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Document 52015DC0400

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN NEUSTART FÜR ARBEITSPLÄTZE UND WACHSTUM IN GRIECHENLAND

COM/2015/0400 final

Brüssel, den 15.7.2015

COM(2015) 400 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

EIN NEUSTART FÜR ARBEITSPLÄTZE UND WACHSTUM IN GRIECHENLAND


Einführung

Die griechische Bevölkerung hat seit dem Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise vor sechs Jahren äußerst harte Zeiten durchgemacht. Die Ursachen der Krise schwelten lange Jahre, bevor sie sichtbar wurden. Eine schwache Wettbewerbsfähigkeit, niedrige Produktivität, unflexible Arbeits- und Produktmärkte, ein sehr hohes öffentliches Defizit und hohe Schuldenstände brachten die griechische Wirtschaft 2010 an den Rand der Zahlungsunfähigkeit.

In diesen schwierigen Zeiten hat die EU Griechenland zur Seite gestanden und das Land als Mitglied der europäischen Familie gestützt. Zusätzlich zur EU-Finanzhilfe, die zu sehr günstigen Konditionen gewährt wird 1 , machen die Fördermittel der EU den größten Teil der ausländischen Direktinvestitionen in Griechenland aus. Sie sind konkreter Ausdruck der europäischen Solidarität und Unterstützung. Die Unterstützung und Entlastung, die Griechenland in den letzten Jahren von der EU, den Mitgliedstaaten, anderen internationalen Partnern und privaten Investoren erhalten hat und in den kommenden Jahren noch erhalten wird, beläuft sich auf mehr als 400 Mrd. EUR. 2 Dies entspricht mehr als 230 % des griechischen BIP des Jahres 2014 bzw. rund 38 000 EUR für jeden griechischen Bürger. Die EU-Mittel und internationalen Gelder für Griechenland übersteigen bereits heute die Gelder des Marshall-Plans, die nach dem Zweiten Weltkrieg für ganz Europa bereitgestellt wurden.

Große Anstrengungen wurden der Modernisierung und Reform des Landes und der bestmöglichen Nutzung der EU-Mittel zur Unterstützung der griechischen Prioritäten gewidmet. Dies zahlte sich aus: Die öffentlichen Finanzen und der Bankensektor wurden stabilisiert, und in Bereichen wie Sozialversicherung, Renten, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarktpolitik wurden wichtige Reformen durchgeführt. Griechenland kehrte 2014 mit einem realen BIP-Wachstum von 0,8 % auf den Wachstumspfad zurück, dessen erwartete weitere Stabilisierung durch die später aufkommende Ungewissheit zunichte gemacht wurde. Im letzten Jahr wurden rund 100 000 neue Arbeitsplätze geschaffen, und die Arbeitslosigkeit begann endlich zurückzugehen. Der private Verbrauch stieg erstmals in fünf Jahren wieder an. Das wachsende Vertrauen in die wirtschaftliche Erholung zeigte sich an den seit 2008 erstmals gestiegenen Anlageinvestitionen.

Die Voraussetzungen für eine anhaltende Erholung sind im Großen und Ganzen nach wie vor vorhanden. Die unmittelbaren Hemmnisse für nachhaltiges Wachstum sind die sich verschärfenden Finanzierungsbedingungen sowie die vorherrschende Unsicherheit angesichts der wirtschaftlichen und politischen Aussichten Griechenlands. Um auf den Beschäftigungs- und Wachstumspfad zurückzukehren, muss Griechenland seine Reformen fortsetzen und die nach wie vor bestehenden strukturellen Probleme anpacken.

Die beispiellose Unterstützung, die Griechenland von der EU und internationalen Partnern insgesamt erhalten hat, kann in den kommenden Jahren einen deutlichen Unterschied ausmachen. Die auf dem Euro-Gipfel vom 12. Juli 2015 errungenen Entscheidungen zeugen von der Bereitschaft des Euro-Währungsgebiets, Griechenland weiter zu unterstützen, sofern das Land die erforderlichen Schritte ergreift, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit wiederherzustellen und zur Tragfähigkeit zurückzukehren.

Diese Mitteilung soll eine erneuerte Herangehensweise aufzeigen, wie mit den beträchtlichen Mitteln aus dem EU-Haushalt ein Neubeginn für Wachstum und Arbeitsplätze in Griechenland eingeläutet werden könnte. Auf dem Euro-Gipfel wurde unterstrichen, dass die Kommission bereit ist, gemeinsam mit den griechischen Behörden bis zu 35 Mio. EUR zu mobilisieren, um in Griechenland Investitionen und Wirtschaftstätigkeit (einschließlich KMU) zu finanzieren. Diese Mitteilung ergänzt das umfassende Reform- und Zusagenpaket, das derzeit von Griechenland umgesetzt wird und das ein mit Stabilitätshilfen verbundenes Programm im Rahmen des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus unterlegen soll.

EU-Mittel waren in der Krise die wichtigste Quelle öffentlicher Investitionen in Griechenland. Beispielsweise wurden die Athener Untergrundbahn, das Allgemeine Krankenhaus in Katerini, das Akropolis-Museum und das Fernwärmesystem von Kozani alle größtenteils aus dem EU-Haushalt finanziert. Mit Unterstützung der Kommission dürfte Griechenland in der Lage sein, im Finanzierungszeitraum 2014-2020 mehr als 35 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt zu erhalten. Aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds könnten 20 Mrd. EUR für Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum mobilisiert werden. Griechische Landwirte sollten auch weiterhin Direktzahlungen in Höhe von mehr als 15 Mrd. EUR erhalten. Erste Zahlungen, die Griechenland 2014 und 2015 aus diesen Fonds erhalten hat, belaufen sich bereits auf fast 4,5 Mrd. EUR.

Diese Mittel werden, wenn sie zielgerichtet, sinnvoll und unter voller Ausschöpfung aller Möglichkeiten eingesetzt werden zur wirtschaftlichen Erholung beitragen und die Grundlagen für dauerhafte Arbeitsplätze, nachhaltiges Wachstum und sozialen Zusammenhalt stärken. Die Mittel können eine tragfähige Basis für die wirtschaftliche Wende darstellen. Sie leiten Investitionen direkt in die Realwirtschaft, schaffen Arbeitsplätze und stützen die notwendigen Reformen für den Umbau der Wirtschaft und zur Hebung des Lebensstandards. Die Investitionsoffensive der Kommission für Europa und der neu geschaffene Europäische Fonds für strategische Investitionen werden ferner in erheblichem Maße dazu beitragen, durch den Einsatz öffentlicher Gelder Privatinvestitionen anzukurbeln.

Das ist für Griechenland zum jetzigen Zeitpunkt keine Selbstverständlichkeit. Erschwerte Finanzierungsbedingungen, Ungewissheit angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage, Unsicherheit hinsichtlich der Prioritäten und administrative Engpässe belasten die Investitionsvorhaben zahlreicher Akteure und stellen die Fähigkeit der Behörden, die verfügbaren EU-Mittel sinnvoll und umfassend einzusetzen, in Frage. Zahlreiche Kohäsionsprojekte laufen derzeit Gefahr, nicht abgeschlossen zu werden. Wenn die griechischen Behörden zudem die EU-Mittel im Bereich der Kohäsionspolitik, die noch aus dem Finanzierungszeitraum 2007-2013 verfügbar sind und annähernd 2 Mrd. EUR betragen, bis Ende 2015 nicht ausschöpfen, werden diese ungenutzten Mittel verfallen. Das würde bedeuten, dass ab 2016 zusätzliche nationale Mittel für die zwar begonnenen, aber noch nicht vollendeten Projekte erforderlich wären, wenn diese Projekte nicht weiter über die Programme 2014-2002 unterstützt werden können. Damit Griechenland die EU-Mittel nutzen kann, müssen ferner grundlegende rechtliche Anforderungen, was die Beachtung der EU-Vorschriften, eine solide Mittelverwaltung und die Rechnungslegung anbelangt, in vollem Umfang eingehalten werden.

Ist das Vertrauen wiederhergestellt, dürfte die Kombination aus öffentlicher Unterstützung durch EU-Mittel und privater Initiative der Wirtschaft zu einem kräftigen Auftrieb verhelfen. Dies und die Fortsetzung der Reformen, die Griechenland für ausländische Investoren attraktiv machen wird, dürften das Land wieder auf einen nachhaltigen Wachstums- und Beschäftigungspfad zurückführen. Die Kommission ist bereit, gemeinsam mit Griechenland, den übrigen Mitgliedstaaten, internationalen Kreditgebern und privaten Investoren diesen Neubeginn zu unterstützen.

1. EU-Mittel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zur Förderung von Wachstum in Griechenland

1.1. Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Griechenland kann EU-Mittel – in erster Linie Finanzhilfen – erhalten, sofern die in den EU-Finanzierungsvorschriften festgelegten Bedingungen 3 erfüllt sind. Zudem kommen Griechenland EU-Programme zugute, die allen Mitgliedstaaten offen stehen und es griechischen Unternehmen, Forschern und Bürgern ermöglichen, eine Projektfinanzierung zu beantragen.

Im Zeitraum 2007–2013 hat Griechenland bereits 38 Mrd. EUR (das sind 17,5 % seines durchschnittlichen jährlichen BIP in diesem Zeitraum) aus den EU-Fonds in den Politikbereichen Kohäsion, Landwirtschaft, ländlicher Raum und Fischerei erhalten. Die gesamten Fördermittel im Programmzeitraum 2007–2013 betragen beinahe 42 Mrd. EUR.

Im Bereich der Kohäsionspolitik können den griechischen Behörden, sofern sämtliche Bedingungen erfüllt sind, noch weitere förderfähige Ausgaben im Programmzeitraum 2007–2013 bis zur legalen Obergrenze von 95 % erstattet werden. Griechenland hat bereits mehr als 90 % der Mittel aus diesen Fonds abgerufen, so dass für die Erstattung förderfähiger Ausgaben aus dem Programmzeitraum 2007-2013 noch maximal nahezu 820 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Dieser Betrag wird durch Abschlusszahlungen an Griechenland für den Zeitraum 2007–2013 ergänzt, die bis 2018–2019 erfolgen können und bis zu 5 % der gesamten EU-Fördermittel (ca. 1 Mrd. EUR) betragen, sofern die entsprechenden Anträge und Abschlussdokumente innerhalb der vorgeschriebenen Frist bis zum 31. März 2017 übermittelt werden. Eine zügige Umsetzung vor Ort wird dazu beitragen, dass die EU-Mittel bis zum 31. Dezember 2015 innerhalb des Förderzeitraums in der maximal verfügbaren Höhe vollumfänglich genutzt werden können.

Im Zeitraum 2014–2020 werden Griechenland mehr als 35 Mrd. EUR an EU-Mitteln aus folgenden Quellen zur Verfügung stehen:

Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Kohäsionsfonds, die Fördermittel für Investitionen von KMU, Innovations- und Forschungstätigkeiten, Digitalisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, wichtige Infrastruktur für nachhaltigen Verkehr, Umweltschutz und Ressourceneffizienz sowie für die emissionsarme Wirtschaft und Maßnahmen gegen den Klimawandel bereitstellen.

Aus dem Europäischen Sozialfonds, der eine aktive Arbeitsmarktpolitik und soziale Eingliederung fördert, mit der junge Menschen und Langzeitarbeitslose dabei unterstützt werden, Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und Lehrstellen zu finden.

Aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, mit der jungen Menschen ermöglicht wird, erste Berufserfahrung zu sammeln und eine bessere Ausbildung, Berufspraktika und berufliche Weiterbildung zu erhalten.

Aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, mit dem Beratung, Lebensmittel, Kleidung, Hygieneprodukte und andere Dinge des persönlichen Bedarfs für die bedürftigsten Menschen finanziert werden, um soziale Not zu lindern.

Aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, der Direktzahlungen an Landwirte in Form von Einkommensbeihilfen und Maßnahmen zur Unterstützung zentraler Agrarmärkte finanziert.

Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors beiträgt und innovative landwirtschaftliche Techniken, die nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten fördert.

Aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, der Küstengemeinden bei der Diversifizierung ihrer lokalen Wirtschaft unterstützt und die Umstellung auf nachhaltige Fischerei fördert.

Darüber hinaus werden griechische Projekte weiterhin Finanzmittel aus EU-weiten thematischen Programmen erhalten, etwa aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Bereich Energie und Verkehr, dem Programm „Horizont 2020“ für Forschung und Innovation, dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU und dem LIFE-Programm für Umwelt- und Klimapolitik. Mit diesen Mitteln können unter anderem folgende Projekte gefördert werden: die Anbindung der Häfen von Igoumenitsa, Patras, Piräus und Saloniki an das transeuropäische Verkehrsnetz, Schienenverbindungen zwischen Athen/Piräus und Saloniki und Investitionen in erneuerbare Energien.

1.2. Erhält Griechenland derzeit eine Sonderbehandlung?

Griechenland genießt aufgrund seiner sehr besonderen Situation derzeit eine Vorzugsbehandlung. Die griechischen Programme, die mit EU-Fördermitteln aus dem Programmzeitraum 2007-2013 finanziert werden, erhalten einen höheren EU-Finanzierungsanteil – d. h. der Kofinanzierungsbeitrag Griechenlands ist geringer – als viele andere Länder. Konkret wurde der EU-Finanzierungsanteil bis Mitte 2016 um 10 % aufgestockt – in vielen Fällen bedeutet das, dass die EU im Finanzierungszeitraum 2007-2013 für 95 % der Gesamtinvestition aufkommt (normalerweise übernimmt die EU maximal 85 %).

Da es in der letzten Zeit an öffentlichen Mitteln mangelte, konnten die kommunalen, regionalen und nationalen Behörden die dringend erforderlichen Investitionen kaum durchführen. Damit Investitionen noch im Programmplanungszeitraum 2007-2013 finanziert werden können, wird die Kommission angesichts der sehr außergewöhnlichen Lage Griechenlands ausnahmsweise mehrere Vorschläge zur sofortigen Verbesserung der Liquidität unterbreiten, so dass jetzt beschäftigungs- und wachstumsfördernde Investitionen erfolgen können. Die Vorschläge beinhalten unter anderem die frühzeitige Auszahlung der verbleibenden 5 % an EU-Mitteln, die normalerweise bis zum Abschluss der Programme zurückbehalten werden, und die Anwendung eines Kofinanzierungssatzes von 100 % für den Finanzierungszeitraum 2007-2013. Voraussetzung hierfür ist, dass die griechischen Behörden Vorkehrungen treffen, die sicherstellen, dass die im Rahmen dieser Maßnahmen zusätzlich bereitgestellten Mittel voll und ganz programmkonform ausgegeben werden, was die Begünstigten und die geförderten Vorhaben anbelangt. Dies entspräche einer sofortigen zusätzlichen Liquidität von rund 500 Mio. EUR und Einsparungen im griechischen Haushalt von rund 2 Mrd. EUR, die somit wieder für die Finanzierung von Investitionen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung zur Verfügung stehen würden. Außerdem wird die Kommission vorschlagen, den Vorfinanzierungsanteil der Programme des Zeitraums 2014-2020 in Griechenland um 7 Prozentpunkte zu erhöhen 4 . Diese zusätzliche Vorfinanzierung kann nur für Projekte verwendet werden, die mit Mitteln der Kohäsionspolitik in vollem Einklang mit Artikel 81 Absatz 2 der Dachverordnung kofinanziert werden. Sie erhalten auf diese Weise eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1 Mrd. EUR. Die Aufstockung der Vorfinanzierung soll dazu beitragen, den Liquiditätsengpass zu überwinden, der derzeit die Investitionen bremst, und rascher konkrete Ergebnisse in Bezug auf die Wirtschaftstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erzielen. Dieses Zeugnis der außerordentlichen Solidarität mit Griechenland wird Hand in Hand gehen mit robusten Maßnahmen zur Sicherstellung eines soliden Finanzmanagements und der Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben. Alle diese Maßnahmen werden im Rahmen der im mehrjährigen Finanzrahmen für 2014-2020 festgelegten Länderzuweisungen durchgeführt werden.

Um den Einsatz der EU-Fondsmittel zu beschleunigen und den Behörden die Arbeit zu erleichtern, wird die Kommission Griechenland weiterhin dabei unterstützen, die Fonds bestmöglich zu nutzen. Mitte März 2015 hat die Kommission zusammen mit den griechischen Behörden eine hochrangige Gruppe eingesetzt, deren Arbeit sich insbesondere auf die beiden folgenden Bereiche konzentriert: Sie soll Griechenland dabei unterstützen, die Mittel des Programmzeitraums 2007-2013 in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, bevor sie zum Ende dieses Jahres verfallen, und sie soll Griechenland dabei unterstützen, die Anforderungen zu erfüllen, damit es die gesamten ihm offen stehenden EU-Fondsmittel des Programmzeitraums 2014-2020 ausschöpfen kann.

2016 wird die Kommission für sämtliche Mitgliedstaaten unter Zugrundelegung der jüngsten BIP-Daten die Zuweisung der Kohäsionsfondsmittel für den Zeitraum 2017-2020 prüfen. Dabei wird sich voraussichtlich wiederum eine Erhöhung der für Investitionen in Griechenland zur Verfügung stehenden EU-Mittel ergeben.

1.3. Wofür können die Mittel eingesetzt werden?

Investitionen

Im Zeitraum 2015-2017 kann Griechenland zusätzlich zu den in Form von Finanzhilfen gezahlten EU-Mitteln Beiträge aus der mit 315 Mrd. EUR dotierten, von der Kommission lancierten Investitionsoffensive für Europa erhalten. Die Mittel des neu geschaffenen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sind nicht für bestimmte Länder oder Wirtschaftssektoren zweckgebunden, und die öffentlichen und privaten Investoren in Griechenland werden – wie in allen anderen Mitgliedstaaten auch – die von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) gebotene verstärkte technische Hilfe in Anspruch nehmen können, um qualitativ hochwertige und wirtschaftlich rentable Projekte aufstellen und vorlegen zu können. Darüber hinaus steht den Investoren für die Entwicklung ihrer Projekte zusätzliche technische Unterstützung offen. Im Hinblick auf eine rasche Inanspruchnahme von EFSI-Mitteln wäre eine Partnerschaft zwischen dem EFSI und der griechischen Wachstumsförderungsfazilität sinnvoll.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) bringt sich aktiv in die Förderung der griechischen Wirtschaft ein. Seit 2007 hat sie Investitionsdarlehen in Höhe von über 11 Mrd. EUR vergeben. Diese Mittel flossen insbesondere in die Sektoren Energie, Verkehr, Industrie sowie in KMU und in Umweltprojekte.

Investitionsprojekte in Griechenland könnten darüber hinaus mit Darlehen gefördert werden, die die internationalen Finanzinstitute vergeben, denen Griechenland angehört. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) hat Griechenland bis Ende 2020 zum EBWE-Empfängerland erklärt, so dass das Land Unterstützung von der EBWE erhalten kann. Die EBWE wird in Kürze in Griechenland ein Länderbüro eröffnen und dort ihre Tätigkeit aufnehmen; das geschätzte Jahresinvestitionsvolumen soll circa 500 Mio. EUR betragen. Das EBWE-Direktorium hat in einer ersten Runde Projekte zur Erleichterung des Handels im Betrag von 30 Mio. EUR genehmigt. Die Internationale Finanzierungsgesellschaft (IFC) könnte sich durch die Unterstützung ausgewählter Projekte mit großem Wirkungspotenzial im Finanzsektor und im Infrastrukturbereich erneut in Griechenland engagieren.

Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Armut und schlechten sozialen Bedingungen

EU-Mittel dienen der Entwicklung von Humanressourcen sowie der Investition in Bildung und lebenslanges Lernen. Sie tragen auch dazu bei, die negativen Folgen unvorhergesehener lokaler oder sektoraler Krisen auf den Arbeitsmärkten abzufedern. Von den insgesamt 20 Mrd. EUR an Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die Griechenland für den Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung stehen, sollen etwa 3,9 Mrd. EUR zur Beschäftigungsförderung sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eingesetzt werden. Nach Schätzungen der griechischen Behörden sollten mindestens 250 000 Arbeitslose Unterstützung erhalten. Dazu kommen noch 180 000 bereits in einer Beschäftigung befindliche Personen, die eine Weiterbildung absolvieren können, ca. 30 000 Migranten und Roma, 33 000 Menschen, die in Familien ohne Einkommen leben, 10 000 Behinderte und 80 000 auf andere Weise benachteiligte Personen.

EU-Mittel tragen dazu bei, bessere Arbeitsplätze und gerechtere Chancen für alle zu schaffen. Mit ihnen werden der Erwerb von Kompetenzen und Erfahrungen und die Ausbildung von Arbeitnehmern, jungen Menschen und Arbeitssuchenden gefördert. Konkret tragen die Investitionen zu mehr unternehmerischer Initiative und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung und zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung bei.

Zum Beispiel wurden Betreuungsangebote für ca. 300 000 Kinder geschaffen und so die Beschäftigungsmöglichkeiten von rund 250 000 Müttern verbessert. Mit der beträchtlichen finanziellen Unterstützung der Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) wurde die Arbeitsvermittlung erleichtert. EU-Mittel unterstützen auch die am schwächsten Gruppen der Gesellschaft, indem ihnen der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erleichtert wird. Bei wirksamem Einsatz können sie die soziale Integration fördern und insbesondere bei der Gruppe der Bedürftigsten in Griechenland zur Armutsbekämpfung beitragen.

Zu Jahresbeginn waren mehr als 149 000 junge Griechen unter 25 (>50%) arbeitslos. Die EU-finanzierte „Jugendgarantie“ soll 45 000 jungen Menschen zu Berufserfahrung und Weiterbildung verhelfen. Im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI - Youth Employment Initiative) wurden Griechenland mehr als 170 Mio. EUR zugewiesen. Damit soll jungen Menschen geholfen werden, die sich weder in Arbeit noch in der Ausbildung befinden. Mehr als 100 000 junge Menschen sollen in den Genuss der durch die YEI geförderten Maßnahmen kommen, im Rahmen derer Ausbildungsplätze, Praktika und berufliche Weiterbildung angeboten und unternehmerische Initiative gefördert werden.

Ferner stehen Griechenland im Zeitraum 2014-2020 mehr als 280 Mio. EUR aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zur Verfügung. Diese Mittel sollen für die Armutsbekämpfung in Form der Bereitstellung lebenswichtiger Güter (z. B. Nahrungsmittel, Schuhe und Hygieneprodukte) und zur Unterstützung der sozialen Integration verwendet werden.

Forschung, Innovation und Bildung

Um eine wissensintensivere Wirtschaft aufzubauen, müssen staatliche Forschung und Unternehmen verstärkt zusammenarbeiten. Dafür bedarf es einer Fokussierung auf eine begrenzte Anzahl von Forschungs- und Innovationsprioritäten, die Griechenlands Stärken entgegenkommen und durch entsprechende Mittel unterstützt werden. Da für Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Griechenland nur wenig Mittel zur Verfügung stehen, leisten EU-Mittel einen entscheidenden Beitrag. Von den insgesamt 20 Mrd. EUR an Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die Griechenland für den Zeitraum 2014-2020 erhalten kann, sind 1,3 Mrd. EUR für Investitionen in Forschung und Entwicklung bestimmt. Damit können mehr als 2 000 KMU mit Forschungsinstituten zusammenarbeiten und ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Griechische Organisationen koordinieren 43 große europäische Forschungsprojekte und beteiligen sich an insgesamt 312 Projekten. Im Rahmen von Horizont 2020 kann Griechenland mit Mitteln aus der Fazilität für Politikunterstützung Zugang zu Expertenwissen erhalten, um seine Forschungs- und Innovationssysteme wirksam zu reformieren. Mit EU-Mitteln wird auch der Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien in Griechenland unterstützt.

EU-Mittel können zur Verbesserung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit beitragen und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Mehr und bessere Fähigkeiten und Qualifikationen sind unabdingbar, um die Arbeitskräfte mit den Kompetenzen auszustatten, die von der Wirtschaft benötigt werden. Mit EU-Mitteln werden Projekte unterstützt, die auf die Verringerung der Schulabbrecherquoten, eine erhöhte Inanspruchnahme von Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und die Verbesserung der Hochschulbildung abzielen. Die EU stellt Mittel für die Mobilität von Schülern, Studierenden und Lehrenden zur Verfügung, um ihnen ein Studium, Unterrichtstätigkeiten oder eine Weiterbildung im Ausland zu ermöglichen. 2014 förderte die EU 440 Bildungsmobilitätsprojekte in Griechenland mit einem Betrag von ca. 36 Mio. EUR und ermöglichte es damit beinahe 15 000 Studierenden, Lehrenden, in der Berufsausbildung Stehenden und anderen Teilnehmern, in einem anderen Land zu studieren und sich fortzubilden. Im Jahr 2015 wurden 1 200 griechische Projekte eingereicht, die beinahe 30 000 Personen betreffen.

Griechenland kann auch in den Genuss von EU-Mitteln zum Bau oder der Renovierung von Schulen, Universitäten und Kinderbetreuungseinrichtungen kommen. Im Zeitraum 2014-2020 stehen 87 Mio. EUR zum Bau und Ausbau von Infrastrukturen für den Hochschulbereich, 20 Mio. EUR für den Berufsbildungsbereich, 150 Mio. EUR für den Primar- und Sekundarschulbereich und 29 Mio. EUR für Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft und Fischerei bieten ein enormes Potenzial für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes.

Bis zum Jahr 2020 kann Griechenland fast 20 Mrd. EUR zur Förderung seines Agrarsektors und der ländlichen Gebiete nutzen. Dieser Betrag, der Griechenland für den Zeitraum 2014 bis 2020 aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellt wurde, umfasst rund 4,7 Mrd. EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie Direktzahlungen von rund 15 Mrd. EUR zur Stützung des Einkommens der Landwirte und Erzeuger. 2013 erhielten mehr als 700 000 Landwirte solche Zahlungen. Die aktiven Landwirte können Einkommensstützungsregelungen in Anspruch nehmen, während Junglandwirte Förderungen für den Aufbau von Kleinbetrieben erhalten werden. Zudem stellt die EU Mittel bereit, um den Landwirten dabei zu helfen, ihre Erzeugnisse besser zu vermarkten, und gewährt Stützungen für Obst und Gemüse, Olivenöl, Wein, Milchprodukte und Honig. Der Betrag von 4,7 Mrd. EUR ist Maßnahmen vorbehalten, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit des griechischen Agrarsektors gesteigert, gleichzeitig aber auch der Schutz von Ökosystemen und eine effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen gewährleistet wird. Solche Maßnahmen erschließen Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten und fördern Innovation.

Für den maritimen Sektor und die Fischerei stehen für Griechenland von den insgesamt aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellten Mitteln von 20 Mrd. EUR fast 400 Mio. EUR zur Verfügung. Damit kann die wirtschaftliche Diversifizierung der griechischen Küstengebiete und Inseln unterstützt und der Übergang zu nachhaltiger Fischerei gefördert werden. Ferner können diese Mittel für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, der Fischerei, der Aquakultur (einer der wichtigsten Exportsektoren Griechenlands) und der verarbeitenden Branchen genutzt und zur Förderung der Umstellung auf eine emissionsarme Wirtschaft eingesetzt werden. Dies schließt die Förderung der Ressourceneffizienz und einer nachhaltigen territorialen Entwicklung ein, deren wichtigste Ziele Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind.

Energie, Verkehr und Umwelt

Bis zum Jahr 2020 stehen rund 900 Mio. EUR der aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellten 20 Mrd. EUR für die Finanzierung von Investitionen im Bereich Energie zur Verfügung Das Energiewesen wird zu den Wirtschaftszweigen gezählt die besonders viel zur Verbesserung der griechischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen können. Fast 500 Mio. EUR stehen Griechenland für die Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, Wohngebäuden und KMU sowie für hocheffiziente Kraftwärmekopplung und Fernwärme zur Verfügung. Solche Investitionen sollen dazu führen, dass rund 26 000 Haushalte bei der Klassifizierung des Energieverbrauchs besser abschneiden und der Primärenergieverbrauch für öffentliche Gebäude um rund 97 047 000 kWh jährlich sinkt. Für intelligente Systeme zur Speicherung und Übertragung von Energie sind 285 Mio. EUR verfügbar, für intelligente Stromverteilungsnetze 46 Mio. EUR. Mit Hilfe dieser Investitionen könnten rund 200 000 weitere Energiekunden an intelligente Netze angeschlossen werden. Außerdem stehen 94 Mio. EUR für Investitionen in erneuerbare Energien zur Verfügung. Zusätzlich zu den Förderungen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik finanziert die EU auch spezielle Energieinfrastrukturprojekte. Die seit 2014 bislang ausgewählten griechischen Energieinfrastrukturprojekte werden mit 8,5 Mio. EUR von der EU gefördert.

Von den insgesamt 20 Mrd. EUR aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die Griechenland für den Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung stehen, werden fast 3 Mrd. EUR für die Förderung der Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen, für die Finanzierung des Baus neuer Bahn-, Straßenbahn- und U-Bahn-Linien, die Modernisierung bestehender Bahnlinien und den Bau neuer Straßen verfügbar sein. Verkehrsinfrastrukturvorhaben, die für das Kernverkehrsnetz der EU von entscheidender Bedeutung sind, werden ebenfalls von der EU finanziert.

Die Abfallbewirtschaftung, illegale Mülldeponien und der Schutz der Wasserressourcen sind nach wie vor wichtige und problematische Themen für Griechenland. Bis 2020 stehen dem Land 2,5 Mrd. EUR für die Verbesserung des Umweltschutzes und als Beitrag zur Finanzierung des Übergangs zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft zur Verfügung. Davon sind rund 950 Mio. EUR für Investitionen in die Abfallbewirtschaftung bestimmt. Außerdem finanziert die EU Umweltprojekte auch über EU-weite Programme. Seit 2014 haben lokale Behörden, Hochschulen und NRO in Griechenland 12 Mio. EUR für diesen Zweck erhalten.

2. Unterstützung der Reformbestrebungen und Inanspruchnahme der EU-Fonds

Im September 2011 setzte die Kommission die Task-Force für Griechenland (TFGR) ein,
deren Aufgabe darin bestand, ein umfassendes Programm zur technischen Unterstützung aufzustellen und durchzuführen und auf diesem Wege Griechenland bei der Umsetzung des EU-/IMF-Anpassungsprogramms zu unterstützen und die Nutzung der EU-Fonds zu beschleunigen. 

Durch die von der TFGR geleistete Hilfestellung und Unterstützung konnten die tiefgreifenden Reformbestrebungen Griechenlands gesteuert, begleitet und intensiviert werden. Die Reformen setzten unter anderem in folgenden Bereichen an: Verbesserung der öffentlichen Verwaltung, Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Betrug, Verbesserung des Gesundheitswesens, Gestaltung eines Systems für ein allgemeines Mindesteinkommen und Erleichterung des Handels. Die technische Unterstützung trug wesentlich zur Wiederaufnahme wirtschaftlich wichtiger Autobahnprojekte bei.

Griechenland hat die Inanspruchnahme von Strukturfondsmitteln erheblich ausgebaut. Während Griechenland im Jahr 2011 nur an 18. Stelle stand, hat das Land 2014 bereits Platz 6 erreicht 5 .

In Anbetracht des anstehenden Reformbedarfs in mehreren Mitgliedstaaten (einschließlich Griechenlands) hat die Kommission beschlossen, einen Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen einzurichten, über den dauerhaft und zugleich sehr flexibel Mitgliedstaaten in bestimmten Politikbereichen maßgeschneiderte Hilfe angeboten werden soll 6 . Ab Juli dieses Jahres wird diese Unterstützung nicht nur Mitgliedstaaten, die an gesamtwirtschaftlichen Unterstützungsprogrammen teilnehmen, zur Verfügung stehen. Angeboten wird eine allgemeine Unterstützung für die Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen, die insbesondere im Rahmen wirtschaftspolitischer Steuerungsprozesse erfolgen. Dies beinhaltet auch Unterstützung im Hinblick auf eine effiziente und wirksame Nutzung der EU-Strukturfonds. Abgedeckte Bereiche sind unter anderem Einnahmenverwaltung und Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitsmarktpolitik, Reform des Gesundheitswesens, Entwicklung einer effizienten und dienstleistungsorientierten Verwaltung, Rechtstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung.

Zuständig für die Koordinierung dieses neuen Dienstes ist Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, der auch die Arbeit der hochrangigen Arbeitsgruppe zur Optimierung der Strukturfonds-Ausschöpfung in Griechenland koordiniert. Ziel ist es, weitere öffentliche und private Investitionen zu erschließen, mit denen die griechische Wirtschaft, unter anderem mit Hilfe von Finanzinstrumenten, wieder auf einen Wachstumskurs gebracht werden kann.

Die Kommission ist bereit, Griechenland innerhalb dieses neuen Rahmens der technischen Unterstützung weiterhin bei der Ausgestaltung und/oder Durchführung struktureller und institutioneller Reformen zu unterstützen, wenn Griechenland darum ersucht. Im Zuge dieser neuen technischen Unterstützung würde die Kommission die in Zusammenarbeit mit anderen Kommissionsdienststellen, anderen Mitgliedstaaten und/oder internationaler Organisationen organisierte Zusammenarbeit steuern und koordinieren.

Eine allererste Aufgabe würde darin bestehen, Griechenland dabei zu unterstützen, die verfügbaren EU-Mittel besser auszuschöpfen, Investitionen möglichst schnell auf den Weg zu bringen und sicherzustellen, dass die Anforderungen an ein solides Finanzmanagement erfüllt und die einschlägigen Fristen eingehalten werden. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wird im Rahmen der EU-Fonds für technische Hilfe in der Kohäsionspolitik ein Betrag von nahezu einer halben Milliarde Euro bereitstehen, um Management- und Kontrollsysteme und Verwaltungskapazitäten zu stärken, damit die EU-Mittel wirksam eingesetzt und verwendet können.

Damit die technische Hilfe Wirkung zeigt, bedarf es unbedingt einer funktionierenden Koordinierungsstruktur in der griechischen Verwaltung und eines gezielten Vorgehens in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und ihrem neuen Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen.

Außerdem richtet die Kommission zur Zeit als eine Art Pilotprojekt einen mit 1,5 Mio. EUR ausgestatteten Treuhandfonds zur Bereitstellung technischer Unterstützung ein, der voraussichtlich von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet werden wird. Dies würde die Vorbereitung und Durchführung von prioritären Vorhaben in Griechenland unterstützen, die von der EBWE und der Internationale Finanz-Corporation (IFC) (ko-)finanziert werden könnten.

3. Schlussfolgerungen

Die Europäische Kommission hat Griechenland während der gesamten Krise mit finanzieller und technischer Hilfe zur Seite gestanden. Sie wird es auch weiterhin tun, um zum Wohle der griechischen Bevölkerung neues Wachstum und die so dringend benötigten Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Einigung, die Klarheit und Vorhersehbarkeit bringt, ist hierfür unverzichtbar. Eine vollumfängliche Ausschöpfung der verfügbaren EU-Mittel wird eine wirtschaftliche Erholung befördern.

Griechenland muss jetzt unbedingt und schnell für finanzielle Stabilität sorgen, damit das Land die umfangreiche EU-Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten und technischer Unterstützung in vollem Umfang im Interesse der Zukunftssicherung nutzen kann. In Zeiten knapper staatlicher Ressourcen kann diese Unterstützung wesentlich dazu beitragen, das Fundament für stabile Arbeitsplätze, nachhaltiges Wachstum und sozialen Zusammenhalt zu schaffen.

Griechenland muss seinen Beitrag dazu leisten. Diese Mitteilung ergänzt das umfassende Reform- und Zusagenpaket, das derzeit von Griechenland umgesetzt wird und das ein mit Stabilitätshilfen verbundenes Programm im Rahmen des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus unterlegen soll.

Diese Reformen müssen gemeinsam mit neuen Investitionen rasch in die Tat umgesetzt werden. Nur dann kann die Wirtschaft gesunden. Damit die EU-Mittel Wirkung zeigen, bedarf es stabiler und günstiger makroökonomischer Rahmenbedingungen auf der Grundlage einer soliden Haushalts- und Wirtschaftspolitik. Um die in dieser Mitteilung beschriebenen, zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch zu nehmen, muss Griechenland außerdem erhebliche Schwächen in der Verwaltungskapazität beheben.

Die Kommission ist bereit, die technische Unterstützung im Rahmen der neuen Vorkehrungen für technische Hilfe fortzusetzen und dem EU-Gesetzgeber weitere Vorschläge zur Erhöhung der für Griechenland verfügbaren Vorfinanzierung zu unterbreiten.

In Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten, den EU-Organen und anderen internationalen Partnern kann Griechenland den Grundstein für eine prosperierende Zukunft in der EU legen. Viele der Voraussetzungen für eine Rückkehr zur wirtschaftlichen Erholung sind geschaffen – jetzt gilt es, den Prozess zu vollenden und eine nachhaltige Zukunft für Griechenland zu sichern.



Anhang

Tabelle 1. Für Wirtschaft und Gesellschaft in Griechenland zur Verfügung stehende EU-Mittel (2014-2020, in Mio. EUR)

TEIL 1: Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, EGFL

Vorgesehene Beträge 2014-2020

Bereits ausgezahlt

(2014 - 12. Juli 2015)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

8397

230

Kohäsionsfonds

3247

92

Europäischer Sozialfonds (ESF)

3691

104

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

172

54

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

281

31

Landwirtschaft

- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

4718

0

- Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

15 074

3972

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

389

0

Zwischensumme Teil 1

35 969

4483

TEIL 2: Andere EU Fonds

Bereits ausgezahlt

(2014 - 12. Juli 2015)

Horizont 2020

163,9

Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“

4,3

Energievorhaben zur Konjunkturbelebung

3,8

Erasmus für alle

50,2

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen

0,5

Sozialer Wandel und soziale Innovation

1,4

Zoll, Fiscalis und Betrugsbekämpfung

0,8

Life+

12,8

Asyl- und Migrationsfonds und Fonds für die innere Sicherheit

28,2

Kreatives Europa

2,7

Europa für Bürgerinnen und Bürger

0,5

Gesundheit und Verbraucherschutz

1,4

Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

0,9

Katastrophenschutz

1,5

Lebens- und Futtermittel

5,2

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

28,6

Solidaritätsfonds der Europäischen Union

4,7

Zwischensumme Teil 2

311

SUMME AUSGEZAHLTER BETRÄGE (2014 – 12. Juli 2015)

4794



Tabelle 2. Für Wirtschaft und Gesellschaft in Griechenland eingesetzte EU-Mittel (2007-2013, in Mio. EUR)

TEIL 1: Strukturfonds, Kohäsionsfonds, Fonds für Landwirtschaft und Fischerei

Vorgesehene Beträge 2007-2013

Bereits ausgezahlt

(2007 - 12. Juli 2015)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

12 345

11 554

Kohäsionsfonds

3697

3376

Europäischer Sozialfonds (ESF)

4364

3687

Landwirtschaft

- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

3906

3109

- Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

17 315

16 491

Europäischer Fischereifonds (EFF)

208

170

Zwischensumme Teil 1

41 835

38 387

TEIL 2: Andere EU-Fonds

Bereits ausgezahlt

(2007 - 12. Juli 2015)

Siebtes Rahmenprogramm für Forschung

929,3

Transeuropäische Netze

37,1

Energievorhaben zur Konjunkturbelebung

6,0

Lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion

224,4

Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

52,4

Sozialpolitische Agenda

12,0

Zoll 2013 und Fiscalis 2013

6,3

Life+

47,3

Solidarität und Steuerung der Migrationsströme + Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

199,9

Kultur 2007-2013 und MEDIA 2007

14,9

Europa für Bürgerinnen und Bürger

2,1

Programm Gesundheit und Verbraucherschutz

8,3

Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

165,0

Katastrophenschutz

5,7

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

2,9

Solidaritätsfonds der Europäischen Union

99,1

Zwischensumme Teil 2

1813

SUMME AUSGEZAHLTER BETRÄGE (2007 – 12. Juli 2015)

40 200

(1)

     Griechenland leiht Geld aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zu einem Satz von 1,35 %, während das Land vor der Krise einen Marktzins von rund 5 % bezahlte. Die gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer der europäischen Darlehen an Griechenland beträgt 32,5 Jahre, und vor 2023 müssen weder Zinsen noch Kapital zurückgezahlt werden.

(2)

     Dieser Betrag setzt sich aus vier Teilbeträgen zusammen: 1) mehr als 240 Mrd. EUR an Finanzhilfe (Erstes und Zweites wirtschaftliches Anpassungsprogramm für Griechenland), 2) fast 42 Mrd. EUR aus den EU-Fonds für den Zeitraum 2007-2013, d. h. rund 24 Mrd. EUR aus den europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds, dem Fonds für ländliche Entwicklung und dem Fischereifonds sowie rund 17 Mrd. EUR für Direktzahlungen an Landwirte und Marktstützungsmaßnahmen, 3) mehr als 35 Mrd. EUR aus den EU-Fonds für den Zeitraum 2014-2020, d. h. 20 Mrd. EUR aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und über 15 Mrd. EUR für Direktzahlungen an Landwirte und Marktstützungsmaßnahmen, und 4) 100 Mrd. EUR aus Beteiligungen des privaten Sektors.

(3)

     Die Vorschriften verlangen unter anderem die Erfüllung der administrativen und rechtlichen Anforderungen und die Bereitstellung einer ausreichenden nationalen Kofinanzierung (siehe unten).

(4)

     Darin nicht enthalten ist die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, für die die Vorfinanzierung bereits um 30 % aufgestockt wurde (siehe Verordnung (EU) 2015/779 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013).

(5)

     Gemessen an der Ausschöpfung der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Kohäsionsfonds (KF) und des Europäischen Sozialfonds (ESF).

(6)

     Beschluss der Kommission vom 17. Juni 2015.

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