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Document 52016PC0211

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ vertreten werden soll

COM/2016/0211 final - 2016/0114 (NLE)

Brüssel, den 18.4.2016

COM(2016) 211 final

2016/0114(NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ vertreten werden soll


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Mit dem beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates wird der Standpunkt festgelegt, den die Union zu einem Beschluss des Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „das Abkommen“) über die Änderung des Anhangs XXIV des Abkommens vertreten soll. Das Abkommen wurde am 27. Juni 2014 unterzeichnet und wird seit dem 1. September 2014 teilweise vorläufig angewandt.

Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Bestimmungen von Titel V (Handel und Handelsfragen) Kapitel 4 (Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen) des Abkommens umgesetzt werden. Insbesondere verpflichtete sich die Republik Moldau in Artikel 181 des Abkommens, eine Liste des gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Besitzstandes der Union vorzulegen, an den sie ihre eigene Gesetzgebung anzunähern beabsichtigt. Diese Liste soll durch einen Beschluss des Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ EU – Republik Moldau dem Anhang XXIV des Abkommens hinzugefügt werden.

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Mit diesem Vorschlag wird auf der Grundlage des genannten Abkommens und insbesondere dessen Ziels, eine gemeinsame Freihandelszone der beiden Vertragsparteien zu schaffen, die gemeinsame Handelspolitik der Union gegenüber einem Nachbarland der Östlichen Partnerschaft umgesetzt. Es werden dabei die Bestimmungen des Abkommens umgesetzt, mit denen auf der Grundlage des Besitzstandes der Union der Agrarhandel zwischen den Vertragsparteien gefördert und vor allem das Agrarausfuhrpotenzial der Republik Moldau gesteigert werden soll.

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Der Vorschlag steht im Einklang mit anderen außenpolitischen Maßnahmen der Union, insbesondere der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit bezüglich der Republik Moldau, und trägt zu deren Umsetzung bei.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Rechtsgrundlage

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“), insbesondere Artikel 207 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, bildet die Rechtsgrundlage für die Festlegung des Standpunkts, den die Union in den mit dem Abkommen eingesetzten Ausschüssen vertritt. 

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Nach Artikel 3 des AEUV ist die gemeinsame Handelspolitik als ausschließliche Zuständigkeit der Union definiert. Daher findet das Subsidiaritätsprinzip keine Anwendung.

Verhältnismäßigkeit

Dieser Vorschlag ist erforderlich, um die internationalen Verpflichtungen der Union aus dem Abkommen mit der Republik Moldau umzusetzen.

Wahl des Instruments

Der Vorschlag steht im Einklang mit Artikel 218 Absatz 9 AEUV, der die Annahme durch einen Ratsbeschluss vorsieht. Es gibt kein anderes Rechtsinstrument, mit dem die Ziele des Vorschlags erreicht werden könnten.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Entfällt.

Konsultation von Interessenträgern

Die Republik Moldau hat die Liste des Besitzstandes der Union, an den sie ihre eigene Gesetzgebung anzunähern beabsichtigt, nach ihren diesbezüglichen Verfahren erstellt. Konsultationen von Interessenträgern in der EU sind bei diesem Vorschlag nicht erforderlich.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Die Union stellte den Behörden der Republik Moldau ihr Expertenwissen im Bereich Gesundheits-, Pflanzen- und Tierschutz für die Zwecke der Erstellung der Liste des Besitzstandes der Union, an den eine Annäherung seitens des Partnerlandes vorgesehen ist, zur Verfügung.

Folgenabschätzung

Für die Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen des Abkommens wurde 2009 eine Ex-ante-Folgenabschätzung und 2012 die handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfung der Generaldirektion Handel der Kommission durchgeführt; diese sind in die Verhandlungen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone eingeflossen. Diese Studie bestätigte, dass die Umsetzung der Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen sich nicht negativ auf die Union, ihren Besitzstand oder ihre Politik auswirken würde, auf die wirtschaftliche Entwicklung der Republik Moldau aber positiv. Dieser Vorschlag hat keine Auswirkungen auf die Wirtschafts-, Sozial- oder Umweltpolitik der Union.

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Das Abkommen unterliegt in dieser Phase nicht den REFIT-Verfahren; es verursacht den KMU in der Union keine Kosten und wirft in Bezug auf das digitale Umfeld keine Fragen auf.

Grundrechte

Der vorgeschlagene Rechtsakt hat keine Auswirkungen auf den Schutz der Grundrechte in der Union.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Entfällt.

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Die Durchführung des Abkommens wird regelmäßig vom Assoziationsrat EU-Republik Moldau und dessen durch das Abkommen eingesetzten untergeordneten Organen überprüft. Die Europäische Kommission hat sich zudem verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht zur Umsetzung von Titel V des Abkommens (Handel und Handelsfragen) vorzulegen, in dem auch die Elemente dieses Vorschlags anzusprechen sind.

Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)

Entfällt.

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Mit dem Vorschlag soll ein Standpunkt der Union bezüglich der Änderung von Anhang XXIV-B des Abkommens angenommen werden. Entsprechend Artikel 181 Absatz 4 des Abkommens soll in dem Anhang der Besitzstand der Union aufgeführt werden, an den die Republik Moldau ihre gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften anzunähern beabsichtigt, um für eine Ware oder Warengruppe Gleichwertigkeit nach Artikel 183 des Abkommens zu erreichen.

Die Republik Moldau hat im Einklang mit ihren nationalen Verfahren eine solche Liste des Besitzstandes der Union erstellt, den Vorschlag im November 2014 vorgelegt und ihn im Benehmen mit der Europäischen Kommission im Juli 2015 endgültig fertiggestellt.

Der Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ EU – Republik Moldau ist befugt, nach Artikel 191 des Abkommens einen Beschluss über die Änderung des Anhangs XXIV-B zu fassen. Entsprechend diesem Artikel überwacht der Unterausschuss die Umsetzung von Titel V (Handel und Handelsfragen) Kapitel 4 (Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen) des Abkommens und beschließt gegebenenfalls die Änderung der Anhänge XVII-XXV des Abkommens.

2016/0114 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ vertreten werden soll

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Artikel 464 Absätze 3 und 4 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Abkommen“) sieht die vorläufige Anwendung der von der Union genannten Teile des Abkommens vor.

(1)In Artikel 3 des Beschlusses 2014/492/EU des Rates 1 ist festgelegt, welche Bestimmungen des Abkommens vorläufig angewandt werden, darunter die Bestimmungen über die gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Maßnahmen sowie die Einsetzung und Arbeitsweise des Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ und die damit zusammenhängenden Anhänge XVII bis XXV des Abkommens. Nach Artikel 464 Absatz 4 des Abkommens ist die vorläufige Anwendung dieser Bestimmungen seit dem 1. September 2014 wirksam.

(2)Artikel 181 des Abkommens sieht vor, dass die Republik Moldau ihre gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften schrittweise an die der Union annähert, wie in Anhang XXIV des Abkommens vorgesehen.

(3)Nach Artikel 181 Absatz 4 des Abkommens ist die Republik Moldau verpflichtet, spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Abkommens eine Liste des gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen Besitzstandes der Union vorzulegen, an den sie ihre eigene Gesetzgebung anzunähern beabsichtigt. Diese Annäherungsliste dient als Referenzdokument für die Umsetzung von Titel V (Handel und Handelsfragen) Kapitel 4 (Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen) des Abkommens und ist Anhang XXIV des Abkommens hinzuzufügen. Anhang XXIV-B des Abkommens ist dementsprechend nach Maßgabe des Artikels 191 des Abkommens durch einen Beschluss des Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ zu ändern.

(4)Die Republik Moldau hat die obengenannte Liste des Besitzstandes der Union vorgelegt und im Benehmen mit der Europäischen Kommission im Juli 2015 endgültig fertiggestellt.

(5)Es ist daher angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ bezüglich der Änderung des Anhangs XXIV-B des Abkommens zu vertreten ist –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, den die Europäische Union in dem mit Artikel 191 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Abkommen“) eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ bezüglich der Änderung des Anhangs XXIV-B des Assoziierungsabkommens vertreten soll, stützt sich auf den Beschlussentwurf dieses Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

Geringfügige Änderungen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Artikel 2

Der Beschluss des Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1) Beschluss 2014/492/EU des Rates vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 1).
Top

Brüssel, den 18.4.2016

COM(2016) 211 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen Beschluss des Rates

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ vertreten werden soll


ANLAGE

Entwurf

Beschluss Nr. 1/2016 des Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen“ EU – Republik Moldau

vom ... 2016

zur Änderung des Anhangs XXIV-B des Assoziierungsabkommens

DER UNTERAUSSCHUSS „GESUNDHEITSPOLIZEILICHE UND PFLANZENSCHUTZRECHTLICHE MASSNAHMEN“,

gestützt auf das am 27. Juni 2014 in Brüssel unterzeichnete Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, insbesondere auf Artikel 181 und Artikel 191,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1)Nach Artikel 464 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Abkommen“) sind Teile des Abkommens, einschließlich der Bestimmungen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, seit dem 1. September 2014 vorläufig anzuwenden.

2)Artikel 181 Absatz 1 des Abkommens sieht vor, dass die Republik Moldau ihre gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften schrittweise an die der Union annähert, wie in Anhang XXIV des Abkommens vorgesehen.

3)Nach Artikel 181 Absatz 4 des Abkommens ist die Republik Moldau verpflichtet, spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Abkommens eine Liste des gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen Besitzstandes der Union vorzulegen, an den sie ihre eigenen Rechtsvorschriften anzunähern beabsichtigt. Diese Liste dient als Referenzdokument für die Umsetzung von Titel V (Handel und Handelsfragen) Kapitel 4 des Abkommens.

4)Mit Artikel 191 des Abkommens wurde der Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ des Abkommens eingesetzt, der sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit Titel V (Handel und Handelsfragen) Kapitel 4 einschließlich dessen Umsetzung befasst und Anhang XXIV des Abkommens überprüfen und ändern kann.

5)Die Republik Moldau hat die obengenannte Liste des Besitzstandes der Union der Europäischen Kommission im November 2014 vorgelegt; anschließend wurde sie im Benehmen mit der Europäischen Kommission im Juli 2015 endgültig fertiggestellt.

6)Es ist angezeigt, dass der Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ einen Beschluss fasst, um Anhang XXIV-B des Abkommens zu ändern und die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführte Liste dort aufzunehmen –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang XXIV-B des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu … am …

Für den Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“

Der/die Vorsitzende

ANHANG

Änderung des Anhangs XXIV-B des Assoziierungsabkommens

Anhang XXIV-B des Abkommens erhält hiermit folgende Fassung:

„Anhang XXIX-B

Liste der EU-Rechtsvorschriften, an welche die Republik Moldau ihre Rechtsvorschriften annähern muss

Nach Maßgabe des Artikels 181 Absatz 4 des Abkommens nähert die Republik Moldau ihre Rechtsvorschriften innerhalb der nachstehend angegebenen Fristen an folgende Rechtsakte der Union an:

Unionsvorschriften

Frist für die Annäherung

Abschnitt 1 – Allgemeines

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, mit Ausnahme der Artikel 58, 59 und 62

2016

Verordnung (EG) Nr. 1304/2003 der Kommission vom 23. Juli 2003 über das von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bei den an sie gerichteten Ersuchen um wissenschaftliche Gutachten anzuwendende Verfahren

2020

Beschluss 2004/478/EG der Kommission, vom 29. April 2004, zur Erstellung eines allgemeinen Plans für das Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit

2016

Verordnung (EU) Nr. 16/2011 der Kommission vom 10. Januar 2011 mit Durchführungsbestimmungen für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel

2016

Verordnung (EG) Nr. 1151/2009 der Kommission vom 27. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/433/EG

2019

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 884/2014 der Kommission vom 13. August 2014 zur Festlegung besonderer Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009

2018

Verordnung (EU) Nr. 258/2010 der Kommission vom 25. März 2010 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination mit Pentachlorphenol und Dioxinen sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/352/EG

2019

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 208/2013 der Kommission vom 11. März 2013 über die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen

2019

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom 19. September 2011 über die mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs

2018

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit – Artikel 58, 59 und 62

2018

Abschnitt 2 – Veterinärwesen

Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

2017

Entscheidung 2003/24/EG der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärswesen

2019

Entscheidung 2005/734/EG der Kommission vom 19. Oktober 2005 mit Biosicherheitsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos der Übertragung hoch pathogener aviärer Influenza-A-Viren des Subtyps H5N1 von Wildvögeln auf Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vogelarten und zur Früherkennung der Krankheit in besonders gefährdeten Gebieten

2018

Entscheidung 2006/415/EG der Kommission vom 14. Juni 2006 mit Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Geflügel in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/135/EG

2018

Entscheidung 2006/563/EG der Kommission vom 11. August 2006 mit Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/115/EG

2018

Beschluss 2010/57/EU der Kommission vom 3. Februar 2010 zur Festlegung von Gesundheitsgarantien für die Durchfuhr von Equiden durch die in Anhang I der Richtlinie 97/78/EG des Rates aufgeführten Gebiete

2018

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 139/2013 der Kommission vom 7. Januar 2013 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter Vogelarten in die Union sowie der dafür geltenden Quarantänebedingungen

2017

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 750/2014 der Kommission vom 10. Juli 2014 über Maßnahmen zum Schutz vor der Epizootischen Virus-Diarrhoe in Bezug auf die tierseuchenrechtlichen Anforderungen für die Verbringung von Schweinen in die Union

2019

Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen

2017

Entscheidung 78/685/EWG der Kommission vom 26. Juli 1978 zur Erstellung einer Liste von Tierseuchen im Sinne der Richtlinie 72/462/EWG

2015

Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen

2019

Verordnung (EG) Nr. 494/98 der Kommission vom 27. Februar 1998 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates im Hinblick auf die Anwendung von verwaltungsrechtlichen Mindestsanktionen im Rahmen des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

2019

Entscheidung 2006/968/EG der Kommission vom 15. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates hinsichtlich der Leitlinien und Verfahrensvorschriften für die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

2019

Richtlinie 2009/156/EG des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Verbringen von Equiden und für ihre Einfuhr aus Drittländern

2019

Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden

2017

Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest

2017

Entscheidung 2002/106/EG der Kommission vom 1. Februar 2002 zur Genehmigung eines Diagnosehandbuchs mit Diagnosemethoden, Probenahmeverfahren und Kriterien für die Auswertung von Laboruntersuchungen zur Bestätigung der Klassischen Schweinepest

2017

Richtlinie 2002/60/EG des Rates vom 27. Juni 2002 zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Änderung der Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit und der Afrikanischen Schweinepest

2017

Entscheidung 2003/422/EG der Kommission vom 26. Mai 2003 zur Genehmigung eines Diagnosehandbuchs für die Afrikanische Schweinepest

2017

Entscheidung 2006/437/EG der Kommission vom 4. August 2006 über die Genehmigung eines Handbuchs zur Diagnose der Aviären Influenza gemäß der Richtlinie 2005/94/EG des Rates

2017

Verordnung Nr. 616/2009 der Kommission vom 13. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/94/EG des Rates hinsichtlich der Zulassung von Geflügelkompartimenten und Kompartimenten für in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Spezies in Bezug auf die Aviäre Influenza sowie hinsichtlich zusätzlicher vorbeugender Biosicherheitsmaßnahmen in solchen Kompartimenten

2017

Richtlinie 92/66/EWG des Rates vom 14. Juli 1992 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit

2018

Richtlinie 2000/75/EG des Rates vom 20. November 2000 mit besonderen Bestimmungen für Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit

2018

Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sowie der Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Arten gelten

2018

Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

2016

Entscheidung 2007/843/EG der Kommission vom 11. Dezember 2007 über die Genehmigung von Programmen zur Bekämpfung von Salmonellen in Gallus-gallus-Zuchtherden in bestimmten Drittländern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Entscheidung 2006/696/EG hinsichtlich bestimmter, die öffentliche Gesundheit betreffender Anforderungen bei der Einfuhr von Geflügel und Bruteiern

2015

Entscheidung 2007/848/EG der Kommission vom 11. Dezember 2007 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Salmonellenbekämpfung bei Legehennenbeständen der Spezies Gallus gallus

2015

Entscheidung 2008/815/EG der Kommission vom 20. Oktober 2008 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Salmonellenbekämpfung in Masthähnchenbeständen der Spezies Gallus gallus

2015

Entscheidung 2009/771/EG der Kommission vom 20. Oktober 2009 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Salmonellenbekämpfung bei Puten

2015

Richtlinie 92/119/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Maßnahmen bezüglich der vesikulären Schweinekrankheit

2017

Entscheidung 2004/226/EG der Kommission vom 4. März 2004 zur Genehmigung von Tests für den Nachweis von Antikörpern gegen Rinderbrucellose im Rahmen der Richtlinie 64/432/EWG des Rates

2019

Richtlinie 91/68/EWG des Rates vom 28. Januar 1991 zur Regelung tierseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen

2019

Entscheidung 95/329/EG der Kommission vom 25. Juli 1995 zur Festlegung der Kategorien von Hengsten, auf die die Bedingungen gemäß Artikel 15 Buchstabe b) Ziffer ii) der Richtlinie 90/426/EWG des Rates bezüglich der Virusarteriitis anzuwenden sind

2019

Entscheidung 2001/183/EG der Kommission vom 22. Februar 2001 zur Festlegung der Probenahmepläne und Diagnoseverfahren zur Erkennung und zum Nachweis bestimmter Fischseuchen und zur Aufhebung der Entscheidung 92/532/EWG

2019

Richtlinie 90/429/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen an den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen von Schweinen und an dessen Einfuhr

2020

Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen

2019

Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von ß-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG

2017

Entscheidung 1999/879/EG des Rates vom 17. Dezember 1999 über das Inverkehrbringen und die Verabreichung von Rindersomatotropin (BST) und zur Aufhebung der Entscheidung 90/218/EWG

2016

Entscheidung 97/747/EG der Kommission vom 27. Oktober 1997 über Umfang und Häufigkeit der in der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgesehenen Probenahmen zum Zweck der Untersuchung in Bezug auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände in bestimmten tierischen Erzeugnissen

2016

Entscheidung 98/179/EG der Kommission vom 23. Februar 1998 mit Durchführungsvorschriften für die amtlichen Probenahmen zur Kontrolle von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände

2016

Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten

2018

Entscheidung 2002/657/EG der Kommission vom 14. August 2002 zur Umsetzung der Richtlinie 96/23/EG des Rates betreffend die Durchführung von Analysemethoden und die Auswertung von Ergebnissen

2016

Entscheidung 92/260/EWG der Kommission vom 10. April 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die zeitweilige Zulassung registrierter Pferde

2017

Entscheidung 2008/946/EG der Kommission vom 12. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2006/88/EG des Rates in Bezug auf Quarantänevorschriften für Tiere in Aquakultur

2019

Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten, zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 92/118/EWG des Rates und der Entscheidung 95/408/EG des Rates

2018

Entscheidung 2006/778/EG der Kommission vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden

2019

Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern

2018

Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen

2018

Durchführungsbeschluss 2013/188/EU der Kommission vom 18. April 2013 betreffend die Jahresberichte über nichtdiskriminierende Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

2018

Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans

2019

Richtlinie 2009/157/EWG des Rates vom 30. November 2009 über reinrassige Zuchtrinder

2016

Entscheidung 84/247/EWG der Kommission vom 27. April 1984 zur Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen, die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtrinder halten oder einrichten

2019

Entscheidung 84/419/EWG der Kommission vom 19. Juli 1984 über die Kriterien für die Eintragung in die Rinderzuchtbücher

2017

Richtlinie 87/328/EWG des Rates vom 18. Juni 1987 über die Zulassung reinrassiger Zuchtrinder zur Zucht

2016

Entscheidung 96/463/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Benennung der Referenzstelle, deren Aufgabe es ist, zur Vereinheitlichung der Prüfmethoden und der Bewertung der Ergebnisse reinrassiger Zuchtrinder beizutragen

2019

Entscheidung 2005/379/EG der Kommission vom 17. Mai 2005 über Zuchtbescheinigungen und Angaben für reinrassige Zuchtrinder, ihr Sperma, ihre Eizellen und Embryonen

2019

Entscheidung 2006/427/EG der Kommission vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern

2019

Richtlinie 88/661/EWG des Rates vom 19. Dezember 1988 über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine

2016

Entscheidung 89/501/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen, die Herdbücher für reinrassige Zuchtschweine führen oder einrichten

2019

Entscheidung 89/502/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Kriterien für die Eintragung reinrassiger Zuchtschweine in die Herdbücher

2017

Entscheidung 89/503/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Bescheinigung für reinrassige Zuchtschweine, ihre Samen, Eizellen und Embryonen

2017

Entscheidung 89/504/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen, Zuchtorganisationen und privaten Unternehmen, die Register für hybride Zuchtschweine führen oder einrichten

2016

Entscheidung 89/505/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Kriterien für die Eintragung in die Register für hybride Zuchtschweine

2019

Entscheidung 89/506/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Bescheinigung über hybride Zuchtschweine, ihre Samen, Eizellen und Embryonen

2019

Entscheidung 89/507/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine

2019

Richtlinie 90/118/EWG des Rates vom 5. März 1990 über die Zulassung reinrassiger Zuchtschweine zur Zucht

2016

Richtlinie 90/119/EWG des Rates vom 5. März 1990 über die Zulassung hybrider Zuchtschweine zur Zucht

2016

Richtlinie 89/361/EWG des Rates vom 30. Mai 1989 über reinrassige Zuchtschafe und -ziegen

2016

Entscheidung 90/254/EWG der Kommission vom 10. Mai 1990 über die Kriterien für die Zulassung der Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen, die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtschafe und -ziegen führen oder anlegen

2019

Entscheidung 90/255/EWG der Kommission vom 10. Mai 1990 über die Kriterien für die Eintragung reinrassiger Zuchtschafe und -ziegen in Zuchtbücher

2019

Entscheidung 90/258/EWG der Kommission vom 10. Mai 1990 über die Zuchtbescheinigung für reinrassige Zuchtschafe und -ziegen sowie Sperma, Eizellen und Embryonen dieser Tiere

2016

Entscheidung 92/353/EWG der Kommission vom 11. Juni 1992 mit Kriterien für die Zulassung bzw. Anerkennung der Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden führen oder anlegen

2019

Entscheidung 92/354/EWG der Kommission vom 11. Juni 1992 mit Vorschriften für die Koordinierung zwischen Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden führen oder anlegen

2019

Entscheidung 96/78/EG der Kommission vom 10. Januar 1996 zur Festlegung der Kriterien für die Eintragung von Equiden in die Zuchtbücher zu Zuchtzwecken

2017

Entscheidung 96/79/EG der Kommission vom 12. Januar 1996 mit Zuchtbescheinigungen für Sperma, Eizellen und Embryonen von eingetragenen Equiden

2017

Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden

2017

Richtlinie 90/428/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über den Handel mit Sportpferden und zur Festlegung der Bedingungen für die Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen

2018

Entscheidung 92/216/EWG der Kommission vom 26. März 1992 über die Erfassung von Daten über die pferdesportlichen Veranstaltungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 90/428/EWG des Rates

2018

Richtlinie 91/174/EWG des Rates vom 25. März 1991 über züchterische und genealogische Bedingungen für die Vermarktung reinrassiger Tiere und zur Änderung der Richtlinien 77/504/EWG und 90/425/EWG

2016

Abschnitt 3 – Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Futtermitteln und tierischen Nebenprodukten

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene

2017

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

2017

Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften für bestimmte unter die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates fallende Erzeugnisse und für die in den Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen amtlichen Kontrollen, zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 854/2004

2017

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 208/2013 der Kommission vom 11. März 2013 über die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen

2018

Verordnung (EU) Nr. 210/2013 der Kommission vom 11. März 2013 über die Zulassung von Sprossen erzeugenden Betrieben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

2018

Verordnung (EU) Nr. 211/2013 der Kommission vom 11. März 2013 über die Anforderungen an die Bescheinigung für die Einfuhr von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen in die Union

2018

Verordnung (EU) Nr. 579/2014 der Kommission vom 28. Mai 2014 über eine Ausnahmeregelung zu einigen Bestimmungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Beförderung flüssiger Öle und Fette auf dem Seeweg

2018

Richtlinie 92/118/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 über die tierseuchenrechtlichen und gesundheitlichen Bedingungen für den Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Kapitel I der Richtlinie 89/662/EWG und — in Bezug auf Seuchenerreger — der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen

2018

Verordnung (EU) Nr. 101/2013 der Kommission vom 4. Februar 2013 über die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern

2016

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 636/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 für eine Musterbescheinigung für den Handel mit nicht enthäutetem frei lebendem Großwild

2018

Entscheidung 2006/677/EG der Kommission vom 29. September 2006 zur Festlegung der Leitlinien, mit denen Kriterien für die Durchführung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz festgelegt werden

2017

Entscheidung 2007/363/EG der Kommission vom 21. Mai 2007 über Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung des integrierten mehrjährigen nationalen Kontrollplans gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

2017

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln

2017

Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG

2017

Entscheidung 2008/654/EG der Kommission vom 24. Juli 2008 über Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erstellung des Jahresberichts über den einzigen integrierten mehrjährigen nationalen Kontrollplan gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

2017

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 702/2013 der Kommission vom 22. Juli 2013 mit Übergangsmaßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Akkreditierung amtlicher Laboratorien für die amtliche Untersuchung auf Trichinen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1162/2009 der Kommission

2017

Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

2017

Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten, zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 92/118/EWG des Rates und der Entscheidung 95/408/EG des Rates

2017

Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

2016

Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen

2017

Entscheidung 92/608/EWG des Rates vom 14. November 1992 zur Festlegung von Analyse- und Testverfahren für wärmebehandelte Milch, die zum unmittelbaren Genuß durch Menschen bestimmt ist

2017

Entscheidung 2002/226/EG der Kommission vom 15. März 2002 zur Einführung spezieller Gesundheitskontrollen für die Ernte und die Verarbeitung bestimmter Muscheln, deren Gehalt an ASP (Amnesic Shellfish Poison) den in der Richtlinie 91/492/EWG des Rates genannten Höchstwert übersteigt

2018

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 702/2013 der Kommission vom 22. Juli 2013 mit Übergangsmaßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Akkreditierung amtlicher Laboratorien für die amtliche Untersuchung auf Trichinen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1162/2009 der Kommission

2017

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002

2017

Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

2017

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz

2017

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene

2017

Verordnung (EG) Nr. 141/2007 der Kommission vom 14. Februar 2007 über die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie Kokzidiostatika und Histomonostatika herstellen oder in Verkehr bringen, in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates

2019

Abschnitt 4 – Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission

2017

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

2016

Richtlinie 2011/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt

2018

Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

2017

Verordnung (EU) Nr. 1047/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in Bezug auf die Liste der nährwertbezogenen Angaben

2016

Durchführungsbeschluss 2013/63/EU der Kommission vom 24. Januar 2013 zur Annahme von Leitlinien zur Umsetzung der in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates dargelegten speziellen Bedingungen für gesundheitsbezogene Angaben

2016

Verordnung (EU) Nr. 851/2013 der Kommission vom 3. September 2013 zur Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012

2017

Verordnung (EU) Nr. 40/2014 der Kommission vom 17. Januar 2014 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012

2017

Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln

2017

Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Listen von Vitaminen und Mineralstoffen sowie ihrer Aufbereitungsformen, die Lebensmitteln zugesetzt bzw. bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen

2017

Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen

2017

Verordnung (EU) Nr. 234/2011 der Kommission vom 10. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen

2017

Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13/EG, der Richtlinie 2001/112/EG des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 258/97

2016

Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden

2019

Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Festlegung eines Gemeinschaftsverfahrens für Aromastoffe, die in oder auf Lebensmitteln verwendet werden oder verwendet werden sollen – Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 Absätze 1 und 2, nach Maßgabe des Artikels 6 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012

2017

Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 über Raucharomen zur tatsächlichen oder beabsichtigten Verwendung in oder auf Lebensmitteln

2017

Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG

2017

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 zur Festlegung der Liste der Aromastoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Aufnahme dieser Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 der Kommission und der Entscheidung 1999/217/EG der Kommission

2017

   Verordnung (EU) Nr. 873/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 über Übergangsmaßnahmen bezüglich der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

2017

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1321/2013 der Kommission vom 10. Dezember 2013 zur Festlegung der Unionsliste zugelassener Primärprodukte für die Herstellung von Raucharomen zur Verwendung als solche in oder auf Lebensmitteln und/oder für die Produktion daraus hergestellter Raucharomen

2017

Richtlinie 82/711/EWG des Rates vom 18. Oktober 1982 über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

2016

Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

2016

Richtlinie 84/500/EWG des Rates vom 15. Oktober 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

2015

Richtlinie 2007/42/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

2017

   Richtlinie 78/142/EWG des Rates vom 30. Januar 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Vinylchlorid-Monomer enthaltende Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

2017

Richtlinie 93/11/EWG der Kommission vom 15. März 1993 über die Freisetzung von N-Nitrosaminen und N-nitrosierbaren Stoffen aus Flaschen- und Beruhigungssaugern aus Elastomeren oder Gummi

2017

Verordnung (EG) Nr. 1895/2005 der Kommission vom 18. November 2005 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxyderivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

2017

Verordnung (EG) Nr. 450/2009 der Kommission vom 29. Mai 2009 über aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

2018

Verordnung (EU) Nr. 284/2011 der Kommission vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist

2016

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 321/2011 der Kommission vom 1. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Beschränkung der Verwendung von Bisphenol A in Säuglingsflaschen aus Kunststoff

2016

Verordnung (EG) Nr. 282/2008 der Kommission vom 27. März 2008 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

2015

Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel

2016

Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission

2016

Richtlinie 2006/141/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung und zur Änderung der Richtlinie 1999/21/EG

2016

Verordnung (EG) Nr. 41/2009 der Kommission vom 20. Januar 2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind

2018

Verordnung (EG) Nr. 953/2009 der Kommission vom 13. Oktober 2009 über Stoffe, die Lebensmitteln für eine besondere Ernährung zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen

2018

Richtlinie 92/2/EWG der Kommission vom 13. Januar 1992 zur Festlegung des Probenahmeverfahrens und des gemeinschaftlichen Analyseverfahrens für die amtliche Kontrolle der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln

2018

Verordnung (EG) Nr. 37/2005 der Kommission vom 12. Januar 2005 zur Überwachung der Temperaturen von tief gefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen

2018

Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln

2016

Empfehlung 2006/794/EG der Kommission vom 16. November 2006 für das Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB

2018

Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

2016

Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission vom 28. März 2007 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Lebensmitteln

2016

Empfehlung 2011/516/EU der Kommission vom 23. August 2011 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln

2018

Verordnung (EU) Nr. 589/2014 der Kommission vom 2. Juni 2014 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle der Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 252/2012

2018

Empfehlung 2013/165/EU der Kommission vom 27. März 2013 über das Vorhandensein der Toxine T-2 und HT-2 in Getreiden und Getreideerzeugnissen

2018

Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten

2017

Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile

2019

Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen

2019

Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern

2018

Richtlinie 2003/40/EG der Kommission vom 16. Mai 2003 zur Festlegung des Verzeichnisses, der Grenzwerte und der Kennzeichnung der Bestandteile natürlicher Mineralwässer und der Bedingungen für die Behandlung natürlicher Mineralwässer und Quellwässer mit ozonangereicherter Luft

2018

Verordnung (EU) Nr. 115/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Festlegung der Bedingungen für die Verwendung von aktiviertem Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid aus natürlichen Mineralwässern und Quellwässern

2018

Abschnitt 5 – Besondere Vorschriften für Futtermittel

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission

2017

Richtlinie 82/475/EWG der Kommission vom 23. Juni 1982 über die Kategorien von Ausgangserzeugnissen, die zur Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Heimtiere verwendet werden dürfen

2019

Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (kodifizierte Fassung)

2019

Empfehlung der Kommission 2011/25/EU vom 14. Januar 2011 zur Festlegung von Leitlinien für die Unterscheidung zwischen Einzelfuttermitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Biozid-Produkten und Tierarzneimitteln

2019

Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel

2019

Verordnung (EG) Nr. 1876/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 zur befristeten beziehungsweise unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in Futtermitteln

2019

Verordnung (EG) Nr. 429/2008 der Kommission vom 25. April 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erstellung und Vorlage von Anträgen sowie der Bewertung und Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

2019

Verordnung (EU) Nr. 1270/2009 der Kommission vom 21. Dezember 2009 zur Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in Futtermitteln auf unbegrenzte Zeit

2019

Verordnung (EU) Nr. 892/2010 der Kommission vom 8. Oktober 2010 über den Status bestimmter Erzeugnisse hinsichtlich Futtermittelzusatzstoffen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

2019

Empfehlung 2004/704/EG der Kommission vom 11. Oktober 2004 zur Überwachung der natürlichen Belastung von Futtermitteln mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB

2019

Abschnitt 6 – Pflanzenschutzrechtliches 

Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

2020

Verordnung (EG) Nr. 1756/2004 der Kommission vom 11. Oktober 2004 zur Festlegung der erforderlichen Angaben sowie der Kriterien für Art und Umfang der Verringerung der Häufigkeit der Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei bestimmten in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen

2018

Richtlinie 2004/103/EG der Kommission vom 7. Oktober 2004 zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen und Gesundheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG des Rates genannten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die an einem anderen Ort als dem Ort des Eingangs in das Gebiet der Gemeinschaft oder an einem nahe gelegenen Ort durchgeführt werden können

2018

Durchführungsrichtlinie 2014/78/EU der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Änderung der Anhänge I, II, III, IV und V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

2017

Durchführungsrichtlinie 2014/83/EU der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Änderung der Anhänge I, II, III, IV und V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

2017

Richtlinie 74/647/EWG des Rates vom 9. Dezember 1974 zur Bekämpfung von Nelkenwicklern

2016

Durchführungsbeschluss 2014/497/EU der Kommission vom 23. Juli 2014 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa (Well und Raju)

2016

Entscheidung 2002/757/EG der Kommission vom 19. September 2002 über vorläufige Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Phytophthora ramorum Werres, De Cock & Man in 't Veld sp. nov. in die bzw. in der Gemeinschaft

2016

Entscheidung 2006/464/EG der Kommission vom 27. Juni 2006 über vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Dryocosmus kuriphilus Yasumatsu

2019

Entscheidung 2003/766/EG der Kommission vom 24. Oktober 2003 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft

2017

Durchführungsrichtlinie 2014/19/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

2017

Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2015/749 vom 7. Mai 2015 zur Aufhebung der Entscheidung 2007/410/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Potato spindle tuber viroid

2017

Entscheidung 2008/840/EG der Kommission vom 7. November 2008 über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster)

2018

Durchführungsbeschluss 2012/270/EU der Kommission vom 16. Mai 2012 über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Epitrix cucumeris (Harris), Epitrix similaris (Gentner), Epitrix subcrinita (Lec.) und Epitrix tuberis (Gentner)

2016

Entscheidung 2006/133/EG der Kommission vom 13. Februar 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, vorübergehend zusätzliche Maßnahmen gegen die Verbreitung von Bursaphelenchus xylophilus (Steiner et Buhrer) Nickle et al. (dem Kiefernfadenwurm) gegenüber anderen Gebieten Portugals zu treffen als denjenigen, in denen dieser Schadorganismus bekanntermaßen nicht vorkommt

2017

Durchführungsbeschluss 2012/535/EU der Kommission vom 26. September 2012 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Bursaphelenchus xylophilus (Steiner et Buhrer) Nickle et. al. (Kiefernfadenwurm) in der Union

2018

Durchführungsbeschluss 2012/138/EU der Kommission vom 1. März 2012 über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und die Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster)

2018

Verordnung (EG) Nr. 690/2008 der Kommission vom 4. Juli 2008 zur Anerkennung pflanzengesundheitlich besonders gefährdeter Schutzgebiete innerhalb der Gemeinschaft

2019

Richtlinie 93/50/EWG der Kommission vom 24. Juni 1993 über die amtliche Registrierung der Erzeuger bestimmter, nicht in Anhang V Teil A der Richtlinie 77/93/EWG des Rates aufgeführter Pflanzen bzw. der Sammel- und Versandstellen im Gebiet der Erzeugung

2018

Entscheidung 2004/416/EG der Kommission vom 29. April 2004 über Sofortmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Zitrusfrüchte mit Ursprung in Brasilien

2020

Entscheidung 2006/473/EG der Kommission vom 5. Juli 2006 zur Anerkennung mehrerer Drittländer und Gebiete von Drittländern als frei von Xanthomonas campestris (für Citrus pathogene Stämme), Cercospora angolensis Carv. et Mendes und Guignardia citricarpa Kiely (für Citrus pathogene Stämme)

2020

Durchführungsbeschluss 2012/756/EU der Kommission vom 5. Dezember 2012 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Pseudomonas syringae pv. actinidiae Takikawa, Serizawa, Ichikawa, Tsuyumu & Goto

2020

Durchführungsbeschluss 2013/92/EU der Kommission vom 18. Februar 2013 betreffend die Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen, die bei Holzverpackungsmaterial zu ergreifen sind, das bereits für den Transport spezifizierter Waren mit Ursprung in China verwendet wird

2018

Durchführungsbeschluss 2014/237/EU der Kommission vom 24. April 2014 über Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen in der Union durch bestimmtes Obst und Gemüse mit Ursprung in Indien

2019

Durchführungsbeschluss 2014/422/EU der Kommission vom 2. Juli 2014 mit Maßnahmen hinsichtlich bestimmter Zitrusfrüchte mit Ursprung in Südafrika zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa

2020

Richtlinie 98/22/EG der Kommission vom 15. April 1998 mit Mindestanforderungen für die Durchführung von Pflanzengesundheitskontrollen von aus Drittländern eingeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen in der Gemeinschaft an anderen Kontrollstellen als denen des Bestimmungsorts

2016

Richtlinie 2008/61/EG der Kommission vom 17. Juni 2008 mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen (kodifizierte Fassung)

2016

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates

2020

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe

2019

Verordnung (EU) Nr. 544/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Datenanforderungen für Wirkstoffe

2019

Verordnung (EU) Nr. 545/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel

2019

Verordnung (EU) Nr. 546/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einheitlicher Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

2019

Verordnung (EU) Nr. 547/2011 der Kommission vom 8. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel

2019

Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden

2019

Entscheidung 2005/834/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Gleichstellung von in Drittländern durchgeführten Kontrollen von Erhaltungszüchtungen und zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG

2019

Richtlinie 2004/29/EG der Kommission vom 4. März 2004 zur Festlegung von Merkmalen und Mindestanforderungen für die Prüfung von Rebsorten

2018

Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut

2018

   Verordnung (EG) Nr. 1597/2002 der Kommission vom 6. September 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 1999/105/EG des Rates hinsichtlich des Formats der nationalen Listen des Ausgangsmaterials von forstlichem Vermehrungsgut

2019

Verordnung (EG) Nr. 2301/2002 der Kommission vom 20. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zu der Richtlinie 1999/105/EG des Rates hinsichtlich der Definition kleiner Mengen von Saatgut

2019

   Verordnung (EG) Nr. 69/2004 der Kommission vom 15. Januar 2004 zur Genehmigung von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 1999/105/EG des Rates hinsichtlich des Inverkehrbringens von forstlichem Vermehrungsgut, das von bestimmtem Ausgangsmaterial stammt

2019

Entscheidung 2008/971/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem forstlichem Vermehrungsgut

2018

Entscheidung 2008/989/EG der Kommission vom 23. Dezember 2008 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Richtlinie 1999/105/EG des Rates Entscheidungen darüber zu treffen, ob aus bestimmten Drittländern einzuführendes forstliches Vermehrungsgut die gleiche Gewähr bietet wie forstliches Vermehrungsgut aus der Gemeinschaft

2018

Empfehlung 2012/90/EU der Kommission vom 14. Februar 2012 über Leitlinien für die Darstellung der Informationen für die Kennzeichnung von Partien von forstlichem Vermehrungsgut und der auf dem Etikett oder Dokument des Lieferanten zu machenden Angaben

2018

Richtlinie 2003/91/EG der Kommission vom 6. Oktober 2003 mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten

2017

Durchführungsrichtlinie 2014/20/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit den EU-Klassen für Basispflanzgut und zertifiziertes Pflanzgut von Kartoffeln sowie den für diese Klassen geltenden Anforderungen und Bezeichnungen

2017

Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit Mindestanforderungen an Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln und mit den EU-Klassen für dieses Vorstufenpflanzgut

2017

Richtlinie 2008/62/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten

2019

Richtlinie 2009/145/EG der Kommission vom 26. November 2009 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderen Sorten

2019

Abschnitt 7 – Genetisch veränderte Organismen

Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates

gemäß Anhang XVI

Entscheidung 2002/811/EG des Rates vom 3. Oktober 2002 über Leitlinien zur Ergänzung des Anhangs VII der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates

2017

Entscheidung 2002/812/EG des Rates vom 3. Oktober 2002 zur Festlegung — gemäß Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — des Schemas für die Zusammenfassung der Anmeldeinformationen zum Inverkehrbringen genetisch veränderter Organismen als Produkte oder in Produkten

2017

Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen

2017

Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

2018

Verordnung (EG) Nr. 641/2004 der Kommission vom 6. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Antrags auf Zulassung neuer genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel, der Meldung bestehender Erzeugnisse und des zufälligen oder technisch unvermeidbaren Vorhandenseins genetisch veränderten Materials, zu dem die Risikobewertung befürwortend ausgefallen ist

2018

Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

2018

Empfehlung 2010/C 200/01 der Kommission vom 13. Juli 2010 mit Leitlinien für die Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen zur Vermeidung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO in konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen

2018

Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (Neufassung)

gemäß Anhang XVI

Entscheidung 2009/770/EG der Kommission vom 13. Oktober 2009 zur Festlegung der Standardformulare für die Berichterstattung über die Überwachung der absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt als Produkte oder in Produkten zum Zweck des Inverkehrbringens gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

2018

Abschnitt 8 – Tierarzneimittel

Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel

gemäß Anhang XVI

Richtlinie 2004/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel

2019

Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs

2018

Richtlinie 2006/130/EG der Kommission vom 11. Dezember 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Festlegung von Kriterien für die Ausnahme bestimmter Tierarzneimittel, die für zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind, von der Pflicht der tierärztlichen Verschreibung 

gemäß Anhang XVI

Verordnung (EG) Nr. 1662/95 der Kommission vom 7. Juli 1995 zur Festlegung der Modalitäten für die Anwendung gemeinschaftlicher Beschlussverfahren für die Zulassung von Arzneimitteln oder Tierarzneimitteln 

gemäß Anhang XVI

Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (kodifizierte Fassung)

gemäß Anhang XVI

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