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Document 52014DC0096
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Report on the implementation of the Global Approach to Migration and Mobility 2012-2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Umsetzung des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität 2012-2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Umsetzung des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität 2012-2013
/* COM/2014/096 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Umsetzung des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität 2012-2013 /* COM/2014/096 final */
BERICHT
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS-
UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht
über die Umsetzung des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität
2012-2013 1. Einleitung Der Gesamtansatz
für Migration und Mobilität (GAMM) bildet seit 2005 den übergeordneten Rahmen
der auswärtigen Migrations- und Asylpolitik der EU. Auf der Grundlage eindeutig
definierter Schwerpunkte, die die strategischen Ziele der EU widerspiegeln,
legt der Rahmen, der fester Bestandteil des allgemeinen außenpolitischen
Rahmens der EU ist und auch die Entwicklungszusammenarbeit umfasst, fest, wie
die EU ihren politischen Dialog und die operative Zusammenarbeit mit Drittstaaten
im Bereich Migration und Mobilität gestaltet. Mit der
Mitteilung der Kommission „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ vom 18. November
2011[1] wurde
ein neuer, stärker konsolidierter zweiter Abschnitt des GAMM eingeleitet. So
wurden mehrere neue Elemente in den Gesamtansatz aufgenommen, wie der internationale
Schutz und die externe Dimension der Asylpolitik als neue thematische Priorität.
Zudem wird durch die Ausweitung des Geltungsbereichs des politischen Rahmens
auf die „Mobilität“ unterstrichen, wie wichtig die Förderung einer gut gesteuerten
Mobilität
von Drittstaatsangehörigen über die EU-Außengrenzen ist. In
den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. Mai 2012[2] wird
bestätigt, dass sich der GAMM als umfassender und ausgewogener Rahmen für den
politischen Dialog und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten erwiesen hat. Der Rat
bekräftigte ferner die Notwendigkeit, die Umsetzung des Gesamtansatzes durch
alle zwei Jahre vorzulegende Umsetzungsberichte systematisch zu verfolgen. Die Umsetzung des
GAMM erfolgt durch eine Reihe von politischen Instrumenten (bilaterale und regionale
Politikdialoge und Aktionspläne), Rechtsinstrumenten (wie Visaerleichterungs-
und Rückübernahmeabkommen), durch operative Unterstützung und Kapazitätsaufbau (u. a.
durch EU-Einrichtungen wie FRONTEX, EASO und ETF und durch Fazilitäten für
technische Hilfe wie MIEUX und TAIEX) sowie mittels einer großen Bandbreite von
Programm- und Projekthilfe für die Behörden in Drittstaaten und weitere
Akteure wie Zivilgesellschaft, Migrantenverbände und internationale
Organisationen. Im Zeitraum 2012-2013 stellte die Kommission über 200 Mio.
EUR für die Unterstützung von mehr als 90 migrationsbezogenen Projekten in
allen Entwicklungsregionen der Welt bereit. Darüber hinaus haben auch mehrere
Mitgliedstaaten der EU die Umsetzung des GAMM finanziell unterstützt. Die wichtigsten bilateralen
Vereinbarungen zur Erleichterung des Politikdialogs und der operativen
Zusammenarbeit mit den Partnerländern bilden die Mobilitätspartnerschaften (MP)
und die Gemeinsamen Agenden für Migration und Mobilität (Common Agenda on
Migration and Mobility – CAMM). Bislang wurden mit sechs Ländern Mobilitätspartnerschaften
geschlossen: Moldau (2008), Kap Verde (2008), Georgien (2009), Armenien (2011),
Marokko (2013) und Aserbaidschan (2013). Die Gespräche über die Mobilitätspartnerschaft
mit Tunesien wurden im November 2013 abgeschlossen, die Unterzeichnung
steht unmittelbar bevor. Mit Jordanien wurden im Dezember 2013 Gespräche
über eine Mobilitätspartnerschaft aufgenommen. Indien (April 2013) und
Nigeria (Oktober 2013) wurde jeweils der Entwurf für eine CAMM vorgelegt,
die substanziellen Gespräche sind allerdings noch nicht angelaufen. 2. Bilaterale Dialoge Die bilateralen
Dialoge über Migration und Mobilität zwischen der EU und Drittstaaten können
verschiedene Formen annehmen. Die Mobilitätspartnerschaften bilden einen
wichtigen Rahmen für den politischen Dialog und die operative Zusammenarbeit in
den Bereichen Asyl und Migration. Hinzu kommt, dass sich der politische Dialog
bei Ländern, mit denen ein Dialog über die Visaliberalisierung eingeleitet
wurde, im Wesentlichen auf die Umsetzung des Aktionsplans für die
Visaliberalisierung konzentriert. In einigen Fällen (Russland, Indien, China,
USA) wurden von der EU spezifische Dialoge aufgenommen. Bei praktisch allen Ländern
ist der Dialog in den Bereichen Migration sowie Justiz und Inneres auch Bestandteil
der Umsetzung von Assoziierungsabkommen, Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen, Rahmenabkommen, Kooperationsabkommen und ähnlichen
Instrumenten, die von der Union, einschließlich der jeweiligen Räte und
(Unter-)Ausschüsse, abgeschlossen wurden. Die technische Zusammenarbeit erfolgt
über die im Rahmen der Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen
eingesetzten Gemeinsamen Ausschüsse, die gemeinsam mit den jeweiligen
Drittstaaten die Umsetzung dieser Abkommen überwachen. 2.1. Erweiterungsländer Der
Überwachungsmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung ermöglicht
eine Bewertung der Nachhaltigkeit von Reformen und Maßnahmen, die von den westlichen
Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien) mit ihren Fahrplänen für die
Visaliberalisierung durchgeführt wurden[3],
und die Zusammenarbeit im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses,
um mögliche Defizite und Probleme auszuräumen. Bei den Personen, die im
visafreien Reiseverkehr aus den westlichen Balkanstaaten in die EU einreisen,
handelt es sich zum allergrößten Teil um Bona-Fide-Reisende mit einem
gerechtfertigten Reisezweck. Allerdings erhöhte sich 2012 die Zahl der
unbegründeten Asylanträge durch Bürger dieser Länder in einigen Mitgliedstaaten
und ging auch 2013 nicht zurück, was das Funktionieren des visafreien
Reiseverkehrs beeinträchtigt. Am 19. Januar
2012 wurde der Dialog über die Visaliberalisierung mit dem Kosovo[4] eingeleitet;
am 14. Juni 2012 wurde der Regierung des Kosovo ein Fahrplan für die
Visaliberalisierung vorgelegt. Fast drei Jahre
nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 16. Dezember 2013 das
Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei unterzeichnet. Parallel
zur Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens wurde der Türkei im Einklang mit
den Schlussfolgerungen des Rates über die Entwicklung der Zusammenarbeit mit
der Türkei im Bereich Justiz und Inneres[5],
die am 21. Juni 2012 angenommen wurden, ein Angebot zum Dialog über die
Visaliberalisierung und ein Fahrplan hierzu vorgelegt. FRONTEX unterhält
gut funktionierende Arbeitsvereinbarungen mit allen westlichen Balkanstaaten
und setzt die Zusammenarbeit mit den Ländern sowohl in organisatorischer als auch
in operativer Hinsicht fort. Im Rahmen des Überwachungsmechanismus für die Zeit
nach der Visaliberalisierung betreibt FRONTEX ein Warnsystem, mit dem die
Agentur für die Kommission die Asylströme bewertet. Am 28. Mai 2012 unterzeichnete
FRONTEX eine Absichtserklärung mit der Türkei. 2.2. Länder
der Östlichen Partnerschaft Im Zeitraum 2012-2013
konnten mit den meisten Ländern der Östlichen Partnerschaft (Eastern
Partnership – EaP) beträchtliche Fortschritte im Hinblick auf die Festigung der
Beziehungen in den Bereichen Migration und Mobilität erzielt werden. Mit Moldau
und der Ukraine wurden die Dialoge über die Visaliberalisierung
fortgesetzt, während mit Georgien 2012 ein neuer Dialog eingeleitet
wurde, dessen Ziel darin besteht, zum gegebenen Zeitpunkt den visafreien
Reiseverkehr einzurichten. In ihrem Fortschrittsbericht für Moldau vom 15. November
2013[6]
stellte die Kommission fest, dass Moldau sämtliche Zielvorgaben des Aktionsplans
für die Visaliberalisierung erfüllt. Daraufhin verabschiedete die Kommission am
27. November 2013 einen Vorschlag, mit dem Moldau in die Liste der Länder
aufgenommen wurde, deren Bürger bei einer Reise in Schengen-Länder kein Visum
benötigen, sofern sie sich nicht länger als 90 Tage dort aufhalten.[7] Die
Dialoge über die Visaliberalisierung haben sich als einflussreiches Instrument
für eine vorausschauende Mobilitätspolitik und als effiziente Möglichkeit für
das Vorantreiben weit reichender Reformen im gesamten Bereich Justiz und
Inneres, einschließlich der Bereiche Rechtsstaatlichkeit und Justizreform, bewährt.[8] Im Jahr 2013
wurde ein 20 Mio. EUR umfassendes Unterstützungsprogramm aufgelegt,
das aus dem EU‑Haushalt finanziert wird und mit dem weitere Umsetzung des
Aktionsplans für die Visaliberalisierung in Moldau gesichert werden
soll. Ebenso wurde mit der Ukraine eine Finanzierungsvereinbarung über 28 Mio. EUR
unterzeichnet, mit der die Angleichung des ukrainischen Migrations- und
Asylsystems an europäische und internationale Standards sowie die Umsetzung des
Aktionsplans für die Visaliberalisierung unterstützt werden sollen. Darüber
hinaus gewährt die Kommission weiterhin allgemeinere Unterstützung für Reformen
in den Bereichen Migration und Grenzmanagement in der Ukraine. So wurde
beispielweise ein auf vier Jahre angelegtes und mit 66 Mio. EUR
ausgestattetes Unterstützungsprogramm zur Stärkung der ukrainischen
Grenzverwaltungspolitik auf den Weg gebracht. Am 1. Juli 2013
trat ein erweitertes Visaerleichterungsabkommen mit der Ukraine in Kraft. Anfang 2012
liefen die Verhandlungen über Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit
Armenien und Aserbaidschan an und wurden fristgerecht
abgeschlossen. Die mit Armenien abgeschlossenen Abkommen traten am 1. Januar
2014 in Kraft, während die Abkommen mit Aserbaidschan voraussichtlich in den
kommenden Monaten in Kraft treten werden. Die
Zusammenarbeit mit Armenien, Georgien und Moldau im Rahmen
der Mobilitätspartnerschaften wird fortgesetzt, während mit Aserbaidschan
am 5. Dezember 2013 eine neue Mobilitätspartnerschaft unterzeichnet
wurde. Die Erfahrung zeigt, dass die Zusammenarbeit durch
Mobilitätspartnerschaften deutlich gestärkt wird und beträchtliche Fortschritte
im Hinblick auf die Koordinierung innerhalb der EU sowie die interinstitutionelle
Koordinierung der betreffenden Einrichtungen in den Partnerländern herbeigeführt
werden konnten. Dank der Flexibilität der Mobilitätspartnerschaften können
innerhalb ein und desselben Rahmens bilaterale und multilaterale Initiativen
vorgesehen und Schwerpunkte der Partnerländer gezielt aufgegriffen werden. Zu
allen drei Mobilitätspartnerschaften fanden Treffen auf der Ebene hoher Beamter
statt, und zwar am 17. Dezember 2012 und am 25. Oktober 2013
(Armenien), am 18. Dezember 2012 (Georgien) sowie am 22. November 2012,
25. Juni 2013, 31. Oktober 2013 und am 10. Dezember 2013
(Moldau). Die Mobilitätspartnerschaft mit Moldau wurde einer eingehenden
Evaluierung durch einen von der Internationalen Organisation für Migration (IOM)
beauftragten Sachverständigen unterzogen. In dessen Abschlussbericht vom 1. Oktober 2012
wird festgestellt, dass dank der Mobilitätspartnerschaft mit Moldau zahlreiche
Schwerpunkte der Partner umgesetzt werden konnten, die zu den durchgeführten
Projekten und Initiativen in enger Beziehung standen. Die Mobilitätspartnerschaft
habe den Partnern geholfen, anstehende Migrations- und Mobilitätsfragen
effektiver anzugehen, und günstige Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme an
der migrationsbezogenen Diskussion und Zusammenarbeit sowohl auf regionaler als
auch auf globaler Ebene geschaffen. Durch die Aktivitäten im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft
werde die Republik Moldau ferner bei der Reform ihres Rechtsrahmens im Bereich
der Migration, wie beispielsweise ihres Asylsystems, und dessen Anpassung an
EU-Normen unterstützt. Im Evaluierungsbericht wurde allerdings auch auf
Probleme in Bezug auf die Mobilitätspartnerschaft verwiesen. So gelte es
erstens, das Engagement und das Interesse der Mitgliedstaaten
aufrechtzuerhalten und ihre Mitarbeit in den verschiedenen Governance- und
Koordinierungsrahmen zu fördern sowie neue interessierte Mitgliedstaaten für
die Mobilitätspartnerschaft zu gewinnen, und zweitens komme es darauf an, den
Mehrwert gemeinsamer Maßnahmen nachzuweisen, also von Maßnahmen, die von mehr
als einem Mitgliedstaat entwickelt und durchgeführt werden, um Synergien, den
Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Akteuren und
die gegenseitige Kenntnis der Akteure zu verbessern. Mit Blick auf die
operative Zusammenarbeit finanziert die EU derzeit in Moldau Projekte in den
Bereichen Migration und Grenzmanagement im Umfang von fast 50 Mio. EUR,
darunter eine mit 2 Mio. EUR unterstützte Initiative, mit der im
Rahmen der Mobilitätspartnerschaft die legale Mobilität zwischen Moldau und der
EU gefördert wird. In Armenien
werden derzeit sechs von der EU finanzierte Projekte mit einem Gesamtvolumen
von über 8 Mio. EUR durchgeführt, darunter ein mit 3 Mio. EUR
ausgestattetes Projekt, das die Durchführung der Mobilitätspartnerschaft
unterstützen soll; hierdurch dürfte die Kapazität der Behörden in Bereichen wie
legale Migration, Migration und Entwicklung sowie Rückübernahme und
Wiedereingliederung gestärkt werden. Die Einrichtung
einer Lokalen Kooperationsplattform im Jahr 2012 bewirkte eine Intensivierung
bei der Durchführung der Mobilitätspartnerschaft mit Georgien. Die
externe Zusammenarbeit mit Georgien konnte nach Abschluss der Mobilitätspartnerschaft
deutlich gestärkt werden, und die Durchführung rascher Reformen des georgischen
Migrations- und Grenzverwaltungssystems wird unterstützt. Derzeit werden in
Georgien sechs Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Mio. EUR im
Migrationsbereich durchgeführt, darunter eine Initiative mit einem Volumen von
einer Million EUR, die die Stärkung des Entwicklungspotenzials der Mobilitätspartnerschaft
zum Ziel hat. In Aserbaidschan
leistet die EU derzeit Unterstützung bei der Reform der
Migrationssteuerungspolitik, wozu unter anderem eine Partnerschaft mit dem aserbaidschanischen
staatlichen Migrationsdienst geschlossen wurde. Bislang
unterhält die EU im Bereich Migration und Mobilität keine bilateralen
Beziehungen zu Belarus. Im November 2013 signalisierte Belarus jedoch,
dass das Land bereit sei, das Angebot der EU aus dem Jahr 2011 über die
Aufnahme von Verhandlungen über Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen
anzunehmen. Darüber hinaus war im Zeitraum 2012-2013 neben der
Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen Migrationsdialoge ein gewisses Maß an
praktischer Zusammenarbeit auf Projektebene zu verzeichnen. FRONTEX unterzeichnete
Arbeitsvereinbarungen mit den zuständigen Behörden von Armenien (22. Februar
2012) und Aserbaidschan (16. April 2013). Damit hat FRONTEX nunmehr
Arbeitsvereinbarungen mit allen Ländern der EaP abgeschlossen. 2.3. Länder
des südlichen Mittelmeerraums Seit 2011 kommt
die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern des südlichen
Mittelmeerraums im Einklang mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik und den
Verpflichtungen, die die EU in Verbindung mit dem Arabischen Frühling und
dessen Nachwirkungen eingegangen ist, beträchtlich voran. Der Europäische Rat
rief vor kurzem zu einem verstärkten Dialog mit Drittländern auf, um zu
verhindern, dass Migranten auf gefährlichen Routen in die EU einzureisen
versuchen.[9] In diesem
Zusammenhang begrüßte er die Mitteilung der Kommission über die Arbeit der
Mittelmeer-Taskforce vom 4. Dezember 2013[10],
in der operative Maßnahmen vorgesehen sind, um zu verhindern, dass sich
Tragödien wie die vom 3. Oktober 2013 vor der Küste von Lampedusa wiederholen. Mit Tunesien,
Marokko (Oktober 2011) und Jordanien (Dezember 2012)
wurden strukturierte Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit
eingeleitet. Die EU ist nach wie vor bereit, auch mit anderen Ländern der
Region den Dialog aufzunehmen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Vor dem
Hintergrund der laufenden Verhandlungen über einen neuen Aktionsplan für die
Europäische Nachbarschaftspolitik äußerte Algerien Interesse an einem
solchen Dialog.[11]
Auf das von der EU seit 2011 mehrfach unterbreitete Angebot zur Einleitung
eines Dialogs mit Ägypten ist bislang noch keine positive Reaktion
erfolgt. Libyen bleibt ein Schwerpunktland für einen solchen Dialog, der
eingeleitet werden soll, sobald die Umstände dies zulassen. Nach intensiven Gesprächen
wurde am 7. Juni 2013 eine Mobilitätspartnerschaft mit Marokko unterzeichnet.
Die Mobilitätspartnerschaft ist beispielgebend für andere Länder der Region.
Sie umfasst ein ausgewogenes Paket an Verpflichtungen und Initiativen, das sich
auf die vier Schwerpunktbereiche des Gesamtansatzes erstreckt, also die Bereiche
legale Migration, irreguläre Migration, internationaler Schutz sowie Migration und
Entwicklung. Die Einrichtung eines Asylsystems ist eine der Hauptverpflichtungen,
die Marokko eingegangen ist. Ferner enthält sie gegenseitige Verpflichtungen
zur Zusammenarbeit, um den Menschenhandel zu verhindern und zu bekämpfen und
dessen Opfer zu schützen. Darüber hinaus ebnete die Mobilitätspartnerschaft den
Weg für die Verhandlungen über ein Visaerleichterungsabkommen[12] sowie
die gleichzeitige Wiederaufnahme der Verhandlungen über das
Rückübernahmeabkommen, die 2010 zum Erliegen gekommen waren. Ein Projekt im
Umfang von 5 Mio. EUR, mit dem die Durchführung der Mobilitätspartnerschaft
unterstützt werden soll, steht kurz vor dem Abschluss. Außerdem soll die
Mobilitätspartnerschaft auch mit 6 Mio. EUR aus dem Programm SPRING
unterstützt werden. Der Abschluss
der Gespräche über eine Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien im November 2013
trägt ebenfalls zur positiven Entwicklung bei. Über viele Monate hinweg hatte
die instabile politische Lage des Landes für Komplikationen bei dem Prozess
gesorgt. Die EU und Tunesien kommen überein, im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft
eng zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, den rechtlichen und institutionellen
Rahmen z. B. in den Bereichen Asyl, Visaerleichterung und Bekämpfung von
Menschenhandel zu stärken, die Ausbildung von für den Bereich Migration
zuständigen Mitarbeitern zu intensivieren und politische Maßnahmen einzuleiten,
die der Integration und der Bekämpfung von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit
gegenüber Migranten dienen. Im Rahmen des
Dialogs über Migration, Mobilität und Sicherheit fanden 2013 zwei
Experteneinsätze in Jordanien statt, in deren Ergebnis die Kapazität der
Behörden in den in Frage stehenden Bereichen als positiv eingeschätzt wurde.
Jordanien zeigte sich bereit und interessiert, die Zusammenarbeit mit der EU zu
intensivieren. Im Dezember 2013 wurde den jordanischen Behörden der
Entwurf für eine Mobilitätspartnerschaft vorgelegt. Trotz der
schwierigen politischen und sicherheitspolitischen Lage konnte die EU Libyen
in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und internationaler Schutz
unterstützen. Im Zuge des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2013 über die
Einsetzung einer GSVP-Mission erhält Libyen im Rahmen der EUBAM Unterstützung
bei der Entwicklung eines integrierten Grenzmanagementsystems. Das mit 10 Mio.
EUR ausgestattete Projekt „Sahara Med“ leistet ebenfalls einen diesbezüglichen Beitrag. Die bilaterale
Zusammenarbeit mit Syrien wurde auf politischer Ebene vollständig
ausgesetzt, sodass derzeit keinerlei formelle oder informelle Zusammenarbeit im
Bereich Migration mit den syrischen Behörden stattfindet. Allerdings ist die EU
zusammen mit ihren Mitgliedstaaten der bedeutendste Geber bei der Linderung der
Flüchtlingskrise und stellt u. a. über spezialisierte internationale
Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft umfangreiche humanitäre
Hilfe und Entwicklungshilfe für die syrische Bevölkerung und die Nachbarländer
Syriens bereit. Das politische
Engagement für eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern des
südlichen Mittelmeerraums geht mit finanzieller und operativer Unterstützung
einher. In Libyen werden derzeit beispielsweise Programme durchgeführt, für die
die EU annähernd 30 Mio. EUR bereitstellt und bei denen es hauptsächlich
um die Steuerung gemischter Ströme, das Grenzmanagement und die
Aufnahmebedingungen für Migranten geht. Im September 2013 nahm das „SEAHORSE-Netzwerk
Mittelmeer“ seine Tätigkeit auf, das unter Federführung der spanischen Guardia
Civil steht. Das Netzwerk ermöglicht den teilnehmenden Mittelmeerländern per
Satellitenkommunikation den echtzeitnahen Austausch von Sachinformationen über
Zwischenfälle und Patrouillen. Es wird die Kapazität der zuständigen Behörden bei
der Bekämpfung der irregulären Migration und des Menschenhandels erhöhen und in
Notsituationen, die Such- und Rettungsmaßnahmen erfordern, ein rasches
Reagieren ermöglichen. Das Netzwerk steht Algerien, Ägypten, Libyen und
Tunesien offen. Das mit 5 Mio.
EUR ausgestattete Projekt „Euromed Migration III“ fördert den Dialog und die
Zusammenarbeit zwischen den Ländern des südlichen Mittelmeerraums und der EU.
Im Mittelpunkt des Projekts stehen die legale Migration, Migration und
Entwicklung sowie die irreguläre Migration; zusätzlich sind spezielle Treffen,
Schulungsmaßnahmen und Experteneinsätze in diesen Bereichen vorgesehen. Das
Projekt umfasst ferner Unterstützung bei der Erstellung von Migrationsprofilen
und eine Studie über die Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse der
Mitgliedstaaten. Seit 2011 führt
die EU ein regionales Schutzprogramm (Regional Protection Programme – RPP) für
Nordafrika durch, das sich auf Libyen, Tunesien und Ägypten konzentriert. Das
Budget für dieses Schutzprogramm wurde Ende 2013 als direkte Reaktion auf den
tragischen Zwischenfall vor der Küste der italienischen Insel Lampedusa auf 5,5 Mio.
EUR aufgestockt. FRONTEX verfügt
über ausstehende Verhandlungsmandate für den Abschluss von
Arbeitsvereinbarungen mit Ägypten, Libyen, Tunesien und Marokko, doch bislang
liefen Versuche zur Aufnahme derartiger Verhandlungen ins Leere. 2.4. Länder
südlich der Sahara Im Zeitraum 2012-2013
konnten insbesondere mit Kap Verde, Nigeria und Südafrika gewisse
Fortschritte in Bezug auf den politischen Dialog und die operative
Zusammenarbeit verbucht werden. Die Durchführung
der Mobilitätspartnerschaft mit Kap Verde ist im Zeitraum 2012‑2013
gut vorangekommen. Die EU und Kap Verde unterzeichneten Abkommen zur
Visaerleichterung (Oktober 2012) und zur Rückübernahme (April 2013), die
beide demnächst in Kraft treten sollen. Der EU ist daran gelegen, die Mobilitätspartnerschaft
durch die gemeinsame Festlegung neuer kurz- und mittelfristiger Schwerpunkte
lebendig und dynamisch zu erhalten. In der
Zusammenarbeit mit Nigeria konnten dank der auf der Grundlage von
Artikel 13 des Cotonou-Abkommens auf lokaler Ebene geführten Dialoge über
Migration und Entwicklung positive Fortschritte erzielt werden. Die wichtigsten
Themen, die in diesem Zusammenhang erörtert wurden, betrafen die irreguläre
Migration und den Menschenhandel, wobei der Menschenhandel für das Land sowohl
intern als auch extern ein großes Problem darstellt. Aspekte des
internationalen Schutzes fanden in den Dialogen bislang keine angemessene
Berücksichtigung. Der Aufbau von Kapazitäten in diesem Bereich könnte künftig
thematisiert und auf die Einbeziehung von Binnenvertriebenen ausgedehnt werden.
Im Verlaufe des Dialogtreffens am 20. März 2013 äußerte sich Nigeria
interessiert an einem Ausbau der Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen einer CAMM.
Am 7. Oktober 2013 wurde Nigeria ein Entwurf für eine CAMM vorgelegt.
Die
Zusammenarbeit mit Südafrika zum Thema Migration findet im Rahmen des Forums
für den migrationspolitischen Dialog statt, einer jährlich am Rande des
Gemeinsamen Kooperationsrats durchgeführten Veranstaltung. In diesem
Zusammenhang äußerte Südafrika Interesse an der Aufnahme von Verhandlungen über
ein Visaerleichterungsabkommen mit der EU, während die EU um die Gewährung der
umfassenden Visafreiheit für die Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten
ersuchte. Im Verlaufe des Gipfels EU-Südafrika am 18. Juli 2013 kamen
beide Seiten überein, „… Möglichkeiten für die weitere Verbesserung und Strukturierung
unserer Zusammenarbeit, einschließlich der Einrichtung einer Gemeinsamen Agenda
für Migration und Mobilität, auszuloten“. Die Bemühungen
der EU um den Ausbau der Zusammenarbeit im Rahmen einer CAMM mit Ghana
fanden ihren Niederschlag in einem Informationsworkshop, der im Januar 2012
in Accra stattfand, sowie in einem umfassenderen politischen Dialog, der im
Juli 2012 geführt wurde. Insgesamt wurden
2012‑2013 über 35 migrationsbezogene Vorhaben durchgeführt, deren
Schwerpunkt auf Ländern südlich der Sahara lag. Diese Vorhaben erstreckten sich
auf sämtliche Bereiche der Migration, wobei Initiativen im Bereich Migration
und Entwicklung, Hilfe für Flüchtlinge und gefährdete Migranten sowie der Kampf
gegen den Menschenhandel im Mittelpunkt standen. Insgesamt ist die
Zusammenarbeit mit den westafrikanischen Ländern am weitesten
entwickelt, was zum Teil auf die Fortschritte zurückzuführen ist, die bei den regionalen
Prozessen erzielt wurden. Die EU stellt zudem umfangreiche Unterstützung für
den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Migration und Grenzmanagement für die
westafrikanischen Länder bereit. So lief 2013 eine mit 24 Mio. EUR
ausgestattete Initiative an, mit der die effektive Umsetzung der von der
Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) unterzeichneten
Protokolle über den freien Personenverkehr und des Gemeinsamen Ansatzes der
ECOWAS im Bereich Migration unterstützt werden soll. Die
Zusammenarbeit zwischen der EU und den ostafrikanischen Ländern im
Bereich der Migration ist etwas eingeschränkter, und die politische Lage in
mehreren Ländern der Region lässt eine wirksamere Zusammenarbeit nicht zu.
Dennoch wird derzeit eine Reihe von Projekten in der Region durchgeführt, zu
denen ein RPP für das Horn von Afrika (Kenia und Dschibuti) zählt, für das 5 Mio. EUR
bereitgestellt wurden. FRONTEX hat mit Nigeria
am 12. Januar 2012 und mit Kap Verde am 14. Januar 2012
eine Arbeitsvereinbarung unterzeichnet. 2.5. Asiatische
Länder Die
Zusammenarbeit mit China ist seit dem 15. Gipfel EU-China im
September 2012, auf dem man übereingekommen war, Möglichkeiten für die
Erleichterung der Mobilität und die Stärkung der Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der irregulären Migration zu prüfen, in diesen Fragen nur langsam
vorangekommen. In Anbetracht der Reaktion und der Bedenken Chinas in Bezug auf
die Abnahme von Fingerabdrücken bei Inhabern von Diplomatenpässen (eine Folge
der Einführung des Visa-Informationssystems der EU) beschlossen beide Seiten
außerdem, einen hochrangigen Dialog über Migration und Mobilität aufzunehmen. Am
14. Oktober 2013 fand ein erstes Treffen statt, auf dem unter anderem
Möglichkeiten für die Aufnahme paralleler Verhandlungen zu Rückübernahmefragen
und zu einem Abkommen über die Befreiung von Inhabern von Diplomatenpässen von
der Visumpflicht erörtert wurden. Die
Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien zu Fragen der Migration
erhielt unlängst neue Impulse. Nach der Einleitung des Migrationsdialogs im
Jahr 2006 und einem weiteren Treffen 2010 fand am 2. Juli 2012 in
Neu-Delhi ein Treffen im Rahmen des hochrangigen Dialogs über Migration und
Mobilität statt. Dabei zeigte sich Indien am weiteren Ausbau der Zusammenarbeit
mit der EU im Rahmen einer CAMM interessiert. Daraufhin wurde Indien im April 2013
der Entwurf einer CAMM vorgelegt. Der Dialog und die
Zusammenarbeit mit anderen asiatischen Ländern, insbesondere südostasiatischen
Ländern (wie Vietnam und Indonesien), die ihr Interesse bekundet hatten,
finden derzeit ad hoc und im Rahmen der mit der EU abgeschlossenen
internationalen Abkommen (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen,
Rahmenabkommen) statt. Aufgrund des gemischten Charakters dieser Abkommen, der
für den zusätzlichen Zeitaufwand für deren Abschluss und Inkrafttreten verantwortlich
ist, wird die Migration bei den in Frage stehenden Ländern regelmäßig als eine
für die so genannte frühzeitige Umsetzung in Frage kommende Maßnahme
ausgewählt. Der Vermeidung und Bekämpfung des Menschenhandels wird in diesen
Dialogen große Bedeutung beigemessen. Ferner ist die Visazusammenarbeit mit der
EU (Visaerleichterung, Visabefreiung für Inhaber von Diplomatenpässen) ein
Thema, das für einige Länder der Region von kontinuierlichem Interesse ist. In Anbetracht
der Bedeutung, die die regionale Migration für die Entwicklung der asiatischen
Länder hat, wird der Migration in der Entwicklungszusammenarbeit immer mehr
Aufmerksamkeit gewidmet. So wurde 2013 gemeinsam mit der IAO ein mit 1,6 Mio.
EUR ausgestattetes Projekt in Angriff genommen, das Bangladesch, Indonesien,
Nepal und den Philippinen helfen soll, die Abwanderung von Arbeitskräften
besser zu bewältigen. 2.6. Sonstige
Schwerpunktländer Die
Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika zu
Fragen der Migration wird im Rahmen der 2010 ins Leben gerufenen Plattform für
die Zusammenarbeit in Migrations- und Flüchtlingsfragen zwischen der EU und den
USA fortgesetzt. Der Aktionsplan der Plattform umfasst zehn
Schwerpunktbereiche, u. a. Rückkehr und Wiedereingliederung, die Nutzung
biometrischer Merkmale, Neuansiedlung, die Bekämpfung des Menschenhandels,
Kapazitätsaufbau im Bereich der Migrationssteuerung oder die Arbeitsmigration. Im
Rahmen der Plattform fand 2012 eine Studienreise in die USA statt, bei der es
um Fragen der Neuansiedlung ging. Weitere Maßnahmen, wie etwa eine Studienreise
des EU-Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels in die USA im März 2013,
betrafen den Menschenhandel. Im November 2013 fand ein Seminar zur
syrischen Flüchtlingskrise und zu Migrationsströmen, die durch Krisen ausgelöst
werden, statt, das ebenfalls potenzielle Ansatzpunkte für eine Vertiefung der
Zusammenarbeit (wie bei der Neuansiedlung) aufzeigte. Die Plattform diente auch
zur Abstimmung von Standpunkten im Hinblick auf internationale migrationsbezogene
Aktionen wie den hochrangigen Dialog zum Thema „Internationale Migration und Entwicklung“
und das Globale Forum für Migration und Entwicklung (Global Forum on Migration
and Development – GFMD)[13]. Der im Mai 2011
eingeleitete Migrationsdialog zwischen der EU und Russland bietet eine
Plattform, auf der in informeller und unverbindlicher Atmosphäre gemeinsame
Herausforderungen thematisiert werden können.[14]
Jedes Jahr finden in Verbindung mit Studienreisen ein Treffen auf der Ebene
hoher Beamter sowie zwei themenspezifische Treffen statt. Bislang wurden fünf themenspezifische
Treffen durchgeführt, und zwar zu den Themen internationaler Schutz (Moskau, Dezember 2011),
irreguläre Migration (Budapest, März 2012), Migration und Entwicklung (Sankt
Petersburg, Oktober 2012), legale Migration (Bratislava, Februar 2013)
und irreguläre Migration (Kaliningrad, Juli 2013). Im Rahmen des Dialogs wird
2014 mit den Arbeiten zum Aufbau von Online-Migrationsportalen für russische
und europäische Bürger begonnen. Im Jahr 2007
wurde ein Visadialog mit Russland eingeleitet. Die Parteien einigten sich auf
eine Liste gemeinsamer Schritte, die den visafreien Reiseverkehr für Kurzaufenthalte
von Bürgern Russlands und der EU zum Ziel hat und deren Umsetzung von den
Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und Russland über die
gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht abhängt. Im Dezember 2013 legte
die Kommission ihren ersten Bericht über die bei der Umsetzung der gemeinsamen
Schritte erzielten Fortschritte vor.[15] 2.7. Lehren Mit ihrer
enormen Vielfalt bieten die bilateralen Dialoge eine nützliche Möglichkeit, um
die Zusammenarbeit zu stärken, anstehende und bisweilen sensible Migrations-
und Mobilitätsfragen von beiderseitigem Interesse zu thematisieren und ein Vertrauensverhältnis
zwischen den Partnern herzustellen. Die mit den Mobilitätspartnerschaften
gesammelten Erfahrungen zeigen, dass dabei gebührend auf die Prioritäten der
Partnerländer eingegangen wird und dass es dank der Mobilitätspartnerschaften gelungen
ist, die EU und ihre Partnerländer an einen Tisch zu bringen und sie anzuregen,
in koordinierter Form über ihre Migrationspolitik und die internationale
Zusammenarbeit nachzudenken. Es müssen jedoch noch weitere Anstrengungen
unternommen werden, um eine ausgewogene Durchführung der Mobilitätspartnerschaften
sicherzustellen, die allen vier thematischen Prioritäten des GAMM besser
gerecht wird, unter anderem in Form zusätzlicher Maßnahmen in den Bereichen
legale Migration, Menschenrechte und Flüchtlingsschutz. Die Themen Migration
und Mobilität finden im Rahmen von Assoziierungsabkommen, Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen oder Kooperationsabkommen sowie von deren Unterausschüssen
zunehmend Eingang in den umfassenderen politischen Dialog. Diese positive
Tendenz kann zu einer stärkeren Gewichtung der Migration in den externen
Beziehungen der EU insgesamt beitragen und dafür sorgen, dass Migrationsfragen
in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mehr Aufmerksamkeit zuteilwird. Gleichzeitig
sollten auf der EU‑internen Ebene die außenpolitischen Aspekte der
Migrations- und Mobilitätsfragen stärker in den Vordergrund gerückt werden. Hier
könnte die vermehrte Einbeziehung von Sachverständigen aus der Kommission oder
den Mitgliedstaaten in die Dialoge (was aufgrund finanzieller und zeitlicher
Zwänge oftmals schwierig ist) oder die Stärkung der Sachkompetenz in den EU‑Delegationen
Abhilfe schaffen. 3. Regionale Dialoge Im Rahmen des
GAMM wird im Osten dem Prager Prozess, dem Budapester Prozess und dem innerhalb
der Östlichen Partnerschaft eingerichteten Gremium zu Migration und Asylfragen
Priorität eingeräumt; im Süden liegt der Schwerpunkt auf der
Afrika-EU-Partnerschaft für Migration, Mobilität und Beschäftigung und dem
Rabat-Prozess; weitere Schwerpunkte bilden der strukturierte und umfassende EU-CELAC-Dialog
über Migration und der EU-AKP-Migrationsdialog. Dieser Abschnitt enthält für
jeden dieser Dialoge eine kurze Beschreibung des aktuellen Stands. 3.1. Prager
Prozess Der
Prager Prozess bildet einen Rahmen für den Dialog und die Zusammenarbeit
zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten, den nicht zur EU gehörenden Schengen-Staaten
sowie 19 Partnerländern im Osten (Russland, die Länder der Östlichen
Partnerschaft, die zentralasiatischen Länder, die westlichen Balkanstaaten und
die Türkei). Als Arbeitsgrundlage dienen die Gemeinsame Ministererklärung (Prag,
2009) und der Aktionsplan 2012-2016, der auf der zweiten Ministerkonferenz im
Rahmen des Prager Prozesses (Posen, November 2011) beschlossen wurde. Der
Dialogprozess bietet einen effektiven Rahmen für die Koordinierung und
Förderung der operativen Zusammenarbeit im Bereich der Migration. Die große
geografische Reichweite des Prozesses, die sich auf Länder verschiedener
Regionen von strategischem Interesse für die EU erstreckt, ermöglicht den
Austausch bewährter Praktiken und Erfahrungen zwischen Staaten, die sich
unterschiedlichen, dabei aber miteinander verknüpften Herausforderungen und
Chancen gegenüber sehen. Im Zeitraum 2012-2013 fanden zahlreiche Aktivitäten
sowohl auf der Ebene hoher Beamter als auch auf Sachverständigenebene statt, darunter
Workshops zur legalen Migration (Budapest, September 2012, und Prag,
Februar 2013), zu Migration und Entwicklung (Budapest, September 2012),
zum internationalen Schutz (Stockholm, Oktober 2012, und Warschau, Januar 2013),
zum Thema Migrationsprofile (Florenz, Januar 2013), zur irregulären Migration
(Lvov, November 2012), zu Rückkehr und Rückübernahme (Warschau, März 2013),
zur zirkulären Migration (Tiflis, Oktober 2013) und zum Migrantenschmuggel
und Menschenhandel (Bratislava, September 2013); ferner fanden Treffen auf
der Ebene hoher Beamter statt (Warschau, April 2012, Prag, Februar 2013,
und Kiew, November 2013). Die Kommission unterstützt
die Durchführung des in Posen beschlossenen Aktionsplans zur Umsetzung des
Prager Prozesses über ein gezieltes, mit 3 Mio. EUR ausgestattetes
Förderprojekt, das die thematischen Prioritäten des GAMM widerspiegelt. Die
Ergebnisvorgaben reichen von der Unterstützung bei der Entwicklung von
Migrationsprofilen über die Erarbeitung von Leitlinien für verschiedene Politikbereiche
wie Arbeitsmigration und Rückübernahme bis zu Ausbildungsmaßnahmen für Beamte,
beispielsweise im Bereich Asyl. Daneben hat die EU weitere Initiativen zur
Umsetzung des Prager Prozesses eingeleitet, so ein Projekt mit einem Volumen
von einer Million EUR im Bereich der irregulären Migration und eine Initiative
zur Stärkung der Integrationspolitik in Russland, für die 600 000 EUR
bereitgestellt wurden. 3.2. Gremium
zu Migration und Asylfragen im Osten Die
Östliche Partnerschaft (Eastern Partnership – EaP) bildet den Rahmen für die
Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,
Moldau und der Ukraine. Gemeinsame Erklärungen wurden auf den Gipfeltreffen der
Östlichen Partnerschaft in Prag (2009), Warschau (2011) und Vilnius (2013)
angenommen. Der Dialog zu Migration und Mobilität findet im Gremium zu
Migration und Asylfragen statt, das 2011 eingerichtet wurde und die Arbeit
fortsetzt, die zuvor im Rahmen des Söderköping-Prozesses durchgeführt wurde. Nach seiner
Einsetzung im Dezember 2011 hat das Gremium zu Migration und Asylfragen im
Osten rasch Fahrt aufgenommen. So fanden 2012 und 2013 vier Treffen zu
folgenden Themen statt: Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft (Tiflis, Mai 2012),
zirkuläre Migration (Chisinau, Oktober 2012), Rückkehr, Rückübernahme und
Wiedereingliederung (Tiflis, März 2013) und Integration von Migranten und
Flüchtlingen (Prag, November 2013). Des Weiteren wurden
Sachverständigenworkshops durchgeführt, deren Schwerpunkt auf Informationen
über Herkunftsländer (Bukarest, September 2012), Opfern des
Menschenhandels (Warschau, Mai 2013) und der Staatenlosigkeit (Budapest,
Dezember 2013) lag. Das Gremium weist verschiedene Stärken auf, die vor
allem seine Methodik und Organisation betreffen. Erstens setzt es sich aus
Vertretern unterschiedlicher Bereiche zusammen, zu denen EU-Institutionen und
Regierungsbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen und NRO gehören. Zweitens
ermöglicht sein informeller Charakter einen fruchtbaren Austausch und den
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen den teilnehmenden Staaten. Auf der ersten
Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der Länder der EaP im Oktober 2013
bekräftigten die Teilnehmer ihre Entschlossenheit, den Dialog und die
Zusammenarbeit in Bereichen wie der Migration und Mobilität auszubauen. Diese
Entschlossenheit wurde auf dem EaP‑Gipfeltreffen am 28. und 29. November
2013 in Vilnius erneut bekräftigt, in dessen Erklärung die Bedeutung der
Mobilität hervorgehoben und auf das Gremium zu Migration und Asylfragen
verwiesen wurde. 3.3. Budapester
Prozess / Seidenroutenpartnerschaft für Migration Der
Budapester Prozess wurde 1991 als beratendes Forum ins Leben gerufen, an dem
derzeit über 50 Regierungen – u. a. der westlichen Balkanstaaten, der
EaP-Länder, zentralasiatischer Länder, Afghanistans, des Irak, Russlands,
Pakistans und der Türkei – sowie zehn internationale Organisationen beteiligt
sind und dessen Ziel die Entwicklung umfassender und nachhaltiger Systeme für
eine geregelte Migration ist. Die Partnerschaft für Migration mit den Ländern
entlang der Seidenstraße (Seidenroutenpartnerschaft für Migration) wurde im
Rahmen des Budapester Prozesses auf einer Ministerkonferenz am 19. April 2013
in Istanbul begründet. Der Budapester
Prozess erfuhr eine geografische Neuausrichtung, die in die Verabschiedung der
Erklärung von Istanbul über die „Seidenroutenpartnerschaft für Migration“ vom 19. April
2013 mündete. Auf der Grundlage dieser Erklärung könnten der in der
Vergangenheit recht begrenzte Dialog und die unzureichende Zusammenarbeit unter
den Ländern entlang der Seidenstraße bei der Steuerung der Migrationsströme
deutlich intensiviert werden. Die Erklärung rückt einige wichtige Aspekte in
den Vordergrund, so z. B. ein klares Bekenntnis zur Achtung der
Menschenrechte bei der Migrationssteuerung. Auf ihrer Tagung vom 28.‑31. Oktober
2013 im pakistanischen Islamabad verpflichtete sich die für die Seidenstraße
zuständige Arbeitsgruppe zu einer konstruktiven Zusammenarbeit. Auf dem Treffen
auf der Ebene hoher Beamter, das am 9. und 10. Dezember 2013 in Istanbul
stattfand, wurde ein Aktionsplan mit konkreten operativen Maßnahmen angenommen.
Die Kommission finanziert ein Projekt mit einem Volumen von 2,6 Mio. EUR zur
Förderung des Dialogs, das zusätzlich durch einige Mitgliedstaaten und die
Türkei kofinanziert wird. 3.4. Afrika-EU-Partnerschaft
für Migration, Mobilität und Beschäftigung Die
Afrika-EU-Partnerschaft für Migration, Mobilität und Beschäftigung (Migration, Mobility
and Employment – MME) wurde auf dem zweiten Gipfeltreffen der Staats- und
Regierungschefs der EU und Afrikas im Dezember 2007 in Lissabon ins Leben
gerufen. Die Partnerschaft wurde 2010 auf dem Gipfeltreffen Afrika-EU in
Tripolis ausgeweitet, gleichzeitig wurde ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2013
angenommen, der zwölf konkrete Initiativen in den Bereichen Migration, Mobilität,
Beschäftigung sowie Hochschulbildung umfasst. Die Durchführung
des Aktionsplans 2011‑2013 wurde 2011 nach den Ereignissen in Libyen (das
den afrikanischen Ko-Vorsitz der MME-Partnerschaft führt) unterbrochen, 2012 jedoch
wieder aufgenommen. Seitdem fanden mehrere Treffen zu Themen wie Menschenhandel
(Johannesburg, Dezember 2011), den Rechten von Migranten (Nairobi, Mai 2012),
Migration und Mobilität in regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (Addis Abeba,
Juli 2012), dem Zugang zu internationalem Schutz (Barcelona, Oktober 2012)
und der Erleichterung der Mobilität durch verbessertes Grenzmanagement (Cotonou,
Juli 2013) statt. Die Kommission hat 3,6 Mio. EUR für ein Projekt
zur Förderung des Dialogs durch Sachverständigenseminare, Treffen auf der Ebene
hoher Beamter usw. bereitgestellt. Der MME-Prozess
bezieht seinen Mehrwert aus der kontinentalen Dimension und der Koordinierung
migrationsbezogener Aktivitäten der Afrikanischen Union und der regionalen
Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas. Angesichts der großen Vielfalt der
Migrationsströme innerhalb von Afrika und nach Europa stellt der kontinentale
Charakter zugleich die größte Herausforderung für die Partnerschaft dar. Die in
der Theorie zwar bestehenden Verknüpfungen mit den Bereichen Beschäftigung und
Bildung wurden in der Praxis bislang nicht umfassend genutzt. Heute befindet sich
die Strategische Afrika-EU-Partnerschaft an einem Scheideweg. Im Vorfeld des
für den 2. und 3. April 2014 geplanten Afrika-EU-Gipfels ist eine
erneuerte Struktur im Gespräch, und wenn auch das Ergebnis noch nicht
feststeht, so scheint doch Einvernehmen darüber zu bestehen, dass mehr
Flexibilität erforderlich ist, damit die Probleme in Angriff genommen werden
können, mit denen beide Kontinente konfrontiert sind, wie z. B. die
Migrations- und die Mobilitätsproblematik. In Vorbereitung auf das
Gipfeltreffen im Jahr 2014 fand im November 2013 in Brüssel auf der Ebene
hoher Beamter ein Treffen zum Thema Migration und Mobilität statt, dessen
Teilnehmer sich auf den Entwurf für einen neuen Aktionsplan für den Zeitraum 2014-2017
und die Bildung einer Kerngruppe einigten, die aus den beiden Kommissionen
sowie jeweils sechs Staaten beider Seiten bestehen wird. 3.5. Rabat-Prozess Der
Rabat-Prozess wurde auf der ersten europäisch-afrikanischen Ministerkonferenz
über Migration und Entwicklung eingeleitet, die im Juli 2006 in Rabat
stattfand. Ziel des Prozesses ist die Verbesserung des Dialogs und der
Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländern entlang
der westafrikanischen Migrationsroute. 2008 fand in Paris eine zweite
Ministerkonferenz statt. Die dritte Ministerkonferenz, auf der die
Dakar-Strategie für den Zeitraum 2012-2014 angenommen wurde, fand im November 2011
in Dakar statt. Die dritte
europäisch-afrikanische Ministerkonferenz über Migration und Entwicklung, die
am 23. November 2011 abgehalten wurde, nahm eine Konsolidierung der bei
der Durchführung des Kooperationsprogramms erzielten Ergebnisse vor und
beschloss eine neue Strategie, die Dakar-Strategie, für den Zeitraum 2012-2014.
Mit dem Rabat-Prozess wurden ein tragfähiger und fruchtbarer Dialog zwischen
der EU und den Ländern Nord- und Westafrikas eingeleitet und die verstärkte Zusammenarbeit
durch die Umsetzung bilateraler, subregionaler, regionaler und multilateraler Initiativen
gefördert. Im Zeitraum 2012-2013 fanden Treffen auf der Ebene von
Sachverständigen statt, in denen es um das Grenzmanagement (Brüssel, Juni 2013),
die Stärkung einer evidenzbasierten Politikgestaltung im Bereich Migration (Dakar,
September 2013) und im Bereich Grenzmanagement (Madrid, 2013) ging, sowie
drei Treffen des Lenkungsausschusses. Die Kommission unterstützt den
Rabat-Prozess im Rahmen eines mit 2 Mio. EUR ausgestatteten Projekts.
3.6. Strukturierter
und umfassender EU-CELAC-Dialog über Migration Der
strukturierte und umfassende Dialog über Migration zwischen der EU und der
Gemeinschaft lateinamerikanischer und karibischer Staaten (CELAC) wurde im
Juni 2009 auf der Grundlage des beim Gipfel EU-Lateinamerika/Karibik
(EU-LAK) 2008 in Lima erteilten Mandats eingeleitet. Auf dem Gipfel EU-LAK im
Jahr 2010 in Madrid wurde erneut die Entschlossenheit zur Weiterentwicklung des
Dialogs zum Ausdruck gebracht. Einer der sechs im Aktionsplan von Madrid
enthaltenen Schlüsselbereiche für die Zusammenarbeit zwischen den beiden
Regionen betraf die Migration. Auf dem Gipfel 2013 in Santiago wurde das
Festhalten an diesen Bereichen bekräftigt, was schließlich in die
Verabschiedung des EU-CELAC-Aktionsplans für den Zeitraum 2013‑2015
mündete. Im Rahmen der
hochrangigen EU-CELAC-Treffen zur Migration wurden 2012 und 2013 drei
Veranstaltungen zu folgenden Themen durchgeführt: Wirtschaftswachstum und Migration,
Menschenhandel, Schutz und Integration von Migranten, Bekämpfung sämtlicher
Formen von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, freiwillige
Rückkehr und Wiedereingliederung. Ferner fand im November 2013 ein
Sachverständigenseminar zu neuen Migrationstendenzen statt. Im
November 2012 billigten die Teilnehmer des siebten hochrangigen
EU-CELAC-Treffens zur Migration ein Positionspapier der Kommission über die Zukunft
des Dialogs, in dem ein stärker operativ ausgerichteter und
ergebnisorientierterer Ansatz gefordert wird. Dazu bedarf es erstens einer
engeren technischen Zusammenarbeit auf Sachverständigenebene, zweitens sollte
es möglich sein, die Arbeitsgruppensitzungen in Brüssel operationeller zu
nutzen, und nicht zuletzt sollten den hochrangigen Treffen mehr
Lenkungsbefugnisse zugestanden werden, abgesichert durch die umfassendere
Einbindung der Mitgliedstaaten und eingehendere bi-regionale Beratungen. Die operativen
Maßnahmen des Dialogs werden im Rahmen eines Projekts mit einem Volumen von 3 Mio.
EUR durchgeführt, das von der Kommission finanziert wird. Das Projekt hat
u. a. durch die Erstellung von Migrationsprofilen für Peru, Ecuador,
Jamaika und Nicaragua zu einem besseren Verständnis der Migrationsrealität in
der Region beigetragen. 3.7. Migrationsdialog
AKP-EU Der
Migrationsdialog AKP-EU wurde im Juni 2010 durch eine Gemeinsame Erklärung
des AKP-EU-Ministerrats ins Leben gerufen. Die Grundlage für den Dialog bildet
Artikel 13 des Cotonou-Abkommens. Im Mai 2011 wurde beschlossen, den
Dialog vor allem zu den Themen Heimatüberweisungen, Visa[16] und Rückübernahme
weiter zu vertiefen und dabei insbesondere die operativen Aspekte der
Zusammenarbeit zwischen AKP und EU zu diesen Themen zu berücksichtigen. 2012 fanden in
Brüssel eine Reihe von Sachverständigentreffen zu Heimatüberweisungen (Februar 2012),
Visa (Februar 2012) und Rückübernahme (April 2012) sowie Treffen auf
der Ebene hoher Beamter statt. Die zu den Bereichen Heimatüberweisungen, Visa
und Rückübernahme ausgesprochenen Empfehlungen wurden im Juni 2012 auf der
Tagung des AKP-EU-Ministerrats in Vanuatu bestätigt. Für 2014 sind konkrete Umsetzungsmaßnahmen
für die Bereiche Visa, Heimatüberweisungen und Rückübernahme vorgesehen,
insbesondere im Rahmen eines von der EU finanzierten Unterstützungsprojekts im
Umfang von 10 Mio. EUR. Die Themen irreguläre Migration und
Menschenhandel werden neu in den Dialog aufgenommen. Ungeachtet der
erzielten Fortschritte wird der Migrationsdialog zwischen den AKP-Staaten und der
EU dadurch erschwert, dass die Makroregionen im afrikanischen, karibischen und
pazifischen Raum von der Migrationspolitik der EU in ganz unterschiedlicher
Weise betroffen sind, sodass sie sich in diesem Dialog auch unterschiedlich
stark engagieren. 3.8. Lehren Durch die sieben
regionalen Dialoge konnten in allen Fällen eine Plattform für gezielte
politische Debatten mit Gruppen von Drittstaaten geschaffen und die politischen
Beziehungen mit diesen Ländern insgesamt verbessert werden. Für die operativen
Ergebnisse ergibt sich jedoch eine gemischtere Bilanz. Echte Erfolge stellen
sich erst dann ein, wenn die Agenda sowohl von der EU als auch den
Partnerländern politisch engagiert vorangetrieben wird und nachweislich konkrete
Ergebnisse erzielt werden, die das Vertrauensverhältnis stärken und bei den
Beteiligten für Zuversicht sorgen können. Eine Möglichkeit, eine größere
Dynamik zu erreichen, besteht darin, dass sich eine Gruppe engagierter
Mitgliedstaaten gemeinsam entschlossen um Fortschritte in einem Dialogprozess
bemüht, wie beispielsweise im Fall des Prager Prozesses oder des
Rabat-Prozesses. Alternativ lassen sich auch gute Ergebnisse herbeiführen, wenn
die Kommission im jeweiligen Prozess eine klar definierte Führungsrolle übernimmt,
wie beispielsweise im Gremium der EaP zu Migration und Asylfragen. Weitere
Anstrengungen sind auch erforderlich, um greifbare operative Ergebnisse zu
erzielen, u. a. durch eine konsequentere Planung und Durchführung von Maßnahmen
in Schwerpunktbereichen und eine regelmäßige Überwachung laufender Aktionen. Bei mehreren
regionalen Dialogen lässt das Engagement der Mitgliedstaaten zu wünschen übrig.
Häufig sind die Mitgliedstaaten bei entsprechenden Treffen nicht ausreichend zahlreich
vertreten und vielfach leisten sie keinen ausreichend aktiven Beitrag. Hat ein
Dialog erst einmal an Dynamik eingebüßt, sollten Anstrengungen unternommen
werden, um ihn mit weniger und gezielteren Treffen wiederzubeleben und um
stärker horizontal ausgerichtete Diskussionen zwischen den Teilnehmern zu
ermöglichen. Diese Bemühungen müssen sich aber auch als fruchtbar erweisen. Falls
das trotz mehrfacher Versuche nicht gelingt, sollte in Absprache mit den
jeweiligen Partnern und unter Berücksichtigung der Rolle des Migrationsdialogs
innerhalb des weiter gefassten politischen Dialogs in der betreffenden Region auch
die Möglichkeit der Einstellung einzelner Dialoge in Betracht gezogen werden.
Die Dialogprozesse sollten mit ausreichender Flexibilität gehandhabt werden, um
veränderten Prioritäten Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass bei den
Treffen die tatsächlichen Prioritäten sowohl aufseiten der EU als auch der
Partnerländer behandelt werden. Bei Überlegungen zur Aufnahme weiterer Dialoge
sollte der Schwerpunkt nicht auf der Einrichtung neuer dauerhaft angelegter
Prozesse, sondern vermehrt auf zeitlich befristeten Initiativen liegen. 4. Globale Prozesse Im Einklang mit
dem Vertrag von Lissabon – der eine einzigartige Chance für einen Neustart der
EU bietet und ihr die Möglichkeit gibt, auf globaler Ebene ihr gesamtes
Potenzial zu entfalten – beteiligte sich die EU 2012 und 2013 aktiv an
Gesprächen über die internationale Migration und Entwicklung sowie die globale
Migrationssteuerung. Die EU propagiert in den verschiedenen regionalen,
multilateralen und globalen Kooperationsmechanismen die auf Partnerschaft
beruhende GAMM-Methodik. Ferner leistet sie einen Beitrag zum internationalen
Diskurs über die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung sowie
zwischen Migration und Klimawandel, den sie unterstützt und befürwortet und der
auf eine Maximierung der positiven Wirkungen von Migration und Mobilität auf
Entwicklung und Armutsminderung ausgerichtet ist, gleichzeitig knüpft sie die
Verbindung zwischen Migration und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel.
So werden in einem Beschluss der Konferenz der Vertragsstaaten des Rahmenübereinkommens
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)[17] von 2012
über „Konzepte zur Bekämpfung der Verluste und Schäden, die mit den Folgen der
Klimaänderungen in den Entwicklungsländern verbunden sind“ die Bemühungen
gewürdigt, mit denen das Verständnis für und das Fachwissen über die Verluste
und Schäden und unter anderem darüber, wie die Klimaänderungen Migrations- und
Vertreibungsmuster und die Mobilität der Menschen beeinflussen, gefördert
werden soll. Die EU arbeitet
zudem enger mit dem UNHCR zusammen und beteiligt sich an internationalen
Diskussionen oder Initiativen zum internationalen Schutz, und sie hat ihrer
Zusammenarbeit mit der IOM durch die Begründung einer strategischen
Partnerschaft im Jahr 2012 neue Impulse verliehen. Die EU finanziert
eine Reihe von Projekten, deren Schwerpunkt auf der Unterstützung von
Initiativen auf globaler Ebene liegt. So legte sie zusammen mit der IAO ein mit
4,2 Mio. EUR ausgestattetes globales Aktionsprogramm für Migranten,
die als Hausangestellte arbeiten, und deren Familien auf, das u. a. die
Unterstützung der Umsetzung des IAO-Übereinkommens über menschenwürdige Arbeit
für Hausangestellte zum Ziel hat. 4.1. Hochrangiger
Dialog über internationale Migration und Mobilität Die EU spielte
eine zentrale und einflussreiche Rolle bei den Vorbereitungen für den zweiten
VN-Dialog auf hoher Ebene über Migration und Entwicklung, der am 3. und 4. Oktober
2013 im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York
stattfand. Auf der Plenartagung gab Kommissionsmitglied Malmström im Namen der
EU und ihrer Mitgliedstaaten eine Erklärung ab. Durch den VN-Dialog auf hoher
Ebene wurde das politische Bekenntnis zur internationalen Migration und
Entwicklung erfolgreich erneuert und vertieft. Die abschließende Erklärung
verdeutlichte, dass die internationale Gemeinschaft in der Lage ist,
politisches Einvernehmen zu Fragen der Migration und Entwicklung zu erzielen, so
wird darin u. a. eindeutig auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der
Ausarbeitung der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 auch die Migration
zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird darin eindrucksvoll nachgewiesen, dass in
den zurückliegenden Jahren positive Fortschritte in einem Bereich erzielt
werden konnten, in dem der Dialog in der Vergangenheit praktisch gescheitert
war. 4.2. Globales
Forum für Migration und Entwicklung Auch in Bezug
auf das GFMD spielt die EU eine aktive Rolle; so arbeitete sie beispielsweise
in den vorbereitenden Regierungsteams mit und leistete einen maßgeblichen
Beitrag zum GFMD-Gipfel, der im November 2012 in Port Louis stattfand. Die
EU ist ferner aktiv an den Vorbereitungen auf den bevorstehenden GFMD-Gipfel im
Mai 2014 in Stockholm beteiligt. 4.3. Lehren Der GAMM bietet
der EU die Möglichkeit, mit einer Stimme zu sprechen. Die im Rahmen des Dialogs
auf hoher Ebene gesammelten Erfahrungen zeigen, dass die EU in ihren
Außenbeziehungen immer dann kraftvoller, sichtbarer und effektiver agiert, wenn
alle EU-Akteure und Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer gemeinsamen Diagnose
und Zielvorstellung zusammenarbeiten. Es kommt darauf
an, die Impulse des Dialogs auf hoher Ebene zu nutzen, um auf dem GFMD-Gipfel
im Mai 2014 in Stockholm und darüber hinaus konkrete operative Ergebnisse
zu erzielen, die beispielsweise die Erleichterung der internationalen
Arbeitskräftemobilität betreffen, und um genauer zu definieren, wie der
Bedeutung der Migration als Wegbereiter für die Entwicklung in die
Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 Rechnung getragen werden kann. 5. Die nächsten Schritte: Hin zu einer
weiteren Stärkung des GAMM Trotz der
Vielzahl unterschiedlicher Prozesse und Aktivitäten, die im Rahmen des GAMM
durchgeführt wurden, und der beeindruckenden Fortschritte, die bei der
Integration der Ziele des GAMM in den Dialog und die Zusammenarbeit der EU mit
Drittstaaten erzielt wurden, sollte überlegt werden, wie der Gesamtansatz noch
effektiver und ergebnisorientierter gestaltet werden kann. In diesem Abschnitt
geht es um Möglichkeiten für eine weitere Stärkung des GAMM, und zwar sowohl
auf der Ebene der Politik als auch in Bezug auf die Durchführungsmodalitäten. 5.1. Politische
Ebene 5.1.1. Migration,
Mobilität und Wirtschaftswachstum Die
Möglichkeiten, die die externe Migrationspolitik im Hinblick auf die
Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten um Wirtschaftswachstum und
Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich der Anwerbung und dauerhaften Bindung hoch
qualifizierter Arbeitskräfte, bietet, sind noch lange nicht ausgeschöpft. Es sollte
geprüft werden, wie die verschiedenen im Rahmen des Gesamtansatzes entwickelten
Instrumente besser genutzt werden können, um das Potenzial, das die Migration
bei der Überwindung des Arbeitskräftemangels und der Qualifikationsdefizite in
Europa bietet, voll ausschöpfen zu können. Es sollten weitere Anstrengungen
unternommen werden, um die Arbeitsmigration in die EU besser zu steuern und die
Aktivitäten der Mitgliedstaaten zu koordinieren, d. h. schrittweise ein
ausgewogeneres Verhältnis zwischen den einzelstaatlichen Zuständigkeiten – insbesondere
im Hinblick auf Entscheidungen, die die Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats betreffen – und der
Notwendigkeit herbeizuführen, das Zusammenwachsen des EU-Arbeitsmarktes analog
zum zunehmend integrierten Binnenmarkt voranzutreiben.[18]
Genauso sollte geprüft werden, wie sich die GAMM-Instrumente am besten dafür
einsetzen lassen, die Mobilität im Zusammenhang mit dem Handel zu erleichtern,
insbesondere im Hinblick auf den Handel mit Dienstleistungen mit der Präsenz
natürlicher Personen im Hoheitsgebiet von Handelspartnern („Modus 4 des
Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)“), wobei
eingeräumt werden muss, dass es sich bei „Modus 4“ nicht um dauerhafte
Migration oder den Versuch handelt, Zugang zum Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes
zu erhalten. In diesem
Zusammenhang könnte die Bedeutung der Mobilitätspartnerschaften hervorgehoben
werden, die der Förderung der Mobilität dienen, und zwar z. B. durch die
Erleichterung der Mobilität von Dienstleistungserbringern, des Austauschs von
Studenten und Fachkräften, die Verbesserung der Kapazitäten von Drittstaaten im
Bereich der Migrationssteuerung, die Auflegung von Programmen im Bereich der
zirkulären Migration, die Stärkung des sozialen Schutzes von legalen Migranten,
die Prüfung der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen usw. Die
Erleichterung der Ausstellung von Kurzzeitvisa kann mit zahlreichen positiven
Effekten für die Entwicklung in Drittstaaten einhergehen, die beispielsweise
die Verbesserung von Geschäftsmöglichkeiten und der Handelsbeziehungen mit der
EU sowie die Vertiefung persönlicher Kontakte betreffen. Ferner sollten
alle Möglichkeiten im Rahmen des Visakodex ausgeschöpft werden. Die
Mitgliedstaaten stellen nach wie vor nur zögernd Mehrfachvisa mit langer Geltungsdauer
für Vielreisende aus. Die Kommission wird 2014 Änderungen zur Verbesserung des
Visakodex vorschlagen, um u. a. sicherzustellen, dass die Visapolitik der
EU das Wirtschaftswachstum und den kulturellen Austausch fördert, indem für rechtmäßig
in die EU einreisende Personen weitere Erleichterungen vorgesehen werden,
während das hohe Maß an Sicherheit der EU gewährleistet bleibt. Was operative
Maßnahmen betrifft, so finanziert die Kommission auch weiterhin Maßnahmen, mit
denen die Partnerländer besser in die Lage versetzt werden sollen, die
Abwanderung von Arbeitskräften – u. a. nach Europa ‑ zu bewältigen. So
umfasst das mit 5 Mio. EUR ausgestattete Förderprojekt zur Durchführung
der Mobilitätspartnerschaft mit Marokko eine nicht unwesentliche Komponente,
die der Stärkung der Kapazität der zuständigen marokkanischen Behörden im Hinblick
auf eine bessere Steuerung der Arbeitskräftemigration durch die verstärkte
Zusammenarbeit mit europäischen Partnern dient. 5.1.2. Internationaler
Schutz Dank der
Einbeziehung des internationalen Schutzes und der externen Dimension der
Asylpolitik als konkreter thematischer Schwerpunkt des überarbeiteten
Gesamtansatzes ist es nunmehr möglich, diese Fragen im Rahmen der GAMM‑Dialoge
und ‑Mechanismen systematischer und strategischer als bisher in Angriff
zu nehmen. So sieht die Mobilitätspartnerschaft mit Marokko die Unterstützung
der marokkanischen Behörden bei der Stärkung ihres nationalen Asylsystems vor. Trotz der
erzielten Fortschritte sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit sich
diese Dimension zu einem festen Bestandteil sämtlicher politischer Dialoge und
Kooperationsrahmen entwickeln kann und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei
der Steuerung der Ströme von Asylsuchenden und Flüchtlingen gestärkt wird. Mehr
Berücksichtigung sollte dabei die Frage finden, wie das Europäische Unterstützungsbüro
für Asylfragen (EASO) mit Unterstützung von Sachverständigen für Asylfragen aus
den Mitgliedstaaten u. a. im Rahmen der Mobilitätspartnerschaften zu einer
Verbesserung der Asyl- und Aufnahmekapazitäten in Drittstaaten beitragen kann,
gegebenenfalls durch Partnerschaften im Rahmen der
Twinning-Kooperationsmethode. Im Bereich
internationaler Schutz und Asyl leitete die Kommission im Rahmen ihrer
Instrumente für die Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum 2012-2013 über 15 neue
Projekte in 20 Partnerländern in die Wege und stellte dafür mehr als 25 Mio.
EUR bereit. Die Kommission
prüft zudem, inwiefern der Schwerpunkt der regionalen Schutzprogramme (Regional
Protection Programme – RPP) stärker auf die Entwicklung gelegt werden kann, wobei
die Betonung auch künftig auf der Verbesserung der Schutzkapazität und der
Asylsysteme in den Partnerländern und –regionen liegen soll. Dies kommt unter
anderem in dem mit 16 Mio. EUR ausgestatteten regionalen
Entwicklungs- und Schutzprogramm für den Nahen Osten (Jordanien, Irak und Libanon)
zum Ausdruck, das demnächst als langfristig angelegte Reaktion auf die
Flüchtlingskrisen in der Region anlaufen soll. Das Programm wird nicht nur den
Kapazitätsaufbau lokaler und nationaler Behörden im Hinblick auf den Schutz von
Flüchtlingen unterstützen, sondern auch die sozioökonomische Entwicklung sowohl
von Flüchtlingsgemeinschaften als auch aufnehmenden Gemeinschaften. Das Instrument der
RPP weist Verbesserungspotenzial auf; so sollte beispielsweise präzisiert
werden, wie es als strategischer Mechanismus zur Lösung lang anhaltender Krisen
und zur Erweiterung des Schutzraums in Regionen genutzt werden kann, die für
die Union von Bedeutung sind. Es sollte sicherstellen, dass Flüchtlinge in den
Genuss eines angemessenen Schutzes, einer Existenzgrundlage sowie schließlich
einer dauerhaften Lösung kommen können. Zu diesem Zweck könnte die enge
Verbindung untersucht werden, die zwischen der fehlenden Eigenständigkeit und
der verstärkten Anfälligkeit für Schutzprobleme im Aufnahmeland besteht. Wie zudem
in der Mitteilung der Kommission über die Arbeit der Mittelmeer-Taskforce vom 4. Dezember
2013[19]
festgestellt wird, muss sowohl seitens der EU als auch auf der Ebene der
Mitgliedstaaten eine längerfristige Beteiligung und Finanzierung gewährleistet
sein, wenn die neuen RPP erfolgreich sein sollen. Der Erfolg der
RPP hängt ferner von den Verpflichtungen ab, die Erstasylländer gegenüber
Flüchtlingen eingehen und die über die Gewährung eines Erstasylschutzes
hinausgehen. Dazu könnten Verpflichtungen hinsichtlich der Aufrechterhaltung
eines wirksamen Schutzes, der Verbesserung der Existenzgrundlagen sowohl der
Flüchtlinge als auch der aufnehmenden Bevölkerung, der Umsetzung von Strategien
zur Verbesserung der Eigenständigkeit, der lokalen Integration oder der
Wiederaufnahme von Sekundärmigranten gehören. Das Instrument
der Neuansiedlung könnte zudem strategisch besser genutzt und Neuansiedlungsmaßnahmen
könnten stärker in die externen Beziehungen der EU integriert werden. Die
sowohl politische als auch praktische Koordinierung derartiger Maßnahmen auf
EU-Ebene und zwischen den Mitgliedstaaten könnte zweifellos die strategische
Wirkung der Neuansiedlung verstärken, zumal die EU in der Lage sein wird,
Mittel für mehr Plätze für die Neuansiedlung/humanitäre Aufnahme vorzusehen und
diese Mittel rascher bereitzustellen, damit in Krisensituationen schnell
reagiert werden kann. Im Jahr 2012 wurden in der EU insgesamt 4 930 Flüchtlinge
neu angesiedelt.[20]
Für eine effektivere Nutzung der Neuansiedlung wäre zu überlegen, wie sich
durch die Partnerschaft mit Erstasylländern weiter reichende Beziehungen
herstellen lassen. 5.1.3. Die
Menschenrechte von Migranten Der Schutz der
Menschenrechte von Migranten ist ein themenübergreifender Schwerpunkt in der
Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten. Das wird an einer Vielzahl von
Projekten im Rahmen des GAMM deutlich, die auf den Schutz von Migranten vor
Missbrauch und Menschenrechtsverletzungen wie Menschenhandel abstellen und auch
Kinder und gefährdete Gruppen wie Asylsuchende einschließen und die deren
Stellung mittels wirksamer integrationspolitischer Maßnahmen und der Förderung
des Zugangs zu Dienstleistungen der Grundversorgung, wie z. B.
medizinischer Versorgung, stärken. Der Schutz der Menschenrechte von Migranten bildet
eine themenübergreifende Priorität zahlreicher durch die EU finanzierter
Initiativen im Bereich Migration. Eine Reihe gezielter Aktionen in diesem
Bereich sind im Gange. So bringt die Kommission derzeit zusammen mit der Internationalen
Föderation des Roten Kreuzes eine weltweit koordinierte Aktion der Zivilgesellschaft
im Umfang von 9,5 Mio. EUR auf den Weg, in deren Mittelpunkt die
Rechte gefährdeter Migranten und der Opfer von Menschenhandel stehen. Außerdem
schloss die Kommission bezüglich des Rechts auf Zugang zu medizinischer
Versorgung für Migranten, auch irreguläre Migranten, im Jahr 2012 mit der IOM
ein direktes Beihilfeabkommen über ein Projekt zur Förderung der
Gesundheitsversorgung von Migranten, Roma und anderen gefährdeten Gruppen.[21] Der Schutz von
Migranten, einschließlich besonders gefährdeter Personen wie Frauen und Kinder,
vor Ausbeutung und Ausgrenzung ist im Mehrjährigen Strategiepapier 2011-2013 für
das thematische Programm als eines von fünf Haupttätigkeitsfeldern ausgewiesen. Allerdings
besteht bezüglich der systematischen Behandlung von Menschenrechtsfragen in der
Politik und in den politischen Dialogen mit Drittstaaten noch Handlungsbedarf.
In seinem Bericht über den Grenzschutz an den Außengrenzen der Europäischen
Union und die Auswirkungen auf die Menschenrechte von Migranten vom 24. April
2013 würdigte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die
Menschenrechte von Migranten die Tatsache, dass der Schutz der Menschenrechte
von Migranten als themenübergreifender Schwerpunkt im GAMM verankert ist. Der Sonderberichterstatter
erstellte eine Liste mit Empfehlungen, die bei der Umsetzung des GAMM künftig vordringlich
berücksichtigt werden sollten. Demnach sollen die Menschenrechte von Migranten
und vor allem der Kinder und anderer gefährdeter Gruppen unter ihnen ständig im
Auge behalten und die Partnerländer zur Verabschiedung und Umsetzung von Reformen
angehalten werden, mit denen die Einhaltung verschiedener Menschenrechtsnormen für
Migranten sichergestellt wird. Während des
Berichtszeitraums waren auch wichtige EU-politische Entwicklungen auf dem
Gebiet der Menschenrechte allgemein zu verzeichnen. So wurde am 25. Juni 2012
der strategische Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie[22] angenommen
– das erste Paket an Grundsätzen und Zielen, das als Orientierungshilfe bei der
Förderung der Menschenrechte weltweit dienen soll. Ferner verabschiedete die
Kommission im Juni 2012 eine Mitteilung über „Die Strategie der EU zur
Beseitigung des Menschenhandels 2012‑2016“, deren Ziel darin besteht, die
Koordinierung, Kohärenz und Kooperation bei der Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und beim Opferschutz zu stärken, und zwar auch im Bereich der
externen Aktivitäten.[23] 5.1.4. Migration
und Entwicklung Am 21. Mai 2013
verabschiedete die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Den Beitrag der
Migration zur Entwicklung optimieren“[24],
die Vorschläge für einen ehrgeizigeren migrations- und entwicklungspolitischen
Ansatz der EU enthält, der sich vor allem im GAMM und in der EU-Entwicklungspolitik,
der Agenda für den Wandel, niederschlagen soll. Darin wird der Ausbau der
Verknüpfung von Entwicklung und Migration auf EU-Ebene vorgeschlagen, durch den
Süd-Süd-Ströme, die effektive Einbeziehung der Migration in nationale Pläne für
die Entwicklung und Armutsminderung sowie die Einbeziehung von Flüchtlingen und
anderen Vertriebenen in die langfristige Entwicklungsplanung größere Bedeutung
erlangen. Die wesentlichen Aspekte der Mitteilung wurden durch die
Schlussfolgerungen des Rates vom 23. September 2013 gebilligt, in denen
die Akteure in der Entwicklungspolitik aufgefordert werden,
Migrations- und Mobilitätsfragen in ihre Politik und ihre Instrumente
einzubeziehen. In der
Mitteilung ging es ferner um die Erkundung und Berücksichtigung der
Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Umweltschädigung und Migration sowie der
Bedeutung der Anpassung an den Klimawandel und der Verringerung des
Katastrophenrisikos für die Eingrenzung der Vertreibung.[25] Im Oktober 2013
verabschiedete die Kommission den Bericht der EU über Politikkohärenz im
Interesse der Entwicklung für das Jahr 2013[26],
der ein Kapitel über Migration enthält. In diesem Bericht wird auf den Mehrwert
des überarbeiteten Gesamtansatzes als eines Instruments zur Sicherung der
strategischen Kohärenz zwischen internen Politikmaßnahmen und den
Entwicklungsschwerpunkten der Partnerländer verwiesen, wobei sich Mobilitätspartnerschaften
und regionale Dialoge als besonders hilfreich erweisen. Zudem sollen weitere
Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass Entwicklungsbelange
so weit wie möglich in den Politikmaßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten im
Bereich der Migration und der Mobilität der Arbeitskräfte Berücksichtigung
finden. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um
die Rolle der Diaspora-Gemeinschaften bei der Förderung von Investitionen und
Wachstum zu stärken. 5.1.5. Rückkehr
und Rückübernahme Die
Thematisierung von Rückkehr und Rückübernahme bildet einen festen Bestandteil
des GAMM. Die effektive (freiwillige oder erzwungene) Rückkehr von irregulären
Migranten ist ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung der irregulären
Einwanderung und bildet eine Voraussetzung für eine gut gesteuerte Migration. Die EU bemüht
sich um eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Drittstaaten,
um deren Kapazitätsaufbau im Bereich Rückkehr und Rückübernahme zu
unterstützen. Eine Reihe von Projekten zum Aufbau von Kapazitäten für die
Umsetzung von Rückübernahmeabkommen in Ländern wie Georgien, Moldau, der Ukraine,
Sri Lanka und Pakistan werden bereits unterstützt. In vielen Partnerländern
müssen die Kapazitäten jedoch weiter ausgebaut werden, und entsprechende
Maßnahmen könnten darauf ausgerichtet sein, die zuständigen Behörden in den Partnerländern
besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig auf Rückübernahmeersuchen zu
reagieren, Personen, die zurückgeführt werden sollen, zu identifizieren und diejenigen,
die zurückgeführt werden, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung
zu helfen. Des Weiteren könnte Drittstaaten technische Hilfe geleistet werden,
um sie beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen oder –vereinbarungen mit
anderen Drittländern zu unterstützen. Der Asyl- und Migrationsfonds gestattet
eine intensivere Unterstützung in diesen Bereichen. Der Mangel an
Anreizen, die der EU für den erfolgreichen Abschluss und die Umsetzung von
EU-Rückübernahmeabkommen zur Verfügung stehen, sowie die Tatsache, dass
Drittstaaten generell einen aktiveren Beitrag zu Rückkehr, Rückübernahme und
Wiedereingliederung leisten sollten, waren von Anfang kennzeichnend für die
EU-Politik im Bereich Rückkehr und Rückübernahme.[27] Folglich
sollte jeder Vorschlag für die Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens gemäß
dem leistungsbezogenen Ansatz („more for more“) mit einem geeigneten Anreiz
gekoppelt werden. Allgemeiner ausgedrückt, sollten Fragen der Rückkehr und
Rückübernahme stets Teil eines ausgewogenen und umfassenden Angebots der EU an
ein Drittland sein und gegebenenfalls nicht nur mit verbesserten Mobilitätsregelungen
verknüpft werden, sondern auch mit Regelungen, die andere Politikbereiche wie den
Handel (einschließlich „Modus 4“), die Wirtschaft und die Industrie betreffen. Die EU sollte
auch künftig bei den Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen und deren
Umsetzung die Wahrung der Grundrechte betonen und sich bei der Prüfung neuer
Verhandlungsrichtlinien auf die Herkunftsländer konzentrieren. Dazu sollten
u. a. sorgfältig und von Fall zu Fall der Mehrwert und die Notwendigkeit
von Verhandlungen über die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und
Staatenlosen geprüft werden, wobei die geografische Lage und die Risiken einer
irregulären Migration über ein Transitland bewertet und gleichzeitig geeignete
Anreize angeboten werden sollten. 5.1.6
Migration als globales Phänomen Migration ist
ein globales und vielschichtiges Phänomen. Eine wohlgesteuerte Migration kann
zu Wohlstand und Wirtschaftswachstum beitragen. Betont werden muss, dass es
geradezu notwendig ist, sich die beträchtlichen mit der Mobilität der Menschen
verbundenen Möglichkeiten zunutze zu machen. Gleichzeitig muss sich die Politik
der unterschiedlichen Ursachen irregulärer und erzwungener Migration – wie
politischer Wandel und Instabilität, zunehmendes Wohlstandsgefälle und
Klimawandel – annehmen, um die mit der Migration verbundenen Herausforderungen
erfolgreich zu bewältigen. Dabei ist
entscheidend, dass außenpolitische Aspekte in die Migrationspolitik der EU
einbezogen werden, und dass dafür Sorge getragen wird, dass die interne und die
externe Dimension verbunden bleiben. Innenpolitische Aspekte müssen in die
Außenpolitik der EU einfließen mit dem Ziel, die Intensivierung des Dialogs und
der Zusammenarbeit mit Drittländern zu erleichtern. Die Zusammenarbeit und die
Abstimmung unter den verschiedenen Akteuren sollte daher intensiviert werden.
Die Vorteile, die der umfassende Überblick des Europäischen Auswärtigen
Dienstes über die Außenbeziehungen der EU bietet, sollten genutzt werden,
ebenso die Beitragsmöglichkeiten der EU‑Delegationen (siehe Abschnitt 5.2.1). 5.2. Durchführungsmodalitäten 5.2.1. Die
Rolle der EU-Delegationen Die Umsetzung
des GAMM erfolgt in gemeinsamer und geteilter Verantwortung durch die
Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf der
Grundlage ihrer jeweiligen in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten. Die EU-Delegationen
sind der wichtigste EU-Anlaufpunkt in Drittstaaten, und sie sollten daher in
Zusammenarbeit mit den diplomatischen Missionen der Mitgliedstaaten eine
zentrale Rolle bei der gezielten Führung und Koordinierung des EU-Dialogs auf
lokaler Ebene spielen. Ihnen kommt ferner maßgebliche Bedeutung als Vertreter
der EU-Außenpolitik gegenüber Drittstaaten und multilateralen Organisationen
zu. Ferner verwalten sie Programme und Projekte im Bereich der Außenhilfe und
der Entwicklungszusammenarbeit. Allgemein
sollten die EU-Delegationen stärker in die Analyse und Berichterstattung über
Entwicklungen in den Bereichen Asyl und Migration in den Ländern, in denen sie
akkreditiert sind, einbezogen werden; auf diese Weise können sie die weitere
Umsetzung und die Weiterentwicklung des Gesamtansatzes erleichtern. Im Hinblick auf
den Ausbau des Dialogs und der Zusammenarbeit auf lokaler Ebene spielen sie eine
wesentliche Rolle und tragen maßgeblich dazu bei, dass entsprechende Aktionen
im Einklang mit der allgemeinen Außenpolitik und den außenpolitischen
Prioritäten der EU durchgeführt werden. 5.2.2. Das
Engagement und die umfassende Beteiligung der Mitgliedstaaten Die im Rahmen
des Gesamtansatzes geplanten Maßnahmen werden von den Organen der EU und auch von
den Mitgliedstaaten gefördert und durchgeführt. Um jedoch das sich im Rahmen
des GAMM-Mechanismus bietende Potenzial voll ausschöpfen und insbesondere die
Sichtbarkeit, Nachhaltigkeit und Wirksamkeit von Maßnahmen mit GAMM-Bezug
sichern zu können, bedarf es vor allem der aktiven Mitarbeit der
Mitgliedstaaten. Der nicht
bindende, flexible Charakter des GAMM ist einer der Vorzüge des Mechanismus,
denn er ermöglicht einzelnen Mitgliedstaaten, (bis zu einem bestimmten Grad)
bei Tätigkeiten in Ländern und Regionen, bei denen sie über besonderes Know-how
verfügen, zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig ist diese Flexibilität auch die
Achillesferse des Konzepts, da sie in einigen Fällen die Unterbreitung eines
ausgewogenen und umfassenden EU‑Angebots gegenüber Drittstaaten,
beispielsweise in Verbindung mit einer Mobilitätspartnerschaft, erschwert. Hinzu
kommt, dass bei der Beteiligung der Mitgliedstaaten an den verschiedenen
Kooperationsrahmen erhebliche Unterschiede bestehen. So gibt es fünf
Mitgliedstaaten, die an keiner der bislang abgeschlossenen Mobilitätspartnerschaften
mitwirken. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten, die sich an den Mobilitätspartnerschaften
beteiligen, leistet bisher keinen finanziellen Beitrag zu deren Umsetzung. In diesem
Zusammenhang muss überlegt und diskutiert werden, wie sichergestellt werden
kann, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Drittstaaten auch künftig echte und
ausgewogene Partnerschaften anbieten können. Dazu wird es notwendig sein, auf
die verschiedenen Stärken, Kapazitäten, Finanzierungsquellen, Kompetenzen und
Beziehungen der EU‑Institutionen und Mitgliedstaaten zurückzugreifen. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich intensiver um einen Beitrag zu den Mobilitätspartnerschaften
zu bemühen, und zwar sowohl in finanzieller Hinsicht als auch durch andere
Initiativen wie ordnungspolitische oder legislative Maßnahmen. 5.2.3. Die
Finanzierung des GAMM Die Finanzierung
des GAMM im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2007-2013
erfolgt vor allem über die EU-Instrumente für die externe Zusammenarbeit. So
wurden insbesondere im Rahmen des thematischen Programms zu Migration und Asyl
Mittel in beträchtlicher Höhe für die Durchführung von Mobilitätspartnerschaften,
regionalen Dialogen und RPP bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt auch aus
anderen thematischen Programmen im Rahmen des EU-Instruments für
Entwicklungszusammenarbeit (Development Cooperation Instrument – DCI) und des
EU-Stabilitätsinstruments. Auch im Rahmen der geografischen Instrumente für die
Entwicklungszusammenarbeit der EU wird die Migration zunehmend als
Schwerpunktthema behandelt. Allein 2012 wurden im Rahmen von bilateralen und
regionalen Kooperationsinstrumenten über 90 Mio. EUR für die
migrationsbezogene Hilfe für 25 Länder bereitgestellt. Die Kommission
wird – unter anderem im Rahmen der externen Komponente des neuen Fonds für
Inneres – auch auf der Grundlage des neuen Mehrjahres-Finanzrahmens weiterhin finanzielle
Ressourcen für die Umsetzung des GAMM bereitstellen. Im Rahmen der
neuen EU-Instrumente für die Entwicklungszusammenarbeit ist auch künftig Unterstützung
sowohl durch die geografischen Instrumente (Heranführungsinstrument,
Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für
Entwicklungszusammenarbeit, Europäischer Entwicklungsfonds) als auch die thematischen
Instrumente (insbesondere die Migrations- und Asylkomponente des im Rahmen des Instruments
für Entwicklungszusammenarbeit aufgelegten Programms „Globale öffentliche Güter
und Herausforderungen“) vorgesehen. Die Planung der Finanzierung im Rahmen
dieser Instrumente erfolgt im Einklang mit den Zusagen der EU in Bezug auf die
Wirksamkeit der Hilfe sowie unter Berücksichtigung der Erfordernisse und Prioritäten
der Partnerländer. Hinzu kommt, dass das künftige Partnerschaftsinstrument auch
die Finanzierung der Zusammenarbeit im Bereich Migration mit Ländern mit hohem
Einkommen sowie mit wichtigen strategischen Partnern wie Indien und China
gestatten wird. Neben den neuen
Instrumenten für die Außenhilfe werden Finanzmittel aus der externen Komponente
des neuen Fonds für Inneres, des Fonds für Asyl, Migration und Integration und
aus dem Fonds für die innere Sicherheit bereitgestellt. Diese Mittel sind jedoch
vor allem für Initiativen vorgesehen, die nicht auf die Entwicklung
ausgerichtet sind, sowie für die Umsetzung der externen Aspekte der internen
Politik der EU, unter anderem in Bereichen wie der Rückkehr und Rückübernahme
irregulärer Migranten. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihren finanziellen Beitrag zur Umsetzung
des GAMM zu erhöhen. 5.3. Geografische
Schwerpunkte Seit 2012 werden
der GAMM-Mechanismus und die dazugehörige Methodik weltweit auf alle dafür in
Frage kommenden Drittstaaten angewendet. Dank der daraus resultierenden
Flexibilität können je nach Bedarf geeignete Schwerpunkte gesetzt und die
Zusammenarbeit der EU mit Partnerländern im Einklang mit der jeweiligen
Außenpolitik und den Asyl- und Migrationsprioritäten passgenau zugeschnitten
werden. Der Grundsatz
der geografischen Ausgewogenheit bleibt als angemessenes Kriterium erhalten,
wenngleich er im Licht klar definierter strategischer Interessen der EU
flexibel interpretiert werden sollte. Folgende Kriterien werden ebenfalls
beibehalten: 1) die strategischen Interessen eines Drittstaats in Bezug auf die
thematischen Bereiche des GAMM, insbesondere im Hinblick auf das Ausmaß des
Migrationsdrucks sowie Rückübernahme- und Mobilitätsfragen, 2) die allgemeinen
politischen Beziehungen zu einem Drittstaat, einschließlich der Wahrung der
Menschenrechte und allgemeiner Aspekte (Handel, Entwicklung, Sicherheit,
Fremdenverkehr usw.), 3) das bekundete Interesse eines Drittstaats an der
Zusammenarbeit – sowie dessen institutionelle Kapazität dafür – und 4) eine
klare Zielvorstellung bezüglich der zu erwartenden Wirkungen und Ergebnisse. In
diesem Zusammenhang kommt es darauf an, die knappen Ressourcen bestmöglich zu
nutzen, und dazu bedarf es klarer Prioritäten, einer besseren Koordinierung und
der Konzentration auf das Wesentliche bei unserer Arbeit. Die Anhänge
enthalten Vorschläge für künftige GAMM-Schwerpunkte. 6. Fazit Aus dem
vorliegenden Bericht geht hervor, dass in den Jahren 2012 und 2013 wichtige
Schritte unternommen wurden, um die auswärtige Migrations- und Asylpolitik und
die damit verbundenen Aktionen zu konsolidieren und zu vereinheitlichen. Beträchtliche
Fortschritte konnten beim Ausbau der politischen Beziehungen mit Drittstaaten
und –regionen erzielt werden, so mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums
und den Ländern der Östlichen Partnerschaft. Ferner wurden Maßnahmen
eingeleitet, um institutionelle und legislative Reformen sowie den
Kapazitätsaufbau in den Partnerländern zu unterstützen. Vor allem haben sich
die Mobilitätspartnerschaften als ein ausgefeilter bilateraler Rahmen für die Behandlung
von Migrations- und Asylfragen erwiesen, der eine für beide Seiten
nutzbringende Zusammenarbeit ermöglicht. Es sind jedoch
weitere Anstrengungen erforderlich, um die bestehenden Rahmen, Initiativen und
Instrumente zu verbessern. So wird es notwendig sein, einige der derzeitigen
Dialogprozesse unter die Lupe zu nehmen, um sie im Hinblick auf die
thematischen Prioritäten effektiver, operativer und ausgewogener zu gestalten. Der GAMM hat
sich als effizienter Rahmen für die Einbeziehungen von Drittstaaten und ‑regionen
in den Politikdialog und die operative Zusammenarbeit bewährt. Die Kommission
wird einen Beitrag zur Umsetzung des GAMM leisten und sich in diesem Rahmen um
mehr Wirksamkeit und Konsequenz in den externen Aktionen der EU bemühen. Der Gesamtansatz
ist jedoch, wie betont werden muss, auf die aktive Mitarbeit aller Beteiligten
im Rahmen ihrer Erfordernisse und Prioritäten angewiesen. Der Aufbau leistungsstarker
und enger Partnerschaften mit Drittstaaten auf der Grundlage gegenseitigen
Vertrauens und gemeinsamer Interessen erfordert Zeit, Engagement und
Durchhaltevermögen – sowie die Entschlossenheit der EU-Akteure und
Mitgliedstaaten, ihren legitimen Rollen aktiv gerecht zu werden. Da die auswärtige
Migrations- und Asylpolitik in Zukunft eher noch weiter an Bedeutung gewinnen
wird, ist eine engere Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten, EAD, EU-Agenturen und
Kommission für einen Erfolg dieser Politik grundlegende Voraussetzung. [1] KOM(2011) 743. [2] Ratsdokument 9417/12. [3] Die Kommission legte am 28. November
2013 ihren vierten Bericht über die Überwachung für die Zeit nach der
Visaliberalisierung (COM(2013) 836) vor. [4] Diese Bezeichnung
berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der
Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des
Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. [5] Ratsdokument 11579/12. [6] COM(2013) 807. [7] Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der
Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im
Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren
Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (COM(2013) 853). [8] So geht aus dem jüngsten
Fortschrittsbericht vom 15. November 2013 hervor, dass die Ukraine in
Bezug auf Legislativmaßnahmen beträchtliche Fortschritte erzielt hat (COM(2013)
809). [9] Dokument des
Europäischen Rates 217/13. [10] COM(2013) 869. [11] Algerien weigerte sich 2012
und 2013, Verhandlungen mit der EU über ein Rückübernahmeabkommen aufzunehmen. [12] Die
Verhandlungsrichtlinien wurden vom Rat am 5. Dezember 2013 beschlossen. [13] Das GFMD ist eine
Initiative, die 2006 nach dem ersten VN-Dialog auf hoher Ebene ins Leben
gerufen wurde und deren Ziel darin besteht, die Zusammenhänge zwischen
Migration und Entwicklung in praktischer und aktionsorientierter Weise zu
thematisieren. Dabei handelt es sich um einen staatlich geführten informellen,
freiwilligen und unverbindlichen Prozess. [14] Der Dialog spart Fragen
im Zusammenhang mit der Visa- und Rückübernahmepolitik aus; sie werden in
speziellen gemeinsamen Ausschüssen behandelt, die im Rahmen der zwischen der EU
und Russland bestehenden Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen
eingesetzt wurden. [15] COM(2013) 923. [16] Im vorliegenden Bericht
bezieht sich der Begriff „Visa“ auf Kurzzeitvisa für Aufenthalte von nicht mehr
als 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. [17]
Decision 3/CP.18 in FCCC/CP/2012/8/Add.1. [18] Dabei ist zu erwähnen,
dass die Kommission am 18. November 2011 das EU-Zuwanderungsportal
eingerichtet hat, das praktische Informationen für Personen bereithält, die in
einen Mitgliedstaat zuwandern wollen. Die Website wurde zunächst in englischer
und französischer Sprache eingerichtet. 2013 folgten die spanische und
arabische Fassung, und seit 2014 steht eine portugiesische Fassung zur
Verfügung. Siehe http://ec.europa.eu/immigration. [19] COM(2013) 869. [20] Die 4 930 in
der EU neu angesiedelten Flüchtlinge wurden von den folgenden zwölf
Mitgliedstaaten aufgenommen: Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland,
Irland, Spanien, Frankreich, Litauen, Niederlande, Portugal, Finnland,
Schweden, Vereinigtes Königreich (Quelle EUROSTAT). [21]
Der
Kofinanzierungsanteil der Kommission von 60 % beläuft sich auf 1,5 Mio. EUR. [22] Ratsdokument 11855/12. [23] COM(2012) 286. [24] COM(2013) 292. [25] Diese Erkenntnisse
befinden sich im Einklang mit den Empfehlungen des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen „Climate Change, Environmental Degradation and
Migration“ (SWD(2013) 138), das am 16. April 2013 als Teil der
EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel angenommen wurde. [26] SWD(2013) 456. [27] Siehe zum Beispiel die
Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen durch die Kommission im Jahr 2011
(KOM(2011) 76).