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Document 52012DC0752
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN CENTRAL BANK, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE, THE COMMITTEE OF REGIONS AND THE EUROPEAN INVESTMENT BANK STATE OF THE SINGLE MARKET INTEGRATION 2013 - Contribution to the Annual Growth Survey 2013 -
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK STAND DER BINNENMARKTINTEGRATION 2013 - Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013 -
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK STAND DER BINNENMARKTINTEGRATION 2013 - Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013 -
/* COM/2012/0752 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK STAND DER BINNENMARKTINTEGRATION 2013 - Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013 - /* COM/2012/0752 final */
Einleitung Ein integrierter Binnenmarkt ist ein zentraler
Antriebsfaktor für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung und eröffnet den
europäischen Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Möglichkeiten. Aus diesem
Grund spielt er für die Verwirklichung der Ziele der Europa-2020-Strategie eine
Schlüsselrolle. Wie in der Mitteilung der Kommission vom Juni 2012 „Bessere
Governance für den Binnenmarkt“[1]
angekündigt, dient der vorliegende Bericht dazu, das Funktionieren des
Binnenmarkts im Rahmen des Europäischen Semesters zu prüfen. Er enthält eine
Analyse des Stands der Binnenmarktintegration in Schlüsselbereichen mit dem
größten Wachstumspotenzial, namentlich Dienstleistungen, Netze und digitale
Wirtschaft[2].
Ziel dieses Berichts ist es, im Kontext des Jahreswachstumsberichts 2013
politische Prioritäten festzulegen, die – wenn sie von den Mitgliedstaaten
umgesetzt werden – dazu beitragen würden, das Wachstumspotenzial des
Binnenmarkts in vollem Umfang zu erschließen und die noch verbleibenden
Hindernisse für eine weitere Integration zu beseitigen. Im vorliegenden Bericht
wird auch dazu aufgerufen, die Anstrengungen zur Gewährleistung einer besseren
Umsetzung und Durchsetzung der bereits bestehenden Vorschriften zu verstärken. 1. Überprüfung der
Binnenmarktintegration Indem der Binnenmarkt Hindernisse für den freien
Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital beseitigt, gibt er
Unternehmen die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit in größerem Maßstab zu
betreiben, womit ihre Kapazität für Innovationen, Investitionen,
Produktivitätssteigerungen und Arbeitsplatzschaffung steigt. Wie das
Verbraucherbarometer zeigt, wirkt der durch den Integrationsprozess ausgelöste
schärfere Wettbewerb als starker Anreiz, den europäischen Verbraucherinnen
und Verbrauchern eine größere Vielfalt preiswerterer und höherwertiger Produkte
anzubieten. Die Mobilität der Arbeitskräfte gehört zu den wesentlichen
Voraussetzungen für einen echten europäischen Arbeitsmarkt, der die von
Arbeitgebern nachgefragten und die von Arbeitssuchenden angebotenen Fähigkeiten
zusammenführt, wodurch eine höhere Produktivität der EU-Unternehmen und somit
auch mehr Wachstum und Beschäftigung ermöglicht werden und außerdem dazu
beigetragen wird, dem Nebeneinander von hartnäckig hoher Arbeitslosigkeit in
einigen Regionen und Arbeitskräftemangel in den rascher wachsenden Regionen der
EU entgegenzuwirken.
1.1.
Die vier Freiheiten
1.1.1.
Waren
·
Wenngleich
sich ihr Tempo verlangsamt hat, schreitet die Integration der
Warenmärkte auch 20 Jahre nach Gründung des Binnenmarkts noch fort,
denn der Anteil des Intra-EU-Handels am EU-BIP, der 1999 noch bei rund
17 % lag, machte 2011 nahezu 22 % des EU-BIP aus. Das Wachstum der
Extra-EU-Ausfuhren war zwar dynamischer, doch entfielen hierauf wertmäßig nur
rund 12 % des EU-BIP. Dies deutet darauf hin, dass der Binnenmarkt für die
europäischen Unternehmen immer noch von großer Bedeutung und das Wachstum des
Intra-EU-Handels durchaus noch ausbaufähig ist. ·
Hinter
diesem insgesamt positiven Integrationstrend verbergen sich recht große
Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Wie die Entwicklung der
Intra-EU-Einfuhren und ‑Ausfuhren im Verhältnis zum BIP im Zeitraum
1999–2011 zeigt, ist in CZ, DE, HU, LT, LV, NL, PL, SI und SK ein positiver
Trend in Bezug auf die Integration der Warenmärkte zu verzeichnen, während in
EL, ES, FI, FR, IE, LU und UK gewisse negative Trends bzw. eine Stagnation zu
beobachten sind. In den meisten Ländern der ersten Gruppe war die Vertiefung
der Integration Bestandteil des Aufholprozesses, da die Öffnung dieser Länder
auf einem niedrigen Ausgangsniveau weit unter ihrem Potenzial einsetzte. Was
den erreichten Grad an Integration (bezogen auf den Anteil des
Intra-EU-Warenhandels am BIP) angeht, sind die kleineren EU-Mitgliedstaaten
naturgemäß offener, mit Ausnahme von EL und CY, die relativ stark abgeschottet
waren, gefolgt von PT und den nordischen Ländern. ·
Ein
Blick auf die Ländergruppe mit wachsender Integration in den Binnenmarkt zeigt,
dass die meisten dieser Länder (PL und bis zu einem gewissen Grad auch CZ, SI,
DE, SK und NL) seit Ende der 1990er Jahre[3]
eine Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit verzeichnen konnten. LT
und LV waren besonders erfolgreich auf Märkten von Ländern, die in dieser Zeit
ein höheres BIP-Wachstum erzielten. HU profitierte offenbar hauptsächlich von
seiner nichtpreislichen Wettbewerbsfähigkeit[4].
Bei fast allen diesen Länder hatte die stärkere Integration in den
Binnenmarkt auch eine Verbesserung der Handelsbilanzposition gegenüber den
EU-Partnern zur Folge. Abbildung 1: Entwicklung des Intra-EU-Warenhandels Datenquelle:
Eurostat. ·
Was
die Ländergruppen mit abnehmender oder stagnierender Integration (bezogen auf
den Anteil der Intra-EU-Einfuhren und -Ausfuhren am BIP) angeht, litten ES und
LU unter dem relativ geringen Nachfragewachstum ihrer Partnerländer, büßten in
gewissem Maße aber auch an Kostenwettbewerbsfähigkeit ein. Auch in EL
verschlechterte sich die Kostenwettbewerbsfähigkeit. FI und UK hatten Probleme
mit der kostenunabhängigen Wettbewerbsfähigkeit. Diese Faktoren erklären die
Entwicklung der Integration von der Exportseite her, doch besteht zwischen
Einfuhren und Ausfuhren eine enge Korrelation.[5]
Allerdings ging der negative Integrationstrend bei vielen dieser Länder mit
einer Verschlechterung ihrer Handelsbilanzposition gegenüber den EU-Partnern
einher.[6] ·
Gegenwärtig
verläuft die Integration der EU mit Drittländern rascher als innerhalb der EU,
was die Globalisierung und das schnellere Nachfragewachstum auf zahlreichen
aufstrebenden Märkten widerspiegelt. Dies ist nicht unbedingt ein schlechtes
Zeichen, da zwischen Intra-EU-Handel und Welthandel kein Zielkonflikt besteht. Mitgliedstaaten,
deren Integration in die Weltwirtschaft zugenommen hat, haben auch innerhalb
der EU die größte Integrationsdynamik an den Tag gelegt.[7] Abbildung 2: Vergleich zwischen Intra-EU- und
Extra-EU-Warenhandel Datenquelle: Eurostat.
1.1.2.
Dienstleistungen
·
Der
Intra-EU-Handel mit Dienstleistungen entwickelte sich im Großen und Ganzen
ähnlich wie der Warenhandel (Abbildung 3). Allerdings ist der Stand der
Integration in diesem Sektor, der über 70 % der Gesamtwirtschaft ausmacht,
immer noch erheblich niedriger als bei Waren. Und Anzeichen für einen
Aufholprozess sind gegenwärtig nicht erkennbar. Die Aufwärtstrends bei der
Preisdispersion deuten vielmehr darauf hin, dass beim Handel mit
Dienstleistungen innerhalb der EU möglicherweise immer noch Hindernisse
bestehen. Während die unterschiedliche Höhe der Dispersionswerte
weitgehend normal und auf die erheblich geringere Transportierbarkeit,
Handelbarkeit[8]
und Heterogenität von Dienstleistungen zurückzuführen ist, könnten die
unterschiedlichen Trends bei Dienstleistungen und Waren, bei denen die
Streuung abgenommen hat, auf unzureichenden Wettbewerb im Dienstleistungssektor
hindeuten (Abbildung 4). Die signifikanteren Preisdispersionstrends waren
in den ältesten EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Abbildung 3:
Entwicklung des Intra-EU-Handels mit Dienstleistungen Datenquelle: Eurostat. Abbildung 4:
Preisdispersion in den EU-Mitgliedstaaten Quelle:
Eurostat. ·
Wegen
der erwähnten Nichthandelbarkeit vieler Dienstleistungen vollzieht sich die
Integration des Dienstleistungsmarkts vorwiegend über die Niederlassung von
Unternehmen. Die Daten zu Unternehmen unter ausländischer Kontrolle[9] zeigen, dass der
Integrationsgrad bei Dienstleistungen in fast allen Mitgliedstaaten geringer
war als in anderen Sektoren (Abbildung 5). Ähnlich den Indikatoren zur
Handelsöffnung waren die kleineren Volkswirtschaften offener, mit Ausnahme von CY,
SI und PT, die trotz ihrer Größe insgesamt am stärksten abgeschottet waren. Legt
man die Daten über Unternehmen unter ausländischer Kontrolle zugrunde, ist von
den großen Volkswirtschaften IT am wenigsten integriert. Abbildung
5: Intra-EU-Niederlassungen im Dienstleistungssektor und in anderen Sektoren Datenquelle:
Eurostat. ·
Die
jährlichen Verbraucherbarometer der Kommission deuten darauf hin, dass stärker
integrierte Märkte von den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern in
der Regel als leistungsfähiger eingeschätzt werden.[10] Die
nachfolgende Abbildung zeigt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher für die
weniger integrierten Dienstleistungsmärkte niedrigere Einschätzungen abgeben
als für die Warenmärkte fast aller Mitgliedstaaten. Abbildung 6:
Performance der Waren- und Dienstleistungsmärkte nach Einschätzung der
Verbraucherinnen und Verbraucher Quelle:
Market Monitoring Survey 2012 (Kommission, GD SANCO).
1.1.3.
Kapital
·
Ein
wichtiger Integrationsfaktor sind Intra-EU-Investitionen, durch die Unternehmen
über eine Niederlassung in anderen Mitgliedstaaten tätig werden. Grenzüberschreitende
Investitionen gehören auch zu den wichtigsten Wegen für die binnenmarktweite
Verbreitung von Innovationen. ·
Nach
einer lang anhaltenden Wachstumsperiode sind die grenzüberschreitenden
Investitionen mit der Finanzkrise eingebrochen und haben sich im Gegensatz zum
grenzüberschreitenden Handel seither auch noch nicht wieder vollständig erholt. Abbildung 7: Entwicklung der Direktinvestitionen (DI)
innerhalb der EU Datenquelle:
Eurostat. ·
Eine
ähnliche negative Integrationsdynamik ist an den Finanzmärkten zu erkennen. Die Krise hat
die Marktvolatilität signifikant verstärkt, was sich seit 2007 auch in den
Indikatoren der Finanzmarktintegration niederschlägt. In mehreren Ländern hat
eine Restrukturierung des Finanzsystems und insbesondere des Bankensektors
eingesetzt. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Länder Lösungen wählen,
bei denen Banken wieder auf nationales Format zurückgestutzt werden. Damit
würde der erhebliche Nutzen der europäischen Finanzmarktintegration jedoch
teilweise wieder zunichtegemacht und die wirtschaftliche Integration generell
gefährdet. Viel wäre gewonnen, wenn die Veränderungen richtig koordiniert
und in den auf EU-Ebene entwickelten neuen Aufsichts- und Regulierungsrahmen
eingefügt werden.
1.1.4.
Arbeitskräfte
·
Auch
wenn immer mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger in anderen Mitgliedstaaten arbeiten,
ist die Mobilität der Arbeitskräfte in Europa im Vergleich zum Potenzial
der EU zu gering und steht in keinem Verhältnis zu dem, was man in einem
echten Binnenmarkt für Arbeitskräfte erwarten könnte. Die in einem anderen
EU-Land erwerbstätigen EU-Bürgerinnen und ‑Bürger stellen nur 3,1 %
der EU-Erwerbsbevölkerung und die jährliche Anstiegsrate liegt lediglich bei
rund 0,1 %. ·
Internationale
Vergleiche[11]
deuten ebenfalls darauf hin, dass die grenzüberschreitende Mobilität zwischen
den EU-Mitgliedstaaten verglichen mit der Mobilität in anderen Regionen (wie
den Vereinigten Staaten, Kanada oder Australien) begrenzt ist. Dies erklärt
sich zwar zum Teil durch die sehr ausgeprägte Sprachenvielfalt und
institutionelle Unterschiede, doch legen diese Vergleiche auch nahe, dass die
geografische Mobilität in der EU noch ausbaufähig ist. ·
Nach
einer Eurobarometer-Untersuchung[12]
könnten sich 28 % der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger vorstellen, in
einem anderen EU-Land zu arbeiten, während dies für 15 % aufgrund der zu
zahlreichen Hindernisse nicht in Frage käme. Für mehr als die Hälfte der EU‑Bürgerinnen
und ‑Bürger stellen Sprache und familiäre Gründe das Haupthindernis für
die Mobilität der Europäer dar. Doch auch administrative Hindernisse wie
Bürokratie, Anerkennung von Qualifikationen und soziale Sicherheit werden als
Gründe genannt, die Menschen davon abhalten, in einem anderen EU-Mitgliedstaat
zu arbeiten. Der Mobilität der Arbeitskräfte können auch bestimmte Vorschriften
zusätzlicher Altersversorgungssysteme, steuerliche Hindernisse beim Umzug in
einen anderen Mitgliedstaat (Inanspruchnahme von Freibeiträgen und
Steuererleichterungen, Doppelbesteuerung oder höhere progressive Steuersätze
für Gebietsfremde) und die Unkenntnis vieler mobiler Arbeitnehmer über ihre
Rechte und Pflichten im Wege stehen. ·
In
einem neueren Bericht[13]
der Kommission wurde ferner auf die Bedeutung makroökonomischer
Mobilitätstreiber, wie der Unterschiede im relativen Einkommensniveau,
hingewiesen, die dadurch belegt wird, dass die einkommensschwächsten
Mitgliedstaaten per Saldo die höchsten Abwanderungsquoten verzeichnen; in dem
Maße, wie der Aufholprozess fortschreitet, dürfte dieser Faktor an Bedeutung
verlieren. Andere, wenn auch weniger offensichtliche makroökonomische
Antriebsfaktoren sind die langfristigen Unterschiede im
Arbeitslosigkeitsniveau. Daneben wurden in dem Bericht auch soziale und
kulturelle Faktoren hervorgehoben, etwa die soziale Vernetzung von
Migrantengruppen, die die Migrationsmuster beeinflusst.
2.
Wachstums- und Beschäftigungstreiber im Binnenmarkt
·
In
ihrer Mitteilung „Bessere Governance für den Binnenmarkt“[14] vom Juni 2012
empfiehlt die Kommission, Schritte einzuleiten, um das Wachstumspotenzial
des Binnenmarkts in Bereichen, in denen die größte Wirkung erreicht werden
kann, auszuschöpfen. Auf der Grundlage verschiedener
Wirtschaftsindikatoren werden Dienstleistungen[15],
Finanztätigkeiten, Verkehr, Digitalwirtschaft und Energiewirtschaft als
Schlüsselbereiche für vorrangige politische Maßnahmen und für eine bessere
Umsetzung des Binnenmarkts genannt.[16] ·
Parallel
dazu gilt es, für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts für
industrielle Erzeugnisse zu sorgen, unter anderem durch Ermittlung etwaiger
Lücken und Barrieren, die nach wie vor den freien Warenverkehr behindern, sowie
durch die Verbesserung der Qualität und Effizienz der Produktvorschriften. Darüber
hinaus ist die Anwendung des Prinzips der „gegenseitigen Anerkennung“ im
Binnenmarkt für Waren genauestens zu überwachen.[17] ·
In
der Mitteilung vom Juni „Bessere Governance für den Binnenmarkt“ wird
herausgestellt, dass es einer ordnungsgemäßen Umsetzung, Durchführung und
Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften bedarf, wenn das Potenzial des
Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden soll. Daher werden ehrgeizige
Ziele für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften
festgelegt, insbesondere, aber nicht ausschließlich für die oben genannten
Bereiche. Wie der jüngsten Ausgabe des Binnenmarktanzeigers zu entnehmen ist,
sind gewisse Fortschritte, vor allem in Bezug auf das Compliance-Defizit[18], zu
verzeichnen. Die Zahl der Richtlinien, deren Umsetzung seit zwei Jahren oder
länger überfällig ist, hat sich allerdings erhöht. ·
Was
die Schlüsselbereiche betrifft, wird in der Mitteilung vom Juni eine Nulltoleranzstrategie
in Bezug auf die Umsetzungs- und Durchführungsvorschriften gefordert. Für
Fälle, in denen nach wie vor Probleme bestehen, werden beschleunigte
Vertragsverletzungsverfahren gefordert. Wie aus der Übersicht im Anhang
ersichtlich, ist das Ziel noch nicht erreicht. Lediglich ein einziger
Mitgliedstaat (DK) hat bereits sämtliche in der Mitteilung vom Juni 2012
festgelegten Ziele erreicht, wohingegen mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten
bestenfalls drei der Ziele verwirklicht hat. Die größten
Umsetzungsverzögerungen sind im Energiebereich festzustellen. Im
Verkehrsbereich werden die Ziele geradezu systematisch von den meisten
Mitgliedstaaten nicht erfüllt. ·
Die
Mitgliedstaaten sollten verstärkte Anstrengungen unternehmen, um
sicherzustellen, dass Einzelpersonen und Unternehmen von ihren
Binnenmarktrechten wirksam Gebrauch machen können. Zu diesem Zweck sollten die
Mitgliedstaaten eine effektive Anwendung und Durchsetzung der
Binnenmarktvorschriften durch die nationalen Gerichte sicherstellen, qualitativ
hochwertige Informationen, eGovernment-Tools und ‑Verfahren bereitstellen
und in Mechanismen zur raschen Problemlösung investieren. In diesem Bereich
bleibt noch viel zu tun.[19] So wird
beispielsweise das Potenzial von SOLVIT als zentrales Problemlösungsinstrument
auf nationaler Ebene (ca. 1 300 Fälle pro Jahr) noch nicht voll
ausgeschöpft, was zum Teil auf die unzureichende Personalausstattung einiger
SOLVIT-Zentren zurückzuführen ist. ·
In
der Mitteilung vom Juni werden auch rasche Ergebnisse bei der Durchführung
der in der Binnenmarktakte[20] vorgesehenen
Schlüsselmaßnahmen zur Förderung von Wachstum und Vertrauen gefordert.
2.1.
Dienstleistungsmärkte
Marktperformance
und Hindernisse für die EU-Integration ·
Grundstein
der Binnenmarktintegration im Dienstleistungsbereich ist die
Dienstleistungsrichtlinie. Einer neueren Studie[21] zufolge könnte
die Dienstleistungsrichtlinie noch mehr bewegen, wenn die Mitgliedstaaten
ambitionierter an die Umsetzung der Richtlinie herangingen. Bei einem
ehrgeizigen Szenario, bei dem sich alle Mitgliedstaaten, was die Hindernisse in
den einzelnen Sektoren anbelangt, dem Durchschnitt der fünf besten Länder[22] annähern (was
nahezu der Aufhebung sämtlicher von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten
Beschränkungen entspricht), könnte der wirtschaftliche Effekt einen Anstieg
des BIP um 2,6 % ausmachen[23]. Im Juni dieses
Jahres hat die Kommission einen Aktionsplan.[24] vorgelegt, mit
dessen Umsetzung das Wachstumspotenzial der Dienstleistungsrichtlinie bis 2015
mobilisiert werden soll. Die
Dienstleistungsrichtlinie enthält einige wichtige eindeutige Verpflichtungen[25], denen fast die
Hälfte der Mitgliedstaaten immer noch nicht nachkommt. So gelten in einigen
Mitgliedstaaten nach wie vor Beschränkungen, die an die Staatsangehörigkeit
oder den Wohnort des Dienstleisters anknüpfen (z. B. in MT und SE für
Patentanwälte und in IT, CY und PL für bestimmte Dienstleistungen im
Tourismussektor). Hinsichtlich der
Anwendung der in der der Dienstleistungsrichtlinie enthaltenen Klausel
über die Dienstleistungsfreiheit verfolgen die Mitgliedstaaten mehrheitlich
einen konservativen Ansatz und behandeln grenzüberschreitend tätige
Dienstleister weiterhin genauso wie im betreffenden Land niedergelassene
Dienstleister, so dass die betreffenden Dienstleister ungerechtfertigterweise
einer doppelten Regulierung unterliegen, da sie sowohl den Vorschriften
des Herkunftslandes als auch den Vorschriften des Aufnahmelandes genügen
müssen, wenn es beispielsweise um die Berufshaftpflichtversicherung geht. Darüber
hinaus besteht in einigen Mitgliedstaaten Ungewissheit darüber, welche
Vorschriften für Dienstleister gelten, die vorübergehend
grenzüberschreitende Dienste erbringen möchten, im Gegensatz zu Dienstleistern,
die sich niederlassen wollen (z. B. BG, FI, IE, IT, LV, PL, RO, SI, SE). Diese
Ungewissheit kann dazu führen, dass eine vorübergehende Erbringung von
Dienstleistungen genauso behandelt wird wie eine Niederlassung, so dass den
Dienstleistern eine doppelte Bürde auferlegt wird, was auch die
grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen behindert. ·
Im
Dienstleistungssektor sind viele Berufe angesiedelt, die auf nationaler Ebene
reglementiert sind. Die Reglementierung besteht in Zugangsbarrieren
(z. B. Anforderungen, die die Ausübung bestimmter Tätigkeiten den Inhabern
spezifischer Qualifikationen vorbehalten) und/oder Ausübungsbarrieren
(d. h. Beschränkungen für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten wie
etwa Anforderungen an die Rechtsform und die Eigentumsstrukturen von
Unternehmen). In einigen Mitgliedstaaten (BG,
CY, DE, PL, SK, SI, SE) gibt es darüber hinaus immer noch Anforderungen, durch
die Gebührenordnungen für bestimmte Berufe (z. B. Ingenieure/Architekten,
Rechnungsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte oder Tierärzte) festgelegt
werden. Die
Reglementierung von Berufen kann zwar durch öffentliche Interessen
gerechtfertigt sein, doch bestehen innerhalb der EU erhebliche Unterschiede. Die Anzahl der reglementierten Berufe variiert in
den einzelnen Mitgliedstaaten zwischen 47 und 368. Darüber hinaus bestehen
beträchtliche Unterschiede in Bezug auf den Umfang der vorbehaltenen
Tätigkeiten[26] und das
geforderte Qualifikationsniveau. Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr
2012 bereits an acht Mitgliedgliedstaaten (AT, CY, FR, DE, IT, PL, SI, ES) länderspezifische
Empfehlungen zur Notwendigkeit des Abbaus rechtlicher Hindernisse im
Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen gerichtet. Einige
Mitgliedstaaten (insbesondere PL, PT, IT, ES, CZ) haben entsprechende Reformen
auf den Weg gebracht mit dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern, die
Rahmenbedingungen für Unternehmen zu erleichtern oder die Arbeitslosigkeit, vor
allem die Jugendarbeitslosigkeit, abzubauen. ·
Effektive
Governance-Instrumente sind von größter Bedeutung, um das
Integrationspotenzial der Binnenmarktvorschriften im Allgemeinen und der
Dienstleistungsrichtlinie im Besonderen in vollem Umfang auszuschöpfen. Zu
diesen wichtigen Instrumenten zählen die einheitlichen Ansprechpartner
und das Binnenmarktinformationssystem (IMI). Die Situation
bezüglich der einheitlichen Ansprechpartner stellt sich in den einzelnen
Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich dar. DK, EE, ES, LU, NL, SE, UK und
LT verfügen über die am weitesten fortgeschrittenen einheitlichen
Ansprechpartner, während in BG, EL, IE, RO und SI die Entwicklung deutlich
hinterherhinkt. Große Unterschiede bestehen vor allem in Bezug auf den
Detaillierungsgrad und die Benutzerfreundlichkeit der von den einheitlichen
Ansprechpartnern bereitgestellten Informationen über die nationalen
Vorschriften für die wichtigsten Dienstleistungssektoren. Darüber hinaus können
viele Verwaltungsverfahren immer noch nicht online oder von ausländischen
Nutzern abgewickelt werden. Die Gesamtzahl
der IMI-Informationsaustausche über Dienstleistungen ist nach wie vor gering. Fast die Hälfte
aller Austausche wurde von DE initiiert, wo auch die größte Zahl von
IMI-Behörden registriert ist. BE, DK, EE, FI, IE, NL, RO und UK haben im Jahr
2012 noch keine Anfragen übermittelt. Die meisten Eingänge von
Informationsersuchen hatten PL, HU und UK zu verzeichnen. ·
Unter
den Dienstleistungsmärkten haben folgende Sektoren gemessen an BIP und
Beschäftigung das größte wirtschaftliche Gewicht und ein überdurchschnittliches
Wachstumspotenzial: Dienstleistungen für Unternehmen (11,7 % der
Wertschöpfung in der EU im Jahr 2009), Einzel- und Großhandel
(11,1 %) und Baugewerbe (6,3 %). ·
In
vielen Mitgliedstaaten unterliegen die Dienstleistungen für Unternehmen
nach wie vor einer starken Regulierung. Beispielsweise können Anforderungen,
die die freie Wahl der Unternehmensform beschränken und bestimmte
Eigentumsstrukturen vorschreiben, zu einem Hindernis für die Entwicklung
grenzübergreifender freiberuflicher Dienstleistungen werden. Einige dieser
Barrieren wurden seit Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie abgesenkt (in
PL, DE, FR, CY und IT), andere hingegen blieben davon unberührt (insbesondere
in AT, BE, BG, CZ, DK, FR, DE, IT, MT, PL, PT, RO, SK, SI und UK scheinen die
Rechtsberufe am stärksten betroffen zu sein). ·
Kennzeichnend
für den Groß- und Einzelhandel in Europa sind die unterschiedliche
wirtschaftliche Reife und die Sättigung vieler Märkte. Der Wettbewerb im
Einzelhandel wird durch die nach wie vor vorhandenen – möglicherweise
protektionistisch motivierten – Barrieren wie aufwändige Rechtsvorschriften
oder unverhältnismäßige Beschränkungen hinsichtlich des Ladenformats behindert.
In den länderspezifischen Empfehlungen 2012 wurde auf die Notwendigkeit
hingewiesen, im Einzelhandel geltende Beschränkungen zu beseitigen (BE, FR, HU,
ES). Einige Mitgliedstaaten (ES) haben bereits entsprechende Reformen auf den
Weg gebracht. Allgemein wurde in den länderspezifischen Empfehlungen auch die
Notwendigkeit einer Stärkung des Wettbewerbs im Einzelhandel
herausgestellt (BE, DK, FI). In einigen
Mitgliedstaaten wird von den Unternehmen verlangt, dass sie sich einer „wirtschaftlichen
Bedarfsprüfung“ unterziehen. Dabei wird die Erteilung einer Genehmigung abhängig
gemacht von 1) dem Nachweis eines wirtschaftlichen Bedarfs oder einer
Marktnachfrage, 2) einer Bewertung des Potenzials oder der derzeitigen
wirtschaftlichen Auswirkungen der Tätigkeit (beispielsweise für etablierte
Anbieter) oder 3) einer Bewertung der Angemessenheit der Tätigkeit vor dem
Hintergrund der von der zuständigen Behörde als Voraussetzung für eine
Niederlassung festgelegten Planungsziele. Diese
Prüfungen lassen Raum für willkürliche Entscheidungen und ungerechtfertigte
Beschränkungen und sind für die Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden. Nach der Dienstleistungsrichtlinie sind derartige
Anforderungen verboten, dennoch gibt es sie noch in RO, AT, EL, NL, HU sowie in
bestimmen Regionen von DE und ES. Die Entwicklung
im Einzelhandel kann beeinträchtigt werden durch Hindernisse für die
grenzüberschreitende Lieferung von Waren. Der Einzelhandel kann seine Waren
nicht immer ungehindert in ganz Europa zum günstigsten Preis beschaffen. Es
liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass regionale Angebotsbeschränkungen in
einigen nationalen Märkten (LU und BE) niedrigere Preise, insbesondere bei
Markenprodukten, verhindern. ·
Die
Entwicklung eines dynamischen Bausektors innerhalb der EU wird dadurch
beeinträchtigt, dass Unternehmen und Branchenangehörige sich mit Hindernissen
konfrontiert sehen, die ihren Grund in der fehlenden gegenseitigen
Anerkennung von Genehmigungssystemen oder der Zertifizierung von Experten
haben, die spezialisierte Dienstleistungen, beispielsweise in der
Umweltzertifizierung von Gebäuden erbringen. So scheint in Bezug auf
Genehmigungsverfahren für Anbieter von Energieeffizienzzertifizierungen eine
grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in BE, CY, LV, LT und MT
nicht möglich zu sein. ·
Das
öffentliche Auftragswesen ist ein wichtiger Markt für die
Dienstleistungsbranche. Im Jahr 2010 hatten die unter die EU-Vorschriften
fallenden Geschäftsmöglichkeiten ein Volumen von etwa 447 Mrd. EUR[27] (3,7 % des
EU-BIP), wovon etwa 42 % auf Dienstleistungsaufträge entfielen. Jedoch werden
nur 3,5 % der öffentlichen Aufträge mit einem Auftragswert oberhalb der
EU-Schwellenwerte grenzüberschreitend vergeben[28] (bei
Dienstleistungen ist der Anteil mit 2 % noch niedriger), und nach wie vor
bestehen Hindernisse für einen integrierten Markt im Bereich des
öffentlichen Auftragswesens. Eine bessere Umsetzung der Vergabevorschriften
in den Mitgliedstaaten könnte erhebliche Effizienzgewinne bringen. 2012 wurden
an fünf Mitgliedstaaten (BG, CZ, DK, HU und SK) entsprechende länderspezifische
Empfehlungen gerichtet. ·
Angesichts
der Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe ist es besonders beunruhigend,
dass öffentliche Auftraggeber in der Europäischen Union nach wie vor die
schlechteste Zahlungsmoral an den Tag legen. Die Höhe der der abgeschriebenen
Forderungen in Europa ist 2012 auf 2,8 % der Gesamtforderungen und damit
auf ein Rekordniveau von 340 Mrd. EUR gestiegen. Die Diskrepanz
zwischen den nördlichen und den südlichen Mitgliedstaaten stellt ein
ernsthaftes Hindernis für die Integration des EU-Binnenmarkts dar.[29] Mit der Zahlungsverzugsrichtlinie[30] von 2011 werden
bei ordnungsgemäßer Umsetzung 180 Mrd. EUR pro Jahr freigesetzt, da
die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet werden, innerhalb von 30 Tagen zu
zahlen, und damit der Cashflow der Unternehmen verbessert und ihnen die
Überwindung der Wirtschaftskrise erleichtert wird. ·
Aus
Verbraucherperspektive schneiden die Bankdienstleistungen für Privatkunden nach
wie vor am schlechtesten ab, insbesondere was die Vergleichbarkeit der Gebühren
und der angebotenen Konditionen, die Auswahl des günstigsten Angebots und den
Wechsel zu einem anderen Dienstleister anbelangt.[31] Ein solider
EU-Rechtsrahmen[32], der
Verbraucheraufklärung, -rechte und -rechtsbehelfe gewährleistet und den Zugang
zu grundlegenden Bankdienstleistungen erleichtert, wird eine stärkere
Inanspruchnahme der Bankdienstleistungen für Privatkunden durch alle
Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem auch der sozial schwächeren,
ermöglichen. Politische
Prioritäten ·
Die
Mitgliedstaaten sollten sich auf folgende zentrale Prioritäten konzentrieren: o Gewährleistung
der vollständigen Konformität ihrer Rechtsvorschriften mit der
Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere mit allen darin enthaltenen eindeutigen
Verpflichtungen. o Verfolgung eines
ambitionierteren Ansatzes bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
durch -
Überprüfung
der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der nach wie vor bestehenden
Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Festlegung von
Gebührenordnungen für bestimmte Berufe und Beschränkungen für
Unternehmens- und Eigentumsstrukturen; -
Überprüfung
der Anwendung der Klausel zur Dienstleistungsfreiheit in Schlüsselsektoren
wie Baugewerbe, Dienstleistungen für Unternehmen und Tourismus. Eine solche Überprüfung
sollte in Form eines systematischen Peer-Review-Prozesses erfolgen, der von der
Kommission begleitet wird und darauf abzielt, unnötige, ungerechtfertigte und
unverhältnismäßige Beschränkungen aufzuheben. o Beurteilung,
inwieweit die Anforderungen gerechtfertigt sind, durch die der Zugang zu und
die Ausübung von reglementierten Berufen beschränkt werden, einschließlich
der Rolle von Berufsverbänden, und Beseitigung oder Lockerung dieser
Anforderungen, soweit sie ungerechtfertigt sind. Entsprechende Bewertungen
sollten auch eine Überprüfung der Kriterien für die Einführung weiterer
reglementierter Berufe umfassen. o Stärkung des
Wettbewerbs im Einzelhandel durch Abbau von Barrieren und operativen
Beschränkungen. Insbesondere sollten wirtschaftliche Bedarfsprüfungen
grundsätzlich abgeschafft werden. o Weiterentwicklung
der „einheitlichen Ansprechpartner“ zu echten eGovernment-Instrumenten, die angemessen
auf die Bedürfnisse von Dienstleistungserbringern und –empfängern reagieren. Mit
Blick auf eine höhere Benutzerfreundlichkeit sollte das Ziel vor allem darin
bestehen, dass die einheitlichen Ansprechpartner alle Verfahren im Laufe des
Lebenszyklus eines Unternehmens abdecken und mehrsprachig arbeiten. o Frühestmögliche
Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie (Umsetzungsfrist für
die Mitgliedstaaten: 16. März 2013).
2.2.
Energiemärkte
Marktperformance
und Hindernisse für die EU-Integration
·
Der
Anteil des Energiesektors am BIP nimmt in der EU seit 2000 ständig zu und
betrug in den letzten Jahren über 2 ½ %.[33] Dieser Indikator
spiegelt aber nicht in vollem Umfang die Bedeutung dieses Sektors für die
Wirtschaft wider – eines Sektors, der einen entscheidenden Beitrag zur
Produktion in allen anderen Sektoren und damit zu deren
Kostenwettbewerbsfähigkeit leistet. ·
Der
Energiebinnenmarkt beginnt langsam, aber sicher Früchte zu tragen.[34] Die
Großhandelspreise für Strom in der EU steigen weniger stark als die weltweiten
Primärenergiepreise und auch weniger stark als die Inflation. Die
Großhandelspreise für Gas liegen deutlich niedriger in Mitgliedstaaten, in
denen die Märkte besser funktionieren. Die Gasversorgung der Endkunden ist
weniger anfällig für vorübergehende Mengenreduzierungen seitens der
exportierenden Länder, was der flexibleren Infrastruktur und klaren
Preissignalen innerhalb der EU zu verdanken ist. ·
Das
Ziel ist aber noch nicht erreicht. Energiedienstleistungen (sowohl im Gas-
als auch im Stromsektor) schnitten im jüngsten Binnenmarktanzeiger
unterdurchschnittlich ab, wobei die Stromversorgung zu den fünf schwächsten
(von insgesamt 30) Sektoren zählt.[35] Hinzu kommt, dass die Energiemärkte
generell als nicht transparent oder als nicht ausreichend geöffnet für
Marktneulinge empfunden werden.[36] ·
Die
mangelnde Integration des Energiemarktes lässt sich auch an der geringen
Konvergenz der Einzelhandelspreise für Strom und Gas in der EU ablesen,
wobei der Preis in dem Mitgliedstaat mit den höchsten Preisen ein Vielfaches
des Preises in dem Mitgliedstaat mit den niedrigsten Preisen beträgt. Dies hat
mehrere Gründe: die Preisregulierung in mehreren Mitgliedstaaten (BG,
CY, DK, EE, FR, EL, HU, LT, MT, PL, PT, RO, SK, ES), ein unzureichend
diversifiziertes Angebot, unzureichende grenzüberschreitende
Verbindungsleitungen, Unterschiede bei Netzkosten, Steuern und Arbeitskosten. Regulierte
Preise verhindern die Entstehung eines wettbewerblichen Umfelds, in dem die
richtigen Arten von Investitionen getätigt werden. Regulierte Preise werden von
Investoren als Zeichen politischer Einflussnahme gesehen und wirken als
Investitionshemmnis. Darüber hinaus können unter dem Marktpreis liegende
regulierte Preise zu Tarifen führen, die für die Versorger wirtschaftlich nicht
rentabel sind, wobei die Kosten letztlich von der Gesamtheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher zu tragen sind. Außerdem können regulierte
Preise keine Anreize für Energieeffizienz schaffen. Der Grad des
Wettbewerbs im Einzelhandel ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch.
Der Hauptindikator für die Marktkonzentration (HHI[37]) ist sehr hoch
(über 5000) in EL, PT, EE, LT, LV, IT und FR. In den südlichen und östlichen
Ländern ist die Wechselrate sehr gering. Generell werden die Strommärkte von
den Verbrauchern negativ eingeschätzt, selbst in denjenigen Mitgliedstaaten, in
denen die Energiemärkte relativ liberalisiert sind. Seinen Grund hat dies in
mangelnder Transparenz und Unzufriedenheit mit dem Kundendienst.[38] ·
Auf
den Großhandelsmärkten herrscht eine größere Preiskonvergenz als
auf den Einzelhandelsmärkten. Die Liquidität auf dem Strommarkt hat in den
vergangenen Jahren zugenommen, was sich positiv auf das Funktionieren des
europäischen Stromgroßhandels und auf den Wettbewerb auswirkt. Der
Marktintegration ist auch die zunehmende Marktkopplung[39] förderlich (17
Mitgliedstaaten verfügen über ein solches System). Das Fehlen einer
Marktkopplung verhindert, dass Preise als wirksame Signale für die Steuerung
der Stromflüsse zwischen Märkten fungieren. Die stärkere Integration könnte
eine Erklärung dafür bieten, dass die Großhandelspreise für Strom in der EU in
den vergangenen Jahren nicht dem starken Preisanstieg bei den fossilen
Brennstoffen gefolgt sind. ·
Nach
wie vor sind beträchtliche Investitionen in die Energieinfrastruktur, wie
Fernleitungen und Stromnetze, Speicherung und LNG-Projekte erforderlich, um den
Binnenmarkt für Gas und Strom zu vollenden und das Problem der
Versorgungssicherheit anzugehen. Daher wurden im Jahr 2012 an elf
Mitgliedstaaten (BG, DE, EE, ES, FR, HU, IT, LT, LV, MT und PL)
länderspezifische Empfehlungen zur Notwendigkeit eines Ausbaus der Strom-
und/oder Gasverbindungsleitungen gerichtet. Im Elektrizitätssektor machen die
wachsende Stromnachfrage und die verbindlichen Zielvorgaben im Bereich
erneuerbare Energien für 2020 Investitionen in die Stromerzeugung erforderlich.
Eine optimale Nutzung erneuerbarer Energien erfordert ausreichende
Verbindungsleitungen und intelligentere Netze, einschließlich
Speicherkapazitäten und Back-up-Erzeugungsinfrastrukturen. Die
Investitionshindernisse betreffen die Genehmigungsverfahren in den
Mitgliedstaaten, die Finanzierung und den Rechtsrahmen. Die Kommission hat im
November eine öffentliche Konsultation zur Stromversorgungssicherheit und zur
Angemessenheit der Stromerzeugung veröffentlicht. ·
Das
dritte Energiepaket[40] ist der
Grundstein der Integration des Gas- und Strommarktes. Bei der Umsetzung und Durchsetzung
gibt es jedoch Verzögerungen. Zum 25. Oktober 2012 hatten
mehrere Mitgliedstaaten immer noch nicht die vollständige Umsetzung einer oder
beider Richtlinien des dritten Energiepakets mitgeteilt. Auch die
notifizierten Maßnahmen derjenigen Mitgliedstaaten, die eine vollständige
Umsetzung mitgeteilt haben, werden analysiert; sollte die Umsetzung als
unzureichend erachtet werden, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Weitere
Informationen finden sich im Anhang. Die reibungslose Umsetzung der
Rechtsvorschriften bereitet in mehreren sensiblen Bereichen Schwierigkeiten:
i) Entflechtung der Übertragungsnetze, ii) Verbraucherschutz
(einschließlich des effektiven Schutzes sozial schwacher Verbraucher) und
iii) Unabhängigkeit und Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden
angesichts der sehr strengen Unabhängigkeitsanforderungen der Richtlinien. ·
Die
zügige Annahme und Umsetzung des Energieinfrastrukturpakets[41] und die Annahme
der ersten unionsweiten Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich
der Energieinfrastruktur sind von zentraler Bedeutung für die künftige sichere
und erschwingliche Energieversorgung. ·
Mit
Blick auf die Energieeffizienz bestehen die größten
Energieeinsparpotenziale bei Gebäuden, die einen Anteil von 40 % am
Gesamtenergieverbrauch in der Europäischen Union haben. Die Reduzierung des
Energieverbrauchs in diesem Bereich ist daher eine Priorität innerhalb des
Energieeffizienz-Teils der „20-20-20“-Klima- und Energieziele wie auch des im
Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa[42] festgelegten
Etappenziels für den Bausektor. Die rechzeitige und angemessene Umsetzung und
umgehende praktische Anwendung grundlegender Rechtsvorschriften in diesem
Bereich ist eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung diese Ziele. Auch
dem Bausektor fällt eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung dieser Ziele
zu. Neue Technologien bieten ein großes Potenzial, nicht nur für Neubauten,
sondern auch für eine auf hohe Energieeffizienz abzielende Renovierung von
Millionen bereits bestehender Gebäude. Politische Prioritäten ·
Zur
Verwirklichung integrierter und gut funktionierender Energiemärkte sollten sich
die Mitgliedstaaten auf folgende zentrale Prioritäten konzentrieren: o Rechtzeitige und
umfassende Umsetzung der Richtlinien des dritten Energiepakets und
ordnungsgemäße Anwendung der Verordnungen des dritten Energiepakets, sofern noch
nicht erfolgt, damit die Vorteile für die europäischen Verbraucher und
Unternehmen in vollem Umfang genutzt werden. Umsetzung und Durchführung der wichtigsten
Rechtsvorschriften im Bereich der Energieeffizienz, insbesondere der
Energieeffizienzrichtlinie. o Analyse, ob ein
Investitionsdefizit im Bereich der Energieerzeugung besteht, sowie der
Gründe für die grundlegende Veränderung von Erzeugungs- und Verbrauchsmustern. Um
eine Fragmentierung des Energiebinnenmarkts zu verhindern, sollten sich die
Mitgliedstaaten bei allen im Vorfeld der Planung festgestellten Problemen um
grenzübergreifende Lösungen bemühen. o Stärkung der
Verbraucher, indem ihnen informierte Entscheidungen ermöglicht werden und indem
stärkere Anreize für ein energieeffizientes Verhalten gesetzt werden. o Schrittweise
Aufhebung der Preisregulierung, Gewährleistung eines soliden Wettbewerbs und Stärkung
des Schutzes sozial schwacher Verbraucher. Von einer Aufhebung der
Preisregulierung würden die richtigen Preissignale ausgehen, die erforderlich
sind, um ausreichende Investitionen sicherzustellen und die Energieeffizienz zu
erhöhen. Längerfristig würde dies eine größere Auswahl und nachhaltige
Marktpreise für die Verbraucher bringen. o Mit Blick auf
die Schaffung wettbewerbsfähigerer und effizienterer Energiemärkte müssen
sektorspezifische Rechtsvorschriften und Regelungen mit einer konsequenten
Durchsetzung der Wettbewerbsregeln im Energiesektor einhergehen.
2.3.
Verkehrsmärkte
Marktperformance und Hindernisse für
die EU-Integration
·
Dem
Verkehrssektor kommt für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zentrale
Bedeutung zu, und zwar nicht nur aufgrund seiner Größe (mit einem Anteil
von etwa 5 % an der Gesamtwertschöpfung der EU), sondern auch aufgrund
seiner Funktion als Dienstleister für andere Wirtschaftssektoren. Effiziente
und nachhaltige Verkehrsdienstleistungen, angemessene Infrastrukturen und
moderne Technologien sind Voraussetzungen für einen gut funktionierenden
Binnenmarkt und entscheidend dafür, dass die Stärken aller Regionen genutzt
werden können. ·
Da
man in diesem Bereich erst verspätet tätig geworden ist, hinken der Verkehr
und insbesondere bestimmte Verkehrsträger in Bezug auf Marktöffnung und
Gesamtperformance anderen Sektoren hinterher. Es bestehen nicht nur
Unterschiede in Bezug auf den Grad der Marktöffnung bei den verschiedenen
Verkehrsträgern (Luft, Schiene, Straße und See), auch ist der Binnenmarkt für
Verkehrsdienstleistungen noch nicht vollständig errichtet, so dass die
wachsende Nachfrage nicht befriedigt werden kann. ·
Die
mangelnde Integration hat ihren Grund zum Teil in Schwierigkeiten mit der
angemessenen und rechtzeitigen Umsetzung und Durchführung der wichtigsten
einschlägigen Rechtsvorschriften (siehe Anhang), insbesondere im Bereich
des Straßen- und des Schienenverkehrs und der Sicherheit im Seeverkehr. Besondere
Aufmerksamkeit gilt auch der Anwendung der Binnenmarktgrundsätze auf Häfen,
hier vor allem den bestehenden Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit. In
der Luftfahrt bereitet der Zugang zum Bodenabfertigungsmarkt in mehreren
Mitgliedstaaten nach wie vor Probleme. Vertragsverletzungen betreffen vor allem
Probleme des Marktzugangs für neue Marktteilnehmer sowie die zur Auswahl von
Dienstleistern durchgeführten Ausschreibungsverfahren, soweit sie für nicht mit
dem EU-Recht vereinbar erachtet werden. Dies führt im Ergebnis zu
unterschiedlichen Verbrauchereinschätzungen[43] in der EU, wobei die
Dienstleistungen der Fluggesellschaften im Ranking der Dienstleistungsmärkte
2012 den 5. Platz (von insgesamt 30) belegten, wohingegen die
Eisenbahndienstleistungen weit abgeschlagen auf Platz 27 zu finden sind. ·
Der
unterschiedliche Entwicklungsstand in Bezug auf Marktöffnung und Wettbewerb
spiegelt sich in den länderspezifischen Empfehlungen 2012 wider. Insbesondere
wurden an diejenigen Mitgliedstaaten, die Hauptakteure des EU-Verkehrsnetzes
sind (AT, BE, FR, DE und IT), Empfehlungen zur Förderung des Wettbewerbs und
zur Erleichterung des Markteinstiegs neuer Betreiber gerichtet. BG und PL
hingegen wurde empfohlen, Verwaltungskapazitäten und Marktregulierung im
Verkehrssektor auszubauen. Generell bestehen auf den Verkehrsmärkten
mehrerer Mitgliedstaaten, insbesondere in großen Ländern und/oder
Transitländern (DE, FR, IT, ES und AT), weiterhin Markteintrittsbarrieren
und regulatorische Hemmnisse, was eine Bremswirkung auf die EU-Wirtschaft
als Ganzes hat. ·
Der
Bereich, in dem die Engpässe nach wie vor am offenkundigsten sind, ist
der Binnenmarkt für Eisenbahndienste. Während die
Schienengüterverkehrsmärkte seit 2007 und die internationalen
Personenverkehrsdienste seit 2010 vollständig für den Wettbewerb geöffnet sind,
bleibt der innerstaatliche Personenverkehr weitgehend dem Wettbewerb verschlossen.
Der fehlende Wettbewerb mit etablierten Betreibern, die häufig ein
De-facto-Monopol auf dem nationalen Markt innehaben, ist einer weiterer Grund
für die geringe Qualität und Effizienz der Eisenbahndienstleistungen, was sich
auch in einer sehr schlechten Bewertung des Marktes durch die Verbraucher
niederschlägt. ·
Trotz
der EU-Rechtsvorschriften, die den Zugang zu den Dienstleistungsmärkten im
Bereich des Schienengüterverkehrs und des internationalen Personenverkehrs
garantieren, sehen sich neue Betreiber – vor allem in FR und IT – nach
wie vor mit Schwierigkeiten beim Marktzugang konfrontiert, während
in DE das institutionelle Gefüge keinen wirksamen Wettbewerb gewährleistet.
Am weitesten fortgeschritten ist der Prozess der Marktöffnung in DK, SE und UK.
In allen drei Ländern hat der Marktanteil des Schienenverkehrs zugenommen. SE
und UK sind – neben DE – auch die einzigen Mitgliedstaaten, die sämtliche
öffentlichen Dienstleistungsaufträge im wettbewerblichen Verfahren vergeben. ·
Der
Markt für Hafendiense ist nach wie vor fragmentiert. Für EU-Unternehmen
können die Hafen- und Terminalgebühren bis zu 25 % der gesamten
Tür-zu-Tür-Logistikkosten ausmachen. In Ländern wie DE, NL, FI oder DK leisten
die Häfen unter den Gesichtpunkten Zeit, Kosten und Zuverlässigkeit einen
erheblichen Beitrag zur Gesamtlogistikperformance des Landes.[44] In anderen
europäischen Häfen, insbesondere im Mittelmeerraum, am Schwarzen Meer und an
der Ostsee, erweisen sich der geringe Vernetzungsgrad, Bürokratie und
Markteintrittsbarrieren für privatwirtschaftliche Unternehmen – die Erbringung
von technisch-nautischer Diensten und Frachtumschlagsdiensten bleibt häufig Monopolisten
oder einigen wenigen etablierten Betreibern vorbehalten – als
Handelshemmnisse. ·
Im
Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern wird der Kurzstreckenseeverkehr zwischen
Häfen der Mitgliedstaaten häufig immer noch als außerhalb der Außengrenzen des
Binnenmarkts erfolgend betrachtet, so dass langwierige Verwaltungsverfahren
notwendig sind. Zudem erfordert ein fairer Wettbewerb zwischen Häfen
gleiche Ausgangsbedingungen: Es sollten transparente Informationen über die
Vergabe öffentlicher Mittel für Häfen bereitgestellt werden sowie über die
Bedingungen, unter denen Hafenbehörden Dienstleistern den Marktzugang gewähren. ·
Die
Marktöffnung im Luftverkehr ist bisher sehr erfolgreich verlaufen. Die
Liberalisierung in den 1990er Jahren hat zu einem beispiellosen Wachstum
geführt, sowohl was die Zahl der beförderten Passagiere als auch was die Zahl
der innerhalb der EU bedienten Strecken anbelangt. Gleichzeitig sind die
Flugpreise deutlich zurückgegangen. Europas Luftraum ist jedoch nach wie vor
fragmentiert, was den Fluggesellschaften und ihren Kunden zusätzliche Kosten
beschert und wirtschaftlich unrentabel ist. Vor diesem Hintergrund ist die
Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums eines der zentralen
Elemente eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums. Insbesondere würde die
Schaffung echter funktionaler Luftraumblöcke die Fragmentierung des
europäischen Luftraums überwinden helfen und die Erbringung von
Flugsicherungsdiensten signifikant verbessern. Außerdem kann die Konsolidierung
des Angebots, sofern die Wettbewerbsregeln und die für Fusionen und Allianzen
geltenden Grundsätze eingehalten werden, zur Steigerung der wirtschaftlichen
Rentabilität des Luftverkehrssektors beitragen. ·
Sehr
erfolgreich verlaufen ist auch die Marktöffnung im Bereich des internationalen
Straßenverkehrs. Das Volumen des internationalen Güterkraftverkehrs ist im
Zeitraum 2000-2010 um 35 % gestiegen (gegenüber einem Wachstum von
8 % auf dem nationalen Güterkraftverkehrsmarkt). Doch bestehen immer noch
eine Reihe wesentlicher Kabotagebeschränkungen[45],
die eine optimale Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage im
Verkehrsbereich verhindern. ·
Der
Binnenschifffahrtsmarkt wird seit den 1990er Jahren liberalisiert. Der
Wettbewerb auf den Binnenwasserstraßen hat sich verschärft und die Frachtpreise
sind gesunken. Allerdings bestehen immer noch Hindernisse in Bezug auf
den Berufszugang. Politische
Prioritäten ·
Zur
Beseitigung der Hindernisse, die der Schaffung eines echten
Verkehrsbinnenmarkts entgegenstehen, sollten sich die Mitgliedstaaten auf
folgende zentrale Prioritäten konzentrieren: o Gewährleistung
einer rechtzeitigen, hohen Qualitätsanforderungen genügenden Umsetzung
des EU-Besitzstands im Verkehrssektor, insbesondere im Bereich der Sicherheit
im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr. o Öffnung der
inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste für den Wettbewerb und
Gewährleistung, dass das institutionelle Gefüge einen wirksamen Wettbewerb auf
den Schienenverkehrsmärkten mit gleichberechtigtem Zugang zur Infrastruktur
ermöglicht. o Beseitigung von Bürokratie
und Markteintrittsbarrieren im Bereich der Hafendienste (insbesondere im
Mittelmeerraum, am Schwarzen Meer und an der Ostsee). o Beschleunigte
Implementierung des einheitlichen europäischen Luftraums (z. B.
Fortschritte bei der Umsetzung funktionaler Luftraumblöcke) mit Blick auf die
Verbesserung der Sicherheit, der Kapazitäten, der Effizienz und der
Umweltauswirkungen des Flugverkehrs. o Ausweitung der
Kabotagemöglichkeiten für ausländische Güterkraftverkehrsunternehmen.
2.4.
Digitale Märkte
Marktperformance
und Hindernisse für die EU-Integration
·
Das
Internet, insbesondere das breitbandige Internet, ist die Plattform für
das enorme Wachstumspotenzial von Anwendungen wie eCommerce und
Cloud-Computing: Schätzungen zufolge führt ein jährlicher Zuwachs beim
Hochgeschwindigkeits-Internet um 10 Prozentpunkte zu einem jährlichen
Anstieg des Pro-Kopf-BIP um rund 1 bis 1,5 Prozentpunkte.[46] ·
Das
anhaltende Wachstum im Breitbandbereich wurde insbesondere durch den verschärften
Wettbewerb ermöglicht, der durch die Umsetzung des EU-Regulierungsrahmens
für die elektronische Kommunikation bewirkt wurde und zu entsprechenden
Preissenkungen auf der Einzelhandelsstufe geführt hat. Im Jahr 2011 wurden zwei
Drittel aller neuen Festnetzanschlüsse von neuen Betreibern verkauft. Dessen
ungeachtet deutet das hartnäckige Preisgefälle zwischen den Mitgliedstaaten
darauf hin, dass der Binnenmarkt in diesem Bereich noch nicht vollendet ist. ·
Die
Verfügbarkeit der nötigen Infrastruktur für das Breitband-Internet ist
ein weiterer wichtiger Faktor für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft. Die
Breitbandkluft, ein Maßstab für die Streuung der Verbreitungs- und
Nutzungsraten in den EU-Mitgliedstaaten, hat sich weiter verengt. Die Versorgung
ländlicher Gebiete bleibt vor allem in PL, BG, DE[47] und SI eine
Herausforderung. Auch wenn sich der Anstieg der Gesamtzahl der Breitbandanschlüsse
verlangsamt, ist doch ein deutlicher Trend zu höheren Geschwindigkeiten
erkennbar und haben sich die Geschwindigkeiten signifikant erhöht. ·
Neben
der Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung ist es wichtig, dass die
Mitgliedstaaten im Einklang mit den festgelegten Leistungszielen der Digitalen
Agenda wirkungsvolle Investitionen in schnelle und ultraschnelle
Breitbanddienste weiterhin fördern. Dies erfordert angemessene
Investitionsanreize, insbesondere einen berechenbaren und wirksamen Regulierungsrahmen,
der sich auf starke, unabhängige Regulierungsbehörden stützt, sowie gezielte
öffentliche Unterstützung, wo diese angebracht ist. ·
Der
Mobilfunksektor ist das wettbewerbsintensivste Segment des gesamten
Telekommunikationsmarkts. Die Mobilfunk-Breitbandtechnik erlebte 2011 ein
rasantes Wachstum und wurde im Januar 2012 bereits von 43 % der
Bevölkerung genutzt, gegenüber 26,8 % im Januar 2011, wobei zwischen den
Mitgliedstaaten große Unterschieden bestehen.[48]
Sowohl der Marktanteil des führenden als auch der des zweitgrößten Betreibers
ist leicht rückläufig. Eine hohe Konzentration ist allerdings nach wie vor in
CY (nur zwei Betreiber) festzustellen, gefolgt von LU und SI. Außerdem erweisen
sich bestimmte Teile des Mobilfunkmarkts (namentlich das Roaming) als
weitgehend wettbewerbsresistent, so dass sich strukturelle Reformen nur durch Legislativmaßnahmen
herbeiführen lassen. ·
Das erwartete exponentielle Wachstum wird
jedoch nur möglich sein, solange genügend Frequenzen zur Verfügung stehen. Angesichts der derzeitigen Zuwachsraten der Dienste
und somit auch der Frequenznutzung müssen die Mitgliedstaaten die zur Verfügung
stehenden harmonisierten Frequenzen ausschöpfen und deren effiziente Nutzung
sicherstellen. Im Hinblick auf das
Frequenzband 800 MHz gilt dies für BE, BG, CZ, EE, EL, ES, CY, LV, LT, HU,
MT, AT, PL, RO, SI, SK, FI und UK. Auch wenn einige
dieser Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen beantragt haben, muss doch alles
darangesetzt werden, das Frequenzband frei zu machen und so rasch wie möglich
für drahtlose Breitbanddienste zur Verfügung zu stellen. ·
Während
die „Internetwirtschaft“ in der EU-27 von 3,8 % des BIP im Jahr 2010 auf
5,7 % im Jahr 2016 anwachsen dürfte[49],
sind die Fortschritte beim grenzüberschreitenden eCommerce nach wie vor sehr
gering. Im Jahr 2011 bestellten nur 10 % der gesamten EU-Bevölkerung
Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern.[50] Darüber
hinaus schreitet die Entwicklung in den Ländern, in denen der eCommerce schon
heute stärker genutzt wird, erheblich rascher voran, so dass die Kluft immer
größer wird. ·
Der
geringen Nutzung des grenzüberschreitenden eCommerce durch die Verbraucher
steht eine gleichermaßen begrenzte Zahl von Unternehmen gegenüber, die ihre
Produkte elektronisch in andere Länder verkauft. Im Jahr 2010 verkauften
nur 6 % der im eCommerce tätigen Unternehmen in andere EU-Länder; dies
galt auch in den Ländern mit dem höchsten Anteil von im eCommerce tätigen
Unternehmen. Die EU lässt sich die enormen Vorteile des eCommerce noch immer
entgehen.[51]
Dies führt dazu, dass im grenzüberschreitenden Handel alljährlich ein Potenzial
von 26 Mrd. EUR ungenutzt bleibt. Dementsprechend könnte eine bessere
Integration des eCommerce in der EU durch die niedrigeren Preise und die
größere Auswahl im Internet erhebliche Wohlstandsgewinne für die europäischen
Verbraucherinnen und Verbraucher bringen. ·
Auch
wenn es Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus schätzen, über die
Vertriebswege des eCommerce jederzeit und überall einkaufen, sich informieren
und auf eine breitere Auswahl von Produkten zugreifen zu können, entscheiden
sich doch längst nicht alle, die sich im Internet über das verfügbare Waren-
oder Dienstleistungsangebot informieren, letztlich dafür, die Produkte auch
online zu kaufen. Zu den Gründen zählen fehlendes Vertrauen oder
unzureichende Information, Datenschutz- und/oder Sicherheitsbedenken und
Zweifel, ob man zu seinem Recht kommt, wenn etwas schiefläuft.[52] Die
Kommission hat verschiedene Initiativen eingeleitet, um diese Bedenken auszuräumen.
So wird beispielsweise die neue, spätestens ab 13. Juni 2014
geltende Verbraucherschutzrichtlinie[53]
die Rechte der Verbraucher bei Internet-Einkäufen stärken und so den legalen
eCommerce fördern. Der Vorschlag für Rechtsvorschriften zur alternativen und
zur Online-Streitbeilegung[54] („ADR-ODR”-Vorschlag)
soll sicherstellen, dass alternative Streitbeilegungsverfahren von hoher
Qualität tatsächlich eingerichtet werden und in der Praxis funktionieren und
dass für Beschwerden im grenzüberschreitenden eCommerce eine EU-weite
Online-Plattform eingerichtet wird. Ein Vorschlag für eine Verordnung über ein
Gemeinsames Europäisches Kaufrecht[55]
wurde vorgelegt, um Händlern die Möglichkeit zu geben, ihre Produkte auf der
Grundlage einheitlicher vertragsrechtlicher Grundsätze, die auf einem hohen
Verbraucherschutzniveau aufbauen, an Bürgerinnen und Bürger in anderen
Mitgliedstaaten zu verkaufen. ·
Ein
weiteres zentrales Hindernis für den grenzüberschreitenden eCommerce bereitet
die Lieferung. Sie spielt für das Vertrauen zwischen Verkäufern und Käufern
eine zentrale Rolle. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird mit einem Grünbuch
über einen integrierten Paketzustellungsmarkt eine breit angelegte
Konsultation eingeleitet, woran sich eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung des
Wachstums des eCommerce in der EU anschließen wird. ·
In
Zeiten des allgemeinen Sparzwangs können elektronische Behördendienste
(eGovernment) die Art und Weise, wie öffentliche Dienste erbracht werden,
erheblich verbessern und beträchtliche Einsparungen für die öffentliche Hand,
aber auch für die Unternehmen bringen. Durch eine komplette Umstellung auf die
elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (eProcurement) in der EU könnte die
öffentliche Hand bis zu 100 Mrd. EUR einsparen.[56] Durch die
elektronische Vergabe lässt sich auch der Anteil der grenzüberschreitenden
Beschaffung erhöhen. Allerdings kommen elektronische Verfahren nach wie vor nur
bei 5 % bis 10 % aller öffentlichen Aufträge zum Einsatz.[57] Einige
Mitgliedstaaten haben jedoch erhebliche Fortschritte in Richtung einer
vollumfänglichen Nutzung der E-Vergabe erzielt, namentlich PT (bei den
meisten Verfahren obligatorisch) und LT (75 % im Jahr 2011). Nicht
eingeführt wurde die elektronische Einreichung von Angeboten hingegen in BG und
SI. Beim eGovernment im Allgemeinen sind AT, DK, EE und SE weit
fortgeschritten, während andere Mitgliedstaaten hier zurzeit noch nachhinken,
namentlich SI, BG, RO, IT, PL und HU. ·
IKT-Kompetenzen sind Voraussetzung dafür, dass
Unternehmen ebenso wie Bürgerinnen und Bürger die Wachstums- und
Beschäftigungsmöglichkeiten der digitalen Wirtschaft ausschöpfen können. Der EU steht im Bereich IKT ein Fachkräftemangel
bevor:[58] Schätzungen zufolge werden der EU bis zum Jahr 2015 bis zu
700 000 IKT-Fachleute fehlen. Trotz
des Wirtschaftsabschwungs wächst die Nachfrage nach IKT-Spezialisten jährlich
um 3 %. Darüber hinaus werden
IKT-Kenntnisse in allen Bereichen der Wirtschaft benötigt und sind zur
Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
Beschäftigungsfähigkeit geworden. Diese
Herausforderung wird in SE, LV, DK, LU und FI gut gemeistert. Politische Prioritäten · Die Mitgliedstaaten sollten sich auf folgende zentrale Prioritäten konzentrieren: o Verstärkte Anstrengungen zum Ausbau der festen und drahtlosen Breitbandtechnik und Verbesserung ihrer Qualität. Diese Investitionen erfordern das Setzen angemessener Anreize, sowohl in Bezug auf eine effiziente Regulierung als auch auf eine erforderlichenfalls gezielte öffentliche Förderung (z. B. über die Strukturfonds und – im nächsten MFF – die CEF), um die Zahl der für drahtlose Breitbanddienste zur Verfügung stehenden Funkfrequenzen auf eine Bandbreite von 1200 MHz auszuweiten und die bereits harmonisierten Frequenzen effektiv zu lizenzieren, darunter das Frequenzband 800 MHz. o Sicherstellung der korrekten Anwendung der eCommerce-Richtlinie. Die Anwendung harmonisierter Regeln in Fragen wie Transparenz, Informationspflichten und elektronische Verträge wird dazu beitragen, für Unternehmen ebenso wie für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Rechtssicherheit herzustellen. o Sicherstellung der fristgerechten und korrekten Überführung der Verbraucherschutzrichtlinie in nationales Recht (bis 13. Dezember 2013) und ihrer anschließenden Durchführung[59], um den Verbraucherschutz zu verbessern und so die Zuversicht und das Vertrauen in elektronische Vertriebswege zu stärken. o Erhöhung der Online-Verfügbarkeit öffentlicher Dienste, auch durch grenzüberschreitende Zusammenschaltungen und Infrastrukturen (insbesondere mit Unterstützung der Fazilität „Connecting Europe“[60]), indem die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (eProcurement) interoperabel und zur Pflicht gemacht und die Einführung elektronischer Gesundheitsdienste (eHealth) für eine effizientere öffentliche Gesundheitsversorgung vorangetrieben wird. o Investitionen in die IKT-Bildung, insbesondere durch Nutzung des ESF, und Einführung eines eKompetenz-Rahmens, um ausreichend qualifizierte Fachkräfte für das moderne Geschäftsleben sicherzustellen. Anhang: [1] Mitteilung der Europäischen Kommission
„Bessere Governance für den Binnenmarkt“ (KOM(2010) 259 endg.). [2] Nach der unlängst auf den Weg gebrachten
Europäischen Verbraucheragenda gehören diese Bereiche auch zu den Sektoren, die
für die Verbraucher am problematischsten sind und die privaten Haushalte
finanziell am stärksten belasten. [3] Gemessen als Abwertung des realen effektiven
Wechselkurses mit den Lohnstückkosten im Verarbeitenden Gewerbe als Deflator. Siehe:
http://ec.europa.eu/economy_finance/db_indicators/competitiveness/data_section_en.htm. [4] Die Entwicklung seines Handels ist nämlich
weder mit der preislichen Wettbewerbsfähigkeit noch der Auslandsnachfrage
hinreichend zu erklären; allerdings ist die nichtpreisliche
Wettbewerbsfähigkeit am schwersten zu messen. [5] Exporte ermöglichen die Finanzierung von
Importen und Exporte enthalten einen beachtlichen Input an Importen, zumal
internationale Produktionsketten rasch an Bedeutung gewinnen. [6] Integration und Wettbewerbsfähigkeit scheinen
sich gegenseitig zu verstärken, wodurch positive Kreisläufe in Gang gesetzt
werden, z. B. durch höheren Wettbewerbsdruck und den Zugang zu besseren
oder kostengünstigeren Produktionsfaktoren. [7] So besteht durchweg in den Mitgliedstaaten
tatsächlich eine hohe positive Korrelation (0,8) zwischen EU-Handel und
Extra-EU-Handel (gemessen als durchschnittliche jährliche Veränderung in
Prozentpunkten des BIP). [8] Dank der raschen Entwicklung der Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT) nimmt die Handelbarkeit der
Dienstleistungen allerdings zu. [9] Eurostat Foreign AffiliaTes Statistics (FATS).
Zurzeit sind Daten bis 2009 verfügbar. [10] „8th
Consumer Markets Scoreboard“, 2012, Kommission, GD SANCO. Diese
Einschätzung wird durch die hohe negative Korrelation zwischen dem
EU-Durchschnitt der Verbrauchereinschätzungen der Marktperformance einerseits
und der Dispersion dieses Indikators im Binnenmarkt andererseits bestärkt. Die Dispersion ist ein Näherungswert für die
Integration, da bei stärker integrierten Märkten ähnlichere
Verbrauchereinschätzungen zu erwarten sind. Die Durchschnittsbewertung und die
Dispersion (Varianz) werden für verschiedene Waren- und Dienstleistungssektoren
(d. h. für alle Mitgliedstaaten zusammen genommen berechnet. Die negative
Korrelation zwischen den Streuungen und den Durchschnittswerten ist dann über
die Sektoren hinweg zu beobachten. [11] Siehe z.B. OECD, Economic Survey of the EU, 2012. [12]
Eurobarometer
Spezial 363: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_363_de.pdf. [13] Europäische Kommission (GD EMPL), „Employment and Social
Developments in Europe 2011“, Dezember 2011
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=6176&type=2&furtherPubs=no. [14] Mitteilung der
Europäischen Kommission: „Bessere Governance für den Binnenmarkt“
(COM(2012) 259 final). [15] Finanzdienstleistungen sind nicht Gegenstand
dieses Berichts. Ein Teil der in diesem Sektor ausgewählten einschlägigen
Rechtsvorschriften, die in der Mitteilung vom Juni behandelt wurden, wird
jedoch im Anhang berücksichtigt. [16] Methoden und
Kriterien zur Ermittlung der Schlüselbereichw werden im Anhang zur
Kommissionsmitteilung „Bessere Governance für den Binnenmarkt“
(COM 2012) 259 final) dargelegt. [17] Erster Bericht über die Anwendung der
Verordnung über die gegenseitige Anerkennung: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/economic_paper/2012/ecp456_en.htm. [18] Das
Umsetzungsdefizit (Prozentsatz der noch nicht der Kommission notifizierten
Binnenmarktrichtlinien im Verhältnis zur Gesamtzahl der Richtlinien, deren
Umsetzung der Kommission bis zu betreffenden Zeitpunkt hätten notifiziert
werden müssen) ist vom 1,2 % im November 2011 auf 0,9 % im Mai 2012
zurückgegangen. Das Compliance-Defizit (Anzahl der umgesetzten Richtlinien, in
Bezug auf die die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen
Nichteinhaltung des EU-Rechts eingeleitet hat) ist von 0.8 % im November
2011 auf 0,7 % im Mai 2012 zurückgegangen (Quelle: Binnenmarktanzeiger Nr. 25,
September 2012, http://ec.europa.eu/internal_market/score/docs/score25_en.pdf). [19] „Die Leistung des Binnenmarkts steigern“,
Governance-Test 2011, Februar 2012: http://ec.europa.eu/internal_market/score/docs/relateddocs/single_market_governance_report_2011_de.pdf. [20] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Binnenmarktakte
– Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – Gemeinsam für neues
Wachstum“ (KOM(2011) 206 endg.). [21] http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/economic_paper/2012/ecp456_en.htm. [22] Die bei der Analyse abgedeckten Länder, die am
häufigsten in der Gruppe der „fünf besten“ Länder im betreffenden Sektor
erscheinen, sind SK, UK, DK, IE, FI und ES. [23] Berechnet als ein BIP-Zuwachs von 1,8 %
zusätzlich zu den Auswirkungen der bereits abgebauten Hindernisse, die auf
0,8 % des BIP beziffert wurden. [24] Mitteilung der Europäischen Kommission zur
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie „Eine Partnerschaft für neues Wachstum
im Dienstleistungssektor 2012-2015 (COM(2012) 261 final). [25] Diese
eindeutigen Verpflichtungen sind in der Mitteilung der Europäischen Kommission
zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie „Eine Partnerschaft für neues
Wachstum im Dienstleistungssektor 2012-2015“ im Einzelnen aufgeführt
(COM(2012) 261 final). [26] „Vorbehaltene Tätigkeiten“ sind
wirtschaftliche Tätigkeiten, die den Inhabern bestimmter Berufsqualifikationen
vorbehalten sind, welche ausschließliche Rechte zur Ausübung dieser Tätigkeiten
und zum Anbieten der entsprechenden Dienstleistungen besitzen. [27] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/indicators2010_en.pdf [28] Studie
„Cross-border procurement above EU thresholds“,
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/modernising_rules/cross-border-procurement_en.pdf. [29] In den südlichen Regionen nehmen Zahlungen bei
B2B-Transktionen durchschnittlich 91 Tage in Anspruch, in den nördlichen
Regionen hingegen nur durchschnittlich 31 Tage. [30] Richtlinie
2011/7/EU vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr. [31] „8th Consumer Market Scoreboard“, 2012, Kommission,
GD SANCO. [32] Dies umfasst auch die ordnungsgemäße Durchführung der
Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2008 sowie der anstehenden
Legislativinitiative zur Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren, zum
Kontowechsel und zum Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen
(Basiskonto). [33] Entspricht weitgehend dem Sektor „E: Energie
und Wasserversorgung“ im Sinne der NACE Rev. 1. [34] Am 15. November 2012 hat die Europäische Kommission eine
Mitteilung mit dem Titel „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“
(COM(2012) 663) vorgelegt, in der sie den aktuellen Stand des
Energiebinnenmarkts bewertet. [35]„8th Consumer Markets Scoreboard“, 2012, Kommission, GD SANCO. [36] Mitteilung der Europäischen Kommission: ,,Ein
funktionierender Energiebinnenmarkt“ (COM(2012) 663). [37] Der HHI (Herfindahl-Hirschman-Index) ist eine allgemein anerkannte
Kennzahl zur Messung der Marktkonzentration. Zur Berechnung des Indexes werden
die Marktanteile aller am Markt agierenden Unternehmen quadriert und die
Ergebnisse anschließend addiert (je höher der Index, desto höher die
Marktkonzentration). Moderate Konzentration: 750–1800; hohe Konzentration: 1800-5000;
sehr hohe Konzentration: über 5000. Weitere Informationen finden sich in der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Energy Markets in the European
Union in 2011“ (SWD(2012) 368, Teil 2). [38] „The functioning of retail electricity markets for consumers in the
European Union“, Studie im Auftrag der Europäischen Kommission, GD SANCO,
2010. [39] Durch die Marktkopplung werden die
Verbindungskapazitäten optimal eingesetzt und es wird sichergestellt, dass der
Strom von Gebieten mit niedrigen Strompreisen in Gebiete mit hohen Preisen
fließt, da Angebot und Nachfrage auf beiden Seiten der Grenze automatisch
zusammengeführt werden. [40] Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG. [41] Vorschlag für
eine Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur
(COM(2011) 658) und Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung der
Fazilität „Connecting Europe“ für die Energie-, Verkehrs- und
Telekommunikationsinfrastruktur (2014-2020) (KOM(2011) 665). [42] Mitteilung der Euroäischen Kommisison
„Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (COM(2011) 571 endg.). [43] „8th Consumer Markets Scoreboard“, 2012, Kommission, GD SANCO. Diese Ergebnisse werden auch durch den Logistics Performance Index der
Weltbank bestätigt. [44] Weltbank – Logistics Performance Index, Connecting to Compete
(2012). [45] Kabotage: Beförderung von Gütern und Personen
zwischen zwei Orten im selben Land mit einem in einem anderen Land zugelassenen
Fahrzeug. [46] Czernich, N., Falck, O., Kretschmer, T., und Woessman, L. (2009):
„Broadband infrastructure and economic growth“ (CESinfo Working Paper no.
2861). Grundlage dieser Schätzung ist ein Panel von
OECD-Ländern im Zeitraum 1996-2007. [47] Der ländliche Raum ist in Deutschland zwar nur
in geringem Maße mit festen Breitbandanschlüssen versorgt, doch hatte das Land
bei der Mobilfunk-Breitbandtechnik der vierten Generation (LTE) im Dezember
2011 mit 41 % die höchste Versorgungsrate des ländlichen Raums
vorzuweisen. Außerdem sehen die Vorgaben im Rahmen der LTE-Frequenzlizenzen
vor, dass 90 % der Bevölkerung in „weißen Flecken“ (d. h. Gebieten,
in denen die Download-Geschwindigkeit bei Breitbanddiensten weniger als
1 Mbps beträgt) erreicht werden sollen. [48] Am beliebtesten sind Mobilfunk-Breitbanddienste
in den nordischen Ländern, wo sie von über 80 % der Bevölkerung genutzt
werden. In vier Mitgliedstaaten (BU, RO, HU, BE) werden
Mobilfunk-Breitbanddienste von weniger als 20 % der Bevölkerung genutzt. [49]https://www.bcgperspectives.com/content/articles/media_entertainment_strategic_planning_4_2_trillion_opportunity_internet_economy_g20/. [50] Vorläufige Ergebnisse der aktuellsten
Erhebungen deuten darauf hin, dass hier in letzter Zeit eine signifikante
Verbesserung eingetreten ist. [51] Civic Consulting (2011). [52] Eurobarometer (299/2011). [53] Richtlinie 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der
Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der
Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur
Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates. [54] Vorschlag für eine
Richtlinie über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher
Streitigkeiten (KOM(2011)793 endg. vom 29. November 2011) und Vorschlag
für eine Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
(KOM(2011) 794 endg. vom 29. November 2011). [55] Vorschlag für eine Verordnung über ein
Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (KOM(2011) 635 endg). [56] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine
Strategie für die e-Vergabe“ (COM(2012) 179 final). [57] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine
Strategie für die e-Vergabe“ (COM(2012) 179 final). [58] Bericht im Auftrag der Europäischen Kommission:
„Anticipating t he Evolution of the Supply and Demand of e-Skills in Europe
(2010-2015)“, Empirica und IDC Europe, Dezember 2009. [59] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine
Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum“ (COM
(2012) 225 final). [60]
Vorschlag
für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität „ Connecting Europe “
(KOM(2011) 665 endg.).