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Document 52013DC0341
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Convergence Report 2013 on Latvia (Prepared in accordance with Article 140(1) of the Treaty on the functioning of the European Union at the request of Latvia)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Konvergenzbericht 2013 zu Lettland (auf Antrag Lettlands erstellter Bericht nach Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Konvergenzbericht 2013 zu Lettland (auf Antrag Lettlands erstellter Bericht nach Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
/* COM/2013/0341 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Konvergenzbericht 2013 zu Lettland (auf Antrag Lettlands erstellter Bericht nach Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) /* COM/2013/0341 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Konvergenzbericht 2013 zu Lettland
(auf Antrag Lettlands erstellter Bericht nach Artikel 140 Absatz 1
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) 1. Zweck des Berichts Nach Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (nachstehend „AEUV“) haben die
Kommission und die EZB dem Rat mindestens einmal alle zwei Jahre oder auf
Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt[1], darüber zu berichten,
inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und
Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind. Die letzten
turnusmäßigen Konvergenzberichte der Kommission und der EZB, die alle
Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung betrafen, wurden im Mai 2012 angenommen. Der vorliegende Bericht wurde auf Antrag Lettlands
vom 5. März 2013 erstellt. Eine ausführlichere Bewertung des
Konvergenzstands Lettlands liefert ein technischer Anhang zu diesem Bericht
(SWD(2013) 196). Inhaltlich werden die von Kommission und EZB
erstellten Berichte durch Artikel 140 Absatz 1 AEUV bestimmt. Danach
ist in den Berichten unter anderem zu prüfen, inwieweit die innerstaatlichen
Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen
Zentralbank, mit Artikel 130 und Artikel 131 AEUV sowie mit der Satzung
des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank
(nachstehend „ESZB-/EZB-Satzung“) vereinbar sind. Ferner muss in den Berichten
anhand der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen
Hand, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze) und unter
Berücksichtigung anderer in Artikel 140 Absatz 1 letzter Unterabsatz
AEUV genannter Indikatoren geprüft werden, ob in dem betreffenden Mitgliedstaat
ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist. Die vier
Konvergenzkriterien werden in einem Protokoll im Anhang zu den Verträgen
(Protokoll Nr. 13 über die Konvergenzkriterien) näher beschrieben. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat allgemein
deutlich gemacht, dass das derzeitige System der wirtschaftspolitischen
Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) Lücken aufweist und die
vorhandenen Instrumente stärker ausgeschöpft werden müssen. Die aktuelle
Prüfung erfolgt im Kontext der in den letzten drei Jahren durchgeführten Reform
der WWU-Governance, deren Ziel es ist, die nachhaltige Funktionsfähigkeit der
WWU sicherzustellen. Dabei wird die Konvergenzbewertung mit dem umfassenderen
Konzept des „Europäischen Semesters“ abgestimmt, das eine frühzeitige
Gesamtbetrachtung der wirtschaftspolitischen Herausforderungen bei der
Sicherung von langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen,
Wettbewerbsfähigkeit, Finanzmarktstabilität und Wirtschaftswachstum vorsieht.
Zu den wesentlichen Neuerungen bei dieser Governance-Reform, durch die der
Konvergenzprozess der einzelnen Mitgliedstaaten und dessen Nachhaltigkeit einer
strengeren Bewertung unterzogen werden, gehören unter anderem die Verschärfung
des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit durch die Reform des Stabilitäts-
und Wachstumspakts von 2011 sowie neue Instrumente im Bereich der Überwachung
makroökonomischer Ungleichgewichte. Insbesondere werden im vorliegenden Bericht
die Bewertung der 2013 vorgelegten Aktualisierung des lettischen
Konvergenzprogramms[2]
und die Ergebnisse des im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen
Ungleichgewicht erstellten Warnmechanismus-Berichts[3] berücksichtigt. Die Konvergenzkriterien Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der
innerstaatlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der
nationalen Zentralbank, mit Artikel 130 und Artikel 131 AEUV werden
die Beachtung des Verbots der monetären Finanzierung (Artikel 123) und des
bevorrechtigten Zugangs (Artikel 124), die Übereinstimmung mit den Zielen
und Aufgaben des ESZB (Artikel 127 Absatz 1 bzw. 2) sowie andere
Aspekte im Zusammenhang mit der Einbindung der nationalen Zentralbanken in das
ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung bewertet. Das Kriterium der Preisstabilität wird in
Artikel 140 Absatz 1 erster Gedankenstrich AEUV definiert als „Erreichung
eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate,
die der Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaaten nahe kommt, die
auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben“. Laut Artikel 1 des Protokolls über die
Konvergenzkriterien bedeutet das Kriterium der Preisstabilität, dass „ein
Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten
Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen
muss, die um nicht mehr als 1½ Prozentpunkte über der Inflationsrate jener
– höchstens drei – Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der
Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Inflation wird anhand des
Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen“[4]. Aus der Forderung nach
Dauerhaftigkeit ergibt sich, dass eine zufriedenstellende Inflationsentwicklung
im Wesentlichen das Ergebnis eines entsprechenden Verhaltens der Faktorkosten
und sonstiger struktureller Determinanten der Preisniveauentwicklung und nicht
etwa von vorübergehenden Faktoren sein muss. Bei der Konvergenzbewertung werden
daher auch die Faktoren geprüft, die sich auf die Inflationsaussichten
auswirken, wobei zusätzlich auf die jüngste Inflationsprognose der
Kommissionsdienststellen Bezug genommen wird[5].
Im Zusammenhang damit wird in dem Bericht ferner untersucht, ob das betreffende
Land den Referenzwert in den kommenden Monaten voraussichtlich einhalten wird. Als Referenzwert wurde im April 2013 eine
Inflationsrate von 2,7 % errechnet, wobei Schweden, Lettland und Irland
die drei preisstabilsten Mitgliedstaaten waren[6].
Es ist gerechtfertigt, die Länder, deren
Inflationsrate nicht als aussagekräftiger Richtwert für andere Mitgliedstaaten
gelten kann, von den preisstabilsten Ländern auszuschließen. Derartige
Ausreißer wurden in der Vergangenheit in den Konvergenzberichten von 2004 und
2010 festgestellt[7],
da ihre Inflationsraten sehr weit vom Mittel des Euro-Währungsgebiets abwichen.
Gegenwärtig ist es gerechtfertigt, Griechenland von den preisstabilsten Ländern
auszuschließen, da seine Inflationsrate und sein Profil sehr weit vom Mittel
des Euro-Währungsgebiets abweichen, worin sich vor allem die erheblichen
Anpassungserfordernisse und die besondere Situation der griechischen Wirtschaft
widerspiegeln; seine Einbeziehung würde sich ungebührlich auf den Referenzwert
und damit die Gerechtigkeit des Kriteriums auswirken[8]. Griechenland wird unter den
preisstabilsten Ländern durch Irland ersetzt. Das Konvergenzkriterium der öffentlichen
Finanzen wird in Artikel 140 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich AEUV
definiert als „eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand,
ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im
Sinne des Artikels 126 Absatz 6“. Ferner bedeutet dieses Kriterium gemäß
Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien, „dass zum
Zeitpunkt der Prüfung kein Beschluss des Rates nach Artikel 126
Absatz 6 des genannten Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden
Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht“. Im Zuge des allgemeinen
Ausbaus der wirtschaftspolitischen Steuerung in der WWU wurden die Sekundärrechtsvorschriften
zur öffentlichen Finanzlage 2011 unter anderem mit den neuen Verordnungen zur
Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts verschärft[9]. Das Wechselkurskriterium wird in
Artikel 140 Absatz 1 dritter Gedankenstrich AEUV definiert als „Einhaltung
der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen
Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber dem Euro“. In Artikel 3 des Protokolls über die
Konvergenzkriterien heißt es: „Das (…) Kriterium der Teilnahme am
Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, dass ein
Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen
Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei
Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss.
Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des
gleichen Zeitraums gegenüber dem Euro nicht von sich aus abgewertet haben“[10]. Für die Bewertung der Wechselkursstabilität wurde
im vorliegenden Bericht der Zeitraum vom 17. Mai 2011 bis zum 16. Mai
2013 zugrunde gelegt. Bei der Bewertung des Wechselkurskriteriums
berücksichtigt die Kommission die Entwicklung von Hilfsindikatoren, etwa der
Währungsreserven und kurzfristigen Zinsen, sowie den Einfluss politischer
Maßnahmen, z.B. Devisenmarktinterventionen, bei der Erhaltung der
Wechselkursstabilität. Bei der Analyse werden gegebenenfalls auch die
Auswirkungen offizieller Finanzierungsvereinbarungen mit dem Ausland
berücksichtigt, einschließlich Umfang, Höhe und Profil der Mittelflüsse sowie
etwaiger politischer Auflagen. Artikel 140 Absatz 1 vierter
Gedankenstrich AEUV verlangt die „Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat
mit Ausnahmeregelung erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am
Wechselkursmechanismus, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum
Ausdruck kommt“. Artikel 4 des Protokolls über die Konvergenzkriterien
bestimmt, dass „das Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet, dass im
Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der
durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als
2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen – höchstens drei –
Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste
Ergebnis erzielt haben. Die Zinssätze werden anhand langfristiger
Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbarer Wertpapiere unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen
Mitgliedstaaten gemessen“. Als Referenzwert wurde im April 2013 ein Zinssatz
von 5,5 % errechnet. Der Referenzwert basiert auf den langfristigen
Zinssätzen in Schweden, Lettland und Irland[11]. Im Konvergenzbericht 2012 wurde der langfristige
Zinssatz Irlands, eines der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten, aufgrund der
schweren Verwerfungen auf seinem Markt für Staatsanleihen bei der Berechnung
des Referenzwerts für das Kriterium der langfristigen Zinssätze nicht
berücksichtigt. Seither jedoch hat sich der langfristige Zinssatz Irlands dem
anderer Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets stark angenähert, und Irlands
Zugang zum Anleihemarkt hat sich wesentlich verbessert, was darauf hindeutet,
dass der langfristige Zinssatz Irlands wieder als aussagekräftiger Richtwert
angesehen werden kann. Nach Artikel 140 Absatz 1 AEUV sind darüber
hinaus noch weitere Faktoren zu prüfen, die für die wirtschaftliche Integration
und Konvergenz von Bedeutung sind. Dazu zählen die Ergebnisse bei der
Integration der Finanz- und Produktmärkte, die Entwicklung der Leistungsbilanz,
die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes. Letztere
werden im Rahmen der Bewertung der Preisstabilität geprüft. Die übrigen
Faktoren bieten wichtige Anhaltspunkte dafür, ob die Integration eines
Mitgliedstaates in das Euro-Währungsgebiet problemlos verlaufen würde, und
erlauben eine umfassendere Betrachtung der Nachhaltigkeit der Konvergenz. 2. Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften Der Konvergenzbericht 2012 kam bei der Bewertung
der rechtlichen Konvergenz zu dem Schluss, dass die lettischen Rechtsvorschriften
– insbesondere das Gesetz über die Latvijas Banka (Bank von Lettland, BoL) –
nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar waren. Unvereinbarkeiten
bestanden namentlich in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das
Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das
ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung im Hinblick auf die Aufgaben des ESZB
nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung. Nach der Bewertung im Konvergenzbericht 2012
bereitete die lettische Regierung in Zusammenarbeit mit Latvijas Banka eine
Novelle des Zentralbankgesetzes vor, die im lettischen Parlament am
10. Januar 2013 verabschiedet wurde. In seiner geänderten Fassung ist das
Gesetz über die Bank von Lettland in vollem Umfang mit den Artikeln 130 und 131
AEUV vereinbar. 3. Preisstabilität Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
Lettland bei der letzten Konvergenzbewertung von 2012 über dem Referenzwert. In
den zwölf Monaten bis April 2013 lag die durchschnittliche Inflationsrate in
Lettland bei 1,3 % und damit deutlich unter dem Referenzwert von
2,7 %. Den Projektionen zufolge wird sie auch in den kommenden Monaten
unter dem Referenzwert bleiben. Nachdem die jährliche HVPI-Inflation mit
15,3 % im Jahr 2008 einen Höchststand erreicht hatte, führten signifikante
nominale Lohnanpassungen und eine Korrektur der Importpreise in den Jahren 2009
und 2010 zu einer negativen Headline-Inflation. Nach der Konjunkturwende und
dem Einsetzen eines globalen Aufwärtstrends bei den Rohstoffpreisen stieg die
durchschnittliche Inflation von -1,2 % im Jahr 2010 auf 4,2 % im
Jahr 2011, woran auch die Erhöhungen der indirekten Steuern ihren Anteil
hatten. Mit dem Abklingen dieser vorübergehenden Effekte ging die Inflation im
Jahr 2012 auf 2,3 % zurück, und bis April 2013 fiel die jährliche
Inflationsrate auf ‑0,4 %. Nach der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen wird die jährliche HVPI-Inflation 2013 voraussichtlich
durchschnittlich 1,4 % betragen, unter anderem aufgrund sinkender Energiepreise
und einer Senkung des Mehrwertsteuerregelsatzes um einen Prozentpunkt ab Juli
2012. Den Projektionen zufolge wird sie 2014 vor dem Hintergrund einer
stärkeren Inlandsnachfrage und der Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts
wieder auf 2,1 % steigen. Das Preisniveau in Lettland (rund 71 % des
Euroraum-Durchschnitts 2011) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch
Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Dauerhafte Konvergenz bedeutet, dass die
Einhaltung des Referenzwerts weniger durch zeitlich befristete Faktoren,
sondern vor allem durch Fundamentalfaktoren bedingt ist. Im Fall Lettlands hat
die Senkung der Mehrwertsteuer im Juli 2012 zum derzeit niedrigen
Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation beigetragen. Die Analyse der
wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren und die Tatsache, dass der Referenzwert
mit großem Abstand eingehalten wird, sprechen jedoch dafür, dass die Erfüllung
des Preisstabilitätskriteriums positiv zu bewerten ist. Für die mittelfristigen Inflationsaussichten wird
insbesondere maßgeblich sein, ob der Anstieg der Löhne und Gehälter der
Produktivitätsentwicklung folgt, was wiederum vor allem davon abhängt, ob der
Arbeitsmarkt weiter flexibel bleibt. In Zukunft kommt es darauf, die
nachhaltige Konvergenz nicht durch eine erneute kreditgestützte Zunahme der
Inlandsnachfrage und einen damit verbundenen Anstieg der Preise von
Vermögenswerten – insbesondere auf dem Wohnungsmarkt – zu gefährden. Ein
solches Szenario scheint in Anbetracht der Reaktion der lettischen Politik auf
die Krise 2008-2009 wenig wahrscheinlich, und mit der Kombination von Faktoren,
die in der Vergangenheit das gewaltige Kreditwachstum angetrieben haben
(Kreditstau, beschleunigte Vertiefung und Integration der Finanzmärkte, rasche
Verengung der Risikostreuung), ist in absehbarer Zukunft nicht zu rechnen.
Verbesserungen im Unternehmensumfeld, Fortschritte beim Einwerben neuer
Investitionen, Behebung der nach wie vor bestehenden Engpässe auf dem
Arbeitsmarkt und bei der wettbewerblichen Preisbildung auf den Produktmärkten
werden für die mittelfristige Aufrechterhaltung der Preisstabilität von
zentraler Bedeutung sein. Maßgeblich für die Preisentwicklung wird auch sein,
ob weiter ein besonnener finanzpolitischer Kurs, einschließlich einer
umsichtigen Lohnbildung im öffentlichen Sektor, verfolgt wird, damit sich die
Inlandsnachfrage im Einklang mit den Fundamentaldaten entwickeln kann und eine
Verankerung der Inflationserwartungen auf niedrigem Niveau gefördert wird. Lettland erfüllt das Preisstabilitätskriterium. 4. Öffentliche Finanzen Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach
in Lettland ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli
2009). Der Rat empfahl Lettland, das übermäßige Defizit bis 2012 zu
korrigieren. Das gesamtstaatliche Defizit Lettlands erreichte 2010 8,1 %
des BIP, ging 2012 jedoch insbesondere dank beträchtlicher
Konsolidierungsanstrengungen auf 1,2 % des BIP zurück. Der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen zufolge wird die
Defizitquote bei unveränderter Politik im Jahr 2013 1,2 % und im Jahr 2014
0,9 % betragen. Die öffentliche Bruttoschuldenquote ging 2012 auf
40,7 % zurück und dürfte den Projektionen zufolge bis Ende 2014 weiter auf
40,1 % des BIP fallen. Im März 2012 unterzeichnete Lettland den Vertrag
über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU, und das entsprechende
Ratifizierungsgesetz wurde im Mai 2012 im Parlament angenommen. Damit ist
Lettland eine weitere Selbstverpflichtung im Hinblick auf eine
stabilitätsorientierte und nachhaltige Finanzpolitik eingegangen. Zudem hat das
Parlament im Januar 2013 das Gesetz zur Haushaltsdisziplin in der letzten
Lesung angenommen. Das Gesetz schreibt den Grundsatz der Festsetzung von
Haushaltszielen für den gesamten Haushaltszyklus vor, wobei der Richtwert für
das strukturelle Defizit 0,5 % des BIP beträgt, und bietet einen Rahmen
für eine regelbasierte Finanzpolitik, insbesondere durch eine Begrenzung
prozyklischer Mehrausgaben. Das Gesetz sieht zudem die Errichtung eines
unabhängigen Finanzrats vor, der ab dem 1. Januar 2014 die Einhaltung der
Haushaltsvorschriften überwachen soll. Die uneingeschränkte Anwendung des
Gesetzes zur Haushaltsdisziplin wird von entscheidender Bedeutung sein, um den
Risiken zu begegnen, die sich ergeben können, wenn nach der erfolgreichen
Umsetzung des Anpassungsprogramms möglicherweise Forderungen nach einer
Lockerung der Finanzpolitik laut werden. Angesichts dieser Entwicklungen und der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen vertritt die Kommission die
Auffassung, dass das übermäßige Defizit mit einer glaubhaften und nachhaltigen
Rückführung des Haushaltsdefizits unter 3 % des BIP im Jahr 2012,
d. h. innerhalb des vom Rat empfohlenen Zeitrahmens, korrigiert worden
ist. Daher hat die Kommission dem Rat empfohlen, den Beschluss über das
Bestehen eines übermäßigen Defizits in Lettland aufzuheben (SEC(2013) XYZ). Beschließt der Rat, das Defizitverfahren gegen
Lettland aufzuheben, erfüllt Lettland das Kriterium der öffentlichen
Finanzlage. 5. Wechselkursstabilität Der lettische Lats nimmt seit dem 2. Mai
2005, d. h. bei Annahme des vorliegenden Berichts seit mehr als acht
Jahren, am WKM II teil. Beim Beitritt zum WKM II verpflichteten sich
die lettischen Behörden einseitig, den Lats nur innerhalb der Bandbreite von
±1 % um den zentralen Leitkurs schwanken zu lassen. Im zweijährigen
Bewertungszeitraum wich der Wechselkurs des Lats nicht mehr als ±1 % vom
Leitkurs ab und war keinen Spannungen ausgesetzt. Der Lats notierte meist am
oberen Ende der unilateralen Bandbreite, da das lettische Schatzamt seine
erheblichen Devisenbestände auf dem Markt konvertierte. Vor dem Hintergrund des
geringeren Devisenangebots des Schatzamts und der Markterwartungen bezüglich
der Einführung des Euro wertete der Lats Ende 2012 und Anfang 2013 zur Mitte
der Bandbreite hin ab. Auch andere Indikatoren wie die Entwicklung der
Währungsreserven und kurzfristigen Zinssätze lassen keinen Druck auf den
Wechselkurs erkennen. Die letzten Auszahlungen aus dem Finanzhilfeprogramm von
IWF und EU fanden im August bzw. Oktober 2010 statt. Im Juni 2011 gelang
Lettland mit einer auf USD lautenden Emission die Rückkehr an den
internationalen Anleihemarkt. Weitere Transaktionen folgten, was als Signal für
guten Marktzugang gewertet werden kann. Lettland erfüllt das Wechselkurskriterium. 6. Langfristige Zinssätze Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in
Lettland in den zwölf Monaten bis April 2013 bei 3,8 % und damit unter dem
Referenzwert von 5,5 %. Bei der Konvergenzbewertung 2012 lag der
durchschnittliche langfristige Zinssatz in Lettland beim Referenzwert
(5,8 %) und ist seitdem allmählich weiter gefallen. Der Zinsabstand zu
langfristigen Benchmark-Anleihen des Euroraums ging 2010 deutlich zurück, da
das Vertrauen in die Wechselkursbindung zurückkehrte, die
Haushaltskonsolidierung Früchte trug und die Konvertierung der Mittel aus
Hilfsprogrammen für reichlich Lats-Liquidität sorgte. Nach einer Pause im Jahr
2011 verringerte sich der Zinsabstand 2012 weiter, da das Marktvertrauen
gegenüber Lettland noch größer wurde. Das Schatzamt kehrte mit mehreren
kleineren Emissionen im ersten Halbjahr 2011 an den Inlandsmarkt für
zehnjährige Anleihen zurück. 2012 legte das Schatzamt eine neue Reihe von
zehnjährigen Benchmark-Anleihen auf, gab aber aufgrund seiner vorteilhaften
Liquiditätsposition, die teilweise auf seine erfolgreichen Emissionen in USD
zurückgeht, nur einen vergleichsweise begrenzten Betrag aus. Lettland erfüllt das Kriterium der Konvergenz der
langfristigen Zinssätze. 7. Weitere Faktoren Weitere Faktoren wurden ebenfalls geprüft,
darunter die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Arbeits-,
Finanz- und Produktmärkte. Die Zahlungsbilanz schlug 2008/2009 um und wies nach
den in den Boomjahren verzeichneten hohen Defiziten im Jahr 2009 einen Überschuss
von rund 11 % des BIP auf, der 2012 auf 1 % des BIP abschmolz. Das
Handelsbilanzdefizit ist nach 2008 erheblich zurückgegangen, hat sich seit der
Erholung ab 2010 jedoch wieder ein wenig verschlechtert. Die erhebliche
Korrektur des realen effektiven Wechselkurses in den Jahren 2009-2010 hat
weitgehend Bestand, und Lettland hat weitere Exportmarktanteile gewonnen. Die
Einkommensbilanz wurde 2009 positiv, worin sich die enormen Rückstellungen
ausländischer Banken für Kreditverluste widerspiegeln, und kehrte 2011 ins
Defizit zurück, als die meisten Banken wieder Gewinne machten. Der Saldo der
ausländischen Direktinvestitionen (FDI) hat sich nach 2009 schrittweise
verbessert, 2012 jedoch leicht rückläufig entwickelt. Das
Zahlungsbilanzhilfeprogramm, das Lettland Ende 2008 von EU und IWF erhielt,
wurde im Januar 2012 erfolgreich abgeschlossen. Von der im Rahmen dieses
Programms zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 7,5 Mrd. EUR nahm
Lettland insgesamt rund 4,5 Mrd. EUR in Anspruch. Vor dem Hintergrund
des Vertrauens in seine Politik und seines wiedererlangten Marktzutritts hat
Lettland auf die Beantragung eines Anschlussprogramms verzichtet. Während
Lettland seine aus dem Programm erwachsenen Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF
bis Dezember 2012 vollständig beglichen hat, werden die Rückzahlungen an die
Europäische Kommission von 2014 bis 2025 fällig. Die lettische Wirtschaft ist über Handels- und
FDI-Verflechtungen gut in die EU-Wirtschaft integriert, während der
Arbeitsmarkt eine hohe Mobilität im Rahmen der EU und eine erhebliche
Flexibilität gezeigt hat, wenngleich die strukturelle Arbeitslosigkeit hoch
ist. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen liegt Lettland ausgewählten
Indikatoren zufolge in etwa gleichauf mit dem Durchschnitt der Staaten des Euro-Währungsgebiets.
Der inländische Finanzsektor ist, vor allem dank des hohen Anteils
ausländischer Beteiligungen am Bankensystem, in erheblichem Maße in das
EU-Finanzsystem integriert. Im Rahmen der internationalen Finanzhilfeprogramms
wurde die Finanzaufsicht erheblich verschärft. Die Zusammenarbeit mit den
Aufsichtsbehörden des Herkunftslands wurde weiter ausgebaut. Lettland hat eine lange Tradition und einige
Wettbewerbsvorteile im Bereich von Dienstleistungen an gebietsfremde
Bankkunden, hauptsächlich Unternehmen aus den GUS-Staaten. Die Aufsicht über
das gebietsfremde Bankgeschäft birgt zusätzliche Herausforderungen, unter
anderem aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Transaktionen. Die
nationale Aufsichtsbehörde hat mehrere Maßnahmen umgesetzt, um die besonderen
Risiken dieser Wirtschaftstätigkeit zu begrenzen; Banken, deren Geschäftsmodell
auf Gebietsfremde ausgerichtet ist, müssen einen hohen Anteil an liquiden
Mitteln vorhalten und unterliegen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen. In Zukunft
werden die genaue Beobachtung von Risiken für die Finanzstabilität, die
Bereitschaft, erforderlichenfalls weitere regulatorische Maßnahmen zu
ergreifen, und die entschlossene Umsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung der
Geldwäsche von zentraler Bedeutung sein. *** Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter
Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission unter der
Voraussetzung, dass der Rat ihrer Empfehlung folgt und seinen Beschluss über
das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufhebt, der Auffassung, dass Lettland
die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. [1] Die Mitgliedstaaten, die die notwendigen Voraussetzungen
für die Einführung des Euro noch nicht erfüllen, werden als „Mitgliedstaaten,
für die eine Ausnahmeregelung gilt“ bezeichnet. Dänemark und das Vereinigte
Königreich haben vor Annahme des Vertrags von Maastricht Regelungen
ausgehandelt, die die Möglichkeit der Nichtteilnahme vorsehen, und beteiligen sich
nicht an der dritten Stufe der WWU. [2] Verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/convergence/programmes/2013_en.htm [3] Die Kommission veröffentlichte ihren ersten
Warnmechanismus-Bericht (WMB) im Februar 2012 und den zweiten im November 2012
(im Rahmen des Bewertungsrunde für 2013). Entsprechend den Schlussfolgerungen
der beiden Berichte war Lettland nicht Gegenstand einer eingehenden Prüfung im
Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht. [4] Für die Zwecke des Preisstabilitätskriteriums wird die
Inflation am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessen, der in der
Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates definiert ist. [5] Alle im vorliegenden Bericht enthaltenen Prognosen für
die Inflation und sonstige Variablen stammen aus der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen. Die Kommissionsprognosen beruhen auf einer Reihe
allgemeiner Annahmen für externe Variablen und der Annahme einer unveränderten
Politik, berücksichtigen aber gleichzeitig die Maßnahmen, zu denen ausreichende
Angaben vorliegen. Die Prognose des Referenzwerts ist mit erheblichen
Unsicherheiten behaftet, da sie auf der Grundlage der Inflationsprognosen für
die drei im betreffenden Zeitraum voraussichtlich preisstabilsten Mitgliedstaaten
erstellt wird, wodurch sich die potenzielle Fehlermarge erhöht. [6] Stichtag für die in diesem Bericht verwendeten Daten ist
der 16. Mai 2013. [7] Litauen bzw. Irland. [8] Im April 2013 lag der Zwölfmonatsdurchschnitt der
Inflationsrate in Griechenland bei 0,4 % und im Euro-Währungsgebiet bei
2,2 %, wobei der Abstand in den kommenden Monaten voraussichtlich noch
größer wird. [9] Eine Richtlinie über Mindestanforderungen an die
nationalen Haushaltsrahmen, zwei neue Verordnungen über die makroökonomische
Überwachung und drei Verordnungen zur Änderung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts (SWP) sind am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten (eine der
beiden neuen Verordnungen über die makroökonomische Überwachung und eine der
drei Verordnungen zur Änderung des SWP sehen neue Durchsetzungsmechanismen für
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vor). Neben der Operationalisierung
des Schuldenstandkriteriums im Defizitverfahren wurde mit diesen Änderungen
eine Reihe wichtiger Neuerungen im Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt,
insbesondere ein Richtwert für die Ausgaben, um die Bewertung der Fortschritte
bei der Erreichung des länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziels zu
ergänzen. [10] Bei der Bewertung des Wechselkurskriteriums überprüft die
Kommission, ob der Wechselkurs in der Nähe des Leitkurses im WKM II lag,
wobei gemäß der Gemeinsamen Erklärung des informellen ECOFIN-Rates zu
Beitrittsländern und WKM II vom 5. April 2003 in Athen mögliche
Gründe für eine Aufwertung berücksichtigt werden können. [11] Der Referenzwert für April 2013 wird berechnet als
einfaches Mittel der durchschnittlichen Langfristzinssätze in Schweden
(1,6 %), Lettland (3,8 %) und Irland (5,1 %).