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Document 52014DC0413

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014

/* COM/2014/0413 final */

52014DC0413

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014 /* COM/2014/0413 final */


 

 

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[4],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4) Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Italiens für 2013 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2012-2017 ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5] ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Italiens für 2014 vor[6].

(5) Am 13. November 2013 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[7] an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung eingeleitet wurde. Am gleichen Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, in dem Italien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Prüfung durchgeführt werden sollte.

(6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7) Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Prüfung für Italien[9] gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission kommt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass es in Italien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte gibt, die eine gezielte Überwachung und entschlossene politische Maßnahmen erfordern. Insbesondere der anhaltend hohe Schuldenstand der öffentlichen Hand in Verbindung mit der schwachen externen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund eines seit längerem schleppenden Produktivitätswachstums, noch weiter verschärft durch die trübe Wachstumsentwicklung, erfordern entschiedene politische Maßnahmen und Aufmerksamkeit.

(8) Am 22. April 2014 hat Italien sein nationales Reformprogramm für 2014 und sein Stabilitätsprogramm für 2014 vorgelegt. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden die beiden Programme gleichzeitig bewertet.

(9) Ziel der im Stabilitätsprogramm dargelegten Haushaltsstrategie ist die Erreichung des mittelfristigen Ziels eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bis 2016 unter gleichzeitiger Einhaltung der Schuldenstandsregel in der Übergangszeit 2013-2015. Im Programm wird ein strukturell ausgeglichener Haushalt als mittelfristiges Ziel bestätigt, was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die (neu berechnete) strukturelle Anpassung liegt dem Programm zufolge bei 0,2 Prozentpunkten des BIP für 2014 und 0,4 Prozentpunkten des BIP für 2015. Dem Programm zufolge rechtfertigt sich diese begrenzte Anpassung an das mittelfristige Ziel durch die schwierige Wirtschaftslage und die Anstrengungen, die zur Umsetzung des ehrgeizigen Strukturreformprogramms erforderlich sind. So sind insbesondere mehrere Strukturreformen geplant, die sich positiv auf das potenzielle Wirtschaftswachstum auswirken und das Verhältnis Staatsverschuldung/BIP in den kommenden Jahren letztlich verbessern dürften. Die im Programm vorgesehene strukturelle Anpassung würde Italien die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau während des Übergangszeitraums 2013-2015 ermöglichen. Dies ist zum Teil das Ergebnis eines ehrgeizigen Privatisierungsplans für den Zeitraum 2014-2017 (der jedes Jahr 0,7 Prozentpunkte des BIP ausmacht). Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das von keiner unabhängigen Stelle unterstützt wurde, ist leicht optimistisch, vor allem aber für die späteren Jahre des Programmzeitraums. Eine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel ist für 2014 geplant. Sollte sie sich im Folgejahr wiederholen, könnte sie als signifikant bezeichnet werden, auch auf der Grundlage des Ausgabenrichtwerts. Darüber hinaus wird die Erreichung der Haushaltsziele nicht von hinreichend detaillierten Maßnahmen, vor allem aber ab 2015, unterlegt. In der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen wird auf die Nichteinhaltung des Richtwerts für die Schuldenverringerung verwiesen, da die erwartete strukturelle Anpassung (lediglich 0,1 Prozentpunkt des BIP) der geforderten strukturellen Anpassung von 0,7 Prozentpunkten des BIP nicht genügt. Auf der Grundlage der Bewertung des Programms und der Kommissionsprognose gemäß Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Ansicht, dass es weiterer Anstrengungen - auch im Jahr 2014 - bedarf, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu genügen.

(10) Unlängst durchgeführte Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Produktionsfaktoren haben sich als eher begrenzt erwiesen. Unter strenger Einhaltung der Haushaltsziele kann die Steuerlast also noch weiter auf den Verbrauch, Immobilien und die Umwelt verlagert werden. Im Konsumbereich ist zur strukturellen Verbesserung des Steuersystems zudem dringend eine Revision der ermäßigten Mehrwertsteuersätze sowie der direkten Steuerausgaben erforderlich. Dabei ist allerdings auch dem Erfordernis der Abschwächung möglicher Verteilungseffekte Rechnung zu tragen. Bei den Immobilien würde eine Überprüfung der Kadasterwerte im Hinblick auf die tatsächlichen Verkaufswerte eine fairere Grundsteuer für Immobilien gestatten. Ein unlängst verabschiedetes Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen bietet Gelegenheit, derlei notwendige Reformen auch durchzuführen. In Anbetracht der Größe der Herausforderungen muss eine Steuerstrukturumgestaltung durch weitere Maßnahmen für eine bessere Steuerverwaltung und Einhaltung von Steuervorschriften sowie entschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerflucht, der Schattenwirtschaft und der Schwarzarbeit ergänzt werden, die sowohl die öffentlichen Finanzen als auch die regulären Steuerzahler nach wie vor schwer belasten. Diesbezüglich sieht das Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen mehrere Maßnahmen zum Ausbau der Steuerverwaltung vor, wie beispielsweise ein umfassendes Schätzungs- und Überwachungssystem für die Steuerlücke, Vereinfachungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehungen zu den Steuerzahlern, Maßnahmen zum Ausbau der lokalen Steuerschuldbeitreibung und Verschärfung der Steuerkontrollen. Die Entscheidung, ab 2015 vorausgefüllte Steuererklärungen einzuführen, ist ein weiterer positiver Schritt auf dem Weg zu einer besseren Einhaltung der Steuervorschriften.

(11) Eine gründliche und rasche Umsetzung der verabschiedeten Maßnahmen bleibt für Italien eine grundlegende Herausforderung. Dies gilt in Bezug auf sowohl die Behebung der verbleibenden Umsetzungslücken als auch die Verhinderung weiter auflaufender Verzögerungen. Einer der wichtigen Hebel zur Verbesserung der Umsetzungsleistungen des Landes und allgemeiner noch zur Gewährleistung reibungsloserer politischer Maßnahmen besteht in einer verbesserten Koordinierung und effizienteren Allokation der Kompetenzen der verschiedenen staatlichen Ebenen. Dies dürfte der Verwaltung der EU-Mittel zugutekommen, die vor allem in den südlichen Regionen bislang nur zum Teil und unvollständig wahrgenommen wurde. Die Verwaltung der EU-Mittel leidet zudem weiterhin unter den unzureichenden Verwaltungskapazitäten und einem Mangel an Transparenz, Evaluierung und Qualitätskontrolle. Die öffentlichen Dienstleistungen würden auch an Qualität gewinnen, wenn sie effizienter und serviceorientierter wären und das HR-Management entsprechend angepasst würde. Das italienische Produktionssystem sowie das Vertrauen in die politische und institutionelle Landschaft werden nach wie vor vom Thema Korruption schwer belastet. Die Regelung der Verjährungen muss überprüft werden. Eine wirksame Korruptionsbekämpfung erfordert auch eine angemessene Ermächtigung der Nationalen Anti-Korruptionsbehörde für die Beurteilung und Transparenz öffentlicher Verwaltungen. Die Ziviljustiz arbeitet immer noch ineffizient, und die Auswirkungen der verabschiedeten Maßnahmen sind sorgfältig zu überwachen.

(12) Auf der Grundlage der unter Federführung der Banca d´Italia im letzten Jahr durchgeführten gezielten Prüfung der Aktiva-Qualität bleibt es wichtig, das Management der wertgeminderten Aktiva zu verbessern und ihre Abwicklung zu beschleunigen, um die Fähigkeit der Banken wiederzubeleben, erneut in verstärktem Maße Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben. Was den Zugang zu Finanzierungen betrifft, so haben sich die wichtigsten Maßnahmen im Wesentlichen darauf konzentriert, Unternehmen Zugang zu Krediten zu erleichtern. Der Ausbau von anderen Finanzierungsinstrumenten als Bankdarlehen bleibt aber eher - und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen - begrenzt. Die Initiativen auf dem Gebiet der Unternehmensführung von Banken - und hier insbesondere die neuen von der Banca d'Italia festgelegten Grundsätze – sind zu begrüßen. Gleichzeitig werden ihre Auswirkungen von der ordnungsgemäßen Umsetzung seitens der Banken und der rechtlichen Durchsetzung abhängen. Insbesondere ist eine enge Überwachung einiger der größten Genossenschaftsbanken (banche popolari) geboten.

(13) 2013 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter verschlechtert. Die Arbeitslosigkeit stieg auf 12,2 %, und die Jugendarbeitslosigkeit erreichte in Italien sogar 40 %. Die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung und sorgfältigen Überwachung der Auswirkungen der verabschiedeten Arbeitsmarkt- und Lohnfindungsreformen ist ausschlaggebend dafür, dass die erwarteten Vorteile im Sinne einer höheren Ausstiegsflexibilität, einer besser regulierten Einstiegsflexibilität, eines umfassenderen Systems an Arbeitslosenunterstützung sowie einer besseren Anpassung der Löhne an die Produktivität Form annehmen. Pläne zur Verbesserung der Effizienz der Arbeitsvermittlungsdienste mittels einer Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen wurden hinausgezögert und müssen beschleunigt werden. Maßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Arbeitsplätzen müssen durch solche ergänzt werden, mit denen die Segmentierung angegangen wird. Insgesamt gesehen bleibt der italienische Arbeitsmarkt weiterhin segmentiert und zeichnet sich durch eine geringe Erwerbsbeteiligung aus. Letztere betrifft vor allem Frauen und junge Menschen. Deshalb müssen die bislang in geringem Maße ergriffenen Maßnahmen ausgedehnt und den Zielen der Beschäftigung Jugendlicher („Jugendgarantie") angepasst werden. In Italien sind rückläufige verfügbare Einkommen der Privathaushalte vor dem Hintergrund einer steigenden Armut und wachsenden sozialen Exklusion zu beobachten, die vor allem Familien mit Kindern betreffen. Die Sozialausgaben gehen hauptsächlich in Altersversorgungszahlungen und konzentrieren sich kaum auf die Aktivierung, wodurch der Handlungsspielraum bei der Bekämpfung des Risikos der sozialen Exklusion sowie der Armut eingeschränkt wird. Das unlängst eingeführte Sozialhilfe-Pilotsystem soll ein soziales Sicherheitsnetz schaffen. Seine geplante Ausweitung auf das gesamte Land erfordert eine entsprechend bessere Effizienz der Sozialausgaben und - dienstleistungen.

(14) In allen Bildungsstufen, d. h. in der Primär- und Sekundarstufe sowie im Hochschulbereich, müssen Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse und zur Entwicklung des Humankapitals unternommen werden. Im Lehrerberuf gibt es nur eine einzige Laufbahn, und die Aussichten auf berufliche Entwicklung sind derzeit beschränkt. Eine Diversifizierung der Lehrerlaufbahn und eine bessere Anknüpfung an Verdienste und Leistungen könnten zusammen mit einer Generalisierung der schulischen Bewertung zu besseren schulischen Leistungen führen. Um einen reibungslosen Übergang zwischen Ausbildung und Arbeitsmarkt zu gewährleisten, scheint eine Vertiefung und Ausweitung der praktischen Ausbildung mittels eines verstärkten Lernens am Arbeitsplatz und einer besseren Berufsbildung in der Sekundarstufe sowie auf Hochschulebene von entscheidender Bedeutung zu sein. Im Anschluss an das einschlägige Gesetzesdekret von 2013 ist es wichtig, ein nationales Register der Berufsqualifikationen einzuführen, um ihre landesweite Anerkennung sicherzustellen. Aufbauend auf den ursprünglichen in diese Richtung gehenden Maßnahmen würde eine bessere Allokation öffentlicher Mittel für Universitäten im Hinblick auf Forschungs- und Lehrleistung sowohl die Qualität der Universitäten verbessern als auch die Forschungs- und Innovationskapazitäten im Land potenziell ausbauen helfen, um den bestehenden Rückstand aufzuholen.

(15) Zwar wurden einige Maßnahmen zur Förderung eines unternehmens- und bürgerfreundlichen Umfelds ergriffen. Die Verzögerung ihrer endgültigen Annahme sowie Umsetzungslücken verhindern jedoch, dass sie gut greifen. Beim Wettbewerb in den Bereichen Dienstleistungen der freien Berufe, Versicherungen, Vertrieb von Brennstoffen, Einzelhandel und Postdienste bestehen nach wie vor eine Reihe von Beschränkungen (vorbehaltene Tätigkeitsbereiche, Konzessions-/ Zulassungsregelungen usw.) Darüber hinaus müssen eine Reihe von Schwachstellen im öffentlichen Auftragswesen behoben werden. Der Ausbau des Wettbewerbs auf dem Gebiet der lokalen öffentlichen Dienstleistungen ist eine andere Priorität. Die derzeitigen Rechtsvorschriften schreiben insbesondere vor, dass bestehende Aufträge, die die EU-Rechtsvorschriften zu den „In-house“-Kriterien nicht erfüllen, bis zum 31. Dezember 2014 berichtigt werden müssen.

(16) Infrastrukturengpässe behindern auch das reibungslose Funktionieren des Energiemarktes. Im Verkehrsbereich müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um eine intermodale Infrastruktur zu schaffen und die unzureichenden Synergien und Verbindungen mit dem Hinterland italienischer Häfen zu beheben. Was die Breitbandabdeckung anbelangt, gibt es in Italien unterversorgte nicht-städtische Gebiete.

(17) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Italiens umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm Italiens bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Italien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider.

(18) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Italiens geprüft; insbesondere die Empfehlung 1 spiegelt seine Stellungnahme[10] hierzu wider.

(19) Anhand der Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm Italiens geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den Empfehlungen 1 bis 8 wider.

(20) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet insgesamt geprüft. Auf der Grundlage dieser Analyse hat der Rat spezielle Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Italien sollte auch sicherstellen, dass diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden —

EMPFIEHLT, dass Italien im Zeitraum 2014-2015

1.           die Haushaltsmaßnahmen für 2014 in Anbetracht der entstehenden Haushaltslücke in Bezug auf die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere die Regel zum Schuldenabbau, auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen intensiviert; 2015 die Haushaltsstrategie erheblich strafft, um der Anforderung der Schuldenverringerung Folge zu leisten; anschließend gewährleistet, dass sich der öffentliche Schuldenstand auf einem hinreichenden Abwärtskurs befindet; den ehrgeizigen Privatisierungsplan umsetzt; eine wachstumsfreundliche Haushaltsanpassung auf der Grundlage der angekündigten erheblichen Einsparungen durchführt, die das Ergebnis einer dauerhaften Verbesserung der Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben auf allen staatlichen Ebenen sind, und gleichzeitig wachstumssteigernde Ausgaben wie für F&E, Innovationen, Bildungswesen und grundlegende Infrastrukturprojekte beibehält; die Unabhängigkeit und vollständige Arbeitsfähigkeit des Haushaltsrats so rasch wie möglich, spätestens aber im September 2014 gewährleistet, d. h. rechtzeitig vor der Bewertung der Übersicht über die Haushaltsplanung für 2015;

2.           die Steuerlast im Einklang mit den Haushaltszielen von den Produktionsfaktoren weg auf den Konsum, das Grundeigentum und die Umwelt verlagert; zu diesem Zweck die Wirksamkeit der jüngsten Reduzierung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit bewertet und ihre Finanzierung für 2015 gewährleistet, den Anwendungsbereich der direkten Steuerausgaben überprüft sowie die Steuergrundlage, insbesondere bei den Verbrauchsteuern, ausweitet; die Anpassung der Verbrauchsteuern auf Diesel an die von Benzin sowie ihre Inflationsanbindung in Erwägung zieht und umweltgefährdende Subventionen einstellt; das Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen bis März 2015 umsetzt, einschließlich der Annahme von Dekreten für die Reform des Kadastersystems, um die Wirksamkeit der Reform für die Besteuerung von Immobilienvermögen zu gewährleisten; die Einhaltung der Steuervorschriften weiter verbessert, indem das Steuersystem berechenbarer gemacht wird, Verfahren vereinfacht werden, die Beitreibung der Steuerschuld verbessert und die Steuerverwaltung modernisiert wird; den Kampf gegen die Steuerhinterziehung fortsetzt und zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit ergreift;

3.           als Teil verstärkter Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung die Kompetenzen auf allen staatlichen Ebenen klärt, eine bessere Handhabung der EU-Mittel gewährleistet, indem Italien einschneidende Maßnahmen zum Ausbau der administrativen Kapazitäten sowie für eine bessere Transparenz, Evaluierung und Qualitätskontrolle auf regionaler Ebene ergreift, insbesondere aber in den südlichen Regionen; die Wirkung der Anti-Korruptionsmaßnahmen weiter verbessert, insbesondere durch eine Reform der Verjährungsvorschriften bis Ende 2014 und die Ausweitung der Befugnisse der nationalen Anti-Korruptionsbehörde; die Auswirkungen der zur Verbesserung der Ziviljustiz angenommenen Reformen rechtzeitig kontrolliert, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen;

4.           die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors stärkt und seine Fähigkeit zur Handhabung und Veräußerung wertgeminderter Aktiva sicherstellt, so dass die Kreditvergabe an die Realwirtschaft wiederbelebt werden kann; den Zugang vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzierungen von Nichtbanken fördert; wirksame Unternehmensführungs-Praktiken im gesamten Bankensektor fördert und überwacht; besondere Aufmerksamkeit gilt dabei großen Genossenschaftsbanken (banche popolari) und Stiftungen, um die Wirksamkeit der Finanzintermediation zu verbessern;

5.           bis Ende 2014 die Auswirkungen der Arbeitsmarkt- und Lohnfindungsreformen auf die Arbeitsplatzschaffung, Kündigungsverfahren, Dualität des Arbeitsmarkts und Kostenwettbewerbsfähigkeit evaluiert und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen prüft; einen umfassenden Sozialschutz für Arbeitslose erarbeitet und gleichzeitig den Rückgriff auf Lohnersatzleistungen begrenzt, um den Neueinsatz von Arbeitskräften zu erleichtern; die aktive und passive Arbeitsmarktpolitik stärker miteinander verknüpft, dazu als ersten Schritt bis September 2014 einen detaillierten Fahrplan erstellt und die Koordinierung und Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlungsdienste im gesamten Land verbessert; die Beschäftigung von Frauen wirksam fördert, indem bis März 2015 Maßnahmen zur Einschränkung negativer finanzieller Anreize für Zweitverdiener verabschiedet und angemessene Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden; bis Ende 2014 im gesamten Land zweckmäßige Dienstleistungen für nicht gemeldete junge Menschen bereit stellt und im Einklang mit der Jugendgarantie gewährleistet, dass sich der Privatsektor stärker am Angebot qualitativ hochwertiger Ausbildungsstellen und Praktika beteiligt; um die Gefahr eines Abgleitens in Armut und soziale Exklusion im Sinne der Ziele der „Jugendgarantie" zu bekämpfen, die Sozialhilfe-Pilotmaßnahme haushaltspolitisch neutral ausbaut, eine zielgenaue Anwendung, eine strikte Bindung an Auflagen und landesweite Einheitlichkeit gewährleistet sowie den Zusammenhang mit den Aktivierungsmaßnahmen stärkt; die Effizienz der Familienleistungssysteme und die Leistungen zugunsten einkommensschwacher Haushalte mit Kindern verbessert;

6.           das Nationale System zur Evaluierung von Schulen einführt, um die schulischen Ergebnisse zu verbessern und die Zahl der frühzeitigen Schulabgänger zu verringern; bei der Berufsbildung in der Sekundarstufe II verstärkt auf das Lernen am Arbeitsplatz setzt, und auch die Hochschulausbildung stärker am Berufsalltag orientiert; ein nationales Berufsqualifikationsregister einrichtet, um eine breite Anerkennung der Berufsqualifikationen sicherzustellen; die Qualität der Hochschulausbildung und der Forschung bei der Vergabe öffentlicher Mittel besser honoriert;

7.           die ausstehenden Rechtsvorschriften zur Vereinfachung des Regulierungsumfelds für Unternehmen und Bürger verabschiedet und Durchführungslücken bei den bestehenden Bestimmungen behebt; die Marktöffnung fördert und verbleibende Hindernisse sowie Wettbewerbsbeschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen und lokale öffentliche Dienste, Versicherungen, Vertrieb von Brennstoffen, Einzelhandel und Postdienste beseitigt; die Effizienz des öffentlichen Auftragswesens erhöht, indem beispielsweise Verfahren durch den Rückgriff auf die elektronische Auftragsvergabe vereinfacht, zentrale Beschaffungsstellen rationalisiert und die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln vor und nach der Vergabe gewährleistet werden; bei lokalen öffentlichen Dienstleistungen bis zum 31. Dezember 2014 die Rechtsvorschriften rigoros umsetzt, die eine Berichtigung der Aufträge vorsehen, die den Anforderungen einer „In-house“-Vergabe nicht genügen;

8.           bis zum September 2014 eine rasche und vollständige Arbeitsfähigkeit der Verkehrsbehörde gewährleistet; dazu sind die Liste der strategischen Infrastrukturen im Energiesektor zu genehmigen, die Hafenverwaltung zu verbessern und die Verbindungen ins Hinterland auszubauen.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

[3]               COM(2014) 413 final.

[4]               P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129.

[5]               ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.

[6]               C(2013) 8005 final.

[7]               COM(2013) 800 final.

[8]               COM(2013) 790 final.

[9]               SWD(2014) 83 final.

[10]             Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.

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