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Document 52015DC0265

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2015

/* COM/2015/0265 final */

Brüssel, den 13.5.2015

COM(2015) 265 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2015

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2015


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2015

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2015

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission 2 ,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 3 ,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken stützt. Der Schwerpunkt dieser Strategie liegt auf den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2)Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Diese bilden zusammen die „integrierten Leitlinien“, denen die Mitgliedstaaten bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung tragen sollten.

(3)Am 8. Juli 2014 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2014 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2014 ab. Am 28. November 2014 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 4 ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Luxemburgs 2015 5 vor.

(4)Am 28. November 2014 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht 6 an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2015 eingeleitet wurde. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 7 an, in dem sie Luxemburg nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(5)Am 18. Dezember 2014 billigte der Europäische Rat die Prioritäten für einen Investitionsschub, beschleunigte Strukturreformen und die Fortführung einer verantwortlichen wachstumsfördernden Haushaltskonsolidierung.

(6)Am 26. Februar 2015 veröffentlichte die Kommission ihren Länderbericht Luxemburg 2015 8 . Im Länderbericht wurden die Fortschritte Luxemburgs bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen vom 8. Juli 2014 bewertet.

(7)Am 30. April 2015 übermittelte Luxemburg sein nationales Reformprogramm 2015 und sein Stabilitätsprogramm 2015. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(8)Luxemburg fällt derzeit unter die präventive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Stabilitätsprogramm 2015 plant die Regierung, den Gesamtüberschuss von 0,6 % des BIP im Jahr 2014 auf 0,1 % des BIP im Jahr 2015 zu verringern. Danach soll er wieder auf 0,9 % des BIP im Jahr 2018 anwachsen. Die Regierung plant, während des gesamten Programmzeitraums das mittelfristige Ziel – einen strukturellen Überschuss von 0,5 % des BIP – einzuhalten. Laut dem Stabilitätsprogramm beabsichtigt die Regierung, die gesamtstaatliche Schuldenquote deutlich unter dem Referenzwert des Vertrags von 60 % zu halten. Es wird erwartet, dass die Schuldenquote während des Programmzeitraums im Schnitt bei 24 % liegt, mit einem Höchststand knapp über 24 % im Jahr 2016 und einem Rückgang unter 24 % des BIP bis zum Jahr 2019. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist für 2015 günstig und für die folgenden Jahre plausibel. Allerdings bestehen ab 2016 Umsetzungsrisiken. In der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission wird davon ausgegangen, dass der strukturelle Saldo in den Jahren 2015 und 2016 das mittelfristige Ziel weiter einhalten wird. Auf der Grundlage der Bewertung des Stabilitätsprogramms und unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission ist der Rat der Ansicht, dass Luxemburg die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllen dürfte. Der haushaltspolitische Rahmen Luxemburgs wurde durch die Annahme des mittelfristigen Haushaltsrahmens und die Einrichtung des Finanzrates deutlich gestärkt. Dennoch sollten erhebliche Schwachstellen bei der regelmäßigen

Veröffentlichung unterjähriger Haushaltsstatistiken, die ein wesentliches Element für die Echtzeitüberwachung der Haushaltsentwicklung sind, behoben werden.

(9)Die erwarteten Einbußen bei den Verbrauchssteuereinnahmen aufgrund der Änderung der Vorschriften für den elektronischen Handel verdeutlichen die Unsicherheit bei zumindest einem Teil der Steuereinnahmen. Um die Vorhersehbarkeit dieser Steuereinnahmen zu verbessern, könnte die Bemessungsgrundlage erweitert und die Besteuerung harmonisiert werden, insbesondere durch die Überarbeitung der derzeit niedrigen Besteuerung von Wohneigentum und durch stärkeren Rückgriff auf andere Quellen wie Umweltbesteuerung. Die Vorarbeiten für eine umfassende Steuerreform (die 2017 in Kraft treten soll) sind angelaufen.

(10)Trotz der kürzlich erfolgten Reform des Rentensystems ist die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen aufgrund des Anstiegs der Rentenausgaben und der steten Zunahme der Langzeitpflegekosten bedroht. Die Langzeitpflegeversicherung dürfte im Jahr 2015 ein Defizit erwirtschaften 9 , und ihre Rücklagen werden voraussichtlich immer weiter abnehmen, so dass sie bereits 2017 unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz von 10 % der Ausgaben fallen werden. Im Haushalt 2015 10 wurden einige Maßnahmen mit Sparpotenzial verabschiedet. Die geplante Reform der Langzeitpflegeversicherung, die darauf abzielt, Langzeitpflegebedürftigen ein angemessenes Spektrum an Leistungen zu bieten und die Finanzierung der Leistungen sicherzustellen, wurde jedoch noch nicht in Rechtsvorschriften umgesetzt. Die Rentenreform von 2012 war nicht weitreichend genug, da durch sie die beträchtliche Kluft zwischen dem gesetzlichen und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter nur zum Teil geschlossen wurde. Noch immer gibt es mehrere Möglichkeiten, Vorruhestandsregelungen in Anspruch zu nehmen. Die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitskräfte ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern weiterhin sehr niedrig. Entwürfe für Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Rentenreform und der Änderung des Arbeitsrechts (Alterspakt) wurden ausgearbeitet. Sie enthalten ein Paket von Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass ältere Arbeitskräfte länger erwerbstätig bleiben.

(11)Die luxemburgische Wirtschaft ist in puncto Arbeitsproduktivität durch erhebliche Unterschiede zwischen den Wirtschaftssektoren gekennzeichnet, wobei die Produktivität des Finanzsektors doppelt so hoch ist wie die der anderen Sektoren. Dies bedeutet, dass größere Unterschiede bei den Reallöhnen der verschiedenen Sektoren gemäß der sektoralen Arbeitsproduktivität eine Reallokation von Arbeitskräften in aufstrebende Wettbewerbssektoren oder Sektoren fördern könnten, die Einbußen bei der Kostenwettbewerbsfähigkeit verzeichnen. Es gibt weiterhin Hindernisse für die notwendigen langfristen sektoralen Lohnanpassungen.

(12)Trotz insgesamt gut funktionierender Arbeitsmärkte und einer hohen Quote bei Hochschulabschlüssen sind die Erwerbsquoten von älteren Arbeitskräften, Frauen und geringqualifizierten jungen Menschen vergleichsweise niedrig. Institutionelle Hemmnisse verhindern effiziente Aktivierungsmaßnahmen. Innerhalb der öffentlichen Arbeitsverwaltung wird derzeit eine wichtige Reform durchgeführt, damit Arbeitsuchende individuell beraten werden können; die Reform ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf der Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Sekundarschulreform zur Verbesserung der Bildungsergebnisse, die hauptsächlich auf Personen aus benachteiligten Bevölkerungsschichten abzielt, wurden noch nicht verabschiedet. Die angekündigten Maßnahmen bei den Mutterschafts- und Erziehungszulagen sowie die geplante Reform der Elternzeit dürften zu einer stärkeren Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen beitragen. Fehlanreize für Zweitverdiener entstehen aufgrund des Systems der gemeinsamen Besteuerung und der Ausgestaltung des Sozialleistungssystems. Trotz der hohen Quote bei Hochschulabschlüssen sind die Bildungsergebnisse nach wie vor nicht zufriedenstellend, und die Verbesserung der Situation von Menschen mit Migrationshintergrund und geringqualifizierten jungen Menschen bleibt schwierig. Die Schwierigkeiten beim Arbeitskräfteangebot im Zusammenhang mit institutionellen Faktoren und der Gestaltung der Sozialleistungssystems bestehen weiter und verursachen Probleme auf dem Arbeitsmarkt.

(13)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Luxemburgs umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2015 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Luxemburg gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Luxemburg, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 3 wider.

(14)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Luxemburgs geprüft; dabei ist er zu der Auffassung 11 gelangt, dass Luxemburg den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhält.

(15)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission außerdem die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Gestützt auf diese Analyse hat der Rat spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Luxemburg sollte auch die vollständige und fristgerechte Umsetzung dieser Empfehlungen sicherstellen –

EMPFIEHLT, dass Luxemburg 2015 und 2016

1.die Steuerbemessungsgrundlage erweitert, insbesondere im Hinblick auf die Verbrauchssteuern, die periodischen Immobiliensteuern und die Umweltsteuern;

2.die Kluft zwischen dem gesetzlichen und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter durch die Einschränkung von Vorruhestandsregelungen und die Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung schließt;

3.eine Reform des Lohnfestsetzungssystems in Abstimmung mit den Sozialpartnern und im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten vornimmt, um die Löhne stärker an die Produktivitätsentwicklungen anzupassen (vor allem auf Sektorebene);

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) COM(2015) 265.
(3) P8_TA(2015)0067, P8_TA(2015)0068, P8_TA(2015)0069.
(4) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
(5) C(2014) 8808 final.
(6) COM(2014) 902.
(7) COM(2014) 904.
(8) SWD(2015) 35 final/2.
(9) CNS, Budget de l’Assurance Dépendance, Rechnungsjahr 2015, verfügbar unter http://cns.lu/files/publications/Budget_AD_2015.pdf .
(10) Maßnahmen 255 und 256 des Haushaltsplans 2015, verfügbar unter http://www.budget.public.lu/ .
(11) Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.
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