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Document 52013DC0352

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2016

/* COM/2013/0352 final */

52013DC0352

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0352 final */


 

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2016

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[4],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2)       Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5], die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken zu berücksichtigen.

(3)       Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4)       Am 6. Juli 2012 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Bulgariens für 2012 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2011 bis 2015 ab.

(5)       Am 28. November 2012 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[6] an, mit dem das Europäische Semester 2013 für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[7] an, worin Bulgarien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6)       Am 14. März 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern und die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(7)       Am 10. April 2013 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der für Bulgarien durchgeführten eingehenden Überprüfung[8] gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Bulgarien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die einer Überwachung und politischer Maßnahmen bedürfen. Insbesondere die Auswirkungen des Verschuldungsabbaus im Unternehmenssektor sowie die sich fortsetzende Anpassung der Zahlungsbilanzpositionen, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsmärkte verdienen weiterhin Aufmerksamkeit.

(8)       Am 19. April 2013 übermittelte Bulgarien sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2016 und sein nationales Reformprogramm 2013. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(9)       Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass die öffentlichen Finanzen in Bulgarien insgesamt solide sind. Das mittelfristige Haushaltsziel wurde 2012 erreicht. Da für 2013 ein Wachstum von 1,0 % und für 2014 von 1,8 % erwartet wird, ist das den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für den Zeitraum 2013 bis 2014 plausibel. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2013 davon aus, dass das BIP 2013 um 0,9 % und 2014 um 1,7 % ansteigt. Mit der im Programm dargelegten Haushaltsstrategie wird das Ziel verfolgt, den strukturellen Haushaltssaldo über den Programmzeitraum hinweg nahe am mittelfristigen Haushaltsziel zu halten. Das Programm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel von -0,5 % des BIP, das ehrgeiziger ist als im Stabilitäts- und Wachstumspakt gefordert. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo, der sich von einem Defizit von 0,4 % des BIP im Jahr 2012 auf ein Defizit zwischen 0,7 und 0,8 % des BIP im Zeitraum 2013 bis 2016 voraussichtlich leicht verschlechtern wird, liegt Bulgarien innerhalb des Zeitraums des Konvergenzprogramms geringfügig unterhalb seines mittelfristigen Haushaltsziels. Im Zeitraum 2013 bis 2015 würde die Wachstumsrate der Staatsausgaben unter Berücksichtigung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen den Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten, 2016 jedoch nicht. Die Schuldenquote liegt unter 60 % des BIP und wird dem Konvergenzprogramm zufolge 2014 mit 20,4 % des BIP ihren Höhepunkt erreichen und während des restlichen Programmzeitraums zurückgehen. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2013 davon aus, dass die Schuldenquote im Jahr 2014 auf 20,3 % des BIP ansteigen wird.

(10)     Bulgarien hat in den vergangenen Jahren seinen haushaltspolitischen Rahmen erheblich gestärkt, was dazu beitrug, die Haushaltsdisziplin aufrecht zu halten und die Glaubwürdigkeit der Haushaltspolitik zu erhöhen. Das neue Gesetz über die öffentlichen Finanzen, das 2014 in Kraft tritt und in dem die bestehenden numerischen Haushaltsregeln beibehalten werden, enthält auf kommunaler Ebene noch höhere Anforderungen und sieht eine Reform des dreijährigen mittelfristigen Haushaltsrahmens vor. Es ist wichtig, dass die Behörden die Dynamik der Reformen aufrechterhalten und die Bedingungen für die Umsetzung des neuen Gesetzes schaffen, indem sie insbesondere die geplante unabhängige Haushaltsinstitution einrichten und sie mit einem klaren Auftrag, funktioneller Autonomie und ausreichenden Mitteln versehen. Was die Einhaltung der Steuervorschriften anbetrifft, bestehen erhebliche Spielräume für Verbesserungen; wenn hier Fortschritte erzielt werden, könnte Bulgarien mehr Mittel zur Wachstumsförderung aufwenden. Obwohl Bulgarien merkliche Schritte unternommen hat, um die Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften zu senken und die Steuererhebung zu verbessern, ist das Steuersystem in Bulgarien weiterhin von Steuerhinterziehung in beträchtlichem Ausmaß und einer geringen Verwaltungseffizienz geprägt. Die Verwaltungskosten der Steuererhebung und die mit der Steuerzahlung verbundenen Kosten der Unternehmen sind hoch. Trotz der Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften ist der Anteil der Schattenwirtschaft Schätzungen zufolge noch immer hoch und kann nur durch nachhaltige und langfristige Anstrengungen verringert werden.

(11)     Eine zentrale Herausforderung zur Verbesserung der Angemessenheit des Rentensystems und des Angebots an Arbeitskräften besteht darin, die Möglichkeiten für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zu verringern. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, insbesondere älterer Frauen, liegt unter dem EU-Durchschnitt und führt bei einem Großteil der Rentenempfänger zu unzureichenden Rentenansprüchen. Während in diesem Bereich bereits wichtige Reformen im Gange sind, gehören die verbliebenen Sonderregelungen für bestimmte Berufe zu den Faktoren, die das tatsächliche Renteneintrittsalter senken. Um bei der Anhebung des Renteneintrittsalters weiter Fortschritte zu erzielen, sollte Bulgarien außerdem die Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters für Männer und Frauen vorbereiten, die ein volles Berufsleben lang Beiträge gezahlt haben, und einen Zeitpunkt dafür festlegen. Eine Überprüfung der Kriterien und Kontrollen im Zusammenhang mit der Gewährung von Invaliditätsrenten (z. B. die Einführung des Kriteriums der Arbeitsfähigkeit) würde erheblich dazu beitragen, Missbrauch wirksam zu begrenzen.

(12)     Bulgarien leidet unter der unterdurchschnittlichen und rückläufigen Beschäftigung sowie den großen Unterschieden bei der Arbeitslosigkeit zwischen den einzelnen Regionen und Bevölkerungsgruppen. Die Krise hat geringqualifizierte Arbeitskräfte besonders hart getroffen und die Jugendarbeitslosigkeit erheblich ansteigen lassen. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist schneller gestiegen als in der übrigen EU. Eine reformierte Arbeitsagentur hätte das Potenzial, durch wirksamere Beratung, gezielte Beschäftigungsmaßnahmen und eine bessere Prognose künftiger Qualifikationserfordernisse eine tragende Rolle bei der Abstimmung von Beschäftigungsangebot und -nachfrage auf dem bulgarischen Arbeitsmarkt zu spielen. Durch eine frühzeitige Evaluierung der laufenden Beschäftigungsinitiative für Jugendliche könnte sichergestellt werden, dass die Ressourcen für die Maßnahmen eingesetzt werden, mit denen sich die meisten Arbeitsplätze schaffen lassen. Schwierig bleibt weiterhin zu gewährleisten, dass über das System der Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen die Schattenwirtschaft eingedämmt wird, ohne dass geringqualifizierte Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Die bulgarischen Bürgerinnen und Bürger sind in der EU am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Die Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sollte hohe Priorität haben. Verbessert werden müssen die Zugänglichkeit und Wirksamkeit sozialer Transferleistungen sowie die Effizienz sozialer Dienstleistungen und der Zugang zu ihnen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Die nationale Strategie zur Integration der Roma sollte durch einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, eine ausreichende Finanzierung und die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus zur Bestimmung der Auswirkungen der Maßnahmen ergänzt werden.

(13)     Bulgarien steht vor der Herausforderung, die allgemeine Qualität und Leistungsfähigkeit seines Bildungssystems zu verbessern. Mit der endgültigen Annahme des Schulgesetzes vor Ende 2013 wäre ein Rahmen gegeben, um bei den notwendigen Reformen, wie der Modernisierung der Lehrpläne und der Umsetzung von Verbesserungen bei der Ausbildung und den Anreizen für Lehrer, Fortschritte zu erzielen. Im Bereich der Hochschulbildung wurden durch Reformen nur sehr geringe Fortschritte erzielt. Durch das vorhandene bedeutende Ungleichgewicht zwischen den Ergebnissen der Hochschulbildung und dem Arbeitsmarktbedarf wird die strukturelle Arbeitslosigkeit verstärkt und die Entwicklung innovativer Sektoren mit hoher Wertschöpfung behindert. Die unzureichenden Ergebnisse der Hochschulbildung hängen mit einem Mangel an Anreizen auf institutioneller Ebene sowie dem Standard einzelner Forscher und Lehrkräfte zusammen. Eine seit langem bestehende Herausforderung ist für Bulgarien die Verbesserung der Qualität und des Leistungsumfangs des Gesundheitssystems. Eine höhere Transparenz bei der Finanzierung des Gesundheitswesens würde zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in diesem Sektor beitragen. Der Anteil der Gesundheitsausgaben für die ambulante Versorgung ist gering, wodurch der Zugang zu kostengünstigen Gesundheitsdiensten beschränkt wird. Aufgrund des hohen Anteils der Eigenleistungen werden bestimmte Teile der Bevölkerung de facto von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Bei der Rationalisierung und Verwaltung des Krankenhaussektors steht Bulgarien vor großen Herausforderungen.

(14)     Die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Unternehmen und die Anwerbung ausländischer Investitionen würden in hohem Maße von Verbesserungen der bulgarischen Rahmenbedingungen für Unternehmen profitieren, zu denen auch eine höhere Effizienz der öffentlichen Dienste zählt. Eine raschere, systematische Einführung elektronischer Behördendienste wäre mit einem erheblichen Potenzial verbunden und könnte unter anderem Befolgungskosten und Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern. Darüber hinaus würden durch die vollständige Umsetzung und Durchsetzung des Unternehmensrechts mit Bestimmungen zu Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren die Rahmenbedingungen, nicht zuletzt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), erheblich verbessert. Der unzureichende Zugang zu Finanzmitteln bremst nach wie vor die Entwicklung von KMU. Ein gut funktionierendes, unabhängiges Justizsystem ist eine Voraussetzung für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. In den vergangenen Jahren hat Bulgarien bei der Reform seines Justizsystems Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Modernisierung des rechtlichen und institutionellen Rahmens. Gleichzeitig besteht noch ein erhebliches Potenzial, diesen Rahmen in vollem Umfang zu nutzen, die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten und die Eigenverantwortung für die Reformen auf allen Ebenen zu verbessern. Verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption würden ebenfalls positiv zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen beitragen.

(15)     Die effektive Verwendung von EU-Mitteln ist für die notwendigen öffentlichen Investitionen weiterhin von entscheidender Bedeutung. Die 2011 erfolgte Reform der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Überwachung, Prävention und Ahndung von Unregelmäßigkeiten. Obwohl bereits neue Vorschriften unter anderem für von der EU kofinanzierte Projekte in Kraft sind, würden umfassendere Befugnisse der Behörde für das öffentliche Auftragswesen zu einer verbesserten Wirksamkeit der Ex-ante-Kontrolle führen.

(16)     Die Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden für wirtschaftliche Schlüsselbereiche sind wichtige Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit. Die Verkehrsinfrastruktur Bulgariens hat sich in den vergangenen Jahren etwas verbessert, doch besteht nach wie vor ein erhebliches Potenzial für die effiziente Gestaltung von Dienstleistungserbringung und Instandhaltung. Bulgarien muss auch noch seine sich aus dem Energiebinnenmarkt ergebenden Verpflichtungen vollständig erfüllen. Sowohl auf Großhandels- als auch auf Endkundenebene bestehen noch beträchtliche Herausforderungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei hartnäckigen Markthindernissen, Mindestertragsgarantien und regulierten Preisen sowie dem Fehlen eines Großhandelsmarkts für Elektrizität und Erdgas. Angesichts seiner hohen Abhängigkeit von einem einzigen Energieversorgungsweg ist Bulgarien einem hohen Risiko von Versorgungsschocks ausgesetzt. Die Umsetzung von Projekten für Elektrizitäts- und Erdgasverbindungsleitungen sollte beschleunigt werden, um die Diversifizierung und die Sicherheit der Energieversorgung zu verbessern. Die geringe Energieeffizienz stellt nach wie vor eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen und privaten Verbraucher dar. Erhebliches Potenzial besteht insbesondere in Bezug auf die Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude.

(17)     Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Bulgariens umfassend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Bulgarien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU‑Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU‑Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7 wider.

(18)     Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Bulgariens geprüft; seine Stellungnahme hierzu[9] spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(19)     Angesichts der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 3, 4 und 5 wider —

EMPFIEHLT, dass Bulgarien im Zeitraum 2013-2014

1.           im Einklang mit dem Konvergenzprogramm durch Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels eine solide Haushaltsposition beibehält und eine wachstumsfreundliche Haushaltspolitik verfolgt; insbesondere durch Verbesserung der Steuererhebung, Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Verringerung der Befolgungskosten eine umfassende Steuerstrategie umsetzt, um im Hinblick auf die Erhöhung der Steuereinnahmen das Steuerrecht und die Steuererhebungsverfahren in jeder Hinsicht zu stärken; eine unabhängige Einrichtung für die Überwachung, Analyse und Beratung im Bereich der Haushaltspolitik schafft;

2.           die Möglichkeiten zum Eintritt in den Vorruhestand abbaut, das Renteneintrittsalter für Männer und Frauen angleicht und eine aktive Arbeitsmarktpolitik betreibt, die es älteren Arbeitnehmern ermöglicht, länger erwerbstätig zu bleiben; die Kontrollen und Kriterien im Zusammenhang mit der Gewährung von Invaliditätsrenten verschärft, um Missbrauch wirksam zu begrenzen;

3.           die nationale Beschäftigungsinitiative für Jugendliche beispielsweise durch eine Jugendgarantie beschleunigt; die Arbeitsagentur reformiert, um Arbeitssuchende erfolgreich zu beraten, und Kapazitäten zur Prognose und Deckung des Qualifikationsbedarfs aufbaut; die aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere im Hinblick auf die nationalen Beschäftigungsprogramme, verbessert; die Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen überprüft, um zu verhindern, dass gering qualifizierte Arbeitnehmer vom System aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden; für greifbare Ergebnisse der nationalen Strategien gegen Armut und zur Integration der Roma sorgt; die Zugänglichkeit und Wirksamkeit sozialer Transferleistungen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, verbessert;

4.           das Schulgesetz verabschiedet und die Hochschulreform fortsetzt, insbesondere durch eine bessere Ausrichtung der Bildungsergebnisse auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bildungswesen, Forschung und Wirtschaft; den Zugang benachteiligter Kinder, insbesondere Roma, zu integrativer Bildung verbessert; dafür sorgt, dass Gesundheitsleistungen tatsächlich zugänglich sind, und die Preisgestaltung in der Gesundheitsversorgung verbessert, indem die Finanzierung von Krankenhäusern an Ergebnisse gekoppelt und die ambulante Versorgung ausgebaut wird;

5.           weitere Maßnahmen ergreift, um durch Bürokratieabbau, die Umsetzung einer Strategie zur Einführung elektronischer Behördendienste und die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Zahlungsverzug die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern; die Qualität und Unabhängigkeit des Justizsystems steigert und die Korruption wirksamer bekämpft; den Zugang von KMU und neu gegründeten Unternehmen zu Finanzmitteln verbessert;

6.           die Inanspruchnahme von EU-Mitteln beschleunigt; sicherstellt, dass die Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen wirksam umgesetzt werden, indem zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten die Ex-ante-Kontrolle durch die Behörde für das öffentliche Auftragwesen verstärkt wird;

7.           die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere im Energie- und im Verkehrssektor sowie in der Abfall- und Wasserwirtschaft, stärkt; Markthindernisse, Quoten, territoriale Beschränkungen und regulierte Preise beseitigt und die Marktgestaltung durch Aufbau eines transparenten Großhandelsmarkts für Elektrizität und Erdgas abschließt; Projekte für Elektrizitäts- und Erdgasverbindungsleitungen beschleunigt und die Kapazität zur Bewältigung von Versorgungsengpässen steigert; die Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz verstärkt.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

[3]               COM(2013) 352 final.

[4]               P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053.

[5]               Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013.

[6]               COM(2012) 750 final.

[7]               COM(2012) 751 final.

[8]               SWD(2013) 114 final.

[9]               Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.

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