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Document 52014DC0413
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Italy’s 2014 national reform programme and delivering a Council opinion on Italy’s 2014 stability programme
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014
/* COM/2014/0413 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014 /* COM/2014/0413 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat
dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den
Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der
Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am
21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie
Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen
umzusetzen. (4)
Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung
zum nationalen Reformprogramm Italiens für 2013 an und gab eine Stellungnahme
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2012-2017 ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5] ihre
Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Italiens für 2014 vor[6]. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[7]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung
eingeleitet wurde. Am gleichen Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der
Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, in dem Italien als
einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Prüfung
durchgeführt werden sollte. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität,
Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die
Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7)
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission
die Ergebnisse ihrer eingehenden Prüfung für Italien[9] gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission kommt aufgrund ihrer
Analyse zu dem Schluss, dass es in Italien übermäßige makroökonomische
Ungleichgewichte gibt, die eine gezielte Überwachung und entschlossene
politische Maßnahmen erfordern. Insbesondere der anhaltend hohe Schuldenstand
der öffentlichen Hand in Verbindung mit der schwachen externen
Wettbewerbsfähigkeit aufgrund eines seit längerem schleppenden
Produktivitätswachstums, noch weiter verschärft durch die trübe
Wachstumsentwicklung, erfordern entschiedene politische Maßnahmen und
Aufmerksamkeit. (8)
Am 22. April 2014 hat Italien sein nationales
Reformprogramm für 2014 und sein Stabilitätsprogramm für 2014 vorgelegt. Um
wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden die beiden Programme
gleichzeitig bewertet. (9)
Ziel der im Stabilitätsprogramm dargelegten
Haushaltsstrategie ist die Erreichung des mittelfristigen Ziels eines
strukturell ausgeglichenen Haushalts bis 2016 unter gleichzeitiger Einhaltung
der Schuldenstandsregel in der Übergangszeit 2013-2015. Im Programm wird ein
strukturell ausgeglichener Haushalt als mittelfristiges Ziel bestätigt, was den
Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die (neu
berechnete) strukturelle Anpassung liegt dem Programm zufolge bei
0,2 Prozentpunkten des BIP für 2014 und 0,4 Prozentpunkten des BIP
für 2015. Dem Programm zufolge rechtfertigt sich diese begrenzte Anpassung an
das mittelfristige Ziel durch die schwierige Wirtschaftslage und die
Anstrengungen, die zur Umsetzung des ehrgeizigen Strukturreformprogramms
erforderlich sind. So sind insbesondere mehrere Strukturreformen geplant, die
sich positiv auf das potenzielle Wirtschaftswachstum auswirken und das
Verhältnis Staatsverschuldung/BIP in den kommenden Jahren letztlich verbessern
dürften. Die im Programm vorgesehene strukturelle Anpassung würde
Italien die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau während des
Übergangszeitraums 2013-2015 ermöglichen. Dies ist zum Teil das Ergebnis eines
ehrgeizigen Privatisierungsplans für den Zeitraum 2014-2017 (der jedes Jahr
0,7 Prozentpunkte des BIP ausmacht). Das den Haushaltsprojektionen des
Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das von keiner
unabhängigen Stelle unterstützt wurde, ist leicht optimistisch, vor allem aber
für die späteren Jahre des Programmzeitraums. Eine Abweichung vom
Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel ist für 2014 geplant.
Sollte sie sich im Folgejahr wiederholen, könnte sie als signifikant bezeichnet
werden, auch auf der Grundlage des Ausgabenrichtwerts. Darüber hinaus wird die
Erreichung der Haushaltsziele nicht von hinreichend detaillierten Maßnahmen,
vor allem aber ab 2015, unterlegt. In der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen wird auf die Nichteinhaltung des Richtwerts für die
Schuldenverringerung verwiesen, da die erwartete strukturelle Anpassung
(lediglich 0,1 Prozentpunkt des BIP) der geforderten strukturellen
Anpassung von 0,7 Prozentpunkten des BIP nicht genügt. Auf der Grundlage
der Bewertung des Programms und der Kommissionsprognose gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Ansicht, dass es weiterer
Anstrengungen - auch im Jahr 2014 - bedarf, um den Anforderungen des
Stabilitäts- und Wachstumspakts zu genügen. (10)
Unlängst durchgeführte Maßnahmen zur steuerlichen
Entlastung von Produktionsfaktoren haben sich als eher begrenzt erwiesen. Unter
strenger Einhaltung der Haushaltsziele kann die Steuerlast also noch weiter auf
den Verbrauch, Immobilien und die Umwelt verlagert werden. Im Konsumbereich ist
zur strukturellen Verbesserung des Steuersystems zudem dringend eine Revision
der ermäßigten Mehrwertsteuersätze sowie der direkten Steuerausgaben
erforderlich. Dabei ist allerdings auch dem Erfordernis der Abschwächung
möglicher Verteilungseffekte Rechnung zu tragen. Bei den Immobilien würde eine
Überprüfung der Kadasterwerte im Hinblick auf die tatsächlichen Verkaufswerte
eine fairere Grundsteuer für Immobilien gestatten. Ein unlängst verabschiedetes
Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen bietet Gelegenheit, derlei notwendige
Reformen auch durchzuführen. In Anbetracht der Größe der Herausforderungen muss
eine Steuerstrukturumgestaltung durch weitere Maßnahmen für eine bessere
Steuerverwaltung und Einhaltung von Steuervorschriften sowie entschlossene
Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerflucht, der Schattenwirtschaft und der
Schwarzarbeit ergänzt werden, die sowohl die öffentlichen Finanzen als auch die
regulären Steuerzahler nach wie vor schwer belasten. Diesbezüglich sieht das
Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen mehrere Maßnahmen zum Ausbau der Steuerverwaltung
vor, wie beispielsweise ein umfassendes Schätzungs- und Überwachungssystem für
die Steuerlücke, Vereinfachungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der
Beziehungen zu den Steuerzahlern, Maßnahmen zum Ausbau der lokalen
Steuerschuldbeitreibung und Verschärfung der Steuerkontrollen. Die
Entscheidung, ab 2015 vorausgefüllte Steuererklärungen einzuführen, ist ein
weiterer positiver Schritt auf dem Weg zu einer besseren Einhaltung der
Steuervorschriften. (11)
Eine gründliche und rasche Umsetzung der verabschiedeten
Maßnahmen bleibt für Italien eine grundlegende Herausforderung. Dies gilt in
Bezug auf sowohl die Behebung der verbleibenden Umsetzungslücken als auch die
Verhinderung weiter auflaufender Verzögerungen. Einer der wichtigen Hebel zur
Verbesserung der Umsetzungsleistungen des Landes und allgemeiner noch zur
Gewährleistung reibungsloserer politischer Maßnahmen besteht in einer
verbesserten Koordinierung und effizienteren Allokation der Kompetenzen der
verschiedenen staatlichen Ebenen. Dies dürfte der Verwaltung der EU-Mittel zugutekommen,
die vor allem in den südlichen Regionen bislang nur zum Teil und unvollständig
wahrgenommen wurde. Die Verwaltung der EU-Mittel leidet zudem weiterhin unter
den unzureichenden Verwaltungskapazitäten und einem Mangel an Transparenz,
Evaluierung und Qualitätskontrolle. Die öffentlichen Dienstleistungen würden
auch an Qualität gewinnen, wenn sie effizienter und serviceorientierter wären
und das HR-Management entsprechend angepasst würde. Das italienische
Produktionssystem sowie das Vertrauen in die politische und institutionelle
Landschaft werden nach wie vor vom Thema Korruption schwer belastet. Die
Regelung der Verjährungen muss überprüft werden. Eine wirksame
Korruptionsbekämpfung erfordert auch eine angemessene Ermächtigung der
Nationalen Anti-Korruptionsbehörde für die Beurteilung und Transparenz
öffentlicher Verwaltungen. Die Ziviljustiz arbeitet immer noch ineffizient, und
die Auswirkungen der verabschiedeten Maßnahmen sind sorgfältig zu überwachen. (12)
Auf der Grundlage der unter Federführung der Banca
d´Italia im letzten Jahr durchgeführten gezielten Prüfung der Aktiva-Qualität
bleibt es wichtig, das Management der wertgeminderten Aktiva zu verbessern und
ihre Abwicklung zu beschleunigen, um die Fähigkeit der Banken wiederzubeleben,
erneut in verstärktem Maße Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben. Was den
Zugang zu Finanzierungen betrifft, so haben sich die wichtigsten Maßnahmen im
Wesentlichen darauf konzentriert, Unternehmen Zugang zu Krediten zu
erleichtern. Der Ausbau von anderen Finanzierungsinstrumenten als Bankdarlehen
bleibt aber eher - und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen -
begrenzt. Die Initiativen auf dem Gebiet der Unternehmensführung von Banken -
und hier insbesondere die neuen von der Banca d'Italia festgelegten Grundsätze
– sind zu begrüßen. Gleichzeitig werden ihre Auswirkungen von der
ordnungsgemäßen Umsetzung seitens der Banken und der rechtlichen Durchsetzung
abhängen. Insbesondere ist eine enge Überwachung einiger der größten Genossenschaftsbanken
(banche popolari) geboten. (13)
2013 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter
verschlechtert. Die Arbeitslosigkeit stieg auf 12,2 %, und die
Jugendarbeitslosigkeit erreichte in Italien sogar 40 %. Die Gewährleistung
einer ordnungsgemäßen Umsetzung und sorgfältigen Überwachung der Auswirkungen
der verabschiedeten Arbeitsmarkt- und Lohnfindungsreformen ist ausschlaggebend
dafür, dass die erwarteten Vorteile im Sinne einer höheren
Ausstiegsflexibilität, einer besser regulierten Einstiegsflexibilität, eines
umfassenderen Systems an Arbeitslosenunterstützung sowie einer besseren
Anpassung der Löhne an die Produktivität Form annehmen. Pläne zur Verbesserung
der Effizienz der Arbeitsvermittlungsdienste mittels einer Stärkung der
öffentlichen Arbeitsverwaltungen wurden hinausgezögert und müssen beschleunigt
werden. Maßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Arbeitsplätzen müssen durch
solche ergänzt werden, mit denen die Segmentierung angegangen wird. Insgesamt
gesehen bleibt der italienische Arbeitsmarkt weiterhin segmentiert und zeichnet
sich durch eine geringe Erwerbsbeteiligung aus. Letztere betrifft vor allem
Frauen und junge Menschen. Deshalb müssen die bislang in geringem Maße
ergriffenen Maßnahmen ausgedehnt und den Zielen der Beschäftigung Jugendlicher
(„Jugendgarantie") angepasst werden. In Italien sind rückläufige
verfügbare Einkommen der Privathaushalte vor dem Hintergrund einer steigenden
Armut und wachsenden sozialen Exklusion zu beobachten, die vor allem Familien
mit Kindern betreffen. Die Sozialausgaben gehen hauptsächlich in
Altersversorgungszahlungen und konzentrieren sich kaum auf die Aktivierung,
wodurch der Handlungsspielraum bei der Bekämpfung des Risikos der sozialen
Exklusion sowie der Armut eingeschränkt wird. Das unlängst eingeführte
Sozialhilfe-Pilotsystem soll ein soziales Sicherheitsnetz schaffen. Seine
geplante Ausweitung auf das gesamte Land erfordert eine entsprechend bessere
Effizienz der Sozialausgaben und - dienstleistungen. (14)
In allen Bildungsstufen, d. h. in der Primär-
und Sekundarstufe sowie im Hochschulbereich, müssen Anstrengungen zur
Verbesserung der Bildungsergebnisse und zur Entwicklung des Humankapitals
unternommen werden. Im Lehrerberuf gibt es nur eine einzige Laufbahn, und die
Aussichten auf berufliche Entwicklung sind derzeit beschränkt. Eine
Diversifizierung der Lehrerlaufbahn und eine bessere Anknüpfung an Verdienste
und Leistungen könnten zusammen mit einer Generalisierung der schulischen
Bewertung zu besseren schulischen Leistungen führen. Um einen reibungslosen
Übergang zwischen Ausbildung und Arbeitsmarkt zu gewährleisten, scheint eine
Vertiefung und Ausweitung der praktischen Ausbildung mittels eines verstärkten
Lernens am Arbeitsplatz und einer besseren Berufsbildung in der Sekundarstufe
sowie auf Hochschulebene von entscheidender Bedeutung zu sein. Im Anschluss an
das einschlägige Gesetzesdekret von 2013 ist es wichtig, ein nationales
Register der Berufsqualifikationen einzuführen, um ihre landesweite Anerkennung
sicherzustellen. Aufbauend auf den ursprünglichen in diese Richtung gehenden
Maßnahmen würde eine bessere Allokation öffentlicher Mittel für Universitäten
im Hinblick auf Forschungs- und Lehrleistung sowohl die Qualität der
Universitäten verbessern als auch die Forschungs- und Innovationskapazitäten im
Land potenziell ausbauen helfen, um den bestehenden Rückstand aufzuholen. (15)
Zwar wurden einige Maßnahmen zur Förderung eines
unternehmens- und bürgerfreundlichen Umfelds ergriffen. Die Verzögerung ihrer
endgültigen Annahme sowie Umsetzungslücken verhindern jedoch, dass sie gut
greifen. Beim Wettbewerb in den Bereichen Dienstleistungen der freien Berufe,
Versicherungen, Vertrieb von Brennstoffen, Einzelhandel und Postdienste
bestehen nach wie vor eine Reihe von Beschränkungen (vorbehaltene
Tätigkeitsbereiche, Konzessions-/ Zulassungsregelungen usw.) Darüber hinaus
müssen eine Reihe von Schwachstellen im öffentlichen Auftragswesen behoben
werden. Der Ausbau des Wettbewerbs auf dem Gebiet der lokalen öffentlichen
Dienstleistungen ist eine andere Priorität. Die derzeitigen Rechtsvorschriften
schreiben insbesondere vor, dass bestehende Aufträge, die die
EU-Rechtsvorschriften zu den „In-house“-Kriterien nicht erfüllen, bis zum
31. Dezember 2014 berichtigt werden müssen. (16)
Infrastrukturengpässe behindern auch das reibungslose
Funktionieren des Energiemarktes. Im Verkehrsbereich müssen dringend Maßnahmen
ergriffen werden, um eine intermodale Infrastruktur zu schaffen und die
unzureichenden Synergien und Verbindungen mit dem Hinterland italienischer
Häfen zu beheben. Was die Breitbandabdeckung anbelangt, gibt es in Italien
unterversorgte nicht-städtische Gebiete. (17)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission die Wirtschaftspolitik Italiens umfassend analysiert. Sie hat das
Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm Italiens bewertet. Dabei
hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-,
Sozial- und Wirtschaftspolitik in Italien berücksichtigt, sondern auch deren
Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des
Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1
bis 8 wider. (18)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Italiens geprüft; insbesondere die Empfehlung 1
spiegelt seine Stellungnahme[10]
hierzu wider. (19)
Anhand der Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch
die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das nationale
Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm Italiens geprüft. Seine Empfehlungen
gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in
den Empfehlungen 1 bis 8 wider. (20)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission auch die Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet insgesamt
geprüft. Auf der Grundlage dieser Analyse hat der Rat spezielle Empfehlungen an
die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Italien sollte auch sicherstellen, dass diese Empfehlungen
vollständig und fristgerecht umgesetzt werden — EMPFIEHLT, dass Italien im Zeitraum
2014-2015 1. die
Haushaltsmaßnahmen für 2014 in Anbetracht der entstehenden Haushaltslücke in
Bezug auf die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere
die Regel zum Schuldenabbau, auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2014
der Kommissionsdienststellen intensiviert; 2015 die Haushaltsstrategie
erheblich strafft, um der Anforderung der Schuldenverringerung Folge zu
leisten; anschließend gewährleistet, dass sich der öffentliche Schuldenstand
auf einem hinreichenden Abwärtskurs befindet; den ehrgeizigen
Privatisierungsplan umsetzt; eine wachstumsfreundliche Haushaltsanpassung auf
der Grundlage der angekündigten erheblichen Einsparungen durchführt, die das
Ergebnis einer dauerhaften Verbesserung der Effizienz und Qualität der
öffentlichen Ausgaben auf allen staatlichen Ebenen sind, und gleichzeitig
wachstumssteigernde Ausgaben wie für F&E, Innovationen, Bildungswesen und
grundlegende Infrastrukturprojekte beibehält; die Unabhängigkeit und
vollständige Arbeitsfähigkeit des Haushaltsrats so rasch wie möglich,
spätestens aber im September 2014 gewährleistet, d. h. rechtzeitig
vor der Bewertung der Übersicht über die Haushaltsplanung für 2015; 2. die Steuerlast im Einklang
mit den Haushaltszielen von den Produktionsfaktoren weg auf den Konsum, das
Grundeigentum und die Umwelt verlagert; zu diesem Zweck die Wirksamkeit der
jüngsten Reduzierung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit bewertet und
ihre Finanzierung für 2015 gewährleistet, den Anwendungsbereich der direkten
Steuerausgaben überprüft sowie die Steuergrundlage, insbesondere bei den
Verbrauchsteuern, ausweitet; die Anpassung der Verbrauchsteuern auf Diesel an
die von Benzin sowie ihre Inflationsanbindung in Erwägung zieht und
umweltgefährdende Subventionen einstellt; das Ermächtigungsgesetz für
Steuerreformen bis März 2015 umsetzt, einschließlich der Annahme von
Dekreten für die Reform des Kadastersystems, um die Wirksamkeit der Reform für
die Besteuerung von Immobilienvermögen zu gewährleisten; die Einhaltung der
Steuervorschriften weiter verbessert, indem das Steuersystem berechenbarer
gemacht wird, Verfahren vereinfacht werden, die Beitreibung der Steuerschuld
verbessert und die Steuerverwaltung modernisiert wird; den Kampf gegen die
Steuerhinterziehung fortsetzt und zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von
Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit ergreift; 3. als Teil verstärkter
Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung die
Kompetenzen auf allen staatlichen Ebenen klärt, eine bessere Handhabung der
EU-Mittel gewährleistet, indem Italien einschneidende Maßnahmen zum Ausbau der
administrativen Kapazitäten sowie für eine bessere Transparenz, Evaluierung und
Qualitätskontrolle auf regionaler Ebene ergreift, insbesondere aber in den
südlichen Regionen; die Wirkung der Anti-Korruptionsmaßnahmen weiter
verbessert, insbesondere durch eine Reform der Verjährungsvorschriften bis Ende
2014 und die Ausweitung der Befugnisse der nationalen Anti-Korruptionsbehörde;
die Auswirkungen der zur Verbesserung der Ziviljustiz angenommenen Reformen
rechtzeitig kontrolliert, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten und
erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen; 4. die Widerstandsfähigkeit des
Bankensektors stärkt und seine Fähigkeit zur Handhabung und Veräußerung
wertgeminderter Aktiva sicherstellt, so dass die Kreditvergabe an die
Realwirtschaft wiederbelebt werden kann; den Zugang vor allem kleiner und
mittlerer Unternehmen zu Finanzierungen von Nichtbanken fördert; wirksame
Unternehmensführungs-Praktiken im gesamten Bankensektor fördert und überwacht;
besondere Aufmerksamkeit gilt dabei großen Genossenschaftsbanken (banche
popolari) und Stiftungen, um die Wirksamkeit der Finanzintermediation zu
verbessern; 5. bis Ende 2014 die
Auswirkungen der Arbeitsmarkt- und Lohnfindungsreformen auf die
Arbeitsplatzschaffung, Kündigungsverfahren, Dualität des Arbeitsmarkts und
Kostenwettbewerbsfähigkeit evaluiert und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen
prüft; einen umfassenden Sozialschutz für Arbeitslose erarbeitet und
gleichzeitig den Rückgriff auf Lohnersatzleistungen begrenzt, um den Neueinsatz
von Arbeitskräften zu erleichtern; die aktive und passive Arbeitsmarktpolitik
stärker miteinander verknüpft, dazu als ersten Schritt bis September 2014
einen detaillierten Fahrplan erstellt und die Koordinierung und
Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlungsdienste im gesamten Land verbessert;
die Beschäftigung von Frauen wirksam fördert, indem bis März 2015
Maßnahmen zur Einschränkung negativer finanzieller Anreize für Zweitverdiener
verabschiedet und angemessene Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt
werden; bis Ende 2014 im gesamten Land zweckmäßige Dienstleistungen für
nicht gemeldete junge Menschen bereit stellt und im Einklang mit der
Jugendgarantie gewährleistet, dass sich der Privatsektor stärker am Angebot
qualitativ hochwertiger Ausbildungsstellen und Praktika beteiligt; um die
Gefahr eines Abgleitens in Armut und soziale Exklusion im Sinne der Ziele der
„Jugendgarantie" zu bekämpfen, die Sozialhilfe-Pilotmaßnahme
haushaltspolitisch neutral ausbaut, eine zielgenaue Anwendung, eine strikte
Bindung an Auflagen und landesweite Einheitlichkeit gewährleistet sowie den
Zusammenhang mit den Aktivierungsmaßnahmen stärkt; die Effizienz der
Familienleistungssysteme und die Leistungen zugunsten einkommensschwacher
Haushalte mit Kindern verbessert; 6. das Nationale System zur
Evaluierung von Schulen einführt, um die schulischen Ergebnisse zu verbessern
und die Zahl der frühzeitigen Schulabgänger zu verringern; bei der
Berufsbildung in der Sekundarstufe II verstärkt auf das Lernen am
Arbeitsplatz setzt, und auch die Hochschulausbildung stärker am Berufsalltag
orientiert; ein nationales Berufsqualifikationsregister einrichtet, um eine
breite Anerkennung der Berufsqualifikationen sicherzustellen; die Qualität der
Hochschulausbildung und der Forschung bei der Vergabe öffentlicher Mittel
besser honoriert; 7. die ausstehenden
Rechtsvorschriften zur Vereinfachung des Regulierungsumfelds für Unternehmen
und Bürger verabschiedet und Durchführungslücken bei den bestehenden
Bestimmungen behebt; die Marktöffnung fördert und verbleibende Hindernisse
sowie Wettbewerbsbeschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen und lokale öffentliche Dienste, Versicherungen,
Vertrieb von Brennstoffen, Einzelhandel und Postdienste beseitigt; die
Effizienz des öffentlichen Auftragswesens erhöht, indem beispielsweise
Verfahren durch den Rückgriff auf die elektronische Auftragsvergabe
vereinfacht, zentrale Beschaffungsstellen rationalisiert und die ordnungsgemäße
Anwendung der Regeln vor und nach der Vergabe gewährleistet werden; bei lokalen
öffentlichen Dienstleistungen bis zum 31. Dezember 2014 die
Rechtsvorschriften rigoros umsetzt, die eine Berichtigung der Aufträge
vorsehen, die den Anforderungen einer „In-house“-Vergabe nicht genügen; 8. bis
zum September 2014 eine rasche und vollständige Arbeitsfähigkeit der
Verkehrsbehörde gewährleistet; dazu sind die Liste der strategischen
Infrastrukturen im Energiesektor zu genehmigen, die Hafenverwaltung zu
verbessern und die Verbindungen ins Hinterland auszubauen. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2014) 413 final. [4] P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129. [5] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11. [6] C(2013) 8005 final. [7] COM(2013) 800 final. [8] COM(2013) 790 final. [9] SWD(2014) 83 final. [10] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
1466/97.