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Document 52013DC0368
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Malta’s 2013 national reform programme and delivering a Council opinion on Malta’s stability programme for 2012-2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Maltas 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas für die Jahre 2012 bis 2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Maltas 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas für die Jahre 2012 bis 2016
/* COM/2013/0368 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Maltas 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0368 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Maltas 2013
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas für die Jahre
2012 bis 2016
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ‑ gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte
der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte
Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum
und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf
den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische
Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5],
die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden
aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3) Am 29. Juni 2012
beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und
Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der
Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller
verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen
auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit
bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die
länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 6. Juli 2012 nahm der
Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Maltas für 2012 an und gab
eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Maltas für die Jahre
2011 bis 2015 ab. (5) Am 28. November 2012
nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[6]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung
2013 eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm die Kommission
auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den
Warnmechanismus-Bericht[7]
an, worin Malta als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine
eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6) Am 14. März 2013
billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von
Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen.
Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7) Am 10. April 2013
veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der für Malta durchgeführten
eingehenden Überprüfung[8]
gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die angestellte
Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Malta makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen, die einer Überwachung und politischer Maßnahmen
bedürfen. Insbesondere die Entwicklungen im Bankensektor und am Immobilienmarkt
müssen sorgfältig überwacht werden. Die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen erfordert politische Aufmerksamkeit. (8) Am 30. April 2013
übermittelte Malta sein Stabilitätsprogramm 2013 für den Zeitraum 2012 bis
2016 und sein nationales Reformprogramm 2013. Um wechselseitigen Zusammenhängen
Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (9) Ausgehend von der Bewertung
des Stabilitätsprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des
Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des
Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Der Rat
hob seine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Malta am
4. Dezember 2012 angesichts der Korrektur des Defizits 2011, die auf
der Grundlage der Herbstprognose 2012 der Kommission dauerhaft erschien, wieder
auf. Im Jahr 2012 verzeichnete Malta jedoch ein gesamtstaatliches Defizit von
3,3 % des BIP, das somit erneut über dem Referenzwert von 3 % des BIP
lag. Mit der im Programm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf
abgezielt, das Defizit schrittweise von 3,3 % des BIP im Jahr 2012 auf
0,8 % des BIP im Jahr 2016 zu verringern und damit allmählich Fortschritte
bei der Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels zu erreichen. In dem
Programm wird das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen
Haushalts bestätigt, was die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumpakts
übertrifft; allerdings ist die Erreichung des Ziels nicht innerhalb des
Programmzeitraums vorgesehen. Das im Programm festgelegte Defizitziel für 2013
ist von relativ hohen Zuwächsen bei den Steuereinnahmen abhängig, die sich
durch das zugrunde liegende makroökonomische Szenario nicht vollständig erklären
lassen. Zusätzlich wird es nicht ausreichend durch detaillierte Maßnahmen
gestützt, auch nicht in den Folgejahren. Die Veränderung des geplanten (neu
berechneten) strukturellen Saldos fällt daher signifikant höher aus als in der
Prognose der Kommission. Nach der Prognose der Kommission legt der strukturelle
Saldo unter Annahme einer unveränderten Politik im Jahr 2013 um lediglich ¼
Prozentpunkte des BIP und 2014 nur marginal zu. Die Staatsverschuldung wird den
Projektionen zufolge während des gesamten Programmzeitraums über dem
Schwellenwert von 60 % des BIP bleiben. Nach den Projektionen der
nationalen Behörden wird die Verschuldung 2014 auf 74,2 % des BIP steigen
und danach bis 2016 auf 70 % sinken. Der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommission zufolge wird die Schuldenquote etwas schneller wachsen und 2014 bei
74,9 % liegen, da das Primärdefizit weiter steigen dürfte. Aufgrund der
Korrektur des übermäßigen Defizits 2011 befindet sich Malta seit 2012
hinsichtlich der Anwendung des Richtwerts für den Schuldenabbau in einer
dreijährigen Übergangsphase. Malta hat 2012 keine ausreichenden Fortschritte
zur Einhaltung des Schuldenstandskriteriums erreicht und dies dürfte auch im
Zeitraum 2013-14 nicht gelingen. Maltas Fiskalrahmen ist zwar recht flexibel,
aber sein nicht verbindlicher Charakter und der kurze haushaltspolitische
Planungshorizont tragen nicht zur Stützung einer soliden Finanzlage bei. Die
Richtlinie 2011/85/EU über die haushaltspolitischen Rahmen wurde bislang nicht
umgesetzt und eine Regel für einen strukturell ausgewogenen Haushalt gemäß des
Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung wurde noch nicht in
nationales Recht aufgenommen. Im Stabilitätsprogramm wird die Absicht der
Regierung dargelegt, einen Finanzrat einzurichten, doch es werden keine
konkreten Pläne dazu ausgeführt. (10) Steuermoral und
Steuerhinterziehung stellen weiterhin eine Herausforderung für die Qualität der
öffentlichen Finanzen dar. Die Behörden haben eine Reihe von relevanten
Maßnahmen eingeführt und weitere Maßnahmen sind in Planung, doch die Umsetzung
muss genau überwacht werden, da konkrete Ergebnisse noch ausstehen. Die
steuerlichen Anreize für Unternehmen, Schulden aufzunehmen, sind immer noch
sehr hoch. Malta stach im Jahr 2012 als das Land mit den zweitgrößten
Unterschieden in der steuerlichen Behandlung von Fremdkapitalfinanzierung und
Eigenkapitalfinanzierung für neue Investitionen hervor. Diese
schuldenbegünstigende Wirkung („debt bias“) könnte zu einem extrem ungünstigen
Verhältnis zwischen dem Eigenkapital und dem Fremdkapital und zu einer
ineffizienten Kapitalallokation führen. Malta gehört zu den wenigen
Mitgliedstaaten, die keine Bestimmungen erlassen haben, um dieser Tendenz zur
Fremdfinanzierung entgegenzuwirken. (11) Malta steht hinsichtlich der budgetären
Folgen der Bevölkerungsalterung, die den Projektionen zufolge den
EU-Durchschnitt deutlich überschreiten werden, weiterhin vor Herausforderungen
hinsichtlich der Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen. Der Anstieg der
Pensionsausgaben macht mehr als die Hälfte des gesamten projizierten Anstiegs
der alterungsbedingten Ausgaben aus, während das gesetzliche Rentenalter im
Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten niedrig erscheint und die mit der Reform
im Jahr 2006 festgelegte Anhebung nur langsam vorankommt. Eine weitere Reform
ist erforderlich, um die Tragfähigkeit sicherzustellen, wobei die
Angemessenheit zu wahren ist und Fragen der Gerechtigkeit zwischen den
Generationen angegangen werden müssen. Zwar haben Gespräche mit den
Sozialpartnern stattgefunden, doch wurden keine konkreten Vorschläge für eine
weitere Rentenreform unterbreitet. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer
ist gering und es gibt noch keine umfassende Strategie für aktives Altern. Die
Grundversorgung ist begrenzt und zusammen mit der projizierten
Bevölkerungsalterung könnte dies langfristig zu hohen Kosten im
Gesundheitswesen führen Die Verwaltungskapazität im Bereich öffentliches
Auftragswesen ist schwach, was zu komplizierten und langwierigen Verfahren
führt. (12) Die zur Senkung der
Schulabbrecherquote ergriffenen Maßnahmen, einschließlich der kürzlich
erfolgten Einleitung des Vorbereitungsprozesses für eine Strategie zur Senkung
der Schulabbrecherquote, sind begrüßenswert, unter anderem auch um das
Missverhältnis zwischen Qualifikationsnachfrage und Qualifikationsangebot auf
dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Die unternommenen politischen Anstrengungen
werden nur dann wirksam sein, wenn die Umsetzungsmaßnahmen ordnungsgemäß und
rechtzeitig erfolgen, was sorgfältig überwacht werden muss. Die unzureichende
Verzahnung zwischen dem Bildungs- und Ausbildungssystem und den
Arbeitsmarkterfordernissen stellt jedoch eine große Herausforderung dar. Die
geplante Schaffung eines einheitlichen Ausbildungssystems, das verschiedene
Qualifikationsniveaus umfasst, dürfte ebenfalls dazu beitragen, dass das
Arbeitskräfteangebot den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht wird. (13) Malta hat darüber hinaus
wesentliche Schritte unternommen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu
steigern, indem insbesondere die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
verbessert werden soll. Die Beschäftigungsquote der Frauen steigt auch aufgrund
eines günstigen Kohorteneffekts weiter. Es besteht jedoch Spielraum nach oben:
Die Beschäftigungsquote der Frauen ist nach wie vor niedrig, die Elternschaft
hat immer noch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsmarktbeteiligung von
Frauen und die geschlechtsspezifische Beschäftigungslücke zählt zu den höchsten
in der EU. Eine Förderung flexibler Arbeitsregelungen und die Bereitstellung
erschwinglicher Kinderbetreuungs- und nachschulischer Angebote für breitere
Teile der Bevölkerung kann dazu beitragen, die Beschäftigungsquote der Frauen
weiter zu erhöhen. (14) Maltas Mechanismus zur
Anpassung an die Lebenshaltungskosten weist spezifische Eigenschaften auf, die
die negative Auswirkung auf die gesamte Arbeitsmarktleistung und die
Lohnanpassung zu mindern scheinen: Der Mechanismus ermöglicht eine pauschale
Steigerung, die damit lediglich einen teilweisen Inflationsausgleich für über
dem als Bezuggrundlage dienenden Grundentgelt liegende Löhne darstellt, auf
Mikro- und Makroebene bestehen Abweichklauseln und die Tarifverhandlungen sind
vollständig dezentralisiert. In äußerst schwierigen Konjunkturphasen stellt das
System allerdings nach wie vor hinsichtlich der Flexibilität der Reallöhne eine
potenzielle Herausforderung dar und verhindert dadurch eine
Arbeitsmarktanpassung und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Die
Preisvolatilität einiger Komponenten des im Rahmen des Mechanismus verwendeten
Preisindex, insbesondere der Energiepreise, könnte durch Lohn-Preis-Spiralen
Druck auf die Inflation ausüben. Daher sind eine Erhebung der Lohn- und
Produktivitätsdaten auf Sektorebene und eine genaue Überwachung der Auswirkung
des Lohnindexierungssystems wesentlich, um potenzielle Risiken zu mindern. Die
maltesischen Behörden sollten die Auswirkung des Mechanismus auf die Wirtschaft
genau beobachten und bereit sein, ihn gegebenenfalls zu reformieren. (15) Angesichts der sehr geringen
Diversifizierung und der schwachen ökologischen Leistung seiner
Energieversorgung, die hohe Stromtarife nach sich zieht, ist Maltas
Wettbewerbsfähigkeit nach wie vor gefährdet. Die prekäre Finanzlage des
wichtigsten Energieversorgers (Enemalta) verschärft diese Unsicherheit,
doch der Stromverbund mit Sizilien soll nach 2014 Abhilfe schaffen. Obwohl
verschiedene Initiativen weiter verfolgt wurden, etwa die Förderung von
photovoltaischer Stromerzeugung, bleibt der Anteil der erneuerbaren Energien
außerordentlich niedrig und die Machbarkeit wichtiger Projekte, z. B. die
Errichtung von Windparks, scheint gefährdet zu sein. Bei der Energieeffizienz
wurden mit finanzieller Unterstützung der Union Fortschritte erzielt,
insbesondere bei öffentlichen Gebäuden. Auch die ökologische Leistung des
maltesischen Verkehrssystems ist schwach. Malta würde von einer umfassenden
Verkehrsstrategie profitieren, die den öffentlichen Nahverkehr, das Straßennetz
und die CO2-Leistung des Systems verbessert und die Nutzung anderer
Transportmittel als Personenkraftfahrzeuge weiter fördert. (16) Maltas Bankensektor ist im
Verhältnis zur Binnenwirtschaft sehr groß. Dies ist insbesondere auf die
Tätigkeiten inländischer Nicht-Kernbanken und internationaler Banken, die ein
begrenztes Engagement in der Binnenwirtschaft haben, zurückzuführen, aber
kontinuierlich eine strenge Aufsicht erfordern, damit negative Auswirkungen
ihrer Aktivitäten auf die Finanzstabilität vermieden werden. Die inländischen
Banken bleiben in hohem Maße den Risiken des Immobilienmarkts ausgesetzt, wobei
die spezifischen Rückstellungen für Kreditverluste relativ gering sind. Die
politischen Diskussionen dazu sind abgeschlossen, müssen aber noch in
angemessene regulatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Das Justizsystem leidet
unter Ineffizienzen, die ein weiteres Risiko für die Finanzstabilität
darstellen. Die lange Dauer von Insolvenzverfahren behindert die effiziente
Durchsetzung von Nebenrechten. In Zeiten wirtschaftlicher Belastungen könnte
dies die Bankbilanzen zusätzlich beeinträchtigen und die Verluste erhöhen, was
Rekapitalisierungen erforderlich machen würde. (17) Im Rahmen
des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Maltas
umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale
Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat
sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial-
und Wirtschaftspolitik in Malta berücksichtigt, sondern auch deren
Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 5 wider. (18) Vor dem
Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Maltas
geprüft; seine Stellungnahme[9]
hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (19) Angesichts der eingehenden
Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale
Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß
Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den
nachstehenden Empfehlungen 2 und 5 wider. (20) Im Kontext des Europäischen
Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des
Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat
spezifische Empfehlungen abgegeben, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind,
deren Währung der Euro ist. Malta sollte auch sicherstellen, dass diese
Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden – EMPFIEHLT, dass Malta im Zeitraum
2013-2014 1. die notwendigen Maßnahmen zur
Erreichung der in den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens
festgelegten jährlichen strukturellen Haushaltsanpassung spezifiziert und
umsetzt, um das übermäßige Defizit bis 2014 auf tragfähige und
wachstumsfreundliche Weise zu korrigieren, und den Rückgriff auf einmalige und
befristete Maßnahmen beschränkt; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits
die strukturelle Anpassungsanstrengung in geeignetem Tempo verfolgt, um das
mittelfristige Haushaltsziel bis 2017 zu erreichen; einen verbindlichen,
regelbasierten mehrjährigen Fiskalrahmen im Jahr 2013 einrichtet; die konkrete
Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Steuermoral und zur Bekämpfung von
Steuerhinterziehung sicherstellt und Maßnahmen ergreift, um die Tendenz zur
Fremdfinanzierung in der Unternehmensbesteuerung zu verringern; 2. die langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellt, das Pensionssystem
reformiert, um das projizierte Ausgabenwachstum einzudämmen, einschließlich
durch eine beschleunigte Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters, durch eine
Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung und durch die
Ermutigung zur privaten Altersvorsorge; Maßnahmen ergreift, um die
Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu steigern, indem eine umfassende
Strategie für aktives Altern entwickelt und umgesetzt wird; Reformen im
Gesundheitswesen verfolgt, um die Kosteneffizienz in diesem Sektor zu erhöhen,
insbesondere durch die Stärkung der öffentlichen Grundversorgung; die Effizienz
verbessert und die Dauer von Vergabeverfahren verkürzt; 3. weiter politische
Anstrengungen unternimmt, um die Schulabbrecherquote zu senken, insbesondere
durch die Einrichtung eines umfassenden Überwachungssystems, und die
Arbeitsmarktrelevanz der Bildung und Ausbildung steigert, um Fachkräftelücken
anzugehen, einschließlich durch die angekündigte Reformierung des
Ausbildungssystems; die sich verbessernde Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen
weiter unterstützt, indem flexible Arbeitsregelungen gefördert werden,
insbesondere durch den Ausbau und eine verbesserte Erschwinglichkeit von
Kinderbetreuungs- und nachschulischen Einrichtungen; 4. weiter Anstrengungen
unternimmt, um den Energiemix und die Energiequellen zu diversifizieren,
insbesondere durch eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und die
rechtzeitige Fertigstellung des Stromverbunds mit Sizilien; Anstrengungen zur
Förderung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen
im Verkehrssektor weiterverfolgt; 5. Maßnahmen zur Bildung
größerer Rücklagen für Kreditausfälle im Bankensektor ergreift, um die
potenziellen Gefahren aus der Abhängigkeit vom Immobilienmarkt zu mildern;
politische Anstrengungen aufrechterhält, um eine rigide Aufsicht des
Bankensektors sicherzustellen, einschließlich der inländischen Nicht-Kernbanken
und der international ausgerichteten Banken; die Gesamteffizienz des
Justizsystems verbessert, indem z. B. die Dauer von Insolvenzverfahren
verringert wird. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2013) 368 final. [4] P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053. [5] Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013. [6] COM(2012) 750 final. [7] COM(2012) 751 final. [8] SWD(2013) 120 final. [9] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
1466/97.