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Document 52014PC0436

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/284/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik

/* COM/2014/0436 final */

52014PC0436

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/284/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik /* COM/2014/0436 final */


Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Aufhebung des Beschlusses 2010/284/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 126 Absatz 12,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Mit dem Beschluss 2010/284/EU des Rates vom 2. Dezember 2009[1] wurde auf Empfehlung der Kommission festgestellt, dass in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit bestand. Der Rat hielt fest, dass die Tschechische Republik für das Jahr 2009 ein gesamtstaatliches Defizit von 6,6 % des BIP geplant hatte und damit der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % des BIP überschritten wurde; der öffentliche Bruttoschuldenstand hingegen sollte im Jahr 2009 35,5 % des BIP erreichen und somit deutlich unter dem Referenzwert von 60 % des BIP liegen [2].

(2)       Nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[3] richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am 2. Dezember 2009 eine Empfehlung an die Tschechische Republik mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2013 zu beenden. Die Empfehlung wurde veröffentlicht.

(3)       Nach Artikel 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten von der Kommission zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anwendung dieses Protokolls müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit[4] zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, Angaben zu ihren öffentlichen Defiziten und ihrem öffentlichen Schuldenstand sowie andere damit verbundene Variablen übermitteln.

(4)       Der Rat sollte die Entscheidung, ob ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits aufzuheben ist, auf der Grundlage der gemeldeten Daten treffen. Zudem sollte ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits nur aufgehoben werden, wenn die Kommission in ihrer Prognose davon ausgeht, dass das Defizit den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP im Prognosezeitraum nicht überschreiten wird[5].

(5)       Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der Datenmeldung der Tschechischen Republik zum 1. April 2014 zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose 2014 der Kommission lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

– Nachdem das gesamtstaatliche Defizit der Tschechischen Republik im Jahr 2009 mit 5,8 % des BIP seinen Höchststand erreicht hatte, wurde es bis 2013, d. h. innerhalb der vom Rat gesetzten Frist, auf 1,5 % des BIP zurückgeführt. Diese Verbesserung wurde durch Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite, insbesondere durch Erhöhung der indirekten Steuern und durch Kürzungen bei den öffentlichen Investitionen, erzielt.

– Im Konvergenzprogramm 2014 der Tschechischen Republik wird von einem Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits auf 1,8 % des BIP 2014 und auf 2,3 % des BIP 2015 ausgegangen, während die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2014 unter Annahme einer unveränderten Politik ein gesamtstaatliches Defizit von 1,9 % des BIP 2014 und 2,4 % des BIP 2015 erwartet. Das Defizit wird also im Prognosezeitraum unter dem Referenzwert von 3 % des BIP bleiben.

– Der strukturelle Haushaltssaldo, d. h. der konjunkturbereinigte gesamtstaatliche Haushaltssaldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, ist zwischen 2009 und 2013 jährlich um durchschnittlich 1,4 % des BIP gesunken. Unter Annahme einer unveränderten Politik wird er sich voraussichtlich um 1 % des BIP im Jahr 2014 (auf -1,1 % des BIP) und um weitere 0,8 % des BIP im Jahr 2015 verschlechtern.

– Die öffentliche Schuldenquote ist zwischen 2009 und 2013 um 11,5 Prozentpunkte auf 46 % des BIP gestiegen. In der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission wird ein vorübergehender Rückgang des gesamtstaatlichen Bruttoschuldenstands auf 44,4 % des BIP für 2014 und ein Anstieg auf 45,8 % des BIP für 2015 projiziert.

(6)       Der Rat weist darauf hin, dass die Tschechische Republik ab 2014, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegt und seinen strukturellen Saldo auf bzw. über dem Niveau seines mittelfristigen Ziels halten sollte.

(7)       Nach Artikel 126 Absatz 12 des Vertrags ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

(8)       Nach Ansicht des Rates hat die Tschechische Republik ihr übermäßiges Defizit korrigiert, und der Beschluss 2010/284/EU sollte daher aufgehoben werden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass die Tschechische Republik ihr übermäßiges Defizit korrigiert hat.

Artikel 2

Der Beschluss 2010/284/EU wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 36.

[2]               Das gesamtstaatliche Defizit und der öffentliche Schuldenstand 2009 wurden daraufhin auf 5,8 % des BIP bzw. 34,6 % des BIP korrigiert.

[3]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

[4]               ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

[5]               Im Einklang mit den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ vom 3. September 2012. Siehe: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/code_of_conduct_en.pdf

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