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Document 52013PC0421
Proposal for a COUNCIL IMPLEMENTING DECISION approving the update of the macroeconomic adjustment programme of Portugal
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Portugals
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Portugals
/* COM/2013/0421 final - 2013/0195 (NLE) */
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Portugals /* COM/2013/0421 final - 2013/0195 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Am 17. Mai 2011
gewährte der Rat Portugal auf dessen Antrag hin finanziellen Beistand
(Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates), um ein rigoroses
Wirtschafts- und Reformprogramm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen,
die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die
Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der EU erhalten soll.
Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des
Beschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds
(IWF) und in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum siebten Mal
die Fortschritte bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie deren
Wirksamkeit und wirtschaftliche wie soziale Auswirkungen überprüft. Unter Berücksichtigung zwischenzeitlich
erhaltener Informationen hat die Kommission mit dem Vorschlag [Verweis
einfügen] eine Änderung des Beschlusses 2011/344/EU vorgeschlagen. Nach Inkrafttreten des „Zweierpakets“
(insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 472/2013), in dem u. a.
festgelegt ist, wie politische Auflagen, die einem wirtschaftlichen
Anpassungsprogramm zugrunde liegen, zu ändern sind, ist ein zusätzlicher
Beschluss erforderlich. Die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 gilt für
makroökonomische Anpassungsprogramme, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Verordnung bereits laufen; Anpassungen müssen nach dem Verfahren von
Artikel 7 Absatz 5 erfolgen. 2013/0195 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten
makroökonomischen Anpassungsprogramms Portugals DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
− gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den
Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von
Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in
Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind, insbesondere
auf Artikel 7 Absatz 5, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EU)
Nr. 472/2013 gilt für Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Verordnung bereits finanziellen Beistand, einschließlich
finanziellen Beistands des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
und/oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), erhielten. (2) Die Verordnung (EU)
Nr. 472/2013 enthält Regeln für die Genehmigung makroökonomischer
Anpassungsprogramme für Mitgliedstaaten, die einen solchen finanziellen
Beistand erhalten, und diese Regeln müssen im Falle von Mitgliedstaaten, die
sowohl aus dem EFSM als auch aus anderen Quellen Mittel erhalten, auf die
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates zur
Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgestimmt
werden. (3) Portugal wurde durch den
Durchführungsbeschluss 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union
für Portugal ein finanzieller Beistand aus dem EFSM gewährt und erhält auch
finanzielle Unterstützung durch die EFSF. (4) Aus Gründen der Kohärenz
sollte die Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms
für Portugal im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 unter
Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU
erfolgen. (5) Gemäß Artikel 3
Absatz 10 des Beschlusses 2011/344/EU hat die Kommission mit dem IWF und
in Abstimmung mit der EZB zum siebten Mal die Fortschritte Portugals bei der
Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit und
wirtschaftliche wie soziale Auswirkungen überprüft. Diese Überprüfung hat
ergeben, dass an dem bestehenden makroökonomischen Anpassungsprogramm einige
Änderungen vorzunehmen sind. (6) Diese Änderungen
sind im Beschluss [Verweis einfügen] zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU
erläutert – BESCHLIESST: Artikel 1 Die in Artikel 3 Absätze 7 bis 9 des
Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU beschriebenen und von Portugal im Rahmen
seines makroökonomischen Anpassungsprogramms durchzuführenden Maßnahmen werden
hiermit genehmigt. Artikel 2 Dieser Beschluss
ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Artikel 3 Dieser Beschluss
wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident