EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52016DC0338

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Maltas 2016 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas 2016

COM/2016/0338 final

Brüssel, den 18.5.2016

COM(2016) 338 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Maltas 2016

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas 2016


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Maltas 2016

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas 2016

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission 2 ,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 3 ,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 26. November 2015 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht 4 an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2016 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 17./18. März 2016 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 26. November 2015 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 5 an, in dem sie Malta nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 6 an. Diese Empfehlung wurde am 18./19. Februar 2016 vom Europäischen Rat gebilligt und am 8. März 2016 vom Rat verabschiedet. Als Land, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Malta die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung sicherstellen.

(2)Der Länderbericht 2016 für Malta 7 wurde am 26. Februar 2016 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Maltas bei der Umsetzung der vom Rat am 14. Juli 2015 verabschiedeten länderspezifischen Empfehlungen und bei der Verwirklichung der nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet.

(3)Am 15. April 2016 übermittelte Malta sein nationales Reformprogramm 2016 und sein Stabilitätsprogramm 2016. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(4)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung 8 hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(5)Malta unterliegt zurzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der Schuldenregel. In seinem Stabilitätsprogramm 2016 veranschlagt Malta eine Verbesserung des Gesamtsaldos auf einen Überschuss von 0,1 % des BIP bis 2019. Der strukturelle Saldo wird sich allmählich verbessern, so dass Malta sein mittelfristiges Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bis 2019 erreicht. Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2016 auf 62,6 % sinken und 2019 weiter auf 55,5 % zurückgehen. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für 2016 plausibel und für 2017-2019 vorsichtig. Allerdings wurden die Maßnahmen, die zur Erreichung der ab 2017 anvisierten Defizitziele erforderlich sind, nicht ausreichend spezifiziert. Gemäß der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission besteht 2015 und 2016 zusammengenommen ein hohes Risiko einer erheblichen Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel; dies ist vor allem der Abweichung im Jahr 2015 geschuldet, die 2016 und, unter Annahme einer unveränderten Politik, 2017 korrigiert werden muss. Die Abweichung im Jahr 2015 lässt sich teilweise durch den massiven Investitionsschub erklären, der überwiegend auf den außergewöhnlich starken Abruf von EU-Mitteln vor dem Ende des Programmplanungszeitraums 2007-2013 zurückgeht. Um die Abweichung im Zweijahreszeitraum 2015-2016 zu verringern, sieht das Stabilitätsprogramm 2016 zusätzliche Maßnahmen für das Jahr 2016 vor, die in der Frühjahrsprognose noch nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Maßnahmen stellen auf eine Senkung der Primärausgaben (um 0,16 % des BIP) ab, und zwar vor allem in den Bereichen Arbeitnehmerentgelte, Vorleistungen und Kapitaltransfers. Zudem wurden die Prognosen im Hinblick auf einige einnahmenseitige Maßnahmen für 2016-2019 überarbeitet, um aktuelleren Informationen und den tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahmen des Jahres 2015 Rechnung zu tragen. Insgesamt zeigen diese Maßnahmen eine defizitsenkende Nettowirkung von 0,2 % des BIP. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen würde sich die strukturelle Anstrengung im Vergleich zur Kommissionsprognose verbessern, und beim strukturellen Saldo würde sich im Zweijahreszeitraum 2015-2016 eine leichte durchschnittliche Abweichung abzeichnen, während im Jahr 2017 das Risiko einer erheblichen Abweichung fortbestünde. Malta wird den Richtwert für den Schuldenabbau voraussichtlich sowohl 2016 als auch 2017 erfüllen. Ausgehend von seiner Bewertung des Stabilitätsprogramms und unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission sieht der Rat ein Risiko, dass Malta die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht einhalten wird. Es sind daher weitere Maßnahmen notwendig, um die Erfüllung der Vorgaben 2016 und 2017 zu gewährleisten.

(6)Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Maltas stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf die Haushaltsauswirkungen der mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Kosten, etwa für Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und Renten. Das Rentensystem muss die doppelte Herausforderung meistern, sowohl seine Tragfähigkeit als auch angemessene Renteneinkommen zu gewährleisten. Die Rentenausgaben lagen im Jahr 2013 mit 9,6 % des BIP unter dem EU-Durchschnitt, dürften den Prognosen zufolge jedoch bis 2060 auf 12,8 % steigen, was einen der höchsten Werte in der EU darstellt. Im März 2016 hat die Regierung verschiedene Maßnahmen verabschiedet, die auf die Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems abzielen, allerdings wurden deren Auswirkungen auf den Haushalt noch nicht bewertet. Um die Angemessenheit des Systems zu verbessern, wurde die beitragsorientierte nationale Mindestrente 2016 weiter angepasst und soll bis 2027 60 % des Medianeinkommens erreichen; zudem soll ihr Deckungsbereich ausgeweitet werden. Die Wirksamkeit der Reform wird davon abhängen, ob die Beschäftigungsfähigkeit älterer Jahrgänge gesichert werden kann. Neben den Rentenausgaben dürften auch die Ausgaben für Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege schneller als im EU-Durchschnitt um 2,1 % bzw. 1,2 % des BIP steigen. Die Behörden haben eine nationale Gesundheitssystemstrategie angenommen und überprüfen gegenwärtig die Gesundheitsausgaben im Hinblick auf mögliche Effizienzsteigerungen. Welche Einsparungen sich daraus ergeben, muss sich allerdings erst noch zeigen. Zugunsten der langfristigen Tragfähigkeit sollten mögliche Einsparungen dafür herangezogen werden, den projizierten Ausgabenanstieg zu finanzieren.

(7)Trotz beträchtlicher Investitionen bleiben die Aus- und Weiterbildungsergebnisse immer noch hinter den Zielen zurück. Dies wirkt sich auf die Qualität des Arbeitskräfteangebots und die Erwerbsbeteiligungsquote aus. Das Bildungsniveau der maltesischen Arbeitskräfte zählt nach wie vor zu den niedrigsten in der EU. Malta verfolgt eine umfassende Strategie für lebenslanges Lernen, doch die Beteiligung an den einschlägigen Programmen ist vor allem unter Personen mit niedrigem Bildungsniveau weiterhin begrenzt. Zu den Herausforderungen in diesem Bereich zählen die gezielte Öffentlichkeitsarbeit, ein besserer Zugang zu Bildungsangeboten sowie Partnerschaften zwischen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Arbeitgebern. 2015 wurde ein Rechtsakt zur Schaffung eines Instituts für die laufende berufliche Weiterbildung von Lehrkräften („Institute for Education“) angenommen. Dieses Institut soll i) Lehrkräfte mit den erforderlichen Kompetenzen für ihre tägliche Arbeit ausstatten; ii) als Drehscheibe für den Erfahrungsaustausch zwischen Lehrkräften dienen, und iii) pädagogische Führungsqualitäten fördern. Das Institut nimmt nunmehr seine Tätigkeit auf und sollte die Hauptanlaufstelle im Hinblick auf den beruflichen Weiterbildungsbedarf von Lehrkräften werden. Die Entwicklungen in diesem Bereich müssen weiter beobachtet werden.

(8)Abgesehen von einmaligen Großprojekten in den Jahren 2014 und 2015 war die Investitionstätigkeit in Malta aufgrund von strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft und Engpässen gedämpft. Dies hängt in erster Linie mit der wachsenden Bedeutung von weniger kapitalintensiven Dienstleistungsbranchen zusammen, was den künftigen Investitionsbedarf der Wirtschaft senkt. Einige Herausforderungen, die die Investitionstätigkeit im Land beeinflussen, bestehen jedoch fort, wie etwa die unzureichende Innovationsfähigkeit, Qualifikationsengpässe, Ineffizienzen in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, der regulatorische Aufwand und die massive Verkehrsüberlastung.

(9)Die Verkehrs- und Logistikinfrastruktur ist eine der größten Hindernisse für ausländische Investitionen. Die von der maltesischen Wirtschaft getragenen externen Kosten des Verkehrs sind beträchtlich. Zurückzuführen sind diese in erster Linie auf eine ineffiziente Nutzung der Verkehrsnetze und das Fehlen echter Alternativen zur Nutzung privater Pkw. Darüber hinaus stellen die hohe Zahl der Privatfahrzeuge, die Umweltverschmutzung und die Verkehrsüberlastung Herausforderungen für die Nachhaltigkeit des Verkehrssektors dar. Noch ist keine umfassende Verkehrsstrategie umgesetzt wurden, und dies obwohl die Erarbeitung einer nationalen Verkehrsstrategie und einer entsprechenden Rahmenplanung Vorbedingungen für den Zugang zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2014-2020) sind, die zur Kofinanzierung von Investitionen im Verkehrsbereich verwendet werden.

(10)Die Regierung hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu vereinfachen. Diese Maßnahmen zielen auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Wagniskapital ab, da in diesem Bereich in den vergangen Jahren Engpässe verzeichnet wurden. Künftige weitere Maßnahmen umfassen die Einrichtung eines zentralen Kreditregisters und einer Entwicklungsbank sowie den Start einer Plattform der maltesischen Börse, die speziell darauf ausgelegt ist, KMU bei der Mittelbeschaffung auf den Kapitalmärkten zu unterstützen. Zwar bestehen weiterhin Schwierigkeiten beim Zugang zu Nichtbankeninstrumenten, doch ist das Finanzierungsumfeld für KMU in Malta besser als in vielen vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten.

(11)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Maltas umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2016 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Malta gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Malta berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der EU insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider.

(12)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme 9 hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider –

EMPFIEHLT, dass Malta 2016 und 2017

1.angesichts des hohen Risikos einer erheblichen Abweichung in den Jahren 2016 und 2017 eine jährliche Haushaltskorrektur von 0,6 % des BIP in Richtung des mittelfristigen Haushaltsziels erreicht, indem die erforderlichen strukturellen Maßnahmen ergriffen werden; die Maßnahmen zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vorantreibt;

2.Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots ergreift, vor allem durch eine stärkere Beteiligung Geringqualifizierter an Angeboten für lebenslanges Lernen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) COM(2016338 final.
(3) P8_TA(2016)0058, P8_TA(2016)0059, and P8_TA(2016)0060.
(4) COM(2015690 final.
(5) COM(2015) 691 final.
(6) COM(2015) 692 final.
(7) SWD(2016) 86 final.
(8) COM(2014) 494 final.
(9) Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
Top