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Document 52012DC0523
REPORT FROM THE COMMISSION European Union Solidarity Fund_Annual Report 2011
BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union_Jahresbericht 2011
BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union_Jahresbericht 2011
/* COM/2012/0523 final */
BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union_Jahresbericht 2011 /* COM/2012/0523 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 3 2........... Noch nicht abgeschlossene Anträge
aus dem Jahr 2010................................................... 3 3........... Neue Anträge im Jahr 2011............................................................................................ 7 4........... Finanzierung................................................................................................................... 8 5........... Überwachung................................................................................................................. 9 6........... Abschlüsse................................................................................................................... 10 7........... Mitteilung über die Zukunft des
Solidaritätsfonds der Europäischen Union...................... 11 8........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 12 Anhang 1: Im Jahr 2011 geltende
Schwellenwerte für Katastrophen grösseren Ausmasses (basierend auf den Zahlen
2009 für Bruttonationaleinkommen)........................................................................................ 14 Anhang 2: Solidaritätsfonds der
Europäischen Union: noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2010
und neue Anträge, über die im Jahr 2011 entschieden wurde........................................................ 15 Anhang 3: Seit 2002 gestellte Anträge
auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union 17 BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Jahresbericht 2011 1. Einleitung Laut Artikel 12
der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom
11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der
Europäischen Union (nachstehend „Verordnung“) ist dem Europäischen Parlament
und dem Rat ein Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vorzulegen. Im
vorliegenden Bericht werden die Tätigkeiten des Fonds im Jahr 2011
vorgestellt; darin wird, wie in früheren Berichten auch, auf die Behandlung
noch nicht abgeschlossener und neuer Anträge sowie die Bewertung der Durchführungsberichte
als Vorbereitung auf den Abschluss eingegangen. Was die Zahl der
Anträge anbelangt, war 2011 ein eher ruhiges Jahr. Im Laufe des Jahres wurden
nur vier Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds eingereicht – 2010
waren es insgesamt 17. Da einige dieser Anträge erst Ende 2010 eingingen,
zog sich ihre Prüfung bis ins Jahr 2011 hinein. Dies traf auf die Anträge
folgender Länder zu: Frankreich (Überschwemmungen im Var), Tschechische
Republik (Überschwemmungen im Herbst), Deutschland (Überschwemmungen in
Sachsen), Kroatien und Slowenien (Hochwasser im September) sowie Ungarn
(Überschwemmung mit Rotschlamm). Die Bewertung dieser Fälle wurde 2011
abgeschlossen und wird in diesem Bericht dargelegt. Die vier im Jahr 2011 eingegangen Anträge betrafen
Italien (Flutkatastrophe in Venetien, Hochwasser in Ligurien und der Toskana),
Spanien (Erdbeben in Lorca) und Zypern (Explosion auf einem Marinestützpunkt).
Im Laufe des Jahres 2011 schloss die Kommission ihre Bewertung ab und
genehmigte die Anträge Italiens (Flutkatastrophe in Venetien) und Spaniens
(Erdbeben in Lorca). Über den anderen Antrag Italiens (Hochwasser in Ligurien
und der Toskana) und den Antrag Zyperns entschied die Kommission
Anfang 2012. Im Jahr 2011 bewilligte die Kommission für elf
Katastrophen Unterstützungszahlungen aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von
insgesamt 239,9 Mio. EUR und schlug für zwei weitere Fälle weitere
Hilfen in Höhe von 38 Mio. EUR vor. 2. Noch nicht
abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2010 Frankreich (Überschwemmungen im Var) Am 15. und 16. Juni 2010 kam es in Teilen
Südfrankreichs zu intensiven Regenfällen. Am 24. August 2010 reichten
die französischen Behörden einen Antrag auf Unterstützung aus dem
Solidaritätsfonds. Beschränkt war der Antrag auf die am stärksten in
Mitleidenschaft gezogenen neun Kommunen sowie auf zwei Teilgebiete von
Kommunen, die ein zusammenhängendes Gebiet bilden, das im Antrag klar
ausgewiesen wird. Der in diesem Gebiet unmittelbar durch die Katastrophe
verursachte Gesamtschaden wurde auf 703,2 Mio. bis
778,2 Mio. EUR veranschlagt. Für die Bewertung des Antrags zog die
Kommission den Mittelwert von 740,7 Mio. EUR heran. Der veranschlagte
unmittelbare Gesamtschaden entsprach somit 21 % des üblichen Schwellenwerts
für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds, der sich im Falle Frankreichs im
Jahr 2010 auf 3,467 Mrd. EUR beläuft (d. h.
3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002). Da die Schäden unter dem
Schwellenwert lagen, wurde der Antrag Frankreichs unter dem Ausnahmekriterium
„außergewöhnliche regionale Katastrophe“ bewertet. Die Bewertung ergab, dass
der Antrag Frankreichs keinen Nachweis dafür enthält, dass die wirtschaftliche
Stabilität des Départements Var schwer und dauerhaft Mitleidenschaft gezogen
worden wäre, z. B. durch einen deutlichen Rückgang von Beschäftigung oder
regionalem BIP. Aus diesem Grund entschied die Kommission am
4. März 2011, dass der Antrag Frankreichs die Bedingungen für eine
Inanspruchnahme des Fonds aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt,
und informierte die französischen Behörden entsprechend. Tschechische Republik (Überschwemmungen
im Herbst 2010) Im August 2010 kam es in den nördlichen
Teilen der Tschechischen Republik – in der Region Liberec (Liberecký kraj)
und dem benachbarten Bezirk Děčín, der zur Region Ústí nad Labem
Region (Ústecký kraj) gehört – zu ungewöhnlich starken Regenfällen, die
zu Überschwemmungen führten; von erheblichen Schäden betroffen waren die
öffentliche Infrastruktur, private Wohnhäuser, die Landwirtschaft sowie
Unternehmen. Am 14. Oktober 2010 reichten die tschechischen Behörden
einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ein. Sie schätzen den
unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 436,5 Mio. EUR,
also 53 % des üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des
Solidaritätsfonds, der sich im Falle der Tschechischen Republik im
Jahr 2010 auf 824,03 Mio. EUR belief (d. h. 0,6 % des BNE
auf der Grundlage der Daten für 2008). Der Antrag wurde daher darauf geprüft,
ob er dem Ausnahmekriterium der „außergewöhnlichen regionalen Katastrophe“
entsprach. Im Antrag wurde nachgewiesen, dass die Kriterien, nach denen
a) der größte Teil der Bevölkerung in dem betroffenen Gebiet in
Mitleidenschaft gezogen worden sein muss und b) schwere und dauerhafte
Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität
auftreten müssen, erfüllt werden. Am 23. März 2011 schlug die
Kommission vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 10,912 Mio. EUR
bereitzustellen. Das entsprechende Verfahren für einen Berichtigungshaushalt
wurde am 14. Juli 2011 abgeschlossen. Nach Abschluss einer
Durchführungsvereinbarung mit der Tschechischen Republik konnte die Finanzhilfe
am 22. Dezember 2011 ausbezahlt werden. Deutschland (Überschwemmungen in Sachsen) Im August und September 2010 kam es in
Ostdeutschland, hauptsächlich in Sachsen, zu starken Regenfällen, in deren
Folge Überschwemmungen auftraten; von Schäden betroffen waren die öffentliche
Infrastruktur, private Wohnhäuser, die Landwirtschaft sowie Unternehmen. Der
von den deutschen Behörden am 15. Oktober 2010 eingereichte Antrag
stellte sich als kumulativer Antrag für drei verschiedene Katastrophen heraus;
die Schäden aufgrund dieser Ereignisse betrafen verschiedene Gebiete in
Sachsen, die sich nur teilweise überschneiden. Der unmittelbar durch die
Überschwemmungen verursachte direkte Gesamtschaden wurde mit
937,8 Mio. EUR veranschlagt, also knapp einem Drittel des üblichen
Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds, der sich im Falle
Deutschlands im Jahr 2010 auf 3,467 Mrd. EUR (d. h.
3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002) belief. Obwohl in der Verordnung auf
die Folgen einer (einzigen) Katastrophe Bezug genommen wird, hat die Kommission
stets akzeptiert, dass eine Abfolge ähnlicher Ereignisse innerhalb eines kurzen
Zeitraums als ein Ereignis im Sinne der Verordnung betrachtet werden kann, wenn
diese Ereignisse denselben Ursprung haben oder dasselbe Gebiet betreffen.
Ereignisse unterschiedlichen Ursprungs, die verschiedene Gebiete betreffen,
sollten jedoch getrennt geprüft werden. Am 4. April 2011 entschied
die Kommission, dass die drei Überschwemmungsereignisse, auf die sich der
Antrag bezieht, nicht als außergewöhnliche Katastrophe im Sinne der Verordnung
angesehen werden können. Die deutschen Behörden wurden entsprechend
unterrichtet. Slowenien (Hochwasser im
Herbst 2010) Vom 17. bis 22. September 2010 kam es in
Slowenien zu schweren Überschwemmungen, wobei erhebliche Schäden vor allem an
Kulturerbe, öffentlicher Infrastruktur und Privathäusern entstanden. Die
slowenischen Behörden beantragten am 26. November 2010 Unterstützung
aus dem Solidaritätsfonds. Da der veranschlagte direkte Gesamtschaden von
251,3 Mio. EUR den im Fall Sloweniens anwendbaren Schwellenwert für
die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds (d. h.
217,67 Mio. EUR, Daten von 2008) übersteigt, gilt die Katastrophe als
„Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ im Sinne der Verordnung. Am
24. Februar 2011 beschloss die Kommission, den Antrag Sloweniens zu
bewilligen und eine Finanzhilfe in Höhe von 7,460 Mio. EUR zu
gewähren. Das Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde am
14. Juli 2011 abgeschlossen. Nach Abschluss der
Durchführungsvereinbarung mit Slowenien konnte die Finanzhilfe am
8. Dezember 2011 ausgezahlt werden. Kroatien (Hochwasser im Herbst 2010) In der Zeit vom 17. bis zum 22. September
2010 kam es in Kroatien zu starken Regenfällen, die schwere Überschwemmungen
verursachten, von denen vor allem das westliche Kroatien betroffen war. Als Land,
über dessen Beitritt zur EU zum Zeitpunkt der Antragstellung verhandelt wurde,
kommt Kroatien im Prinzip für eine Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds in
Frage. Durch die Katastrophe entstanden beträchtliche Schäden an der
Infrastruktur, im Agrarsektor und an Privateigentum. Der direkte Gesamtschaden
wurden mit 47,003 Mio. Euro veranschlagt. Da dieser Betrag unter dem
Schwellenwert von 275,80 Mio. EUR (d. h. 0,6% des
kroatischen BNE im Jahr 2008) liegt, gilt die Katastrophe nicht als
„Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“. Allerdings war Kroatien von denselben
Überschwemmungen betroffen, die auch die Katastrophe größeren Ausmaßes in
Slowenien verursacht haben. Daher wurde befunden, dass die Voraussetzung von
Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2012/2002 des Rates erfüllt ist, wonach ein Land, das von derselben
Katastrophe größeren Ausmaßes wie ein Nachbarstaat betroffen ist, ausnahmsweise
von der Hilfe des Solidaritätsfonds profitieren kann; die Kommission entschied,
Kroatien eine Finanzhilfe in Höhe von 1,175 Mio. EUR zu gewähren. Das Verfahren für
einen Berichtigungshaushalt wurde am 14. Juli 2011 abgeschlossen.
Nach Abschluss einer Durchführungsvereinbarung mit der Republik Kroatien wurde
die Finanzhilfe am 1. Dezember 2011 ausbezahlt. Ungarn
(Überschwemmung mit Rotschlamm) Am
4. Oktober 2010 brach nahe der ungarischen Ortschaft Kolontár ein
Rotschlammauffangbecken der Aluminiumanlage Magyar Alumínium Zrt (MAL Ltd.),
so dass Unmengen an Rotschlamm mehrere Ansiedlungen überschwemmten. Infolge
dieser Katastrophe wurde die Umwelt stark verschmutzt, Wohnhäuser und eine
Brücke wurden beschädigt und hunderte von Menschen evakuiert; 286 Personen
wurden verletzt, zehn starben. Die ungarischen Behörden entschieden sich,
Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds zu beantragen; dieser Antrag ging bei
der Kommission am 13. Dezember 2010 ein. Der unmittelbar durch die Katastrophe entstandene
Gesamtschaden wurde mit 174,32 Mio. EUR veranschlagt. Der übliche
Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds belief sich im Fall
Ungarns im Jahr 2010 auf 590,71 Mio. EUR (d. h. 0,6 %
des ungarischen BNE von 2008). Da der unmittelbar durch die Katastrophe
entstandene Schaden erheblich niedriger war als der übliche Schwellenwert,
reichte Ungarn den Antrag im Rahmen des Kriteriums „außergewöhnliche regionale
Katastrophe“ ein. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung
gilt diese hauptsächlich bei Naturkatastrophen größeren Ausmaßes[1]; daher sind technologische
Katastrophen nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings könnten diese nur
für eine Finanzhilfe in Frage kommen, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind. In Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates werden Zahlungen des Fonds
grundsätzlich auf Finanzmaßnahmen beschränkt, die nicht versicherbare Schäden
ausgleichen. Ursache für die Schäden infolge der Rotschlammüberschwemmung war
jedoch ein Defekt an einer Industrieanlage. Unabhängig von der Frage einer
etwaigen individuellen Verantwortung hätten sich die Eigentümer und/oder Betreiber
der Aluminiumanlage gegen Risiken, die durch das Betreiben der Anlage stehen,
versichern sollen (unbedingte Haftpflicht). Es ist daher davon auszugehen, dass
Schäden, die durch die Überschwemmung mit Rotschlamm entstanden sind,
versichert werden können. Darüber hinaus wurde in dem Antrag die Haftungsfrage
nicht behandelt. In Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 2012/2002 des Rates werden die Empfängerstaaten jedoch verpflichtet,
jede mögliche Entschädigung durch Dritte anzustreben. Laut Artikel 3
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 werden Zahlungen des Fonds
bei Kosten für die Schadensbeseitigung, die später von Dritten übernommen
werden, zurückgefordert. Gemäß dem Verursacherprinzip sollte der Eigentümer
und/oder Betreiber einer Industrieanlage für Schäden haften, die durch diese
Anlage verursacht werden, unabhängig von einer etwaigen möglichen persönlichen
Verantwortung oder Versicherungsdeckung. Der Solidaritätsfonds darf daher für
solche Schäden nicht in Anspruch genommen werden. Aus den oben dargelegten
Gründen konnte nicht davon festgestellt werden, dass die Rotschlammkatastrophe
in Ungarn die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die
Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds erfüllt. Ungarn wurde über die
Entscheidung der Kommission entsprechend informiert. 3. Neue Anträge im Jahr
2011 Im Laufe des Jahres 2011 gingen Anträge aus
Italien (Überschwemmungen in Venetien), Spanien (Erdbeben in Lorca) und Zypern
(Explosion auf einem Marinestützpunkt) ein. Ein weiterer Antrag Italiens
(Hochwasser in Ligurien und der Toskana) erreichte die Kommission kurz vor
Ablauf des Jahres 2011. Die Bewertung der Anträge Zyperns und Italiens
(Hochwasser in Ligurien und der Toskana) konnte allerdings erst im
Jahr 2012 abgeschlossen werden und wird im Jahresbericht 2012
vorgelegt. Italien (Flutkatastrophe in Venetien) Vom 31. Oktober bis
2. November 2010 wurde die Region Venetien in Nordostitalien von
sintflutartigen Regenfällen heimgesucht, deren Auswirkungen durch schmelzenden
Schnee noch verschlimmert wurden; in der Folge traten Flüsse über die Ufer und
überfluteten weite Gebiete, verursachten Schäden an Straßen- und
Infrastrukturnetzen, in der Landwirtschaft, bei Unternehmen und an Wohnhäusern.
In der gesamten Region Venetien wurden umfangreiche Schäden verzeichnet, wobei
das Flussbecken des Bacchiglione mit den Stadtgebieten von Vicenza und Padua
besonders hart getroffen wurde. Italien stellte daraufhin einen Antrag auf
finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds, der am 7. Januar 2011
bei der Kommission einging. Mitte August 2011 wurde ein erheblich
überarbeiteter Antrag gestellt. Nach einer gründlichen Analyse des Antrags kam
die Kommission zu dem Schluss, dass der Antrag Italiens als „außergewöhnliche
regionale Katastrophe“ angesehen werden kann. Der von der Kommission anerkannte
unmittelbar durch die Katastrophe verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf
676,36 Mio. EUR, d. h. 19 % des üblichen Schwellenwerts von
3,536 Mrd. EUR, der für Italien im Jahr 2011 gilt (d. h.
3 Mrd. EUR in Preisen von 2002). Daher
bewilligte die Kommission den italienischen Antrag am
17. November 2011 und schlug Hilfen aus dem Solidaritätsfonds in Höhe
von 16,9 Mio. EUR vor. Das Verfahren für einen Berichtigungshaushalt
wurde am 13. Dezember 2011 abgeschlossen. Allerdings konnten erst
Mitte Februar 2012 Haushaltsmittel zugewiesen werden. Nach Abschluss der
Durchführungsvereinbarung mit Italien konnte die Finanzhilfe am
15. Juni 2012 ausgezahlt werden. Spanien (Erdbeben in Lorca) Am
11. Mai 2011 erschütterten zwei Erdbeben der Stärke 5,2 die
spanische Stadt Lorca; neun Menschen starben und schwere Schäden waren zu
verzeichnen. Der Antrag Spaniens auf eine Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds
ging bei der Kommission am 20. Juli 2011 ein; eine aktualisierte
Version folgte am 1. August 2011. Der von der Kommission anerkannte
unmittelbar durch die Katastrophe verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf
842,84 Mio. EUR, d. h. 23,84% des üblichen Schwellenwerts von
3,536 Mrd. EUR, der für Spanien im Jahr 2011 gilt (d. h.
3 Mrd. EUR in Preisen von 2002). Am 17. November 2011
beschloss die Kommission, den Antrag Spaniens auf der Grundlage der
Ausnahmeregelung für „außergewöhnliche regionale Katastrophen“ zu genehmigen,
und schlug eine Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von
21,1 Mio. EUR vor. Das Verfahren für einen Berichtigungshaushalt
wurde am 13. Dezember 2011 abgeschlossen. Allerdings konnten erst
Mitte Februar 2012 Haushaltsmittel zugewiesen werden. Die Finanzhilfe wird
ausbezahlt, sobald die Durchführungsvereinbarung zwischen der Kommission und
Spanien unterzeichnet ist. 4. Finanzierung Im Jahr 2011 wurden in sechs Fällen, für die
im Sommer 2010 die Anträge gestellt worden waren, Finanzhilfen aus dem
Solidaritätsfonds gezahlt. Der zugehörige Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans
Nr. 1 für das Jahr 2011 wurde letztlich am 6. April 2011
fertiggestellt[2].
Die Zahlungen erfolgten im Sommer und Herbst 2011. Darüber hinaus wurde der Fonds für drei
weitere, Ende 2010 eingegangene Anträge in Anspruch genommen. Der Vorentwurf
des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 für das Jahr 2011 betrifft die
Überschwemmungen in der Tschechischen Republik, Slowenien und Kroatien
(Hochwasser im Herbst 2010) und wurde am 14. Juli 2011 von der
Haushaltsbehörde genehmigt. Nach Annahme der Finanzhilfebeschlüsse und nach
Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarungen erfolgten die Auszahlungen
Ende 2011[3].
Hinsichtlich der im Jahr 2011
eingegangenen Anträge konnte der Fonds im Falle Italiens (Flutkatastrophe in
Venetien) und Spaniens (Erdbeben in Lorca) in Anspruch genommen werden. Der
entsprechende Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 für das
Jahr 2011 wurde am 13. Dezember 2011 von der Haushaltsbehörde
gebilligt[4].
Allerdings kam es zu einer Verzögerung bei den Zahlungen, da die Zuweisung von
Haushaltsmitteln in das Jahr 2012 verschoben werden musste und
Durchführungsvereinbarungen geschlossen werden mussten. Im Jahr 2011 genehmigte Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds Empfängerstaat || Katastrophe || Kategorie || Im Jahr 2011 gewährter Betrag (EUR) Slowakei || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 20 430 841 Polen || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 105 567 155 Tschechische Republik || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Nachbarstaat || 5 111 401 Ungarn || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 22 485 772 Kroatien || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Nachbarstaat || 3 825 983 Rumänien || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 24 967 741 Tschechische Republik || Überschwemmungen im Herbst 2010 || regionale Katastrophe || 10 911 939 Slowenien || Hochwasser im Herbst 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 7 459 637 Kroatien || Hochwasser im Herbst 2010 || Nachbarstaat || 1 175 071 Italien || Flutkatastrophe in Venetien 2010 || regionale Katastrophe || 16 908 925 Spanien || Erdbeben in Lorca 2011 || regionale Katastrophe || 21 070 950 GESAMT || 239 915 415 5. Überwachung Im Laufe des
Jahres 2011 führte die Kommission Überwachungsbesuche in fünf
Empfängerstaaten von Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds durch, um sich über
die Systeme zu informieren, die die zuständigen nationale Behörden für den
Einsatz der Finanzhilfen aus dem Fonds eingerichtet haben, und um Fragen der
durchführenden Behörden zu beantworten: –
Dublin (Irland), 1. Juli 2011,
Finanzhilfe in Höhe von 13 Mio. EUR infolge der Überschwemmungen von
November 2009. –
Poitiers (Frankreich),
12. Juli 2011, Finanzhilfe in Höhe von 35,6 Mio. EUR
infolge des Sturmtiefs Xynthia von Februar 2010. –
Madeira (Portugal),
1. September 2011, Finanzhilfe in Höhe von 31,3 Mio. EUR
für die Schlammlawinen und Erdrutsche von Februar 2010. –
Bukarest (Rumänien), 7. und
8. November 2011, im Jahr 2011 ausbezahlte Finanzhilfe in Höhe
von 25 Mio. EUR infolge der Überschwemmungen von Juni 2010. –
Budapest (Ungarn), 24. November 2011,
Finanzhilfe in Höhe von 22,5 Mio. EUR infolge der Überschwemmungen
von Mai 2010. Die Besuche der
Kommission wurden in der Regel sehr positiv aufgenommen; es wurde hinreichende
Gewähr erlangt, dass die relevanten Behörden den Einsatz der Mittel und die
Kontrollen transparent und korrekt durchführen und die Bestimmungen der
Solidaritätsfondsverordnung, des Finanzhilfebeschlusses und der
Durchführungsvereinbarung beachten. Nach Erhalt des
Abschlussberichts wird die Kommission weitere Untersuchungen durchführen und
gegebenenfalls angemessene Maßnahmen ergreifen. 6. Abschlüsse Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der
Solidaritätsfondsverordnung legt der Empfängerstaat spätestens sechs Monate
nach Ablauf der Jahresfrist im Anschluss an die Auszahlung der Finanzhilfe
einen Bericht über die Verwendung der Finanzhilfe („Durchführungsbericht“) mit
einer Begründung der Ausgaben („Gültigkeitsvermerk“) vor. Am Ende dieses
Verfahrens schließt die Kommission die Fondsintervention ab. Im Laufe des Jahres 2011 wurden drei Solidaritätsfondsvorgänge
abgeschlossen. (1)
Aufgrund der Überschwemmung im Frühjahr 2005
wurden Bulgarien Finanzhilfen in Höhe von 9,7 Mio. EUR
gewährt; der Durchführungsbericht ging am 17. Januar 2008 ein. Die
Prüftätigkeit der bulgarischen Behörden zeigte, dass Ausgaben in Höhe von
225 150 EUR nicht förderfähig waren. In Übereinstimmung mit den
bulgarischen Behörden leitete die Kommission daraufhin ein
Wiedereinziehungsverfahren ein, und am 29. Dezember 2008 wurde von
den bulgarischen Behörden ein Betrag in Höhe von 225 150 EUR
wiedereingezogen. Die weitere Analyse und Bewertung durch die Kommission wurde
im Jahr 2011 beendet. Im Februar 2011 schloss die Kommission den
Vorgang ab. (2)
Der Durchführungsbericht zum Abschluss der
Finanzhilfe in Höhe von 5,29 Mio. EUR wegen des Wirbelsturms auf
Réunion (Frankreich) im Jahr 2007 ging am 13. Juli 2009
ein. Da die französischen Behörden nicht förderfähige Ausgaben geltend gemacht
hatten, lagen die förderfähigen Ausgaben 53 680 EUR unter dem
bewilligten Betrag. Nach weiteren Untersuchungen und Bewertungen des
Abschlussberichts und auch angesichts der Tatsache, dass die französischen
Behörden gegen das Abschlussschreiben der Kommission innerhalb der
zweimonatigen Frist keinen Einspruch erhoben haben, setzte die Kommission das
Wiedereinziehungsverfahren für die 53 680 EUR in Gang. Der Betrag
ging bei der Kommission ein und der Vorgang wurde im Juni 2011
abgeschlossen. (3)
Im Fall Ungarn 2006 – Überschwemmung von
April 2006 – gewährte die Kommission eine Finanzhilfe in Höhe von 15 Mio. EUR.
Der Durchführungsbericht ging am 18. Mai 2009 bei der Kommission ein.
In dem Abschlussbericht erklärten die ungarischen Behörden, dass ihre Ausgaben
4598 EUR unter dem Betrag der gewährten Finanzhilfe lagen. Nach weiteren
Untersuchungen und Überprüfungen durch die Kommission wurden diese
4598 EUR somit von den ungarischen Behörden wieder eingezogen.
Im September 2011 schloss die Kommission den Vorgang ab. Im Jahr 2011 erhielt die Kommission aus
Frankreich (Sturm „Klaus“ 2009) und Italien (Erdbeben in den Abruzzen 2009) die
abschließenden Durchführungsberichte für Finanzhilfen aus dem Jahr 2009.
Die Bewertung dieser Durchführungsberichte war am Ende des Berichtsjahres noch
nicht abgeschlossen. 7. Mitteilung über die
Zukunft des Solidaritätsfonds der Europäischen Union Am 6. Oktober 2011 stellte die
Kommission ihre Mitteilung über die Zukunft des Solidaritätsfonds der
Europäischen Union[5]
vor, wobei es darum geht, die Reaktionsfähigkeit des Fonds bei Katastrophen zu
verbessern, die Öffentlichkeitswirksamkeit zu stärken und klarere operationelle
Kriterien zu definieren. Im Jahr 2005 hatte die Kommission bereits
einen Legislativvorschlag für eine überarbeitete Solidaritätsfondsverordnung
präsentiert, die allerdings von der Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht
mitgetragen wurde. Daher hatte die Kommission den Vorschlag zurückgezogen. Die Kommission ist immer noch der Auffassung, dass
die Arbeitsweise des Solidaritätsfonds der Europäischen Union schon durch
einige wenige Anpassungen der geltenden Verordnung erheblich verbessert werden
könnte, ohne dass sich an Existenzberechtigung und Charakter des Fonds etwas
ändert und die finanziellen Aspekte und die Höhe der Ausgaben davon berührt
würden. Durch die vorgeschlagene Anpassung der Verordnung würde es zu keinerlei
Änderung bei den aus den Fondsmitteln finanzierten förderfähigen Vorhaben –
u. a. sofortige Instandsetzung lebenswichtiger Infrastrukturen und Kosten
für den Einsatz von Ressourcen zur Katastrophenabwehr – kommen. Elemente des
Vorschlags aus dem Jahr 2005 wie die Ausweitung des Interventionsbereichs, die
Änderung der Schwellenwerte oder die Abschaffung der Kategorie der regionalen
Katastrophen sind in diesem Vorschlag nicht mehr enthalten. In der Mitteilung werden folgende Anpassungen
vorgeschlagen: · Einen klar definierten Interventionsbereich für den Solidaritätsfonds,
der auf Naturkatastrophen und ihre Folgen beschränkt ist. Eine
Kettenreaktion wie durch Naturkatastrophen ausgelöste technologische
Katastrophen wäre weiterhin förderfähig. · Eine einfache neue Definition für regionale Katastrophen
basierend auf Grundlage eines einzigen Zielkriteriums (BIP-basiert); damit
würde der Mangel an Klarheit in den gegenwärtigen Bestimmungen über die
Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bei außergewöhnlichen
Umständen beseitigt. · Einführung von Vorschusszahlungen (auf Antrag) und schnellere
Auszahlung für eine größere Wirksamkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit des
Fonds. · Eine klarere Reaktion auf sich langsam entwickelnde Katastrophen,
z. B. Dürren. · Eine administrative Vereinfachung und Zeitersparnis durch die
Zusammenführung von Finanzhilfebeschlüssen und Umsetzungsvereinbarungen. · Ferner möchte die Kommission mit den Mitgliedstaaten erkunden, ob der
Solidaritätsfonds durch die Einführung von Anreizen für verstärkte
Präventivmaßnahmen auch zu einem besseren Katastrophen- und Klimaschutz
beitragen kann. · Die Kommission steht einer Diskussion etwaiger sonstiger Elemente,
die die Mitgliedstaaten aufnehmen möchten, um den Fonds wirksamer zu gestalten,
aufgeschlossen gegenüber. Zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts
wird die Mitteilung im Rat, im Europäischen Parlament und bei anderen
Interessenträgern erörtert. Die Kommission prüft die Optionen für einen neuen
Legislativvorschlag. 8. Schlussfolgerungen Im Jahr 2011 gingen bei der Kommission zwar
weniger Anträge auf Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds ein, doch wurde 2011
noch eine Vielzahl an Anträgen aus dem Rekordjahr 2010 bearbeitet. Diese
Anträge bestätigten viele der Punkte und Tendenzen, die in den Vorjahren
bereits ausgemacht und Gegenstand der Berichte waren. Katastrophen größeren Ausmaßes – das Hauptgebiet
des Solidaritätsfonds – sind relativ leicht zu bewerten, da nur ein einziges
hartes Kriterium (der unmittelbar durch die Katastrophe verursachte
Gesamtschaden muss über einem bestimmten Schwellenwert liegen) erfüllt sein
muss, damit die Finanzhilfe gewährt wird. Allerdings machen sie nur etwa ein
Drittel der eingegangenen Anträge aus. Der Großteil der Anträge betrifft kleinere Katastrophen
und basiert hauptsächlich auf den Kriterien für sogenannte außergewöhnliche
regionale Katastrophen, die der Gesetzgeber eigentlich als seltene Ausnahme
vorgesehen hat und für die nur 7,5 % des Jahresbudgets des Fonds zur
Verfügung stehen. Die in der Verordnung festgelegten Bedingungen für die
Bewilligung solcher Anträge sind kompliziert und recht schwierig zu erfüllen.
Somit werden die meisten Anträge, die regionale Katastrophen betreffen, von der
Kommission abgelehnt. Es wäre hilfreich, wenn es klarere und einfachere
Kriterien gäbe, nach denen bei regionalen Katastrophen Finanzhilfen gewährt
werden können. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass die
Anträge im Zusammenhang mit Industrieunfällen und anderen Katastrophen, die
keine Naturkatastrophen sind, in der Regel die Förderfähigkeitskriterien der
Verordnung nicht erfüllen, da das Verursacherprinzip anzuwenden ist und
versicherbare Schäden von Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds ausgeschlossen
sind. Wie bereits in der Mitteilung von Oktober angesprochen würde ein
eindeutiger definierter Interventionsbereich mit einer Beschränkung auf
Naturkatastrophen und deren Folgen die unsichere Rechtslage klären. Die Bearbeitung von Anträgen, die gegen Jahresende
eingehen, kann in der Regel nicht im selben Jahr abgeschlossen werden. Die
Vorkehrung in der Verordnung, nach der ein Viertel der 1 Mrd. EUR,
die dem Fonds jährlich zugewiesen wird, vor dem 1. Oktober nicht
ausgegeben werden darf, damit die Finanzmittel nicht zu früh ausgeschöpft sind,
ist daher faktisch wirkungslos. Ferner ist weiter zu überlegen, wie die
Finanzhilfen schneller ausgezahlt werden können. Die Mitteilung über die Zukunft des
Solidaritätsfonds enthält viele Elemente für die Verbesserung des Rechtsrahmens
und somit der Wirksamkeit des Fonds. Daher ebnet die Kommission den Weg für
einen möglichen Legislativvorschlag, mit dem der Fonds auf Katastrophen besser
reagieren kann, öffentlichkeitswirksamer wird und klarere operationelle
Kriterien erhält. Anhang 1: Im Jahr 2011 geltende Schwellenwerte
für Katastrophen grösseren Ausmasses
(basierend auf den Zahlen 2009 für
Bruttonationaleinkommen) || || || (Mio. EUR) Land || BNE 2009* || 0,6 % des BNE* || Schwellenwerte 2011 für Katastrophen größeren Ausmaßes AT || ÖSTERREICH || 271 459 || 1 628,756 || 1 628,756 BE || BELGIË/BELGIQUE || 342 261 || 2 053,566 || 2 053,566 BG || BULGARIA || 33 113 || 198,678 || 198,678 CY || KYPROS || 16 641 || 99,845 || 99,845 CZ || ČESKÁ REPUBLIKA || 129 046 || 774,274 || 774,274 DE || DEUTSCHLAND || 2 430 940 || 14 585,640 || 3 535,904** DK || DANMARK || 226 447 || 1 358,684 || 1 358,684 EE || EESTI || 13 538 || 81,230 || 81,230 EL || ELLADA || 226 644 || 1 359,863 || 1 359,863 ES || ESPAÑA || 1 029 541 || 6 177,246 || 3 535,904** FI || SUOMI/FINLAND || 171 383 || 1 028,298 || 1 028,298 FR || FRANCE || 1 922 845 || 11 537,070 || 3 535,904** HR || HRVATSKA || 43 572 || 261,431 || 261,431 HU || MAGYARORSZÁG || 88 291 || 529,747 || 529,747 IE || ÉIRE/IRELAND || 132 601 || 795,607 || 795,607 IS || ICELAND || 7 787 || 46,723 || 46,723 IT || ITALIA || 1 494 576 || 8 967,457 || 3 535,904** LT || LIETUVA || 27 010 || 162,057 || 162,057 LU || LUXEMBOURG (G.D.) || 26 765 || 160,590 || 160,590 LV || LATVIJA || 19 954 || 119,723 || 119,723 MT || MALTA || 5 451 || 32,704 || 32,704 NL || NEDERLAND || 556 518 || 3 339,108 || 3 339,108 PL || POLSKA || 299 518 || 1 797,108 || 1 797,108 PT || PORTUGAL || 162 331 || 973,986 || 973,986 RO || ROMÂNIA || 113 652 || 681,913 || 681,913 SE || SVERIGE || 296 151 || 1 776,908 || 1 776,908 SI || SLOVENIJA || 34 704 || 208,224 || 208,224 SK || SLOVENSKO || 62 575 || 375,452 || 375,452 TR || TÜRKIYE || 330 413 || 1 982,480 || 1 982,480 UK || UNITED KINGDOM || 1 587 886 || 9 527,315 || 3 535,904** * Schwellenwerte sind definiert als 0,6 %
des BIP oder 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002, je nachdem, welches der
niedrigere Wert ist.
* Beträge gerundet. ** ~ 3 Mrd. EUR zu Preisen von
2002
Quelle: Eurostat Anhang 2: Solidaritätsfonds der Europäischen
Union: noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2010 und neue
Anträge, über die im Jahr 2011 entschieden wurde Jahr || 2010 || 2011 antragstellendes Land || Frankreich || Tschechische Republik || Deutschland || Slowenien || Kroatien || Ungarn || Italien || Spanien || Zypern || Italien Bezeichnung und Art der Katastrophe || Überschwemmungen im Var || Überschwemmungen im Herbst || Überschwemmungen in Sachsen || Hochwasser im Herbst || Hochwasser im Herbst || Überschwemmung mit Rotschlamm || Flutkatastrophe in Venetien || Erdbeben in Lorca || Explosion auf einem Marinestützpunkt || Hochwasser in Ligurien und der Toskana Datum des ersten Schadensfalls || 15.6.2010 || 7.8.2010 || 7.8.2010 || 17.9.2010 || 17.9.2011 || 4.10.2010 || 31.10.2010 || 11.5.2011 || 11.7.2011 || 25.10.2011 Datum der Antragstellung || 24.8.2010 || 14.10.2010 || 15.10.2010 || 26.11.2010 || 25.11.2010 || 13.12.2010 || 7.1.2011 || 20.7.2011 || 19.9.2011 || 22.12.2011 vollständige Informationen verfügbar am || - || - || - || - || - || - || 11.8.2011 || 1.8.2011 || 24.11.2011 20.1.2012 || - Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes (in Mio. EUR) || 3466,57 || 824,03 || 3466,57 || 217,67 || 275,80 || 590,71 || 3535,90 || 3535,90 || 99,85 || 3535,90 Direkte Schäden insgesamt (in Mio. EUR)[6] || 740,70 || 436,48 || 937,77 || 251,30 || 47 || 174,32 || 676,36 || 842,84 || - || 722,47 Kategorie || (regionale Katastrophe) || regionale Katastrophe || (regionale Katastrophe) || Katastrophe größeren Ausmaßes || Nachbarstaat || (regionale Katastrophe) || regionale Katastrophe || regionale Katastrophe || (Katastrophe größeren Ausmaßes/) keine Naturkatastrophe || regionale Katastrophe Schäden/ Schwellenwert || 21,37 % || 52,97 % || 27,05 % || 115,45 % || 17,04 % || 29,51 % || 19,13 % || 23,84 % || - || 20,43 % Kosten der förderfähigen Rettungsmaßnahmen (in Mio. EUR) || 197,54 || 334,77 || 489 || 171,27 || 28,65 || - || 573,23 || 104 || - || 511,43 förderfähige Kosten/ Gesamtschaden || 26,67 % || 76,70 % || 52,14 % || 68,15 % || 60,95 % || - || 84,75 % || 12,34 % || - || 70,79 % Unterstützung/ förderfähige Kosten || - || 3,26 % || - || 4,36 % || 4,10 % || - || 2,95 % || 20,26 % || - || 3,53 % Beihilfesatz (% des Gesamtschadens) || - || 2,5 % || - || 2,97 % || 2,5 % || - || 2,5 % || 2,5 % || - || 2,5 % Datum der Gewährung der Finanzhilfe || abgelehnt || 22.8.2011 || abgelehnt || 19.9.2011 || 19.8.2011 || abgelehnt || 28.3.2012 || 9.3.2012 || abgelehnt || noch offen Datum der Durchführungsvereinbarung || - || 11.10.2011 || - || 4.11.2011 || 14.9.2011 || - || 23.4.2012 || 26.6.2012 || - || noch offen Gewährte Unterstützung (in EUR) || - || 10 911 939 || - || 7 459 637 || 1 175 071 || - || 16 908 925 || 21 070 950 || - || 18 061 682 Anhang 3:
Seit 2002 gestellte Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds
der Europäischen Union
Jahr || Land || Art der Katastrophe || Schaden (in Mio. EUR) || Kategorie || Unterstützung (in Mio. EUR) || 2 0 0 2 || 1 || AT || Überschwemmung || 2 900 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 134 || 2 || CZ || Überschwemmung || 2 300 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 129 || 3 || FR || Überschwemmung (Le Gard) || 835 || regionale Katastrophe || 21 || 4 || DE || Überschwemmung || 9 100 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 444 || Anträge aus dem Jahr 2002: Unterstützung insgesamt || || || 728 || 2 0 0 3 || 1 || ES || Ölpest („Prestige“) || 436 || regionale Katastrophe || 8,626 || 2 || IT || Erdbeben (Molise/Apulien) || 1 558 || regionale Katastrophe || 30,826 || 3 || IT || Vulkanausbruch (Ätna) || 894 || regionale Katastrophe || 16,798 || 4 || IT || Überschwemmung (Norditalien) || (1 900) || (Katastrophe größeren Ausmaßes) || abgelehnt || 5 || GR || verheerende Wetterbedingungen im Winter || (nicht klar) || (Katastrophe größeren Ausmaßes?) || abgelehnt || 6 || PT || Waldbrände || 1 228 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 48,539 || 7 || FR || Waldbrände (Südfrankreich) || 531 || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 8 || ES || Waldbrände (portugiesische Grenze) || 53 || Nachbarland || 1,331 || 9 || MT || Überschwemmung || 30 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 0,961 || 10 || IT || Überschwemmung (Friaul-Julisch Venetien) || (525) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || Anträge aus dem Jahr 2003: Unterstützung insgesamt || || || 107,081 || 2 0 0 4 || 1 || FR || Überschwemmung (Rhone-Delta) || 785 || regionale Katastrophe || 19,625 || 2 || ES || Überschwemmung (Málaga) || (73) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 3-9 || ES || Waldbrände (7 Anträge) || (480) || (regionale Katastrophe) || alle 7 abgelehnt || 10 || SK || Überschwemmung || (29) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 11 || SI || Erdbeben || (13) || (regionale Katastrophe) || zurückgezogen || Anträge aus dem Jahr 2004: Unterstützung insgesamt || || || 19,625 || 2 0 0 5 || 1 || SK || Sturm (Tatra) || 203 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 5,668 || 2 || IT || Überschwemmung (Sardinien) || (223. (223, überschätzt) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 3 || EE || Sturm || 48 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 1,29 || 4 || LV || Sturm || 193 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 9,487 || 5 || SE || Sturm „Gudrun“ || 2 297 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 81,725 || 2 0 0 5 || 6 || LT || Sturm || 15 || Nachbarland || 0,379 || 7 || GR || Überschwemmung (Evros) || (112) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 8 || RO || Überschwemmung im Frühjahr || 489 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 18,798 || 9 || BG || Überschwemmung im Frühjahr || 222 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 9,722 || 10 || BG || Überschwemmung im Sommer || 237 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 10,632 || 11 || RO || Überschwemmung im Sommer || 1 050 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 52,4 || 12 || AT || Überschwemmung (Tirol/Vorarlberg) || 592 || regionale Katastrophe || 14,799 || Anträge aus dem Jahr 2005: Unterstützung insgesamt || || || 204,905 || 2 0 0 6 || 1 || UK || Explosion im Öllager Buncefield || (700) || (regionale Katastrophe) || zurückgezogen || 2 || GR || Überschwemmung (Evros/Maritza) || 372 || regionale Katastrophe || 9,306 || 3 || HU || Überschwemmung || 519 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 15,064 || 4 || ES || Waldbrände in Galicien || (91) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || Anträge aus dem Jahr 2006: Unterstützung insgesamt || || || 24,370 || 2 0 0 7 || 1 || DE || Sturm „Kyrill“ || 4750 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 166,9 || 2 || FR || Réunion Wirbelsturm „Gamède“ || 211 || regionale Katastrophe || 5,29 || 3 || ES || Überschwemmungen auf El Hierro || (18) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 4 || ES || Überschwemmung in La Mancha || (66) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 5 || UK || Überschwemmung || 4 612 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 162,387 || 6 || CY || Waldbrände || (38) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 7 || ES || Waldbrände auf den Kanarischen Inseln || (144) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 8-16 || IT || 9 Anträge wegen Waldbränden in 9 Regionen || - || (regionale Katastrophe) || nicht zulässig, Frist nicht eingehalten || 17 || FR || Sturm „Dean“/Martinique || 509 || regionale Katastrophe || 12,78 || 18 || GR || Waldbrände || 2 118 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 89,769 || 19 || SI || Überschwemmung || 233 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 8,254 || Anträge aus dem Jahr 2007: Unterstützung insgesamt || || || 445,380 || 2 0 0 8 || 1 || CY || Dürre || 165,4 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 7,605 || 2 || RO || Überschwemmung || 471,4 || regionale Katastrophe || 11,785 || Anträge aus dem Jahr 2008: Unterstützung insgesamt || || || 19,390 || || || || || || 2 0 0 9 || 1 || FR || Sturm „Klaus“ || 3 805,5 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 109,377 || 2 || IT || Erdbeben in den Abruzzen || 10 212,0 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 493,771 || 3 || GR || Waldbrände || (152,8) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 4 || CY || Unwetter || (2,6) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 5 || GR || Überschwemmung auf Euböa || (83,2) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 6 || IT || Schlammlawine in Messina || (598,9) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || Anträge aus dem Jahr 2009: Unterstützung insgesamt || || || 603,148 || 2 0 1 0 || 1 || IE || Überschwemmung 2009 || 520,9 || regionale Katastrophe || 13,022 || 2 || IT || Überschwemmung in der Toskana || (211,7) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 3 || ES || Überschwemmungen in Andalusien || (709,7) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 4 || PT || Schlammlawinen und Erdrutsche auf Madeira || 1 080 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 31,256 || 5 || FR || Sturmtief „Xynthia“ || 1 425 || regionale Katastrophe || 35,636 || 6 || SK || Überschwemmungen || 649,9 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 20,431 || 7 || PL || Überschwemmungen || 2 993,7 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 105,567 || 8 || CZ || Überschwemmungen (Frühling) || 204,5 || Nachbarland || 5,111 || 9 || HU || Überschwemmungen || 719,3 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 22,486 || 10 || HR || Überschwemmungen (Frühling) || 153,04 || Nachbarland || 3,826 || 11 || FR || Überschwemmungen im Var || (703-778) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 12 || RO || Überschwemmungen || 875,75 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 24,968 || 13 || CZ || Überschwemmungen (Herbst) || 436,5 || regionale Katastrophe || 10,912 || 14 || DE || Überschwemmungen in Sachsen || (937,7) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || 15 || HR || Überschwemmungen (Herbst) || 47 || Nachbarland || 1,175 || 16 || SI || Überschwemmungen (Herbst) || 251,3 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 7,460 || 17 || HU || Überschwemmung mit Rotschlamm || (174,32) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt || Anträge aus dem Jahr 2010: Unterstützung insgesamt || || || 281,849 || 2 0 1 1 || 1 || IT || Flutkatastrophe in Venetien 2010 || 676,36 || regionale Katastrophe || 16,909 || 2 || ES || Erdbeben in Lorca 2011 || 842,84 || regionale Katastrophe || 21,071 || 3 || CY || Explosion auf einem Marinestützpunkt 2011 || (357) || (Katastrophe größeren Ausmaßes/ keine Naturkatastrophe) || abgelehnt || 4 || IT || Hochwasser in Ligurien und der Toskana 2011 || 722,5 || regionale Katastrophe || 18,062 || Anträge aus dem Jahr 2011: Unterstützung insgesamt || || || 56,042 || Gesamtbetrag der seit 2002 insgesamt bewilligten Hilfe: 2 489,798835 Mio. EUR [1] Artikel 2 Absatz 1 lautet: „Auf
Antrag eines Mitgliedstaates oder eines Staates, über dessen Beitritt zur
Europäischen Union derzeit verhandelt wird, nachstehend ‚Empfängerstaat‘
genannt, kann Hilfe von dem Fonds hauptsächlich mobilisiert werden, wenn
auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Staates eine Naturkatastrophe größeren
Ausmaßes eintritt, die gravierende Folgen für die Lebensbedingungen der Bürger,
die Umwelt oder die Wirtschaft einer oder mehrerer Regionen bzw. eines oder
mehrerer Länder hat.“ [2] Der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 für das
Jahr 2011 betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der
Europäischen Union im Betrag von 182 388 893 EUR an Mitteln für
Verpflichtungen und an Mitteln für Zahlungen infolge der in Polen, der Slowakei,
der Tschechischen Republik, Ungarn, Kroatien und Rumänien durch starke
Regenfälle verursachten Schäden. Das Parlament genehmigte ihn am
6. April 2011. KOM(2011) 9. ABl. L 172 vom 30.6.2011. [3] Der vorherige Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans
Nr. 2 zum Haushaltsplan 2011 (KOM(2011) 154) wurde vom
Europäischen Parlament als Berichtungshaushaltsplan Nr. 3 am
14.7.2011 bewilligt. Er betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der
Europäischen Union im Betrag von 19 546 647 EUR an Mitteln für
Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen infolge der in Slowenien, Kroatien
und der Tschechischen Republik durch starke Regenfälle verursachten Schäden.
ABl. L 213 vom 19.8.2011. [4] Der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7 für das
Jahr 2011 betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der
Europäischen Union im Betrag von 37 979 875 EUR an Mitteln für
Verpflichtungen und an Mitteln für Zahlungen infolge des Erdbebens in Murcia,
Spanien, (21 070 950 EUR) und der Flutkatastrophe in Venetien,
Italien, (16 908 925 EUR). Das Parlament genehmigte ihn am
13.12.2011. KOM(2011) 796 vom 21.11.2011. ABl. L 62 vom
2.3.2012. [5] KOM(2011) 613. [6] Von der Kommission als Gesamthöhe der direkten Schäden
akzeptierter Betrag.