EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52012DC0683
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL Assessment of action taken by Spain in response to the Council Recommendation of 10 July 2012 with a view to bringing an end to the situation of excessive government deficit
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Maßnahmen, die Spanien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits getroffen hat
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Maßnahmen, die Spanien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits getroffen hat
/* COM/2012/0683 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Maßnahmen, die Spanien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits getroffen hat /* COM/2012/0683 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Maßnahmen, die Spanien
aufgrund der Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zur Beendigung
des übermäßigen öffentlichen Defizits getroffen hat 1. Verfahren bei einem
übermässigen Defizit: Hintergrund Am 27. April 2009 stellte der Rat
gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft (EGV) fest, dass in Spanien ein übermäßiges Defizit bestand, und
veröffentlichte gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die
Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit eine
Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis spätestens 2012. Am 2. Dezember 2009 stellte der Rat gemäß
Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 fest, dass
wirksame Maßnahmen ergriffen worden seien und nach der Annahme der Empfehlung
unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen
Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien. Der Rat nahm
daraufhin gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die
Arbeitsweise der EU (AEUV) eine geänderte Empfehlung an, in der Spanien
aufgefordert wurde, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um
das übermäßige Defizit bis spätestens 2013 auf glaubhafte und nachhaltige Weise
zu korrigieren. Am 15. Juni 2010 gelangte die Kommission
zu dem Schluss, dass Spanien in Befolgung der Ratsempfehlung vom
2. Dezember 2009 wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um sein öffentliches
Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, und im
Defizitverfahren gegen Spanien daher keine weiteren Schritte erforderlich
seien. Am 10. Juli 2012
stellte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 des Rates fest, dass wirksame Maßnahmen ergriffen worden
seien, nach Annahme der geänderten Empfehlung im Jahr 2009 aber
unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen
Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien. Der Rat nahm
deshalb eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV
(„geänderte EDP-Empfehlung“) an, wonach Spanien das übermäßige Defizit bis
spätestens 2014 korrigieren sollte. Um bis 2014 eine Absenkung des öffentlichen
Gesamtdefizits unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu erreichen, wurde
Spanien empfohlen, den strukturellen Saldo 2012 um 2,7 % des BIP, 2013 um
2,5 % des BIP und 2014 um 1,9 % des BIP zu verbessern. Ausgehend von
der aktualisierten Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen und
im Einklang mit den geforderten Verbesserungen beim strukturellen Saldo werden
als Gesamtdefizit für 2012 6,3 % des BIP, für 2013 4,5 % des BIP und
für 2014 2,8 % des BIP angestrebt. Den spanischen Behörden wurde ferner
empfohlen, die im Haushalt 2012 und in den Plänen der autonomen Regionen zum
Abbau von Ungleichgewichten beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und bis Ende
Juli 2012 den angekündigten mehrjährigen Haushaltsplan zu beschließen,
einschließlich einer mittelfristigen Haushaltsstrategie, die die strukturellen
Maßnahmen, die aufgrund der aktualisierten Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen für die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2014
notwendig sind, in allen Einzelheiten festlegt. Auch wurde den spanischen
Behörden empfohlen, 2012 unverzüglich zusätzliche Maßnahmen zu beschließen,
falls die Risiken für die Haushaltsplanung eintreten sollten. Zusätzlich dazu
sollten die spanischen Behörden die neuen Bestimmungen des
Haushaltsstabilitätsgesetzes zur Transparenz und zur Kontrolle des
Haushaltsvollzugs rigoros anwenden. Den im Rahmen des Europäischen Semesters
ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen entsprechend forderte der Rat
Spanien ferner auf, eine unabhängige finanzpolitische Institution für die
finanzpolitische Analyse, Beratung und Überwachung einzurichten, die
Verbindlichkeit seines mittelfristigen Haushaltsrahmens zu wahren und die
Einhaltung der Haushaltsziele auf allen Ebenen des Sektors Staat im gesamten
Jahresverlauf genau zu überwachen. 2. Bewertung der Wirksamkeit
der getroffenen Massnahmen Diese Bewertung stützt sich auf die
Herbstprognose 2012 der Kommissionsdienststellen. Sie trägt den
wirtschaftlichen und budgetären Entwicklungen seit dem Datum der letzten
Ratsempfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV, d. h. dem 10. Juli
2012, Rechnung. In ihrer Herbstprognose 2012 gehen die
Kommissionsdienststellen für die Jahre 2012 und 2013 von einem Rückgang des
realen BIP um 1,4 % aus, bevor für 2014 dann wieder ein 0,8 %iger
Anstieg prognostiziert wird. Zum Zeitpunkt der letzten Ratsempfehlung nach
Artikel 126 Absatz 7 AEUV war für die Jahre 2012 und 2013 ein
Rückgang des realen BIP um 1,9 % bzw. 0,3 % erwartet worden. Da mit
einer früheren und etwas stärkeren Erholung gerechnet wurde, wurde für 2014 für
das reale BIP ein Wachstum von +1,1 % prognostiziert. Dass nun für 2012
ein etwas geringfügigeres Negativwachstum prognostiziert wird, ist
hauptsächlich auf die etwas widerstandsfähigere Inlandsnachfrage
zurückzuführen, die ihrerseits der Tatsache geschuldet ist, dass sich die
Haushaltskonsolidierung langsamer ausgewirkt hat als zum Zeitpunkt der letzten
Ratsempfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV erwartet. Was die Jahre
2013 und 2014 betrifft, war der Rat in seiner Empfehlung von der Annahme einer
unveränderten Politik ausgegangen, während die Kommissionsdienststellen in
ihrer Herbstprognose 2012 auch den im Haushaltsplan 2013-14 und im
Haushalt 2013 enthaltenen zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen Rechnung
tragen. Nach der Herbstprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen soll das gesamtstaatliche Defizit 2012 auf 8,0 %
des BIP (7,0 % des BIP ohne die Auswirkungen der Kapitalspritzen für
Banken im Jahr 2012) zurückgehen, während es 2011 noch 9,4 % des BIP
(8,9 % des BIP ohne die Kapitalspritzen für Banken im Jahr 2011)
betragen hatte. Dem steht ein von der Regierung und vom Rat in seiner
geänderten EDP-Empfehlung angestrebter Wert von 6,3 % des BIP gegenüber.
Trotz dieser projizierten Abweichung von der Zielvorgabe würde der erwartete
Rückgang des Gesamtsaldos vor dem Hintergrund einer um annähernd
1½ Prozentpunkte schrumpfenden Wirtschaft durch eine substanzielle
Verbesserung des Primärsaldos um rund 2½ Prozentpunkte (ohne die
Kapitalspritzen für Banken im Jahr 2012) unterstützt. Um die
voraussichtliche Abweichung von der Defizitzielvorgabe auszugleichen, hat
Spanien am 13. Juli 2012 der Ratsempfehlung entsprechend zusätzliche
Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von etwa 1¼ % des BIP beschlossen.
Zusammen mit den im Paket vom Dezember 2011 enthaltenen früheren
Konsolidierungsmaßnahmen, dem Haushaltsgesetz 2012 und den Plänen zum
Abbau regionaler Ungleichgewichte wurden für 2012 Maßnahmen von insgesamt etwa
5¼ % des BIP beschlossen. Ein erheblicher Teil dieser Maßnahmen (mehr als
1½ % des BIP) ist jedoch nicht von Dauer. So wurden verschiedene Steuern
nur vorübergehend erhöht oder deren Zahlung zeitlich vorgezogen. Auch die
Abschaffung des Weihnachtsgelds im öffentlichen Sektor wurde auf 2012
beschränkt. Diese erheblichen Konsolidierungsanstrengungen würden zum Teil
durch kräftige Einnahmenausfälle neutralisiert, die auf eine weniger
steuerergiebige Wachstumszusammensetzung und eine stärkere Verschlechterung am
Arbeitsmarkt, auf höhere Zinszahlungen und höhere Sozialtransfers aufgrund der
im Dezember 2011 beschlossenen Rentenerhöhung zurückzuführen sind. Wie in
früheren Jahren gibt es darüber hinaus Anzeichen dafür, dass eine Reihe von
Regionen ihre Haushaltsziele abermals verfehlen wird. Nach Bereinigung um konjunkturelle Faktoren
sowie um einmalige und andere befristete Maßnahmen gehen die Kommissionsdienststellen
in ihrer Herbstprognose 2012 für das Jahr 2012 von einer Verbesserung
des strukturellen Saldos um 1,2 Prozentpunkte auf -6,3 % des BIP aus,
während in der geänderten EDP-Empfehlung eine Verbesserung des strukturellen
Saldos um 2,7 % des BIP angemahnt worden war. Angesichts der
Abwärtskorrektur des Wachstumspotenzials gegenüber der letzten Ratsempfehlung
nach Artikel 126 Absatz 7 müssten 2012 zusätzliche strukturelle
Anstrengungen von schätzungsweise 0,1 Prozentpunkt unternommen werden. In
hohem Maße bedingt war die Änderung des strukturellen Saldos auch durch
Einnahmenausfälle (im Verhältnis zu den BIP-Entwicklungen unter Zugrundelegung
der Standard-Einnahmeelastizitäten), die rund 1½ BIP-Prozentpunkte
ausmachen. Alles in allem würden sich unter Berücksichtigung dieser
Einnahmenausfälle die geschätzten strukturellen Anstrengungen auf etwa
2¾ Prozentpunkte erhöhen – was mit den in der Ratsempfehlung geforderten
Werten in Einklang steht. In der Herbstprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen wird für 2013 ein Rückgang des gesamtstaatlichen
Defizits auf 6 % des BIP projiziert, während sowohl die Regierung als auch
der Rat in seiner geänderten EDP-Empfehlung einen Zielwert von 4,5 % des
BIP genannt hatten. Vor dem Hintergrund einer voraussichtlich um 1,4 %
schrumpfenden Wirtschaft wird sich der Primärsaldo (ohne Einrechnung der
Bankenrekapitalisierungsmaßnahmen) voraussichtlich um 1,8 Prozentpunkte
verbessern. Im August 2012 legte die spanische Regierung einen
mehrjährigen Haushaltsplan für die Jahre 2013-14 vor und folgte damit der
letzten Ratsempfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV. Verglichen mit
den Ankündigungen im Paket vom Juli 2012 enthielt dieser Plan für 2013
jedoch nicht viele neue einnahmenseitige Maßnahmen. Auch der im September vorgelegte
Entwurf des Haushaltsgesetzes 2013 enthielt wenige neue, nicht bereits
angekündigte Maßnahmen (wie die einjährige Verlängerung der Vermögensteuer).
Insgesamt werden die budgetären Auswirkungen diskretionärer Maßnahmen 2013 auf
der Ausgabenseite voraussichtlich mit etwa 1¼ % des BIP und auf der
Einnahmenseite voraussichtlich mit etwa 1 % des BIP zu Buche schlagen. Die
für 2013 erwartete Abweichung vom Haushaltsplan im Umfang von 1½ % des BIP
ist zum Teil auf die vom Vorjahr übernommene schlechte Ausgangsposition
zurückzuführen. Allerdings beruht auch das Haushaltsgesetz 2013 auf
optimistischen makroökonomischen Annahmen, da ein nur 0,5 %iger Rückgang
des realen BIP und eine Stabilisierung am Arbeitsmarkt prognostiziert werden.
Dies birgt eindeutig das Risiko, dass die Einnahmen erneut hinter den
Erwartungen zurückbleiben und die Sozialtransfers über die Planungen
hinausschießen. Darüber hinaus scheint der Entwurf des Haushaltsgesetzes den
Anstieg der Sozialleistungen, einschließlich der Renten und Leistungen bei
Arbeitslosigkeit, zu niedrig anzusetzen. Bei den Regionen bestehen die
Hauptkonsolidierungsmaßnahmen 2013 aus den im Haushaltsplan 2013-14
vorgesehenen Kürzungen im Gesundheits- und Bildungswesen. Doch liegen derzeit
keine Informationen darüber vor, wie diese geplanten Maßnahmen in den
regionalen Haushalten tatsächlich umgesetzt werden. Nach der Herbstprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen soll das strukturelle Defizit weiter um
2,3 Prozentpunkte zurückgehen und 2013 4,0 % des BIP erreichen, was
weitgehend mit der letzten Ratsempfehlung nach Artikel 126 Absatz 7
AEUV in Einklang steht, in der eine strukturelle Verbesserung von 2,5 %
des BIP verlangt wird. Korrigiert man das geschätzte Wachstumspotenzial um die
Differenz zwischen den Projektionen, die der geänderten EDP-Empfehlung zugrunde
lagen, und der Herbstprognose 2012 der Kommissionsdienststellen, müssten
zusätzliche strukturelle Anstrengungen in einer Größenordnung von
0,1-0,2 Prozentpunkten unternommen werden. In ihrer Herbstprognose 2012 gehen die
Kommissionsdienststellen für 2014 von einer Rückkehr des BIP-Wachstums zu
positiven Werten und damit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Aussichten
aus. Für einen weiteren Abbau des Gesamtdefizits, das sich voraussichtlich auf
6,4 % des BIP ausweiten wird (gegenüber einem Zielwert von 2,8 % des
BIP), würde dies allerdings nicht ausreichen. Die erwartete Abweichung ist
neben dem Basiseffekt hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass in früheren
Jahren getroffene befristete Maßnahmen auslaufen, dass die für 2014 geplanten
Konsolidierungsmaßnahmen in dem im August bekanntgegebenen mehrjährigen
Haushaltsplan nicht ausführlich genug dargelegt wurden und in der
Kommissionsprognose deshalb nicht berücksichtigt werden konnten, und dass die
Zusammensetzung des Wirtschaftswachstums nach wie vor wenig steuerergiebig sein
wird, weil die Steuereinnahmen nicht gänzlich proportional zum nominalen BIP
steigen. Auch die Zinszahlungen dürften aufgrund des höheren Schuldenstands
weiter ansteigen. Das strukturelle Defizit soll sich der
Prognose zufolge 2014 um 1,3 Prozentpunkte ausweiten, während in der
Empfehlung eine Rückführung um 1,9 % des BIP gefordert worden war.
Korrigiert man das geschätzte Wachstumspotenzial um die Differenz zwischen den
Projektionen, die der letzten Ratsempfehlung nach Artikel 127
Absatz 7 AEUV zugrunde lagen, und der Herbstprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen, müssten 2014 zusätzliche strukturelle Anstrengungen
von schätzungsweise etwa 0,1-0,2 Prozentpunkten unternommen werden. Damit
bleiben die strukturellen Anstrengungen etwa 3 Prozentpunkte hinter der in
der Ratsempfehlung geforderten Höhe zurück. Da einige Einnahmen dem durch das
nominale BIP-Wachstum implizierten Wachstumspfad nicht folgen, würde eine
Bereinigung um unerwartete Einnahmenausfälle diese Lücke wahrscheinlich weiter
verkleinern. Da für 2014 jedoch bislang kaum oder nur sehr wenige Maßnahmen im
Einzelnen ausgeführt wurden, kann die Wirksamkeit der Maßnahmen 2014 zum
jetzigen Zeitpunkt nicht umfassend bewertet werden. In der Ratsempfehlung nach Artikel 126
Absatz 7 vom Juli 2012 wurde Spanien ebenfalls empfohlen, die neuen
Bestimmungen des Haushaltsstabilitätsgesetzes zur Transparenz und zur Kontrolle
des Haushaltsvollzugs rigoros anzuwenden, eine unabhängige finanzpolitische
Institution für die finanzpolitische Analyse, Beratung und Überwachung
einzurichten und die Einhaltung der Haushaltsziele auf allen Ebenen des Sektors
Staat genau zu überwachen. Beim Haushaltsstabilitätsgesetz sind Verbesserungen
zu verzeichnen, was insbesondere für die Meldung finanzpolitischer Daten der
Regionalregierungen gilt, die einen Fortschritt in Richtung größerer
finanzpolitischer Transparenz darstellt. Angesichts der großen Schwierigkeit,
die neuen Meldeverfahren in allen Regionalverwaltungen einzuführen, muss der
Nachweis für Qualität und Kohärenz der Meldungen jedoch erst noch erbracht
werden. Kritisch ist, dass die präventive und korrektive Komponente des
Haushaltsstabilitätsgesetzes offensichtlich nur unzureichend umgesetzt werden.
So wurden bislang weder Frühwarnmechanismen ausgelöst noch korrektive Maßnahmen
ergriffen, obwohl bei mehreren autonomen Regionen eindeutig das Risiko einer
Verfehlung der Haushaltsziele 2012 besteht. Was die Einrichtung einer
unabhängigen finanzpolitischen Institution angeht, so wurde diese am
27. September von der spanischen Regierung beschlossen. Ihr
Aufgabenbereich und ihre Führungsstruktur werden derzeit festgelegt. Die
Institution soll 2013 geschaffen werden, sobald das entsprechende Organgesetz
verabschiedet ist. 3. Schlussfolgerungen Nach derzeitigem
Kenntnisstand scheint Spanien wirksame Maßnahmen getroffen zu haben und damit
in den Jahren 2012 und 2013 angemessene Fortschritte bei der Korrektur des
übermäßigen Defizits innerhalb der vom Rat am 10. Juli 2012 gesetzten
Fristen zu erzielen. So hat Spanien insbesondere umfangreiche
Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die 2012 rund 5¼ % des BIP und 2013
2¼ % des BIP ausmachen. Bei einer Bereinigung um
Wachstumspotenzialverluste und Einnahmenausfälle aufgrund eines wenig
steuerergiebigen Wachstums steht die geschätzte jährliche Verbesserung des
strukturellen Saldos mit den vom Rat für die Jahre 2012 und 2013
geforderten Anstrengungen in Einklang. Die Bestimmungen des
Haushaltsstabilitätsgesetzes, die Frühwarn- und Korrekturmechanismen vorsehen,
um Abweichungen der autonomen Regionen von den Haushaltszielen in Grenzen zu
halten, wurden 2012 allerdings nicht wirksam umgesetzt. Dies könnte dazu
führen, dass die Haushaltsziele auf regionaler Ebene erneut verfehlt werden.
2013 ist die Erreichung der nominalen Ziele eindeutig mit Risiken behaftet, was
zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass dem Haushaltsgesetz 2013 ein
optimistisches makroökonomisches Szenario zugrunde liegt und auch die
Projektionen für die Sozialleistungen optimistisch sind. Für 2014 scheint
Spanien bislang keine ausreichenden Maßnahmen für die erforderlichen
strukturellen Anstrengungen getroffen zu haben. Der im August bekanntgegebene
mehrjährige Haushaltsplan enthielt keine hinreichend detaillierten Maßnahmen,
die die empfohlenen Konsolidierungsanstrengungen untermauern würden. Für 2014
müssen deshalb noch immer zusätzliche dauerhafte Maßnahmen genannt werden. Aus vorstehender Bewertung lässt sich der Schluss ziehen, dass für die
Jahre 2012 und 2013 zwar wirksame Maßnahmen getroffen wurden, die Maßnahmen für
2014 aber hinter der geänderten EDP-Empfehlung zurückbleiben. In Anbetracht
dieser ambivalenten Bewertung ist die Kommission eben noch der Auffassung, dass
im Defizitverfahren gegen Spanien derzeit keine weiteren Schritte erforderlich
sind. Die Kommission wird die Haushaltsentwicklung in Spanien gemäß dem
Stabilitäts- und Wachstumspakt auch weiterhin eingehend überwachen. Beim
finanzpolitischen Steuerungsrahmen wurden zwar auf regionaler Ebene
Fortschritte mit der Meldung von Haushaltsdaten erzielt, würde ein höheres Maß
an Transparenz aber umfassendere, kohärentere und raschere Meldungen auf
konsolidierter gesamtstaatlicher Ebene gemäß dem ESVGS95 erfordern. Wichtig
wäre es schließlich, wie geplant mit der Einrichtung des Rats für Finanzpolitik
fortzufahren und dessen uneingeschränkte institutionelle und finanzielle
Unabhängigkeit sicherzustellen. Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer
Projektionen || || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || 2013 || 2014 Reales BIP (Veränderung in %) || KOM-HP 12 || -3,7 || -0,3 || 0,4 || -1,4 || -1,4 || 0,8 KOM-FP 12 || -3,7 || -0,1 || 0,7 || -1,9 || -0,3 || 1,1 SP || -3,7 || -0,1 || 0,7 || -1,7 || 0,2 || 1,8 Produktionslücke1 (% des BIP-Potenzials) || KOM-HP 12 || -4,2 || -4,8 || -4,2 || -4,6 || -4,8 || -2,7 KOM-FP 12 || -4,3 || -4,8 || -4,2 || -5,3 || -4,7 || -2,8 SP || - || - || -3,8 || -4,3 || -3,8 || -2,1 Gesamtstaatlicher Saldo3 (% des BIP) || KOM-HP 12 || -11,2 || -9,7 || -9,4 || -8,0 || -6,0 || -6,4 KOM-FP 12 || -11,2 || -9,3 || -8,9 || -6,3 || -6,1 || -6,4 SP || - || - || -8,5 || -5,3 || -3,0 || -1,1 Primärsaldo (% des BIP) || KOM-HP 12 || -7,7 || -7,0 || -5,0 || -2,2 || -2,5 || -2,1 KOM-FP 12 || -9,4 || -7,4 || -6,5 || -3,1 || -2,8 || -3,1 SP || - || - || -6,1 || -2,2 || 0,2 || 2,0 Konjunkturbereinigter Saldo1 (% des BIP) || KOM-HP 12 || -9,4 || -7,6 || -7,6 || -6,0 || -4,0 || -5,3 KOM-FP 12 || -9,3 || -7,3 || -6,9 || -4,1 || -4,1 || -5,1 SP || - || - || -6,9 || -3,4 || -1,4 || -0,2 Struktureller Saldo2 (% des BIP) || KOM-HP 12 || -8,7 || -7,6 || -7,5 || -6,3 || -4,0 || -5,3 KOM-FP 12 || -8,7 || -7,3 || -7,0 || -4,3 || -4,1 || -5,1 SP || - || - || -7,3 || -4,4 || -2,2 || -0,2 Öffentlicher Bruttoschuldenstand3 (% des BIP) || KOM-HP 12 || 53,9 || -61,5 || 69,3 || 86,1 || 92,7 || 97,1 KOM-FP 12 || 53,9 || -61,2 || 68,5 || 80,9 || 86,8 || 91,8 SP || - || - || 68,5 || 79,8 || 82,3 || 81,5 Anmerkungen: 1 Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten. 2 Konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen. 3 Das am 23. Juli 2012 aufgelegte Hilfsprogramm für die Bankenrekapitalisierung hat sich bislang noch nicht auf die gesamtstaatlichen Schuldenstands- und Defizitprognosen 2012-14 ausgewirkt. Quelle: KOM-HP12 - Herbstprognose 2012 der Kommissionsdienststellen; KOM-FP12 – aktualisierte Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen; SP – Stabilitätsprogramm vom April 2012.