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Document 52012DC0602
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on a Feasibility Study for a Stabilisation and Association Agreement between the European Union and Kosovo(
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über eine Machbarkeitsstudie für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo(
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über eine Machbarkeitsstudie für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo(
/* COM/2012/0602 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über eine Machbarkeitsstudie für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo( /* COM/2012/0602 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über eine Machbarkeitsstudie für ein
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und
dem Kosovo*
1.
Einleitung
Die wichtigsten
Grundsätze des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) wurden in
einer Mitteilung der Kommission vom Mai 1999[1]
festgelegt und vom Rat im Juni 1999 bestätigt. Durch
diesen Prozess gibt die Europäische Union (EU) ihrer Entschlossenheit Ausdruck,
die Herausforderung und die Verantwortung anzunehmen, zur Stabilität des
westlichen Balkan beizutragen. Im Gegenzug zur Einhaltung der entsprechenden
Bedingungen bietet die EU den Ländern jeweils individuell zugeschnittene
vertragliche Beziehungen an: die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen.
Die Bedingungen für die Aufnahme von Vertragsbeziehungen zu Ländern des
westlichen Balkan wurden in den Schlussfolgerungen des Rates vom April 1997
festgelegt. Zu den wichtigsten Elementen zählen ein glaubwürdiges Engagement
für die Durchführung demokratischer Reformen, Achtung und Schutz der
Menschenrechte, der Minderheiten und der freien Meinungsäußerung sowie freie
und regelmäßig stattfindende Wahlen. Der Rat setzt auch die Durchführung der
ersten wirtschaftlichen Reformen, die Rückübernahme von Personen aus
EU-Mitgliedstaaten und ein Engagement für die regionale Zusammenarbeit voraus. Der Europäische Rat gab den westlichen
Balkanländern auf seiner Tagung in Feira (Juni 2000) ein deutliches Signal,
indem er den Status der potenziellen Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft
schuf. Diese Botschaft wird durch den Gipfel in Zagreb (November 2000) weiter
verstärkt. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2003 wird
betont, dass die Zukunft der westlichen Balkanländer in der EU liegt und dass
ein starker politischer Wille und nachhaltige Anstrengungen erforderlich sind,
um diese Zukunft zu sichern. Die im Juni 2003 angenommene Agenda von
Thessaloniki für den westlichen Balkan macht deutlich, dass die westlichen
Balkanländer und die Unterstützung für ihre Vorbereitung auf die künftige
Integration in die EU-Strukturen und letztlich die Mitgliedschaft in der
Europäischen Union für die EU eine hohe Priorität haben. Bislang wurden Machbarkeitsstudien für
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro erstellt. Anschließend wurden mit
all diesen Ländern Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Dezember 2011 bekräftigt, dass die
EU im Einklang mit der europäischen Perspektive für die gesamte Region bereit
ist, die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovos durch eine
klare europäische Perspektive zu unterstützen. Dabei unterstrich er die
Notwendigkeit, hierfür konkrete Schritte zu unternehmen. Im Februar 2012 nahm
der Rat die Absicht der Kommission zur Kenntnis, ‑ unbeschadet der
Standpunkte der Mitgliedstaaten zur Statusfrage und etwaiger künftiger
Entscheidungen des Rates – die Machbarkeitsstudie für ein Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo
einzuleiten. Vor dem Hintergrund der Ratsschlussfolgerungen
vom Februar 2012 gab die Kommission eine Erklärung ab, in der sie hervorhob,
dass sie „in ihrer Durchführbarkeitsstudie prüfen [wird], ob die politischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien für das Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen erfüllt sind. Die Einleitung der Durchführbarkeitsstudie
für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit dem Kosovo berührt nicht
den rechtlichen Status und die Standpunkte der Mitgliedstaaten zur Anerkennung
des Kosovos.“ Methode Diese Studie basiert auf den Ergebnissen, die
im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[2]
dargelegt wurden. Zusammengestellt wurde dieses Arbeitsdokument auf der
Grundlage eines Fragebogens, der von den kosovarischen Behörden ausgefüllt
wurde, einer Bewertungsmission, an der 20 Experten beteiligt waren, sowie
von Beiträgen des EU-Büros in Pristina und internationaler Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen. Die Studie dient der Beurteilung der Frage, ob
das Kosovo in der Lage ist, ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
auszuhandeln und anschließend umzusetzen. In dem Dokument werden prioritäre
Fragen ermittelt, die vor der Aufnahme von Verhandlungen geregelt werden
müssen, sowie prioritäre Bereiche, in denen das Kosovo tätig werden müsste, um
die aus einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwachsenden
Verpflichtungen erfüllen zu können. Rechtliche Aspekte Die Möglichkeit der Union, internationale
Abkommen zu schließen, ist nicht auf allgemein anerkannte unabhängige Staaten
oder internationale Organisationen beschränkt. Solche
Abkommen können mit jedem Rechtssubjekt geschlossen werden, sofern dieses als
Vertragspartei anerkennt, dass es Abkommen eingehen kann, die dem Völkerrecht
unterliegen. In der Vergangenheit hat die EU mehrere internationale Abkommen
mit Rechtssubjekten geschlossen, die keine souveränen Staaten waren. Diese Abkommen wurden vom Rat auf der
Grundlage von Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)
(bzw. auf der Grundlage der entsprechenden Artikel in dessen Vorläufer –
Artikel 300 und zuvor Artikel 228 – EG-Vertrag) geschlossen. In diesem
Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Rückgriff auf Artikel 218 AEUV
als Rechtsgrundlage für ein Abkommen mit dem Kosovo weder eine Anerkennung des
Kosovos als unabhängiger Staat durch die Union noch durch einzelne
Mitgliedstaaten darstellt, sofern diesbezüglich ein ausdrücklicher Vorbehalt
formuliert wird. Gleichermaßen stellt es keine Aufhebung der Anerkennung durch
diejenigen Mitgliedstaaten dar, die das Kosovo bereits als Staat anerkannt
haben. Es bestehen keine rechtlichen Hindernisse
dagegen, dass die Union auf dieser Grundlage ein Assoziierungsabkommen mit dem
Kosovo schließt. Es gibt im EU-Recht keine präzise Definition dieses Begriffs:
Artikel 217 AEUV besagt, dass solche Abkommen „eine Assoziierung mit
gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamem Vorgehen und besonderen
Verfahren herstellen“. Nach der Praxis der Union schaffen Assoziierungsabkommen
besondere, privilegierte Verbindungen zu dem betreffenden Drittland. So wird in
Assoziierungsabkommen immer besonderer Nachdruck auf die gemeinsamen Werte und
Grundsätze gelegt, sie umfassen eine wichtige Handelskomponente, sehen eine
Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften und politischen Strategien des
betreffenden Landes an die Politik der Union in allen zentralen Bereichen vor
und regeln die Kooperation in fast allen der Zuständigkeit der Union
unterliegenden Bereichen. Die Assoziierung wird in einem institutionellen
Rahmen entwickelt, der nicht nur einen Entscheidungsfindungsmechanismus bietet,
sondern auch einen intensiven Dialog auf der Ebene des öffentlichen Dienstes
ermöglicht. Folglich kann die Union ein solches Abkommen
mit einem Drittland schließen, wenn dessen Regierungs- und Justizbehörden in
der Lage sind sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Abkommens eingehalten,
umgesetzt und angewandt werden. Zweck dieser Machbarkeitsstudie ist es, zu
prüfen, ob die politische und wirtschaftliche Entwicklung des Kosovos es ihm
erlauben würde, die weitreichenden Verpflichtungen zu übernehmen, die aus einem
Assoziierungsabkommen erwachsen. Rechtlich gesehen genügt es jedoch,
festzustellen, dass die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten das Kosovo nicht
als unabhängigen Staat anerkennen, für die kosovarische Regierung kein
rechtliches Hindernis darstellt, das der Umsetzung der aus einem
Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen entgegensteht. Die
Assoziierung des Kosovos mit der Europäischen Union ist mit der Tatsache
vereinbar, dass die Mitgliedstaaten der Union unterschiedliche Standpunkte in
Bezug auf den völkerrechtlichen Status des Kosovos haben. Zudem wäre der genaue
rechtliche Charakter des Abkommens zum Ende der Verhandlungen unter gebührender
Berücksichtigung der konkret abgedeckten Inhalte und des rechtlichen Kontexts
festzulegen. Die internationale Präsenz[3]
im Kosovo stellt kein Hindernis für die Umsetzung der aus einem
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen dar.
Ein solches Abkommen stände nicht im Widerspruch zu der 1999 angenommenen
Resolution Nr. 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ist
auch mit der derzeitigen Präsenz der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen
für das Kosovo (UNMIK) vereinbar. Das internationale Zivilbüro (ICO) wurde
eingerichtet, um die Umsetzung des Umfassenden Vorschlags für eine Regelung des
Status des Kosovos zu überwachen. Nachdem die internationale Lenkungsgruppe
(ISG) zu dem Schluss gekommen war, dass das Kosovo die Bestimmungen dieses
Vorschlags in erheblichem Umfang umgesetzt hatte, und nachdem das Kosovo den
erforderlichen Verfassungs- und Rechtsrahmen geschaffen hatte, erklärte die ISG
am 10. September sowohl die Überwachung der Unabhängigkeit des Kosovos als auch
das Mandat des Internationalen Zivilbeauftragten für beendet. Infolgedessen
wird das internationale Zivilbüro Ende 2012 geschlossen. Nach diesem Prozess
wird der EU eine bedeutendere Rolle im Kosovo zukommen. Wichtigstes Anliegen der
EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX ist es, den kosovarischen Behörden in
zentralen Bereichen der Rechtsstaatlichkeit – Polizei, Justizwesen und Zoll –
Hilfe und Unterstützung zu bieten. Aufgrund ihres Mandats verfügt diese Mission
über bestimmte Exekutivbefugnisse. Bei Abschluss eines Assoziierungsabkommens
würde diese EU-Mission – in ihrem Aufgabenbereich – die kosovarischen Behörden
bei der Umsetzung des Abkommens unterstützen. Aspekte im Zusammenhang mit dem Nord-Kosovo Als Nord-Kosovo wird ein Gebiet bezeichnet,
das die Gemeinden Leposaviq/Leposavić, Zubin Potok und Zveçan/Zvečan
sowie den nördlich des Flusses Ibër/Ibar gelegenen Teil der Gemeinde
Mitrovicë/Mitrovica umfasst. Die Einwohner dieses Gebiets sind in der Mehrzahl
Serben. Serbien hat in diesem Teil des Kosovos die
Finanzierung und den Betrieb bestimmter Strukturen fortgesetzt. Dies betrifft
nicht nur Krankenhäuser und Schulen, sondern auch Gemeindeverwaltungen,
Sicherheitsdienste und Einrichtungen des Justizwesens. Derzeit kann das
Bezirksgericht Mitrovica seine Aufgaben nur mit der Unterstützung der
EULEX-Richter wahrnehmen. Das serbische Stromversorgungsunternehmen unterhält
eine nicht zugelassene Niederlassung im Nord-Kosovo, zudem sind dort weiterhin
nicht zugelassene serbische Mobilfunkunternehmen tätig und die Bevölkerung im
Norden nutzt zur Überquerung der Grenze/Verwaltungsgrenze vielfach
Ausweichstraßen. Die wirtschaftliche Lage im Nord-Kosovo ist schwierig.
Die örtliche Bevölkerung ist übermäßig abhängig von der Beschäftigung im
öffentlichen Dienst und von durch Belgrad finanzierter Sozialhilfe. Das Gebiet
verfügt über Rohstoffvorkommen, wie z. B. im Bergwerk Trepça/Trepča,
dieses Potenzial wird jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft. 2011 wurde im Kosovo eine Volkszählung
durchgeführt, diese lieferte jedoch keine Daten zu diesen Gegenden des Kosovos.
Bei den letzten Wahlen im Kosovo war die Wahlbeteiligung in diesen Gemeinden
extrem niedrig. Im Mai 2012 haben die Gemeinden Zubin Potok und
Zveçan/Zvečan gleichzeitig mit den Wahlen in Serbien einseitig gesonderte
Kommunalwahlen organisiert. Diese Wahlen wurden weder von Pristina noch von
Belgrad oder von der internationalen Gemeinschaft anerkannt. Nach dem Einsatz von kosovarischen
Polizeikräften und Zollbeamten an den Grenzübergängen der
Landes-/Verwaltungsgrenze im Sommer 2011 wurden mehrere Barrikaden errichtet.
Die meisten wurden mittlerweile wieder abgebaut. Die wichtigste Brücke über den
Ibër/Ibar ist allerdings weiter gesperrt. Die derzeitige Situation, in der es
immer wieder zu Gewaltausbrüchen und vielfach zu großen Spannungen kommt, ist
nicht tragbar. Die KFOR und die EULEX-Mission spielen eine wichtige Rolle und
tragen zur Wahrung der Ruhe bei. Dialog zwischen Belgrad und Pristina Die Situation im Nord-Kosovo ist weiterhin
eine Herausforderung für das Kosovo, Serbien, den westlichen Balkan und die
internationale Gemeinschaft. Nach der Annahme der Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2010 wurde ein von der
EU unterstützter Dialog zwischen Belgrad und Pristina eingeleitet. Der Dialog
wurde im März 2011 aufgenommen, um die Zusammenarbeit zu fördern, Fortschritte
auf dem Weg in die Europäische Union zu erzielen und das Leben der Menschen zu
verbessern. Bislang haben die beiden Parteien Vereinbarungen über die
Freizügigkeit von Personen, über Zollziegel, die Anerkennung von
Hochschulabschlüssen, Grundbücher, Personenstandsregister, integrierte
Grenzverwaltung und über die regionale Zusammenarbeit geschlossen. Sowohl das
Kosovo als auch Serbien müssen alle bislang getroffenen Vereinbarungen in gutem
Glauben umsetzen und sämtliche anstehenden Fragen mit Unterstützung der EU
konstruktiv angehen. Nur durch die konstruktive Zusammenarbeit
aller beteiligten Akteure können weitere Fortschritte in diesen Fragen im
Nord-Kosovo erzielt werden. Auch die kosovarischen Behörden müssen das Ihrige
tun. Sie müssen sich für ein multiethnisches Kosovo einsetzen und die
besonderen Bedürfnisse der örtlichen Bevölkerung achten. Das Kosovo hat im
Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2011 die
Vorbereitungen für eine Agenda für den Nord-Kosovo fortgesetzt. Eine
Normalisierung der Lage im Nord-Kosovo wird auch den dort lebenden
nicht-serbischen Minderheiten zugutekommen. Die derzeitige Situation ist problematisch und
muss dringend verbessert werden. Die Kommission ist diesbezüglich der
Auffassung, dass die Vorteile, die ein Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen mit sich bringt, als Ermutigung für die Bevölkerung des
gesamten Kosovos, einschließlich des Nordens, dienen werden.
2.
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo
Das Kosovo hat seine mit dem europäischen
Integrationsprozess befassten Strukturen schrittweise gestärkt. Es hat einen
Nationalrat für EU-Integration geschaffen, in dem der Präsident den Vorsitz
führt. Ziel dieses Nationalrates ist es, die kosovarischen Institutionen zu
mobilisieren, damit sie Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Reformagenda
erzielen. Das Ministerium für Europäische Integration führt den Vorsitz in
einer Task Force zur Europäischen Integration. Das Ministerium hat im Rahmen
der Koordinierung des umfassenden Beitrags des Kosovos zur Vorbereitung dieser
Machbarkeitsstudie seine Fähigkeit zur Mobilisierung anderer Ministerien und
Institutionen unter Beweis gestellt. Überarbeitung der Mitteilung von 2009 zum
Kosovo – Verwirklichung der europäischen Perspektive[4] 2009 nahm die Kommission eine Mitteilung zum
Kosovo mit Empfehlungen zu einer Reihe praktischer Schritte an, die die EU
unternehmen könnte, um die weiteren Fortschritte des Kosovos auf dem Weg in die
EU zu unterstützen. Die EU hat einen Dialog über die
Visaerleichterung eingeleitet und dem Kosovo den Fahrplan für die
Visaliberalisierung übermittelt; die kosovarischen Behörden haben nun ihren
ersten Bericht vorgelegt. Die EU hat der Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen
für das Kosovo 2011 zugestimmt. Das Kosovo wurde auch in das Übereinkommen über
präferenzielle Ursprungsregeln in der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone
aufgenommen, an dem es sich aktiv beteiligen kann, sobald ein Handelsabkommen
in Kraft ist. Das Kosovo setzt seine Vorbereitungen auf die Integration in den
Rahmen für die wirtschafts- und finanzpolitische Überwachung fort. Im Dezember
2011 erkannte der Rat an, dass auch die Mitgliedschaft des Kosovos in der
Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung förderlich für seine
sozioökonomische Entwicklung wäre. Im März 2011 empfahl die Kommission dem Rat,
sie zur Aushandlung eines Rahmenabkommens über die Teilnahme des Kosovos an
EU-Programmen zu ermächtigen. Die Kommission und das Kosovo haben drei Zyklen
des Dialogs über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess abgeschlossen.
Dieser Dialog hat sich als wirksames Verfahren für das Monitoring und die
Beratung des Kosovos in Bezug auf die Maßnahmen erwiesen, die es zur Umsetzung
seiner europäischen Reformagenda ergreifen muss. Dieses Verfahren sieht auch
Konsultationen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen vor. Das Kosovo nimmt im Rahmen des Instruments für
Heranführungshilfe an Programmen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit
Albanien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Montenegro
teil. Die Mittelzuweisungen für die Teilnahme des Kosovos an den Programmen
Erasmus Mundus, Tempus und Young Cell wurden aufgestockt. Für den Zeitraum
2007-2013 steht für das Kosovo ein Gesamtbetrag von 635,4 Mio. EUR zur
Verfügung. Zusammen mit der kosovarischen Regierung hat
die Kommission einen strukturierten Dialog über Rechtsstaatlichkeit
eingeleitet. Dies zeugt von dem politischen Willen des Kosovos und der
Kommission, Herausforderungen in diesem Bereich zu einem frühen Zeitpunkt im
Erweiterungsprozess anzugehen. EU-Präsenz im Kosovo Das Doppelmandat des EU-Sonderbeauftragten,
der gleichzeitig Internationaler Zivilbeauftragter (ICR) war, wurde entkoppelt.
Das Büro des EU-Sonderbeauftragten und das Verbindungsbüro der Europäischen
Kommission wurden zusammengelegt, so dass es jetzt nur noch ein EU-Büro gibt.
Dadurch wurden Präsenz und Sichtbarkeit der EU im Kosovo gestärkt. Um dem
Ausbau der Kapazitäten der kosovarischen Behörden Rechnung zu tragen, wurde das
Mandat von EULEX neu zugeschnitten und vom Umfang her verringert. Das Mandat
wurde bis Juni 2014 verlängert, so dass die kosovarischen Behörden bei der
Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen unterstützt werden können. Das
Kosovo muss die gute Zusammenarbeit mit der Mission aufrechterhalten und die
Umsetzung ihres Mandats aktiv unterstützen. Die Kommission arbeitet während der
Umstrukturierung eng mit EULEX zusammen, um einen reibungslosen Übergang und
eine nahtlose Unterstützung der kosovarischen Behörden zu gewährleisten. Das Kosovo im regionalen Kontext Das Kosovo beteiligt sich an dem Regionalen
Kooperationsrat (RCC), dem Vertrag über die Energiegemeinschaft, an der
Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO) und am
Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (Central European Free Trade Agreement,
CEFTA) und ist bereit, an anderen regionalen Initiativen teilzunehmen. Die
Regelung, die im Februar 2012 für die Beteiligung des Kosovos an Initiativen
für die Zusammenarbeit in der Region vereinbart wurde, stellt eine gute
Grundlage für das Kosovo dar, auf der es seine direkte Teilnahme an diesen
Initiativen intensivieren und erweitern kann. Hierzu gehören unter anderem der
Vertrag über eine Verkehrsgemeinschaft, die justizielle Zusammenarbeit sowie
beschäftigungs- und sozialpolitische Regelungen im Rahmen des
Südosteuropäischen Netzes für Beschäftigungs- und Sozialpolitik und des
SEE-Gesundheitsnetzes. Sie dürfte auch die uneingeschränkte Beteiligung des Kosovos
an der Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma“ ermöglichen.
3.
Beurteilung
3.1.
Politik
Das politische System des Kosovos beruht auf
den Grundsätzen einer parlamentarischen Demokratie, die in seiner Verfassung
und im Rechtsrahmen verankert sind. Im Laufe der letzten drei Jahre wurden das
ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Einrichtungen und die
Rechtsstaatlichkeit gefestigt. Die erforderlichen Institutionen wurden
eingerichtet. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für die
Umsetzung des Reformprozesses sind der Präsident, die Regierung und das
Parlament die wichtigsten Institutionen. Das Verfassungsgericht hat eine
wichtige Rolle bei der Gewährleistung demokratischer Grundsätze und der Achtung
der Verfassung gespielt, unter anderem durch seine Urteile über das Mandat des
derzeitigen Präsidenten. Auch die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem
Parlament im Bereich der Gesetzgebung hat sich nach und nach verbessert. Das
Kosovo hat unter Beweis gestellt, dass es den Grundsätzen der demokratischen
Staatsführung in ausreichendem Maße verpflichtet ist, so dass Verhandlungen
über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aufgenommen werden können.
Um die aus einem solchen Abkommen erwachsenden Verpflichtungen erfüllen zu
können, muss das Kosovo die Durchführung der demokratischen Reformen
fortsetzen. Insbesondere müssen das Parlament und die parlamentarischen
Ausschüsse ihre Aufsicht über die Exekutive und den Sicherheitssektor durch
eine verbesserte Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften und eine
bessere Überwachung der Umsetzung der politischen Strategien und der Gesetze
stärken. Das Parlament muss in finanzieller und administrativer Hinsicht
unabhängiger von der Regierung werden. Dies kann erreicht werden, indem
entsprechende Rechtsvorschriften zum Status der Parlamentsbeamten angenommen
werden. Außerdem ist es wichtig, sicherzustellen, dass Änderungen des
Haushaltsentwurfs des Parlaments durch die Regierung mit dem Parlament
abgesprochen werden, bevor die Regierung den Haushaltsvorschlag dem Parlament
zur Annahme vorlegt. Das Kosovo hat sowohl auf zentraler als auch
auf kommunaler Ebene regelmäßig Wahlen abgehalten. Das Wahlsystem ermöglicht
den Wettbewerb zwischen verschiedenen politischen Parteien und bietet den
Wählern die Möglichkeit, eine freie Wahl zu treffen. Dies hat dazu geführt,
dass die Regierungskoalitionen im Laufe der Zeit unterschiedlich
zusammengesetzt waren. Die jüngsten allgemeinen Wahlen 2010/2011 haben gezeigt,
dass neue politische Parteien Zugang zum Parlament erlangen können. Das Kosovo
ist in der Lage, Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen aufzunehmen. Gleichzeitig waren diese Wahlen von
erheblichen Mängeln und technischen Schwierigkeiten geprägt. Daher muss dass
Kosovo sicherstellen, dass der Rechtsrahmen verbessert wird, um den in der EU
bewährten Verfahren und Standards besser Rechnung zu tragen und damit es seine
aus einem solchen Abkommen erwachsenden Verpflichtungen erfüllen kann. Im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ist der Rechtsrahmen
komplex und enthält sowohl Rechtsvorschriften aus dem früheren Jugoslawien und
der Bundesrepublik Jugoslawien als auch UNMIK-Rechtsvorschriften und neue
Rechtsvorschriften des Kosovos. Einige Elemente der für die Bekämpfung der
organisierten Kriminalität erforderlichen Rechtsreformen wurden eingeführt.
Mehrere wichtige Gesetze wurden noch nicht angenommen bzw. müssen geändert
werden, insbesondere im Bereich Geldwäsche und Beschlagnahme von
Vermögenswerten. Auf kurze Sicht muss das Kosovo unter Beweis stellen, dass es
zu entschlossenem Vorgehen bereit ist, um bei der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität Ergebnisse zu erzielen, unter anderem indem es in enger
Zusammenarbeit mit EULEX Ermittlungen einleitet. Das Kosovo muss neue
Rechtsvorschriften zur Beschlagnahme von Vermögenswerten annehmen und das
Gesetz zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an den
Besitzstand angleichen. Die Durchsetzung des Rechtsrahmens für die
Bekämpfung verschiedener Formen der organisierten Kriminalität ist weiterhin
eine große Herausforderung. Damit das Kosovo seine Verpflichtungen im Rahmen
eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfüllen kann, müssen als
Erstes konkrete Ergebnisse in diesem Bereich vorgewiesen werden. Das Kosovo
muss auch seine Rechtsvorschriften und deren Anwendung weiter stärken, dies
gilt insbesondere für die Bereiche Prävention und Bekämpfung des
Menschenhandels, des Handels mit Drogen und Drogenausgangsstoffen sowie des
Waffenhandels. Das Kosovo muss zudem die Verlässlichkeit seiner Statistiken
verbessern. Im Kosovo sind wichtige Komponenten des für
die Korruptionsbekämpfung erforderlichen Rechtsrahmens vorhanden. Dies gilt zum
Beispiel für die Rechtsvorschriften zu Vermögenserklärungen, zur Vermeidung von
Interessenkonflikten bei der Ausübung öffentlicher Ämter, Informanten, zum
öffentlichen Auftragswesen und zur Parteienfinanzierung. Es ist wichtig, dass
das Kosovo nun konkrete Ergebnisse in diesem Bereich erzielt. In den letzten drei Jahren wurden die
Staatsanwaltschaft und die Polizei umstrukturiert, um ihre Kapazität zur
Korruptionsbekämpfung zu verbessern. Das Kosovo verfügt zudem über eine
Korruptionsbekämpfungsbehörde, mit der Aufgabe, Ermittlungen durchzuführen und
Bericht zu erstatten. Die Kapazität der Behörde entspricht dem Umfang ihrer
Zuständigkeiten. Auf kurze Sicht muss das Kosovo unter Beweis stellen, dass es
zu entschlossenem Vorgehen bereit ist, um bei der Korruptionsbekämpfung
konkrete Ergebnisse zu erzielen, unter anderem indem es in enger Zusammenarbeit
mit EULEX Ermittlungen einleitet. Das Kosovo muss eine neue Strategie für die
Korruptionsbekämpfung annehmen. Um seine Verpflichtungen im Rahmen eines
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfüllen zu können, muss das Kosovo
zudem seine Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung effizient umsetzen und
ein wirksames Verfahren für die Korruptionsprävention einrichten. Vor allem
muss das Kosovo die bei der Korruptionsbekämpfung erzielten Ergebnisse konkret
belegen. Hierzu zählen z. B. erfolgreiche Ermittlungen und die
strafrechtliche Verfolgung von ernannten oder gewählten Amtsträgern, die sich
der Korruption schuldig gemacht haben. Das Kosovo muss auch die Verlässlichkeit
seiner Statistiken in diesem Bereich verbessern. In den Schlussfolgerungen des Rates vom April
1997 wird die Bedeutung eines angemessenen Rückübernahmeverfahrens
hervorgehoben. Im Rahmen des Visaliberalisierungsprozesses hat das Kosovo ein
Rückübernahmegesetz angenommen und es setzt die Zusammenarbeit mit
EU-Mitgliedstaaten zum Thema Rückübernahme fort. Es muss sein
Rückübernahmegesetz uneingeschränkt umsetzen und für die Wiedereingliederung
der Rückkehrer sorgen. Im Laufe der letzten drei Jahre hat das Kosovo
Rechtsvorschriften für wichtige Justizreformen angenommen. Kernpunkte dieser
Reform sind die Grundsätze Unparteilichkeit, Unabhängigkeit,
Rechenschaftspflicht und Effizienz. Durch diese Reformen wird die Struktur des
Gerichtswesens und der Staatsanwaltschaft geändert. Ein Rat der Staatsanwälte
wurde eingerichtet und der Richterrat wurde gestärkt. Die wichtigsten
Einrichtungen des Justizwesens sind vorhanden, im Gericht von Mitrovica im
Norden sind allerdings nur EULEX-Richter tätig. Sie haben ihre Kapazität
schrittweise ausgebaut und haben eine klare Vorstellung davon, wie diese
Reformen weiter vorangebracht werden können. Dank der Bemühungen zum Abbau des
Verfahrensrückstaus sind hier nun erste Ergebnisse zu verzeichnen. Bei der
Umsetzung der neuen Struktur des Gerichtswesens muss das Kosovo sicherstellen,
dass die für Fälle von organisierter Kriminalität und Korruption und für
Kriegsverbrechen zuständige Sonderstaatsanwaltschaft ihre Zuständigkeit behält.
Es ist offensichtlich, dass das Kosovo in
diesem Bereich mit zahlreichen großen Herausforderungen konfrontiert ist. Um seine
Verpflichtungen im Rahmen eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens
erfüllen zu können, muss dass Kosovo Wirksamkeit, Rechenschaftspflicht und
Unparteilichkeit des Justizwesens weiter verbessern. Es muss zudem die vier
wichtigsten Gesetze zur Justizreform erfolgreich umsetzen und insbesondere ihre
Kohärenz gewährleisten. Das Kosovo muss Maßnahmen ergreifen, um den gesamten
Verfahrensrückstau abzubauen. Die kosovarischen Behörden müssen angemessene
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte, Zeugen und Kläger
wie auch für das Gerichtspersonal vorsehen. Das Kosovo muss sicherstellen, dass
Gerichtsverfahren in angemessenen Räumlichkeiten und im Einklang mit der
geltenden Prozessordnung durchgeführt werden. Die im Rechtsrahmen vorgesehene
Einstellung von Richtern und Staatsanwälten aus Minderheitengruppen muss
fortgesetzt werden. Der Rechtsrahmen, der die Grundbedingungen für
einen soliden und professionellen öffentlichen Dienst gewährleistet, ist
weitgehend vorhanden. Die Gesetzgebung orientiert sich an den jüngsten
Konzepten für die öffentliche Verwaltung in Europa. Die Kapazität der
öffentlichen Verwaltung auf zentraler Ebene ist besser ausgebaut als die
Kapazität auf kommunaler Ebene. Das Kosovo hat auch die Institution des Ombudsmanns
geschaffen, eine zentrale unabhängige Instanz, die der Förderung der
Menschenrechte und der Grundrechte verpflichtet ist. Der Ombudsmann steht
allerdings vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die
verfügbaren Mittel und Räumlichkeiten. Auf kurze Sicht muss das Kosovo die
erforderlichen Durchführungsvorschriften zum öffentlichen Dienst und zu den
Gehältern für öffentliche Bedienstete annehmen. Es muss ferner Räumlichkeiten
für den Ombudsmann zur Verfügung stellen und dessen finanzielle Unabhängigkeit
gewährleisten. Die Regierung muss den Haushaltsentwurf des Ombudsmanns ohne
Änderungen in den allgemeinen Haushaltsentwurf übernehmen, der dem Parlament
vorgelegt wird. Gleichzeitig muss das Kosovo die Umsetzung der
erforderlichen Reformen der öffentlichen Verwaltung fortsetzen. Um seine aus
einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen
erfüllen zu können, muss das Kosovo Fortschritte bei der Umsetzung der
Strategie und des Aktionsplans für die öffentliche Verwaltung und bei der
Annahme diesbezüglicher Rechtsvorschriften erzielen. Es muss zudem für eine
nachhaltige Reform der öffentlichen Verwaltung sorgen und die entsprechenden
finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellen. Unter den Beschäftigten
in der öffentlichen Verwaltung muss der Anteil der Angehörigen von
Minderheitengruppen erhöht werden. Eine effiziente und professionelle
öffentliche Verwaltung ist ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche
Umsetzung von Abkommen. Die Verfassung des Kosovos und der allgemeine
Rechtsrahmen bieten Garantien für die grundlegenden Menschenrechte und den
Minderheitenschutz. Obwohl das Kosovo nicht Mitglied der Vereinten
Nationen (VN) und des Europarats ist, ist in seiner Verfassung festgelegt, dass
die wichtigsten Übereinkommen und Protokolle der VN und des Europarats im
Kosovo unmittelbar anwendbar sind und Vorrang vor den kosovarischen
Rechtsvorschriften haben. In den letzten drei Jahren hat das Kosovo Schritte
unternommen, um diese Bestimmungen in die Praxis umzusetzen. Um die aus einem Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen erfüllen zu können, muss das
Kosovo große Herausforderungen bewältigen. Dieser Bereich ist angesichts des
neuen strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und Demokratie und des
diesbezüglichen Aktionsplans, die der Rat im Juni 2012 angenommen hat, von
besonderer Bedeutung. Das Kosovo muss in allen Fällen von physischer Gewalt
gegen Journalisten Ermittlungen anstellen und strafrechtliche Verfolgungen
einleiten; es muss zudem das parlamentarische Verfahren abschließen und die
strafrechtlichen Bestimmungen über die Haftung der Medien und den Schutz
journalistischer Quellen ändern. Das Kosovo muss auch die Struktur der
unterschiedlichen Stellen, die mit dem Schutz der Menschenrechte und der
Grundrechte befasst sind, verschlanken und vereinfachen, um ein wirksames
Monitoring und die Durchsetzung des Rechtsrahmens in diesem Bereich zu
gewährleisten. Das Kosovo muss Fortschritte bei der Durchsetzung von
Eigentumsrechten erzielen, zum Beispiel durch Abbau des Verfahrensrückstaus und
eine bessere Durchsetzung von Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen. Die
Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten müssen weiter an die
EU-Standards angepasst werden und die Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich
müssen ausgebaut werden. Der Rechtsrahmen für den Minderheitenschutz
einschließlich der verfassungsrechtlichen Garantien ist vorhanden. Nach der
kosovarischen Verfassung ist das Rahmenübereinkommen des Europarates zum
Schutz nationaler Minderheiten im Kosovo unmittelbar anwendbar.
Minderheitenangehörige sind im Parlament wie auch in politischen Ämtern auf
Regierungsebene gut vertreten. Mit erheblicher internationaler Unterstützung
hat das Kosovo Vertriebenen weiterhin die Möglichkeit zur Rückkehr angeboten.
Insgesamt sind seit 2000 mehr als 23 000 Minderheitenangehörige in das
Kosovo zurückgekehrt. Das Kosovo hat auch die Dezentralisierung in
Angriff genommen, einschließlich der Einrichtung neuer Gemeinden, in der die
Mehrzahl der Einwohner Minderheitenangehörige sind. Auf kurze Sicht muss Kosovo
sicherstellen, dass es eine Stelle gibt, die direkte Konsultationen zur
Förderung und zum Schutz des religiösen und kulturellen Erbes mit den
Glaubensgemeinschaften, insbesondere der serbisch orthodoxen Kirche,
ermöglicht. Um die aus einem Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen erfüllen zu können, muss das
Kosovo die Entwicklung eines multiethnischen Kosovos fördern und die Bedingungen
dafür schaffen, dass Kosovo-Serben sich der Zukunft des Kosovos zugehörig
fühlen und dass die freiwillige Rückkehr erleichtert wird. Die Kommission
erwartet auch, dass das Kosovo die Dezentralisierung – insbesondere in den
neuen Gemeinden – fortsetzt und dadurch die Integration der Kosovo-Serben
fördert. Das Amt des Sprachenbeauftragten muss mit Haushaltsmitteln, Personal
und Räumlichkeiten ausgestattet werden. Kosovo muss auch die Rechtsvorschriften zum
Schutz des kulturellen Erbes und der serbisch orthodoxen Kirche umsetzen,
insbesondere die Gesetze zum historischen Zentrum von Prizren und zum Dorf
Velika Hoča/Hoçë e Madhe. Die öffentliche Rundfunkanstalt des Kosovos muss
auch serbischsprachige Sendungen ausstrahlen. Ethnisch und religiös motivierte
Gewalttaten müssen untersucht und die Täter vor Gericht gebracht werden;
Diskriminierungen müssen bekämpft werden. In Bezug auf die Volksgruppen der
Roma, Aschkali und Balkanägypter, die immer noch unter sehr schlechten
Bedingungen leben, muss das Kosovo Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie
und des Aktionsplans vorweisen, unter anderem durch die Bereitstellung der
erforderlichen Ressourcen. Was die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen
angeht, so hat das Kosovo seine gute Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof Nationen für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) fortgesetzt.
Das Kosovo muss auch die Arbeit der EULEX-Mission unterstützen.
3.2.
Wirtschaft
Das Kosovo hat die ersten zentralen Reformen
für den Aufbau einer voll funktionsfähigen Marktwirtschaft durchgeführt. Dies
ist gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom April 1997 für die Aufnahme von
Vertragsbeziehungen mit Ländern des westlichen Balkans ausreichend.
Gleichzeitig hat das Kosovo in wirtschaftlicher Hinsicht zahlreiche große
Herausforderungen zu bewältigen. Die Arbeitslosigkeit ist sehr hoch und der
Privatsektor ist weiterhin schwach. Informelle Wirtschaftstätigkeiten sind weit
verbreitet und die Rechtsstaatlichkeit muss gestärkt werden, um das
Unternehmensumfeld zu verbessern und die Privatsektorentwicklung zu
unterstützen. Es bedarf erheblicher weiterer Bemühungen, um die
wirtschaftspolitischen Strategien zielführender zu gestalten, Probleme in den
Bereichen Haushaltskonsolidierung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit
anzugehen und Privatinvestitionen zu fördern, um ein nachhaltigeres und
breitenwirksames Wachstum zu erzielen.
3.3.
Fähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen
aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
Die Analyse der Kommission bestätigt, dass im
Kosovo in der Mehrzahl der Sektoren der Rechtsrahmen zumindest in Teilen
vorhanden ist und grundlegende Verwaltungskapazitäten geschaffen wurden. Dies
ist ausreichend, um Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen aufzunehmen. Gleichzeitig wird in dem Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen darauf hingewiesen, dass es erhebliche Defizite gibt
und dass das Kosovo zahlreiche Schwierigkeiten angehen muss, um seine
Verpflichtungen im Rahmen eines solchen Abkommens erfüllen zu können. Der Handel ist im Kontext des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ein Schlüsselsektor. Das Kosovo
verfügt über ein liberales Handelssystem und eine sehr offene Volkswirtschaft
mit geringen Handelsbeschränkungen. Das Kosovo ist Mitglied des
Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA) und sieht im Handel mit allen
CEFTA-Mitgliedern eine Zollbefreiung für alle industriellen Waren und
landwirtschaftlichen Produkte vor. Das Kosovo verfügt dank der autonomen
Handelsmaßnahmen der EU über zollfreien Zugang zum EU-Markt für verarbeitete
Erzeugnisse und fast alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Das Kosovo hat
Schritte unternommen, um den Rechtsrahmen für den freien Warenverkehr zu
modernisieren und die Angleichung an den Besitzstand durch die Annahme neuer
den EU-Standards entsprechender Vorschriften und die Abschaffung nicht mit dem
EU-Recht zu vereinbarender Vorschriften voranzubringen. Das Ministerium für Handel und Industrie wird
derzeit umstrukturiert, um die Kapazität in diesem Bereich mit Blick auf die
handelsbezogenen Teile des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens
auszubauen. Die Umstrukturierung wurde noch nicht vollständig abgeschlossen.
Das Kosovo muss daher die Entscheidung der Regierung über die Umstrukturierung
des Ministeriums in Kürze umsetzen und eine Struktur schaffen, die für die
Leitung und Koordinierung der Verhandlungen über das Abkommen zuständig ist. Um
die Auswirkungen der Handelsbestimmungen eines künftigen Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens auf die kosovarische Wirtschaft besser einschätzen zu
können, muss das Kosovo eine analytische Studie vorbereiten, die seine
Prioritäten im Rahmen der Verhandlungen klar erkennen lässt. Es gibt noch weitere Bereiche, in denen das
Kosovo Fortschritte erzielen muss, um seine Verpflichtungen im Rahmen eines
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfüllen zu können. Hierzu zählt
vor allem auch die Umsetzung des Rechtsrahmens für Handels-, Wettbewerbs- und
Binnenmarktangelegenheiten. Es wird weiterhin illegaler Tierhandel betrieben
und illegal geschlachtet, und das Kosovo muss die Kontrolle dieser Praktiken
verschärfen. Auch die Kontrollen auf Viehmärkten müssen verschärft werden.
Zudem wären bessere Unternehmensstatistiken für das Kosovo von Vorteil. Um seine Verpflichtungen im Rahmen eines
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfüllen zu können, muss das Kosovo
die Anlagen für tier- und pflanzengesundheitliche Einfuhrkontrollen und die
Kapazität zur Weiterleitung von Proben weiter ausbauen. Die Versetzung der Inspektoren
für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit von den Gemeinden in die Behörde
für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kosovos muss abgeschlossen
werden. Die Eingabe von Daten in die Datenbank für die Identifizierung und
Registrierung von Tieren und die Registrierung ihrer Verbringung muss
systematischer gehandhabt werden. Für die an Lebensmittelkontrollen beteiligten
Labors ist eine Akkreditierung vorzusehen.
4.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Seit dem Konflikt Ende der 1990er Jahre hat
das Kosovo auf seinem Weg in die EU erhebliche Fortschritte erzielt. Durch
einen stabilen rechtlichen und institutionellen Rahmen wurden die
Voraussetzungen für eine demokratische Staatsführung und den Schutz der
Menschenrechte, den Schutz aller im Kosovo lebenden Minderheiten und den Schutz
der Rechte von Rückkehrern geschaffen. Die wesentlichen Elemente des institutionellen
und rechtlichen Rahmens zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit sind
vorhanden. Die Rechtsvorschriften bieten gute Garantien für die Unabhängigkeit
des Justizwesens. Die wichtigsten Institutionen des Justizwesens haben
begonnen, ihre Rolle wahrzunehmen. Auch der für eine solide und professionelle
öffentliche Verwaltung erforderliche Rechtsrahmen ist weitgehend vorhanden. Das Kosovo hat die ersten wesentlichen
Reformen für den Aufbau einer funktionsfähigen Marktwirtschaft durchgeführt. Es
verfügt über ein liberales Handelssystem und eine insgesamt sehr offene
Volkswirtschaft mit geringen Handelsbeschränkungen. Eine der wichtigsten
wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich das Kosovo gegenübersieht, ist
die hohe Arbeitslosigkeit. Durch seine aktive Teilnahme an dem von der EU
unterstützten Dialog mit Serbien hat das Kosovo sein Engagement für die
regionale Zusammenarbeit und Stabilität unter Beweis gestellt. Das Kosovo hat
auch gute Beziehungen mit den meisten Nachbarländern aufgebaut. Es nimmt an
einigen regionalen Foren teil und hat den CEFTA-Vorsitz ausgeübt. In den letzten drei Jahren hat das Kosovo
seine Fähigkeit zur Erfüllung der aus einem Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen verbessert. Das Kosovo ist
derzeit das einzige Land des westlichen Balkan, das noch keine vertraglichen
Beziehungen mit der EU eingegangen ist bzw. für das keine Visabefreiung gewährt
wurde. Sein Handel stützt sich auf die autonomen Handelsmaßnahmen der EU. Rechtlich gesehen kann die EU nach den
Artikeln 217 und 218 AEUV ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit
dem Kosovo schließen. Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen
dem Kosovo und der EU kann so abgeschlossen werden, dass die Standpunkte der
Mitgliedstaaten zum Status des Kosovos geachtet werden. Der Rat hat die
europäische Perspektive des westlichen Balkan mehrfach bestätigt und zuletzt
für das Kosovo im Dezember 2011 bekräftigt Die europäischen Ambitionen des
Kosovo finden in der allgemeinen Öffentlichkeit im Kosovo breite Unterstützung.
Die Situation im Nord-Kosovo stellt weiterhin
eine erhebliche Herausforderung für das Kosovo, den gesamten westlichen Balkan
wie auch die EU dar. Alle beteiligten Akteure müssen positive, proaktive
Schritte unternehmen, um zur Lösung dieser Frage beizutragen. Die kosovarischen
Behörden müssen sich für ein multiethnisches Kosovo einsetzen. Sie müssen geeignete
Bedingungen für Kosovo-Serben schaffen, damit diese zur Überzeugung gelangen,
dass sie eine Zukunft im Kosovo haben. Die gegenwärtige Situation steht der
Aufnahme von Verhandlungen über das Abkommen nicht entgegen, es bedarf aber
weiterer Fortschritte, damit das Kosovo die aus einem Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen erfüllen kann. Es liegt im
Interesse der Menschen, die im Nord-Kosovo leben, Nutzen aus den Vorteilen
eines etwaigen künftigen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu ziehen.
Die EU setzt sich dafür ein, allen beteiligten Parteien bei der Suche nach
Lösungen, die das Leben der im Nord-Kosovo lebenden Menschen verbessern, zu
helfen. Die im Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen dargelegte Analyse, die Gegenstand dieser Mitteilung
ist, kommt zu dem Schluss, dass das Kosovo im Großen und Ganzen in der Lage
ist, Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
aufzunehmen. Dabei ist gleichzeitig unabdingbar, dass das Kosovo alle zwischen
Belgrad und Pristina getroffenen Vereinbarungen weiterhin in gutem Glauben
umsetzt und sämtliche anstehenden Fragen mit der Unterstützung der EU
konstruktiv angeht. Auf dieser Grundlage wird die Kommission
Verhandlungsdirektiven für ein solches Abkommen vorschlagen, sobald das Kosovo
die folgenden Schritte unternommen hat: ·
Rechtsstaatlichkeit:
Bezeugung eines klaren Engagements zur Erzielung von Ergebnissen bei der
Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, u. a. durch die
Einleitung von Ermittlungen und Gewährleistung einer fortlaufenden guten
Zusammenarbeit mit EULEX. Unterstützung der Arbeit der
Sonderermittlungseinheit. Sicherstellen, dass bei der Umsetzung der neuen
Struktur des Gerichtswesens die für Fälle von organisierter Kriminalität und
Korruption zuständige Sonderstaatsanwaltschaft ihre Zuständigkeiten behält.
Annahme der Rechtsvorschriften zur Beschlagnahme von Vermögenswerten und
Überarbeitung des Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung. Annahme einer neuen Korruptionsbekämpfungsstrategie. ·
Öffentliche Verwaltung: Annahme der erforderlichen Durchführungsvorschriften zu den Gesetzen
über den öffentlichen Dienst und die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst.
Bereitstellung von Räumlichkeiten für das Amt des Ombudsmanns und
Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit dieser Stelle, indem die
Regierung dazu verpflichtet wird, den Haushaltsentwurf des Ombudsmanns ohne
Änderungen in den allgemeinen Haushaltsentwurf, der dem Parlament vorgelegt
wird, zu übernehmen. ·
Minderheitenschutz: Gewährleistung
einer Stelle, die direkte Konsultationen zur Förderung und zum Schutz des
religiösen und kulturellen Erbes mit den Glaubensgemeinschaften, insbesondere
der serbisch orthodoxen Kirche, ermöglicht. ·
Handel: Umsetzung des
Regierungsbeschlusses über die Umstrukturierung des Ministeriums für Handel und
Industrie, Schaffung einer Struktur für die interne Leitung und Koordinierung
der Verhandlungen mit der EU und Vorbereitung einer Folgenabschätzung der handelsbezogenen
Aspekte eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Das Kosovo muss weiterhin sein Engagement für
die gesamte EU-Reformagenda unter Beweis stellen, unter anderem durch die
verstärkte Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand. Um seine
Verpflichtungen im Rahmen eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens
erfüllen zu können, muss das Kosovo insbesondere in den folgenden Bereichen
Fortschritte erzielen: ·
Rechtsstaatlichkeit:
Vorrangig Erbringung konkreter Nachweise über die Ergebnisse bei der Bekämpfung
von organisierter Kriminalität und Korruption, ferner Stärkung der
Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung insbesondere in den Bereichen Prävention
und Bekämpfung von Menschenhandel, Handel mit Drogen und deren Vorläufern sowie
Waffenhandel. Verbesserung der Verlässlichkeit der Statistiken im Bereich der
Bekämpfung von schweren Straftaten, organisierter Kriminalität und Korruption.
Aktive Unterstützung der Durchführung des EULEX-Mandats, einschließlich der
Sonderermittlungseinheit. Gewährleistung der Rückübernahme von Personen aus
Mitgliedstaaten. ·
Justizwesen: Maßnahmen
zum Abbau des gesamten Verfahrensrückstaus. Umsetzung der Reform des
Justizwesens, unter anderen durch Gewährleistung der Kohärenz zwischen den
Gesetzen über die Gerichte, den Richterrat, den Staatsanwaltsrat und die
Strafverfolgung. Bereitstellung angemessener Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
für Richter und Gerichtspersonal, sowie für Staatsanwälte, Zeugen und Kläger
sowie Gewährleistung wirksamer Schutzvorkehrungen gegen Bedrohungen und
Einschüchterungen. Sicherstellen, dass Gerichtsverfahren in angemessenen
Räumlichkeiten und im Einklang mit der geltenden Prozessordnung durchgeführt
werden. Fortsetzung der im Rechtsrahmen vorgesehenen Einstellung von Richtern
und Staatsanwälten aus Minderheitengruppen. ·
Öffentliche Verwaltung:
Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans für die
öffentliche Verwaltung und der Anwendung der diesbezüglichen
Rechtsvorschriften. Durchführung einer nachhaltigen Reform der öffentlichen
Verwaltung unter Bereitstellung entsprechender finanzieller und personeller
Ressourcen. Erhöhung des Gesamtanteils der Minderheitenangehörigen an den
Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung. ·
Wahlreform und Parlament: Gewährleistung eines stärker an den in der EU bewährten Verfahren
ausgerichteten Rechtsrahmens für Wahlen, dessen Umsetzung auch in Einklang mit
internationalen Standards erfolgt. Das Parlament muss die Aufsicht über die
Exekutive einschließlich des Sicherheitssektors durch eine verbesserte
Überprüfung der Rechtsvorschriften und eine effizientere Überwachung der
Umsetzung der politischen Strategien und der Gesetze stärken. Stärkung der
finanziellen und administrativen Unabhängigkeit des Parlaments von der Regierung,
insbesondere durch die Annahme der Rechtsvorschriften zum Status der
Parlamentsbeamten, so dass sichergestellt wird, dass Änderungen des
Haushaltsentwurfs des Parlaments durch die Regierung mit dem Parlament
abgesprochen werden, bevor die Regierung den Haushaltsvorschlag dem Parlament
zur Annahme vorlegt. ·
Menschenrechte und Grundrechte: Einleitung von Ermittlungen in allen Fällen von physischer Gewalt
gegen Journalisten und Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zur Änderung
der strafrechtlichen Bestimmungen zur Haftung der Medien und zum Schutz
journalistischer Quellen. Verschlankung und Vereinfachung der Struktur der
unterschiedlichen mit dem Schutz dieser Rechte befassten Stellen, um ein
wirksames Monitoring und die Durchsetzung des Rechtsrahmens in diesem Bereich
zu gewährleisten. Fortschritte bei der Durchsetzung von Eigentumsrechten
erzielen, zum Beispiel durch Abbau des Verfahrensrückstaus und verbesserte
Durchsetzung von Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen. Anpassung der
Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten an die EU-Standards und
Schwerpunkt auf deren Umsetzung, insbesondere durch Ausarbeitung der
Durchführungsvorschriften und Aufbau von Verwaltungskapazitäten. ·
Minderheitenschutz:
Förderung eines multiethnischen Kosovos; Schaffung der Bedingungen dafür, dass
Kosovo-Serben sich der Zukunft des Kosovos zugehörig fühlen, und für die
Erleichterung der freiwilligen Rückkehr. Weitere Umsetzung der
Dezentralisierung, insbesondere in den neuen Gemeinden. Bereitstellung von
Haushaltsmitteln, Personal und Räumlichkeiten für das Amt des
Sprachenbeauftragten. Anwendung der Rechtsvorschriften über den Schutz des
Kulturerbes und der serbisch-orthodoxen Kirche. Die Ausstrahlung
serbischsprachiger Sendungen durch die öffentliche Rundfunkanstalt muss
gewährleistet werden. Einleitung von Ermittlungen und der strafrechtlichen
Verfolgung in allen Fällen von ethnisch und religiös motivierter Gewalt; Täter
müssen vor Gericht gebracht werden. Fortschritte bei der Umsetzung der
Strategie und des Aktionsplans für die Integration der Roma-, Aschkali- und
Balkanägypter-Gemeinschaften, unter anderem durch Bereitstellung der
erforderlichen Ressourcen. ·
Handel und Binnenmarkt:
Umsetzung des Rechtsrahmens für Handels-, Wettbewerbs- und
Binnenmarktangelegenheiten. Verschärfung der Kontrollen des weiterhin
praktizierten illegalen Tierhandels und illegaler Schlachtungen sowie
Verschärfung der Kontrollen auf Viehmärkten. Verbesserung der
Unternehmensstatistik. ·
Lebensmittelsicherheit, Tier- und
Pflanzengesundheit Ausbau der Anlagen für tier- und
pflanzengesundheitliche Einfuhrkontrollen und der Kapazität zur Weiterleitung
von Proben. Verschärfung der Kontrollen im Bereich Lebensmittelsicherheit und
Pflanzengesundheit, insbesondere indem die Versetzung der Inspektoren für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit von den Gemeinden in die Behörde für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kosovos abgeschlossen wird.
Systematisierung der Eingabe von Daten in die Datenbank für die Identifizierung
und Registrierung von Tieren und die Registrierung ihrer Verbringung.
Akkreditierung der an Lebensmittelkontrollen beteiligten Labors. Die Kommission fordert das Kosovo auf, die
Reformen in diesen Bereichen zu intensivieren und sich auf deren Umsetzung zu
konzentrieren. Die Verantwortung für die Geschwindigkeit der Fortschritte liegt
beim Kosovo. Ausschlaggebend für die rasche Umsetzung der EU-Reformagenda ist
der öffentliche und politische Konsens über diese Agenda. Die Kommission wird
die Fortschritte des Kosovos weiterhin im Rahmen des Dialogs über den
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, des strukturierten Dialogs über die
Rechtsstaatlichkeit, des Visadialogprozesses wie auch ihrer regelmäßigen
Fortschrittsberichte überwachen. * Diese Bezeichnung berührt nicht die
Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des
VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur
Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. [1] KOM(1999) 235 endg. [2] SWD(2012) 339 final. [3] Es sei daran erinnert, dass im Falle Bosnien und
Herzegowinas die Präsenz eines Hohen Repräsentanten, der durch das Amt des
Hohen Repräsentanten (OHR) unterstützt und vom Friedensimplementierungsrat
(PIC) ernannt wurde, um die zivile Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton
zu beaufsichtigen, nicht als rechtliches Hindernis für die Unterzeichnung eines
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und
Bosnien und Herzegowina betrachtet wurde. [4] KOM(2009) 534 endg.