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Document 52014DC0326
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL CONVERGENCE REPORT 2014 (prepared in accordance with Article 140(1) of the Treaty on the Functioning of the European Union)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT KONVERGENZBERICHT 2014 (gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT KONVERGENZBERICHT 2014 (gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
/* COM/2014/0326 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT KONVERGENZBERICHT 2014 (gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) /* COM/2014/0326 final */
1.
GEGENSTAND DES BERICHTS
Nach Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Kommission und
die Europäische Zentralbank (EZB) dem Rat mindestens einmal alle zwei Jahre
oder auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt[1],
darüber zu berichten, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen
sind. Die letzten Konvergenzberichte der Kommission und der EZB, die alle
Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung betrafen, wurden im Mai 2012 angenommen.[2] Der Konvergenzbericht 2014 erstreckt sich auf
folgende acht Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt: Bulgarien,
Tschechische Republik, Kroatien, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden.[3] Eine
ausführlichere Bewertung des Konvergenzstands der genannten Mitgliedstaaten
enthält ein technischer Anhang zu diesem Bericht (SWD(2014)177). Beim letzten
Konvergenzbericht von 2012 stellten sich die Konvergenzfortschritte der
Mitgliedstaaten uneinheitlich dar, da durch die Wirtschafts- und Finanzkrise
vielerorts signifikante Anpassungen zuvor akkumulierter makroökonomischer
Ungleichgewichte stattfanden. Auch bei der aktuellen Prüfung ist das
außenwirtschaftliche Umfeld noch schwierig, jedoch mit einem generell stärkeren
Aufschwung in den Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, und
einer positiveren Risikoeinschätzung seitens der Finanzmärkte. Der Inhalt der Konvergenzberichte von Kommission
und EZB ist in Artikel 140 Absatz 1 AEUV geregelt. Danach ist in den
Berichten unter anderem zu prüfen, inwieweit die innerstaatlichen
Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen
Zentralbank, mit Artikel 130 und Artikel 131 AEUV sowie mit der Satzung
des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank
(nachstehend „ESZB-/EZB-Satzung“) vereinbar sind. Ferner muss in den Berichten
anhand der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen
Hand, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze) und unter
Berücksichtigung anderer in Artikel 140 Absatz 1 letzter Unterabsatz
AEUV genannter Indikatoren geprüft werden, ob in dem betreffenden Mitgliedstaat
ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist. Die vier
Konvergenzkriterien werden in einem Protokoll zu den Verträgen (Protokoll
Nr. 13 über die Konvergenzkriterien) näher beschrieben. Die Wirtschafts- und Finanzkrise und die rezente
Staatsschuldenkrise im Euro-Raum haben deutlich gemacht, dass das derzeitige
System der wirtschaftspolitischen Steuerung der WWU Lücken aufweist und die
vorhandenen Instrumente umfassender genutzt werden müssen. Seitdem ist, um die
nachhaltige Funktionsfähigkeit der WWU sicherzustellen, ein allgemeiner Ausbau
der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Union unternommen worden. Dabei
wird die Konvergenzbewertung mit dem umfassenderen Konzept des „Europäischen
Semesters“ abgestimmt, das eine frühzeitige Gesamtbetrachtung der
wirtschaftspolitischen Herausforderungen vorsieht, die sich der WWU bei der
Sicherung von langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen,
Wettbewerbsfähigkeit, Finanzmarktstabilität und Wirtschaftswachstum stellen. Zu
den wesentlichen Neuerungen bei dieser Governance-Reform, durch die der Konvergenzprozess
der einzelnen Mitgliedstaaten und dessen Nachhaltigkeit einer strengeren
Bewertung unterzogen werden, gehören unter anderem die Verschärfung des
Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit durch die Reform des Stabilitäts- und
Wachstumspakts im Jahr 2011 sowie neue Instrumente im Bereich der Überwachung
makroökonomischer Ungleichgewichte. Insbesondere werden in diesem Bericht die
Bewertung der Konvergenzprogramme 2014 und die Ergebnisse des im Rahmen
des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht erstellten
Warnmechanismus-Berichts[4]
berücksichtigt. Die Konvergenzkriterien Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der
innerstaatlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der nationalen
Zentralbank, mit Artikel 130 und Artikel 131 AEUV werden die
Beachtung des Verbots der monetären Finanzierung (Artikel 123) und des
bevorrechtigten Zugangs (Artikel 124), die Übereinstimmung mit den Zielen
und Aufgaben des ESZB (Artikel 127 Absatz 1 bzw. 2) sowie andere
Aspekte im Zusammenhang mit der Einbindung der nationalen Zentralbanken in das
ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung bewertet. Das Kriterium der Preisstabilität wird in
Artikel 140 Absatz 1 erster Gedankenstrich AEUV folgendermaßen
definiert: „Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich
aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener – höchstens drei –
Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste
Ergebnis erzielt haben“. Nach Artikel 1 des Protokolls über die
Konvergenzkriterien bedeutet das Kriterium der Preisstabilität ferner, dass „ein
Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten
Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen
muss, die um nicht mehr als 1½ Prozentpunkte über der Inflationsrate jener
– höchstens drei – Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der
Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Inflation wird anhand des
Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen.“[5] Aus
der Forderung nach Dauerhaftigkeit ergibt sich, dass eine zufriedenstellende
Inflationsentwicklung im Wesentlichen das Ergebnis eines entsprechenden
Verhaltens der Faktorkosten und sonstiger struktureller Determinanten der
Preisniveauentwicklung und nicht etwa von vorübergehenden Faktoren sein muss.
Bei der Konvergenzbewertung werden daher auch die Faktoren geprüft, die sich
auf die Inflationsaussichten auswirken, wobei zusätzlich auf die jüngste
Inflationsprognose der Kommissionsdienststellen[6]
Bezug genommen wird. Im Zusammenhang damit wird in dem Bericht ferner
untersucht, ob das betreffende Land den Referenzwert in den kommenden Monaten
voraussichtlich einhalten wird. Als Referenzwert wurde im April 2014 eine
Inflationsrate von 1,7 % errechnet, wobei Lettland, Portugal und Irland
die drei Mitgliedstaaten mit der besten Leistung bei der Preisstabilität waren.[7] Es ist gerechtfertigt, die Länder, deren
Inflationsrate nicht als aussagekräftiger Richtwert für andere Mitgliedstaaten
gelten kann, von den Ländern mit der besten Leistung bei der Preisstabilität[8]
auszuschließen. Derartige Ausreißer wurden in der Vergangenheit in den
Konvergenzberichten von 2004, 2010 und 2013 festgestellt.[9] Momentan
können Griechenland, Bulgarien und Zypern als Ausreißer betrachtet werden, da
ihre Inflationsraten sehr stark vom Mittel des Euro-Raums abweichen und ihre
Einbeziehung sich über Gebühr auf den Referenzwert und damit die Gerechtigkeit
des Kriteriums auswirken würde.[10]
Im Fall Griechenlands und Zyperns spiegelt die negative Inflation vor allem die
erheblichen Anpassungserfordernisse und die besondere Wirtschaftslage wider. Im
Fall Bulgariens ist sie einer ungewöhnlich starken Kombination disinflationärer
Faktoren geschuldet, unter anderem einer guten Ernte, Senkungen des behördlich
festgelegten Energiepreises und abnehmenden Importpreisen. Vor diesem
Hintergrund werden zur Berechnung des Referenzwertes Lettland, Portugal und
Irland herangezogen, die Mitgliedstaaten mit den nächstniedrigeren
durchschnittlichen Inflationsraten. Das Konvergenzkriterium der öffentlichen
Finanzen wird in Artikel 140 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich AEUV
definiert als „eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand,
ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im
Sinne des Artikels 126 Absatz 6“. Ferner bedeutet dieses Kriterium gemäß
Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien, dass „zum
Zeitpunkt der Prüfung kein Beschluss des Rates nach Artikel 126
Absatz 6 des genannten Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden
Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht“. Im Zuge des allgemeinen
Ausbaus der wirtschaftspolitischen Steuerung in der WWU wurden die
Sekundärrechtsvorschriften zur öffentlichen Finanzlage 2011 unter anderem mit
den neuen Verordnungen zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts[11]
verschärft. Das Wechselkurskriterium wird in
Artikel 140 Absatz 1 dritter Gedankenstrich AEUV definiert als „Einhaltung
der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen
Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber dem Euro“. In Artikel 3 des Protokolls über die
Konvergenzkriterien heißt es: „Das … Kriterium der Teilnahme am
Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, dass ein
Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen
Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei
Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss.
Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des
gleichen Zeitraums gegenüber dem Euro nicht von sich aus abgewertet haben“.[12] Für die Bewertung der Wechselkursstabilität wurde
im vorliegenden Bericht der Zeitraum vom 16. Mai 2012 bis zum 15. Mai
2014 zugrunde gelegt. Bei der Bewertung des Wechselkurskriteriums
berücksichtigt die Kommission die Entwicklung von Hilfsindikatoren, etwa der
Währungsreserven und kurzfristigen Zinsen, sowie den Einfluss politischer Maßnahmen,
z. B. Devisenmarktinterventionen und, wo relevant, internationaler
Finanzhilfen, bei der Erhaltung der Wechselkursstabilität. Artikel 140 Absatz 1 vierter
Gedankenstrich AEUV verlangt die „Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat
mit Ausnahmeregelung erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am
Wechselkursmechanismus, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum
Ausdruck kommt“. Artikel 4 des Protokolls über die Konvergenzkriterien
bestimmt ferner, dass das „Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet,
dass im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der
durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2 Prozentpunkte
über dem entsprechenden Satz in jenen – höchstens drei – Mitgliedstaaten liegt,
die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die
Zinssätze werden anhand langfristiger Staatsschuldverschreibungen oder
vergleichbarer Wertpapiere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen.“ Als Referenzwert wurde im April 2014 ein Zinssatz
von 6,2 % errechnet.[13]
Nach Artikel 140 Absatz 1 AEUV sind
darüber hinaus noch weitere Faktoren zu prüfen, die für die wirtschaftliche
Integration und Konvergenz von Bedeutung sind. Dazu zählen die Ergebnisse bei
der Integration der Finanz- und Produktmärkte, die Entwicklung der
Leistungsbilanz, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere
Preisindizes. Letztere werden im Rahmen der Bewertung der Preisstabilität
geprüft. Diese zusätzlichen Faktoren bieten wichtige Anhaltspunkte dafür, ob
die Integration eines Mitgliedstaates in das Euro-Währungsgebiet problemlos
verlaufen würde, und erlauben eine umfassendere Betrachtung der Nachhaltigkeit
der Konvergenz.
2.
BULGARIEN
Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter
Berücksichtigung zusätzlicher relevanter Faktoren ist die Kommission der
Auffassung, dass Bulgarien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro
nicht erfüllt. Die Rechtsvorschriften Bulgariens -
insbesondere das Gesetz über die bulgarische Nationalbank - entsprechen
nicht in vollem Umfang den Anforderungen des Artikels 131 AEUV. Es
bestehen Unvereinbarkeiten und Unzulänglichkeiten in Bezug auf die
Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung und die
Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung im
Hinblick auf dessen Aufgaben nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und
Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Bulgarien erfüllt. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der
Inflation lag in Bulgarien bei der letzten Konvergenzbewertung von 2012 über
dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis April 2014 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Bulgarien bei -0,8 % und damit deutlich unter dem
Referenzwert von 1,7 %. Den Projektionen zufolge wird sie auch in den
kommenden Monaten deutlich unter dem Referenzwert bleiben. Die jährliche HVPI-Inflation, die im September 2012
einen Höchststand erreicht hatte, ist zurückgegangen und war im zweiten
Halbjahr 2013 und den ersten Monaten des Jahres 2014 negativ. Der
Inflationsrückgang ist auf Entwicklungen auf breiter Basis zurückzuführen,
hauptsächlich aber auf sinkende Importpreise, Senkungen der behördlich
festgelegten Energiepreise und eine gute Ernte in der Landwirtschaft. Im April 2014
lag die jährliche HVPI-Inflation bei -1,3 %. Die Inflation dürfte in der zweiten Jahreshälfte 2014
langsam wieder steigen, weil die Basiseffekte günstiger Preisentwicklungen bei
Energie und Lebensmitteln nachlassen. In der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen wird dementsprechend eine jährliche durchschnittliche
Inflationsrate von ‑0,8 % im Jahr 2014 und 1,2 % im Jahr 2015
prognostiziert. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Bulgarien (47 %
des Euro-Raum-Durchschnitts 2012) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch
erhebliches Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der öffentlichen Finanzen wird
von Bulgarien erfüllt. Für Bulgarien liegt kein Beschluss
des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Dank einer höheren
Einnahmenquote sank das gesamtstaatliche Defizit von 2,0 % des BIP 2011
auf 0,8 % des BIP 2012. Die Defizitquote lag 2013 bei 1,5 % des BIP
und wird nach der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen im Jahr 2014
auf 1,9 % des BIP steigen und sich 2015 bei unveränderter Politik und
konjunktureller Erholung leicht auf 1,8 % verbessern. Die öffentliche
Bruttoschuldenquote blieb im Jahr 2013 mit 18,9 % des BIP niedrig und
dürfte sich den Projektionen zufolge im Jahr 2014 auf 23,1 % erhöhen, um
dann 2015 auf 22,7 % des BIP zu sinken. Das Wechselkurskriterium wird von Bulgarien
nicht erfüllt. Der bulgarische Lew nimmt nicht am
WKM II teil. Die bulgarische Nationalbank (BNB) verfolgt ihr vorrangiges
Ziel der Preisstabilität mit einem Wechselkursanker im Rahmen einer
Currency-Board-Regelung (CBA). Bulgarien hat seine CBA am 1. Juli 1997
eingeführt und den bulgarischen Lew an die Deutsche Mark und später an den Euro
gebunden. Weitere Indikatoren, etwa die Entwicklung der Währungsreserven und
kurzfristigen Zinsen, lassen darauf schließen, dass die Risikowahrnehmung der
Anleger in Bezug auf Bulgarien weiterhin günstig ist. Die Widerstandsfähigkeit
der CBA wird nach wie vor durch ein beachtliches Polster an offiziellen
Währungsreserven untermauert. Im zweijährigen Bewertungszeitraum blieb der
bulgarische Lew im Einklang mit der CBA gegenüber dem Euro vollkommen stabil. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Bulgarien erfüllt. Der
durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Bulgarien in den zwölf Monaten
bis April 2014 bei 3,5 % und damit deutlich unter dem Referenzwert von 6,2 %.
Auch bei der letzten Konvergenzbewertung 2012 lag er unter dem Referenzwert. Er
ging von über 5 % Anfang 2012 auf rund 3,5 % Mitte 2013 zurück. Der
Renditeabstand zu langfristigen Benchmark-Anleihen des Euro-Raums[14]
verringerte sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 erheblich, da die
bulgarischen Anleiherenditen mit der Beruhigung an den Finanzmärkten der Region
sanken. Der Zinsabstand zur deutschen Benchmark-Anleihe vergrößerte sich leicht
und erreichte Anfang 2014 rund 200 Basispunkte. Es wurden auch zusätzliche Faktoren
geprüft, darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der
Arbeits-, Produkt- und Finanzmärkte. Bulgariens Zahlungsbilanz wies 2013 einen
signifikanten Überschuss aus. Die Handelsbilanz verschlechterte sich von 2011
bis 2013 leicht, was jedoch durch die Verbesserung der Einkommens- und der Transferbilanz
mehr als ausgeglichen wurde. Die bulgarische Wirtschaft ist durch Handels- und
Investitionsbeziehungen gut in den Euro-Raum integriert. Bei den
Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Bulgarien ausgewählten Indikatoren
zufolge schlechter ab als die meisten Staaten des Euro-Raums. Der bulgarische
Finanzsektor ist in starkem Maße in den EU-Finanzsektor integriert,
insbesondere durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen am
Bankensystem. Im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen
Ungleichgewicht wurde Bulgarien einer eingehenden Prüfung unterzogen, die
ergab, dass in Bulgarien weiterhin makroökonomische Ungleichgewichte bestehen,
die ein Monitoring und politische Maßnahmen erfordern.
3.
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter
Berücksichtigung zusätzlicher relevanter Faktoren ist die Kommission der
Auffassung, dass die Tschechische Republik die Voraussetzungen für die
Einführung des Euro nicht erfüllt. Die Rechtsvorschriften der Tschechischen
Republik - insbesondere das Gesetz des Tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Coll. über die tschechische Nationalbank (das ČNB-Gesetz) - entsprechen
nicht in vollem Umfang den Anforderungen des Artikels 131 AEUV. Es
bestehen Unvereinbarkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und
die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung im
Hinblick auf die Ziele der ČNB und die Aufgaben des ESZB nach
Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung.
Außerdem weist das ČNB-Gesetz Unzulänglichkeiten in Bezug auf das Verbot
der monetären Finanzierung und die Aufgaben des ESZB auf. Das Kriterium der Preisstabilität wird von der
Tschechischen Republik erfüllt. Der
Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in der Tschechischen Republik bei der
letzten Konvergenzbewertung 2012 unter dem Referenzwert. In den zwölf Monaten
bis April 2014 lag die durchschnittliche Inflationsrate in der Tschechischen
Republik bei 0,9 % und damit unter dem Referenzwert von 1,7 %. Den
Projektionen zufolge wird sie in den kommenden Monaten weit unter den
Referenzwert sinken. Die jährliche HVPI-Inflation in der Tschechischen
Republik stieg 2012 über die des Euro-Raums; dies war größtenteils auf eine
Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes zurückzuführen, aber auch auf die
Weitergabe höherer Energie- und Lebensmittelpreise auf den globalen
Rohstoffmärkten an die Verbraucher. 2013 schwächte sich die Inflation deutlich
ab, da der Energiepreisdruck allmählich nachließ und die Dienstleistungspreise
weniger stark anstiegen. Mangelnder Nachfragedruck infolge des Wirtschaftsabschwungs
trug ebenfalls zu dem gemäßigten Preisanstieg bei. Die jährliche HVPI-Inflation
bewegte sich Anfang 2014 um 0,3 %. Aufgrund der signifikanten Schwächung der Krone
Ende 2013 dürfte die Inflation den Projektionen zufolge in der zweiten
Jahreshälfte 2014 wieder ansteigen. 2015 dürfte eine verstärkte
Inlandsnachfrage die Inflation weiter ankurbeln. Auf dieser Grundlage wird in
der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen für das Jahr 2014
eine jährliche HVPI-Inflation von durchschnittlich 0,8 % und für 2015 von
durchschnittlich 1,8 % projiziert. Das Preisniveau in der Tschechischen
Republik (etwa 71 % des Euro-Raum-Durchschnitts 2012) deutet darauf hin,
dass auf lange Sicht noch Potenzial für Preiskonvergenz besteht. Wenn der Rat beschließt, das Defizitverfahren
gegen die Tschechische Republik einzustellen, erfüllt sie das Kriterium der
öffentlichen Finanzen. Derzeit liegt ein Beschluss des
Rates vor, wonach in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit besteht
(Ratsbeschluss vom 2. Dezember 2009[15]).
Der Rat empfahl der Tschechischen Republik, das übermäßige Defizit bis 2013 zu
korrigieren. Das gesamtstaatliche Defizit der Tschechischen Republik ging 2013
auf 1,5 % des BIP zurück. Nach der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen, die auf der Annahme einer unveränderten Politik
beruht, wird die Defizitquote 2014 bei 1,9 % des BIP und 2015 bei 2,4 %
des BIP liegen, während der gesamtstaatliche Schuldenstand 2015 weitgehend
stabil bei 45,8 % des BIP bleiben dürfte. Angesichts dieser Entwicklungen und der
Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen vertritt die Kommission die
Auffassung, dass das übermäßige Defizit mit einer glaubhaften und nachhaltigen
Rückführung des Haushaltsdefizits unter 3 % des BIP korrigiert worden ist.
Die Kommission empfiehlt daher, dass der Rat den Beschluss über das Bestehen
eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik aufhebt. Das Wechselkurskriterium wird von der
Tschechischen Republik nicht erfüllt. Die tschechische
Krone nimmt nicht am WKM II teil. Die Tschechische Republik lässt ihren
Wechselkurs schwanken mit der Möglichkeit von Devisenmarktinterventionen durch
die Zentralbank. Von Anfang 2010 bis Ende 2013 blieb der Wechselkurs der Krone
gegenüber dem Euro weitgehend stabil und notierte meist zwischen 24 und 26 CZK/EUR.
Am 7. November 2013 kündigte die ČNB eine Devisenmarktintervention
zur Abschwächung der Krone auf über 27 CZK/EUR an. In der Folge wertete
die Krone schnell von unter 26 CZK/EUR auf über 27 CZK/EUR ab und
notierte Anfang 2014 weiterhin bei fast 27,4 CZK/EUR. Während des zweijährigen
Bewertungszeitraums hat die Krone gegenüber dem Euro um beinahe 11 %
abgewertet. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von der Tschechischen Republik erfüllt. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der langfristigen Zinssätze in der Tschechischen
Republik lag bei der letzten Konvergenzbewertung von 2012 unter dem
Referenzwert. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in der
Tschechischen Republik in den zwölf Monaten bis April 2014 bei 2,2 % und
damit deutlich unter dem Referenzwert von 6,2 %. Einem anhaltenden
Abwärtstrend folgend fielen die Langfristzinssätze in der Tschechischen
Republik von über 5 % Mitte 2009 auf unter 2 % Ende 2012.
Gleichzeitig verringerte sich der Zinsabstand zur langfristigen deutschen
Benchmark-Anleihe auf unter 100 Basispunkte. Da die Renditen sowohl in der
Tschechischen Republik als auch in Deutschland leicht zurückgingen, blieb der
Renditeabstand bei langfristigen Anleihen 2013 weitgehend stabil bei etwa 50 Basispunkten.
Anschließend vergrößerte sich der Zinsabstand zur deutschen Benchmark-Anleihe
wieder und erreichte Anfang 2014 rund 70 Basispunkte. Es wurden auch zusätzliche Faktoren
geprüft, darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der
Arbeits-, Produkt- und Finanzmärkte. Die Zahlungsbilanz der Tschechischen
Republik verbesserte sich schrittweise von einem Defizit von über 3 % des
BIP im Jahr 2010 auf einen Überschuss von 0,5 % des BIP im Jahr 2013,
hauptsächlich aufgrund des gestiegenen Handelsbilanzüberschusses. Die
tschechische Wirtschaft ist durch Handels- und Investitionsbeziehungen in hohem
Maße in den Euro-Raum integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen
schneidet die Tschechische Republik ausgewählten Indikatoren zufolge schlechter
ab als die meisten Staaten des Euro-Raums. Der tschechische Finanzsektor ist in
hohem Maße in den EU-Finanzsektor integriert, insbesondere durch einen hohen
Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären. Die Tschechische
Republik wurde im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen
Ungleichgewicht keiner eingehenden Prüfung unterzogen.
4.
KROATIEN
Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter
Berücksichtigung der zusätzlichen relevanten Faktoren ist die Kommission der
Auffassung, dass Kroatien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. Die Rechtsvorschriften Kroatiens entsprechen in
vollem Umfang den Anforderungen des Artikels 131
AEUV. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Kroatien erfüllt. In den zwölf Monaten bis April 2014
lag die durchschnittliche Inflationsrate in Kroatien bei 1,1 % und damit
unter dem Referenzwert von 1,7 %. Sie dürfte auch in den kommenden Monaten
unter dem Referenzwert bleiben. Die jährliche HVPI-Inflation hat sich in den
letzten anderthalb Jahren deutlich verlangsamt und ist von über 4 % in der
zweiten Jahreshälfte 2012 auf rund 0 % im Frühjahr 2014 gesunken. Im
Rückgang der Inflation kommen niedrigere Energie- und Lebensmittelpreise auf
den globalen Rohstoffmärkten, nachlassende Auswirkungen der früheren Erhöhungen
administrierter Preise und die disinflationären Effekte des anhaltenden
Abschwungs zum Ausdruck. Im April 2014 lag die jährliche Inflation bei -0,1 %. Vor dem Hintergrund einer schwachen
Inlandsnachfrage, ungünstiger Arbeitsmarktentwicklungen und der Notwenigkeit
des Fremdkapitalabbaus im privaten und im öffentlichen Sektor dürfte die
Inflation den Projektionen zufolge über das ganze Jahr 2014 hinweg verhalten
bleiben. In der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen wird eine
jährliche HVPI-Inflation von durchschnittlich 0,8 % im Jahr 2014 und
durchschnittlich 1,2 % im Jahr 2015 projiziert. Das Preisniveau in
Kroatien (etwa 69 % des Euro-Raum-Durchschnitts 2012) deutet darauf hin,
dass auf lange Sicht noch Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der öffentlichen Finanzen wird
von Kroatien nicht erfüllt. Zurzeit liegt ein
Beschluss des Rates vor, wonach in Kroatien ein übermäßiges Defizit besteht
(Ratsbeschluss vom 28. Januar 2014), das nach Empfehlung des Rates bis 2016
korrigiert werden sollte. Die gesamtstaatliche Defizitquote erreichte 2013 4,9 %
des BIP und lag damit leicht unter dem Wert von 2012 (5 %). In ihrer
Frühjahrsprognose 2014 rechnen die Kommissionsdienststellen damit, dass das
Defizit 2014 weiter auf 3,8 % des BIP und 2015 auf 3,1 % des BIP
sinken wird. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird den Projektionen zufolge
über den gesamten Prognosezeitraum hinweg ansteigen und sich von 67,1 %
des BIP im Jahr 2013 auf 69,2 % des BIP im Jahr 2015 erhöhen. Das Wechselkurskriterium wird von Kroatien
nicht erfüllt. Die kroatische Kuna nimmt nicht am
WKM II teil. Kroatien praktiziert ein streng kontrolliertes Floating mit
der Möglichkeit von Devisenmarktinterventionen durch die Zentralbank. In den
letzten zwei Jahren blieb der Wechselkurs der Kuna gegenüber seiner
Ankerwährung, dem Euro, weitgehend stabil; er schwankte zwischen 7,4 und 7,7 HRK/EUR.
In der geringfügigen Abwertung der Kuna gegenüber dem Euro in den letzten Jahren
spiegeln sich die schlechte Entwicklung der nationalen Wirtschaft und die
ungünstigen außenwirtschaftlichen Bedingungen wider; die Volatilität im
Jahresverlauf steht mit der Saisonabhängigkeit der Einnahmen aus dem Tourismus
in Zusammenhang. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Kroatien erfüllt. Der
durchschnittliche Langfristzinssatz in Kroatien, der sich aus der
Sekundärmarktrendite einer einzigen Benchmark-Staatsanleihe mit einer
Restlaufzeit von rund 6 Jahren ergibt, lag in den zwölf Monaten bis April 2014
bei 4,8 % und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Er sank von
fast 7 % Mitte 2012 auf ungefähr 4,6 % im Herbst 2013, bevor er
Anfang 2014 wieder leicht stieg. Da es keine auf Kuna lautende Staatsanleihe
mit einer längeren Laufzeit gibt, sollten die Renditeentwicklungen sehr
vorsichtig interpretiert werden. Der Zinsabstand zur deutschen
Benchmark-Anleihe mit 6-jähriger Laufzeit betrug im April 2014 rund 370
Basispunkte. Es wurden auch zusätzliche Faktoren geprüft,
darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Arbeits-,
Produkt- und Finanzmärkte. Kroatiens Zahlungsbilanz hat sich in den letzten
Jahren erheblich verbessert und wies 2013 einen Überschuss von 1,2 % des
BIP aus, hauptsächlich aufgrund rückläufiger Importe. Die kroatische Wirtschaft
ist durch Handels- und Investitionsbeziehungen in den Euro-Raum integriert,
Verbindungen zu globalen Lieferketten sind jedoch nach wie vor schwach. Bei den
Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Kroatien ausgewählten Indikatoren
zufolge schlechter ab als die meisten Euro-Raum-Staaten. Der Finanzsektor ist
dank des hohen Anteils ausländischer Beteiligungen an nationalen Banken in
hohem Maße in den Euro-Raum integriert. Kroatien wurde im Rahmen des Verfahrens
bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht einer eingehenden Prüfung
unterzogen, die ergab, dass dort übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte
bestehen, die ein spezielles Monitoring und entschlossene politische Maßnahmen
erfordern. Insbesondere bedarf es politischer Maßnahmen, um die Schwachstellen
der Wirtschaft zu beheben, die in den beträchtlichen Auslandsverbindlichkeiten,
der rückläufigen Exportleistung, dem hohen Fremdkapitalanteil in der
Unternehmensfinanzierung und der rasch steigenden gesamtstaatlichen
Verschuldung begründet liegen.
5.
LITAUEN
Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter
Berücksichtigung der zusätzlichen relevanten Faktoren ist die Kommission der
Auffassung, dass Litauen die Voraussetzungen für die Einführung des Euro
erfüllt. Die Rechtsvorschriften Litauens entsprechen in
vollem Umfang den Anforderungen des Artikels 131
AEUV. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Litauen erfüllt. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der
Inflation lag in Litauen bei der letzten Konvergenzbewertung 2012 über dem
Referenzwert. In den zwölf Monaten bis April 2014 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Litauen bei 0,6 % und damit deutlich unter dem
Referenzwert von 1,7 %. Den Projektionen zufolge wird sie auch in den
kommenden Monaten unter dem Referenzwert bleiben. Nachdem die jährliche HVPI-Inflation mit 10 %
im Jahr 2008 einen Höchststand erreicht hatte, führten der Wirtschaftsabschwung
und signifikante Nominallohn-Anpassungen zu einer Dämpfung der Inflation in den
Jahren 2009 und 2010. Vor dem Hintergrund steigender Rohstoffpreise und einer
Erholung der Wirtschaft stieg die Inflation 2011 wieder auf 4,1 % im
Jahresdurchschnitt. Es folgte ein Abwärtstrend, ausgelöst durch einen Preisrückgang
bei Energie und verarbeiteten Lebensmitteln, der auch durch eine andauernde
Lohnzurückhaltung in der Wirtschaft gefördert wurde. Die Inflation sank 2012
auf 3,2 % und 2013 auf 1,2 %. Nach der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen wird die jährliche HVPI-Inflation 2014 voraussichtlich
durchschnittlich 1,0 % betragen, worin sich vor allem eine günstige
Entwicklung der Lebensmittel- und Energiepreise widerspiegelt. Den Projektionen
zufolge wird sie 2015 vor dem Hintergrund einer zunehmenden Inlandsnachfrage
auf 1,8 % steigen. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Litauen
(rund 63 % des Euro-Raum-Durchschnitts 2012) deutet darauf hin, dass auf
lange Sicht noch Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Dauerhafte Konvergenz bedeutet, dass die
Einhaltung des Referenzwerts weniger durch zeitlich befristete Faktoren,
sondern vor allem durch Fundamentalfaktoren bedingt ist. Die Analyse der
wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren und die Tatsache, dass der Referenzwert
mit komfortablem Abstand eingehalten wird, sprechen dafür, dass die Erfüllung
des Preisstabilitätskriteriums positiv zu bewerten ist. Für die langfristigen Inflationsaussichten wird
insbesondere maßgeblich sein, ob der Lohnanstieg der Produktivitätsentwicklung
folgt. Da es sich bei Litauen immer noch um eine „aufholende“ Wirtschaft
handelt, dürften die Löhne schneller steigen als in den meisten weiter
fortgeschrittenen Staaten des Euro-Raums. Die Risiken, die von einer
Preisanpassung im Rahmen der Aufholentwicklung ausgehen, sind jedoch begrenzt,
dank der in jüngster Zeit demonstrierten Flexibilität des Arbeitsmarkts und
Lohnfestsetzungsmechanismen, die dafür sorgen sollten, dass die Lohnkosten der
Produktivitätsentwicklung folgen. Die Risiken werden des Weiteren begrenzt durch
die erheblichen Fortschritte, die das Land bei der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie gemacht hat, und durch die niedrigen
Markteintrittskosten, die den Wettbewerbsdruck aufrechterhalten, wie jüngst
durch Neueintritte in den Einzelhandelsmarkt demonstriert wurde. Ein
Fachkräftemangel könnte mittelfristig dazu führen, dass Löhne stärker steigen
als die Produktivität. Die verbleibenden Engpässe müssen angegangen werden, um
Anspannungen am Arbeitsmarkt zu begrenzen. Auch durch eine Diversifizierung der
Bezugsquellen und wettbewerbsintensivere Märkte könnten günstige
Preisentwicklungen im Energiesektor gefördert werden. Das Kriterium der öffentlichen Finanzen wird
von Litauen erfüllt. Für Litauen liegt kein Beschluss
des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Das
gesamtstaatliche Defizit sank von 5,5 % des BIP 2011 auf 3,2 % des
BIP 2012, was hauptsächlich auf eine Begrenzung der Ausgaben zurückzuführen
ist. Die Defizitquote lag 2013 bei 2,1 % des BIP und wird nach der
Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen im Jahr 2014 auf 2,1 %
des BIP bleiben; im Jahr 2015 dürfte sie bei unveränderter Politik auf 1,6 %
sinken. Der gesamtstaatliche Schuldenstand dürfte von 39,4 % des BIP 2013
auf 41,4 % des BIP im Jahr 2015 ansteigen. Litauen hat eine Reihe fiskalpolitischer Maßnahmen
ergriffen, die die Erfüllung seiner langfristigen Verpflichtung auf solide
öffentliche Finanzen unterstützen dürften. Im März 2012 unterzeichnete Litauen
den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU
(SKS-Vertrag), und das entsprechende Ratifizierungsgesetz wurde im September 2012
vom Parlament angenommen. Damit ist Litauen eine weitere Selbstverpflichtung im
Hinblick auf eine stabilitätsorientierte und nachhaltige Finanzpolitik
eingegangen. Die Regierung hat Mitte April den Entwurf eines Legislativpakets
gebilligt, das auch ein Gesetz mit Verfassungsrang über die Nachhaltigkeit der
öffentlichen Finanzen gemäß dem fiskalpolitischen Pakt enthält; nun muss das
Parlament darüber abstimmen. Der nationale Rechnungshof würde danach als
unabhängiger Finanzrat fungieren. Die Umsetzung des SKS-Vertrags in nationales
Recht würde außerdem bereits geltende Rechtsvorschriften stärken, insbesondere
das Gesetz über die Haushaltsdisziplin, das 2007 angenommen wurde und seit 2013
in Kraft ist. Dieses beruht auf dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und sieht
eine Begrenzung der Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen vor; als Ziele sind
darin mittelfristig ein ausgeglichener Haushalt und langfristige Nachhaltigkeit
festgeschrieben. Es enthält jedoch keinen verbindlichen mittelfristigen
Ausgabenrahmen. Zusätzlich kamen bei der Planung und Ausführung
des Haushalts 2014 die Änderungen am nationalen Haushaltsgesetz zur Umsetzung
der Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die
haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, mit der ein ausgeglichener
Haushalt oder ein Überschuss über den Haushaltszyklus hinweg angestrebt wird,
voll zum Tragen. Mit diesen Änderungen wird die Regierung in Bezug auf die
mehrjährigen Haushaltsziele einer strengeren Rechenschaftspflicht unterworfen;
die Auswirkungen des neuen Gesetzes werden indessen noch zu beurteilen sein. Das Wechselkurskriterium wird von Litauen
erfüllt. Litauen ist dem WKM II am 28. Juni 2004
beigetreten und nimmt damit zum Zeitpunkt dieses Berichts seit fast zehn Jahren
daran teil. Beim Beitritt Litauens zum WKM II verpflichteten sich die
Behörden einseitig, die damalige Currency-Board-Regelung auch im
Wechselkursmechanismus beizubehalten. Die Currency-Board-Regelung ist durch
Währungsreserven nach wie vor gut gestützt. Das Zinsgefälle gegenüber dem
Euro-Raum hat ist am kurzen Ende sehr gering geworden. Während des zweijährigen
Bewertungszeitraums wich der Litas nicht vom Leitkurs ab und war keinerlei
Spannungen ausgesetzt. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Litauen erfüllt. In den zwölf
Monaten bis April 2014 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz bei 3,6 %
und damit deutlich unter dem Referenzwert von 6,2 %. Bei der letzten
Konvergenzbewertung 2012 lag der durchschnittliche Langfristzinssatz in Litauen
unter dem Referenzwert (5,2 %). Er fiel schrittweise weiter und lag 2013
unter 4 %, worin sich die durch bessere Kreditratings und eine relativ
geringe inländische Inflation bedingte bessere Anlegerstimmung in Bezug auf
Litauen widerspiegelt. Trotz des relativ flachen Marktes für auf Litas lautende
langfristige Staatsanleihen gab die Regierung 2012 und 2013
Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu 10 Jahren
aus. Es wurden auch zusätzliche Faktoren
geprüft, darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der
Arbeits-, Produkt- und Finanzmärkte. Nachdem die litauische Außenbilanz
(d. h. die Leistungs- und Kapitalbilanz) 2009 einen erheblichen Überschuss
aufwies, verschlechterte sie sich 2010 etwas und wies 2011 ein Defizit von 1,2 %
des BIP aus; 2012 und 2013 war sie jedoch wieder positiv. Die Einkommensbilanz
wurde 2009 positiv, worin sich vor allem die Rückstellungen ausländischer
Banken für Kreditverluste widerspiegelten, und kehrte ab 2010 wieder ins
Defizit, als Banken in ausländischem Besitz wieder Gewinne machten. Dank der
Zuflüsse aus EU-Mitteln und Heimatüberweisungen wiesen die Transfer- und die
Einkommensbilanz durchgängig erhebliche Überschüsse aus. Nach einem Einbruch 2009
erholten sich die Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen wieder und
erreichten 2011 einen Höchststand von 3,2 %; 2012 fielen sie jedoch wieder
auf 0,7 % und erholten sich erst 2013 wieder ein wenig. Eine erhebliche
Schwächung des realen effektiven Wechselkurses (REER) im Zeitraum 2009–2011,
insbesondere bei Deflationierung mit den Lohnstückkosten (LSK), stärkte
Litauens Kostenwettbewerbsfähigkeit, und das Land verbesserte seine
Exportleistung erheblich. In einem bescheidenen Aufwärtstrend stieg der anhand
des LSK deflationierte REER von Mitte 2012 bis April 2014 um etwa 6 % und
der anhand des HVPI deflationierte REER um etwa 3 %. Die litauische Wirtschaft ist sowohl durch
Handels- als auch durch Investitionsbeziehungen gut in den Euro-Raum
integriert. Der Arbeitsmarkt hat sich als in hohem Maße flexibel erwiesen, auch
wenn die strukturelle Arbeitslosigkeit hoch ist. Bei den Rahmenbedingungen für
Unternehmen liegt Litauen ausgewählten Indikatoren zufolge in etwa gleichauf
mit dem Durchschnitt der Staaten des Euro-Raums. Der litauische Finanzsektor
ist gut in das EU-Finanzsystem integriert, wie durch den hohen Anteil von
Banken in Auslandsbesitz belegt wird. Die Finanzaufsicht wurde in den vergangenen
Jahren erheblich verschärft. Die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden des
Herkunftslandes wurde weiter ausgebaut.
6.
UNGARN
Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter
Berücksichtigung der zusätzlichen relevanten Faktoren ist die Kommission der
Auffassung, dass Ungarn die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. Die Rechtsvorschriften Ungarns -
insbesondere das Gesetz über die Magyar Nemzeti Bank (MNB) - entsprechen
nicht in vollem Umfang den Anforderungen des Artikels 131 AEUV.
Unvereinbarkeiten bestehen namentlich in Bezug auf die Unabhängigkeit der MNB,
das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das
ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung im Hinblick auf die Aufgaben des ESZB
nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung.
Außerdem weist das MNB-Gesetz eine Unvereinbarkeit und weitere
Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Einbindung der MNB in das ESZB auf. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Ungarn erfüllt. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der
Inflation lag in Ungarn bei der letzten Konvergenzbewertung von 2012 über dem
Referenzwert. In den zwölf Monaten bis April 2014 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Ungarn bei 1,0 % und damit unter dem Referenzwert von 1,7 %.
Den Projektionen zufolge wird sie auch in den kommenden Monaten unter dem
Referenzwert bleiben. Die jährliche Inflation erreichte im September 2012
einen Höchststand, um im Januar 2013 aufgrund der sich abschwächenden
Auswirkungen der letzten Erhöhungen der indirekten Steuern und des Beginns
einer Reihe von Preissenkungen bei den Versorgungsleistungen steil abzufallen.
Auch ein Rückgang der Marktpreise für Energie und Lebensmittel förderte die
Disinflation, ebenso wie eine schwache Inlandsnachfrage und
Inflationserwartungen auf historischem Tiefstand. Auf der anderen Seite wirkten
sich Verbrauchsteuererhöhungen und andere staatliche Maßnahmen preissteigernd
aus. Im April 2014 lag die jährliche HVPI-Inflation bei -0,2 %. Die Inflation wird nach der Frühjahrsprognose 2014
der Kommissionsdienststellen im Jahr 2014 auf 1,0 % und 2015 auf 2,8 %
steigen, bedingt insbesondere durch den nachlassenden Effekt der Preissenkungen
für Versorgungsleistungen, weniger günstige Entwicklungen bei den
Rohstoffpreisen und eine langsame Schließung der Produktionslücke. Das
vergleichsweise niedrige Preisniveau in Ungarn (etwa 59 % des Euro-Raum-
Durchschnitts 2012) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch Potenzial für
weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der öffentlichen Finanzen wird
von Ungarn erfüllt. Für Ungarn liegt kein Beschluss
des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Nach einem
Überschuss von 4,3 % des BIP 2011 wies der gesamtstaatliche Haushalt
aufgrund einer signifikanten einmaligen Maßnahme 2012 ein Defizit von 2,1 %
des BIP aus. Die Defizitquote erreichte 2013 2,2 % des BIP und wird nach
der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen im Jahr 2014 2,9 %
des BIP und 2015 bei unveränderter Politik 2,8 % betragen. Der
gesamtstaatliche Schuldenstand dürfte von 79,2 % des BIP 2013 auf 79,5 %
des BIP im Jahr 2015 steigen. Das Wechselkurskriterium wird von Ungarn nicht
erfüllt. Der ungarische Forint nimmt nicht am WKM II
teil. Ungarn lässt seinen Wechselkurs schwanken mit der Möglichkeit von
Devisenmarktinterventionen durch die Zentralbank. Der Wechselkurs des Forint
gegenüber dem Euro war in den letzten Jahren volatil. Der Forint war dem Euro
gegenüber in der zweiten Jahreshälfte 2012 weitgehend stabil, wertete aber
Anfang 2013 um ca. 6 % ab. Getragen von dem stärkeren Interesse der
Investoren an EU-Finanzanlagen und der Verbesserung der makroökonomischen Lage
gewann der Forint im Mai an Wert und bewegte sich für den Rest des Jahres 2013,
mit Ausnahme jeweils einiger Tage vor der September-Sitzung der Fed und Ende
Dezember, bei 290-300 HUF/EUR. In den ersten Monaten des Jahres 2014 blieb
der Forint über 300 HUF/EUR, wobei es insbesondere aufgrund von
Erwartungen in Bezug auf die US-Geldpolitik, die anhaltende heimische Lockerung
der Geldpolitik und die politische Krise in der Ukraine zu temporärem Druck
kam. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Ungarn erfüllt. In den zwölf
Monaten bis April 2014 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz bei 5,8 %
und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Bei der letzten
Konvergenzbewertung Ungarns im Jahr 2012 lag er über dem Referenzwert. Der
durchschnittliche monatliche Langfristzinssatz ging von einem Höchststand von 9,5 %
Anfang 2012 bis auf fast 5 % im Mai 2013 zurück. Die langfristigen Zinsen
zogen im Sommer 2013 und Anfang 2014 an, fluktuierten aber insgesamt nahe am
Jahresdurchschnitt. Der Abstand zur deutschen Benchmark-Anleihe bei den
langfristigen Zinsen betrug im April 2014 rund 410 Basispunkte. Es wurden auch zusätzliche Faktoren geprüft,
darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Arbeits-,
Produkt- und Finanzmärkte. Ungarns Außenhandelsüberschuss ist seit 2009 von
Jahr zu Jahr gestiegen. Seit 2011 geht diese Verbesserung hauptsächlich auf
einen höheren Überschuss im Warenhandel und eine bessere Inanspruchnahme von
EU-Mitteln zurück. Die Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen sind
nach wie vor relativ gering. Die Zahlungsbilanzhilfe, die Ungarn im Herbst 2008
von der EU und dem IWF gewährt worden war, endete Ende 2010. Ungarn hatte zwar
im November 2011 eine vorsorgliche Zahlungsbilanzhilfe beantragt, zog den
Antrag aber im Januar 2014, nachdem sich die Finanzmarktlage des Landes
stabilisiert hatte, wieder zurück. Die ungarische Wirtschaft ist durch Handels-
und Investitionsbeziehungen in hohem Maße in den Euro-Raum integriert. Bei den
Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Ungarn ausgewählten Indikatoren
zufolge schlechter ab als die meisten Staaten des Euro-Raums. Der ungarische
Finanzsektor ist gut in das EU-Finanzsystem integriert. Im Rahmen des
Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht wurde Ungarn einer
eingehenden Prüfung unterzogen, die ergab, dass dort weiterhin makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen, die ein Monitoring und entschlossene politische
Maßnahmen erfordern.
7.
POLEN
Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter
Berücksichtigung der zusätzlichen relevanten Faktoren ist die Kommission der
Auffassung, dass Polen die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. Die Rechtsvorschriften Polens - insbesondere das Gesetz über die Narodowy Bank Polski (NBP) und die
Verfassung der Republik Polen - entspricht nicht in vollem Umfang den
Anforderungen des Artikels 131 AEUV. Unvereinbarkeiten bestehen im
Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären
Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der
Euro-Einführung. Außerdem weist das NBP-Gesetz einige Unzulänglichkeiten in
Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und deren Integration in das ESZB
zum Zeitpunkt der Euro-Einführung auf. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Polen erfüllt. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der
Inflation lag in Polen bei der letzten Konvergenzbewertung von 2012 über dem
Referenzwert. In den zwölf Monaten bis April 2014 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Polen bei 0,6 % und damit erheblich unter dem
Referenzwert von 1,7 %. Sie dürfte auch in den kommenden Monaten unter dem
Referenzwert bleiben. Aufgrund günstiger Entwicklungen bei den
Rohstoffpreisen und einem drastischen Preisrückgang bei
Telekommunikationsleistungen sank die jährliche HVPI-Inflation rapide von über 4 %
im ersten Halbjahr 2012 auf unter 1 % im zweiten Quartal 2013. Sie blieb
in der zweiten Jahreshälfte 2013 und Anfang 2014 unter 1 %, größtenteils
bedingt durch einen niedrigen Inflationsdruck auf den globalen Märkten und einen
relativ stabilen Wechselkurs. Nach der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen wird die Inflation nur allmählich steigen, nämlich auf
1,1 % 2014 und auf 1,9 % 2015, da die Produktionslücke negativ
bleiben dürfte. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Polen (annähernd 56 %
des Euro-Raum-Durchschnitts 2012) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch
Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der öffentlichen Finanzen wird
von Polen nicht erfüllt. Derzeit liegt ein Beschluss
des Rates vor, wonach in Polen ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss
vom 7. Juli 2009).[16]
Der Rat empfahl Polen, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren. Am 21.
Juni 2013 kam der Rat zu dem Schluss, dass Polen wirksame Maßnahmen ergriffen
habe, jedoch unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr
ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien, und
legte überarbeitete Empfehlungen gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV vor,
in denen er Polen empfahl, das übermäßige Defizit bis 2014 zu korrigieren. Für
die Ergreifung wirksamer Maßnahmen legte der Rat eine Frist bis zum 1. Oktober
2013 fest. Am 10. Dezember 2013 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV
fest, dass Polen keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte. Er nahm erneut eine
Empfehlung gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV an, nach der Polen sein
übermäßiges Defizit bis 2015 auf glaubhaft und nachhaltig korrigieren sollte. Nach der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen wird der Saldo des gesamtstaatlichen Haushalts von
einem Defizit von 4,3 % des BIP 2013 auf einen Überschuss von 5,7 %
im Jahr 2014 steigen, vor allem bedingt durch eine einmalige Übertragung hoher
Vermögenswerte aus der zweiten Säule des Rentensystems. 2015 dürfte der gesamtstaatliche
Haushaltssaldo dürfte 2015 wieder negativ werden und nach ESVG 95 ein
Defizit von 2,9 % des BIP aufweisen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote
wird den Prognosen zufolge von 57 % 2013 auf 49,2 % 2014 sinken,
hauptsächlich wegen der Übertragung von Vermögenswerten des Pensionsfonds, um 2015
wieder auf 50 % zu steigen. Das Wechselkurskriterium wird von Polen nicht
erfüllt. Der polnische Zloty nimmt nicht am WKM II
teil. Polen lässt seinen Wechselkurs schwanken mit der Möglichkeit von
Devisenmarktinterventionen durch die Zentralbank. Nach einer drastischen
Abwertung in der zweiten Jahreshälfte 2011 – die Devisenmarktinterventionen der
NBP auslöste – machte der Zloty den verlorenen Boden gegenüber dem Euro Anfang 2012
teilweise wieder gut. Danach stabilisierte sich der Zloty im Großen und Ganzen
und wurde bis Anfang 2014 meist um 4,1-4,3 PLN/EUR gehandelt. Der
PLN/EUR-Wechselkurs war damit im April 2014 ungefähr wieder der gleiche wie im
April 2012. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Polen erfüllt. Der
Zwölfmonatsdurchschnitt der Langfristzinssätze in Polen lag bei der letzten
Konvergenzbewertung 2012 genau beim Referenzwert. In den zwölf Monaten bis
April 2014 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz bei 4,2 % und
damit deutlich unter dem Referenzwert von 6,2 %. Die langfristigen Zinsen
gingen von über 6 % Anfang 2011 auf unter 4 % Ende 2012 zurück, worin
sich die bessere Anlegerstimmung in Bezug auf das Land und ein erheblicher
Rückgang der inländischen Inflation widerspiegeln. In der zweiten Jahreshälfte 2013
stiegen die langfristigen Zinsen wieder, da die globale Risikobereitschaft
nachließ. Dadurch bewegte sich der Abstand der langfristigen Zinsen zu denen
der deutschen Benchmark-Anleihe Anfang 2014 um 270 Basispunkt. Es wurden auch zusätzliche Faktoren geprüft,
darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Arbeits-,
Produkt- und Finanzmärkte. Polens Zahlungsbilanz hat sich in den letzten Jahren
erheblich verbessert und drehte 2013 ins Plus mit einem Überschuss von 1 %
des BIP, hauptsächlich aufgrund einer stärkeren Handelsbilanz. Die polnische
Wirtschaft ist sowohl durch Handels- als auch durch Investitionsbeziehungen gut
in den Euro-Raum integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet
Polen ausgewählten Indikatoren zufolge schlechter ab als die meisten Staaten
des Euro-Raums. Der polnische Finanzsektor ist gut in das EU-Finanzsystem
integriert, wie durch den erheblichen Anteil der Banken in ausländischem Besitz
belegt wird. Polen wurde im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen
Ungleichgewicht keiner eingehenden Prüfung unterzogen.
8.
RUMÄNIEN
Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter
Berücksichtigung der zusätzlichen relevanten Faktoren ist die Kommission der
Auffassung, dass Rumänien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. Die Rechtsvorschriften Rumäniens -
insbesondere das Gesetz Nr. 312 über die rumänische Nationalbank
(BNR-Gesetz) - entsprechen nicht in vollem Umfang den Anforderungen des
Artikels 131 AEUV. Unvereinbarkeiten bestehen im Hinblick auf die
Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung und die
Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung.
Zusätzlich enthält das BNR-Gesetz Unzulänglichkeiten in Bezug auf die
Unabhängigkeit der Zentralbank und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB
zum Zeitpunkt der Euro-Einführung im Hinblick auf die Ziele der BNR und die
Aufgaben des ESZB nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3
ESZB/EZB-Satzung. Das Preisstabilitätskriterium wird von Rumänien
nicht erfüllt. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der
Inflation lag in Rumänien bei der letzten Konvergenzbewertung von 2012 über dem
Referenzwert. In den zwölf Monaten bis April 2014 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Rumänien bei 2,1 % und damit über dem Referenzwert von 1,7 %.
Den Projektionen zufolge wird sie auch in den kommenden Monaten über dem
Referenzwert bleiben. Rumänien verzeichnete in den letzten Jahren
volatile und hohe Inflationsraten. Die jährliche Inflation erreichte im Mai 2011
infolge einer Erhöhung des Mehrwertsteuerregelsatzes Mitte 2010 und einer
Erhöhung der Lebensmittelpreise mit 8,5 % einen Höchststand. Dank einer
guten Ernte und niedrigerer Preise für Energieerzeugnisse fiel sie in der
zweiten Jahreshälfte 2011 und Anfang 2012 deutlich, nahm aber aufgrund
steigender Lebensmittel- und Energiepreise in der zweiten Jahreshälfte 2012 und
Anfang 2013 wieder zu. Die jährliche durchschnittliche Inflationsrate schwächte
sich 2012 und 2013 auf knapp über 3 % ab. Sie dürfte 2014 aufgrund niedrigerer
Lebensmittelpreise geringer sein und 2015 vor dem Hintergrund einer Erholung
der Inlandsnachfrage wieder steigen. In der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen wird eine jährliche HVPI-Inflation von
durchschnittlich 2,5 % im Jahr 2014 und durchschnittlich 3,3 % im
Jahr 2015 projiziert. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Rumänien
(rund 54 % des Euro-Raum-Durchschnitts 2012) deutet darauf hin, dass auf
lange Sicht noch erhebliches Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der öffentlichen Finanzen wird
von Rumänien erfüllt. Für Rumänien liegt kein
Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Das
gesamtstaatliche Defizit sank von 5,5 % des BIP 2011 auf 3,0 % des
BIP 2012, was hauptsächlich auf eine Begrenzung der Ausgaben, aber auch auf
einnahmenseitige Maßnahmen zurückzuführen ist. Die Defizitquote lag 2013 bei 2,3 %
des BIP und wird nach der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen
im Jahr 2014 auf 2,2 % des BIP und im Jahr 2015 bei unveränderter Politik
auf 1,9 % sinken. Der gesamtstaatliche Schuldenstand dürfte von 38,4 %
des BIP 2013 auf 40,1 % des BIP im Jahr 2015 ansteigen. Das Wechselkurskriterium wird von Rumänien
nicht erfüllt. Der rumänische Leu nimmt nicht am
WKM II teil. Rumänien lässt seinen Wechselkurs schwanken mit der
Möglichkeit von Devisenmarktinterventionen durch die Zentralbank. Nach einer
starken Abwertung während der globalen Finanzkrise Ende 2008 und Anfang 2009
stabilisierte sich der Leu dank des EU-IWF-Finanzhilfeprogramms von 2009 bis
Ende 2011 im Großen und Ganzen. Infolge vorübergehender Phasen globaler
Risikoaversion kam der Leu gegenüber dem Euro insbesondere in der Jahresmitte 2012
unter Abwertungsdruck. Dank eines steigenden ausländischen Interesses an auf
RON lautenden Finanzanlagen stabilisierte sich der Wechselkurs Ende 2012 und
Anfang 2013 wieder etwas. Aufgrund einer zunehmenden globalen Risikoaversion
wertete der Leu Mitte 2013 und Anfang 2014 gegenüber dem Euro zeitweise ab, was
Eingriffe der BNR auf dem Interbanken- und auf dem Devisenmarkt zur Folge
hatte. Während des zweijährigen Bewertungszeitraums hat der Leu gegenüber dem
Euro um 1,9 % abgewertet. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Rumänien erfüllt. Bei der letzten
Konvergenzbewertung 2012 lag der durchschnittliche Langfristzinssatz in
Rumänien über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis April 2014 lag der
durchschnittliche Langfristzinssatz in Rumänien bei 5,3 % und damit unter
dem Referenzwert von 6,2 %. Die langfristigen Zinsen lagen in Rumänien in
den Jahren 2010 und 2011 meist knapp über 7 %, bevor sie 2012 zu sinken
begannen. Sie fielen bis Ende 2012 auf rund 5,5 % und bewegten sich 2013
größtenteils um 5,3 %, worin sich die bessere Anlegerstimmung in Bezug auf
das Land widerspiegelt. Dadurch fiel bei den langfristigen Zinsen der Abstand
zur deutschen Benchmark-Anleihe von über 500 Basispunkten Ende 2012 auf
etwa 380 Basispunkte im April 2014. Es wurden auch zusätzliche Faktoren
geprüft, darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der
Arbeits-, Produkt- und Finanzmärkte. Die rumänische Außenbilanz (d. h. die
Leistungs- und Kapitalbilanz) verbesserte sich während der globalen Krise
deutlich. Rumäniens außenwirtschaftliches Defizit verringerte sich 2012 auf 3 %
des BIP, und die Außenbilanz drehte 2013 ins Plus. Die Verringerung des
Zahlungsbilanzdefizits war insbesondere Ausdruck eines geringeren Defizits im
Warenhandel. Rumänien erhält seit 2009 internationale Finanzhilfen. Nach einem
ersten zweijährigen EU-IWF-Finanzhilfeprogramm wurden 2011 und 2013 zwei
weitere gemeinsame Programme der EU und des IWF gewährt. Anders als das erste
Programm gelten beide Folgeprogramme als vorsorgliche Programme, und bislang
wurden keine Mittel daraus abgerufen. Vor dem Hintergrund einer besseren
Zahlungsbilanz und einer wieder zunehmenden globalen Risikobereitschaft ließ
der Außenfinanzierungsdruck 2012–2013 weiter nach. Die rumänische Wirtschaft
ist sowohl durch Handels- als auch durch Investitionsbeziehungen gut in den
Euro-Raum integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet
Rumänien ausgewählten Indikatoren zufolge schlechter ab als die meisten Staaten
des Euro-Raums. Der rumänische Finanzsektor ist gut in das EU-Finanzsystem
integriert, wie durch den erheblichen Anteil der Banken in Auslandsbesitz
belegt wird. Rumänien wurde im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen
Ungleichgewicht keiner eingehenden Prüfung unterzogen.
9.
SCHWEDEN
Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter
Berücksichtigung der zusätzlichen relevanten Faktoren ist die Kommission der
Auffassung, dass Schweden die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. Die Rechtsvorschriften
Schwedens – insbesondere das Gesetz über Sveriges Riksbank, das
Verfassungsgesetz über die Regierungsform und das Gesetz über die Wechselkurspolitik
– entsprechen nicht in vollem Umfang den Anforderungen des
Artikels 131 AEUV. Unvereinbarkeiten und Unzulänglichkeiten bestehen im
Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären
Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der
Euro-Einführung. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Schweden erfüllt. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der
Inflation lag in Schweden bei der letzten Konvergenzbewertung von 2012 unter
dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis April 2014 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Schweden bei 0,3 % und damit deutlich unter dem
Referenzwert von 1,7 %. Den Projektionen zufolge wird sie auch in den
kommenden Monaten erheblich unter dem Referenzwert bleiben. In den letzten Jahren sank die HVPI-Inflation in
Schweden von durchschnittlich 1,4 % im Jahr 2011 auf 0,9 % im Jahr 2012;
2013 fiel sie weiter auf 0,4 %. Der Inflationsrückgang in den letzten zwei
Jahren war eine Folge der Aufwertung der Krone sowie einer geringen Inlands-
und Auslandsnachfrage und beruhte auf einer Entwicklung auf breiter Front bei
unterschiedlichen Waren und Dienstleistungen. Im April 2014 lag die jährliche
HVPI-Inflation bei 0,3 %. Vor dem Hintergrund einer allmählichen
Wachstumsbeschleunigung wird die Inflation vermutlich im Laufe des Jahres 2014
nur leicht ansteigen. Es gibt keine HVPI-Komponente, von der ein Aufwärtsdruck
zu erwarten wäre, und die Lohnentwicklung dürfte den Projektionen zufolge
gemäßigt bleiben. In der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen
wird eine jährliche durchschnittliche Inflationsrate von 0,5 % im Jahr 2014
und von 1,5 % im Jahr 2015 projiziert. Das Niveau der Verbraucherpreise in
Schweden im Vergleich zum Euro-Raum ist seit Beitritt des Landes zur EU im Jahr
1995 allmählich bis auf 126 % im Jahr 2012 gestiegen. Das Kriterium der öffentlichen Finanzen wird
von Schweden erfüllt. Für Schweden liegt kein
Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Der
gesamtstaatliche Haushalt kehrte 2012 ins Defizit und wies ein Minus von 0,6 %
des BIP auf, das sich 2013 auf 1,1 % vergrößerte. Dies war hauptsächlich
auf ein gedämpftes Wirtschaftswachstum und eine Reihe staatlicher Maßnahmen zur
Unterstützung der Wirtschaft zurückzuführen. Nach der Frühjahrsprognose 2014
der Kommissionsdienststellen dürfte das staatliche Defizit 2014 1,8 %
erreichen, um dann bei unveränderter Politik 2015 auf 0,8 % zu sinken. Die
öffentliche Bruttoschuldenquote stand 2013 bei 40,6 % des BIP und dürfte 2014
weiter auf 41,6 % des BIP steigen, um 2015 wieder auf 40,4 %
abzusinken. Das Wechselkurskriterium wird von Schweden
nicht erfüllt. Die schwedische Krone nimmt nicht am
WKM II teil. Schweden lässt seinen Wechselkurs schwanken mit der
Möglichkeit von Devisenmarktinterventionen durch die Zentralbank. Nach der
starken Abwertung der Krone gegenüber dem Euro zu Beginn der Finanzkrise 2008
wertete sie von März 2009 bis August 2012 um 35 % auf und erreichte im
August 2012 einen Zwölfjahreshöchststand. Zwar erklärt sich diese Aufwertung
teilweise durch eine Korrektur der vorherigen Abwertung der Krone,
Umschichtungen zugunsten von Anlagen in schwedischen Kronen vor dem Hintergrund
der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum haben jedoch ebenfalls erheblich dazu
beigetragen. Während des zweijährigen Bewertungszeitraums hat die Krone
gegenüber dem Euro um ungefähr 2 % abgewertet. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Schweden erfüllt. Der
durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Schweden in den zwölf Monaten
bis April 2014 bei 2,2 % und damit deutlich unter dem Referenzwert von 6,2 %.
Der Zwölfmonatsdurchschnitt der langfristigen Zinsen in Schweden lag auch bei
der letzten Konvergenzbewertung 2012 deutlich unter dem Referenzwert. Der
Langfristzinssatz ging von über 4 % 2008 auf einen Niedrigststand von 1,6 %
zwischen Oktober 2012 und Mai 2013 zurück; seitdem steigt er wieder. Der
Renditeabstand zu langfristigen deutschen Staatsanleihen vergrößerte sich von
Ende 2012 bis Herbst 2013, da die Renditen schwedischer Anleihen angesichts der
teilweisen Umkehr des Trends zur schwedischen Krone stiegen. Der Zinsabstand
zur deutschen Benchmark-Anleihe betrug im April 2014 rund 60 Basispunkte. Es wurden auch zusätzliche Faktoren geprüft,
darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Arbeits-,
Produkt- und Finanzmärkte. Schwedens Außenbilanzüberschuss ist seit 2007
rückläufig; von über 9 % des BIP im Jahr 2007 ist er auf 6,6 % im
Jahr 2013 zurückgegangen, was sich zum Teil durch den strukturellen Rückgang
des schwedischen Warenhandelsüberschusses erklärt. Die schwedische Wirtschaft
ist durch Handels- und Investitionsbeziehungen in hohem Maße in den Euro-Raum
integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Schweden
ausgewählten Indikatoren zufolge besser ab als die meisten Euro-Raum-Staaten.
Der schwedische Finanzsektor ist gut in den EU-Finanzsektor integriert,
insbesondere durch Verbindungen im nordisch-baltischen Finanzcluster. Im Rahmen
des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht wurde Schweden 2014
einer eingehenden Prüfung unterzogen, die ergab, dass dort weiterhin
makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die ein Monitoring und politische
Maßnahmen erfordern. [1] Die Mitgliedstaaten, die die notwendigen Voraussetzungen für die
Einführung des Euro noch nicht erfüllen, werden als „Mitgliedstaaten, für die
eine Ausnahmeregelung gilt“ bezeichnet. Dänemark und das Vereinigte Königreich
haben vor Annahme des Vertrags von Maastricht Regelungen ausgehandelt, die die
Möglichkeit der Nichtteilnahme vorsehen, und beteiligen sich nicht an der
dritten Stufe der WWU. [2] 2013 haben die Kommission und die EZB auf Antrag der nationalen
Behörden Konvergenzberichte zu Lettland erstellt. Lettland hat den Euro am 1. Januar
2014 eingeführt. [3] Dänemark und das Vereinigte Königreich haben nicht die Absicht
geäußert, den Euro einzuführen, und sind daher nicht Gegenstand der Bewertung. [4] Die Kommission hat im November 2013 ihren dritten
Warnmechanismus-Bericht (WMB) und im März 2014 die Schlussfolgerungen der
entsprechenden eingehenden Prüfungen veröffentlicht. [5] Für die Zwecke des Preisstabilitätskriteriums wird die Inflation
am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessen, der in der Verordnung
(EG) Nr. 2494/95 des Rates definiert ist. [6] Alle im vorliegenden Bericht enthaltenen Prognosen für die
Inflation und sonstige Variablen stammen aus der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen. Die Kommissionsprognosen beruhen auf einer Reihe
allgemeiner Annahmen für externe Variablen und der Annahme einer unveränderten
Politik, berücksichtigen aber gleichzeitig die Maßnahmen, zu denen ausreichende
Angaben vorliegen. [7] Stichtag für die in diesem Bericht verwendeten Daten ist der 15. Mai
2014. [8] Die Ausdruck „Mitgliedstaat mit der besten Leistung bei der
Preisstabilität“ ist im Sinne des Artikels 140 Absatz 1 AEUV zu
verstehen und nicht als allgemeines Werturteil in Bezug auf die
Wirtschaftsleistung eines Mitgliedstaats. [9] Litauen, Irland bzw. Griechenland. [10] Im April 2014 lag der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation in
Griechenland, Bulgarien und Zypern bei -1,2, -0,8 bzw. -0,4 % und im
Euro-Raum bei 1,0 %. [11] Eine Richtlinie über Mindestanforderungen an die nationalen
Haushaltsrahmen, zwei neue Verordnungen über die makroökonomische Überwachung
und drei Verordnungen zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP)
sind am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten (eine der beiden neuen
Verordnungen über die makroökonomische Überwachung und eine der drei
Verordnungen zur Änderung des SWP sehen neue Durchsetzungsmechanismen für
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vor). Neben der Operationalisierung
des Schuldenstandkriteriums im Defizitverfahren wurde mit diesen Änderungen
eine Reihe wichtiger Neuerungen im Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt,
insbesondere ein Richtwert für die Ausgaben, um die Bewertung der Fortschritte
bei der Erreichung des länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziels zu
ergänzen. [12] Bei der Bewertung des Wechselkurskriteriums überprüft die
Kommission, ob der Wechselkurs in der Nähe des Leitkurses im WKM II lag,
wobei gemäß der Gemeinsamen Erklärung des informellen ECOFIN-Rates zu
Beitrittsländern und WKM II vom 5. April 2003 in Athen mögliche
Gründe für eine Aufwertung berücksichtigt werden können. [13] Der Referenzwert für April 2014 wird als einfaches Mittel der
durchschnittlichen Langfristzinssätze in Lettland (3,3 %), Portugal (5,8 %)
und Irland (3,5 %) zuzüglich 2 Prozentpunkte berechnet. [14] Die Abstände der langfristigen Zinsen der verschiedenen Länder zu
den langfristigen Benchmark-Anleihen im Euro-Raum (die deutsche
Benchmark-Anleihe dient dabei als Proxy für den Euro-Raum) werden auf der
Grundlage der von Eurostat monatlich veröffentlichten „EMU convergence
criterion bond yields“ („WWU-Konvergenzkriterium Anleiherenditen“) berechnet.
Die Monatsreihen werden auch von der EZB unter dem Titel „Harmonised long-term
interest rate for convergence assessment purposes“ veröffentlicht. [15] Beschluss 2010/284/EU (ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 36). [16] Beschluss 2009/589/EG (ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 46).