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Document 52013PC0386

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung der Entscheidung 2009/591/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Lettland

/* COM/2013/0386 final */

52013PC0386

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung der Entscheidung 2009/591/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Lettland /* COM/2013/0386 final */


Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Aufhebung der Entscheidung 2009/591/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Lettland

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 12,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Mit der Entscheidung 2009/591/EG des Rates vom 7. Juli 2009[1] wurde auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) festgestellt, dass in Lettland ein übermäßiges Defizit bestand. Der Rat hielt fest, dass das gesamtstaatliche Defizit 2008 4,0 % des BIP erreicht hatte und damit über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP lag, während der öffentliche Bruttoschuldenstand mit 19,5 % des BIP weit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP blieb.[2]

(2)       Gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[3] richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am 7. Juli 2009 eine Empfehlung an Lettland mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2012 zu beenden. Die Empfehlung wurde veröffentlicht.

(3)       Gemäß Artikel 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten von der Kommission zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anwendung dieses Protokolls müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit[4] zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, Angaben zu ihren öffentlichen Defiziten und ihrem öffentlichen Schuldenstand sowie andere damit verbundene Variablen übermitteln.

(4)       Der Rat sollte die Entscheidung, ob ein Beschluss über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben ist, auf der Grundlage der gemeldeten Daten treffen. Zudem sollte ein Beschluss über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nur aufgehoben werden, wenn die Kommission in ihrer Prognose davon ausgeht, dass das Defizit den Schwellenwert von 3 % des BIP im Prognosezeitraum nicht überschreiten wird.[5]

(5)       Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der zum 1. April 2013 erfolgten Datenmeldung Lettlands zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

– Nach hohen gesamtstaatlichen Defiziten in den Jahren 2009 und 2010 (9,8 % bzw. 8,1 % des BIP), die zum Teil auf Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors zurückzuführen waren, ist das Defizit seit 2011 rasch gesunken und lag 2011 bei 3,6 % des BIP. Möglich wurde diese Verbesserung durch eine erhebliche Konsolidierung des Haushalts auf breiter Basis, die im Zeitraum 2009-2011 im Rahmen des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms, unterstützt durch die Zahlungsbilanzhilfe, vorgenommen wurde, sowie durch ein günstigeres konjunkturelles Umfeld. Das Anpassungsprogramm wurde im Januar 2012 erfolgreich abgeschlossen. 2012 ging das gesamtstaatliche Defizit weiter auf 1,2 % des BIP zurück, womit das im Konvergenzprogramm 2012 festgelegte Defizitziel von 2,1 % des BIP übertroffen und der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % deutlich unterschritten wurde. Auf der Einnahmenseite kamen die günstige Konjunktur und die Erhöhung der Steuereffizienz zum Tragen, während gleichzeitig das Ausgabenwachstum deutlich unter dem nominalen BIP-Wachstum blieb. Ergebnis war, dass im Jahr 2012 der Anteil der staatlichen Einnahmen am BIP um ¼ Prozentpunkt gestiegen und der Anteil der öffentlichen Ausgaben um 2 Prozentpunkte gesunken ist.

– Laut Konvergenzprogramm 2013 soll das Headline-Defizit im Jahr 2013 1,1 % des BIP betragen und sich anschließend bis 2016 bei 0,9 % des BIP stabilisieren. Laut Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird das gesamtstaatliche Defizit 2013 weitgehend unverändert bei 1,2 % des BIP liegen und 2014 auf 0,9 % des BIP zurückgehen, womit es deutlich unter dem Referenzwert von 3 % des BIP bleibt.

– Der öffentliche Schuldenstand belief sich im Jahr 2012 auf 40,7 % des BIP. In der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird ein Anstieg des öffentlichen Bruttoschuldenstands auf 43,2 % des BIP im Jahr 2013 projiziert, da die Regierung Vermögenswerte für die im Zeitraum 2014-2015 anfallenden hohen Schuldenrückzahlungen akkumuliert. 2014, wenn diese Rückzahlungen wirksam werden, dürfte der Schuldenstand dann wieder auf etwa 40 % zurückgehen.

(6)       Der Rat erinnert daran, dass Lettland ab 2013, d. h. dem Jahr, das auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgt, die Einhaltung der Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts, einschließlich des Ausgabenrichtwerts, sicherstellen sollte.

(7)       Nach Artikel 126 Absatz 12 des Vertrags ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

(8)       Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit in Lettland korrigiert worden, weshalb die Entscheidung 2009/591/EG aufgehoben werden sollte –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass Lettland sein übermäßiges Defizit korrigiert hat.

Artikel 2

Die Entscheidung 2009/591/EU wird hiermit aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 50.

[2]               Das gesamtstaatliche Defizit und der öffentliche Schuldenstand 2008 wurden später auf derzeit 4,2 % des BIP bzw. 19,8 % des BIP korrigiert.

[3]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

[4]               ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

[5]               Im Einklang mit den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ vom 3. September 2012. Siehe:            http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/code_of_conduct_en.pdf.

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