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Document 52012DC0523

BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union_Jahresbericht 2011

/* COM/2012/0523 final */

52012DC0523

BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union_Jahresbericht 2011 /* COM/2012/0523 final */


INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung........................................................................................................................ 3

2........... Noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2010................................................... 3

3........... Neue Anträge im Jahr 2011............................................................................................ 7

4........... Finanzierung................................................................................................................... 8

5........... Überwachung................................................................................................................. 9

6........... Abschlüsse................................................................................................................... 10

7........... Mitteilung über die Zukunft des Solidaritätsfonds der Europäischen Union...................... 11

8........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 12

Anhang 1: Im Jahr 2011 geltende Schwellenwerte für Katastrophen grösseren Ausmasses (basierend auf den Zahlen 2009 für Bruttonationaleinkommen)........................................................................................ 14

Anhang 2: Solidaritätsfonds der Europäischen Union: noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2010 und neue Anträge, über die im Jahr 2011 entschieden wurde........................................................ 15

Anhang 3: Seit 2002 gestellte Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union       17

BERICHT DER KOMMISSION

Solidaritätsfonds der Europäischen Union Jahresbericht 2011

1.           Einleitung

Laut Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Verordnung“) ist dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vorzulegen. Im vorliegenden Bericht werden die Tätigkeiten des Fonds im Jahr 2011 vorgestellt; darin wird, wie in früheren Berichten auch, auf die Behandlung noch nicht abgeschlossener und neuer Anträge sowie die Bewertung der Durchführungsberichte als Vorbereitung auf den Abschluss eingegangen.

Was die Zahl der Anträge anbelangt, war 2011 ein eher ruhiges Jahr. Im Laufe des Jahres wurden nur vier Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds eingereicht – 2010 waren es insgesamt 17. Da einige dieser Anträge erst Ende 2010 eingingen, zog sich ihre Prüfung bis ins Jahr 2011 hinein. Dies traf auf die Anträge folgender Länder zu: Frankreich (Überschwemmungen im Var), Tschechische Republik (Überschwemmungen im Herbst), Deutschland (Überschwemmungen in Sachsen), Kroatien und Slowenien (Hochwasser im September) sowie Ungarn (Überschwemmung mit Rotschlamm). Die Bewertung dieser Fälle wurde 2011 abgeschlossen und wird in diesem Bericht dargelegt.

Die vier im Jahr 2011 eingegangen Anträge betrafen Italien (Flutkatastrophe in Venetien, Hochwasser in Ligurien und der Toskana), Spanien (Erdbeben in Lorca) und Zypern (Explosion auf einem Marinestützpunkt). Im Laufe des Jahres 2011 schloss die Kommission ihre Bewertung ab und genehmigte die Anträge Italiens (Flutkatastrophe in Venetien) und Spaniens (Erdbeben in Lorca). Über den anderen Antrag Italiens (Hochwasser in Ligurien und der Toskana) und den Antrag Zyperns entschied die Kommission Anfang 2012.

Im Jahr 2011 bewilligte die Kommission für elf Katastrophen Unterstützungszahlungen aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von insgesamt 239,9 Mio. EUR und schlug für zwei weitere Fälle weitere Hilfen in Höhe von 38 Mio. EUR vor.

2.           Noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2010

Frankreich (Überschwemmungen im Var)

Am 15. und 16. Juni 2010 kam es in Teilen Südfrankreichs zu intensiven Regenfällen. Am 24. August 2010 reichten die französischen Behörden einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds. Beschränkt war der Antrag auf die am stärksten in Mitleidenschaft gezogenen neun Kommunen sowie auf zwei Teilgebiete von Kommunen, die ein zusammenhängendes Gebiet bilden, das im Antrag klar ausgewiesen wird. Der in diesem Gebiet unmittelbar durch die Katastrophe verursachte Gesamtschaden wurde auf 703,2 Mio. bis 778,2 Mio. EUR veranschlagt. Für die Bewertung des Antrags zog die Kommission den Mittelwert von 740,7 Mio. EUR heran. Der veranschlagte unmittelbare Gesamtschaden entsprach somit 21 % des üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds, der sich im Falle Frankreichs im Jahr 2010 auf 3,467 Mrd. EUR beläuft (d. h. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002). Da die Schäden unter dem Schwellenwert lagen, wurde der Antrag Frankreichs unter dem Ausnahmekriterium „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ bewertet. Die Bewertung ergab, dass der Antrag Frankreichs keinen Nachweis dafür enthält, dass die wirtschaftliche Stabilität des Départements Var schwer und dauerhaft Mitleidenschaft gezogen worden wäre, z. B. durch einen deutlichen Rückgang von Beschäftigung oder regionalem BIP. Aus diesem Grund entschied die Kommission am 4. März 2011, dass der Antrag Frankreichs die Bedingungen für eine Inanspruchnahme des Fonds aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt, und informierte die französischen Behörden entsprechend.

Tschechische Republik (Überschwemmungen im Herbst 2010)

Im August 2010 kam es in den nördlichen Teilen der Tschechischen Republik – in der Region Liberec (Liberecký kraj) und dem benachbarten Bezirk Děčín, der zur Region Ústí nad Labem Region (Ústecký kraj) gehört – zu ungewöhnlich starken Regenfällen, die zu Überschwemmungen führten; von erheblichen Schäden betroffen waren die öffentliche Infrastruktur, private Wohnhäuser, die Landwirtschaft sowie Unternehmen. Am 14. Oktober 2010 reichten die tschechischen Behörden einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ein. Sie schätzen den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 436,5 Mio. EUR, also 53 % des üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds, der sich im Falle der Tschechischen Republik im Jahr 2010 auf 824,03 Mio. EUR belief (d. h. 0,6 % des BNE auf der Grundlage der Daten für 2008). Der Antrag wurde daher darauf geprüft, ob er dem Ausnahmekriterium der „außergewöhnlichen regionalen Katastrophe“ entsprach. Im Antrag wurde nachgewiesen, dass die Kriterien, nach denen a) der größte Teil der Bevölkerung in dem betroffenen Gebiet in Mitleidenschaft gezogen worden sein muss und b) schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität auftreten müssen, erfüllt werden. Am 23. März 2011 schlug die Kommission vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 10,912 Mio. EUR bereitzustellen. Das entsprechende Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde am 14. Juli 2011 abgeschlossen. Nach Abschluss einer Durchführungsvereinbarung mit der Tschechischen Republik konnte die Finanzhilfe am 22. Dezember 2011 ausbezahlt werden.

Deutschland (Überschwemmungen in Sachsen)

Im August und September 2010 kam es in Ostdeutschland, hauptsächlich in Sachsen, zu starken Regenfällen, in deren Folge Überschwemmungen auftraten; von Schäden betroffen waren die öffentliche Infrastruktur, private Wohnhäuser, die Landwirtschaft sowie Unternehmen. Der von den deutschen Behörden am 15. Oktober 2010 eingereichte Antrag stellte sich als kumulativer Antrag für drei verschiedene Katastrophen heraus; die Schäden aufgrund dieser Ereignisse betrafen verschiedene Gebiete in Sachsen, die sich nur teilweise überschneiden. Der unmittelbar durch die Überschwemmungen verursachte direkte Gesamtschaden wurde mit 937,8 Mio. EUR veranschlagt, also knapp einem Drittel des üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds, der sich im Falle Deutschlands im Jahr 2010 auf 3,467 Mrd. EUR (d. h. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002) belief. Obwohl in der Verordnung auf die Folgen einer (einzigen) Katastrophe Bezug genommen wird, hat die Kommission stets akzeptiert, dass eine Abfolge ähnlicher Ereignisse innerhalb eines kurzen Zeitraums als ein Ereignis im Sinne der Verordnung betrachtet werden kann, wenn diese Ereignisse denselben Ursprung haben oder dasselbe Gebiet betreffen. Ereignisse unterschiedlichen Ursprungs, die verschiedene Gebiete betreffen, sollten jedoch getrennt geprüft werden. Am 4. April 2011 entschied die Kommission, dass die drei Überschwemmungsereignisse, auf die sich der Antrag bezieht, nicht als außergewöhnliche Katastrophe im Sinne der Verordnung angesehen werden können. Die deutschen Behörden wurden entsprechend unterrichtet.

Slowenien (Hochwasser im Herbst 2010)

Vom 17. bis 22. September 2010 kam es in Slowenien zu schweren Überschwemmungen, wobei erhebliche Schäden vor allem an Kulturerbe, öffentlicher Infrastruktur und Privathäusern entstanden. Die slowenischen Behörden beantragten am 26. November 2010 Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds. Da der veranschlagte direkte Gesamtschaden von 251,3 Mio. EUR den im Fall Sloweniens anwendbaren Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds (d. h. 217,67 Mio. EUR, Daten von 2008) übersteigt, gilt die Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ im Sinne der Verordnung. Am 24. Februar 2011 beschloss die Kommission, den Antrag Sloweniens zu bewilligen und eine Finanzhilfe in Höhe von 7,460 Mio. EUR zu gewähren. Das Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde am 14. Juli 2011 abgeschlossen. Nach Abschluss der Durchführungsvereinbarung mit Slowenien konnte die Finanzhilfe am 8. Dezember 2011 ausgezahlt werden.

Kroatien (Hochwasser im Herbst 2010)

In der Zeit vom 17. bis zum 22. September 2010 kam es in Kroatien zu starken Regenfällen, die schwere Überschwemmungen verursachten, von denen vor allem das westliche Kroatien betroffen war. Als Land, über dessen Beitritt zur EU zum Zeitpunkt der Antragstellung verhandelt wurde, kommt Kroatien im Prinzip für eine Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds in Frage. Durch die Katastrophe entstanden beträchtliche Schäden an der Infrastruktur, im Agrarsektor und an Privateigentum. Der direkte Gesamtschaden wurden mit 47,003 Mio. Euro veranschlagt. Da dieser Betrag unter dem Schwellenwert von 275,80 Mio. EUR (d. h. 0,6% des kroatischen BNE im Jahr 2008) liegt, gilt die Katastrophe nicht als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“. Allerdings war Kroatien von denselben Überschwemmungen betroffen, die auch die Katastrophe größeren Ausmaßes in Slowenien verursacht haben. Daher wurde befunden, dass die Voraussetzung von Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates erfüllt ist, wonach ein Land, das von derselben Katastrophe größeren Ausmaßes wie ein Nachbarstaat betroffen ist, ausnahmsweise von der Hilfe des Solidaritätsfonds profitieren kann; die Kommission entschied, Kroatien eine Finanzhilfe in Höhe von 1,175 Mio. EUR zu gewähren. Das Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde am 14. Juli 2011 abgeschlossen. Nach Abschluss einer Durchführungsvereinbarung mit der Republik Kroatien wurde die Finanzhilfe am 1. Dezember 2011 ausbezahlt.

Ungarn (Überschwemmung mit Rotschlamm)

Am 4. Oktober 2010 brach nahe der ungarischen Ortschaft Kolontár ein Rotschlammauffangbecken der Aluminiumanlage Magyar Alumínium Zrt (MAL Ltd.), so dass Unmengen an Rotschlamm mehrere Ansiedlungen überschwemmten. Infolge dieser Katastrophe wurde die Umwelt stark verschmutzt, Wohnhäuser und eine Brücke wurden beschädigt und hunderte von Menschen evakuiert; 286 Personen wurden verletzt, zehn starben. Die ungarischen Behörden entschieden sich, Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds zu beantragen; dieser Antrag ging bei der Kommission am 13. Dezember 2010 ein.

Der unmittelbar durch die Katastrophe entstandene Gesamtschaden wurde mit 174,32 Mio. EUR veranschlagt. Der übliche Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds belief sich im Fall Ungarns im Jahr 2010 auf 590,71 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des ungarischen BNE von 2008). Da der unmittelbar durch die Katastrophe entstandene Schaden erheblich niedriger war als der übliche Schwellenwert, reichte Ungarn den Antrag im Rahmen des Kriteriums „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ ein.

Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung gilt diese hauptsächlich bei Naturkatastrophen größeren Ausmaßes[1]; daher sind technologische Katastrophen nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings könnten diese nur für eine Finanzhilfe in Frage kommen, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind.

In Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates werden Zahlungen des Fonds grundsätzlich auf Finanzmaßnahmen beschränkt, die nicht versicherbare Schäden ausgleichen. Ursache für die Schäden infolge der Rotschlammüberschwemmung war jedoch ein Defekt an einer Industrieanlage. Unabhängig von der Frage einer etwaigen individuellen Verantwortung hätten sich die Eigentümer und/oder Betreiber der Aluminiumanlage gegen Risiken, die durch das Betreiben der Anlage stehen, versichern sollen (unbedingte Haftpflicht). Es ist daher davon auszugehen, dass Schäden, die durch die Überschwemmung mit Rotschlamm entstanden sind, versichert werden können. Darüber hinaus wurde in dem Antrag die Haftungsfrage nicht behandelt. In Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates werden die Empfängerstaaten jedoch verpflichtet, jede mögliche Entschädigung durch Dritte anzustreben. Laut Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 werden Zahlungen des Fonds bei Kosten für die Schadensbeseitigung, die später von Dritten übernommen werden, zurückgefordert. Gemäß dem Verursacherprinzip sollte der Eigentümer und/oder Betreiber einer Industrieanlage für Schäden haften, die durch diese Anlage verursacht werden, unabhängig von einer etwaigen möglichen persönlichen Verantwortung oder Versicherungsdeckung. Der Solidaritätsfonds darf daher für solche Schäden nicht in Anspruch genommen werden. Aus den oben dargelegten Gründen konnte nicht davon festgestellt werden, dass die Rotschlammkatastrophe in Ungarn die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds erfüllt. Ungarn wurde über die Entscheidung der Kommission entsprechend informiert.

3.           Neue Anträge im Jahr 2011

Im Laufe des Jahres 2011 gingen Anträge aus Italien (Überschwemmungen in Venetien), Spanien (Erdbeben in Lorca) und Zypern (Explosion auf einem Marinestützpunkt) ein. Ein weiterer Antrag Italiens (Hochwasser in Ligurien und der Toskana) erreichte die Kommission kurz vor Ablauf des Jahres 2011. Die Bewertung der Anträge Zyperns und Italiens (Hochwasser in Ligurien und der Toskana) konnte allerdings erst im Jahr 2012 abgeschlossen werden und wird im Jahresbericht 2012 vorgelegt.

Italien (Flutkatastrophe in Venetien)

Vom 31. Oktober bis 2. November 2010 wurde die Region Venetien in Nordostitalien von sintflutartigen Regenfällen heimgesucht, deren Auswirkungen durch schmelzenden Schnee noch verschlimmert wurden; in der Folge traten Flüsse über die Ufer und überfluteten weite Gebiete, verursachten Schäden an Straßen- und Infrastrukturnetzen, in der Landwirtschaft, bei Unternehmen und an Wohnhäusern. In der gesamten Region Venetien wurden umfangreiche Schäden verzeichnet, wobei das Flussbecken des Bacchiglione mit den Stadtgebieten von Vicenza und Padua besonders hart getroffen wurde. Italien stellte daraufhin einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds, der am 7. Januar 2011 bei der Kommission einging. Mitte August 2011 wurde ein erheblich überarbeiteter Antrag gestellt. Nach einer gründlichen Analyse des Antrags kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Antrag Italiens als „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ angesehen werden kann. Der von der Kommission anerkannte unmittelbar durch die Katastrophe verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf 676,36 Mio. EUR, d. h. 19 % des üblichen Schwellenwerts von 3,536 Mrd. EUR, der für Italien im Jahr 2011 gilt (d. h. 3 Mrd. EUR in Preisen von 2002). Daher bewilligte die Kommission den italienischen Antrag am 17. November 2011 und schlug Hilfen aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 16,9 Mio. EUR vor. Das Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde am 13. Dezember 2011 abgeschlossen. Allerdings konnten erst Mitte Februar 2012 Haushaltsmittel zugewiesen werden. Nach Abschluss der Durchführungsvereinbarung mit Italien konnte die Finanzhilfe am 15. Juni 2012 ausgezahlt werden.

Spanien (Erdbeben in Lorca)

Am 11. Mai 2011 erschütterten zwei Erdbeben der Stärke 5,2 die spanische Stadt Lorca; neun Menschen starben und schwere Schäden waren zu verzeichnen. Der Antrag Spaniens auf eine Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds ging bei der Kommission am 20. Juli 2011 ein; eine aktualisierte Version folgte am 1. August 2011. Der von der Kommission anerkannte unmittelbar durch die Katastrophe verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf 842,84 Mio. EUR, d. h. 23,84% des üblichen Schwellenwerts von 3,536 Mrd. EUR, der für Spanien im Jahr 2011 gilt (d. h. 3 Mrd. EUR in Preisen von 2002). Am 17. November 2011 beschloss die Kommission, den Antrag Spaniens auf der Grundlage der Ausnahmeregelung für „außergewöhnliche regionale Katastrophen“ zu genehmigen, und schlug eine Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 21,1 Mio. EUR vor. Das Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde am 13. Dezember 2011 abgeschlossen. Allerdings konnten erst Mitte Februar 2012 Haushaltsmittel zugewiesen werden. Die Finanzhilfe wird ausbezahlt, sobald die Durchführungsvereinbarung zwischen der Kommission und Spanien unterzeichnet ist.

4.           Finanzierung

Im Jahr 2011 wurden in sechs Fällen, für die im Sommer 2010 die Anträge gestellt worden waren, Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds gezahlt. Der zugehörige Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 für das Jahr 2011 wurde letztlich am 6. April 2011 fertiggestellt[2]. Die Zahlungen erfolgten im Sommer und Herbst 2011.

Darüber hinaus wurde der Fonds für drei weitere, Ende 2010 eingegangene Anträge in Anspruch genommen. Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 für das Jahr 2011 betrifft die Überschwemmungen in der Tschechischen Republik, Slowenien und Kroatien (Hochwasser im Herbst 2010) und wurde am 14. Juli 2011 von der Haushaltsbehörde genehmigt. Nach Annahme der Finanzhilfebeschlüsse und nach Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarungen erfolgten die Auszahlungen Ende 2011[3].

Hinsichtlich der im Jahr 2011 eingegangenen Anträge konnte der Fonds im Falle Italiens (Flutkatastrophe in Venetien) und Spaniens (Erdbeben in Lorca) in Anspruch genommen werden. Der entsprechende Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 für das Jahr 2011 wurde am 13. Dezember 2011 von der Haushaltsbehörde gebilligt[4]. Allerdings kam es zu einer Verzögerung bei den Zahlungen, da die Zuweisung von Haushaltsmitteln in das Jahr 2012 verschoben werden musste und Durchführungsvereinbarungen geschlossen werden mussten.

Im Jahr 2011 genehmigte Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds

Empfängerstaat || Katastrophe || Kategorie || Im Jahr 2011 gewährter Betrag (EUR)

Slowakei || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 20 430 841

Polen || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 105 567 155

Tschechische Republik || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Nachbarstaat || 5 111 401

Ungarn || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 22 485 772

Kroatien || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Nachbarstaat || 3 825 983

Rumänien || Überschwemmungen im Frühling 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 24 967 741

Tschechische Republik || Überschwemmungen im Herbst 2010 || regionale Katastrophe || 10 911 939

Slowenien || Hochwasser im Herbst 2010 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 7 459 637

Kroatien || Hochwasser im Herbst 2010 || Nachbarstaat || 1 175 071

Italien || Flutkatastrophe in Venetien 2010 || regionale Katastrophe || 16 908 925

Spanien || Erdbeben in Lorca 2011 || regionale Katastrophe || 21 070 950

GESAMT || 239 915 415

5.           Überwachung

Im Laufe des Jahres 2011 führte die Kommission Überwachungsbesuche in fünf Empfängerstaaten von Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds durch, um sich über die Systeme zu informieren, die die zuständigen nationale Behörden für den Einsatz der Finanzhilfen aus dem Fonds eingerichtet haben, und um Fragen der durchführenden Behörden zu beantworten:

– Dublin (Irland), 1. Juli 2011, Finanzhilfe in Höhe von 13 Mio. EUR infolge der Überschwemmungen von November 2009.

– Poitiers (Frankreich), 12. Juli 2011, Finanzhilfe in Höhe von 35,6 Mio. EUR infolge des Sturmtiefs Xynthia von Februar 2010.

– Madeira (Portugal), 1. September 2011, Finanzhilfe in Höhe von 31,3 Mio. EUR für die Schlammlawinen und Erdrutsche von Februar 2010.

– Bukarest (Rumänien), 7. und 8. November 2011, im Jahr 2011 ausbezahlte Finanzhilfe in Höhe von 25 Mio. EUR infolge der Überschwemmungen von Juni 2010.

– Budapest (Ungarn), 24. November 2011, Finanzhilfe in Höhe von 22,5 Mio. EUR infolge der Überschwemmungen von Mai 2010.

Die Besuche der Kommission wurden in der Regel sehr positiv aufgenommen; es wurde hinreichende Gewähr erlangt, dass die relevanten Behörden den Einsatz der Mittel und die Kontrollen transparent und korrekt durchführen und die Bestimmungen der Solidaritätsfondsverordnung, des Finanzhilfebeschlusses und der Durchführungsvereinbarung beachten.

Nach Erhalt des Abschlussberichts wird die Kommission weitere Untersuchungen durchführen und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen ergreifen.

6.           Abschlüsse

Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Solidaritätsfondsverordnung legt der Empfängerstaat spätestens sechs Monate nach Ablauf der Jahresfrist im Anschluss an die Auszahlung der Finanzhilfe einen Bericht über die Verwendung der Finanzhilfe („Durchführungsbericht“) mit einer Begründung der Ausgaben („Gültigkeitsvermerk“) vor. Am Ende dieses Verfahrens schließt die Kommission die Fondsintervention ab.

Im Laufe des Jahres 2011 wurden drei Solidaritätsfondsvorgänge abgeschlossen.

(1) Aufgrund der Überschwemmung im Frühjahr 2005 wurden Bulgarien Finanzhilfen in Höhe von 9,7 Mio. EUR gewährt; der Durchführungsbericht ging am 17. Januar 2008 ein. Die Prüftätigkeit der bulgarischen Behörden zeigte, dass Ausgaben in Höhe von 225 150 EUR nicht förderfähig waren. In Übereinstimmung mit den bulgarischen Behörden leitete die Kommission daraufhin ein Wiedereinziehungsverfahren ein, und am 29. Dezember 2008 wurde von den bulgarischen Behörden ein Betrag in Höhe von 225 150 EUR wiedereingezogen. Die weitere Analyse und Bewertung durch die Kommission wurde im Jahr 2011 beendet. Im Februar 2011 schloss die Kommission den Vorgang ab.

(2) Der Durchführungsbericht zum Abschluss der Finanzhilfe in Höhe von 5,29 Mio. EUR wegen des Wirbelsturms auf Réunion (Frankreich) im Jahr 2007 ging am 13. Juli 2009 ein. Da die französischen Behörden nicht förderfähige Ausgaben geltend gemacht hatten, lagen die förderfähigen Ausgaben 53 680 EUR unter dem bewilligten Betrag. Nach weiteren Untersuchungen und Bewertungen des Abschlussberichts und auch angesichts der Tatsache, dass die französischen Behörden gegen das Abschlussschreiben der Kommission innerhalb der zweimonatigen Frist keinen Einspruch erhoben haben, setzte die Kommission das Wiedereinziehungsverfahren für die 53 680 EUR in Gang. Der Betrag ging bei der Kommission ein und der Vorgang wurde im Juni 2011 abgeschlossen.

(3) Im Fall Ungarn 2006 – Überschwemmung von April 2006 – gewährte die Kommission eine Finanzhilfe in Höhe von 15 Mio. EUR. Der Durchführungsbericht ging am 18. Mai 2009 bei der Kommission ein. In dem Abschlussbericht erklärten die ungarischen Behörden, dass ihre Ausgaben 4598 EUR unter dem Betrag der gewährten Finanzhilfe lagen. Nach weiteren Untersuchungen und Überprüfungen durch die Kommission wurden diese 4598 EUR somit von den ungarischen Behörden wieder eingezogen. Im September 2011 schloss die Kommission den Vorgang ab.

Im Jahr 2011 erhielt die Kommission aus Frankreich (Sturm „Klaus“ 2009) und Italien (Erdbeben in den Abruzzen 2009) die abschließenden Durchführungsberichte für Finanzhilfen aus dem Jahr 2009. Die Bewertung dieser Durchführungsberichte war am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen.

7.           Mitteilung über die Zukunft des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Am 6. Oktober 2011 stellte die Kommission ihre Mitteilung über die Zukunft des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[5] vor, wobei es darum geht, die Reaktionsfähigkeit des Fonds bei Katastrophen zu verbessern, die Öffentlichkeitswirksamkeit zu stärken und klarere operationelle Kriterien zu definieren.

Im Jahr 2005 hatte die Kommission bereits einen Legislativvorschlag für eine überarbeitete Solidaritätsfondsverordnung präsentiert, die allerdings von der Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht mitgetragen wurde. Daher hatte die Kommission den Vorschlag zurückgezogen.

Die Kommission ist immer noch der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Solidaritätsfonds der Europäischen Union schon durch einige wenige Anpassungen der geltenden Verordnung erheblich verbessert werden könnte, ohne dass sich an Existenzberechtigung und Charakter des Fonds etwas ändert und die finanziellen Aspekte und die Höhe der Ausgaben davon berührt würden. Durch die vorgeschlagene Anpassung der Verordnung würde es zu keinerlei Änderung bei den aus den Fondsmitteln finanzierten förderfähigen Vorhaben – u. a. sofortige Instandsetzung lebenswichtiger Infrastrukturen und Kosten für den Einsatz von Ressourcen zur Katastrophenabwehr – kommen. Elemente des Vorschlags aus dem Jahr 2005 wie die Ausweitung des Interventionsbereichs, die Änderung der Schwellenwerte oder die Abschaffung der Kategorie der regionalen Katastrophen sind in diesem Vorschlag nicht mehr enthalten.

In der Mitteilung werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

· Einen klar definierten Interventionsbereich für den Solidaritätsfonds, der auf Naturkatastrophen und ihre Folgen beschränkt ist. Eine Kettenreaktion wie durch Naturkatastrophen ausgelöste technologische Katastrophen wäre weiterhin förderfähig.

· Eine einfache neue Definition für regionale Katastrophen basierend auf Grundlage eines einzigen Zielkriteriums (BIP-basiert); damit würde der Mangel an Klarheit in den gegenwärtigen Bestimmungen über die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bei außergewöhnlichen Umständen beseitigt.

· Einführung von Vorschusszahlungen (auf Antrag) und schnellere Auszahlung für eine größere Wirksamkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit des Fonds.

· Eine klarere Reaktion auf sich langsam entwickelnde Katastrophen, z. B. Dürren.

· Eine administrative Vereinfachung und Zeitersparnis durch die Zusammenführung von Finanzhilfebeschlüssen und Umsetzungsvereinbarungen.

· Ferner möchte die Kommission mit den Mitgliedstaaten erkunden, ob der Solidaritätsfonds durch die Einführung von Anreizen für verstärkte Präventivmaßnahmen auch zu einem besseren Katastrophen- und Klimaschutz beitragen kann.

· Die Kommission steht einer Diskussion etwaiger sonstiger Elemente, die die Mitgliedstaaten aufnehmen möchten, um den Fonds wirksamer zu gestalten, aufgeschlossen gegenüber.

Zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts wird die Mitteilung im Rat, im Europäischen Parlament und bei anderen Interessenträgern erörtert. Die Kommission prüft die Optionen für einen neuen Legislativvorschlag.

8.           Schlussfolgerungen

Im Jahr 2011 gingen bei der Kommission zwar weniger Anträge auf Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds ein, doch wurde 2011 noch eine Vielzahl an Anträgen aus dem Rekordjahr 2010 bearbeitet. Diese Anträge bestätigten viele der Punkte und Tendenzen, die in den Vorjahren bereits ausgemacht und Gegenstand der Berichte waren.

Katastrophen größeren Ausmaßes – das Hauptgebiet des Solidaritätsfonds – sind relativ leicht zu bewerten, da nur ein einziges hartes Kriterium (der unmittelbar durch die Katastrophe verursachte Gesamtschaden muss über einem bestimmten Schwellenwert liegen) erfüllt sein muss, damit die Finanzhilfe gewährt wird. Allerdings machen sie nur etwa ein Drittel der eingegangenen Anträge aus.

Der Großteil der Anträge betrifft kleinere Katastrophen und basiert hauptsächlich auf den Kriterien für sogenannte außergewöhnliche regionale Katastrophen, die der Gesetzgeber eigentlich als seltene Ausnahme vorgesehen hat und für die nur 7,5 % des Jahresbudgets des Fonds zur Verfügung stehen. Die in der Verordnung festgelegten Bedingungen für die Bewilligung solcher Anträge sind kompliziert und recht schwierig zu erfüllen. Somit werden die meisten Anträge, die regionale Katastrophen betreffen, von der Kommission abgelehnt. Es wäre hilfreich, wenn es klarere und einfachere Kriterien gäbe, nach denen bei regionalen Katastrophen Finanzhilfen gewährt werden können.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Anträge im Zusammenhang mit Industrieunfällen und anderen Katastrophen, die keine Naturkatastrophen sind, in der Regel die Förderfähigkeitskriterien der Verordnung nicht erfüllen, da das Verursacherprinzip anzuwenden ist und versicherbare Schäden von Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds ausgeschlossen sind. Wie bereits in der Mitteilung von Oktober angesprochen würde ein eindeutiger definierter Interventionsbereich mit einer Beschränkung auf Naturkatastrophen und deren Folgen die unsichere Rechtslage klären.

Die Bearbeitung von Anträgen, die gegen Jahresende eingehen, kann in der Regel nicht im selben Jahr abgeschlossen werden. Die Vorkehrung in der Verordnung, nach der ein Viertel der 1 Mrd. EUR, die dem Fonds jährlich zugewiesen wird, vor dem 1. Oktober nicht ausgegeben werden darf, damit die Finanzmittel nicht zu früh ausgeschöpft sind, ist daher faktisch wirkungslos. Ferner ist weiter zu überlegen, wie die Finanzhilfen schneller ausgezahlt werden können.

Die Mitteilung über die Zukunft des Solidaritätsfonds enthält viele Elemente für die Verbesserung des Rechtsrahmens und somit der Wirksamkeit des Fonds. Daher ebnet die Kommission den Weg für einen möglichen Legislativvorschlag, mit dem der Fonds auf Katastrophen besser reagieren kann, öffentlichkeitswirksamer wird und klarere operationelle Kriterien erhält.

Anhang 1: Im Jahr 2011 geltende Schwellenwerte für Katastrophen grösseren Ausmasses (basierend auf den Zahlen 2009 für Bruttonationaleinkommen)

|| || || (Mio. EUR)

Land || BNE 2009* || 0,6 % des BNE* || Schwellenwerte 2011 für Katastrophen größeren Ausmaßes

AT || ÖSTERREICH || 271 459 || 1 628,756 || 1 628,756

BE || BELGIË/BELGIQUE || 342 261 || 2 053,566 || 2 053,566

BG || BULGARIA || 33 113 || 198,678 || 198,678

CY || KYPROS || 16 641 || 99,845 || 99,845

CZ || ČESKÁ REPUBLIKA || 129 046 || 774,274 || 774,274

DE || DEUTSCHLAND || 2 430 940 || 14 585,640 || 3 535,904**

DK || DANMARK || 226 447 || 1 358,684 || 1 358,684

EE || EESTI || 13 538 || 81,230 || 81,230

EL || ELLADA || 226 644 || 1 359,863 || 1 359,863

ES || ESPAÑA || 1 029 541 || 6 177,246 || 3 535,904**

FI || SUOMI/FINLAND || 171 383 || 1 028,298 || 1 028,298

FR || FRANCE || 1 922 845 || 11 537,070 || 3 535,904**

HR || HRVATSKA || 43 572 || 261,431 || 261,431

HU || MAGYARORSZÁG || 88 291 || 529,747 || 529,747

IE || ÉIRE/IRELAND || 132 601 || 795,607 || 795,607

IS || ICELAND || 7 787 || 46,723 || 46,723

IT || ITALIA || 1 494 576 || 8 967,457 || 3 535,904**

LT || LIETUVA || 27 010 || 162,057 || 162,057

LU || LUXEMBOURG (G.D.) || 26 765 || 160,590 || 160,590

LV || LATVIJA || 19 954 || 119,723 || 119,723

MT || MALTA || 5 451 || 32,704 || 32,704

NL || NEDERLAND || 556 518 || 3 339,108 || 3 339,108

PL || POLSKA || 299 518 || 1 797,108 || 1 797,108

PT || PORTUGAL || 162 331 || 973,986 || 973,986

RO || ROMÂNIA || 113 652 || 681,913 || 681,913

SE || SVERIGE || 296 151 || 1 776,908 || 1 776,908

SI || SLOVENIJA || 34 704 || 208,224 || 208,224

SK || SLOVENSKO || 62 575 || 375,452 || 375,452

TR || TÜRKIYE || 330 413 || 1 982,480 || 1 982,480

UK || UNITED KINGDOM || 1 587 886 || 9 527,315 || 3 535,904**

* Schwellenwerte sind definiert als 0,6 % des BIP oder 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002, je nachdem, welches der niedrigere Wert ist.      

* Beträge gerundet.

** ~ 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002              Quelle: Eurostat

Anhang 2: Solidaritätsfonds der Europäischen Union: noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2010 und neue Anträge, über die im Jahr 2011 entschieden wurde

Jahr || 2010 || 2011

antrag­stellendes Land || Frankreich || Tschechi­sche Republik || Deutsch­land || Slowenien || Kroatien || Ungarn || Italien || Spanien || Zypern || Italien

Bezeich­nung und Art der Katastrophe || Über­schwem­mungen im Var || Über­schwem­mungen im Herbst || Über­schwem­mungen in Sachsen || Hoch­wasser im Herbst || Hoch­wasser im Herbst || Über­schwem­mung mit Rot­schlamm || Flut­kata­strophe in Venetien || Erdbeben in Lorca || Explosion auf einem Marine­stützpunkt || Hoch­wasser in Ligurien und der Toskana

Datum des ersten Schadensfalls || 15.6.2010 || 7.8.2010 || 7.8.2010 || 17.9.2010 || 17.9.2011 || 4.10.2010 || 31.10.2010 || 11.5.2011 || 11.7.2011 || 25.10.2011

Datum der Antragstellung || 24.8.2010 || 14.10.2010 || 15.10.2010 || 26.11.2010 || 25.11.2010 || 13.12.2010 || 7.1.2011 || 20.7.2011 || 19.9.2011 || 22.12.2011

vollständige Informationen verfügbar am || - || - || - || - || - || - || 11.8.2011 || 1.8.2011 || 24.11.2011 20.1.2012 || -

Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes (in Mio. EUR) || 3466,57 || 824,03 || 3466,57 || 217,67 || 275,80 || 590,71 || 3535,90 || 3535,90 || 99,85 || 3535,90

Direkte Schäden insgesamt (in Mio. EUR)[6] || 740,70 || 436,48 || 937,77 || 251,30 || 47 || 174,32 || 676,36 || 842,84 || - || 722,47

Kategorie || (regionale Kata­strophe) || regionale Katastrophe || (regionale Kata­strophe) || Katastrophe größeren Ausmaßes || Nachbar­staat || (regionale Katastrophe) || regionale Katastrophe || regionale Katastrophe || (Katastrophe größeren Ausmaßes/) keine Natur­katastrophe || regionale Katastrophe

Schäden/ Schwellenwert || 21,37 % || 52,97 % || 27,05 % || 115,45 % || 17,04 % || 29,51 % || 19,13 % || 23,84 % || - || 20,43 %

Kosten der förderfähigen Rettungs­maßnahmen (in Mio. EUR) || 197,54 || 334,77 || 489 || 171,27 || 28,65 || - || 573,23 || 104 || - || 511,43

förderfähige Kosten/ Gesamtschaden || 26,67 % || 76,70 % || 52,14 % || 68,15 % || 60,95 % || - || 84,75 % || 12,34 % || - || 70,79 %

Unterstützung/ förderfähige Kosten || - || 3,26 % || - || 4,36 % || 4,10 % || - || 2,95 % || 20,26 % || - || 3,53 %

Beihilfesatz (% des Gesamtschadens) || - || 2,5 % || - || 2,97 % || 2,5 % || - || 2,5 % || 2,5 % || - || 2,5 %

Datum der Gewährung der Finanzhilfe || abgelehnt || 22.8.2011 || abgelehnt || 19.9.2011 || 19.8.2011 || abgelehnt || 28.3.2012 || 9.3.2012 || abgelehnt || noch offen

Datum der Durchführungs­vereinbarung || - || 11.10.2011 || - || 4.11.2011 || 14.9.2011 || - || 23.4.2012 || 26.6.2012 || - || noch offen

Gewährte Unterstützung (in EUR) || - || 10 911 939 || - || 7 459 637 || 1 175 071 || - || 16 908 925 || 21 070 950 || - || 18 061 682

Anhang 3: Seit 2002 gestellte Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Jahr || Land || Art der Katastrophe || Schaden (in Mio. EUR) || Kategorie || Unterstützung (in Mio. EUR) ||

2 0 0 2 || 1 || AT || Überschwemmung || 2 900 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 134 ||

2 || CZ || Überschwemmung || 2 300 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 129 ||

3 || FR || Überschwemmung (Le Gard) || 835 || regionale Katastrophe || 21 ||

4 || DE || Überschwemmung || 9 100 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 444 ||

Anträge aus dem Jahr 2002: Unterstützung insgesamt || || || 728 ||

2 0 0 3 || 1 || ES || Ölpest („Prestige“) || 436 || regionale Katastrophe || 8,626 ||

2 || IT || Erdbeben (Molise/Apulien) || 1 558 || regionale Katastrophe || 30,826 ||

3 || IT || Vulkanausbruch (Ätna) || 894 || regionale Katastrophe || 16,798 ||

4 || IT || Überschwemmung (Norditalien) || (1 900) || (Katastrophe größeren Ausmaßes) || abgelehnt ||

5 || GR || verheerende Wetterbedingungen im Winter || (nicht klar) || (Katastrophe größeren Ausmaßes?) || abgelehnt ||

6 || PT || Waldbrände || 1 228 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 48,539 ||

7 || FR || Waldbrände (Südfrankreich) || 531 || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

8 || ES || Waldbrände (portugiesische Grenze) || 53 || Nachbarland || 1,331 ||

9 || MT || Überschwemmung || 30 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 0,961 ||

10 || IT || Überschwemmung (Friaul-Julisch Venetien) || (525) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

Anträge aus dem Jahr 2003: Unterstützung insgesamt || || || 107,081 ||

2 0 0 4 || 1 || FR || Überschwemmung (Rhone-Delta) || 785 || regionale Katastrophe || 19,625 ||

2 || ES || Überschwemmung (Málaga) || (73) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

3-9 || ES || Waldbrände (7 Anträge) || (480) || (regionale Katastrophe) || alle 7 abgelehnt ||

10 || SK || Überschwemmung || (29) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

11 || SI || Erdbeben || (13) || (regionale Katastrophe) || zurückgezogen ||

Anträge aus dem Jahr 2004: Unterstützung insgesamt || || || 19,625 ||

2 0 0 5 || 1 || SK || Sturm (Tatra) || 203 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 5,668 ||

2 || IT || Überschwemmung (Sardinien) || (223. (223, überschätzt) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

3 || EE || Sturm || 48 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 1,29 ||

4 || LV || Sturm || 193 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 9,487 ||

5 || SE || Sturm „Gudrun“ || 2 297 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 81,725 ||

2 0 0 5 || 6 || LT || Sturm || 15 || Nachbarland || 0,379 ||

7 || GR || Überschwemmung (Evros) || (112) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

8 || RO || Überschwemmung im Frühjahr || 489 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 18,798 ||

9 || BG || Überschwemmung im Frühjahr || 222 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 9,722 ||

10 || BG || Überschwemmung im Sommer || 237 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 10,632 ||

11 || RO || Überschwemmung im Sommer || 1 050 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 52,4 ||

12 || AT || Überschwemmung (Tirol/Vorarlberg) || 592 || regionale Katastrophe || 14,799 ||

Anträge aus dem Jahr 2005: Unterstützung insgesamt || || || 204,905 ||

2 0 0 6 || 1 || UK || Explosion im Öllager Buncefield || (700) || (regionale Katastrophe) || zurückgezogen ||

2 || GR || Überschwemmung (Evros/Maritza) || 372 || regionale Katastrophe || 9,306 ||

3 || HU || Überschwemmung || 519 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 15,064 ||

4 || ES || Waldbrände in Galicien || (91) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

Anträge aus dem Jahr 2006: Unterstützung insgesamt || || || 24,370 ||

2 0 0 7 || 1 || DE || Sturm „Kyrill“ || 4750 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 166,9 ||

2 || FR || Réunion Wirbelsturm „Gamède“ || 211 || regionale Katastrophe || 5,29 ||

3 || ES || Überschwemmungen auf El Hierro || (18) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

4 || ES || Überschwemmung in La Mancha || (66) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

5 || UK || Überschwemmung || 4 612 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 162,387 ||

6 || CY || Waldbrände || (38) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

7 || ES || Waldbrände auf den Kanarischen Inseln || (144) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt ||

8-16 || IT || 9 Anträge wegen Waldbränden in 9 Regionen || - || (regionale Katastrophe) || nicht zulässig, Frist nicht eingehalten ||

17 || FR || Sturm „Dean“/Martinique || 509 || regionale Katastrophe || 12,78 ||

18 || GR || Waldbrände || 2 118 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 89,769 ||

19 || SI || Überschwemmung || 233 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 8,254 ||

Anträge aus dem Jahr 2007: Unterstützung insgesamt || || || 445,380 ||

2 0 0 8 || 1 || CY || Dürre || 165,4 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 7,605 ||

2 || RO || Überschwemmung || 471,4 || regionale Katastrophe || 11,785 ||

Anträge aus dem Jahr 2008: Unterstützung insgesamt || || || 19,390 ||

|| || || ||

|| 2 0 0 9 || 1 || FR || Sturm „Klaus“ || 3 805,5 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 109,377

|| 2 || IT || Erdbeben in den Abruzzen || 10 212,0 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 493,771

|| 3 || GR || Waldbrände || (152,8) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| 4 || CY || Unwetter || (2,6) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| 5 || GR || Überschwemmung auf Euböa || (83,2) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| 6 || IT || Schlammlawine in Messina || (598,9) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| Anträge aus dem Jahr 2009: Unterstützung insgesamt || || || 603,148

|| 2 0 1 0 || 1 || IE || Überschwemmung 2009 || 520,9 || regionale Katastrophe || 13,022

|| 2 || IT || Überschwemmung in der Toskana || (211,7) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| 3 || ES || Überschwemmungen in Andalusien || (709,7) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| 4 || PT || Schlammlawinen und Erdrutsche auf Madeira || 1 080 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 31,256

|| 5 || FR || Sturmtief „Xynthia“ || 1 425 || regionale Katastrophe || 35,636

|| 6 || SK || Überschwemmungen || 649,9 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 20,431

|| 7 || PL || Überschwemmungen || 2 993,7 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 105,567

|| 8 || CZ || Überschwemmungen (Frühling) || 204,5 || Nachbarland || 5,111

|| 9 || HU || Überschwemmungen || 719,3 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 22,486

|| 10 || HR || Überschwemmungen (Frühling) || 153,04 || Nachbarland || 3,826

|| 11 || FR || Überschwemmungen im Var || (703-778) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| 12 || RO || Überschwemmungen || 875,75 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 24,968

|| 13 || CZ || Überschwemmungen (Herbst) || 436,5 || regionale Katastrophe || 10,912

|| 14 || DE || Überschwemmungen in Sachsen || (937,7) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| 15 || HR || Überschwemmungen (Herbst) || 47 || Nachbarland || 1,175

|| 16 || SI || Überschwemmungen (Herbst) || 251,3 || Katastrophe größeren Ausmaßes || 7,460

|| 17 || HU || Über­schwemmung mit Rotschlamm || (174,32) || (regionale Katastrophe) || abgelehnt

|| Anträge aus dem Jahr 2010: Unterstützung insgesamt || || || 281,849

|| 2 0 1 1 || 1 || IT || Flutkatastrophe in Venetien 2010 || 676,36 || regionale Katastrophe || 16,909

|| 2 || ES || Erdbeben in Lorca 2011 || 842,84 || regionale Katastrophe || 21,071

|| 3 || CY || Explosion auf einem Marinestützpunkt 2011 || (357) || (Katastrophe größeren Ausmaßes/ keine Natur­katastrophe) || abgelehnt

|| 4 || IT || Hochwasser in Ligurien und der Toskana 2011 || 722,5 || regionale Katastrophe || 18,062

|| Anträge aus dem Jahr 2011: Unterstützung insgesamt || || || 56,042

|| Gesamtbetrag der seit 2002 insgesamt bewilligten Hilfe:   2 489,798835 Mio. EUR

[1]               Artikel 2 Absatz 1 lautet: „Auf Antrag eines Mitgliedstaates oder eines Staates, über dessen Beitritt zur Europäischen Union derzeit verhandelt wird, nachstehend ‚Empfängerstaat‘ genannt, kann Hilfe von dem Fonds hauptsächlich mobilisiert werden, wenn auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Staates eine Naturkatastrophe größeren Ausmaßes eintritt, die gravierende Folgen für die Lebensbedingungen der Bürger, die Umwelt oder die Wirtschaft einer oder mehrerer Regionen bzw. eines oder mehrerer Länder hat.“

[2]               Der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 für das Jahr 2011 betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union im Betrag von 182 388 893 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und an Mitteln für Zahlungen infolge der in Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn, Kroatien und Rumänien durch starke Regenfälle verursachten Schäden. Das Parlament genehmigte ihn am 6. April 2011. KOM(2011) 9. ABl. L 172 vom 30.6.2011.

[3]               Der vorherige Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 zum Haushaltsplan 2011 (KOM(2011) 154) wurde vom Europäischen Parlament als Berichtungshaushaltsplan Nr. 3 am 14.7.2011 bewilligt. Er betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union im Betrag von 19 546 647 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen infolge der in Slowenien, Kroatien und der Tschechischen Republik durch starke Regenfälle verursachten Schäden. ABl. L 213 vom 19.8.2011.

[4]               Der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7 für das Jahr 2011 betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union im Betrag von 37 979 875 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und an Mitteln für Zahlungen infolge des Erdbebens in Murcia, Spanien, (21 070 950 EUR) und der Flutkatastrophe in Venetien, Italien, (16 908 925 EUR). Das Parlament genehmigte ihn am 13.12.2011. KOM(2011) 796 vom 21.11.2011. ABl. L 62 vom 2.3.2012.

[5]               KOM(2011) 613.

[6]               Von der Kommission als Gesamthöhe der direkten Schäden akzeptierter Betrag.

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