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Document 52013PC0386
Recommendation for a COUNCIL DECISION abrogating Decision 2009/591/EC on the existence of an excessive deficit in Latvia
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung der Entscheidung 2009/591/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Lettland
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung der Entscheidung 2009/591/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Lettland
/* COM/2013/0386 final */
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung der Entscheidung 2009/591/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Lettland /* COM/2013/0386 final */
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung der Entscheidung 2009/591/EG
über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Lettland DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 12, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung
2009/591/EG des Rates vom 7. Juli 2009[1]
wurde auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 des
Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) festgestellt, dass in
Lettland ein übermäßiges Defizit bestand. Der Rat hielt fest, dass das
gesamtstaatliche Defizit 2008 4,0 % des BIP erreicht hatte und damit über
dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP lag, während der
öffentliche Bruttoschuldenstand mit 19,5 % des BIP weit unter dem im
Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP blieb.[2] (2) Gemäß Artikel 104
Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung
und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[3] richtete der Rat auf Empfehlung
der Kommission am 7. Juli 2009 eine Empfehlung an Lettland mit dem
Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2012 zu beenden. Die Empfehlung
wurde veröffentlicht. (3) Gemäß Artikel 4 des den
Verträgen beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen
Defizit werden die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten von
der Kommission zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anwendung dieses
Protokolls müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des
dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls
über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit[4]
zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, Angaben
zu ihren öffentlichen Defiziten und ihrem öffentlichen Schuldenstand sowie
andere damit verbundene Variablen übermitteln. (4) Der Rat sollte die Entscheidung,
ob ein Beschluss über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben ist,
auf der Grundlage der gemeldeten Daten treffen. Zudem sollte ein Beschluss über
das Bestehen eines übermäßigen Defizits nur aufgehoben werden, wenn die
Kommission in ihrer Prognose davon ausgeht, dass das Defizit den Schwellenwert
von 3 % des BIP im Prognosezeitraum nicht überschreiten wird.[5] (5) Die Daten, die von der
Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 nach der zum 1. April 2013 erfolgten Datenmeldung
Lettlands zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu: –
Nach hohen gesamtstaatlichen Defiziten in den
Jahren 2009 und 2010 (9,8 % bzw. 8,1 % des BIP), die zum Teil auf
Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors zurückzuführen waren, ist das
Defizit seit 2011 rasch gesunken und lag 2011 bei 3,6 % des BIP. Möglich
wurde diese Verbesserung durch eine erhebliche Konsolidierung des Haushalts auf
breiter Basis, die im Zeitraum 2009-2011 im Rahmen des wirtschaftlichen
Anpassungsprogramms, unterstützt durch die Zahlungsbilanzhilfe, vorgenommen
wurde, sowie durch ein günstigeres konjunkturelles Umfeld. Das
Anpassungsprogramm wurde im Januar 2012 erfolgreich abgeschlossen. 2012 ging
das gesamtstaatliche Defizit weiter auf 1,2 % des BIP zurück, womit das im
Konvergenzprogramm 2012 festgelegte Defizitziel von 2,1 % des BIP
übertroffen und der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % deutlich
unterschritten wurde. Auf der Einnahmenseite kamen die günstige Konjunktur und
die Erhöhung der Steuereffizienz zum Tragen, während gleichzeitig das
Ausgabenwachstum deutlich unter dem nominalen BIP-Wachstum blieb. Ergebnis war,
dass im Jahr 2012 der Anteil der staatlichen Einnahmen am BIP um ¼ Prozentpunkt
gestiegen und der Anteil der öffentlichen Ausgaben um 2 Prozentpunkte
gesunken ist. –
Laut Konvergenzprogramm 2013 soll das
Headline-Defizit im Jahr 2013 1,1 % des BIP betragen und sich
anschließend bis 2016 bei 0,9 % des BIP stabilisieren. Laut
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird das gesamtstaatliche
Defizit 2013 weitgehend unverändert bei 1,2 % des BIP liegen und 2014 auf
0,9 % des BIP zurückgehen, womit es deutlich unter dem Referenzwert von 3 %
des BIP bleibt. –
Der öffentliche Schuldenstand belief sich im Jahr
2012 auf 40,7 % des BIP. In der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird ein Anstieg des
öffentlichen Bruttoschuldenstands auf 43,2 %
des BIP im Jahr 2013 projiziert, da die Regierung Vermögenswerte für die im
Zeitraum 2014-2015 anfallenden hohen Schuldenrückzahlungen akkumuliert. 2014,
wenn diese Rückzahlungen wirksam werden, dürfte der Schuldenstand dann wieder
auf etwa 40 % zurückgehen. (6) Der Rat erinnert daran, dass
Lettland ab 2013, d. h. dem Jahr, das auf die Korrektur des übermäßigen
Defizits folgt, die Einhaltung der Anforderungen der präventiven Komponente des
Stabilitäts- und Wachstumspakts, einschließlich des Ausgabenrichtwerts,
sicherstellen sollte. (7) Nach Artikel 126 Absatz 12
des Vertrags ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen
Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden Mitgliedstaat
nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist. (8) Nach Ansicht des Rates ist
das übermäßige Defizit in Lettland korrigiert worden, weshalb die Entscheidung
2009/591/EG aufgehoben werden sollte – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen,
dass Lettland sein übermäßiges Defizit korrigiert hat. Artikel 2 Die Entscheidung 2009/591/EU wird hiermit
aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland
gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 50. [2] Das gesamtstaatliche Defizit und der öffentliche
Schuldenstand 2008 wurden später auf derzeit 4,2 % des BIP bzw.
19,8 % des BIP korrigiert. [3] ABl. L 209 vom 2.8.1997,
S. 6. [4] ABl. L 145 vom 10.6.2009,
S. 1. [5] Im Einklang mit den „Spezifikationen für die Umsetzung
des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der
Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ vom 3. September 2012. Siehe:
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/code_of_conduct_en.pdf.