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Document 52016DC0152

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2016 Neues Instrument zur Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union

COM/2016/0152 final

Brüssel, den 9.3.2016

COM(2016) 152 final

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 1
ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2016

Neues Instrument zur Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union


Gestützt auf

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 1 , insbesondere auf Artikel 41,

den am 25. November 2015 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 2 ,

legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Haushaltsplan 2016 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

INHALTSVERZEICHNIS

1.    Einleitung    

2.    Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union    

3.    Personalaufstockung bei Europols Europäischem Zentrum zur Terrorismusbekämpfung    

1.Einleitung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2016 dient einem doppelten Zweck:

Zum einen soll eine Haushaltsstruktur für das vorgeschlagene neue Instrument zur Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union geschaffen und ein Betrag von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden, damit der unmittelbare Finanzierungsbedarf gedeckt werden kann. Zu diesem frühen Zeitpunkt in Jahr sind alternative Quellen, aus denen Mittel für Verpflichtungen innerhalb der Rubrik 3 umgeschichtet werden könnten, nur schwer zu ermitteln. Daher schlägt die Kommission vor, die für das neue Instrument im Rahmen dieses Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans angeforderten Mittel durch eine Anpassung der derzeit verfügbaren Mittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) bereitzustellen. Bei Betrachtung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs des neuen Instruments sowie des derzeitigen Stands der Ausführung des AMIF und dessen voraussichtlichen Bedarfs in den kommenden Monaten ergibt sich der vorgeschlagene Betrag für die Übertragung aus dem AMIF. Die Kommission wird die Ausführung des Haushaltsplans 2016 genau überwachen und möglicherweise Mittelübertragungen und/oder einen Berichtigungshaushaltsplan vorschlagen, damit zu gegebener Zeit die nötige Finanzierung sowohl für den AMIF als auch für das neue Soforthilfeinstrument gesichert wird. Dabei wird die Entwicklung der Bedarfsanalyse für das gesamte Jahr zugrunde gelegt.

Zum anderen soll angesichts der am 13. November 2015 in Paris verübten Terroranschläge der Personalbestand des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung, das bei Europol angesiedelt ist, aufgestockt werden, damit es eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Terrorismus in der EU übernehmen kann. Die entsprechenden Mittel für die Vergütung neuer Mitarbeiter (25 zusätzliche Planstellen, 5 Stellen für Vertragsbedienstete und 5 Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige) belaufen sich auf 2,0 Mio. EUR; es wird vorgeschlagen, hierfür Mittel aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) umzuschichten, die bisher für Maßnahmen im Rahmen der Polizeiunion vorgesehen waren.

Insgesamt hat dieser EBH keine Nettoauswirkungen auf die Höhe der Mittelansätze im Haushaltsplan 2016.

2.    Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union

Durch den massiven Zustrom an Flüchtlingen und Migranten nach Europa ist eine Ausnahmesituation entstanden, in der eine große Zahl Menschen dringend humanitäre Hilfe benötigt, was die organisatorische Kapazität eines oder mehrerer Mitgliedstaaten übersteigt. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines Instruments 3 vor, das es der Union ermöglichen wird, finanzielle Unterstützung beispielsweise über Partnerorganisationen bereitzustellen, die in der Lage sind, Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten rasch umzusetzen.

Das neue Instrument wird aus der Rubrik 3 „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ des mehrjährigen Finanzrahmens finanziert und dem Politikbereich „Migration und Inneres“ (Titel 18) zugeordnet. Es wird vorgeschlagen, ein neues Haushaltskapitel (18 07) sowie zwei neue Haushaltslinien zu schaffen: Haushaltsartikel 18 07 01 für die Ausführung der operationellen Maßnahmen und Haushaltsposten 18 01 04 05 für die administrative Unterstützung.

Im Vorschlag für eine Verordnung des Rates wird der Bedarf des neuen Instruments an Mitteln für Verpflichtungen für das Jahr 2016 mit 300 Mio. EUR veranschlagt. Wie auch bei der humanitären Hilfe für Drittstaaten wird auf die Mittel für Verpflichtungen ein Vorfinanzierungssatz von 80 % angewendet, damit mit diesen Geldern sofort Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden können. Die verbleibenden 20 % werden 2017 ausbezahlt. Es wird vorgeschlagen, 1 % des Gesamtbetrags an Mitteln für Verpflichtungen für die Finanzierung der administrativen Unterstützung zu verwenden, die unmittelbar mit der Ausführung dieser Maßnahmen verbunden ist.

In diesem EBH schlägt die Kommission vor, zunächst eine erste Tranche von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitzustellen, um den unmittelbaren Finanzierungsbedarf des Instruments zu decken, bis eine eingehendere Bedarfsanalyse für das gesamte Jahr vorliegt. Bis das neue Instrument und der vorgeschlagene Berichtigungshaushaltsplan in Kraft treten, wird die Kommission Überbrückungsmaßnahmen ergreifen, damit der dringende Bedarf gedeckt werden kann.

Im bewilligten Haushaltsplan für 2016 gibt es unter der Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 keinen Spielraum bei den Mitteln für Verpflichtungen, und alle verfügbaren Tranchen des Flexibilitätsinstruments wurden bereits in Anspruch genommen. Für eine Nettoaufstockung der Mittel für Verpflichtungen in dieser Rubrik müsste daher auf den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben zurückgegriffen werden. Da der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in der MFR-Verordnung als „letztes Mittel“ definiert wird, hält die Kommission einen solchen Antrag für verfrüht.

Dementsprechend schlägt die Kommission vor, die für das neue Instrument beantragten Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR über eine Anpassung der derzeit im Rahmen des AMIF verfügbaren Mittel zu finanzieren, wobei der derzeitige Stand der Ausführung und der voraussichtliche Bedarf des AMIF in den kommenden Monaten berücksichtigt werden. Ein erheblicher Anteil der Mittel für den AMIF soll planmäßig erst später in diesem Jahr gebunden werden; andere Mittel, die für eine Umschichtung innerhalb der Rubrik 3 in Frage kämen, gibt es zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr nicht. Da das neue Instrument für Soforthilfe dringend finanziert werden muss, wird vorgeschlagen, einen Betrag von 100 Mio. EUR aus den Mitteln des AMIF zu verwenden und den Bedarf des Fonds im Verlauf des Jahres neu zu beziffern. Erforderlichenfalls werden Mittel von anderen Haushaltslinien übertragen und/oder im Wege eines neuen Entwurfs für einen Berichtigungshaushaltsplan bereitgestellt.

Die nachstehende Tabelle enthält die vorgeschlagenen Änderungen in der Rubrik 3:

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

18 03 01 01

Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie Solidarität und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten

-100 000 000

-80 200 000

18 07 01

Soforthilfe innerhalb der Union

99 000 000

79 200 000

18 01 04 05

Unterstützungsausgaben für die Soforthilfe innerhalb der Union

1 000 000

1 000 000

3.    Personalaufstockung bei Europols Europäischem Zentrum zur Terrorismusbekämpfung

Die EU musste 2015 angesichts der Flüchtlingskrise das Personal von Europol (sowie von Frontex und EASO) erheblich aufstocken. Für Europol wurden 33 zusätzliche Planstellen in den Haushaltsplänen für 2015 und 2016 bewilligt, damit Schleppernetze zerschlagen sowie Internetinhalte, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken, verstärkt ausgemacht und deren Entfernung aus dem Netz beantragt werden können. Das Polizeiamt hat daraufhin zügig zusätzliches Personal eingestellt: wenn Einstellungsangebote an erfolgreiche Bewerber mitgezählt werden, waren Ende Januar 2016 sämtliche Stellen in Europols bewilligtem Stellenplan für das Jahr 2016 (480 Stellen) besetzt.

Der Vermittlungsausschuss konnte am Abend des 13. November 2015, als sich die Terroranschläge in Paris ereigneten, eine Einigung über den Haushaltsplan für 2016 (einschließlich der im Wege des Berichtigungsschreibens Nr. 2/2016 vorgeschlagenen Reaktion auf die Flüchtlingskrise) erzielen. Das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) wurde am 1. Januar 2016 innerhalb der Organisationsstruktur Europols eingerichtet. Das ECTC soll als zentraler Knotenpunkt im Kampf gegen den Terrorismus in der EU dazu beitragen, dass auf die bestehenden und drohenden Terrorgefahren und -anschläge koordiniert reagiert wird. Das Zentrum wird Mitgliedstaaten operationelle und analytische Unterstützung bei Untersuchungen von Terroraktivitäten sowie bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern leisten.

Infolge der jüngsten Terroranschläge sind der Umfang der an Europol übermittelten Informationen und die Unterstützungsanfragen von Mitgliedstaaten sprunghaft angestiegen, wodurch die Arbeitsbelastung im Polizeiamt beträchtlich gestiegen ist. Vor der Einrichtung des ECTC hatte Europol bereits erhebliche Umschichtungen vorgenommen, damit 37 Bedienstete auf Zeit, 2 Vertragsbedienstete und 5 abgeordnete nationale Sachverständige für Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden konnten. Das Personal des Polizeiamts muss jedoch weiter aufgestockt werden, damit es seine Schlüsselaufgaben bei der Terrorismusbekämpfung auf Unionsebene ohne Einschränkungen erfüllen kann. Daher beantragt die Kommission 25 zusätzliche Planstellen, 5 Stellen für Vertragsbedienstete und 5 Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige, davon sollen 20 Bedienstete auf Zeit und 5 abgeordnete nationale Sachverständige den operativen Bereich und 5 Bedienstete auf Zeit und 5 Vertragsbedienstete die IKT-Unterstützung verstärken.

Die damit verbundenen zusätzlichen Mittel für die Vergütung neuer Mitarbeiter (2,0 Mio. EUR) wurden auf der Grundlage einer durchschnittlichen Präsenz von sechs Monaten im Jahr 2016 berechnet. Es wird vorgeschlagen, die Mittel aus dem Haushaltsposten 18 02 01 02 „Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und bessere Bewältigung sicherheitsrelevanter Risiken und Krisen“ umzuschichten, da einige in diesem Bereich im Arbeitsprogramm für 2016 vorgesehene Ausschreibungen mit für die Umsetzung des Arbeitsprogramms 2015 vorgesehenen Mitteln finanziert werden konnten.

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

18 02 01 02

Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und bessere Bewältigung sicherheitsrelevanter Risiken und Krisen

-2 000 000

-2 000 000

18 02 04

Europäisches Polizeiamt (Europol)

2 000 000

2 000 000

Europols überarbeiteter Stellenplan für 2016 ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) ABl. L 48 vom 24.2.2016, S. 1.
(3)  COM(2016) 115 vom 2.3.2016.
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