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Document 52013PC0679
Proposal for a COUNCIL IMPLEMENTING DECISION amending Implementing Decision 2011/77/EU on granting Union financial assistance to Ireland
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland
/* COM/2013/0679 final - 2013/0326 (NLE) */
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland /* COM/2013/0679 final - 2013/0326 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Damit die
Einhaltung der Auflagen im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms für
Irland ordnungsgemäß beurteilt werden kann und die abschließende Überprüfung
innerhalb des für den finanziellen Beistand vorgesehenen Zeitrahmens durchgeführt
wird, sollte der Durchführungsbeschluss 2011/77/EU des Rates über einen
finanziellen Beistand der Union für Irland geändert werden. Die vorgesehene
Änderung ist rein technischer Natur und betrifft eine Verlängerung des
Zeitraums für die Bereitstellung des finanziellen Beistands von drei Jahren auf
drei Jahre und zwei Monate. Die zentralen Parameter des makroökonomischen
Anpassungsprogramms, insbesondere die Programmdauer und die
Gesamtmittelausstattung, bleiben unverändert. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU)
Nr. 473/2013 über einen gemeinsamen Haushaltszeitplan, die am 30. Mai
2013 in Kraft getreten ist, werden die irischen Behörden die Übersicht über
ihre Haushaltsplanung bis spätestens 15. Oktober 2013 veröffentlichen. Die
Ergebnisse der Bilanzbewertung im Rahmen des Programms werden zudem bis Ende
November 2013 erwartet. Damit die Einhaltung der Programmauflagen
umfassend und gründlich geprüft werden kann, ist es unbedingt erforderlich, die
Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung und die Bankdiagnosen zu
berücksichtigen. Die zwölfte und letzte Prüfungsmission im Rahmen des Programms
für Irland kann daher nicht vor dem 15. Oktober 2013 beginnen. Im
Durchführungsbeschluss 2011/77/EU des Rates ist derzeit vorgesehen, dass der
finanzielle Beistand ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten des Beschlusses drei
Jahre lang zur Verfügung steht. Der Bereitstellungszeitraum des finanziellen
Beistands endet somit am 8. Dezember 2013. Alle Verfahren zum Abschluss
der Überprüfung und zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen müssten daher
in den wenigen verbleibenden Wochen vor diesem Datum abgeschlossen werden, was
mit dem Risiko verbunden ist, dass die Einhaltung aus Zeitmangel nicht mit
angemessener Gründlichkeit geprüft wird und die Frist im Falle unvorhergesehener
Ereignisse verstreicht, so dass Irland die letzte Rate nicht erhalten könnte.
Um diese Risiken zu begrenzen, könnte der Bereitstellungszeitraum des Programms
um zwei Monate verlängert werden. Ein solcher
Beschluss wird die Vorhersehbarkeit der Auszahlung im Rahmen des Programms
erhöhen. Gleichzeitig verbessert sich dadurch die Qualität der Überprüfung.
Diese Effekte kommen sowohl den Gläubiger- als auch den Schuldnerländern zugute
und tragen so zur Stabilität des Euro-Währungsgebiets bei. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass
die Änderung, d. h. die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums des
finanziellen Beistands, zur Erreichung der Programmziele beitragen wird. 2013/0326 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses
2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines
europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus[1],
insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Auf Antrag Irlands hat der
Rat dem Land einen finanziellen Beistand gewährt (Durchführungsbeschluss
2011/77/EU[2]),
um ein rigoroses Wirtschafts- und Finanzreformprogramm zu stützen, das das
Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen
Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Irland, dem
Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll. (2) Die Kommission hat die zehnte
Überprüfung des irischen Wirtschaftsreformprogramms am 10. Juli 2013
abgeschlossen. (3) Es ist erforderlich, den
Bereitstellungszeitraum des finanziellen Beistands geringfügig zu verlängern,
damit die Einhaltung der Programmauflagen im Rahmen der abschließenden
Bewertung mit angemessener Sorgfalt umfassend und gründlich geprüft und der
Beschluss über die Auszahlung der letzten Rate rechtzeitig gefasst werden kann. (4) Angesichts dieser
Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/77/EU geändert
werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In Artikel 1 Absatz 2 des
Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU werden die Worte „drei Jahre lang“ durch
die Worte „drei Jahre und zwei Monate lang“ ersetzt. Artikel 2 Dieser Beschluss
ist an Irland gerichtet. Artikel 3 Dieser Beschluss
wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. [2] ABl. L 30 vom 4.2.2011, S. 34.