EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014PC0183

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den vom Rat festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033

/* COM/2014/0183 final - 2012/0199 (COD) */

52014PC0183

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den vom Rat festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 /* COM/2014/0183 final - 2012/0199 (COD) */


2012/0199 (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den

vom Rat festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033

1.           Vorgeschichte

Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument COM(2012) 407 final – 2012/0199 (COD)): || 20. Juli 2012

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: || 30. November 2012

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: || –

Standpunkt des Europäischen Parlaments in erster Lesung: || 12. Dezember 2013

Festlegung des Standpunkts des Rates: || 24. März 2014

2.           Gegenstand des Vorschlags der Kommission

In der geltenden Rechtsgrundlage für die Kulturhauptstädte Europas (Beschluss Nr. 1622/2006/EG) ist die zeitliche Abfolge der zur Benennung einer Kulturhauptstadt Europas berechtigten Mitgliedstaaten bis 2019 festgelegt. Der innerstaatliche Wettbewerb um den Titel wird jeweils sechs Jahre im Voraus eingeleitet, damit sich die Städte ausreichend auf das Veranstaltungsjahr vorbereiten können. Damit für 2020 ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist, sollte 2014 eine neue Rechtsgrundlage für die Fortführung der Initiative Kulturhauptstädte Europas angenommen werden. Die Kommission hat daher einen Vorschlag für einen Beschluss vorgelegt, der den Zeitraum von 2020 bis 2033 abdeckt.

3.           Bemerkungen zum Standpunkt des Rates

Nach informellen Dreiergesprächen am 17. September und 16. Oktober 2013 sowie am 22. Januar 2014 gelangten das Parlament, der Rat und die Kommission zu einer ersten politischen Einigung über den Wortlaut des Beschlusses.

Am 29. Januar 2014 bekräftigte der Rat die politische Einigung und am 24. März 2014 legte er seinen Standpunkt in erster Lesung fest.

4.           Schlussfolgerungen

Da während der informellen Dreiergespräche eine Einigung über alle am Kommissionsvorschlag vorgenommenen Änderungen erzielt wurde, kann die Kommission die Änderungen annehmen, die vom Rat in seinem Standpunkt in erster Lesung festgelegt wurden.

Top