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Document 52013DC0394

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Portugal zu beenden

/* COM/2013/0394 final */

52013DC0394

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Portugal zu beenden /* COM/2013/0394 final */


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Portugal zu beenden

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 7,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Nach Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

(2)       Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

(3)       Am 2. Dezember 2009 stellte der Rat in einem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV fest, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit bestehe, und veröffentlichte gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997[1] über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit eine Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis spätestens 2013[2].

(4)       Am 15. Juni 2010 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Portugal in Befolgung der Ratsempfehlung vom 2. Dezember 2009 wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, und dass im Defizitverfahren gegen Portugal daher zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Schritte erforderlich seien.

(5)       Am 9. Oktober 2012 stellte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates fest, dass wirksame Maßnahmen ergriffen worden seien, jedoch unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien. Der Rat nahm deshalb eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV („geänderte EDP-Empfehlung“) an, wonach Portugal das übermäßige Defizit bis spätestens 2014 korrigieren sollte. Um bis 2014 eine Absenkung des öffentlichen Gesamtdefizits unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu erreichen, wurde Portugal empfohlen, den strukturellen Saldo 2012 um 2,3 % des BIP, 2013 um 1,6 % des BIP und 2014 um 1,3 % des BIP zu verbessern. Entsprechend den geforderten Verbesserungen des strukturellen Saldos sind die Ziele für das Headline-Defizit 5 % des BIP für 2012, 4,5 % des BIP für 2013 und 2,5 % des BIP für 2014.

(6)       Den portugiesischen Behörden wurde außerdem empfohlen, die im Haushalt 2012 und im Nachtragshaushalt vom März festgelegten Maßnahmen umzusetzen und zusätzliche Maßnahmen im Umfang von 0,3 % des BIP zu ergreifen. Portugal wurde empfohlen, im Haushalt 2013 dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3 % des BIP zu verabschieden, im Falle von Abweichungen von den Zielen zusätzliche Maßnahmen zu treffen und 2014 im Anschluss an eine umfassende Überprüfung der öffentlichen Ausgaben Maßnahmen im Umfang von 1¾ % des BIP festzulegen. Zusätzlich sollte Portugal die Anforderungen des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal und seiner nachfolgenden Änderungen erfüllen. Das Haushaltsrahmengesetz sollte an die neuen EU-Vorgaben zur haushaltspolitischen Steuerung angepasst, die Transparenz und Kontrolle auf allen Stufen des Haushaltsprozesses weiter verbessert und der mittelfristige Haushaltsrahmen respektiert werden.

(7)       Nach Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 kann der Rat auf Empfehlung der Kommission eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV aussprechen, wenn wirksame Maßnahmen ergriffen wurden und nach der Annahme der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten sind. Ob unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen vorliegen, ist anhand der der Ratsempfehlung zugrunde liegenden Wirtschaftsprognose zu beurteilen.

(8)       Nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates hat der Rat außerdem Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat zu richten mit dem Ziel, das übermäßige Defizit innerhalb einer bestimmten Frist zu beenden. In der Empfehlung ist dem betreffenden Mitgliedstaat eine Frist von höchstens sechs Monaten für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits zu setzen. Außerdem sollte der Rat in einer Empfehlung zur Korrektur eines übermäßigen Defizits das Erreichen jährlicher Haushaltsziele verlangen, die – ausgehend von der Prognose, die der Empfehlung zugrunde liegt – mit einer jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen Saldos, d. h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen, in Einklang stehen, für die ein Richtwert von 0,5 % des BIP gilt.

(9)       In der Prognose, die der geänderten Empfehlung vom Oktober 2012 zugrunde liegt, war für die Jahre 2012 und 2013 ein Rückgang des realen BIP um 3 % bzw. 1 % erwartet worden. Seither haben sich die Wachstumsaussichten merklich verschlechtert, nachdem das letzte Quartal 2012 sowohl in Bezug auf die Wirtschaftstätigkeit als auch die Entwicklungen am Arbeitsmarkt erheblich schlechter ausfiel als erwartet, was zu einem Rückgang des realen BIP um 3,2 % im Jahr 2012 führte. Angesichts des Negativübertrags aus dem Jahr 2012 und der Verschlechterung der Wachstumsaussichten für die portugiesischen Exportmärkte korrigierten die Kommissionsdienststellen in ihrer jüngsten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Portugal das reale BIP-Wachstum für 2013 auf -2,3 % nach unten.

(10)     2012 erreichte das gesamtstaatliche Defizit 6,4 % des BIP und lag damit über dem im Defizitverfahren gesetzten Ziel von 5,0 %. Das Headline-Defizit wurde von einer Reihe einmaliger Maßnahmen beeinflusst, die zum Zeitpunkt der EDP-Empfehlung nicht bekannt waren. Dazu gehören: eine Kapitalspritze für die staatseigene Bank CGD (0,5% des BIP); die über die Regierung erfolgte Umleitung der in Eigenkapital umgewandelten Gesellschafterdarlehen von Parpública an SAGESTAMO, zwei nicht staatseigene Unternehmen (0,5% des BIP); die Wertminderungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögenswerten von der BPN (0,1 % des BIP). Zusätzlich wurde auf Rat von Eurostat der Verkauf der Betriebskonzession für die wichtigsten Flughäfen in Portugal als Eigenkapitalentnahme behandelt und wirkte sich damit, anders als ursprünglich von der Regierung im Haushalt vorgesehen, nicht auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo aus (0,7 % des BIP). Ohne die Berücksichtigung der Auswirkungen dieser einmaligen Faktoren im Gesamtsaldo, hätte das gesamtstaatliche Defizit mit 4,7 % des BIP unter dem Zielwert gelegen.

(11)     Durch eine strenge Ausgabenkontrolle wurde kompensiert, dass die Einnahmen im letzten Quartal des Jahres makroökonomisch bedingt erheblich hinter den Erwartungen zurückblieben. Ausgabeneinsparungen wurden hauptsächlich bei den Löhnen und Gehältern im öffentlichen Sektor erzielt, da der Beschäftigungsabbau im öffentlichen Sektor schneller verläuft als geplant, sowie durch die Verringerung von Vorleistungen und das Einfrieren von Haushaltsmitteln für neue Investitionsvorhaben. Auch der Haushaltsvollzug auf regionaler und lokaler Ebene lief besser als erwartet. Insgesamt verabschiedete Portugal im Jahr 2012 dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von knapp 6 % des BIP und lag damit über dem in der geänderten EDP‑Empfehlung geforderten Wert. Nach der Prognose der Kommissionsdienststellen vom Mai 2013 verbesserte sich der strukturelle Saldo im Jahr 2012 um 2,4 % des BIP, während in der geänderten EDP‑Empfehlung 2,3 % des BIP gefordert waren. Bei Berücksichtigung der Korrektur des Potenzialwachstums seit der geänderten EDP‑Empfehlung hätte die Konsolidierungsanstrengung mindestens 0,2 Prozentpunkte höher gelegen. Darüber hinaus wurde die geschätzte Änderung des strukturellen Saldos gegenüber dem der EDP-Empfehlung zugrunde liegenden Szenario (unter Anwendung von Standard-Einnahmeelastizitäten) durch Einnahmenausfälle beeinträchtigt. Diese Mindereinnahmen beliefen sich auf rund 0,4 Prozentpunkte. Berücksichtigt man all diese Faktoren, belief sich die bereinigte Veränderung des strukturellen Saldos auf 3,0 % des BIP und lag damit deutlich über dem in der geänderten EDP-Empfehlung geforderten Wert.

(12)     Nach der jüngsten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Portugal durch die Kommissionsdienststellen wird das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2013 auf 5,5 % des BIP ansteigen und damit über dem Zielwert der geänderten EDP‑Empfehlung von 4,5 % des BIP liegen. Entgegen den der geänderten EDP-Empfehlung zugrunde liegenden Projektionen muss mit der Haushaltskonsolidierung 2013 eine erhebliche negative Abweichung des Primärsaldos kompensiert werden, deren Ursachen in den gedämpfteren Arbeitsmarkt- und Wachstumsentwicklungen sowie der kontinuierlichen Schwerpunktverschiebung hin zu einer stärker exportorientierten, aber auch weniger steuerintensiven Wirtschaft liegen. Zusätzlich erließ das Verfassungsgericht am 5. April ein Urteil gegen verschiedene Haushaltsmaßnahmen im Umfang von 0,8 % des BIP, deren Verlust ausgeglichen werden musste. Das Urteil betraf insbesondere die Kürzung einer der beiden Bonuszahlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die Verringerung einer der beiden Bonuszahlungen für Rentenempfänger um 90 % und die Einführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Arbeitslosenunterstützung und Krankengeld.

(13)     Nach der jüngsten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Portugal durch die Kommissionsdienststellen wird für 2013 eine strukturelle Anstrengung in Höhe von 0,6 % des BIP erwartet. Dieser Wert liegt unter dem vom Rat empfohlenen Wert von 1,6 % des BIP. Bei Berücksichtigung der Abwärtskorrektur des Potenzialwachstums gegenüber der geänderten EDP-Empfehlung läge die geschätzte Konsolidierungsanstrengung 2013 jedoch etwa 0,2 Prozentpunkte höher. Zusätzlich war die Änderung des strukturellen Saldos auch in hohem Maße durch Einnahmenausfälle bedingt (im Verhältnis zu den BIP-Entwicklungen unter Zugrundelegung der Standard-Einnahmeelastizitäten), die rund 0,5 Prozentpunkte ausmachen. Unter Berücksichtung dieser Faktoren würde sich die geschätzte strukturelle Anstrengung auf insgesamt 1,3 % des BIP belaufen. Die bereinigte Konsolidierungsanstrengung liegt somit etwas unter dem in der geänderten EDP-Empfehlung geforderten Wert.

(14)     Die Haushaltsanpassung 2013 wird durch dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 3,5 % des BIP gestützt, darunter die Maßnahmen im Haushaltsgesetz 2013, das bis Ende Mai durch einen Nachtragshaushalt ergänzt werden soll, die vorgezogenen ausgabensenkenden Maßnahmen, die im Kontext der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben ermittelt wurden, sowie andere Maßnahmen, die die vom Gericht als verfassungswidrig erklärten Haushaltsmaßnahmen ersetzen sollen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind umfassender als zum Zeitpunkt der geänderten EDP-Empfehlung im Oktober 2012 vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem eine Umstrukturierung der Einkommensteuer sowie Erhöhungen der Verbrauchsteuer und der Grundsteuer. Auf der Ausgabenseite sehen die Maßnahmen vor: eine beträchtliche Verringerung der Lohn- und Gehaltskosten im öffentlichen Sektor, die durch Einstellungsbeschränkungen und eine Verringerung der Überstunden- und sonstigen Vergütungen erreicht werden soll; eine effizienter funktionierende öffentliche Verwaltung; niedrigere Vorleistungen, einschließlich Einsparungen bei den öffentlich-privaten Partnerschaften; weitere Rationalisierungsanstrengungen im Gesundheitswesen und in staatseigenen Unternehmen sowie das Vorziehen von Einnahmen aus EU-Mitteln.

(15)     Nach der jüngsten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Portugal durch die Kommissionsdienststellen wird das gesamtstaatliche Defizit 2014 voraussichtlich auf 4,0 % des BIP fallen und damit über dem in der geänderten EDP‑Empfehlung vom Oktober 2012 vorgesehenen Zielwert von 2,5 % des BIP liegen. Die Abweichung liegt in den höheren Gesamtdefiziten der Vorjahre sowie einem verhalteneren Wirtschaftsaufschwung begründet. Die strukturelle Anstrengung wird für 2014 mit 1,4 % des BIP veranschlagt und liegt damit 0,1 Prozentpunkte über dem gemäß der geänderten EDP-Empfehlung erforderlichen Wert. Die Entwicklung des Produktionspotenzials zwischen den Projektionen, die der geänderten EDP-Empfehlung und der aktualisierten Prognose zugrunde liegen, würde die geschätzte Konsolidierungsanstrengung um 0,1 Prozentpunkte erhöhen. Zusätzlich würde sich die Konsolidierungsanstrengung bei der Bereinigung um unerwartete Einnahmenausfälle auf 1,8% des BIP erhöhen. Die bereinigte strukturelle Anstrengung im Jahr 2014 würde somit deutlich über dem in der geänderten EDP-Empfehlung geforderten Wert liegen.

(16)     Diese Projektionen werden durch diskretionäre Maßnahmen im Umfang von mindestens 2 % des BIP untermauert. Auf der Ausgabenseite stützen sich diese Maßnahmen auf die Ergebnisse der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben, deren Ziel es ist, die öffentliche Verwaltung zu straffen und zu modernisieren, Redundanzen bei Aufgaben und Einrichtungen des öffentlichen Sektors abzubauen, die Nachhaltigkeit des Rentensystems zu verbessern und in den einzelnen Fachministerien gezielt Kosten einzusparen. Im April und Anfang Mai hat die Regierung ein Paket mit unbefristeten ausgabensenkenden Maßnahmen mit einem kumulativen Ertrag von 4,7 Mrd. EUR (2,8 % des BIP) für den Zeitraum 2013 bis 2014 beschlossen. Die Regierung hat bereits eine breite Konsultation der sozialen und politischen Partner im Hinblick auf die umfassende Definition und Umsetzung dieser Reformen eingeleitet. Auf der Einnahmenseite planen die Behörden eine umfassende Reform der Körperschaftsteuer im Jahr 2014. Das Ziel dieser Reform ist die Förderung von Investitionen und Wachstum durch eine Vereinfachung des Körperschaftsteuersystems. Angesichts des begrenzten haushaltspolitischen Spielraums sollte die Reform einnahmenneutral sein.

(17)     Der öffentliche Bruttoschuldenstand erhöhte sich von 108,3 % im Jahr 2011 auf 123,6 % des BIP im Jahr 2012 und wird nach der jüngsten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Portugal durch die Kommissionsdienststellen im Jahr 2014 bei etwa 124,2 % seinen Höhepunkt erreichen, womit der im AEUV festgelegte Referenzwert in allen Jahren überschritten wäre. Der Aufwärtstrend bei den Projektionen für das Jahr 2012 ist hauptsächlich auf die statistische Behandlung der Übertragung von Privatisierungserlösen von Parpública an den Staat sowie die Auswirkungen des rückläufigen BIP und die korrigierten Defizitprojektionen zurückzuführen. Um den Anstieg der Schuldenquote zu bremsen, wird die Regierung verschiedene Maßnahmen, wie den Verkauf ausländischer Vermögenswerte eines Sozialversicherungsfonds und den Abschluss der Privatisierungsmaßnahmen, vorschlagen. Für 2014 wird bereits ein, wenn auch geringer, Primärüberschuss erwartet, der auf die entschlossene Haushaltskonsolidierung und die günstigeren makroökonomischen Entwicklungen zurückzuführen ist.

(18)     In Portugal wurden wichtige Schritte zur Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung unternommen. Portugal war außerdem aufgefordert worden, die Transparenz und Kontrolle auf allen Stufen des Haushaltsprozesses und allen Regierungsebenen weiter zu erhöhen. Im Dezember 2012 wurde das Haushaltrahmengesetz geändert und um die Grundsätze des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt) sowie des „Sixpacks“ ergänzt. Eine weitere Überprüfung ist bis Ende 2013 geplant, um die Haushaltsverfahren und Grundsätze der Haushaltsführung, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Vereinfachung zu stärken. Des Weiteren wurden dem Parlament Ende Dezember 2012 Entwürfe der Gesetze über die regionalen und kommunalen Finanzen vorgelegt. Die Gesetze sehen verbesserte Mechanismen für die Koordinierung zwischen der Zentralverwaltung einerseits und den Kommunal- und Regionalverwaltungen andererseits vor, enthalten einen mehrjährigen Haushaltsrahmen und strengere Haushaltsregeln und setzen die Grundsätze des geänderten Haushaltsrahmengesetzes um. Portugal hat außerdem seine Anstrengungen zur Begrenzung der Eventualverbindlichkeiten verstärkt und weitreichende Neuverhandlungen der öffentlich-privaten Partnerschaften eingeleitet, wobei bereits für 2013 erhebliche Einsparungen vorgesehen sind und die Umstrukturierung der staatseigenen Unternehmen gut voranschreitet. Bei den staatseigenen Unternehmen wurde auf sektoraler Ebene bis Ende 1012 ein operatives Gleichgewicht erreicht, und für die Zukunft werden weitere Effizienzgewinne erwartet. Die Behörden prüfen derzeit Möglichkeiten zur Bewältigung der hohen Schuldenlast staatseigener Unternehmen. Diese Reformen sind ein deutliches Bekenntnis zur mittelfristigen Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

(19)     Nach der jüngsten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks durch die Kommissionsdienststellen wird Portugal die in der Ratsempfehlung vom 9. Oktober 2012 gesetzten nominalen Haushaltsziele nicht erreichen. Berücksichtigt man jedoch die geänderte Wirtschaftsentwicklung gegenüber dem makroökonomischen Ausgangsszenario, das der überarbeiteten Ratsempfehlung zugrunde liegt, scheint Portugal wirksame Maßnahmen getroffen zu haben, um in den Jahren 2012 und 2013 angemessene Fortschritte bei der Korrektur des übermäßigen Defizits innerhalb der vom Rat am 9. Oktober 2012 gesetzten Fristen zu erzielen. So hat Portugal insbesondere umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die 2012 beinahe 6 % des BIP und 2013 3½ % des BIP ausmachen. Die strukturelle Anstrengung, korrigiert um Potenzialwachstum und Einnahmenausfälle, lag 2012 deutlich über dem in der geänderten EDP-Empfehlung geforderten Wert. 2013 dürfte die strukturelle Anstrengung hinter dem erforderlichen Wert zurückbleiben, was hauptsächlich auf die ungünstige Wirtschaftsentwicklung zurückzuführen ist sowie darauf, dass das Urteil des Verfassungsgerichts mitten im Haushaltsjahr erging, sodass es schwierig war, Ersatzmaßnahmen gleicher struktureller Qualität zu finden. 2014 wird die strukturelle Anstrengung voraussichtlich wieder über dem geforderten Wert liegen. Angesichts all dieser Faktoren und unter Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität scheint ein weiteres Jahr für die Korrektur des übermäßigen Defizits gerechtfertigt.

(20)     Die Einräumung eines weiteren Jahres für die Korrektur des übermäßigen Defizits macht Zwischenziele für das Headline-Defizit von 5,5% des BIP im Jahr 2013, 4,0 % des BIP im Jahr 2014 und 2,5 % des BIP im Jahr 2015 erforderlich, was, ausgehend von der von den Kommissionsdienststellen vorgelegten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Portugal, einer Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos um 0,6 % des BIP im Jahr 2013, 1,4 % des BIP im Jahr 2014 und 0,5 % des BIP im Jahr 2015 und damit der gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vom 7. Juli 1997[3] geforderten Mindestverbesserung entspräche. Parallel zu den im Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates festgelegten regelmäßigen Überprüfungen des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms für Portugal werden die Fortschritte bei der Umsetzung der Verpflichtungen des Landes im Rahmen des Defizitverfahrens alle drei Monate überprüft.

(21)     Portugal erfüllt die Bedingungen, die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit für die Verlängerung der Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgelegt sind —

EMPFIEHLT:

(1) dass die portugiesischen Behörden das derzeitige übermäßige Defizit bis 2015 beenden;

(2) dass die portugiesischen Behörden, ausgehend von der von den Kommissionsdienststellen vorgelegten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Portugal, die Ziele für das Headline-Defizit auf 5,5 % des BIP im Jahr 2013, 4,0 % des BIP im Jahr 2014 und 2,5 % des BIP im Jahr 2015 festlegen, was einer Verbesserung des strukturellen Saldos von 0,6 % des BIP im Jahr 2013, 1,4 % des BIP im Jahr 2014 und 0,5 % des BIP im Jahr 2015 entspricht;

(3) dass die portugiesischen Behörden Maßnahmen im Umfang von 3½ % des BIP umsetzen, um das Defizit im Jahr 2013 auf 5,5 % des BIP zu begrenzen. Dazu gehören die im Haushaltsgesetz 2013 definierten Maßnahmen sowie eine zusätzliche Verringerung der Lohn- und Gehaltskosten, eine effizientere öffentliche Verwaltung, ein geringerer Staatsverbrauch und die bessere Verwendung von EU‑Mitteln;

(4) dass die portugiesischen Behörden, aufbauend auf der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben, dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 2 % des BIP beschließen, um 2014 das Ziel eines Headline-Defizits von 4,0 % des BIP zu erreichen. Portugal sollte die öffentliche Verwaltung straffen und modernisieren, Redundanzen bei Funktionen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors abbauen, die Nachhaltigkeit des Rentensystems verbessern und in den einzelnen Fachministerien gezielt Kosten einsparen;

(5) dass die portugiesischen Behörden die dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen beschließen, die notwendig sind, um 2015 das Defizitziel von 2,5 % des BIP zu erreichen.

(6) Die portugiesische Regierung hat wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Empfehlung bis zum 1. Oktober 2013 nachzukommen, und hat gemäß Artikel 10 Absatz 2a der Verordnung (EG) Nr. …/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie Bericht zu erstatten.

Portugal sollte außerdem die Reform der öffentlichen Finanzverwaltung mit unverändertem Elan vorantreiben und zu diesem Zweck bis Ende 2013 das Haushaltrahmengesetz überprüfen, um die Haushaltsverfahren und Grundsätze der Haushaltsführung, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Vereinfachung weiter zu stärken; die Anstrengungen zur Begrenzung der Eventualverbindlichkeiten aus staatseigenen Unternehmen und öffentlich-privaten Partnerschaften fortsetzen.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

[2]               Alle Dokumente zum Defizitverfahren gegen Portugal sind zu finden unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/deficit/countries/portugal_en.htm.

[3]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 5.

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