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Document 52013DC0352
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Bulgaria’s 2013 national reform programme and delivering a Council opinion on Bulgaria’s convergence programme for 2012-2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2016
/* COM/2013/0352 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0352 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2013
mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die
Jahre 2012 bis 2016
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte
der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte
Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum
und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren
Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig
sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
zu steigern. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5], die zusammen die „integrierten
Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten
Leitlinien bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitiken zu berücksichtigen. (3) Am 29. Juni 2012
beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und
Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der
Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller
verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen
auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit
bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und
die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 6. Juli 2012 nahm der
Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Bulgariens für 2012 an und
gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für die
Jahre 2011 bis 2015 ab. (5) Am 28. November 2012
nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[6]
an, mit dem das Europäische Semester 2013 für die Koordinierung der
Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm
die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den
Warnmechanismus-Bericht[7]
an, worin Bulgarien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine
eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6) Am 14. März 2013
billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von
Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen.
Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern und
die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (7) Am 10. April 2013
veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der für Bulgarien durchgeführten
eingehenden Überprüfung[8]
gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Analyse führt
die Kommission zu dem Schluss, dass in Bulgarien makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen, die einer Überwachung und politischer Maßnahmen
bedürfen. Insbesondere die Auswirkungen des Verschuldungsabbaus im
Unternehmenssektor sowie die sich fortsetzende Anpassung der
Zahlungsbilanzpositionen, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsmärkte verdienen
weiterhin Aufmerksamkeit. (8) Am 19. April 2013
übermittelte Bulgarien sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis
2016 und sein nationales Reformprogramm 2013. Um wechselseitigen
Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig
bewertet. (9) Ausgehend von der Bewertung
des Konvergenzprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass die öffentlichen
Finanzen in Bulgarien insgesamt solide sind. Das mittelfristige Haushaltsziel
wurde 2012 erreicht. Da für 2013 ein Wachstum von 1,0 % und für 2014 von
1,8 % erwartet wird, ist das den Haushaltsprojektionen des
Konvergenzprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für den
Zeitraum 2013 bis 2014 plausibel. Die Kommission geht in ihrer
Frühjahrsprognose 2013 davon aus, dass das BIP 2013 um 0,9 % und 2014
um 1,7 % ansteigt. Mit der im Programm dargelegten Haushaltsstrategie wird
das Ziel verfolgt, den strukturellen Haushaltssaldo über den Programmzeitraum
hinweg nahe am mittelfristigen Haushaltsziel zu halten. Das Programm bestätigt
das bisherige mittelfristige Haushaltsziel von -0,5 % des BIP, das
ehrgeiziger ist als im Stabilitäts- und Wachstumspakt gefordert. Ausgehend vom
(neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo, der sich von einem Defizit von
0,4 % des BIP im Jahr 2012 auf ein Defizit zwischen 0,7 und 0,8 % des BIP
im Zeitraum 2013 bis 2016 voraussichtlich leicht verschlechtern wird,
liegt Bulgarien innerhalb des Zeitraums des Konvergenzprogramms geringfügig
unterhalb seines mittelfristigen Haushaltsziels. Im Zeitraum 2013 bis 2015
würde die Wachstumsrate der Staatsausgaben unter Berücksichtigung
diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen den Ausgabenrichtwert des
Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten, 2016 jedoch nicht. Die Schuldenquote
liegt unter 60 % des BIP und wird dem Konvergenzprogramm zufolge 2014 mit
20,4 % des BIP ihren Höhepunkt erreichen und während des restlichen
Programmzeitraums zurückgehen. Die Kommission geht in ihrer
Frühjahrsprognose 2013 davon aus, dass die Schuldenquote im Jahr 2014
auf 20,3 % des BIP ansteigen wird. (10) Bulgarien hat in den
vergangenen Jahren seinen haushaltspolitischen Rahmen erheblich gestärkt, was
dazu beitrug, die Haushaltsdisziplin aufrecht zu halten und die Glaubwürdigkeit
der Haushaltspolitik zu erhöhen. Das neue Gesetz über die öffentlichen
Finanzen, das 2014 in Kraft tritt und in dem die bestehenden numerischen
Haushaltsregeln beibehalten werden, enthält auf kommunaler Ebene noch höhere
Anforderungen und sieht eine Reform des dreijährigen mittelfristigen
Haushaltsrahmens vor. Es ist wichtig, dass die Behörden die Dynamik der
Reformen aufrechterhalten und die Bedingungen für die Umsetzung des neuen
Gesetzes schaffen, indem sie insbesondere die geplante unabhängige
Haushaltsinstitution einrichten und sie mit einem klaren Auftrag, funktioneller
Autonomie und ausreichenden Mitteln versehen. Was die Einhaltung der
Steuervorschriften anbetrifft, bestehen erhebliche Spielräume für
Verbesserungen; wenn hier Fortschritte erzielt werden, könnte Bulgarien mehr
Mittel zur Wachstumsförderung aufwenden. Obwohl Bulgarien merkliche Schritte
unternommen hat, um die Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften zu
senken und die Steuererhebung zu verbessern, ist das Steuersystem in Bulgarien
weiterhin von Steuerhinterziehung in beträchtlichem Ausmaß und einer geringen
Verwaltungseffizienz geprägt. Die Verwaltungskosten der Steuererhebung und die
mit der Steuerzahlung verbundenen Kosten der Unternehmen sind hoch. Trotz der
Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften ist der Anteil
der Schattenwirtschaft Schätzungen zufolge noch immer hoch und kann nur durch
nachhaltige und langfristige Anstrengungen verringert werden. (11) Eine zentrale Herausforderung
zur Verbesserung der Angemessenheit des Rentensystems und des Angebots an
Arbeitskräften besteht darin, die Möglichkeiten für ein frühzeitiges
Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zu verringern. Die Beschäftigungsquote älterer
Arbeitnehmer, insbesondere älterer Frauen, liegt unter dem EU-Durchschnitt und
führt bei einem Großteil der Rentenempfänger zu unzureichenden
Rentenansprüchen. Während in diesem Bereich bereits wichtige Reformen im Gange
sind, gehören die verbliebenen Sonderregelungen für bestimmte Berufe zu den
Faktoren, die das tatsächliche Renteneintrittsalter senken. Um bei der Anhebung
des Renteneintrittsalters weiter Fortschritte zu erzielen, sollte Bulgarien
außerdem die Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters für Männer und
Frauen vorbereiten, die ein volles Berufsleben lang Beiträge gezahlt haben, und
einen Zeitpunkt dafür festlegen. Eine Überprüfung der Kriterien und Kontrollen
im Zusammenhang mit der Gewährung von Invaliditätsrenten (z. B. die
Einführung des Kriteriums der Arbeitsfähigkeit) würde erheblich dazu beitragen,
Missbrauch wirksam zu begrenzen. (12) Bulgarien leidet unter der
unterdurchschnittlichen und rückläufigen Beschäftigung sowie den großen
Unterschieden bei der Arbeitslosigkeit zwischen den einzelnen Regionen und
Bevölkerungsgruppen. Die Krise hat geringqualifizierte Arbeitskräfte besonders
hart getroffen und die Jugendarbeitslosigkeit erheblich ansteigen lassen. Die
Langzeitarbeitslosigkeit ist schneller gestiegen als in der übrigen EU. Eine
reformierte Arbeitsagentur hätte das Potenzial, durch wirksamere Beratung,
gezielte Beschäftigungsmaßnahmen und eine bessere Prognose künftiger
Qualifikationserfordernisse eine tragende Rolle bei der Abstimmung von
Beschäftigungsangebot und -nachfrage auf dem bulgarischen Arbeitsmarkt zu
spielen. Durch eine frühzeitige Evaluierung der laufenden Beschäftigungsinitiative
für Jugendliche könnte sichergestellt werden, dass die Ressourcen für die
Maßnahmen eingesetzt werden, mit denen sich die meisten Arbeitsplätze schaffen
lassen. Schwierig bleibt weiterhin zu gewährleisten, dass über das System der
Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen die Schattenwirtschaft
eingedämmt wird, ohne dass geringqualifizierte Arbeitnehmer aus dem
Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Die bulgarischen Bürgerinnen und Bürger
sind in der EU am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Die
Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung sollte hohe Priorität haben. Verbessert werden müssen die
Zugänglichkeit und Wirksamkeit sozialer Transferleistungen sowie die Effizienz
sozialer Dienstleistungen und der Zugang zu ihnen, insbesondere für Kinder und
ältere Menschen. Die nationale Strategie zur Integration der Roma sollte durch
einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, eine ausreichende Finanzierung und
die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus zur Bestimmung der Auswirkungen
der Maßnahmen ergänzt werden. (13) Bulgarien steht vor der
Herausforderung, die allgemeine Qualität und Leistungsfähigkeit seines
Bildungssystems zu verbessern. Mit der endgültigen Annahme des Schulgesetzes
vor Ende 2013 wäre ein Rahmen gegeben, um bei den notwendigen Reformen,
wie der Modernisierung der Lehrpläne und der Umsetzung von Verbesserungen bei
der Ausbildung und den Anreizen für Lehrer, Fortschritte zu erzielen. Im
Bereich der Hochschulbildung wurden durch Reformen nur sehr geringe
Fortschritte erzielt. Durch das vorhandene bedeutende Ungleichgewicht zwischen
den Ergebnissen der Hochschulbildung und dem Arbeitsmarktbedarf wird die
strukturelle Arbeitslosigkeit verstärkt und die Entwicklung innovativer Sektoren
mit hoher Wertschöpfung behindert. Die unzureichenden Ergebnisse der
Hochschulbildung hängen mit einem Mangel an Anreizen auf institutioneller Ebene
sowie dem Standard einzelner Forscher und Lehrkräfte zusammen. Eine seit langem
bestehende Herausforderung ist für Bulgarien die Verbesserung der Qualität und
des Leistungsumfangs des Gesundheitssystems. Eine höhere Transparenz bei der
Finanzierung des Gesundheitswesens würde zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
in diesem Sektor beitragen. Der Anteil der Gesundheitsausgaben für die
ambulante Versorgung ist gering, wodurch der Zugang zu kostengünstigen
Gesundheitsdiensten beschränkt wird. Aufgrund des hohen Anteils der
Eigenleistungen werden bestimmte Teile der Bevölkerung de facto von der
Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Bei der Rationalisierung und Verwaltung
des Krankenhaussektors steht Bulgarien vor großen Herausforderungen. (14) Die
Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Unternehmen und die Anwerbung
ausländischer Investitionen würden in hohem Maße von Verbesserungen der
bulgarischen Rahmenbedingungen für Unternehmen profitieren, zu denen auch eine
höhere Effizienz der öffentlichen Dienste zählt. Eine raschere, systematische
Einführung elektronischer Behördendienste wäre mit einem erheblichen Potenzial
verbunden und könnte unter anderem Befolgungskosten und Verwaltungsaufwand für
die Unternehmen verringern. Darüber hinaus würden durch die vollständige
Umsetzung und Durchsetzung des Unternehmensrechts mit Bestimmungen zu
Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren die Rahmenbedingungen, nicht zuletzt für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), erheblich verbessert. Der unzureichende
Zugang zu Finanzmitteln bremst nach wie vor die Entwicklung von KMU. Ein gut
funktionierendes, unabhängiges Justizsystem ist eine Voraussetzung für eine
nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. In den vergangenen Jahren hat Bulgarien bei
der Reform seines Justizsystems Fortschritte erzielt, insbesondere bei der
Modernisierung des rechtlichen und institutionellen Rahmens. Gleichzeitig besteht
noch ein erhebliches Potenzial, diesen Rahmen in vollem Umfang zu nutzen, die
Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten und die Eigenverantwortung für
die Reformen auf allen Ebenen zu verbessern. Verstärkte Anstrengungen zur
Bekämpfung der Korruption würden ebenfalls positiv zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Unternehmen beitragen. (15) Die effektive
Verwendung von EU-Mitteln ist für die notwendigen öffentlichen Investitionen
weiterhin von entscheidender Bedeutung. Die 2011 erfolgte Reform der
Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen war ein wichtiger Schritt
zur Verbesserung der Überwachung, Prävention und Ahndung von
Unregelmäßigkeiten. Obwohl bereits neue Vorschriften unter anderem für von der
EU kofinanzierte Projekte in Kraft sind, würden umfassendere Befugnisse der
Behörde für das öffentliche Auftragswesen zu einer verbesserten Wirksamkeit der
Ex-ante-Kontrolle führen. (16) Die Leistungsfähigkeit und
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden für wirtschaftliche Schlüsselbereiche
sind wichtige Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit. Die
Verkehrsinfrastruktur Bulgariens hat sich in den vergangenen Jahren etwas
verbessert, doch besteht nach wie vor ein erhebliches Potenzial für die
effiziente Gestaltung von Dienstleistungserbringung und Instandhaltung.
Bulgarien muss auch noch seine sich aus dem Energiebinnenmarkt ergebenden
Verpflichtungen vollständig erfüllen. Sowohl auf Großhandels- als auch auf
Endkundenebene bestehen noch beträchtliche Herausforderungen. Besondere
Aufmerksamkeit gilt dabei hartnäckigen Markthindernissen,
Mindestertragsgarantien und regulierten Preisen sowie dem Fehlen eines
Großhandelsmarkts für Elektrizität und Erdgas. Angesichts seiner hohen
Abhängigkeit von einem einzigen Energieversorgungsweg ist Bulgarien einem hohen
Risiko von Versorgungsschocks ausgesetzt. Die Umsetzung von Projekten für
Elektrizitäts- und Erdgasverbindungsleitungen sollte beschleunigt werden, um
die Diversifizierung und die Sicherheit der Energieversorgung zu verbessern. Die
geringe Energieeffizienz stellt nach wie vor eine erhebliche wirtschaftliche
Belastung für die Unternehmen und privaten Verbraucher dar. Erhebliches
Potenzial besteht insbesondere in Bezug auf die Energieeffizienz öffentlicher
und privater Gebäude. (17) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Bulgariens umfassend
analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm
bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren
Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Bulgarien berücksichtigt, sondern auch deren
Übereinstimmung mit EU‑Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU‑Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7 wider. (18) Vor dem Hintergrund dieser
Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Bulgariens geprüft; seine
Stellungnahme hierzu[9]
spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (19) Angesichts der eingehenden
Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale
Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß
Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den
nachstehenden Empfehlungen 3, 4 und 5 wider — EMPFIEHLT, dass Bulgarien im Zeitraum
2013-2014 1. im Einklang mit dem
Konvergenzprogramm durch Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels eine
solide Haushaltsposition beibehält und eine wachstumsfreundliche
Haushaltspolitik verfolgt; insbesondere durch Verbesserung der Steuererhebung,
Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Verringerung der Befolgungskosten eine
umfassende Steuerstrategie umsetzt, um im Hinblick auf die Erhöhung der
Steuereinnahmen das Steuerrecht und die Steuererhebungsverfahren in jeder
Hinsicht zu stärken; eine unabhängige Einrichtung für die Überwachung, Analyse
und Beratung im Bereich der Haushaltspolitik schafft; 2. die Möglichkeiten zum
Eintritt in den Vorruhestand abbaut, das Renteneintrittsalter für Männer und
Frauen angleicht und eine aktive Arbeitsmarktpolitik betreibt, die es älteren
Arbeitnehmern ermöglicht, länger erwerbstätig zu bleiben; die Kontrollen und
Kriterien im Zusammenhang mit der Gewährung von Invaliditätsrenten verschärft,
um Missbrauch wirksam zu begrenzen; 3. die nationale
Beschäftigungsinitiative für Jugendliche beispielsweise durch eine
Jugendgarantie beschleunigt; die Arbeitsagentur reformiert, um Arbeitssuchende
erfolgreich zu beraten, und Kapazitäten zur Prognose und Deckung des
Qualifikationsbedarfs aufbaut; die aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere im
Hinblick auf die nationalen Beschäftigungsprogramme, verbessert; die
Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen überprüft, um zu verhindern,
dass gering qualifizierte Arbeitnehmer vom System aus dem Arbeitsmarkt
ausgeschlossen werden; für greifbare Ergebnisse der nationalen Strategien gegen
Armut und zur Integration der Roma sorgt; die Zugänglichkeit und Wirksamkeit
sozialer Transferleistungen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen,
verbessert; 4. das Schulgesetz verabschiedet
und die Hochschulreform fortsetzt, insbesondere durch eine bessere Ausrichtung
der Bildungsergebnisse auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes und eine
stärkere Zusammenarbeit zwischen Bildungswesen, Forschung und Wirtschaft; den
Zugang benachteiligter Kinder, insbesondere Roma, zu integrativer Bildung
verbessert; dafür sorgt, dass Gesundheitsleistungen tatsächlich zugänglich
sind, und die Preisgestaltung in der Gesundheitsversorgung verbessert, indem
die Finanzierung von Krankenhäusern an Ergebnisse gekoppelt und die ambulante
Versorgung ausgebaut wird; 5. weitere Maßnahmen ergreift,
um durch Bürokratieabbau, die Umsetzung einer Strategie zur Einführung
elektronischer Behördendienste und die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum
Zahlungsverzug die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern; die
Qualität und Unabhängigkeit des Justizsystems steigert und die Korruption
wirksamer bekämpft; den Zugang von KMU und neu gegründeten Unternehmen zu
Finanzmitteln verbessert; 6. die Inanspruchnahme von
EU-Mitteln beschleunigt; sicherstellt, dass die Rechtsvorschriften für das
öffentliche Auftragswesen wirksam umgesetzt werden, indem zur Verhinderung von
Unregelmäßigkeiten die Ex-ante-Kontrolle durch die Behörde für das öffentliche
Auftragwesen verstärkt wird; 7. die Unabhängigkeit der
nationalen Regulierungsbehörden und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung,
insbesondere im Energie- und im Verkehrssektor sowie in der Abfall- und
Wasserwirtschaft, stärkt; Markthindernisse, Quoten, territoriale Beschränkungen
und regulierte Preise beseitigt und die Marktgestaltung durch Aufbau eines
transparenten Großhandelsmarkts für Elektrizität und Erdgas abschließt;
Projekte für Elektrizitäts- und Erdgasverbindungsleitungen beschleunigt und die
Kapazität zur Bewältigung von Versorgungsengpässen steigert; die Anstrengungen
zur Verbesserung der Energieeffizienz verstärkt. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2013) 352 final. [4] P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053. [5] Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013. [6] COM(2012) 750 final. [7] COM(2012) 751 final. [8] SWD(2013) 114 final. [9] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung
(EG) Nr. 1466/97 des Rates.