EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.4.2016
COM(2016) 218 final
ANHANG
zum Vorschlag für einen
Beschluss des Rates
über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
(ISA2-Programme)
ANHANG
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. .../2016
vom
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen
über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS –
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf den Beschluss (EU) 2015/2240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Einrichtung eines Programms über Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (Programm ISA2) als Mittel zur Modernisierung des öffentlichen Sektors auszuweiten.
(2)Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Januar 2016 zu ermöglichen –
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 17 (Informationsverbund für den Datenaustausch) von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen wird wie folgt geändert:
1.In Absatz 1 werden die Angaben „Absatz 6 Buchstabe a“, „Absatz 6 Buchstabe b“ und „Absatz 6 Buchstabe c“ durch die Angaben „Absatz 7 Buchstabe a“, „Absatz 7 Buchstabe b“ und „Absatz 7 Buchstabe c“ ersetzt.
2.In Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
„Die EFTA-Staaten beteiligen sich ab dem 1. Januar 2016 an den Projekten und Aktivitäten des Programms der Union gemäß Absatz 7 Buchstabe d.“
3.In Absatz 2 werden die Worte „Absatz 6“ durch die Worte „Absatz 7“ ersetzt.
4.In Absatz 3 werden die Worte „Absatz 6 Buchstabe a“ durch die Worte „Absatz 7 Buchstabe a“ ersetzt.
5.In Absatz 4 werden die Worte „Absatz 6 Buchstabe b“ durch die Worte „Absatz 7 Buchstabe b“ ersetzt.
6.In Absatz 5 werden die Worte „Absatz 6 Buchstabe c“ durch die Worte „Absatz 7 Buchstabe c“ ersetzt.
7.Absatz 6 wird Absatz 7.
8.Nach Absatz 5 wird folgender Absatz eingefügt:
6.Mit Beginn der Zusammenarbeit im Rahmen des in Absatz 7 Buchstabe d genannten Programms nehmen die EFTA-Staaten uneingeschränkt, jedoch ohne Stimmrecht am Ausschuss für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA2-Ausschuss), der die Europäische Kommission bei der Durchführung, Verwaltung und Weiterentwicklung dieses Programms unterstützt, teil.“
9.In Absatz 7 wird am Ende Folgendes angefügt:
„d)
im Hinblick auf die Teilnahme ab 1. Januar 2016:
-
32015 D 2240: Beschluss (EU) 2015/2240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Einrichtung eines Programms über Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (Programm ISA2) als Mittel zur Modernisierung des öffentlichen Sektors (ABl. L 318 vom 4.12.2015, S. 1).
Liechtenstein wird von der Teilnahme an und dem Finanzbeitrag zu dem Programm ausgenommen.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft.
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2016.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel
Im Namen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Der Präsident
Die Sekretäre
des Gemeinsamen EWR-Ausschusses