, Drittstaaten

Die neue Asylagentur der Europäischen Union wird den Austausch von bewährten Verfahren für Integrationsmaßnahmen im Vorfeld der Ausreise  erleichtern

2016-2017

KOM, MS

Bildung

Anbieten von Online-Einstufungstests und Sprachlernmodulen für rund 100 000 neu angekommene Drittstaatsangehörige, insbesondere Flüchtlinge, über Erasmus+

2016

KOM

Unterstützen von Peer-Learning-Veranstaltungen für nationale und regionale Behörden zu Willkommensklassen, der Bewertung von Fähigkeiten und Sprachkenntnissen, der Unterstützung von unbegleiteten Kindern, interkulturellem Bewusstsein, der Anerkennung von akademischen Abschlüssen und der Integration in die Hochschulbildung

2016-2017

KOM, MS

Schaffen von europäischen Bildungsnetzen für Forscher, Praktiker, lokale/regionale Entscheidungsträger zum Austausch von bewährten Verfahren für die Integration von Neuankömmlingen durch formale und nichtformale Bildung

2017

KOM

Beseitigen von Hindernissen für die Teilhabe von Migrantenkindern aus Drittstaaten an der frühkindlichen Bildung durch die Entwicklung eines Europäischen Qualitätsrahmens für frühkindliche Bildung und Betreuung, einschließlich Betreuung und Unterstützung des Personals dieses Qualitätsrahmens, um auf die besondere Situation von Migrantenfamilien einzugehen

2016

KOM, MS

Fördern des Ausbaus von Qualifikationen von gering qualifizierten und schlecht ausgebildeten Personen im Rahmen der Neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen

2016-2017

KOM, MS

Finanzieren transnationaler Projekte und Partnerschaften zur Förderung von integrativer Bildung, Ausbildung und Jugend, mit besonderem Schwerpunkt auf Projekten im Zusammenhang mit Migration und interkulturellem Dialog im Rahmen von Erasmus+

2016-2017

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Fortführen der Analyse von Integrationsergebnissen von Drittstaatsangehörigen im Rahmen der Europäischen Semesters

jährlich

KOM

Unterstützen von Lehrerkräften und Schulpersonal bei der Förderung von integrativer Bildung und dem Eingehen auf die besonderen Bedürfnisse von Lernenden mit Migrationshintergrund und die Integration von Flüchtlingen durch Online-Kurse und berufliche Weiterentwicklung mithilfe der Online-Plattform School Education Gateway

2016

KOM

Arbeitsmarkt und berufliche Bildung

Entwickeln eines „Instrumentariums von Fertigkeiten für Drittstaatsangehörige“ („Skill Toolkit“) im Rahmen der Neuen Agenda für Kompetenzen zur Förderung der rechtzeitigen Ermittlung von Fähigkeiten und Qualifikationen von Asylsuchenden, Flüchtlingen und anderen Drittstaatsangehörigen

2016-2017

KOM, MS

Verbessern der Anerkennung von akademischen Abschlüssen von Drittstaatsangehörigen durch u. a.

Schulung des Personals in Aufnahmeeinrichtungen zur schnelleren Einleitung von Anerkennungsverfahren;

besseren Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von akademischen Qualifikationen für Personen, die internationalen Schutz genießen;

verbesserte Kommunikationskanäle für den Informationsaustausch zwischen den ENIC-NARIC-Zentren und den maßgeblich Interessenträgern, einschließlich NRO, die Bildungsmaßnahmen in Aufnahmeeinrichtungen durchführen;

Entwickeln eines Instrumentariums für die Zeugnisbewertung im Hinblick auf die Anerkennung von akademischen Abschlüssen von Flüchtlingen

2016-2017

KOM, MS

Verbessern der Transparenz und des Verständnisses von in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen durch die Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens (Vorschlag für einen Beschluss des Rates im Rahmen der Agenda für neue Kompetenzen angenommen), wodurch dessen Umsetzung verbessert und der Anwendungsbereich um die Möglichkeit erweitert wird, Verknüpfungen zu anderen Qualifikationsrahmen in anderen Teilen der Welt zu schaffen

2016-2017

KOM, MS

Finanzieren von Projekten zur Förderung einer Schnellweg-Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die berufliche Bildung (z. B. durch Feststellung der Kompetenzen und Validierung, berufsorientierte Sprachkurse, Weiterbildung am Arbeitsplatz) sowie der Integration von Flüchtlingen und Frauen in den Arbeitsmarkt (EaSI/AMIF)

2016-2017

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Fördern des Austausch von erfolgversprechenden Verfahren für die Integration in den Arbeitsmarkt mithilfe vorhandener Netze und Programme (Europäisches Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Jugendgarantie-Koordinatoren, Programm „Voneinander Lernen“ und das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums)

2016

KOM, MS

Entwickeln eines Internetarchivs für erfolgversprechende Verfahren für die Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt als Informationsquelle für politische Entscheidungsträger in den Mitgliedstaaten

2016

KOM, MS

Science4Refugee: Initiative zum Abgleich von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit wissenschaftlichem Hintergrund mit geeigneten Stellen an Universitäten und Forschungsinstituten in der EU

2016-2017

KOM

Bereitstellen von Mitteln zum Ausbau der Kapazitäten von Gemeinden und lokalen Behörden zu Aufnahme- und Integrationsverfahren für Flüchtlinge, ausgerichtet auf deren Integration in den Arbeitsmarkt

2016/2017    

KOM, MS, LRA

Fortführen der Analyse von Integrationsergebnissen von Drittstaatsangehörigen im Rahmen der Europäischen Semesters

jährlich

KOM

Im Rahmen des Jugendgarantie-Systems: Verbessern der Sensibilisierungsmaßnahmen, die an junge Menschen, darunter auch junge Menschen mit Migrationshintergrund, gerichtet sind, die sich weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung befinden

2016-2017

KOM, MS

Ermitteln bewährter Verfahren zur Förderung und Unterstützung der unternehmerischen Tätigkeit von Migranten und Finanzieren von Pilotprojekten für deren Verbreitung

2016

KOM, MS

Wettbewerb der sozialen Innovation zur Auszeichnung von Innovationen im Bereich von Produkten, Technologien, Dienstleistungen und Modellen, die die Integration von Flüchtlingen und anderen Drittstaatsangehörigen unterstützen können

2016

KOM, Privatwirtschaft

Fördern des Austauschs von erfolgversprechenden Verfahren für die Integration in die Berufsbildung und des kollegialen Lernens durch bestehende politische Initiativen und Programme (Europäische Ausbildungsallianz, Pakt für die Beschäftigung junger Menschen, Erasmus+, ESF, Bildung und Ausbildung 2010)

2016-2017

KOM, MS, Privatwirtschaft

Zugang zu Grundversorgungs-leistungen

Fördern des Einsatzes von EU-Mitteln für die Aufnahme, Bildung, Unterbringung, medizinische und soziale Infrastruktur zugunsten von Drittstaatsangehörigen

2016-2017

KOM

Stärken der Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank zur Bereitstellung von Mitteln für Notunterkünfte und medizinische Einrichtungen für neu angekommene Drittstaatsangehörige und zur Bereitstellung von Sozialwohnungen

2016-2017

KOM, MS, EIB

Fördern des kollegialen Lernens (Peer-Learning) unter den Mitgliedstaaten zu den Herausforderungen bei der Unterbringung

2017

KOM, MS

Unterstützen bewährter Verfahren bei der Versorgung schutzbedürftiger Drittstaatsangehöriger und Flüchtlinge, darunter Frauen, Kinder und ältere Menschen, im Rahmen des Gesundheitsprogramms (Jahresarbeitsplan 2016)

2016

KOM, MS, Interessengruppen im Gesundheitswesen

Entwickeln von Pilot-Bildungsmodulen für Angehörige der Gesundheitsberufe und Strafverfolgungsbeamte zum Thema der Gesundheit von Drittstaatsangehörigen mit dem Ziel, die Fähigkeiten und Kompetenzen der an vorderster Front tätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe auszubauen und zu stärken, und Fördern eines ganzheitlichen Konzepts der Gesundheitsversorgung

2016-2017

KOM, MS, Interessengruppen im Gesundheitswesen



Aktive Teilhabe und soziale Eingliederung

Ausarbeiten von Handbüchern und Instrumentarien für Praktiker über Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit, über interkulturellen Dialog, die aktive Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am politischen, sozialen und kulturellen Leben und am Sport in der Gesellschaft des Aufnahmelands, und den Beitrag von Jugendarbeit

2016-2017

KOM, MS, Interessengruppen im Bildungswesen

Einleiten von Projekten zur Förderung des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der gemeinsamen europäischen Werte durch Kultur, Film und Kunst (Kreatives Europa);

2016

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Finanzieren von Projekten zur Förderung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am politischen, sozialen und kulturellen Leben im Rahmen des AMIF

2016-2017

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Fördern von Städtenetzen, Städtepartnerschaften und Projekten der Zivilgesellschaft zur Bürgerbeteiligung, auch für Drittstaatsangehörige, im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“

2016-2020

KOM, MS, LRA, Zivilgesellschaft

Angehen von Fremdenfeindlichkeit durch Sensibilisierung und Förderung bewährter Verfahren bei der Bekämpfung fremdenfeindlicher Handlungen und Äußerungen im Rahmen der neu geschaffenen hochrangigen EU-Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz

ab 2016

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Fördern von Projekten zur Integration von Flüchtlingen im Rahmen des Europäischen Freiwilligendiensts (Teil des Erasmus+ Programms)

2016

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Finanzieren von Projekten zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, einschließlich Hassverbrechen und Hassreden, von Initiativen für ein besseres Verständigung zwischen den Gemeinschaften und Förderung von interreligiösen und interkulturellen Aktivitäten und Projekten sowie von EU-NRO, die Diskriminierung im Rahmen des REC-Programms bekämpfen

2016-2017

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Einrichten einer Website als zentraler Anlaufstelle („one-stop-shop“), die Informationen über einschlägige EU-Finanzierung zur Unterstützung von Projekten und Initiativen bereitstellen, die Toleranz fördern und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung bekämpfen

2016

KOM

Finanzieren von Projekten zur Verbreitung und Übertragung bewährter Verfahren zur Förderung der sozialen Eingliederung auf der praktischen Ebene, einschließlich der Integration im Rahmen von Erasmus +

2016-2017

KOM

Entwickeln eines Instrumentariums für politische Entscheidungsträger und Jugendarbeiter zum Beitrag der Jugendarbeit und des formalen und nichtformalen Lernens im Kontext der Integration

2016-2017

KOM, MS, Interessengruppen im Bildungswesen

Finanzieren transnationaler kultureller und audiovisueller Projekte zur Förderung der Integration von Flüchtlingen im Rahmen des Programms Kreatives Europa

2016

KOM, Zivilgesellschaft

Einleiten von Projekten zur Förderung der sozialen Eingliederung durch Jugend und Sport im Rahmen von Erasmus+

2016

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Finanzieren von Projekten zur frühzeitigen Ermittlung, zum Schutz und zur Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer von Menschenhandel sind, mit Schwerpunkt auf Kindern und unbegleiteten Kindern im Rahmen des AMIF

2016-2017

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Fortsetzen der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Hinblick auf die Annahme der Antidiskriminierungsrichtlinie

Ermitteln und Verbreiten bewährter Praktiken zur Unterstützung von Frauen

2016-2017

KOM, MS, Zivilgesellschaft

Instrumente für die Koordinierung, Finanzierung und Überwachung

Stärken des Netzes der nationalen Kontaktstellen für Integration und sein Umwandeln in ein „Europäisches Integrationsnetz“ zur Förderung des Voneinander-Lernens der Mitgliedstaaten

2016-2017

KOM, MS

Fördern der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen, einschließlich der regionalen und lokalen Ebene, durch eine Partnerschaft im Rahmen der EU-Städteagenda mit Schwerpunkt auf der Integration von Drittstaatsangehörigen

2016-2017

KOM, MS, LRA

Unterstützen innovativer Maßnahmen auf lokaler Ebene durch gezielte Finanzierung, u. a. im Rahmen des Programms für innovative Maßnahmen für nachhaltige Stadtentwicklung

2016-2017

KOM, LRA

Verbessern der Koordinierung und strategischen Ausrichtung aller einschlägigen Finanzierungsinstrumente der EU, um die Wirkung der Unterstützung der EU auf den gesamten Integrationsprozess von Drittstaatsangehörigen zu steigern

2016-2017

KOM, MS

Verstärken der Zusammenarbeit durch gezielte Austauschprogramme und Besuche bei den zuständigen nationalen Behörden unter Nutzung aller einschlägigen EU-Fonds

2016-2017

KOM, MS

Stärken der Einbeziehung aller relevanten Akteure im Zusammenhang mit dem Partnerschaftsprinzip und dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung, einschließlich durch Unterstützung des Erfahrungsaustauschs zwischen den verschiedenen Akteuren über die Verwendung des ESF zur Integration von Flüchtlingen im Rahmen des Netzwerkes für die Zusammenarbeit zur Migration

2016-2017

KOM, MS, andere Akteure

Weiteres Ausarbeiten von Fakten zur Integration auf EU-Ebene, unter anderem durch die Überwachung der Integrationsergebnisse auf lokaler Ebene

2016-2017

KOM, MS, auch in Zusammenarbeit mit der OECD

Beobachten der sozialen Eingliederung und Teilhabe von Migranten aus Drittstaaten in die Gesellschaft aus grundrechtlicher Sicht

2016

EU-Grundrechte-agentur

(1)

Siehe: Eurostat (2015).

(2)

Dieser Aktionsplan befasst sich mit der Integration von Migranten und Flüchtlingen, die Angehörige von Drittstaaten sind und sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Nicht betroffen sind Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, deren Eltern oder Großeltern Migrationshintergrund aus einem Drittstaat haben, sowie EU-Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, und ihre Familienangehörige.

(3)

Siehe: Schlussfolgerungen des Rates „Justiz und Inneres“ vom 5.-6. Juni 2014: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/jha/82745.pdf .

(4)

Siehe: KOM (2011) 455 endg. vom 20.7.2011.

(5)

Siehe Daten von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Migrant_integration_statistics_-_overview und OECD/European Union (2015), Indicators of Immigration Integration 2015 – Settling In:  http://www.oecd.org/els/mig/Indicators-of-Immigrant-Integration-2015.pdf .

(6)

Siehe Berichte der Kommission zu Umverteilung und Neuansiedlung: COM (2016) 165 final; COM (2016) 222 final; COM(2016) 360 final.

(7)

Siehe: COM(2015)240 final vom 13.5.2012.

(8)

 Siehe: COM(2016) 197 final vom 6.4.2016.

(9)

Siehe: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 über die Lage im Mittelmeerraum und die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration (2015/2095(INI)).

(10)

 Im Jahr 2015 lag die Beschäftigungsquote von Drittstaatsangehörigen 12,4 Prozentpunkte niedriger als bei Staatsangehörigen der Aufnahmeländer; bei Frauen war diese Quote besonders niedrig. Einwanderer aus Drittstaaten sind häufig unterbeschäftigt, auch wenn sie sich im Besitz eines Hochschuldiploms befinden. Der Bildungsrückstand ist bei Migranten der ersten Generation (42 %) doppelt so hoch wie bei Studierenden mit im Inland geborenen Eltern (20 %) und auch bei der zweiten Generation (d. h. im Inland geborenen Personen mit im Ausland geborenen Eltern) immer noch stark ausgeprägt (34 %). Im Jahr 2014 waren 49 % der Drittstaatsangehörigen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht – gegenüber 22 % bei Inländern. 18,2 % der außerhalb der EU geborenen Jugendlichen litten unter starker materieller Deprivation. Auch die Wahrscheinlichkeit, in einem überbelegten   Haushalt zu leben, war bei Drittstaatsangehörigen höher als bei Inländern.

(11)

Siehe: Europäisches Semester 2016: Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen und bei der Verhinderung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 (COM(2016) 95 final/2).

(12)

Siehe z. B. OECD, The Fiscal Impact of Immigration in OECD Countries, in „International Migration Outlook 2013“ und EC Policy Review Research on Migration: Facing Realities and Maximising Opportunities 2016.

(13)

Siehe: Veröffentlichung der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission: „ An Economic Take on the Refugee Crisis “.

(14)

Die Mitgliedstaaten unterliegen besonderen Verpflichtungen aus dem EU-Recht (insbesondere Richtlinie 2013/33/EU über Aufnahmebedingungen und Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU) und müssen von Anfang an angemessene Aufnahmebedingungen für Asylsuchende gewährleisten, nach Zuerkennung des Schutzstatus den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren und den Zugang zu Arbeit erleichtern, bei der Anerkennung von Diplomen für Gleichbehandlung sorgen und spezifische Erleichterungen vorsehen.

(15)

Siehe: Neue Europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (COM(2016) 381), noch nicht veröffentlicht.

(16)

Siehe: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2016/05/24/

(17)

Siehe: C(2015) 3560 final.

(18)

Siehe: C(2015) 9490.

(19)

Siehe: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/

(20)

 Siehe: COM(2016) 197 final vom 6.4.2016.

(21)

Siehe: Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda (COM(2016) 385 vom 7. Juni 2016).

(22)

Siehe: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/international-summit/2015/11/ACTION_PLAN_EN_pdf/

(23)

Siehe Abschlussbericht: http://www.eurocities.eu/eurocities/news/-Building-a-resettlement-network-of-European-cities-and-regions-SHARE-project-publication-WSPO-A9SHLX .

(24)

Siehe: COM(2016) 197 final vom 6.4.2016.

(25)

Bei privaten Sponsorship-Programmen tragen Organisationen der Zivilgesellschaft oder Gruppen von Einzelpersonen zu den Kosten der Neuansiedlung bei und kümmern sich in Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften um die erste Integration neu angesiedelter Flüchtlinge.

(26)

EU-FRANK Projekt: Facilitating Resettlement and Refugee Admission through New Knowledge (Erleichterung der Neuansiedlung und Aufnahme von Flüchtlingen durch Wissensvermittlung). Dieses von der EU finanzierte Projekt wird von der schwedischen Migrationsbehörde betreut (2016-2020).

(27)

Siehe: Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (COM(2016) 381), noch nicht veröffentlicht.

(28)

Siehe: Veröffentlichung der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission: „ An Economic Take on the Refugee Crisis “.

(29)

Siehe Eurostat: Migrant integration in the EU labour market vom 6.6.2016.

(30)

Über 40 % der Arbeitskräfte aus Drittstaaten mit hohem Bildungsniveau üben eine mittel- oder geringqualifizierte Beschäftigung aus im Vergleich zu rund 20 % der Inländer (Arbeitskräfteerhebung von Eurostat).

(31)

2015 war weniger als die Hälfte der Frauen aus einem Drittstaat erwerbstätig; dieser Wert liegt mehr als 16 Prozentpunkte unter der Beschäftigungsquote von Frauen mit EU-Staatsangehörigkeit.

(32)

Auf dem Dreigliedrigen Sozialgipfel trifft die Führung der EU-Organe und der europäischen Sozialpartner zweimal im Jahr zusammen, um aktuelle Themen zu erörtern.

(33)

Siehe: https://www.etuc.org/sites/www.etuc.org/files/press-release/files/14.03.16_final_eco_soc_partners_message_refugee_crisis.pdf

(34)

Siehe: Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (COM(2016) 381), noch nicht veröffentlicht.

(35)

Sozialwohnungen können im Rahmen der Programme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 unterstützt werden.

(36)

Bislang wurden drei Darlehen über insgesamt 800 Mio. EUR gebilligt, die schätzungsweise 250 000 Flüchtlingen zugutekamen (in Deutschland und Frankreich betragen die Gesamtprojektkosten etwa 1,6 Mrd. EUR; ein weiteres Darlehen wird geprüft). Die Europäische Investitionsbank finanziert zudem die zusätzliche Unterstützung von Bildungs- und soziale Maßnahmen für Flüchtlinge im Zusammenhang mit der Finanzierung der Unterbringung bereit.

(37)

Siehe http://ec.europa.eu/regional_policy/en/policy/themes/urban-development/agenda/ .

(38)

Siehe Mitteilung der Kommission zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2016) 85 final).

(39)

Der für die Gleichheit der Geschlechter zuständige beratende Ausschuss (von der Kommission geführte Regelungsstruktur) wird in diesem Jahr eine Stellungnahme zum Gender Mainstreaming im Bereich der europäischen Migration abgeben.

(40)

Siehe Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 und Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000.

(41)

Siehe Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM/2008/0426 endg).

(42)

Siehe: Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

(43)

Siehe https://ec.europa.eu/migrant-integration/die-eu-und-integration/eu-aktionen-fur-eine-erfolgreiche-integration .

(44)

Das Integrationsforum wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss eingerichtet.

(45)

Siehe http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_de.htm .

(46)

  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=URISERV:ef0016&from=DE  

(47)

Siehe http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13631-2015-INIT/de/pdf .

(48)

Siehe: http://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/news/2016/04/04-05-2016-long-term-management-of-migratory-flows-a-new-partnership-between-the-commission-and-european-cities .

(49)

Siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0847&from=DE

(50)

 Die Projekte konzentrierten sich hauptsächlich auf Sprachkurse, Staatsbürgerkunde, Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, Austausch mit der Aufnahmegesellschaft/interkultureller Dialog, Aufbau von Kapazitäten der Interessenträger im Bereich Integration, einschließlich Ausarbeitung von Instrumenten und Indikatoren.

(51)

Mit anderen Maßnahmen (wie Erasmus+) wurden von 2014 bis 2015 mehr als 200 Projekte im Umgang mit Flüchtlingen oder zur Bewältigung von Herausforderungen bei der Eingliederung von Flüchtlingen finanziert.

(52)

Siehe http://ec.europa.eu/priorities/sites/beta-political/files/state_of_the_union_2015_de.pdf .

(53)

  http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/docs/synergies_between_amif_and_other_eu_funds_in_relation_to_migrants_en.pdf und http://ec.europa.eu/esf/BlobServlet?docId=14499&langId=en .

(54)

Aus beiden Fonds stehen Mittel für den Aufbau von Kapazitäten, für die verantwortungsvolle Staatsführung und für die Unterstützung von KMU zur Verfügung, wodurch ebenfalls zur Unterstützung der Integration von Drittstaatsangehörigen beigetragen werden kann.

(55)

Im Rahmen der Programme des ESI-Fonds hat die Europäische Kommission im Jahr 2015 spezifische Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Bildungs- und Wohnsegregation marginalisierter Bevölkerungsgruppen, einschließlich Migranten, veröffentlicht. Siehe http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/informat/2014/thematic_guidance_fiche_segregation_en.pdf  

(56)

Im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds kann der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) einen Beitrag zur sozialen Integration von Migranten leisten, indem ihnen berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung von Unternehmensgründungen angeboten wird, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Ferner kann damit die Umsetzung von Strategien für die integrierte lokale Entwicklung gefördert werden, die ebenfalls eine Vielzahl von Dienstleistungen für Drittstaatsangehörige bieten. Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kann einen Beitrag zur Bereitstellung von materieller Basisunterstützung und/oder Maßnahmen zur sozialen Eingliederung von Drittstaatsangehörigen leisten, wenn sie zu der auf nationaler Ebene festgelegten Zielgruppe gehören. Im Rahmen von Erasmus+ stehen den Mitgliedstaaten 400 Mio. EUR zur Verfügung, um die sozialen Eingliederung durch Bildung zu verbessern. Die EU fördert die Forschung zur Integration von Migranten mit dem Siebten Rahmenprogramm und Horizont 2020. Ein Überblick zu den wichtigsten Erkenntnissen und Ergebnissen ist dem Überprüfungsbericht mit dem Titel „Research on Migration: Facing Realities and Maximising Opportunities“ 2016 (S. 51-87) zu entnehmen.

(57)

Fonds für die innere Sicherheit.

(58)

Im Einklang mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 1-7.

(59)

Die EU hat beispielsweise mit der OECD einen gemeinsamen internationalen Vergleich der Integrationsergebnisse eingeführt, der politischen Entscheidungsträgern Benchmarks liefert, um Ergebnisse ihrer Länder mit denen anderer Länder zu vergleichen und bewährte Verfahren zu ermitteln (OECD/Europäische Union 2015, Indicators of Immigration Integration 2015 – Settling In). Zukünftig werden ferner Integrationsergebnisse auf lokaler Ebene analysiert werden. Die EU-Agentur für Grundrechte arbeitet derzeit an einer Studie, die die soziale Eingliederung und die Teilhabe von Migranten und deren Nachkommen an der Gesellschaft aus dem Blickwinkel der Grundrechte untersucht, und wird 2017 die Ergebnisse der zweiten Runde der größten EU-weiten Studie über die Erfahrungen im Bereich Diskriminierung, Viktimisierung bei Hassverbrechen und gesellschaftliche Teilhabe von Migranten und Minderheiten (EU-MIDIS II) veröffentlichen.

(60)

Siehe die länderspezifischen Empfehlungen 2016 vom 18. Mai 2016: http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_de.htm .

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